DE19935493A1 - System und Verfahren zur Datenverarbeitung sowie Vorrichtung und Verfahren zum Senden und Empfangen von Daten - Google Patents

System und Verfahren zur Datenverarbeitung sowie Vorrichtung und Verfahren zum Senden und Empfangen von Daten

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Abstract

Beim erfindungsgemäßen System werden Daten zwischen einer Videospielmaschine (2) als Datenverarbeitungsvorrichtung ohne Funkkommunikationsfunktion und einer externen Vorrichtung (4) mit Funkkommunikationsfunktion gesendet und empfangen. Zu diesem Zweck ist ein tragbarer Computer (3) lösbar mit der Videospielmaschine verbunden, die Daten verarbeitet. Von der Videospielmaschine werden eine Kommunikationsanwendung (50) und ein Funkkommunikationstreiber (70), die Funkkommunikationsvorgänge zwischen dem tragbaren Computer und der externen Vorrichtung ermöglichen, an den tragbaren Computer geliefert, und diese werden in einen Speicher desselben eingespeichert. Der mit der Kommunikationsanwendung und dem Funkkommunikationstreiber versorgte tragbare Computer ermöglicht es, dass die Videospielmaschine und die externe Vorrichtung wechselseitig Daten über den tragbaren Computer senden und empfangen.

Description

Die Erfindung betrifft ein System und ein Verfahren zur Da­ tenverarbeitung, um Daten an eine externe Vorrichtung zu senden und Daten von dieser zu empfangen, und sie betrifft eine Vorrichtung und ein Verfahren zum Senden und Empfangen von Daten. Spezieller betrifft sie ein System und ein Ver­ fahren zur Datenverarbeitung sowie eine Vorrichtung und ein Verfahren zum Senden und Empfangen von Daten, die vorzugs­ weise bei einem System unter Verwendung einer Videospielma­ schine und einer tragbaren Informationskommunikations-End­ stelle anwendbar sind.
Herkömmliche Videospielmaschinen wie Videospielgeräte zum Heimgebrauch arbeiten unter Steuerung durch ein Anwendungs­ programm in einer Videospielmaschineneinheit auf Grundlage von auf einem Aufzeichnungsträger oder in einem Hilfsspei­ cher aufgezeichneten Spieldaten zum Spielen eines Video­ spiels wie z. B. eines Wettkampfspiels entsprechend Anwei­ sungen, die vom Spieler über eine Handsteuerung eingegeben werden. Derartige Videospielmaschinen finden in Haushalten weite Verbreitung.
Viele Videospielmaschinen verfügen im Allgemeinen über her­ vorragende Datenverarbeitungsfähigkeiten zum Verarbeiten von Bild- und Audiodaten, so dass der Spieler oder Nutzer kom­ plexe und realistische Bilder und Töne abspielen kann. Ge­ nauer gesagt, ermöglichen es die Datenverarbeitungsfähigkei­ ten herkömmlicher Videospielmaschinen, komplexe Spielfiguren darzustellen und realistische Töne für das Videospiel zu er­ zeugen, und sie können ausgeklügeltere Bilder und Töne als vorhandene Computer erzeugen.
Obwohl herkömmliche Videospielmaschinen über hervorragende Datenverarbeitungsfähigkeiten verfügen, bilden sie weiterhin nur Vorrichtungen zum Ausführen eines Anwendungsprogramms zum Spielen eines Spiels.
Bisher wurden Systeme mit verbundenen Haupt- und Unterein­ heiten zum Senden und Empfangen von Daten zwischen diesen vorgeschlagen. Die zwischen den Haupt- und Untereinheiten gesendeten und empfangenen Daten sind lediglich normale Bild- und Tondaten. Es wurde nicht versucht, ein durch eine Untereinheit auszuführendes Anwendungsprogramm von einem Aufzeichnungsträger zu liefern, der zur Haupteinheit gehört.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein System und ein Verfahren zur Datenverarbeitung sowie eine Vorrichtung und ein Verfahren zum Senden und Empfangen von Daten zu schaf­ fen, die Daten zwischen einer Haupteinheit und einer exter­ nen Vorrichtung über eine Untereinheit senden und empfangen können.
Diese Aufgabe ist für das System und das Verfahren zur Da­ tenverarbeitung durch die Lehren der unabhängigen Ansprüche 1 bzw. 12 gelöst, und sie ist hinsichtlich der Vorrichtung und des Verfahrens zum Senden und Empfangen von Daten durch die Lehren der unabhängigen Ansprüche 13 bzw. 19 gelöst.
Die obigen sowie andere Aufgaben, Merkmale und Vorteile der Erfindung werden aus der folgenden Beschreibung erkennbar, wenn diese in Verbindung mit den beigefügten Zeichnungen ge­ lesen wird, in denen bevorzugte Ausführungsformen der Erfin­ dung als veranschaulichende Beispiele dargestellt sind.
Fig. 1 ist ein Blockdiagramm eines Datenverarbeitungssystems gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung und einer Vorrichtung mit Funkfunktion;
Fig. 2 ist ein Blockdiagramm einer Hardwareschicht und einer Softwareschicht des Datenverarbeitungssystems und der Vor­ richtung mit Funkfunktion;
Fig. 3 ist ein Blockdiagramm einer Videospielmaschine des Datenverarbeitungssystems;
Fig. 4 ist ein Blockdiagramm eines tragbaren Computers des Datenverarbeitungssystems;
Fig. 5 ist ein Flussdiagramm einer Verarbeitungsabfolge in der Videospielmaschine bei einem Prozess zum Liefern von Kommunikationsanwendungssoftware und eines Funkkommunikati­ onstreibers von der Videospielmaschine an den tragbaren Com­ puter;
Fig. 6 ist ein Flussdiagramm einer Verarbeitungsabfolge im tragbaren Computer bei einem Prozess zum Liefern von Kommu­ nikationsanwendungssoftware und eines Funkkommunikations­ treibers von der Videospielmaschine an den tragbaren Compu­ ter;
Fig. 7 ist ein Flussdiagramm einer Verarbeitungsabfolge im tragbaren Computer bei einem Prozess zum Senden von Daten von der Vorrichtung mit Funkfunktion zur Videospielmaschine über den tragbaren Computer;
Fig. 8 ist ein Flussdiagramm einer Verarbeitungsabfolge in der Videospielmaschine bei einem Prozess zum Senden von Da­ ten von der Vorrichtung mit Funkfunktion zur Videospielma­ schine über den tragbaren Computer;
Fig. 9 ist ein Flussdiagramm einer Verarbeitungsabfolge in der Videospielmaschine bei einem Prozess zum Senden von Da­ ten von der Videospielmaschine zur Vorrichtung mit Funkfunk­ tion über den tragbaren Computer;
Fig. 10 ist ein Flussdiagramm einer Verarbeitungsabfolge im tragbaren Computer bei einem Prozess zum Senden von Daten von der Videospielmaschine zur Vorrichtung mit Funkfunktion über den tragbaren Computer;
Fig. 11 ist ein Flussdiagramm einer Verarbeitungsabfolge im tragbaren Computer bei einem Prozess zum Senden von Daten von der Vorrichtung mit Funkfunktion zur Videospielmaschine und zum Verarbeiten der Daten durch dieselbe;
Fig. 12 ist ein Flussdiagramm einer Verarbeitungsabfolge im tragbaren Computer bei einem Prozess zum Senden der verar­ beiteten Daten von der Videospielmaschine zurück zur Vor­ richtung mit Funkfunktion;
Fig. 13 ist ein Flussdiagramm einer Verarbeitungsabfolge in der Videospielmaschine bei einem Prozess zum Senden von Da­ ten von der Vorrichtung mit Funkfunktion zur Videospielma­ schine und zum Verarbeiten der Daten durch dieselbe;
Fig. 14 ist ein Flussdiagramm einer Verarbeitungsabfolge in der Videospielmaschine bei einem Prozess zum Senden der ver­ arbeiteten Daten von der Videospielmaschine zurück zur Vor­ richtung mit Funkfunktion;
Fig. 15 bis 18 sind Blockdiagramme von Datenverarbeitungs­ systemen gemäß einem zweiten bis fünften Ausführungsbeispiel der Erfindung sowie Vorrichtungen mit Funkfunktion;
Fig. 19 ist eine Draufsicht eines Videounterhaltungssystems als speziellem Beispiel eines Datenverarbeitungssystems mit einer Videospielmaschine und einem tragbaren Computer;
Fig. 20 ist eine perspektivische Ansicht des in Fig. 19 dar­ gestellten Videounterhaltungssystems;
Fig. 21 ist eine Draufsicht einer tragbaren elektronischen Vorrichtung als speziellem Beispiel für einen tragbaren Com­ puter;
Fig. 22 ist eine Vorderansicht der in Fig. 21 dargestellten tragbaren elektronischen Vorrichtung;
Fig. 23 ist eine Unteransicht der in Fig. 21 dargestellten tragbaren elektronischen Vorrichtung;
Fig. 24 ist ein Blockdiagramm eines Videospielgeräts als speziellem Beispiel für eine Videospielmaschine;
Fig. 25 ist ein Blockdiagramm der in den Fig. 21 bis 23 dar­ gestellten tragbaren elektronischen Vorrichtung; und
Fig. 26 ist ein Diagramm, das Steuerungseinzelteile zeigt, die durch eine Steuerungseinrichtung in der tragbaren elek­ tronischen Vorrichtung gesteuert werden.
Nachfolgend wird unter Bezugnahme auf die Fig. 1 bis 12 ein erstes Ausführungsbeispiel der Erfindung beschrieben. Gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel sind die Prinzipien der Er­ findung bei einem Datenverarbeitungssystem 1 angewandt, das Daten an eine externe Vorrichtung 4 mit Funkfunktion senden sowie Daten von dieser empfangen kann.
Wie es in Fig. 1 dargestellt ist, umfasst das Datenverarbei­ tungssystem 1 eine als Haupteinheit dienende Videospielma­ schine 2 zum Verarbeiten von Daten, d. h. eine Datenverar­ beitungseinheit, sowie einen als Untereinheit dienenden tragbaren Computer 3. Der tragbare Computer 3 ist heraus­ nehmbar in die Videospielmaschine 2 eingesetzt. Die Video­ spielmaschine 2 ist als Videounterhaltungssystem aufgebaut, das auf einem Aufzeichnungsträger (nicht dargestellt) aufge­ zeichnete Programmdaten abarbeitet, um ein Videospiel oder dergleichen zu spielen. Der tragbare Computer 3 ist als PDA (Personal Digital Assistent = persönlicher digitaler Assis­ tent) mit Funkkommunikationsfunktion aufgebaut.
Das Datenverarbeitungssystem 1 ist so ausgebildet, wie es in Fig. 2 dargestellt ist, und es kommuniziert mit der Vorrich­ tung 4 mit Funkfunktion. Im Datenverarbeitungssystem 1 um­ fasst die Videospielmaschine 2 eine Videospielmaschine-Hard­ wareschicht 10 und eine Softwareschicht zum Steuern der Vi­ deospielmaschine-Hardwareschicht 10 und zum Ausführen von Kommunikationsvorgängen mit dem tragbaren Computer 3, wobei die Softwareschicht eine Kommunikationsanwendung 20 und ei­ nen Treiber 30 für serielle Kommunikation innerhalb der Kom­ munikationsanwendung 20 aufweist.
Der tragbare Computer 3 umfasst eine PDA-Hardwareschicht 40 und eine Softwareschicht zum Ausführen eines Kommunikations­ prozesses innerhalb derselben, wobei die Softwareschicht ei­ ne Kommunikationsanwendung 50, einen Treiber 60 für serielle Kommunikation und einen Funkkommunikationstreiber 70 um­ fasst.
Die Vorrichtung 4 mit Funkfunktion, die mittels Funkkommuni­ kationsvorgängen Daten an das Datenverarbeitungssystem 1 sendet und solche von ihm empfängt, umfasst eine Vorrich­ tungshardwareschicht 18 und eine Softwareschicht zum Ausfüh­ ren eines Kommunikationsprozesses in der Vorrichtungshard­ wareschicht 80, wobei die Softwareschicht eine Kommunikati­ onsanwendung 90 und einen in dieser enthaltenen Funkkommuni­ kationstreiber 100 enthält.
In dieser Beschreibung soll der Begriff "Funkkommunikation" drahtlose Kommunikation im Frequenzbereich von ungefähr 20 Hz bis 800 THz (Terahertz), d. h. im Frequenzbereich von Audiofrequenzen bis zu Frequenzen des sichtbaren Lichts, einschließlich Funkfrequenzen und Infrarotfrequenzen, umfas­ sen.
Wie es in Fig. 3 dargestellt ist, umfasst die Videospielma­ schine-Hardwareschicht 10 eine CPU 11, die als Datenversor­ gungseinrichtung zum Aufnehmen und Liefern von Daten dient, einen Eingabeblock 12, einen Aufzeichnungsträgerblock 13, einen Hauptspeicher 14, einen Graphikprozessor 15, einen Funktionsblock 16 und einen Block 17 für serielle Kommunika­ tion. Diese Komponenten der Videospielmaschine-Hardware­ schicht 10 sind mit einem Bus 18 verbunden.
Wie es in Fig. 4 dargestellt ist, umfasst die PDA-Hardware­ schicht 40 einen Funkkommunikationsblock 41 als Kommunikati­ onsmaßnahme zum Senden von Daten an die Vorrichtung 4 mit Funkfunktion und zum Empfangen von Daten von dieser, einen nichtflüchtigen Speicher 42 und einen Arbeitsspeicher 43, die beide eine Speichereinrichtung zum Speichern eingegebe­ ner Daten bilden, einen Block 44 für serielle Kommunikation, eine CPU 45, einen Eingabeblock 46, einen Anzeigeblock 47 und einen Funktionsblock 48. Diese Komponenten der PDA-Hard­ wareschicht 40 sind mit einem Bus 49 verbunden.
Der Eingabeblock 12 der Videospielmaschine-Hardwareschicht 10 ist so ausgebildet, dass er als Handeingabesteuerung ar­ beitet. Daher ermöglicht es der Eingabeblock 12 dem Benut­ zer, verschiedene Einzelinformationen in die Videospielma­ schine 2 einzugeben. Der Eingabeblock 12 erlaubt es auch, Daten in der Videospielmaschine 2 entsprechend dem vom Be­ nutzer eingegebenen Steuerungseingabebefehl zu verarbeiten.
