DE19739684B4 - Verfahren zur Herstellung von Chipstapeln - Google Patents
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Abstract
Verfahren
zur Herstellung von Chipstapeln durch Aufeinanderstapeln von Wafern,
wobei die einzelnen Wafer miteinander verklebt und der resultierende Stapel
abschließend
senkrecht in Chipstapel zerteilt wird, dadurch gekennzeichnet, daß die Wafer
auf ihrer Unterseite (7, 7') mit einer Klebefolie (8, 8') versehen
werden, anschließend
so in Chips (3, 3') zerteilt werden, daß die Klebefolie (8, 8') intakt
bleibt und die an der Klebefolie haftenden Chips (3, 3') aufeinandergestapelt
werden, wobei eine erste Lage (1) von Chips (3) auf einer Grundplatte
(11, 21, 31) reversibel befestigt werden und die Klebefolie (8)
entfernt wird und die nächste
Lage (2) von Chips (3') auf der Unterseite (7) der bereits auf der
Grundplatte (11, 21, 31) befestigten Chips (3) fixiert werden und
die Klebefolie (8') entfernt wird, wobei die letzten beiden Schritte
so oft wiederholt werden, bis die gewünschte Anzahl von Chips (3, 3')
aufeinander gestapelt ist.
Description
- Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Herstellung von Chipstapeln durch Aufeinanderstapeln von Wafern, wobei die einzelnen Wafer miteinander verklebt werden und der resultierende Stapel anschließend senkrecht in Chipstapel zerteilt wird.
- Ein derartiges Verfahren ist aus dem deutschen Patent
DE 44 17 164 C1 bekannt. Dabei werden Wafer mit planaren Hochspannungs-Kippdioden, die an ihrer Oberseite eine elektrisch leitende Verbindungsschicht in Form eines leitfähigen Klebers aufweisen, direkt aufeinader gestapelt. Der Kleber ist ein vorhärtbarer Kleber, der eine Justierung der einzelnen Wafer bei der Aufeinanderstapelung möglich macht. Nach dem Stapeln kann der Kleber aushärten, so daß die Chips elektrisch verbunden sind. Der Waferstapel wird anschließend senkrecht in Chipstapel zerteilt. Man erhält vollflächig verbundene und daher mechanisch feste Hochspannungs-Kippdioden. Nachteilig daran ist, daß dieses Verfahren relativ aufwendig; und daher kostenintensiv ist. - Ferner ist ein Herstellungsverfahren für Hochspannungsdioden bekannt, bei dem diffundierte Silicium-Wafer aufeinander gelötet und anschließend in Chipstapel auseinander gesägt werden. Dieses Verfahren ist jedoch nicht für alle Chiparten geeignet, z. Bsp. nicht für Kippdioden-Planarchips.
- Das Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs I hat die Aufgabe, daß zur Vorbereitung der Wafer nur die einfachen bekannten Standardprozesse (wie Leitkleber-Siebdruck, Wafermontage auf der Folie und Sägen der Wafer) notwendig sind.
- Das Verfahren ist ferner sehr einfach und rationell und daher sehr kostengünstig. Bei der Herstellung von bspw. Kippdiodenstapeln wird mit jedem einzelnen Prozeßschritt der gesamte Waferverbund mit ca. 10 000 Chips prozessiert.
- Durch die in den Unteransprüchen genannten Maßnahmen sind vorteilhafte Weiterbildungen und Verbesserungen des im Anspruch 1 angegebenen Verfahrens möglich. Insbesondere ist die Verwendung von Klebefolien von Vorteil, deren Haftkraft durch Deaktivierung, beispielsweise durch Erwärmung oder Bestrahlung mit UV-Licht, herabgesetzt werden kann. Damit ist das Entfernen der Klebefolien nach jedem Stapelvorgang besonders einfach.
- Besonders vorteilhaft ist ferner bei der Herstellung von Kippdioden-Planarchips die Verwendung eines vorhärtbaren Leitklebers. Dadurch kann jeder Wafer mit sämtlichen Chips vor dem Sägen auf einmal bedruckt werden und ist für den späteren Klebeprozeß vorbereitet.
