DE19753931A1 - Verfahren und Vorrichtung zur Temperierung des Farbwerks einer Rollenrotationsdruckmaschine - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zur Temperierung des Farbwerks einer Rollenrotationsdruckmaschine

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Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Temperierung des Farbwerks einer Rotationsdruckmaschine bei einem Maschinenstopp, wobei mindestens eine Farbtransportwalze, insbesondere mindestens ein Farbreibzylinder, von einem Temperiermittel durchströmt temperierbar ist. Die Erfindung ist beispielsweise bei Rotationsdruckmaschinen des Offset- oder Hochdrucks anwendbar. Es kann sich sowohl um Bogen- als auch um Rollenrotationsdruckmaschinen handeln.
In den Farbwerken von Rotationsdruckmaschinen entsteht im Druckbetrieb Wärme. Ursache der Wärmeentwicklung ist die Walkarbeit der gummibezogenen Farbtransportwalzen, z. B. der Farbübertragwalzen, der Farbauftragwalzen und der Reiterwalzen. Auch bei der mechanischen Belastung der Druckfarbe, z. B. bei der Verreibung und der Farbspaltung, wird Wärme frei. Bei schnellaufenden Rotationsdruckmaschinen ist die Wärmeentwicklung stärker. Man hat deshalb bereits Farbwerktemperierungen vorgesehen, eine solche zeigt die US-PS 5 189 960. Gemäß dieser Schrift wird mindestens eine Farbwalze im Druckbetrieb innengekühlt. Vorteilhaft sind hierfür in der Praxis die Farbreibzylinder vorgesehen.
Eine derartige Vorgehensweise hat den Nachteil, daß die Kühlung beim Stillstand des Farbwerks, z. B. bei einem Maschinenstopp, an Wirksamkeit verliert. In diesem Zustand ist durch den nicht stattfindenden Farbfluß und die nicht erfolgende Abrollung der Farbwalzen an den gekühlten Reibzylindern deren Kühlung weitgehend unterbrochen. Als Folge dessen gleicht sich das beim Maschinenlauf gebildete Temperaturprofil im Gummi der gummibezogenen Farbwalzen aus. Während sich im Fortdruck das Temperaturmaximum im Inneren der Gummischicht befand, egalisiert sich bei einem Maschinenstopp das Temperaturprofil, d. h. die Gummioberfläche wird sehr viel wärmer als unter Betriebsbedingungen. Für diese hohen Temperaturen müssen die Druckfarben optimiert werden. Dennoch verändert die Farbe bei solchen Maschinenstopps ihre Zügigkeit, weil aus der Farbe an den heiß werdenden Farbwalzen viel Lösungsmittel verdampft. Beim Anfahren nach einem Maschinenstopp drohen Bahnbrüche durch die mit der zunächst erhöhten Zügigkeit einhergehenden Klebrigkeit der Farbe, die die Bahn z. B. am Übertragungszylinder entsprechend festhält. Im Extremfalle verliert die Farbe ihre Spaltfähigkeit vollends. Schließlich bedingt die Zügigkeitsänderung Anfahrmakulatur.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine bei einem Maschinenstopp wirksame Farbwerkstemperierung zu schaffen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß bei einem gattungsgemäßen Farbwerk durch ein Verfahren gemäß dem Patentanspruch 1 und eine Vorrichtung gemäß dem Patentanspruch 6 gelöst. Durch das Weiterlaufen des Farbwerks bei einem Maschinenstopp ist eine wirksame Kühlung der gummibezogenen Farbtransportwalzen durch den Abrollkontakt mit den gekühlten Farbtransportwalzen weiterhin gegeben. Eine Erhöhung der Oberflächentemperatur dieser Walzen wird dadurch vermieden. Dies eröffnet die Möglichkeit, die Druckfarben nach dem Temperaturniveau im Fortdruck zu optimieren. Derartige fortdruckoptimierte Farben haben verbesserte Trocknungseigenschaften. Weiterhin verändert sich bei einem Maschinenstopp die Zügigkeit der Farbe in einem geringeren Maße als bisher wodurch die Anfahrmakulatur verringert und die Bahnbruchgefahr gemindert werden.
Die Maschinenstopps können von vielfältiger Art sein, z. B. bei Bahnbrüchen oder anderen Störungen oder einem Produktionswechsel.
Vorteilhafte Weiterbildungen ergeben sich aus den Unteransprüchen in Verbindung mit der Beschreibung.
