DE19741216C2 - Verfahren und Anordnung zum Abhören von Kommunikationsverbindungen in einem satelitgestützten Mobilfunksystem - Google Patents

Verfahren und Anordnung zum Abhören von Kommunikationsverbindungen in einem satelitgestützten Mobilfunksystem

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Description

Die Erfindung betrifft, ein Verfahren und eine Anordnung zum Abhören einer Kommunikationsverbindung in einem satellitenge­ stützten Mobilfunksystem.
Aus dem Artikel von J. Huber "Zukunftsmarkt satellitenge­ stützte Mobilkommunikation", telcom report 17 (1994) Heft 5, S. 180 bis 183, sind mehrere satellitengestützte Mobilfunk­ netze bekannt. Eines dieser satellitengestützten Mobilfunk­ netze ist das Projekt IRIDIUM, das ab 1998 verwirklicht wer­ den soll. In einer Höhe von 780 km bewegen sich insgesamt 66 aktive Satelliten auf elf unterschiedlichen Bahnen. Das Bo­ densegment umfaßt eine Steuerungszentrale sowie dreizehn auf der ganzen Welt verteilte Gateways, die als Mobilvermittlun­ gen Verbindungen zu terrestrischen Systemen herstellen. Die 66 Satelliten steuern die maximal 3168 Funkzellen für die Teilnehmer sowie die Boden- und Querverbindungen zu Vermitt­ lungsstellen und anderen Satelliten, wobei die Funkzellen je nach Position des Satelliten aktiviert bzw. deaktiviert und in ihrer Größe verändert werden können. Da die Satelliten po­ lar um die Erde kreisen, sind die Funkzellen beispielsweise in Polnähe zu verkleinern bzw. total abzuschalten. Das Ab­ schalten einer oder mehrerer individueller Funkzellen kann allerdings auch notwendig sein, wenn für dieses System in ei­ nem Land der Betrieb unterbunden werden soll. Zur Abdeckung von Funkfeldredundanz sind Reserven in der Gesamtzahl der Funkzellen vorgesehen. Fällt z. B. ein Satellit aus, können benachbarte Satelliten für diesen einen Funkfeldausgleich schaffen. Die eingesetzten Mobilvermittlungen entsprechen den Mobilvermittlungsstellen in den terrestrischen Mobilfunksys­ temen, die auf die speziellen Anforderungen der Satelliten­ kommunikation angepaßt werden müssen.
In den terrestrischen Mobilfunksystemen sind Verfahren und Anordnungen bekannt, mittels derer über Kommunikationsverbin­ dungen übertragene Informationen abgehört und aufgezeichnet werden können. Aufgrund der länderweise ausgestalteten Netz­ struktur und damit der Trennung der Mobilfunknetze verfügt jedes Land über Hoheitsrechte, so daß beispielsweise ein französischer Teilnehmer nur in dem französischen Mobilfunk­ system abgehört werden kann.
Mit dem Aufbau eines satellitengestützten Mobilfunksystems wie beispielsweise IRIDIUM ist diese Wahrung der Hoheits­ rechte der einzelnen Länder nicht mehr direkt möglich, da es beispielsweise nur eine Satelliten-Mobilvermittlungsstelle für alle Teilnehmer in Mitteleuropa gibt. In dieser Satelli­ tenmobilvermittlungsstelle werden die Kommunikationsverbin­ dungen aller sich in dem Ausleuchtungsbereich eines oder meh­ rerer Satelliten, die mit der Satelliten-Mobilvermittlungs­ stelle über eine Bodenstation in Funkverbindung stehen, be­ findlichen Teilnehmer vermittelt bzw. der Übergang zu weite­ ren terrestrischen Festnetzen oder Mobilfunknetzen herge­ stellt.
Aus dem Stand der Technik gemäß EP 0 658 014 A1 ist ein Satelli­ ten-Telekommunikationssystem in zellularer Ausgestaltung be­ kannt, das durch eine Einteilung von Teilnehmern in verschie­ dene Klassen bei einem hohen Verkehrsaufkommen eine Restrik­ tion des Zugangs zu dem System ermöglicht.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren sowie eine Anordnung zu realisieren, die eine Wahrung der Hoheits­ rechte der Länder zum Abhören von Teilnehmern des satelliten­ gestützten Mobilfunknetzes sicherstellt.
Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung durch die Merkmale des Patentanspruchs 1 hinsichtlich des Verfahrens und durch die Merkmale des Patentanspruchs 13 hinsichtlich der Anordnung gelöst.
Dabei weist das satellitengestützte Mobilfunksystem zumindest einen Satelliten, der ein geographisches Gebiet mit funktech­ nischen Ressourcen versorgt, eine mit dem Satelliten in Funk­ kontakt stehende Bodenstation und eine Satelliten-Mobilver­ mittlungsstelle, die mit weiteren Satelliten-Mobilvermitt­ lungsstellen vernetzt ist und/oder einen Zugang zu anderen Kommunikationsnetzen, wie Mobilfunknetzen (PLMN-Public Land Mobile Network) und/oder öffentlichen Fernsprechnetzen (PSTN - Public Switched Telephone Network), herstellt. Weiterhin weist das satellitengestützte Mobilfunksystem einen Mobil­ teilnehmer mit einer ersten Mobilstation zum Aufbauen und Auslösen einer Kommunikationsverbindung und zum Senden und Empfangen von Informationen über die Kommunikationsverbindung auf.
