DE19926010C2 - Wert- und Sicherheitsdokument mit Sicherheitsmerkmal mit Piezo-Effekt-basierten Eigenschaften und dazugehöriges Nachweisverfahren - Google Patents
Wert- und Sicherheitsdokument mit Sicherheitsmerkmal mit Piezo-Effekt-basierten Eigenschaften und dazugehöriges NachweisverfahrenInfo
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Description
Gegenstand der Erfindung ist ein Wert- und Sicherheitsdokument mit
Sicherheitsmerkmal mit auf dem Piezo-Effekt beruhenden Eigenschaften und ein
entsprechendes Nachweisverfahren.
Es ist es bekannt, Sicherheitsmerkmale an Wert- und Sicherheitsdokumenten in
Form von Partikeln anzubringen oder aufzubringen, wobei diese Partikel als
Elektrolumineszenzelemente
ausgebildet sind. Derartige Elektrolumeneszenzelemente reagieren in einem
elektromagnetischen Wechselfeld, indem sie ein bestimmtes Licht emittieren.
Voraussetzung für dieses Sicherheitsmerkmal ist allerdings die Aufbringung eines
externen elektromagnetischen Feldes, was mit relativ hohen Aufwendungen
verbunden ist. Außerdem ist der Anwendungsbereich dieser mit EL-Partikeln
versehenen Sicherheits- und Wertdokumente darauf beschränkt, daß eben ein Licht
in einer bestimmten Wellenlänge emittiert wird.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, ein Wert- und
Sicherheitsdokument der eingangs genannten Art so weiterzubilden, daß ein
Sicherheitsmerkmal besser und fälschungssicherer als bisher mit diesem verbunden
ist. Eine zusätzliche Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, daß ein
Verfahren zur Detektion dieses Sicherheitsmerkmales beschrieben wird.
Zur Lösung der gestellten Aufgaben ist die Erfindung durch die technischen Lehren
der Ansprüche 1 und 6 gekennzeichnet.
Die Lösung der ersten Aufgabe erfolgt im wesentlichen dadurch, daß das Wert- und
Sicherheitsdokument mit piezoelektrischen Eigenschaften ausgerüstet ist.
Die Lösung der zweiten Aufgabe erfolgt im wesentlichen dadurch, daß das Wert- und
Sicherheitsdokument den Signalen ausgesetzt wird, wobei die piezoelektrischen
Eigenschaften ausgenutzt werden. Die von den Piezoelementen abgegebenen
Signale werden dann anschließend erfaßt und ausgewertet.
Werden Wert- und Sicherheitsdokumente mit piezoelektrischen
Sicherheitsmerkmalen ausgestattet, so lassen sich diese mechanisch (z. B. durch
Anschlagen oder akustisch) oder wahlweise elektrisch anregen und deren Antworten
detektieren und auswerten. Aus der Systemantwort des Wert- und
Sicherheitsdokumentes läßt sich auf die verwendeten Materialien und auf deren
geometrische Abmessungen schließen. Ein Vergleich von Prüfling und
Referenzmuster läßt eine Unterscheidung von echten und gefälschten Wertpapieren
bzw. Produkten zu.
Die Ausstattung relevanter Produkte mit piezoelektrischen Sicherheitsmerkmalen
kann erfolgen, indem:
- - piezoelektrische µm-Partikel dem Grundwerkstoff des Sicherheitsproduktes (z. B. Papier, Folien, Glas) während der Herstellung beigemengt werden.
Als µm-Partikel werden Elemente bezeichnet deren geometrische Abmessungen im
Bereich von µm liegen.
Angeregt mit Impulsen reagieren die Piezos mit Schwingungen, welche wiederum
elektrisch oder mechanisch (akustisch) übertragen werden und geeignet auswerten
können. Insbesondere die Eigenfrequenzen dieser Schwingungen sind dabei
sehr signifikante Charakteristika für verwendete Materialarten und deren
geometrische Abmessungen. Als zusätzlicher Informationsparameter kann die
Signaldämpfung (FFT) eines übertragenen Signales ausgewertet werden.
