DE19812040A1 - Schneidemaschine - Google Patents

Schneidemaschine

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Description

Die vorliegende Erfindung betrifft allgemein eine Schneide­ maschine, die eine kreisförmige Schneidklinge aufweist, die da­ zu ausgelegt ist, mittels eines Motors in Drehung versetzt zu werden, wie beispielsweise mittels eines kleinen luftgekühlten Zweitakt-Benzinmotors oder eines Elektromotors. Insbesondere betrifft die Erfindung eine tragbare Schneidemaschine, die mit einem Gebläse bzw. Lüfter zum Absaugen und Entfernen von Staub versehen ist, der beim Schneiden von Betonteilen oder derglei­ chen mit der kreisförmigen Schneidklinge erzeugt wird.
Wie in der japanischen Patentschrift H/7-14570 erläutert, ist eine tragbare Schneidemaschine mit einem Gebläse zum Absaugen und Entfernen von Staub vorgeschlagen worden bzw. in praktische Anwendung umgesetzt worden. Diese herkömmliche tragbare Schnei­ demaschine umfaßt einen Hauptkörper, der mit einem Motor verse­ hen ist, eine kreisförmige Schneidklinge, die dazu ausgelegt ist, durch den Motor in Drehung versetzt zu werden, eine Si­ cherheitsabdeckung, die auf den beiden Seiten eines Randab­ schnitts der Schneidklinge angeordnet ist und diese abdeckt, um einen Staubaustragdurchlaß zu bilden, und einen Lüfter, der an die Sicherheitsabdeckung angebracht ist, um Staub anzusaugen, der während der Schneidarbeit unter Verwendung der kreisförmi­ gen Schneidklinge erzeugt wird, und zum Entfernen des Staubs durch den Staubaustragdurchlaß. Eine Barrierenwand ist an der Sicherheitsabdeckung derart angebracht, daß sie den Staubaus­ tragdurchlaß im wesentlichen unterbricht bzw. schneidet, und eine Staubabsaugöffnung für das Gebläse ist vor der Barrieren­ wand in der Drehrichtung der Schneidklinge angeordnet.
Diese herkömmliche Schneidemaschine unterliegt jedoch dem fol­ genden Problem. Da die vorstehend genannte Barrierenwand derart angebracht ist, daß sie den Staubaustragdurchlaß unterbricht, wie vorstehend erläutert, muß die Barrierenwand nicht nur über dem Außenumfang des Rands der Schneidklinge angeordnet sein, sondern sich auch beidseits des Randabschnitts der Schneid­ klinge erstrecken. In diesem Fall muß ein vorbestimmter Frei­ raum zwischen der Schneidklinge und den Abschnitten der Bar­ riere beibehalten werden, die sich auf den Seiten des Schneid­ randabschnitts erstrecken. Mit anderen Worten müssen die ver­ längerten Abschnitte der Barriere, die zu beiden Seiten des Schneidrandabschnitts angeordnet sind, so gebildet sein, daß sie eine schlitzförmige Öffnung aufweisen, die eine vorbe­ stimmte Breite derart hat, daß die Schneidklinge sich darin oh­ ne Kontakt mit den verlängerten Abschnitten drehen kann.
Wenn eine derartige schlitzförmige Öffnung in der Barriere ge­ bildet ist, ist zwischen der Schneidklinge und den verlängerten Abschnitten der Barriere jedoch unvermeidlich ein Spalt gebil­ det. Der beim Schneiden von Betonteilen oder dergleichen er­ zeugte Staub leckt damit unvermeidlich durch den Spalt in Rich­ tung auf die Rückseite der Schneidklinge aus. Ein Teil des Staubs wird damit direkt von der Sicherheitsabdeckung durch den Spalt ausgetragen, der zwischen der Schneidklinge und den ver­ längerten Abschnitten der Barriere gebildet ist, ohne durch die Staubabsaugöffnung des Gebläses gesaugt zu werden.
Diese Erfindung ist gemacht worden, um die vorstehend genannten Probleme der herkömmlichen Schneidemaschine zu überwinden. Eine Aufgabe der Erfindung besteht deshalb darin, eine Schneide­ maschine zu schaffen, die in der Lage ist, die Staubmenge zu minimieren, die, ohne durch das Gebläse angesaugt zu werden, direkt in die Außenatmosphäre durch den Spalt zwischen der Schneidklinge und der Barrierenwand ausgetragen wird.
