DE19903329A1 - Schulterstützeneinrichtung für eine Handfeuerwaffe - Google Patents

Schulterstützeneinrichtung für eine Handfeuerwaffe

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Abstract

Eine erfindungsgemäße Schulterstützeneinrichtung für eine Handfeuerwaffe, insbesondere für ein Selbstladegewehr oder eine Maschinenpistole, weist auf: eine Schulterstütze (2) zur Anlage der im Anschlag befindlichen Handfeuerwaffe; eine Bodenplatte (4), welche am hinteren Ende der Schulterstütze (2) zum Schutz derselben angeordnet ist, wobei die Bodenplatte (4) über eine zwischen der Bodenplatte (4) und der Schulterstütze (2) ausgebildeten Nut-Feder-Verbindung mit der Schulterstütze (2) verbunden ist.

Description

Die Erfindung befaßt sich mit einer Schulterstützen­ einrichtung für eine Handfeuerwaffe, insbesondere für ein Selbstladegewehr oder eine Maschinenpistole, mit einer Schulterstütze zur Anlage der im Anschlag befindlichen Handfeuerwaffe und einer Bodenplatte, welche am hinteren Ende der Schulterstütze zum Schutz derselben angeordnet ist.
Die in der vorliegenden Anmeldung verwendeten Lagebegrif­ fe, wie "vorne", "hinten", "oben", "unten" oder derglei­ chen gehen stets von einer im normalen Anschlag befindli­ chen Waffe aus; also einer Waffenlage, bei welcher die Mittelachse des Waffenlaufes horizontal verläuft und die Schußrichtung nach "vorne" weist.
Aus Gewichtsgründen stellt man in jüngerer Zeit Waffenge­ häuse samt Vorder- und Hinterschaft aus leichtem Kunst­ stoffmaterial her. Eine derartige, in manchen Fällen auch dünnwandige Ausbildung des Gehäuses und/oder des Schaftes kann leicht deformiert werden oder gar einreißen, bei­ spielsweise dann, wenn die Waffe aus einiger Höhe, etwa von der Ladefläche eines Lastwagens, auf den Boden fällt und dabei mit dem Hinterschaft aufkommt. Um hier Abhilfe zu schaffen, ist es bekannt, am hinteren Ende des Waffen­ gehäuses (bei Gewehren in Bullpup-Bauweise) oder an der hinteren Stirnseite des Hinterschaftes (bei herkömmlichen Gewehren) eine sogenannte Boden- bzw. Schulterplatte zu montieren. Die Rückseite des Waffengehäuses oder des Hin­ terschaftes, welche eine der Hauptbeanspruchungszonen darstellt, ist somit nach hinten von der Bodenplatte ab­ gedeckt. Die Bodenplatte soll dabei alle unerwünschten, von hinten auf die Waffe einwirkenden Belastungen, vor allem Querbelastungen, aufnehmen. Üblicherweise ist die Bodenplatte durch mehrere in Waffenlängsrichtung verlau­ fende Schrauben von hinten am Waffengehäuse (bei Gewehren in Bullpup-Bauweise) oder am Hinterschaft (bei herkömmli­ chen Gewehren) montiert.
Diese Schutzmaßnahme hat sich aber als nicht immer aus­ reichend erwiesen: bei starker Beanspruchung, z. B. bei einem Fall aus großer Höhe, führt die Kraftübertragung über die wenigen Schraubverbindungen der Bodenplatte den­ noch zu einer Beschädigung des Waffengehäuses bzw. des Hinterschaftes. Ferner besteht die Gefahr, daß die Schraubverbindungen etwa bei Querbelastung aus der Fas­ sung in der Bodenplatte ausreißen.
Die Erfindung zielt darauf ab, eine Schulterstützenein­ richtung für eine Handfeuerwaffe zu schaffen, welche ei­ ner Kraftbeanspruchung, insbesondere Quer- und/oder Längsbelastungen, besser widersteht.
