DE19757652A1 - Frankiermaschine mit einer Chipkarten-Schreib-/Leseeinheit - Google Patents

Frankiermaschine mit einer Chipkarten-Schreib-/Leseeinheit

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Description

Die Erfindung betrifft eine Frankiermaschine mit einer Chipkar­ ten-Schreib/Leseeinheit, gemäß der im Oberbegriff des Anspruchs 1 angegebenen Art, welche mit einer zugehörigen Steuerung ausgestattet ist, die in Verbindung mit geeignet initialisierten Chipkarten die Funktionseingabe und die Verwaltung von zu buchenden Kostenstellen­ daten zu vereinfachen gestattet.
Die Verwaltung von abrechnungsspezifischen Daten über Kostenstellen ist bei Frankiermaschinen schon des längeren bekannt. Zweck der Kostenstellen ist es, Transparenz in die Abrechnung von Geräten zu bringen, die von unterschiedlichen Benutzern gebraucht werden. Unter dem Begriff Kostenstelle ist ein für die abteilungsweise Abrechnung bzw. Buchung von Benutzungshandlungen vorgesehener nichtflüchtiger Spei­ cherbereich in der Frankiermaschine zu verstehen. Jeder Kostenstelle ist eine Nummer und/oder Bezeichnung zugeordnet, über welche der vorgenannte Speicherbereich angewählt wird.
Moderne Frankiermaschinen, wie beispielsweise die aus US 4.746.234 bekannte Thermotransfer-Frankiermaschine, setzen vollelektronische digitale Druckvorrichtungen ein. Damit ist es prinzipiell möglich, beliebige Texte und Sonderzeichen im Frankierstempeldruckbereich und ein beliebiges oder ein einer Kostenstelle zugeordnetes Werbeklischee zu drucken. Beispielsweise die Frankiermaschine T1000 der Anmelderin hat einen Mikroprozessor, welcher von einem gesicherten Gehäuse umgeben ist, welches eine Öffnung für die Zuführung eines Briefes aufweist. Bei einer Briefzuführung übermittelt ein mechanischer Briefsensor (Mikro-Schal­ ter) ein Druckanforderungssignal an den Mikroprozessor. Der Frankierabdruck beinhaltet eine zuvor eingegebene und gespeicherte postalische Information zur Beförderung des Briefes.
Es ist weiterhin bekannt, auch kostenstellenspezifische Daten auf Chipkarten zu hinterlegen, um so die benutzerspezifischen Informationen mobil vorzuhalten und einen bewußten Mißbrauch anderer Kostenstellen zu vermeiden. In US 5,490,077 wurde bereits für die oben genannte Thermotransfer-Frankiermaschine eine Dateneingabemöglichkeit mittels Chipkarten vorgeschlagen. Eine der Chipkarten lädt neue Daten in die Frankiermaschine und ein Satz an weiteren Chipkarten gestattet durch das Stecken einer Chipkarte eine Einstellung entsprechend einge­ speicherter Daten vorzunehmen. Das Datenladen und die Einstellung der Frankiermaschine sollen damit bequemer und schneller als per Tastatureingabe möglich sein. Die Tastatur der Frankiermaschine bleibt klein und übersichtlich, weil keine zusätzlichen Tasten erforderlich sind, um zusätzliche Funktionen zu laden oder einzustellen. Auf der Rückseite der Frankiermaschine befindet sich ein Einsteckschlitz einer Chipkarten- Schreib/Leseeinheit, in welchen die jeweilige Chipkarte vom Kunden innerhalb eines Zeitfensters eingesteckt werden soll. Wegen des mangelnden unmittelbaren Sichtkontaktes gelingt es einem ungeübten Benutzer nicht immer sofort hintereinander die erforderlichen Chipkarten einzustecken, was dann zu unerwünschten Verzögerungen führt. Gut zugänglich ist der Einsteckschlitz einer Chipkarten-Schreib/Leseeinheit nur dann, wenn der Benutzer sich über die Maschine beugt. Bei größeren Maschinen wachsen die Probleme, um den Blickkontakt herzustellen. Oft verfügt der Benutzer über eine Vielzahl an weiteren einsteckbaren Chipkarten. Eine Chipkartenart, beispielsweise Telefonkarten, Kredit­ karten u. a., werden von der Frankiermaschine zwar aufgenommen aber nicht akzeptiert. Ohne Sichtkontakt ist der Irrtum aber nicht sofort offensichtlich. Die Frankiermaschine arbeitet nur mit relativ teuren Chipkarten, welche selbst mit einem Mikroprozessor ausgestattet sind und somit in der Lage sind zu prüfen, ob die Frankiermaschine ein gültiges Datenwort zur Chipkarte übermittelt, bevor eine Antwort an die Frankiermaschine gesendet wird. Erfolgt aber keine Antwort bzw. Benutzeridentifikation, wird dies als Fehler in der Frankiermaschine registriert und angezeigt, bevor eine Aufforderung in der Anzeige angezeigt wird, die Chipkarte zu entfernen. Eine irrtümlich eingesteckte Telefonkarte als Betrugsversuch zu registrieren, erscheint aber als eine unangemessen hohe Forderung.
In der DE 196 05 015 C1 ist bereits eine Ausführung für eine Druckvorrichtung (Jet Mail®) vorgeschlagen worden, die bei einem nicht­ waagerechten annähernd vertikalen Brieftransport einen Frankierdruck mittels einem hinter einer Führungsplatte in einer Ausnehmung stationär angeordneten Tintenstrahldruckkopf durchführt. Ein Drucksensor ist zur Briefanfangserkennung kurz vor der Ausnehmung für den Tintenstrahl­ druckkopf angeordnet und wirkt mit einem Inkrementalgeber zusammen. Durch die auf dem Transportband angeordneten Andruckelemente ist der Brieftransport schlupffrei und das während des Transportes abgeleitete Inkrementalgebersignal beeinflußt die Druckbildqualität positiv. Jedoch müßte bei einer solchen höhere Abmaße aufweisenden Frankier­ maschine, eine Chipkarten-Schreib/Leseeinheit so angeordnet und betrieben werden, daß mit sequentiell einsteckbaren Chipkarten problemlos gearbeitet werden kann.
Die Chipkarten werden üblicherweise vom Chipkartenhersteller und Frankiermaschinenhersteller initialisiert. Es ist jedoch für den Frankier­ maschinenhersteller aufwendig, dabei die speziellen Kundenwünsche zu berücksichtigen. Für den Benutzer der Frankiermaschine besteht die Notwendigkeit seine Kundenwünsche dem Hersteller mitzuteilen, welche eine spezielle Eingabefunktion per Chipkarte betreffen. Bis der Benutzer eine entsprechend initialisierte Chipkarte zugesandt bekommt, kann die Frankiermaschine weiterhin nur per Frankiermaschinentastatur für die spezielle Eingabefunktion eingestellt werden.
Als alternativer Weg zur Lösung des weiteren Problems, wonach der auf einer Chipkarte verfügbare Speicherplatz nur begrenzt vorhandenen ist, wird in der US 4 802 218 vorgeschlagen, mehrere Chipkarten gleichzeitig zu verwenden, die in eine Vielzahl an Schreib-Leseeinheiten eingesteckt sind. Neben einer USER-Chipkarte für die Guthabennachladung und Abrechnung, wobei der zu druckende Portogebührenwert vom Guthaben subtrahiert wird, sind auch eine Masterkarte und eine weitere Rate-Chip­ karte mit einer gespeicherten Portogebührentabelle gleichzeitig eingesteckt. Durch den Zugriff auf eine Portogebührentabelle, kann entsprechend dem eingegebenen Gewicht und Versandziel ein Portogebührenwert ermittelt werden, ohne eine ganze Tabelle in die Maschine zu laden. Da aber zu jeder Chipkarte je eine Schreib-Le­ seeinheit erforderlich ist, wird das Gerät zu groß und teuer. Außerdem ist ein separates Wiederauflade-Terminal erforderlich, um das Guthaben in der USER-Chipkarte wieder aufzufüllen, wobei zu dieser Wiederauflade-Funktion eine Masterkarte berechtigt. Eine Super-Visor-Kar­ te hat Zugriff auf alle Masterkarten. Verschiedene Sicherheitslevel werden durch zugehörige Schlüsselcodes erschlossen. Ein solches System mit mehreren Slots für Chipkarten ist insgesamt sehr aufwendig.