Gelöst wird diese Aufgabe durch die Merkmale des Anspruchs 1. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteran­ sprüchen angegeben.
Gegenstand der Erfindung bildet damit eine Schneidemaschine, die einen Hauptkörperabschnitt aufweist, der mit einem Motor versehen ist, einen Schneidbearbeitungsabschnitt mit einer kreisförmigen Schneidklinge, die durch den Motor in Drehung versetzt werden kann, und eine Sicherheitsabdeckung, die auf beiden Seiten eines Randabschnitts der Schneidklinge angeordnet ist und diese abdeckt, um zusammen mit der Schneidklinge einen Staubaustragdurchlaß zu bilden. Ein Gebläse ist an der Sicher­ heitsabdeckung angebracht, um Staub anzusaugen, der während der Schneidarbeit unter Verwendung der kreisförmigen Schneidklinge erzeugt wird, und zum Entfernen des angesaugten Staubs durch den Staubaustragdurchlaß. Eine Barrierenwand ist an der Sicher­ heitsabdeckung derart angebracht, daß sie im wesentlichen den Staubaustragdurchlaß unterbricht. Eine Hauptstaubabsaugöffnung und eine zusätzliche Staubabsaugöffnung für das Gebläse sind jeweils vor und hinter der Barrierenwand in der Drehrichtung der Schneidklinge gesehen angeordnet.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Schneidemaschine ist die Barriere durch einen Außenumfangswand­ abschnitt gebildet, der entlang einem Außenumfang des Schneid­ rands angeordnet ist, und durch ein Paar von verlängerten Wandabschnitten, die zu beiden Seiten des Schneidrandabschnitts angeordnet sind, wobei das Paar von verlängerten Wandabschnit­ ten durch eine schlitzförmige Öffnung getrennt sind, die eine vorbestimmte Breite aufweist, damit die Schneidklinge sich ohne Kontakt mit diesen drehen kann.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der erfin­ dungsgemäßen Schneidemaschine ist die Barriere an einem Ab­ schnitt des Staubaustragdurchlasses angeordnet, wo die Quer­ schnittsfläche in etwa am größten ist.
Gemäß noch einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der er­ findungsgemäßen Schneidemaschine sind der größte Teil der Hauptstaubabsaugöffnung und der zusätzlichen Staubabsaugöffnung außerhalb des Außenumfangs des Schneidrands der Schneidklinge angeordnet und sowohl die Hauptstaubabsaugöffnung wie die zu­ sätzliche Staubabsaugöffnung haben keine Kreisform.
In Übereinstimmung mit der erfindungsgemäßen Schneidemaschine ist eine Hauptstaubabsaugöffnung in Drehrichtung der Schneid­ klinge gesehen vor der Barrierenwand angeordnet, die an der Si­ cherheitsabdeckung angebracht ist. Außerdem ist eine zusätz­ liche Staubabsaugöffnung hinter der Barrierenwand in Drehrich­ tung der Schneidklinge gesehen so angeordnet, daß selbst dann, wenn der Staub, der beim Schneiden von Betonteilen oder der­ gleichen erzeugt wird, nach hinten (in Drehrichtung der Schneidklinge gesehen) durch einen Spalt ausleckt, der zwischen der Schneidklinge und den verlängerten Wandabschnitten der Bar­ riere gebildet ist, der Staub, der auf diese Weise ausleckt, unmittelbar durch die Hilfsstaubabsaugöffnung durch das Gebläse angesaugt wird. Der durch das Gebläse angesaugte Staub wird daraufhin ausgetragen und durch einen Filter und dergleichen behandelt.
