DE19807234A1 - Geräte-Anordnung - Google Patents

Geräte-Anordnung

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Christian Keil
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Abstract

Um eine Geräteanordnung für Schalt-, Rechner- und Serverschränke zu schaffen, welche eine besonders geringe Höhe aufweist und eine variable Anordnung eines Datensichtgerätes ermöglicht, ist erfindungsgemäß vorgesehen, einen Monitor/Flachbildschirm und eine Tastatur in einer Ebene anzuordnen und in einem gemeinsamen Einschub aufzunehmen. In einer herausgefahrenen Position kann der Monitor/Flachbildschirm hochgeschwenkt bzw. aufgeklappt werden. Zweckmäßigerweise ist ein Signalumschalter zwischen der Tastatur und dem Monitor/Flachbildschirm angeordnet. In weiteren Ausbildungsvarianten der Geräteanordnung sind eine Tastatur und ein Signalumschalter in einer Ebene und darüber ein Monitor/Flachbildschirm in einem gemeinsamen Einschub von maximal zwei Höheneinheiten oder in zwei getrennten Einschüben von jeweils maximal einer Höheneinheit angeordnet.

Description

Die Erfindung betrifft eine Geräte-Anordnung für Schränke der Netzwerktechnik gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Für Schränke der Netzwerk- und Automatisierungstechnik und insbesondere für Schalt-, Rechner- und Serverschränke ist es bekannt, Tastaturen in Einschüben anzuordnen, welche über Teleskopschienen horizontal verstellbar sind und zur Dateneingabe herausgezogen werden können.
In der Regel weist ein Tastatureinschub eine Höhe von einer Höheneinheit (HE) der 19-Zoll-Bauweise auf. Zusätzlich muß in Serverschränken ein weiterer Einschub für einen Signal­ umschalter, welcher eine getrennte Ansteuerung mehrerer Server ermöglicht, vorgesehen werden. Der Signalumschalter- Einschub weist in der Regel eine Höhe von einer bis drei Höheneinheiten auf. Des weiteren kann wenigstens ein Daten­ sichtgerät in einem Rechner- oder Serverschrank vorgesehen sein. Im allgemeinen ist es üblich, in einem oberen Bereich eines Schrankes oder Gestells einen Monitor anzuordnen, wo­ bei dieser meistens sechs bis acht Höheneinheiten des 19-Zoll-Systems beansprucht. Die vorgenannten Einschubbau­ gruppen benötigen somit bis zu zwölf Höheneinheiten. Damit entspricht die bekannte Geräteanordnung nicht den ständig steigenden Anforderungen an eine kostenreduzierte Fertigung von Rechner- und Serverschränken bei gleichzeitiger Steige­ rung des Aufnahmevolumens.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Geräteanordnung zu schaffen, welche wenigstens eine Tasta­ tur als Eingabeeinheit und ein Datensichtgerät umfaßt, eine geringe Höhe aufweist und das nutzbare Volumen in einem Schrank vergrößert oder zu einer geringeren Schrankhöhe und somit zu einem verminderten Materialverbrauch führt.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch die Merkmale des An­ spruchs 1 gelöst. Zweckmäßige und vorteilhafte Ausgestal­ tungen sind in den Unteransprüchen und in der Figurenbe­ schreibung enthalten.
Ein Grundgedanke der Erfindung kann darin gesehen werden, die Tiefe eines Schrankes oder eines Gestelles für einen Einschub von etwa einer Höheneinheit auszunutzen und eine Tastatur und ein Datensichtgerät hintereinander, d. h. in einer Ebene anzuordnen. Indem die Tastatur und das Daten­ sichtgerät in einem gemeinsamen Einschub aufgenommen sind, wird nur eine Höheneinheit in Anspruch genommen. Wenn außerdem ein Signalumschalter (SIGNUM), z. B. hinter der Ta­ statur und vor dem Datensichtgerät angeordnet wird, kann eine weitere Höheneinheit eingespart werden.
