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GEBIET DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung und ein Verfahren
zum Ausbilden schmelzgeblasener Faserarn nach Ansprüchen 1 und
12. Insbesondere betrifft die vorliegende Erfindung eine Vorrichtung
und ein Verfahren zum Ausbilden schmelzgeblasener Fasern unter Verwendung
eines Gases zum Ziehen der Fasern, das sich auf einer Temperatur
unter dem Schmelzpunkt des Polymers befindet, aus dem die Fasern
hergestellt werden.
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HINTERGRUND DER ERFINDUNG
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Schmelzgeblasene
Fasern sind Fasern, die durch Extrusion eines geschmolzenen thermoplastischen
Materials durch eine Mehrzahl von feinen, üblicherweise runden Spritzdüsenkapillarröhrchen als geschmolzene
Fäden oder
Spinnfäden
in zufließende, üblicherweise
heiße
und sich mit hoher Geschwindigkeit bewegende Gasströme (z. B.
Luft) gebildet werden, um die Spinnfäden des geschmolzenen thermoplastischen
Materials zu verfeinern und Fasern auszubilden. Während des
Schmelzblasverfahrens werden die Durchmesser der geschmolzenen Fäden durch
das Ziehen der Luft auf die gewünschte
Größe vermindert.
Danach werden die schmelzgeblasenen Fasern durch den Hochgeschwindigkeitsgasstrom
weggetragen und auf einer Sammeloberfläche abgelagert, um eine Bahn
aus willkürlich
aufgebrachten schmelzgeblasenen Fasern zu bilden. Solch ein Verfahren
wird zum Beispiel in den
US
Patenten Nr. 3,849,241 A , ausgestellt an Buntin et al.,
4,526,733 A , ausgestellt
an Lau und
5,160,746
A , ausgestellt an Dodge, II et al. offenbart, wobei alle
diese Patente zum Zwecke der Bezugnahme hierin zitiert werden. Schmelzgeblasene
Fasern können
endlos oder zerhackt sein und sind im Allgemeinen kleiner als zehn
Mikrometer im durchschnittlichen Durchmesser.
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In
einem herkömmlichen
Schmelzblasverfahren wird geschmolzenes Polymer einer Spritzwerkzeugdüse bzw.
einer Spritzdüse
zugeführt,
die zwischen einem Paar von Luftplatten angeordnet ist, die eine
primäre
Luftdüse
ausbilden. Die üblich Schmelzblasausrüstung umfaßt eine
Spritzwerkzeugdüsenspitze
bzw. eine Spritzdüsenspitze
mit einer einzelnen Reihe von Kapillaröffnungen entlang einer Schneidkante.
Typische Spritzdüsenspitzen weisen
ungefähr
30 kapillare Austrittslöcher
pro 25,4 nm (1 Inch) Längserstreckung
der Spritzdüsenbreite auf.
Die Spritzdüsenspitze
ist typischerweise ein 60° keilförmiger Block,
der zu der Schneidkante an der Stelle, wo sich die Kapillaren befinden,
zusammenläuft.
Die Luftplatten in vielen Schmelzblasdüsen sind in einer vertieften
Anordnung so befestigt, dass die Spitze der Spritzdüse zurückgesetzt
von der primären
Luftdüse
erscheint. Jedoch sind die Luftplatten in einigen Düsen in bündiger Anordnung
befestigt, wo sich die Enden der Luftplatten in derselben horizontalen
Ebene wie die Spitze befinden; in anderen Düsen befindet sich die Spritzdüsenspitze
in herspringender oder ”herausstehender” Anordnung,
so dass die Spitze der Spritzdüse
sich an den Enden der Luftplatten vorbei erstreckt. Darüberhinaus
können,
wie im
US Patent Nr.
5,160,746 A an Dodge, II et al. offenbart, mehr als ein
Luftstrom zum Einsatz an der Düse
kommen.
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In
den meisten bekannten Anordnungen für schmelzblasende Düsen wird
heiße
Luft durch die primäre
Luftdüse
zugeführt,
die auf jeder Seite der Spritzdüsenspitze
ausgebildet ist. Die heiße
Luft heizt die Spritzdüse
und verhindert dadurch, dass die Spritzdüse verlegt wird, wenn das geschmolzene
Polymer austritt und abkühlt.
Auf diese Weise wird verhindert, dass die Spritzdüse durch
sich verfestigendes Polymer verstopft wird. Die heiße Luft
zieht oder verfeinert auch die Schmelze in Fasern.
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Primäre Heißluftflußraten bewegen
sich typischerweise von ungefähr
223 bis 267,6 Liter pro Minute pro cm der Spritzdüsenweite
(dm3/min/cm) (20 bis 24 Standardkubikfuß pro Minute
pro Inch der Düsenweite
(scfm/in)). Der Primärluftdruck
bewegt sich typischerweise zwischen 135,80 bis 315,6 kPa (5 bis 10
Pfund pro Quadratinchweite (psig)). Die Primärlufttemperatur bewegt sich
typischerweise zwischen 232,7° bis
315,6°C
(450° bis
600° Fahrenheit
(F)), aber auch Temperaturen von 398,9°C (750°F) sind nicht unüblich. Die
besondere Temperatur des Primärluftstroms
hängt vom
besonderen Polymer ab, das gezogen wird, als auch von anderen Kennwerten,
die in der schmelzgeblasenen Bahn erwünscht sind.
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Ausgedrückt in Kennwerten
der Menge an Polymermaterial, das pro I der Spritzdüse pro Zeiteinheit
fließt,
beträgt
der Polymerdurchsatz typischerweise 0,5 bis 1,25 Gramm pro Loch
pro Minute (ghm). Daher beträgt
der Polymerdurchsatz für
eine Spritzdüse
mit 11,81 Löchern
pro cm (30 Löchern
pro Inch) typischerweise ungefähr
0,357 bis 0,893 kg/cm/h (2 bis 5 lbs/Inch/Stunde (PIH)).
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Um
schmelzgeblasene Fasern aus einem Durchsatz von ungefähr fünf Pfund
pro Inch pro Stunde aus Polymerschmelze herzustellen, bedarf es
darüber
hinaus ungefähr
einhundert Pfund pro Inch pro Stunde an Heißluft, um die Schmelze in einzelne
Fasern zu ziehen oder zu verfeinern. Diese ziehende Luft muss auf
eine Temperatur in der Größenordnung von
400–600°F (204,5–315,5°C) erhitzt
sein, um die richtige Hitze an der Spritzdüsenspitze aufrecht zu erhalten.
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Da
solch hohe Temperaturen eingesetzt werden müssen, muss eine beträchtliche
Menge an Hitze von den Fasern abgeleitet werden, um die Fasern, die
die Spritzdüsenöffnung verlassen,
abzuschrecken (oder zu verfestigen). Kalte Gase, wie Luft, sind eingesetzt
worden, um das Abkühlen
und Verfestigen der schmelzgeblasenen Fasern zu beschleunigen. Insbesondere
im
US Patent Nr. 5,075,068
A , ausgestellt an Millgan et al. und im
US Patent Nr. 5,080,569 A ,
ausgestellt an Gubernick et al., die hierdurch hierin zum Zwecke
der Bezugnahme zitiert sind, wird Sekundärluft, die in einer rechtwinkelig
oder 90° querfließenden Richtung
relativ zur Faserstreckung strömt,
verwendet, um die schmelzgeblasenen Fasern abzuschrecken und kleinere
Faserdurchmesser herzustellen. Zusätzlich verwendet das
US Patent Nr. 5,607,701
A , ausgestellt an Allen et al., das hierdurch hierin zum
Zwecke der Bezugnahme zitiert wird, kühlere Druckluft zum Abschrecken,
die die Kammer
71 füllt,
und zu schnellerer Abkühlung
und Verfestigung der Fasern führt.
Im
US Patent Nr. 4,112,159
A an Pall, das hierdurch hierin zum Zwecke der Bezugnahme
zitiert wird, wird ein kalter Luftstrom verwendet, um die Fasern
zu ziehen, wenn gewünscht
wird, die Verfeinerung der Fasern zu verringern.
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Im
Allgemeinen ist in einem typischen Schmelzblasverfahren die Energie
in der Primärluft siebenmal
so groß wie
die, die für
den Polymerstrom erforderlich ist, und der Temperaturbereich der
heißen
Primärluft
wird allgemein 500°F
bis 550°F (260–287,8°C) betragen.
Das herkömmliche Schmelzblasverfahren
weist einen hohen Energiebedarf auf, da das Polymer erhitzt werden
muss, die Spritzdüsenspitze
heiß gehalten
werden muss, der heiße
Primärluftstrom
das Polymer auf den gewünschten
Durchmesser schrumpft und die heißen, dünner gemachten Fasern abgeschreckt
werden müssen.
Daher ist das Schmelzblasverfahren energieintensiv, sowohl durch
das Einbringen von Wärme während der
Faserbildung als auch durch Ableiten von Wärme während des Abschreckens der
Fasern.
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Durch
die Steuerung der Luft und der Spritzdüsenspitzentemperaturen, des
Luftdrucks und der Polymerzuführrate
kann der Durchmesser der Fasern während des Schmelzblasverfahrens
reguliert werden. Zum Beispiel weisen typische schmelzgeblasene
Polypropylenfasern einen Durchmesser von 3 bis 4 Mikrometern auf.
