DE19911936C2 - Fahrzeugüberwachungssystem - Google Patents

Fahrzeugüberwachungssystem

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DE19911936C2 DE19911936A DE19911936A DE19911936C2 DE 19911936 C2 DE19911936 C2 DE 19911936C2 DE 19911936 A DE19911936 A DE 19911936A DE 19911936 A DE19911936 A DE 19911936A DE 19911936 C2 DE19911936 C2 DE 19911936C2
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Description

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Fahrzeugüberwachungssystem für ein Fahrzeug.
Die WO 99/37503 A1 beschreibt ein Verfahren und ein System zur Überwachung von vom Fahrer nicht direkt oder über einen Spiegel einsehbaren Räumen um ein Fahrzeug herum, bei dem eine Videokamera ein Bild des zu überwachenden Raumes erzeugt und auf Anzeigevorrichtungen für den Fahrer dargestellt wird. Mit einem Mikroprozessor kann eine Aufbereitung des Bildes und die Extraktion von Informationen erfolgen. Hierbei müssen die Anzeigevorrichtungen nicht fest mit einem bestimmten Abbildungsmittel verknüpft sein, sondern ist es denkbar, auf einer Anzeigevorrichtung nacheinander Abbildungen von verschiedenen Aufnahmeorten darzustellen, wobei die Umschaltung in einem automatischen Rhythmus, manuell wählbar oder situationsabhängig (beispielsweise bei Einschalten des Blinkers oder des Rückwärtsganges) erfolgen kann. In dieser Druckschrift wird ein Beispiel für zwei Betriebsarten beschrieben, wobei in der ersten Betriebsart ein Parkraum überwacht wird, wobei das optische Bild vorzugsweise durch Weitwinkeleinstellung einer Optik aus dem Nahbereich des Fahrzeugs gewonnen wird, und in einer zweiten Betriebsart eine Fahrbahnüberwachung erfolgt, in der das optische Bild vorzugsweise durch Tele-Einstellung der Optik aus den Fernbereich des Fahrzeugs gewonnen wird.
Die US 5 680 123 beschreibt ein Fahrzeugüberwachungssystem, das mehrere Videokameras einsetzt, die an verschiedenen Orten auf einem Fahrzeug angebracht sind, um Gegenstände zu detektieren und anzuzeigen, die vom Benutzer des Fahrzeugs nicht direkt sichtbar sind. Insbesondere sind Videokameras an jeder Seite des Fahrzeugs sowie vorzugsweise an der Rückseite des Fahrzeugs angeordnet. Jede Kamera ist an eine Anzeigeeinheit und/oder einen Videorekorder angeschlossen, über einen Videomultiplexer, der von einer Hauptsteuerung gesteuert wird. Die Ansichten von unterschiedlichen Kameras werden angezeigt oder aufgezeichnet in Reaktion auf die Position eines Abbiegesignalsteuerschalters. Alternativ hierzu kann ein Aufprallsensor vorgesehen sein, um eine Steuerung zu aktivieren, wobei nach Aktivierung der Steuerung diese einen Videomultiplexer steuert, um das Videosignal von jeder der Videokameras der Anzeigevorrichtung nacheinander für einen vorbestimmten Zeitraum zur Verfügung zu stellen. Es können ein Aufprallsensor, ein Alarm oder ein Bremsschalter aktiviert werden, und dann werden die Videosignale von drei Kameras einem Videorekorder zeitlich versetzt zugeführt. Hierbei überwacht eine Hauptsteuerung kontinuierlich sämtliche Drucktasten auf einem Armaturenbrett. Der Hauptsteuerung wird mitgeteilt, wenn Signale von verschiedenen Aktivierungssensoren empfangen werden. Auch kann eine Fernsteuereinheit vorgesehen sein.
Die US 5 574 443 beschreibt eine Fahrzeugüberwachungseinrichtung, die eine hintere Videokamera aufweist, eine rechte Videokamera, die an einem Rückspiegel an der rechten Seite angebracht ist, sowie eine linke Videokamera, die an einem Rückspiegel an der linken Seite angebracht ist. Es ist eine Spiegeleffektschaltung vorgesehen, um eine Bildorientierung so umzukehren, dass sie der Orientierung eines tatsächlichen Gegenstands entspricht, der sich hinter dem Fahrzeug befindet, wobei beim Rückwärtsfahren, beim Abbiegen nach rechts oder links des Fahrzeugs eine entsprechende Videokamera in Betrieb gesetzt wird, um ein Bild des an der Rückseite des Fahrzeugs befindlichen Gegenstands zu übertragen, damit ein Bild auf einem Fernseher dargestellt wird, der sich im Fahrzeug befindet, wobei das Bild dieselbe Orientierung aufweist, wie der reale Gegenstand. Diese Druckschrift erwähnt auch ein Rückwärtsfahrrelais oder ein Relais für gleichzeitiges Rückwärtsfahren und Abbiegen.
Die DE 198 16 054 A1 beschreibt ein Kamerasystem zur Überwachung eines Bereichs in der Umgebung eines Fahrzeugs, wobei dieser Bereich nicht direkt einsehbar ist, mit mindestens einer Kamera, die in eine erste und eine zweite Arbeitsposition verstellbar ist, wobei die Kamera in der ersten Arbeitsposition einen ersten Winkel zur Fahrbahn einnimmt und bei ihr eine erste Brennweite eingestellt ist, und in der zweiten Arbeitsposition einen zweiten Winkel zur Fahrbahn einnimmt, und bei ihr eine zweite Brennweite eingestellt ist. Hierzu ist zumindest eine Kamera an der Vorderseite des Fahrzeugs vorgesehen, und zumindest eine Kamera an der Rückseite. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform wird dann, wenn das Fahrzeug rückwärts fährt, die Anzeige auf einer Anzeigevorrichtung auf die Anzeige von zwei rückwärtigen Kameras umgeschaltet.
