DE19937372A1 - Verfahren zur Anforderung und zur Verarbeitung von Verkehrsmeldungen - Google Patents
Verfahren zur Anforderung und zur Verarbeitung von VerkehrsmeldungenInfo
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Abstract
Es wird ein Verfahren zur Anforderung und zur Verarbeitung von Verkehrsmeldungen vorgeschlagen, bei dem eine Verkehrsmeldungsanfrage von einem Mobilfunkgerät (4) abgesandt und von einem Dienstanbieter mindestens eine Verkehrsmeldung über eine Basisstation (2) bereitgestellt wird, wobei die Verkehrsmeldung als codierte Kurznachricht übertragen wird. Bei der Verkehrsmeldungsanfrage werden Informationen über die Version der gespeicherten Daten oder Datengruppen, die in dem in dem Mobilfunkgerät (4) zugeordneten Speicher (7) abgelegt sind, und/oder den Hersteller der gespeicherten Daten oder Datengruppen und/oder das Ausgabedatum der gespeicherten Daten oder Datengruppen an die Basisstation übertragen, so daß die Basisstation bei der Rückmeldung der Verkehrsmeldungen die Codierung so vornehmen kann, daß aufgrund der gespeicherten Daten im Fahrzeug die codierten Daten gut verwertbar sind. Dadurch wird erreicht, daß auch bei sich ändernden Daten eine Auswertung der codierten Verkehrsnachrichten im Mobilfunkgerät (4) auf jeden Fall gewährleistet ist.
Description
Die Erfindung geht aus von einem Verfahren zur Anforderung
und zur Verarbeitung von Verkehrsmeldungen nach der Gattung
des Hauptanspruchs.
Aus der WO 98/26396 ist bereits ein Verfahren und Anordnung
zur Information mobiler Teilnehmer bekannt geworden. Hierbei
werden auf Anfrage und/oder automatisch Daten zwischen einer
Zentraleinheit oder einer mobilen Teilnehmereinheit
übertragen. Diese Daten sollen insbesondere dazu dienen, dem
mobilen Teilnehmer Verkehrsinformation zu übertragen.
Grundsätzlich sind hierbei zwei Wege möglich. Einerseits
werden dem mobilen Teilnehmer von der Zentrale alle Hinweise
zur Verkehrsleitung gegeben, so daß sich der
Verkehrsteilnehmer vollständig auf die Information der
Zentrale angewiesen ist. Die andere Möglichkeit ist darin zu
sehen, daß der Verkehrsteilnehmer an Bord seines Fahrzeuges
ein Navigationsgerät mit sich führt, mittels dem es möglich
ist, von der gegebenen augenblicklichen Position zu einer
Zielposition eine Verkehrsleitung zu erhalten. In diesem
Fall wird die Zentrale lediglich dazu benutzt, um sich von
der Zentrale solche Verkehrsinformationen übertragen zu
lassen, die zu einer Behinderung der Fahrt führen könnten,
insbesondere Staus, Straßensperrungen, Umleitungen oder
wetterbedingte Störungen. Diese Informationen können dabei
entweder im Klartext übertragen werden oder aber in einer
reduzierten Form, wobei lediglich Codes übertragen werden,
und diese Codes dann im Empfänger zu vollständigen
Nachrichten zusammengesetzt werden. Eine solche Maßnahme ist
beispielsweise in der DE-OS 35 36 820 beschrieben. Zum
Aussenden und zum Empfangen der Information müssen für jeden
Teilnehmer ein Funkgerät vorhanden sein, das sowohl die
Aussendung von Nachrichten als auch den Empfang von
Nachrichten ermöglicht. Bei einem solchen Funkgerät kann es
sich beispielsweise um ein gebräuchliches Mobilfunkgerät
handeln, es können jedoch auch Sender sein, die auf einer
bestimmten Frequenz Informationen zu einer Zentrale
aussenden und beispielsweise Rundfunkempfänger, die in der
Lage sind, individualisierte Nachrichten zu empfangen. In
diesem Fall kann die Zentrale dann nach Bearbeitung der
Anfrage die Information über einen Rundfunksender
ausstrahlen und aufgrund der individuellen Kennung dafür
Sorge tragen, daß die Nachricht nur von dem Empfänger
ausgewertet werden kann, der entsprechend individualisiert
ist.
