DE19732597A1 - Rollwagen mit einem Transponder - Google Patents

Rollwagen mit einem Transponder

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    • B64AIRCRAFT; AVIATION; COSMONAUTICS
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    • B64D11/00Passenger or crew accommodation; Flight-deck installations not otherwise provided for

Description

Die Erfindung betrifft einen Rollwagen gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Derartige Rollwagen dienen als Transportbehälter und werden vorzugsweise als sogenannte "Catering Trolleys" in Flugzeugen zur Verpflegung der Passagiere mit Lebensmitteln und Geträn­ ken eingesetzt. Die Rollwagen sind robust aufgebaut und be­ sitzen einen Behälter zur Aufnahme der Verpflegung. Normaler­ weise besteht der gesamte Behälter aus Metall, zumindest aber der Boden des Behälters, an dem sich an der Vorder- und Hin­ terseite jeweils Laufrollen befinden, um den Rollwagen leicht bewegen zu können. Ferner sind die Rollwagen mit einer Brems­ vorrichtung ausgestattet, durch welche die Laufrollen bloc­ kiert werden können, so daß der Rollwagen dann stehen bleibt und nicht mehr bewegt werden kann. Die Bremsvorrichtung wird von der Bedienungsperson betätigt, wenn Lebensmittel oder Ge­ tränke aus dem Behälter entnommen und einem Passagier über­ reicht werden.
Die bekannten Rollwagen besitzen unten einen Transponder, der einen Speicher besitzt und der in der Lage ist, Daten sowohl zu empfangen als auch zu senden. In dem Speicher befinden sich solche Daten, die dem betreffenden Rollwagen zugeordnet sind und ihn identifizieren. Der Transponder besitzt übli­ cherweise keine eigene Energiequelle. Vielmehr erhält er die für seinen Betrieb erforderliche Energie aus dem Hochfre­ quenzfeld eines Lesegerätes, sobald der Transponder in den Einflußbereich dieses Lesegerätes gelangt.
Wenn ein Flugzeug mit solchen Rollwagen auf einem Flugplatz gelandet ist, werden die Rollwagen aus dem Flugzeug entladen und gelangen dann in den Flughafenbereich. Dort werden sie gereinigt und gewaschen, und anschließend erfolgt eine Kon­ trolle, ob der betreffende Rollwagen ohne weiteres wieder verwendet werden kann, oder ob gegebenenfalls Reparaturarbei­ ten erforderlich sind.
Wenn sich keine Beanstandungen ergeben, wird der gewaschene Rollwagen in eine Sammelzone zum Auffüllen mit neuer Verpfle­ gung überführt, während der Rollwagen im anderen Fall zur Re­ paratur in einen Reparaturbereich überführt wird. Nach er­ folgter Reparatur wird der Rollwagen dann ebenfalls in die Sammelzone gebracht. Für den Fall, daß eine Reparatur nicht mehr möglich ist, wird der Rollwagen als unbrauchbar ausgemu­ stert. Die in der erwähnten Sammelzone befindlichen Rollwagen werden mit Lebensmitteln und Getränken aufgefüllt und verlas­ sen dann den Flughafenbereich, um in das betreffende Flugzeug gebracht zu werden. Der soweit beschriebene Ablauf ist in un­ mittelbarem Zusammenhang mit den jedem Rollwagen zugeordneten Transpondern zu sehen.
An den Stellen, an denen der Rollwagen in die voranstehend beschriebenen Bereiche bzw. Zonen eindringt bzw. diese ver­ läßt, befindet sich im Fußboden eine als Antenne dienende Spule/Induktivität eines Lesegerätes. Wenn daher ein Rollwa­ gen über das Lesegerät hinwegrollt, erfolgt automatisch und drahtlos ein Datenaustausch zwischen dem Transponder und dem Lesegerät, und auf diese Weise ist es möglich, in einer mit allen Lesegeräten verbundenen Zentrale den jeweiligen Aufent­ haltsort jedes Transponders zu erfassen. Wenn ein Rollwagen repariert wird, kann die Art der Reparatur in den Speicher des Transponders eingegeben werden, so daß sich auch jeder­ zeit feststellen läßt, wie oft ein Rollwagen repariert wurde, und welcher Art die jeweilige Reparatur war. Die Auswertung der entsprechenden Daten läßt beispielsweise auch Rückschlüs­ se darauf zu, an welchen Stellen der Rollwagen besonders re­ paraturanfällig ist und wo demzufolge Verbesserungen vorzu­ nehmen sind.
