DE19812040A1 - Schneidemaschine - Google Patents
SchneidemaschineInfo
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- B23Q11/06—Safety devices for circular cutters
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft allgemein eine Schneide
maschine, die eine kreisförmige Schneidklinge aufweist, die da
zu ausgelegt ist, mittels eines Motors in Drehung versetzt zu
werden, wie beispielsweise mittels eines kleinen luftgekühlten
Zweitakt-Benzinmotors oder eines Elektromotors. Insbesondere
betrifft die Erfindung eine tragbare Schneidemaschine, die mit
einem Gebläse bzw. Lüfter zum Absaugen und Entfernen von Staub
versehen ist, der beim Schneiden von Betonteilen oder derglei
chen mit der kreisförmigen Schneidklinge erzeugt wird.
Wie in der japanischen Patentschrift H/7-14570 erläutert, ist
eine tragbare Schneidemaschine mit einem Gebläse zum Absaugen
und Entfernen von Staub vorgeschlagen worden bzw. in praktische
Anwendung umgesetzt worden. Diese herkömmliche tragbare Schnei
demaschine umfaßt einen Hauptkörper, der mit einem Motor verse
hen ist, eine kreisförmige Schneidklinge, die dazu ausgelegt
ist, durch den Motor in Drehung versetzt zu werden, eine Si
cherheitsabdeckung, die auf den beiden Seiten eines Randab
schnitts der Schneidklinge angeordnet ist und diese abdeckt, um
einen Staubaustragdurchlaß zu bilden, und einen Lüfter, der an
die Sicherheitsabdeckung angebracht ist, um Staub anzusaugen,
der während der Schneidarbeit unter Verwendung der kreisförmi
gen Schneidklinge erzeugt wird, und zum Entfernen des Staubs
durch den Staubaustragdurchlaß. Eine Barrierenwand ist an der
Sicherheitsabdeckung derart angebracht, daß sie den Staubaus
tragdurchlaß im wesentlichen unterbricht bzw. schneidet, und
eine Staubabsaugöffnung für das Gebläse ist vor der Barrieren
wand in der Drehrichtung der Schneidklinge angeordnet.
Diese herkömmliche Schneidemaschine unterliegt jedoch dem fol
genden Problem. Da die vorstehend genannte Barrierenwand derart
angebracht ist, daß sie den Staubaustragdurchlaß unterbricht,
wie vorstehend erläutert, muß die Barrierenwand nicht nur über
dem Außenumfang des Rands der Schneidklinge angeordnet sein,
sondern sich auch beidseits des Randabschnitts der Schneid
klinge erstrecken. In diesem Fall muß ein vorbestimmter Frei
raum zwischen der Schneidklinge und den Abschnitten der Bar
riere beibehalten werden, die sich auf den Seiten des Schneid
randabschnitts erstrecken. Mit anderen Worten müssen die ver
längerten Abschnitte der Barriere, die zu beiden Seiten des
Schneidrandabschnitts angeordnet sind, so gebildet sein, daß
sie eine schlitzförmige Öffnung aufweisen, die eine vorbe
stimmte Breite derart hat, daß die Schneidklinge sich darin oh
ne Kontakt mit den verlängerten Abschnitten drehen kann.
Wenn eine derartige schlitzförmige Öffnung in der Barriere ge
bildet ist, ist zwischen der Schneidklinge und den verlängerten
Abschnitten der Barriere jedoch unvermeidlich ein Spalt gebil
det. Der beim Schneiden von Betonteilen oder dergleichen er
zeugte Staub leckt damit unvermeidlich durch den Spalt in Rich
tung auf die Rückseite der Schneidklinge aus. Ein Teil des
Staubs wird damit direkt von der Sicherheitsabdeckung durch den
Spalt ausgetragen, der zwischen der Schneidklinge und den ver
längerten Abschnitten der Barriere gebildet ist, ohne durch die
Staubabsaugöffnung des Gebläses gesaugt zu werden.
