DE19733605A1 - Verfahren zur Abrechnung von Versanddienstleistungen - Google Patents
Verfahren zur Abrechnung von VersanddienstleistungenInfo
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- G06Q—INFORMATION AND COMMUNICATION TECHNOLOGY [ICT] SPECIALLY ADAPTED FOR ADMINISTRATIVE, COMMERCIAL, FINANCIAL, MANAGERIAL OR SUPERVISORY PURPOSES; SYSTEMS OR METHODS SPECIALLY ADAPTED FOR ADMINISTRATIVE, COMMERCIAL, FINANCIAL, MANAGERIAL OR SUPERVISORY PURPOSES, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
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- G—PHYSICS
- G06—COMPUTING; CALCULATING OR COUNTING
- G06Q—INFORMATION AND COMMUNICATION TECHNOLOGY [ICT] SPECIALLY ADAPTED FOR ADMINISTRATIVE, COMMERCIAL, FINANCIAL, MANAGERIAL OR SUPERVISORY PURPOSES; SYSTEMS OR METHODS SPECIALLY ADAPTED FOR ADMINISTRATIVE, COMMERCIAL, FINANCIAL, MANAGERIAL OR SUPERVISORY PURPOSES, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
- G06Q40/00—Finance; Insurance; Tax strategies; Processing of corporate or income taxes
- G06Q40/12—Accounting
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Abrechnung von Versanddiens
tleistungen verschiedener Carrier für vorzugsweise Paketpost auf der
Basis der jeweiligen Transportleistungstarife der Carrier.
Der Paketversand erfolgt in modernen Büros am Personalcomputer im
weiteren mit PC bezeichnet. Entsprechende Lösungen bietet der
Anmelder mit dem Paketversandsystem Euklas an. Dieses System
erledigt die Versandabfertigung von beispielsweise Briefen
Drucksachen, Warensendungen, Päckchen, Postgut und Paketen. Ein
Carrier beispielsweise Post, USPS, UPS, FedEx, DHL, DPD und/oder
andere Spediteure nehmen das Versandgut entgegen und leiten das
selbe an eine Zieladresse. Für die Transportleistungen errechnet das
System auf der Grundlage gültiger Transportleistungstarife der Carrier
die Versandgebühr, erstellt einen Frachtaufkleber der das Entgelt und
andere notwendige Versandinformationen enthält und druckt in
üblicher Weise Versandpapiere aus.
Die Abrechnung der Versanddienstleistung mit dem Versender erfolgt
durch den Carrier. Der Carrier stellt dazu, dem Versender den
Kostenaufwand für die erbrachten Dienstleistungen in Rechnung. Die
Bezahlung durch den Versender erfolgt ohne Vorkasse.
Das System umfaßt einen PC mit einer Datenbank, in der eine Anzahl
von Transportleistungstarifen für verschiedene Carrier gespeichert ist.
Der PC ist mit mindestens einer Waage verbunden, um Gewichtsdaten
von der Waage zu empfangen und entsprechend den ausgewählten
Versandoptionen im Rahmen der Systembenutzung den Entgeltwert
auf der Basis der Transportleistungstarife zu errechnen.
Eine andere Variante sieht vor, daß das Versandgutgewicht separat
ermittelt wird und zusammen mit anderen Versanddaten wie
beispielsweise die Postleitzahl, Formatangaben und ergänzende
Frachtdaten über ein Eingabemittel eingegeben wird und daraus der
Entgeltwert errechnet wird. Ergänzende Frachtdaten beziehungsweise
Versandoptionen, wie beispielsweise Empfängeradresse, Versandart
Versendungsform und Carrier bestimmt der Versender durch
entsprechende Eingaben über die PC-Tastatur bzw. durch Auswahl
aus einem Menüangebot. Mit Druckeinrichtungen, die dem PC
verbunden sind werden Versandpapiere und Frachtaufkleber für das
Versandgut erzeugt.
Anhand der erstellten Frachtpapiere überprüft der Abholdienst des
jeweiligen Carriers individuell den Versandumfang und bestätigt durch
Schätzung oder durch Nachmessen die Korrektheit der berechneten
Entgeltwerte für das entgegengenommenen Versandgut. Die vom
Paketversandsystem gesammelten Bearbeitungsdaten gewährleisten
die Überprüfung des Leistungsumfanges und ermöglichen bei
Versandfehlern eine Paket- und Vorgangssuche. Darüber hinaus
können für Monats- und Jahresstatistiken, getrennt für jeden Carrier
Versanddaten zusammengestellt werden. Eine spezielle Ausführung
einer Vorrichtung zur Versandabfertigung ist in der DE 38 08 616
erläutert.
Ein Paketversandsystem der beschriebenen Art ist bezüglich der
Anschaffung und der Unterhaltung zu den höherwertigen
Industriegütern zu zählen und demzufolge für Kunden mit geringem
Postaufkommen unrentabel.
Andererseits werden Versandprozesse immer aufwandsintensiver, da
die Anzahl privater Carrier im Bereich der Versanddienstleistung
ständig steigt und auch das Leistungsspektrum einen breiteren Ausbau
erfährt. Weiterhin besteht ein Problem beim Versandkunden darin
daß die Carrier die Abrechnungen und Abrechnungsabläufe in den
ausgegebenen Rechnungen und Frachtbriefen jeweils eigenspezifisch
darstellen.
Andererseits ist es üblich, zur Abrechnung von Entgelten für Briefpost
eine Frankiermaschine einzusetzen. Die Frankiermaschine kann mit
einer Steuereinheit, einem Speichermittel, einem Eingabemittel, einem
Modem oder anderen Daten-Empfangsmittel, einem Ein/Ausgabemittel
und einem Drucker ausgerüstet sein. Durch die Kopplung unter
anderem mit einer Waage und einem Streifengeber sind
technische Mittel vorhanden, um neben der Briefpost auch Paketpost
versandfertig zu machen. Die auf einem Frankierstreifen anbringbaren
Versand
angaben können ermittelt, berechnet und ausgedruckt werden. Der
erzeugbare Stempelabdruck entspricht den Erfordernissen der
Deutschen Post AG für Briefpost. Frankiermaschinen sind durch die
nationalen Postbehörden zulassungspflichtig. Eine entsprechende
Zulassung erhalten nur solche Maschinen, die eine gegen Manipulation
gesicherte Verwaltung, Nachladung und Abrechnung von Geldwerten
gewährleisten und eine gesicherte Druckeinrichtung aufweisen.
Die Übertragung von Guthaben in die Frankiermaschine erfolgt
teilweise bereits über eine Telekommunikationseinrichtung von einer
entfernten Datenzentrale. Die Maßnahmen zur Absicherung von
Geldanforderungen und Buchungsvorgängen bezüglich der
Verhinderung von Manipulationen bzw. unautorisierten Benutzungen
erfordern einen hohen technischen Aufwand zur Überprüfung der
Benutzungsberechtigung und der Identifizierung der Frankiermaschine.