- Vorteilhaft ist ferner, daß die Wahl der Grundplatte zahlreiche Variationen zuläßt. Insbesondere ist die Verwendung einer Grundplatte vorteilhaft, die für die spätere Ausrichtung der Chips eine definierte Grundposition vorgibt. Durch die Erhaltung der Ordnung der Chips, die auf der Klebefolie fixiert sind, wird mit einem genauen Positionierschritt die gesamte Anzahl der Chips eines Wafers bezüglich dieser einheitlichen Grundposition ausgerichtet. Dadurch erhält man eine hohe Genauigkeit der Außenmaße eines fertigen Stapels.
- Im folgenden wird die Erfindung anhand einiger Ausführungsbeispiele mit Bezug auf die Zeichnungen näher erläu tert. Es zeigen:
-
1 Eine schematische, auseinandergezogene Darstellung eines ersten Ausführungsbeispiels einer Grundplatte und der ersten und zweiten Lage von Chips; -
2 Eine Darstellung wie in1 mit einem zweiten Ausführungsbeispiel einer Grundplatte; -
3 Eine Darstellung wie in1 mit einem dritten Ausführungsbeispiel einer Grundplatte; -
4 Die Temperaturabhängigkeit der Haftkräfte verschiedener Klebstoffe. - Das erfindungsgemäße Verfahren wird im folgenden am Beispiel der Herstellung von Kippdioden-Planarchips beschrieben, wie sie aus der
DE 44 17 164 C1 bekannt sind. Hierbei werden im allgemeinen 10 bis 25 Chips3 ,3' übereinander gestapelt. Der Sperrspannungsbereich der Kippdioden tritt an der Chipoberfläche auf und wird über eine Polyimid-Schicht5 ,5' abgedeckt. Die Polyimid-Schicht5 ,5' definiert gleichzeitig den Isolationsabstand zwischen den Chips3 ,3' . Die elektrische Verbindung wird mit einem vorhärtbaren Leitkleber6 ,6' zwischen einem Fenster in der Polyimid-Schicht5 ,5' auf der Oberseite4 einer Lage von Chips3 und der Unterseite7' des nächsten Lage2 von Chips3' hergestellt. Die mechanische Verbindung erfolgt ebenfalls über den Leitkleber6 ,6' . Für Details wird auf dieDE 44 17 164 verwiesen. - In
1 ist schematisch derjenige Verfahrensschritt dargestellt, bei dem die einzelnen Lagen1 ,2 von Chips3 ,3' übereinander gestapelt werden. Die Lagen1 ,2 werden wie folgt hergestellt: Ein Silizium-Wafer wird in bekannter Weise mit Kippdiodenchips versehen, indem die einzelnen Schichten (p, n, p, n), z. Bsp. durch Diffusion als Dotierungen eingebracht werden. Die resultierenden HKD-Planarchips3 ,3' werden an der an ihrer Oberseite4 ,4' nur schematisch angedeuteten Struktur4a ,4a' mit einer Polyimid-Schicht5 ,5' versehen, wobei die Kathodenanschlüsse und die Sägegräben10 ,10' offen gehalten werden. Auf die Polyimid-Struktur5 ,5' der Waferoberseite4 ,4' wird anschließend ein spezieller Leitkleber6 ,6' , z. Bsp. ein silberhaltiger vorhärtbarer Polyimidleitkleber, aufgebracht. Diese Leitkleber6 ,6' kann z. B. im Siebdruckverfahren oder durch Stempelung aufgebracht werden. Bei diesem Ausführungsbeispiel wird ein Leitkleber6 ,6' mit zwei Aushärtestufen bei ca. 80°C und über 200°C eingesetzt. Nach dem Aufbringen wird der Leitkleber6 ,6' in einer ersten Stufe bei ca. 80°C vorgehärtet (pre bake). Dieser Voraushärteschritt bewirkt, daß der Leitkleber6 ,6' auf dem Wafer bei den Folgeprozessen (z. B. Sägen, Reinigen, Justieren) nicht beeinträchtigt wird. - Im nächsten Schritt wird auf die Unterseite