Aus der DE 195 16 429 ist ein Verfahren für eine Zugangsautorisierung zu einer gesicherten Einrichtung mittels kartenförmiger Masterelemente bekannt, welche kartenförmige Autorisierungselemente als gültig erkenn­ bar machen. Derartig gültig gemachte kartenförmige Autorisierungs­ elemente erlauben später den Zugang zu der gesicherten Einrichtung, ohne daß der Benutzer im Besitz des Masterelementes ist. Auch können weitere Autorisierungselemente als gültig bestätigt werden. Der Bestätigungsvorgang schließt einen Informationsaustausch zwischen einem Masterelement höheren Ranges und einem Autorisierungselement bzw. Masterelement niedrigeren Ranges und einem elektronischem Schloß, der gesicherten Einrichtung, ein. Spezielle Kundenwünsche können dabei jedoch nicht berücksichtigt werden, denn alle so erzeugten Karten sind technisch und funktionell gleich und dienen lediglich der Verteilung von Zugangsberechtigungen einer hierarchisch gegliederten Verwaltung von gesicherten Einrichtungen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einerseits eine gut zugängliche Chipkarten-Schreib/Leseeinheit, die hinter der Führungsplatte angeordnet ist und eine zugehörige Steuerung in der Frankiermaschine zu schaffen, die o.g. Probleme vermeidet, indem dem Benutzer ein Satz an Chipkarten zur Verfügung gestellt wird, die den Zugriff auf vorwählbare Frankier­ maschinenfunktionen für deren kombinierte Anwendung steuern. Das Chipkarten/Frankiermaschinen-System soll andererseits beliebig erweiter­ bar bzw. vom Benutzer modifizierbar ausgeführt werden. Eine andere eingesteckte Chipkartenart sollte von der Frankiermaschine erkannt und entsprechend ausgewertet werden. Die Frankiermaschine soll mit einer möglichst preiswerten Chipkartenart betrieben werden. Die Vorteile der eindeutigen, einfachen und fälschungssicheren Kostenstellenauswahl über Chipkarte sollen unter Vermeidung der Benutzung von nennens­ wertem Speicherplatz auf derselben angewendet werden. Neben der Kostenstellenfreigabe soll eine Freigabe vorbestimmter weiterer Funktionen lediglich durch Einstecken einer diesbezüglich initialisierten Chipkarte in eine Chipkarten-Schreib/Leseeinheit erreicht werden.
Die Aufgabe wird mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Chipkarten haben oft nur einen stark begrenzten Speicherplatz. Das gilt insbesondere für die preiswerten Chipkarten. So sind Speicherkarten üblicherweise nur mit einigen hundert Bit's an Speichergröße ausgeführt. Dieser Speicherplatz reicht nicht aus, um kostenstellenspezifische Daten im gesamten Umfang aufzunehmen.
Erfindungsgemäß wird mit Hilfe einer fortlaufenden Nummer in jeder Chipkarte, die zusammen mit der Frankiermaschine in Verwendung kommt, das gesamte Kostenstellen-Handling innerhalb der Frankier­ maschine gesteuert. Innerhalb des Programmspeichers der Frankier­ maschine ist eine erste Anwendung gespeichert, die bestimmten Chipkartennummern bestimmte Privilegien (Hierarchien) und Kosten­ stellennummern zuordnet. Eine zusammen mit der Frankiermaschine ausgelieferte erste Chipkarte wird als Master-Karte bezeichnet. Zur Ableitung von Chipkarten, die einen eingeschränkten Funktionsumfang ermöglichen, wird unter Verwendung der Tastatur und Anzeige und mit Hilfe des Mikroprozessors und der zugehörigen nichtflüchtigen Speicher innerhalb der Frankiermaschine eine Tabelle mit einer speziellen hierarchischen Struktur erstellt, indem die vorgespeicherte Struktur entsprechend modifiziert wird. Dabei entsteht eine Baumstruktur in der Hierarchie für die von der erfindungsgemäßen ersten Chipkarte abgeleiteten zweiten Chipkarte und weiteren Folgekarten insbesondere speziellen Funktionenanwendungskarten. Entsprechend der modifizierten Struktur wird die vorgenannte Tabelle mindestens teilweise angezeigt, bevor eine Abspeicherung erfolgt.
Die vorgenannte modifizierbare Struktur ist in ein Verzeichnis gültiger Kartennummern, Verknüpfungsbedingungen und zugehörigen Parameter­ sätzen aufgeteilt und in entsprechenden Speicherbereichen des nicht­ flüchtigen Speichers der Frankiermaschine nichtflüchtig gespeichert. Jede Chipkarte enthält lediglich eine Chipkartennummer und erlaubt die kostengünstige Bereitstellung eines Satzes von herstellerseitig lediglich teilweise vorinitialisierten Chipkarten. Von einem autorisierten Benutzer kann in einem dritten Teil eines Kennungsstringes nun in den Speicherbereichen der Chipkarte mittels der Chipkarten-Schreib/Lese­ einheit der Frankiermaschine die gewünschte Chipkartennummer ge­ speichert bzw. modifiziert werden. Ein mit der Chipkarten-Schreib/Lese­ einheit verbundenes Steuergerät der Frankiermaschine hat einen nicht­ flüchtigen Speicher mit Speicherbereichen für eine Zuordnung von ge­ listeten Anwendungsfunktionen zur einer Chipkarte. Der Mikroprozessor des Steuergerätes der Frankiermaschine ist programmiert, die in der jeweiligen Chipkarte gespeicherte Chipkartennummer zu laden, eine Zuordnung der gelisteten Anwendungsfunktionen zur jeweiligen Chipkar­ tennummer in einem der Speicherbereiche des nichtflüchtigen Speichers der Frankiermaschine aufzurufen und die entsprechenden im Programm­ speicher gespeicherten Anwendungsprogramme durchzuführen, wobei in den vorgenannten Speicherbereichen die Zuordnung beliebig wählbar vom autorisierten Benutzer speicherbar ist.
Die aufgeteilte modifizierbare Struktur ist über sogenannte Pointer wieder herstellbar, um eine entsprechende Dateneingabe in den Hauptarbeits­ speicher vorzunehmen, wobei der Mikroprozessor der Frankiermaschine eine entsprechende Funktion bzw. eine gespeicherte Reihenfolge von Funktionen entsprechend dem Anwendungsprogramm ausführt. Eine der Funktionen kann ausgeführt werden, um die Struktur in einer Tabelle mindestens teilweise anzuzeigen oder um diese modifizieren zu können.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet bzw. werden nachstehend zusammen mit der Beschreibung der bevorzugten Ausführung der Erfindung anhand der Figuren näher dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1a Details der Speicherbereiche der Chipkarte,
Fig. 1b Baumstruktur der Hierarchie für die von der Master-Chipkarte abgeleiteten Funktionenanwendungskarten,
Fig. 2 Blockschaltbild zur Einstellung der Funktion der Frankier­ maschine und zur Ansteuerung der Druckeinrichtung,
Fig. 3 Perspektivische Ansicht der Frankiermaschine von hinten,
Fig. 4 Ablaufplan für eine Steuerung durch den Mikroprozessor bei der Dateneingabe mittels einer Chipkarte,
Fig. 5a Aufteilung der Struktur auf Speicherbereiche,
Fig. 5b Ablaufplan für eine Steuerung durch den Mikroprozessor beim Aufruf mindestens einer der Funktionen entsprechend der gespeicherten Struktur durch Eingabe einer Chipkartennummer
In der Fig. 1a ist eine Chipkarte mit Kontaktfeld dargestellt. Unter letzterem befindet sich bekanntlich der Speicherchip, dessen Speicher­ bereich in ungeschützte und geschützte Bereiche aufgeteilt ist. In beiden Bereichen befinden sich vom Frankiermaschinen und Chipkartenhersteller erzeugte sonstige Daten.
Ein Kennungsstring ist im geschützten Bereich gespeichert.
Der geschützte Bereich ist auf verschiedene Weise erzeugt worden. Ein erster Teil des Kennungsstrings ist nur für den Chipkartenhersteller beschreibbar. Ein zweiter Teil des Kennungsstrings ist nur für den Frankiermaschinenhersteller beschreibbar. Für den Kunden ist ein geschützter Datenbereich im dritten Teil des Kennungsstrings vorgesehen. Für Masterkarten wird dieser Teil vom Frankiermaschinen­ hersteller beschrieben. Bei weiteren Karten und Folgekarten ist für den Kunden der dritte Teil des Kennungsstrings veränderbar. Nach einer vorbestimmten, vorzugsweise menügesteuerten, Eingabe über die Frankiermaschinentastatur erlangt der Benutzer Zugriff auf diesen Bereich. Der vorgenannte Zugriff ist nur dem autorisierten Benutzer möglich; Letzterer verfügt beispielsweise über eine Chipkarte, welche in einer Hierarchie auf einer höheren Stufe steht, als die zu initialisierende Chipkarte.