Erfindungsgemäß wird als Datensichtgerät ein PC-Monitor ge­ ringer Bautiefe bzw. ein Flachbildschirm (TFT) eingesetzt. Im folgenden wird der Begriff Monitor und/oder Flachbild­ schirm verwendet, wobei dabei Bildschirme geringer Bautie­ fe, z. B. Flachbildröhren mit Katodenstrahlablenkung, Ra­ ster-Flachbildschirme, Plasma-, LED-, Elektroluminizenz- und LCD-Bildschirme umfaßt sein sollen. In der Regel hat ein Flachbildschirm eine Tiefe von etwa 24 mm. Dieser Flachbildschirm wird in einer horizontalen Stellung hinter der Tastatur angeordnet und sinnvollerweise bei herausge­ zogenem Einschub in eine Betriebsstellung gebracht, bei­ spielsweise um eine horizontale, vorzugsweise frontseitige Achse hochgeschwenkt oder auch aufgeklappt.
In der nahezu vertikalen Betriebsstellung sollte der Moni­ tor/Flachbildschirm durch einen Feststeller gesichert wer­ den. Des weiteren ist es sinnvoll, den Einschub vor einem unbeabsichtigten Hineinschieben zu sichern. Es ist vorteil­ haft, wenn eine Einrichtung sowohl die Halterung des Moni­ tors/Flachbildschirms in Betriebsstellung als auch die Ar­ retierung des Einschubs in herausgezogener Stellung ge­ währleistet.
Die Anordnung einer Tastatur, eines Signalumschalters und eines Flachbildschirms in einer Ebene sowie vorteilhafter­ weise einer Handauflage in einem frontseitigen Bereich des gemeinsamen Einschubs erfordert etwa eine Schranktiefe bzw. Einschubtiefe von ca. 700 mm. Eine derartige Einschubtiefe ist bei Rechnerschränken im Serverbereich gegeben.
In einer Weiterbildung der Erfindung ist ein gemeinsamer Einschub von 1,5 bis maximal 2 Höheneinheiten der 19-Zoll-Bau­ weise für eine Tastatur und einen darüber angeordneten Flachbildschirm vorgesehen. Hinter der Tastatur kann zweck­ mäßigerweise ein Signalumschalter angeordnet und vor der Tastatur eine Handauflage vorgesehen sein. Der Flachbild­ schirm ist zweckmäßigerweise an einem rückseitigen Gelenk angelenkt und kann nach oben aufgeklappt werden. In der Regel beträgt der Winkel in aufgeklappter Betriebsstellung bis zu etwa 130°. Diese zweite Ausbildungsvariante er­ fordert lediglich eine Tiefe von etwa 300 mm bis 400 mm.
Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung sieht zwei Einze­ leinschübe vor, in welchen eine Tastatur bzw. ein Monitor/Flach­ bildschirm, angeordnet werden. Es ist von Vorteil, wenn ein Signalumschalter in dem Einzeleinschub für die Ta­ statur angeordnet wird. Dabei kann der Signalumschalter un­ mittelbar hinter der Tastatur, jedoch auch in den Seitenbe­ reichen und in einer vertikalen Anordnung vorgesehen sein.
Die Einzeleinschübe, welche eine Höhe von einer Höhenein­ heit (1 HE) aufweisen, können unmittelbar übereinander in einem Schrank oder Gestell angeordnet werden. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, die Einzeleinschübe mit einem Abstand von einer oder mehreren Höheneinheiten anzuordnen.
Ein Monitor/Flachbildschirm kann darüber hinaus, insbeson­ dere bei der Ausbildungsvariante mit einem gemeinsamen Ein­ schub von einer oder zwei Höheneinheiten, aus dem gemeinsa­ men Einschub herausgenommen und auf einer höheren Aufnahme oder einer Auszugsplatte angeordnet werden.