7 ,7' der Wafer mit den Chips3 ,3' eine spezielle Klebefolie8 ,8' aufgeklebt. Diese Klebefolie8 ,8' ist in ihrer Haftkraft thermisch deaktivierbar. Bei der Deaktivierung, also durch Erwärmung auf ca. 200°C, wird die Haftkraft der Klebefolie8 ,8' herabgesetzt. - Zusätzlich wird der Wafer mittels der Klebefolie
8 ,8' noch auf eine Trägerplatte9 ,9' aufgeklebt. Dies ist allerdings nicht zwingend notwendig. Die Trägerplatte9 ,9' ist in1 daher gestrichelt angedeutet. Im nächsten Schritt werden die Chips3 ,3' auf dem Wafer durch Sägen entlang der Sägegräben10 ,10' voneinander getrennt. Dies geht besonders einfach, wenn der Wafer vorher auf die Trägerplatte9 ,9' aufgeklebt wurde. Damit hat man die fertigen Lagen1 ,2 , die aufeinander gestapelt werden sollen. - Die erste Lage
1 von Chips3 kann z. B., wie es in1 dargestellt ist, auf einer Grundplatte11 fixiert werden, die aus einer Trägerplatte12 und einem weiteren Wafer14 besteht. Die Trägerplatte12 weist Kanäle13 auf, durch die ein Unterdruck (mit einem Pfeil angedeutet) angelegt werden kann. Der erste Wafer14 sieht im Prinzip aus wie die soeben beschriebenen Wafer, d. h. er ist mit fertigen Chips15 versehen. Die Chips15 sind aber nicht mit Leitkleber versehen. Der Wafer14 ist ferner nur angesägt. Die Chips15 sind also nicht vollständig voneinander getrennt, sondern über Stege16 miteinander verbunden. Durch Anlegen eines Unterdrucks entlang des Kanals13 wird der Wafer14 auf der Trägerplatte12 angesaugt und so fixiert. - Die Chipstruktur auf dem Wafer
14 definiert eine bestimmte Grundposition, an der die folgenden Lagen1 ,2 von Chips3 ,3' ausgerichtet werden sollen. Die erste Lage1 wird daher über ein mechanisches oder optisches Zentrierverfahren zur durch den Wafer14 definierten Grundposition ausgerichtet und auf den Chips15 positioniert. Anschließend wird der gesamte Verbund erwärmt; im Ausführungsbeispiel auf ca. 180°C. Dabei wird der Leitkleber6 soweit ausgehärtet, daß die Chips3 auf der unteren Lage der Chips15 haften. - Da die Klebefolie
8 thermisch deaktivierbar ist, wird bei diesem Schritt gleichzeitig die Haftkraft der Klebefolie8 durch die Erwärmung soweit herabgesetzt, daß sie sich, gegebenenfalls mit der Trägerplatte9 , von der Chiplage15 löst. Die Klebefolie8 und gegebenenfalls die Trägerplatte9 werden entfernt. - Falls die Erwärmung noch nicht ausreichend war, kann sie bei ca. 180°C verlängert werden, bis die Haftkraft der Klebefolie
8 weit genug herabgesetzt ist. - Wenn hingegen eine durch UV-Licht deaktivierbare Klebefolie verwendet wird, wird sie nach der Wärmebehandlung mit UV-Licht bestrahlt und anschließend, gegebenenfalls zusammen mit der Trägerplatte
9 entfernt. - In einem nächsten Schritt wird die Chiplage
2 wie soeben beschrieben auf den Chips3 der Chiplage1 fixiert. - Die einzelnen Verfahrensschritte werden solange wiederholt, bis die gewünschte Anzahl an Chips
3 aufeinander gestapelt ist. - Wenn die letzte Lage von Chips fixiert ist, erhält der gesamte Verbund die erforderliche Endaushärtung. Anschließend wird der Verbund von der Trägerplatte