Durch Initialisierung einer Zuordnung im dritten Teil des Kennungsstrings entsteht für eine Gruppe von Chipkarten eine hierarchische Struktur, die - wie in der Fig. 1b gezeigt wird - ausgehend von einer ersten Chipkarte vom Frankiermaschinenbenutzer beliebig erweiter- und änderbar ist. Die erste Chipkarte 50 steht auf der obersten Hierarchiestufe und wird nachfolgend mit Master-Karte bezeichnet. Die in der Gruppe 51 bezeichneten zweiten Chipkarten stehen auf der ersten Hierarchiestufe, die in der Gruppe 52 bezeichneten weiteren Chipkarten stehen auf der zweiten Hierarchiestufe, die in der Gruppe 53 bezeichneten nachfolgen­ den Chipkarten stehen auf der dritten Hierarchiestufe, usw., wobei solche Karten aus diesen Gruppen von Chipkarten auch als Folge-Karten bezeichnet werden, für welche stufenweise die Funktionenanwendungs­ berechtigung in wählbarer Weise limitiert und tabellarisch gespeichert ist. Die erste Karte MC könnte dann die Master-Karte (Hierarchie 0) sein, mit ihr lassen sich alle Initialisierungen und Änderungen vornehmen. Bei­ spielsweise existieren im ersten Ast weitere 5 Karten mit den fort­ laufenden Nummern 002 bis 006 für vier der Kostenstellen. Es wird die zweite Karte 51 für den Zugriff auf die Kostenstellen 1 bis 4 als Gruppen­ karte GC 1-4 autorisiert (Hierarchie 1). Die weiteren Folge-Karten 52 sind jeweils nur für eine einzige Kostenstelle als Einzelkarte EC 1, EC 3, EC 4 autorisiert (Hierarchie 2). Die zweite Karte 51 kann Änderungen in den Folge-Karten 52, d. h. in den Einzelkarten EC1, EC 3, EC 4 im Rahmen der eigenen Autorisierung gestatten. Die vorgenommene Änderung der Kostenstelle, nämlich KST-Nummer 1, 3 und 4 betrifft eine Änderung in der Zuordnung von Anwendungsfunktionen. Eine solche kann mit der Gruppenkarte 51 GC 1-4, jedoch nicht für die erste Karte 50 MC vorgenommen werden. Mit der Gruppenkarte 51 GC 1-4 kann auf eine der Kostenstellen, nämlich KST-Nummern 1 bis 4, der verfrankierte Porto­ wert gebucht werden. Eine mittels der Gruppenkarte GC 1-4 initialisierte einzelne Funktionskarte FC 2 gestattet deren Besitzer nur eine informa­ tionelle Abfrage der Buchungen unter der Kostenstellen-Nummer 2 und nur Null-Wert-Frankierungen mit der Frankiermaschine vorzunehmen. Weiterhin ist es in einem zweiten Ast vorgesehen, unter Auslassung der Erzeugung einer Gruppenkarte nur eine Einzelkarte EC 5 und eine Funktionskarte FC 5 zu erzeugen, welche beide der fünften Kostenstelle zugeordnet sind. Eine mittels der Einzelkarte EC 5 initialisierte einzelne Funktionskarte FC 5 gestattet deren Besitzer nur eine informationelle Abfrage der Buchungen unter der Kostenstellen-Nummer 5 und Null- Wert-Frankierungen mit der Frankiermaschine vorzunehmen.
Auch kann in einem Ast unter Auslassung weiterer Hierarchiestufen nur eine einer untersten Hierarchiestufe zugeordnete Folge-Karte FC 9 initialisiert werden. Die Karten der untersten Hierarchiestufe sind im Funktionenanwendungsumfang am weitesten beschränkt.
Ebenso kann in einem dritten Ast ohne Auslassung von Hierarchiestufen stufenweise eine Anzahl von zu jeder Hierarchiestufe zugeordneten Folge-Karten initialisiert werden, d. h. eine Gruppenkarte GC 6-8 als Folge-Karte 51 in der ersten Hierarchiestufe, eine Einzelkarte EC 8 als Folge-Karte 52 in der zweiten Hierarchiestufe und eine Funktionskarte FC 8 als Folge-Karte 53 in der dritten Hierarchiestufe.
Der Schutz der Karten vor Auslesen der fortlaufenden Nummer ist in bekannter Weise durch PIN oder andere Sicherheitsalgorithmen möglich. Bei Verlust der Master-Karte ist nur über eine Information des Frankiermaschinenherstellers (und entsprechenden Nachweis der Authentizität) ein Ersatz möglich. Das Sperren bzw. die Freigabe aller anderen Karten ist durch die Master-Karte möglich. Eine weitere Sicherheit bei der Initialisierung des Systems mit Hilfe der Master-Karte ist dadurch möglich, daß nur physisch vorhandene Karten initialisierbar sind, dadurch werden die geheimen fortlaufenden Nummern der Karten geschützt. Bei einem Folgekarten-Verlust kann ein Sperren des entsprechenden Speicherbereiches in der Frankiermaschine erfolgen.
Die Fig. 2 zeigt ein Blockschaltbild zur Einstellung der Funktion der Frankiermaschine und zur Ansteuerung der Druckeinrichtung 20 mit einer Chipkarten-Schreib/Lese-Einheit 70 und mit einer Steuereinrichtung 1 der Frankiermaschine. Die Steuereinrichtung 1 bildet das eigentliche Meter und umfaßt ein erstes Steuergerät 90, eine Tastatur 88 und eine Anzeigeeinheit 89 sowie einen ersten und zweiten anwendungs­ spezifischen Schaltkreis ASIC 87 und 97. Das erste Steuergerät 90 enthält einen ersten Mikroprozessor 91 und an sich bekannte Speichermittel 92, 93, 94 sowie einen Uhren/Datumsschaltkreis 95. Im nichtflüchtigen Speicher 94 sind Bereiche zur Speicherung der Abrech­ nungsdaten vorgesehen, die den Kostenstellen zugeordnet sind.
Der erste anwendungsspezifische Schaltkreis ASIC 87 bildet zusammen mit einem zweiten Mikroprozessor 85 und einem nichtflüchtigen Speicher 84 ein postalisches Sicherheitsmittel PSM 86. Das postalische Sicher­ heitsmittel PSM 86 wird von einem gesicherten Gehäuse umschlossen und weist eine schnelle serielle Schnittstelle zur Druckersteuerung 16 auf. Vor jedem Frankierabdruck erfolgt eine hardwaremäßige Abrechnung im ersten anwendungsspezifischen Schaltkreis ASIC 87. Die Abrechnung erfolgt unabhängig von Kostenstellen. Der zweiten Mikroprozessor 85 enthält einen - nicht gezeigten - integrierten Festwertspeicher int. ROM mit dem speziellen Anwendungsprogramm, was für die Frankiermaschine von der Postbehörde bzw. vom jeweiligen Postbeförderer zugelassen ist. Das postalische Sicherheitsmittel PSM 86 kann so ausgeführt sein, wie in der europäischen Anmeldung EP 789 333 A3 näher beschrieben wurde.
Beide vorgenannte ASIC's sind über den parallelen pC-Bus mindestens mit dem Steuergerät 90 und der Anzeigeeinheit 89 verbunden. Der erste Mikroprozessor 91 weist vorzugsweise Anschlüsse für die Tastatur 88, eine serielle Schnittstelle 51-1 für den Anschluß der Chipkar­ ten-Schreib/Lese-Einheit 70 und eine serielle Schnittstelle S1-2 für den optionalen Anschluß eines MODEMs auf. Mittels des MODEMs kann das im nichtflüchtigen Speicher 84 des postalischen Sicherheitsmittels PSM 86 gespeicherte Guthaben erhöht werden.
Es ist vorgesehen, daß der zweite ASIC 97 eine serielle Schnitt­ stellenschaltung 98 zu einem im Poststrom vorschalteten Gerät 13, eine serielle Schnittstellenschaltung 96 zur Druckeinrichtung 20 und eine serielle Schnittstellenschaltung 99 zu einem der Druckeinrichtung 20 im Poststrom nachgeschalteten Gerät 18 aufweist. Der nicht vorveröffent­ lichten deutschen Anmeldung 197 11 997.2 ist eine Ausführungsvariante für die Peripherieschnittstelle entnehmbar, welche für mehrere Peripherie­ geräte (Stationen) geeignet ist. Sie trägt den Titel: Anordnung zur Kommunikation zwischen einer Basisstation und weiteren Stationen einer Postbearbeitungsmaschine und zu deren Notabschaltung.
Die Schnittstellenschaltung 96 gekoppelt mit der in der Maschinenbasis befindlichen Schnittstellenschaltung 14 stellt mindestens eine Verbindung zu den Sensoren 6, 7, 17 und zu den Aktoren, beispielsweise zum Antriebsmotor 15 für die Walze 11 und zu einer Reinigungs- und Dichtstation RDS für den Tintenstrahldruckkopf 4, sowie zum Tintenstrahl­ druckkopf 4 der Maschinenbasis her. Die prinzipielle Anordnung und das Zusammenspiel zwischen Tintenstrahldruckkopf und der RDS sind der nicht vorveröffentlichten deutschen Anmeldung 197 26 642.8 entnehmbar, mit dem Titel: Anordnung zur Positionierung eines Tintenstrahldruck­ kopfes und einer Reinigungs- und Dichtvorrichtung.