In der Erfindung wird also sowohl der Piezo-Effekt als auch der reziproke Piezo-
Effekt zur Auswertung herangezogen.
So erhält man mit dem Frequenzspektrum nach Empfangssignalabtastung und FFT
eine Art "Fingerprint" des Wertpapiers bzw. Produkts.
Es ist vorgesehen,
daß in einem derartigen Wert- und Sicherheitsdokument piezoelektrisch wirksame
Partikel eingebettet sind. Hierbei kommt es auf die Korngröße und die Art und der
Anordnung dieser Partikel im einzelnen nicht an. Sie können entweder gleichmässig
in das gesamte Material des Wert- und Sicherheitsdokuments oder gleichmäßig nur
in bestimmte Bereiche eingebettet werden.
Statt der Verwendung von einzelnen Piezo-Partikeln, ist es in einer anderen
Ausgestaltung möglich, derartige Elemente, insbesondere in Kristallstruktur, zu
sintern, um hieraus größere Piezo-Elemente zu schaffen. Auch derartige, größere
Piezo-Elemente können eingebettet werden.
Wichtig bei der Erfindung ist, daß nun dem ansich bekannten erstgenannten
Sicherheitsmerkmal, d. h. die Emittierung eines bestimmten Lichtspektrums, nun ein
weiteres Sicherheitsmerkmal zugeordnet wird, welches in Alleinstellung oder in
Verbindung mit anderen Sicherheitsmerkmalen wirken kann. Bei der entsprechenden
Anregung des genannten Piezo-Materials wird also eine Schwingungsantwort auf
eine entsprechende mechanische oder akustische Anregung des Piezo-Materials
erzeugt.
Bei mechanischer Belastung gewisser Kristalle, wie z. B. Quarz, Turmalin, Seignette-
Salz in bestimmten Richtungen zu den Kristallachsen treten nämlich elektrische
Verschiebungen, mithin freie Oberflächen-Ladungen auf, die der erzeugenden Kraft
proportional sind. Dieser piezoelektrische Effekt eignet sich als Basis für das hier
beschriebene Sicherheitsmerkmal. Der vorzugsweise verwendete Quarz kristallisiert
in 6-eckigen Prismen. Entsprechend seinem atomaren Aufbau besitzt er 3 polare
elektrische Achsen, 3 mechanische neutrale Achsen und eine auf diesen senkrecht
stehende optische Achse. Aus dem Kristall werden dann parallele Platten
herausgeschnitten, die als Fühler geeignet sind.
Werden diese in X- oder Y-Richtung gedrückt, so entsteht auf den X-Z-Flächen die
Ladung des Piezo-Moduls.
Die Erfindung ist jedoch nicht auf die Verwendung von einkristallinen Kristallen
beschränkt, sondern es können - wie vorhin angegeben - Kristall-Konglomorate
verwendet werden oder auch gesinterte Kristalle.
Anstatt derartiger Kristalle können auch Keramikkörper verwendet werden, von
denen ebenfalls bekannt ist, daß sie einen piezoelektrischen Effekt besitzen.
Die Anregung eines derartigen Piezomaterials erfolgt bevorzugt mit einem
akustischen oder elektrischen Impuls.
In der Impulsantwort finden sich die Eigenfrequenzen des mit Piezomaterial
behafteten Wert- und Sicherheitsdokumentes einschließlich der Eigenfrequenzen
des Piezomaterials. Die Impulsantwort kann außerhalb des Sicherheits- und
Wertdokumentes mit geeigneten Meßwertaufnehmern erfasst und ausgewertet
werden.
Es wird also bevorzugt zur Schwingungsanregung ein einzelner Impulserzeuger
verwendet, der also mechanisch einen einzigen Impuls auf das zu prüfende Wert-
und Sicherheitsdokument abgibt und mit entsprechender Meßwertaufnehmer-
Technik wird dann die Schwingungsantwort erfasst und ausgewertet.