Die Erfindung erreicht dieses Ziel durch den Gegenstand von Anspruch 1. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfin­ dung sind in den abhängigen Ansprüchen beschrieben.
Danach schafft die Erfindung eine Schulterstützeneinrich­ tung für eine Handfeuerwaffe, insbesondere für ein Selbstladegewehr oder eine Maschinenpistole, mit: einer Schulterstütze zur Anlage der im Anschlag befindlichen Handfeuerwaffe; einer Bodenplatte, welche am hinteren En­ de der Schulterstütze zum Schutz derselben angeordnet ist, wobei die Bodenplatte über eine zwischen der Boden­ platte und der Schulterstütze ausgebildete Nut-Feder- Verbindung mit der Schulterstütze verbunden ist.
Die erfindungsgemäße Bodenplatte ist einfach aufgebaut und damit preisgünstig, bildet zugleich aber einen beson­ ders widerstandsfähigen Schutz der Schulterstütze. Etwai­ ge Biege- und Querkräfte, die beim Fallversuch auf die Bodenplatte einwirken, werden über die gesamte Länge der Nut-Feder-Verbindung "schonend" in die Schulterstütze eingeleitet. Dies führt besonders bei einer dünnwandigen Waffenbauweise zu einer deutlich verringerten Beschädi­ gungsgefahr beim Abstützen oder beim Herabfallen der Waf­ fe auf den Boden. Gleichzeitig versteift die zur sanften Krafteinleitung vorgesehene Nut-Feder-Verbindung der Bo­ denplatte das hintere Stirnende der Schulterstütze und bildet zusätzlich noch eine schienenartige Führung, über welche die Bodenplatte bequem auf die Schulterstütze auf­ schiebbar und wieder abnehmbar ist, wie nachfolgend noch näher erläutert wird.
Im Normalfall werden mit der erfindungsgemäßen Bodenplat­ tenbefestigung beim Einleiten von Querkräften auf die Schulterstütze kritische Belastungen nicht erreicht. Sollte bei überdurchschnittlicher Belastung dennoch eine Beschädigung der Bodenplatte auftreten, so muß lediglich diese ausgetauscht werden, nicht aber die Schulterstütze selbst, also z. B. nicht das ganze Waffengehäuse bei einer Waffe in der sogenannten Bullpup-Bauweise.
Vorsorglich sei darauf hingewiesen, daß die hier verwen­ deten Begriffe "Schulterstützeneinrichtung" bzw. "Schulterstütze" nicht eng auf den Hinterschaft einer Waffe in konventioneller Bauweise bezogen sind, sondern sich allgemein auf denjenigen Abschnitt einer Handfeuer­ waffe beziehen, der sich im normalen Anschlag an der Schulter des Schützen abstützt. Zum Beispiel bezieht sich die Schulterstütze im Falle einer Waffe in Bullpup- Bauweise auf den hintersten Abschnitt des Waffengehäuses und im Falle einer Waffe in konventioneller Bauweise auf den Hinterschaft.
Die Nut-Feder-Verbindung zwischen der Schulterstütze und der Bodenplatte kann sich im wesentlichen quer zur Waf­ fenlängsrichtung über den gesamten Umfang der Schulter­ stütze erstrecken. Bevorzugt verläuft die Nut-Feder- Verbindung nur über Abschnitte an der Vorder- und/oder Rückseite der Schulterstütze. Besonders bevorzugt er­ streckt sich die Nut-Feder-Verbindung im wesentlichen quer zur Waffenlängsrichtung etwa entlang der oberen Um­ fangshälfte der Schulterstütze. Bei der letztgenannten Ausgestaltung kann die Bodenplatte besonders bequem von der Seite bzw. von oben auf die Schulterstütze der Hand­ feuerwaffe aufgeschoben werden. Darüber hinaus bietet der so befestigte obere Abschnitt der Bodenplatte eine stabi­ le Stützfläche z. B. für die Schließfeder des Verschlusses bei Gewehrtypen in Bullpup-Bauweise, bei welchen die Rückseite des Waffengehäuses offen ist und die Schließfe­ der sich nach hinten an der Bodenplatte abstützt. Im die­ sem Fall ermöglicht die Nut-Feder-Verbindung von Waffen­ gehäuse und Bodenplatte auch eine schonende Krafteinlei­ tung während des Schließvorganges, wenn der Verschluß auf die Bodenplatte auftrifft.