Die erfindungsgemäße Schneidemaschine gewährleistet damit eine Minimierung der Staubmenge, die, ohne durch das Gebläse ange­ saugt zu werden, durch den Spalt zwischen der Schneidklinge und der Barrierenwand anderweitig ausgetragen wird.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand der Zeichnungen beispiel­ haft näher erläutert; es zeigen:
Fig. 1 eine allgemeine perspektivische Ansicht einer Ausfüh­ rungsform einer motorangetriebenen Schneidemaschine als Bei­ spiel einer tragbaren Schneidemaschine gemäß der vorliegenden Erfindung,
Fig. 2 eine teilweise aufgeschnittene Draufsicht unter Darstel­ lung eines Hauptabschnitts der in Fig. 1 gezeigten Schneide­ maschine,
Fig. 3 eine perspektivische Explosionsansicht einer Sicher­ heitsabdeckung, eines Gebläsegehäuses und dergleichen der in Fig. 1 gezeigten Schneidemaschine,
Fig. 4 eine teilweise aufgeschnittene Ansicht eines Haupt­ abschnitts der in Fig. 1 gezeigten Schneidemaschine von links,
Fig. 5 eine Ansicht eines Hauptabschnitts der in Fig. 1 gezeig­ ten Schneidemaschine von links, wobei das in Fig. 4 mit durch­ gezogenen Linien gezeigte Gebläse zugunsten der Klarheit der Darstellung in Phantomlinien gezeigt ist, und
Fig. 6 eine teilweise aufgeschnittene Bodenansicht der Sicher­ heitsabdeckung (vom Boden aus gesehen) der in Fig. 1 gezeigten Schneidemaschine.
Fig. 1 zeigt eine allgemeine perspektivische Ansicht einer Aus­ führungsform einer Schneidemaschine 10, welche ein Beispiel ei­ ner tragbaren Schneidemaschine gemäß der Erfindung darstellt. Fig. 2 zeigt eine teilweise aufgeschnittene Draufsicht eines Hauptabschnitts der in Fig. 1 gezeigten Schneidemaschine 10.
Die in Fig. 1 gezeigte Schneidemaschine 10 umfaßt einen Haupt­ körper 12, der an seinem zentralen Abschnitt mit einem kleinen luftgekühlten Zweitakt-Benzinmotor 15 (auf den nachfolgend der Einfachheit halber als Motor bezug genommen wird) vorgesehen ist, der als Motor dient. An diesem Hauptkörper 12 ist ein hin­ terer Handgriff 17 angebracht, der sich in Längsrichtung der Schneidemaschine 10 erstreckt und an einem hinteren Abschnitt mit einem Drosselklappenauslöser 19 und dergleichen versehen ist. Ein vorderer Handgriff 16 ist an dem Hauptkörper 12 so an­ gebracht, daß er sich ausgehend vom zentralen Bodenabschnitt des Hauptkörpers 12 aufwärts erstreckt, um quer über den oberen vorderen Abschnitt des Hauptkörpers 12 zu verlaufen.
Wie aus Fig. 2 zusätzlich zu Fig. 1 deutlich hervorgeht, ist am Hauptkörper 12 außerdem ein Schneidarbeitsabschnitt bzw. Schneidbearbeitungsabschnitt 20 angebracht. Dieser Schneid­ arbeitsabschnitt 20 umfaßt ein kreisförmiges Schneidmesser (Klinge) 25, das bzw. die dazu ausgelegt ist, über einen motor­ angetriebenen Endlosband-Transmissionsmechanismus 22 (von dem lediglich ein Teil gezeigt ist) durch den Motor 15 drehange­ trieben zu werden, und eine Sicherheitsabdeckung 30, die auf beiden Seiten eines Randabschnitts 25a der Schneidklinge 25 an­ geordnet ist und diese teilweise abdeckt. Ein Zentrifugal­ gebläse 40 zum Absaugen und Austragen von Staub ist an einer der Seitenwände der Sicherheitsabdeckung 30 des Schneidarbeits­ abschnitts 20 angebracht. Das Zentrifugalgebläse 40 ist dazu ausgelegt, durch den Motor 15 über einen (nicht gezeigten) er­ sten motorangetriebenen Endlosband-Transmissionsmechanismus und einen zweiten motorangetriebenen Endlosband-Transmissions­ mechanismus 62 drehangetrieben zu werden.
Die Sicherheitsabdeckung 30 des Schneidarbeitsabschnitts 20 ist mit einem motorangetriebenen Schneidtransmissionsmechanismus 21 versehen, der den motorangetriebenen Endlosband-Transmissions­ mechanismus 22 aufnimmt, mit einem sektorförmigen Abdeck­ abschnitt 31, der teilweise beide Seiten des Randabschnitts 25a der Schneidklinge 25 abdeckt, und mit einem Befestigungselement 32 zum Befestigen der Sicherheitsabdeckung 30 am Hauptkörper 12. Die Schneidklinge 25 ist auf einer Antriebswelle 24 ange­ bracht, die in einem Lagerabschnitt 23 drehbar aufgenommen ist, der an dem motorangetriebenen Schneidtransmissionsmechanismus 21 angebracht ist, der durch eine Schutzabdeckung 27 abgedeckt ist.