Allen bekannten Frankiermaschinen ist gemeinsam, daß sie einen
Entgeltabdruck nur ausführen, wenn genügend Guthaben in der
Frankiermaschine geladen ist. Dieses Zahlungsregime, als Vorkasse
bezeichnet, ist für die Versandabfertigung von Versandgut ungeeignet,
da die Entgelte für diese Versandgattung um Größenordnungen höher
liegen, als die Versandabfertigung für Briefe und ähnliche
Postsendungen. Dem Versender ist deshalb eine Vorfinanzierung
nicht zuzumuten. Diese Unzumutbarkeit erfährt eine drastische
Steigerung dadurch, daß künftig weitere private Frachtunternehmen in
den Bereich Paketversand eindringen werden, für die getrennte
Geldvorräte anzulegen wären.
Es sind Lösungen bekannt, wie beispielsweise in der DE 22 01 051
beschrieben, einen postalischen Apparat zur Berechnung postalischer
Gebühren für den Paketversand zu verwenden. Der zur
Selbstbedienungs-Postaufgabe vorgesehene Apparat umfaßt zwei
Druckeinrichtungen zum Drucken der Gebühren und der Adreßdaten
sowie der Paketkennzeichnung für besondere Dienste. Ein Abdruck
wird nur erzeugt, wenn Geldbeträge in ausreichender Höhe bezahlt
wurden. Die Automatenabfertigung ist für den Kunden sehr
zeitaufwendig, da dieser seine zu versendende Paketpost selbst zum
Postschalter schaffen muß. Ebenso ist diese Automatenabfertigung
hinsichtlich der Bargeldabfertigung nicht lukrativ. Für den Carrier ergibt
sich ein erhöhter Aufwand, bedingt durch die Sofortkassenverwaltung.
Die Kommunikation einer Frankiermaschine mit einer entfernten
Datenverarbeitungsanlage zur zentralen Verrechnung von
Portogebühren ist beispielsweise in der DE 31 26 785 und DE 31 26 786
beschrieben. Die Absicherung dieser Verbindung zwischen
Frankiermaschine und Datenzentrale
ist eine notwendige Zulassungsvoraussetzung des Systems durch die
zuständige Postbehörde, um die Manipulierbarkeit der zu
verrechnenden Geldbeträge auszuschließen. Die maschinen
technischen Maßnahmen hierfür sind sehr kostenintensiv.
In der DE 36 44 231 wird eine gesicherte Verrechnungseinheit ähnlich
einer Frankiermaschine vorgeschlagen, in die von einer entfernten
Datenzentrale Geldmittel bereitgestellt werden, die in Verbindung mit
einem Fernrückstellungszentrum zur Verrechnung der Mittel steht. In
diesem Fernrückstellungszentrum werden Portonachladevorgänge
gesammelt und gespeichert. Die Übermittlung von Portoguthaben
erfolgt bei gleichzeitiger Abbuchung des geladenen Guthabenwertes
vom Konto des Kunden, wie beispielsweise in der DE 36 44 230
beschrieben. Für dieses auf einer Vorkasse beruhende
Abrechnungsprinzip ist die Beibehaltung der Flexibilität des
Paketversandes nicht durchsetzbar. Insbesondere ist abwegig, das
jeder Carrier eine eigene Datenzentrale einrichtet, die mit den
Kundeneinrichtungen eine Kommunikationsverbindung aufbaut und
Guthaben überträgt. Nachteilig für den Kunden ist weiterhin, daß bei
mehreren Carriern mehrere Konten einzurichten
wären, die Kontendeckungen zu gewährleisten und die verschiedenen
Abrechnungsabläufe zu kontrollieren wären. Erforderliche
Sicherungsmaßnahmen zur Gewährleistung der Manipulations
sicherheit, verteuern entsprechende Einrichtungen in der Anschaffung.
In der FR 2730575 wird ein Frankier-, Buchungs- und
Faktuierungsverfahren für postalische Artikel und Leistungen
beschrieben, das ein zugelassenes Datenverarbeitungssystem
verwendet. Die Daten werden im Datenverarbeitungssystem
aufbereitet und durch eine Frankiermaschine weitergegeben. Das
Datenverarbeitungssystem übermittelt ein Anwenderprogramm, das ein
Kundenkonto umfaßt. Der Kunde kann nach Beendigung eines
Vorgangs festlegen, ob der Vorgang sofort bezahlt wird oder ob bei
Ablauf eines vorher festgelegten Zeitraums eine Rechnungslegung
erfolgen soll.
Das Verfahren erlaubt die Überprüfung der Übereinstimmung der
Registerinhalte der Frankiermaschine und der Registerinhalte des
Datenverarbeitungssystem. Nachteilig ist, daß der Kunde ausreichend
Guthaben
in der Frankiermaschine und zusätzlich auch ein Kundenkonto im
Datenverarbeitungssystem zu halten hat.
Ein Verfahren zum Freimachen von Postsendungen mit wertmäßig
vorwählbaren Gebühren ist in der DE 36 24 116 beschrieben. Die von
einem Drucker gedruckten Gebühren werden automatisch an eine
zumindest zeitweise
über eine Fernmeldeverbindung mit dem Drucker verbundene
Erfassungseinrichtung übermittelt und dort registriert. Auch diese
Lösung geht von einer Druckfreigabe aus, wenn genügend Guthaben
vorhanden ist. Die Sicherungsmaßnahmen machen frankiermaschinen
ähnliche Einrichtungen für die Anwendung als Druckeinrichtung
geltwertfreier Zeichen zu teuer.
Vom Anmelder wird in der DE 40 34 292 ein Verfahren vorgeschlagen,
mit dem ein beim Nutzer vorhandenes Endgerät, beispielsweise ein
Faxgerät, zur Ausführung von Gebührenabdrucken genutzt werden
kann und die Abrechnung der Portogebühren in einer Datenzentrale
erfolgt.
Dem Endgerät ist zur Gebührenverrechnung für einzelne
Frankierungen eine gesicherte Portobox zugeordnet, welche über die
Kommunikationsverbindung von der Datenzentrale Guthaben und eine
Freigabe zum Druck erhält. Auch hier besteht der Nachteil darin, daß
der Kunde nur durch Vorkasse Guthaben erwerben kann. Nachdem
vorgeschlagenen Prinzip fallen außerdem hohe Kosten für die
jeweiligen Verbindungsaufnahmen mit der Datenzentrale an. Außerdem
ist die Einbindung mehrerer Carrier technisch schwer realisierbar, da
insbesondere die Schaffung der Voraussetzungen für die Verfügbarkeit
aktueller Tarifleistungstabellen einer Anzahl von Carriern mit hohem
technischen Aufwand bei entsprechenden Endgeräten verbunden ist.