Einer der in der Führungsplatte 2 angeordneten Sensoren 7, 17 ist der Sensor 17 und dient zur Vorbereitung der Druckauslösung beim Brief­ transport. Der Sensor 7 dient zur Briefanfangserkennung zwecks Druck­ auslösung beim Brieftransport. Die Transporteinrichtung besteht aus einem Transportband 10 und zwei Walzen 11, 11'. Eine der Walzen ist die mit einem Motor 15 ausgestattete Antriebswalze 11, eine andere ist die mitlaufende Spannwalze 11'. Vorzugsweise ist die Antriebswalze 11 als Zahnwalze ausgeführt, entsprechend ist auch das Transportband 10 als Zahnriemen ausgeführt, was die eindeutige Kraftübertragung sichert. Ein Encoder 5, 6 ist mit einer der Walzen 11, 11' gekoppelt. Vorzugsweise sitzt die Antriebswalze 11 mit einem Inkrementalgeber 5 fest auf einer Achse. Der Inkrementalgeber 5 ist beispielsweise als Schlitzscheibe ausgeführt, die mit einer Lichtschranke 6 zusammen wirkt.
Es ist vorgesehen, daß die einzelnen Druckelemente des Druckkopfes innerhalb seines Gehäuses mit einer Druckkopfelektronik verbunden sind und daß der Druckkopf für einen rein elektronischen Druck ansteuerbar ist. Die Drucksteuerung erfolgt auf Basis der Wegsteuerung, wobei der gewählte Stempelversatz berücksichtigt wird, welcher per Tastatur 88 oder bei Bedarf per Chipkarte eingegeben und im Speicher NVM 94 nichtflüchtig gespeichert wird. Ein geplanter Abdruck ergibt sich somit aus Stempelversatz (ohne Drucken), dem Frankierdruckbild und gegebenenfalls weiteren Druckbildern für Werbeklischee, Versandinformationen (Wahldrucke) und zusätzlichen editierbaren Mitteilungen.
In der Fig. 3 ist eine perspektivische Ansicht der Frankiermaschine von hinten dargestellt. Die Frankiermaschine ist mit einer Chipkarten-Schreib/ Leseeinheit 70 ausgestattet, die hinter der Führungsplatte 2 angeordnet und von der Gehäuseoberkante 22 zugänglich ist. Nach dem Einschalten der Frankiermaschine mittels dem Schalter 71 wird eine Chipkarte 50 von oben nach unten in den Einsteckschlitz 72 eingesteckt und ist vom Be­ nutzer für bestimmte Anwendungen programmierbar. Das erfolgt im Rah­ men der von den Herstellern vorgegebenen Grenzen mit der Benutzer­ schnittstelle 88, 89 der Steuereinrichtung 1 des Meters. Die Folgekarten werden für vorbestimmte Funktionsanwendungen für die jeweilige Fran­ kiermaschine vom Benutzer selbst eingerichtet. Zusätzlich können auch Chipkarten für vorbestimmte Funktionsanwendungen für die jeweiligen Peripheriegeräte der Frankiermaschine vom Benutzer selbst eingerichtet werden. Die Peripheriegeräte der Frankiermaschine sind an den Schnitt­ stellen 98 und 99 elektrisch anschließbar und somit vom Meter entspre­ chend der Eingabe per Chipkarte ansteuerbar. Ein zugeführter auf der Kante stehender Brief 3, der mit seiner zu bedruckenden Oberfläche an der Führungsplatte anliegt, wird dann entsprechend der Eingabedaten mit einem Frankierstempel 31 bedruckt. Die Briefzuführöffnung wird durch eine Klarsichtplatte 21 und die Führungsplatte 2 seitlich begrenzt. Mit dem Einstecken einer ersten Chipkarte 50, die mit der Frankiermaschine zusammen ausgeliefert worden ist, wird eine vorbestimmte Kostenstelle eingestellt. Beispielsweise wird die Kostenstelle 1 voreingestellt, auf welche die Buchung erfolgt, wenn per Tastatur keine anderen vorbestimmten Eingaben getätigt werden, um den Zugriff auf andere Kostenstellen zu erlangen.
Die Frankiermaschine enthält in ihrem Programmspeicher 92 ein entsprechendes Anwendungsprogramm, so daß eine in die Chipkar­ ten-Schreib/Leseeinheit 70 eingesteckte erste Chipkarte 50 eine Einstellung der Frankiermaschine für mindestens eine Funktionsanwendung auf der höchsten Hierarchieebene gestattet.
In einer Anwendung ist vorgesehen, daß die Steuereinrichtung 1 ein mit einem Mikroprozessor 91 mit zugehörigen Speichern 92, 93, 94, 95 ausgestattetes Steuergerät 90 und eine angeschlossene Benutzer­ schnittstelle 88, 89 aufweist, die in Abhängigkeit einer vorbestimmten Eingabe eine top-down-Initialisierung von mindestens einer eingesteckten aus einer Anzahl von weiteren Chipkarten 51, 52, 53 durch den Benutzer gestatten, um in Verbindung mit geeignet initialisierten Chipkarten die Funktionseingabe und die Verwaltung von zu buchenden Kostenstellen­ daten zu vereinfachen, wobei die vorgenannten weiteren Chipkarten 51, 52, 53 sequentiell in einen Einsteckschlitz 72 der Chipkarten- Schreib/Leseeinheit 70 eingesteckt und initialisiert werden, wobei unter Verwendung der Tastatur 88 und Anzeige 89 und mit Hilfe des Mikroprozessors 91 und der zugehörigen nichtflüchtigen Speicher innerhalb der Frankiermaschine eine Tabelle mit einer speziellen hierarchischen Struktur erstellt wird, indem die vorgespeicherte Struktur entsprechend modifiziert und einer jeweiligen Chipkartennummer zugeordnet in einem der zugehörigen nichtflüchtigen Speicher 94, 95 gespeichert wird, wobei die Chipkartennummer in einem dafür vorgesehenen Teil eines in den geschützten Speicherbereichen der weiteren Chipkarten 51, 52, 53 gespeicherten Kennungsstrings gespeichert wird.
Eine kostengünstige Chipkarte mit nur geringen Speicherplatz wird nach­ folgend mit Typ a bezeichnet. Nach ISO 7816 kann eine Speicherkarte mit 256 Byte, wie z. B. OMC240SP von der Firma Orga, verwendet werden. Eine andere Chipkarte mit viel Speicherplatz wird nachfolgend mit Typ b bezeichnet. Beispielsweise kann eine I2CBus Speicherkarte mit 32 Kbyte nach ISO 7816, insbesondere AM2C256 von der Firma AMMI, verwendet werden. Diese enthält einen Chip AT24C256 von der Firma Atmel. Weitere Chipkarten werden nachfolgend mit Typ n bezeichnet. Beispiels­ weise kann eine einen Mikroprozessor aufweisende Chipkarte mit 8 Kbyte verwendet werden. Die weiteren Chipkarten der Typen b bis n betreffen beispielsweise folgende Funktionsanwendungen:
  • - Nachlade-Möglichkeit der Portogebührentabellen über Chipkarte 49.
  • - Klischee-Nachladen über Chipkarten (einzeln oder im Block)
  • - Stempelbilder-Nachladen über Chipkarten (Tagesstempel).
  • - Chipkarten mit zeitlimitierter Funktionenanwendung.
  • - Chipkarten mit PIN-Autorisierung von Funktionen.
  • - Chipkarten zur Einstellung der Peripheriegerätefunktion.
  • - Chipkarten zur Einstellung der Systemkonfigurierung.
  • - Chipkarten zur Aktivierung programmierter Druckbilder.
In der Fig. 4 ist ein Ablaufplan für eine Steuerung durch den Mikroprozessor der Frankiermaschine bei der Dateneingabe mittels einer Chipkarte dargestellt.
Nach einem Einschalten eines - nicht dargestellten - Netzteiles der Frankiermaschine mit dem Schalter 71, was im Schritt 100 vom Mikroprozessor 91 der Frankiermaschine registriert wird, signalisiert ein mit einer Kontaktiereinrichtung 74 der Chipkarten-Schreib/Leseeinheit 70 verbundener Mikroprozessor 75 dem Mikroprozessor 91 der Frankier­ maschine, wenn eine Chipkarte in den Einsteckschlitz 72 eingesteckt ist, was im Schritt 101 vom Mikroprozessor 91 der Frankiermaschine registriert wird. Zwischen der Chipkarten-Schreib/Leseeinheit 70 und der Chipkarte erfolgt dann eine Kommunikation nach einem ersten vorbestimmten Protokoll und eine Auswertung im Schritt 102, ob die Chipkarte als Typ a lesbar ist. Ist das der Fall, wird vom Abfrageschritt 103 auf einen Schritt 111 verzweigt um einen Teil I des Kennungsstrings in den nichtflüchtigen Speicher 94 der Frankiermaschine zu laden, wobei durch den Mikroprozessor 91 der Frankiermaschine eine Auswertung der Firmen-Kennnummer (Firmen-ID) vorgenommen wird. Wenn aber die Chipkarte als Typ a nicht lesbar ist, wird vom Abfrageschritt 103 auf einen Schritt 104 verzweigt, um eine Kommunikation nach einem zweiten vorbestimmten Protokoll und eine Auswertung im Schritt 104, ob die Chipkarte als Typ b lesbar ist vorzunehmen. Ist also die Chipkarte als Typ b lesbar, wird vom Abfrageschritt 105 zur weiteren Datenverarbeitung durch den Mikroprozessor 91 der Frankiermaschine auf einen Schritt 106 verzweigt. In vergleichbarer Weise werden gegebenenfalls weitere Protokolle durchlaufen (nicht gezeigte Schritte 107), zur Feststellung im Abfrageschritt 108, ob die Chipkarte als Typ n lesbar ist, um dann zur weiteren Datenverarbeitung durch den Mikroprozessor 91 der Frankier­ maschine auf einen entsprechenden Schritt 109 zu verzweigen. Anderen­ falls, wenn der Typ der Chipkarte nicht erkannt wird, erfolgt nach einer Fehlermeldung im Schritt 110 eine Rückverzweigung auf den Schritt 101.