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Nach
dem Abkühlen
werden die Fasern gesammelt, um eine einstückige Bahn zu bilden. Im Besonderen
werden die Fasern auf einer Formbahn gesammelt, welche einen sich
bewegenden Siebschirm oder ein Siebband umfasst, das unter der Spritzdüsenspitze
angeordnet ist. Um genug Raum unter der Spritzdüsenspitze für das Ausbilden der Fasern,
die Verfeinerung und das Abkühlen
zu schaffen, sind Ausbildungsabstände von zumindest ungefähr 20,32 bis
30,48 cm (8 bis 12 Inch) zwischen der Polymerspritzdüsenspitze
und der Oberseite des Siebschirms in den typischen Schmelzblasverfahren
erforderlich.
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Jedoch
werden Ausbildungsabstände
von so geringem Ausmaß wie
10,16 cm (4 Inch) im
US
Patent Nr. 4,526,733 A ausgestellt an Lau (hier im folgenden
das
'733 Patent) beschrieben, das hierdurch hierin
zum Zwecke der Bezugnahme zitiert wird. Wie in Beispiel 3 des
'733 Patents beschrieben, werden die
kürzeren
Ausbildungsabstände
mittels Verfeinerungsluftströmen
von zumindest 37,8°C
(100°F)
kühler
als die Temperatur des geschmolzenen Polymers erzielt. Zum Beispiel
offenbart Lau den Einsatz von Verfeinerungsluft von 65,6°C (150°F) für Polypropylenschmelze
auf einer Temperatur von 266,1°C (511°F), um einen
Ausbildungsabstand von 10,16 cm (4 Inch) zwischen Spritzdüsenspitze
und Formband zu erlauben. Das Lau Patent umfasst passive Luftspalten
36 (gezeigt
in
4 von Lau) um die Spritzdüsenspitze bzw. Spritzwerkzeugdüsenspitze zu
isolieren.
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Zebrastreifung
ist ein Problem, das sich manchmal während linearer Anwendungen
des Hochgeschwindigkeitsschmelzblasens ergibt. Streifen können sich
quer zur Maschinenrichtung ausbilden, was die Folge des Schlagens
des verwirbelten Luftstrahls ist. Wenn der Ausbildungsabstand zwischen
der Spritzdüse
und dem Formgewebe verringert werden kann, wird die Zebrastreifung ähnlich verringert.
Die Gleichförmigkeit
wird sich ebenfalls aufgrund des geringeren Ausmaßes von
Verwirbelungen im primären
Luftstrahl bei geringen Ausbildungsabständen verbessern. Wenn sich
der Ausbildungsabstand vergrößert, zerfällt der
primäre
Luftstrahl starker, und die Ausbildung verschlechtert sich.
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AUFGABEN UND ZUSAMMENFASSUNG
DER ERFINDUNG
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Es
ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine verbesserte Spritzwerkzeugdüse bzw. Spritzdüse zur Herstellung
von Fasern und ein verbessertes Verfahren zur Herstellung von Fasern durch
eine Spritzwerkzeugdüse
zu schaffen.
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Es
ist ebenfalls eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine verbesserte
Spritzwerkzeugdüse bzw.
Spritzdüse
zur Herstellung von Fasern und ein verbessertes Verfahren zur Herstellung
von Fasern durch eine Spritzwerkzeugdüse zu schaffen, die einen höheren Energiewirkungsgrad
ergeben als herkömmliche
Vorrichtungen und Verfahren.
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Es
ist eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine verbesserte
Spritzwerkzeugdüse bzw.
Spritzdüse
zur Herstellung von Fasern und ein verbessertes Verfahren zur Herstellung
von Fasern durch eine Spritzwerkzeugdüse zu schaffen, die einen sekundären Strom
an erhitzter Luft verwenden, um die Spritzdüse auf der gewünschten
Temperatur zu halten, um das Einfrieren der Polymerschmelze zu vermeiden,
die jedoch die heiße
Schmelze in erster Linie durch den Einsatz von relativ kühleren Luftströmen in Fasern
verfeinern.
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Es
ist eine andere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine verbesserte
Spritzwerkzeugdüse bzw.
Spritzdüse
zur Herstellung von Fasern und ein verbessertes Verfahren zur Herstellung
von Fasern durch eine Spritzwerkzeugdüse zu schaffen, die einen sekundären Strom
an erhitzter Luft verwenden, um die Spritzdüse auf der gewünschten
Temperatur zu halten, um das Einfrieren der Polymerschmelze zu vermeiden,
die jedoch auch die heiße
Schmelze in erster Linie durch den Einsatz von relativ kühleren Luftströmen in Fasern
verfeinern, um so ein schnelleres Abschrecken der Fasern als in
herkömmlichen Vorrichtungen
und Verfahren zu ermöglichen.
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Es
ist noch eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine verbesserte
Spritzwerkzeugdüse
bzw. Spritzdüse
zur Herstellung von Fasern und ein verbessertes Verfahren zur Herstellung
von Fasern durch eine Spritzwerkzeugdüse zu schaffen, die einen sekundären Strom
an erhitzter Luft verwenden, um die Spritzdüse auf der gewünschten
Temperatur zu halten, um das Einfrieren der Polymerschmelze zu vermeiden,
die jedoch auch die heiße
Schmelze in erster Linie durch den Einsatz von relativ kühleren Luftströmen in Fasern
verfeinern, um so die Ausbildung der Fasern näher an der Formoberfläche als
in herkömmlichen
Vorrichtungen und Verfahren zu ermöglichen.
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Es
ist auch noch eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine
verbesserte Spritzwerkzeugdüse
bzw. Spritzdüse
zur Herstellung von Fasern und ein verbessertes Verfahren zur Herstellung von
Fasern durch eine Spritzwerkzeugdüse zu schaffen, die einen sekundären Strom
an erhitzter Luft verwenden, um die Spritzdüse bzw. Spritzwerkzeugdüse auf der
gewünschten
Temperatur zu halten, um das Einfrieren der Polymerschmelze zu vermeiden, die
jedoch auch die heiße
Schmelze in erster Linie durch den Einsatz von relativ kühleren Luftströmen in Fasern
verfeinern, um so die Ausbildung von Zebrastreifung zu verringern,
die beim Einsatz von herkömmlichen
Vorrichtungen und Verfahren auftritt, und die Einheitlichkeit aufgrund
reduzierter Verwirbelungen bei geringeren Ausbildungsabständen zu
verbessern.
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Zusätzliche
Aufgaben und Vorteile der Erfindung werden teilweise in der Beschreibung
dargelegt, die folgt, und werden teilweise aus der Beschreibung
offensichtlich werden oder können
durch Anwendung der Erfindung erfahren werden. Die Aufgaben und
Vorteile der Erfindung können
mittels der Mittel und Verbindungen, die besonders in den angeschlossenen
Ansprüchen
hervorgestrichen werden, verwirklicht und erzielt werden.
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Um
die Aufgaben zu erfüllen
und in Übereinstimmung
mit dem Zweck der Erfindung, wie hierin ausgeführt und umfassend beschrieben,
setzt die Spritzwerkzeugdüse
bzw. Spritzdüse
zur Herstellung von Fasern und das Verfahren der vorliegenden Erfindung
relativ kalte Druckluft ein, um bei der Verfeinerung, d. h. beim
Ziehen, der Fasern auf ihren gewünschten
Durchmesser zu helfen. Wie hierin verwendet, betrifft der Begriff ”kalte” oder ”kühlere” Luft einen
Luftstrom, der sich auf einer Temperatur befindet, die geringer
als die Schmelztemperatur des Polymers ist, das zu Fasern schmelzgeblasen
wird. Ein relativ kleiner Strom von heißer Luft wird verwendet, um
die innere Spritzdüsenspitze
abzuschirmen, die das Polymer enthält. Der kalte Luftstrom schirmt
ab und umgibt den Heißluftschirm.
Der heiße
und der kalte Luftstrom verbinden sich, um ein schnelleres Abschrecken
zu ermöglichen,
während
der kalte Luftstrom das Ziehen der Fasern ermöglicht. Zusätzlich treffen die Strömpfade des
heißen
und des kalten Luftstroms an der Spritzdüsenspitze zusammen, um die
geringstmögliche
Verwirbelung zu ergeben. Die Strömpfade
sind im Wesentlichen parallel, so dass, wenn sich die Ströme an der
Spritzdüsenspitze
vereinigen, der Luftfluss relativ symmetrisch ist, wodurch es zu
geringer Verwirbelung und Faservibration kommt.
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In
einer besonderen Anordnung der vorliegenden Spritzwerkzeugdüse bzw.
Spritzdüse
und des vorliegenden Verfahrens ergießt sich ein relativ kleiner
Heißluftstrom
entlang gegenüberliegender erster
und zweiter Wärmeübergangsflusskanäle, die entlang
der äußeren Grenzen
der Spritzdüsenspitze angeordnet
sind. Diese Heißluft
schirmt die Kapillaröffnungen
in der Spritzdüsenspitze
ab, um die Kapillaren am Zufrieren zu hindern, was auch in einer
verfestigten Faser münden
würde.
Daher wird der Strom an heißer
Luft dazu verwendet, um sicherzustellen, dass die Spritzdüsenspitze
nicht zu kühl
wird, da solch ein Abkühlen
die unmittelbare Verfestigung des aus der Spritzdüsenspitze
extrudierten Polymers ergeben würde,
wodurch der Polymerfluss durch die Spitze verhindert werden würde. In
dieser Ausführungsform
wird kalte Primärluft
durch die gegenüberliegenden
ersten und zweiten Verfeinerungsströmkanäle hindurchgepresst, die entlang
der äußeren Grenzen
der gegenüberliegenden
ersten und zweiten Wärmeübergangsflusskanäle angeordnet
sind, um einen äußeren Schirm
von fließender
kalter Primärluft
zu erzielen, die die innen fließende
heiße
Sekundärluft
umgibt. Daher ergibt die Düse
eine gemeinsam fließende
Anordnung, wo fließende
kalte Primärluft
sich mit der fließenden
heißen
Sekundärluft
verbindet, um die Fasern auf ihrem Weg zur Formoberfläche zu verfeinern.