Durch die erfindungsgemäße Maßnahme ergibt sich der Vorteil,
daß aufgrund der an die Zentrale übertragenen Information
gewährleistet ist, daß die codierten Verkehrsnachrichten auf
jeden Fall im Fahrzeug auch auszuwerten sind, da aufgrund
der übertragenen Versionskennzeichen gewährleistet ist, daß
die von der Zentrale zurückübertragenen Informationen auch
im Fahrzeug mit den dort vorhandenen Daten ausgewertet
werden können. Fehlinformationen oder falsche Informationen,
die sich auf falsche oder fehlende Versionen der
gespeicherten Daten beziehen, werden dadurch sicher
vermieden.
Durch die Unteransprüche ergeben sich vorteilhafte
Weiterbildungen und Verbesserungen des im Hauptanspruch
aufgezeigten Verfahrens. So ist es vorteilhaft, daß im
Speicher mehrere Datengruppen für unterschiedliche
geographische Regionen abgelegt sind. Durch diese Maßnahme
wird erreicht, daß das Fahrzeug mit dem Gerät auch in einem
größeren geographischen Gebiet, z. B. neben Deutschland auch
in Frankreich, Großbritannien und in den Beneluxländern, in
der Lage ist, codierte übertragene Verkehrsmeldungen
auszuwerten und zu verarbeiten. Als weiterer Vorteil ist
anzusehen, daß für eine geographische Region mehrere
Datengruppen unterschiedliche Detaillierung im Speicher 7
abgelegt sind. Durch diese Maßnahme wird erreicht, daß
beispielsweise für bestimmte Regionen, beispielsweise
touristisch interessante Regionen oder. Großstädte, weitere
und mehr ins Detail gehende Informationen zur Verfügung
gestellt werden. Bei Anforderung von Verkehrsinformationen
können diese detaillierter vorhandenen Informationen bei
einer Antwort von der Basisstation berücksichtigt werden.
Günstig ist es auch, daß für jede Datengruppe getrennt die
Version und/oder der Hersteller und/oder das Ausgabedatum
der Verkehrsanfrage übertragen wird im weiteren als
Datengruppeninformation bezeichnet. Durch diese Maßnahmen
wird erreicht, daß auch dann, wenn beispielsweise die
gespeicherten Daten durch Zukauf beispielsweise regional
erweitert werden, immer auswertbare Verkehrsinformationen
zur Verfügung gestellt werden, unabhängig davon, wie alt die
gespeicherten Daten bezüglich der unterschiedlichen Regionen
sind.
Weiterhin ist es vorteilhaft, mit der
Verkehrsmeldungsanfrage eine Information zu übermitteln, ob
der Funkempfänger mit dem Navigationsgerät in der Lage ist,
mehrere Datengruppen gleichzeitig auszuwerten oder nicht.
Insbesondere bei einfacheren Geräten besteht das Problem,
daß jeweils immer nur Verkehrsmeldungen unter Benutzung
einer Datengruppe ausgewertet werden können. Es ist daher
nicht sinnvoll, wenn von der Basisstation bei einer
Übertragung Verkehrsinformationen übermittelt werden, die
mehrere Datengruppen zur Auswertung erfordern, da dann eine
Auswertung in einer vorgegebenen Reaktionszeit nicht mehr
möglich ist. Aus der Basisstation werden dann nur solche
Informationen zurückgesandt, die mit einer Datengruppe
auswertbar sind.
