DE19756090A1 - Spender für Medien - Google Patents
Spender für MedienInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen Spender für Medien, insbesondere
fließfähige Medien, wie flüssige, breiige, pulverförmige oder
gasförmige Medien. Zum Austrag kann der Spender mit einer
einzigen Hand getragen und gleichzeitig mit den Fingern
dieser Hand betätigt werden. Der Spender kann allein aus
einem Austragkopf oder aus zwei gegeneinander manuell zu
betätigenden Einheiten bestehen, von denen eine den Austrag
kopf und die andere einen Grundkörper mit einer Druckkammer,
einem Pumpengehäuse, einem Medienspeicher o. dgl. umfaßt.
Zur Verbesserung des Medienaustrages, insbesondere für einen
gezielten Medienaustrag ist es vorteilhaft, wenn der Medien
auslaß gegenüber dem Austragkopf in unterschiedliche Lagen
bzw. Achsausrichtungen überführt werden kann. Hierzu ist der
Medienauslaß an einem Austragkörper angeordnet, welcher mit
dem Grund- bzw. Kopfkörper des Austragkopfes über ein Lager
so verbunden ist, daß er entweder durch Lösen und versetztes
Wiederanbringen, durch Biegeverformung oder durch Führung am
Kopfkörper gegenüber diesem in seiner Lage verändert werden
kann. Weist der Austragkörper dabei, ähnlich einem Rohr, in
seiner zentralen Achse bis zum Medienauslaß einen Auslaßkanal
auf, so fließt aus diesem auch nach dem Medienaustrag noch
Restmedium leicht aus, was zu Verschmutzungen führt. Auch
kann Außenluft in den Auslaßkanal leicht eindringen und
dadurch zur Verfestigung des Restmediums bzw. zur Verstopfung
des Auslaßkanales führen. Ferner ist der Auslaßkanal durch
seine zentrale Lage über seinen Umfang gleichmäßig formsteif
begrenzt, so daß er im Falle eventueller Verstopfungen durch
elastische Verformung des Austragkörpers kaum wieder durch
gängig für das Medium gemacht werden kann.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Spender zu
schaffen, bei welchem Nachteile bekannter Ausbildungen bzw.
der beschriebenen Art vermieden sind und der insbesondere ein
günstiges Strömungsverhalten des Mediums innerhalb des
Austragkopfes bei hoher Funktionssicherheit gewährleistet.
Erfindungsgemäß ist mindestens ein Kanalabschnitt des Auslaß
kanales im Austragkörper außermittig bzw. exzentrisch oder
quer zur Mittelachse des Austragkörpers vorgesehen, so daß
er z. B. in Bezug auf die Vollquerschnitte des Austragkörpers
an einen Querschnittsbereich geringer Wandungsstärke an
schließt. Diese verhältnismäßig dünne Wandung kann unter
Druckschwankungen rückfedernd geringfügig nachgeben und so
die Druckschwankungen dämpfen, insbesondere wenn die Wan
dungsdicke weniger als 3 mm, 2 mm oder 1,5 mm beträgt. Ist
dieser Kanalabschnitt seitlich gegenüber anschließenden
Kanalabschnitten, z. B. gegenüber dem Medienauslaß, versetzt,
so kann das Medium vor dem Austrag in vorteilhafter Weise
ein- oder mehrfach umgelenkt werden. Weist der Auslaßkanal
innerhalb des Austragkörpers einen quer zur Mittelachse des
Austragkörpers liegenden Zuführkanal auf, so sind die genann
ten Kanalabschnitte zweckmäßig stromabwärts von diesem
Zuführkanal vorgesehen.
Der genannte Kanalabschnitt kann einteilig oder zweiteilig
begrenzt sein, z. B. zwischen einer Innen- und einer Außenum
fangsfläche, welche z. B. durch einen in den Austragkörper
eingesetzten Kernkörper gebildet ist. Auch dem Medienauslaß
kann ein entsprechender Düsenkern zur Strömungsbeeinflussung
zugeordnet sein, welcher im Abstand vom Kernkörper liegt oder
an diesen anschließt. Besonders zweckmäßig ist es, wenn der
so gebildete Innenkörper in einer Richtung in den Austrag
körper eingesetzt, welche von der Gegenrichtung zur Strö
mungsrichtung abweicht, also z. B. quer zur Strömungsrichtung
oder in dieser liegt. Der Medienauslaß könnte zwar quer zur
Hauptströmungsrichtung im Austragkörper liegen, ist jedoch
zweckmäßig parallel dazu vorgesehen. Als Armierung oder
Versteifungsglied für den Austragkörper ist der Innenkörper
geeignet.
In weiterer Ausgestaltung weist der Austragkörper am freien
Ende eine Quer- bzw. Stirnwand auf, die vorteilhaft mit dem
anschließenden Mantel des Austragkörpers fest verbunden oder
einteilig ausgebildet ist und z. B. verhindern kann, daß der
Innenkörper in Strömungsrichtung aus dem Austragkörper
herausgedrückt wird. Ist diese Wand vom Medienauslaß bzw. dem
zugehörigen Düsenkanal durchsetzt, so kann dessen Weite
wesentlich kleiner als die Innenweite des anschließenden
Abschnittes des Austragkörpers oder die Außenweite des
Kernkörpers sein. Der Düsenkanal ist höchstens so lang wie
das fünf- oder dreifache seines größten Durchmessers.