Dieser Aufwand ist bereits in modernen Frankiermaschinen realisiert.
Durch ihren bestimmungsgemäßen Einsatz ist die Berechnung der
Portogebühr für eine Postsendung aus Tarifleistungstabellen und
anderer über die Tastatur eingebbarer Daten möglich. Ebenso sind
Voraussetzungen gegeben Tarifleistungstabellen von einer
Datenzentrale oder durch Datenträger für verschiedene Dienste in die
Speicher der Frankiermaschine zu laden bzw. gespeicherte Inhalte zu
aktualisieren. Wie vom Anmelder in der EP 747846 vorgeschlagen, ist
aus einer Carriervielzahl der günstigste Anbieter ermittelbar. Damit
wird insbesondere unterstützt, daß Versandabläufe nach bisher
gebräuchlicher Art und Weise durch effizientere Methoden abgelöst
werden können.
In der DE 39 03 718 wird ein Postgebührenabrechnungssystem
beschrieben, für das ein Personalcomputer vorgesehen wird, um
umfangreiche Abrechnungsberichte über einen angeschlossenen
Drucker zu erstellen. Zur Kreditüberwachung einer
abteilungsbezogenen Frankiermaschinenbenutzung werden Daten zu
einer Chipkarte übertragen, die insbesondere die Registerinhalte des
Sicherheitskontos betreffen. Die abrufbaren Informationen können in
verschiedenen Formaten angezeigt und ausgedruckt werden. Diese
Lösung ist auch auf andere Zulieferdienste, die einen Frankierabdruck
erfordern, anwendbar, beinhaltet aber alle Nachteile die für eine
Vorkasse bereits angegeben wurden. Auch wenn Chipkarten für
einzelne Carrier zugeordnet wären, müßte ein Versender entsprechend
viele Guthaben zur Ausführung der Frankierungen erwerben.
Insbesondere für Versender mit geringem Versandgutaufkommen ist
diese Abrechnung mit Vorfinanzierungen unökonomisch.
Zweck der Erfindung ist eine Vereinheitlichung und Vereinfachung der
Abrechnungsabläufe der Dienstleistungen verschiedener Carrier, so
daß auch Versender mit geringem Postaufkommen von derartigen
Diensten Gebrauch machen können.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren für ein
Versandgutabrechnungssystem zu entwickeln, bei dem Versandgüter
jeweils nur mit einem Kennschein versehen werden, bei dem eine
zentrale Abrechnung wahlweise einzeln oder summiert und eine
Kontrolle der Vorgänge durch den Kunden ermöglicht wird.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß, für
Transportdienste von Versandgut eine Einrichtung verwendet wird, die
mittels einer Druckeinrichtung einen Stempelabdruck oder einen
stempelähnlichen Abdruck erzeugt, im weiteren mit Kennschein
bezeichnet, der mindestens die berechneten Versandkosten nach
Tarifleistungstabellen öffentlicher und/oder privater Carrier abbildet.
Diese Einrichtung ist mit einer Telekommunikationseinrichtung
ausgestattet, um eine Verbindungsaufnahme mit einer entfernten
Datenzentrale zu ermöglichen.
Zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens ist eine
Einrichtung geeignet, die über einen Drucker beziehungsweise
Anschluß für einen externen Drucker verfügt, mit ausreichend
Speicherkapazität ausgerüstet ist und mit einer entfernten Einrichtung
kommuniziert, vorzugsweise als Modem-Einrichtung ausgeführt ist.
Die Einrichtung zur Gebührenberechnung für Versanddienstleistungen
und zur Druckausgabe der mit der Dienstleistung im Zusammenhang
stehenden Informationen verwendet. Dazu ist die Einrichtung mit einem
Eingabemittel, mit Berechnungssoftware, mit Mittel zur Ansteuerung
der digitalen Drucktechnik, mit Speichermittel in denen beispielsweise
Tarifleistungstabellen gehalten werden, mit einem internen Modem
oder Modemanschluß und mit technischen Mitteln, zum Anschluß
peripherer Einrichtungen, beispielsweise einer Wiegeeinrichtung
ausgestattet.
Die Abrechnung von Geldwerten erfolgt in der Einrichtung nicht.
Ein in der Einrichtung geladenes Anwenderprogramm wird aktiviert
aus dem mindestens die Tarifleistungstabelle eines Carriers
auswählbar ist.
Das zu versendende Versandgut wird erfindungsgemäß gewogen oder
bezogen auf mindestens eine physikalische Größe des Versandgutes
bewertet.
Die ermittelten Versandgutparameter werden in die Einrichtung mit
anderen Versandgutdaten, mindestens aber Zielort und Carrier
eingegeben. Auf der Grundlage der gültigen Tarifleistungstabelle eines
ausgewählten Carriers wird für die eingegebenen Daten ein
Leistungswert berechnet. Mindestens der berechnete Leistungswert,
der die wertkennzeichnende Versandgebühr entspricht, wird mittels der
Druckeinrichtung auf einen Kennschein gedruckt, der als
Versandschein auf das Versandgut aufgebracht wird.
Die Speichermittel umfassen einen Zwischenspeicher, in den alle
Druckoperationen, die den Kennschein betreffen, zwischengespeichert
werden.
Mittels der Kommunikationseinrichtung wird die Einrichtung zur
Übertragung ausgeführter Wertkennzeichnungen mit einer entfernten
Datenzentrale verbunden. Die übertragenen Daten werden in der
Datenzentrale erfaßt, zusammengetragen und mittels
Abrechnungsprogramm getrennt für jeden Carrier abgerechnet. Von
der Datenzentrale wird mindestens dem Versender das
Abrechnungsergebnis übermittelt.
Das Verfahren ermöglicht die Verwendung einer Einrichtung, bei der
Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von Geldmitteln gegen
Manipulation entfallen können, da in der Maschine keine Geldmittel
gespeichert, verwaltet oder gebucht werden müssen. Das Verfahren ist
insbesondere deshalb kostengünstig einsetzbar, weil in der Einrichtung
und in der Datenzentrale, bei den durchgeführten
Abrechnungsabläufen nicht auf irgendein Guthabenkonto zugegriffen
wird.
Die Abrechnung der Versanddienstleistungen erfolgt nur durch die
Datenzentrale auf der Grundlage übermittelter Benutzungs- und
Informationsdaten von der beim Versender stationierten Einrichtung.
Neben den Vorteilen aus den zentral durchgeführten
Abrechnungsabläufen werden eine weitestgehende Vereinheitlichung
und Vereinfachung der daraus resultierenden Abrechnungen. Weiter
vorteilhafte Merkmale sind den Unteransprüchen zu entnehmen.