Wie deutlich aus Fig. 3 bis 5 hervorgeht, ist die Sicherheits­ abdeckung 30 mit einer Gebläseeinsetzöffnung 33 versehen, in welche ein zylindrischer Abschnitt bzw. zylindrischer Boden­ abschnitt 42A eingesetzt werden kann, der im Zentrum eines Ge­ bläsegehäuses 42 des Gebläsegehäuses 40 gebildet ist. Eine sek­ torförmige zusätzliche Abdeckung 37 ist an einem unteren Ab­ schnitt des Abdeckabschnitts 31 der Sicherheitsabdeckung 30 derart angebracht, daß sie ausgehend vom unteren Abschnitt des Abdeckabschnitts 31 einstellbar verlängert werden kann (Fig. 1 und 4). Derjenige Staub, der beim Schneiden von beispielsweise Betonteilen unter Verwendung der Schneidklinge 25 erzeugt wird, wird dadurch durch das untere Ende der zusätzlichen Abdeckung 37 durch die Betätigungen der Schneidklinge 25 und des Gebläses 40 angesaugt. Der derart durch das untere Ende der zusätzlichen Abdeckung 37 angesaugte Staub wird daraufhin durch einen Staub­ austragdurchlaß 26 übertragen, der zwischen der Innenseite der Sicherheitsabdeckung 30 und dem Außenumfang der Schneidklinge 25 gebildet ist, sowie entlang der Drehrichtung P der Schneid­ klinge 25 (Fig. 4), um weiter bzw. danach weiter verarbeitet zu werden.
Eine Barrierenwand 35 ist auf der Innenseite der Gebläseein­ setzöffnung 33 des Abdeckabschnitts 31 derart gebildet, daß er im wesentlichen den Staubaustragdurchlaß 26 unterbricht bzw. schneidet. Diese Barrierenwand 35 ist an einem Abschnitt des Staubaustragdurchlasses 26 angeordnet, der in etwa die größte Querschnittsfläche aufweist. Wie deutlich aus Fig. 2, 3, 5 (in welcher das Gebläse 40 nicht dargestellt ist) und 6 (einer vom Boden aus gesehenen Ansicht) hervorgeht, ist die Barrierenwand 35 durch einen Außenumfangswandabschnitt 35A gebildet, der ent­ lang einem Außenumfang des Schneidrands 25a der Schneidklinge 25 angeordnet ist, und durch ein Paar von verlängerten Wand­ abschnitten 35a und 35b, die auf gegenüberliegenden Seiten des Schneidrandabschnitts angeordnet sind. Diese verlängerten Wandabschnitte 35a und 35b sind durch eine schlitzförmige Öff­ nung 35c mit einer vorbestimmten Breite derart getrennt, daß die Schneidklinge 25 sich dazwischen ohne Kontakt mit ihnen drehen kann.
Wie deutlich aus Fig. 2, 3, 4 und 6 hervorgeht, ist das Gebläse 40 wie folgt aufgebaut. Das Gebläsegehäuse 42 ist mit einem Ge­ häuseabschnitt 46 zum Aufnehmen eines Gebläserads 45 und in seinem Zentrum mit einem bodenaufweisenden zylindrischen Ab­ schnitt bzw. Bodenabschnitt 42A versehen, der dazu ausgelegt ist, in die Gebläseeinsetzöffnung 33 der Sicherheitsabdeckung 30 eingesetzt zu werden. Das Gebläsegehäuse 42 ist außerdem an einem Abschnitt in Gegenüberlage zu dem zylindrischen Boden­ abschnitt 42A mit einer Öffnung 47 versehen, an bzw. in welcher eine Gebläseabdeckung 43 in abdeckender Weise befestigt ist. Die Achse 44 des Gebläserads 45 ist an ihren Enden durch ein Lager 42a drehbar getragen, das an dem zylindrischen Boden­ abschnitt 42A angebracht ist, und durch ein Lager 43a, das auf der Gebläseabdeckung 43 angebracht ist. (Siehe Fig. 2.) Ein Transmissionsmechanismus 60 für das Gebläse 40 ist integral an der Außenseite der Gebläseabdeckung 43 angebracht. Dieser Transmissionsmechanismus 60 umfaßt den vorstehend genannten mo­ torisierten Endlosband-Transmissionsmechanismus 62, eine Rie­ menspannungskupplung 64, die mit dem zweiten motorisierten End­ losband-Transmissionsmechanismus 62 verbunden ist, und eine Ab­ deckung 65, welche die Teile 62 und 64 abdeckt.
