DE19920099A1 - Positioniervorrichtung für Sägeblätter - Google Patents

Positioniervorrichtung für Sägeblätter

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Abstract

Eine Sägeblattpositioniereinrichtung weist zwei Antriebseinrichtungen und zwei Führungseinrichtungen auf, die zueinander vorzugsweise rechtwinklig orientiert sind. Wird von den Linearführungen eine erste in Radialrichtung des Kreissägeblatts und die andere Führungseinrichtung in Umfangsrichtung orientiert, wird eine gewünschte Vorschubkurve des Eingriffglieds unabhängig vom Sägeblattdurchmesser in jeder Radialposition der ersten Führungseinrichtung jeweils mit der gleichen Ansteuerung bzw. der gleichen Ansteuerimpulsen und den Antriebseinrichtungen erreicht. DOLLAR A Zusätzlich ergibt sich ein mechanisch robuster Grundaufbau, der eine präzise Positionierung ermöglicht.

Description

Die Erfindung betrifft eine Positioniervorrichtung, die insbesondere zum definierten schrittweisen Positionie­ ren von Kreissägeblättern oder anderen Sägeblättern an einer Sägeblattbearbeitungsmaschine, bspw. einer Schleif­ maschine dient.
Sägeblätter weisen in einer Reihe hintereinander an­ geordnete Zähne auf, die jeweils einen Schliff aufweisen. Um diesen zu erzeugen, müssen die Zähne nacheinander in Bearbeitungsposition überführt werden. Ein oder mehrere an einer Bearbeitungsmaschine vorgesehene Bearbeitungsposi­ tionen werden durch entsprechende Schleifköpfe festgelegt, die den jeweils positionierten und am Platz gehaltenen Zahn bearbeiten.
Die Genauigkeit der Positionierung des Sägeblatts bestimmt letztendlich die Genauigkeit des fertig geschlif­ fenen Sägeblatts.
Es ist insbesondere bei Sägeblattschleifmaschinen, die zum Nachschärfen (gemischte Lose) und in der Produkti­ on von Sägeblättern verwendet werden, erforderlich, die Sägeblattschleifmaschine an unterschiedliche Sägeblatt­ durchmesser, Zahngrößen sowie Zahnformen anpassen zu kön­ nen. Dies gilt nicht nur hinsichtlich der Aufnahme für das Sägeblatt und hinsichtlich der Schleifköpfe, sondern auch hinsichtlich einer zum schrittweisen Weiterschalten des Sägeblatts verwendeten Sägeblattpositioniereinrichtung. Mit dieser muss sich ein Sägeblatt unabhängig von Durch­ messer und Zahngröße exakt positionieren lassen.
Aus der DE 32 30 277 C2 ist eine Vorschubeinrichtung zum schrittweisen Drehen eines Sägeblatts bekannt. Diese Vorschubeinrichtung weist eine starr mit einem Klinken­ träger verbundene Vorschubklinke auf. Der Klinkenträger ist gemeinsam mit einem Führungskörper sowie einem Linear­ antrieb schwenkbar gelagert. Der Linearantrieb dient dazu, den Klinkenträger etwa in Umfangsrichtung des Sägeblatts hin und her zu bewegen. Zur Abstützung und Einstellung der Schwenklage des schwenkbar gelagerten Führungskörpers dient ein Lenker, der längenverstellbar ausgebildet ist. Mit einem Ende ist er mit dem Führungskörper verbunden, während er mit seinem anderen Ende schwenkbar an einem Fixpunkt gelagert ist. Der Lenker enthält einen Linear­ antrieb, mit dem sich die Länge des Lenkers verstellen lässt. Eine Überlagerung der Vorschubbewegung des Klinken­ trägers mit einer Längenverstellung des Lenkers ergibt die zum schrittweisen Fortdrehen des Sägeblatts erforderliche Bahnkurve.
Neben den beiden Linearachsen der Antriebe sind im Gesamtsystem drei Drehpunkte enthalten, nämlich die Dreh­ achse des Führungskörpers und die beiden Gelenk- oder Drehachsen an den beiden Enden des Lenkers. Die Positio­ nierung kann dadurch etwas kritisch werden.
Außerdem ist der Zusammenhang zwischen der Antriebs­ bewegung der beiden Linearantriebe und den erzielten Bahn­ kurven des Vorschubfingers von dem Durchmesser des Säge­ blatts abhängig.
