DE19841688A1 - Hohle verschließbare Vorrichtung für das zeitweilige oder endgültige chirurgische Anbringen in einem Knochen, um einen Durchgang zum Innenraum eines Hohlraumes oder zu einem innenliegenden anatomischen Ort von Säugetieren zur Verfügung zu stellen - Google Patents

Hohle verschließbare Vorrichtung für das zeitweilige oder endgültige chirurgische Anbringen in einem Knochen, um einen Durchgang zum Innenraum eines Hohlraumes oder zu einem innenliegenden anatomischen Ort von Säugetieren zur Verfügung zu stellen

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Description

Die vorliegende Erfindung betrifft eine hohle verschließbare Vorrichtung für das zeitweilige oder endgültige chirurgische Anbringen in einem Knochen, um einen Durchgang zum Innenraum eines Hohlraumes oder zu einem innenliegenden anatomischen Ort von Säugetieren zur Verfügung zu stellen.
In der Medizin sind akute oder chronische Krankheiten in Hohlräumen oder innenliegenden anatomischen Orten des Körpers bekannt, für die es in manchen Fällen erforderlich ist durch einen Knochen an den Krankheitsherd vorzudringen. Die Stirn-, die Neben- und die Kieferhöhle sind Beispiele von Hohlräumen wo sehr häufig Krankheiten der verschiedenen Nasenhöhlen auftreten, welche eine medizinische und/oder chirurgische Behandlung erfordern. Das Problem in diesen Fällen ist der Zugang zu dem Hohlraum, sei es entweder für die Diagnose, für die lokale Therapie vor Ort, für die medizinische Behandlung oder für die Beobachtung und Bewertung der Krankheit.
Heutzutage kennt man in der Medizin verschiedene Vorrichtungen für das zeitweilige Anbringen für den Zugang zu den Hohlräumen im Nasenbereich.
Mit dem "SinoJect™" der Firma ATOS MEDICAL ist es möglich ein Röhrchen aus silikonhaltigem Gummi durch den unteren Nasengang anzubringen. Sein Anbringen wird mit einem speziellen Punktierungs- oder Antriebsinstrument durchgeführt, welches einem Schießapparat ähnlich ist. Die Einführung erfolgt schnell mittels Druck, zerstört aber das Gewebe. Daher stellt lediglich der untere Nasengang eine gangbare Bahn für diese Vorrichtung dar. Obwohl dieses Röhrchen mit einer gewissen Kontrolle angebracht werden kann, kann die Möglichkeit, daß dieses Röhrchen später viel zu weit in die Kieferhöhle vordringt und unerwünschte Wirkungen hervorruft, nicht ausgeschlossen werden. Das Röhrchen kann einige Tage als Kommunikationsweg mit der Kieferhöhle im unteren Nasengang verbleiben, aber es ist nicht für ein langfristiges oder gar dauerhaftes Anbringen geeignet, und es ist nicht verschließbar. Das vordere Ende des Röhrchens ist als Pfeilstumpf ausgebildet, hat an den Seiten ein Paar Flossen und am hinteren Ende keine Schultern. Dieses Röhrchen den Seiten ein Paar Flossen und am hinteren Ende keine Schultern. Dieses Röhrchen erlaubt es Benetzungen oder Waschungen der Kieferhöhle vorzunehmen, aber auf Grund seines geringen Durchmessers ist es nicht möglich mit diesem Röhrchen den Innenraum der Kieferhöhle zu beobachten, da es nicht möglich ist durch das Röhrchen ein optisches Instrument für eine direkte Einsicht einzuführen.
Der "Rains Frontal Sinus Stent™" der Firma SMITH + NEPHEW ENT ist eine Vorrichtung aus silikonhaltigem Gummi, die lediglich für ein zeitweiliges Anbringen in der Stirnhöhle entworfen ist. Nach einer endoskopischen Operation der Stirnhöhle, wird das Röhrchen lediglich zu den Zwecken angebracht, eine chirurgische Komplikation und/oder die das natürliche Verschließen der chirurgischen Öffnung zu vermeiden. Das Röhrchen hält die chirurgische Öffnung, die durch das Ostium der Stirnhöhle eingefügt wurde, während 7 bis 14 Tagen nach der Operation offen. Die Vorrichtung hat einen hohlen Schaft und an seinem vorderen Ende einen Kopf oder Wulst, der beim Einführen der Vorrichtung in die Stirnhöhle das Röhrchen in dem Hohlraum hält. Obwohl, das Röhrchen als selbstbefestigend ausgegeben wird, kann weder das Vorschieben noch die Befestigung in der Stirnhöhle mit der notwendigen Genauigkeit kontrolliert werden. Diese Vorrichtung ist nicht für ein dauerhaftes Anbringen geeignet, ist nicht verschließbar, kann weder für das Injizieren von Lösungen in die Stirnhöhle, noch für das Entnehmen von Substanzen aus der Stirnhöhle verwendet werden und erlaubt nicht das Einführen eines optischen Instrumentes für eine direkte Einsicht in die Stirnhöhle.
