DE19946212A1 - Tragbarer Positionsdektektor und Positionsmanagementsystem - Google Patents
Tragbarer Positionsdektektor und PositionsmanagementsystemInfo
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Abstract
Ein tragbarer Positionsdetektor (1, 41, 51, 51a, 51b, 51c) ist mit einem Schrittzähler, einem Erdmagnetfeldsensor (13) und einem Beschleunigungssensor (23) ausgestattet. Mittels des Schrittzählers (12) wird eine zurückgelegte Strecke eines Fußgängers durch eine Berechnung von "Anzahl von Schritten x Länge eines Schrittes" erfaßt. Mit der Gehzeit pro Schritt, erfaßt mittels des Beschleunigungssensors (23), wird die Länge eines Schrittes derart korrigiert, daß sie dem Gehzustand entspricht. Die Bewegungsrichtung des Fußgängers wird mittels des Erdmagnetfeldsensors (13) erfaßt. Damit wird die Bewegungsposition eines Fußgängers durch eine unabhängige Navigation genau erfaßt. Insbesondere kann der Positionsdetektor (1, 41, 51, 51a, 51b, 51c) mit einem tragbaren Gewicht und einer tragbaren Größe, welcher auf einen Fußgänger anwendbar ist, selbst in dem Fall, daß sich der Positionsdetektor (1, 41, 51, 51a, 51b, 51c) in einem Wald oder zwischen Gebäuden befindet, wo ein Signal von einem satellitengeschützten Positionsbestimmungssystem (GPS) infolge von hohen Gebäuden, Banken und Wäldern nicht empfangen werden kann, die Position einer diesen tragbaren Detektor (1, 41, 51, 51a, 51b, 51c) tragenden Person durch eine unabhängige Navigation mit einem praktisch ausreichenden Genauigkeitsgrad ermitteln.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft generell einen tragbaren
Positionsdetektor und ein Positionsverwaltungssystem.
Insbesondere einen tragbaren Positionsdetektor, welcher in der
Lage ist, die Bewegungsposition eines gehenden Körpers (zum
Beispiel einer Person) durch eine unabhängige Navigation
(Anzahl von Schritten × Länge eines Schrittes) zu schätzen,
und ein Positionsmanagementsystem, welches in der Lage ist,
die Positionen einer Vielzahl von tragbaren
Positionsdetektoren zu verwalten.
Es wurde eine Vielzahl von Fahrzeugnavigationssystemen
entwickelt. Zu Beginn wurde eine unabhängige Navigation dazu
verwendet, Informationen über den Ort eines Fahrzeugs zu
liefern. Später wurden eine unabhängige Navigation und ein
satellitengestütztes Positionsbestimmungssystem (GPS) zu einem
Hybridsystem kombiniert. Die unabhängige Navigation verwendet
ein Integrationssystem. Das heißt, die Ausgangssignale von
einem Geschwindigkeitssensor werden integriert, um die
gefahrene Strecke eines Fahrzeugs zu erfassen, und die
Richtung des Fahrzeugs wird von einem Richtungssensor, wie
einem Gyroskop, erfaßt. Die für jede vorbestimmte Strecke bzw.
Zeit erfaßte Richtung und die während dieser Zeitspanne
gefahrene Strecke werden kumulativ zu dem Startpunkt addiert,
um die aktuelle Position zu erfassen.
Ferner wurden tragbare Positionsdetektoren, welche das GPS
verwenden, in der jüngerer Vergangenheit entwickelt, um die
Messung der Position eines Fußgängers zu ermöglichen. Jedoch
kann bei dem GPS die Position eines Fußgängers nicht berechnet
werden, wenn nicht Informationen von 4 Satelliten (bzw. 3
Satelliten, wenngleich eine Meßgenauigkeit verringert ist),
empfangen werden. Da Fußgänger in Bergen und Tälern gehen uns
selbst in einer Stadt auf einem Bürgersteig gehen, welcher
leicht durch Gebäude beschattet wird, ist der tragbare
Positionsdetektor hinsichtlich des oben erwähnten Empfangs in
erheblichem Maße nachteilig, verglichen mit
Fahrzeugnavigationssystemen, welche bei Fahrzeugen verwendet
werden, die auf einer Straße in dem Mittenabschnitt zwischen
Gebäuden fahren. Außerdem kann ein Geschwindigkeitssensor
nicht einfach, wie bei Fahrzeugnavigationssystemen, auf einen
Fußgänger angewandt werden.
Die Ideen einer unabhängigen Navigation für Fußgänger, welche
einen Schrittzähler verwenden, wurden bis jetzt in den
japanischen Patent-Offenlegungsschriften Nrn. HEI 2-216011,
HEI 5-172579, HEI 8-68643 und HEI 9-89584 vorgeschlagen.
Jedoch weisen die oben erwähnten herkömmlichen Verfahren die
folgenden Nachteile beim Messen der Position eines Fußgängers
auf. Das heißt, die Richtung eines Fußgängers kann an einem
beliebigen Punkt immer erfaßt werden, während ein
Schrittzähler lediglich erfassen kann, ob ein einzelner
Schritt eines Fußgangs erfolgte oder nicht. Beispielsweise
kann der Schrittmesser nicht kontinuierlich die zurückgelegte
Strecke des Schwerpunktes eines Fußgängerkörpers erfassen,
welcher sich während eines einzelnen Schritts eines Fußgangs
kontinuierlich bewegt. An welchem Punkt eine zurückgelegte
Strecke und eine Bewegungsrichtung erfaßt und als Grundlage
der Berechnung der Position eines Fußgängers verwendet werden,
ist daher, anders als bei Fahrzeugnavigationssystemen, in
erheblichem Maße wichtig für die Positionserfassung eines
Fußgängers auf der Grundlage einer unabhängigen Navigation, da
insbesondere dann, wenn ein Fußgang eine Kurve beinhaltet,
sich die Richtung des Körpers selbst während einer Bewegung
eines einzelnen Schrittes eines Fußganges leicht ändert.
Bei den oben erwähnten 4 Veröffentlichungen weist die
japanische Patent-Offenlegungsschrift Nr. HEI 9-89584 keine
Beschreibung darüber auf, wie eine zurückgelegte Strecke und
eine Bewegungsrichtung bestimmt werden.
Ferner offenbart die oben erwähnte japanische Patent-
Offenlegungsschrift Nr. HEI 8-68643, daß dann, wenn ein
Cantilever-Schwingungsmesser (Schrittzähler) mit einem Gewicht
ein Impulssignal ausgibt, die Richtung zu diesem Zeitpunkt
verwendet wird, um eine zurückgelegte Strecke zu berechnen.
Jedoch wird bei diesem Schwingungsmesser (Schrittzähler) ein
Impulssignal durch die Vertikalbewegung des Schwerpunktes
eines Fußgängers erzeugt, wenn der Schwingungsmesser das
Gewicht schlägt, welches versucht, dessen Position durch
Trägheit beizubehalten. Es sei darauf hingewiesen, daß
sämtliche Schrittzähler einheitlich derart festgelegt sind,
daß ein Impulssignal erzeugt wird, wenn sich der oben erwähnte
Schwerpunkt um eine vorbestimmte Distanz (etwa 15 mm) hebt.