Vorteilhaft ist es auch, daß die Verkehrsmeldungsanfrage auf
Anforderung abgesandt wird. Dadurch wird erreicht, daß der
Nutzer es in der Hand hat, wie oft und wie häufig er
Verkehrsnachrichten abfragen möchte. Insbesondere dann, wenn
er nach einer Abfrage feststellt, daß Verkehrsbehinderungen
nicht zu erwarten sind, ist es oft hinreichend, daß
neuerliche Abfragen erst nach längerer Fahrzeit überhaupt
erforderlich sind. Der Nutzer des Gerätes ist daher in der
Lage, die Abfragen gemäß seinen Wünschen auszusenden.
Günstig ist es auch, die Verkehrsmeldungsanfrage in
vorgegebenen Zeitabständen vorzunehmen. Durch diese Maßnahme
wird der Fahrer eines Fahrzeuges entlastet. Er muß nicht
immer daran denken, ob eine neue Verkehrsmeldung
erforderlich ist. Vielmehr wird in Abhängigkeit von der
befahrenen Strecke oder nach zeitlichen Vorgaben eine
Abfrage nach Verkehrsbehinderungen vorgenommen, so daß der
Fahrer, ohne daß er selbst darüber nachdenken muß, ständig
über das aktuelle Verkehrsgeschehen, insbesondere über neue
Behinderungen auf den Straßen, informiert ist.
Vorteilhaft ist es auch, aufgrund der eingegangenen
Verkehrsmeldungen eine Route von einem augenblicklichen
Punkt zu einem Zielpunkt zu berechnen. Hierbei werden die
Staus und Behinderungen, die aufgrund der Verkehrsanfrage
übertragen wurden, bei der Routenermittlung berücksichtigt.
Weiter ist es vorteilhaft, nicht sämtliche
Verkehrsmeldungen, die den Abfragekriterien entsprechen, zu
übertragen, sondern nur solche Verkehrsmeldungen, die in
einem vorgegebenen Korridor zwischen dem augenblicklichen
Punkt und dem Zielpunkt liegen. Dadurch wird erreicht, daß
die Zahl der Verkehrsmeldungen weiterhin eingeschränkt wird,
wobei darauf zu achten ist, daß der Korridor so gewählt ist,
daß auch mögliche und sinnvolle Umgehungsstraßen erfaßt
werden.
Günstig ist es auch, daß bei der Auswertemöglichkeit von
mehreren Datengruppen im Funkgerät 4 oder Navigationsgerät 6
der Ortscode zusammen mit der Version von der Basisstation
übertragen wird. Dadurch wird erreicht, daß auch bei
ausgedehnten geographischen Gebieten, z. B. Deutschland und
Frankreich, eine eindeutige Zuordnung des Ortes erreicht
wird, so daß französischen Orten der französischen
Datengruppe und deutsche Orte der deutschen Datengruppe
zugeordnet sind.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung
dargestellt und in der folgenden Beschreibung näher
erläutert. Es zeigen Fig. 1 ein Fahrzeugmobilfunkgerät und
eine zentrale Funksendeempfangsanlage, Fig. 2 bis 4 den
Aufbau des Datenwortes, das vom mobilen Teilnehmer zur
Zentrale gesandt wird, Fig. 5 bis 7 den Aufbau des
Datenwortes, das von der Zentrale an den mobilen Teilnehmer
zurückgesandt wird und Fig. 8 eine mögliche Aufteilung von
Datengruppen.
Fig. 1 zeigt ein in einem nicht dargestellten Fahrzeug
eingebautes Mobilfunkgerät 4, das in der Lage ist, über eine
Antenne 5 Funksendungen auszustrahlen und solche zu
empfangen. Unter einem Mobilfunkgerät sind z. B. Funkgeräte
zu verstehen, die nach dem GSM- oder AMPS-Standard arbeiten,
jedoch auch individualisierte Rundfunkempfänger, z. B. DAB-
Empfänger, die einen Rückkanal aufweisen, oder wo die
Ausstrahlung des Sendesignals auf einen anderen
Mobilfunkkanal erfolgt. Das Mobilfunkgerät 4 ist mit einem
Navigationsgerät, 6 verbunden, wobei das Navigationsgerät 6
in der Lage ist, aufgrund des augenblicklichen Standorts
eines Fahrzeuges und einem eingegebenen Zielort eine Route
zu bestimmen, die das Fahrzeug zu fahren hat. Hierzu ist das
Navigationsgerät 6 mit einem Massenspeicher 7 verbunden. Der
Massenspeicher 7 enthält in digitaler Form Informationen
über Straßen eines bestimmten geographischen Gebietes.