Der zylindrische Bodenabschnitt 42A ist mit einer Hauptstaub­ absaugöffnung 51 und außerdem mit einer zusätzlichen Staub­ absaugöffnung 52 für das Gebläse 40 versehen, die jeweils vor sowie hinter der Barrierenwand 35 in der Drehrichtung P der Schneidklinge 25 gesehen angeordnet sind. Insbesondere sind die Hauptstaubabsaugöffnung 51 und die zusätzliche Staubabsaugöff­ nung 52 nebeneinander und getrennt um einen vorbestimmten kur­ zen Abstand entlang der Drehrichtung P der Schneidklinge 25 an­ geordnet. Um die Öffnungsfläche bzw. den Öffnungsquerschnitt derselben zu vergrößern, sind die Hauptstaubabsaugöffnung 51 und die zusätzliche Staubabsaugöffnung 52 nahezu sektorförmig, d. h. nicht kreisförmig gebildet, wobei ihre inneren und äußeren Ränder um die Achse 44 des Gebläserads 45 gebogen sind. Der größte Teil der Öffnungen der Hauptabsaugöffnung 51 und der zu­ sätzlichen Absaugöffnung 52 sind außerhalb des Schneidrands 25a der Schneidklinge 25 angeordnet. Der hintere Randabschnitt der Hauptstaubabsaugöffnung 51 ist in der Drehrichtung P der Schneidklinge 25 gesehen, so angeordnet, daß er mit der Vorder­ stirnseite bzw. der vorderen Endfläche der Barrierenwand 35 übereinstimmt.
In Übereinstimmung mit der Schneidemaschine 10 entsprechend dieser Ausführungsform ist die Hauptstaubabsaugöffnung 51 in der Drehrichtung P der Schneidklinge 25 gesehen vor der Barrie­ renwand 35 angeordnet, die an der Sicherheitsabdeckung 30 ange­ bracht ist, und gleichzeitig ist die zusätzliche Staubabsaug­ öffnung 52 in der Drehrichtung P der Schneidklinge 25 gesehen hinter der Barrierenwand 35 angeordnet. Selbst dann, wenn der während des Schneidens von Beton oder dergleichen Teilen er­ zeugte Staub nach hinten (in der Drehrichtung P der Schneid­ klinge 25 gesehen) durch die schlitzförmige Öffnung 35c aus­ leckt, die zwischen der Schneidklinge 25 und den verlängerten Wandabschnitten 35a und 35b gebildet ist, kann der auf diese Weise ausgeleckte Staub sofort durch die zusätzliche Staub­ absaugöffnung 52 durch das Gebläse 40 abgesaugt werden. Der durch das Gebläse 40 abgesaugte Staub wird daraufhin ausgetra­ gen und durch einen Filter und dergleichen behandelt, der mit der Auslaßöffnung 49 des Gebläses 40 verbunden ist.
Es ist deshalb in Übereinstimmung mit der Schneidemaschine die­ ser Ausführungsform möglich, die Staubmenge zu minimieren, die, ohne daß sie durch das Gebläse 40 abgesaugt wird, durch den Spalt zwischen der Schneidklinge 25 und der Barrierenwand 35 ausgetragen werden würde (wenn die erfindungsgemäße Maßnahme nicht getroffen wäre).
Vorstehend wurde die vorliegende Erfindung unter bezug auf eine Ausführungsform erläutert. Die vorliegende Erfindung ist jedoch in keinster Weise auf diese Ausführungsform beschränkt, sondern vielmehr zahlreichen Modifikationen im Umfang der Ansprüche zu­ gänglich.
Beispielsweise können Größe und Form der Hauptabsaugöffnung 51 und der zusätzlichen Staubabsaugöffnung 52 variiert werden, falls gewünscht. Außerdem können die Anordnungen der Barrieren­ wand 35, der Hauptstaubabsaugöffnung 51 und der zusätzlichen Staubabsaugöffnung 52 in beliebiger geeigneter Weise ebenfalls modifiziert werden.