Zur Realisierung der Nut-Feder-Verbindung sind an der Schulterstütze und an der Bodenplatte bevorzugt jeweils eine oder mehrere zueinander komplementäre Stege (Federn) und Nuten ausgebildet, durch deren Eingriff die Boden­ platte ortsfest und kraftübertragend an der Schulterstüt­ ze anbringbar ist. Bevorzugt sind die Stege als Leisten an der Schulterstütze und/oder die Nuten in vorspringen­ den Leisten an der Bodenplatte ausgebildet. Besonders be­ vorzugt weist die Bodenplatte einen Befestigungsabschnitt auf, der außen an der Schulterstützenwandung anliegt und mit einer zur Schulterstützenwandung hin gerichteten Nut ausgebildet ist, in welcher ein dazu komplementär ausge­ bildeter Haltesteg im Bereich der hinteren Stirnkante der Schulterstützenwandung eingreift. Alternativ ist auch ei­ ne spiegelbildliche Anordnung von Nut und Feder denkbar, nämlich eine an der hinteren Stirnkante der Schulterstüt­ zenwandung verlaufende Nut und ein vorspringender Halte­ steg am Befestigungsabschnitt der Bodenplatte. Als weite­ re Alternative kann der Befestigungsabschnitt der Boden­ platte auch an den Innenseite der Schulterstützenwandung anliegen, mit entsprechender Ausbildung der Nut-Feder- Befestigung, welche den beiden zuvor genannten Alternati­ ven entspricht. Maßgeblich für die verschiedenen Gestal­ tungsmöglichkeiten ist, daß zerstörende Kräfte entlang der gesamten Länge des Flansches der Nut-Feder-Verbindung übertragen werden. Die im wesentlichen quer zur Waffen­ längsrichtung verlaufenden Stege und Nuten übertragen seitlich an der Bodenplatte angreifende Biege- und Quer­ kräfte über die Steg-Nut-Verbindung auf die Schulterstüt­ ze. Die Stege verstärken außerdem das hintere Waffenende beträchtlich. Diese Steg-Nut-Verbindung ermöglicht auch einen problemlosen und bequemen Austausch der Bodenplatte durch einfaches Verschieben der Bodenplatte.
Die erfindungsgemäße Bodenplatte kann aus einem Teil z. B. als Formgußteil aus Kunststoff ausgebildet sein. Bei ei­ ner bevorzugten Variante ist die Bodenplatte aus mehreren Teilen zusammengesetzt, die vorzugsweise aus unterschied­ lichen Materialien, z. B. aus Metall und Kunststoff oder aus unterschiedlichen Kunststoffmaterialien, gefertigt und einstückig miteinander verbunden sind. Dabei sind die Teile bevorzugt miteinander verklebt, vergossen, ge­ schäumt oder verschweißt. Alternativ können die Teile der Bodenplatte auch lösbar miteinander verriegelt sein, z. B. mittels eines zusätzlichen Verschlußelements, wie es nachfolgend im Zusammenhang mit der Verriegelung der Nut- Feder-Verbindung noch beschrieben wird.