Ferner ruft das Ausgangssignal des Schwingungsmessers aufgrund
der Tatsache, daß dann, wenn ein Fußgänger auf einer
Oberfläche, wie einer Straße, aufsetzt, eine starke
Erschütterung vorliegt, ein Überschwingen hervor. Aus diesem
Grund ist dieser Schwingungsmesser derart aufgebaut, daß eine
elektrische Schaltung das Überschwingen abschneidet (das
heißt, ein Signal zum Zeitpunkt eines Aufsetzens wird nicht
verwendet). Daher wird, wenn eine Bewegungsrichtung zum
Zeitpunkt der Erzeugung dieses Ausgangsimpulses erfaßt wird,
die Bewegungsrichtung häufig dann erfaßt, wenn ein Fußgänger
beginnt, eine Richtung zu ändern. Folglich kann eine Auswahl
einer optimalen Bewegungsrichtung nicht erwartet werden, und
eine gemessene Position weicht häufig von der
Bewegungsposition ab.
Die japanischen Patent-Offenlegungsschriften Nrn. HEI 2-216011
und HEI 5-172579 offenbaren, daß die Richtung eines Fußgängers
konstant erfaßt wird, und daß beurteilt wird, ob die Richtung
geändert wurde oder nicht. Wird beurteilt, daß die Richtung
geändert wurde, so werden die Richtung und die Strecke bis zu
diesem Zeitpunkt ihm Reihenfolge gespeichert. Je nach Bedarf
werden eine Position und ein gegangener ?Weg? anhand der
gespeicherten Daten berechnet. Dieses Verfahren beurteilt eine
Änderung einer Bewegungsrichtung anhand dessen, ob eine
gemessene Richtung einen Bezugsrichtungsbereich überschreitet,
welcher eine vorbestimmte Richtungsänderung wird. Jedoch liegt
bei Überschreiten einer gemessenen Richtung des
Bezugsrichtungsbereiches keine Beschreibung darüber vor,
welche Richtung der Bewegungsrichtungen, welche bis zu diesem
Zeitpunkt innerhalb des Bezugsrichtungsbereiches geändert
werden, bei der Messung einer Bewegungsposition verwendet
wird.
In dem oben erwähnten Fall wird sich dann, wenn der Bereich
eines Bezugswertes schmal ist, die Richtung eines Fußgängers
konstant ändern und kompliziert werden. Gleichzeitig werden
die Informationen für die Speicherkapazität zu zahlreich
werden, so daß der Bezugswert im einem gewissen Maße weit
festgelegt werden muß. Wenn der Bezugswert weit festgelegt
wird, so wird die Streuung zunehmend groß, abhängig von der
vor einer Richtungsänderung verwendeten Richtung. Insbesondere
bei einer langen und weiten Kurve oder bei einer geneigten
Straße wird ein Fehler kumuliert.
Ferner sind in vielen Fällen Schrittzähler derart aufgebaut,
daß sie die Anzahl von Schritten zählen und einen durch
Multiplizieren der Anzahl von Schritten mit der Länge eines
Schrittes erhaltenen Wert kumulieren, wodurch eine gegangene
Strecke angezeigt wird. Jedoch ist in der Praxis die
Schrittlänge eines Fußgängers nicht konstant. Aus diesem Grund
weist dieses Verfahren den Nachteil auf, daß die
Berechnungsgenauigkeit einer gegangenen Strecke nicht
ausreichend ist. Es ist beispielsweise wichtig, daß die Länge
eines Schrittes zwischen dem Fall, in welchem der Fußgänger in
Eile ist, und dem Fall, in welchem der Fußgänger langsam geht,
variiert. Jedoch ist bei dem herkömmlichen Verfahren aufgrund
der Tatsache, daß eine gegangene Strecke berechnet wird, ohne
Änderungen der Länge eines Schrittes infolge eines
Unterschieds hinsichtlich eines Gehzustandes zu
berücksichtigen, die Genauigkeit der gegangenen Strecke nicht
ausreichend.
Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen
tragbaren Positionsdetektor und ein Positionsmanagementsystem
zu schaffen, welche in der Lage sind, die Genauigkeit der
Position eines gehenden Körpers, erfaßt durch ein unabhängiges
Navigationssystem, durch ein genaues Erfassen der Richtung des
gehenden Körpers selbst dann, wenn GPS-Signale nicht empfangen
werden können, bzw. selbst dann, wenn keine GPS-Signale
empfangen werden, und ferner unter Änderung der Länge eines
Schrittes in Übereinstimmung mit dem Gehzustand zu verbessern.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch die Merkmalskombination
des Anspruches 1, 2 bzw. 13 gelöst, die Unteransprüche zeigen
weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung.
Um diese Aufgabe zu lösen und in Übereinstimmung mit einem
ersten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung, ist ein
tragbarer Positionsdetektor zum Erfassen einer
Bewegungsposition eines gehenden Körpers vorgesehen. Der
tragbare Positionsdetektor umfaßt: (1) eine Gehbewegungs-
Erfassungseinrichtung zum Messen eines Wertes, welcher mit
einer durch eine Bewegung des gehenden Körpers hervorgerufenen
Gehbewegung in Zusammenhang steht; (2) eine Beschleunigungs-
Erfassungseinrichtung zum Erfassen einer Beschleunigung des
Wertes, welcher mit der durch eine Bewegung des gehenden
Körpers hervorgerufenen Gehbewegung in Zusammenhang steht; (3)
eine Einrichtung zur Schätzung einer zurückgelegten Strecke
zum Schätzen der zurückgelegten Strecke des gehenden Körpers
auf der Grundlage sowohl einer Anzahl von Schritten, erfaßt
von einem Ausgangssignal der Gehbewegungs-
Erfassungseinrichtung, als auch einer Schrittlänge, geändert
gemäß einer Horizontalbeschleunigung des gehenden Körpers bzw.
der Größe einer Änderung der Horizontalbeschleunigung, welche
durch eine Beschleunigungs-Erfassungseinrichtung erfaßt wird;
(4) eine Bewegungsrichtungs-Erfassungseinrichtung zum Erfassen
einer Richtung bzw. einer Bewegungsrichtung des gehenden
Körpers, hervorgerufen durch eine Bewegung des gehenden
Körpers; (5) eine Bewegungsrichtungs-Bestimmungseinrichtung
zum Erfassen zweier Punkte, an welchen der gehende Körper beim
Gehen im wesentlichen eine höchste Position erreicht und
aufsetzt, auf der Grundlage der Gehbewegung, hervorgerufen
durch eine Bewegung des gehenden Körpers, welche durch die
Gehbewegungs-Erfassungseinrichtung ausgegeben wird, und ferner
zum Bestimmen einer Bewegungsrichtung an einem spezifischen
Punkt als spezifische Bewegungsrichtung, wobei der spezifische
Punkt mit mindestens einem der beiden erfaßten Punkte in
Zusammenhang steht und in einem Bereich zwischen dem
Höchstpositions-Ankunftspunkt und der höchsten Position
festgelegt ist, an welcher der gehende Körper im wesentlichen
durch das nächste Gehen ankommt; und (6) eine
Bewegungspositions-Schätzeinrichtung zum Schätzen einer
Position des gehenden Körpers nach einer Bewegung auf der
Grundlage der zurückgelegten Strecke des gehenden Körpers,
welche durch die Einrichtung zur Schätzung einer
zurückgelegten Strecke geschätzt wird, und der spezifischen
Bewegungsrichtung, welche durch die Bewegungsrichtungs-
Bestimmungseinrichtung bestimmt wird.