Der "Shikani Middle Metal Antrostomy Stent (SMMAS)™" der Firma MICROMEDICS, INC. ist vorgesehen für eine Anbringen nach einer endoskopischen funktionalen Operation der Kieferhöhle. Die SMMAS-Vorrichtung wird mittels einer durch den mittleren Nasengang gebohrten Öffnung (Antrostomie) mit Hilfe einer Zange von FERRIS-SMITH eingeführt. Die Vorrichtung verbleibt für eine begrenzte Zeit von 10 bis 14 Tagen nach der Operation vor Ort, und danach wird sie leicht durch die Kieferhöhle herausgezogen. Diese Vorrichtung hat als einzige Aufgabe durch das Anbringen, das Anheften zwischen der mittleren Nasenmuschel und der seitlichen Nasenwand zu verhindern, zu welchem diese einander benachbarten Gewebe neigen. Die Vorrichtung wird aus einem weichen Material hergestellt, wie zum Beispiel silikonhaltiges Gummi, und hat an seinem vorderen Ende zwei Flossen, die verhindern, daß die Vorrichtung in unerwünschter Weise die Öffnung verläßt, sowie an seinem hinteren Ende eine Schulter, die das Zusammenkleben der mittleren Nasenmuschel mit der seitlichen Nasenwand und das unerwünschte Vordringen der Vorrichtung in den Hohlraum der Kieferhöhle verhindern soll. Die Vorrichtung SMMAS ist nicht verschließbar und ihr Gebrauch ist lediglich für kurze Zeiträume geeignet, wobei das Anbringen durch den mittleren Nasengang erfolgt.
In der Medizin der Prothesen und Implantate sind Vorrichtungen zur Befestigung derselben in einem Knochen bekannt. Diese Vorrichtungen umfassen im Allgemeinen ein oder verschiedene Teile für eine verläßliche Befestigung derselben im oder am Knochen, die notwendig ist, da im allgemeinen die in oder an einem Knochen befestigten Prothesen eine hohe mechanische Belastung aushalten müssen, zum Beispiel, wenn die Prothese ein Zahnimplantat, eine Befestigungsschraube in einer Extremität, ein künstliches Gelenk oder ähnliches ist. In diesen Fällen ist eine verläßliche Befestigung, die eine uneingeschränkte und sichere Nutzung der Prothese erlaubt, unerläßlich. Die verwendeten Teile sind im wesentlichen massiv und werden im allgemeinen mit Hilfe von Außengewinden in einem Knochen befestigt, da diese Kombination die beste und verläßlichste Befestigung gewährleistet.
Im wesentlichen sind solche Vorrichtungen massiv oder teilweise hohl. Die hohlen Vorrichtungen können ein Verschlußsystem aufweisen, aber sie können keinen Durchgang durch ihren Innenteil zwischen zwei verschiedenen anatomischen Orten herstellen, da immer mindestens eines der beiden Enden verschlossen ist.
Es sind auch hohle Vorrichtungen bekannt, die nach ihrer Anbringen durch einen Knochen einen Durchgang zwischen zwei verschiedenen anatomischen Orten herstellen, aber diesen fehlt ein internes Verschlußsystem, wodurch die beiden von den offenen Enden der Vorrichtung berührten Gewebeoberflächen in ständiger Verbindung bleiben.
Keine der bekannten Vorrichtungen besitzt in seiner Ausgestaltung die Vereinigung der beiden charakteristischen Strukturen, die die vorliegenden Erfindung aufweist:
  • 1) Ein fester Körper, der im wesentlichen die Form eines hohlen Röhrchens mit zwei offenen, aber jeweils verschließbaren Enden aufweist.
  • 2) Ein Verschlußteil für das selektive Verschließen oder Öffnen des Innendurchgangs durch die erfindungsgemäße Vorrichtung.
Daher ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung eine verschließbare Vorrichtung für das zeitweilige oder endgültige Anbringen in einem Knochen zur Verfügung zu stellen, um dadurch einen Durchgang zum Innenraum eines Hohlraums oder zu einem innenliegenden anatomischen Ort eines Säugetiers zu erhalten, welcher den Zugang zu diesem Hohlraum oder diesem anatomischen Ort zu Zwecken der Diagnose, der lokalen Therapie vor Ort, der medizinischen und/oder chirurgischen Behandlung oder der Beobachtung erlaubt.
Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es eine Vorrichtung zur Verfügung zu stellen, welche in jedem beliebigen Hohlraum oder innenliegenden anatomischen Ort durch jeden beliebigen Knochen in jedem beliebigen Säugetier angewandt werden kann. Zum Beispiel, im Fall der Kieferhöhle kann die erfindungsgemäße verschließbare Vorrichtung entweder durch die Eckzahnhöhle (Fossa canina) oder den unteren Nasengang angebracht werden, und so einen von außen zugänglichen in der Mundhöhle oder in der Nasenhöhle liegenden Raum, der einen leichten medizinischen Zugang aufweist, mit einem innenliegenden Kieferhöhlenraum verbinden.
Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es eine einfache Vorrichtung zur Verfügung zu stellen, welche aber eine verläßliche Befestigung im Knochen erlaubt, unter Berücksichtigung der Tatsache das keine hohe mechanische Belastung auf die Vorrichtung ausgeübt wird.
In einer bevorzugten Ausführungsform, umfaßt die erfindungsgemäße Vorrichtung zwei Teile, eine erstes Teil, das den Durchgang durch den Knochen herstellt, und ein zweites Teil, welches beweglich ist und als Verschlußteil für das erste Teil verwendet wird.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform umfaßt die erfindungsgemäße Vorrichtung drei Teile, eine erstes Teil, das den Durchgang durch den Knochen herstellt, ein zweites Teil, welches beweglich ist und als Verschlußteil für das erste Teil verwendet wird, und ein drittes Teil, welches abnehmbar ist und mit einem Ende des ersten Teiles für den Zweck der Befestigung desselben an dem Knochen, den es durchdringt, verbunden werden kann.
Die folgenden Ausgestaltungen des ersten und des zweiten Teiles sind verschiedene Variationen beider oben erwähnter bevorzugter Ausführungsformen.
Das erste Teil umfaßt in einer bevorzugten Ausgestaltung einen im wesentlichen zylindrischen Körper, mit einem innenliegenden Durchgang, der den Körper in Längsrichtung durchquert. Der Durchgang hat einen Innendurchmesser der es erlaubt ein optisches Instrument zur Beobachtung des Innenraum des Hohlraums in denselben einzuführen, Material für die Durchführung einer Diagnose aus dem Hohlraum zu entnehmen, Materialien für die Therapie einzubringen oder eine medizinische und/oder chirurgische Behandlung durchzuführen.
Das zweite Teil hat eine zum innenliegenden Durchgang des ersten Teiles komplementäre Form mit dem Zweck diesen Durchgang zu verschließen, wenn das zweite Teil in den Durchgang eingefügt ist.
Die Vorrichtung ist aus einem biologisch verträglichen Material hergestellt, wie zum Beispiel Titan oder rostfreiem Stahl jeweils für den chirurgischen Gebrauch oder Legierungen derselben, aber auch jedes andere biologisch verträgliche Material ist verwendbar.
Das erste Teil kann auf verschiedene Weisen an dem von ihm durchdrungenen Knochen befestigt werden, daher besitzt es ein oder mehrere Befestigungselemente auf seiner Außenseite und/oder an einem oder beiden Enden dem ersten, hinteren in den Hohlraum eindringenden und dem zweiten, vorderen nach außen weisenden Ende.
Das Befestigungselement auf der Außenseite kann ein Gewinde sein mit dem das erste Teil im Knochen befestigt wird.
Das vordere Ende des ersten Teiles kann mit einem Flansch als Befestigungselement versehen sein. Dieser Flansch umgibt den äußeren Rand des vorderen Endes des ersten Teiles und der äußere Rand des Flansches überragt nach außen die Außenfläche des Körpers des ersten Teiles. Wenn das erste Teil in den Knochen eingefügt wird, wird es durch den Flansch befestigt und derselbe verhindert daß das erste Teil zu weit in den Hohlraum vordringt.
Am hinteren Ende kann ein Befestigungselement als eine im wesentlichen rechteckige Flosse ausgebildet sein welche auf der Innenseite des Hohlraums befestigt wird.
Das erste Teil umfaßt außerdem mindestens ein Verbindungselement für die Verbindung mit dem zweiten Teil.
In einer bevorzugten Ausgestaltung ist das bewegliche zweite Teil abnehmbar und kann mit dem ersten Teil mit Hilfe eines auf der Innenfläche des ersten Teiles vorgesehenes Gewinde verbunden werden, in welches ein auf der Außenfläche des zweiten Teiles vorgesehenes Gewinde eingeschraubt wird.
In einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung ist das zweite Teil nicht abnehmbar, sondern es ist mit Hilfe eines Scharniers mit dem ersten Teil verbunden.
Um eine verbesserte Verschlußwirkung des zweiten Teiles zu erhalten, kann, in einer weiteren Ausgestaltung, dasselbe mit einem Kopf versehen sein, der als Schraubenkopf verwendet werden kann, und der jede beliebige Form haben kann, die für die Verwendung jedes beliebigen bekannten Schraubendrehers geeignet ist. Außerdem kann dieser Kopf mit einer biologisch verträglichen Keramik beschichtet sein.
Das dritte Teil, welches nur in der zweiten bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung enthalten ist, weist bevorzugt eine sechseckig, achteckige, rechteckige, kreisförmige oder ähnliche Außenfläche auf. Die Innenfläche ist bevorzugter Weise rund und kann in einer weiteren Ausgestaltung ein Gewinde aufweisen. In einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung ist das dritte Teil eine Mutter.