Das den Kopfkörper mit dem Austragkörper verbindende Lager
weist an einem oder beiden Körpern jeweils zwei im Abstand
voneinander liegende, gesonderte Lagerglieder, z. B. einen
Dorn und eine diesen umgebende Hülse bzw. Innenfläche auf,
so daß trotz kleiner Ausbildung ein sehr sicherer und spiel
freier Halt gewährleistet ist, z. B. bei der Einführung des
Austragkörpers in eine Öffnung oder Körperöffnung, wie den
Rachenraum.
In der Ruhestellung, in der entgegengesetzt ausgerichteten
Stellung und/oder in jeder Zwischenstellung kann der Austrag
körper durch annähernd formschlüssige Sperrung festgesetzt
sein. Zweckmäßig ist diese Sperrung durch eine entsprechend
große, am Austragkörper angreifende Kraft überwindbar, wofür
ein frei ausragendes Federglied, beispielsweise eine Biegefe
der, als Sperrglied vorteilhaft ist.
Auch die Hubbetätigung des Austragkopfes gegenüber der
anderen Einheit kann sperrbar sein, insbesondere in Abhängig
keit von der Stellung des Austragkörpers. Das zugehörige
Riegelglied kann das freie ende eines geradlinig frei ausra
genden Armes sein. Die Riegelfläche ist gekrümmt, insbesonde
re um die Lagerachse des Austragkörpers.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn der unmittelbar in den
Kopfkörper eingreifende Lagerkörper des Austragkörpers
einteilig mit dessen den übrigen Auslaßkanal begrenzenden
Abschnitten ausgebildet ist, da sich dann eine sehr sichere
Verbindung und ggf. eine hohe Formsteifigkeit bei kleiner
Dimensionierung ergibt.
Zur Verengung, Aufweitung oder Schließung der Durchlaßquer
schnitte kann dem Auslaßkanal ein Ventil zugeordnet sein,
welches im Falle der Anordnung des Austragkopfes auf einem
Betätigungsstößel stromabwärts dieses Stößels bzw. innerhalb
des Kopfkörpers und/oder des Austragkörpers angeordnet und
ggf. mit einer Handhabe manuell betätigbar ist. Beispiels
weise kann dieses Ventil in Abhängigkeit von den Stellungen
des Austragkörpers mehr oder weniger geöffnet bzw. vollstän
dig geschlossen sein.
Um zu erkennen, ob der Spender nach seiner Herstellung
bereits betätigt worden ist, ist zweckmäßig eine Einrichtung
vorgesehen, welche einen solchen Erstgebrauch erfaßt. Bei
spielsweise können Glieder, wie Bruchglieder vorgesehen sein,
welche beim Betätigen des Austragkopfes, beim Verstellen des
Austragkörpers und/oder beim Öffnen des Ventiles in eine
nicht wieder rückführbare Lage überführt werden und dadurch
anzeigen, daß die genannten Handhabungen stattgefunden haben.
Zur Einbeziehung der Merkmale und Wirkungen in die Erfindung
wird auf die DE-OS 44 38 304, die DE-OS 44 38 375 sowie auf
die DE-OS 196 00 123 Bezug genommen.
Diese und weitere Merkmale der Erfindung gehen auch aus der
Beschreibung und den Zeichnungen hervor, wobei die einzelnen
Merkmale jeweils für sich allein oder zu mehreren in Form von
Unterkombinationen bei einer Ausführungsform der Erfindung
und auf anderen Gebieten verwirklicht sein und vorteilhafte
sowie für sich schutzfähige Ausführungen darstellen können,
für die hier Schutz beansprucht wird. Ausführungsbeispiele
der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden
im folgenden näher erläutert. In den Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 einen erfindungsgemäßen Spender in Seitenan
sicht und unbenutzter Ausgangsstellung,
Fig. 2 einen Ausschnitt des Spenders in Ansicht von
rechts gemäß Fig. 1,
Fig. 3 den Ausschnitt gemäß Fig. 2, jedoch in einer
Austragstellung sowie in verkleinerter Dar
stellung und
Fig. 4 den Spender in Ansicht gemäß Fig. 1, jedoch
teilweise im Schnitt.
Der Spender 1 kann ausschließlich aus einem Austragkopf 2
bestehen, welcher unmittelbar an einem Flaschenhals oder
gemäß den Fig. 1 bis 4 an einer von zwei gegeneinander
bewegbaren Spender-Einheiten 3, 4 anzuordnen ist. Die Einheit
3 weist einen kappenförmigen Grundkörper 5 zur Befestigung
oder Verspannung des Spenders 1 am verengten Hals eines
Speichers 9 auf. Die andere Einheit 4 weist ebenfalls einen
grund- bzw. kappenförmigen Kopfkörper 6 auf, welcher den
Körper 5 permanent axial übergreift und im Abstand vom Körper
5 mit einem an seiner Außenseite liegenden Austragkörper 7
versehen ist. Der Körper 5 dient zur Befestigung einer
vormontierten Pumpe, wie einer Schubkolbenpumpe, welche mit
dem Körper 5 unmittelbar gegenüber dem Speicherhals axial
verspannt ist. Durch Zusammendrücken der Einheiten 3, 4
erfolgt unter Verkürzung des Spenders 1 die Austragbetätigung
über einen Betätigungs- und Pumphub und nach Freigabe von der
Betätigungskraft kehren die Einheiten 3, 4 bzw. die Grund
körper 5, 6 unter Federkraft über einen Rückhub wieder in
ihre Ausgangslage zurück.