Hierbei ist wichtig, daß stets das Gesamtsystem des Wert- und
Sicherheitsdokuments geprüft wird. Wenn also beispielsweise Klebstoffzusätze,
Materialabtragungen oder sonstige (auch lokale) Eingriffe am Dokument
vorgenommen wurden, verschieben sich damit (auch lokal begrenzt) die
Eigenfrequenzen des Gesamtsystems, jedoch bleibt die Signifikanz der
Eigenfrequenzen des applizierten Piezomaterials erhalten.
In einer anderen Ausgestaltung kann eine Daueranregung mittels eines weißen
Rauschens erfolgen, welches über einen entsprechenden Schwingungserzeuger auf
das Wert- und Sicherheitsdokument aufgegeben wird. In der Systemantwort lassen
sich wiederum die Eigenfrequenzen detektieren.
Ebenso können die Resonanzfrequenzen und die Frequenzen selbsterregter
Eigenschwingungen eingeregelt und detektiert werden.
In Abhängigkeit von der Anregungsform sind Eigenfrequenzen, Resonanzfrequenzen
und die Frequenzen selbsterregter Eigenschwingungen dann ein Abbild der
Schwingungseigenschaften des mit Piezomaterial behafteten Wert- und
Sicherheitsdokumentes und damit charakteristisch (als Fingerabdruck) einerseits für
das Gesamtsystem und andererseits für das Sicherheitsmerkmal, welches in dem
Sicherheitsdokument untergebracht ist. Als zusätzlicher Informationsparameter kann
die Signaldämpfung bewertet werden. Es wird nicht eine einzige charakertistische
Frequenz erzeugt und ausgewertet, sondern ein Peak-Muster in einem
Frequenzband (Amplituden-Frequenz-Spektrum bzw. Leistungsdichtespektrum).
Die charakteristischen Frequenzen der piezoelektrischen sicherheitsmerkmale sind
von den Geometrie- und Materialparametern der verwendeten Piezomaterialien
(Piezokristalle, Piezokeramiken, Piezopartikel, zerkleinerte Piezopolymerfolie)
abhängig.
Der Erfindungsgegenstand der vorliegenden Erfindung ergibt sich nicht nur aus dem
Gegenstand der einzelnen Patentansprüche, sondern auch aus der Kombination der
einzelnen Patentansprüche untereinander.
Alle in den Unterlagen, einschließlich der Zusammenfassung, offenbarten Angaben
und Merkmale, insbesondere die in den Zeichnungen dargestellte räumliche
Ausbildung werden als erfindungswesentlich beansprucht, soweit sie einzeln oder in
Kombination gegenüber dem Stand der Technik neu sind.
Im folgenden wird die Erfindung anhand von lediglich einen Ausführungsweg
darstellenden Zeichnungen näher erläutert. Hierbei gehen aus den Zeichnungen und
ihrer Beschreibung weitere erfindungswesentliche Merkmale und Vorteile der
Erfindung hervor.
Es zeigen:
Fig. 1 schematisiert einen Schnitt durch ein Wertdokument in einer ersten
Ausführungsform mit Darstellung der Auswerteeinheit,
Fig. 2 die Erläuterung der mechanischen Wirkungsweise des Piezo-
Materials bei dessen Anregung,
Fig. 3 eine gegenüber Fig. 2 abgewandelte Ausführungsform, bei der
das Piezo-Material mittels eines Impulses angeregt wird,
Fig. 4 der vergrößerte Schnitt durch ein Piezo-Element mit einzelnen
Piezo-Kristallen.
In Fig. 1 ist allgemein ein Wertdokument 1 dargestellt, in welches ein Piezo-
Material 2 eingebettet ist. Die Einbettung kann hierbei bei der Papierherstellung
erfolgen, so daß das Piezo-Material 2 in Form von einzelnen Granulaten, Körnern,
Kristallstrukturen und dergleichen mehr in das Material des Papiers eingebettet wird.
Selbstverständlich muß das Wertdokument 1 nicht aus einem Papiermaterial
bestehen; es kann auch ein Kunststoff sein, ein mehrfach laminierter Kunststoff oder
jedes beliebige andere Material, in welches das Piezo-Material eingebettet ist.