Wenn ein Rollwagen verloren gehen sollte, läßt sich mit Hilfe des beschriebenen Systems auch feststellen, in welchem Be­ reich bzw. in welcher Zone sich der Transponder zuletzt be­ funden hat. Neben den soweit beschriebenen Möglichkeiten gibt es noch vielfältige andere Auswertungen, welche die Verwen­ dung des Transponders an einem Rollwagen so vorteilhaft ma­ chen.
Ein wichtiger Gesichtspunkt für die Arbeitsweise des Trans­ ponders ist der Abstand zur im Fußboden verlegten Antenne des Lesegerätes. Um ausreichend Energie zur Spule des Transpon­ ders übertragen zu können, und um die vom Transponder gesen­ deten Daten empfangen zu können, soll dieser Abstand mög­ lichst gering sein. Bei den bekannten Rollwagen befindet sich der Transponder im Boden des metallenen Behälters, und der Abstand zwischen dem Behälterboden und dem Fußboden ist durch die Laufrollen des Rollwagens vorgegeben und beträgt etwa 10 cm.
Die äußeren Abmessungen eines Transponders werden hauptsäch­ lich von seiner Spule für die induktive Übertragung bestimmt, so daß sich die Transponder nicht beliebig klein aufbauen lassen. Außerdem muß berücksichtigt werden, daß zumindest der Boden des Rollwagens aus Metall besteht und der Transponder somit weitgehend von Metall umgeben ist, wodurch die Sende- und Empfangsleistung des Transponders erheblich geschmälert wird, weil das Metall einen Teil der HF-Energie absorbiert.
Um dennoch eine sichere Datenübertragung zwischen dem Lesege­ rät und dem Transponder zu gewährleisten, sind daher ver­ gleichsweise große Transponder mit großen Spulen erforder­ lich, und bei bekannten Transpondern liegen die Abmessungen des Transpondergehäuses bei etwa 10 mm Höhe, 27 mm Breite und 67 mm Länge.
Bei der Anordnung des Transponders am Boden des Rollwagens ist folgendes zu beachten. Bei der eingangs beschriebenen au­ tomatischen Wäsche der Rollwagen oder auch bei der Überfüh­ rung in die Sammelzone zum Auffüllen des Rollwagens mit neuer Verpflegung sowie während des Auffüllens selbst werden die Rollwagen auf Transportbänder aufgesetzt, welche die Rollwa­ gen zu den einzelnen Stationen transportieren. Dabei liegt der Boden des Rollwagens auf dem Transportband, während sich die Laufrollen seitlich des Transportbandes befinden. Der Be­ reich, mit welchem der Boden auf dem Transportband liegt, wird als Auflagebereich bezeichnet, und dieser Auflagebereich muß absolut glatt sein und unterliegt zudem der Beanspruchung durch das Transportband und durch das Gewicht des Rollwagens.
Bei den bekannten Rollwagen ist daher der Transponder in die Fläche des Bodens in eine Vertiefung eingelassen, um eine glatte Bodenfläche zu erzielen, und um den Transponder, der sich innerhalb des Auflagebereiches befindet, zu schützen, wenn der Rollwagen auf das Transportband aufgesetzt worden ist.
Ein Nachteil bei den bekannten Rollwagen besteht darin, daß der Transponder wegen des vergleichsweise großen Abstandes zum Fußboden und des darin befindlichen Lesegerätes eine gro­ ße Spule besitzen muß und somit insgesamt große Abmessungen aufweist, wodurch der Preis des Transponders hoch ist. Die großen Abmessungen haben zur Folge, daß der Transponder in­ nerhalb des Auflagebereiches angeordnet werden muß.
Weitere Kosten entstehen dadurch, daß der Transponder sich im Auflagebereich des Bodens des Rollwagens befindet, und der Boden an dieser Stelle besonders ausgebildet werden muß, um den Transponder vor dem Transportband zu schützen. Wegen des vorgegebenen Abstandes zwischen dem Transponder und der im Fußboden verlegten Antenne des Lesegerätes muß schließlich auch die Leistung des Lesegerätes entsprechend groß sein, was sich ebenfalls auf die Kosten auswirkt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, den Rollwagen sowie den Transponder und das Lesegerät preisgünstiger gestalten zu können, wobei gleichwohl eine sichere Datenübertragung zwi­ schen Transponder und Lesegerät gewährleistet ist. Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt durch die im Patentanspruch 1 angege­ benen Merkmale.