Im Unterschied zum US 5,490,077, wo die Reihenfolge festliegt und eine Chipkarte A zum Portogebührentabellenladen vor einer Chipkarte B gesteckt werden soll, welche beispielsweise eine Kostenstelle einstellt, ist die Reihenfolge für das sequentielle Einstecken einer Reihe von Chipkarten beliebig. Zusätzlich kann sich gemäß dem erfindungsge­ mäßen Ablaufplan nach Fig. 4 der Chipkarten-Typ unterscheiden. In vorteilhafter Weise wird ein entsprechend der Anwendungsart geeigneter Chipkarten-Typ gewählt, so daß ein teurer Chipkarten-Typ nur in den Fällen eingesetzt werden braucht, wo keine Alternative besteht.
Es gibt beim US 5,490,077 keine Masterkarte, d. h. die Chipkarten sind alle technisch und funktionell gleich. Eine Zuordnung der 5-stelligen Kostenstellennummer KST-Nr. ist nur dem Hersteller möglich. Im Unterschied dazu ist erfindungsgemäß durch den Benutzer eine freie Zuordnung von drei Stellen der 5-stelligen KST-Nr. möglich.
Ein Zeitfenster für das Einstecken einer Chipkarte ist beim US 5,490,077 eine unveränderliche feste Zeitperiode. Für das erste Einstecken der Chipkarte ist erfindungsgemäß nun kein Zeitlimit vorgegeben. In vorteil­ hafter Weise wird in einer dem Kennungsstring der Chipkarten entspre­ chenden Anwendungsart ein Timer-Wert in einen Bereich der nicht­ flüchtigen Speicher 94 oder 95 der Frankiermaschine geladen, welcher einen Zähler ausbildet, der ein Zeitfenster für eine Nachfolgehandlung definiert, die beispielsweise mit einer Folge-Chipkarte ausgeführt wird.
Wenn vom Abfrageschritt 103 auf einen Schritt 111 verzweigt wird, um einen Teil I des Kennungsstrings in den nichtflüchtigen Speicher 94 der Frankiermaschine zu laden, wobei durch den Mikroprozessor 91 der Frankiermaschine eine Auswertung der Firmen-Kennnummer (Firmen-ID) vorgenommen wird, kommt ein Chipkarten-Typ a zum Einsatz, bei welchem aus einer gespeicherten Firmen-Kennzahl B eine Information für den weiteren Betrieb der Frankiermaschine abgeleitet werden kann. Gegebenenfalls prüft der Mikroprozessor 91 die vorgenannte Firmen-Kenn­ zahl B in bekannter Weise zusätzlich auf Vorliegen einer gültigen Firmen-ID. Anderenfalls wird im optionalen Schritt 113 eine Fehler­ meldung abgegeben. Im Schritt 112 wird die Firmen-Kennzahl B in einem der nichtflüchtigen Speicherbereiche der Frankiermaschine gespeichert, um dann auf einen Schritt 114 zu verzweigen.
Im Schritt 114 wird ein Teil II des Kennungsstrings in den nichtflüchtigen Speicher 94 der Frankiermaschine geladen, wobei durch den Mikroprozessor 91 der Frankiermaschine eine Maskierung der Anfangs-Kenn­ zahl A zur Ableitung einer ersten Kennzahl AI erfolgt, mit welcher anschließend eine Rechenoperation zur Bildung einer zweiten Kennzahl A2 durchgeführt wird, um nachfolgend zu prüfen, ob der dem Kennungsstring entstammende erste Teil I und die Kennzahl A2 zueinander ein vorbestimmtes Verhältnis haben. Zur Bildung einer zweiten Kennzahl A2 erfolgt eine Rechenoperation der Form:
A2 = A1 - SRN - C (1)
mit der Serien-Nummer SRN der Frankiermaschine und mit einer geheimen Konstanten C.
Vom Mikroprozessor 91 der Frankiermaschine ist unter Verwendung der Firmenkennzahl B nachfolgend zu prüfen:
Kennzahl B = A2 (2)
In Auswertung der Gleichung (2) erfolgt bei mangelndem vorbestimmten Verhältnis ein Sperren des Speicherbereiches in der Frankiermaschine für vorbestimmte Anwendungen im Schritt 116 oder anderenfalls, beispielsweise falls die Firmen-Kennnummer (Firmen-ID) gleich der gebildeten zweiten Kennzahl A2 ist, wird auf einen Schritt 117 verzweigt. Nun kann eine weitere Maskierung der Kennzahl vorgenommen werden, um die Master-Karte zu identifizieren.
Im Abfrageschritt 118 wird geprüft, ob eine Master-Karte vorliegt. Ist das der Fall wird auf einen Schritt 120 verzweigt, um einen Timer-Wert in den nichtflüchtigen Speicher 94 der Frankiermaschine zu laden, wobei durch den Mikroprozessor 91 der Frankiermaschine im Schritt 121 die Funktionalität freigegeben wird, welche im Programmspeicher 92 der Frankiermaschine für die Master-Karte vorgesehen ist. Diese Funktiona­ lität schließt eine Erzeugung einer speziellen Funktionenanwendungs-Kar­ te mittels der Frankiermaschine ein, was in einer parallelen Anmeldung näher erläutert wird. Im Schritt 122 wird geprüft, ob die Karte noch immer gesteckt ist. Ist das der Fall ist die Funktionalität weiter freigegeben. Anderenfalls wird im Schritt 123 ein Timer gestartet. Der Timer ist beispielsweise ein mittels Speicherzellen im flüchtigen Speicher 93 oder in einem der nichtflüchtigen Speicher 94, 95 der Frankierma­ schine realisierter Rückwärtszähler und der Oszillator im Uhren/Datums-Schalt­ kreis 95 liefert einen entsprechenden Takt. Bei Timerende wird zum Beispiel bei Erreichen des Zählwertes Null ein Interrupt für den Mikroprozessor 91 der Frankiermaschine ausgelöst. Im Folgeschritt 131 wird dann die weitere Benutzung der Frankiermaschine für mindestens die eine Funktionalität Frankieren gesperrt.
Wird im Abfrageschritt 118 festgestellt, daß keine Master-Karte vorliegt, wird auf einen Schritt 119 verzweigt, um den Teil III des Kennungsstringes in den nichtflüchtigen Speicher 94 oder 95 der Frankiermaschine zu laden und um eine Auswertung hinsichtlich der dort abstammenden Chipkarten­ nummer vorzunehmen. Eine Anzahl von unterschiedlichen Anwendungs­ funktionalitäten ist in einem Speicherbereich des nichtflüchtigen Speichers 94 oder 95 der Frankiermaschine gelistet, wo jeder Anwendungsfunktionalität eine entsprechende Chipkartennummer zuge­ ordnet ist. Ist in der Liste einer bestimmten Chipkartennummer keine Anwendung zugeordnet gespeichert, wird vom Abfrageschritt 125 auf den Folgeschritt 131 verzweigt, um die weitere Benutzung der Frankier­ maschine für mindestens die eine Funktionalität Frankieren zu sperren. Anderenfalls wird im Schritt 123 ein Timer gestartet und im Schritt 127 wird die gelistete Funktionalität entsprechend der Chipkartennummer freigegeben. Im Schritt 128 wird geprüft, ob die Karte noch immer gesteckt ist. Ist das der Fall, erfolgt einer Rückverzweigung und die Funktionalität ist weiter freigegeben. Bei Timerende wird ein Interrupt für den Mikroprozessor 91 der Frankiermaschine ausgelöst und auf den Folgeschritt 131 verzweigt.
Der Kennungsstring hat eine schlüsselartige Funktion. Der Kennungs­ string ist nichtflüchtig in der Chipkarte so gespeichert, daß mehrere Sicherheitsbereiche einbezogen sind, wobei zur Veränderung des im jeweiligen Sicherheitsbereich gespeicherten Teils des Kennungsstrings unterschiedliche Sicherheitsanforderungen zu erfüllen sind. Nachdem durch die Hersteller der erste und zweite Teil des Kennungsstrings beschrieben wurde, kann ein Benutzer der Frankiermaschine mit selbiger den dritten Teil des Kennungsstrings mit einer Chipkartennummer beschreiben. Der Mikroprozessors 91 ist programmiert, eine in der Chipkarte gespeicherte Chipkartennummer zu verändern und eine Zuordnung der Chipkartennummer zu gelisteten Anwendungsfunktionen im nichtflüchtigen Speicher der Frankiermaschine abzuspeichern.
