DE19739684B4 - Verfahren zur Herstellung von Chipstapeln - Google Patents

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Abstract

Verfahren zur Herstellung von Chipstapeln durch Aufeinanderstapeln von Wafern, wobei die einzelnen Wafer miteinander verklebt und der resultierende Stapel abschließend senkrecht in Chipstapel zerteilt wird, dadurch gekennzeichnet, daß die Wafer auf ihrer Unterseite (7, 7') mit einer Klebefolie (8, 8') versehen werden, anschließend so in Chips (3, 3') zerteilt werden, daß die Klebefolie (8, 8') intakt bleibt und die an der Klebefolie haftenden Chips (3, 3') aufeinandergestapelt werden, wobei eine erste Lage (1) von Chips (3) auf einer Grundplatte (11, 21, 31) reversibel befestigt werden und die Klebefolie (8) entfernt wird und die nächste Lage (2) von Chips (3') auf der Unterseite (7) der bereits auf der Grundplatte (11, 21, 31) befestigten Chips (3) fixiert werden und die Klebefolie (8') entfernt wird, wobei die letzten beiden Schritte so oft wiederholt werden, bis die gewünschte Anzahl von Chips (3, 3') aufeinander gestapelt ist.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Herstellung von Chipstapeln durch Aufeinanderstapeln von Wafern, wobei die einzelnen Wafer miteinander verklebt werden und der resultierende Stapel anschließend senkrecht in Chipstapel zerteilt wird.
  • Ein derartiges Verfahren ist aus dem deutschen Patent DE 44 17 164 C1 bekannt. Dabei werden Wafer mit planaren Hochspannungs-Kippdioden, die an ihrer Oberseite eine elektrisch leitende Verbindungsschicht in Form eines leitfähigen Klebers aufweisen, direkt aufeinader gestapelt. Der Kleber ist ein vorhärtbarer Kleber, der eine Justierung der einzelnen Wafer bei der Aufeinanderstapelung möglich macht. Nach dem Stapeln kann der Kleber aushärten, so daß die Chips elektrisch verbunden sind. Der Waferstapel wird anschließend senkrecht in Chipstapel zerteilt. Man erhält vollflächig verbundene und daher mechanisch feste Hochspannungs-Kippdioden. Nachteilig daran ist, daß dieses Verfahren relativ aufwendig; und daher kostenintensiv ist.
  • Ferner ist ein Herstellungsverfahren für Hochspannungsdioden bekannt, bei dem diffundierte Silicium-Wafer aufeinander gelötet und anschließend in Chipstapel auseinander gesägt werden. Dieses Verfahren ist jedoch nicht für alle Chiparten geeignet, z. Bsp. nicht für Kippdioden-Planarchips.
  • Das Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs I hat die Aufgabe, daß zur Vorbereitung der Wafer nur die einfachen bekannten Standardprozesse (wie Leitkleber-Siebdruck, Wafermontage auf der Folie und Sägen der Wafer) notwendig sind.
  • Das Verfahren ist ferner sehr einfach und rationell und daher sehr kostengünstig. Bei der Herstellung von bspw. Kippdiodenstapeln wird mit jedem einzelnen Prozeßschritt der gesamte Waferverbund mit ca. 10 000 Chips prozessiert.
  • Durch die in den Unteransprüchen genannten Maßnahmen sind vorteilhafte Weiterbildungen und Verbesserungen des im Anspruch 1 angegebenen Verfahrens möglich. Insbesondere ist die Verwendung von Klebefolien von Vorteil, deren Haftkraft durch Deaktivierung, beispielsweise durch Erwärmung oder Bestrahlung mit UV-Licht, herabgesetzt werden kann. Damit ist das Entfernen der Klebefolien nach jedem Stapelvorgang besonders einfach.
  • Besonders vorteilhaft ist ferner bei der Herstellung von Kippdioden-Planarchips die Verwendung eines vorhärtbaren Leitklebers. Dadurch kann jeder Wafer mit sämtlichen Chips vor dem Sägen auf einmal bedruckt werden und ist für den späteren Klebeprozeß vorbereitet.