Die Erfindung soll nachfolgend an einigen Ausführungsbeispielen näher erläutert werden. In den zugehörigen Zeichnungen zeigt schematisch:
Fig. 1 eine Druckeinheit für Offsetdruck mit zwei Druckwerken mit entsprechenden Farbwerken,
Fig. 2 ein Druckwerk mit Farbwerk für Hochdruck,
Fig. 3 ein Offsetdruckwerk mit einem Aniloxfarbwerk.
Die in Fig. 1 dargestellte Druckeinheit für Offsetdruck enthält zwei im Gummi-Gummi-Prinzip zusammenarbeitende Druckwerke 1, 2 mit jeweils einem Farbwerk 3, 4. Jedes Farbwerk 3, 4 weist drei Reibzylinder 5, 6, 7 auf. An den Reibzylindern 5, 6 liegen die an die Formzylinder 8 anstellbaren Auftragwalzen 9 an. Weiterhin enthält jedes Farbwerk 3, 4 Farbwalzen 10, eine Filmwalze 11 und einen Duktor 12 mit Farbkasten 13. Die Auftragwalzen 9 und Farbwalzen 10 haben einen Gummizug, wobei bei allen Anwendungsfällen auch gummiähnliche Bezüge in Betracht kommen können. Zur Vereinfachung werden bei den Druckwerken 1, 2 und den Farbwerken 3, 4 für gleichartige Einzelteile weitgehend die gleichen Positionsziffern verwendet. Aus gleichem Grunde werden für mehrere Auftragwalzen, Farbwalzen . . . nicht unterschiedliche Einzelpositionen vergeben. Die Reibzylinder 5, 6, 7 tragen auf ihren Zapfen jeweils ein Stirnrad, mit dem sie über Zwischenräder mit einem Zylinderrad des Formzylinders 8 in Antriebsverbindung stehen. Der Einfachheit halber werden nicht für alle diese Zahnräder Positionsziffern vergeben, und sie sind lediglich durch ihre Teilkreisdurchmesser darstellende Strich-Punkt-Linien gezeichnet, wobei aus Darstellungsgründen diese Durchmesser ggf. etwas vergrößert oder verkleinert dargestellt wurden. Der Antrieb der Druckeinheit, deren Druckwerkzylinder 8, 14 über auf den Zapfen angebrachten Stirnrädern (Zylinderrädern) in Eingriff stehen, erfolgt z. B. von einer Hauptwelle aus, oder einer dieser Zylinder 8, 14 steht mit einem Motor in Antriebsverbindung.
Die Reibzylinder 5, 6, 7 sind jeweils mit einer Innentemperierung ausgestattet, die bei allen Ausführungsbeispielen symbolisch durch eine Zentrumsschraffur dargestellt wird. Entsprechende Bauarten sind dem Fachmann geläufig. Eine derartige Temperierung ist beispielsweise in der DE 44 31 188 A1 gezeigt, so daß dieses Schutzrecht als zur Beschreibung gehörig anzusehen ist. Im Druckbetrieb werden die Reibzylinder 5, 6, 7 jedes Farbwerks vom Formzylinder 8 angetrieben. Bei einem Maschinenstopp stehen die die Bahn 45 bedruckenden Übertragungszylinder 14 und die mit diesen in Zahneingriff befindlichen Formzylinder 8 still. Um das Farbwerk 3, 4 weiterlaufen lassen zu können, wird dieses antriebsmäßig vom Formzylinder 8 abgekuppelt. Schematisch ist hierfür eine Kupplung 15 dargestellt, die die mit dem Zwischenrad 16 zwischen dem Formzylinder 8 und dem Reibzylinder 6 hergestellte Antriebsverbindung unterbricht. Dem Fachmann sind hierfür Lösungen gebräuchlich, beispielsweise kann das Zwischenrad 16 axial verschoben und so außer Zahneingriff mit dem Zylinderrad des Formzylinders 8 gebracht werden. Nunmehr werden die Farbwerke 3, 4 antriebsmäßig miteinander verbunden. In Fig. 1 ist hierfür ein Kettentrieb 17 vorgesehen. Hierzu wird das Kettenrad 18 mittels einer Kupplung 46 mit dem Zwischenrad 16 in Antriebsverbindung gebracht, wobei letzteres weiterhin in Zahneingriff mit dem Stirnrad des Reibzylinders 6 ist. Vorteilhaft kann das aus dem Zylinderrad ausgerückte Zwischenrad 16 bei der Verschiebebewegung in ein mit dem Kettenrad 18 verbundenes Stirnrad eingerückt werden. Das weitere Kettenrad 19 wird an das untere Zwischenrad 16 mittels einer Kupplung 47, beispielsweise einer Klauenkupplung, die mit der Verschiebebewegung des Zwischenrades 16 schaltet, angekoppelt. Nunmehr werden die beiden Farbwerke von einem Motor 21 angetrieben, der vorteilhaft auf eines der Zahnräder eines der Farbwerke 3 oder 4 treibt. Vorteilhaft wird auf das Zwischenrad 20 getrieben, das mit den Stirnrädern der Reibzylinder 5, 6, 7 in Eingriff steht. Die Antriebsgeschwindigkeit für die Farbwerke 3, 4 ist beliebig wählbar. Entsprechend ist der Motor 21 auszuwählen und zu betreiben. Günstig ist eine unterhalb der maximal möglichen Druckgeschwindigkeit liegende Geschwindigkeit, beispielsweise etwa zwischen Wasch- und Einziehgeschwindigkeit je nach Randparametern. Es kommt vorteilhaft ein Elektromotor oder hydraulischer Motor zur Anwendung.