In der Satelliten-Mobilvermittlungsstelle wird eine Korres­ pondenztabelle gespeichert, in der jeweils einer Berechti­ gungsorganisationskennung einer nationalen oder internationa­ len Berechtigungsorganisation zumindest eine Bereichskennung eines geographischen Teilgebietetes zugeordnet wird. Weiter­ hin wird in der Datenbasis eine Abhördatei gespeichert, in der eine internationale Mobilteilnehmerrufnummer des durch eine oder mehrere Berechtigungsorganisationen zur Überwachung bestimmten Mobilteilnehmers eingetragen wird. Unternimmt der Mobilteilnehmer mit seiner ersten Mobilstation einen Verbin­ dungsaufbauversuch bzw. wird ein Verbindungsaufbauversuch zu der ersten Mobilstation initiiert, wird anhand der Korrespon­ denztabelle ermittelt, ob die nationalen oder internationalen Berechtigungsorganisationen in dem durch die Bereichskennung identifizierten geographischen Teilgebiet, in dem sich der Mobilteilnehmer aufhält, zum Abhören der Kommunikationsver­ bindung berechtigt sind. Liegt die Berechtigung vor, so wer­ den die Berechtigungsorganisationskennungen der internationa­ len Mobilteilnehmerrufnummer in der Abhördatei zugeordnet und die von der ersten Mobilstation über die Kommunikationsver­ bindung gesendeten und/oder empfangenen Informationen von zu­ mindest einer Aufzeichnungseinrichtung aufgezeichnet.
In weiteren Ausgestaltungen der Erfindung werden die aufge­ zeichneten Informationen nach Auslösen der Kommunikationsver­ bindung von der Satelliten-Mobilvermittlungsstelle anhand der Berechtigungsorganisationskennungen zu den jeweiligen natio­ nalen oder internationalen Berechtigungsorganisationen ver­ mittelt und übertragen, oder die Informationen werden direkt zu den nationalen oder internationalen Berechtigungsorganisa­ tionen umgelenkt und dort in der jeweils verwirklichten Auf­ zeichnungseinrichtung aufgezeichnet. Die erste Ausgestaltung besitzt dabei den Vorteil, daß die Informationen zentral in der Satelliten-Mobilvermittlungsstelle aufgezeichnet werden, wodurch der Zeitaufwand für die Vermittlung zu den Berechti­ gungsorganisationen wegfällt und somit für den abzuhörenden Mobilteilnehmer keinerlei Unterschied zu einem normalen Ver­ bindungsaufbau spürbar ist. Der Vorteil der zweiten Ausge­ staltung ist darin zu sehen, daß in der Satelliten-Mobilver­ mittlungsstelle keine Informationen aufgezeichnet werden und somit gegen unbefugten Zugriff durch nicht Berechtigte Dritte gesichert sind.
Für die Initialisierung und Verwaltung der Parameter in der Korrespondenztabelle und in der Abhördatei wird in einer wei­ teren Ausgestaltung der Erfindung ein mit der Satelliten-Mo­ bilvermittlungsstelle verbundenes Abhörverwaltungszentrum eingesetzt. Der Einsatz eines derartigen Abhörverwaltungszen­ trums liegt in der Administration aller Parameter, die unmit­ telbar für den Vorgang des Abhörens wesentlich sind. Dazu ge­ hört unter anderem die Zuordnung der geographischen Teilge­ biete zu den Berechtigungsorganisationen und der Eintrag der internationalen Mobilteilnehmerrufnummer in die Abhördatei. Das Abhörverwaltungszentrum kann gegebenenfalls mit den Be­ rechtigungsorganisationen verbunden sein, so daß diese nur mit diesem kommunizieren und direkten Einfluß auf die Admini­ stration der Parameter nehmen können. Auch die Ermittlung der Berechtigung zum Abhören kann von dem Abhörverwaltungzentrum initialisiert werden.
Die Ermittlung der Berechtigung kann in weiteren Ausgestal­ tungen abhängig vom Aufenthaltsort des Mobilteilnehmers, d. h. die Berechtigung wird erneut ermittelt, wenn der Mobilteil­ nehmer in ein anderes geographisches Teilgebiet eintritt, oder periodisch in vordefinierten Zeitintervallen erfolgen. Die erste Ausgestaltung bietet vorteilhaft besonders bei quasi-stationären Mobilteilnehmern einen reduzierten Bearbei­ tungsaufwand sowie eine geringere Signalisierungslast zwi­ schen dem Abhörverwaltungszentrum und der Satelliten-Mobil­ vermittlungsstelle, und stellt dabei die Einhaltung der staatlichen Hoheitsrechte sicher.