Bei den erfindungsgemäßen Rollwagen befindet sich der Trans­ ponder an einem Abstandshalter aus Kunststoff nicht im Boden des Rollwagens, sondern im Abstand vom Boden, und außerdem ist der Transponder außerhalb des Auflagebereiches des Bodens des Rollwagens angeordnet.
Da der Transponder an einem Abstandshalter im Abstand vom Bo­ den des Rollwagens befestigt ist, ist der Abstand zwischen dem Transponder bzw. dessen Spule und dem Fußboden wesentlich geringer. Daher läßt sich eine sichere Datenübertragung zwi­ schen Transponder und Lesegerät mit weitaus weniger Energie erreichen. Dies hat zur Folge, daß die Spule des Transponders kleiner gewählt werden kann, und daß die Abmessungen des Transponders insgesamt ebenfalls kleiner sind. Auch das Lese­ gerät braucht nicht so leistungsstark ausgelegt zu werden, und beides zusammen führt zu Kostenvorteilen.
Da die Abmessungen des Transponders nunmehr verringert sind und der Transponder kleiner ausgebildet ist, kann der Trans­ ponder innerhalb der kleinen Zone angeordnet werden, die auf dem Boden neben dem Auflagebereich des Bodens des Rollwagens verbleibt.
Da sich der Transponder im Abstand vom metallenen Boden des Rollwagens befindet, ist auch die beim Stand der Technik nachteilige Absorbtion von HF-Energie durch den Metallboden entscheidend verringert. Somit trägt auch dieses Merkmal dazu bei, daß mit wesentlich weniger HF-Energie beim Betrieb des Transponders gearbeitet werden kann, wobei dennoch eine si­ chere und störungsfreie Datenübertragung zwischen Transponder und dem Lesegerät erfolgt. Sowohl der geringere Abstand zum Fußboden, als auch der durch den Abstandshalter geschaffene Abstand zum metallenen Boden des Rollwagens ermöglichen somit den Aufbau und die Verwendung kleiner Transponder und ener­ giesparender Lesegeräte. Da sich der Transponder außerhalb des Auflagebereiches des Bodens des Rollwagens befindet, kann dieser nach wie vor problemlos auf ein Transportband aufge­ setzt werden, ohne daß der Auflagebereich besonders ausge­ staltet sein muß.
In zweckmäßiger Ausgestaltung der Erfindung ist der Abstands­ halter selbst am Boden des Rollwagens außerhalb des Auflage­ bereiches befestigt, jedoch ist es in einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung auch möglich, den Transponder mit dem Abstandshalter an der metallenen Bremsvorrichtung des Rollwagens zu befestigen. In diesem Fall bildet die Bremsvor­ richtung praktisch einen Teil des Abstandshalters, da sich die Bremsvorrichtung vom Boden des Rollwagens nach unten hin weg erstreckt. Dabei kann der Transponder in bevorzugterweise entweder an einem Pedal der Bremsvorrichtung oder an der Hal­ terung der Bremsvorrichtung angeordnet werden.
In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung besteht die Bremsvorrichtung selbst aus Kunststoff und bildet gleichzeitig den Abstandshalter für den Transponder, der ent­ weder an einem Pedal der Kunststoff-Bremsvorrichtung oder an der Halterung der Bremsvorrichtung befestigt ist.
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist der Transponder als kleine runde Scheibe ausgebildet, wobei der Durchmesser etwa 30 mm und die Höhe etwa 10 mm beträgt. Diese Zahlen verdeutlichen, daß der Transponder wesentlich kleiner als beim Stand der Technik ausgebildet sein kann.
Der Transponder umfaßt ein nach einer Seite hin offenes Ge­ häuse aus Kunststoff, in welches die Spule und die weiteren elektrischen Komponenten des Transponders eingebracht sind. Anschließend wird das Gehäuse von der offenen Seite her mit einer Vergußmasse vergossen.