Davon ausgehend ist es Aufgabe der Erfindung, eine vereinfachte Positioniervorrichtung zu schaffen, die eine einfache Anpassung an unterschiedlich große Sägeblätter gestattet.
Diese Aufgabe wird mit der Positioniervorrichtung nach Anspruch 1 gelöst.
Die erfindungsgemäße Sägeblattpositioniereinrichtung weist eine Lagereinrichtung zur Aufnahme eines Sägeblatts auf. Die Lagereinrichtung kann vollständig passiv ausge­ bildet sein, d. h. lediglich eine Lagerung ermöglichen. Bedarfsweise kann der Lagereinrichtung ein Antrieb zuge­ ordnet sein, der das von der Lagereinrichtung aufgenommene Sägeblatt in einer vorbestimmten Dreh- oder Verschiebe­ richtung mit einem Drehmoment bzw. einer Kraft beauf­ schlagt. Dies kann zweckmäßig sein, um einen Zahn des Sä­ geblatts in Anlage mit einem Eingriffsglied zu halten, das bspw. an einem Zahn angreift, um das schrittweise Fort­ schalten des Sägeblatts zu bewirken. Der mit der Lagerein­ richtung verbundene Antrieb kann dabei bedarfsweise so ausgebildet sein, dass das Drehmoment oder die Kraft zeit­ lich und somit von der Größe her steuerbar ist. Außerdem kann die Drehmomenterzeugung auf eine Bewegung des Ein­ griffglieds abgestimmt sein.
Die erfindungsgemäße Sägeblattpositioniereinrichtung weist wenigstens zwei Führungseinrichtungen auf, mit denen ein Schlitten in zwei voneinander unabhängigen Raumrich­ tungen positionierbar ist. Dieser Schlitten trägt das Ein­ griffsglied. Der Schlitten wird von zwei Antriebseinrich­ tungen positioniert, wobei durch Überlagerung der beiden Positionierbewegungen eine ebene Kurve entsteht, die das Eingriffsglied durchläuft.
Das Eingriffsglied ist von einem Kreuzschlitten ge­ tragen. Die beiden Wege des Kreuzschlittens sind vorzugs­ weise unterschiedlich groß. Bspw. ist ein erster, etwa in Umfangsrichtung orientierter Weg etwa maximal so groß wie der Sägeblattradius (oder der maximale, auf die Richtung projizierte Zahnabstand). Der etwa zur Radialrichtung des Sägeblatts (Verbindungslinie Sägeblattdrehachse zu der Schleifstelle) parallele Weg beträgt dann etwa maximal den halben Sägeblattradius.
Die Sägeblattpositioniereinrichtung weist nur zwei Führungen auf, was insgesamt eine exakte Positionierung des Sägeblatts gestattet. Die Führungen können steif aus­ gelegt werden; dies ermöglicht es, das Sägeblatt gegen ein auf dieses ausgeübtes Drehmoment zu positionieren, wodurch das Eingriffsglied und der betreffende Zahn definiert in Anlage gehalten werden können.
Die Antriebseinrichtungen sind vorzugsweise Servo­ motoren oder anderweitige positionsüberwachte oder posi­ tionsgesteuerte Antriebe. Die Erzeugung der gewünschten Bahnkurve für das Eingriffsglied ist unabhängig von dem aktuellen Sägeblattdurchmesser einfach möglich. Dies gilt insbesondere bei Verwendung von Linearführungen als Füh­ rungseinrichtungen mit rechtwinklig zueinander orientier­ ten Führungsrichtungen. Die Steuerung der Antriebseinrich­ tungen übernimmt z. B. eine Mikrorechner-Steuereinrichtung, die die Antriebseinrichtungen gemäß den jeweiligen Gege­ benheiten des aktuell zu bearbeitenden Sägeblatts, d. h. seinem Durchmesser und seiner Zahnteilung entsprechend steuert. Die Daten können unmittelbar von einer Erfas­ sungseinrichtung erhalten sein.
Prinzipiell kann das Eingriffsglied an dem Schlitten starr oder schwenkbar gelagert sein. Die schwenkbare Lage­ rung ermöglich die Betätigung nach Art einer Rastklinke, die seitlich an den Zähnen des Sägeblatts vorbeiläuft. Das Eingriffsglied kann dabei mit einer Betätigungseinrichtung (Schwenkeinrichtung) aus dem Zahnzwischenraum heraus ge­ schwenkt werden.