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Der
Einsatz von kalter Primärluft
bewirkt auch ein Ansteigen der Verfestigungsrate, wenn die Faser
durch die kalte Primärluft
nahe der Spritzdüsenspitze
hindurchfällt.
Daher bewirkt die fließende kalte
Primärluft
zusätzlich
zur Verwendung als Zugmittel zum Ziehen der Fasern in die gewünschte Form
und Sterke auch, dass die Fasern abgeschreckt und verfestigt werden.
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Das
Ziehen der Fasern ist temperaturabhängig. Relativ mehr Hitze ist
typischerweise für
das Ziehen feinerer Fasern erforderlich, aber dann kühlen die
feineren Fasern schneller aus und werden so schneller abgeschreckt.
Jedoch zusätzlich
zu Fasern mit typischen geringeren Durchmessern erlaubt die vorliegende
Erfindung des Kaltluftschmelzblasens die Herstellung von Fasern
mit größeren Durchmessern
als bei herkömmlich
schmelzgeblasenen Fasern, die einen Durchmesser von 3 bis 4 Mikrometern für Polypropylen
aufweisen. Die vorliegende Erfindung verringert den Wärmeeinsatz
und verringert daher die für
das Abschrecken der Fasern abzuleitende Wärme. Bei geringerem Durchsatz
können
sehr feine, hochfeste Fasern ausgebildet werden.
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Der
Ausbildungsabstand zwischen Spritzdüsenspitze und Formband kann
ebenfalls mittels der vorliegenden Erfindung verringert werden,
da die Fasern schneller abgeschreckt werden. Die vorliegende Spritzwerkzeugdüse bzw.
Spritzdüse
und das vorliegende Verfahren erlauben es, dass der Ausbildungsabstand
geringer als 20,32 cm (8 Inch) ist und dass die Fasern trotzdem
entsprechend abgeschreckt werden. Vliesproben mit einem Grundgewicht
von 50,9 g/m2 (1,5 Unzen/Quadratyard (osy))
wurden bei einem 12,7 cm (5 Inch) Ausbildungsabstand hergestellt.
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DE 39 27 254 C2 offenbart
ein Spinndrüsenaggregat
und Verfahren für
die Herstellung von Spinnvliesen. Dabei wird geschmolzenes thermoplastisches
Polymer durch eine Breitschlitzdüse
mit sägezahnartiger
Profilierung in Form eines dünnen profilierten
Films heraus gestoßen.
Nach dem Austritt wird der profilierte Film durch einen über eine
Breitschlitzdüse,
bevorzugt eine profilierte Breitschlitzdüse zugeführten Heißluftstrom und/oder Kühlluftstrom in
Kunststoff-Fäden
bzw. -Fasern aufgelöst.
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WO 92/01829 A1 offenbart
ein Lösungsspinnverfahren
zur Herstellung von Subdenier-Fasern und eine entsprechende Spinndüse. In der
Ausführungsform
von
5 wird der Spinndüse ein Heißluftstrom zugeführt um ein
Verstopfen der Düse zu
verhindern. Danach wird ein Kaltluftstrom zugeführt. Mischen von Heiß- und Kaltluftstrom
wird durch eine Dichtung verhindert.
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Die
beigefügten
Zeichnungen, die in diese Patentschrift eingegliedert sind und einen
Teil derselben darstellen, zeigen eine Ausführungsform der Erfindung und
dienen gemeinsam mit der Beschreibung dem Zweck, die Grundsätze der
Erfindung zu erläutern.
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KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
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Eine
für einen
Durchschnittsfachmann auf diesem Gebiet der Technik vollständige und
ausführbare
Offenbarung der vorliegenden Erfindung, welche die beste Ausführungsform
derselben umfasst, wird genauer im verbleibenden Teil der Patentschrift dargestellt,
wobei Bezug auf die begleitenden Zeichnungen genommen wird, von
denen:
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1 eine
schematische Darstellung eines perspektivischen Aufrisses eines
beispielhaften faserbildenden Abschnitts einer Düse ist, betrachtet in Richtung
der Pfeile 1-1 aus 3 und ausgestattet mit einer
Ausführungsform
der vorliegend beschriebenen Schmelzblasdüse;
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2 eine
schematische Darstellung einer Querschnittsansicht der Schmelzblasdüse ist,
betrachtet in Richtung der Pfeile 2-2 aus 1;
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3 eine
schematische Darstellung eines perspektivischen Aufrisses einer
Schmelzblasdüsenvorrichtung
und eines Formbands zum Ausbilden schmelzgeblasener Bahnen nach
dem Verfahren der vorliegenden Erfindung ist;
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4 eine
schematische Darstellung eines perspektivischen Aufrisses einer
alternativen Ausführungsform
der Schmelzblasdüse
der vorliegenden Erfindung ist;
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5 eine
schematische Darstellung einer Frontalquerschnittsansicht der Ausführungsform
ist, die in 4 gezeigt wird; und
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6 eine
schematische Darstellung einer Frontalquerschnittsansicht einer
anderen alternativen Ausführungsform
der Schmelzblasdüse
ist.
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GENAUE BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
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Im
Folgenden wird nun der genaue Bezug mit den Ausführungsformen der Erfindung
hergestellt, von der eines oder mehrere Beispiele in den begleitenden
Zeichnungen dargestellt sind. Jedes Beispiel dient als Erläuterung
der Erfindung, nicht als deren Einschränkung. Tatsächlich wird sich für jene, die
auf diesem Gebiet der Technik kundig sind, zeigen, dass verschiedene
Modifikationen und Abänderungen
in der vorliegenden Erfindung durchgeführt werden können, ohne
vom Umfang und Geist der Erfindung abzuweichen. Zum Beispiel können Merkmale,
die als Teil einer Ausführungsform
dargestellt oder beschrieben werden, mit einer anderen Ausführungsform
verwendet werden, um noch eine weitere Ausführungsform zu ergeben. Daher
ist beabsichtigt, dass die vorliegende Erfindung solche Modifikationen
und Veränderungen,
wie sie in den Umfang der angeschlossenen Ansprüche und ihren Äqivalenten fallen,
abdeckt. Dieselben Bezugszahlen sind denselben Bestandteilen durch
alle Zeichnungen und der Beschreibung hindurch zugewiesen.
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Eine
Ausführungsform
der Vorrichtung zum Ausbilden einer schmelzgeblasenen Bahn wird
schematisch in 3 gezeigt und wird im Allgemeinen
mit der Bezugszahl 10 bezeichnet. Wie es herkömmlich üblich ist,
umfasst die Vorrichtung ein Reservoir 11 zur Versorgung
eines Extruders 12, der durch einen Motor 13 angetrieben
wird, mit einer Menge an faserbildendem thermoplastischem Polymerharz.
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Das
faserbildende Polymer wird der Düsenvorrichtung 14 zugeführt und
darin durch herkömmliche
elektrische Heizer (nicht sichtbar in der gezeigten Ansicht) erhitzt.
Ein primärer
Strom eines kalten Verfeinerungsmediums auf einer Temperatur, die
unter der Schmelzpunkttemperatur des bestimmten Polymers liegt,
das zur Ausbildung der Fasern verwendet wird, wird der Spritzdüse 14 durch
ein Gebläse 15 zugeführt, das
durch einen Motor 18 angetrieben wird. Eine Hilfsheizung 19 kann
vorgesehen werden, um den Sekundärstrom
an Heizluft auf höhere
Temperaturen im Bereich der Schmelztemperatur des Polymers zu bringen.
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An
der Auslassöffnung
der Spritzdüse 14 werden
abgeschreckte Fasern 80 ausgebildet und auf einem endlosen
Siebschirm oder Siebband 90 in eine Vliesbahn 81 gesammelt,
während
sich das Band 90 in die durch einen Pfeil mit der Bezugszahl 91 bezeichnete
Richtung bewegt. Der faserausbildende Abstand ist der Abstand zwischen
der oberen Oberfläche
des Aufsammelbands 90 und der Ebene der Auslassöffnung der
Spritzdüse 14.
Nach der vorliegenden Erfindung kann der Ausbildungsabstand in der
Größenordnung
von kleiner als 10,16 cm (8 Inch) liegen und noch immer das Abschrecken
und Abkühlen
der Fasern erlauben.
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Wie
in 3 gezeigt, kann das Sammeln der Fasern 80 auf
dem Band 90 durch eine Saugkammer 38 unterstützt werden.
Die ausgebildete Vliesbahn 81 kann durch die Walzen 37, 39 verdichtet
oder auf andere Weise verklebt werden. Band 90 kann zum Beispiel
durch eine angetriebene Walze 95 gedreht werden.