Diese Erfindung ist gemacht worden, um die vorstehend genannten
Probleme der herkömmlichen Schneidemaschine zu überwinden. Eine
Aufgabe der Erfindung besteht deshalb darin, eine Schneide
maschine zu schaffen, die in der Lage ist, die Staubmenge zu
minimieren, die, ohne durch das Gebläse angesaugt zu werden,
direkt in die Außenatmosphäre durch den Spalt zwischen der
Schneidklinge und der Barrierenwand ausgetragen wird.
Gelöst wird diese Aufgabe durch die Merkmale des Anspruchs 1.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteran
sprüchen angegeben.
Gegenstand der Erfindung bildet damit eine Schneidemaschine,
die einen Hauptkörperabschnitt aufweist, der mit einem Motor
versehen ist, einen Schneidbearbeitungsabschnitt mit einer
kreisförmigen Schneidklinge, die durch den Motor in Drehung
versetzt werden kann, und eine Sicherheitsabdeckung, die auf
beiden Seiten eines Randabschnitts der Schneidklinge angeordnet
ist und diese abdeckt, um zusammen mit der Schneidklinge einen
Staubaustragdurchlaß zu bilden. Ein Gebläse ist an der Sicher
heitsabdeckung angebracht, um Staub anzusaugen, der während der
Schneidarbeit unter Verwendung der kreisförmigen Schneidklinge
erzeugt wird, und zum Entfernen des angesaugten Staubs durch
den Staubaustragdurchlaß. Eine Barrierenwand ist an der Sicher
heitsabdeckung derart angebracht, daß sie im wesentlichen den
Staubaustragdurchlaß unterbricht. Eine Hauptstaubabsaugöffnung
und eine zusätzliche Staubabsaugöffnung für das Gebläse sind
jeweils vor und hinter der Barrierenwand in der Drehrichtung
der Schneidklinge gesehen angeordnet.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Schneidemaschine ist die Barriere durch einen Außenumfangswand
abschnitt gebildet, der entlang einem Außenumfang des Schneid
rands angeordnet ist, und durch ein Paar von verlängerten
Wandabschnitten, die zu beiden Seiten des Schneidrandabschnitts
angeordnet sind, wobei das Paar von verlängerten Wandabschnit
ten durch eine schlitzförmige Öffnung getrennt sind, die eine
vorbestimmte Breite aufweist, damit die Schneidklinge sich ohne
Kontakt mit diesen drehen kann.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der erfin
dungsgemäßen Schneidemaschine ist die Barriere an einem Ab
schnitt des Staubaustragdurchlasses angeordnet, wo die Quer
schnittsfläche in etwa am größten ist.
Gemäß noch einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der er
findungsgemäßen Schneidemaschine sind der größte Teil der
Hauptstaubabsaugöffnung und der zusätzlichen Staubabsaugöffnung
außerhalb des Außenumfangs des Schneidrands der Schneidklinge
angeordnet und sowohl die Hauptstaubabsaugöffnung wie die zu
sätzliche Staubabsaugöffnung haben keine Kreisform.
In Übereinstimmung mit der erfindungsgemäßen Schneidemaschine
ist eine Hauptstaubabsaugöffnung in Drehrichtung der Schneid
klinge gesehen vor der Barrierenwand angeordnet, die an der Si
cherheitsabdeckung angebracht ist. Außerdem ist eine zusätz
liche Staubabsaugöffnung hinter der Barrierenwand in Drehrich
tung der Schneidklinge gesehen so angeordnet, daß selbst dann,
wenn der Staub, der beim Schneiden von Betonteilen oder der
gleichen erzeugt wird, nach hinten (in Drehrichtung der
Schneidklinge gesehen) durch einen Spalt ausleckt, der zwischen
der Schneidklinge und den verlängerten Wandabschnitten der Bar
riere gebildet ist, der Staub, der auf diese Weise ausleckt,
unmittelbar durch die Hilfsstaubabsaugöffnung durch das Gebläse
angesaugt wird. Der durch das Gebläse angesaugte Staub wird
daraufhin ausgetragen und durch einen Filter und dergleichen
behandelt.