  • Vorteilhaft ist ferner, daß die Wahl der Grundplatte zahlreiche Variationen zuläßt. Insbesondere ist die Verwendung einer Grundplatte vorteilhaft, die für die spätere Ausrichtung der Chips eine definierte Grundposition vorgibt. Durch die Erhaltung der Ordnung der Chips, die auf der Klebefolie fixiert sind, wird mit einem genauen Positionierschritt die gesamte Anzahl der Chips eines Wafers bezüglich dieser einheitlichen Grundposition ausgerichtet. Dadurch erhält man eine hohe Genauigkeit der Außenmaße eines fertigen Stapels.
  • Im folgenden wird die Erfindung anhand einiger Ausführungsbeispiele mit Bezug auf die Zeichnungen näher erläu tert. Es zeigen:
  • 1 Eine schematische, auseinandergezogene Darstellung eines ersten Ausführungsbeispiels einer Grundplatte und der ersten und zweiten Lage von Chips;
  • 2 Eine Darstellung wie in 1 mit einem zweiten Ausführungsbeispiel einer Grundplatte;
  • 3 Eine Darstellung wie in 1 mit einem dritten Ausführungsbeispiel einer Grundplatte;
  • 4 Die Temperaturabhängigkeit der Haftkräfte verschiedener Klebstoffe.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren wird im folgenden am Beispiel der Herstellung von Kippdioden-Planarchips beschrieben, wie sie aus der DE 44 17 164 C1 bekannt sind. Hierbei werden im allgemeinen 10 bis 25 Chips 3, 3' übereinander gestapelt. Der Sperrspannungsbereich der Kippdioden tritt an der Chipoberfläche auf und wird über eine Polyimid-Schicht 5, 5' abgedeckt. Die Polyimid-Schicht 5, 5' definiert gleichzeitig den Isolationsabstand zwischen den Chips 3, 3'. Die elektrische Verbindung wird mit einem vorhärtbaren Leitkleber 6, 6' zwischen einem Fenster in der Polyimid-Schicht 5, 5' auf der Oberseite 4 einer Lage von Chips 3 und der Unterseite 7' des nächsten Lage 2 von Chips 3' hergestellt. Die mechanische Verbindung erfolgt ebenfalls über den Leitkleber 6, 6'. Für Details wird auf die DE 44 17 164 verwiesen.
  • In 1 ist schematisch derjenige Verfahrensschritt dargestellt, bei dem die einzelnen Lagen 1, 2 von Chips 3, 3' übereinander gestapelt werden. Die Lagen 1, 2 werden wie folgt hergestellt: Ein Silizium-Wafer wird in bekannter Weise mit Kippdiodenchips versehen, indem die einzelnen Schichten (p, n, p, n), z. Bsp. durch Diffusion als Dotierungen eingebracht werden. Die resultierenden HKD-Planarchips 3, 3' werden an der an ihrer Oberseite 4, 4' nur schematisch angedeuteten Struktur 4a, 4a' mit einer Polyimid-Schicht 5, 5' versehen, wobei die Kathodenanschlüsse und die Sägegräben 10, 10' offen gehalten werden. Auf die Polyimid-Struktur 5, 5' der Waferoberseite 4, 4' wird anschließend ein spezieller Leitkleber 6, 6', z. Bsp. ein silberhaltiger vorhärtbarer Polyimidleitkleber, aufgebracht. Diese Leitkleber 6, 6' kann z. B. im Siebdruckverfahren oder durch Stempelung aufgebracht werden. Bei diesem Ausführungsbeispiel wird ein Leitkleber 6, 6' mit zwei Aushärtestufen bei ca. 80°C und über 200°C eingesetzt. Nach dem Aufbringen wird der Leitkleber 6, 6' in einer ersten Stufe bei ca. 80°C vorgehärtet (pre bake). Dieser Voraushärteschritt bewirkt, daß der Leitkleber 6, 6' auf dem Wafer bei den Folgeprozessen (z. B. Sägen, Reinigen, Justieren) nicht beeinträchtigt wird.