Eine Sensoreinrichtung kann dabei nicht nur zur Posi­ tionsüberwachung, sondern auch dazu dienen, Zahnzwischen­ räume zu erfassen.
Zur Anpassung an unterschiedliche Sägeblattdurchmes­ ser dient vorzugsweise eine Verstelleinrichtung, mit der der Abstand zwischen der Drehachse der Lagereinrichtung und dem Schleifkopf einer Sägeblattschärfmaschine ein­ stellbar ist.
Vorteilhafte Einzelheiten von Ausführungsformen und Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand von Unter­ ansprüche und/oder der Zeichnung oder der Beschreibung zu entnehmen.
In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der Erfin­ dung veranschaulicht. Es zeigen:
Fig. 1 eine Sägeblattschleifmaschine mit einer erfin­ dungsgemäßen Sägeblattpositioniereinrichtung in schemati­ sierter, perspektivischer Prinzipdarstellung,
Fig. 2 die Sägeblattschleifmaschine nach Fig. 1 mit Kreissägeblatt, in einer ausschnittsweisen Draufsicht,
Fig. 3 die Sägeblattpositioniereinrichtung, in einer Draufsicht,
Fig. 4 die Sägeblattpositioniereinrichtung nach Fig. 1, in einer schematisierten, teilweise geschnittenen Sei­ tenansicht, und
Fig. 5 eine abgewandelte Ausführungsform eine Säge­ blattpositioniereinrichtung in einer schematisierten Draufsicht.
In Fig. 1 ist eine Sägeblattschleifmaschine mit ei­ ner Sägeblattpositioniereinrichtung 1 veranschaulicht, die zum schrittweisen Drehen eines Kreissägeblatts 2 (Fig. 2) um seine Drehachse 3 dient. Das Kreissägeblatt 2 weist an seinem Umfang Zähne 4 auf, die von einem positionierbaren Schleifkopf 5 nacheinander zu bearbeiten sind. Bedarfs­ weise können auch mehrere Schleifköpfe vorgesehen sein.
Zu der Sägeblattpositioniereinrichtung 1 gehört eine nach Art eines Kreuztischs ausgebildete Positioniervor­ richtung 7. Diese weist (wie aus Fig. 1 und 3 hervorgeht) eine erste Führungseinrichtung 8 und eine zweite Führungs­ einrichtung 9 auf, deren Führungsrichtungen zueinander rechtwinklig gerichtet sind. Die erste Führungseinrichtung 8 beinhaltet einen ortsfest gelagerten Führungsteil 11, auf dem über eine Linearführung 12 ein Schlitten 14 in einer ersten Richtung (Z) verschiebbar gelagert ist. Die Bewegung des Schlittens 14 wird von einer ersten Antriebs­ einrichtung 15 gesteuert, die durch einen Servomotor ge­ bildet wird. Mit dem Servomotor lässt sich der Schlitten positionieren und seine Position festlegen.
Der Schlitten 14 trägt die zweite Führungseinrichtung 9, die durch eine Linearführung 17 und einen von dieser geführten Schlitten 18 gebildet wird. Die Führungsrichtung (X) ist rechtwinklig zu der von der Führungseinrichtung 8 festgelegten Führungsrichtung (Z) und, bezogen auf den Schleifort, etwa in Umfangsrichtung zu dem Kreissägeblatt 2 gerichtet. Die Position und Verschiebung des Schlittens 18 wird durch eine elektrische Antriebseinrichtung 19, d. h. bspw. einen entsprechenden Servomotor festgelegt. Die Antriebseinrichtung 19 ist von dem Schlitten 14 getragen.
Die Antriebseinrichtungen 15, 19 sind über Getriebe mit konstantem Übersetzungsverhältnis an die Schlitten 14, 18 angeschlossen, so dass eine Bewegung der Antriebsein­ richtungen 15, 19 immer proportional in eine Bewegung des Schlittens 18 umgesetzt wird. Dies vereinfacht die Steue­ rung und ermöglicht gleichbleibende Präzision im gesamten Bewegungsbereich des Schlittens 18.
Der Schlitten 18 trägt außerdem einen um eine Schwenkachse S (Fig. 1) schwenkbar gelagerten Finger 21, der als Eingriffsglied dient und bedarfsweise in zwischen den Zähnen 4 festgelegte Zahnzwischenräume eingefahren werden kann. Der Finger 21 wird bspw. durch einen Stift mit rundem oder polygonalen Querschnitt gebildet. Bedarfs­ weise kann er auch eine der Zahnbrust zugewandte schnei­ denartige Kante aufweisen.