Es ist außerdem vorteilhaft, wenn der Einschub für den Mo­ nitor/Flachbildschirm auch eine Verschwenkbarkeit des Moni­ tors/Flachbildschirms um eine vertikale Achse ermöglicht, welche z. B. abklappbar in einem Seitenbereich des Einschubs angeordnet werden kann. Darüber hinaus kann es von Vorteil sein, wenn neben der vertikalen Verstellung eine Neigungs­ verstellung des Monitors/Flachbildschirms vorgesehen wird.
Die Erfindung wird nachstehend anhand einer Zeichnung wei­ ter erläutert; in dieser zeigen in einer stark schemati­ sierten Darstellung
Fig. 1 eine erste Ausbildungsvariante der erfin­ dungsgemäßen Geräteanordnung in einer Drauf­ sicht;
Fig. 2 eine Ansicht der erfindungsgemäßen Gerätean­ ordnung nach Pfeil II gemäß Fig. 1;
Fig. 3 eine Seitenansicht der erfindungsgemäßen Ge­ räteanordnung nach Pfeil III gemäß Fig. 1, jedoch zusätzlich mit einem hochgestellten Flachbildschirm;
Fig. 4 eine Seitenansicht einer zweiten Ausbildungs­ variante einer erfindungsgemäßen Geräteanord­ nung und
Fig. 5 eine stark schematisierte Seitenansicht einer dritten Ausbildungsvariante der erfindungsge­ mäßen Geräteanordnung.
Fig. 1 bis 3 zeigen eine bevorzugte Variante der erfin­ dungsgemäßen Geräteanordnung. In dieser Geräteanordnung sind eine Tastatur 3, ein Signalumschalter 10 und als Da­ tensichtgerät ein Monitor/Flachbildschirm 5 in einem ge­ meinsamen Einschub 2 aufgenommen. Der gemeinsame Einschub 2 hat eine Höhe von etwa einer Höheneinheit und eine Tiefe von ca. 700 mm.
Die Tastatur 3 ist in einem frontseitigen Bereich 12 des Einschubs 2 angeordnet. Dahinter ist der Signalumschalter 10 und hinter diesem der Monitor/Flachbildschirm 5 (z. B. ein LC-Display) angeordnet. Zwischen einem frontseitigen Handgriff 11 und der Tastatur 3 ist eine Handauflage 7 aus­ gebildet. Alle vorgenannten Geräte 3, 5, 10 und auch die Handauflage 7 reichen nicht über eine Oberkante 19 des ge­ meinsamen Einschubs 2 hinaus (siehe Fig. 3).
In einer Frontseite 17 des gemeinsamen Einschubs 2 ist in diesem Beispiel eine Verriegelungseinrichtung, z. B. ein Schließzylinder 18, vorgesehen, um ein unberechtigtes Her­ ausziehen des Einschubs 2 und eine unbefugte Datenein- und -ausgabe zu verhindern.
Der gemeinsame Einschub 2 ist über beidseitig angeordnete Teleskopschienen 9 horizontal verstellbar und kann aus einem Schrank oder Gestell (nicht dargestellt) herausgezogen und wieder hineingeschoben werden. In der herausgezogenen Stellung sind die Tastatur 3, der Signalumschalter 10 und der Monitor/Flachbildschirm zugänglich.
Fig. 3 zeigt mit strichlierten Linien eine Betriebsstellung des Monitors/Flachbildschirms 5, in welche dieser aus der horizontalen Anordnung durch Aufschwenken gebracht wird. Das Aufstellen des Flachbildschirms 5 ist relativ einfach um eine frontseitige horizontale Achse 13 möglich. Eine Verkabelung 21 führt vom Signalumschalter 10 zum Flachbild­ schirm 5 und zur Tastatur 3.
Fig. 4 zeigt eine zweite Ausbildungsvariante der Gerätean­ ordnung in einem gemeinsamen Einschub. Der gemeinsame Ein­ schub 4 weist hier jedoch eine Höhe von 1,5 bis 2 Höhenein­ heiten auf, wobei eine Tastatur 3 und ein Signalumschalter 10 eine Höhe < 1 HE aufweisen. Eine strichlierte Linie 22 gibt eine Höheneinheit (1 HE) an.