Es ist vorgesehen, daß der Mikroprozessor 91 des Steuergerätes 90 programmiert ist, um in Verbindung mit geeignet initialisierten Chipkarten die Funktionseingabe und die Verwaltung von zu buchenden Kosten­ stellendaten zu vereinfachen, wobei die Funktionseingabe die top-down-Ini­ tialisierung von weiteren Chipkarten einschließt.
Erfindungsgemäß wird der Kennungsstring in der Frankiermaschine ausgehend von der höchsten Sicherheitsstufe abwärts geprüft und erschließt alle anwendungsspezifisch erforderlichen Speicherbereiche im nichtflüchtigen Speicher der Frankiermaschine. Eine erkannte Lücke im Kennungsstring erzeugt eine Fehlermeldung und hat eine Sperrung des betreffenden Speicherbereiches im nichtflüchtigen Speicher der Frankiermaschine und/oder der Chipkarte zur Folge.
Die Chipkarten-Schreib/Leseeinheit 70 besteht aus einem zugehörigen mechanischen Träger für die Mikroprozessorkarte und Kontaktiereinheit 74. Letztere gestattet eine sichere mechanische Halterung der Chipkarte in Lese-Position und eindeutige Signalisierung des Erreichens der Leseposition der Chipkarte in der Kontaktierungseinheit, beispielsweise nach dem Push/Push-Prinzip taktil durch Druckpunkt signalisiert, Eject-Tas­ te oder Display/Beeper-Meldung der Frankiermaschine, eine zuver­ lässige elektrische Kontaktierung von kontaktbehafteten Chipkarten gemäß ISO 7816 für mindestens 100 000 Kontaktierungszyklen sowie eine leichte Benutzbarkeit beim Stecken und Ziehen der Chipkarte. Die Mikroprozessorkarte mit dem Mikroprozessor 75 besitzt eine einpro­ grammierte Lesefähigkeit für alle Arten von Speicherkarten, sowie für Chipkarten mit und ohne PIN-Codierung. Eine Ver- oder Entschlüsselung für Sicherheitsalgorithmen (z. B. RSA, DES) ist nicht erforderlich. Das Interface zur FM ist eine serielle Schnittstelle gemäß RS232-Standard. Die Daten-Übertragungsrate beträgt min. 1,2 K Baud. Eine Selbst­ testfunktion mit Bereitschaftsmeldung ist ausführbar bzw. wird nach Einschalten der Stromversorgung mittels Schalter 71 selbsttätig ausgeführt. Die in den Einsteckschlitz 72 eingesteckte Masterkarte 50 erteilt mindestens eine Zugangsberechtigung zur Gesamt-Kostenstelle, d. h. alle ausgegebenen Master-Chipkarten greifen nur auf diese Kosten­ stelle zu. Danach existiert die Wahlmöglichkeit einer anderen Kosten­ stelle über Tastatur. Unter anderem sind Master-Chipkarten zur erfin­ dungsgemäßen Definition der Chipkarten/Kostenstellen-Beziehung und zum Freigeben/Sperren von Karten vorgesehen. Es kann zur Erweiterung des Funktionsumfanges eine Zugriffsmöglichkeit auf definierte Kostenstel­ len über die Folgekarten mittels der Frankiermaschine geschaffen werden, wobei eine Speicherung der Zuordnung entsprechend einer beliebigen Hierarchie möglich ist.
Die Chipkarten vom Typ a sind für alle Funktionenanwendungen Zugang/Kostenstellenhandling geeignet. Jede Frankiermaschine mit Chip­ kartenleser wird mindestens mit einer Masterkarte ausgeliefert. Die zweite und weitere ausgelieferte Karten sind sogenannte Folgekarten. Jede Chipkarte hat eine laufende Chipkarten-Nummer, die eine eindeutige Kennung für jede Chipkarte ist, d. h. die Chipkarten sind im personali­ sierten Zustand noch nicht bestimmten Frankiermaschinen zugeordnet. Die neu in Betrieb zu nehmende Frankiermaschine soll selbsttätig die erste gesteckte Chipkarte als Masterkarte werten und eine entsprechende Chipkartennummer in ihren Speichern hinterlegen. Die Zuordnung der Funktionalität jeder existierenden bzw. nachgelieferten Karte geschieht frankiermaschinen-intern über eine Tabelle. Die Funktionalität der Master­ karte ist wie folgt definiert:
  • a) Als Voreinstellung wird die Kostenstellen KST 1 angewählt, dieser Voreinstell-Wert ist änderbar.
  • b) Es ist manuell möglich, Kostenstellen KST einzurichten, zu löschen und anzuwählen.
  • c) Es ist möglich Folgekarten bestimmten Kostenstellen KST zuzuordnen, Zuordnungen zu ändern oder zu löschen.
  • d) Alle verfügbaren KST-Verknüpfungsbedingungen sind definierbar, bzw. die Tabelle ist entsprechend einer Verknüpfung mit Eingabe- Daten auszufüllen.
  • e) Zugriff auf die volle Funktionalität der Frankiermaschine.
Die Funktionalität der Folgekarte ist wie folgt definiert:
  • a) Automatisches Anwählen einer festgelegten Kostenstelle KST oder KST-Gruppe mit deren Verknüpfungsbedingungen (Werbeklischee-Nr., evtl. mit Wertbegrenzung je Zeiteinheit, etc.)
  • b) KST ↔ Werbeklischee-Zuordnungen setzen, ändern oder löschen. Freie Wahl aller in der FM vorhandenen Klischees.
  • c) Funktion "Folgekarten-Duplizieren".
Die Sicherheit in punkto Karten-Kopierschutz wird durch hersteller- und anwenderspezifische Informationen in einem schreibgeschützten Bereich der Karte gewährleistet. Die Chipkarten sind herstellerseitig mit einer FP-spezifischen Kennzahl B im schreibgeschützten Teil I des Kennungs­ strings versehen. Zusätzlich wird seitens der Frankiermaschine bei Erst-Au­ torisierung die Kennzahl A schreibgeschützt gespeichert, die sich aus der Seriennummer der Frankiermaschine und einer angehängten bei­ spielsweise 3-stelligen fortlaufenden Zahl 505010 001 zusammensetzt. Unterschieden wird zwischen Masterkarte und Folgekarten, jedoch besteht der Unterschied nur darin, daß die Masterkarte die Erste von der Frankiermaschine autorisierte Karte ist, ansonsten ist die Struktur des Karteninhalts identisch.
Die Frankiermaschine Jet Mail® ist in der Lage, selbsttätig Chipkarten zur Benutzung an ihr zu autorisieren. Dieses geschieht aus einem dafür vorgesehenen Kostenstellen-Menü-Unterpunkt heraus, indem nach dem Stecken der Masterkarte und Anwahl der Autorisierungsfunktion eine beliebige Folgekarte einer vorhandenen oder neu definierten Kostenstelle oder Gruppe zugeordnet wird. Dazu wird die entsprechende Folgekarte gesteckt und seitens der Frankiermaschine mit einer Kennzahl A beschrieben. Bei Benutzung der Chipkarte werden beide Kennzahlen (A und B) aus der Chipkarte in die Frankiermaschine geladen und dort nach einer Rechenoperation miteinander verglichen. Beispielsweise bei Gleich­ heit erfolgt die Auswertung der ausgeblendeten letzten 3 Stellen der Kennzahl A über eine Tabelle u. a. bezüglich, welcher Kostenstellennum­ mer diese Karte zugeordnet ist. Der erste Eintrag in der Tabelle erfolgt für die Masterkarte. Die Frankiermaschine ist ohne eine eingesteckte, die vorgenannte Autorisierungsfunktion aufweisende, Masterkarte gesperrt. In der Frankiermaschine liegt für den ersten Ast gemäß Fig. 1b beispielsweise folgende Tabelle gespeichert vor:
Der Benutzer hat die Möglichkeit, sich die Chipkarte vom Typ a mit der aktuellen Kostenstellennummer zu beschriften. Änderungen von Zuord­ nungen zwischen Chipkarten und Kostenstellennummern sind nur über die Masterkarte möglich. Damit sind bestimmte Menüpunkte im Kosten­ stellenmenü nur mit gesteckter Masterkarte freigegeben. Weiterhin sind auch bestimmte Verknüpfungsbedingungen für die Kostenstellen bei­ spielsweise bezüglich Werbeklischee-Nr., Wertbegrenzung je Zeiteinheit analog änderbar. Auf Ungleichheit bzw. unbekannte, ungültige Karten wird seitens der Frankiermaschine mit einer entsprechenden Fehlermel­ dung reagiert. Durch die Funktion "Folgekarten-Duplizieren" ist die Fran­ kiermaschine Jet Mail® weiterhin in der Lage, mit Hilfe der Masterkarte selbsttätig Folgekarten zur Benutzung an ihr zu autorisieren. Dazu wird die entsprechende Folgekarte gesteckt und seitens der Frankiermaschine mit der Kennzahl A beschrieben. Für jede Kostenstelle KST kann eine zeitlich begrenzt gültige jedoch (monatlich) erneuerbare Wertgrenze für den Verbrauch an Frankierwerten je Kalendermonat mit Hilfe der Master­ karte festgelegt werden. Für jede Kostenstelle KST ist maximal das ge­ samte in der Frankiermaschine Jet Mail® vorhandene Guthaben verfüg­ bar. Mit Beginn eines neuen Kalendermonats wird die vorbestimmte Wert­ grenze übernommen, es gibt keine Überträge. Änderungen von Zuord­ nungen zwischen Chipkarten und Kostenstellen sowie den ggf. korrel­ lierenden Wertbegrenzungen sind nur mit Hilfe der Masterkarte möglich.