Die DE 197 02 363 A1 beschreibt ein Kamerasystem für ein Fahrzeug, das zumindest eine Kameraeinrichtung am oder im Fahrzeug aufweist, und zumindest einen direkt oder indirekt mit der Kameraeinrichtung gekoppelten Kameraauslösemechanismus, welcher fahrzeugzustandsbedingt automatisch und/oder manuell betätigbar ist. Das technische Problem, das mit dem in dieser Druckschrift geschilderten System gelöst werden soll, besteht in der Bereitstellung einer Vorrichtung zum Aufzeichnen kritischer Situationen, beispielsweise Unfälle, und zu deren späterer Auswertung. Hierbei umfassen die Auslösemechanismen beispielsweise mechanische, elektrische, piezoelektrische, magnetische, hydraulische, pneumatische oder optische Sensoren. Der Sensor kann ein Beschleunigungssensor sein. Das Kamerasystem kann eine Sendeeinrichtung zum Senden von Bilddaten und/oder zusätzlicher Zusatzdaten aufweisen. Eine externe Empfangsvorrichtung empfängt die von dem Kamerasystem gesendeten Datensignale. Die Übertragung zwischen der Sendeeinrichtung und der Empfangseinrichtung kann auch bei vorhandenen Mobilfunknetzwerken, Kommunikationsnetzwerken oder Datennetzwerken eingesetzt werden. Bei einem Beispiel zur Überwachung des Fahrzustands weist der Kameraauslösemechanismus einen Beschleunigungssensor auf, der an die Kamera über eine Steuervorrichtung angeschlossen ist. Nach Überschreitung eines vorbestimmten Beschleunigungsschwellenwertes wird ein Triggersignal für die Kamera geliefert, und wird die Kamera automatisch ausgelöst.
Weiterhin ist als Fahrzeugüberwachungssystem, welches selektiv eine Anzahl an Bildern auf einer Überwachungseinheit am Fahrzeug anzeigen kann, einerseits eine Anzeigeeinrichtung bekannt, wie sie in der japanischen Veröffentlichung eines ungeprüften Patents (kokai) Nr. 8-292718 beschrieben ist, und andererseits eine Fernseheinrichtung, die eine Rückwärtsüberwachungsfunktion hat, wie dies in der japanischen Veröffentlichung eines ungeprüften Gebrauchsmusters (kokai) Nr. 6-74499 beschrieben ist.
Fig. 1 zeigt die erstgenannte Anzeigeeinrichtung, die in der japanischen Veröffentlichung eines ungeprüften Patents (kokai) Nr. 8-292718 geschildert ist. Bei der dargestellten Einrichtung 101 stellt ein GPS-Einheitserfassungsteil 102 (GPS: globales Positionierungssystem) fest, ob ein Monitor 103 auf einem Fahrzeug angebracht ist oder nicht. Falls der Monitor 103 an einem Ort angebracht ist, an welchem er von einem Fahrer wahrgenommen werden kann, und wenn die Fortbewegung des Fahrzeugs durch ein Feststellbremsen- Erfassungsteil 104 festgestellt wird, sorgt eine CPU 105 dafür, daß der Monitor 103 nicht das TV-Videosignal darstellt, welches von einem TV-Tuner 106 erzeugt wird. Andererseits sorgt die CPU 105 dafür, daß der Monitor 103 die geografische Information darstellt, die von einem CD-ROM 108 geladen wird, die in ein CD-Antriebsteil 107 eingesetzt ist, beispielsweise ein CD-Abspielgerät, sowie die Information über die momentane Position, die von einem GPS-Teil 109 erhalten wird, usw., um so die Sicherheit des Fahrers während des Fahrens des Fahrzeugs sicherzustellen.
Wenn dagegen festgestellt wird, daß der Monitor 103 an einem Ort angebracht ist, an welchem er für den Fahrer nicht sichtbar ist, durch das GPS-Einheitserfassungsteil 102, hebt die CPU 105 die Sperrung der Anzeige des Monitors auf, so daß das TV-Videosignal, welches von dem TV-Tuner 106 erzeugt wird, trotz der Fortbewegung des Fahrzeugs auf dem Monitor 103 dargestellt wird. Abhängig von dem Anbringungsort des Monitors 103 kann daher so vorgegangen werden, daß automatisch die "Sicherheits-Gegenmaßnahme" aufgehoben wird, bei welcher der Monitor 103 daran gehindert wird, während ein Bild mit Ausnahme einer Karte während der Fortbewegung des Fahrzeugs darzustellen. Anders ausgedrückt, ist die voranstehend geschilderte Einrichtung so ausgelegt, daß sie dem Monitor 103 eine Anzeige von Bildern mit Ausnahme der Karte nur dann gestattet, wenn die Sicherheit für den Fahrer sichergestellt ist.
Die wie voranstehend geschildert aufgebaute Anzeigeeinrichtung 101 weist jedoch folgende Schwierigkeit auf. In der Einrichtung 101 stellt das GPS- Einheitserfassungsteil 102 den Installierungszustand des Monitors 103 fest, während das Feststellbremsen- Erfassungsteil 104 feststellt, ob das Fahrzeug steht. Auf der Grundlage dieser Erfassungsergebnisse schränkt die Einrichtung 101 die Arten von Bildern ein, die auf dem Monitor dargestellt werden können. Wenn daher die Auswahl von Bildern durchgeführt werden soll, wobei andere Erfassungsergebnisse als die voranstehend geschilderten Erfassungsergebnisse verwendet werden sollen, Beispiel eine Gangposition (Getriebestellung), eine Motordrehzahl und dergleichen, muß das gesamte System neu konstruiert werden.
Daher besteht die Schwierigkeit, daß die voranstehend geschilderte Anzeigeeinrichtung 101 nicht als sogenanntes "Rückwärtsüberwachungssystem" verwendet werden kann, welches dann einsetzbar ist, wenn das Fahrzeug rückwärts fährt.