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Eine
Ausführungsform
des faserbildenden Abschnitts der Schmelzblasdüsenvorrichtung 14,
betrachtet entlang der Linie 1-1 aus 3, wird
schematisch in 1 gezeigt und wird im Allgemeinen durch
die Bezugszahl 20 bezeichnet. Wie ebendort gezeigt, umfasst
der faserbildende Abschnitt 20 der Spritzdüsenvorrichtung 14 eine
Spritzdüsenspitze 40,
welche mit dem Spritzdüsenkörper (nicht
gezeigt) auf herkömmliche
Art und Weise verbunden ist. Die Spritzdüsenspitze 40 ist im
Wesentlichen in der Form eines Prismas ausgebildet (üblicherweise
ein ungefähr
60° keilförmiger Block),
das eine Schneidkante 21 festlegt. Die Schneidkante 21 bildet
das Ende des Abschnitts der Spritzdüsenspitze 40. Die
Spritzdüsenspitze 40 ist
weiter bestimmt durch ein Paar von gegenüberliegenden Seitenoberflächen 42, 44,
die sich in der in 1 gezeigten Ausführungsform
auf der zur Schneidkante 21 lotrechten Horizontalebene schneiden.
Die Schneidkante 21 an der Spritzdüsenspitze 40 bildet
den Scheitel eines Winkels, der im Bereich von ungefähr 30° bis 60° liegt.
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Wie
in 1 gezeigt, bestimmt die Spritzdüsenspitze 40 einen
Polymerzuführdurchgang 32,
der in weiteren durch die Spritzdüsenspitze 40 bestimmten
Durchgängen
mündet,
die als Kapillaren 27 bezeichnet werden. Die Kapillaren 27 sind
einzelne Durchgänge,
die entlang der Schneidkante 21 ausgebildet sind und die
im Wesentlichen über
die Länge der
Spritzdüsenspitze 40 verteilt
sind.
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Wie
in 2 gezeigt, die eine vergrößerte Querschnittsansicht der
Spritzdüsenspitze 40 zeigt, weisen
die Kapillaren 27 im Wesentlichen einen Durchmesser auf,
der kleiner ist als der Durchmesser des Polymerzuführdurchgangs 32.
Im Wesentlichen sind die Durchmesser aller Kapillaren 27 gleich,
um die gleichmäßige Ausbildung
der Fasergröße zu ermöglichen.
Der Durchmesser der Kapillaren 27 wird in 2 durch
die zwei Pfeile mit der Bezeichnung ”d, d” gekennzeichnet. Ein typischer
Kapillardurchmesser ”d” beträgt 0,39
mm (0,0145 Inch). Die Länge des
Kapillarkanals 27 wird in 2 durch
den bezeichnenden Buchstaben ”L” gekennzeichnet.
Kapillaren 27 weisen in erstrebenswerter Weise ein Längen/Durchmesser-Verhältnis von
10/1 auf.
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Wie
zum Beispiel in 2 gezeigt, ist der Kapillarkanal 27 angeordnet,
um flüssiges
Polymer durch die Austrittsöffnung 28 als
einen Polymerstrom auszustoßen,
der mit dem Buchstaben „P” bezeichnet
ist. Der flüssige
Polymerstrom P tritt durch die Austrittsöffnung 28 in der Spritzdüsenspitze 40 aus und
fließt
in eine Richtung, die eine erste Achse bestimmt, die entlang der
gestrichelten Linie 31 in 2 gekennzeichnet
ist. Die erste Achse 31 halbiert die Spritzdüsenspitze 40 und
die Kapillaren 27.
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Wie
in 1 und 2 gezeigt, umfasst der faserbildende
Abschnitt 20 der Spritzdüsenvorrichtung 14 eine
erste innere Wand 23 und eine zweite innere Wand 24,
die im Wesentlichen der ersten inneren Wand 23 als das
Spiegelbild der ersten inneren Wand 23 angeordnet ist.
Die inneren Wände 23 und 24 sind
auch als „Heißluftplatten” oder als „heiße Platten” bekannt.
In dieser gesamten Patentschrift können solche Wände entweder
als innere Wände 23 und 24 oder
als Heißluftplatten 23 und 24 bezeichnet werden.
Wie in 1 und 2 gezeigt, sind die Heißluftplatten 23 und 24 so
konfiguriert und angeordnet, dass sie mit der Spritzdüsenspitze 40 zusammenarbeiten,
um einen ersten Sekundärheißluftkanal 30 und
einen zweiten Sekundärheißluftkanal 33 festzulegen.
Die Sekundärheißluftkanäle 30 und 33 sind so
in bezug auf die Spritzdüsenspitze 40 angeordnet, dass
die Heißluft,
die durch die Kanäle
strömt,
die Spritzdüsenspitze 40 abschirmt.
Verschiedene Anordnungen können
ausgenützt
werden, um die anfänglichen
Durchgänge
sowohl der sekundären Heißluftkanäle 30 und 33 als
auch der primären
Kaltluftkanäle 35 und 36 (im
Folgenden beschrieben) zu schaffen.
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Wie
in 2 gezeigt, ist die innere Oberfläche 41 der
ersten Heißluftplatte 23 gegenüber der ersten
Seitenober fläche 42 der
Spritzdüsenspitze 40 angeordnet
und folgt im Wesentlichen dem Umriss der ersten Seitenoberfläche 42 der
Spritzdüsenspitze 40 bei
der Ausbildung des ersten sekundären
Heißluftkanals 30.
In ähnlicher
Weise ist die zweite Heißluftplatte 24 konfiguriert
und angeordnet, so dass sie mit der Spritzdüsenspitze 40 zusammenarbeitet,
um einen zweiten Sekundärheißluftkanal 33 dazwischen festzulegen.
Die innere Oberfläche 43 der
zweiten Heißluftplatte 24 ist
gegenüber
der zweiten Seitenoberfläche 44 der
Spritzdüsenspitze 40 angeordnet und
folgt im Wesentlichen dem Umriss der zweiten Seitenoberfläche 44 der
Spritzdüsenspitze 40 bei
der Ausbildung des zweiten sekundären Heißluftkanals 33.
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Die
Sekundärheißluftkanäle 30 und 33 sind die
Kanäle,
durch die sich ein Heißluftstrom
während des
Betriebs hindurchbewegt, so dass die Spritzdüsenspitze 40 auf einer
ausreichend hohen Temperatur bleibt, um sicherzustellen, dass der
Polymerstrom P nicht vorzeitig abgeschreckt wird oder erhärtet, so dass
er durch den Kaltluftstrom, der in der vorliegenden Erfindung eingesetzt
wird, gezogen werden kann. Zusätzlich
verhindert der Heißluftschirm,
der durch die zusammenarbeitenden Sekundärheißluftkanäle 30 und 33 ausgebildet
wird, dass die Spritzdüsenspitze 40 einfriert
und abbricht.
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Wie
in 2 gezeigt, wird der Spalt in den sekundären Heißluftkanälen 30 und 33 zwischen
den inneren Oberflächen 41 und 43 der
Heißluftplatten 23 und 24 und
den Seitenoberflächen 42 und 44 der Spritzdüsenspitze 40 gemessen.
Dieser Spalt wird in 2 durch die Pfeile mit der Bezeichnung „g, g” gekennzeichnet.
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Wie
in 1 und 2 gezeigt, umfasst der faserbildende
Abschnitt 20 der Spritzdüsenvorrichtung 14 eine
erste äußere Wand 25 und
eine zweite äußere Wand 26,
die im Wesentlichen der ersten äußeren Wand 25 gegenüber als
das Spiegelbild der ersten äußeren Wand 25 angeordnet
ist. Die ersten und zweiten äußeren Wände 25 und 26 sind
auch als „Kaltluftplatten” oder als „kalte
Platten” bekannt
und werden hierin entweder als äußere Wände 25 und 26 oder
als Kaltluftplatten 25 und 26 bezeichnet. Die
erste Kaltluftplatte 25 ist so konfiguriert und angeordnet, dass
sie mit der Außenfläche 42 der
Heißluftplatte 23 zusammenarbeitet,
um einen ersten primären
Kaltluftkanal 35 dazwischen festzulegen. In ähnlicher Weise
ist die zweite Kaltluftplatte 26 so konfiguriert und angeordnet,
dass sie mit der Außenfläche 44 der Heißluftplatte 24 zusammenarbeitet,
um einen zweiten primären
Kaltluftkanal 36 dazwischen festzulegen. Jeder der ersten
und zweiten primären
Kaltluftkanäle 35 und 36 ist
so konfiguriert, um einen wesentlichen Anteil des durch die Kanäle strömenden Mediums
in eine Richtung parallel zur ersten Achse 31 zu leiten.
Mit anderen Worten kann die Richtung des Mediums, das durch die
ersten und zweiten Kanäle 35 und 36 hindurchfließt, in einen
Flussbestandteil, der parallel zur ersten Achse 31 fließt, und
in einen Flussbestandteil, der lotrecht zur ersten Achse 31 fließt, aufgelöst werden.
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Wie
in 2 gezeigt, enden die ersten und zweiten Heißluftplatten 23 und 24 an
den entsprechenden ersten und zweiten Kanten 45 und 46.
In ähnlicher
Weise enden die ersten und zweiten Kaltluftplatten 25 und 26 an
den entsprechenden dritten und vierten Kanten 49 und 50.
In der in 1 und 2 gezeigten
Ausführungsform
enden die Heißluftplatten 23 und 24 an
den Kanten 45 und 46 entlang der horizontalen
Ebene, an der die Spritzdüsenspitze 40 endet.
Die Kaltluftplatten 25 und 26 enden an den Kanten 49 und 50 in
einer horizontalen Ebene, die in vertikaler Richtung tiefer als
die Spritzdüsenspitze 40 angeordnet
ist. Dementsprechend kann die in 1 und 2 gezeigte
Ausführungsform
als eine Schmelzblasdüsenanordnung
beschrieben werden, wobei die Spritzdüsenspitze zu den Kaltluftplatten
vertieft, aber mit den Heißluftplatten
auf gleicher Höhe liegt.