Der Antrieb der Farbwerke 3, 4 erfolgt bei abgestellten Auftragwalzen 9, d. h. die Auftragwalzen werden in bekannter Weise vom Formzylinder 8 abgestellt und haben weiterhin Kontakt mit den Reibzylindern 5, 6. Vorteilhaft ist die Abstellbewegung eine Schwenkbewegung um die Drehachsen der Reibzylinder 5, 6. Weiterhin ist die Farbzufuhr abgestellt, d. h. die Filmwalze 11 ist vom Duktor 12 weggeschwenkt. Die Farbzufuhr braucht aber auch nicht abgestellt zu sein. Statt mit der Filmwalze 11 kann die Farbe vom Duktor 12 auch mittels eines Hebers abgenommen werden. Statt des Kettentriebes 17 zur Antriebsverbindung der beiden Farbwerke können auch andere Mittel zur Anwendung kommen, beispielsweise eine Kardanwelle oder ein Räderzug aus Zwischenrädern. Auch können unter Entfall dieser Antriebsverbindung beide Farbwerke 3, 4 mit jeweils einem eigenen Antriebsmotor 21 ausgestattet werden. Es können auch beim Antrieb der Farbwerke 3, 4 die Formzylinder 8 mitdrehen, wenn diese nicht in Antriebsverbindung mit den Übertragungszylindern 14 stehen oder eine derartige Antriebsverbindung lösbar ist. Sind z. B. alle Form- und Übertragungszylinder 8, 14 mit jeweils einem eigenen Antriebsmotor ausgestattet, so kann die Antriebsverbindung zwischen Formzylinder 8 und Farbwerk 3 bzw. 4 belassen werden und der angetriebene Formzylinder 8 das jeweilige Farbwerk 3, 4 antreiben, wobei der Motor 21 und der Kettentrieb 17 entfallen. Die Übertragungszylinder 14 sind dann während des Maschinenstopps vom jeweiligen Formzylinder 8 abgestellt. Antriebe für die Druckwerkzylinder 8,14 sind dem Fachmann geläufig und beispielsweise in der DE 44 30 693 A1 gezeigt, weshalb dieses Schutzrecht als zur Beschreibung gehörig anzusehen ist.
Die gummibezogenen Auftrag- und Farbwalzen 9, 10 werden bei einem Maschinenstopp nach einer längeren Produktion mit hoher Geschwindigkeit beim Abrollkontakt mit den temperierten, in diesem Falle gekühlten, Reibzylindern 5, 6, 7 gut gekühlt. Das Temperiermittel, z. B. Wasser, wird von einer Temperierstation geliefert. Die Temperierung der Walzen 9, 10 wird vorteilhaft geregelt, so daß eine vorgegebene Temperatur des Farbwerks 3, 4 nicht unterschritten wird. Hierzu wird die Temperatur einer oder mehrerer Walzen 9, 10 mittels eines Thermosensors, beispielsweise eines UV-Sensors, abgetastet. Das Signal des bzw. der Thermosensoren wird mit einem Sollwert verglichen, und je nach Differenzsignal wird der Zufluß des Temperiermittels zu den Reibzylindern 5, 6, 7 geregelt oder das Farbwerk stillgesetzt. Das Temperiersystem kann auch in der Vorbereitungsphase für den Druckbetrieb zur Vorwärmung der Druckwerke 1, 2 benutzt werden, indem hierfür zunächst den Reibzylindern 5, 6, 7 ein entsprechend erwärmtes Temperiermittel zugeführt wird. Regelkreise zur Temperierung sind in der bereits genannten DE 44 31 188 A1 beschrieben.