So kann die Gehbewegungs-Erfassungseinrichtung leicht den
Höchstpositions-Ankunftspunkt und/oder einen Aufsetzpunkt
eines Fußgängers durch das Ausgabemuster des
Erdmagnetfeldsensors des Beschleunigungssensors erfassen. Für
die Bewegungsrichtung eines Fußgängers ist die Richtung des
Fußgängers an einem Punkt in einem Bereich, in welchem der
Fußgänger von dem Höchstpositions-Ankunftspunkt aufsetzt und
anschließend den nächsten Fuß zu der höchsten Position hebt,
näher an der Bewegungsrichtung als die Richtung des Fußgängers
an einem Punkt, an welchem der Fußgänger beginnt, seinen Fuß
zu heben. Daher kann, wenn einer der oben erwähnten beiden
Punkte erfaßt wird, ein optimaler spezifischer Punkt in dem
oben erwähnten Bereich an dem einen Punkt oder einem ausgehend
von dem einen Punkt um eine vorbestimmte Zeit verzögerten
Punkt (das heißt, einem mit dem oben erwähnten Punkt in
Zusammenhang stehenden Punkt) ausgewählt werden. Folglich kann
eine bessere Bewegungsrichtung ausgewählt werden.
Die Änderung einer Schrittlänge erfolgt generell unter
Berücksichtigung der Tatsache, daß im Falle eines eiligen
Fußganges die Schrittlänge groß ist, im Falle eines normalen
Fußganges die Schrittlänge kleiner ist als bei dem eiligen
Fußgang und im Falle eines langsamen Fußganges die
Schrittlänge kleiner ist als bei dem normalen Fußgang, und
ferner unter Berücksichtigung der Tatsache, daß diese
Schrittlängen in beträchtlichem Maße stabil sind, wenn eine
individuelle Betrachtung angestellt wird, obwohl sie
hauptsächlich von der Größe (Fußlänge), der Stärke eines
Tritts und von dem Alter abhängen. Die oben erwähnten drei
Arten von Fußgängen sind für die Schrittlänge ausreichend.
Obwohl nicht behauptet werden kann, daß die Möglichkeit nicht
besteht, daß sich die Länge eines Schrittes stufenlos zwischen
den drei Arten ändert, kann die Schrittlänge nicht über lange
Zeit fortfahren, sich stufenlos zu ändern. Anders ausgedrückt
ändert ein Fußgänger die für einen Schritt erforderliche Zeit
in Abhängigkeit von den drei Eiligkeitsgraden. Wenn diese
Änderung größer wird, ändert der Fußgänger die Schrittlänge
auf eine Schrittlänge, welche einer Person eigen ist, die
nicht müde ist. Diese geänderte Schrittlänge wird
kontinuierlich über eine verhältnismäßig lange Zeit in etwa
drei oben erwähnten Arten wiederholt. Daher können diese
Schrittlängen vorher individuell gemessen und registriert
werden. Oder es können während eines Fußgangs die Gehzeit, die
Anzahl von Schritten, die zurückgelegte Strecke, erhalten
mittels eines satellitengestützten Positionsbestimmungssystems
(GPS) gemessen und registriert werden.
Als ein Verfahren bestimmt die vorliegende Erfindung eine
gemäß der Horizontalbeschleunigung eines gehenden Körpers oder
gemäß der Größe einer Änderung der Beschleunigung geänderte
Schrittlänge. In diesem Fall stehen die Vertikalbeschleunigung
eines gehenden Körpers und eine Änderung dieser Beschleunigung
ebenfalls in Zusammenhang mit der Horizontalbeschleunigung und
einer Änderung der Horizontalbeschleunigung.
Bei einem anderen Verfahren wird die für einen Schritt
erforderliche Zeit erfaßt, und gemäß der Länge der erfaßten
Zeit wird die Länge eines Schrittes unter Berücksichtigung der
Geschäftigkeit der Fußbewegung geändert. In ersterem Fall, bei
welchem lediglich eine Beschleunigung verwendet wird, besteht
die Notwendigkeit, die Zunahme und eine komplizierte Bewegung
der Beschleunigung zu betrachten, und die Kosten sind hoch.
Hingegen weist letzterer Fall den Vorteil auf, daß Messungen
leicht durchgeführt werden können.
Die oben erwähnte Einrichtung zur Schätzung einer
zurückgelegten Strecke führt den Vorgang eines Schätzens der
zurückgelegten Distanz eines gehenden Körpers mittels der
Anzahl von Schritten, welche von dem Ausgangssignal der
Gehbewegungs-Erfassungseinrichtung erfaßt wird, als Parameter
durch. Die Anzahl von Schritten in diesem Fall bedeutet, daß
ein Schritt eines Fußganges ausgeführt wurde, und dies ist
höchst erwünscht. Jedoch ist die vorliegende Erfindung nicht
auf einen Schritt eines Fußganges beschränkt. Selbst im Falle
einer größeren Anzahl von Schritten ist die Schätzung der
zurückgelegten Strecke eines gehenden Körpers möglich.
Normalerweise ist der Gehrhythmus im wesentlichen konstant, so
daß die Länge eines Schrittes geändert werden kann, wenn sie
sich kontinuierlich in beträchtlichem Maße als Ganzes ändert.
Gemäß dem oben erwähnten ersten bevorzugten
Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung kann selbst in
dem Fall, bei welchem sich der Positionsdetektor in einem Wald
oder zwischen Gebäuden befindet, wo ein Signal von einem
satellitengestützten Positionsbestimmungssystem (GPS) infolge
von hohen Gebäuden, Banken und Wäldern nicht empfangen werden
kann, der Positionsdetektor mit einer tragbaren Größe und
einem tragbaren Gewicht, welcher auf einen Fußgänger anwendbar
ist, die Position einer Person, welche diesen tragbaren
Detektor trägt, durch eine unabhängige Navigation wissen. In
diesem Fall wird, wenn die für eine Messung erforderliche
Bewegungsrichtung eines Fußgängers bestimmt wird, eine
einfache Erfassung möglich, indem der Höchstpositions-
Ankunftspunkt oder der Aufsetzpunkt eines Körpers, wie eines
Fußes oder einer Taille, mittels eines Erdmagnetfeldsensors
oder eines Beschleunigungssensors erfaßt wird. Wenn die
Bewegungsrichtung an einem Punkt, welcher in einem Bereich
zwischen einem Punkt, welcher mit dem oben erwähnten Punkt in
Zusammenhang steht (das heißt, dem oben erwähnten Punkt oder
einem ausgehend von dem oben erwähnten Punkt um eine
vorbestimmte Zeit verzögerten Punkt), und der höchsten
Position, welche ein Fußgänger durch die nächste Gehbewegung
erreicht, liegt, als spezifische Bewegungsrichtung für eine
Messung verwendet wird, so kann die Bewegungsrichtung eines
Fußgängers an einem Punkt bestimmt werden, an welchem die
Richtung eines Körpers eines Fußgängers sich an die
Bewegungsrichtung annähert. Damit kann eine Meßgenauigkeit
einfach verbessert werden.