Die Bedienoberfläche der Frankiermaschine ist jederzeit komplett vorhan­ den, jedoch wird bei Anwahl der für die Masterkarte reservierten Punkte, bei nicht gesteckter Masterkarte, dieselbe als Autorisierung verlangt. Die anzeigbare Tabelle zur Verwaltung der Chipkarten-Funktionalität kann beispielsweise die Felder: Chipkarten-Nr./KST-Nr./Timer-Wert/Werbe­ klischee-Zuordnung/Wertgrenze/aktueller Rest-Wert enthalten. Für sogenannte Gruppenkarten ist es grundsätzlich möglich, daß auch einer Karten-Nummer Gruppen von Kostenstellen x, y zugeordnet werden.
Das mit der Chipkarten-Schreib/Leseeinheit 70 verbundene Steuergerät 90 der Frankiermaschine hat einen nichtflüchtigen Speicher 94, 95 mit erfindungsgemäßen Speicherbereichen A, B für eine Zuordnung von gelisteten Anwendungsfunktionen zur einer Chipkarte. Die Anzeige der Zuordnung kann entsprechend der vorgenannten Tabelle oder in einer ähnlichen Form erfolgen.
Erfindungsgemäß ist vorgesehen, daß das Steuergerät 90 in Abhängig­ keit von einer vorbestimmten Eingabe mittels mindestens einer in den Einsteckschlitz 72 der Chipkarten-Schreib/Leseeinheit 70 eingesteckten Chipkarte aus einer Anzahl von Chipkarten 50, 51, 52, 53 eine Einstellung der Frankiermaschine für mindestens ein Funktionsanwendungspro­ gramm aus einer Anzahl von weiteren Funktionsanwendungsprogrammen gestattet, wobei die Chipkarte 50, 51, 52, 53 lediglich eine Chip­ kartennummer enthält. Der Mikroprozessor 91 des Steuergerätes 90 ist programmiert,
  • a) die in der jeweiligen Chipkarte 50, 51, 52, 53 gespeicherte Chipkartennummer zu laden,
  • b) eine Zuordnung der gelisteten Anwendungsfunktionen zur jeweiligen Chipkartennummer in einem der Speicherbereiche A, B des nicht­ flüchtigen Speichers 94, 95 der Frankiermaschine aufzurufen und die entsprechenden im Programmspeicher 92 gespeicherten Anwendungsprogramme durchzuführen, wobei in den vorgenann­ ten Speicherbereichen A, B die Zuordnung beliebig wählbar vom autorisierten Benutzer speicherbar ist.
Die Fig. 5a zeigt eine Aufteilung der Struktur auf Speicherbereiche A, B und C, wobei im ersten Speicherbereich A ein Verzeichnis gültiger Kartennummern, im zweiten Speicherbereich B Verknüpfungsbedingun­ gen und im dritten Speicherbereich C zugehörige Parametersätze nichtflüchtig gespeichert vorliegen. Die vorgenannte Struktur kann in jedem der vorgenannten Speicherbereiche A und B separat modifiziert werden. Beispielsweise wird der Auflistung im Verzeichnis der gültigen Kartennummern CC-Nr. eine weitere Kartennummer neu hinzugefügt. Jeder Kartennummer ist ein Adreß-Pointer AP zugeordnet, welcher auf eine Adresse im zweiten Speicherbereich B zeigt, unter welcher die kartennummerabhängigen Verknüpfungsbedingungen zusammen mit zugehörigen Bedingungspointern BP und Wertpointern WP gespeichert sind. Die Wertpointer WP zeigen auf eine Adresse für den zugehörigen Parametersatz im dritten Speicherbereich C. Über die Bedingungspointer BP, welche auf eine Adresse für einen weiteren Bedingungspointer mit dem zugehörigen Wertpointer zeigen, wird eine Verknüpfung frei wählbar. Der Wertpointer WP zeigt dann auf eine Adresse mit dem zugehörigen Parametersatz im dritten Speicherbereich C.
Die aufgeteilte modifizierbare Struktur ist über die Pointer wieder herstellbar, wobei in Speicherbereichen E, F des Hauptarbeitsspeichers RAM 93 eine Zwischenspeicherung der geladenen Pointer erfolgt, wobei eine entsprechende Dateneingabe in einen Speicherbereich D des Hauptarbeitsspeichers RAM 93 zur Speicherung eines Datensatzes vorgenommen wird, wobei der Mikroprozessor 91 der Frankiermaschine eine entsprechende Funktion bzw. eine gespeicherte Reihenfolge von Funktionen entsprechend dem Anwendungsprogramm und der so eingegebenen Parameter ausführt. Eine der Funktionen kann zur Initialisierung von Folge-Karten ausgeführt werden, um diese modifizieren zu können oder um die Struktur in einer Tabelle mindestens teilweise anzuzeigen.
Es wird nach Fig. 4 vorausgesetzt, daß ein Teil III des Kennungsstrings, ausgewertet wird und dann im Schritt 125 festgestellt wird, daß die Funktionenanwendung gelistet ist, indem die Kartennummer im Speicherbereich A aufgefunden wird. Nun wird ein Timer-Wert in einen weiteren - in Fig. 5a nicht dargestellten - Speicherbereich U eines nichtflüchtigen Speichers, vorzugsweise des Uhren/Datumsbausteins 95, geladen. Dann wird der Schritt 127 erreicht.
In der Fig. 5b ist ein Detail des Ablaufplans nach Fig. 4 dargestellt, um die Steuerung durch den Mikroprozessor 91 beim Aufruf mindestens einer der Funktionen entsprechend der gespeicherten Struktur durch Eingabe einer Chipkartennummer zu verdeutlichen. Bevor für eine Folgekarte die Funktionalität freigegeben wird, werden in einem Subschritt 127-01 derjenige Adreßpointer AP in einen Speicherbereich E des Hauptarbeits­ speichers RAM 93 geladen, welcher im Speicherbereich A der Chip­ kartennummer zugeordnet ist. Außerdem werden im Subschritt 127-01 Bedingungspointer BP Schritt für Schritt bei jedem Durchlaufen einer Schleife S in einen Speicherbereich F des Hauptarbeitsspeichers RAM 93 geladen. Diese vorgenannten Speicherbereiche E und F des Hauptarbeitsspeichers RAM 93 dienen zur Zwischenspeicherung der Daten der Pointer AP und BP für die nachfolgende Datenverarbeitung. Nach dem Laden und Zwischenspeichern der Daten der Pointer AP und BP wird ein im zweiten Speicherbereich B gespeicherter Wertpointer WP aufgefunden, welcher dem Bedingungspointer BP zugeordnet ist. Zugleich wird den Daten des Bedingungspointers BP ein Verweis auf einen nachfolgenden Bedingungspointer BP entnommen, auf welchen der Mikroprozessor 91 zugreifen soll, um weitere zugehörige Wertpointer WP aufzufinden. Die weitere Datenverarbeitung im Subschritt 127-02 ist vorzugsweise verschachtelt, d. h. zeitoptimal organisiert. So kann ein sogenanntes "pipelineing" durchgeführt werden, wenn die Wertpointer WP auf die Parametersätze im dritten Speicherbereich C zeigen und entsprechende Parametersätze aus dem dritten Speicherbereich C zur Speicherung im RAM-Bereich D des Hauptarbeitsspeichers RAM 93 geladen werden. Im nachfolgenden Subschritt 127-03 wird dabei geprüft, ob bei der vorgenannten Abarbeitung der Routine ein letzter Bedingungspointer BP abgearbeitet worden ist. Ist das nicht der Fall, dann wird zum Subschritt 127-01 zurückverzweigt, um sequentiell die Schleife S weiter solange abzuarbeiten, bis im Subschritt 127-03 das Abarbeiten eines letzten Bedingungspointers BP festgestellt worden ist. Im nachfolgenden Subschritt 127-04 werden die Anwendungen der gesteckten Karte freigegeben, entsprechend des während der Abarbeitung der o.g. Schleife S individuell zusammengestellten Daten­ satzes im Speicherbereich D. Der Mikroprozessor 91 greift dabei auf im Programmspeicher 92 gespeicherte Funktionenanwendungen zurück und auf die Parameter, welche im o.g. zwischengespeicherten Datensatz vorliegen. Zugleich kann ein dem individuellen Datensatz entsprechendes individuelles Menü in der Anzeigeeinheit 89 dargestellt werden.