Die erfindungsgemäße Schneidemaschine gewährleistet damit eine
Minimierung der Staubmenge, die, ohne durch das Gebläse ange
saugt zu werden, durch den Spalt zwischen der Schneidklinge und
der Barrierenwand anderweitig ausgetragen wird.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand der Zeichnungen beispiel
haft näher erläutert; es zeigen:
Fig. 1 eine allgemeine perspektivische Ansicht einer Ausfüh
rungsform einer motorangetriebenen Schneidemaschine als Bei
spiel einer tragbaren Schneidemaschine gemäß der vorliegenden
Erfindung,
Fig. 2 eine teilweise aufgeschnittene Draufsicht unter Darstel
lung eines Hauptabschnitts der in Fig. 1 gezeigten Schneide
maschine,
Fig. 3 eine perspektivische Explosionsansicht einer Sicher
heitsabdeckung, eines Gebläsegehäuses und dergleichen der in
Fig. 1 gezeigten Schneidemaschine,
Fig. 4 eine teilweise aufgeschnittene Ansicht eines Haupt
abschnitts der in Fig. 1 gezeigten Schneidemaschine von links,
Fig. 5 eine Ansicht eines Hauptabschnitts der in Fig. 1 gezeig
ten Schneidemaschine von links, wobei das in Fig. 4 mit durch
gezogenen Linien gezeigte Gebläse zugunsten der Klarheit der
Darstellung in Phantomlinien gezeigt ist, und
Fig. 6 eine teilweise aufgeschnittene Bodenansicht der Sicher
heitsabdeckung (vom Boden aus gesehen) der in Fig. 1 gezeigten
Schneidemaschine.
Fig. 1 zeigt eine allgemeine perspektivische Ansicht einer Aus
führungsform einer Schneidemaschine 10, welche ein Beispiel ei
ner tragbaren Schneidemaschine gemäß der Erfindung darstellt.
Fig. 2 zeigt eine teilweise aufgeschnittene Draufsicht eines
Hauptabschnitts der in Fig. 1 gezeigten Schneidemaschine 10.
Die in Fig. 1 gezeigte Schneidemaschine 10 umfaßt einen Haupt
körper 12, der an seinem zentralen Abschnitt mit einem kleinen
luftgekühlten Zweitakt-Benzinmotor 15 (auf den nachfolgend der
Einfachheit halber als Motor bezug genommen wird) vorgesehen
ist, der als Motor dient. An diesem Hauptkörper 12 ist ein hin
terer Handgriff 17 angebracht, der sich in Längsrichtung der
Schneidemaschine 10 erstreckt und an einem hinteren Abschnitt
mit einem Drosselklappenauslöser 19 und dergleichen versehen
ist. Ein vorderer Handgriff 16 ist an dem Hauptkörper 12 so an
gebracht, daß er sich ausgehend vom zentralen Bodenabschnitt
des Hauptkörpers 12 aufwärts erstreckt, um quer über den oberen
vorderen Abschnitt des Hauptkörpers 12 zu verlaufen.
Wie aus Fig. 2 zusätzlich zu Fig. 1 deutlich hervorgeht, ist am
Hauptkörper 12 außerdem ein Schneidarbeitsabschnitt bzw.