Der Aufzeichnungsträgerblock 13 dient als Block zum Lesen verschiedener auf einem Aufzeichnungsträger oder dergleichen (nicht dargestellt) aufgezeichneten Daten. Z. B. besteht der Aufzeichnungsträger aus einer CD-ROM oder dergleichen. Der Aufzeichnungsträgerblock 13 wird durch die CPU 11 gesteuert, um Daten vom Aufzeichnungsträger zu lesen, der Kommunika­ tionseinrichtungs-Steuerungsprogramme speichert, zu dem um Kommunikationsanwendungen sowie Treiber gehören, die es dem tragbaren Computer 3 und der Vorrichtung 4 mit Funkfunktion ermöglichen, über eine Funkübertragungsstrecke miteinander zu kommunizieren. Genauer gesagt, liest der Aufzeichnungs­ trägerblock 13 Daten vom Aufzeichnungsträger, der die Kommu­ nikationsanwendung 50 und den Funkkommunikationstreiber 70, wie in Fig. 2 dargestellt, speichert.
Der Hauptspeicher 14 ist ein Speicher zum Speichern ver­ schiedener Daten. Z. B. speichert der Hauptspeicher 14 die Kommunikationsanwendung 20 als Softwareschicht der Video­ spielmaschine 2. Der Hauptspeicher 14 speichert auch Daten, die vom tragbaren Computer 3 über den Block 17 für serielle Kommunikation geliefert werden.
Der Graphikprozessor 15 dient als Prozessor zum Vornehmen einer Bildverarbeitung an eingegebenen Daten. Genauer ge­ sagt, bewirkt der Graphikprozessor 15 eine graphische Verar­ beitung an auf einer Anzeigeeinheit (nicht dargestellt) an­ zuzeigenden Bildern. Genauer gesagt, führt der Graphikpro­ zessor 15 einen Prozess zur graphischen Polygonverarbeitung aus.
Der Funktionsblock 16 ist so ausgebildet, dass er andere Funktionen als die obigen Blöcke ausführt, und er kann z. B. einen Spannungsversorgungsblock (nicht dargestellt) und ei­ nen Anschlussblock zur Anschlussherstellung sowie ein System mit nichtflüchtiger Speicherkarte als Aufzeichnungsträger aufweisen.
Der Block 17 für serielle Kommunikation hat die Funktion, serielle Kommunikationsabläufe hinsichtlich einer externen Vorrichtung auszuführen. Der Block 17 für serielle Kommuni­ kation verfügt über Anschlüsse (nicht dargestellt), die elektrisch z. B. mit dem Block 44 für serielle Kommunikation des tragbaren Computers 3 verbindbar sind. So kann die Vi­ deospielmaschine 2 Daten an den tragbaren Computer 3 senden und von diesem empfangen. Der Block 17 für serielle Kommuni­ kation sendet Daten entsprechend dem in Fig. 2 dargestellten Treiber 30 für serielle Kommunikation und empfängt Daten dementsprechend.
Die CPU 11 verfügt über die Funktion, die obigen Blöcke der Videospielmaschine-Hardwareschicht 10 zu steuern. Z. B. hält die CPU 11 die Kommunikationsanwendung 15 und den Funkkommu­ nikationstreiber 70, wie sie auf dem Aufzeichnungsträger im Hauptspeicher 14 der Videospielmaschine 2 aufgezeichnet sind, aufrecht, sie steuert dieselben, wenn sie an den trag­ baren Computer 3 geliefert werden, und sie steuert die in den tragbaren Computer 3 eingegebenen und die von ihm ausge­ gebenen Daten. Die CPU 11 hat auch die Funktion des Verar­ beitens und Editierens von Daten. Ferner steuert die CPU 11 die Blöcke entsprechend Programmen der Softwareschicht.
Die so aufgebaute Videospielmaschine 2 ist dazu in der Lage, ein Videospiel auf Grundlage eines Programms zu betreiben, das auf einem Aufzeichnungsträger wie einer CD-ROM oder der­ gleichen aufgezeichnet ist. An der Videospielmaschine 2 kann das System mit nichtflüchtiger Speicherkarte lösbar befes­ tigt sein.
Der Funkkommunikationsblock 41 der PDA-Hardwareschicht 40, wie in Fig. 4 dargestellt, empfängt von der Vorrichtung 4 mit Funkfunktion ges endete Daten über Infrarotstrahlung ge­ mäß den IrDA-Standards, oder er empfängt Mikrowellen. Der Funkkommunikationsblock 41 sendet auch über die Videospiel­ maschine 2 eingegebene Daten an die Vorrichtung 4 mit Funk­ funktion. Dabei sendet der Funkkommunikationsblock 41 Daten entsprechend dem in Fig. 2 dargestellten Funkkommunikations­ treiber 70, und er empfängt Daten entsprechend. Genauer ge­ sagt, wird der Funkkommunikationsblock 41 durch den Funkkom­ munikationstreiber 70 gesteuert, wenn der tragbare Computer 3 Daten an die Vorrichtung 4 mit Funkfunktion sendet sowie Daten von dieser empfängt, und ein Funkkommunikationsblock (nicht dargestellt) in der Vorrichtung 4 mit Funkfunktion wird durch den Funkkommunikationstreiber 100 gesteuert.
Der nichtflüchtige Speicher 42 ist ein Speicher zum Spei­ chern verschiedener Daten. Er speichert einen von der Video­ spielmaschine 2 gelieferten Kommunikationsvorrichtungstrei­ ber zum Ausführen von Kommunikationsvorgängen mit der Vor­ richtung 4 mit Funkfunktion. Genauer gesagt, speichert der nichtflüchtige Speicher 42 die Kommunikationsanwendung 50 und den Funkkommunikationstreiber 70, wie in Fig. 2 darge­ stellt. Der nichtflüchtige Speicher 42 speichert auch von der Vorrichtung 4 mit Funkfunktion empfangene Daten und auch Daten über den Block 44 für serielle Kommunikation, die von der Videospielmaschine 2 eingegeben wurden.
Der Arbeitsspeicher 43 ist ein Speicher zur Verwendung als Arbeitsspeicherbereich zum Speichern verschiedener Daten. Wie der nichtflüchtige Speicher 42 speichert auch der Ar­ beitsspeicher 43 die Kommunikationsanwendung 50 und den Funkkommunikationstreiber 70, und er speichert auch von der Vorrichtung 4 mit Funkfunktion empfangene Daten sowie Daten über den Block 44 für serielle Kommunikation, die über die Videospielmaschine 2 eingegeben wurden.
Der Block 44 für serielle Kommunikation hat die Funktion, serielle Kommunikationsvorgänge mit einer externen Vorrich­ tung auszuführen. Z. B. ist der Block 44 für serielle Kommu­ nikation elektrisch mit dem Block 17 für serielle Kommunika­ tion in der Videospielmaschine 2 verbindbar, um Datenkommu­ nikationsvorgänge mit dieser auszuführen. Der Block 44 für serielle Kommunikation sendet Daten entsprechend dem in Fig. 2 dargestellten Treiber 60 für serielle Kommunikation, und er empfängt Daten entsprechend. Der tragbare Computer 3 wird über den Block 44 für serielle Kommunikation mit einem Kom­ munikationsvorrichtungstreiber und einer Kommunikationsan­ wendung zur Verwendung in der Vorrichtung 4 mit Funkfunktion versorgt, wie sie auf einem Aufzeichnungsträger (nicht dar­ gestellt) aufgezeichnet sind, der in die Videospielmaschine 2 eingelegt wird, d. h., er wird mit der Kommunikationsan­ wendung 50 und dem Funkkommunikationstreiber 70 versorgt. Der Eingabeblock 46 ist so beschaffen, dass er als Hand­ steuerungseingabeeinheit (Handsteuerungseingabeeinrichtung) arbeitet. Z. B. ermöglicht es der Eingabeblock 46 dem Benut­ zer, Verschiedene Einzelinformationen einzugeben. Wenn der tragbare Computer 3 nicht mit der Videospielmaschine 2 ver­ bunden ist, kann die Vorrichtung 4 mit Funkfunktion entspre­ chend einer Steuerungseingabe betrieben werden, wie sie über den Eingabeblock 46 eingegeben wird.
Der Anzeigeblock 47 ist so beschaffen, dass er als Anzeige­ einheit zum Anzeigen verschiedener Einzelinformationen dient. Der Anzeigeblock 47 zeigt verschiedene Zeicheninfor­ mationen und Bildinformationen z. B. auf einer Flüssigkris­ talltafel (nicht dargestellt) an.
Der Funktionsblock 48 ist so beschaffen, dass er andere Funktionen als die obigen Blöcke ausführt, und er kann z. B. einen Spannungsversorgungsblock (nicht dargestellt) beinhal­ ten.
Die CPU 45 hat die Funktion des Steuerns der obigen Blöcke. Z. B. steuert die CPU 45 die Blöcke entsprechend verschiede­ nen Programmen der oben genannten Softwareschicht.
Der tragbare Computer 3 empfängt Daten, wie sie von der Vor­ richtung 4 mit Funkfunktion gesendet werden. Er kann lösbar mit der Videospielmaschine 2 verbunden sein, um Daten an diese zu senden und Daten von ihr zu empfangen. Ferner be­ steht Kompatibilität zwischen dem tragbaren Computer 3 und dem System mit nichtflüchtiger Speicherkarte (nicht darge­ stellt), das ebenfalls lösbar mit der Videospielmaschine 2 verbunden werden kann.
Im Datenverarbeitungssystem 1 versorgt die Videospielmaschi­ ne 2 den tragbaren Computer 3 mit einem Programm wie dem Kommunikationsprogramm 50, das es dem tragbaren Computer 3 ermöglicht, Funkkommunikationsvorgänge entsprechend den in den Fig. 5 und 6 dargestellten Verarbeitungsabfolgen mit der Vorrichtung 4 mit Funkfunktion auszuführen.
Wie es in Fig. 5 dargestellt ist, liest die CPU 11 der Vi­ deospielmaschine 2 die Kommunikationsanwendung 50 und den Funkkommunikationstreiber 70 zur Verwendung mit dem tragba­ ren Computer (PDA) 3, die auf einem Aufzeichnungsträger wie einer CD-ROM oder dergleichen gespeichert sind, in einem Schritt S1 aus dem Aufzeichnungsträgerblock 13 aus.
Dann speichert die CPU 11 in einem Schritt S2 die so gelese­ ne Kommunikationsanwendung 50 und den Funkkommunikations­ treiber 70 in den Hauptspeicher 14 ein.
In einem Schritt S3 startet die CPU 11 einen Kommunikations­ vorgang mit dem Block 44 für serielle Kommunikation im trag­ baren Computer 3 über den Block 17 für serielle Kommunika­ tion, um eine Kommunikationsübertragungsstrecke aufzubauen. Danach sendet die CPU 11 die Kommunikationsanwendung 50 und den Funkkommunikationstreiber 70, die im Hauptspeicher 14 eingespeichert wurden, über die errichtete Kommunikations­ übertragungsstrecke an den tragbaren Computer 3.
Um das Ende der Übertragung der Kommunikationsanwendung 50 und des Funkkommunikationstreibers 70 klarzustellen, unter­ sucht die CPU 11 in einem Schritt S5, ob die Kommunikations­ anwendung 50 und der Funkkommunikationstreiber 70, wie im Hauptspeicher 14 abgespeichert, ganz geliefert wurden oder nicht. Wenn die CPU 11 klarstellt, dass die im Hauptspeicher 14 gespeicherte Kommunikationsanwendung 50 und der Funkkom­ munikationstreiber 70 vollständig geliefert wurden, beendet die Videospielmaschine 2 den Prozess des Sendens der Kommu­ nikationsanwendung 50 und des Funkkommunikationstreibers 70. Wenn die CPU 11 klarstellt, dass die im Hauptspeicher 14 ge­ speicherte Kommunikationsanwendung 50 der Funkkommunikati­ onstreiber 70 nicht vollständig geliefert wurde, führt die Videospielmaschine 2 die Verarbeitung ab dem Schritt S4 er­ neut aus.
Gleichzeitig mit dem obigen, von der Videospielmaschine 2 ausgeführten Prozess entscheidet der tragbare Computer 3 in einem in Fig. 6 dargestellten Schritt S11, ob von der Video­ spielmaschine 2 eine Anforderung für eine serielle Kommuni­ kationsverbindung existiert oder nicht.
Wenn der tragbare Computer 3 im Schritt S11 klarstellt, dass von der Videospielmaschine 2 eine Anforderung für eine se­ rielle Kommunikationsverbindung besteht, startet die CPU 45 des tragbaren Computers 3 über den Block 44 für serielle Kommunikation einen Kommunikationsvorgang mit dem Block 17 für serielle Kommunikation in der Videospielmaschine 2, um in einem Schritt S12 eine Kommunikationsübertragungsstrecke zwischen diesen aufzubauen.
Dann speichert die CPU 45 die Kommunikationsanwendung 50 und den Funkkommunikationstreiber 70, die von der Videospielma­ schine 2 über die errichtete Kommunikationsübertragungsstre­ cke empfangen wurden, in einem Schritt S13 in den Arbeits­ speicher 43 oder den nichtflüchtigen Speicher 42 ein.
Die vom tragbaren Computer 2 in den Schritten S12 und S13 ausgeführte Verarbeitung entspricht der Verarbeitung in den von der Videospielmaschine 2 ausgeführten Schritten S3 und S4.
Um das Ende der Übertragung der Kommunikationsanwendung 50 und des Funkkommunikationstreibers 70 klarzustellen, beur­ teilt die CPU 45 in einem Schritt S14, ob die Kommunikati­ onsanwendung 50 und der Funkkommunikationstreiber 70 voll­ ständig von der Videospielmaschine 2 empfangen wurden oder nicht. Wenn die CPU 45 klargestellt, dass die Kommunikati­ onsanwendung 50 und der Funkkommunikationstreiber 70 von der Videospielmaschine 2 vollständig empfangen wurden, beendet der tragbare Computer 3 den Prozess des Empfangens der Kom­ munikationsanwendung 50 und des Funkkommunikationstreibers 70. Wenn dies nicht der Fall ist, führt der tragbare Compu­ ter 3 die Verarbeitung ab dem Schritt S13 erneut aus.
Im Datenverarbeitungssystem 1 ermöglichen es die obigen Ver­ arbeitungsabfolgen der Videospielmaschine 2 und des tragba­ ren Computers 3, dass die Videospielmaschine 2 den tragbaren Computer 3 mit der Kommunikationsanwendung 50 und dem Funk­ kommunikationstreiber 70 zur Verwendung mit dem tragbaren Computer 3 versorgt, damit der letztere Funkkommunikations­ vorgänge mit der Vorrichtung 4 mit Funkfunktion ausführen kann.