Ferner kann durch Erfassen einer sich ändernden Umgebung die
Länge eines Schrittes gemäß einer Straße mit Neigung etc.
geändert werden. Folglich kann eine Positionsgenauigkeit
weiter verbessert werden. Außerdem kann der erfindungsgemäße
Positionsdetektor zu niedrigen Kosten hergestellt werden.
Ferner kann die Genauigkeit einer Schrittlänge durch
Korrigieren der Schrittlänge in Übereinstimmung mit der
Beschleunigung (das heißt, der Horizontalbeschleunigung eines
Fußgängers bzw. einer Änderung der Horizontalbeschleunigung)
eines Wertes, welcher mit einer durch eine Bewegung des
Fußgängers (gehenden Körpers) hervorgerufenen Bewegung in
Zusammenhang steht, verbessert werden. Ferner kann die
Berechnungsgenauigkeit der zurückgelegten Strecke verbessert
werden. Überdies existiert, wenn eine Beschleunigung während
eines Gehens als Parameter verwendet wird, beispielsweise der
Vorteil, daß die Korrektur einer Schrittlänge einfach
beurteilt werden kann.
Bei einem zweiten bevorzugten Ausführungsbeispiel der
vorliegenden Erfindung umfaßt der tragbare Positionsdetektor:
(1) eine Gehbewegungs-Erfassungseinrichtung zum Messen eines
Wertes, welcher mit einer durch eine Bewegung des gehenden
Körpers hervorgerufenen Gehbewegung in Zusammenhang steht; (2)
eine Beschleunigungs-Erfassungseinrichtung zum Erfassen einer
Beschleunigung des Wertes, welcher mit der durch eine Bewegung
des gehenden Körpers hervorgerufenen Gehbewegung in
Zusammenhang steht; (3) eine Einrichtung zur Schätzung einer
zurückgelegten Strecke zum Schätzen der zurückgelegten Strecke
des gehenden Körpers auf der Grundlage sowohl einer Anzahl von
Schritten, welche von einem Ausgangssignal der Gehbewegungs-
Erfassungseinrichtung erfaßt wird, als auch einer
Schrittlänge, welche in einer Richtung geändert wird, in
welcher die Schrittlänge eine größere Schrittlänge wird, da
die Zeit, welche für einen Schritt eines Fußganges
erforderlich ist, erfaßt von einem Ausgangssignal der
Gehbewegungs-Erfassungseinrichtung, kürzer wird; (4) eine
Bewegungsrichtungs-Erfassungseinrichtung zum Erfassen einer
Richtung bzw. einer Bewegungsrichtung des gehenden Körpers,
hervorgerufen durch eine Bewegung des gehenden Körpers; (5)
eine Bewegungsrichtungs-Bestimmungseinrichtung zum Erfassen
zweier Punkte, an welchen der gehende Körper beim Gehen im
wesentlichen eine höchste Position erreicht und aufsetzt, auf
der Grundlage der Gehbewegung, hervorgerufen durch eine
Bewegung des gehenden Körpers, welche durch die Gehbewegungs-
Erfassungseinrichtung ausgegeben wird, und ferner zum
Bestimmen einer Bewegungsrichtung an einem spezifischen Punkt
als spezifische Bewegungsrichtung, wobei der spezifische Punkt
mit mindestens einem der beiden erfaßten Punkte in
Zusammenhang steht und in einem Bereich zwischen dem
Höchstpositions-Ankunftspunkt und der höchsten Position
festgelegt ist, an welcher der gehende Körper im wesentlichen
durch das nächste Gehen ankommt; und (6) eine
Bewegungspositions-Schätzeinrichtung zum Schätzen einer
Position des gehenden Körpers nach einer Bewegung auf der
Grundlage der zurückgelegten Strecke des gehenden Körpers,
welche durch die Einrichtung zur Schätzung einer
zurückgelegten Strecke geschätzt wird, und der spezifischen
Bewegungsrichtung, welche durch die Bewegungsrichtungs-
Bestimmungseinrichtung bestimmt wird.
Gemäß dem oben erwähnten zweiten Ausführungsbeispiel der
vorliegenden Erfindung wird die Länge eines Schrittes gemäß
der für einen Schritt eines Fußganges erforderlichen Zeit
korrigiert. Daher ist zusätzlich zu den Vorteilen des oben
erwähnten ersten Ausführungsbeispiels dieser Fall gegenüber
dem Fall eines ausschließlichen Anwendens einer Beschleunigung
dahingehend vorteilhaft, daß keine Notwendigkeit besteht, die
Zunahme und eine komplizierte Beschleunigungsbewegung zu
betrachten, die Kosten verringert werden können und Messungen
einfacher durchgeführt werden können.
Bei einem dritten Ausführungsbeispiel der vorliegenden
Erfindung wird selbst dann, wenn die für einen Schritt eines
Fußganges erforderliche Zeit kürzer ist als eine normale Zeit,
welche für einen Schritt eines Fußganges erforderlich ist, die
Schrittlänge korrigiert, so daß die für einen Schritt eines
Fußganges erforderliche Zeit kürzer wird, wenn die
Horizontalbeschleunigung des gehenden Körpers bzw. eine
Änderung der Beschleunigung, erfaßt durch die Beschleunigungs-
Erfassungseinrichtung während dieses Gehens, kleiner ist als
ein erster vorbestimmter Wert. Ferner wird selbst dann, wenn
die für einen Schritt eines Fußganges erforderliche Zeit
länger ist als eine normale Zeit, welche für einen Schritt
eines Fußganges erforderlich ist, die Schrittlänge korrigiert,
so daß die für einen Schritt eines Fußganges erforderliche
Zeit länger wird, wenn die Horizontalbeschleunigung des
gehenden Körpers bzw. eine Änderung der Beschleunigung, welche
durch die Beschleunigungs-Erfassungseinrichtung während dieses
Gehens erfaßt werden, größer ist als ein zweiter vorbestimmter
Wert.
Gemäß dem oben erwähnten dritten Ausführungsbeispiel der
vorliegenden Erfindung wird die Länge eines Schrittes mit der
für einen einzelnen Schritt eines Fußganges erforderlichen
Zeit und der Horizontalbeschleunigung zu diesem Zeitpunkt
(bzw. der Größe einer Änderung der Beschleunigung) korrigiert.
Damit ist die Korrekturbeurteilung der Schrittlänge einfach,
die Genauigkeit der Schrittlänge kann erheblich verbessert
werden und die Berechnungsgenauigkeit der Bewegungsposition
eines Fußgängers kann verbessert werden. Außerdem besteht,
wenn die Gehzeit pro Schritt und die Beschleunigung eines
Fußgängers als Parameter verwendet werden, der Vorteil, daß
die Korrekturbeurteilung der Schrittlänge einfach ist.