Die oben beschriebenen Aufgaben der vorliegenden Erfindung werden im folgenden und anhand der Abbildungen näher beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer ersten bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen verschließbaren Vorrichtung zerlegt in ihre Einzelteile;
Fig. 2A eine Seitenansicht der ersten bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen verschließbaren Vorrichtung gemäß Fig. 1;
Fig. 2B eine Vorderansicht des Vorderendes des ersten Teiles der verschließbaren Vorrichtung gemäß Fig. 1;
Fig. 2C eine Vorderansicht des Vorderendes des zweiten Teiles der verschließbaren Vorrichtung gemäß Fig. 1;
Fig. 3 eine perspektivische Ansicht einer zweiten bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen verschließbaren Vorrichtung zerlegt in ihre Einzelteile;
Fig. 4A eine Seitenansicht der zweiten bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen verschließbaren Vorrichtung gemäß Fig. 3;
Fig. 4B eine Vorderansicht des Vorderendes des ersten Teiles der verschließbaren Vorrichtung gemäß Fig. 3;
Fig. 4C eine Vorderansicht des Vorderendes des zweiten Teiles der verschließbaren Vorrichtung gemäß Fig. 3; und
Fig. 4C eine Vorderansicht des Vorderendes des dritten Teiles der verschließbaren Vorrichtung gemäß Fig. 3.
Wie in den Fig. 1 und 2A dargestellt ist, umfaßt die verschließbare Vorrichtung für das zeitweilige oder endgültige chirurgische Anbringen in einem Knochen, um einen Durchgang zum Innenraum eines Hohlraumes oder zu einem innenliegenden anatomischen Ort von Säugetieren zur Verfügung zu stellen, in einer ersten bevorzugten Ausführungsform zwei Teile 1 und 2.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform (Fig. 3) umfaßt die verschließbare Vorrichtung drei Teile 1, 2 und 3.
Der wesentliche Zweck der vorliegenden Erfindung ist es eine verschließbare Vorrichtung zu erhalten, für das zeitweilige oder endgültige chirurgische Anbringen in einem Knochen, um einen Durchgang zum Innenraum eines Hohlraumes oder zu einem innenliegenden anatomischen Ort von Säugetieren zur Verfügung zu stellen. Daher werden alle Teile 1, 2 und 3 der Vorrichtung aus einem biologisch verträglichen Material hergestellt. Wenn die Anbringen zeitweilig erfolgen soll, wird als biologisch verträgliches Material bevorzugt rostfreier Stahl für den chirurgischen Gebrauch, oder eine Legierung von rostfreiem Stahl für den chirurgischen Gebrauch verwendet, aber auch jedes andere biologisch verträgliche Material kann verwendet werden. Wenn das Anbringen endgültig erfolgen soll, wird als biologisch verträgliches Material bevorzugt Titan für den chirurgischen Gebrauch, oder eine Legierung von Titan für den chirurgischen Gebrauch verwendet, aber auch jedes andere biologisch verträgliche Material kann verwendet werden. Die zwei 1, 2 oder drei Teile 1, 2, 3 können aus demselben biologisch verträglichen Material hergestellt sein, aber es ist auch möglich entweder eines der Teile 1, 2, 3 aus einem anderen biologisch verträglichen Material herzustellen als die beiden anderen Teile 1, 2, 3, oder jedes der drei Teile 1, 2, 3 aus einem anderen biologisch verträglichen Material herzustellen. Unabhängig davon, ob die Körper der drei Teile 1, 2, 3 aus dem gleichen oder aus verschiedenen biologisch verträglichen Materialien hergestellt sind, können ihre Oberflächen mit einem anderen biologisch verträglichen Material beschichtet werden welches das gleiche biologisch verträgliche Material für die Beschichtungen aller drei Teile 1, 2, 3 sein kann, oder es können verschiedene biologisch verträgliche Materialien für die Beschichtung eines oder mehrere der Teile 1, 2, 3 verwendet werden.
Das erste Teil 1 kann in verschieden Ausgestaltungen, von denen einige in den Fig. 2A, 2B, 4A und 4B dargestellt sind, vorgesehen sein.
Das erste Teil 1 ist hohl und weist, im allgemeinen, einen Körper 4 mit einer im wesentlichen zylindrischen Form auf. Dieses hohle Teil 1 hat eine Außenfläche 5, eine Innenfläche 5, und zwei Enden 7, 8, ein erstes, hinteres Ende 7, welches in den Innenraum des Hohlraumes des Säugetiers eindringt und ein zweites, vorderes Ende 8 welches von außen zugänglich ist; außerdem weist dieses erste Teil 1 einen innenliegenden Durchgang 9 auf, der das erste Teil 1 in Längsrichtung durchquert.
Da die Vorrichtung in dem Knochen, den es durchdringt, befestigt werden muß, weist das erste Teil ein oder mehrere Befestigungselemente 10, 11, 12 auf, welche sich auf der Außenfläche 5, am ersten, hinteren Ende 7 oder am zweiten vorderen Ende 8 befinden können.