Nachfolgend wird unter Bezugnahme auf die Fig. 7 und 8 ein Prozess zum Senden von Daten von der Vorrichtung 4 mit Funk­ funktion zur Videospielmaschine 2 beschrieben.
Der tragbare Computer 3 arbeitet die Kommunikationsanwendung 50 und den Funkkommunikationstreiber 70, wie von der Video­ spielmaschine 2 geliefert, ab, um dazu in der Lage zu sein, Funkkommunikationsvorgänge mit der externen Vorrichtung 4 mit Funkfunktion auszuführen.
In einem in Fig. 7 dargestellten Schritt S21 beurteilt der tragbare Computer 3, ob von der externen Vorrichtung 4 mit Funkfunktion eine Datenempfangsanforderung vorliegt oder nicht.
Wenn der tragbare Computer 3 im Schritt S21 klarstellt, dass eine Datenempfangsanforderung von der externen Vorrichtung 4 mit Funkfunktion vorliegt, startet die CPU 45 des tragba­ ren Computers 3 in einem Schritt S22 einen Kommunikations­ vorgang mit dem Funkkommunikationsblock (nicht dargestellt) der Vorrichtung 4 mit Funkfunktion über den Funkkommunikati­ onsblock 41, um hiermit eine Kommunikationsübertragungsstre­ cke zu errichten.
Dann startet die CPU 45 in einem Schritt S23 einen Kommuni­ kationsvorgang mit dem Block 17 für serielle Kommunikation in der Videospielmaschine 2 über den Block 44 für serielle Kommunikation, um zu dieser eine Kommunikationsübertragungs­ strecke zu errichten.
Die CPU 45 speichert von der Vorrichtung 4 mit Funkfunktion über die errichtete Kommunikationsübertragungsstrecke emp­ fangene Daten in einem Schritt S24 in den Arbeitsspeicher 43 oder den nichtflüchtigen Speicher 42 ein.
Dann sendet die CPU 45 die in den Arbeitsspeicher 43 oder den nichtflüchtigen Speicher 42 eingespeicherten Daten über die mit der Videospielmaschine 2 errichtete Kommunikations­ übertragungsstrecke in einem Schritt S25 an diese Video­ spielmaschine 2.
Um das Ende des Empfangs der Daten von der externen Vorrich­ tung 4 mit Funkfunktion klarzustellen, beurteilt die CPU 45 in einem Schritt S26, ob die Daten von der externen Vorrich­ tung 4 mit Funkfunktion vollständig empfangen wurden oder nicht. Wenn die CPU 45 klarstellt, dass die Daten von der externen Vorrichtung 4 mit Funkfunktion vollständig empfan­ gen wurden, beendet der tragbare Computer 3 den Prozess des Datenempfangs. Wenn die CPU 45 das Gegenteil erkennt, führt der tragbare Computer 3 die Verarbeitung ab dem Schritt S24 erneut aus.
Gleichzeitig mit dem obigen, vom tragbaren Computer 3 ausge­ führten Prozess entscheidet die Videospielmaschine 2 in ei­ nem in Fig. 8 dargestellten Schritt S31, ob vom tragbaren Computer 3 eine Datenempfangsanforderung vorliegt oder nicht.
Wenn die Videospielmaschine 2 im Schritt S31 klarstellt, dass vom tragbaren Computer 3 eine Datenempfangsanforderung vorliegt, startet die CPU 11 der Videospielmaschine 2 in ei­ nem Schritt S32 über den Block 17 für serielle Kommunikation einen Kommunikationsvorgang mit dem Block 44 für serielle Kommunikation im tragbaren Computer 3, um dazu eine Kommuni­ kationsübertragungsstrecke zu errichten.
Dann speichert die CPU 11 in einem Schritt S33 Daten in den Hauptspeicher 14 ein, die vom tragbaren Computer 3 über die errichtete Kommunikationsübertragungsstrecke empfangen wur­ den.
Die von der Videospielmaschine 2 ausgeführte Verarbeitung in den Schritten S32 und S33 entspricht der vom tragbaren Com­ puter 3 in den Schritten S23 und S24 ausgeführten Verarbei­ tung.
Um das Ende des Empfangs der Daten vom tragbaren Computer 3 klarzustellen, entscheidet die CPU 11 in einem Schritt S34, ob die Daten vom tragbaren Computer 3 vollständig empfangen wurden oder nicht. Wenn die CPU 11 klarstellt, dass die Da­ ten vom tragbaren Computer 3 vollständig empfangen wurden, beendet die Videospielmaschine 2 den Prozess des Datenemp­ fangs. Wenn die CPU 11 das Gegenteil klarstellt, führt die Videospielmaschine 2 die Verarbeitung ab dem Schritt S33 er­ neut aus.
Die obigen Verarbeitungsabfolgen ermöglichen es dem Daten­ verarbeitungssystem 1, Daten von der externen Vorrichtung 4 mit Funkfunktion über den tragbaren Computer 3 an die Video­ spielmaschine 2 zu senden.
Nachfolgend wird unter Bezugnahme auf die Fig. 9 und 10 ein Prozess zum Senden von Daten von der Videospielmaschine 2 an die Vorrichtung 4 mit Funkfunktion, wobei es sich um die Um­ kehrung des obigen Prozesses des Sendens von Daten von der Vorrichtung 4 mit Funkfunktion zur Videospielmaschine 2 han­ delt, beschrieben.
Die CPU 11 der Videospielmaschine 2 startet in einem in Fig. 9 dargestellten Schritt S41 einen Kommunikationsvorgang mit dem Block 44 für serielle Kommunikation im tragbaren Compu­ ter 3 über den Block 17 für serielle Kommunikation, um dazu eine Kommunikationsübertragungsstrecke zu errichten.
Dann entscheidet die Videospielmaschine 2 in einem Schritt S42, ob vom tragbaren Computer 3 eine Datenübertragungsan­ forderung vorliegt oder nicht.
Die CPU 11 sendet in einem Schritt S43 in den Hauptspeicher 14 eingespeicherte Daten über die errichtete Kommunikations­ übertragungsstrecke an den tragbaren Computer 3.
Um das Ende der Datenübertragung an den tragbaren Computer 3 klarzustellen, entscheidet die CPU 11 in einem Schritt S44, ob die Daten vollständig gesendet wurden oder nicht. Wenn die CPU 11 klarstellt, dass die Daten vollständig gesendet wurden, beendet die Videospielmaschine 2 den Prozess des Sendens von Daten. Wenn die CPU 11 das Gegenteil erkennt, führt die Videospielmaschine 2 die Verarbeitung ab dem Schritt S43 erneut aus. Gleichzeitig mit dem obigen, von der Videospielmaschine 2 ausgeführten Prozess entscheidet der tragbare Computer 3 in einem in Fig. 10 dargestellten Schritt S51, ob eine Datenempfangsanforderung von der Video­ spielmaschine 2 vorliegt oder nicht.
Wenn im Schritt S51 eine Datenempfangsanforderung von der Videospielmaschine 2 vorliegt, startet die CPU 45 des trag­ baren Computers 3 in einem Schritt S52 einen Kommunikations­ vorgang mit dem Block 17 für serielle Kommunikation in der Videospielmaschine 2 über den Block 44 für serielle Kommuni­ kation, um dazu eine Kommunikationsübertragungsstrecke zu errichten.
Die CPU 45 startet auch in einem Schritt S53 einen Kommuni­ kationsvorgang mit dem Funkkommunikationsblock (nicht darge­ stellt) der Vorrichtung 4 mit Funkfunktion über den Funkkom­ munikationsblock 41, um eine Kommunikationsübertragungsstre­ cke dazu zu errichten.
In einem Schritt S54 sendet die CPU 54 eine Datenübertra­ gungsanforderung an die Videospielmaschine 2.
Die CPU 45 speichert in einem Schritt S55 Daten, wie sie von der Videospielmaschine 2 über die mit ihr errichtete Kommu­ nikationsübertragungsstrecke empfangen wurden, in den Ar­ beitsspeicher 43 oder den nichtflüchtigen Speicher 42 ein.
Die CPU 45 sendet in einem Schritt S56 die in den Arbeits­ speicher 43 oder den nichtflüchtigen Speicher 42 eingespei­ cherten Daten über die errichtete Kommunikationsübertra­ gungsstrecke an die Vorrichtung 4 mit Funkfunktion.
Die vom tragbaren Computer 3 in den Schritten S52, S55 aus­ geführte Verarbeitung entspricht der von der Videospielma­ schine 2 in den Schritten S41 und S43 ausgeführten Verarbei­ tung.
Um das Ende des Empfangs der Daten von der Videospielmaschi­ ne 2 klarzustellen, entscheidet die CPU 45 in einem Schritt S47, ob die Daten von der Videospielmaschine 2 vollständig empfangen wurden oder nicht. Wenn die CPU 45 klarstellt, dass die Daten von der Videospielmaschine 2 vollständig emp­ fangen wurden, beendet der tragbare Computer 3 den Prozess des Empfangens von Daten. Wenn die CPU 45 das Gegenteil klarstellt, führt der tragbare Computer 3 die Verarbeitung ab dem Schritt S55 erneut aus.
Die obigen Verarbeitungsabfolgen ermöglichen es dem Daten­ verarbeitungssystem 1, Daten von der Videospielmaschine 2 über den tragbaren Computer 3 an die externe Vorrichtung 4 mit Funkfunktion zu senden.
Im Datenverarbeitungssystem 1 können demgemäß Daten über den tragbaren Computer 2 zwischen der Videospielmaschine 2 und der externen Vorrichtung 4 mit Funkfunktion übertragen wer­ den.
Im Datenverarbeitungssystem 1 kann die Videospielmaschine 2 die Daten verarbeiten, die von der externen Vorrichtung 4 mit Funkfunktion über den tragbaren Computer 3 an sie gelie­ fert wurden. Nachfolgend wird unter Bezugnahme auf die Fig. 11 bis 14 ein Prozess zum Verarbeiten der so gesendeten Da­ ten beschrieben.
In einem in Fig. 11 dargestellten Schritt S61 entscheidet der tragbare Computer 3, ob von der externen Vorrichtung 4 mit Funkfunktion eine Datenempfangsanforderung vorliegt oder nicht.
Wenn der tragbare Computer 3 im Schritt S61 klarstellt, dass von der externen Vorrichtung 4 mit Funkfunktion eine Daten­ empfangsanforderung vorliegt, startet die CPU 45 im tragba­ ren Computer 3 in einem Schritt S62 einen Kommunikationsvor­ gang mit dem Funkkommunikationsblock (nicht dargestellt) in der Vorrichtung 4 mit Funkfunktion über den Funkkommunikati­ onsblock 41, um dazu eine Kommunikationsübertragungsstrecke zu errichten.
Dann startet die CPU 45 in einem Schritt S63 über den Block 44 für serielle Kommunikation einen Kommunikationsvorgang mit dem Bock 17 für serielle Kommunikation in der Video­ spielmaschine 2, um eine Kommunikationsübertragungsstrecke zu dieser aufzubauen.
Die CPU 54 speichert in einem Schritt S64 Daten, wie sie von der Vorrichtung 4 mit Funkfunktion über die errichtete Kom­ munikationsübertragungsstrecke empfangen wurden, in den Ar­ beitsspeicher 43 oder den nichtflüchtigen Speicher 42 ein.
Dann sendet die CPU 45 in einem Schritt S65 die in den Ar­ beitsspeicher 43 oder den nichtflüchtigen Speicher 42 einge­ speicherten Daten über die errichtete Kommunikationsübertra­ gungsstrecke an die Videospielmaschine 2.
Um das Ende des Empfangs der Daten von der externen Vorrich­ tung 4 mit Funkfunktion klarzustellen, entscheidet die CPU 45 in einem Schritt S66, ob die Daten von der externen Vor­ richtung 4 mit Funkfunktion vollständig empfangen wurden oder nicht. Wenn die CPU 45 klarstellt, dass die Daten von der externen Vorrichtung 4 mit Funkfunktion vollständig emp­ fangen wurden, geht die Steuerung zum in Fig. 12 dargestell­ ten Schritt S67 über. Wenn die CPU 45 das Gegenteil klar­ stellt, führt der tragbare Computer 3 die Verarbeitung ab dem Schritt S64 erneut aus.
Gleichzeitig mit dem obigen, durch den tragbaren Computer 3 ausgeführten Prozess entscheidet die Videospielmaschine 2 in einem in Fig. 13 dargestellten Schritt S81, ob eine Da­ tenempfangsanforderung vom tragbaren Computer 3 vorliegt oder nicht.
Wenn die Videospielmaschine im Schritt S81 klarstellt, dass eine Datenempfangsanforderung vom tragbaren Computer 3 Vor­ liegt, startet die CPU 11 der Videospielmaschine 2 in einem Schritt S82 einen Kommunikationsvorgang mit dem Block 44 für serielle Kommunikation im tragbaren Computer 3 über den Block 17 für serielle Kommunikation, um dazu eine Kommunika­ tionsübertragungsstrecke zu errichten.
Dann speichert die CPU 11 in einem Schritt S83 Daten, die vom tragbaren Computer 3 über die errichtete Kommunikations­ übertragungsstrecke empfangen wurden, in den Hauptspeicher 14 ein.
Die von der Videospielmaschine 2 in den Schritten S82 und S83 ausgeführte Verarbeitung entspricht der vom tragbaren Computer 3 in den Schritten S63 und S64 ausgeführten Verar­ beitung.
Um das Ende des Datenempfangs vom tragbaren Computer 3 klar­ zustellen, entscheidet die CPU 11 in einem Schritt S84, ob die Daten vom tragbaren Computer 3 vollständig empfangen wurden oder nicht. Wenn die CPU 11 klarstellt, dass die Da­ ten vom tragbaren Computer 3 vollständig empfangen wurden, verarbeitet die Videospielmaschine 2 die Daten in einem Schritt S85. Wenn das Gegenteil der Fall ist, führt die Vi­ deospielmaschine 2 die Verarbeitung ab dem Schritt S83 er­ neut aus.
Nachdem die Videospielmaschine 2 die Daten vom tragbaren Computer 3 vollständig empfangen hat, liest sie die in den Hauptspeicher 14 eingespeicherten Daten. Wenn die empfange­ nen Daten z. B. Bilddaten sind, verarbeitet die Videospiel­ maschine 2 die Daten z. B. hinsichtlich einer Farbänderung.