In einer Weiterbildung der Erfingung wird zusätzlich in der Datenbasis ein Abhörreport für die in der Abhördatei einge­ tragene internationale Mobilteilnehmerrufnummer gespeichert. In diesem Abhörreport werden teilnehmer- und verbindungsrele­ vante Informationen des Mobilteilnehmers wie beispielsweise Teilnehmeridentität, Datum und Uhrzeit, Verbindungstyp (abgehende (MOC) oder ankommende (MTC) Mobilfunkverbindung) oder auch die Rufnummer bei Anrufumlenkung sofort (CFU), ge­ speichert.
Der Abhörreport wird in einer weiteren Ausgestaltung wie die Korrespondenztabelle und die Abhördatei von dem Abhörverwal­ tungszentrum initialisiert und verwaltet. Da der Abhörreport ein Protokoll der Kommunikationsverbindung und somit für die Berechtigungsorganisationen von großem Interesse ist, wird der Abhörreport in Weiterbildungen entweder an das Abhörver­ waltungszentrum übertragen, dort in einer Speichereinrichtung gespeichert und zu den jeweiligen nationalen oder internatio­ nalen Berechtigungsorganisationen übertragen und dort jeweils in einer Speichereinrichtung gespeichert, oder der Abhörre­ port wird direkt zu den jeweiligen nationalen oder internati­ onalen Berechtigungsorganisationen übertragen und dort je­ weils in einer Speichereinrichtung gespeichert.
In weiteren Ausgestaltungen der Erfindung ist eine Teilneh­ merdatenbasis in der Satelliten-Mobilvermittlungsstelle oder als eigenständige Komponente des satellitengestützten Mobil­ funksystems verwirklicht. In der Teilnehmerdatenbasis ist un­ ter anderem die Bereichskennung des geographischen Teilgebie­ tes, in dem sich der Mobilteilnehmer aufhält, gespeichert und steht somit zur Ermittlung der Berechtigung zur Verfügung.
Für den Fall, daß dem Mobilteilnehmer keine Bereichskennung direkt zugeordnet werden kann, wie beispielsweise bei An­ rufumlenkung sofort (CFU - Call Forwarding Unconditional), wird in einer weiteren Ausgestaltung die Berechtigung zum Ab­ hören der Kommunikationsverbindung für die zuletzt bekannte Bereichskennung ermittelt. Mit dieser Ausgestaltung wird si­ chergestellt, daß sich der zu überwachende Mobilteilnehmer nicht dem Abhören durch einfaches Anrufumlenken entziehen kann.
Die nachfolgende Beschreibung mehrerer Ausführungsbeispiele des erfindungsgemäßen Verfahrens und der erfindungsgemäßen Anordnung besitzt lediglich beispielhaften Charakter. Die be­ schriebenen Merkmale sind nicht zwingend in der dargestellten Art zur Verwirklichung des angestrebten Erfolges erforder­ lich.
Die Ausführungsbeispiele der Erfindung werden anhand der bei­ gefügten Zeichnung erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 ein Blockschaltbild eines Teils eines satellitenge­ stützten Mobilfunksystems,
Fig. 2 eine Korrespondenztabelle MLT,
Fig. 3 eine Abhördatei SF,
Fig. 4 ein Ablaufdiagramm eines erfindungsgemäßen Verfah­ rens zum Abhören einer Kommunikationsverbindung,
Fig. 5 ein Blockschaltbild eines Teils eines satellitenge­ stützten Mobilfunksystems mit zwei Mobilteilnehmern, und
Fig. 6 eine Darstellung eines geographischen Gebietes mit einer Unterteilung in durch Bereichskennungen LAC1... gekennzeichnete geographische Teilgebiete, in denen sich die zwei Mobilteilnehmer aufhalten.
Der in der Fig. 1 dargestellte Teil eines satellitengestützten Mobilfunksystems weist eine Satelliten-Mobilvermittlungs­ stelle SMSC1 auf, die mit einer weiteren Satelliten-Mobilver­ mittlungsstelle SMSC2 vernetzt ist und/oder den Zugang zu den terrestrischen Mobilfunknetzen PLMN und den öffentlichen und privaten Fernsprechnetzen PSTN herstellt. Die Satelliten-Mo­ bilvermittlungsstelle SMSC1 ist mit einer Bodenstation ETC verbunden, die über beispielsweise eine Parabolantenne in Funkkontakt mit einem Satelliten SAT ist. Der Satellit SAT versorgt ein terrestrisches geographisches Gebiet AREA mit funktechnischen Ressourcen. Das geographische Gebiet AREA ist, vergleichbar mit den Funkzellen bei terrestrischen Mo­ bilfunksystemen, in geographische Teilgebiete aufgeteilt, die durch unterschiedliche Bereichskennungen LAC1... unterschie­ den werden.