Schneidbearbeitungsabschnitt 20 angebracht. Dieser Schneid
arbeitsabschnitt 20 umfaßt ein kreisförmiges Schneidmesser
(Klinge) 25, das bzw. die dazu ausgelegt ist, über einen motor
angetriebenen Endlosband-Transmissionsmechanismus 22 (von dem
lediglich ein Teil gezeigt ist) durch den Motor 15 drehange
trieben zu werden, und eine Sicherheitsabdeckung 30, die auf
beiden Seiten eines Randabschnitts 25a der Schneidklinge 25 an
geordnet ist und diese teilweise abdeckt. Ein Zentrifugal
gebläse 40 zum Absaugen und Austragen von Staub ist an einer
der Seitenwände der Sicherheitsabdeckung 30 des Schneidarbeits
abschnitts 20 angebracht. Das Zentrifugalgebläse 40 ist dazu
ausgelegt, durch den Motor 15 über einen (nicht gezeigten) er
sten motorangetriebenen Endlosband-Transmissionsmechanismus und
einen zweiten motorangetriebenen Endlosband-Transmissions
mechanismus 62 drehangetrieben zu werden.
Die Sicherheitsabdeckung 30 des Schneidarbeitsabschnitts 20 ist
mit einem motorangetriebenen Schneidtransmissionsmechanismus 21
versehen, der den motorangetriebenen Endlosband-Transmissions
mechanismus 22 aufnimmt, mit einem sektorförmigen Abdeck
abschnitt 31, der teilweise beide Seiten des Randabschnitts 25a
der Schneidklinge 25 abdeckt, und mit einem Befestigungselement
32 zum Befestigen der Sicherheitsabdeckung 30 am Hauptkörper
12. Die Schneidklinge 25 ist auf einer Antriebswelle 24 ange
bracht, die in einem Lagerabschnitt 23 drehbar aufgenommen ist,
der an dem motorangetriebenen Schneidtransmissionsmechanismus
21 angebracht ist, der durch eine Schutzabdeckung 27 abgedeckt
ist.
Wie deutlich aus Fig. 3 bis 5 hervorgeht, ist die Sicherheits
abdeckung 30 mit einer Gebläseeinsetzöffnung 33 versehen, in
welche ein zylindrischer Abschnitt bzw. zylindrischer Boden
abschnitt 42A eingesetzt werden kann, der im Zentrum eines Ge
bläsegehäuses 42 des Gebläsegehäuses 40 gebildet ist. Eine sek
torförmige zusätzliche Abdeckung 37 ist an einem unteren Ab
schnitt des Abdeckabschnitts 31 der Sicherheitsabdeckung 30
derart angebracht, daß sie ausgehend vom unteren Abschnitt des
Abdeckabschnitts 31 einstellbar verlängert werden kann (Fig. 1
und 4). Derjenige Staub, der beim Schneiden von beispielsweise
Betonteilen unter Verwendung der Schneidklinge 25 erzeugt wird,
wird dadurch durch das untere Ende der zusätzlichen Abdeckung
37 durch die Betätigungen der Schneidklinge 25 und des Gebläses
40 angesaugt. Der derart durch das untere Ende der zusätzlichen
Abdeckung 37 angesaugte Staub wird daraufhin durch einen Staub
austragdurchlaß 26 übertragen, der zwischen der Innenseite der
Sicherheitsabdeckung 30 und dem Außenumfang der Schneidklinge
25 gebildet ist, sowie entlang der Drehrichtung P der Schneid
klinge 25 (Fig. 4), um weiter bzw. danach weiter verarbeitet zu
werden.
Eine Barrierenwand 35 ist auf der Innenseite der Gebläseein
setzöffnung 33 des Abdeckabschnitts 31 derart gebildet, daß er
im wesentlichen den Staubaustragdurchlaß 26 unterbricht bzw.
schneidet. Diese Barrierenwand 35 ist an einem Abschnitt des
Staubaustragdurchlasses 26 angeordnet, der in etwa die größte
Querschnittsfläche aufweist. Wie deutlich aus Fig. 2, 3, 5 (in
welcher das Gebläse 40 nicht dargestellt ist) und 6 (einer vom
Boden aus gesehenen Ansicht) hervorgeht, ist die Barrierenwand
35 durch einen Außenumfangswandabschnitt 35A gebildet, der ent
lang einem Außenumfang des Schneidrands 25a der Schneidklinge
25 angeordnet ist, und durch ein Paar von verlängerten Wand
abschnitten 35a und 35b, die auf gegenüberliegenden Seiten des
Schneidrandabschnitts angeordnet sind. Diese verlängerten
Wandabschnitte 35a und 35b sind durch eine schlitzförmige Öff
nung 35c mit einer vorbestimmten Breite derart getrennt, daß
die Schneidklinge 25 sich dazwischen ohne Kontakt mit ihnen
drehen kann.