In Fig. 1 ist kein Feuchtwerk vorgesehen und somit der Einsatz des Farbwerks 3, 4 für wasserlosen Offsetdruck gedacht. Es könnte aber auch zusätzlich ein Feuchtwerk vorgesehen werden und die Farbwerktemperierung im konventionellen Offsetdruck angewendet werden. Auch könnte unter Entfall des Feuchtwerks nach dem Letterset-Prinzip gedruckt werden.
In Fig. 1 ist noch eine weitere Möglichkeit des Antriebs des Farbwerks 3 zur Farbwerktemperierung dargestellt. Zur Kennzeichnung dieser weiteren Möglichkeit sind die Positionsziffern der Einzelteile mit " ' " versehen. Für den Antrieb wird der Motor 53' des Duktors 12 verwendet, wobei sich der Motor 21 erübrigt. Ein Stirnrad 54' auf der Achse des Duktors 12 steht über zwei Zwischenräder 55', 56' mit dem Stirnrad des Reibzylinders 7 in Antriebsverbindung. Dieser Antrieb ist mittels einer Kupplung 57' auskuppelbar. Beispielsweise kann die Kupplung 57' derart realisiert werden, daß das Zwischenrad 55' als Schieberad ausgeführt ist und durch Verschieben außer Eingriff mit dem Stirnrad 54' bring bar ist.
Zur Farbwerktemperierung bei einem Maschinenstopp werden die Farbwerke 3, 4 mittels der Kupplungen 15 von den Formzylindern 8 abgekuppelt. Anschließend wird das Zwischenrad 55' durch Verschieben in Eingriff mit dem Stirnrad 54' und dem Zwischenrad 56' gebracht. Nunmehr wird das Farbwerk 3 vom Motor 53' angetrieben. Dabei kann auch der Duktor 12 vom Motor 53' abgekuppelt werden. Die weitere Arbeitsweise ist analog dem Antrieb des Farbwerks 3 mittels des Motors 21.
Vorteilhaft ist die Farbwerktemperierung auch bei Farbwerken anwendbar, die von Haus aus einen eigenen Antrieb besitzen oder bei denen jeder Reibzylinder von einem eigenen Antriebsmotor angetrieben wird. Der letztgenannte Fall wird am Beispiel eines Farbwerks für ein im Hochdruck arbeitendes Druckwerk gezeigt (Fig. 2). Das Druckwerk enthält einen Formzylinder 22, der an einen Gegendruckzylinder 23 angestellt eine Bahn 24 bedruckt. Das Farbwerk 25 enthält zwei Reibzylinder 26, 27 mit jeweils einem Motor 28, 29, zwei Auftragwalzen 30, Farbwalzen 31, die Filmwalze 32 und den Duktor 33 samt Farbkasten 34. Der Formzylinder 22 und der Gegendruckzylinder 23 sind in Antriebsverbindung und werden von einem Motor 35 angetrieben. Möglich wäre aber auch ein anderweitiger traditioneller Antrieb, beispielsweise von einer Hauptwelle aus.
Bei einem Maschinenstopp stehen der Formzylinder 22 und der Gegendruckzylinder 23. Die Auftragwalzen 30 werden in üblicher Weise vom Formzylinder 22 abgestellt und liegen weiterhin am Reibzylinder 27 an. Die Farbzufuhr kann durch Abschwenken der Filmwalze 32 vom Duktor 33 unterbrochen sein. Nunmehr werden die Reibzylinder 26, 27 von ihren Motoren 28, 29 angetrieben und kühlen die Auftrag- und Farbwalzen 30, 31.