Eine für den Einsatz in einem satellitengestützten Mobilfunk­ system ausgestaltete erste Mobilstation MS1 eines Mobilteil­ nehmers MSUB1, der sich in einem der durch den Satelliten SAT versorgten geographischen Teilgebiete aufhält, kann eine Kom­ munikationsverbindung zu einem weiteren Teilnehmer, bei­ spielsweise eines Festnetzes, eines terrestrischen Mobilfunk­ netzes oder innerhalb des satellitengestützten Mobilfunknet­ zes, über den Satelliten SAT aufbauen und auslösen. Die Kom­ munikationsverbindung wird in der Satelliten-Mobilvermitt­ lungsstelle SMSC1 zu dem weiteren Teilnehmer vermittelt und die Informationen über die aufgebaute Kommunnikationsverbin­ dung übertragen.
Mit der Satelliten-Mobilvermittlungsstelle SMSC1 sind mehrere nationale oder internationale Berechtigungsorganisationen AO1, AO2 und AO3, wie beispielsweise das Bundeskriminalamt, der französische Geheimdienst oder das CIA, verbunden. Die Berechtigungsorganisationen AO1, AO2 und AO3 besitzen jeweils eine geographische, beispielsweise durch Landesgrenzen einge­ schränkte, Berechtigung, den Mobilteilnehmer MSUB1 zur Über­ wachung zu bestimmen und die übertragenen Informationen über die Kommunikationsverbindungen von/zu dem Mobilteilnehmer MSUB1 abzuhören und in einer Aufzeichnungseinrichtung MD in der Satelliten-Mobilvermittlungsstelle SMSC1 aufzuzeichnen.
In der Satelliten-Mobilvermittlungsstelle SMSC1 ist weiterhin eine Datenbasis IU verwirklicht, in der eine Korrespondenzta­ belle MLT sowie eine Abhördatei SF gespeichert sind. In der Korrespondenztabelle MLT, wie sie beispielhaft in der Fig. 2 dargestellt ist, sind die Berechtigungsorganisationen AO1, AO2 und AO3 in der linken Spalte durch ihnen zugeordnete Be­ rechtigungsorganisationskennungen AOISDN1, AOISDN2 und AOISDN3 gekennzeichnet. Bei den Berechtigungsorganisations­ kennungen AOISDN1, AOISDN2 und AOISDN3 handelt es sich bei­ spielsweise um internationale Rufnummern zur Vermittlung und Übertragung der aufgezeichneten Informationen zu den jeweili­ gen Berechtigungsorganisationen AO1, AO2 und AO3. Den Berech­ tigungsorganisationskennungen AOISDN1, AOISDN2 und AOISDN3 sind in der rechten Spalte der Korrespondenztabelle MLT je­ weils mehrere Bereichskennungen LAC1... der geographischen Teilbereiche, in denen die jeweilige Berechtigungsorganisa­ tionen AO1, AO2 und AO3 zur Überwachung berechtigt sind, ge­ genübergestellt.
In der gespeicherten Abhördatei SF, wie sie beispielhaft in der Fig. 3 dargestellt ist, wird in der linken Spalte die in­ ternationale Mobilteilnehmerrufnummer MSISDN1 des durch eine oder mehrere Berechtigungsorganisationen AO1, AO2 und AO3 zur Überwachung bestimmten Mobilteilnehmers MSUB1 eingetragen. In die rechte Spalte der Abhördatei SF wird der internationalen Mobilteilnehmerrufnummer MSISDN1 die Berechtigungsorganisati­ onskennungen AOISDN1, AOISDN2 der für den aktuellen Aufent­ haltsort des Mobilteilnehmers MSUB1 berechtigten Berechti­ gungsorganisationen AO1 und AO2 gegenübergestellt. Die Er­ mittlung der Berechtigung erfolgt nach dem Ablaufdiagramms der in der Fig. 4 dargestellten Prozedur.
Grundlage für die in der Fig. 4 dargestellten Prozedur der Er­ mittlung der Berechtigung ist die Einrichtung der Korrespon­ denztabelle MLT, d. h. die Zuordnung der geographischen Teil­ gebiete LAC1... zu den Berechtigungsorganisationskennungen AOISDN1, AOISDN2 und AOISDN3 der Berechtigungsorganisationen AO1, AO3 und AO3. Wird der Mobilteilnehmer MSUB1 beispiels­ weise durch die Berechtigungsorganisationen AO1 und AO2 zur Überwachung bestimmt, so erfolgt ein Eintrag der internatio­ nalen Mobilteilnehmerrufnummer MSISDN1 des Mobilteilnehmers MSUB1 in die Abhördatei SF der Datenbasis IU in der Satelli­ ten-Mobilvermittlungsstelle SMSC1. Bei jedem Verbindungsauf­ bauversuch von/zu einer dem Satelliten-Mobilfunksystem zuge­ hörigen Mobilstation werden die Einträge in der Abhördatei SF überprüft, ob derjenige Mobilteilnehmer zur Überwachung be­ stimmt wurde oder nicht.