Weiterhin enthält der Speicher in Datengruppen Informationen
zur Auswertung von in codierter Form übertragenen
Verkehrsnachrichten, wobei diese Verkehrsnachrichten codiert
im Funkempfänger 4 empfangen werden. Einzelheiten hierzu
sind in der DE-OS 35 36 820 beschrieben. Weiterhin sind im
Speicher 7 in den Datengruppen Informationen über die
Ortscodes der codiert übertragenen Verkehrsnachrichten
abgelegt sowie deren Verknüpfung mit den Ortscodes der
digitalen Karte. Fig. 1 zeigt weiterhin eine Basisstation
2, die über eine Antenne 3 in der Lage ist, Funksignale vom
Mobilfunkgerät 4 zu empfangen und Nachrichten an das
Mobilfunkgerät 4 zurückzusenden. Die Basisstation kann neben
einer Mobilfunkbasisstation eines Mobilfunknetzes auch ein
Rundfunksender, z. B. ein DAB-Sender sein, der
individualisierte Nachrichten aussenden kann, mit einem
Rückkanalempfänger oder einem Mobilfunkempfänger. Die
Basisstation 2 ist mit einem Speicher 1 verbunden, wobei in
dem Speicher 1 Informationen über Verkehrsstörungen und
Verkehrsbehinderungen eingelesen werden, codiert werden und
zur Ausstrahlung zur Verfügung gestellt werden.
Tritt nun der Fahrer eines Fahrzeuges eine Fahrt an, und hat
in sein Navigationssystem einen Zielpunkt eingegeben, so
wird entweder manuell, wenn dies der Fahrer so eingestellt
hat, beispielsweise per Knopfdruck, oder automatisch vom
Benutzer des Mobilgerätes 4 eine Verbindung mit der
Basisstation 2 aufgebaut.
Zu der Basisstation 2 wird nunmehr ein Funktelegramm gemäß
Fig. 2 abgesetzt. Das Funktelegramm gemäß Fig. 2 weist
einen Header 10 auf, anhand dem die Basisstation erkennen
kann, von wem welche Art von Nachrichten angefordert werden.
Weiterhin weist die Nachricht gemäß Fig. 2 ein Feld für den
Datentyp 11 auf. Der Datentyp 11 gibt an, wie der Datenteil
12 und 13 des Funktelegramms von der mobilen Station zur
Basisstation aufgebaut ist. Anhand dieser Information ist
nunmehr die Basisstation in der Lage, einerseits die zu
sendende Station zu identifizieren und andererseits das
Anfrageprofil zu erkennen. Vom entsprechenden Dienstanbieter
in der Basisstation wird das übertragene Funktelegramm
entsprechend dem Datentyp 11 ausgewertet.