Bei einer besonders bevorzugten Variante ist die Boden­ platte aus einem Abschlußstück, welches über einen Ab­ schnitt der Schulterstützenhöhe verläuft und den oben er­ wähnten Befestigungsabschnitt aufweist, und aus einer Ab­ deckungskappe aufgebaut, welche über einen Teil oder die gesamte Schulterstützenhöhe verläuft und auf das Ab­ schlußstück aufgesetzt ist. Bevorzugt ist das Abschluß­ stück aus Metall oder Kunststoff, insbesondere aus blech- oder faserverstärktem Kunststoff, und die Abdeckungskappe aus zähem, schlagfestem Kunststoff gefertigt. Diese Kon­ struktionsvariante ermöglicht je nach Bedarf eine geziel­ te Auswahl der Materialien der Bodenplattenbestandteile. Das Abschlußstück, welches die Verbindung zwischen der Bodenplatte und der Schulterstütze trägt und wie erwähnt bei bestimmten Gewehrtypen auch als Abstützung der Schließfeder dient, ist demgemäß bevorzugt aus Metall oder einem harten, insbesondere blech- oder faserver­ stärkten, Kunststoff gefertigt, wohingegen die Abdec­ kungskappe der Schulterstütze, auf welcher das Gewehr im Anschlag anliegt, aus einem entsprechend weicheren, aber zähen und schlagfesten Kunststoff, geschäumten Kunststoff oder Elastomer gefertigt ist. Vorzugsweise ist die Abdec­ kungskappe auch aus einem elastischen z. B. geschäumten Kunststoff oder Elastomer gefertigt, so daß sie auch eine rückstoßdämpfende Wirkung ausüben kann.
Nach dem Montieren der Bodenplatte auf die Schulterstütze der Handfeuerwaffe kann die Bodenplatte z. B. durch Ver­ kleben mit der Schulterstütze nicht lösbar verbunden wer­ den. Bevorzugt ist an der Bodenplatte aber ein Siche­ rungsverschluß zum wiederlösbaren Sperren der Nut-Feder- Verbindung vorgesehen. Besonders bevorzugt weist die Bo­ denplatte hierfür eine Durchgangsbohrung auf, welche im montierten Zustand mit einer entsprechenden Bohrung in einem in die Bodenplatte hinein ragenden Stirnendenab­ schnitt der Schulterstütze zusammenfällt und zur Aufnahme eines Sicherungsstiftes vorgesehen ist. Alternativ dazu ist die Bodenplatte so ausgebildet, daß sie mit einem oder mehreren Befestigungsabschnitten in die Schulter­ stütze hineinragt, wobei eine Durchgangsbohrung durch die Schulterstützenwandung und den Befestigungsabschnitt der Bodenplatte hindurchragt und zur Aufnahme eines Siche­ rungsstiftes geeignet ist.
Die Sicherung der Bodenplatte erfolgt vorzugsweise auch über einen Rasthaken, der von der Bodenplatte aus in ein entsprechendes Gegenstück an der Schulterstütze einra­ stet, oder umgekehrt an der Schulterstütze angebracht ist und an der Bodenplatte einrastet.
Bevorzugt sind an wenigstens einer Seite der Bodenplatte noch ein oder mehrere Riemenbügel angebracht. Die Tatsa­ che, daß die Riemenbügel nicht wie oftmals im Stand der Technik an der Schulterstütze bzw. am Waffengehäuse selbst, sondern an der Bodenplatte angebracht sind, ver­ ringert weiter die Zerstörungsgefahr beim Fallversuch, weil zerstörende Kräfte nicht über die Riemenbügel unmit­ telbar auf die Schulterstütze, sondern ausschließlich über die Nut-Feder-Verbindung in abgeschwächter Form auf die Schulterstütze eingeleitet werden können.
Weitere Vorteile und Ausgestaltungen der Erfindung erge­ ben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines bevor­ zugten Ausführungsbeispiels. In dieser Beschreibung wird auf die beigefügte schematische Zeichnung Bezug genommen.