Das Befestigungselement 10 auf der Außenfläche 5 ist ein Außengewinde 10, welches in den Knochen eingeschraubt wird, um auf diese Art die Vorrichtung in dem Knochen zu befestigen (Fig. 2A, 4A und 4B).
Das Befestigungselement 11 am zweiten, vorderen Ende 8 des ersten Teiles 1 ist ein Flansch 11, der sich vom zweiten, vorderen Ende 8 radial nach außen ausdehnt, und dessen äußerer Rand 13 die Außenfläche 5 des Körpers 4 des ersten Teiles 1 nach außen hin überragt. Der Flansch 11 hat eine runde, quadratische, sechseckige, achteckige, oder ähnliche Form. Der äußere Rand 13 des Flansches 11 kann mit zwei Einkerbungen 14 versehen sein, die einander gegenüberliegend angeordnet sind, damit eine Zange eingesetzt werden kann, die, zum Beispiel, dazu dient, das erste Teil 1 festzuhalten während das zweite Teil 2 angebracht oder herausgenommen wird. Um diese verschließbare Vorrichtung zu befestigen, wird der Flansch 11 in der zur Außenseite des Säugetieres weisenden Fläche des durchquerten Knochens verankert. Mit Hilfe der Verankerung des Flansches 11, wird das unerwünschte Vordringen des ersten Teiles 1 in den innenliegenden Hohlraum des Säugetieres verhindert.
Das Befestigungselement 12 am ersten, hinteren Ende 7 des ersten Teiles 1 ist mindestens eine Flosse 12, die am hinteren Ende 7 des ersten Teiles 1 angebracht ist; bevorzugt können auch zwei sich gegenüberliegende Flossen 12 verwendet werden. Diese ein oder zwei Flossen 12 haben eine im wesentlichen rechteckige Form, können aber auch eine ovale oder jede andere beliebige Form haben, die das Einsetzen des ersten Teiles 1 durch die für das Einsetzen vorgesehene Öffnung erlaubt. In diesem Fall wird die verschließbare Vorrichtung mittels Verankerung der ein oder zwei Flossen 12 in der Fläche des Knochens die zum Innenraum des innenliegenden Hohlraumes des Säugetieres weist. Mit Hilfe der Flosse 12 oder Flossen 12 wird verhindert, daß das erste Teil 11 sich in unerwünschter Weise aus dem innenliegenden Hohlraum des Säugetieres befreit.
In dem Fall, in dem das Befestigungselement 12 am ersten, hinteren Ende 7 vorgesehen ist, weist der Körper 4 des ersten Teiles 1 mindestens zwei im wesentlichen einander gegenüberliegende Löcher 26 durch die periphere Wand auf, welche, zum Beispiel, mit Hilfe eines Fadens nach dem Einführen des ersten, hinteren Endes 7 mit der oder den Flossen 12 in den innenliegenden Hohlraumes des Säugetieres, für die Ausrichtung des ersten Teiles 1 während seiner Anbringen in dem Knochen verwendet werden.
Das erste Teil 1 weist mindestens eins dieser Befestigungselement 10, 11, 12 auf, aber abhängig von der Anwendung der Vorrichtung können auch Ausführungsformen mit zwei oder mit drei der Befestigungselemente 10, 11, 12 verwendet werden.
Damit das zweite Teil 2 mit dem ersten verbunden werden kann, umfaßt das erste Teil 1 ein oder mehrere Verbindungselemente 15, die entweder auf der Innenfläche 6 oder am zweiten, vorderen Ende 8 angeordnet sein können.
Das Verbindungselement 15 auf der Innenfläche 6 ist ein Innengewinde 15, in welches ein Gewinde eingeschraubt wird, welches auf der Außenfläche 16 des Körpers des zweiten Teils 2 angeordnet sein kann, mit dem Zweck das erste Teil 1 mit dem zweiten Teil 2 zu verbinden und zu verschließen. In Ausführungsformen, in denen das erste Teil 1 kein Innengewinde 15 besitzt, ist die Innenfläche 6 des ersten Teils glatt.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist das Verbindungselement am zweiten, vorderen Ende 8 des ersten Teiles 1 als ein Scharnier (nicht dargestellt) ausgebildet, mit welchem das zweite Teil 2 mit dem ersten Teil 1 verbunden ist. In dieser bevorzugten Ausführungsform kann das erste Teil 1 ein Verschlußelement (zum Beispiel einen Haken oder ähnliches) aufweisen für die sichere Befestigung des zweiten Teils 2 am ersten Teil 1, damit ein optimaler Verschluß der Vorrichtung gewährleistet ist, wenn diese im geschlossenen Zustand ist.
Die verschließbare Vorrichtung umfaßt ein zweites, bewegliches Teil 2, das eine Außenfläche 16 und zwei Enden, ein erstes, hinteres 17 und ein zweites, vorderes 18, aufweist. Das zweite bewegliche Teil 2 ist abnehmbar, wenn es nicht mittels des Scharniers mit dem ersten Teil 1 verbunden ist.