Der Datenteil 12 ist in der Fig. 3 detaillierter
dargestellt. Im Ausführungsbeispiel umfaßt der Datenteil 12
ein Feld 15, in dem angegeben ist, wieviel Datengruppen im
Speicher 7 abgelegt sind. Im Feld 16 ist angegeben, ob eine
oder mehrere Datengruppen bei der Rücksendung der
Verkehrsmeldungen zur Auswertung erlaubt sind. Handelt es
sich lediglich um einfache Empfänger, die nicht in der Lage
sind, die Auswertung von Verkehrsmeldungen auf der Basis
mehrerer Datengruppen gewährleisten, wird im Datenfeld 16
übertragen, daß lediglich eine Datengruppe zur Erzeugung der
Verkehrsnachrichten verwendet werden darf. Daß lediglich
eine Datengruppe verwendet werden kann, ergibt sich auch
dann, wenn im Speicher 7 nur eine einzige Datengruppe,
beispielsweise die Ortscodes, sowie die Straßenverbindungen
von Deutschland gespeichert sind. Das Datenfeld 17 und 18
enthält Datengruppeninformationen. Ist nur eine Datengruppe
im Speicher 7 abgelegt und wird aufgrund des Datenfelds 15
nur eine Datengruppe zugelassen, wird auch nur eine
Datengruppeninformation im Datenfeld 17 übertragen. Sind
zwei Datengruppeninformationen zugelassen, werden zwei
Datengruppeninformationen übertragen, sind mehrere
Datengruppen zugelassen, so können die Datenfelder 17 und 18
durch weitere Datenfelder ergänzt werden. Das Datenfeld 15
muß konsistent sein mit der Zahl der
Datengruppeninformationen in den Datenfeldern 17, 18 und
folgende. Kann bei einer Übertragung von Mobilfunkgeräten
die Auswertung der Verkehrsmeldung nur mit einer Datengruppe
erfolgen, wird dies im Feld 16 angegeben.
In Fig. 2 ist das Datenwort noch durch ein weiteres
Datenfeld 13 ergänzt, durch das weitere Informationen zu
übertragen sind. Bei den weiteren Informationen, die
zusätzlich übertragen werden können, handelt es sich z. B.
um Informationen über die beabsichtigte Nutzung von
gebührenpflichtigen Straßen, und/oder der Fahrzeugart sowie
Informationen über den augenblicklichen Standort des
Fahrzeuges sowie das gewünschte Ziel.
In Fig. 4 ist im Detail der Inhalt der Datenfelder 17 oder
18 dargestellt. An der Stelle 19 wird die Versionsnummer der
Datengruppe übertragen, die im Speicher 7 abgelegt ist. An
der Stelle 20 ist das Ausgabedatum eingespeichert, an dem
diese Datengruppe herausgegeben worden ist. An der Stelle 21
ist der Hersteller der Datengruppe eingetragen, um
unterschiedliche Hersteller mit spezifischen Unterschieden
bei ein und derselben Datengruppe unterscheiden zu können.
An der Stelle 22 ist die Versionsnummer des Herstellers
angegeben. Durch diese Information wird sichergestellt, daß
die im Fahrzeug befindlichen Einrichtungen in der Lage sind,
die Verkehrsmeldungen auf Seiten des Mobilfunkgerätes sicher
decodieren zu können. Während üblicherweise vorausgesetzt
werden kann, daß ein Diensteanbieter die Datengruppen in
unterschiedlichen Versionen und von unterschiedlichen
Herstellern kennt, wird in den Fahrzeuggeräten üblicherweise
in Abhängigkeit vom Alter des Fahrzeuges, vom Hersteller des
Navigationsgerätes oder auch vom Fahrzeughersteller
unterschiedliche Datengruppen vorhanden sein, die sich
bezüglich ihres Inhalts und ihres Alters unterscheiden. Da
Straßen ständig hinzukommen und andere Straßen entfallen,
sowie auch Bezeichnungen der Ortsnamen häufig geändert
werden, ist nämlich dann, wenn im Fahrzeug eine ältere
Version einer Datengruppe gespeichert ist, eine Auswertung
der Information vom Dienstanbieter dann nicht mehr möglich,
wenn von der Basisstation Verkehrsinformationen aufgrund
einer neueren Version der Tabellen der Datengruppen erstellt
worden sind. Durch die Übertragung der Versionsnummern, des
Herstellers der entsprechenden Version und der
Erstellungsdaten wird es möglich sicherzustellen, daß vom
Diensteanbieter nur solche Daten übertragen werden, die vom
Fahrzeuggerät ausgewertet werden können. Andererseits werden
solche Daten nicht übertragen, für die entweder im
Fahrzeuggerät keine Datengruppen vorhanden sind oder wo
deren Auswertung behindert ist. Es ist nämlich nicht
sinnvoll, falls sich ein Fahrzeug z. B. im Grenzgebiet
zwischen Deutschland und Frankreich befindet, und der Fahrer
beabsichtigt, nach Frankreich zu fahren, Informationen über
französische Verkehrshindernisse zu übermitteln, wenn die
Datentabellen im Fahrzeugempfänger nicht dazu geeignet sind,
Verkehrsinformationen auf französischem Gebiet auszuwerten.