12 abgelöst, indem die Beaufschlagung mit Unterdruck beendet wird. Dann erhält man bereits vereinzelte Chipstapel, die nur noch durch den schmalen Steg16 zwischen den Chips15 des Wafers14 zusammengehalten sind. Dieser Steg16 kann durch Brechen, Sägen oder durch Ätzen entfernt werden. Die Vorstrukturierung der Grundplatte12 durch Verwendung eines angesägten Wafers14 erleichtert also den letzten Vereinzelungsschritt ganz erheblich. - In den
2 und3 sind in vergleichbaren Darstellungen verschiedene Ausführungsformen der Grundplatte gezeigt. Gleiche Bauteile sind daher mit gleichen Bezugszeichen versehen. - Die Darstellung in
2 unterscheidet sich von derjenigen in1 lediglich dadurch, daß als Grundplatte21 eine durchgehende Trägerplatte22 verwendet wird, auf der ein erster Wafer24 mit Chips25 fixiert ist. Auch dieser Wafer24 enthält fertige Chips25 jedoch ohne Leitkleber. Der Wafer24 wird nach der Herstellung der Chips25 mit einem Hilfsstoff26 , z. B. einem Klebstoff, einem Lot oder einer der Klebefolie8 vergleichbaren, jedoch bei höheren Temperaturen bzw. anderen Wellenlängen als diese aktivierbaren Klebefolie, auf der Trägerplatte22 reversibel fixiert. Anschließend wird der Wafer24 vollständig gesägt. Die vereinzelten Chips25 sind über den Hilfsstoff26 an der Trägerplatte22 fixiert und definieren so die Grundposition, an der die Chiplagen1 ,2 ausgerichtet werden. - Nach Abschluß des Stapelverfahrens hat man also bereits vereinzelte Chipstapel, die lediglich durch die Trägerplatte
22 bzw. den Hilfsstoff26 gehalten sind. Die fertigen Chipstapel werden durch Lösen des Hilfsstoffs26 , z. B. Aufschmelzen des Klebstoffes oder des Lots, Aktivieren des Klebstoffes oder der Klebefolie mittels Temperatur oder UV-Licht, vereinzelt. -
3 zeigt wiederum eine andere Grundplatte31 , aus Kopfdrähten32 In einer Matrix34 . Die Kopfdrähte32 bzw. ihre Oberflächen33 definieren die Grundposition, an der die einzelnen Chiplagen1 ,2 ausgerichtet werden. Die Matrix34 kann z. B. eine Lochmaske oder eine Kunststoffmatrix sein, die bei hohen Temperaturen schmilzt. Im Falle einer Lochmaske werden die Kopfdrähte32 ebenfalls durch Anlegen eines Unterdrucks angesaugt und fixiert. Nach Abschluß des Stapelverfahrens wird die Beaufschlagung mit Unterdruck beendet und die Kopfdrähte32 werden einfach aus der Lochmaske herausgezogen. - Als Grundplatte kann natürlich auch eine weitere, der Klebefolie
8 vergleichbare aktivierbare Klebefolie dienen, die bei höheren Temperaturen bzw. anderen Wellenlängen als die Klebefolie8 aktivierbar ist. -
4 zeigt noch einmal in einer Übersicht die Temperaturabhängigkeit der Haftkräfte der verschiedenen Klebstoffe. Der Leitkleber LK wird auf die Wafer gedruckt oder gestempelt und zunächst bis ca. 80°C ausgehärtet (erste Stufe). Durch Erwärmen auf etwa 180°C wird der Leitkleber gehärtet und die Chiplage fixiert (zweite Stufe). Die Haftkraft des Leitklebers sollte also beim Durchlauf eines Verfahrenszyklus zwischen 100°C und 300°C etwa stetig zunehmen. - In dem Temperaturbereich zwischen 80 und 100°C, also zwischen der ersten und der zweiten Stufe, nimmt die Haftkraft der Klebefolie F rapide ab. Während also der Leitkleber ausgehärtet wird und die einzelnen Chiplagen fest aufeinander haften, löst sich die Klebefolie gleichzeitig ab.