Die Erfindung wird nachfolgend am Ausführungsbeispiel näher
erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 ein Versandsystem unter Verwendung einer modifizierten
Frankiermaschine die mit einer Waage gekoppelt ist,
Fig. 2 ein Versandsystem unter Verwendung einer modifizierten
Frankiermaschine ohne Waage,
Fig. 3 ein Muster eines Kennscheines,
Fig. 4 Muster eines erweiterten Kennscheines.
Gemäß Fig. 1 sind am Standort des Versenders 1 eine Waage 2 und
eine modifizierte Frankiermaschine 3, im weiteren Frankiermaschine
genannt, installiert. Die Frankiermaschine 3 ist über eine
Telekommunikationseinrichtung 36, vorzugsweise ein Modem mit einer
entfernten Datenzentrale 4 verbunden. In vorteilhafter Weise wird eine
modifizierte Frankiermaschine 3 zur Gebührenberechnung für
Versanddienstleistungen verwendet. Die Mittel zur Durchführung der
Berechnung und zur Druckausgabe der mit der Dienstleistung im
Zusammenhang stehenden Informationen sind in einer herkömmlichen
Frankiermaschine bereits vorhanden, beziehungsweise können
zusätzlich einfach implementierte werden. Gegenüber den üblichen
Anwendungen zum Frankieren von Briefpost, unterscheidet sich die
modifizierte Frankiermaschine 3 dadurch, daß keine Abrechnung von
Geldwerten in der Maschine erfolgt. Die Anwendung der Erfindung ist
aber nicht auf diese Ausführung beschränkt.
Mittels der Waage 2 ermittelt der Versender 1 für jedes Versandgut 5
das Gewicht. Die Frankiermaschine 3 berechnet den Leistungswert für
eine vom Versender 1 bestimmte Versanddienstleistung entsprechend
geladener Transportleistungstarife auf der Grundlage der
eingegebenen Gewichtsdaten und anderer Versandinformationen. Alle
Daten und Informationen, mindestens aber den berechneten
Leistungswert, druckt die Frankiermaschine 3 auf einen Kennschein
der auf dem Versandgut angebracht wird.
Die Frankiermaschine 3 ist mit einem Modem 36 zur
Verbindungsaufnahme zu einer entfernten Datenzentrale 4
ausgestattet. Über diese Verbindung wird der Datenzentrale 4 jede
Druckoperation der Frankiermaschine 3, bei der ein Kennschein
erzeugt wird, übermittelt.
Diese Daten werden in der Datenzentrale erfaßt, zusammengetragen
und mittels Abrechnungsprogramm getrennt für jeden der Carrier 61 bis
64 abgerechnet. Nach der Abrechnungsprozedur wird dem Versender
getrennt für jeden tätig gewordenen Carrier 61 bis 64 eine Abrechnung
in Form einer Rechnung übermittelt. Die darin aufgeführten Kosten für
die Versanddienstleistung hat der Versender 1 zu begleichen.
Die Frankiermaschine 3 ist zusätzlich mit einem speziellen
Anwenderprogramm 33 für Versanddienstleistungen ausgestattet. Bei
Aktivierung des Anwendungsprogramms 33, ist mindestens die
Tarifleistungstabelle eines Carrier 6 auswählbar. Dem
Anwenderprogramm 33 sind Speichermittel 34 zugeordnet.
Die Speichermittel 34 sind in mehrere Speicherbereiche (in der Fig. 1
nicht dargestellt) aufgeteilt. Hier sind unter anderem
Transportleistungstariftabellen verschiedener Carrier 61 bis 64
Formulare von Kennscheinen entsprechend den jeweiligen
Erfordernissen der Carrier 61 bis 64, Werbeklischees, Empfänger- und
Absenderadressdaten gespeichert. Weiterhin sind Speicherkapazitäten
in der Frankiermaschine 3 vorgesehen, die ausgeführte
Druckoperationen vor der Übertragung zur Datenzentrale 4
zwischenspeichern und/oder für statistische Zwecke aufzeichnen.
Beispielsweise ist die Berechnung von Leistungswerten durch den
Zugriff auf gespeicherte Transportleistungstarife verschiedener Carrier
61 bis 64 und deren Leistungsspektren möglich. Bezogen auf die
Formulare, enthalten die Speichermittel 34 mindestens den Rahmen
eines Kennscheins.
Mit Hilfe des Anwenderprogramm 33 ist entsprechend der
Nutzereingaben ein Kennschein ausdruckbar, der aus variablen und
festen Daten zusammengesetzt ist. Inhalte und Rahmen des
Kennscheins sind an die Anforderungen der Carrier 61 bis 64
angepaßt.
Weiterhin umfaßt die Frankiermaschine 3 eine Eingabeeinrichtung 31
zur Eingabe von Versandgutparametern, wie beispielsweise das
Gewicht und die Abmessungen des Versandgutes 5, von zusätzlichen
Informationen und/oder von zur Aktivierung wählbarer Optionen eines
Anwendungsprogramms 33 durch den Versender 1. Die
Anzeigeeinrichtung 32 liefert zur Benutzung der Frankiermaschine 3
notwendige Eingabeerfordernisse, zeigt alternative Auswahlmöglich
keiten auf und stellt die berechneten Leistungswerte dar.
Die in der Frankiermaschine 3 integrierte Druckeinrichtung 35 gibt
einen Kennschein, ähnlich einem Stempelabdruck aus, der die
Wertgröße und weitere Parameter der Versanddienstleistung
entsprechend dem gewählten Anwenderprogramms 33 umfaßt. Der
Kennschein wird vorzugsweise auf ein selbstklebendes Etikett
gedruckt, das nach dem Ausdruck auf das Versandgut 5 geklebt wird.
Die für den Versand von Versandgut 5 modifizierte Version einer
Frankiermaschine 3 unterscheidet sich von den bisher gebräuchlichen
bei den Postbehörden zugelassenen Frankiermaschinen, dadurch, daß
in der Frankiermaschine 3 keine geldwerten Daten verwaltet, geladen
und gebucht werden. Die Druckeinrichtung 35 druckt, bezogen auf die
Versandkosten für ein Versandgut 5, nur die Wertgröße der
Versandleistung in lesbarer Form, vorzugsweise als numerische Ziffer
oder in Kombination mit einer maschinenlesbaren Zeichenkette.
Da in der Maschine keine Geldmittel gehalten werden, ist die
bestimmungsgemäße Nutzung einer herkömmlichen Frankiermaschine
bei gleichzeitigem Verzicht auf Sicherungsmaßnahmen bzw. anderen
Sicherheitsstandards zur Verhinderung von betrügerischen
Handlungen gegeben. Eine für Frankiermaschinen übliche Meter-Base
Trennung ist für eine modifizierte Frankiermaschine 3 demzufolge nicht
erforderlich.