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Die
Breite der Austrittsöffnung 28 des
faserbildenden Abschnitts der Schmelzblasdüsenvorrichtung 14 ist
in 2 mit dem Buchstaben ”W” gekennzeichnet. Die Breite
der Öffnung
hängt von
verschiedenen Faktoren ab, wie im Folgenden beschrieben, kann aber
in einer Anordnung ungefähr
3,3 mm (0,130 Inch) betragen. Der Spalt ”g”, wie in 2 gezeigt,
kann ungefähr
0,76 mm (0,030 Inch) betragen. Wie in 2 gezeigt,
fällt die
Austrittsöffnung 28 in dieser
Ausführungsform
mit der horizontalen Ebene, die durch die Kanten 49 und 50 der
Kaltluftplatten 25 und 26 läuft, zusammen. Diese Ebene
ist von der horizontalen Ebene, in welcher die Endstücke der Spritzdüsenspitze 40 und
der Kanten 45 und 46 der Heißluftplatten 23 und 24 liegen,
getrennt. Dieser Abstand, der die Spritzdüsenspitze 40 von der
Ebene der Austrittsöffnung 28 trennt,
ist als Spritzdüsenspitzenvertiefung
bekannt und wird schematisch in 2 durch
die Pfeile mit der Bezeichnung ”R,
R” gekennzeichnet.
Die Spritzdüsenspitzenvertiefung ”R” kann,
wie im Folgenden beschrieben, veränderlich sein. In einer bestimmten
Anordnung kann R ungefähr
3,81 mm (0,150 Inch) betragen.
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Der
erste Primärkaltluftkanal 35 und
der zweite Primärkaltluftkanal 36 sind
so angeordnet, dass sie in direkter Verbindung mit einem primären Kaltmediumsquellmittel
stehen. Das primäre
Kaltmediumsquellmittel ist so ausgelegt, dass es den ersten als
auch den zweiten Primärkaltluftkanal 35 und 36 mit
einem primären
Zwangsstrom an Medium, vorzugsweise Luft, versorgt, welcher kalt
in bezug auf die sekundäre
Heißluft
und das geschmolzene Polymer ist, d. h. sich auf einer Temperatur
befindet, die geringer als die Schmelzpunkttemperatur des Polymers
ist, das schmelzgeblasen wird. Obwohl diese Temperatur klarerweise
veränderlich
ist, so liegt sie in bestimmten Anordnungen im Bereich von ungefähr 26,7°C bis ungefähr 148,9°C (80°F bis ungefähr 300°F). Die Temperatur
dieses primären
Gasstroms an kaltem Medium liegt unter der Schmelztemperatur des
geschmolzenen Polymers und kann bis zu 204,4°C (400°F) unter der Schmelzpunkttemperatur des
geschmolzenen Polymers liegen.
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Wie
in 3 gezeigt, kann ein Gebläse 15 für den primären Strom
an kalter, temperaturgesteuerter Luft sorgen. Das Gebläse 15 ist
mit dem ersten und dem zweiten primären Kaltluftkanal auf herkömmliche
Weise verbunden. Das Gebläse 15 schafft
die Geschwindigkeit, die notwendig ist, um einen Zwangsstrom an
Primärkaltluft
zu erzeugen, der zum Ziehen des Polymers in Fasern ausgenützt werden
kann.
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Der
erste und der zweite Sekundärheißluftkanal 30 und 33 sind
in ähnlicher
Weise angeordnet, so dass sie in direkter Verbindung mit einem sekundären Heißmediumsquellmittel
stehen. Das sekundäre
Heißmediumsquellmittel
ist so ausgelegt, dass es den ersten als auch den zweiten Heißluftkanal 30 und 33 mit
einem sekundären
Zwangsstrom an Medium, vorzugsweise Luft, versorgt, welcher auf
eine Temperatur auf oder über
der Schmelzpunkttemperatur des Polymers erhitzt wird, das schmelzgeblasen
wird.
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Wie
in 3 gezeigt, kann ein Gebläse 17 für den Sekundärstrom an
Heißluft
sorgen, der durch eine Hilfsheizung 19 erhitzt wird. Das
Gebläse 17 ist direkt
mit den ersten und zweiten Sekundärheißluftkanälen 30 und 33 auf
jede beliebige herkömmliche Weise
verbunden. Das Gebläse 17 sorgt
für ausreichend
heiße
Luft, um die Spritzdüsenspitze 40 vom Primärstrom an
Kaltluft zu isolieren, um vorzeitiges Abschrecken und Einfrieren
der Spritzdüsenspitze 40 zu
verhindern.
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Die
besonderen Geschwindigkeiten des Kaltluftstroms und des Heißluftstroms
hängen
von der für
die Fasern benötigten
Ziehkraft ab, die in Abhängigkeit
von dem besonderen Polymer, der ausgenützten Temperaturen und ähnlichem
veränderlich ist. Üblicherweise
sind die Geschwindigkeiten für
den Kaltluftstrom und den Heißluftstrom
relativ gleich. Jedoch kann sich bis zu 20 Unterschied zwischen
den Geschwindigkeiten ergeben, wobei die Geschwindigkeit des Heißluftstroms üblicherweise
größer als
die Geschwindigkeit des Kaltluftstroms ist. Es sollte jedoch darauf
geachtet werden, dass sichergestellt ist, dass Verwirbelungen und
Faservibrationen die Faserbildung nicht behindern, wenn veränderliche
Geschwindigkeiten eingesetzt werden. Verwirbelung kann Faserformänderung
und die Bildung von Perlen verursachen.
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Nach
dem Verfahren der vorliegenden Erfindung werden schmelzgeblasene
Fasern durch eine Spritzdüsenvorrichtung 14 hergestellt,
die eine Spritzdüsenspitze 40,
wie oben beschrieben, umfasst. Das Polymer wird dem Extruder 12 aus
dem Reservoir 11 zugeführt.
Das Polymer wird im Extruder 12 erhitzt und der Motor 13 treibt
den Extruder 12 an, um das geschmolzene Polymer unter Druck
dem Polymerzuführdurchgang 32 und
anschließend
den Kapillaren 27 der Spritzdüsenspitze 40 zuzuführen.
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Das
Verfahren der Erfindung kann jedes beliebige polymere Material einsetzen,
das durch die Öffnungen
einer Spritzdüse
extrudiert werden kann, um eine Vliesbahn auszubilden. Beispielhaft
Polymere wie zum Beispiel Polyamide, Polyolefine, Polyester, Polyvinylalkohole,
Polyurethane, Polyvinylchloride, polymere Fluorkohlenstoffe, Polystyrole,
Caprolactame, Poly(ethylenvinylacetate), Ethylen-n-butyl acrylate,
Zellulose und acrylische Harze oder Copolymere und Mischungen davon
können
eingesetzt werden. Polyolefine, die für diesen Gebrauch geeignet
sind, umfassen Polyethylen, z. B. hochdichtes Polyethylen, mitteldichtes
Polyethylen, niedrigdichtes Polyethylen und lineares niedrigdichtes
Polyethylen; Polypropylen, z. B. isotaktisches Polypropylen, syndiotaktisches
Polypropylen, Mischungen davon und Mischungen von isotaktischem
Polypropylen und ataktischem Polypropylen; Polybutylen, z. B. Poly(1-buten) und
Poly(2-buten); Polypenten, z. B. Poly(1-penten) und Poly(2-penten),
Poly(3-methyl-1-penten), Poly(4-methyl-1-penten); und Copolymere und Mischungen
davon. Geeignete Copolymere umfassen zufällige Copolymere und Blockcopolymere,
die aus zwei oder mehr unterschiedlichen ungesättigten Olefinmonomeren wie
Ethylen/Propylen und Ethylen/Butylen Copolymeren zubereitet sind. Geeignete
Polyamide umfassen Nylon 6, Nylon 6/6, Nylon 4/6, Nylon 11, Nylon
12, Nylon 6/10, Nylon 6/12, Nylon 12/12, Copolymere aus Caprolactam
und alkalischem Diaminoxid und ähnlichem
als auch Mischungen und Copolymere davon. Geeignete Polyester umfassen
Polyethylenterephthalat, Polybutylenterephthalat, Polytetramethylenterephthalat,
Polycyclohexylen-1,4-dimethylenterephthalat und isophthalate Copolymere
davon als auch Mischungen davon. Beispielhafte Materialien umfassen
auch Polyacrylnitril, lineare Polyester wie die Ester von Ethylenglycol
und Terephthalsäure
und von 1,4-Butandiol und Dimethylterephthalsäure oder Terephthalsäure, Polyvinyliden,
Polyvinylchlorid, Polyvinylbutyral, Polyvinylacetat, Polystyrol,
lineare Polyurethanharze, Polypropylen, Polyethylen, Polysulfon,
Polymethylpenten, Polycarbonat und Polyisobutylen. Ebenfalls innerhalb
dieser Kategorie befinden sich thermoplastische Zellulosederivate
wie Zelluloseacetat, Zelluloseacetatbutyrat und Zellulosebutyrat.
Jedes Polymer, das geeignet ist, schmelzgeblasen zu werden, kann zum
Einsatz in der vorliegenden Erfindung gebracht werden und die Erfindung
ist nicht auf den Einsatz von irgendeinem besonderen Polymer beschränkt.