Andererseits ist es auch nicht sinnvoll, dann Daten zu
übermitteln, wenn der Fahrzeugempfänger aufgrund seiner
einfachen Bauart nur in der Lage ist, im Rahmen eines
Datentelegrammes Informationen einer einzigen Datengruppe
auszuwerten. In diesem Fall ist es auch dann, wenn im
Fahrzeugempfänger sowohl die französische als auch die
deutsche Datentabelle enthalten ist, nicht zweckmäßig,
deutsche und französische Verkehrsinformationen gemischt zu
übertragen. Dies wird gegebenenfalls durch die Angaben im
Datenfeld 16 verhindert.
In Fig. 5 ist das Datenwort dargestellt, das über die
Basisstation 2 vom Serviceprovider abgestrahlt wird, nachdem
er das Datenwort gemäß Fig. 2 empfangen und ausgewertet
hat. Im Datenfeld 25 ist der Header enthalten, der zum
Beispiel als Information die Zieladresse enthält, d. h. für
welche Mobilfunkstation die Nachricht bestimmt ist. Im Feld
26 ist, die Zahl der übertragenen Nachrichten angegeben, so
daß das Mobilfunkgerät erkennen kann, wann die Nachricht
vollständig ist. Im Feld 27 ist angegeben, auf welche
Datengruppe im Speicher 7 der Funkempfänger 4 zugreifen muß,
um die nachfolgenden Informationen auswerten zu können.
Diese Information entspricht der Information, die vom
Mobilfunkgerät 4 im Feld 19 an die Basisstation gesandt
wurde. Dieses Feld ist insbesondere dann wichtig, wenn der
Funkempfänger lediglich, in der Lage ist, bei der Übertragung
einer Nachricht nur eine Datengruppe auszuwerten oder aber
nur eine Datengruppe im Speicher 7 abgelegt ist. Im Feld 28
werden nun Verkehrsnachrichten übertragen, dem weitere
Felder 29 folgen können, wenn mehr als eine
Verkehrsnachricht zu übertragen ist.
In Fig. 6 ist im Detail gezeigt, wie das Feld 28 oder
weitere Felder 29 im einzelnen aufgebaut sind. An der Stelle
30 wird der Ortscode einer Verkehrsnachricht übertragen,
beispielsweise an welcher Stelle einer Autobahn mit einem
Stau zu rechnen ist. An der Stelle 31 wird die Erstreckung
der Verkehrsstörung angegeben. Hier ist beispielsweise
vermerkt, ob sich ein eventuell vorhandener Stau oder die
Sperrung einer Straße über eine oder mehrere Ausfahrten oder
über eine bestimmte Anzahl von Kilometern erstreckt. An der
Stelle 32 ist angegeben, in welcher Richtung sich die
Verkehrsbehinderung befindet, ob es sich beispielsweise um
eine Verkehrsbehinderung in Fahrtrichtung Süden oder Westen
oder um eine Verkehrsbehinderung in Richtung Norden oder
Osten handelt. Mit den so vorliegenden Informationen ist es
nunmehr für ein Navigationssystem möglich, die
Routenberechnung so vorzunehmen, daß der Zeitaufwand für den
Fahrer eines Fahrzeuges sehr gering ist. Sind nämlich die
Behinderungen als solche und die Länge der Behinderungen
sowie deren Richtung bekannt, so kann das Navigationssystem
aufgrund des Kartenmaterials, das es auch dem Speicher 7
entnehmen kann, überprüfen, ob eventuell eine andere Route,
die länger ist als die zuvor berechnete Route, schneller zum
Ziel führt oder nicht.