Wie deutlich aus Fig. 2, 3, 4 und 6 hervorgeht, ist das Gebläse
40 wie folgt aufgebaut. Das Gebläsegehäuse 42 ist mit einem Ge
häuseabschnitt 46 zum Aufnehmen eines Gebläserads 45 und in
seinem Zentrum mit einem bodenaufweisenden zylindrischen Ab
schnitt bzw. Bodenabschnitt 42A versehen, der dazu ausgelegt
ist, in die Gebläseeinsetzöffnung 33 der Sicherheitsabdeckung
30 eingesetzt zu werden. Das Gebläsegehäuse 42 ist außerdem an
einem Abschnitt in Gegenüberlage zu dem zylindrischen Boden
abschnitt 42A mit einer Öffnung 47 versehen, an bzw. in welcher
eine Gebläseabdeckung 43 in abdeckender Weise befestigt ist.
Die Achse 44 des Gebläserads 45 ist an ihren Enden durch ein
Lager 42a drehbar getragen, das an dem zylindrischen Boden
abschnitt 42A angebracht ist, und durch ein Lager 43a, das auf
der Gebläseabdeckung 43 angebracht ist. (Siehe Fig. 2.) Ein
Transmissionsmechanismus 60 für das Gebläse 40 ist integral an
der Außenseite der Gebläseabdeckung 43 angebracht. Dieser
Transmissionsmechanismus 60 umfaßt den vorstehend genannten mo
torisierten Endlosband-Transmissionsmechanismus 62, eine Rie
menspannungskupplung 64, die mit dem zweiten motorisierten End
losband-Transmissionsmechanismus 62 verbunden ist, und eine Ab
deckung 65, welche die Teile 62 und 64 abdeckt.
Der zylindrische Bodenabschnitt 42A ist mit einer Hauptstaub
absaugöffnung 51 und außerdem mit einer zusätzlichen Staub
absaugöffnung 52 für das Gebläse 40 versehen, die jeweils vor
sowie hinter der Barrierenwand 35 in der Drehrichtung P der
Schneidklinge 25 gesehen angeordnet sind. Insbesondere sind die
Hauptstaubabsaugöffnung 51 und die zusätzliche Staubabsaugöff
nung 52 nebeneinander und getrennt um einen vorbestimmten kur
zen Abstand entlang der Drehrichtung P der Schneidklinge 25 an
geordnet. Um die Öffnungsfläche bzw. den Öffnungsquerschnitt
derselben zu vergrößern, sind die Hauptstaubabsaugöffnung 51
und die zusätzliche Staubabsaugöffnung 52 nahezu sektorförmig,
d. h. nicht kreisförmig gebildet, wobei ihre inneren und äußeren
Ränder um die Achse 44 des Gebläserads 45 gebogen sind. Der
größte Teil der Öffnungen der Hauptabsaugöffnung 51 und der zu
sätzlichen Absaugöffnung 52 sind außerhalb des Schneidrands 25a
der Schneidklinge 25 angeordnet. Der hintere Randabschnitt der
Hauptstaubabsaugöffnung 51 ist in der Drehrichtung P der
Schneidklinge 25 gesehen, so angeordnet, daß er mit der Vorder
stirnseite bzw. der vorderen Endfläche der Barrierenwand 35
übereinstimmt.