Das zweite Teil 2 weist einen Querschnitt und einen Außendurchmesser auf, die dem Querschnitt und dem Innendurchmesser des Durchgangs 9 durch das ersten Teil 1 entsprechen, wodurch dem zweiten Teil 2 erlaubt wird den Durchgang 9 durch das erste Teil 1 zu verschließen, wenn das zweite Teil 2 in den Durchgang 9 eingefügt ist. Der Körper des zweiten Teils 2 kann eine Länge gleich oder größer als die des Durchgangs 9 durch das erste Teil 1 haben, oder wesentlich kürzer als der Durchgang 9 sein; letzteres in dem Fall, in dem das zweite Teil 2 mit Hilfe eines Scharniers am ersten Teil 1 befestigt ist. Im allgemeinen weist der Körper des zweiten Teils 2 einen runden Querschnitt auf, aber es kann auch jede beliebige andere Form aufweisen. Die Außenfläche 16 des zweiten Teils 2 kann glatt sein oder mit einem Außengewinde 19 versehen sein.
In verschiedenen bevorzugten Ausführungsformen weist das zweite Teil 2 an seinem zweiten, vorderen Ende 18 einen Schraubenkopf 20 auf (siehe Fig. 1, 2A und 2C), welcher mit einer Beschichtung aus einer biologisch verträglichen Keramik versehen sein kann.
In weiteren Ausführungsformen ist das zweite, vordere Ende 18 des zweiten Teils 2 ohne den Schraubenkopf vorgesehen (Fig. 3 und 4C).
Dennoch, wird das zweite, vordere Ende 18 des zweiten Teils 2 in mehreren bevorzugten Ausgestaltungen mit einer Vertiefung 25 versehen, die das Einsetzen eines Schraubendrehers (Fig. 1, 2C, 3 und 4C) erlaubt, wobei diese Vertiefung 25 für jeden beliebigen Typ von Schraubendreher geeignet sein kann.
In den Fig. 3, 4A, und 4D wird gezeigt, daß die verschließbare Vorrichtung für das zeitweilige oder endgültige chirurgische Anbringen in einem Knochen, um einen Durchgang zum Innenraum eines Hohlraumes oder zu einem innenliegenden anatomischen Ort von Säugetieren zur Verfügung zu stellen, gemäß einer zweiten bevorzugten Ausführungsform, ein drittes, abnehmbares Teil 3 umfassen kann, welches mit dem zweiten, vorderen Ende 8 des ersten Teils 1 verbunden werden kann, und welches eine zentrale Öffnung 21, eine Außenfläche 22 und eine Innenfläche 23 aufweist.
Das dritte Teil 3 ist im allgemeinen eine Mutter (Fig. 4A und 4D). Die Außenfläche 22 des dritten Teils 3 kann eine achteckige, sechseckige, rechteckige, runde oder ähnliche Form aufweisen. Die Innenfläche 23 des dritten Teils 3 ist im wesentlichen rund und kann mit einem Gewinde 24 versehen sein, mit welchem das dritte Teil 3 auf dem zweiten, vorderen Ende 8 des ersten Teils 1 mit Hilfe des Außengewindes 10 auf der Außenfläche 5 des ersten Teils 1 befestigt wird. Diese Befestigung des dritten Teils 3 auf dem ersten Teil 1 hat den Zweck zu verhindern, daß das erste Teil 1 zu weit in den innenliegenden Hohlraum des Säugetiers vordringt.
In dem Fall, in dem das zweite, vordere Ende 8 des ersten Teils 1 mit dem Flansch 11 versehen ist, kann der Körper des ersten Teils 1 den Flansch 11 nach vorne überragen, um so zu erlauben, daß das dritte Teil 3 auf dem nach außen verlängerten Gewinde 10 befestigtwerden kann.
In den Ausführungsformen der verschließbaren Vorrichtung, welche das dritte Teil 3 verwenden, können auch die verschiedenen für das erste Teil 1 und das zweite Teil 2 beschriebenen Ausgestaltungen verwendet werden.
Der Gebrauch der vorliegenden Erfindung wird besser verständlich anhand des Beispiels einen Durchgang zur Kieferhöhle zur Verfügung zu stellen.
Im Fall der Kieferhöhle, kann das Anbringen der verschließbaren Vorrichtung über zwei verschiedene Zugangswege durchgeführt werden:
  • 1) über die Eckzahnhöhle (Fossa canina): Zunächst wird mit einem Skalpell ein Schnitt bis zur Knochenschleimhaut durchgeführt. Die Wand vor der Kieferhöhle wird abgeschält und eine Blutstillung durchgeführt. Danach wird mit Hilfe einer Fräse mit Kühlung und Mikromotor eine Bresche geöffnet (Sinusotomie), bis eine Öffnung zur Kieferhöhle erreicht wird. Danach wird die erfindungsgemäße Vorrichtung angebracht: dazu wird ein leichter Druck auf den Knochen ausgeübt und die Vorrichtung in den Kiefer eingeschraubt. Nach der Anbringen wird die Befestigung der Vorrichtung in dem Knochen überprüft, und, falls notwendig, können die Ränder des Schnitts genäht werden. Danach wird der Schlüssel oder eine Zange angesetzt, um den Außenmantel (das erste Teil) der Vorrichtung in seiner Position zu halten, und das innere Verschlußteil (das zweite Teil) wird aus der Vorrichtung geschraubt, und die Befestigung der Vorrichtung wird erhärtet.