Bei einem vierten bevorzugten Ausführungsbeispiel der
vorliegenden Erfindung zählt die Einrichtung zur Schätzung
einer zurückgelegten Distanz die Anzahl von Schritten auf der
Grundlage einer Vertikal-Erdmagnetfeldänderung, hervorgerufen
durch ein Gehen des gehenden Körpers, erfaßt durch die
Gehbewegungs-Erfassungseinrichtung, und schätzt ferner die
zurückgelegte Strecke anhand einer Beziehung der gezählten
Anzahl von Schritten und der Länge eines Schrittes. Ferner
wird die Schrittlänge auf der Grundlage des Ausgangssignals
der Beschleunigungs-Erfassungseinrichtung korrigiert, wenn die
Schätzung durchgeführt wird.
Gemäß dem oben erwähnten vierten bevorzugten
Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung zählt die
Einrichtung zur Schätzung einer zurückgelegten Strecke die
Anzahl von Schritten auf der Grundlage einer Vertikal-
Erdmagnetfeldänderung, hervorgerufen durch die Gehbewegung
eines gehenden Körpers, erfaßt durch die Gehbewegungs-
Erfassungseinheit. Ferner wird die zurückgelegte Strecke des
gehenden Körpers durch Multiplizieren der gezählten Anzahl von
Schritten und der Länge eines Schrittes entsprechend dieser
Anzahl von Schritten geschätzt. Bei dieser Schätzung wird die
Schrittlänge auf der Grundlage des Ausgangssignals der
Beschleunigungs-Erfassungseinrichtung korrigiert. Daher
ermöglicht der tragbare und kleine Positionsdetektor der
vorliegenden Erfindung eine unabhängige Navigation, während
die Genauigkeit einer Schrittlänge verbessert wird.
Bei einem fünften bevorzugten Ausführungsbeispiel der
vorliegenden Erfindung beurteilt und erfaßt die
Bewegungsrichtungs-Bestimmungseinrichtung den Höchstpositions-
Ankunftspunkt und/oder den Aufsetzpunkt anhand einer
Vertikalbeschleunigungsänderung, welche durch ein Gehen des
gehenden Körpers hervorgerufen wird, und bestimmt ferner eine
Bewegungsrichtung des gehenden Körpers an einem spezifischen
Punkt als spezifische Bewegungsrichtung, wobei der spezifische
Punkt mindestens einer der beiden Punkte ist oder ein
ausgehend von dem einen Punkt um eine vorbestimmte Zeit
verzögerter Punkt ist.
Gemäß dem oben erwähnten fünften bevorzugten
Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung können der
Höchstpositions-Ankunftspunkt und/oder der Aufsetzpunkt eines
gehenden Körpers anhand einer Vertikalbeschleunigungsänderung
erfaßt werden, welche durch die Gehbewegung des gehenden
Körpers hervorgerufen wird. Ein spezifischer Punkt wird als
der erfaßte Punkt bzw. als ein ausgehend von einem der beiden
Punkte um eine vorbestimmte Zeit verzögerter Punkt bestimmt.
Der spezifische Punkt kann auf einen Punkt festgelegt werden,
an welchem sich die Bewegungsrichtung des gehenden Körpers an
die tatsächliche Richtung nach einer beträchtlichen Änderung
der Bewegungsrichtung angenähert hat. Wie oben beschrieben,
liegt der Punkt in einem Bereich zwischen dem oben erwähnten
Höchstpositions-Ankunftspunkt und der höchsten Position, an
welcher der Fußgänger durch die nächste Gehbewegung ankommt.
Folglich kann eine Meßgenauigkeit mit einer einfachen
Erfassung verbessert werden.
Bei einem sechsten bevorzugten Ausführungsbeispiel der
vorliegenden Erfindung beurteilt und erfaßt die
Bewegungsrichtungs-Bestimmungseinrichtung den Höchstpositions-
Ankunftspunkt und/oder den Aufsetzpunkt anhand der Vertikal-
Erdmagnetfeldänderung, welche durch ein Gehen des gehenden
Körpers hervorgerufen wird, und bestimmt ferner eine
Bewegungsrichtung des gehenden Körpers an einem spezifischen
Punkt als eine spezifische Bewegungsrichtung, wobei der
spezifische Punkt mindestens einer der beiden Punkte ist bzw.
ein ausgehend von dem einen Punkt um eine vorbestimmte Zeit
verzögerter Punkt ist.
Gemäß dem oben erwähnten sechsten bevorzugten
Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung können der
Höchstpositions-Ankunftspunkt und/oder der Aufsetzpunkt eines
gehenden Körpers anhand einer Erdmagnetfeldänderung erfaßt
werden, welche durch die Gehbewegung des gehenden Körpers
hervorgerufen wird. Ein spezifischer Punkt wird bestimmt als
der erfaßte Punkt bzw. als ein ausgehend von einem der beiden
Punkte um eine vorbestimmte Zeit verzögerter Punkt. Dieser
spezifische Punkt kann auf einen Punkt festgelegt werden, an
welchem sich die Bewegungsrichtung des gehenden Körpers an die
tatsächliche Richtung nach einer erheblichen Änderung der
Bewegungsrichtung angenähert hat. Wie oben beschrieben, liegt
der Punkt in einem Bereich zwischen dem oben erwähnten
Höchstpositions-Ankunftspunkt und der höchsten Position, an
welcher der Fußgänger durch die nächste Gehbewegung ankommt.
Folglich kann eine Meßgenauigkeit mit einer einfachen
Erfassung verbessert werden.
Bei einem siebten bevorzugten Ausführungsbeispiel der
vorliegenden Erfindung wird die vorbestimmte Zeit, welche
durch die Bewegungsrichtungs-Bestimmungseinrichtung verzögert
wird, als proportionaler Anteil einer Gehschrittperiode von
einem Gehzyklus bestimmt.
Gemäß dem oben erwähnten siebten bevorzugten
Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung wird der
vorhergehende Gehzyklus erfaßt. Auf der Grundlage dieses
Gehzyklus wird die oben erwähnte Verzögerungszeit zum
Bestimmen eines spezifischen Punkts als proportionaler Anteil
der Gehschrittperiode berechnet, welche eine spezifische Zeit
wird, zu welcher eine optimale Richtung erhalten wird. Daher
kann selbst dann, wenn sich der Gehzustand geändert hat, ein
optimaler spezifischer Punkt beibehalten werden.
Bei einem achten bevorzugten Ausführungsbeispiel der
vorliegenden Erfindung wird die vorbestimmte Zeit, welche
durch die Bewegungsrichtungs-Bestimmungseinrichtung verzögert
wird, auf eine seit festgelegt, zu welcher der spezifische
Punkt zu einem Zustand gelangt, in welchem ein aufgesetzter
Fuß und der nächste Fuß nebeneinander angeordnet werden.
Gemäß dem oben erwähnten achten bevorzugten
Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung wird die
Verzögerungszeit auf eine Zeit bzw. nahe dieser Zeit
festgelegt, zu welcher ein spezifischer Punkt zu einem Zustand
gelangt, in welchem ein aufgesetzter Fuß und der nächste Fuß
nebeneinander angeordnet werden. Daher ist in vielen Fällen
die Richtung eines Fußgängers, welche für eine Berechnung
einer gemessenen Position bestimmt ist, am dichtesten an einer
Bewegungsrichtung. Folglich kann eine Meßgenauigkeit
verbessert werden.