In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht eines wesentlichen Teils ei­ ner erfindungsgemäßen Schulterstützeneinrich­ tung; und
Fig. 2 eine Schnittansicht entlang der Linie II-II der Darstellung in Fig. 1.
Die Fig. 1 und 2 zeigen das hintere Ende einer erfin­ dungsgemäßen Schulterstützeneinrichtung. Gleiche Bezugs­ zeichen bezeichnen jeweils gleiche Elemente. Die gezeigte Schulterstützeneinrichtung gehört zu einem Selbstladege­ wehr der sogenannten Bullpup-Bauweise. Bei dieser Bauwei­ se fehlt der sonst bei konventionellen Gewehren hinter dem hinteren Ende des Waffengehäuses übliche, feste oder einklappbare Hinterschaft, so daß hier die Schulterstüt­ zeneinrichtung der hinterste Abschnitt des Waffengehäuses selbst ist. Es sei betont, daß sich die erfindungsgemäße Schulterstützeneinrichtung jedoch für jeden beliebigen Handfeuerwaffentyp eignet, wie für Selbstladegwehre, Schnellfeuergewehre, Maschinenpistolen oder Maschinenge­ wehr, aber auch für herkömmliche Jagdgewehre und Flinten und sogar Anschlagschäfte für Pistolen.
In den Fig. 1 und 2 ist ein Abschnitt einer Schulter­ stütze 2 dargestellt, die - wie gesagt - ein Teil eines kastenförmigen, nach hinten hin offenen Waffengehäuses ist. Auf der hinteren Stirnseite der Schulterstütze 2 ist eine Boden- bzw. Schulterplatte 4 aufgesetzt. Die Schul­ terstütze 2 ist weitgehend hohl und aus Gründen der Ge­ wichtsersparnis aus einem dünnwandigen leichten Kunst­ stoff gefertigt. Die Hauptfunktionen der Bodenplatte 4 sind der Schutz der Schulterstütze 2 vor Beschädigungen beim Aufsetzten des Gewehrs oder beim Herabfallen des Ge­ wehrs aus einiger Höhe auf den Boden sowie der Anschlag für die Schließfeder und den zurücklaufenden Verschluß. Daneben ist die Bodenplatte 4 an der Rückseite mit einer konkaven Rundung ausgeformt, so daß die Schulterstütze 2 im Anschlag des Gewehres bequem und sicher an der Schul­ ter des Schützen aufliegt.
Im vorliegenden Ausführungsbeispiel ist die Bodenplatte 4 aus zwei Teilen zusammengesetzt: einem Abschlußstück 6 und einer Abdeckungskappe 7. Gemäß Fig. 1 erstreckt sich das Abschlußstück 6 nur etwa über die Hälfte der Höhe der Schulterstütze 2 und weist - gemäß Fig. 2 - einen hinte­ ren im wesentlichen U-profilförmigen Halteabschnitt 8 auf, der über das hintere Ende der Schulterstütze 2 hin­ ausragt und dessen Schenkel für eine wirksame Aussteifung des Abschlußstückes 6 sorgen. Ferner weist das Abschluß­ stück 6 einen vorderen Befestigungsabschnitt 9 auf, der außen an der Schulterstützenwandung 10 aufliegt und im wesentlichen entlang der oberen Umfangshälfte der Schul­ terstütze 2 verläuft. An der zur Schulterstützenwandung 10 hin gerichteten Innenseite des Befestigungsabschnittes 9 ist ringsum eine im wesentlichen quer zur Waffenlängs­ richtung verlaufende Nut 12 ausbildet. In diese Nut 12 greift ein dazu komplementär ausgebildeter Haltesteg 13 an der hinteren Stirnkante der Schulterstützenwandung 10 ein. Der Haltesteg 13 verläuft folglich ebenfalls im we­ sentlich quer zur Waffenlängsrichtung und ist nach außen gerichtet. Der Haltesteg 13 ist ferner bevorzugt nur an demjenigen Kantenbereich der Schulterstützenwandung 10 ausgebildet, der von dem Befestigungsabschnitt 9 des Ab­ schlußstückes 6 bedeckt ist, also nur etwa an der oberen Umfangshälfte der Schulterstützenwandung 10. Der Halte­ steg 13 kann aber auch voll umfänglich an der hinteren Stirnkante der Schulterstütze 2 ausgebildet sein.