Fig. 3 zeigt ein Offsetdruckwerk mit einem Aniloxfarbwerk 36. Das Gegendruckwerk, mit dem ein solches Druckwerk üblicherweise im Gummi-Gummi-Druck zusammenarbeitet, ist nur angedeutet. Der Übertragungszylinder 37, der mit einem gleichartigen Zylinder 43 des anderen Druckwerkes zusammenarbeitet, bedruckt eine Bahn 38. Am Übertragungszylinder 37 liegt der Formzylinder 39 an, der von einer Auftragwalze 40 eingefärbt wird. Letzterer wird die Farbe von einer Rasterwalze 41 zugeführt, die von einer Kammerrakel 42 eingefärbt wird. Die Rasterwalze 41 wird von einem Temperiermittel durchströmt. Das Aniloxdruckwerk 36 (wie auch das Druckwerk 1 oder 2 gemäß Fig. 1) kann auch mit einem Gegendruckzylinder zu einem sogenannten Dreizylinderdruckwerk ergänzt werden.
Der Übertragungszylinder 37, der Formzylinder 39, die Auftragwalze 40 und die Rasterwalze 41 stehen mit nicht dargestellten Zylinderrädern in Antriebsverbindung. Der Antrieb selbst erfolgt beispielsweise durch den Übertragungszylinder 43, dessen Zylinderrad mit dem Zylinderrad des Übertragungszylinders 37 in Eingriff steht. Der Antrieb des Aniloxfarbwerks 36 erfolgt also mittelbar vom Übertragungszylinder 37 über den Formzylinder 39. Bei einem Maschinenstopp, also Stillstand des Übertragungs- und Formzylinders 37, 39, wird die Auftragwalze 40 vom Formzylinder 39 abgeschwenkt, und zwar derart, daß sie weiterhin in Kontakt und Antriebsverbindung mit der Rasterwalze 41 ist. Diese Stellung ist gestrichelt eingezeichnet. Weiterhin wird die Antriebsverbindung der Auftragwalze 40 zum Formzylinder 39 durch Lösen der Kupplung 48 aufgehoben, und die Farbzufuhr zur Rasterwalze 41 wird wahlweise unterbrochen, indem die Kammerrakel 42 abgerückt wird. Nunmehr wird der Motor 44, mit dem die Rasterwalze 41 gekuppelt ist, aktiviert und die Rasterwalze 41 mitsamt der Auftragwalze 40 angetrieben. Letztere wird nun bei einem Maschinenstopp nach einer längeren Produktion mit hoher Geschwindigkeit im Abrollkontakt an der Rasterwalze 41 gekühlt. Es versteht sich, daß die Rasterwalze 41 neben der Farbtransportfunktion eine Dosierfunktion besitzt. Bei einer möglichen Antriebstrennung zwischen Übertragungszylinder 37 und Formzylinder 39 können bei einem Maschinenstopp auch der Formzylinder 39, die Auftragwalze 40 sowie die Rasterwalze 41 unter Beibehaltung der Antriebsverbindung dieser Zylinder 39 bis 41 und Kontakt der Auftragwalze 40 sowohl am Formzylinder 39 als auch an der Rasterwalze 41 - vorteilhaft aber nicht zwingend bei abgestellter Farbzufuhr - angetrieben werden. In diesem Falle kann auch der Motor 44 entfallen, wenn der Formzylinder 39 einen eigenen Antriebsmotor besitzt.
Die Einschaltung des jeweiligen Antriebs der Farbwerke 3, 4, 25, 36 bei einem Maschinenstopp kann von Hand oder im Rahmen der Maschinensteuerung erfolgen.
In Fig. 3 ist auf die Auftragwalze 40 ein Thermosensor 49 gerichtet, dessen Ausgang auf eine Regeleinrichtung 50 geschaltet ist. Der Thermosensor 49 kann auch mehrere gummibezogene Farbtransportwalzen erfassen, soweit vorhanden (Fig. 1, 2), oder es können auch mehrere Thermosensoren an den gummibezogenen Farbtransportwalzen zum Einsatz kommen. Die Regeleinrichtung 50 steht mit dem Motor 44 in Verbindung.
Das entsprechend der Temperatur der Auftragwalze 40 abgegebene Signal des Thermosensors 49 wird in der Regeleinrichtung 50 mit einem Sollwert verglichen. Beim Unterschreiten einer vorgegebenen Außentemperatur der Auftragwalze 40 gibt die Regeleinrichtung 50 ein Signal zum Abschalten des Motors 44 ab. Dadurch entfällt das weitere Abrollen der Auftragwalze 40 an der Rasterwalze 41 und damit ein weiteres Abkühlen der Auftragwalze 40. Eine weitere mögliche Regelungsvariante, die auch zusätzlich vorgesehen sein kann, ist in Fig. 3 dünn eingezeichnet. Es handelt sich um einen Leitungspfad, der vom Ausgang der Regeleinrichtung 50 zu einem Stellorgan 51 für den Zufluß 52 des Temperiermittels zur Innentemperierung der Rasterwalze 41 führt. Je nach Temperiererfordernis wird der Zulauf des Temperiermittels geregelt und ggf. bei Erreichen einer unteren Temperaturgrenze der Auftragwalze 40 völlig gesperrt. Es kann auch die Temperatur des Temperiermittels geregelt werden. Ausführungen hierzu wurden bereits zur Fig. 1 gemacht.