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Die
vorliegende neuartige Düse
erlaubt es, verschiedene Materialien schmelzzublasen, die bislang
gemeinhin nicht Schmelzblasverfahren unterzogen worden sind. Zum
Beispiel können,
da die vorliegende neuartige Düse
mit einer geringeren Temperatur als herkömmliche Düsen arbeitet, elastomere Materialien
schmelzgeblasen werden und in eine Vliesbahn verarbeitet werden,
ohne am Formgitter anzukleben.
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Zusätzlich können Zweikomponentfasern durch
die vorliegende Düse
ausgebildet werden. Zweikomponentfasern werden aus zumindest zwei Polymeren
gebildet, die aus getrennten Extrudern extrudiert werden, aber dann
gemeinsam geblasen werden, um eine Faser zu ergeben. Die Anordnung solch
einer Zweikomponentfaser kann zum Beispiel eine Hülle/Kern-Anordnung
sein, wobei ein Polymer von einem anderen umgeben ist, oder sie
kann eine Seite-an-Seite-Anordnung sein, wie sie im
US Patent Nr. 5,108,820 A ,
ausgestellt an Kaneko et al. dargestellt wird, oder sie kann eine ”Insel-im-Meer”-Anordnung sein.
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Fasern
mit zwei Elementarbestandteilen können ebenfalls ausgebildet
werden. Zweielementige Fasern werden aus zumindest zwei Polymeren gebildet,
die vom selben Extruder als eine Mischung extrudiert werden. Diese
Fasern werden manchmal als mehrelementige Fasern bezeichnet und
weisen üblicherweise
Fäserchen
aus einem der Polymere in einer Matrix des Hauptpolymers auf. Fasern
dieses allgemeinen Typs werden zum Beispiel im
US Patent Nr. 5,108,827 A ,
ausgestellt an Gessner besprochen.
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Wie
in 2 gezeigt, wird ein Strom an geschmolzenem Polymer
P unter Druck auf einer Temperatur auf oder über dem Schmelzpunkt des Polymers
P zu jeder Kapillare 27 zugeführt. Das geschmolzene Polymer
fließt
unter Druck durch jede Kapillare 27 in der Richtung der
ersten Achse 31. Ein sekundärer heißer, gasförmiger Strom eines Mediums,
zum Beispiel Luft, der in 2 durch
die mit 60 bezeichneten Pfeile gekennzeichnet ist, wird
auf einer Temperatur zugeführt,
die auf oder über
der Schmelztemperatur des Polymers liegt. Der erhitzte Sekundärgasstrom 60 wird
von einem Sekundärmediumquellenmittel
wie dem Gebläse 17 zugeführt, um so
durch die ersten und zweiten Heißluftkanäle 30 und 33 zu
strömen.
Wünschenswerterweise
sind die ersten und zweiten Heißluftkanäle 30 und 33 so
angeordnet, dass sie den heißen,
gasförmigen
Sekundärstrom 60 in
einem Winkel ausrichten, der weniger als 45° von der Richtung der ersten
Achse 31 abweicht. Daher schafft der sich ergebende heiße, gasförmige Sekundärstrom 60 einen
Anteil an polymerverfeinerndem Fluss oder Ziehkraft, der mit einer Flusskomponente
in die Richtung der ersten Achse 31 gerichtet ist.
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Die
Spritzdüsenspitze 40 kann
aus wärmeleitendem
Material hergestellt sein, so dass der Wärmegehalt des heißen, gasförmigen Sekundärstroms 60 durch
die Spritzdüsenspitze 40 auf
den flüssigen Polymerstrom
P übertragen
wird, der durch die Kapillaren 27 fließt, um den geschmolzenen Zustand
des Polymerstroms P mit der gewünschten
Temperatur und Viskosität
aufrecht zu erhalten. Darüberhinaus hindert,
wenn sich der heiße,
gasförmige
Sekundärstrom 60 durch
die ersten und zweiten Heißluftkanäle 30 und 33 bewegt,
ein Schirm aus heißem,
gasförmigem
Sekundärstrom 60 das
Polymer P daran, auf der Spritzdüsenspitze 40 oder
in der Austrittsöffnung 28 einzufrieren.
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Das
Spritzwerkzeug
14, welches die Spritzdüsenspitze
40 umfasst,
kann aus Materialien wie rostfreiem Stahl hergestellt werden, die
herkömmlicherweise
zur Herstellung von Spritzwerkzeugen verwendet werden. In anderen
Ausführungsformen könnte das
Spritzwerkzeug aus isolierendem Material hergestellt werden. Das
Spritzwerkzeug kann einstückig
oder ein mehrstückiger
Zusammenbau sein und die Spritzdüsenöffnungen
können
gebohrt oder auf andere Weise ausgebildet werden. Für Einzelheiten
die Spritzdüsenspitze
betreffend kann Bezug auf das
US Patent Nr. 3,825,380 A , ausgestellt an
Harding et al. genommen werden, welches hierin durch Bezugnahme
miteingegliedert wird. Zusätzlich
können
verschiedene Gestaltungen für
die verschiedenen Teile des Spritzwerkzeugs
14 verwendet
werden. In einer bestimmten Ausführungsform
können
die Außenflächen der
Kaltluftplatten
25 und
26 nach außen gebogen
sein.
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Wie
schematisch in 2 gezeigt, verlässt der
Polymerstrom P die Kapillaren 27 und trifft zuerst auf
den heißen
Sekundärluftstrom 60,
der in einem geeigneten Ziehwinkel zur ersten Achse 31 fließt. Der heiße Sekundärluftstrom 60 erhält die Temperatur des
Polymerstroms P aufrecht und fährt
fort, Hitze auf die Spritzdüsenspitze 40 zu übertragen.
Nachdem der Polymerstrom P diesen heißen Sekundärluftstrom 60 getroffen
hat, wird der Polymerstrom P dann von einem primären kalten, gasförmigen Strom eines
Mediums wie Luft getroffen, welcher von mit 70 bezeichneten
Pfeilen in 2 gekennzeichnet ist. Dieser
primäre
Kaltluftstrom 70 wird von einem Primärkaltmediumquellenmittel wie
dem Gebläse 15 zugeführt, um
so durch die ersten und zweiten Primärkaltluftkanäle 35 und 36 zu
strömen.
Im Allgemeinen sind die ersten und zweiten Primärkaltluftkanäle 35 und 36 so
angeordnet, dass sie den primären
Kaltluftstrom 70 in einem Winkel ausrichten, der weniger
als 45° von
der Richtung der ersten Achse 31 abweicht. Der Winkel des
Primärkaltluftstroms 70 wird üblicherweise
mit dem Winkel des Sekundärheißluftstroms 60 zusammenfallen,
so dass beide Ströme
den Polymerstrom P ohne die Schaffung wesentlicher Verwirbelungen
umgeben, wenn sich die Luftströme
treffen. Jedoch ist solch ein Zusammenfall nicht notwendigerweise
erforderlich, um die Düse
arbeiten zu lassen. Zusätzlich
können
sowohl der Spalt in den Sekundärheißluftkanälen 30 und 33 als
auch der Spalt in den Primärkaltluftkanälen 35 und 36 entlang
der Längen
der Kanäle
verschieden sein. Mit anderen Worten, es ist nicht erforderlich,
dass die Kanäle
einen konstanten Durchmesser im gesamten Spritzwerkzeug 14 aufweisen.
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Der
sich ergebende Primärkaltluftstrom 70 trägt einen
beträchtlichen
Teil zum Verfeinerungsfluss bei, der mit einer Flusskomponente in
der Richtung der ersten Achse 31 ausgerichtet ist. Wenn
der Polymerstrom P sich aus den Kapillaren 27 herausbewegt,
wird er dem primären
gasförmigen
Strom des kalten Verfeinerungsziehmediums, wünschens werterweise Luft, ausgesetzt.
Diese Primärkaltluftströme 70 treffen
auf die Fasern 62 und der Polymerstrom P beginnt sich in
Einzelfasern zu teilen. Zusätzlich
beginnen die Primärkaltluftströme 70 mit
dem Abschrecken oder Erstarren der Einzelfasern bei Temperaturen
unter dem Schmelzpunkt des Polymers und dem Festigen der Durchmesser
der abgeschreckten Fasern.
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Die Überschneidung
der zwei Sekundärheißluftströme 60 und
die Überschneidung
der zwei Primärkaltluftströme 70 in
dem Spritzdüsenbereich
unterhalb des Endes der Spritzdüsenspitze 40 und über den
dritten und vierten Kanten der Kaltluftplatten 25 und 26 schafft
einen sanft verwirbelten Bereich zum Verfeinern und Abschrecken
der Fasern.
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Nach
der vorliegenden Erfindung wird die Ziehkraft auf die Faser hauptsächlich durch
die Primärkaltluftströme 70 ausgeübt, während gerade
soviel erhitzte Luft durch die Sekundärheißluftströme 60 bereitgestellt
wird, um die Fasern während
des Ziehschritts warm zu halten. Daher werden die Primär- und Sekundärströme wünschenswerterweise
in einem Verhältnis
bereitgestellt, das mehr primäre Kaltluft
als sekundäre
Heißluft
zum Erzielen der Ziehkraft für
die Ausbildung der Fasern verwendet. Offensichtliche Energieeinsparungen
werden durch den geringstmöglichen
Einsatz von Heißluft
erzielt. Während
die Verwendung von heißer
Luft minimiert werden kann, wird eine Mindestmenge an heißer Luft
benötigt,
um die Viskosität
des Polymers auf einem Niveau zu halten, das für das Ziehen der Fasern geeignet
ist. Der Gesamtluftstrom (basierend auf der Gesamtflussrate in Kilogramm
pro Zentimeter (Pfund pro Inch) pro Stunde) kann von ungefähr 5% bis
ungefähr
80% Heißluftstrom
und von ungefähr
20% bis 95% Kaltluftstrom zusammengesetzt sein. Genauer betrachtet,
kann ein Heißluftstrom
von ungefähr
20% bis ungefähr
50% eingesetzt werden. Insbesondere kann vorzugsweise ein Strom
von 70% an Primärkaltluft
und 30% an Sekundärheißluft verwendet werden.