In Übereinstimmung mit der Schneidemaschine 10 entsprechend
dieser Ausführungsform ist die Hauptstaubabsaugöffnung 51 in
der Drehrichtung P der Schneidklinge 25 gesehen vor der Barrie
renwand 35 angeordnet, die an der Sicherheitsabdeckung 30 ange
bracht ist, und gleichzeitig ist die zusätzliche Staubabsaug
öffnung 52 in der Drehrichtung P der Schneidklinge 25 gesehen
hinter der Barrierenwand 35 angeordnet. Selbst dann, wenn der
während des Schneidens von Beton oder dergleichen Teilen er
zeugte Staub nach hinten (in der Drehrichtung P der Schneid
klinge 25 gesehen) durch die schlitzförmige Öffnung 35c aus
leckt, die zwischen der Schneidklinge 25 und den verlängerten
Wandabschnitten 35a und 35b gebildet ist, kann der auf diese
Weise ausgeleckte Staub sofort durch die zusätzliche Staub
absaugöffnung 52 durch das Gebläse 40 abgesaugt werden. Der
durch das Gebläse 40 abgesaugte Staub wird daraufhin ausgetra
gen und durch einen Filter und dergleichen behandelt, der mit
der Auslaßöffnung 49 des Gebläses 40 verbunden ist.
Es ist deshalb in Übereinstimmung mit der Schneidemaschine die
ser Ausführungsform möglich, die Staubmenge zu minimieren, die,
ohne daß sie durch das Gebläse 40 abgesaugt wird, durch den
Spalt zwischen der Schneidklinge 25 und der Barrierenwand 35
ausgetragen werden würde (wenn die erfindungsgemäße Maßnahme
nicht getroffen wäre).
Vorstehend wurde die vorliegende Erfindung unter bezug auf eine
Ausführungsform erläutert. Die vorliegende Erfindung ist jedoch
in keinster Weise auf diese Ausführungsform beschränkt, sondern
vielmehr zahlreichen Modifikationen im Umfang der Ansprüche zu
gänglich.
Beispielsweise können Größe und Form der Hauptabsaugöffnung 51
und der zusätzlichen Staubabsaugöffnung 52 variiert werden,
falls gewünscht. Außerdem können die Anordnungen der Barrieren
wand 35, der Hauptstaubabsaugöffnung 51 und der zusätzlichen
Staubabsaugöffnung 52 in beliebiger geeigneter Weise ebenfalls
modifiziert werden.
Wie aus der vorstehend angeführten Beschreibung hervorgeht, ist
in Übereinstimmung mit der erfindungsgemäßen Schneidemaschine
zusätzlich zu einer Hauptstaubabsaugöffnung, an der in der
Drehrichtung vor der Barrierenwand angeordnet ist, die eine Si
cherheitsabdeckung angebracht ist, eine zusätzliche Staub
absaugöffnung hinter der Barrierenwand in der Drehrichtung der
Schneidklinge gesehen angeordnet. Selbst dann, wenn der beim
Schneiden von Betonteilen oder dergleichen erzeugte Staub nach
hinten (in der Drehrichtung der Schneidklinge gesehen) durch
den Spalt ausleckt, der zwischen der Schneidklinke und den ver
längerten Wandabschnitten der Barriere gebildet ist, kann der
auf diese Weise ausgeleckte Strom sofort durch die zusätzliche
Staubabsaugöffnung durch das Gebläse abgesaugt werden. Die Men
ge des Staubs, die direkt durch den Spalt zwischen der Schneid
klinge und der Barrierenwand ausgetragen werden könnte, wird
dadurch minimiert.