Es ist vorgesehen, daß eine im Programmspeicher 92 gespeicherte Funktionenanwendung eine Tastatureingabe vorsieht, damit der Mikroprozessor 91 das Anwendungsprogramm zu Ende abarbeiten kann. Es ist vorgesehen, daß der Mikroprozessors 91 programmiert ist, auf drei Speicherbereiche A, B, C des nichtflüchtigen Speichers 94, 95 des Steuergerätes 90 zuzugreifen, um eine Zuordnung der gelisteten Anwendungsfunktionen zur jeweiligen Chipkartennummer im nichtflüch­ tigen Speicher 94, 95 der Frankiermaschine aufzurufen und die entsprechenden Anwendungsprogramme durchzuführen. Die Zuordnung repräsentiert eine vorbestimmte Struktur, wobei die auf die drei Speicherbereiche A, B, C des nichtflüchtigen Speichers 94, 95 aufgeteilte modifizierbare Struktur mittels Pointer wieder herstellbar ist. Die Zuord­ nung der gelisteten Anwendungsfunktionen zur jeweiligen Chipkarten­ nummer in einem der Speicherbereiche A, B des nichtflüchtigen Speichers 94, 95 der Frankiermaschine, welche vom Mikroprozessor 91 aufgerufen wird, um die entsprechenden im Programmspeicher 92 gespeicherten Anwendungsprogramme durchzuführen, ist mit einer eingesteckten Masterkarte beliebig änderbar, weil in den vorgenannten Speicherbereichen A, B die Zuordnung beliebig wählbar vom autorisierten Benutzer nach mindestens einer entsprechenden Eingabe, beispielsweise per Tastatur 88, speicherbar ist.
Es ist weiterhin vorgesehen, daß die im nichtflüchtigen Speicher 94, 95 der Frankiermaschine nichtflüchtig gespeichert vorliegende Struktur, eine durch die Reihenfolge der Auflistung der Chipkartennummern und durch die Zuordnung von gelisteten Anwendungsfunktionen gegebene hierarchi­ sche Struktur ist.
Der Mikroprozessors 91 des Steuergerätes 90 ist programmiert, die Chipkartennummer, die in einem dafür vorgesehenen Teil eines in den geschützten Speicherbereichen der Chipkarten 50, 51, 52, 53 gespeicherten Kennungsstrings gespeichert vorliegt, zu laden, eine Funktionseingabe nach dem Stecken der Chipkarte entsprechend durchzuführen, um die Verwaltung von zu buchenden Kostenstellendaten durch Zugriff auf die zugehörige Funktionenanwendung zu vereinfachen.
Die am Beispiel des Schrittes 127 erläuterte Programmierbarkeit der Anwendungen, die einer Chipkartennummer zugeordnet sind, gilt für erste Chipkarten (Masterkarten) im Schritt 121 ebenso wie für zweite und weitere Folgekarten. Für Masterkarten 50 kann bei Abarbeitung eines entsprechenden Schrittes 121-04 auf ein Schirmbild für einen Menüpunkt: Erzeugung einer Anwendungskarte (nicht dargestellter Schritt 121-1) ver­ zweigt werden.
Die Erfindung ist nicht auf die vorliegenden Ausführungsform beschränkt, da offensichtlich weitere andere Anordnungen bzw. Ausführungen der Erfindung entwickelt bzw. eingesetzt werden können, die - vom gleichen Grundgedanken der Erfindung ausgehend - von den anliegenden Ansprüchen umfaßt werden.

Claims (3)

1. Frankiermaschine mit einer Chipkarten-Schreib/Leseeinheit (70) und mit einer Druckeinrichtung (20), welche von einer Steuereinrichtung (1) gesteuert wird, wobei eine angeschlossene Benutzerschnittstelle (88, 89) oder eine in einen Einsteckschlitz (72) der Chipkarten-Schreib/Lese­ einheit (70) eingesteckte erste Chipkarte (50) eine Einstellung der Frankiermaschine für mindestens eine Funktionsanwendung gestattet, um die entsprechenden im Programmspeicher (92) gespeicherten Anwendungsprogramme auszuführen, wobei die zugehörige Steuer­ einrichtung (1) ein mit einem Mikroprozessor (91) mit zugehörigen Speichern (92, 93, 94, 95) ausgestattetes Steuergerät (90) aufweist, gekennzeichnet dadurch,
  • - daß das Steuergerät (90) der Frankiermaschine mit der Chipkar­ ten-Schreib/Leseeinheit (70) verbunden ist und einen nichtflüchtigen Speicher mit Speicherbereichen A, B für eine Zuordnung von gelisteten Anwendungsfunktionen zur einer Chipkarte aufweist,
  • - daß das Steuergerät (90) in Abhängigkeit von einer vorbestimmten Eingabe mittels mindestens einer in den Einsteckschlitz (72) der Chipkarten-Schreib/Leseeinheit (70) eingesteckten Chipkarte aus einer Anzahl von Chipkarten (50, 51, 52, 53) eine Einstellung der Frankier­ maschine für mindestens ein Funktionsanwendungsprogramm aus einer Anzahl von weiteren Funktionsanwendungsprogrammen gestattet, wobei die Chipkarte (50, 51, 52, 53) lediglich eine Chipkartennummer enthält, wobei der Mikroprozessor (91) des Steuergerätes (90) programmiert ist
    • a) die in der jeweiligen Chipkarte (50, 51, 52, 53) gespeicherte Chipkartennummer zu laden,
    • b) eine Zuordnung der gelisteten Anwendungsfunktionen zur jeweiligen Chipkartennummer in einem der Speicherbereiche A, B des nicht­ flüchtigen Speichers (94, 95) der Frankiermaschine aufzurufen und die entsprechenden im Programmspeicher (92) gespeicherten Anwendungsprogramme durchzuführen, wobei in den vorgenann­ ten Speicherbereichen A, B die Zuordnung beliebig wählbar vom autorisierten Benutzer speicherbar ist.
2. Frankiermaschine, nach Anspruch 1, gekennzeichnet da­ durch, daß der Einsteckschlitz (72) der Chipkarten-Schreib/Leseeinheit (70) hinter der Führungsplatte (2) angeordnet und von der Gehäuseober­ kante (22) der Frankiermaschine zugänglich ist, um die vorgenannten weiteren Chipkarten (51, 52, 53) sequentiell in den Einsteckschlitz (72) der Chipkarten-Schreib/Leseeinheit (70) einzustecken und um deren Chipkartennummer abfragen zu können, wobei der Mikroprozessor (91) programmiert ist, auf drei Speicherbereiche A, B, C des nichtflüchtigen Speichers (94, 95) des Steuergerätes (90) zuzugreifen, um eine Zuord­ nung der gelisteten Anwendungsfunktionen zur jeweiligen Chipkarten­ nummer im nichtflüchtigen Speicher (94, 95) der Frankiermaschine aufzurufen und die entsprechenden Anwendungsprogramme durchzu­ führen, wobei die Zuordnung eine vorbestimmte Struktur repräsentiert, wobei die auf die drei Speicherbereiche A, B, C des nichtflüchtigen Speichers (94, 95) aufgeteilte modifizierbare Struktur mittels Pointer wieder herstellbar ist, wobei in einem Speicherbereich C der Speicher­ bereiche A, B, C zugehörige Parameterdaten gespeichert sind, wobei der Mikroprozessors (91) programmiert ist, eine entsprechende Dateneingabe in einen Speicherbereich D des Hauptarbeitsspeichers RAM (93) vorzu­ nehmen und um eine entsprechende Funktion bzw. eine gespeicherte Reihenfolge von Funktionen entsprechend dem im Programmspeicher 92 gespeicherten Anwendungsprogramm mit den dem Speicherbereich C entnehmbaren Parametern auszuführen.
3. Anordnung, nach den Ansprüchen 1 bis 2, gekennzeichnet dadurch, daß die im nichtflüchtigen Speicher (94, 95) der Fran­ kiermaschine nichtflüchtig gespeichert vorliegende Struktur, eine durch die Reihenfolge der Auflistung der Chipkartennummern und durch die Zuordnung von gelisteten Anwendungsfunktionen gegebene hierarchi­ sche Struktur ist, daß der Mikroprozessor (91) des Steuergerätes (90) programmiert ist, die Chipkartennummer, die in einem dafür vorge­ sehenen Teil eines in den geschützten Speicherbereichen der Chipkarten (50, 51, 52, 53) gespeicherten Kennungsstrings gespeichert vorliegt, zu laden, eine Funktionseingabe nach dem Stecken der Chipkarte ent­ sprechend durchzuführen, um die Verwaltung von zu buchenden Kosten­ stellendaten durch Zugriff auf die zugehörige Funktionenanwendung zu vereinfachen.
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