Der Finger 21 ist mit einem Pneumatikzylinder 22 oder einer anderweitigen Schwenkeinrichtung verbunden, um be­ darfsweise gegen die Kraft einer Feder aus einem Zahnzwi­ schenraum (nach unten) heraus geschwenkt werden zu können. Die Schwenkbewegung wird von einer Sensoreinrichtung 23 überwacht, die wenigstens zwei Zustände, den Eingriffs­ zustand mit Finger im Zahnzwischenraum und den herausgeho­ benen Zustand unterscheidet.
Beide Antriebseinrichtungen 15, 19 sind an eine Steu­ ereinrichtung 25 angeschlossen, die ebenfalls den Schleif­ kopf 5 bzw. dessen Positioniereinrichtungen und, falls vorhanden, eine bspw. aus Fig. 4 ersichtliche Einrichtung 27 zur Beaufschlagung des Sägeblatts 2 mit einem Drehmo­ ment steuert. Die Steuereinrichtung 25 kann an eine Sen­ soreinrichtung 28 oder eine anderweitige Erfassungsein­ richtung angeschlossen sein, die die für das Kreissäge­ blatt 2 charakteristischen Daten (Durchmesser, Zahnteilung usw.) liefert.
Aus Fig. 4 geht insbesondere die Lagerung des Kreis­ sägeblatts 2 mittels einer Lagereinrichtung 30 hervor. Die Lagereinrichtung 30 weist eine drehbar gelagerte Welle 31 auf, die an einem freien Ende 32 eine Klemmeinrichtung 33 für das Kreissägeblatt 2 trägt. An dem gegenüberliegenden Ende ist bspw. über einen Riementrieb ein Stellmotor 34 oder eine gesteuerte Bremse angeschlossen, die ein die Drehung des Kreissägeblatts 2 hemmendes Drehmoment erzeu­ gen kann.
Die Lagereinrichtung 30 ist vorzugsweise von dem Schleifkopf weg und auf diesen hin verstellbar. Dazu ist sie auf einem Schlitten 40 einer Linearführung 41 mon­ tiert. Der Schlitten 40 ist an Führungsschienen 41, 42 geführt, die wie der Kreuztisch (Positioniereinrichtung 9) zur Führung des Eingriffsglieds an einem Maschinengestell 43 ortsfest gelagert sind. Die Führungsrichtung der Line­ arführung 41 ist vorzugsweise parallel zu einer der Füh­ rungsrichtungen (X, Z) der Positioniereinrichtung 9. Die Steuereinrichtung 25 steuert vorzugsweise auch einen An­ trieb der Linearführung 40.
Die insoweit beschriebene Sägeblattpositionierein­ richtung 1 arbeitet wie folgt:
Wird ein zu bearbeitendes Kreissägeblatt 2 auf der Lagereinrichtung 30 positioniert, erhält die Steuerein­ richtung 30 von der Erfassungseinrichtung 28 zunächst die wesentlichen Daten des Kreissägeblatts 2. Zur Positionie­ rung des Kreissägeblatts 2 steuert die Steuereinrichtung 30 die Schwenkeinrichtung 30 an, um den Finger 21 abzusen­ ken, und somit aus der Sägeblattebene herauszuführen.
Dann steuert die Steuereinrichtung 30 die Antriebs­ einrichtungen 15 und 19 so an, dass der Finger 21 unter einen Zahnzwischenraum in vorgegebener Position findet. Ist diese Position erreicht, wird die Schwenkeinrichtung 22 freigegeben und der Finger 21 greift in den Zahnzwi­ schenraum. Die Steuereinrichtung 30 steuert betätigt nun die Antriebseinrichtungen 15 und 19 an, um den Finger 21 in Umfangsrichtung des Kreissägeblatts 2 zu bewegen. Dabei kommt der Finger 21 mit einer Zahnbrust in Eingriff und schiebt diese unter Drehung des Kreissägeblatts 2 in eine definierte Position, die eine Bearbeitungsposition des Kreissägeblatts 2 festlegt. In dieser Position kann das Sägeblatt nun mit Klemmbacken 50 in der Nähe des Schleif­ kopfs 15 festgeklemmt und einer Schleifbearbeitung unter­ worfen werden.