Gemäß Fig. 1 erstreckt sich die Abdeckungskappe 7 über die gesamte Höhe der Schulterstütze 2 und ist - gemäß Fig. 2 - in ihrer oberen Hälfte so an das Abschlußstück 6 angeformt, daß die Abdeckungskappe 7 die beiden Schenkel des hinteren Halteabschnittes 8 des Abschlußstückes 6 um­ greift und im wesentlichen bündig mit den Außenkanten des Befestigungsabschnittes 9 abschließt. Die Abdeckungskappe 7 ist aus einem geschäumten Kunststoff oder Elastomer ge­ fertigt; das Abschlußstück 6 kann ebenfalls aus Kunst­ stoff, bevorzugt faserverstärktem Kunststoff, oder aus Metall gefertigt sein. Beide Teile sind zu einem Stück nicht lösbar miteinander verschweißt oder verklebt. Sie können aber auch miteinander vergossen oder das eine auf das andere Teil aufgeschäumt sein.
Die aus dem Abschlußstück 6 und der Abdeckungskappe 7 zu­ sammengesetzte Bodenplatte 4 wird bei der Montage von der Seite bzw. von oben in der in Fig. 1 mit P dargestellten Richtung entlang der durch die Nut 12 und den Haltesteg 13 gebildeten schienenartigen Nut-Feder- bzw. Nut-Steg- Verbindung bis zum Anschlag des Befestigungsabschnittes 9 auf die Schulterstütze 2 aufgeschoben. Zum Sichern und Sperren der aufgeschobenen Bodenplatte 4 ist im unteren Endbereich der Abdeckungskappe 7 eine Bohrung 15 vorgese­ hen, durch welche ein nicht dargestellter Sicherungsstift hindurch geschoben werden kann. Ferner ist die Schulter­ stütze 2 mit dem in Fig. 1 gestrichelt dargestellten Stirnendenprofil ausgebildet, das mit einem nasenartigen Vorsprung 17 in das Innere der Abdeckungskappe 7 bis über die Position der Bohrung 15 hinaus ragt. Auch die Schul­ terstützenwandung 10 weist zumindest an der Vorderseite eine mit der Bohrung 15 in der Abdeckungskappe 7 zusam­ menfallende Bohrung auf, so daß der Sicherungsstift hin­ durchgeführt werden kann. Die Sicherung kann alternativ auch über einen Rasthaken an der Abdeckungskappe 7 erfol­ gen.
Bei dieser Verbindungsart zwischen Bodenplatte 4 und Schulterstütze 2 werden bei einem etwaigen Fall des Ge­ wehres auftretende Stoß- und Querkräfte über die gesamte Länge der Nut-Feder-Verbindung aufgenommen und entspre­ chend verteilt auf die Schulterstütze 2 übertragen. Somit ist das Zerstörungspotential im freien Fall deutlich ver­ ringert. An der Vorderseite und bevorzugt auch an der Rückseite der Abdeckungskappe 7 der Bodenplatte 4 ist je­ weils ein Riemenbügel 19 befestigt. In die Riemenbügel 19 eingeleitete Lasten werden so vorteilhaft von der Boden­ platte 4 aufgenommen und entlang der Nut-Feder- Befestigung der Bodenplatte 4 zur Schulterstütze 2 gleichmäßig in die Schulterstütze 2 eingeleitet. Ferner kann die Abdeckungskappe 7 bzw. die ganze Bodenplatte 4 zu diesem Zweck auch begrenzt elastisch verformbar sein.