Die Videospielmaschine 2, die auch als Verarbeitungseinrich­ tung arbeitet, kann die Daten entsprechend einer verarbeite­ ten Abfolge verarbeiten. Alternativ kann die Videospielma­ schine 2 die Daten entsprechend Anweisungen verarbeiten, wie sie vom Benutzer über den Eingabeblock 12 eingegeben werden, der ebenfalls als Verarbeitungseinrichtung arbeitet. Genauer gesagt, kann die Videospielmaschine 2, wenn der Benutzer eine Taste auf einer Steuerung (nicht dargestellt) in Zusam­ menhang mit dem Eingabeblock 12 betätigt, z. B. die Hellig­ keit von Bilddaten erhöhen oder erniedrigen, und zwar abhän­ gig von z. B. der Zeit, während der die Taste kontinuierlich gedrückt wird.
Daher werden die von der externen Vorrichtung 4 mit Funk­ funktion über den tragbaren Computer 3 an die Videospielma­ schine 2 gesendeten Daten von dieser verarbeitet. Die verar­ beiteten Daten werden dann in den Hauptspeicher 14 der Vi­ deospielmaschine 2 eingespeichert.
Die verarbeiteten Daten können anschließend von der Video­ spielmaschine 2 über den tragbaren Computer 3 an die Vor­ richtung 4 mit Funkfunktion gesendet werden.
Genauer gesagt, startet die CPU 11 in einem in Fig. 14 dar­ gestellten Schritt S86 einen Kommunikationsvorgang mit dem Block 44 für serielle Kommunikation im tragbaren Computer 3 über den Block 17 für serielle Kommunikation zum Errichten einer Kommunikationsübertragungsstrecke.
Die Videospielmaschine 2 entscheidet in einem Schritt S87, ob eine Datenübertragungsanforderung vom tragbaren Computer 3 vorliegt oder nicht.
Wenn die Videospielmaschine 2 im Schritt S82 klarstellt, dass eine Datenempfangsanforderung vom tragbaren Computer 3 vorliegt, sendet die CPU 11 in einem Schritt S88 die im Hauptspeicher 14 gespeicherten verarbeiteten Daten über die errichtete Kommunikationsübertragungsstrecke an den tragba­ ren Computer 3.
Um das Ende der Übertragung der Daten an den tragbaren Com­ puter 3 klarzustellen, entscheidet die CPU 11 in einem Schritt S89, ob die Daten vollständig gesendet wurden oder nicht. Wenn die CPU 11 klarstellt, dass die Daten vollstän­ dig gesendet wurden, beendet die Videospielmaschine 2 den Prozess des Sendens der Daten. Wenn die CPU 11 das Gegenteil erkennt, führt die Videospielmaschine 2 die Verarbeitung ab dem Schritt S88 erneut aus.
Gleichzeitig mit dem obigen, von der Videospielmaschine 2 ausgeführten Prozess entscheidet der tragbare Computer 3 in einem in Fig. 12 dargestellten Schritt S67, ob eine Daten­ empfangsanforderung von der Videospielmaschine 2 vorliegt oder nicht.
Wenn im Schritt S67 eine Datenempfangsanforderung von der Videospielmaschine 2 vorliegt, startet die CPU 45 des trag­ baren Computers 3 in einem Schritt S68 einen Kommunikations­ vorgang mit dem Block 17 für serielle Kommunikation in der Videospielmaschine 2 über den Block 44 für serielle Kommuni­ kation, um eine Kommunikationsübertragungsstrecke zu errich­ ten.
Die CPU 45 startet in einem Schritt S69 auch einen Kommuni­ kationsvorgang mit dem Funkkommunikationsblock (nicht darge­ stellt) der Vorrichtung 4 mit Funkfunktion über den Funkkom­ munikationsblock 41, um eine Kommunikationsübertragungs­ strecke dazu zu errichten.
In einem Schritt S70 sendet die CPU 45 eine Datenübertra­ gungsanforderung an die Videospielmaschine 2.
Die CPU 45 speichert die von der Videospielmaschine 2 über die errichtete Kommunikationsübertragungsstrecke empfangenen verarbeiteten Daten in einem Schritt S71 in den Arbeitsspei­ cher 43 oder den nichtflüchtigen Speicher 42 ein.
Die vom tragbaren Computer 3 in den Schritten S68 und S71 ausgeführte Verarbeitung entspricht der von der Videospiel­ maschine 2 ausgeführten Verarbeitung in den Schritten S86 und S88.
Die CPU 45 sendet die im Arbeitsspeicher 43 oder im nicht­ flüchtigen Speicher 42 gespeicherten Daten in einem Schritt S72 über die errichtete Kommunikationsübertragungsstrecke an die Vorrichtung 4 mit Funkfunktion.
Um das Ende des Empfangs der Daten von der Videospielmaschi­ ne 2 klarzustellen, entscheidet die CPU 45 in einem Schritt S73, ob die Daten von der Videospielmaschine 2 vollständig empfangen wurden oder nicht. Wenn die CPU 45 klarstellt, dass die Daten von der Videospielmaschine 2 vollständig emp­ fangen wurden, beendet der tragbare Computer 3 den Prozess des Datenempfangs. Wenn die CPU 45 das Gegenteil erkennt, führt der tragbare Computer 3 die Verarbeitung ab dem Schritt S71 erneut aus.
Die obigen Verarbeitungsabfolgen ermöglichen es dem Daten­ verarbeitungssystem 1, Daten von der externen Vorrichtung 4 mit Funkfunktion über den tragbaren Computer 3 an die Video­ spielmaschine 2 zu senden. Nachdem die Daten von der Video­ spielmaschine 2 verarbeitet wurden, werden die verarbeiteten Daten über den tragbaren Computer 3 an die Vorrichtung 4 mit Funkfunktion gesendet.
Im oben beschriebenen Datenverarbeitungssystem 1 werden die Kommunikationsanwendung 50 und der Funkkommunikationstreiber 70 für den tragbaren Computer 3, die kompatibel mit der Vor­ richtung 4 mit Funkfunktion sind, von der Videospielmaschine 2 bei Bedarf an den tragbaren Computer geliefert und dann von diesem abgearbeitet. Daher ist es nicht erforderlich, dass die Kommunikationsanwendung 50 und der Funkkommunika­ tionstreiber 70 dauernd im tragbaren Computer 3 vorhanden sind, und demgemäß können Rechnerressourcen des tragbaren Computers 3 wirkungsvoll genutzt werden.
Da der tragbare Computer 3 leicht lösbar mit der Videospiel­ maschine 2 verbunden ist, können die Kommunikationsanwendung 50 und der Funkkommunikationstreiber 70 für den tragbaren Computer 3, die kompatibel mit der Vorrichtung 4 mit Funk­ funktion sind, im tragbaren Computer 3 gespeichert werden, und der tragbare Computer 3 kann jedesmal dann ersetzt wer­ den, wenn die Vorrichtung 4 mit Funkfunktion gewechselt wird. Demgemäß kann eine Anzahl von Vorrichtungen 4 ver­ schiedener Typen mit der Videospielmaschine 2 verbunden wer­ den.
Selbst wenn der Speicher wie der nichtflüchtige Speicher 42 des tragbaren Computers 3 über kleines Speicherungsvermögen verfügt und er nicht alle vom tragbaren Computer 3 gesende­ ten und von diesem zu empfangenden Daten speichern kann, kann der tragbare Computer 3 dadurch eine große Datenmenge senden und empfangen, dass er Daten aufeinanderfolgend an die Videospielmaschine 2 sendet oder solche von dieser emp­ fängt.
Im Datenverarbeitungssystem 1 muss der tragbare Computer 3 im Gebrauch nicht mit der Videospielmaschine 2 verbunden sein. Wenn der tragbare Computer 3 einmal mit der Kommunika­ tionsanwendung 50 und dem Funkkommunikationstreiber 70 von der Videospielmaschine 2 versorgt ist, kann er alleine die Vorrichtung 4 mit Funkfunktion betreiben, da er die Kommuni­ kationsanwendung 50 usw. über den Eingabeblock 46 abarbeiten kann. Daher können Daten von der Vorrichtung 4 mit Funkfunk­ tion vom tragbaren Computer 3 abhängig von einem über den tragbaren Computer 3 eingegebenen Steuerungseingabevorgang aufrechterhalten werden, und der tragbare Computer 3 kann anschließend zur Datenverarbeitung mit der Videospielmaschi­ ne 2 verbunden werden. So kann ein hoch wirksames System mit guter Tragbarkeit aufgebaut werden.
In die Videospielmaschine 2 müssen die Kommunikationsanwen­ dung 50 und der Funkkommunikationstreiber 70, die an den tragbaren Computer 3 zu liefern sind, nicht auf einem Auf­ zeichnungsträger wie einer CD-ROM oder dergleichen aufge­ zeichnet sein, sondern sie können über Kommunikationsvorgän­ ge mit einer externen Quelle erhalten werden.
Nachfolgend wird unter Bezugnahme auf die Fig. 15 ein Daten­ verarbeitungssystem 101 gemäß einem zweiten Ausführungsbei­ spiel der Erfindung beschrieben. Dieses Datenverarbeitungs­ system 101 verfügt über eine Grundanordnung, die derjenigen des Datenverarbeitungssystems 1 gemäß dem ersten Ausfüh­ rungsbeispiel ähnlich ist, jedoch mit der Ausnahme, dass zwei tragbare Computer 3a, 3b mit der Videospielmaschine 2 verbunden sind. Diejenigen Teile des Datenverarbeitungssys­ tems 101, die mit denen des Datenverarbeitungssystems 1 identisch sind, sind durch gleiche Bezugszeichen gekenn­ zeichnet und werden nachfolgend nicht im Einzelnen beschrie­ ben.
Wie es in Fig. 15 dargestellt ist, umfasst das Datenverar­ beitungssystem 101 eine als Haupteinheit dienende Video­ spielmaschine 2 zum Verarbeiten von Daten sowie zwei tragba­ re Computer 3a, 3b, die jeweils als Untereinheit dienen. Die Videospielmaschine 2 verfügt über zwei Anschlüsse (nicht dargestellt) im Block 17 für serielle Kommunikation, und die tragbaren Computer 3a, 3b sind über diese Anschlüsse lösbar mit der Videospielmaschine 2 verbunden, wie dies beim ersten Ausführungsbeispiel der Fall ist. Die tragbaren Computer 3a, 3b werden vorab mit jeweiligen Kommunikationsanwendungen 50 und jeweiligen Funkkommunikationstreibern 70 versorgt, die mit jeweiligen Vorrichtungen 4a, 4b mit Funkfunktion kompa­ tibel sind.
Jeder der tragbaren Computer 3a, 3b ist strukturmäßig iden­ tisch mit dem tragbaren Computer 3 gemäß dem ersten Ausfüh­ rungsbeispiel.
Im Datenverarbeitungssystem 101 können Daten von der Vor­ richtung 4a mit Funkfunktion über den tragbaren Computer 3a in die Videospielmaschine 2 eingegeben werden, und Daten können von der Videospielmaschine 2 über den anderen tragba­ ren Computer 3b an die andere Vorrichtung 4b mit Funkfunkti­ on ausgegeben werden.
Genauer gesagt, können die Videospielmaschine 2 und der tragbare Computer 3a die in den Fig. 7 und 8 dargestellten Verarbeitungsabfolgen zum Eingeben von Daten von der Vor­ richtung 4a mit Funkfunktion über den tragbaren Computer 3a in die Videospielmaschine 2 ausführen, und die Videospielma­ schine 2 und der tragbare Computer 3b können die in den Fig. 9 und 10 dargestellten Verarbeitungsabfolgen zum Eingeben von Daten von der Videospielmaschine 2 über den tragbaren Computer 3b in die Vorrichtung 4b mit Funkfunktion ausüben.
Daher kann der tragbare Computer 3a, wenn die zwei tragbaren Computer 3a, 3b mit der Videospielmaschine 2 verbunden sind, Eingabedaten an die Videospielmaschine 2 senden, und der an­ dere tragbare Computer 3b kann von der Videospielmaschine 2 ausgegebene Daten übertragen, was unabhängig erfolgen kann.
Im Datenverarbeitungssystem 101 können demgemäß die Video­ spielmaschine 2 und die zwei tragbaren Computer 3a, 3b mit­ einander verbunden werden, um Daten zu senden und zu empfan­ gen.
Im Datenverarbeitungssystem 101 können ferner Daten von der Vorrichtung 4a mit Funkfunktion durch die Videospielmaschine 2 verarbeitet werden. Für eine derartige Datenverarbeitung werden Daten, wie sie von der Vorrichtung 4a mit Funkfunkti­ on über den tragbaren Computer 3a in den in Fig. 11 darge­ stellten Schritten S61 bis S66 und den in Fig. 13 darge­ stellten Schritten S81 bis S84 in die Videospielmaschine 2 eingegeben werden, durch die Videospielmaschine 2 im in Fig. 13 dargestellten Schritt S85 verarbeitet, und die verarbei­ teten Daten werden in in der Fig. 12 dargestellten Schritten S67 bis S73 und in der Fig. 14 dargestellten Schritten S86 bis S89 an den anderen tragbaren Computer 3b ausgegeben und an die andere Vorrichtung 4b mit Funkfunktion übertragen. Dabei können die Daten durch die Videospielmaschine 2 ent­ sprechend einer durch den Benutzer über den Eingabeblock 12 eingegebenen Steuerungseingabe verarbeitet werden.
Im Datenverarbeitungssystem 101 können Daten, wie sie auf­ einanderfolgend von der Vorrichtung 4a mit Funkfunktion über den tragbaren Computer 3a an die Videospielmaschine 2 gesen­ det werden, von dieser verarbeitet werden, und die verarbei­ teten Daten können über den tragbaren Computer 3b an die an­ dere Vorrichtung 4b mit Funkfunktion gesendet und von dieser genutzt werden.
Wenn im Datenverarbeitungssystem 101 ferner die Vorrichtung 4a mit Funkfunktion über Kommunikationsübertragungsstrecken mit den tragbaren Computern 3a, 3b kommunizieren kann, kön­ nen Daten, wie sie fortlaufend von der Vorrichtung 4a mit Funkfunktion über den tragbaren Computer 3a an die Video­ spielmaschine 2 gesendet werden, von dieser verarbeitet wer­ den, und die verarbeiteten Daten können über den tragbaren Computer 3b zurück an die Vorrichtung 4a mit Funkfunktion gesendet werden.