Die Einheiten 3, 4 sowie die Körper 5, 6 und der Speicher 9
liegen in einer Haupt- bzw. Kopfachse 10. Mit seinem freien
End- bzw. Auslaßabschnitt definiert der Austragkörper 7 einen
Abschnittsachse 11, welche permanent seitlich versetzt zur
Achse 10 und in deren Axialansicht seitlich außerhalb der
Körper 5, 6, 9 liegt. Die beiden Körper 6, 7 sind in einer
Verbindungsachse 12 miteinander verbunden, welche rechtwink
lig quer zu den Achsen 10, 11 liegt und diese schneidet.
Ferner definiert der Körper 7 in seinem stromabwärts liegen
den Endbereich eine Kanalachse 13, welche seitlich versetzt
zu den Achsen 10, 11 bzw. permanent zwischen diesen sowie
parallel zur Achse 11 und wie diese in zwei entgegengesetzt
gerichteten Stellungen des Körpers 7 parallel zur Achse 10
liegt. Schließlich definiert der Körper 5 an seinem Ende eine
Auslaßachse 14, welche in der Achse 11, seitlich versetzt
dazu oder quer zur Achse 11 liegen kann.
Von der Druckkammer der Pumpe 8 führt ein Versorgungskanal
durch die Körper 6, 7 und bildet innerhalb des Körpers 7
einen Auslaßkanal 15, welcher in einem Medienauslaß 16,
beispielsweise einer Zerstäuberdüse, ins Freie endet. Die
stromabwärts liegenden Kanalabschnitte 19, 20 des Kanales 15
liegen seitlich versetzt zur Achse 14, schließen abgewinkelt
aneinander an und münden unmittelbar in den Einlaß der
Düsenbohrung des Auslasses 16. Der Abschnitt 20 liegt in der
Achse 13 und der Auslaß 16 in der Achse 14.
Die Körper 6, 7 sind über eine Verbindung, beispielsweise ein
Lager 21, wie ein Gleitlager, oder eine flexible bzw. elas
tische, einteilige Verbindung miteinander verbunden, wie sie
z. B. durch einen biegsamen Schlauch gebildet ist. Gesondert
vom sowie im Abstand vom Lager 21 ist vollständig innerhalb
des Körpers 7 ein langgestreckter Innenkörper 22 angeordnet,
welcher wie der Körper 7 den Kanal 15 bis zum Düsenkanal
begrenzt. Die Pumpe 8 weist ein in den Speicher 9 hineinra
gendes Gehäuse 23 auf, dessen Gehäuseteile 24, 25 festsitzend
mit den Körpern 5, 9 verbunden und zwischen diesen Körpern
axial eingespannt sind. Der längere, in den Speicher 9
hineinragende Gehäuseteil 24 begrenzt mit seinem Umfang die
Pumpenkammer, in welche über ein Steigrohr vom Bodenbereich
des Speichers 9 beim Rückhub Medium in die Pumpenkammer
angesaugt werden kann.
Der andere Gehäuseteil 25 ist über eine Schnappverbindung
festsitzend mit dem Teil 24 verbunden, liegt außerhalb des
Speichers 9 und übergreift das stromabwärts liegende Ende des
Teils 24 sowohl am Außen- wie auch am Innenumfang, so daß die
beiden Teile 24, 25 über eine Schnappverbindung sicher
miteinander verbunden sind. Der Mantel des Teiles 24 ist von
einer innerhalb des Speicherraumes liegenden Öffnung einer
Belüftung 26 durchsetzt, so daß über ein in Ausgangsstellung
geschlossenes Belüftungsventil durch das Gehäuse 23 atmos
phärische Luft von außerhalb des Spenders 1 in den Speicher 9
angesaugt werden kann. Die Einheit 4 umfaßt eine Kolbenein
heit 27 mit einem die Pumpenkammer stirnseitig begrenzenden,
im Gehäuse 24 abgedichtet verschiebbaren Pumpenkolben. Der
Pumpenkolben ist wie ein druckabhängig arbeitendes Auslaß
ventil an einem Stößel 28 angeordnet, welcher den Deckel 25
durchsetzt und an seinem äußeren Ende den Körper 6 trägt. Die
Kolbeneinheit 27 kann beide Ventilkörper bzw. Ventilsitze des
Auslaßventiles und außerdem einen bewegbaren Ventilkörper des
Belüftungsventiles umfassen, dessen anderer Ventilkörper der
Deckel 25 bildet.
Das Gehäuse 24, das auch einteilig mit dem Endabschnitt 25
ausgebildet sein kann, weist am Deckel 25 einen über beide
Teile 24, 25 radial nach außen vorstehenden, ringförmigen
Flansch 29 auf, welcher mit dem Körper 5 unter Zwischenlage
einer ringscheibenförmigen Dichtung 30 gegen die Endfläche
des Speicherhalses gespannt ist. Der Körper 5 liegt mit einem
ringscheibenförmig radial nach innen vorstehenden Flansch 31
an der vom Speicher 9 abgekehrten Stirnfläche des Flansches
29 sowie am anschließenden Außenumfang des Deckels 25 an.