Fig. 2 zeigt die letztgenannte Fernseheinrichtung, welche die Rückwärtsüberwachungsfunktion aufweist, wie dies in der japanischen Veröffentlichung eines ungeprüften Gebrauchsmustes (kokai) Nr. 6-74499 beschrieben ist. Wenn bei der dargestellten Einrichtung 111 ein Gangschalthebel eine andere Position als die Rückwärtsgangposition einnimmt, während ein Schalter 112 sich in einer Ausschaltposition befindet, wird das von einer Antenne 113 empfangene Sendesignal einem Fernsehempfänger 114 zugeführt, um die Fernsehsendung darzustellen.
Wenn andererseits der Gangschalthebel die Rückwärtsgangposition einnimmt und sich der Schalter 112 in der eingeschalteten Position befindet, so wird eine TV-Kamera 115 für die Rückwärtsüberwachung, die in einem Heckspoiler des Fahrzeugs angebracht ist, mit Energie versorgt, so daß ein Videosignal entsprechend der Sicht nach hinten des Fahrzeugs dem Fernsehempfänger 114 zugeführt wird, um die Sicht nach hinten darzustellen. Daher wird der Fernsehempfänger 114 für die Ausgabe von Fernsehprogrammen als Rückwärtsüberwachungsgerät verwendet, um die Sicht aus dem Fahrzeug nach hinten darzustellen.
Die wie voranstehend geschildert aufgebaute Fernseheinrichtung 111 weist jedoch die fundamentale Schwierigkeit auf, daß kein Bild auf dem Fernsehempfänger 114 dargestellt werden könnte, es sei denn, die Einrichtung wäre mit der TV-Kamera 115 zur Aufnahme der Sicht nach hinten ausgerüstet.
Darüber hinaus weisen die voranstehend geschilderte Anzeigeeinrichtung 101 und die Fernseheinrichtung 111 folgende gemeinsame Schwierigkeit auf. Da der Betriebsablauf so erfolgt, daß das angegebene Bild auf dem Monitor 103 oder dem Fernsehempfänger 114 dargestellt wird, während die Anzeige anderer Bilder gesperrt wird, auf der Grundlage einer Beurteilung, ob sich die Feststellbremse im aktivierten Zustand befindet, bei der Anzeigeeinrichtung 101, oder ob der Gangschalthebel die Rückwärtsgangposition einnimmt, bei der Fernseheinrichtung 100, ist es unmöglich, ein Notfallbild darzustellen, welches einen abnormen Zustand wiedergibt, falls das Fahrzeug in den abnormen Zustand versetzt wird.
Das der vorliegenden Erfindung zugrunde liegende Problem besteht daher in der Bereitstellung eines universell einsetzbaren Fahrzeugüberwachungssystems.
Das voranstehend geschilderte Problem wird gemäß der Erfindung durch ein Fahrzeugüberwachungssystem mit den im Patentanspruch 1 angegebenen Merkmalen gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
Im Betrieb legt der Anzeigebestimmungsabschnitt fest, welche Art von Bild dargestellt werden sollte, auf der Grundlage des Inhalts von Eingabeoperationen und des Fahrzustands, der von dem am Fahrzeug angebrachten Sensor festgestellt wird. Entsprechend dem Ergebnis der Bestimmung durch den Anzeigebestimmungsabschnitt wählt der Anzeigeverarbeitungsabschnitt eines oder mehrere Videosignale unter mehreren eingegebenen Videosignalen aus. Daraufhin erzeugt der Anzeigebearbeitungsabschnitt das Anzeigesignal entsprechend dem ausgewählten Videosignal bzw. den ausgewählten Videosignalen und läßt es daraufhin zu, daß die Überwachungseinheit den Inhalt des Anzeigesignals anzeigt. Auf diese Weise wählt das Fahrzeugüberwachungssystem gemäß der Erfindung automatisch das geeignete Bild unter den mehreren Bildern aus, entsprechend dem Inhalt der Eingabeoperation, die von der Fernsteuereinheit usw. eingegeben wird, und dem Zustand des Fahrzeugs, und läßt daraufhin die Überwachungseinheit das ausgewählte Bild darstellen. Daher kann der Arbeitswirkungsgrad der kostenaufwendigen Überwachungseinheit wesentlich verbessert werden. Insbesondere überprüft bei dem Fahrzeugüberwachungssystem dann, wenn das Fahrzeug sich rückwärts bewegt, der Anzeigebestimmungsabschnitt, ob ein rückwärtiges Videosignal, welches die Sicht des Fahrzeugs nach hinten repräsentiert, eingegeben wird oder nicht. Wenn das Videosignal für die Sicht nach hinten eingegeben wird, legt der Anzeigebestimmungsabschnitt das rückwärtige Videosignal für die Sicht nach hinten als anzuzeigendes Objekt fest. Im Gegensatz hierzu legt, wenn das rückwärtige Videosignal für die Sicht nach hinten nicht eingegeben wird, der Anzeigebestimmungsabschnitt das Videosignal oder die mehreren Videosignale, die ursprünglich eingegeben wurden, als den Gegenstand der Anzeige fest. Infolge der voranstehend geschilderten Operationen taucht dann, wenn sich ein Fahrzeug, welches keine Fernsehkameraeinheit zur Aufnahme der Sicht nach hinten aufweist, sich rückwärts bewegt, das Bild auf der Überwachungseinheit nicht auf. Dies verbessert die Einsetzbarkeit des Fahrzeugüberwachungssystems, da es bei Fahrzeugen mit und ohne Videokamera für die Sicht nach hinten eingesetzt werden kann.
Bei dem voranstehend geschilderten Fahrzeugüberwachungssystem gibt vorzugsweise im Falle der Eingabe einer Notfallinformation der Anzeigebestimmungsabschnitt der Notfallinformation Vorrang gegenüber irgendwelchen anderen Videosignalen, und es läßt der Anzeigebearbeitungsabschnitt die Überwachungseinheit den Inhalt der Notfallinformation anzeigen.