Ebenso besteht keine Notwendigkeit die Datenübertragungsstrecke zur
Datenzentrale, die Empfangs- und Verarbeitungseinrichtungen in der
Datenzentrale sowie den Abdruck des Kennscheins durch besondere
Kennzeichen zu sichern.
Weiterhin besteht die Besonderheit der Frankiermaschine 3 darin, daß
Kosten bzw. Gebührenwerte nur berechnet werden ohne das eine
Abrechnung der Dienstleistung durch die modifizierte
Frankiermaschine 3 erfolgt. Die Versanddienstleistungen werden
ausschließlich im Rahmen einer Nachkasse durch den Versender
beglichen.
Aufwendige Softwareimplementierungen für Sperrungen und
Entsperrungen der Druckeinrichtungen 35 in Abhängigkeit vom
Geldvorratszustand sind nicht erforderlich.
Die Verbindungsaufnahme der Frankiermaschine 3 mit der
Datenzentrale 4 über das Modem 36 erfolgt unter voreingestellten
Bedingungen, entsprechend den in der Frankiermaschine 3 in
bekannter Weise programmierten Abläufen zur automatischen
Datenübertragung zur Datenzentrale 4.
Es sind mehrere Übertragungsregieme möglich.
So kann die Übermittlung von Versendungsdaten automatisch für
jedes Versandgut 5 zur Datenzentrale 4 erfolgen oder nach einer
Bestätigung durch den Versender 1. Die empfangenen
Versendungsdaten werden von der Empfangseinrichtung 41 zur
Abrechnungseinrichtung 42 übertragen. Die Abrechnung für erbrachte
Leistungen erfolgt erstmals durch die Datenzentrale in der Art, daß die
übermittelten Versanddaten, im wesentlichen die Angaben die den
Versender 1 identifizieren, den Carrier 6 bestimmen und den
Leistungswert betreffen registriert, getrennt nach Carriern zugeordnet
und dem Versender 1 in Rechnung gestellt werden.
Vorteilhaft sind aber vor allem andere mit den Carriern 61 bis 64 zu
vereinbarende Abrechnungsrahmen, die ebenfalls automatisch
ablaufen, aber eine Optimierung der Verbindungszeiten mit der
Datenzentrale 4 gestatten. So ist eine Übertragung der in der
Frankiermaschine 3 zwischengespeicherten Versandvorgänge zur
Datenzentrale 4 mit festgesetzter Zeitgrenze, beispielsweise
wöchentlich, 14-tägig oder monatlich möglich.
Alternativ kann eine Grenzstückzahl von Kennscheinen vorgegeben
sein, bei der automatisch eine Datenübertragung zur Datenzentrale 4
ausgelöst wird.
Ebenso ist eine automatische Datenübertragung in Abhängigkeit der
Überschreitung einer summierten Berechnungsgröße im
Zwischenspeicher der Frankiermaschine 3, für eine bestimmte Anzahl
mindestens aber für zwei Versandstücke möglich. Werden die
Datenübertragungszyklen durch eine Einstellgröße limitiert, so ist es
vorteilhaft, die automatische Übertragung der Daten dem Versender
dadurch anzuzeigen, das die Druckeinrichtung 35 solange gesperrt
bleibt, bis der Versender 1 eine Freigabetaste der Eingabeeinrichtung
31 betätigt. Das kann beispielsweise die Taste sein, die eine manuelle
Aktivierung der Datenübertragung zur Datenzentrale 4 auslöst
und/oder abschließt.
Vorteilhafterweise sollten automatische Datenübertragungsabläufe zu
Zeiten erfolgen, in denen die Frankiermaschine 3 nicht zur Berechnung
von Leistungstarifen und zum Herstellen von Kennscheinen verwendet
wird. Insbesondere bieten sich zur Datenübertragung die Nachtstunden
an, da hier auch Gebühren für die Verbindungsaufnahme mit dem
Datenzentrale 4 kostengünstiger sind.
Das bestehende Datenzentrum eines Frankiermaschinenherstellers
kann so erweitert werden, daß Versandvorgänge entkoppelt und von
Teleporto-Nachladeprozessen, wie diese für Briefpostfrankierungen
üblich sind, abgerechnet werden.
Dabei darf die Einbindung der Abrechnung von Versandgutkosten
gemäß der vorgeschlagenen Lösung, für das Teleportodatenzentrum
im Bereich der Anwendung monitärer Daten, nicht zu Einschränkungen
der Sicherheit führen.
Vorzugsweise wird das Modem in bekannter Weise zur Übertragung
von Daten auch in Gegenrichtung, von der Datenzentrale 4 zur
Frankiermaschine 3 verwendet. Die Übermittlung von Abrechnungs
ergebnissen einerseits und das Laden von gültigen Transport
tariftabellen andererseits sowie deren Aktualisierung sind möglich.
Entsprechende Bestätigungen des Datenempfanges durch die
Datenzentrale, können mit Datum und Uhrzeit in der Frankiermaschine
in einem nicht weiter gekennzeichnetem speziellen Speicher, speziell
für statistische Zwecke und zur Kontrolle durch den Versender 1 und
für den Carrier 6 aufgezeichnet werden. Die Speicherinhalte sind dann
jederzeit abrufbar und auf der Anzeigeeinrichtung 32 darstellbar.
Die in der Frankiermaschine 3 geladenen Anwenderprogramme 33
dienen zur Steuerung aller Operationen, die der Versandabfertigung
von Versandgut 5 dienen.
Die Verwendung der Frankiermaschine 3 schließt eine
Benutzerführung mit ein. So werden mittels der Anzeigeeinrichtung 32,
Bedienungsoperationen, optionale Wahlmöglichkeiten und weitere
Informationen offeriert. Der Nutzerdialog beginnt mit der Aktivierung
des Anwenderprogramms 33, aus dem mindestens die
Tarifleistungstabelle eines Carriers 6 (in der Fig. 1 Carrier 61 bis 64),
auswählbar ist. Häufig wiederholbare Operationen können durch
zugeordnete Funktionstasten der Eingabeeinrichtung 31
beziehungsweise durch Tastenfolgen ausgelöst werden.
Mit einer der Frankiermaschine 3 beigestellten Waage 2 wird durch
den Versender 1 für das Versandgut 5 eine Gewichtsbestimmung
vorgenommen. Der ermittelte Gewichtswert wird in die
Frankiermaschine 3 eingegeben. Die Eingabe erfolgt entweder mittels
der Eingabeeinrichtung 31 der Frankiermaschine 3 durch den
Versender 1 oder automatisch über eine Signalleitung 21, die die
Waage 2 mit der Frankiermaschine 3 verbindet.