Auch die Dichtung 30 kann unmittelbar benachbart zum Flansch
29 am Außenumfang des Teiles 24 mit Radialspannung anliegen.
Vom Flansch 31 steht zum Speicher 9 ein Mantel 32 des eintei
ligen Körpers 5 vor und bildet mit Abstand zwischen seinen
Enden am Innenumfang ein Befestigungsglied, beispielsweise
ein Innengewinde, ein federndes Schnappglied o. dgl., welches
in ein entsprechendes Gegenglied am Außenumfang des Speicher
halses festsitzend eingreift. Statt des Körpers 5 könnte auch
ein metallischer Krimpring vorgesehen sein, welcher unmittel
bar am Flansch 29 und an einer davon abgekehrten Gegenschul
ter des Speicherhalses anliegt.
Vom Speicher 9 weggerichtet steht vom Flansch 31 ein weiterer
Mantel 33 vor, dessen innere und äußere Umfänge gegenüber
denen des Mantels 32 radial nach innen versetzt sind und
welcher den Gehäuseteil 25 am Außenumfang mit Abstand umgibt,
jedoch über diesen axial nicht vorsteht. Die Abschnitte 31
bis 33 sind einschließlich des Befestigungsgliedes einteilig
miteinander ausgebildet. Auch jeder der Gehäuseteile 24, 25
ist einteilig ausgebildet. Innerhalb des Teiles 24 kann ein
Einlaßventil vorgesehen sein, welches druckabhängig zur
Pumpenkammer öffnet und wieder schließt.
Der einteilige Kopfkörper 6 weist an seinem vom Körper 5
entfernten äußeren Ende eine Stirnwand 34 auf, welche am
Außenumfang in einen gegen den Körper 5 gerichteten Mantel 35
und einen mit radialem Abstand innerhalb diesem liegenden
Stutzen 36 übergeht. Der Stutzen 36 ist linear bzw. axial auf
den vom Versorgungskanal durchsetzten Stößel 28 bis zum
Anschlag aufgesteckt, so daß der Körper 6 zerstörungsfrei von
der Einheit 37 abgezogen werden kann. Der Mantel 35 umgibt
eng sowie permanent den Mantel 33, nicht jedoch den Mantel
32, welcher geringfügig weiter als der Mantel 35 ist. Die
Außenseite der Stirnwand 34 bildet einen Druck- bzw. Betäti
gungshandhabe, während die andere Handhabe durch den davon
abgekehrten Boden des Speichers 9 oder dessen Umfang gebildet
sein kann.
Das Gelenk bzw. Lager 21 weist zwei um die Achse 12 gegenein
ander bewegbare Lagerglieder 37, 42 aufs wobei die Achse 12
gegenüber beiden Körpern 6, 7 feststehend ist. Das einteilig
mit dem Körper 6 ausgebildete Lagerglied 37 liegt zwischen
den Mänteln 35, 36 und schließt an den Mantel 36 nur mit
einem Teilumfang sowie an den Mantel 35 über den gesamten
Umfang an. Es weist zwei koaxial ineinander liegende Einzel
glieder, nämlich einen hülsenförmigen Lagerdorn 39 und eine
diesen im Radialabstand umgebende Lagerhülse 38 auf, welche
länger als der Dorn 39 ist und in die der Dorn 39 so zum
Mantel 35 hin frei vorsteht, daß sein Ende gegenüber dem
Außenumfang des Körpers 6 zurückversetzt ist. Der Dorn 39
steht vom Boden der Hülse 38 frei vor, welcher radialen
Abstand vom Mantel 36 hat. Dadurch liegt das Lager 21 voll
ständig innerhalb des Mantels 35. Das Lagerglied 42 des
Körpers 7 weist in entsprechender Weise zwei Einzelglieder,
nämlich eine Lagerhülse 43 und einen in dieser liegenden
Lagerdorn 44 auf, welcher in die Bohrung des Dornes 39
eingreift, während die Hülse 43 in den Ringspalt zwischen den
Gliedern 38, 39 eingreift. Die Glieder 43, 44 und die Glieder
38, 39 ragen entgegengesetzt frei aus und sind einteilig mit
einem Lagerkopf 41 ausgebildet.
Zur spielfreien Axialsicherung der Körper 6, 7 gegeneinander
ist eine Verbindung, beispielsweise eine Schnappverbindung 40
vorgesehen, welche beim Einsetzen des Gliedes 42 radial
federnd einschnappt und nur zwischen den einander zugekehrten
Umfangsflächen der Hülsen 38, 43 unmittelbar benachbart zum
Mantel 35 vorgesehen ist. Das Lager 21 ist von Zuführkanälen
45, 46 durchsetzt, welche unmittelbar an die Bohrung im
Mantel 36 bzw. an den Versorgungskanal anschließen und von
allen Lagergliedern 38, 39, 43, 44 begrenzt sind. Der strom
aufwärts liegende, an die Hülse 36 anschließende Kanal 45
mündet stirnseitig am Lagerglied 43 und ist zwischen den
aneinander gleitenden Umfangsflächen der Glieder 39, 43 in
den Kopf 41 fortgesetzt, nämlich in den Kanal 46, welcher bis
zum Außenumfang des Innenkörpers 22 reicht. Beide Kanäle 45,
46 liegen exzentrisch zur Achse 12 und münden in eine um die
Achse 11 ringförmige Verteilerkammer 47, deren Breite
und/oder Tiefe mit zunehmender Entfernung von dem Kanal 46
größer werden kann.