Oberhalb der Tastatur 3 und des Signalschalters 10 ist der Flachbildschirm 5 angeordnet und über ein Scharnier 14 in einem rückseitigen Bereich 24 des Einschubs 4 angelenkt. Der Flachbildschirm 5 ist in aufgeklappter Stellung mit ei­ nem Öffnungswinkel von etwa 130° angeordnet und gewähr­ leistet eine gute Ablesbarkeit. In einem frontseitigen Be­ reich 26 und vor der Tastatur 3 ist eine Handauflage 7 aus­ gebildet, welche wie die Tastatur 3 und der Signalumschal­ ter 10 in eingeschobener Position des gemeinsamen Einschubs 4 von dem darüber geklappten Flachbildschirm 5 abgedeckt wird. Der gemeinsame Einschub 4 ist über einen Handgriff 11 betätigbar, welcher nach einer Entriegelung (nicht darge­ stellt) auch zum Hochklappen des Flachbildschirms 5 verwen­ det werden kann. An der Rückseite 24 ist ein Anschluß 28 für den Signalumschalter 10 angeordnet.
Eine weitere Ausbildungsvariante ist in Fig. 5 gezeigt. Gleiche Merkmale sind wiederum mit identischen Bezugszei­ chen versehen.
Bei der Geräteanordnung nach Fig. 5 ist für eine Tastatur 3 ein Einzeleinschub 6 und für einen Flachbildschirm 5 ein weiterer Einzeleinschub 8 vorgesehen. Hinter der Tastatur 3 befindet sich wiederum ein Signalumschalter 10 mit einem Anschluß 28. Vor dem Flachbildschirm 5 ist eine Handauflage 7 ausgebildet. Die Einzeleinschübe 6, 8 weisen eine Höhe von jeweils etwa einer Höheneinheit auf und können gemäß Fig. 5 direkt übereinander, jedoch auch beabstandet vonein­ ander in einem Schrank oder Gestell angeordnet werden. Der Flachbildschirm 5 kann auch aus dem Einschub 8 entnommen und auf einer anderen, insbesondere höheren Ebene des Schrankes, angeordnet werden.

Claims (18)

1. Geräte-Anordnung für Schränke und Gestelle der Netz­ werk- und Automatisierungstechnik, insbesondere für Schalt-, Rechner- und Serverschränke, mit einer Tasta­ tur (3) und einem Datensichtgerät (5), dadurch gekennzeichnet,
daß die Tastatur (3) und das Datensichtgerät (5) in einem gemeinsamen Einschub (2, 4) oder jeweils in ei­ nem Einzeleinschub (6, 8) angeordnet sind,
daß als Datensichtgerät ein Monitor/Flachbildschirm (5) eingesetzt ist und
daß der gemeinsame Einschub (2; 4) eine Höhe von etwa einer Höheneinheit bis etwa zwei Höheneinheiten und die Einzeleinschübe (6, 8) jeweils eine Höhe von etwa einer Höheneinheit der 19-Zoll-Bauweise aufweisen.
2. Geräte-Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß bei einem gemeinsamen Einschub (2) von einer Hö­ heneinheit die Tastatur (3) in einem frontseitigen Be­ reich (12) des Einschubs (2) und der Monitor/Flach­ bildschirm (5) hinter der Tastatur (3) angeordnet sind.
3. Geräte-Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß bei einem gemeinsamen Einschub (4) von maximal zwei Höheneinheiten der Monitor/Flachbildschirm (5) oberhalb der Tastatur (3) angeordnet ist.
4. Geräte-Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Einzeleinschübe (6, 8) für die Tastatur (3) und den Monitor/Flachbildschirm (5) direkt übereinander oder in einem Abstand von einer oder mehreren Höhen­ einheiten angeordnet sind.