Es ist dargestellt, daß mittels einer Anregung 3 das Piezo-Material 2 beaufschlagt
wird, welches dann mit einer entsprechenden Schwingungsantwort 4 antwortet, die
von einem Schwingungsaufnehmer 5 aufgenommen wird.
Der Schwingungsaufnehmer 5 kann hierbei als Mikrofon ausgebildet sein, d. h. die
Schwingungsantwort ist eine akustische Welle, die von dem Schwingungsaufnehmer
5 aufgenommen wird. Demzufolge kann der Schwingungsaufnehmer 5 selbst auch
als Kristall oder Piezo-Kristall-Mikrofon ausgebildet sein.
Es kann selbstverständlich auch unmittelbar auf das Dokument aufgesetzt werden,
so daß also auf das Wertdokument unmittelbar selbst berührend ein weiterer Piezo-
Schwingungsaufnehmer aufgesetzt wird, die die Schwingungsantwort 4 aus dem
Piezomaterial 2 aufnimmt und entsprechend auswertet.
Im gezeigten Ausführungsbeispiel ist der Schwingungsaufnehmer 5 mit einem
Verstärker 6 verbunden, der seinerseits an seinem Ausgang mit einem Frequenz-
Analysierer 7 verbunden ist, der die Schwingungsantwort 4 spektral auswertet. Der
Frequenzanalysierer 7 ist dann mit einer Anzeigevorrichtung verbunden, welche
dann eine Echt/Falsch-Aussage erzeugt.
In Fig. 2 ist das allgemeine Prinzip des Piezo-Kristalls dargestellt. Es ist erkennbar,
daß im mechanischen Äquivalent zwei Druckplatten 10, 11 von beiden Seiten her auf
das Piezo-Material 2 einwirken und hierbei eine Druckkraft 12, 13 auf jeweils eine
Druckplatte 10, 11 einwirkt. Selbstverständlich ist die Erfindung hierauf nicht
beschränkt; es kann die Druckplatte 11 und die dazugehörende Druckkraft 13 völlig
entfallen, weil ja das Aufbringen einer Kraft von oben über einen entsprechenden
Schwingungserzeuger vollkommen ausreicht, nachdem ja das Piezomaterial 2 in
einem festen Substrat eingebettet ist.
In diesem äquivalenten Schaltbild nach Fig. 2 soll dargestellt werden, daß aufgrund
der Schwingungseinbringung das Piezomaterial 2 in den Pfeilrichtungen 14 anfängt
zu schwingen und es hierbei zu einer entsprechenden Oberflächenladung 15, 16
kommt, die stets umgepolt wird, so daß - gemäss Fig. 3 - dann aufgrund der sich
umpolenden Oberflächenladungen 15, 16 es zu einer Schwingungsaussendung, d. h.
also zu einer Schwingungsantwort 4, kommt.
Dies ist besser in Fig. 3 dargestellt, wo erkennbar ist, daß die Anregung 3 entweder
als einziger Impuls, als Anregung mittels einer bestimmten Anregungsfrequenz (also
Daueranregung) oder als weißes Rauschen aufgebracht wird und hierbei aufgrund
der Umpolung in den Pfeilrichtungen 14 die Schwingungsantwort 4 erzeugt wird.
Eine derartige Wertkarte kann eine Passkarte, ein Personalausweis, ein
Führerschein oder eine sonstige Sicherheits- oder Kreditkarte sein.
Neben der Auswertung nach einer Auswerteeinheit nach Fig. 1 kann aber auch die
Auswertung durch zwei Kondensatorplatten erfolgen, die zwischen sich die
Wertkarte aufnehmen. Nachdem die Schwingungsantwort 4, das Dielektrikum
zwischen den Kondensatorplatten verändert, kann eine entsprechende
Meßanordnung, welche die Impedanz zwischen den Kondensatorplatten mißt,
herangezogen werden, die Schwingungsantwort auszuwerten.
Die Fig. 4 zeigt, daß auch größere Piezo-Elemente 21 geschaffen werden können,
die aus einer Ansammlung von Piezokristallen 23 bestehen, die z. B. durch ein
Sinterverfahren miteinander gesintert sind.