Gemäß einer weiteren zweckmäßigen Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, auf das Transpondergehäuse zu verzichten und statt dessen in dem aus Kunststoff bestehenden Abstandshalter selbst bzw. in dem Pedal oder der Halterung der Kunst­ stoff-Bremsvorrichtung eine dem Gehäuse entsprechende Öffnung vor­ zusehen und in diese Öffnung die elektrischen Komponenten und die Spule des Transponders anzuordnen. Anschließend wird die Öffnung dann mit einer Vergußmasse vergossen. Somit ist der Transponder ein integrierter Bestandteil des Abstandshalters bzw. der Bremsvorrichtung.
Weitere zweckmäßige Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
Anhand der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispie­ le wird die Erfindung nachfolgend näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Darstellung eines Rollwagens von unten, und
Fig. 2 u. 3 jeweils Teil-Seitenansichten eines Roll­ wagens gemäß unterschiedlichen Ausfüh­ rungsbeispielen der Erfindung.
Fig. 1 zeigt in der Ansicht von unten einen Rollwagen 10 mit einem metallenen Boden 12 sowie Laufrollen 14. In der Zeich­ nung sind nur die beiden rechten Laufrollen 14 dargestellt, während aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit der Zeich­ nung die linken Laufrollen 14 nur durch gestrichelt gezeich­ nete Kreise angedeutet sind.
An jeder Seite des Bodens 12 befindet sich eine Bremsvorrich­ tung 16, wobei in Fig. 1 lediglich die linke Bremsvorrichtung 16 komplett dargestellt ist, während zur Vereinfachung die rechte Bremsvorrichtung durch ein gestrichelt gezeichnetes Rechteck angedeutet ist. Die Bremsvorrichtung 16 umfaßt zwei Pedale 18 und 20, die in einer Halterung 22 angeordnet sind, und die beim Betrieb des Rollwagens von der Bedienungsperson mit dem Fuß betätigt werden können. Mit dem einen Pedal 18 lassen sich die Laufrollen 14 über eine nicht näher darge­ stellte Mechanik blockieren, während die Laufrollen 14 durch Betätigung des anderen Pedals 20 wieder freigegeben werden können.
Der Boden 12 des Rollwagens 10 besitzt einen schraffiert dar­ gestellten Auflagebereich 24, der den größten Teil der Boden­ fläche einnimmt. Mit diesem Auflagebereich 24 liegt der Roll­ wagen 10 bzw. die Fläche des Bodens 12 auf einem Transport­ band, wenn der Rollwagen 10 beispielsweise zu einer Waschan­ lage zum Zwecke der Reinigung oder auch zu einer Sammelzone Zwecke der Befüllung des Rollwagens mit Verpflegung transportiert wird. Zu beiden Seiten des Transportbandes hän­ gen die Laufrollen 14 sowie die Bremsvorrichtungen 16 herun­ ter, die sich außerhalb des Auflagebereiches 24 befinden.
In dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1 besteht die Bremsvor­ richtung 16 aus Kunststoff, und auf der dem Boden 12 abge­ wandten Seite des Pedals 18 ist ein Transponder 26 befestigt. Die Bremsvorrichtung 16 dient somit als Abstandshalter für Transponder 26, der sich nicht in der Ebene des Bodens 12, sondern im Abstand davon befindet. Da der Transponder vergleichsweise kleine Abmessungen besitzt, ist es möglich, außerhalb des Auflagebereiches 24 des Bodens 12 anzuord­ nen.
Fig. 2 zeigt in einer Teil-Seitenansicht einen Rollwagen 10 gemäß einem anderen Ausführungsbeispiel der Erfindung, bei welchem die Bremsvorrichtung 16 in üblicher Weise aus Metall besteht. Vergleichbar mit Fig. 1 ist auch hier der Transpon­ der an dem metallenen Pedal 18 befestigt, und zwar über ein aus Kunststoff bestehendes Zwischenteil 28. Auch bei diesem Ausführungsbeispiel ist der Transponder 26 im Abstand vom Bo­ den 12 außerhalb des Auflagebereiches 24 angeordnet, wodurch sich die Entfernung vom Transponder 26 zum Fußboden 36 ver­ ringert, in welchem die nicht dargestellte Antenne eines Le­ segerätes verlegt ist. Da das Gehäuse des Transponders 26 aus Kunststoff besteht, kann gegebenenfalls sogar auf das Zwi­ schenteil 28 verzichtet werden, denn da der Transponder 26 an dem Pedal 18 befestigt ist, befindet er sich noch immer im Abstand vom Boden 12 des Rollwagens 10.
Fig. 3 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung, wobei der besseren Übersichtlichkeit wegen die Laufrollen 14 nicht dargestellt sind.