Bei einem neunten bevorzugten Ausführungsbeispiel der
vorliegenden Erfindung erfaßt die Einrichtung zur Schätzung
einer zurückgelegten Strecke eine sich ändernde Umgebung
anhand einer Beschleunigungsänderung oder einer
Erdmagnetfeldänderung, hervorgerufen durch eine Bewegung eines
gehenden Körpers, ändert ferner die Länge eines Schrittes auf
der Grundlage der erfaßten sich ändernden Umgebung und
berechnet die geschätzte Strecke, wobei die Schrittlänge auf
der Grundlage des Ausgangssignals der Beschleunigungs-
Erfassungseinrichtung korrigiert wird, wenn die Berechnung
durchgeführt wird.
Gemäß dem oben erwähnten neunten bevorzugten
Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung ist die
Einrichtung zur Schätzung einer zurückgelegten Strecke derart
aufgebaut, daß sie eine sich ändernde Umgebung, wie eine
Steigung oder ein Gefälle, anhand einer
Beschleunigungsänderung oder einer Erdmagnetfeldänderung,
hervorgerufen durch eine Bewegung eines Fußgängers, erfassen
kann. Ferner wird, wenn eine geschätzte Strecke berechnet
wird, die Länge eines Schrittes auf der Grundlage des
Ausgangssignals der Beschleunigungs-Erfassungseinrichtung
korrigiert. Daher kann die Schrittlänge für eine Berechnung
einer zurückgelegten Strecke auf eine optimale Schrittlänge in
Übereinstimmung mit einer sich ändernden Umgebung geändert
werden, während die Genauigkeit der Schrittlänge verbessert
wird. So wird eine Meßgenauigkeit verbessert.
Bei einem zehnten bevorzugten Ausführungsbeispiel der
vorliegenden Erfindung wird die Korrektur der Schrittlänge
durchgeführt, indem die Schrittlänge kürzer gemacht wird als
eine Schrittlänge während eines Fußganges auf einem ebenen
Pfad, wenn durch die Erfassung einer sich ändernden Umgebung
beurteilt wird, daß ein Fußweg eine Neigung aufweist, welche
größer als ein vorbestimmter Wert ist.
Gemäß dem oben erwähnten zehnten bevorzugten
Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung wird, wenn
beurteilt wird, daß ein Fußweg eine Neigung aufweist, welche
größer als ein vorbestimmter Wert ist, die Schrittlänge kürzer
gemacht als eine Schrittlänge während eines Fußganges auf
einem ebenen Pfad. Daher kann die oben erwähnte Korrektur der
Schrittlänge gemäß einer sich ändernden Umgebung genauer
gemacht werden als eine Position auf einer Karte (eine
Position auf einer X-Y-Ebene, betrachtet von einer
Vertikalrichtung (Z-Richtung) aus).
Bei einem elften bevorzugten Ausführungsbeispiel der
vorliegenden Erfindung umfaßt der tragbare Positionsdetektor
ferner: eine Einheit zum Empfangen von Radiowellen von
Satelliten eines satellitengestützten
Positionsbestimmungssystems (GPS) und zum Messen der aktuellen
Position des gehenden Körpers; und eine Positions-
Korrektureinrichtung zum Korrigieren der aktuellen Position,
welche durch die positions-Schätzeinrichtung geschätzt wird,
wenn die aktuelle Position mittels der Einheit gemessen wird.
Gemäß dem oben erwähnten elften bevorzugten
Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung hat die
Meßeinheit, welche eine unabhängige Navigation verwendet, die
Funktion der Meßeinheit, welche Satelliten eines
satellitengestützten Positionsbestimmungssystems (GPS)
verwendet. Daher wird, wo GPS-Signale empfangen werden können,
die Position auf der Grundlage von GPS-Signalen verwendet.
Hingegen wird, wo GPS-Signale nicht empfangen werden können,
die Position auf der Grundlage einer unabhängigen Navigation
verwendet. Damit kann die Position eines gehenden Körpers zu
jedem Zeitpunkt gemessen werden. Ferner kann der durch eine
unabhängige Navigation kumulierte Fehler durch die gemessene
Position auf der Grundlage der GPS-Signale aufgehoben werden.
So kann eine Meßgenauigkeit ebenfalls gewährleistet werden.
Bei einem zwölften bevorzugten Ausführungsbeispiel der
vorliegenden Erfindung wird, wenn die durch die
Bewegungsrichtungs-Erfassungseinrichtung erfaßte
Bewegungsrichtung oder die durch die Bewegungsrichtungs-
Bestimmungseinrichtung bestimmte spezifische Bewegungsrichtung
innerhalb einer vorbestimmten Richtungsbreite liegt, und
ferner wenn durch die Erfassung der sich ändernden Umgebung
beurteilt wird, daß die kumulierte Anzahl von Schritten oder
die kumulierte zurückgelegte Strecke, wobei eine Vertikalgröße
einer Bewegung innerhalb einer vorbestimmten Breite liegt, ein
geradlinig verlaufender Fußgang auf einem ebenen Pfad ist,
welcher über eine vorbestimmte Zeit oder länger anhält, die
Korrektur der Schrittlänge in der Einrichtung zur Schätzung
einer zurückgelegten Strecke um einen Wert durchgeführt,
welcher durch Teilen einer berechneten Strecke durch die
kumulierte Anzahl von Schritten erhalten wird, wobei die
berechnete Strecke anhand von Positionen berechnet wird,
welche an einem Startpunkt und einem Endpunkt des geradlinig
verlaufenden Fußganges auf einem ebenen Pfad durch die Einheit
gemessen werden.
Gemäß dem oben erwähnten zwölften bevorzugten
Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung wird nur dann,
wenn ein Gehen im wesentlichen ein geradliniger Fußgang auf
einem ebenen Pfad ist und eine vorbestimmte Länge oder mehr
gegangen wird, die mittels der GPS-Signale berechnete Strecke
durch die kumulierte Anzahl von Schritten während des
Fußganges geteilt. Auf diese Weise wird die Schrittlänge
korrigiert. Daher kann die Schrittlänge auf eine optimale
Schrittlänge festgelegt werden. Da die mittels der GPS-Signale
berechnete Strecke eine geradlinige Strecke wird, wird eine
Berechnung unter der Bedingung durchgeführt, daß ein Gehen im
wesentlichen ein geradlinig verlaufender Fußgang auf einem
ebenen Pfad ist, und unter der Bedingung, daß ein Gehen über
eine vorbestimmte Strecke oder weiter unter Berücksichtigung
eines Fehlers bei der Messung und einer Änderung der
Schrittlänge anhält. Daher kann eine Verbesserung der
Meßgenauigkeit erwartet werden.