In Fig. 7 wird ersichtlich, daß der Ortscode 30 wiederum in
zwei Informationen aufgeteilt ist, einmal das Datenfeld 35,
in dem die Versionsnummer des Feldes 19 eingeschrieben ist,
sowie in den eigentlichen Ortscode 36. Durch diese Maßnahme
wird erreicht, daß dann, wenn der Empfänger in der Lage ist,
Ortscode aus unterschiedlichen Datengruppen in einem
Datentelegramm auszuwerten, einen Hinweis bekommt, zu
welcher Datengruppe ein bestimmter Ortscode gehört. Stellt
man sich beispielsweise vor, daß die Datengruppe für
Deutschland für Saarbrücken den gleichen Ortscode hat, wie
Nizza für die Datengruppe Frankreich, so ist es sehr
wichtig, daß zum Ortscode auch die Datengruppe angegeben
wird. Dies hat jedoch zur Folge, daß der Ortscode nicht mit
einer sehr geringen Bitbreite, beispielsweise mit 8 oder 16
Bit, sondern mit einer höheren Bitbreite, beispielsweise mit
32 Bit übertragen werden muß. Das Feld 27 ist dann ein
Leerfeld, in das z. B. eine Null eingeschrieben wird. Es ist
nun aber möglich, daß nicht alle Empfänger in der Lage sind,
diese komplexeren Ortscodes auszuwerten. Diese sind daher
allein auf die Datengruppenangabe im Feld 27 angewiesen, wo
die Datengruppe für sämtliche nachfolgenden
Verkehrsinformationen festgelegt ist wohingegen keine
Festlegung erfolgt, wenn die Datengruppe später mit dem
Ortscode verknüpft wird. Im ersten Fall kann zwar der
Ortscode des Datenfelds 30 auf 8 oder 16 Bit verkürzt
werden, es ist aber nicht möglich, Datengruppeninformationen
weiterzugeben. Aus diesem Grunde ist daher bei einfachen
Empfängern die Ausgabe von Verkehrsinformationen auf eine
Datengruppe beschränkt, die im Feld 27 festgelegt ist, im
erwähnten Beispiel entweder auf Deutschland oder auf
Frankreich.
Fig. 8 zeigt nunmehr den Aufbau von Datengruppen, der in
dem dem Mobilfunkgerät 4 zugeordneten Speicher 7 abgelegt
ist. Bei der Datengruppe 38 handelt es sich um eine Tabelle,
in der Ortscodes, Straßenverbindungen und Standardtexte von
Deutschland abgelegt sind, so wie es beispielsweise in der
DE 35 36 820 oder im Standard ENV-278/7/3/006 näher
beschrieben ist. Die Datengruppe 39 betrifft Ortsangaben und
Straßenverbindungen, die in Frankreich anzutreffen sind und
die Datengruppe 40 betrifft Tabellen, in der Ortscodes und
Straßenverbindungen der Stadt Frankfurt a. M. näher
aufgeführt sind. Die Liste der Datengruppen läßt sich
hierbei beliebig gestalten. So sind auch Datengruppen mit
touristischen Sehenswürdigkeiten, beispielsweise des
Schwarzwalds oder des Allgäus möglich.
Aufgrund der übertragenen Verkehrsinformation ist es für das
Navigationssystem 6 möglich, unter Berücksichtigung der
angeforderten Verkehrsmeldungen eine Route vom
augenblicklichen Punkt zum Zielpunkt zu berechnen, wobei
Verkehrsbehinderungen, so weit dies erforderlich ist,
umgangen werden können. Weiterhin ist es sinnvoll, wenn der
augenblickliche Punkt und der Zielpunkt bekannt ist, nur
solche Verkehrsanmeldungen zu übertragen, die sich in einem
Korridor zwischen dem augenblicklichen Punkt und dem
Zielpunkt befinden. Dadurch wird erreicht, daß nicht alle
Verkehrsmeldungen von Deutschland oder Frankreich übertragen
werden müssen, sondern sich die Verkehrsmeldungen auf einen
bestimmten Bereich in Richtung Fahrtstrecke beschränken
können.