Ist beispielsweise der Mobilteilnehmer MSUB1 wie vorausgehend beschrieben zur Überwachung bestimmt, so erfolgt anhand der Korrespondenztabelle MLT eine Ermittlung, ob die Berechti­ gungsorganisationen AO1 und AO2 zum Abhören der Kommunikati­ onsverbindung in dem durch die Bereichskennung LAC5 identifi­ zierten geographischen Teilgebiet, in dem sich der Mobilteil­ nehmers MSUB1 befindet, berechtigt sind.
Liegt die Berechtigung vor, werden der internationalen Mobil­ teilnehmerrufnummer MSISDN1 in der Abhördatei SF die Berech­ tigungsorganisationskennungen AOISDN1 und AOISDN2 der Berech­ tigungsorganisationen AO1 und AO2 zugeordnet. Die über die Kommunikationsverbindung übertragenen Informationen wie auch die Signalisierungsinformationen für den Verbindungsaufbau werden daraufhin in der Aufzeichnungseinrichtung MD in der Satelliten-Mobilvermittlungsstelle SMSC1 aufgezeichnet und nach Auslösen der Kommunikationsverbindung anhand der Berech­ tigungsorganisationskennungen AOISDN1 und AOISDN2 zu den Be­ rechtigungsorganisationen AO1 und AO2 vermittelt und übertra­ gen.
Die Fig. 5 zeigt in Verbindung mit den Fig. 2, 3 und 6 ein wei­ teres Ausführungsbeispiel der Erfindung. Nach der Fig. 6 be­ finden sich eine erste MS1 und eine zweite Mobilstation MS2 zweier Mobilteilnehmer MSUB1 und MSUB2 in dem Funkversor­ gungsbereich AREA des Satelliten SAT, wobei sich die erste Mobilstation MS1 in dem geographischen Teilgebiet befindet, das durch die Bereichskennung LAC5, und die zweite Mobilsta­ tion MS2 in dem geographischen Teilgebiet, das durch die Be­ reichskennung LAC6 identifiziert wird. Die geographischen Teilgebiete mit den Bereichskennungen LAC4 bis LAC7 entspre­ chen in diesem Beispiel dem französischen Hoheitsgebiet. Die­ sen geographischen Teilgebieten sind die beiden Berechti­ gungsorganisationen AO2 und AO3 zugeordnet, wie aus den Zei­ len 2 und 3 in der Korrespondenztabelle MLT der Fig. 2 ersicht­ lich ist. Das benachbarte italienische Hoheitsgebiet ist durch die Bereichskennungen LAC1 bis LAC3 in der Korrespon­ denztabelle MLT definiert, denen die Berechtigungsorganisa­ tion AO1 zugeordnet ist.
Die Satelliten-Mobilvermittlungsstelle SMSC1 befindet sich beispielhaft in dem geographischen Teilgebiet mit der Be­ reichskennung LAC4, wobei jeder andere Aufstellungsort eben­ falls denkbar wäre.
Die durch die Bereichskennungen LAC5 und LAC6 jeweils spezi­ fizierten Aufenthaltsorte der ersten MS1 und zweiten Mobil­ station MS2 sind nach der Fig. 5 in einer mit der Satelliten- Mobilvermittlungsstelle SMSC1 verbundenen Teilnehmerdatenba­ sis DBSUB gespeichert. Weiterhin ist die Satelliten-Mobilver­ mittlungsstelle SMSC1 mit einem Abhörverwaltungszentrum ICC verbunden, welches wiederum mit den Berechtigungsorganisatio­ nen AO1, AO2 und AO3 verbunden ist. Die Aufgabe des Abhörver­ waltungszentrums ICC besteht aus der Initialisierung und Ver­ waltung der Parameter in der Korrespondenztabelle MLT, in der Abhördatei SF und in einem Abhörreport ST sowie der Ermitt­ lung der Berechtigung zum Abhören der Kommunikationsverbin­ dungen.
Die Berechtigungsorganisationen AO1 und AO2 bestimmen gemein­ sam den ersten Mobilteilnehmer MSUB1 zur Überwachung in den Hoheitsgebieten Frankreichs und Italiens. Die Bestimmung zur Überwachung kann allerdings auch von einer dritten, bei­ spielsweise internationalen Berechtigungsorganisation erfol­ gen, wobei die Berechtigungsorganisationen AO1 und AO2 in diesem Fall von der internationalen Berechtigungsorganisation für die Aufzeichnung der Informationen ausgewählt würden. Die Berechtigungsorganisation AO3 bestimmt den zweiten Mobilteil­ nehmer MSUB2 zur Überwachung.
Als Folge der Bestimmung zur Überwachung werden die interna­ tionalen Mobilteilnehmerrufnummern MSISDN1 und MSISDN2 der ersten MS1 und zweiten Mobilstation MS2 in die linde Spalte der Abhördatei eingetragen. Der Eintrag in die Abhördatei SF kann direkt von den Berechtigungsorganisationen AO1, AO2 und AO3, oder über das Abhörverwaltungszentrum ICC erfolgen.