Nachfolgend wird unter Bezugnahme auf die Fig. 16 ein Daten­ verarbeitungssystem 151 gemäß einem dritten Ausführungsbei­ spiel der Erfindung beschrieben. Das Datenverarbeitungssys­ tem 151 verfügt über eine Grundanordnung, die zu der des Da­ tenverarbeitungssystems 101 gemäß dem zweiten Ausführungs­ beispiel ähnlich ist, jedoch mit der Ausnahme, dass drei oder mehr tragbare Computer mit der Videospielmaschine 2 verbunden sind. Diejenigen Teile des Datenverarbeitungssys­ tems 151, die mit denen des Datenverarbeitungssystems 101 identisch sind, sind mit denselben Bezugszeichen gekenn­ zeichnet und werden nachfolgend nicht im einzelnen beschrie­ ben. Beim veranschaulichten Ausführungsbeispiel sind drei tragbare Computer 3a, 3b und 3c mit der Videospielmaschine 2 verbunden.
Wie es in Fig. 16 dargestellt ist, umfasst das Datenverar­ beitungssystem 151 über eine als Haupteinheit dienende Vi­ deospielmaschine 2 zum Verarbeiten von Daten, drei tragbare Computer 3a, 3b und 3c, die jeweils als Untereinheit dienen, und einen Anschlussstern (Hub) 5, durch den die tragbaren Computer 3a, 3b und 3c mit der Videospielmaschine 2 verbun­ den sind. Der Anschlusshub 5 wird dazu verwendet, für eine ausreichende Anzahl von Anschlüssen zu sorgen, wenn die An­ schlüsse (nicht dargestellt) des Blocks 17 für serielle Kom­ munikation in der Videospielmaschine 2 mit geringerer Anzahl als der Anzahl anzuschließender tragbarer Computer vorlie­ gen. Der Anschlusshub 5 ist mit einem Anschluss der Video­ spielmaschine 2 verbunden, und mit ihm sind mehrere tragbare Computer lösbar verbunden. Die Anschlüsse des Anschlusshubs 5 und der Anschluss der Videospielmaschine 2 weisen elek­ trisch und physikalisch identische Spezifikationen auf.
In diesem Datenverarbeitungssystem 151 sind die drei tragba­ ren Computer 3a, 3b und 3c über den Anschlusshub 5 elek­ trisch mit der Videospielmaschine 2 verbunden. Die tragbaren Computer 3a, 3b und 3c wurden vorab mit jeweiligen Kommuni­ kationsanwendungen 50 und jeweiligen Funkkommunikationstrei­ bern 70 versehen, die mit jeweiligen Vorrichtungen 4a, 4b und 4c mit Funkfunktion kompatibel sind.
Jeder der tragbaren Computer 3a, 3b und 3c ist strukturmäßig identisch mit dem tragbaren Computer 3 gemäß dem ersten Aus­ führungsbeispiel.
In diesem Datenverarbeitungssystem 151 können, wie beim Da­ tenverarbeitungssystem 101 gemäß dem zweiten Ausführungsbei­ spiel, ein tragbarer Computer zum Liefern von Daten an die Videospielmaschine 2 und ein tragbarer Computer, der mit Da­ ten von der Videospielmaschine 2 versorgt wird, voneinander verschieden sein.
Genauer gesagt, können im Datenverarbeitungssystem 151 die Videospielmaschine 2 und die tragbaren Computer 3a, 3b die in den Fig. 7 und 8 dargestellten Funktionsabfolgen ausfüh­ ren, um Daten von den Vorrichtungen 4a, 4b mit Funkfunktion über die tragbaren Computer 3a, 3b in die Videospielmaschine 2 einzugeben, und die Videospielmaschine 2 und der tragbare Computer 3c können die in den Fig. 9 und 10 dargestellten Verarbeitungsabfolgen ausführen, um Daten von der Video­ spielmaschine 2 über den tragbaren Computer 3c in die Vor­ richtung 4b mit Funkfunktion einzugeben.
Für eine derartige Betriebsart bedient der Benutzer den Ein­ gabeblock 12 zum Einstellen der tragbaren Computer 3a, 3b als tragbare Computer zum Eingeben von Daten in die Video­ spielmaschine 2 sowie zum Einstellen des tragbaren Computers 3c als tragbaren Computer zum Ausgeben von Daten aus der Videospielmaschine 2. Ferner erfolgen Einstellungen an der von der Videospielmaschine 2 gelieferten Kommunikationsan­ wendung 50 oder einer anderen durch sie abgearbeiteten An­ wendung, um die tragbaren Computer 3a, 3b zum Eingeben von Daten in die Videospielmaschine 2 vom tragbaren Computer 3b zum Ausgeben von Daten aus der Videospielmaschine 2 zu un­ terscheiden.
Selbst wenn mehrere tragbare Computer mittels des Anschluss­ hubs 5 mit der Videospielmaschine 2 verbunden sind, können sie in solche zum Eingeben von Daten aus externen Vorrich­ tungen mit Funkfunktion in die Videospielmaschine 2 sowie solche zum Eingeben von Daten aus der Videospielmaschine 2 in externe Vorrichtungen mit Funkfunktion aufgeteilt werden, und die verschiedenen Gruppen tragbarer Computer können die Daten unabhängig voneinander eingeben.
Im Datenverarbeitungssystem 151 können demgemäß die Video­ spielmaschine 2 und die drei oder mehr tragbaren Computer miteinander verbunden werden, um Daten zu senden und zu emp­ fangen.
Im Datenverarbeitungssystem 151 werden ferner, wie beim Da­ tenverarbeitungssystem 101 gemäß dem zweiten Ausführungsbei­ spiel, von den Vorrichtungen 4a, 4b mit Funkfunktion über die tragbaren Computer 3a, 3b in die Videospielmaschine 2 in den in Fig. 11 dargestellten Schritten S61 bis S66 und den in Fig 13. dargestellten Schritten S81 bis S84 eingegebenen Daten durch die Videospielmaschine 2 im in Fig. 13 darge­ stellten Schritt S85 verarbeitet, und die verarbeiteten Da­ ten werden in in Fig. 12 dargestellten Schritten S67 bis S73 und in Fig. 14 dargestellten Schritten S86 bis S89 an den anderen tragbaren Computer 3c ausgegeben und an die andere Vorrichtung 4c mit Funkfunktion übertragen. Demgemäß können die von den Vorrichtungen 4a, 4b mit Funkfunktion über die tragbaren Computer 3a, 3b in die Videospielmaschine 2 einge­ gebenen Daten durch diese verarbeitet werden, und die verar­ beiteten Daten können über den tragbaren Computer 3c an die Vorrichtung 4c mit Funkfunktion gesendet werden.
Beim Datenverarbeitungssystem 151 besteht für die mit der Videospielmaschine 2 verbundenen tragbaren Computer keine Beschränkung auf drei tragbare Computer, sondern es können so viele wie gewünscht sein.
Nachfolgend wird unter Bezugnahme auf Fig. 17 ein Datenver­ arbeitungssystem 201 gemäß einem vierten Ausführungsbeispiel der Erfindung beschrieben. Das Datenverarbeitungssystem 201 verfügt über eine Grundanordnung, die zu der des Datenverar­ beitungssystems 1 gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel ähn­ lich ist, jedoch mit dem Unterschied, dass zwei Vorrichtun­ gen mit Funkfunktion mit dem tragbaren Computer 3 verbunden sind. Diejenigen Teile des Datenverarbeitungssystems 201, die mit denen des Datenverarbeitungssystems 1 identisch sind, sind mit denselben Bezugszahlen bezeichnet, und sie werden nachfolgend nicht im Einzelnen beschrieben.
Wie es in Fig. 17 dargestellt ist, umfasst das Datenverar­ beitungssystem 201 eine als Haupteinheit dienende Video­ spielmaschine 2 zum Verarbeiten von Daten und einen als Un­ tereinheit dienenden tragbaren Computer 3. Der tragbare Com­ puter 3 ist lösbar mit der Videospielmaschine 2 verbunden. Er ist mit zwei Vorrichtungen 4a, 4b mit Funkfunktion für Funkübertragungsstrecken miteinander im Zeitmultiplex oder Bandbreitenmultiplex verbunden. Der tragbare Computer 3 wur­ de vorab mit Kommunikationsanwendungen 50 und Funkkommunika­ tionstreibern 70 versorgt, die mit den jeweiligen Vorrich­ tungen 4a, 4b mit Funkfunktion kompatibel sind.
Im Datenverarbeitungssystem 201 kann der tragbare Computer 3 Daten von der Vorrichtung 4a mit Funkfunktion empfangen, und er kann Daten von der Videospielmaschine 2 an die andere Vorrichtung 4b mit Funkfunktion ausgeben.
In diesem Datenverarbeitungssystem 201 werden zwischen dem tragbaren Computer 3 und den Vorrichtungen mit Funkfunktion errichtete Kommunikationsübertragungsstrecken so gewechselt, dass Daten von der Vorrichtung 4a mit Funkfunktion in in Fig. 11 dargestellten Schritten S61 bis S66 durch den trag­ baren Computer 3 empfangen werden und von der Videospielma­ schine 2 in in Fig. 12 dargestellten Schritten S67 bis S73 durch den tragbaren Computer 3 an die andere Vorrichtung 4b mit Funkfunktion gesendet werden.
In diesem Datenverarbeitungssystem 201 können demgemäß der tragbare Computer 3 und die zwei Vorrichtungen 4a, 4b mit Funkfunktion miteinander verbunden werden, um Daten zu sen­ den und zu empfangen.
Im Datenverarbeitungssystem 201 können fortlaufend von der Vorrichtung 4a mit Funkfunktion über den tragbaren Computer 3 an die Videospielmaschine 2 gesendete Daten durch diese verarbeitet werden, und die verarbeiteten Daten können über den tragbaren Computer 3 an die andere Vorrichtung 4b mit Funkfunktion gesendet und von dieser genutzt werden. Dabei können die Daten durch die Videospielmaschine 2 entsprechend einer vom Benutzer über den Eingabeblock 12 eingegebenen Steuerungseingabe verarbeitet werden.
Nachfolgend wird unter Bezugnahme auf die Fig. 18 ein Daten­ verarbeitungssystem 251 gemäß einem fünften Ausführungsbei­ spiel der Erfindung beschrieben. Dieses Datenverarbeitungs­ system 251 verfügt über einen Grundaufbau, der zu dem des Datenverarbeitungssystems 201 gemäß dem vierten Ausführungs­ beispiel ähnlich ist, mit der Ausnahme, dass drei oder mehr Vorrichtungen mit Funkfunktion mit dem tragbaren Computer 3 verbunden sind. Diejenigen Teile des Datenverarbeitungssys­ tems 251, die mit denen des Datenverarbeitungssystems 1 identisch sind, sind mit denselben Bezugszahlen gekennzeich­ net, und sie werden unten nicht im Einzelnen beschrieben. Beim veranschaulichten Ausführungsbeispiel sind drei Vor­ richtungen 4a, 4b, 4c mit Funkfunktion mit dem tragbaren Computer 3 verbunden.
Wie es in Fig. 18 dargestellt ist, umfasst das Datenverar­ beitungssystem 251 eine als Haupteinheit dienende Video­ spielmaschine 2 zum Verarbeiten von Daten sowie einen als Untereinheit dienenden tragbaren Computer 3. Der tragbare Computer 3 ist lösbar mit der Videospielmaschine 2 verbun­ den. Er ist mit drei Vorrichtungen 4a, 4b, 4c mit Funkfunk­ tion für wechselseitige Funkkommunikationsvorgänge auf Zeit­ multiplex- oder Bandbreitenmultiplexweise verbunden. Der tragbare Computer 3 wurde vorab mit Kommunikationsanwendun­ gen 50 und Funkkommunikationstreibern 70 versehen, die mit den jeweiligen Vorrichtungen 4a, 4b, 4c mit Funkfunktion kompatibel sind.
Im Datenverarbeitungssystem 251 kann der tragbare Computer 3 Daten von den Vorrichtungen 4a, 4b, 4c mit Funkfunktion emp­ fangen, und er kann Daten von der Videospielmaschine 2 an die Vorrichtung 4c mit Funkfunktion ausgeben.
Im Datenverarbeitungssystem 251 werden, genauer gesagt, zwi­ schen dem tragbaren Computer 3 und den Vorrichtungen mit Funkfunktion errichtete Kommunikationsübertragungsstrecken so gewechselt, dass Daten von den Vorrichtungen 4a, 4b mit Funkfunktion in den in Fig. 11 dargestellten Schritten S61 bis S66 vom tragbaren Computer 3 empfangen werden und von der Videospielmaschine 2 gesendete Daten in in Fig. 12 dar­ gestellten Schritten S67 bis S73 durch den tragbaren Compu­ ter 3 an die Vorrichtung 4c mit Funkfunktion gesendet wer­ den.
Für eine derartige Betriebsart betätigt der Benutzer den Eingabeblock 12 zum Einstellen der Vorrichtungen 4a, 4b mit Funkfunktion als Vorrichtungen zum Eingeben von Daten in den tragbaren Computer sowie zum Einstellen der Vorrichtung 4c mit Funkfunktion als Vorrichtung, die mit Daten vom tragba­ ren Computer 3 innerhalb des Datenverarbeitungssystems 251 versorgt wird. Ferner erfolgen in der von der Videospielma­ schine 2 gelieferten Kommunikationsanwendung 50 sowie ande­ ren von der Videospielmaschine 2 abgearbeiteten Anwendungen Einstellungen zum Unterscheiden der Vorrichtungen 4a, 4b mit Funkfunktion zum Eingeben von Daten in den tragbaren Compu­ ter 3 von der Vorrichtung 4c mit Funkfunktion, die vom trag­ baren Computer 3 mit Daten innerhalb des Datenverarbeitungs­ systems 251 versorgt wird.
Im Datenverarbeitungssystem 251 können demgemäß der tragbare Computer 3 und drei oder mehr Vorrichtungen mit Funkfunktion miteinander verbunden werden, um Daten zu senden und zu emp­ fangen.
Im Datenverarbeitungssystem 251 können, wie beim Datenverar­ beitungssystem 201 gemäß dem vierten Ausführungsbeispiel, fortlaufend von den Vorrichtungen 4a, 4b mit Funkfunktion über den tragbaren Computer 3 an die Videospielmaschine 2 gesendete Daten durch diese verarbeitet werden, und die ver­ arbeiteten Daten können über den tragbaren Computer 3 an die Vorrichtung 4c mit Funkfunktion gesendet und von dieser ver­ wendet werden.
