DE19802364A1 - Vorrichtung und Verfahren zur Steuerung von Prozessen auf einem Computersystem - Google Patents
Vorrichtung und Verfahren zur Steuerung von Prozessen auf einem ComputersystemInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Computersystem und ein
Verfahren zur Steuerung von Prozessen auf einem Computersy
stem, welches zur parallelen Ausführung von mehreren Prozessen
ausgebildet ist.
Bei einem solchen Computersystem tritt häufig das Problem ei
ner Blockierung einer knappen Ressource auf, wenn die mehreren
auf die Ressource zugreifenden Prozesse deren Kapazität er
schöpfen. Solche Blockierungen führen zu einem instabilen Sy
stemzustand und können häufig unerwünschte Wiederanlauf-
Maßnahmen erforderlich machen.
Zur Lösung dieses Problems ist möglich, die knappe Ressource
zu vergrößern. Dasselbe Problem taucht dann jedoch bei einer
anderen Ressource des Computersystems auf, die dann knapp ist.
Es ist außerdem bekannt, alle auf die Ressource zugreifenden
Prozesse konstant zu verzögern. Dies führt jedoch insgesamt zu
einer Verzögerung der Prozeßverarbeitung und kann eine Bloc
kierung der knappen Ressource auch nur bis zu einer bestimmten
erhöhten Maximalauslastung verhindern.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung, ein derartiges Computersy
stem und ein Verfahren zur Steuerung von Prozessen auf dem
Computersystem vorzuschlagen, bei dem eine Blockierung der
knappen Ressource vermieden werden kann.
Gelöst wird die Aufgabe durch ein Computersystem mit einer er
sten Einrichtung zur Berechnung der Kapazitätsauslastung C der
Ressource, einer zweiten Einrichtung zur Bestimmung einer
Last-Verantwortlichkeit eines auf die Ressource zugreifenden
Prozesses und einer dritten Einrichtung zur Verzögerung der
Ausführung des auf die Ressource zugreifenden Prozesses in Ab
hängigkeit von der Kapazitätsauslastung C, der kritischen Ka
pazitätsauslastung Ccrit der Ressource und der Last-
Verantwortlichkeit LR des Prozesses.
Die Erfindung schlägt weiterhin das in Anspruch 11 definierte
Verfahren zur Steuerung von Prozessen auf einem Computersystem
vor.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung und das erfindungsgemäße Ver
fahren arbeiten adaptiv, d. h. abhängig vom aktuellen Nut
zungsgrad der Ressource und der Last-Verantwortlichkeit eines
Prozesses, so daß andere Prozesse, die die Ressource nur wenig
beanspruchen, unbeeinflußt weiterlaufen können. So kann trotz
hoher Auslastung der Ressource sichergestellt werden, daß für
die Stabilität des System notwendige Prozesse weiterlaufen.
Durch die spezifische Verzögerung jedes individuellen Prozes
ses in Abhängigkeit von der aktuellen Kapazitätsauslastung,
der kritischen Kapazitätsauslastung und der Last
verantwortlichkeit des jeweiligen Prozesses können vom Benut
zer des Computersystems gewünschte Randbedingungen implemen
tiert werden. Beispielsweise ist es möglich, wie oben erwähnt,
einzelne Prozesse mit hoher Priorität trotz überkritischer
Auslastung nicht oder nur wenig zu verzögern. Die Verzögerung
eines Prozesses kann mit der jeweiligen Last-Verantwortlich
keit des Prozesses zunehmen. Prozesse, deren Last-
Verantwortlichkeit unterhalb eines Grenzwertes liegen, können
von der Verzögerung völlig unbeeinflußt bleiben. Wenn die Last
der knappen Ressource unterhalb einer kritischen Auslastung
liegt, können alle Prozesse ohne Verzögerung abgearbeitet wer
den.
Die Ansprüche 2 bis 10 beschreiben vorteilhafte Weiterbildun
gen des erfindungsgemäßen Computersystems und die Ansprüche 12
bis 20 solche des erfindungsgemäßen Verfahrens.
Die Last-Verantwortlichkeit LR kann definiert werden als die
Anzahl der bei der Ausführung eines Prozesses erforderlichen
Zugriffe auf die knappe Ressource oder durch die von dem Pro
zess beanspruchte Kapazität der Ressource oder durch eine Kom
bination beider.
Die kritische Kapazitätsauslastung Ccrit der Ressource kann je
nach Typ, Aufgabe und Stabilität der Ressource gewählt werden.
Vorteilhaft liegt die kritische Kapazitätsauslastung Ccrit zwi
schen 20% und 80% der maximalen Kapazität Cmax, insbesondere
bei ungefähr 50% der maximalen Kapazität.