Unternehmen nun im folgenden die beiden Mobilteilnehmer MSUB1 und MSUB2 mit ihren Mobilstationen MS1 und MS2 Verbindungs­ aufbauversuche zu weiteren Teilnehmern (nicht eingezeichnet), beispielsweise eines terrestrischen Mobilfunknetzes oder Fernsprechnetzes, so werden nach der in der Fig. 4 beschriebe­ nen Prozedur jeweils für die Berechtigungsorganisationen AO1, AO2 und AO3 die Berechtigungen zum Abhören ermittelt. Die Er­ mittlung in der Korrespondenztabelle MLT kann von dem Abhör­ verwaltungszentrum ICC oder automatisch in der Satelliten-Mo­ bilvermittlungsstelle SMSC1 unter Verwendung der Bereichsken­ nungen LAC5 und LAC6 der Aufenthaltsorte der beiden Mobil­ teilnehmer MSUB1 und MSUB2 in der Teilnehmerdatenbasis DBSUB, durchgeführt werden. Nach bestätigter Berechtigung werden die jeweiligen Berechtigungsorganisationskennungen AOISDN1 und AOISDN2 bzw. AOISDN3 den jeweiligen internationalen Mobil­ teilnehmerrufnummern MSISDN1 bzw. MSISDN2 der beiden Mobil­ teilnehmer MSUB1 und MSUB2 in der Abhördatei SF zugeordnet.
In der Satelliten-Mobilvermittlungsstelle SMSC1 werden dar­ aufhin Stichleitungen gesetzt bzw. Parallelschleifen in den Verbindungsaufbau eingeschleift, über die die übertragenen Informationen auf den Kommunikationsverbindungen abgehört werden können. In dem Ausführungsbeispiel der Fig. 5 werden die aufzuzeichnenden Informationen anhand der Berechtigungs­ organisationskennungen AOISDN1 bzw. AOISDN2 und AOISDN3 di­ rekt zu den jeweiligen Berechtigungsorganisationen AO1 und AO2 bzw. AO3 vermittelt und dort in jeweils einer Aufzeich­ nungseinrichtung MD aufgezeichnet.
In der Datenbasis IU der Satelliten-Mobilvermittlungsstelle SMSC1 wird für die beiden Mobilstationen MS1 und MS2 jeweils ein Abhörreport ST gespeichert. Dieser Abhörreport ST kann beispielsweise teilnehmer- und verbindungsrelevante Informa­ tionen wie beispielsweise Teilnehmeridentität, Datum und Uhr­ zeit, Verbindungstyp (abgehende (MOC) oder ankommende (MTC) Verbindung) oder auch die Rufnummer bei Anrufumlenkung sofort (CFU) enthalten. Der jeweils gespeicherte Abhörreport ST wird direkt zu den Berechtigungsorganisationen AO1 und AO2 bzw. AO3 übertragen und dort in einer Speichereinrichtung SD ge­ speichert, oder zu dem Abhörverwaltungszentrum ICC übertragen und dort in einer Speichereinrichtung SD gespeichet, von wo aus eine Übertragung wiederum zu den Berechtigungsorganisa­ tionen AO1 und AO2 bzw. AO3 stattfinden kann.
Der Abhörvorgang der Informationen über die Kommunikations­ verbindung zu der ersten Mobilstation MS1 kann derart ablau­ fen, daß beispielsweise die abgehenden Informationen in der ersten Berechtigungsorganisation AO1 und die ankommenden In­ formationen in der zweiten Berechtigungsorganisation AO2 auf­ gezeichnet werden.