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Sobald
die schmelzgeblasenen Fasern auf die gewünschten Durchmesser verfeinert
worden sind, muss in dem Verfahren für das Abschrecken oder Abkühlen der
Faser Zeit sein, um sie erstarren zu lassen. Ein herkömmliches
Schmelzblassystem verwendet Heißluft,
um die Faser in geschmolzenem Zustand zu halten und sie zu ziehen.
In dem doppeltfließenden
Heißluft/Kaltluft-Schmelzblassystem
der vorliegenden Erfindung wird nur so viel Heißluft verwendet, um die Spritzdüsenspitze
zu heizen. Daher verbraucht das Kaltluftschmelzblassystem der vorliegenden
Erfindung eine geringere Menge an Heißluft und verringert daher
die Heizlast für
das System.
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Das
folgende Beispiel veranschaulicht die Energiewirkungsgradvorteile
der vorliegenden Erfindung. Eine typische Luftdurchsatzrate für die Primärheißluft, welche
die Faser in einem herkömmlichen System
zieht, beträgt
238,4 dm3/min/cm (22 scfm/Inch) oder 17,860
kg/cm/h (100 PIH). Daher liegt das Verhältnis der Masse des Luftdurchsatzes zu
der Masse des Polymerdurchsatzes im Bereich von 33 (bei 0,538 kg/cm/h
(3 PIH)) bis 20 (bei 0,893 kg/cm/h (5 PIH)). Unter der Annahme eines
0,25 Wärmeübertragungskoeffizienten
für Luft
und eines 1,06 Wärmeübertragungskoeffizienten
für das
Polymer würde
dies das Verhältnis
des Wärmeabflusses des
Luftstroms zum Wärmeabfluss
des Polymers in den Bereich von 8 (bei 0,538 kg/cm/h (3 PIH)) bis
5 (bei 0.,893 kg/cm/h (5 PIH)) bringen. Da ein herkömmliches
Schmelzblassystem die gesamte Primärluft auf 287,8°C (550°F) einsetzt,
beträgt
die Bauschtemperatur des herkömmlichen
Systems 287,8°C
(550°F).
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Im
doppeltfließenden
Heißluft/Kaltluft-Schmelzblassystem
der vorliegenden Erfindung beträgt
die Bauschtemperatur unter ähnlichen
Parametern nur 112,8°C
(235°F),
wenn 30% des Luftstroms bei 287,8°C
(550°F)
und die verbleibenden 70% der Luft bei 37,8°C (100°F) liegen. In ähnlicher Weise
beträgt
im doppeltflie ßenden
Heißluft/Kaltluft-Schmelzblassystem
der vorliegenden Erfindung die Bauschtemperatur nur 87,8°C (190°F), wenn 20%
des Luftstroms bei 287,8°C
(550°F)
und die verbleibenden 80% der Luft bei 37,8°C (100°F) liegen.
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Verschiedene
Alternativen zu der überstehenden
Kaltplatten/ebenen Heißplatten-Ausführungsform,
die in 1 und 2 gezeigt wird, können in
der vorliegenden doppeltfließenden
Heißluft/Kaltluft-Schmelzblasdüsenerfindung
eingesetzt werden. Zum Beispiel werden Alternativen für die Spritzdüsenspitze 40 in 4 und 5 gezeigt. Diese
Figuren zeigen eine doppeltfließende
Heißluft/Kaltluft-Schmelzblasdüse, welche
den Ausgang der Düsenspitzenkapillaren
in derselben horizontalen Ebene wie beide Heißluftplatten als auch Kaltluftplatten
aufweisen. Daher kann die Ausführungsform,
die in 4 und 5 gezeigt wird, als eine doppeltfließende Heißluft/Kaltluft-Schmelzblasdüse mit ebenen Kaltplatten
und ebenen Heißplatten
bezeichnet werden.
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Die
Heißluft/Kaltluft-Schmelzblasdüse mit ebenen
Kaltplatten und ebenen Heißplatten
aus 4 und 5 verwendet Merkmale, die mit
jenen vergleichbar sind, die oben in 1 und 2 beschrieben
wurden. Solche vergleichbaren Merkmale werden in 4 und 5 durch
Bezugszahlen bezeichnet, die sich durch den Faktor 200 vom
Numerierungsschema, das in 1 und 2 eingesetzt wird,
unterscheiden. Es besteht ein hauptsächlicher Unterschied zwischen
der in 4 und 5 gezeigten Ausführungsform
und der in 1 und 2 gezeigten
Ausführungsform:
die abschließenden Kanten 249 und 250 der
Kaltluftplatten 225 und 226 enden auf gleicher
Ebene mit der Spritzdüsenspitze in 4 und 5.
Abgesehen davon sind die Merkmale der Düsen in den zwei Figursätzen grundsätzlich identisch.
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Eine
andere Alternative für
die Düsenspitze 40 wird
in 6 gezeigt. Diese Figur veranschaulicht eine doppeltfließende Heißluft/Kaltluft-Schmelzblasdüse, die
den Ausgang der Spritzdüsenspitzenkapillaren
unterhalb der horizontalen Ebene angeordnet aufweist, in welcher
die Heißluftplatten
und die Kaltluftplatten liegen. Daher kann die in 6 gezeigte Ausführungsform
als doppeltfließende
Heißluft/Kaltluft-Schmelzblasdüse mit vertieft
angeordneten Kaltplatten und vertieft angeordneten Heißplatten
bezeichnet werden.
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Die
doppeltfließende
Heißluft/Kaltluft-Schmelzblasdüse mit vertieft
angeordneten Kaltplatten und vertieft angeordneten Heißplatten
aus 6 verwendet Merkmale, die mit jenen vergleichbar
sind, die oben in 1 und 2 beschrieben wurden.
Solche vergleichbaren Merkmale werden in 6 durch
Bezugszahlen bezeichnet, die sich durch einen Faktor 100 vom Numerierungsschema, das
in 1 und 2 eingesetzt wird, unterscheiden.
Es besteht ein hauptsächlicher
Unterschied zwischen der in 6 gezeigten
Ausführungsform
und der in 1 und 2 gezeigten
Ausführungsform: die
abschließenden
Kanten 149 und 150 der Kaltluftplatten 225 und 226 enden
auf gleicher Ebene mit den abschließenden Kanten 145 und 146 der
Heißluftplatten 23 und 24,
aber sowohl die Kaltluftplatten als auch die Heißluftplatten enden vertikal über dem Ausgang
der Kapillaren 127. Abgesehen davon sind die Merkmale der
Düsen in
den zwei Figursätzen grundsätzlich identisch.
-
Andere
Ausführungsformen
der vorliegenden doppeltfließenden
Heißluft/Kaltluft-Schmelzblasdüse liegen
ebenfalls innerhalb des Umfangs der vorliegenden Erfindung. Zum
Beispiel sind die folgenden anderen Anordnungen der Heißluft- und
Kaltluftplatten in bezug auf die Spritzdüsenspitze von der vorliegenden
Erfindung umfasst:
- 1) vertiefte Kaltplatte/ebene
Heißplatte
- 2) überstehende
Kaltplatte/überstehende
Heißplatte
- 3) überstehende
Kaltplatte/vertiefte Heißplatte
- 4) ebene Kaltplatte/überstehende
Heißplatte
- 5) vertiefte Kaltplatte/überstehende
Heißplatte
- 6) ebene Kaltplatte/vertiefte Heißplatte
-
In
jeder dieser Anordnungen werden die Begriffe ”eben”, ”überstehend” und ”vertieft” in bezug auf die Position
der Spritzdüsenspitze
verwendet.
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Die
verschiedenen Schmelzblasdüsen
mit überstehenden
Kaltplatten der vorliegenden Erfindung sollten mit einem gewissen
Verhältnis
zwischen dem Abstand, der die Spritzdüsenspitze 40 von der Ebene
der Austrittsöffnung 28 trennt
(d. h. die Spritzdüsenspitzenabsenkung
von den Kaltluftplatten oder ”R”, wie in 1 gezeigt),
und der Breite der Austrittsöffnung 28 (d.
h. ”W”) ausgebildet
werden. Zusätzlich
sollten die verschiedenen Schmelzblasdüsen mit überstehenden Heißplatten
der vorliegenden Erfindung mit einem gewissen Verhältnis zwischen
dem Abstand, der die Düsenspitze 40 von
der Ebene trennt, in der die Kanten der Heißluftplatten liegen (d. h.
die Spritzdüsenspitzenabsenkung
von den Heißluftplatten
oder ”X”, in keiner
der Figuren gezeigt), und der Breite der Öffnung, die sich zwischen den Kanten
der Heißluftplatten
ergibt (d. h. ”Z”, in keiner der
Figuren gezeigt) ausgebildet werden.