Claims (15)

1. Verfahren zur Temperierung des Farbwerks (3, 4, 25, 36) einer Rotationsdruckmaschine, bei dem mindestens eine Farbtransportwalze (5, 6, 7, 26, 27, 41), insbesondere mindestens ein Farbreibzylinder (5, 6, 7, 26, 27), von einem Temperiermittel durchströmt temperiert wird, wobei bei einem Maschinenstopp das Farbwerk (3, 4, 25, 36) unter Kontakt der gummibezogenen Farbtransportwalzen (9, 10, 30, 31, 40) mit der bzw. den temperierten Farbtransportwalzen (5, 6, 7, 26, 27, 41) angetrieben wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß bei einem Maschinenstopp die Farbzufuhr zum Farbwerk (3, 4, 25, 36) unterbrochen wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Farbwerk (3, 4, 25, 36) mit einer unter der maximal möglichen Druckgeschwindigkeit liegenden Geschwindigkeit angetrieben wird.
4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Farbwerk (3, 4, 25, 36) etwa zwischen Wasch- und Einziehgeschwindigkeit angetrieben wird.
5. Verfahren nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Temperierung der gummibezogenen Farbtransportwalzen (9, 10, 30, 31, 40) derart geregelt wird, daß eine vorgegebene Temperatur des Farbwerks (3, 4, 25, 36) nicht unterschritten wird.
6. Vorrichtung zur Temperierung des Farbwerks (3, 4, 25, 36) einer Rotationsdruckmaschine, wobei mindestens eine Farbtransportwalzen (5, 6, 7, 26, 27, 41), insbesondere mindestens ein Farbreibzylinder (5, 6, 7, 26, 27), von einem Temperiermittel durchströmt wird, dadurch gekennzeichnet, daß das Farbwerk (3, 4, 25, 36) bei einem Maschinenstopp unter Kontakt der gummibezogenen Farbtransportwalzen (9, 10, 30, 31, 40) mit der bzw. den temperierten Farbtransportwalzen (5, 6, 7, 26, 27, 41) mit mindestens einem Motor (21, 28, 29, 44, 53') antreibbar ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Farbwerk (3, 4, 36) in trennbarer Antriebsverbindung mit dem den Bedruckstoff bedruckenden Zylinder (14, 37) steht und ein Motor (21, 44, 53') vorgesehen ist, mit dem das von dem Zylinder (14, 37) antriebsmäßig getrennte Farbwerk (3, 4, 25, 36) antreibbar ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß ein Motor (54') für den Antrieb eines Duktors (12) des Farbwerks (3, 4) mit dem von dem Zylinder (14) antriebsmäßig getrennten Farbwerk (3, 4) kuppelbar ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß in einer Druckeinheit zwei Druckwerke (1, 2) zum Bedrucken einer Bahn (45) vorgesehen sind und die Farbwerke (3, 4) beider Druckwerke (1, 2) in Antriebsverbindung (17) bringbar und von einem Motor (21) antreibbar sind.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das von einem Formzylinder (8, 39) antreibbare Farbwerk (3, 4, 36) von diesem entkuppelbar ist.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das von einem Formzylinder (8, 39) antreibbare Farbwerk (3, 4, 36) bei antriebsmäßiger Trennung des Formzylinders (8, 39) von einem Übertragungszylinder (14, 37) zusammen mit dem Formzylinder (8) antreibbar ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Farbwerk (36) eine Rasterwalze (41) und eine Auftragwalze (40) enthält und das Farbwerk (36) bei an dem Formzylinder (39) und der Rasterwalze (41) an liegender Auftragwalze (40) antreibbar ist.
13. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß jede temperierte Farbtransportwalze (26, 27) von einem eigenen Motor (28, 29) angetrieben wird.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Farbwerk (25) im Hochdruck arbeitet.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Farbwerk (3, 4, 36) im Offsetdruck arbeitet.
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