  • Im nächsten Schritt wird auf die Unterseite 7, 7' der Wafer mit den Chips 3, 3' eine spezielle Klebefolie 8, 8' aufgeklebt. Diese Klebefolie 8, 8' ist in ihrer Haftkraft thermisch deaktivierbar. Bei der Deaktivierung, also durch Erwärmung auf ca. 200°C, wird die Haftkraft der Klebefolie 8, 8' herabgesetzt.
  • Zusätzlich wird der Wafer mittels der Klebefolie 8, 8' noch auf eine Trägerplatte 9, 9' aufgeklebt. Dies ist allerdings nicht zwingend notwendig. Die Trägerplatte 9, 9' ist in 1 daher gestrichelt angedeutet. Im nächsten Schritt werden die Chips 3, 3' auf dem Wafer durch Sägen entlang der Sägegräben 10, 10' voneinander getrennt. Dies geht besonders einfach, wenn der Wafer vorher auf die Trägerplatte 9, 9' aufgeklebt wurde. Damit hat man die fertigen Lagen 1, 2, die aufeinander gestapelt werden sollen.
  • Die erste Lage 1 von Chips 3 kann z. B., wie es in 1 dargestellt ist, auf einer Grundplatte 11 fixiert werden, die aus einer Trägerplatte 12 und einem weiteren Wafer 14 besteht. Die Trägerplatte 12 weist Kanäle 13 auf, durch die ein Unterdruck (mit einem Pfeil angedeutet) angelegt werden kann. Der erste Wafer 14 sieht im Prinzip aus wie die soeben beschriebenen Wafer, d. h. er ist mit fertigen Chips 15 versehen. Die Chips 15 sind aber nicht mit Leitkleber versehen. Der Wafer 14 ist ferner nur angesägt. Die Chips 15 sind also nicht vollständig voneinander getrennt, sondern über Stege 16 miteinander verbunden. Durch Anlegen eines Unterdrucks entlang des Kanals 13 wird der Wafer 14 auf der Trägerplatte 12 angesaugt und so fixiert.
  • Die Chipstruktur auf dem Wafer 14 definiert eine bestimmte Grundposition, an der die folgenden Lagen 1, 2 von Chips 3, 3' ausgerichtet werden sollen. Die erste Lage 1 wird daher über ein mechanisches oder optisches Zentrierverfahren zur durch den Wafer 14 definierten Grundposition ausgerichtet und auf den Chips 15 positioniert. Anschließend wird der gesamte Verbund erwärmt; im Ausführungsbeispiel auf ca. 180°C. Dabei wird der Leitkleber 6 soweit ausgehärtet, daß die Chips 3 auf der unteren Lage der Chips 15 haften.
  • Da die Klebefolie 8 thermisch deaktivierbar ist, wird bei diesem Schritt gleichzeitig die Haftkraft der Klebefolie 8 durch die Erwärmung soweit herabgesetzt, daß sie sich, gegebenenfalls mit der Trägerplatte 9, von der Chiplage 15 löst. Die Klebefolie 8 und gegebenenfalls die Trägerplatte 9 werden entfernt.
  • Falls die Erwärmung noch nicht ausreichend war, kann sie bei ca. 180°C verlängert werden, bis die Haftkraft der Klebefolie 8 weit genug herabgesetzt ist.
  • Wenn hingegen eine durch UV-Licht deaktivierbare Klebefolie verwendet wird, wird sie nach der Wärmebehandlung mit UV-Licht bestrahlt und anschließend, gegebenenfalls zusammen mit der Trägerplatte 9 entfernt.
  • In einem nächsten Schritt wird die Chiplage 2 wie soeben beschrieben auf den Chips 3 der Chiplage 1 fixiert.
  • Die einzelnen Verfahrensschritte werden solange wiederholt, bis die gewünschte Anzahl an Chips 3 aufeinander gestapelt ist.