5. Geräte-Anordnung nach einem der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Monitor/Flachbildschirm (5) jeweils bei her­ ausgezogenem gemeinsamen Einschub (2; 4) oder Einzel­ einschub (8) in eine Betriebsstellung bringbar ist.
6. Geräte-Anordnung nach einem der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Monitor/Flachbildschirm (5) in einer horizon­ talen Anordnung von dem gemeinsamen Einschub (2; 4) oder Einzeleinschub (8) aufgenommen und in der Be­ triebsstellung vertikal oder schräg gestellt ist.
7. Geräte-Anordnung nach einem der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Monitor/Flachbildschirm (5) wenigstens auf­ klappbar oder um eine horizontale Achse (13) schwenk­ bar angeordnet ist.
8. Geräte-Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Monitor/Flachbildschirm (5) des gemeinsamen Einschubs (2; 4) und des Einzeleinschubs (8) in Be­ triebsstellung außerhalb des Einschubs (2; 4; 8) und insbesondere oberhalb des Einschubs (2; 4; 8) auf ei­ nem Auszug oder einen Zwischenboden angeordnet ist.
9. Geräte-Anordnung nach einem der Ansprüche 1, 2, 5 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der gemeinsame Einschub (2) mit hintereinander an­ geordneter Tastatur (3) und Monitor/Flachbildschirm (5) eine Tiefe von ca. 700 mm aufweist.
10. Geräte-Anordnung nach einem der vorhergehenden An­ sprüche 1, 3 bis 7 und 8, dadurch gekennzeichnet, daß der gemeinsame Einschub (4) von maximal zwei Hö­ heneinheiten oder die Einzeleinschübe (6, 8) eine Tiefe von etwa 300 mm bis 400 mm aufweisen.
11. Geräte-Anordnung nach einem der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Monitor/Flachbildschirm (5) nach dem Aufstellen um eine vertikale Achse verschwenkbar und/oder nei­ gungsverstellbar angeordnet ist.
12. Geräte-Anordnung nach einem der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der gemeinsame Einschub (2; 4) und wenigstens der Einzeleinschub (8) für den Monitor/Flachbildschirm (5) eine Einrichtung (15) zur Sicherung der Einschübe (2; 4; 8) in der ausgefahrenen Stellung und des vertikal oder schräg gestellten Monitors/Flachbildschirms (5) aufweist.
13. Geräte-Anordnung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Monitor/Flachbildschirm (5) des gemeinsamen Einschubs (4) von zwei Höheneinheiten um ein Scharnier (14), welches rückseitig angeordnet ist, aufklappbar ist und daß die horizontale Achse (13) des Monitors/­ Flachbildschirms (5) des gemeinsamen Einschubs (2) von einer Höheneinheit und des Einzeleinschubs (8) an ei­ nem frontseitigen Bereich (16) des Monitors/Flachbild­ schirms (5) angeordnet ist.
14. Geräte-Anordnung nach einem der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in dem gemeinsamen Einschub (2; 4) und in dem Ein­ zeleinschub (6) für die Tastatur (3) ein Signalum­ schalter (10) angeordnet ist.
15. Geräte-Anordnung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Signalumschalter (10) in dem gemeinsamen Ein­ schub (2) von einer Höheneinheit zwischen der Tastatur (3) und dem Monitor/Flachbildschirm (5) angeordnet ist.
16. Geräte-Anordnung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Signalumschalter (10) in dem Einzeleinschub (6) für die Tastatur (3) sowie in dem gemeinsamen Ein­ schub (4) von maximal zwei Höheneinheiten hinter der Tastatur (3) angeordnet ist.
17. Geräte-Anordnung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Signalumschalter (10) neben der Tastatur (6) oder in Randbereichen des Einschubs (2; 4; 6) angeord­ net ist.
18. Geräte-Anordnung nach einem der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Einschübe (2; 4; 6) eine Handauflage (7) auf­ weisen, welche vor der Tastatur (3) in einem front­ seitigen Bereich (12) angeordnet ist.
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