Nachfolgend wird unter Bezugnahme auf die Fig. 19 bis 26 ein Videounterhaltungssystem als spezielles Beispiel der Daten­ verarbeitungssysteme gemäß den obigen Ausführungsbeispielen beschrieben. In den Fig. 19 bis 26 ist das Datenverarbei­ tungssystem mit der Videospielmaschine 2 und dem tragbaren Computer 3 (den tragbaren Computern 3a, 3b, 3c beim zweiten und dritten Ausführungsbeispiel) als Videounterhaltungssys­ tem aufgebaut, das ein Videospielgerät 301 und tragbare elektronische Vorrichtungen 400 umfasst.
Die Videospielmaschine 2 entspricht dem Videospielgerät 301, und der tragbare Computer 3 entspricht der tragbaren elek­ tronischen Vorrichtung 400. Genauer gesagt, entsprechen die CPU 11 und der Hauptspeicher 14 der Videospielmaschine 2 einer CPU 351 bzw. einem Hauptspeicher 353 des in Fig. 19 dargestellten Videospielgeräts 301, und der Funkkommunikati­ onsblock 41, der nichtflüchtige Speicher 42 und die CPU 45 des tragbaren Computers 3 entsprechen einer Einrichtung 448 für drahtlose Kommunikation, einem nichtflüchtigen Speicher 446 bzw. einer Steuerungseinrichtung 441, die in Fig. 25 dargestellt sind.
Wie es in den Fig. 19 und 20 dargestellt ist, liest das Vi­ deospielgerät 301 ein Anwendungsprogramm von einem Aufzeich­ nungsträger und führt dieses entsprechend Anweisungen vom Benutzer, d. h. einem Spieler, aus. Z. B. führt das Video­ spielgerät 301 ein Spielprogramm aus, um hauptsächlich ein Spiel zu betreiben, Bilder für dasselbe anzuzeigen und Töne auszugeben.
Das Videospielgerät 301 verfügt über ein rechteckiges Gehäu­ se 302, in dem eine Plattenladeeinheit 303 im Wesentlichen zentral untergebracht ist, um eine optische Platte, wie eine CD-ROM oder dergleichen, als Aufzeichnungsträger zum Liefern eines Anwendungsprogramms, wie eines Spielprogramms oder dergleichen, aufzunehmen. Das Gehäuse 302 trägt einen Rück­ setzschalter 304 zum Rücksetzen eines Videospiels, einen Spannungsversorgungsschalter 5, einen Plattensteuerungs­ schalter 306 zum Steuern des Ladevorgangs für die optische Platte sowie zwei Steckplätze 307A, 307B.
Das Videospielgerät 301 kann über eine Kommunikationsüber­ tragungsstrecke statt von einem Aufzeichnungsträger mit ei­ nem Anwendungsprogramm versorgt werden.
Die tragbare elektronische Vorrichtung 400 und eine Hand­ steuerung 320 können mit den Steckplätzen 307A, 307B verbun­ den werden.
Die Handsteuerung 320 verfügt über ein erstes und zweites Steuerungsfeld 321, 322, eine linke Taste 323L, eine rechte Taste 323R, eine Starttaste 324, eine Auswähltaste 325, Ana­ logsteuerungsfelder 321, 322, einen Modusauswählschalter 333 zum Auswählen von Steuerungsmodi für die Analogsteuerungs­ felder 331, 332 und eine Hinweiseinrichtung 334 zum Anzeigen des ausgewählten Steuerungsmodus. Die Handsteuerung 320 ver­ fügt auch über einen in ihr angeordneten Schwingungsmecha­ nismus (nicht dargestellt), um der Handsteuerung 320 abhän­ gig vom Verlauf des Videospiels Schwingungen zu verleihen. Die Handsteuerung 320 ist über einen Verbinder 326 elek­ trisch mit dem Steckplatz 307B im Gehäuse 302 verbunden.
Wenn zwei Handsteuerungen 320 mit den Steckplätzen 307A, 307B verbunden werden, können zwei Benutzer oder Spieler das Videounterhaltungssystem gemeinsam nutzen, um z. B. ein Wettstreitspiel zu spielen. Das Videospielgerät 301 kann mehr oder weniger als zwei Steckplätze 307A, 307B aufweisen.
Wie es in den Fig. 21 bis 23 dargestellt ist, verfügt die tragbare elektronische Vorrichtung 400 über ein Gehäuse 401, das ein Handsteuerungsfeld 420 zum Eingeben verschiedener Einzelinformationen, eine Anzeigeeinheit 430, wie ein Flüs­ sigkristalldisplay (LCD) oder dergleichen sowie ein Fenster 440 für drahtlose Kommunikation, wie Infrarotkommunikation, mit einer Befehlseinheit (nicht dargestellt) mit drahtloser Kommunikation aufweist.
Das Gehäuse 401 verfügt über eine obere Schale 401a und eine untere Schale 401b, und es beherbergt eine Leiterplatte, die Speicherbauteile usw. trägt. Das Gehäuse 401 ist so geformt, dass es in einen der Steckplätze 307A, 307B im Gehäuse 302 einführbar ist.
Das Fenster 440 ist an einem im Wesentlichen halbkreisförmi­ gen Ende des Gehäuses 401 angebracht. Die Anzeigeeinheit 430 belegt im Wesentlichen die Hälfte der Fläche der oberen Schale 401a des Gehäuses 401, und sie ist nahe dem Fenster 440 positioniert.
Das Handsteuerungsfeld 420 verfügt über mehrere Steuerungs­ tasten 421, 422 zum Eingeben von Ereignisbefehlen und zum Vornehmen verschiedener Auswahlvorgänge. Das Handsteuerungs­ feld 420 belegt im Wesentlichen die andere Halbfläche der oberen Schale 401a, und es ist entfernt vom Fenster 440 po­ sitioniert. Das Handsteuerungsfeld 420 ist auf einem Deckel 410 angeordnet, der verschwenkbar am Gehäuse 401 montiert ist. Die Steuerungstasten 421, 422 erstrecken sich ausgehend von der Oberseite des Deckels 410 zu seiner Unterseite; sie sind für eine Bewegung in die Oberfläche des Deckels 410 hinein und aus ihr heraus am Deckel 410 montiert.
Die tragbare elektronische Vorrichtung 400 verfügt über eine im Gehäuse 410 angeordnete Leiterplatte, die dem Deckel 410 zugewandt ist, wenn er über dem Gehäuse 401 geschlossen ist. Die Leiterplatte trägt mehrere Schaltfedern, die in Ausrich­ tung mit den jeweiligen Steuerungstasten 421, 422 positio­ niert sind, wenn der Deckel 410 über dem Gehäuse 401 ge­ schlossen ist. Wenn eine der Steuerungstasten 421, 422 vom Benutzer niedergedrückt wird, betätigt sie die entsprechende Schalterfeder, um auf einen Druckschalter, wie z. B. einen Membranschalter, zu drücken.
Wie es in Fig. 20 dargestellt ist, wird die tragbare elek­ tronische Vorrichtung 400 mit geöffnetem Deckel 410 in den Steckplatz 307A im Gehäuse 302 des Videospielgeräts 301 ein­ geführt.
Das Videospielgerät 301 und die tragbare elektronische Vor­ richtung 400 verfügen jeweils über das Aussehen und den Auf­ bau, wie sie oben beschrieben sind.
Die Fig. 24 und 25 zeigen Schaltungsanordnungen des Video­ spielgeräts 301 und der tragbaren elektronischen Vorrichtung 400.
Wie es in Fig. 24 dargestellt ist, verfügt das Videospielge­ rät 301 über ein Steuerungssystem 350 mit einer zentralen Verarbeitungseinheit (CPU) 351 und Peripherievorrichtungen derselben, ein Graphiksystem 360 mit einer Graphikverarbei­ tungseinheit (GPU) 362 zum Aufzeichnen von Bilddaten in ei­ nem Vollbildpuffer 363, ein Tonsystem 370 mit einer Tonver­ arbeitungseinheit (SPU) 371 zum Erzeugen musikalischer Töne und Schalleffekten, eine optische Plattensteuerung 380 zum Steuern einer optischen Platte, auf der Anwendungsprogramme aufgezeichnet sind, eine Kommunikationssteuerung 390 zum Steuern von Signalen von der Handsteuerung 320, über die An­ weisungen vom Benutzer eingegeben werden, um an die und von der Spieleinstellung speichernden Speicherkarte gelieferte Daten sowie die tragbare elektronische Vorrichtung 400 zu steuern, einen Bus 395, mit dem das Steuerungssystem 350, das Graphiksystem 360, das Tonsystem 370, die optische Plat­ tensteuerung 380 und die Kommunikationssteuerung 390 verbun­ den sind, eine parallele I/O-Schnittstelle (PIO) 396 und eine serielle I/O-Schnittstelle (SIO) 397, die Schnittstel­ len zu anderen Vorrichtungen bilden.
Das Steuerungssystem 350 umfasst eine CPU 351, eine Steue­ rung 352 für periphere Vorrichtungen zum Steuern einer Da­ tenübertragung mit direktem Speicherzugriff (DMA), einen Hauptspeicher 353 mit einem Direktzugriffsspeicher (RAM) und einem Festwertspeicher (ROM) 354 zum Speichern eines Pro­ gramms wie eines Betriebssystems oder dergleichen zum Ver­ walten des Hauptspeichers 353, des Graphiksystems 360 und des Tonsystems 370.
Die CPU 351 steuert das Videospielgerät 301 durch Abarbeiten des im ROM 354 gespeicherten Betriebssystems in seiner Ge­ samtheit.
Wenn das Videospielgerät 301 eingeschaltet wird, arbeitet die CPU 351 das im ROM 354 gespeicherte Betriebssystem ab, um den Steuerungsvorgang für das Graphiksystem 360, das Ton­ system 370 usw. zu starten. Wenn z. B. das Betriebssystem abgearbeitet wird, initialisiert die CPU 351 das Videospiel­ gerät 301 in seiner Gesamtheit, um seinen Betrieb eindeutig zu machen, und danach steuert sie die optische Plattensteue­ rung 380 an, um ein auf einer optischen Platte aufgezeichne­ tes Anwendungsprogramm auszuführen. Wenn das Anwendungspro­ gramm ausgeführt wird, steuert die CPU 351 das Graphiksystem 360, das Tonsystem 370 usw. abhängig vom vom Benutzer einge­ gebenen Anwendungen, um dadurch die Anzeige von Bildern und die Erzeugung von Musiktönen und Schalleffekten zu steuern.
Die CPU 351 entspricht der CPU 11 der Videospielmaschine 2, und sie dient zur Gewinnung von Daten, die durch die tragba­ re elektronische Vorrichtung 400 empfangen und an diese ge­ sendet werden.
Das Graphiksystem 360 arbeitet als Graphikprozessor 15 der Videospielmaschine 2. Das Graphiksystem 360 umfasst eine Geometrietransformationsmaschine (GTE = Geometry Transfer Engine) 361 zum Ausführen von Koordinatentransformationsvor­ gängen und anderen Verarbeitungsvorgängen, eine GPU 362 zum Auftragen von Bilddaten entsprechend Befehlen von der CPU 351, einen Vollbildpuffer 363 zum Speichern von durch die GPU 362 aufgetragenen Bilddaten und einen Bilddecodierer 364 zum Decodieren von Bilddaten, die durch orthogonale Trans­ formation wie diskrete Cosinustransformation komprimiert und codiert wurden.
Die GTE 361 verfügt über einen Parallelmechanismus für arithmetische Operationen zum Ausführen mehrerer arithmeti­ scher Operationen parallel zueinander, und sie kann Koordi­ natentransformation, Lichtquellenberechnungen, Matrizenbe­ rechnungen oder Vektorberechnungen mit hoher Geschwindigkeit auf eine Anforderung der CPU 351 hin ausführen. Genauer ge­ sagt, kann die GTE 361 z. B. die Koordinaten von maximal 1,5 Millionen Polygonen pro Sekunde für einen Schattenbil­ dungsprozess in der Ebene berechnen, um ein Dreieckspolygon mit einer Farbe aufzutragen. Durch die GTE 361 kann das Vi­ deospielgerät 301 die Belastung der CPU 351 verringern und Koordinatenberechnungen mit hoher Geschwindigkeit ausführen.
Entsprechend einem Bildauftragbefehl von der CPU 351 trägt die GPU 362 ein Polygon oder dergleichen in den Vollbildpuf­ fer 363 ein. Die GPU 362 kann maximal 360.000 Polygone pro-Sekunde eintragen.
Der Vollbildpuffer 363 umfasst einen Doppelport-RAM, und er kann gleichzeitig von der GPU 362 eingeschriebene Bilddaten oder vom Hauptspeicher 353 übertragene Bilddaten speichern sowie Bilddaten zur Anzeige lesen. Der Vollbildpuffer 363 verfügt über eine Speicherkapazität von z. B. 1 MBytes, und er wird als 16-Bit-Matrix mit Horizontalzeilen von 1024 Pi­ xeln und Vertikalspalten von 512 Pixeln gehandhabt.
Der Vollbildpuffer 363 verfügt über einen Anzeigebereich zum Speichern von als Videoausgangsdaten auszugebenden Bildda­ ten, einen CLUT(Color Look-up Table)-Bereich zum Speichern einer Farbnachschlagetabelle, auf die durch die GPU 362 Be­ zug genommen wird, wenn sie ein Polygon oder dergleichen schreibt, und einen Texturbereich zum Speichern von Textur­ daten, die Koordinatentransformationen zu unterziehen sind, wenn ein Polygon geschrieben wird und diese auf ein von der GPU 362 geschriebenes Polygon abgebildet werden. Der CLUT-Bereich und der Texturbereich variieren dynamisch, wenn der Anzeigebereich variiert.
Der Bilddecodierer 364 wird von der CPU 351 gesteuert, um Bilddaten eines stehenden oder bewegten Bilds zu decodieren, wie sie im Hauptspeicher 353 gespeichert sind, und um das decodierte Bild in den Hauptspeicher 353 einzuspeichern. Durch den Bilddecodierer 364 wiedergegebene Bilddaten werden durch die GPU 362 an den Vollbildpuffer 363 übertragen, und sie können als Hintergrund für eine durch die GPU 362 ge­ schriebenes Bild verwendet werden.
Das Tonsystem 370 umfasst eine SPU 371 zum Erzeugen von Mu­ siktönen, Schalleffekten usw. auf Grundlage von Befehlen von der CPU 351, einen Tonpuffer 372 zum Speichern von Signal­ verlaufsdaten aus der SPU 371 sowie einen Lautsprecher 373 zum Ausgeben von Musiktönen, Schalleffekten usw., wie sie von der SPU 371 erzeugt werden.