  • Wenn die letzte Lage von Chips fixiert ist, erhält der gesamte Verbund die erforderliche Endaushärtung. Anschließend wird der Verbund von der Trägerplatte 12 abgelöst, indem die Beaufschlagung mit Unterdruck beendet wird. Dann erhält man bereits vereinzelte Chipstapel, die nur noch durch den schmalen Steg 16 zwischen den Chips 15 des Wafers 14 zusammengehalten sind. Dieser Steg 16 kann durch Brechen, Sägen oder durch Ätzen entfernt werden. Die Vorstrukturierung der Grundplatte 12 durch Verwendung eines angesägten Wafers 14 erleichtert also den letzten Vereinzelungsschritt ganz erheblich.
  • In den 2 und 3 sind in vergleichbaren Darstellungen verschiedene Ausführungsformen der Grundplatte gezeigt. Gleiche Bauteile sind daher mit gleichen Bezugszeichen versehen.
  • Die Darstellung in 2 unterscheidet sich von derjenigen in 1 lediglich dadurch, daß als Grundplatte 21 eine durchgehende Trägerplatte 22 verwendet wird, auf der ein erster Wafer 24 mit Chips 25 fixiert ist. Auch dieser Wafer 24 enthält fertige Chips 25 jedoch ohne Leitkleber. Der Wafer 24 wird nach der Herstellung der Chips 25 mit einem Hilfsstoff 26, z. B. einem Klebstoff, einem Lot oder einer der Klebefolie 8 vergleichbaren, jedoch bei höheren Temperaturen bzw. anderen Wellenlängen als diese aktivierbaren Klebefolie, auf der Trägerplatte 22 reversibel fixiert. Anschließend wird der Wafer 24 vollständig gesägt. Die vereinzelten Chips 25 sind über den Hilfsstoff 26 an der Trägerplatte 22 fixiert und definieren so die Grundposition, an der die Chiplagen 1, 2 ausgerichtet werden.
  • Nach Abschluß des Stapelverfahrens hat man also bereits vereinzelte Chipstapel, die lediglich durch die Trägerplatte 22 bzw. den Hilfsstoff 26 gehalten sind. Die fertigen Chipstapel werden durch Lösen des Hilfsstoffs 26, z. B. Aufschmelzen des Klebstoffes oder des Lots, Aktivieren des Klebstoffes oder der Klebefolie mittels Temperatur oder UV-Licht, vereinzelt.
  • 3 zeigt wiederum eine andere Grundplatte 31, aus Kopfdrähten 32 In einer Matrix 34. Die Kopfdrähte 32 bzw. ihre Oberflächen 33 definieren die Grundposition, an der die einzelnen Chiplagen 1, 2 ausgerichtet werden. Die Matrix 34 kann z. B. eine Lochmaske oder eine Kunststoffmatrix sein, die bei hohen Temperaturen schmilzt. Im Falle einer Lochmaske werden die Kopfdrähte 32 ebenfalls durch Anlegen eines Unterdrucks angesaugt und fixiert. Nach Abschluß des Stapelverfahrens wird die Beaufschlagung mit Unterdruck beendet und die Kopfdrähte 32 werden einfach aus der Lochmaske herausgezogen.
  • Als Grundplatte kann natürlich auch eine weitere, der Klebefolie 8 vergleichbare aktivierbare Klebefolie dienen, die bei höheren Temperaturen bzw. anderen Wellenlängen als die Klebefolie 8 aktivierbar ist.
  • 4 zeigt noch einmal in einer Übersicht die Temperaturabhängigkeit der Haftkräfte der verschiedenen Klebstoffe. Der Leitkleber LK wird auf die Wafer gedruckt oder gestempelt und zunächst bis ca. 80°C ausgehärtet (erste Stufe). Durch Erwärmen auf etwa 180°C wird der Leitkleber gehärtet und die Chiplage fixiert (zweite Stufe). Die Haftkraft des Leitklebers sollte also beim Durchlauf eines Verfahrenszyklus zwischen 100°C und 300°C etwa stetig zunehmen.