Durch die beschriebene Ausbildung liegen die Lagerglieder 37,
42 mit drei Paaren von unmittelbar aneinander radial abge
stützten Lager- oder Gleitflächen 48, 49 an, nämlich das
Glied 43 an den einander zugekehrten Umfangsflächen beider
Glieder 38, 39 und das Glied 44 am Innenumfang des Gliedes
39. Der Dorn 44 kann axial am Boden der Bohrung des Gliedes
39 anschlagen. Zur radialen Federung der Lagerflächen bzw.
der Schnappverbindung 40 kann zwischen der Hülse 38 und der
Stirnwand 34 ein Spalt vorgesehen sein, welcher zum Körper 7
offen ist, so daß die Hülse 38 über ihren gesamten Umfang
sowie über den größten Teil ihrer Länge freiliegt und nur ihr
inneres bzw. äußeres Ende unmittelbar an den übrigen Körper 6
anschließt.
Das Lager 21 bildet gleichzeitig ein Sperrventil 50, mit
welchem die Leitungsverbindung zwischen den Kanälen 45, 46
dicht geschlossen und wieder geöffnet werden kann. Hierzu ist
ein Paar von Lagerflächen über einen oder mehrere begrenzte
Umfangsbereiche von einem Ventilkanal durchsetzt, welcher als
Nut am Innenumfang der Hülse 43 vorgesehen sein kann und
durch den stromaufwärts liegenden Endabschnitt des Kanales 46
gebildet ist. Durch Drehen des Körpers 7 wird der Ventilkanal
in oder außer Deckung bzw. Verbindung mit dem Kanal 45
gebracht. Die Öffnung des Ventiles 50 erfolgt hier nur in der
Stellung gemäß Fig. 3, kann jedoch auch in Zwischenstellungen
erfolgen. In der Stellung gemäß den Fig. 1 und 4 ist das
Ventil 50 dicht geschlossen. Durch die federnde Ausbildung
der Stirnwand 34 können auch die Lagerflächen 48, 49 ohne
gesonderte Dichtglieder abgedichtet aneinanderliegen, wobei
auch die ineinandergreifenden Glieder der Verbindung 40 eine
Dichtung bilden. Der Kanal 46 kann durch eine den Dorn 44
umgebende Ringnut gebildet sein, von deren Bodenfläche ein
Stichkanal zum Kanal 15 bzw. zur Kammer 47 führt, so daß
bereits um den Dorn 44 eine gegenüber dem Kanal 45 wesentlich
erweiterte Strömungsberuhigungs-Kammer gebildet ist.
Der Körper 7 besteht nur aus zwei Bauteilen, nämlich dem Kopf
41 mit dem Auslaßabschnitt 17 und dem Innenkörper 22. Dieser
ist in Strömungsrichtung des Kanales 15 in eine Längsöffnung
des Kopfes 7 eingesetzt und weist am hinteren Ende einen
erweiterten Kopf 51 auf, welcher mit Umfangsprofilierungen
festsitzend und abgedichtet unmittelbar in den Kopf 41 so
eingreift, daß seine Endfläche an der Außenseite des Kopfes
41 liegt. Vom plattenförmigen Kopf 41 steht in der Achse 11
und in Richtung zum Auslaß 16 ein Stutzen oder Rohr 52 frei
vor, dessen Mantel 53 den Körper 22 auf ganzer Länge umgibt
und im Anschluß an den Kopf 41 den Auslaßabschnitt 17 bildet.
Am freien Ende geht der Mantel 53 in eine ringförmige, radial
nach innen gerichtete Stirnwand 54 einteilig über, welche vom
Düsenkanal 55 durchsetzt ist. Das äußere Ende dieses eintei
lig begrenzten Kanales 55 bildet den Auslaß 16. Die stromab
wärts liegende Endfläche des Körpers 22 begrenzt mit der
Innenseite der Stirnwand 54 den quer zu den Achsen 10, 11,
13, 14 liegenden Kanalabschnitt 19.
Der Außenumfang des Innenkörpers 22 begrenzt mit dem Innenum
fang des Mantels 53 den in der Achse 13 liegenden Kanalab
schnitt 20, welcher stromabwärts unmittelbar an den wesent
lich kürzeren Abschnitt 19 anschließt. Der Körper 22 kann am
Außenumfang mit einer oder mehreren Längsnuten versehen sein,
welcher den Kanalabschnitt 20 bildet. Die Durchlaßquerschnit
te der Abschnitte 19, 20 sind wesentlich kleiner als die je
nigen der Kanäle 45 bis 47 und der Durchlaßquerschnitt des
Kanales 15 kann von den Abschnitten 46, 47 bis zum Abschnitt
19 konstant sein. Der den Kanal 15 begrenzende Schaft des
Körpers 22 ist entgegen Strömungsrichtung unter wenigen
Graden konisch erweitert, so daß die Achse 13 des Abschnittes
20 in Strömungsrichtung geringfügig mit der Achse 11, 14
konvergiert und in Ausgangsstellung mit der Achse 10 diver
giert.