Claims (23)

1. Verfahren zum Abhören von Kommunikationsverbindungen in einem satellitengestützten Mobilfunksystem, das
  • 1. zumindest einen Satelliten (SAT), der ein geographi­ sches Gebiet (AREA) mit funktechnischen Ressourcen ver­ sorgt,
  • 2. zumindest eine Bodenstation (ETC) zum Senden und Emp­ fangen von Funksignalen zu/von dem Satelliten (SAT),
  • 3. zumindest einer Satelliten-Mobilvermittlungsstelle (SMSC1), die mit weiteren Satelliten-Mobilvermittlungs­ stellen (SMSC2...) vernetzt ist und/oder einen Zugang zu anderen Kommunikationsnetzen (PSTN, PLMN) ermög­ licht, sowie
  • 4. zumindest eine erste Mobilstation (MS1) eines Mobil­ teilnehmers (MSUB1) zum Aufbauen und Auslösen einer Kommunikationsverbindung und zum Senden und Empfangen von Informationen über die Kommunikationsverbindung,
aufweist, bei dem
  • 1. in einer Datenbasis (IU) der Satelliten-Mobilvermittlungs­ stelle (SMSC1) eine Korrespondenztabelle (MLT) gespeichert wird, in der jeweils einer Berechtigungsorganisationsken­ nung (AOISDN1...) einer nationalen oder internationalen Be­ rechtigungsorganisation (AO1...) zumindest eine Bereichs­ kennung (LAC1...) eines geographischen Teilgebietes zuge­ ordnet wird,
  • 2. in der Datenbasis (IU) eine Abhördatei (SF) gespeichert wird, in der eine internationale Mobilteilnehmerrufnummer (MSISDN1) des durch eine oder mehrere nationale oder inter­ nationale Berechtigungsorganisationen (AO1...) zur Überwa­ chung bestimmten Mobilteilnehmers (MSUB1) eingetragen wird,
  • 3. bei einem Verbindungsaufbauversuch von/zu der ersten Mobil­ station (MS1) des Mobilteilnehmers (MSUB1) anhand der Kor­ respondenztabelle (MLT) ermittelt wird, ob die nationalen oder internationalen Berechtigungsorganisationen (AO1.0..) in dem durch die Bereichskennung (LAC1...) identifizierten geographischen Teilgebiet, in dem sich der Mobilteilnehmer (MSUB1) aufhält, zum Abhören der Kommunikationsverbindung berechtigt sind,
  • 4. die Berechtigungsorganisationskennungen (AOISDN1...) der internationalen Mobilteilnehmerrufnummer (MSISDN1) in der Abhördatei (SF) zugeordnet werden, wenn die Berechtigung zum Abhören vorliegt, und
  • 5. die über die Kommunikationsverbindung von der ersten Mobil­ station (MS1) gesendeten und/oder empfangenen Informationen von zumindest einer Aufzeichnungseinrichtung (MD) aufge­ zeichnet werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1, bei dem die aufgezeichneten Informationen nach Auslösen der Kommuni­ kationsverbindung von der Satelliten-Mobilvermittlungsstelle (SMSC1) zu den durch die Berechtigungsorganisationskennungen (AOISDN1...) identifizierten jeweiligen nationalen oder in­ ternationalen Berechtigurigsorganisationen (AO1...) vermittelt und übertragen werden.
3. Verfahren nach Anspruch 1, bei dem die Informationen von der Satelliten-Morbilvermittlungsstelle (SMSC1) zu den durch die Berechtigungsorganisationskennungen (AOISDN1...) identifizierten jeweiligen nationalen oder in­ ternationalen Berechtigungsorganisationen (AO1...) umgelenkt und dort in der jeweils verwirklichten Aufzeichnungseinrich­ tung (MD) aufgezeichnet werden.
4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem von einem mit der Satelliten-Mobilvermittlungsstelle (SMSC1) verbundenen Abhörverwaltungszentrum (ICC) die Parameter in der Korrespondenztabelle (MLT) und in der Abhördatei (SF) in­ itialisiert und verwaltet werden.
5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem die Berechtigung zum Abhören der Informationen auf der Kommu­ nikationsverbindung erneut ermittelt wird, wenn der Mobil­ teilnehmer (MSUB1) in ein anderes geographisches Teilgebiet (LAC1...) eintritt.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, bei dem die Berechtigung zum Abhören der Kommunikationsverbindung pe­ riodisch in vordefinierten Zeitintervallen ermittelt wird.
7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem in der Datenbasis (IU) zumindest ein Abhörreport (ST) mit teilnehmer- und verbindungsrelevanten Informationen für die in der Abhördatei (SF) eingetragene internationale Mobilteil­ nehmerrufnummer (MSISDN1) gespeichert wird.
8. Verfahren nach Anspruch 7, bei dem der Abhörreport (ST) von dem Abhörverwaltungszentrum (ICC) initialisiert und verwaltet wird.
9. Verfahren nach Anspruch 7 oder 8, bei dem der Abhörreport (ST) zu den jeweiligen nationalen oder inter­ nationalen Berechtigungsorganisationen (AO1...) übertragen und dort in jeweils einer Speichereinrichtung (SD) gespei­ chert wird.
10. Verfahren nach Anspruch 7 oder 8, bei dem der Abhörreport (ST) zu dem Abhörverwaltungszentrum (ICC) übertragen und dort in einer Speichereinrichtung (SD) gespei­ chert wird.
11. Verfahren nach Anspruch 10, bei dem der Abhörreport (ST) von dem Abhörverwaltungszentrum (ICC) zu den jeweiligen nationalen oder internationalen Berechtigungs­ organisationen (AO1...) übertragen und dort in jeweils einer Speichereinrichtung (SD) gespeichert wird.
12. Verfahren nach einem vorhergehenden Anspruch, bei dem für den Fall, daß dem Mobilteilnehmer (MSUB1) keine Bereichs­ kennung (LAC1...) zugeordnet werden kann, die Berechtigung zum Abhören der Kommunikationsverbindung für die zuletzt be­ kannte Bereichskennung (LAC1...) ermittelt wird.