  • In dem Temperaturbereich zwischen 80 und 100°C, also zwischen der ersten und der zweiten Stufe, nimmt die Haftkraft der Klebefolie F rapide ab. Während also der Leitkleber ausgehärtet wird und die einzelnen Chiplagen fest aufeinander haften, löst sich die Klebefolie gleichzeitig ab.
  • Bei den Temperaturen, die beim Durchlauf durch die einzelnen Verfahrenszyklen erreicht werden, bleibt jedoch die Haftkraft des Hilfstoffes H, mit der die unterste Chiplage auf der Trägerplatte fixiert wird, im wesentlichen erhalten. Die Haftkraft des Hilfsstoffs H darf erst bei höheren Temperaturen, z. B. bei etwa 200°C merklich abnehmen, so daß sich nach Abschluß des Verfahrens die Chipstapel erst während der Endaushärtung des gesamten Stapels, d. h. bei ca. 200 bis 300°C, ablösen.
  • Durch die Abstimmung der einzelnen Aktivierungsbereiche der verschiedenen verwendeten Kleber läßt sich das Verfahren in besonders kostengünstiger Weise steuern und optimieren.

Claims (12)

  1. Verfahren zur Herstellung von Chipstapeln durch Aufeinanderstapeln von Wafern, wobei die einzelnen Wafer miteinander verklebt und der resultierende Stapel abschließend senkrecht in Chipstapel zerteilt wird, dadurch gekennzeichnet, daß die Wafer auf ihrer Unterseite (7, 7') mit einer Klebefolie (8, 8') versehen werden, anschließend so in Chips (3, 3') zerteilt werden, daß die Klebefolie (8, 8') intakt bleibt und die an der Klebefolie haftenden Chips (3, 3') aufeinandergestapelt werden, wobei eine erste Lage (1) von Chips (3) auf einer Grundplatte (11, 21, 31) reversibel befestigt werden und die Klebefolie (8) entfernt wird und die nächste Lage (2) von Chips (3') auf der Unterseite (7) der bereits auf der Grundplatte (11, 21, 31) befestigten Chips (3) fixiert werden und die Klebefolie (8') entfernt wird, wobei die letzten beiden Schritte so oft wiederholt werden, bis die gewünschte Anzahl von Chips (3, 3') aufeinander gestapelt ist.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich net, daß eine in ihrer Haftkraft deaktivierbare Klebefolie (8, 8') verwendet wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Klebefolie (8, 8') durch Erwärmung oder Bestrahlung mit UV-Licht deaktiviert wird.
  4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zur Fixierung der Chips (3, 3') ein Kleber, insbesondere ein Leitkleber (6) verwendet wird.
  5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Wafer mittels der Klebefolien (8, 8') auf Trägerplatten (9, 9') aufgeklebt werden, welche mit der Klebefolie (8, 8') entfernt werden können.
  6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Grundplatte (11, 21, 31) verwendet wird, die eine definierte Grundposition für die nachfolgenden Stapel von Chips (3, 3') vorgibt.
  7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Grundplatte (11, 21, 31) mit einer Vorstrukturierung verwendet wird, entlang welcher die abschließende Zerteilung der auf der Grundplatte (11, 21, 31) haftenden Chipstapel vorgenommen wird.
  8. Verfahren nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß als Grundplatte (11, 21) ein mit seiner Unterseite auf einer Trägerplatte (12, 22) fixierter Wafer (14, 24) verwendet wird.
  9. Verfahren nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß als Grundplatte (31) eine Matrix (34) von Kopfdrähten (32) verwendet wird.
  10. Verfahren nach einem der Ansprüche 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Kopfdrähte (32) in der Matrix (34) bzw. die Trägerplatte (12) durch Ansaugen mit Unterdruck fixiert werden.
  11. Verfahren nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß als Grundplatte eine weitere Klebefolie verwendet wird.
  12. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Lagen (1, 2) von Chips (3, 3') durch ein mechanisches oder optisches Zentrierverfahren zur Grundposition ausgerichtet werden.
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