Mittels der Eingabeeinrichtung 31 können zusätzliche Informationen
eingegeben werden,
wie beispielsweise die Abmessungen des Versandgutes 5, wenn die
Frachtbestimmungen der Carrier 61 bis 64 das erfordern.
Außerdem erfolgt über die Eingabeeinrichtung 31 die Eingabe weiterer
Versandparameter, wie beispielsweise die Versandart, die
Versendungsform und das Ziel.
Diese Wahlparameter und weitere sind vorzugsweise aus einer
Menüstruktur optional auswählbar und durch Eingabetasten bzw.
Tastenfolgen aktivierbar.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung gestattet dem Versender 1, sich die
Tarifleistungstabellen verschiedener Carrier 61 bis 64 anzusehen und
den günstigsten Leistungsanbieter auf der Grundlage der gewünschten
Versandbedingungen auszuwählen. Im EP 747864 ist ausführlich
dargestellt, wie durch den Zugriff auf gültige Tarifleistungstabellen für
mindestens zwei Carrier der günstigste Dienstleister ermittelt werden
kann.
Die Berechnung des Leistungswertes für die Transportleistung erfolgt
in der Frankiermaschine 3. Nach Eingabe der zur Berechnung
erforderlichen Versandangaben, mindestens aber einer aktivierten
Tarifleistungstabelle, dem Zielort und dem ausgewählten Carrier 6, ist
die Frankiermaschine 3 hierzu aktiviert.
Tarifierungen sind kundenspezifisch gestaltbar.
Eine Druckauslösung des angezeigten Berechnungswertes durch den
Versender 1 ist vorteilhafterweise vorzusehen, ist aber insbesondere
bei einer Anzahl von gleichartigem Versandgut 5 optional umgehbar.
Ebenso kann die authorisierte Benutzung der Frankiermaschine 3, oder
nur die Druckeinrichtung 35 durch einen Paßwortschutz gesichert sein.
Der von der Druckeinrichtung 35 ausgedruckte Kennschein umfaßt wie
bereits ausgeführt die erforderlichen Versandparameter für eine von
einem Carrier angebotene Versanddienstleistung, mindestens aber den
berechneten wertkennzeichnenden Leistungswert des Versandgutes 5.
Als Druckträger dienen vorzugsweise selbstklebende Papierstreifen
oder Scheine, die der Druckeinrichtung 35 von einer
Ausgabeeinrichtung für abgestapelte Druckträger (in der Fig. 1 nicht
dargestellt) zugeführt werden. Alternativ können selbstklebende
Etiketten von einer Bandrolle nach der Druckausführung abgezogen
werden und auf das Versandgut 5 geklebt werden.
Das mit Kennschein versehene Versandgut 5 wird zur Versendung dem
Transportdienst der Carrier 6 übergeben.
Die auf den Kennscheinen gedruckten Daten, die zur Abrechnung der
Dienstleistung erforderlich sind, werden für jede ausgeführte
Druckoperation der Frankiermaschine 3 mittels Modem 36 zur
entfernten Datenzentrale 4 übertragen. Die Datenzentrale 4 umfaßt
eine Datenempfangseinrichtung 41, die die übermittelten
Informationen, wie beispielsweise die Maschinenidentifi
kationsnummer, die durchgeführten Druckoperationen, Carrierangaben
und Versendungskennzeichen registriert, zusammenträgt und separat
für jeden Carrier 61 bis 64 versenderbezogen abrechnet. Die
Abrechnung erfolgt in der Abrechnungseinrichtung 42 der
Datenzentrale 4 auf der Grundlage der von der Empfangseinrichtung
empfangenen Daten zu den einzelnen Versandvorgängen.
Zu den abgerechneten Versandvorgängen wird in der Datenzentrale
eine der Leistungsinanspruchnahme entsprechende Rechnung erstellt,
die dem Versender 1 zur Begleichung übermittelt wird. Die Rechnung
enthält detaillierte Angaben zur erbrachten Dienstleistung durch den
Carrier 61 bis 64, und summiert das entsprechende Entgelt, das zu
bezahlen ist.
Die Übermittlung der Rechnung erfolgt in bekannter Weise entweder
elektronisch mittels eines beim Versender vorhandenen Endgerätes,
beispielsweise ein Faxgerät oder auf postalischem Weg. Die
Übermittlung der Rechnung als Briefpost, hat den Vorteil, daß auch
Zahlungsauftragsscheine, vorzugsweise bereits für die Hausbank
ausgestellt, zum Versender 1 geschickt werden können. Gleichzeitig
mit der Rechnungslegung beim Versender 1, erhält auch der Carrier 6
der die Dienstleistung erbracht hat, ein Duplikat der Rechnung. Das
erleichtert einerseits die Vorgangskontrolle und andererseits ergeben
sich weitere Möglichkeiten im Zahlungsverkehr. Liegen beispielsweise
den Carriern 6 Einzugsermächtigungen des Versenders 1 vor, ist
dieser berechtigt, kostendeckend Geldbeträge durch Bankeinzug
einzuholen. Ebenso kann die Hausbank des Versenders 1 der
Empfänger der Originalrechnung sein. Hierzu sind zusätzliche
Identifizierungsmerkmale des Versenders 1 auf der Rechnung
anzubringen, um eine Überprüfung der bankerheblichen Daten zu
ermöglichen. Ist die Zulässigkeit der Rechnungslegung festgestellt,
erfolgt die Überweisung des Rechnungsbetrages auf das vom
Versender 1 angegebene Carrierkonto. Die üblichen Banksicherungs
szenarien sind dabei zu beachten.
Da die Datenzentren der Frankiermaschinenhersteller genutzt werden
können, ergeben sich für die Paketförderung ins Ausland ebenfalls
günstige Versandbedingungen. Eine Vereinheitlichung der Abrech
nungsvorgänge ist durch Zentralisierung der Leistungsabrechnung
durch maschinelle Erstellung der Rechnungen weitestgehend abge
sichert.
Für den Versender 1 sowie für den Carrier 6 vereinfachen sich die
Rechnungsprüfung und für den Carrier insbesondere die
Rechnungslegung. Ein weiterer Vorteil ergibt sich für den Carrier
daraus, daß er auf die Erstellung von Frachtbriefen oder entsprechen
de Begleitpapiere verzichten kann.
Gemäß Fig. 2 entfällt eine Waage, wenn für ein Versandgut 5 nicht
durch Wiegen zu ermitteln ist, sondern der Carrier 6 die
Versanddienstleistung auch ausführt, wenn andere Meß- und/oder
Schätzgrößen in die Berechnung der Leistungswerte einfließen.
Abhängig ist das von Tarifangeboten der Carrier 61 bis 64 die eine
Wertbestimmung für eine Versanddienstleistung für ein Versandgut
akzeptieren, die nicht auf eine Gewichtermittlung beruht.