Claims (12)
1. Verfahren zur Anforderung und zur Verarbeitung von
Verkehrsmeldungen, bei dem eine Verkehrsmeldungsanfrage
von einem Funkgerät (4) abgesandt und von einem
Diensteanbieter mindestens eine Verkehrsmeldung über eine
Basisstation (2) bereitgestellt wird, die zum Funkgerät
(4) übertragen wird, wobei die Verkehrsmeldungen als
Kurznachricht, vorzugsweise als TMC-Nachricht, über Funk
übertragen wird, dadurch gekennzeichnet, daß die
Verkehrsmeldungsanfrage Informationen über die Version
der gespeicherten Datengruppe oder Datengruppen in dem
dem Funkgerät (4) zugeordneten Speicher (7) und/oder dem
Hersteller der gespeicherten Daten und/oder dem
Ausgabedatum der gespeicherten Daten umfaßt und daß als
Rückmeldungen Verkehrsmeldungen übertragen werden, die
aufgrund der in dem Funkgerät (4) zugeordneten Speicher
(7) gespeicherten Daten oder Datengruppen auswertbar
sind.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß im
Speicher (7) mehrere Datengruppen für unterschiedliche
geographische Daten abgelegt sind.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß für eine geographische Region mehrere Datengruppen
(38, 39, 40) unterschiedlicher Detaillierung im Speicher
(7) abgelegt sind.
4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß für jede Datengruppe getrennt
Version und/oder Hersteller und/oder Ausgabedaten in der
Verkehrsmeldungsanfrage übertragen werden.
5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Verkehrsmeldungsanfrage
eine Information (16) enthält, ob der Funkempfänger (4)
mit dem Navigationsgerät (6) nur Verkehrsmeldungen auf
der Basis einer Datengruppe (38, 39, 40) auswertet und
daß entsprechend der Information (16) nur
Verkehrsmeldungen übertragen werden, die mit einer
Datengruppe (38, 39, 40) auswertbar sind.
6. Verfähren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Verkehrsmeldungsanfrage
auf Anforderung abgesandt wird.
7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Verkehrsmeldungsanfrage
automatisch, vorzugsweise in vorgegebenen Zeitabständen,
abgesandt wird.
8. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß unter Berücksichtigung der
angeforderten Verkehrsmeldungen eine Route vom
augenblicklichen Punkt zum Zielpunkt berechnet wird.
9. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der augenblickliche Punkt und
der Zielpunkt mit der Verkehrsmeldungsanfrage übertragen
wird und daß nur Verkehrsmeldungen in einem Korridor
zwischen dem augenblicklichen Punkt und dem Zielpunkt
übertragen werden.
10. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß bei der Auswertemöglichkeit
von mehreren Datengruppen (38, 39, 40) im Funkgerät (4)
oder Navigationsgerät (6) der Ortscode (36) zusammen mit
der Version (35) übertragen wird.
11. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Version der Datengruppe
(27) einmalig von der Basisstation (2) übertragen wird,
wenn vom Funkgerät (4) signalisiert wurde, daß die
Auswertung der Verkehrsmeldungen auf einer Datengruppe
(38, 39, 40) aufbaut.
12. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß die Version der Datengruppe (35) mit
dem Ortscode (36) der jeweiligen Verkehrsmeldung
übertragen wird, wenn vom Funkgerät (4) signalisiert
wurde, daß die Auswertung der Verkehrsmeldungen auf
mehrere Datengruppen (38, 39, 40) aufbaubar ist.
Priority Applications (9)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19937372A DE19937372A1 (de) | 1999-08-12 | 1999-08-12 | Verfahren zur Anforderung und zur Verarbeitung von Verkehrsmeldungen |
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