Vorzugsweise wird ein Prozess nicht verzögert, dessen Last-
Verantwortlichkeit LR unterhalb eines festgelegten Wertes
liegt. Dadurch können Prozesse unverzögert weiterlaufen, die
nicht oder nur wenig zu der kritischen Last der Ressource bei
tragen.
Liegt die tatsächliche aktuelle Kapazitätsauslastung C der
Ressource unterhalb der kritischen Kapazitätsauslastung Ccrit,
werden alle Prozesse unverzögert ausgeführt. So kann das Com
putersystem mit maximaler Geschwindigkeit arbeiten, wenn keine
kritische Last vorliegt.
Die Verzögerung kann zwischen einer minimalen und einer maxi
malen Verzögerungszeit variiert werden, wobei Minimal- und Ma
ximalwert entsprechend den Eigenschaften und Anforderungen an
die Ressource gewählt werden können.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird im folgenden anhand
der Zeichnung beschrieben, in der
Fig. 1 eine schematische Darstellung eines erfindungsge
mäßen Computersystems und
Fig. 2 ein Diagramm zur Erläuterung der Funktionsweise
der Erfindung ist.
Im folgenden werden wesentliche Begriffe, die zur Beschreibung
der Erfindung benötigt werden, definiert:
Mit Computersystem ist jedes Gerät zur elektronischen Daten
verarbeitung gemeint, unabhängig davon, ob es sich um einen
Vielzweck-Computer zur Ausführung von Anwendungsprogrammen
oder um einen für eine Aufgabe maßgeschneiderten Computer han
delt. Insbesondere sind auch Computersysteme zur Steuerung von
Kommunikationsnetzwerken darunter zu verstehen.
Unter Ressource oder Betriebsmittel sind die zur Erledigung
eines Auftrages, z. b. einer Informationsübermittlung einsetz
baren Komponenten (Hardware und Software) des Computersystems
zu verstehen, etwa Speicher, Schnittstellen, Datenleitungen.
Ein Prozess ist ein Satz von auf eine Ressource des Computer
systems zugreifenden Instruktionen.
Laufen bei dem erfindungsgemäßen Computersystem mehrere Pro
zesse P parallel ab, kann es zu einer hohen Belastung durch
Zugriffe auf eine knappe Ressource R des Computersystems kom
men. Eine erste Einrichtung 1 mißt die Kapazitätsauslastung C
dieser Ressource R, etwa eines Speichers, wobei beispielsweise
die Belegung der Speicherkapazität als Maß für die Auslastung
dienen kann. Eine zweite Einrichtung 2 bestimmt für jeden auf
die knappe Ressource R zugreifenden Prozess, in Fig. 1 schema
tisch als P dargestellt, eine Last-Verantwortlichkeit LR, wel
che ein Maß für die Verantwortlichkeit des Prozesses für die
Kapazitätsauslastung C der knappen Ressource R ist. Eine drit
te Einrichtung 3 verzögert dann die Ausführung des auf die
Ressource zugreifenden Prozesses P um eine Zeitdauer in Abhän
gigkeit von der aktuellen Kapazitätsauslastung C, der kriti
schen Kapazitätsauslastung Ccrit der Ressource R und der Last-
Verantwortlichkeit LR des Prozesses. Hat ein Prozess eine ge
ringe Last-Verantwortlichkeit, so wird dieser nicht verzögert.
Die dritte Einrichtung erzeugt erst dann eine Verzögerung von
Prozessen, wenn die tatsächliche Kapazitätsauslastung C ober
halb der kritischen Kapazitätsauslastung Ccrit liegt. Je nach
momentaner Kapazitätsauslastung und Last-Verantwortlichkeit
eines Prozesses kann dieser um eine Zeitdauer zwischen einer
minimalen Verzögerung Dmin und einer maximalen Verzögerung Dmax
verzögert werden.
Fig. 2 zeigt schematisch die von der dritten Einrichtung er
zeugte Verzögerung eines Prozesses P mit einer Last-
Verantwortlichkeit IHR = 0 in Abhängigkeit von der aktuellen
Kapazität C der Ressource R. Unterhalb der kritischen Kapazi
tät Ccrit wird der Prozess nicht verzögert, bei Erreichen die
ser kritischen Kapazität tritt eine Verzögerung von Dmin ein,
die bei zunehmender Kapazitätsauslastung bis auf den Maximal
wert Dmax zunimmt.