Ebenso können die einzelnen Piezo-Kristalle 23 in einer Trägersubstanz 22
gebunden sein, die z. B. ein Kunststoff ist.
Neben der Anregung durch eine Impuls- oder Schallquelle 3 können auch noch
andere Anregungs- oder Auswertemechanismen verwendet werden. Es wurde vorhin
angegeben, daß die Schwingungsantwort 4 durch entsprechende Aufnehmer
ausgewertet wird. Es kann statt der Auswertung der Frequenz der
Schwingungsantwort aber auch die Laufzeit und/oder die Dämpfung erfasst werden.
Wenn nämlich der Zeitpunkt der Schwingungsanregung und/oder
Anregungsamplitude bekannt ist, braucht nur noch gemessen zu werden, zu
welchem Zeitpunkt und/oder mit welcher Amplitude die Schwingungsanwort 4 am
Meßwertaufnehmer 5 meßbar ist, um so eine Laufzeitmessung zu ermöglichen.
Neben der Frequenzauswertung kann also statt dessen eine Laufzeitmessung oder
auch eine Dämpfungsmessung durchgeführt werden. Mit dieser Laufzeitmessung
und/oder Dämpfungsmessung ist es im übrigen noch möglich, die genaue Lage
(Tiefe der Piezo-Materialien) in dem zu überprüfenden Wertdokument auszusagen,
weil ja die Laufzeit der Schwingungsantwort ein Maß dafür ist, in welcher Tiefe das
Piezo-Material 2 in dem Dokument eingebettet ist.
Nachdem die Schwingungsantwort 4 auch durch die darüber- und darunterliegenden
Schichten im Wertdokument verändert wird, kann man auch durch die Auswertung
der Dämpfung der Schwingungsantwort auf die darunter- und darüberliegenden
Materialien schließen.
1
Wertdokument
2
Piezo-Material
3
Anregung
3
a
4
Schwingungsantwort
5
Schwingungsaufnehmer
6
Verstärker
7
Frequenzanalysierer
8
Anzeigevorrichtung
10
Druckplatte
11
Druckplatte
12
Druckplatte
13
Druckkraft
13
Druckkraft
14
Pfeilrichtung
15
Oberflächen-Ladung
16
Oberflächen-Ladung
21
Piezoelement
22
Trägersubstanz
23
Piezokristalle
Claims (9)
1. Wert- und Sicherheitsdokument, in dessen Material Partikel (2) mit
piezoelektrischen Eigenschaften gleichmäßig verteilt eingebettet sind.
2. Wert- und Sicherheitsdokument, nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Partikel (2) in Kristallstruktur in einem Verbund von mehreren Partikeln
(21) ausgebildet sind.
3. Wert- und Sicherheitsdokument, nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Partikel (2) in gemischter Anordnung sowohl als
einzelne Partikel als auch in Kristallstruktur in einem Verbund von mehreren
Elementen (21) ausgebildet sind.
4. Wert- und Sicherheitsdokument, nach einem der Ansprüche 1, 2 oder 3
dadurch gekennzeichnet, daß die Partikel (2) als Piezokeramik ausgebildet
sind.
5. Wert- und Sicherheitsdokument, nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Partikel (2, 21) in Kombination mit wenigstens einem
weiteren auf einem anderen physikalischen Prinzip beruhendem
Sicherheitsmerkmal vorliegen.
6. Verfahren zur Überprüfung der Echtheit von Wert- und Sicherheitsdokumenten
nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Wert-
und Sicherheitsdokumente (1) mit wenigstens einem Signal beaufschlagt und
die Schwingungsantworten der Partikel(2, 21) erfaßt und ausgewertet werden.
7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die
charakteristischen Resonanzfrequenzen als Abbild der
Schwingungseigenschaft der Partikel als Echtheitsnachweis überprüft wird.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß
eine Daueranregung mittels eines weißen Rauschens erfolgt, welches über
einen entsprechenden Schwingungserzeugers auf das Wert- und
Sicherheitsdokument (1) aufgegeben wird.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß
die Anregung der Partikel (2, 21) durch Rückkopplungsverfahren erfolgt.
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