  • 2) über den unteren Nasengang: Als erstes wird die untere Nasenmuschel in Richtung auf die Nasenmittellinie ausgerenkt, um eine gute Beobachtung des unteren Nasenganges zu ermöglichen. Danach wird mit Hilfe eines Trokar, einer Fräse oder einem anderen rotierenden Bohrinstrument (jeweils mit Mikromotor) eine Meatotomie durchgeführt, daß heißt eine Bresche im unteren Nasengang geöffnet. Wegen der starken Blutungen in diesem Bereich, ist es nicht empfehlenswert vorher einen Schnitt durchzuführen. Schließlich wird die erfindungsgemäße Vorrichtung in der gleichen Weise angebracht, wie zuvor für den Weg über die Eckzahnhöhle beschrieben, aber mit angewinkelten Instrumenten, um leichter in der Nasenhöhle arbeiten zu können.
Nach der Anbringen der verschließbaren Vorrichtung durch die Eckzahnhöhle oder durch den unteren Nasengang steht ein verschließbarer Durchgang zur Kieferhöhle zur Verfügung. Durch diesen Durchgang können Diagnose, lokale Therapien vor Ort, medizinische Behandlungen und Beobachtungen mit einem einzuführenden optischen Instrument durchgeführt werden. Wenn der Durchgang nicht für eine der vorgenannten Aufgaben benötigt wird, wird das erste Teil der Vorrichtung, welches den Durchgang zu dem innenliegenden Hohlraum eines Säugetiers zur Verfügung stellt, mit dem zweiten Teil sicher verschlossen.

Claims (29)

1. Eine hohle verschließbare Vorrichtung für das zeitweilige oder endgültige chirurgische Anbringen in einem Knochen, um einen Durchgang zum Innenraum eines Hohlraumes oder zu einem innenliegenden anatomischen Ort von Säugetieren zur Verfügung zu stellen, wobei die Vorrichtung aus einem biologisch verträglichen Material hergestellt wird, und einen ersten hohlen Teil (1) aufweist; wobei das erste hohle Teil (1) aus einem Körper (4) mit einer Außenfläche (5) und einer Innenfläche (6), zwei Enden (7, 8), einem ersten, hinteren in den Hohlraum eindringendes Ende (7) und einem zweiten, vorderen von außen zugängliches Ende (8); und einem innenliegenden Durchgang (9) der das erste Teil (1) in Längsrichtung durchquert besteht; dadurch gekennzeichnet, daß das erste Teil (1) mindestens ein Befestigungselement (10, 11, 12) auf seiner Außenfläche (5), an seinem ersten, hinteren Ende (7) oder an seinem zweiten, vorderen Ende (8) aufweist, jeweils mit dem Zweck das erste Teil (1) zeitweilig oder endgültig in einem Knochen zu befestigen und das Vordringen und/oder das unerwünschte Entfernen des ersten Teiles (1) zu verhindern; daß die Vorrichtung ein zweites, bewegliches Teil (2) umfaßt welches einen Körper bestehend aus einer Außenfläche (16) und zwei Enden (17, 18), ein erstes, hinteres Ende (17) und ein zweites, vorderes Ende (18), aufweist; daß das zweite Teil (2) mit dem ersten Teil (1) mit Hilfe eines Verbindungselementes (15), welches auf der Innenfläche (6) oder am zweiten, vorderen Ende (8) des ersten Teiles (1) vorgesehen ist, verbunden werden kann; und daß das zweite Teil (2) den Durchgang (9) durch das erste Teil (1) in Verschlußstellung vollständig verschließt.
2. Die Vorrichtung nach dem Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Teil (1) und das zweite Teil (2) aus verschiedenen biologisch verträglichen Materialien hergestellt sind.
3. Die Vorrichtung einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Teil (1) und das zweite Teil (2) mit biologisch verträglichen Materialien beschichtet sind, die verschieden sind von denjenigen aus denen die Körper des ersten Teiles (1) und des zweiten Teiles (2) hergestellt sind.
4. Die Vorrichtung nach dem Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung außerdem ein drittes Teil (3) umfaßt, welches mit dem zweiten, vorderen Ende (8) des ersten Teiles (1) verbunden werden kann, und welches eine zentrale Öffnung (21) und eine Außen- (22) und eine Innenfläche (23) aufweist.