Es können mehrere um die Achse 14 verteilte Kanalabschnitte
19 vorgesehen sein, welche eine gegenüber dem Abschnitt 20
erweiterte Kammer 56 bilden, in welcher das Medium verwirbelt
bzw. in eine Drallströmung um die Achse 14 versetzt und so
unter Zerstäubung aus dem Auslaß 16 ausgetragen wird. Das
zugehörige Ende des Innenkörpers 22 bildet daher einen
Düsenkern, welcher zwar gesondert von dem den stromaufwärts
liegenden Teil des Kanales 15 begrenzenden Innenkörper
ausgebildet sein könnte, hier jedoch einteilig mit ihm
ausgebildet ist. Der Düsenkern schlägt an der Innenseite der
Wand 54 an und begrenzt mit dieser die Kammer 56.
Zur Lagesicherung des Körpers 7 in mindestens einer Stellung,
wie der Ausgangsstellung und/oder mindestens einer Austrag
stellung, ist eine Sperre 57 vorgesehen, deren Sperrglieder
einteilig mit den Körpern 6, 7 ausgebildet sind. Das Sperr
glied 58 des Körpers 7 ist eine in diesen versenkt liegende,
parallel zur Achse 12 gegen den Körper 6 bzw. Mantel 35
gerichtete, stegförmige Federzunge 58, deren freies Zungen
ende in eine Rastvertiefung 59 am Außenumfang des Mantels 35
federnd einschnappen kann. Das Sperrglied 58 liegt mit beiden
Seitenflächen sowie mit ihren beiden quer dazu liegenden
Kantenflächen und ihrer Endkante gegenüber dem Körper 7
berührungsfrei, so daß sie um die Achse 12 unter federnder
Biegung gegenüber dem Körper 7 ausgelenkt werden kann und
dabei aus der nutförmigen Rastvertiefung 59 herausspringt,
bis sie in die nächste Rastvertiefung einspringt. In der
Stellung gemäß Fig. 3 liegt hier das Sperrglied 58 benachbart
zur Außenseite der Wand 34. Das Glied 58 ist zwischen der
Achse 12 und dem Auslaß 16 an der dem Körper 6 zugekehrten
Seite des Kopfes 41 und zwar mit Abstand zwischen dessen
Seitenflächen vorgesehen. Die Körper 6, 7 gleiten zweckmäßig
mit quer zur Achse 12 liegenden, ebenen Flächen aneinander,
welche radial nach außen an die Lagerglieder 38, 43 sowie die
Schnappverbindung 40 anschließen. Die Sperröffnung 59 kann
zum freien Ende des Mantels 35 offen sein, so daß das Sperr
glied 58 in einer Raststellung mit der zugehörigen Endfläche
des Mantels 35 abschließt. Die Sperrung ist in jeder Drehlage
um die Achse 10 möglich.
Zur Sicherung des Spenders 1 gegen Betätigung ist eine
Verriegelung 60 vorgesehen. Wird der Körper 7 aus seiner
gesperrten Mittelstellung, beispielsweise der Ausgangsstel
lung, in entgegengesetzten Richtungen um die Achse 12 ge
schwenkt, so bleibt die Verriegelung in jeder der beiden
entgegengesetzten Schwenkrichtungen über einen Schwenkwinkel
von mindestens 5° oder 10° gleichermaßen erhalten, während
bei Fortsetzung des Schwenkwinkels zunächst nur ein Teilhub
des Körpers 6 und erst ab einem Schwenkwinkel von mindestens
30° oder 40° der volle Hub möglich ist.
Zu diesem Zweck ist mit Abstand benachbart zum Glied 58 am
Kopf 41 ein wie das Glied 58 in der gesperrten Stellung frei
gegen die Achse 10 vorstehender Riegel 61 vorgesehen, der
weiter entfernt von der Achse 12 als das Glied 58 liegt. Dem
einteilig mit dem Kopf 41 ausgebildeten Riegel 61 ist am
Körper 5 ein Gegenglied 62 zugeordnet, welches durch die
Ring- bzw. Übergangsschulter zwischen den Mänteln 32, 33
gebildet ist und in der Ebene der Stirnwand 31 liegt. Die von
der Achse 12 abgekehrte Riegelfläche 63 des Riegels 61 ist um
die Achse 12 konzentrisch gekrümmt, kann aber auch einen
demgegenüber etwas kleineren Krümmungsradius aufweisen, so
daß durch die dann exzentrische Riegelfläche 63 eine zur
Achse 10 parallele bzw. zur Achse 12 radiale Verspannung
zwischen den Riegelgliedern 61, 62 möglich ist. Der Riegel 61
liegt an dem dem Auslaß 16 zugekehrten Ende des Lagerkopfes
41 in axialer Flucht mit dem Glied 58. Die ebenen und zuein
ander parallelen Seitenflächen des Kopfes 41 schließen
tangential an den Außenumfang des Rohres 52 an, so daß die
vom Körper 6 abgekehrte Längskantenfläche des Kopfes 41 um
die Achse 11 abgerundet ist. Die Verriegelung 60 ist in jeder
Drehlage um die Achse 10 wirksam.
Um zu erkennen, ob der Spender 1 nach dem Zusammenbau bereits
benutzt worden ist, nämlich zum sogenannten Orginalitäts-
Schutz, ist eine Einrichtung 64 vorgesehen, welche Sperr
glieder 65 am Körper 6 umfaßt. Die beiden laschenförmigen
Sperrglieder 65 liegen in Ausgangsstellung gemäß den Fig.