Die SPU 371 verfügt über ADPCM(Adaptive Differential PCM)-Funktion zum Wiedergeben von 16-Bit-Tondaten, die durch ADPCM als differenzielle 4-Bit-Tondaten codiert wurden, Wie­ dergabefunktion zum Wiedergeben der im Tonpuffer 372 gespei­ cherten Signalverlaufsdaten zum Erzeugen von Schalleffekten usw. sowie Modulationsfunktion zum Modulieren und Wiederge­ ben der im Tonpuffer 372 gespeicherten Signalverlaufsdaten.
Das Tonsystem 370 kann als abtastende Tonquelle verwendet werden, die Musiktöne, Schalleffekte usw. auf Grundlage der im Tonpuffer 372 gespeicherten Signalverlaufsdaten entspre­ chend Befehlen von der CPU 351 erzeugt.
Die optische Plattensteuerung 380 umfasst ein optisches Plattenlaufwerk 381 zum Wiedergeben von Anwendungsprogrammen und Daten, wie sie auf einer optischen Platte wie einer CD-ROM oder dergleichen gespeichert sind, einen Decodierer 382 zum Decodieren von Programmen und Daten, die unter Hin­ zufügung eines Fehlerkorrekturcodes (ECC) zu ihnen aufge­ zeichnet sind, und einen Puffer 383 zum Zwischenspeichern von aus dem optischen Plattenlaufwerk 388 ausgelesenen Da­ ten, damit die Daten von der optischen Platte mit hoher Ge­ schwindigkeit gelesen werden können. Mit dem Decodierer 382 ist eine Hilfs-CPU 384 verbunden.
Zu auf der optischen Platte, die durch das optische Platten­ laufwerk 381 gelesen wird, aufgezeichneten Tondaten gehören aus analogen Tonsignalen umgesetzte PCM-Daten, zusätzlich zu den ADPCM-Daten. Die ADPCM-Daten, die als differenzielle 4-Bit-Daten zu digitalen 16-Bit-Daten aufgezeichnet sind, wer­ den durch den Decodierer 382 decodiert, an die SPU 371 ge­ liefert, durch diese in analoge Daten umgesetzt und an den Lautsprecher 373 geliefert, um diesen zu betreiben. Die PCM-Daten, die als digitale 16-Bit-Daten aufgezeichnet sind, werden durch den Decodierer 382 decodiert und dann an den Lautsprecher 373 geliefert, um diesen zu betreiben.
Die Kommunikationssteuerung 390 umfasst einen Kommunikati­ onssteuerungsmechanismus 391 zum Steuern der Kommunikation mit der CPU 351 über den Bus 395, einen Steuerungsverbinder 309, mit dem die Handsteuerung 320 zum Eingeben von Anwei­ sungen durch den Benutzer verbunden ist, und ein Paar Spei­ cherkarten-Einführeinheiten 308A, 308B (siehe auch Fig. 20) zum Aufnehmen einer Speicherkarte 300 als Hilfsspeicherein­ richtung zum Speichern von Spieleinstellwerten usw., wobei die tragbare elektronische Vorrichtung 400, die Speicherkar­ ten-Einführeinheiten 308A, 308B durch den Kommunikations­ steuerungsmechanismus 391 gesteuert werden.
Das Videospielgerät 301 mit dem obigen Aufbau kann dieselben Funktionen wie die Videospielmaschine 2 haben.
Genauer gesagt, sendet das Videospielgerät 301 die Kommuni­ kationsanwendung 50 und den Funkkommunikationstreiber 70 für die tragbare elektronische Vorrichtung 400, die auf dem Auf­ zeichnungsträger oder dergleichen aufgezeichnet sind, über den Kommunikationssteuerungsmechanismus 391 an die tragbare elektronische Vorrichtung 400. Das Videospielgerät 301 spei­ chert die von der tragbaren elektronischen Vorrichtung 400 über den Kommunikationssteuerungsmechanismus 391 empfangenen Daten in den Hauptspeicher 353 ein. Das Videospielgerät 301 verarbeitet die empfangenen Daten und sendet die verarbeite­ ten Daten an die tragbare elektronische Vorrichtung 400.
Wie es in Fig. 25 dargestellt ist, umfasst die tragbare elektronische Vorrichtung 400 eine Steuerungseinrichtung 441, einen Geräteanschlussverbinder 442, eine Eingabeein­ richtung 443, eine Anzeigeeinrichtung 444, eine Takt­ signal-Funktionseinheit 445, einen nichtflüchtigen Speicher 446, einen Lautsprecher 447, eine Einrichtung 448 für drahtlose Kommunikation sowie eine Funkempfangseinrichtung 449 als Da­ ten-Sende/Empfangs-Einrichtung, eine Batterie 450 und einen Spannungsversorgungsanschluss 451 und eine Diode 452 als Spannungsversorgungseinrichtung.
Die Steuerungseinrichtung 441 verfügt z. B. über einen Mi­ krocomputer, und sie wirkt als CPU 45 des tragbaren Compu­ ters 3. Sie verfügt über einen Programmspeicher 441a, der als Programmspeichereinrichtung in ihr angeordnet ist.
Der Geräteanschlussverbinder 442 dient als Anschlusseinrich­ tung für Anschluss an einen Steckplatz einer anderen Infor­ mationshandhabungsvorr 14900 00070 552 001000280000000200012000285911478900040 0002019935493 00004 14781ichtung oder dergleichen.
Die Eingabeeinrichtung 443 dient als Eingabeblock 46 des tragbaren Computers 3. Die Eingabeeinrichtung 443 verfügt über Steuerungstasten zum Steuern eines im Programmspeicher 441a abgespeicherten Programms.
Die Anzeigeeinrichtung 444 dient als Anzeigeblock 47 des tragbaren Computers 3. Die Anzeigeeinrichtung 444 verfügt über ein Flüssigkristalldisplay oder dergleichen zum Anzei­ gen verschiedener Einzelinformationen.
Die Taktsignal-Funktionseinheit 445 ist so ausgebildet, dass sie z. B. die Zeit auf der Anzeigeeinrichtung 444 anzeigt.
Der nichtflüchtige Speicher 446 dient dazu, verschiedene Da­ ten zu speichern. Z. B. verfügt der nichtflüchtige Speicher 446 über einen Halbleiterspeicher wie einen Flashspeicher, der gespeicherte Daten selbst dann aufrechterhalten kann, wenn die tragbare elektronische Vorrichtung 400 ausgeschal­ tet ist.
Da die tragbare elektronische Vorrichtung 400 über die Bat­ terie 450 verfügt, kann der nichtflüchtige Speicher 446 ei­ nen statischen Direktzugriffsspeicher (SRAM) aufweisen, der Daten mit hoher Geschwindigkeit speichern und lesen kann.
Der nichtflüchtige Speicher 446 entspricht dem nichtflüchti­ gen Speicher 42 des tragbaren Computers 3. Er speichert die Kommunikationsanwendung 50 und den Funkkommunikationstreiber 70, die vom Aufzeichnungsträger oder dergleichen im Video­ spielgerät 301 geliefert werden und dazu erforderlich sind, dass die tragbare elektronische Vorrichtung 400 Funkkommuni­ kationsvorgänge mit der externen Vorrichtung 4 mit Funkfunk­ tion ausführt, und er speichert auch von der tragbaren elek­ tronischen Vorrichtung 400 empfangene Daten.
Die tragbare elektronische Vorrichtung 400 kann einen Spei­ cher (nicht dargestellt) aufweisen, der dem Arbeitsspeicher 43 des tragbaren Computers 3 entspricht, um die Kommunika­ tionsanwendung 50, den Funkkommunikationstreiber 70 und emp­ fangene Daten zu speichern.
Die Batterie 450 ermöglicht es auch, dass die tragbare elek­ tronische Vorrichtung 400 dann unabhängig betreibbar ist, wenn sie aus den Steckplätzen 307A, 307B im Gehäuse 302 des Videospielgeräts 301 herausgenommen ist.
Die Batterie 450 ist eine ladbare Sekundärbatterie. Wenn die tragbare elektronische Vorrichtung 400 in einen der Steck­ plätze 307A, 307B im Gehäuse 302 des Videospielgeräts 301 eingesetzt wird, wird die Batterie 450 mit elektrischer Energie vom Videospielgerät 301 versorgt. Genauer gesagt, Verfügt die Batterie 450 über einen Anschluss, der über eine Diode 451 zum Sperren eines Stroms in Rückwärtsrichtung mit dem Spannungsversorgungsanschluss verbunden ist. Wenn die tragbare elektronische Vorrichtung 400 mit dem Gehäuse 402 verbunden ist, wird vom Spannungsversorgungsanschluss elek­ trische Energie über die genannte Diode 451 an die Batterie 450 geliefert.
Die Einrichtung 448 für drahtlose Kommunikation verfügt über den Funkkommunikationsblock 41 des tragbaren Computers 3, und sie ist so ausgebildet, dass sie Datenkommunikationsvor­ gänge mit einer anderen Speicherkarte oder dergleichen über Infrarotstrahlung oder dergleichen ausführt. Die Einrichtung 448 für drahtlose Kommunikation ist ebenfalls so ausgebil­ det, dass sie verschiedene Daten empfängt, die von einer an­ deren Speicherkarte oder dergleichen gesendet werden.
Die Funkempfangseinrichtung 449 ist so ausgebildet, dass sie verschiedene durch Funksendungen übertragene Daten empfängt.
Der Lautsprecher 447 ist als Schallerzeugungseinrichtung zum Erzeugen von Schall entsprechend einem Programm aufgebaut.
Die obigen Komponenten oder Einrichtungen der tragbaren elektronischen Vorrichtung 400 sind mit der Steuerungsein­ richtung 441 verbunden und werden unter Steuerung durch die­ se betrieben.
Fig. 26 zeigt Steuerungseinzelteile der Steuerungseinrich­ tung 441. Wie es in Fig. 26 dargestellt ist, verfügt die Steuerungseinrichtung 448 über eine Geräteanschluss-Schnitt­ stelle für Anschluss an eine Informationshandhabungsvorrich­ tung, eine Speicherschnittstelle zum Ausgeben von Daten aus einem Speicher und zum Eingeben von Daten in diesen, eine Anzeigeschnittstelle, eine Steuerungseingangssignal-Schnitt­ stelle, eine Tonschnittstelle, eine Schnittstelle für draht­ lose Kommunikation, eine Taktsignalverwaltung-Schnittstelle und eine Programmherunterlade-Schnittstelle.
Die tragbare elektronische Vorrichtung 400 mit der Eingabe­ einrichtung 443, wie Tastenschaltern zum Steuern eines aus­ zuführenden Programms sowie der Anzeigeeinrichtung 444 wie einem LCD, dient auch zusätzlich zu den Funktionen des trag­ baren Computers 3 als tragbare Spielvorrichtung, wenn eine Spielanwendung ausgeführt wird.
Die tragbare elektronische Vorrichtung 400 verfügt über die Funktion, ein Anwendungsprogramm vom Videospielgerät 301 herunterladen zu können und das heruntergeladene Anwendungs­ programm in den Programmspeicher 441a im Mikrocomputer 441 einzuspeichern. Durch diese Funktion ist es möglich, Anwen­ dungsprogramme und verschiedene Treibersoftware, die die tragbare elektronische Vorrichtung 400 betreiben, leicht zu ändern.
Die so aufgebaute tragbare elektronische Vorrichtung 400 kann dieselben Funktionen wie der tragbare Computer 3 auf­ weisen.
Genauer gesagt, speichert die tragbare elektronische Vor­ richtung 400 die Kommunikationsanwendung 50 und den Funkkom­ munikationstreiber 70, wie sie vom Videospielgerät 301 ge­ liefert werden, in den nichtflüchtigen Speicher 446 oder ei­ nen nicht dargestellten Speicher ein, damit die tragbare elektronische Vorrichtung 400 Funkkommunikationsvorgänge mit der externen Vorrichtung 4 mit Funkfunktion ausführen kann. Danach empfängt die tragbare elektronische Vorrichtung 400 Daten, wie sie von der externen Vorrichtung 4 mit Funkfunk­ tion gesendet werden, über die Einrichtung 448 für drahtlose Kommunikation, und sie speichert die empfangenen Daten in den nichtflüchtigen Speicher 446 oder den nicht dargestell­ ten Speicher ein. Die gespeicherten Daten werden über den Geräteanschlussverbinder 442 an das Videospielgerät 301 ge­ liefert. Die tragbare elektronische Vorrichtung 400 empfängt auch Daten vom Videospielgerät 301 und speichert die empfan­ genen Daten in den nichtflüchtigen Speicher 446 oder den nicht dargestellten Speicher ein. Die gespeicherten Daten werden über die drahtlose Kommunikationseinrichtung 448 an die externe Vorrichtung 4 mit Funkfunktion gesendet.
Das obige Videounterhaltungssystem ist ein spezielles Bei­ spiel der Videospielmaschine 2 und des tragbaren Computers 3.
Daher kann das Datenverarbeitungssystem 1 mit der Video­ spielmaschine 2 und dem tragbaren Computer 3 Daten an die externe Vorrichtung 4 mit Funkfunktion senden und Daten von dieser empfangen, und es arbeitet auch als Videounterhal­ tungssystem.
Die externe Vorrichtung 4 mit Funkfunktion kann eine belie­ bige Vorrichtung sein, insoweit sie über Funkkommunikations­ funktionen verfügt. Z. B. kann die externe Vorrichtung 4 mit Funkfunktion eine digitale Kamera, ein Notebook-PC, ein Desktop-PC, ein tragbares Telefon oder dergleichen sein. Von der Vorrichtung 4 mit Funkfunktion an die Videospielmaschine 2 gesendete Daten können z. B. Bilddaten sein. Da das Video­ spielgerät 301 über sehr hohe Fähigkeiten zum Verarbeiten von Bilddaten verfügt, kann das Datenverarbeitungssystem Bilder mit hoher Geschwindigkeit editieren. Unter Verwendung der Echtzeit-Datenverarbeitungsfähigkeiten des Videospiel­ geräts 301 kann das Datenverarbeitungssystem Daten auf eine vom Benutzer eingegebene Steuerungsanweisung hin verarbei­ ten.