Bezugszeichenliste
2
Schulterstütze
4
Bodenplatte
6
Abschlußstück
7
Abdeckungskappe
8
Halteabschnitt
9
Befestigungsabschnitt
10
Schulterstützenwandung
12
Nut
13
Haltesteg
15
Bohrung
17
nasenartiger Vorsprung
19
Riemenbügel

Claims (11)

1. Schulterstützeneinrichtung für eine Handfeuerwaffe, insbesondere für ein Selbstladegewehr oder eine Ma­ schinenpistole, mit:
  • - einer Schulterstütze (2) zur Anlage der im An­ schlag befindlichen Handfeuerwaffe;
  • - einer Bodenplatte (4), welche am hinteren Ende der Schulterstütze (2) zum Schutz derselben angeordnet ist;
  • dadurch gekennzeichnet, daß
  • - die Bodenplatte (4) über eine zwischen der Bo­ denplatte (4) und der Schulterstütze (2) ausge­ bildete Nut-Feder-Verbindung mit der Schulter­ stütze (2) verbunden ist.
2. Schulterstützeneinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Nut-Feder-Verbindung im wesentlichen quer zur Waffenlängsrichtung entlang der oberen Umfangshälfte der Schulterstütze (2) er­ streckt.
3. Schulterstützeneinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenplatte (4) ei­ nen Befestigungsabschnitt (9) aufweist, der außen an der Schulterstützenwandung (10) anliegt und mit ei­ ner zur Schulterstützenwandung hin gerichteten Nut (12) ausgebildet ist, in welcher ein Haltesteg (13) im Bereich der hinteren Stirnkante der Schulterstüt­ zenwandung (10) eingreift.
4. Schulterstützeneinrichtung nach einem der vorstehen­ den Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Bo­ denplatte (4) aus mehreren einstückig miteinander verbundenen oder lösbar miteinander verriegelten Teilen aufgebaut ist.
5. Schulterstützeneinrichtung nach Anspruch 3 und 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenplatte (4) aus einem Abschlußstück (6), welches über einen Ab­ schnitt der Schulterstützenhöhe verläuft und den Be­ festigungsabschnitt (9) aufweist, und einer Abdec­ kungskappe (7) aufgebaut ist, welche einen Teil oder über die gesamte Schulterstützenhöhe verläuft und auf das Abschlußstück (6) aufgesetzt ist.
6. Schulterstützeneinrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Abschlußstück (6) aus Metall oder Kunststoff, insbesondere aus blech- oder faser­ verstärktem Kunststoff, und die Abdeckungskappe (7) aus zähem, schlagfestem Kunststoff, geschäumten Kunststoff oder Elastomer gefertigt ist.
7. Schulterstützeneinrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckungskappe (7) der Bodenplatte (4) ergonomisch mit einer konvexen Rundung zur Anlage der im Anschlag befindlichen Waf­ fe ausgeformt ist.
8. Schulterstützeneinrichtung nach einem der vorstehen­ den Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an der Bodenplatte (4) ein Sicherungsverschluß zum Sperren der Nut-Feder-Verbindung vorgesehen ist.
9. Schulterstützeneinrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenplatte (4) eine Durch­ gangsbohrung (15) aufweist, welche im montierten Zu­ stand mit einer entsprechenden Bohrung in einem in die Bodenplatte (4) hinein ragenden Stirnendenab­ schnitt (17) der Schulterstütze (2) zusammenfällt und zur Aufnahme eines Sicherungsstiftes vorgesehen ist.
10. Schulterstützeneinrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß zur Sicherung der Bodenplatte (4) ein Rasthaken an der Bodenplatte (4) vorgesehen ist.
11. Schulterstützeneinrichtung nach einem der vorstehen­ den Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an wenig­ stens einer Seite der Bodenplatte (4) ein oder meh­ rere Riemenbügel (19) angebracht sind.
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