Wenn ein ungewöhnlicher Zustand bei dem Fahrzeug vorliegt, oder wenn Notfallinformation von einem Verkehrsinformationssystem und dergleichen eingegeben wird, wird auf diese Weise die Notfallinformation auf der Überwachungseinheit angezeigt, obwohl andere Videosignale angezeigt wurden, wodurch die Sicherheit beim Fahren wesentlich verbessert werden kann.
Vorzugsweise wird die Operation dadurch durchgeführt, daß eine Fernsteuereinheit eingesetzt wird, die am Fahrzeug vorgesehen ist.
Vorzugsweise ist der Fahrzustand, der von dem Sensor erfaßt wird, die Fahrzeuggeschwindigkeit.
Der Fahrzustand wird vorzugsweise durch ein REV-Signal repräsentiert, welches angibt, daß ein Gangschalthebel in die Rückwärtsgangposition geschaltet ist, damit das Fahrzeug rückwärts fahren kann.
Vorzugsweise wird der Fahrzustand durch ein PKB-Signal repräsentiert, welches angibt, daß eine Feststellbremse des Fahrzeugs aktiviert ist.
Vorzugsweise weist das Fahrzeugüberwachungssystem eine VICS- Empfangseinrichtung (VICS: Fahrzeuginformations- und Kommunikationssystem) auf, und legt der Anzeigebestimmungsabschnitt fest, welche Art von Bild angezeigt werden soll, in Abhängigkeit von dem Inhalt der Eingabeoperation, vom Fahrzustand, der von dem Sensor erfaßt wird, und von einem VICS-Signal von der VICS- Empfangseinrichtung.
Die Erfindung wird nachstehend anhand zeichnerisch dargestellter Ausführungsbeispiele näher erläutert, aus welchen weitere Vorteile und Merkmale hervorgehen. Es zeigt:
Fig. 1 als Blockschaltbild den Aufbau der bekannten Anzeigeeinrichtung, die in der japanischen Veröffentlichung eines ungeprüften Patents (kokai) Nr. 8-292718 gezeigt ist;
Fig. 2 als Blockschaltbild den Aufbau der bekannten Fernseheinrichtung, welche die Rückwärtsüberwachungsfunktion aufweist, und in der japanischen Veröffentlichung eines ungeprüften Gebrauchsmusters (kokai) Nr. 6-74499 beschrieben ist;
Fig. 3 als Blockschaltbild den Aufbau des Fahrzeugüberwachungssystems gemäß einer ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung; und
Fig. 4 ein Flußdiagramm mit einer Darstellung des Betriebsablaufs des Fahrzeugüberwachungssystems gemäß einer zweiten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
Als nächstes werden unter Bezugnahme auf die Zeichnungen Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung beschrieben.
Erste Ausführungsform
Fig. 3 zeigt als Blockschaltbild ein Fahrzeugüberwachungssystem 1 gemäß der ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
Das Fahrzeugüberwachungssystem 1 in dieser Figur umfaßt eine Hauptsteuereinheit 2 und eine TV-Überwachungseinheit 3.
Auf der Grundlage verschiedener Befehlssignale von einer Fernsteuereinheit (nicht gezeigt), die für das Fahrzeug vorgesehen ist, jeweiliger Meß- oder Erfassungssignale, die von verschiedenen Sensoren (nicht dargestellt) ausgegeben werden, die an verschiedenen Teilen des Fahrzeugs vorgesehen sind, eines VICS-Signals (Signal eines Fahrzeuginformations- und Kommunikationssystems), welches von einer (ebenfalls nicht dargestellt) VICS-Empfangseinrichtung abgegeben wird, usw., wählt die Hauptsteuereinheit 2 eines von Videosignalen aus, sowie den Inhalt der Anzeige, und erzeugt das Anzeigesignal entsprechend der Auswahl. Es wird darauf hingewiesen, daß bei dieser Ausführungsform das Videosignal beispielsweise aus jeweiligen Videosignalen von einer nicht dargestellten TV-Tunereinheit besteht, von einer Videoeinheit (ebenfalls nicht dargestellt), einem Navigationssystem (ebenfalls nicht dargestellt) auf dem Fahrzeug, usw. (externen Videosignalen) sowie ebenfalls einem Videosignal, welches von einer rückwärtigen Kameraeinheit am Fahrzeug abgegeben wird. Entsprechend bestehen die voranstehend erwähnten Anzeigeinhalte aus Anzeigeinhalten, welche angeben, daß bei dem Fahrzeug ein ungewöhnliches Ereignis aufgetreten ist, aus Anzeigeinhalten, die von dem voranstehend geschilderten VICS-Signal übertragen werden, usw.
Die TV-Überwachungseinheit 3 ist an der Seite eines Fahrersitzes in dem Fahrzeug angeordnet, und ihr wird das Anzeigesignal zugeführt, welches von der Hauptsteuereinheit 2 erzeugt wird, um den Inhalt des Anzeigesignals anzuzeigen.
Auf der Grundlage des Inhalts der Eingabeoperation, der mit Hilfe der Fernsteuereinheit eingegeben wird, der Fahrzeuggeschwindigkeit, der Motordrehzahl, eines REV- Signals, welches angibt, daß sich der Gangschalthebel in der Rückwärtsgangposition befindet, eines PKB-Signals, welches angibt, daß die Feststellbremse sich im aktivierten Zustand befindet, des VICS-Signals von der VICS-Empfangseinrichtung, usw., arbeitet das Fahrzeugüberwachungssystem 1 gemäß dieser Ausführungsform wiederholt so, daß es das geeignetste Bildsignal (oder die geeignetsten Anzeigeinhalte) auswählt, unter den Videosignalen von der TV-Tunereinheit, der Videoeinheit, dem Navigationssystem, usw., aus dem Videosignal, welches von der rückwärtigen Kameraeinheit ausgegeben wird, aus den Anzeigeinhalten, welche den abnormen Zustand des Fahrzeugs ausdrücken, aus den Anzeigeinhalten des voranstehend erwähnten VICS-Signals, welches von der VICS- Empfangseinrichtung ausgegeben wird, usw. Darüber hinaus läßt das System 1 die TV-Überwachungseinheit 3 das auf diese Weise ausgewählte, geeignetste Bildsignal (bzw. die entsprechenden Anzeigeinhalte) anzeigen.