Ein erfindungsgemäßes Positionsmanagementsystem ist mit einem
tragbaren Positionsdetektor zum Erfassen einer
Bewegungsposition eines gehenden Körpers und einer
Basisstation ausgestattet. Der tragbare Positionsdetektor
umfaßt: (1) eine Gehbewegungs-Erfassungseinrichtung zum Messen
eines Wertes, welcher mit einer durch eine Bewegung des
gehenden Körpers hervorgerufenen Gehbewegung in Zusammenhang
steht, (2) eine Beschleunigungs-Erfassungseinrichtung zum
Erfassen einer Beschleunigung des Wertes, welcher mit der
durch eine Bewegung des gehenden Körpers hervorgerufenen
Gehbewegung in Zusammenhang steht, (3) eine Einrichtung zur
Schätzung einer zurückgelegten Strecke zum Schätzen der
zurückgelegten Strecke des gehenden Körpers auf der Grundlage
sowohl einer Anzahl von Schritten, erfaßt von einem
Ausgangssignal dem Gehbewegungs-Erfassungseinrichtung, als
auch einer Schrittlänge, geändert entweder gemäß der für einen
Schritt eines Fußgangs erforderlichen Zeit, welche während der
Gehbewegung erfaßt wird, oder gemäß einer
Horizontalbeschleunigung des gehenden Körpers, welche durch
eine Beschleunigungs-Erfassungseinrichtung erfaßt wird, oder
gemäß der Größe einer Änderung der Horizontalbeschleunigung,
(4) eine Bewegungsrichtungs-Erfassungseinrichtung zum Erfassen
einer Richtung bzw. einer Bewegungsrichtung des gehenden
Körpers, hervorgerufen durch eine Bewegung des gehenden
Körpers, (5) eine Bewegungsrichtungs-Bestimmungseinrichtung
zum Erfassen zweier Punkte, an welchen der gehende Körper beim
Gehen im wesentlichen eine höchste Position erreicht und
aufsetzt, auf der Grundlage der Gehbewegung, hervorgerufen
durch eine Bewegung des gehenden Körpers, welche durch die
Gehbewegungs-Erfassungseinrichtung ausgegeben wird, und ferner
zum Bestimmen einer Bewegungsrichtung an einem spezifischen
Punkt als spezifische Bewegungsrichtung, wobei der spezifische
Punkt mit mindestens einem der beiden erfaßten Punkte in
Zusammenhang steht und in einem Bereich zwischen dem
Höchstpositions-Ankunftspunkt und der höchsten Position
festgelegt ist, an welcher der gehende Körper im wesentlichen
durch das nächste Gehen ankommt, (6) eine Bewegungspositions-
Schätzeinrichtung zum Schätzen einer Position des gehenden
Körpers nach einer Bewegung auf der Grundlage der
zurückgelegten Strecke des gehenden Körpers, welche durch die
Einrichtung zur Schätzung einer zurückgelegten Strecke
geschätzt wird, und der spezifischen Bewegungsrichtung, welche
durch die Bewegungsrichtungs-Bestimmungseinrichtung bestimmt
wird, und (7) eine Übertragungseinrichtung zum Übertragen
mindestens einer Informationseinheit einer Ausgabeinformation
von der Gehbewegungs-Erfassungseinrichtung, von der
Einrichtung zur Schätzung einer zurückgelegten Strecke, von
der Bewegungsrichtungs-Bestimmungseinrichtung und von der
Bewegungspositions-Schätzeinrichtung. Die Basisstation umfaßt:
(1) eine Empfangseinrichtung zum Empfangen der
Ausgabeinformation, welche durch die Übertragungseinrichtung
des tragbaren Positionsdetektors übertragen wird, und (2) eine
Anzeigeeinrichtung zum Anzeigen einer Bewegungsposition des
tragbaren Positionsdetektors auf der Grundlage der Information
von der Empfangseinrichtung.
Gemäß dem oben erwähnten Positionsmanagementsystem der
vorliegenden Erfindung ist der oben erwähnte Positionsdetektor
(Tochterstation) mit einer Übertragungseinrichtung
ausgestattet, um Positionsinformationen an die Basisstation
(Mutterstation) zu senden. Daher kann dieses Managementsystem
die Positionen jeweiliger Tochterstationen an der Basisstation
erfassen und verwalten, während die Genauigkeit einer
Schrittlänge auf der Seite einer Tochterstation verbessert
wird.
Bei dem Positionsmanagementsystem wird mindestens ein
Informationsabschnitt, welcher für einen Vorgang einer
Berechnung einer Position des tragbaren Positionsdetektors auf
der Grundlage eines von dem tragbaren Positionsdetektor
empfangenen GPS-Signals erforderlich ist, von dem tragbaren
Positionsdetektor an die Basisstation gesendet. Ferner
empfängt die Basisstation den Informationsabschnitt und führt
den Positionsberechnungsvorgang aus. Bei dem tragbaren
Positionsdetektor wird ein Berechnungsvorgang mit dem
tragbaren Positionsdetektor und der Basisstation gemeinsam
genutzt, so daß die Basisstation andere Vorgänge als den
Positionsberechnungsvorgang ausführt.
Gemäß dem oben erwähnten Positionsmanagementsystem wird ein
Abschnitt der durch die Tochterstation erhaltenen Information
durch die Übertragungseinrichtung an die Basisstation
gesendet, und ein Berechnungsvorgang wird an der Basisstation
ausgeführt. Die Tochterstation führt andere Vorgänge als den
Berechnungsvorgang aus. Daher kann diese Managementsystem den
Aufbau der Tochterstation vereinfachen, während die
Genauigkeit einer Schrittlänge auf der Seite einer
Tochterstation verbessert wird. Selbstverständlich kann das
Berechnungsergebnis in der Basisstation an die Tochterstation
gesendet werden, so daß es die Tochterstation verwenden kann.
Die obigen und weitere Aufgaben und Vorteile gehen aus der
nachfolgenden genauen Beschreibung in Verbindung mit der
beiliegenden Zeichnung deutlich hervor. Es zeigt:
Fig. 1 ein Blockdiagramm eines tragbaren Positionsdetektors
gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel der
vorliegenden Erfindung;
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht des tragbaren
Positionsdetektors;
Fig. 3 ein Flußdiagramm des Steuerprogramms des tragbaren
Positionsdetektors;
Fig. 4 ein Flußdiagramm des Steuerprogramms des tragbaren
Positionsdetektors.
Fig. 5A und Fig. 5B Flußdiagramme des Steuerprogramms des
tragbaren Positionsdetektors;
Fig. 6 ein Flußdiagramm des Steuerprogramms des tragbaren
Positionsdetektors;
Fig. 7A und Fig. 7B Diagramme, welche zur Erläuterung des
Beispiels eines Bewegungsweges verwendet werden;
Fig. 8 ein Blockdiagramm eines tragbaren Positionsdetektors
gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel der
vorliegenden Erfindung;
Fig. 9 eine perspektivische Ansicht des tragbaren
Positionsdetektors gemäß dem zweiten
Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung;
Fig. 10 ein Flußdiagramm des Steuerprogramms des tragbaren
Positionsdetektors gemäß dem zweiten
Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung;
Fig. 11 ein Flußdiagramm des Steuerprogramms des tragbaren
Positionsdetektors gemäß dem zweiten
Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung;
Fig. 12 ein Flußdiagramm des Steuerprogramms des tragbaren
Positionsdetektors gemäß dem zweiten
Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung;
Fig. 13 ein Diagramm, welches zur Erläuterung von Bergwegen
verwendet wird;
Fig. 14 ein Blockdiagramm eines tragbaren Positionsdetektors
gemäß einem dritten Ausführungsbeispiel der
vorliegenden Erfindung;
Fig. 15 ein Blockdiagramm einer Basisstation;
Fig. 16 ein Flußdiagramm des Steuerprogramms des tragbaren
Positionsdetektors gemäß dem dritten
Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung;
Fig. 17 ein Flußdiagramm des Steuerprogramms des tragbaren
Positionsdetektors gemäß dem dritten
Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung;
Fig. 18 ein Flußdiagramm des Steuerprogramms des tragbaren
Positionsdetektors gemäß dem dritten
Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung; und
Fig. 19 ein Flußdiagramm des Steuerprogramms der
Basisstation.