Der Finger 21 kann währenddessen aus dem Zahn­ zwischenraum heraus geschwenkt und in den nächsten Zahn­ zwischenraum eingeschwenkt werden. Dazu werden die An­ triebseinrichtungen 15, 19 und die Schwenkeinrichtung 22 von der Steuereinrichtung 30 so angesteuert, dass der Fin­ ger 21 zunächst von der Zahnbrust abhebt und dann axial aus dem Zahnzwischenraum heraus geschwenkt und zum nächs­ ten Zahnzwischenraum verfahren wird. Dazu wird der Finger 21 um eine Zahnteilung gegen die Drehrichtung des Kreissä­ geblatts 2 verfahren und wieder in den Zahnzwischenraum eingeschwenkt. Ist die Schleifbearbeitung beendet, wird der Schleifkopf 5 außer Eingriff mit dem Kreissägeblatt 2 gebracht und die Klemmung des Kreissägeblatts 2 wird ge­ löst. Es kann nun durch Betätigung der Antriebseinrichtun­ gen 15, 19 in seine nächste Bearbeitungsposition gefahren werden, indem der Finger 21 den betreffenden vor ihm lie­ genden Zahn genau um eine Zahnteilung weiterschiebt.
Bei einer etwas abgewandelten Ausführungsform greift der Finger 21 an einem anderen Zahn als dem Zahn an, der geschliffen wird. Der Finger 21 kann dann während der Schleifbearbeitung Zahns mit dem anderen Zahn, an dem die Positionierung vorgenommen wird, in Anlage bleiben, wobei die Antriebseinrichtung 29 eine Gegenkraft zu dem Finger 21 und der Antriebseinrichtung 19 aufbaut. Zur Vermeidung von Vibrationen kann das Kreissägeblatt zusätzlich in der Nähe des Schleifkopfs 5 mit der Klemmeinrichtung 50 fest­ geklemmt werden. Soll der Finger 21 in einen nächsten Zahnzwischenraum eingeführt werden, kann die Antriebsein­ richtung 34 dazu verwendet werden, das Kreissägeblatt 2 unverdrehbar zu halten. Alternativ kann die Klemmeinrich­ tung 50 dazu herangezogen werden.
Eine vereinfachte und abgewandelte Ausführungsform ist in Fig. 5 schematisch veranschaulicht. Diese Säge­ blattpositioniereinrichtung 1 weist zwei jeweils für sich schwenkbar gelagerte Linearführungen 51, 52 auf, die ge­ meinsam einen Schlitten 54 lagern. Dieser ist in Fig. 5 schematisch durch einen Zapfen angedeutet. Die Linearfüh­ rungen 51, 52 sind von Schwenkantrieben 55, 56 positio­ niert, die beide ortsfest gelagert sind. Demgegenüber ist bei den Ausführungsformen nach den Fig. 1 bis 4 ledig­ lich die Antriebseinrichtung 15 ortsfest gelagert, während die Antriebseinrichtung 19 von dem Schlitten 18 mitgeführt und somit beweglich gelagert ist.
Auch bei der Ausführungsform nach Fig. 5 wird eine Bewegung des Schlittens 54 der das Eingriffsglied trägt, durch Überlagerung der Antriebsbewegungen zweier Antriebs­ einrichtungen - der Schwenkantriebe 55, 56 erreicht. Die von dem Eingriffsglied durchlaufene Kurve ist wie bei der Ausführungsform nach den Fig. 1 und 2 eine ebene Kurve (Kreisbogen) parallel zu der von dem Kreissägeblatt 2 festgelegten Ebene.
Eine Sägeblattpositioniereinrichtung 1 weist zwei Antriebseinrichtungen 15, 19 und zwei Führungseinrichtun­ gen 8, 9 auf, die zueinander vorzugsweise rechtwinklig orientiert sind. Wird von den Linearführungen eine erste in Radialrichtung des Kreissägeblatts und die andere Füh­ rungseinrichtung in Umfangsrichtung orientiert, wird eine gewünschte Vorschubkurve des Eingriffglieds unabhängig vom Sägeblattdurchmesser in jeder Radialposition der ersten Führungseinrichtung jeweils mit der gleichen Ansteuerung bzw. der gleichen Ansteuerimpulsen und den Antriebsein­ richtungen 15, 19 erreicht.