5. Die Vorrichtung nach dem Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenfläche (22) des dritten Teiles (3) eine sechseckige, achteckig, rechteckige kreisförmige oder ähnliche Form aufweist.
6. Die Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Innenfläche (23) des dritten Teiles (3) eine runde Form aufweist.
7. Die Vorrichtung nach dem Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Innenfläche (23) des dritten Teiles (3) ein Gewinde (24) aufweist.
8. Die Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das dritte Teil (3) eine Mutter ist.
9. Die Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eines der drei Teile (1, 2, 3) aus einem biologisch verträglichen Material hergestellt ist, welches verschieden ist von dem biologisch verträglichen Material aus dem die beiden anderen Teile (1, 2,3) hergestellt sind.
10. Die Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die drei Teile (1, 2, 3) jeweils aus verschiedenen biologisch verträglichen Materialien hergestellt sind.
11. Die Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die drei Teile (1, 2, 3) mit biologisch verträglichen Materialien beschichtet sind, die verschieden sind von denjenigen aus denen die Körper der drei Teile (1, 2, 3) jeweils hergestellt sind.
12. Die Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite, bewegliche Teil (2) abnehmbar ist.
13. Die Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Teil (2) an seinem zweiten vorderen Ende (18) einen Schraubenkopf (20) aufweist.
14. Die Vorrichtung nach dem Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Schraubenkopf (20) mit einer biologisch verträglichen Keramik beschichtet ist.
15. Die Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Teil (2) einen Körper in Form eines Schaftes aufweist mit einem Querschnitt und Außendurchmesser, die dem Querschnitt und dem Innendurchmesser des Durchgangs (9) durch das erste Teil (1) entsprechen, und dem zweiten Teil (2) erlauben den Durchgang (9) durch das erste Teil (1) vollständig zu verschließen, wenn das zweite Teil (2) in den Durchgang (1) eingesetzt ist.
16. Die Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenfläche (16) des zweiten Teiles und die Innenfläche (7) des ersten Teiles (1) glatt sind.
17. Die Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Querschnitt des Körpers des zweiten Teiles (2) rund ist.
18. Die Vorrichtung nach dem Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenfläche (16) des zweiten Teiles (2) ein Gewinde (19) aufweist.
19. Die Vorrichtung nach dem Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß das Verbindungselement (15) ein Gewinde (15) auf der Innenfläche (6) des ersten Teiles (1) ist.
20. Die Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß das Verbindungselement (15) ein Scharnier ist, welches am zweiten, vorderen Ende (8) des ersten Teiles (1) vorgesehen ist, und mit welchem das zweite, bewegliche Teil (2) mit dem zweiten, vorderen Ende (8) des ersten Teiles (1) verbunden ist.
21. Die Vorrichtung nach dem Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite, vordere Ende (8) des ersten Teiles (1) mit einem Verschlußelement versehen ist, welches das zweite Teil (2) in seiner Verschlußstellung sicher verschlossen hält.
22. Die Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung mindestens zwei Befestigungselemente (10, 11, 12) aufweist.
23. Die Vorrichtung nach dem Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung mindestens drei Befestigungselemente (10, 11,12) aufweist.
24. Die Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1, 22 oder 23, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eines der Befestigungselemente (10) ein Gewinde (10) ist, welches auf der Außenfläche (5) des ersten Teiles (1) vorgesehen ist, und welches in den Knochen eingeschraubt wird.
25. Die Vorrichtung nach dem Anspruch 24 dadurch gekennzeichnet, daß der vordere Teil des Gewindes (10) auf der Außenfläche (5) des ersten Teiles (1) auch als Verbindungselement zur Verbindung des ersten Teiles (1) mit dem dritten Teil (3) verwendet wird.
26. Die Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1, 22 oder 23, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eines der Befestigungselemente (11) ein Flansch (11) ist, der am zweiten, vorderen Ende (8) des ersten Teiles (1) vorgesehen ist, und dessen äußerer Rand (13) nach außen über die Außenfläche (5) des ersten Teiles (1) überragt, zu dem Zweck, daß dieser Flansch (11) in der vom Säugetier aus nach außen weisenden Außenseite des Knochens verankert wird.
27. Die Vorrichtung nach dem Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß der Flansch (11) in seinem äußeren Rand (13) zwei einander gegenüberliegende Kerben (14) aufweist.
28. Die Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1, 22 oder 23, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eines der Befestigungselemente (12) mindestens eine im wesentlichen rechteckige Flosse (12) ist, die am ersten, hinteren Ende (7) des ersten Teiles (1) vorgesehen ist, und die auf der nach in den Hohlraum weisenden Innenseite des Knochens verankert wird, und daß das erste Teil (1) mindestens zwei im wesentlichen einander gegenüberliegende Löcher (26) aufweist, die jeweils die Außenfläche (5) mit der Innenfläche (6) des ersten Teiles (1) verbinden.
29. Die Vorrichtung nach dem Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, daß das erste, hintere Ende (7) des ersten Teils (1) mit zwei einander gegenüberliegenden Flossen (12) versehen ist.
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