Wie in Fig. 3 gezeigt, wird die Hauptsteuereinheit 2 gemäß dieser Ausführungsformen durch eine erste Schnittstellenschaltung 4, eine zweite Schnittstellenschaltung 5, eine CPU-Schaltung (zentrale Verarbeitungseinheit) 6, eine Grafikschnittstellenschaltung 7 und eine Bildumschaltungs-Schnittstellenschaltung 8 gebildet.
In die erste Schnittstellenschaltung 4 werden die Befehlssignale eingegeben, die von der Fernsteuereinheit ausgegeben werden, sowie das VICS-Signal, das von der VICS- Empfangseinrichtung abgegeben wird, dann erzeugt diese Schnittstellenschaltung die Daten für Fernsteuerbefehle, die Daten von VICS-Befehlen und die VICS-Information.
Entsprechend werden der zweiten Schnittstellenschaltung 5 das Fahrzeuggeschwindigkeitssignal, das Motordrehzahlsignal, das REV-Signal und das PKB-Signal zugeführt, die alle von den verschiedenen Sensoren abgegeben werden, die in den jeweiligen Teilen des Fahrzeugs angeordnet sind, und dann erzeugt diese Schnittstellenschaltung die Daten für die Fahrzeuggeschwindigkeit, die Daten für die Motordrehzahl, die REV-Daten und die PKB-Daten.
Der CPU-Schaltung 6 werden die verschiedenen Daten zugeführt, also die Daten der Fernsteuerbefehle, die Daten der VICS- Befehle, die VICS-Information, die Fahrzeuggeschwindigkeitsdaten, die Motordrehzahldaten, die REV-Daten, und die PKB-Daten, die alle über die erste bzw. zweite Schnittstellenschaltung 4 bzw. 5 geliefert werden. Nach der Eingabe der genannten Daten führt die CPU-Schaltung 6 weiterhin eine Verarbeitung durch, um die geeignetsten Anzeigebefehlsinhalte unter den Anzeigebefehlsinhalten, die von dem Fahrer festgelegt werden, und den Anzeigebefehlsinhalten entsprechend dem momentanen Fahrzeugzustand festzulegen, und daraufhin die Anzeigebefehlssignale entsprechend den so bestimmten Anzeigebefehlsinhalten zu erzeugen.
Zusätzlich führt die CPU-Schaltung 6 einen Vorgang zur Erzeugung der Bilddaten durch, die zur Anzeige des Inhalts eines abnormen Zustands erforderlich sind, der bei dem Fahrzeug aufgetreten ist, sowie jener Bilddaten, die zur Anzeige des Inhalts der voranstehend erwähnten VICS- Information benötigt werden.
Die Grafikschnittstellenschaltung 7 nimmt die von der CPU- Schaltung 6 erzeugten Bilddaten an (Bilddaten, welche den Inhalt der VICS-Information zeigen; Bilddaten, welche den Inhalt abnormer Zustände bei dem Fahrzeug anzeigen) und erzeugt das Videosignal entsprechend den Bilddaten.
Auf der Grundlage der Inhalte der Anzeigebefehlssignale, die von der CPU-Schaltung 6 ausgegeben werden, wählt die Bildumschaltschnittstellenschaltung 8 eines der folgenden Videosignale aus: das Videosignal, welches von der Grafikschnittstellenschaltung 7 abgegeben wird; die Videosignale, die von der TV-Tunereinheit, der Videoeinheit, dem Navigationssystem, usw. abgegeben werden; das Videosignal, welches von der rückwärtigen Kameraeinheit abgegeben wird, und legt daraufhin das auf diese Weise ausgewählte Videosignal an die TV-Überwachungseinheit 3 als ein sogenanntes "Anzeigesignal" an.
Wenn der Fahrer oder jemand anders die Fernsteuereinheit so betätigt, daß entweder das TV-Sendeprogramm, das Wiedergabebild der Videoeinheit, das Führungsbild für das Navigationssystem, das aufgenommene Bild, welches von der rückwärtigen Kameraeinheit erzeugt wird, oder der Inhalt ausgewählt wird, der von der VICS-Empfangseinrichtung aufgenommen wird, dann führt in der Hauptsteuereinheit 2 die CPU-Schaltung 6 eine solche Steuerung durch, daß sie die Bildumschalt-Schnittstellenschaltung 8 das Videosignal auswählen läßt, welches dem Inhalt entspricht, der über die Fernsteuereinheit ausgewählt wurde, und dann das auf diese Weise ausgewählte Videosignal als Anzeigesignal an die TV- Überwachungseinheit 3 liefert. Auf diese Weise wird der Inhalt des Anzeigesignals an der TV-Überwachungseinheit 3 ausgegeben.
Wenn unter den voranstehend geschilderten Bedingungen der Gangschalthebel so betätigt wird, daß in den Rückwärtsgang geschaltet wird, oder beim Fahrzeug ein nicht normaler Zustand auftritt, oder die Notfallinformation über die VICS- Empfangseinrichtung empfangen wird, dann erzeugt die CPU- Schaltung 6 das Anzeigebefehlssignal zur Auswahl des Videosignals für die Sicht nach hinten, des Anzeigebilds in bezug auf die Notfallsituation, oder das Anzeigebild über den nicht normalen Zustand, um die Bildumschalt- Schnittstellenschaltung 8 entsprechend zu steuern. Auf diese Weise kann die Sicht nach hinten, der Inhalt der Notfallinformation, der Inhalt in bezug auf den nicht normalen Zustand des Fahrzeugs, usw. auf der TV- Überwachungseinheit 3 angezeigt werden.