Zusätzlich ergibt sich ein mechanisch robuster Grund­ aufbau, der eine präzise Positionierung ermöglicht.

Claims (19)

1. Sägeblattpositioniereinrichtung (1), insbesondere für eine Sägeblattschleifmaschine,
mit einer Lagereinrichtung (27) zur Aufnahme eines Sägeblatts (2),
mit einer ersten Führungseinrichtung (8), die einen Führungsteil (12, 51) und einen an diesem verschiebbar gelagerten Schlitten (14, 54) aufweist und der eine erste Antriebseinrichtung (15, 55) zugeordnet ist, um den Schlitten (14, 54) an dem Führungsteil (12, 54) zu bewe­ gen,
mit einer zweiten Führungseinrichtung (9), die einen Führungsteil (17, 52) und einen an diesem verschiebbar gelagerten Schlitten (18, 54) aufweist und der eine zweite Antriebseinrichtung (19, 56) zugeordnet ist, um den Schlitten (18, 54) an dem Führungsteil (17, 52) zu bewe­ gen, und
mit einem Eingriffsglied (21), das dazu eingerichtet ist, mit einem Sägeblatt (2) in Eingriff zu kommen und das von dem Schlitten (18, 54) der zweiten Führungseinrichtung (9) getragen ist.
2. Sägeblattpositioniereinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Führungseinrichtung (8) eine Linearführung ist.
3. Sägeblattpositioniereinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Führungseinrich­ tung (9) eine Linearführung ist.
4. Sägeblattpositioniereinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Führungsteil (12) der ersten Führungseinrichtung (8) ortsfest gelagert ist und dass der Führungsteil (17) der zweiten Führungseinrichtung (9) an dem Schlitten (14) der ersten Führungseinrichtung (8) gelagert ist.
5. Sägeblattpositioniereinrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Antriebseinrich­ tung (19) von dem ersten Schlitten (14) getragen ist.
6. Sägeblattpositioniereinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass beide Führungseinrichtungen (8, 9) unterschiedliche Führungsrichtungen (X, Z) festle­ gen, wobei die Führungsrichtungen vorzugsweise rechtwink­ lig zueinander festgelegt sind.
7. Sägeblattpositioniereinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsteile (51, 52) der ersten und der zweiten Führungseinrichtung (8, 9) je­ weils für sich beweglich gelagert sind und einen gemein­ samen Schlitten (54) aufweisen.
8. Sägeblattpositioniereinrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebseinrichtungen (55, 56) ortsfest gelagert sind.
9. Sägeblattpositioniereinrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsrichtun­ gen (X, Z) der Führungseinrichtungen (8, 9) in einer Ebene liegen, die parallel zu dem Sägeblatt (2) festgelegt ist.
10. Sägeblattpositioniereinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Eingriffsglied (21) mit dem Schlitten (18, 54) um eine Schwenkachse (S) schwenkbar verbunden ist.
11. Sägeblattpositioniereinrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwenkachse (S) parallel zu dem Sägeblatt (2) ausgerichtet ist.
12. Sägeblattpositioniereinrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Eingriffsglied (21) auf eine Eingriffsposition federnd vorgespannt ist.
13. Sägeblattpositioniereinrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass dem Eingriffsglied (21 eine Schwenkeinrichtung (22) zugeordnet ist, durch die das Ein­ griffsglied (21) aus seiner Eingriffsposition in eine Aus­ hubposition schwenkbar ist.
14. Sägeblattpositioniereinrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass dem Eingriffsglied (21) ein Sensoreinrichtung (23) zur Positionserfassung zugeordnet ist.
15. Sägeblattpositioniereinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Lagereinrichtung (30) eine Drehachse festlegt.
16. Sägeblattpositioniereinrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Lagereinrichtung (30) mit einer Verstelleinrichtung (41) quer zu der Drehachse der Lagereinrichtung verstellbar ist.
17. Sägeblattpositioniereinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zur Steuerung der Antriebs­ einrichtungen (15, 19) eine Steuereinrichtung (25) vor­ gesehen ist, die die Antriebseinrichtungen (15, 19, 55, 56) gemäß Vorgaben derart steuert, dass das Sägeblatt (2) in Zahnabständen schrittweise fortbewegt wird.
18. Sägeblattpositioniereinrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinrichtung (25) von einer Erfassungseinrichtung (28) Daten über das Sä­ geblatt (2) erhält.
19. Sägeblattschärfmaschine mit einer Positionierein­ richtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche.
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