Claims (7)
1. Schneidmaschine, aufweisend:
Einen mit einem Motor versehenen Hauptkörper,
einen Schneidarbeitsabschnitt mit einer kreisförmigen Schneidklinge, die dazu ausgelegt ist, durch den Motor in Drehung versetzt zu werden, und einer Sicherheits abdeckung, die über beiden Seiten eines Randabschnitts der Schneidklinge angeordnet ist und diese abdeckt, um zusam men mit der Schneidklinge einen Staubaustragdurchlaß zu bilden,
ein Gebläse, das an der Sicherheitsabdeckung angebracht ist, um Staub anzusaugen, der während eines Schneidvor gangs unter Verwendung der kreisförmigen Schneidklinge erzeugt wird und zum Entfernen des angesaugten Staubs durch den Staubaustragdurchlaß,
eine Barrierenwand, die auf der Sicherheitsabdeckung der art gebildet ist, daß der Staubaustragdurchlaß im wesent lichen unterbrochen ist, und
eine Hauptstaubansaugöffnung und eine zusätzliche Staub ansaugöffnung in dem Staubaustragdurchlaß, die jeweils vor bzw. hinter der Barrierenwand in der Drehrichtung der Schneidklinge gesehen angeordnet sind.
Einen mit einem Motor versehenen Hauptkörper,
einen Schneidarbeitsabschnitt mit einer kreisförmigen Schneidklinge, die dazu ausgelegt ist, durch den Motor in Drehung versetzt zu werden, und einer Sicherheits abdeckung, die über beiden Seiten eines Randabschnitts der Schneidklinge angeordnet ist und diese abdeckt, um zusam men mit der Schneidklinge einen Staubaustragdurchlaß zu bilden,
ein Gebläse, das an der Sicherheitsabdeckung angebracht ist, um Staub anzusaugen, der während eines Schneidvor gangs unter Verwendung der kreisförmigen Schneidklinge erzeugt wird und zum Entfernen des angesaugten Staubs durch den Staubaustragdurchlaß,
eine Barrierenwand, die auf der Sicherheitsabdeckung der art gebildet ist, daß der Staubaustragdurchlaß im wesent lichen unterbrochen ist, und
eine Hauptstaubansaugöffnung und eine zusätzliche Staub ansaugöffnung in dem Staubaustragdurchlaß, die jeweils vor bzw. hinter der Barrierenwand in der Drehrichtung der Schneidklinge gesehen angeordnet sind.
2. Schneidmaschine nach Anspruch 1, wobei die Barrierenwand
durch einen Außenumfangswandabschnitt gebildet ist, der
entlang einem Außenumfang des Schneidrandabschnitts ange
ordnet ist, und durch ein Paar von verlängerten Wandab
schnitten, die zu beiden Seiten des Schneidrandabschnitts
angeordnet sind, wobei das Paar von verlängerten Wandab
schnitten durch eine schlitzförmige Öffnung getrennt sind,
die eine vorbestimmte Breite aufweist, um die Schneid
klinge außer Kontakt mit den verlängerten Wandabschnitten
in Drehung zu versetzen.
3. Schneidmaschine nach Anspruch 1 oder 2, wobei die Barrie
renwand an einem Abschnitt des Staubaustragdurchlasses
angeordnet ist, wo die Querschnittsfläche des Durchlasses
in etwa am größten ist.
4. Schneidmaschine nach Anspruch 1 oder 2, wobei der größte
Teil der Hauptstaubansaugöffnung und der größte Teil der
zusätzlichen Staubansaugöffnung außerhalb des Außenumfangs
des Schneidrands der Schneidklinge angeordnet sind.
5. Schneidmaschine nach Anspruch 3, wobei der größte Teil der
Hauptstaubansaugöffnung und der größte Teil der zusätz
lichen Staubansaugöffnung außerhalb des Außenumfangs des
Schneidrands der Schneidklinge angeordnet sind.
6. Schneidmaschine nach Anspruch 3, wobei sowohl die Haupt
staubansaugöffnung wie die zusätzliche Staubansaugöffnung
eine nicht-kreisförmige Form aufweisen.
7. Schneidmaschine nach Anspruch 4, wobei sowohl die Haupt
staubansaugöffnung wie die zusätzliche Staubansaugöffnung
eine nicht-kreisförmige Form aufweisen.
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