1 und 2 beiderseits unmittelbar benachbart zu den Seiten
flächen des Kopfes 41 und sind als parallele Stege ausgebil
det, welche vom Außenumfang des Mantels 35 abstehen und bis
zu dessen freier Endfläche reichen. Zwischen den Gliedern 65
liegt das Glied 59 der Sperre 57. Unabhängig davon, in welche
Richtung der Körper 7 aus der Ruhelage geschwenkt wird, muß
durch den Kopf 41 eines der Glieder 65 vom Körper 6 abgebro
chen werden. Hierzu sind die Glieder 65 mit dem Körper 6 über
Sollbruchstellen verbunden, welche unmittelbar am zylin
drischen Außenumfang des Mantels 35 liegen.
Die Strömungsrichtung 66 im Förderer bzw. in der Pumpe 8 ist
zur Stirnwand 34 gerichtet und die Strömungsrichtung 67 im
Auslaßabschnitt 17 sowie in der Düse 16 zur Wand 54. Der
Körper 7 läßt sich über Volldrehungen gegenüber dem Körper 6
drehen, so daß gemäß Fig. 3 die Strömungen 66, 67 gleich
gerichtet sind. Der Körper 22 bildet unmittelbar im Anschluß
an den Kopf 51 die Kammer 47 bzw. einen dornförmigen Kernkör
per 68, welcher den Abschnitt 20 auf seiner gesamten Länge
begrenzt und am Ende kontinuierlich in den Düsenkern 69
übergeht, so daß der Kanalabschnitt 20 bis an die Endfläche
dieses Schaftes 68, 69 reicht. In der Ausgangsstellung liegt
der Abschnitt 17 unmittelbar benachbart zum Außenumfang des
Speichers 9, an dem er auch unter Vorspannung anliegen kann,
wobei der Abschnitt 17 entgegen Strömungsrichtung 66 und
parallel zur Achse 10 ausgerichtet ist. Wird der Körper 7
nunmehr geschwenkt, so wird zuerst die Sperre 57 und dann
erst die Verriegelung 60 gelöst, wonach wiederum erst das
Ventil 50 geöffnet wird. Dann erst führt eine Betätigung des
Kopfes 6 an der Handhabe 70 zum Austrag des Mediums aus dem
Auslaß 16. Am Ende des Hubweges kann der Mantel 35 am Glied
62 anschlagen. Durch die Betätigung des Körpers 6 wird in der
Pumpenkammer das Medium unter Druck gesetzt, so daß es das
Auslaßventil öffnet und dann aufeinanderfolgend den Stößel
28, die Kanäle 45, 46, die Kammer 57, den Kanal 15 und den
Kanal 55 durchströmt. Dadurch daß der Kanal 15 nicht gerad
linig, sondern abgewinkelt und außerdem seitlich gegenüber
dem Auslaß 16 versetzt ist, ergeben sich trotz manuell
bewegbarer Düse 16 günstige Strömungsverhältnisse.
Die Bauteile 6, 5, 7, 22 sind bis auf die genannten federnden
Glieder eigen- bzw. formsteif und können als Spritzgußteile
aus Kunststoff hergestellt sein. Das Gehäuse 23 könnte auch
einteilig mit dem Körper 5 ausgebildet sein. Auch die Körper
6, 7 können einteilig miteinander verbunden und über ein
filmartiges Gelenk o. dgl. ineinander übergehen. Die erläu
terten Eigenschaften und Wirkungen können genau oder nur im
wesentlichen bzw. etwa wie beschrieben vorgesehen sein und je
nach auszutragendem Medium auch stark voneinander abweichen.
Claims (12)
1. Spender für Medien mit einem Austragkopf (2), einem in
einer Kopfachse (10) liegenden Kopfkörper (6) des
Austragkopfes (2) sowie einem am Kopfkörper (6) mit
einem Lager (21) verstellbar angeordneten Austragkörper
(7) mit einem in einem Medienauslaß (16) endenden
Auslaßkanal (15), welche einen Auslaßabschnitt (17) des
Austragkörpers (7) durchsetzen und in Strömungsachsen,
nämlich einer Auslaßachse (13) und einer Kanalachse (14)
liegen, wobei der Auslaßabschnitt (17) als freien
Endabschnitt ein stromabwärts liegendes Auslaßende (18)
aufweist, das eine zentrale Abschnittsachse (11) und
eine Strömungsrichtung (67) bestimmt, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Auslaßkanal (15) mindestens einen
Kanalabschnitt (19, 20) aufweist, der in wenigstens
einem Querschnitt durch die Abschnittsachse (11) minde
stens teilweise gegenüber dieser seitlich versetzt
liegt.
2. Spender nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
Kanalabschnitt (20) wenigstens über einen Teil, wie den
größten Teil, der Länge des Austragkörpers (7) entlang
der Abschnittachse (11), jedoch gegenüber dieser
und/oder gegenüber der Auslaßachse (14) exzentrisch ver
setzt liegt, daß insbesondere der Kanalabschnitt (20)
über seine Länge annähernd konstante Abstände von der
Abschnittachse (11) aufweist und daß vorzugsweise der
Kanalabschnitt (20) unter wenigen Winkelgraden schräg
zur Abschnittachse (11) liegt.