Durch die Verzögerung bestimmter, auf die knappe Ressource zu
greifender Prozesse unter Last, die besonders zur Auslastung
der Ressource beitragen, können die Kapazitätsengpässe besei
tigt werden und eine Blockierung der Ressource und damit des
gesamten Computersystems vermieden werden (ähnlich wie eine
Geschwindigkeitsbeschränkung auf einer Autobahn zur Verringe
rung der Stauwahrscheinlichkeit führen kann) . Die Stabilität
des Systems wird dadurch verbessert, und einzelne Prozesse,
die nicht oder nicht wesentlich zur Kapazitätsauslastung des
Computersystems beitragen, können unverzögert oder nur unwe
sentlich verzögert weiterarbeiten.
Im folgenden wird ein Versuchsbeispiel der Erfindung unter Be
zugnahme auf den Anhang erläutert.
Die Verzögerung eines auf die knappe Ressource R, im Versuchs
fall eines Speichers mit einer Kapazität von 64 kByte, zugrei
fenden Prozesses war durch die folgende Formel gegeben:
wobei die maximale Verzögerung Dmax=15s, die minimale Verzöge
rung Dmin=0,5s und die Konstante K=0,1s war.
Es wurden weiterhin folgende Werte gewählt:
Ccrit = 50% Cmax, (hier: Ccrit = 32 kByte)
Dmin = 0,5s
Dmax = 15s
K=0,1s.
Dmin = 0,5s
Dmax = 15s
K=0,1s.
Das erfindungsgemäße Computersystem wurde unter den angegebe
nen Einstellungen mehrere Wochen lang getestet. Es traten kei
ne Blockierungen des Systems aufgrund eines Überlaufs des
Speichers, d. h. der knappen Ressource R, auf. In dem als An
hang beigefügten Computerausdruck bedeutet Process den Namen
eines auf die Ressource zugreifenden Prozesses, Time den Zeit
punkt, zu dem der Prozess die Ressource belegt, Count die
Last-Verantwortlichkeit eines Prozesses, wenn C größer als
Ccrit ist, im vorliegenden Fall die Anzahl der Schreibvorgänge
des Prozesses, Size die Kapazitätsauslastung (Belegung) C des
Speichers, wobei Ccrit gleich 32 KByte ist, und Delay die durch
die dritte Einrichtung des Computersystems hervorgerufene Ver
zögerung des Prozesses.
Steigt die Kapazitätsauslastung über die kritische Kapazitäts
auslastung an, wie z. B. zum Zeitpunkt 06:46:12,47, so tritt
eine Verzögerung eines Prozesses ein, die um so größer ist, je
stärker der Prozess zur Auslastung der knappen Ressource bei
trägt. Fällt die Kapazitätsauslastung wieder unter die kriti
sche Grenze, wie z. B. zum Zeitpunkt 06:4:23,21, nimmt die
Verzögerung der Prozesse exponentiell mit der Zeit ab.
Während des gesamten Systemlaufes ist kein Überlaufen des
Speichers und damit keine Blockierung des Computersystems auf
getreten.
Claims (20)
1. Computersystem zur parallelen Ausführung von mehreren Pro
zessen, mit einer knappen Ressource R, auf welche die aus zu
führenden Prozesse zugreifen, aufweisend
eine erste Einrichtung (1) zur Berechnung einer Kapazitätsaus lastung C der Ressource R,
eine zweite Einrichtung (2) zur Bestimmung einer Last- Verantwortlichkeit LR eines auf die Ressource R zugreifenden Prozesses,
eine dritte Einrichtung (3) zur Verzögerung eines auf die Res source R zugreifenden Prozesses in Abhängigkeit von der Kapa zitätsauslastung C, einer kritischen Kapazitätsauslastung Ccrit der Ressource R und der Last-Verantwortlichkeit LR des Prozes ses.
eine erste Einrichtung (1) zur Berechnung einer Kapazitätsaus lastung C der Ressource R,
eine zweite Einrichtung (2) zur Bestimmung einer Last- Verantwortlichkeit LR eines auf die Ressource R zugreifenden Prozesses,
eine dritte Einrichtung (3) zur Verzögerung eines auf die Res source R zugreifenden Prozesses in Abhängigkeit von der Kapa zitätsauslastung C, einer kritischen Kapazitätsauslastung Ccrit der Ressource R und der Last-Verantwortlichkeit LR des Prozes ses.
2. Computersystem nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die zweite Einrichtung (2) die Last-Verantwortlichkeit LR
in Abhängigkeit von der Zahl der durchgeführten Zugriffe eines
Prozesses auf die Ressource R berechnet.
3. Computersystem nach einem der Ansprüche 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die zweite Einrichtung (2) die Last-Abhängigkeit LR eines
Prozesses in Abhängigkeit von der durch den Prozess bean
spruchten Kapazität der Ressource R bestimmt.
4. Computersystem nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die zweite Einrichtung (2) die Last-Abhängigkeit LR eines
Prozesses bei einer Kapazitätsauslastung C größer als die kri
tische Kapazitätsauslastung C erhöht und bei einer Kapazitäts
auslastung C kleiner als die kritische Kapazitätsauslastung
Ccrit absenkt.