- Bei den Temperaturen, die beim Durchlauf durch die einzelnen Verfahrenszyklen erreicht werden, bleibt jedoch die Haftkraft des Hilfstoffes H, mit der die unterste Chiplage auf der Trägerplatte fixiert wird, im wesentlichen erhalten. Die Haftkraft des Hilfsstoffs H darf erst bei höheren Temperaturen, z. B. bei etwa 200°C merklich abnehmen, so daß sich nach Abschluß des Verfahrens die Chipstapel erst während der Endaushärtung des gesamten Stapels, d. h. bei ca. 200 bis 300°C, ablösen.
- Durch die Abstimmung der einzelnen Aktivierungsbereiche der verschiedenen verwendeten Kleber läßt sich das Verfahren in besonders kostengünstiger Weise steuern und optimieren.
Claims (12)
- Verfahren zur Herstellung von Chipstapeln durch Aufeinanderstapeln von Wafern, wobei die einzelnen Wafer miteinander verklebt und der resultierende Stapel abschließend senkrecht in Chipstapel zerteilt wird, dadurch gekennzeichnet, daß die Wafer auf ihrer Unterseite (
7 ,7' ) mit einer Klebefolie (8 ,8' ) versehen werden, anschließend so in Chips (3 ,3' ) zerteilt werden, daß die Klebefolie (8 ,8' ) intakt bleibt und die an der Klebefolie haftenden Chips (3 ,3' ) aufeinandergestapelt werden, wobei eine erste Lage (1 ) von Chips (3 ) auf einer Grundplatte (11 ,21 ,31 ) reversibel befestigt werden und die Klebefolie (8 ) entfernt wird und die nächste Lage (2 ) von Chips (3' ) auf der Unterseite (7 ) der bereits auf der Grundplatte (11 ,21 ,31 ) befestigten Chips (3 ) fixiert werden und die Klebefolie (8' ) entfernt wird, wobei die letzten beiden Schritte so oft wiederholt werden, bis die gewünschte Anzahl von Chips (3 ,3' ) aufeinander gestapelt ist. - Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich net, daß eine in ihrer Haftkraft deaktivierbare Klebefolie (
8 ,8' ) verwendet wird. - Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Klebefolie (
8 ,8' ) durch Erwärmung oder Bestrahlung mit UV-Licht deaktiviert wird. - Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zur Fixierung der Chips (
3 ,3' ) ein Kleber, insbesondere ein Leitkleber (6 ) verwendet wird. - Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Wafer mittels der Klebefolien (
8 ,8' ) auf Trägerplatten (9 ,9' ) aufgeklebt werden, welche mit der Klebefolie (8 ,8' ) entfernt werden können. - Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Grundplatte (
11 ,21 ,31 ) verwendet wird, die eine definierte Grundposition für die nachfolgenden Stapel von Chips (3 ,3' ) vorgibt. - Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Grundplatte (
11 ,21 ,31 ) mit einer Vorstrukturierung verwendet wird, entlang welcher die abschließende Zerteilung der auf der Grundplatte (11 ,21 ,31 ) haftenden Chipstapel vorgenommen wird. - Verfahren nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß als Grundplatte (
11 ,21 ) ein mit seiner Unterseite auf einer Trägerplatte (12 ,22 ) fixierter Wafer (14 ,24 ) verwendet wird. - Verfahren nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß als Grundplatte (
31 ) eine Matrix (34 ) von Kopfdrähten (32 ) verwendet wird. - Verfahren nach einem der Ansprüche 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Kopfdrähte (
32 ) in der Matrix (34 ) bzw. die Trägerplatte (12 ) durch Ansaugen mit Unterdruck fixiert werden. - Verfahren nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß als Grundplatte eine weitere Klebefolie verwendet wird.
- Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Lagen (
1 ,2 ) von Chips (3 ,3' ) durch ein mechanisches oder optisches Zentrierverfahren zur Grundposition ausgerichtet werden.
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