Der aus Kunststoff bestehende Abstandshalter wird durch einen Winkel 30 mit einem Basisschenkel 32 und einem sich von dem Boden 12 weg erstreckenden Halteschenkel 34 gebildet. Mit dem Basisschenkel 32 ist der Abstandshalter am Boden 12 befe­ stigt, und auf dem Basisschenkel 32 ist die aus Kunststoff bestehende Bremsvorrichtung 16 angeordnet. Am unteren Ende des Halteschenkels 34 ist der Transponder 26 angeordnet, der sich somit im Abstand vom Boden 12 des Rollwagens 10 und au­ ßerhalb des Auflagebereiches 24 befindet.
Es ist auch denkbar, den Winkel 30 mit der Bremsvorrichtung 16 zu integrieren, indem der Basisschenkel als Bestandteil der Bremsvorrichtung ausgebildet wird und sich der Halte­ schenkel 34 direkt von der Bremsvorrichtung 16 aus nach unten erstreckt.

Claims (12)

1. Rollwagen (10), bestehend aus einem Behälter, bei wel­ chem zumindest der Boden (12) aus Metall besteht, an dem Laufrollen (14) sowie mindestens eine Bremsvorrichtung (16) vorgesehen sind, wobei der Boden (12) zwischen den auf gegen­ überliegenden Seiten befindlichen Laufrollen (14) einen Auf­ lagebereich (24) zum Aufsetzen des Rollwagens (10) auf ein Transportband aufweist, und mit einem unten am Rollwagen (10) angeordneten Transponder (26), dadurch gekennzeichnet, daß der Transponder (26) an einem Abstandshalter (16; 28; 30) aus Kunststoff im Abstand vom Boden (12) des Rollwagens (10) be­ festigt ist, und daß sich der Transponder (26) außerhalb des Auflagebereiches (24) des Bodens (12) des Rollwagens (10) be­ findet.
2. Rollwagen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstandshalter (16; 30) selbst am Boden (12) des Rollwa­ gens (10) befestigt ist.
3. Rollwagen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Transponder (26) mit dem Abstandshalter (28) an der me­ tallenen Bremsvorrichtung (16) befestigt ist.
4. Rollwagen nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Bremsvorrichtung (16) zwei Pedale (18, 20) umfaßt, und daß der Transponder (26) an einem Pedal (18; 20) befestigt ist.
5. Rollwagen nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Bremsvorrichtung (16) zwei Pedale (18, 20) umfaßt, die an einer am Boden (12) des Rollwagens (10) befestigten Halterung (22) angeordnet sind, und daß der Transponder (26) an der Halterung (22) befestigt ist.
6. Rollwagen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstandshalter aus Kunststoff durch die Bremsvorrichtung (16) des Rollwagens (10) gebildet ist.
7. Rollwagen nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die aus Kunststoff bestehende Bremsvorrichtung (16) zwei Pe­ dale (18, 20) umfaßt, und daß der Transponder (26) an einem Pedal (18; 20) befestigt ist.
8. Rollwagen nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die aus Kunststoff bestehende Bremsvorrichtung (16) zwei Pe­ dale (18, 20) umfaßt, die an einer am Boden (12) des Rollwa­ gens (10) befestigten Halterung (22) angeordnet sind, und daß der Transponder (26) an der Halterung befestigt ist.
9. Rollwagen nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1-8, dadurch gekennzeichnet, daß der Transponder als runde Scheibe ausgebildet ist.
10. Rollwagen nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1-9, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Abstandshalter bzw. in dem Pedal (18, 20) oder der Halterung (22) eine Öffnung vorgese­ hen ist, in der sich die elektrischen Komponenten des Trans­ ponders (26) befinden, und daß die Öffnung mit einer Verguß­ masse vergossen ist.
11. Rollwagen nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstandshalter aus einem Winkel (30) mit einem unlösbar mit dem Boden (12) des Rollwagens (10) verbundenen Ba­ sisschenkel (32) und mit einem sich vom Boden (12) weg er­ streckenden Halteschenkel (34) besteht, an dessen äußerem En­ de der Transponder (26) befestigt ist.
12. Rollwagen nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Basisschenkel (32) als Platte ausgebildet ist, und daß die Bremsvorrichtung (16) mit ihrer Halterung (22) an dem Ba­ sisschenkel (32) befestigt ist.
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