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Typische
Breiten ”W” liegen
im Bereich von ungefähr
2,3 mm (0,09'') bis ungefähr 3,3 mm
(0,13''). Typische Abstände ”R” reichen
bis zu ungefähr
3,8 mm (0,15''). Einleuchtend ist,
dass eine ebene Anordnung ein ”R” von 0
Zentimeter (0 Inch) aufweist. Typische Abstände ”X” können bis zu ungefähr 1,1 mm (80,045'') reichen, wobei eine ebene Anordnung
einen ”X”-Abstand
von 0 Zentimeter (0 Inch) aufweist. Typische Breiten ”Z” können im
Bereich von ungefähr 2,3
mm (0,09'') bis ungefähr 3,3 mm
(0,13'') liegen.
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Die
Verhältnisse
von entweder R zu W oder X zu Z sollten gleich oder kleiner als
1,7 sein. Der maximale Überstand, den
die Heißluftplatten
vorstehen können,
steht in einem Verhältnis
zu dem maximalen Überstand,
den die Kaltluftplatten vorstehen können, in dem Verhältnis der
Rate des Heißluftstroms 60 zu der
Rate des Kaltluftstroms 70. Wenn zum Beispiel der Heißluftstrom 60 mit
einer Rate von 65,0 dm3/min/cm (6 scfm/Inch)
und der Kaltluftstrom 70 mit einer Rate von 216.7 dm3/min/cm (20 scfm/Inch) fließt und ein
R 3.8 mm (0,150 Inch) beträgt,
dann wäre
X 1,1 mm (0,045 Inch). Diese Verhältnisse stellen eine Grenze
für den
Abstand dar, den die Heißluftplatten
oder die Kaltluftplatten in dieser doppeltfließenden Anordnung vorstehen
können.
Daher könnte
ein Durchschnittsfachmann unter Verwendung dieser Parameter die
Düsen der
vorliegenden Erfindung für
die verschiedenartigen Einsätze
dimensionieren, vorausgesetzt die R zu W und X zu Z Verhältnisse übersteigen
nicht 1,7.
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Dieses
Verhältnis
von 1,7 ist der Höchstwert aufgrund
der Möglichkeit,
die höhere
Verhältnisse den
sich bildenden Fasern eröffnen
würden,
die vorstehenden Platten aufgrund von Vibrationen zu berühren. Das
wäre klarerweise
unerwünscht
und würde
die Faserbildung behindern.
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Diese
Verhältnisse
lassen sich nicht auf die verschiedenen Ausführungsformen anwenden, bei denen
keine Platte über
die Spritzdüsenspitze
hinausragt. Da keine Platten die Faserbildung stören können, können beliebige Abstände zwischen
den Platten und dem Vorsprung der Spritzdüsenspitze von den vertieften
oder fluchtenden Platten eingenommen werden. Klarerweise wird jedoch
zusätzliche
Luft notwendig sein, um größere Abstände zu überbrücken.
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Die
folgenden Beispiele verstehen sich nur als beispielhafte Produkte
und Verfahren, die beim Verstehen der vorliegenden Erfindung helfen.
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BEISPIELE 1 UND 2
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Eine
Schmelzblasdüse
wurde in der Anordnung überstehend
Kaltplatte/ebene Heißplatte
hergestellt, gezeigt in 2. Der Abstand zwischen den Kanten
der Kaltplatten und der Düsenspitze
(”R”) wurde
mit 3,8 mm (0,150'') und die Breite
der Austrittsöffnung
(”W”) mit 3,0
mm (0,110'') festgesetzt. Polypropylenreaktorstranggranulat
mit einer Peroxidbeschichtung, wie es von Montell USA Inc. aus Wilmington,
Delaware, erhältlich
ist, wurde als das in Fasern schmelzzublasende Polymer eingesetzt.
Die Temperatur der Heißluft
betrug 343,3°C
(650°F)
und die Temperatur der Kaltluft betrug ungefähr 32,2°C (90°F). Die Polymerschmelzpunkttemperatur
betrug 287,8 C (550°F).
Die Heißluftströmrate betrug
7,51 m3/min (273 scfm) bei 156,0 kPa (7,9
psig (Pfund pro QuadratInchweite)) Druck und die Kaltluftströmrate betrug
16,42 m3/min (597 scfm) bei 170,3 kPa (10,0 psi)
Druck. Daher setzte sich die Strömratenmischung
des Ganzen von 23,94 m3/min (870 scfm) aus ungefähr 69% Kaltluft
und 31% Heißluft
zusammen.
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Die
verwendete Düsenspitze
wies 11,81 Kapillaren/cm (30 Kapillaren/Inch) der Spritzdüsenweite auf
und die Kapillaren hatten ein 10 zu 1 Länge-zu-Durchmesser-Verhältnis 3,7
mm (0,0145'' Durchmesser). Das
Polymer wurde mit einer Rate von 0,357 kg/cm/h (2 PIH) zugeführt. Der
Ausbildungsabstand zwischen der Spritzdüse und dem Formband für die folgende
doppeltfließende
Anordnung betrug 12,7 cm (5 Inch).
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Sowohl
eine Bahn mit 5,09 g/m2 (0,15 osy) Grundgewicht
als auch mit 50,9 g/m2 (1,50 osy) Grundgewicht
wurden nach dem vorliegenden doppeltfließenden Verfahren hergestellt.
Der Einsatz der doppeltfließenden
Heißluft/Kaltluft-Schmelzblasdüse erlaubte
den Einsatz eines Ausbildungsabstands, der ungefähr halb so groß war, wie
er bei Einsatz der herkömmlichen
Schmelzblasdüsen
gewesen wäre.
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BEISPIEL 3
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Um
die Temperaturen, die in der vorliegenden neuartigen Düse verwendet
werden, und die Temperaturen in einer herkömmlichen Schmelzblasdüse zu vergleichen,
wurden die folgenden Beobachtungen durchgeführt. Die doppeltfließende Düse (wie in 2 gezeigt)
wurde mit Polypropylen und einer Heißlufttemperatur von 254,4°C (156.5
kPa) (490°F (8
psig)) und einer Kaltlufttemperatur von ungefähr 32,2°C (170,3 kPa) (90°F (10 psig))
gefahren. Die Temperatur wurde unter Verwendung eines OMEGA 05521
Infrarotmessinstruments (einem Thermoelement) an verschiedenen Punkten
entlang der Düsenmittellinie
genommen. Als Vergleich wurde ein ähnliches Polymer durch eine
herkömmliche
Schmelzblasdüse
gefahren. In der Standarddüse
wurde eine Primärheißlufttemperatur
von 260°C
(500°F)
und ein Druck von 155.1 kPa (7,8 psig) eingesetzt. Die Polymerströmraten betrugen
für beide
Verfahren 0,179 kg/cm/h (1 PIH) und die Schmelztemperatur des Polymers
lag bei 271,1°C
(520°F).
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Die
Temperatur an der Austrittsöffnung
des Heißluftstromkanals
betrug 197,8°C
(388°F)
für die neuartige
Düse und
260°C (500°F) für die herkömmliche
Düse. Die
Temperatur an der Austrittsöffnung des
Kaltluftstromkanals (bei Vermischung mit dem Heißluftstrom) betrug 110°C (230°F) für die neuartige Düse. In einem
Abstand von 12,7 mm (0,50 Inch) unter der Austrittsöffnung betrug
die Temperatur bei der neuartigen Düse 56,7°C (134°F) und die Temperatur bei der
herkömmlichen
Düse läge typischerweise
bei ungefähr
232,2°C
(450°F).
Bei einem 35,56 cm (14 Inch)-Ausbildungsabstand war die Vliesbahntemperatur,
als die Fasern auf dem Gitterschirm der neuartigen Düse abgelagert
wurden, ungefähr
35°C (95°F) und betrug
für die
herkömmliche
Düse 69.4°C (157°F).
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Diese
Vergleichsbeispiele zeigen, dass kürzere Ausbildungsabstände eingesetzt
werden können,
wenn die Düse
der vorliegenden Erfindung im Spritzwerkzeug eingesetzt wird. Zusätzlich deuten die
Beispiele darauf hin, dass das Abschrecken viel früher bei
der vorliegenden Düse
auftritt, was durch die niedrigeren Temperaturen an jedem Punkt
zwischen der Spritzdüsenspitze
und dem Formband gezeigt wird. Zusätzlich zeigen diese Beispiele,
dass Polymerdurchsätze
von erstrebenswerten 0,357 kg/cm/h (2 PIH) bei diesen Ausbildungsabständen eingesetzt
werden können.
Früher
mussten, um solche kurzen Ausbildungsabstände einzusetzen, die Durchsätze auf
die Größenordnung
0,089 kg/cm/h (0,5 PIH) oder weniger herabgesetzt werden.
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Obwohl
eine bevorzugte Ausführungsform der
Erfindung unter Verwendung besonderer Begriffe, Vorrichtungen und
Verfahren beschrieben worden ist, versteht sich solch eine Beschreibung
nur für
veranschaulichende Zwecke. Die verwendeten Worte sind Worte der
Beschreibung, denn solche der Begrenzung. Es versteht sich von selbst,
dass Veränderungen
und Abänderungen
von Durchschnittsfachleuten auf diesem Gebiet der Technik durchgeführt werden
können,
ohne vom Geist und dem Umfang der vorliegenden Erfindung, die in
den folgenden Ansprüchen
dargelegt sind, abzuweichen. Zusätzlich sollte
klar sein, dass Aspekte der verschiedenartigen Ausführungsformen
sowohl als Ganzes als auch teilweise miteinander vertauscht werden
können.