5. Computersystem nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß die kritische Kapazitätsauslastung Ccrit im Bereich zwi
schen 20% und 80% einer maximalen Kapazität Cmax der Ressource
R gewählt ist.
6. Computersystem nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß die kritische Kapazitätsauslastung Ccrit zu 50% der maxima
len Kapazitätsauslastung Cmax der Ressource R gewählt ist.
7. Computersystem nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß die dritte Einrichtung (3) einen Prozess nicht verzögert,
dessen Last-Verantwortlichkeit LR unterhalb eines festgelegten
Wertes liegt.
8. Computersystem nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß die dritte Einrichtung (3) Prozesse nicht verzögert, wenn
die aktuelle Kapazitätsauslastung C kleiner ist als die kriti
sche Kapazitätsauslastung Ccrit.
9. Computersystem nach einem der Ansprüche 1 bis 8
dadurch gekennzeichnet,
daß die dritte Einrichtung (3) einem Prozess eine Verzögerung
auferlegt, die nach der folgenden Formel berechnet wird:
wobei Dmax eine maximale und Dmin eine minimale Verzögerung und K ein wählbarer konstanter Faktor ist.
wobei Dmax eine maximale und Dmin eine minimale Verzögerung und K ein wählbarer konstanter Faktor ist.
10. Computersystem nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet, daß
die maximale Verzögerung Dmax=15s, die minimale Verzögerung
Dmin=0,5s und die Konstante K=0,1s ist.
11. Verfahren zur Steuerung von Prozessen auf einem Computer
system zur parallelen Ausführung von mehreren Prozessen, mit
einer knappen Ressource R, auf welche die Prozesse zugreifen,
aufweisend:
- - Berechnung einer Kapazitätsauslastung C der Ressource R,
- - Bestimmung einer Last-Verantwortlichkeit LR eines auf die Ressource R zugreifenden Prozesses,
- - Verzögerung der Ausführung des auf die Ressource R zugrei fenden Prozesses in Abhängigkeit von der Kapazitätsausla stung C, der kritischen Kapazitätsauslastung Ccrit der Res source R und der Last-Verantwortlichkeit LR des Prozesses.
12. Verfahren nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Last-Verantwortlichkeit LR eines Prozesses in Abhän
gigkeit von der Anzahl der Zugriffe bestimmt wird.
13. Verfahren nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Last-Verantwortlichkeit LR eines Prozesses in Abhän
gigkeit von der für die Ausführung des Prozesses erforderli
chen Kapazität der Ressource R bestimmt wird.
14. Verfahren nach einem der Ansprüche 11 bis 13,
dadurch gekennzeichnet,
daß die die Last-Abhängigkeit LR eines Prozesses bei einer Ka
pazitätsauslastung C größer als die kritische Kapazitätsausla
stung Ccrit erhöht und bei einer Kapazitätsauslastung C kleiner
als die kritische Kapazitätsauslastung Ccrit abgesenkt wird.
15. Verfahren nach einem der Ansprüche 11 bis 14,
dadurch gekennzeichnet,
daß die kritische Kapazitätsauslastung Ccrit zu 20% bis 80% der
maximalen Kapazitätsauslastung Cmax der Ressource R gewählt
wird.
16. Verfahren nach Anspruch 15,
dadurch gekennzeichnet,
daß die kritische Kapazitätsauslastung Ccrit zu 50% der maxima
len Kapazitätsauslastung Cmax der Ressource R gewählt wird.
17. Verfahren nach einem der Ansprüche 11 bis 16
dadurch gekennzeichnet,
daß ein Prozess nicht verzögert wird, dessen Last-
Verantwortlichkeit LR kleiner als ein festgelegter Wert ist.
18. Verfahren nach einem der Ansprüche 11 bis 17
dadurch gekennzeichnet,
daß Prozesse nicht verzögert werden, wenn die Kapazitätsausla
stung C der Ressource R kleiner ist als die kritische Kapazi
tätsauslastung Ccrit.
19. Verfahren nach einem der Ansprüche 11 bis 18,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Verzögerung gemäß der folgenden Formel berechnet wird:
wobei Dmax eine maximale, Dmin eine minimale Verzögerung und K ein wählbarer konstanter Faktor ist.
wobei Dmax eine maximale, Dmin eine minimale Verzögerung und K ein wählbarer konstanter Faktor ist.
20. Verfahren nach Anspruch 19,
dadurch gekennzeichnet,
daß die maximale Verzögerung Dmax=15s, die minimale Verzögerung
Dmin=0,5s und die Konstante K=0,1s ist.
Priority Applications (7)
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8131 | Rejection |