Auf der Grundlage des Inhalts der Betätigung der Fernsteuereinheit, auf der Grundlage der Fahrzeuggeschwindigkeit und der Motordrehzahl, die von dem Informationssystem für den Zustand des Fahrzeugs erhalten werden, auf der Grundlage des REV-Signals, welches anzeigt, daß sich der Gangschalthebel in Rückwärtsstellung befindet, des PKB-Signals, welches angibt, daß sich die Feststellbremse im aktivierten Zustand befindet, des VICS-Signals von der VICS-Empfangseinrichtung, usw. wird das geeignetste Videosignal (oder der geeignetste Anzeigeinhalt) unter verschiedenen Videosignalen ausgewählt, nämlich: den Videosignalen, die von der TV-Tunereinheit, der Videoeinheit, dem Navigationssystem usw. erzeugt werden; dem Videosignal, welches von der rückwärtigen Kameraeinheit und verschiedenen Anzeigeinhalten ausgegeben wird; den Anzeigeinhalten, welche den abnormen Zustand des Fahrzeugs angeben; dem Anzeigeinhalt des VICS-Signals, welches vonn der VICS-Empfangseinrichtung ausgegeben wird, usw. Daher ist es möglich, automatisch das geeignetste Bild unter mehreren Bildern auszuwählen, in Reaktion auf den Inhalt der Betätigung der Fernsteuereinheit, und auf den Zustand des Fahrzeugs, und ist es darüber hinaus möglich, das ausgewählte Bild auf der TV-Überwachungseinheit 3 anzuzeigen. Daher kann der Arbeitswirkungsgrad der kostenaufwendigen Überwachungseinheit 3 wesentlich verbessert werden.
Wenn bei dem Fahrzeug irgendein nicht normales Ereignis auftritt, oder irgendwelche Notfallinformation durch ein Verkehrsinformationssystem bereitgestellt wird, beispielsweise das "VICS"-System, dann kann darüber hinaus bei der vorliegenden Ausführungsform der Inhalt einer derartigen Notfallinformation sofort auf der TV- Überwachungseinheit 3 angezeigt werden, obwohl das Fahrzeugüberwachungssystem gerade ein anderes Bild auf der TV-Überwachungseinheit 3 dargestellt hat. Anders ausgedrückt, kann bei der vorliegenden Ausführungsform die Sicherheit beim Fahren des Fahrzeugs wesentlich verbessert werden.
Zweite Ausführungsform
Als nächstes wird das Fahrzeugüberwachungssystem gemäß der zweiten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung beschrieben. Es wird darauf hingewiesen, daß der Aufbau des Fahrzeugüberwachungssystems gemäß der zweiten Ausführungsform identisch zu jenem des voranstehend geschilderten Systems ist, welches in Fig. 3 dargestellt ist, so daß hierfür keine gesonderte Figur vorgesehen ist.
Ein Unterschied zwischen der zweiten Ausführungsform und der ersten Ausführungsform besteht darin, daß durch Abänderung des Programms in der CPU-Schaltung 6 das vorliegende Fahrzeugüberwachungssystem die Funktion aufweist zu überprüfen, ob das Videosignal von der rückwärtigen Kameraeinheit ausgegeben wird. Selbst wenn die Bedingungen zur Anzeige des Bildes, welches von der rückwärtigen Kameraeinheit aufgenommen wird, erfüllt sind, so daß die TV- Überwachungseinheit 3 dieses Bild eigentlich anzeigen könnte, ist daher das System so ausgebildet, daß es den Inhalt des ursprünglichen Videosignals weiter anzeigt, unter der Bedingung, daß von der rückwärtigen Kameraeinheit kein Videosignal erzeugt wird.
Nunmehr wird unter Bezugnahme auf das in Fig. 4 dargestellte Flußdiagramm der Betriebsablauf des Systems gemäß der zweiten Ausführungsform beschrieben.
Zuerst wird im Schritt ST1 beurteilt, ob die Fernsteuereinheit vom Fahrer oder einer anderen Person betätigt wird oder nicht. Ist das Ergebnis der Abfrage im Schritt ST1 gleich Ja, so geht der Betriebsablauf zum Schritt ST2 über, in welchem beurteilt wird, ob irgendeines unter verschiedenen Videosignalen und Anzeigeinhalten ausgewählt wird (also das Videosignal von der Videoeinheit; das Videosignal von dem Navigationssystem; das Videosignal, welches den Programminhalt in der Fernsehsendung wiedergibt; der Anzeigeinhalt, der den nicht normalen Zustand des Fahrzeugs anzeigt; der Anzeigeinhalt, der von der VICS- Empfangseinrichtung empfangen wird). Bei Auswahl des Videosignals ("Ja" im Schritt ST2) wird das Videosignal entsprechend dem ausgewählten Inhalt mit Hilfe der Fernsteuereinheit durch die CPU-Schaltung 6 der Hauptsteuereinheit 2 ausgewählt, um das Befehlssignal für die Anzeige zu erzeugen, und auch die für die Anzeige erforderlichen Bilddaten, beispielsweise die Videodaten, welche den nicht normalen Zustand beim Fahrzeug anzeigen, die Bilddaten, die den Inhalt des VICS-Signals wiedergeben, usw. Dann werden die auf diese Art und Weise erzeugten Bilddaten durch die Grafikschnittstellenschaltung 7 in ein entsprechendes Videosignal umgewandelt.