Am Standort des Versenders 1 können dann anstelle der
Gewichtsbestimmung durch Wiegen, andere physikalische
Versandgutparameter bestimmt werden, die einzeln oder miteinander
kombiniert die Berechnung der Wertgröße der Versanddienstleistung
nach dem erfindungsgemäßen Verfahren gestatten.
Beispielsweise können das geschätzte Gewicht, die ermittelte
Volumengröße oder die Stückzahl für Versandgüter 1 ein
hinreichendes Kriterium zur Eingabe in die Frankiermaschine 3 und zur
Leistungsberechnung darstellen. Diese Ausführung ist auf die
vorgenannten Versandgutgrößen nicht beschränkt. Vom
Erfindungsgedanken sind alle überprüfbaren Angaben, die ein
Versandgut kennzeichnen miterfaßt sowie auch die Kombinationen
dieser physikalischen Größen.
Eine weitere Ausgestaltung sieht einen von der modifizierten
Frankiermaschine 3 ausgegebene modifizierten Stempelabdruck vor
der sich deutlich von einem postalischen Wertabdruck unterscheidet
und eindeutig als Kennschein eines Carriers 6 verifiziert werden kann.
In Fig. 3 ist ein erzeugter Kennschein 7, ähnlich einem Frankierstreifen
dargestellt. Das abgedruckte Entgelt 71 entspricht dem von der
modifizierten Frankiermaschine berechneten Leistungswert für das zu
versendende Gut, auf der Grundlage der Leistungstabelle des
jeweiligen Carriers. In einem vorgegebenen Rahmen werden Angaben
zum Carrier 72 und die Kundennummer 73, die in der Fig. 3
mit der Frankiermaschinennummer übereinstimmt., mitgedruckt. Jedes
Versandgut erhält eine zugeordnete Versandgutnummer 74, die bei
Versandfehlern, eine Vorgangssuche gestattet. Alternativ oder
zusätzlich kann die Versandgutnummer Barcode 75 mit einbezogen
werden.
Die Darstellung der Absenderangaben 76, insbesondere die
Zonenangabe 77 repräsentiert durch die Zonennummer 78 sind nur
eine Auswahl möglicher Abdruckinformationen. So sind in der Fig. 3
außerdem das Versandabfertigungsdatum 79 und die Gewichtsangabe
80 mit aufgenommen.
Ein besonderer Vorteil ergibt sich daraus, daß die modifizierte
Frankiermaschine, Werbebotschaften auf den Kennschein drucken
kann.
Die Fig. 4 zeigt einen Kennschein ohne Routung. Zusätzlich enthält der
Stempelabdruck nicht nur die Angaben des Absenders 81 sondern
auch bereits im Stempel integriert die Versandadresse 82. Eine
Angabe bezieht sich auf die Kennzeichnung der Sendung 83. In
vorliegendem Fall besteht die Sendung aus 1 Paketstück. Für
Absender und Empfänger werden Kundennummer 84, 85 auf dem
Kennschein ausgegeben. Ein aufgedruckter Barcode verifiziert die
Versandadresse. In einem nicht dargestellten Kundenspeicher hält der
Versender 1 Adressdaten seiner Kunden. Diese Adressdaten
menügeführt abrufbar und auf der Anzeigeeinrichtung 32 darstellbar.
Zur Erzeugung des Kennscheins ist mindestens ein Rahmen zur
Aufnahme variabler und fester Daten in der modifizierten
Frankiermaschine gespeichert. Die Verwendung eines einzigen
Formulars für einen Kennschein ist nicht zwingend. Die Speichermittel
der modifizierten Frankiermaschine sind so ausgelegt, daß weitere
Formularscheine für verschiedene Gattungen von Versandgut abrufbar
und ausdruckbar zur Verfügung stehen.
Der äußere Rahmen, der beispielsweise der Kontur eines Kennscheins
entspricht, ist in einzelne Informationsblöcke aufgeteilt. Inhalte die in
diese Blöcke automatisch geschrieben werden, ergeben sich durch
Eingabe über die Tastatur, beispielsweise Gewicht und Format
vorhandene Systemdaten wie das Datum sowie Paketscheinnummer
und der berechnete Leistungswert sowie aus gespeicherten Dateien
die Empfängeradresse, PLZ, Zonennummer, Kundennummern usw.
Entscheidend ist auch, daß die Versandart und die Carrierbezeichnung
auf dem Paketschein sichtbar gemacht wird. Weiterhin sind
Routungsangaben, in der Fig. 4 nicht dargestellt, auf Kennscheinen
anbringbar, wie beispielsweise als Barcodeaufbringung.
Die Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens ist nicht auf eine
Benutzung am Standort des Versenders beschränkt. Der Fahrdienst
bzw. Abholdienst kann eine modifizierte Frankiermaschine, die das
erfindungsgemäße Verfahren verwendet, mobil einsetzen.
Insbesondere für einen Versandkunden mit geringem Postaufkommen
wäre das vorteilhaft.
1
Versender
2
Waage
21
Signalleitung
3
Frankiermaschine
31
Eingabeeinrichtung
32
Anzeigeeinrichtung
33
Anwenderprogramme
34
Speichermittel
35
Druckeinrichtung
36
Modem
4
Datenzentrale
41
Empfangseinrichtung
42
Abrechnungseinrichtung
5
Versandgut
6
Carrier
61
erster Carrier
62
zweiter Carrier
63
dritter Carrier
64
vierter Carrier
7
Versandgutleistungschein
71
Leistungswert
72
Carrier
73
Kundennummer
74
Versandgutnummer
75
Barcode
76
Absender
77
Zone
78
Zonennummer
79
Datum
80
Gewicht
8
Kennschein ohne Routungsangabe
81
Absender
82
Empfänger
83
Sendungsart
84
Kundennummer
85
Kundennummer
Claims (19)
1. Verfahren zur Abrechnung von Versanddienstleistungen für ein
Versandgut auf der Grundlage der Transportleistungstarife des
dientleistenden Carriers in folgenden Schritten:
- - ein in eine Einrichtung (3), wobei die Einrichtung eine Druck einrichtung und eine Telekommunikationseinrichtung umfaßt, geladenes Anwenderprogramm (33) wird aktiviert, aus dem die Tarifleistungstabelle mindestens eines Carriers (61-64) auswählbar ist,
- - das zu versendende Versandgut (5) wird gewogen,
- - der ermittelte Gewichtswert wird in die Einrichtung (3) eingegeben,
- - die weiteren Versandgutdaten, mindestens aber Zielort und Carrier (6) werden eingegeben,
- - die Berechnung eines Leistungswertes für die Transportleistung des Versandgutes (5) wird in der Einrichtung (3) auf der Basis des gültigen Transportleistungstarifes des Carriers (6) ausgelöst,
- - ein Kennschein, der die Versandparameter umfaßt, mindestens aber die wertkennzeichnende Versandgebühr des Versandgutes wiedergibt, wird mittels der Einrichtung (3) ausgedruckt,
- - die Informationen des Kennscheine werden in der Einrichtung (3) zwischengespeichert,
- - die Einrichtung (3) wird über eine Telekomunikationseinrichtung (36) mit einer entfernten Datenzentrale (4) verbunden,
- - die ausgeführte Wertkennzeichnung des Versandgutes (5) wird zur Datenzentrale (4) übertragen,
- - die von der Einrichtung (3) gedruckten wertkennzeichnenden Versandgebühren werden in der Datenzentrale (4) erfaßt, zusammengetragen und mittels Abrechnungsprogramm getrennt für jeden Carrier (61-64) abgerechnet
- - von der Datenzentrale (4) wird mindestens dem Versender (1) das Abrechnungsergebnis als Basis für die Begleichung der Versanddienstleistung übermittelt.