Wie es oben im Einzelnen beschrieben ist, verfügt ein erfin­ dungsgemäßes System zur Datenverarbeitung über eine Haupt­ einheit zur Datenverarbeitung und über eine lösbar mit der Haupteinheit verbundene Untereinheit mit einer Kommunikati­ onseinrichtung. Ein Kommunikationseinrichtungs-Steuerungs­ programm, das die Haupteinheit von einer Datenversorgungs­ einrichtung erhalten hat, um Funkkommunikationsvorgänge zwi­ schen der Untereinheit und einer externen Vorrichtung mit Funkkommunikationsfunktion zu ermöglichen, wird von der Haupteinheit durch die Datenversorgungseinrichtung an die Untereinheit geliefert, und die Untereinheit speichert das gelieferte Kommunikationseinrichtungs-Steuerungsprogramm in eine Speichereinrichtung ein.
Wenn das von der Haupteinheit an die Untereinheit gelieferte Kommunikationseinrichtungs-Steuerungsprogramm durch die Un­ tereinheit betrieben wird, können Daten zwischen der Haupt­ einheit und der Untereinheit über Funkkommunikationsvorgänge gesendet und empfangen werden. Durch Ersetzen der Unterein­ heit durch jeweils verschiedene externe Vorrichtungen kann die Haupteinheit Funkkommunikationsvorgänge mit einer Anzahl externer Vorrichtungen ausführen.
Demgemäß ermöglicht es das System zur Datenverarbeitung, Da­ ten zwischen der Haupteinheit und der externen Vorrichtung über die Untereinheit zu senden und zu empfangen.
Bei diesem System zur Datenverarbeitung muss außerdem, da das Kommunikationseinrichtungs-Steuerungsprogramm von der Haupteinheit an die Untereinheit geliefert wird, dieses Pro­ gramm nicht in der Untereinheit resident sein, und demgemäß können Rechenressourcen der Untereinheit wirkungsvoll ge­ nutzt werden.
Bei diesem System zur Datenverarbeitung verfügt die Haupt­ einheit über eine Verarbeitungseinrichtung zum Verarbeiten eingegebener Daten. Daten, die die Untereinheit von der ex­ ternen Vorrichtung empfangen hat, werden als Eingabedaten an die Haupteinheit geliefert, und diese Eingabedaten werden durch die Verarbeitungseinrichtung verarbeitet, um verarbei­ tete Daten zu erzeugen. Die verarbeiteten Daten werden dann von der Haupteinheit entsprechend dem Kommunikationseinrich­ tungs-Steuerungsprogramm in der Untereinheit an die externe Vorrichtung gesendet.
Demgemäß kann das erfindungsgemäße System für Datenverarbei­ tung Daten mit hoher Geschwindigkeit auf Echtzeitweise auf Grundlage der Datenverarbeitungsfähigkeiten der Haupteinheit verarbeiten.
Z. B. werden Bilddaten von einer digitalen Kamera oder einem PC, die als Vorrichtung 4 mit Funkfunktion, d. h. als exter­ ne Vorrichtung dienen, über den tragbaren Computer an die Videospielmaschine 2 als Haupteinheit geliefert, die über sehr hohe Bilddaten-Verarbeitungsfähigkeiten verfügt. Die Bilddaten werden dann durch die Videospielmaschine 2 verar­ beitet. Die verarbeiteten Bilddaten werden über den tragba­ ren Computer 3 an die digitale Kamera oder den PC als Vor­ richtung 4 mit Funkfunktion zurückgesendet. Daher können Bilder auf Grundlage der verarbeiteten Bilddaten auf der di­ gitalen Kamera oder dem PC angesehen werden.
Bei einem erfindungsgemäßen Datenverarbeitungsverfahren wird eine Untereinheit mit einer Speichereinrichtung lösbar mit einer Haupteinheit zum Verarbeiten von Daten verbunden, und ein Kommunikationseinrichtungs-Steuerungsprogramm, das die Haupteinheit erhalten hat, das Funkkommunikationsvorgänge zwischen der Untereinheit und einer externen Vorrichtung 4 mit Funkkommunikationsfunktion ermöglicht, wird an die Un­ tereinheit geliefert und in dieser gespeichert. Dann senden und empfangen die Untereinheit und die externe Vorrichtung wechselseitig über eine Kommunikationseinrichtung.
Beim erfindungsgemäßen Verfahren zur Datenverarbeitung wird das Kommunikationseinrichtungs-Steuerungsprogramm von der Haupteinheit an die Untereinheit geliefert und durch die Un­ tereinheit abgearbeitet, damit Daten über die Untereinheit zwischen der Haupteinheit und der externen Vorrichtung ge­ sendet und empfangen werden können.
Eine erfindungsgemäße Vorrichtung zum Senden und Empfangen von Daten verfügt über eine Kommunikationseinrichtung zum Senden von Daten an eine externe Vorrichtung mit Funkkommu­ nikationsfunktion und zum Empfangen von Daten von derselben, sowie eine Speichereinrichtung zum Speichern eingegebener Daten, und sie wird von einer Datenverarbeitungsvorrichtung mit einem Kommunikationseinrichtungs-Steuerungsprogramm zum Ausführen von Funkkommunikationsvorgängen mit der externen Vorrichtung versorgt.
Da die Vorrichtung zum Senden und Empfangen von Daten von der Datenverarbeitungsvorrichtung mit dem Kommunikationsein­ richtungs-Steuerungsprogramm versorgt wird, kann die Vor­ richtung zum Senden und Empfangen von Daten Funkkommunikati­ onsvorgänge mit der externen Vorrichtung ausführen.
Bei einem erfindungsgemäßen Verfahren zum Senden und Empfan­ gen von Daten werden Funkkommunikationsvorgänge mit einer externen Vorrichtung mit Funkkommunikationsfunktion entspre­ chend einem von der Datenverarbeitungsvorrichtung geliefer­ ten Kommunikationseinrichtungs-Steuerungsprogramm ausge­ führt, von der externen Vorrichtung empfangene Daten werden an die Datenverarbeitungsvorrichtung übertragen, und von der Datenverarbeitungsvorrichtung eingegebene verarbeitete Daten werden an die externe Vorrichtung gesendet.
Da Funkkommunikationsvorgänge mit der externen Vorrichtung entsprechend dem von der Datenverarbeitungsvorrichtung ge­ lieferten Kommunikationseinrichtungs-Steuerungsprogramm aus­ geführt werden, um Kommunikationsvorgänge mit der Datenver­ arbeitungsvorrichtung zu ermöglichen, können Daten zwischen der Datenverarbeitungsvorrichtung und der externen Vorrich­ tung gesendet und empfangen werden.

Claims (19)

1. System zum Verarbeiten von Daten, mit:
  • - einer Haupteinheit (2) zum Verarbeiten von Daten und
  • - einer Untereinheit (3), die lösbar mit der Haupteinheit verbunden ist;
dadurch gekennzeichnet, dass
  • - die Untereinheit Folgendes aufweist:
    • - eine Kommunikationseinrichtung (41) zum Senden von Daten an eine externe Vorrichtung (4) mit der Funktion drahtloser Kommunikation und zum Empfangen von Daten von dieser; und
    • - eine Speichereinrichtung {(42) und/oder (43)} zum Spei­ chern eingegebener Daten; und
    die Haupteinheit Folgendes aufweist:
    • - eine Datenlieferungseinrichtung (11) zum Erfassen und Liefern von Daten einschließlich eines Kommunikationsein­ richtungs-Steuerungsprogramms zum Ermöglichen drahtloser Kommunikationsvorgänge mit der Untereinheit und der externen Vorrichtung;
  • - wobei die Anordnung dergestalt ist, dass die Datenliefer­ einrichtung das Kommunikationseinrichtungs-Steuerungspro­ gramm an die Untereinheit liefert und diese dieses von der Haupteinheit gelieferte Programm in die Speichereinrichtung einspeichert.
2. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Datenliefereinrichtung (11) eine Einrichtung zum Lesen des Kommunikationseinrichtungs-Steuerungsprogramms aus einem Aufzeichnungsträger, der herausnehmbar in die Haupteinheit (2) einsetzbar ist, und zum Ausgeben dieses Programms an die Untereinheit aufweist.
3. System nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Untereinheit und die externe Vor­ richtung eine Einrichtung zum Ausführen drahtloser Kommuni­ kationsvorgänge zwischen sich über Infrarotstrahlung aufwei­ sen.
4. System nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Untereinheit eine Einrichtung zum Empfangen von von der externen Vorrichtung an sie über die Kommunikationseinrichtung gesendeten Daten sowie zum Über­ tragen der empfangenen Daten an die Haupteinheit aufweist.
5. System nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Untereinheit eine Einrichtung auf­ weist, die mit von der Haupteinheit verarbeiteten Daten zu versorgen ist und die die verarbeiteten Daten über die Kom­ munikationseinrichtung an die externe Vorrichtung sendet.
6. System nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Haupteinheit eine Verarbeitungsein­ richtung zum Verarbeiten eingegebener Daten aufweist, die von der Untereinheit an die Haupteinheit geliefert werden, wobei die Anordnung dergestalt ist, dass die Haupteinheit mit Daten versorgt wird, die die Untereinheit über die ex­ terne Vorrichtung als Eingangsdaten empfangen hat, wobei die Verarbeitungseinrichtung die Eingangsdaten verarbeitet, um verarbeitete Daten zu erzeugen und die Untereinheit mit den verarbeiteten Daten von der Haupteinheit versorgt wird und sie die verarbeiteten Daten als übertragene Daten über die Kommunikationseinrichtung an die externe Vorrichtung sendet.
7. System nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Haupteinheit eine Handsteuerungs-Eingabeeinrichtung (46) aufweist, damit eine Bedienperson einen Steuerungsbefehl eingeben kann, wobei diese Verarbeitungseinrichtung so be­ treibbar ist, dass Sie Daten auf den über die Handsteue­ rungs-Eingabeeinrichtung eingegebenen Steuerungsbefehl hin verarbeitet.
8. System nach einem der vorstehenden Ansprüche, gekenn­ zeichnet durch mehrere Untereinheiten (3a, 3b, 3c), die lös­ bar mit der Haupteinheit (2) verbunden sind, wobei die letz­ tere mit Eingangsdaten von mehreren (3a, 3b) der Unterein­ heiten versorgt wird und sie verarbeitete Daten an andere Untereinheiten (3c) als die genannten mehreren Untereinhei­ ten ausgibt.
9. System nach einem der vorstehenden Ansprüche, gekenn­ zeichnet durch mehrere externe Vorrichtungen (4a, 4b), die über die Kommunikationseinrichtung mit der Untereinheit (3) verbunden sind, die von den mehreren externen Vorrichtungen gesendete Daten empfängt und empfangene Daten an andere ex­ terne Vorrichtungen als die mehreren genannten externen Vor­ richtungen sendet.
10. System nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Haupteinheit (2) eine Videospielma­ schine ist und die Untereinheit (3) eine tragbare Informa­ tions-Kommunikationsendstelle ist.
11. System nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Haupteinheit (2) eine Videospielma­ schine ist, die Untereinheit (3) eine tragbare Informations-Kom­ munikationsendstelle ist und die externe Vorrichtung (4) eine digitale Kamera oder ein PC ist.
12. Verfahren zum Verarbeiten von Daten durch eine Haupt­ einheit (2) zum Verarbeiten von Daten sowie eine Unterein­ heit (3), die lösbar mit der Haupteinheit verbunden ist und eine Speichereinrichtung {(42) und/oder (43)} und eine Kom­ munikationseinrichtung (41) aufweist, gekennzeichnet durch die folgenden Schritte:
  • - Liefern eines Kommunikationseinrichtungs-Steuerungspro­ gramms, das die Haupteinheit erhalten hat, an die Unterein­ heit, um drahtlose Kommunikationsvorgänge zwischen der Un­ tereinheit und einer externen Vorrichtung (4) mit der Funk­ tion drahtloser Kommunikation zu ermöglichen;
  • - Einspeichern des Kommunikationseinrichtungs-Steuerungspro­ gramms in die Speichereinrichtung der Untereinheit und
  • - Senden und Empfangen von Daten zwischen der Untereinheit und der externen Vorrichtung über die Kommunikationseinrich­ tung.
13. Vorrichtung (3) zum Senden und Empfangen von Daten, mit:
  • - einer Kommunikationseinrichtung (41) zum Senden von Daten an eine externe Vorrichtung (4) mit der Funktion drahtloser Kommunikation, und zum Empfangen von Daten von dieser; und
  • - einer Speichereinrichtung {(42) und/oder (43)} zum Spei­ chern eingegebener Daten;
  • - wobei die Vorrichtung von einer Datenverarbeitungseinrich­ tung (2) mit einem Kommunikationseinrichtungs-Steuerungspro­ gramm zum Ausführen drahtloser Kommunikationsvorgänge mit der externen Vorrichtung versorgt wird.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass sie so ausgebildet ist, dass sie drahtlose Kommunikati­ onsvorgänge mittels Infrarotstrahlung mit der externen Vor­ richtung (4) ausführt.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 oder 14 zum Empfangen von Daten von der externen Vorrichtung (4) über die Kommunikationseinrichtung (41) und zum Übertragen der empfangenen Daten an die Datenverarbeitungsvorrichtung.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass sie so ausgebildet ist, dass sie mit von der Datenverarbeitungsvorrichtung ausgegebenen verarbei­ teten Daten versorgt wird und die verarbeiteten Daten über die Kommunikationseinrichtung (41) an die externe Vorrich­ tung (4) liefert.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine tragbare Informations-Kommuni­ kationsendstelle ist und die Datenverarbeitungsvorrichtung eine Videospielmaschine (2) ist.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine tragbare Informations-Kommuni­ kationsendstelle aufweist, die Datenverarbeitungsvorrichtung (2) eine Videospielmaschine ist und die externe Vorrichtung (4) eine digitale Kamera oder ein PC ist.
19. Verfahren zum Senden und Empfangen von Daten, gekenn­ zeichnet durch die folgenden Schritte:
  • - Ausführen drahtloser Kommunikationsvorgänge zwischen einer Vorrichtung (3) zum Senden und Empfangen von Daten und einer externen Vorrichtung (4) mit der Funktion drahtloser Kommu­ nikation entsprechend einem von einer Datenverarbeitungsvor­ richtung (12) gelieferten Kommunikationseinrichtungs-Steue­ rungsprogramm;
  • - Übertragen von von der externen Vorrichtung empfangenen Daten von der Vorrichtung zum Senden und Empfangen von Daten an die Datenverarbeitungsvorrichtung; und
  • - Senden von von der Datenverarbeitungsvorrichtung eingege­ benen verarbeiteten Daten von dieser an die externe Vorrich­ tung.
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