Als nächstes wird unter dem Videosignal von der Videoeinheit, dem Videoeinheit von dem Navigationssystem, dem Videosignal der Fernsehsendung, dem Inhalt, der den nicht normalen Zustand im Fahrzeug anzeigt, und dem Inhalt der VICS-Anzeige jenes Videosignal oder jener Anzeigeinhalt, der durch das Anzeigeumschaltsignal festgelegt wird, durch die Bildumschaltschnittstellenschaltung 8 ausgewählt, damit das Anzeigesignal erzeugt wird. Dann wird das Anzeigesignal der TV-Überwachungseinheit 3 zugeführt, so daß das Bild entsprechend dem Anzeigesignal auf der TV-Überwachungseinheit 3 angezeigt wird, in den Schritten ST3 bis ST6.
Im nächsten Schritt ST7 wird beurteilt, ob bei dem Fahrzeug ein nicht normaler Zustand in bezug auf die Fahrzeuggeschwindigkeit, die Motordrehzahl oder dergleichen auftritt, wobei dies durch das Fahrzeugustands- Informationssystem festgestellt wird, oder es wird beurteilt, ob die Notfallinformation von der VICS-Empfangseinrichtung erzeugt wird. Ist das Ergebnis der Beurteilung im Schritt ST7 Ja, dann erzeugt die CPU-Schaltung 6 das Anzeigebefehlssignal, welches zur Anzeige der Notfallinformation erforderlich ist, und dann wählt die Bildumschaltungs-Schnittstellenschaltung 8 das Videosignal aus, welches durch das genannte Anzeigebefehlssignal festgelegt wird, unter den verschiedenen Videosignalen, die von der Grafikschnittstellenschaltung 7 ausgegeben werden. auf diese Weise wird im nächsten Schritt ST8 der Inhalt der Notfallinformation auf der TV-Überwachungseinheit 3 angezeigt, und dann geht der Betriebsablauf zum Schritt ST9 über. Es wird darauf hingewiesen, daß dann, wenn das Ergebnis der Beurteilung im Schritt ST7 Nein ist, der Betriebsablauf ebenfalls zum Schritt ST9 übergeht, wobei der Schritt ST8 übersprungen wird.
Im Schritt ST9 wird beurteilt, ob das REV-Signal eingegeben wird oder nicht. Wenn der Gangschalthebel so betätigt wird, daß er die Rückwärtsgangposition einnimmt, dann erzeugt die CPU-Schaltung 6 das Anzeigebefehlssignal, welches dazu erforderlich ist, das Videosignal von der rückwärtigen Kameraeinheit auszuwählen. Gleichzeitig wird durch die Bildumschalt-Schnittstellenschaltung 8 weiterhin festgestellt, ob das Videosignal von der rückwärtigen Kameraeinheit ausgegeben wird oder nicht. Wird das Videosignal von der rückwärtigen Kameraeinheit ausgegeben, also beim Ergebnis Ja im Schritt ST9, dann geht der Betriebsablauf zum Schritt ST10 über, um eine Art des Bildsignals zu speichern, welches ausgegeben wurde, bevor das Anzeigebefehlssignal, welches dazu erforderlich ist, das Videosignal der rückwärtigen Kameraeinheit auszuwählen, geliefert wird. Im nächsten Schritt ST11 erfolgt die Ausführung der Auswahl des Videosignals von der rückwärtigen Kameraeinheit und der Lieferung des ausgewählten Signals als Anzeigesignal an die TV-Überwachungseinheit 3, um die Sicht nach hinten anzuzeigen.
Wenn sich andererseits als Ergebnis der Beurteilung im Schritt ST9 das Ergebnis Nein ergibt, also das Videosignal nicht von der rückwärtigen Kameraeinheit ausgegeben wird, etwa weil sie nicht mit Strom versorgt wird, oder überhaupt keine Kameraeinheit am Fahrzeug angebracht ist, dann geht der Betriebsablauf zum Schritt ST12 über, in welchem die Bildumschalt-Schnittstellenschaltung 8 das Videosignal auswählt, welches vorhanden war, bevor das Anzeigebefehlssignal geliefert wurde, welches zur Auswahl des Videosignals der rückwärtigen Kameraeinheit erforderlich ist. Daher zeigt die TV-Überwachungseinheit 3 das Bild entsprechend dem ausgewählten Videosignal weiterhin an.
Da das Fahrzeugüberwachungssystem gemäß dieser Ausführungsform so ausgebildet ist, daß es weiterhin das Bild anzeigt, welches angezeigt wurde, bevor der Gangschalthebel in die Rückwärtsgangposition geschaltet wird, wenn das Videosignal von der rückwärtigen Kamera aus den voranstehend erwähnten Gründen nicht erzeugt wird, ist es daher wie voranstehend erwähnt möglich zu verhindern, daß das Bild auf der TV-Überwachungseinheit 3 verschwindet, selbst wenn das Fahrzeug rückwärts fährt, falls es nicht mit der rückwärtigen Kameraeinheit versehen ist.
Selbst wenn daher das Fahrzeug fabrikseitig mit der Hauptsteuereinheit 2 und der TV-Überwachungseinheit 3 versehen und an die Benutzer ausgeliefert wurde, ist es daher möglich, daß die TV-Überwachungseinheit 3 die Sicht nach hinten nur dann anzeigt, wenn benutzerseitig die rückwärtige Kameraeinheit am Fahrzeug angebracht wurde, wodurch die Einsetzbarkeit des Systems verbessert werden kann.
Obwohl bei den voranstehend geschilderten Ausführungsformen die Verhinderung der Anzeige des angegebenen Videosignals zurückgezogen wird, unabhängig vom Fahrzustand des Fahrzeugs oder der Tatsache, ob es stillsteht, kann das System so aufgebaut sein, daß eine Anzeige der Bilder von dem Fernsehsendeprogramm oder der Videoeinheit verboten wird, wenn das Fahrzeug fährt, um die Sicherheit des Fahrers sicherzustellen.