3. Spender nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß der Kanalabschnitt (19, 20) von einer Innenfläche,
wie einer Umfangsfläche oder einer Endfläche, des
Auslaßabschnittes (17) begrenzt ist, daß insbesondere
der Kanalabschnitt (19, 20) von einem in den Auslaßab
schnitt (17) eingesetzten Kernkörper (68) begrenzt ist
und daß vorzugsweise der Kernkörper (68) in Strömungs
richtung (67) in den Auslaßabschnitt (17) eingesetzt
ist.
4. Spender nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Medienauslaß (16) durch das
stromabwärts liegende Ende eines einteilig begrenzten
Düsenkanales (55) gebildet ist, welcher eine Düsenwan
dung (54) durchsetzt und dessen stromaufwärts liegenden
Ende ein Düsenkern (69) gegenüberliegt, daß insbesondere
zwischen dem Düsenkanal (55) und dem Düsenkern (69) eine
Verwirbelungseinrichtung (56) für das Medium vorgesehen
ist und daß vorzugsweise der Düsenkern (69) an dem
Kernkörper (68) vorgesehen ist bzw. an der Düsenwandung
(54) anliegt.
5. Spender nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß im Auslaßabschnitt (17) ein erster
Kanalabschnitt (20) stromabwärts an einen zweiten, quer
zur Abschnittsachse (11) liegenden Kanalabschnitt (19)
winklig anschließt, daß insbesondere der zweite Kanalab
schnitt (19) unmittelbar an den Düsenkanal (55) an
schließt und daß vorzugsweise der zweite Kanalabschnitt
(19) eine Wirbelkammer (56) bildet.
6. Spender nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß das Auslaßende (18) ein langge
strecktes Rohr (52) mit einem über den größten Teil
seiner Länge an ihm anliegenden Versteifungskörper (22)
ist, daß insbesondere das Auslaßende (18) eine Querwand
(54) aufweist und daß vorzugsweise die Auslaßachse (14)
in der Abschnittachse (11) liegt.
7. Spender nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Medienauslaß (16) quer zur
Kopfachse (10) bzw. quer zu mindestens einer der Strö
mungsachsen (13, 14) gegenüber dem Kopfkörper (6)
bewegbar ist, daß insbesondere die Auslaßachse (14) in
einem Axialschnitt durch die Kopfachse (10) zu dieser
etwa parallel liegt und daß vorzugsweise die Auslaßachse
(14) in wenigstens einer Stellung des Austragkörpers (7)
in einer gemeinsamen Axialebene mit der bzw. annähernd
parallel zur Kopfachse (10) liegt.
8. Spender nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß das Lager (21) den Austragkörper (7)
mit dem Kopfkörper (6) schwenk- bzw. drehbar verbindet,
daß insbesondere der Austragkörper (7) am stromaufwärts
liegenden Ende einen von flachen Umfangsflächen begrenz
ten und einteilig mit dem Auslaßende (18) ausgebildeten
Lagerkopf (41) aufweist, welcher mit einem Lagerglied
(42) unmittelbar in den Kopfkörper (6) bewegbar sowie
formschlüssig geführt eingreift und daß vorzugsweise das
Lagerglied (42) mindestens zwei einander mit Radial
abstand gegenüberliegende gesonderte Lagerflächen (48,
49) aufweist, welche annähernd koaxial angeordnet sind.
9. Spender nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß wenigstens eine Stellung des Aus
tragkörpers (7) gegenüber dem Kopfkörper (6) mit einer
Sperre (57) gesichert ist, die ein federndes Sperrglied
(58) umfaßt, daß insbesondere das Sperrglied (58) eine
in sich federnde Sperrzunge für den Eingriff in eine
Sperröffnung (59), wie eine Sperrnut, ist und daß
vorzugsweise das Sperrglied (58) in Seitenansicht
voneinander abgekehrte, gegen den Kopfkörper (6) gerich
tete freie Längskanten aufweist.
10. Spender nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Austragkopf (2) bewegbar an
einem Grundkörper (5) gelagert und gegen Bewegungen
gegenüber dem Grundkörper (5) mit einer Verriegelung
(60) sperrbar ist, die zwischen dem Lager (21) und dem
Auslaßende (18) ein Riegelglied (61) umfaßt, wobei der
Austragkörper (7) in der Riegelstellung in entgegenge
setzten Richtungen bewegbar ist, daß insbesondere das
Riegelglied (61) eine gekrümmte Riegelfläche (63)
aufweist und daß vorzugsweise das Riegelglied (61) im
Abstand vom Sperrglied (58) liegt und der Austragkopf
(2) im verriegelten Zustand um die Kopfachse (10)
drehbar ist.
11. Spender nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß ein stromaufwärts an den Auslaßkanal
(15) anschließender Zuführkanal (45, 46) ein Ventil (50)
durchsetzt, für dessen Betätigung am Austragkopf (2)
eine Handhabe (41) vorgesehen ist, daß insbesondere die
Handhabe am Austragkörper (7) vorgesehen ist und daß
vorzugsweise gegeneinander bewegbare Ventilkörper (39,
43) des Ventils (50) durch Lagerglieder des Lagers (21)
o. dgl. gebildet sind.
12. Spender nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß eine nicht rückstellbare Anzeigeein
richtung für eine Verstellung des Austragkörpers (7)
vorgesehen ist, daß insbesondere die Anzeigeeinrichtung
Sollbruchglieder (65) umfaßt und daß vorzugsweise die
Anzeigeeinrichtung bei Öffnung des Ventiles (50) betä
tigt wird.
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