Wie aus der vorstehend angeführten Beschreibung hervorgeht, ist in Übereinstimmung mit der erfindungsgemäßen Schneidemaschine zusätzlich zu einer Hauptstaubabsaugöffnung, an der in der Drehrichtung vor der Barrierenwand angeordnet ist, die eine Si­ cherheitsabdeckung angebracht ist, eine zusätzliche Staub­ absaugöffnung hinter der Barrierenwand in der Drehrichtung der Schneidklinge gesehen angeordnet. Selbst dann, wenn der beim Schneiden von Betonteilen oder dergleichen erzeugte Staub nach hinten (in der Drehrichtung der Schneidklinge gesehen) durch den Spalt ausleckt, der zwischen der Schneidklinke und den ver­ längerten Wandabschnitten der Barriere gebildet ist, kann der auf diese Weise ausgeleckte Strom sofort durch die zusätzliche Staubabsaugöffnung durch das Gebläse abgesaugt werden. Die Men­ ge des Staubs, die direkt durch den Spalt zwischen der Schneid­ klinge und der Barrierenwand ausgetragen werden könnte, wird dadurch minimiert.

Claims (7)

1. Schneidmaschine, aufweisend:
Einen mit einem Motor versehenen Hauptkörper,
einen Schneidarbeitsabschnitt mit einer kreisförmigen Schneidklinge, die dazu ausgelegt ist, durch den Motor in Drehung versetzt zu werden, und einer Sicherheits­ abdeckung, die über beiden Seiten eines Randabschnitts der Schneidklinge angeordnet ist und diese abdeckt, um zusam­ men mit der Schneidklinge einen Staubaustragdurchlaß zu bilden,
ein Gebläse, das an der Sicherheitsabdeckung angebracht ist, um Staub anzusaugen, der während eines Schneidvor­ gangs unter Verwendung der kreisförmigen Schneidklinge erzeugt wird und zum Entfernen des angesaugten Staubs durch den Staubaustragdurchlaß,
eine Barrierenwand, die auf der Sicherheitsabdeckung der­ art gebildet ist, daß der Staubaustragdurchlaß im wesent­ lichen unterbrochen ist, und
eine Hauptstaubansaugöffnung und eine zusätzliche Staub­ ansaugöffnung in dem Staubaustragdurchlaß, die jeweils vor bzw. hinter der Barrierenwand in der Drehrichtung der Schneidklinge gesehen angeordnet sind.
2. Schneidmaschine nach Anspruch 1, wobei die Barrierenwand durch einen Außenumfangswandabschnitt gebildet ist, der entlang einem Außenumfang des Schneidrandabschnitts ange­ ordnet ist, und durch ein Paar von verlängerten Wandab­ schnitten, die zu beiden Seiten des Schneidrandabschnitts angeordnet sind, wobei das Paar von verlängerten Wandab­ schnitten durch eine schlitzförmige Öffnung getrennt sind, die eine vorbestimmte Breite aufweist, um die Schneid­ klinge außer Kontakt mit den verlängerten Wandabschnitten in Drehung zu versetzen.
3. Schneidmaschine nach Anspruch 1 oder 2, wobei die Barrie­ renwand an einem Abschnitt des Staubaustragdurchlasses angeordnet ist, wo die Querschnittsfläche des Durchlasses in etwa am größten ist.
4. Schneidmaschine nach Anspruch 1 oder 2, wobei der größte Teil der Hauptstaubansaugöffnung und der größte Teil der zusätzlichen Staubansaugöffnung außerhalb des Außenumfangs des Schneidrands der Schneidklinge angeordnet sind.
5. Schneidmaschine nach Anspruch 3, wobei der größte Teil der Hauptstaubansaugöffnung und der größte Teil der zusätz­ lichen Staubansaugöffnung außerhalb des Außenumfangs des Schneidrands der Schneidklinge angeordnet sind.
6. Schneidmaschine nach Anspruch 3, wobei sowohl die Haupt­ staubansaugöffnung wie die zusätzliche Staubansaugöffnung eine nicht-kreisförmige Form aufweisen.
7. Schneidmaschine nach Anspruch 4, wobei sowohl die Haupt­ staubansaugöffnung wie die zusätzliche Staubansaugöffnung eine nicht-kreisförmige Form aufweisen.
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