Obwohl ein einzelnes Videosignal (oder ein einzelner Anzeigeinhalt) durch die Hauptsteuereinheit 2 ausgewählt und auf der TV-Überwachungseinheit 3 bei den voranstehend geschilderten Ausführungsformen angezeigt wird, ist es darüber hinaus möglich, zwei oder mehr Videosignale und/oder Anzeigeinhalte auszuwählen, und die kombinierten Bilder in Form verschiedener Anzeigemuster anzuzeigen, beispielsweise in Form der Anzeige von zwei Bildern, eine Anzeige in Form eines Mutterbilds und eines Tochterbilds, in Form einer gemeinsamen Anzeige, usw. Bei einer großen Anzeigekapazität der TV- Anzeigeüberwachungseinheit 3 ist es daher möglich, ein erhebliches Ausmaß an Information auf der Anzeigevorrichtung der einzelnen TV-Überwachungseinheit 3 darzustellen.
Weiterhin ist es möglich, das Fahrzeugüberwachungssystem mit mehreren TV-Überwachungseinheiten auszurüsten, wobei gleichzeitig dasselbe Bild oder verschiedene Bilder ausgegeben werden, oder wahlweise umgeschaltet wird. Beispielsweise können die unterschiedlichen TV- Überwachungseinheiten 3 einerseits in der Nähe des Fahrersitzes und andererseits in der Nähe des Rücksitzes eines Fahrzeugs vorgesehen sein. In einem derartigen Fall ist es vorzuziehen, daß die TV-Überwachungseinheit 3 neben dem Fahrersitz nur die Information anzeigt, die beim Fahren des Fahrzeugs erforderlich ist, wogegen die andere TV- Überwachungseinheit 3 in der Nähe des Rücksitzes die Bilder des Fernsehsendeprogramms, des Videoabspielgeräts, usw. anzeigt. Es wird darauf hingewiesen, daß in einem derartigen Fall die TV-Überwachungseinheiten zusammen durch eine einzige Fernsteuereinheit betätigt werden können. Alternativ hierzu können sie auch durch unterschiedliche Fernsteuereinheiten betätigt werden.
Durch den voranstehend geschilderten Aufbau ist es möglich, ein noch nützlicheres Fahrzeugüberwachungssystem zur Verfügung zu stellen.

Claims (8)

1. Fahrzeugüberwachungssystem (1) für ein Fahrzeug, welches aufweist:
zumindest einen Sensor, der an einem Teil des Fahrzeugs angebracht ist, und zur Feststellung eines Fahrzustands des Fahrzeugs dient;
eine an dem Fahrzeug angebrachte Überwachungseinheit (3), die zur Anzeige von Informationen über das Fahrzeug dient;
einen Anzeigebestimmungsabschnitt (6) zur Festlegung, welche Art von Bild angezeigt werden soll, auf der Grundlage des Inhalts von Eingangsoperationen und des Fahrzustands, der von dem Sensor festgestellt wird; und
einen Anzeigebearbeitungsabschnitt (6) zur Auswahl eines oder mehrerer Videosignale unter mehreren eingegebenen Videosignalen, entsprechend dem Ergebnis der Festlegung durch den Anzeigebestimmungsabschnitt, wobei der Anzeigebearbeitungsabschnitt daraufhin ein Anzeigesignal entsprechend dem ausgewählten Videosignal oder den ausgewählten mehreren Videosignalen erzeugt, mit oder ohne Bildbearbeitung, und es dann der Überwachungseinheit gestattet, den Inhalt des Anzeigesignals anzuzeigen;
wobei dann, wenn das Fahrzeug rückwärts fährt, der Anzeigebestimmungsabschnitt überprüft, ob ein rückwärtiges Videosignal eingegeben wird oder nicht, welches eine Sicht vom Fahrzeug nach hinten darstellt; und
dann, wenn das rückwärtige Videosignal eingegeben wird, der Anzeigebestimmungsabschnitt das rückwärtige Videosignal als Gegenstand der Anzeige festlegt;
wogegen dann, wenn das rückwärtige Videosignal nicht eingegeben wird, der Anzeigebestimmungsabschnitt das eine Videosignal oder die mehreren Videosignale, die ursprünglich eingegeben wurden, als den Gegenstand der Anzeige festlegt.
2. Fahrzeugüberwachungssystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass im Falle der Eingabe einer Notfallinformation der Anzeigebestimmungsabschnitt (6) der Notfallinformation Priorität gegenüber irgendwelchen anderen Videosignalen verleiht, und der Anzeigebearbeitungsabschnitt es der Überwachungseinheit (3) gestattet, dort den Inhalt der Notfallinformation anzuzeigen.
3. Fahrzeugüberwachungssystem nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Operation dadurch durchgeführt wird, dass eine Fernsteuereinheit eingesetzt wird, die am Fahrzeug vorgesehen ist.
4. Fahrzeugüberwachungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Fahrzustand durch die Fahrzeuggeschwindigkeit gegeben ist.
5. Fahrzeugüberwachungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Fahrzustand durch die Motordrehzahl gegeben ist.
6. Fahrzeugüberwachungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Fahrzustand durch ein REV-Signal gegeben ist, welches anzeigt, dass ein Gangschalthebel die Rückwärtsgangposition einnimmt, damit das Fahrzeug rückwärts fahren kann.
7. Fahrzeugüberwachungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Fahrzustand durch ein PKB-Signal gegeben ist, welches anzeigt, dass eine Feststellbremse des Fahrzeugs aktiviert ist.
8. Fahrzeugüberwachungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass weiterhin eine VICS- Empfangseinrichtung vorgesehen ist, wobei der Anzeigebestimmungsabschnitt festlegt, welche Art von Bild angezeigt werden soll, in Abhängigkeit von dem Inhalt der Eingabeoperation, vom Fahrzustand, der von dem Sensor erfasst wird, und von einem VICS-Signal von der VICS-Empfangseinrichtung.
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