2. Verfahren zur Abrechnung von Versanddienstleistungen für ein
Versandgut auf der Grundlage der Transportleistungstarife des
dientleistenden Carriers in folgenden Schritten:
- - ein in eine Einrichtung (3), wobei die Einrichtung eine Druck einrichtung und eine Telekommunikationseinrichtung umfaßt, geladenes Anwenderprogramm (33) wird aktiviert, aus dem die Tarifleistungstabelle mindestens eines Carriers (61-64) auswählbar ist,
- - das zu versendende Versandgut (5) wird bezogen auf mindestens eine physikalische Größe des Versandgutes (5) bewertet,
- - die bestimmten Versandgutparameter werden in die Einrichtung (3) eingegeben,
- - die weiteren Versandgutdaten, mindestens aber Zielort und Carrier (6) werden eingegeben,
- - die Berechnung eines Leistungswertes für die Transportleistung des Versandgutes (5) wird in der Einrichtung (3) auf der Basis des gültigen Transportleistungstarifes des Carriers (6) ausgelöst,
- - ein Kennschein, der die Versandparameter umfaßt, mindestens aber die wertkennzeichnende Versandgebühr des Versandgutes wiedergibt, wird mittels der Einrichtung (3) ausgedruckt,
- - die Informationen des Kennscheine werden in der Einrichtung (3) zwischengespeichert,
- - die Einrichtung (3) wird über eine Telekomunikationseinrichtung (36) mit einer entfernten Datenzentrale ( 4) verbunden,
- - die ausgeführte Wertkennzeichnung des Versandgutes (5) wird zur Datenzentrale (4) übertragen,
- - die von der Einrichtung (3) gedruckten wertkennzeichnenden Versandgebühren werden in der Datenzentrale (4) erfaßt, zusammengetragen und mittels Abrechnungsprogramm getrennt für jeden Carrier (61-64) abgerechnet,
- - von der Datenzentrale (4) wird mindestens dem Versender (1) das Abrechnungsergebnis als Basis für die Begleichung der Versanddienstleistung übermittelt.
3. Verfahren nach Anspruch 1 bis 2, dadurch gekennzeich
net, daß dem Anwendungsprogramm (33) Speichermittel (34)
zugeordnet sind, umfaßt, in denen beispielsweise die Tariftabellen von
mindestens einem Carrier (6), Empfängerdaten, Adreßdaten
Kennscheinformulare, Klischees des Versenders (1) gespeichert sind.
4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die gespeicherten Bilddaten für die Kennscheinformulare
mindestens den Rahmen für einen Kennschein betreffen.
5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß aus dem Speichermittel (34) Empfängerdaten ausgelesen werden
und beispielsweise die Zustellzone und/oder die Routungsangabe in
maschinenlesbarer Form, vorzugsweise als Barcode von der
Druckeinrichtung (35) auf den Kennschein gedruckt werden.
6. Verfahren nach Anspruch 1 bis 5, dadurch gekennzeich
net, daß nach Ausführung jeder einzelnen Druckoperation
automatisch die Daten von der Einrichtung (3) zur Datenzentrale (4)
übertragen werden.
7. Verfahren nach Anspruch 1 bis 6, dadurch gekennzeich
net, daß die zwischengespeicherten Daten einer Anzahl von
ausgeführten Druckoperationen zu einer ausgewählten Zeit und
gebündelt zur Datenzentrale (4) übertragen werden.
8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
daß die zwischengespeicherten Daten von der Einrichtung (3) an die
Datenzentrale (4) übermittelt werden, nachdem eine vorgegebene
Zeitspanne abgelaufen ist oder ein vordatierter Zeitpunkt erreicht ist.
9. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
daß die zwischengespeicherten Daten nach Erreichen einer
vorgegebenen Stückzahl, zur Datenzentrale (4) übertragen werden.
10. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
daß die zwischengespeicherten Daten nach Erreichen einer
summierten Wertgröße von der Einrichtung (3) zur Datenzentrale (4)
übertragen werden.
11. Verfahren nach Anspruch 1 bis 2, dadurch gekennzeich
net, daß die Datenzentrale (4) von der erstellten Rechnung ein
Duplikat zur Kontrolle der Leistungsabrechnung an den Carrier
übermittelt.
12. Verfahren nach Anspruch 1 bis 2, dadurch gekennzeich
net, daß die Datenzentrale (4) das Abrechnungsergebnis an ein vom
Versender (1) benanntes Geldinstitut übermittelt.
13. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der von der Waage ermittelte Gewichtswert, manuell vom
Versender (1) mittels einer Eingabeeinrichtung (31) in die Einrichtung
(3) eingegeben wird.
14. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Versender (1) den Gewichtswert und weitere
Versandgutparameter, beispielsweise die Abmessungen oder den
Volumenwert, mittels der Eingabeeinrichtung (31) in die Einrichtung (3)
eingibt.
15. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 7, dadurch gekenn
zeichnet, daß jede ausgeführten Druckoperationen der Einrichtung
(3) zu statistischen Zwecken zwischengespeichert wird.
16. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 2, dadurch gekenn
zeichnet, daß aus Traifleistungstabellen von mindestens zwei
Carrier (6) das Anwenderprogramm (33) aus den eingegebenen
Versandparametern den günstigsten Carrier (6) ermittelt.
17. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 2, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Benutzung der Einrichtung (3) durch eine
Paßworteingabe erfolgt.
18. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 2, dadurch gekenn
zeichnet, daß das Abrechnungsergebnis unmittelbar nach jeder
Abrechnungsprozedur durch die Datenzentrale (4) übermittelt wird.
19. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 2, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Abrechnungsergebnisse kummuliert übermittelt
werden.
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