13. Anordnung zum Abhören von Kommunikationsverbindungen in einem satellitengestützten Mobilfunksystem, mit
  • 1. zumindest einem Satelliten (SAT) zur Versorgung eines geo­ graphischen Gebietes (AREA) mit funktechnischen Ressourcen,
  • 2. zumindest einer Bodenstation (ETC) zum Senden und Empfangen von Funksignalen zu/von dem Satelliten (SAT),
  • 3. zumindest einer Satelliten-Mobilvermittlungsstelle (SMSC1), die mit weiteren Satelliten-Mobilvermittlungsstellen (SMSC2...) vernetzt ist und/oder den Zugang zu anderen Kom­ munikationsnetzen (PSTN, PLMN) ermöglicht,
  • 4. zumindest einer ersten Mobilstation (MS1) eines Mobilteil­ nehmers (MSUB1) zum Aufbauen und Auslösen einer Kommunika­ tionsverbindung und zum Senden und Empfangen von Informa­ tionen über die Kommunikationsverbindung,
  • 5. einer Korrespondenztabelle (MLT), die in einer Datenbasis (IU) der Satelliten-Mobilvermittlungsstelle (SMSC1) gespei­ chert ist und in der jeweils einer Berechtigungsorganisati­ onskennung (AOISDN1...) einer nationalen oder internationa­ len Berechtigungsorganisation (AO1...) zumindest eine Be­ reichskennung (LAC1...) eines geographischen Teilgebietes zugeordnet ist,
  • 6. einer Abhördatei (SF), die in der Datenbasis (IU) gespei­ chert ist und in der eine internationale Mobilteilnehmer­ rufnummer (MSISDN1) des durch eine oder mehrere nationale oder internationale Berechtigungsorganisationen (AO1...) zur Überwachung bestimmten Mobilteilnehmers (MSUB1) einge­ tragen ist, und
  • 7. zumindest einer Aufzeichnungseinrichtung (MD) zur Aufzeich­ nung der über die Kommunikationsverbindung von der ersten Mobilstation (MS1) gesendeten/empfangenen Informationen.
14. Anordnung nach Anspruch 13, mit einem mit der Satelliten-Mobilvermittlungsstelle (SMSC1) verbundenen Abhörverwaltungszentrum (ICC), das die Parameter in der Korrespondenztabelle (MLT) und in der Abhördatei (SF) initialisiert und verwaltet.
15. Anordnung nach Anspruch 13 bis 14, bei der die nationalen und/oder internationalen Berechti­ gungsorganisationen (AO1...) mit dem Abhörverwaltungszentrum (ICC) verbunden sind.
16. Anordnung nach einem der Ansprüche 13 bis 15, bei der die Aufzeichnungseinrichtung (MD) in der Satelliten- Mobilvermittlungsstelle (SMSC1) verwirklicht ist.
17. Anordnung nach einem der Ansprüche 13 bis 15, bei der die Aufzeichnungseinrichtung (MD) jeweils in den na­ tionalen oder internationalen Berechtigungsorganisationen (AO1...) verwirklicht ist.
18. Anordnung nach einem der Ansprüche 13 bis 17, mit zumindest einem in der Datenbasis (IU) gespeicherten Ab­ hörreport (ST) mit teilnehmer- und verbindungsrelevanten In­ formationen für die in der Abhördatei (SF) eingetragene in­ ternationale Mobilteilnehmerrufnummer (MSISDN1).
19. Anordnung nach Anspruch 18, wobei das Abhörverwaltungszentrum (ICC) den Abhörreport (ST) initialisiert und verwaltet.
20. Anordnung nach Anspruch 18 oder 19, mit einer in dem Abhörverwaltungszentrum (ICC) verwirklichten Speichereinrichtung (SD) zum Speichern des von der Datenbasis (IU) übertragenen Abhörreports (ST).
21. Anordnung nach einem der Ansprüche 18 bis 20, mit jeweils einer in den nationalen oder internationalen Be­ rechtigungsorganisationen (AO1...) verwirklichten Spei­ chereinrichtung (SD) zum Speichern des von der Datenbasis (ICC) oder dem Abhörverwaltungszentrum (ICC) übertragenen Ab­ hörreports (ST).
22. Anordnung nach einem der Ansprüche 13 bis 21, bei der eine Teilnehmerdatenbasis (DBSUB) in der Satelliten- Mobilvermittlungsstelle (SMSC1) verwirklicht ist, wobei in der Teilnehmerdatenbasis (DBSUB) die Bereichskennung (LAC1...) des geographischen Teilgebietes, in dem sich der Mobilteilnehmer (MSUB1) mit der ersten Mobilstation (MS1) aufhält, gespeichert ist.
23. Anordnung nach einem der Ansprüche 13 bis 21, bei der eine Teilnehmerdatenbasis (DBSUB) als eigenständige Komponente des satellitengestützten Mobilfunksystems verwirk­ licht und mit der Satelliten-Mobilvermittlungsstelle (SMSC1) verbunden ist, wobei in der Teilnehmerdatenbasis (DBSUB) die Bereichskennung (LAC1...) des geographischen Teilgebietes, in dem sich der Mobilteilnehmer (MSUB1) mit der ersten Mobilsta­ tion (MS1) aufhält, gespeichert ist.
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