Nachfolgend wird ein Ausführungsbeispiel der vorliegenden
Erfindung, angewandt auf einen tragbaren Positionsdetektor,
welcher von Einzelpersonen verwendet wird, unter Bezugnahme
auf die Zeichnung beschrieben.
Fig. 1 zeigt einen tragbaren Positionsdetektor, welcher gemäß
einem ersten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung
aufgebaut ist. Dieses Ausführungsbeispiel ist auf einen
gehenden Körper, wie eine Person, angewandt.
In Fig. 1 bezeichnet ein Bezugszeichen 1 einen tragbaren
Positionsdetektor. Der tragbare Positionsdetektor 1 ist im
wesentlichen aufgebaut aus einem Steuerabschnitt 11, einem
Schrittzähler 12, einem Beschleunigungssensor 23, einem
Erdmagnetfeldsensor 13, einem Schaltereingangsabschnitt 14,
einem Nur-Lese-Speicher (ROM) 15, einem Schreib-Lese-Speicher
(RAM) 16, einer Anzeige 17, einer Sprachausgabeeinheit (zum
Beispiel einem Lautsprecher) 18 und einer
Leistungsversorgungsschaltung 19. Die
Leistungsquellenschaltung 19 wird, je nach Erfordernis,
hinzugefügt. Dies gilt ebenfalls für andere
Ausführungsbeispiele, welche unten beschrieben sind. Der
tragbare Positionsdetektor 1 ist ferner aus einer integrierten
Batterie 20 und einem Externe-Einheit-Treiber 21 aufgebaut.
Der Schrittmesser 12 (Gehbewegungs-Erfassungseinrichtung)
erfaßt die Anzahl von Schritten, welche eine Person geht. Der
Schrittzähler 12 verwendet zum Beispiel einen Schrittzähler,
welcher eine mechanische Bewegung durch Verwenden eines
Gewichts elektrisch erfaßt. Es kann ferner ein elektronischer
Schrittzähler verwendet werden, welcher eine Spule bzw. einen
Magnetfeldsensor enthält. Der elektronische Schrittzähler
weist eine Impulsverstärkungsschaltung und einen Zähler auf.
Impulse, welche durch die elektromagnetische Induktion der
Spule (bzw. des Magnetfeldsensors) und ein Erdmagnetfeld,
bedingt durch ein Gehen bzw. Fahren, erzeugt werden, werden
als Anzahl von Schritten kumuliert. Der Schrittzähler 12 weist
eine geringe Größe und ein geringes Gewicht auf und ist im
Innern des Hauptkörpers 31 des tragbaren Detektors 1
untergebracht und angeordnet, wie in Fig. 2 dargestellt.
Ferner kann der Schrittzähler 12 ein Sensorelement des
Festzustand-Typs verwenden, bei welchem ein Spannungselement
auf einem Dünnfilmausleger vorgesehen ist, welcher auf einem
Siliziumsubstrat ausgebildet ist. Eine Änderung des
elektrischen Kennwertes des Spannungselements wird mit einem
Bezugspegel verglichen, um ein Impulssignal zu erzeugen. In
diesem Fall ist der Schrittzähler 12 dahingehend vorteilhaft,
daß eine Teilminiaturisierung erreicht und ein digitales
Ausgangssignal einfach erhalten werden kann. Außerdem kann der
Schrittmesser 12 ein Typ sein, bei welchem ein
Beschleunigungssensor die Bewegung eines Fußgängers elektrisch
erfaßt. Das Ausgangssignal des Beschleunigungssensors wird in
elektrische Impulse entsprechend einer spezifischen Bewegung
des Fußgängers umgewandelt, und diese umgewandelten Impulse
werden gezählt. Ferner kann der Schrittzähler 12 andere kleine
und leichtgewichtige Typen verwenden, bei welchen ein
digitales Ausgangssignal erhalten wird. Der Schrittzähler 12
kann zum Beispiel ein Bauteil verwendet, welches
Beschleunigungssensor oder Erdmagnetfeldsensor genannt wird.
Zusammenfassend kann ein beliebiges Prinzip verwendet werden,
wenn es elektrisch erfassen kann, daß ein einzelner Schritt
einer Gehbewegung ausgeführt wurde.
Ferner kann ein Schrittzähler 12 zum Beispiel einen
handelsüblichen Schrittzähler getrennt verwenden, und er kann
derart aufgebaut sein, daß dessen Ausgangssignal über ein
Kabel und einen Verbinder dem Steuerabschnitt 11 eingegeben
wird.
Der Beschleunigungssensor (bzw. die Beschleunigungs-
Erfassungseinrichtung) 23, wird zum Erfassen des Gehzustands
einer Person (eines Fußgängers) mit einer Beschleunigung als
Parameter verwendet. Beispielsweise wird ein
Beschleunigungssensor zum elektrischen Erfassen der
Beschleunigung einer Gehbewegung verwendet. Das Ausgangssignal
des Beschleunigungssensors wird in elektrische Impulse
entsprechend einer spezifischen Bewegung des Fußgängers
umgewandelt und ausgegeben.
Hierbei werden bei dem Gehzustand eines Fußgängers die Gehzeit
pro Schritt (Zeit, welcher ein Fußgänger benötigt, um einen
einzelnen Schritt auszuführen), und die
Horizontalbeschleunigung des Fußgängers (bzw. eine Änderung
dieser Beschleunigung) erfaßt. Der Beschleunigungssensor 23
mißt mindestens die Anzahl von Schritten und die Gehzeit pro
Schritt in der Vertikalrichtung. Er führt ferner
Längsmessungen (Vertikalmessungen, obwohl diese unter
bestimmten Umständen schwierig sind) durch, welche für eine
schnelle Beurteilung und Korrektur verwendet werden.
Kurz gesagt, kann der Beschleunigungssensor 23 ein beliebiges
Prinzip verwenden, wenn es die Gehzeit pro Schritt und die
Horizontalbeschleunigung eines Fußgängers (bzw. eine Änderung
dieser Beschleunigung) elektrisch erfassen kann, wenn der
Fußgänger einen einzelnen Schritt einer Gehbewegung ausführt.
Ferner kann der Beschleunigungssensor 23 beispielsweise einen
handelsüblichen Beschleunigungssensor getrennt verwenden, und
er kann derart aufgebaut sein, daß dessen Ausgangssignal über
ein Kabel und einen Verbinder in den Steuerabschnitt 11
eingegeben wird.
Es sei darauf hingewiesen, daß als Schrittzähler 12 und
Beschleunigungssensor 23 ein einziger Beschleunigungssensor
verwendet werden kann und die Ausgangssignal-Wellenform davon
derart verarbeitet werden kann, daß die Funktionen des
Schrittzählers 12 und des Beschleunigungssensors 23 realisiert
werden.
Der Steuerabschnitt 11 mißt einen Wert (hier die Anzahl von
Schritten), welcher mit einer Bewegung in Zusammenhang steht,
die durch eine Bewegung einer Person hervorgerufen wird, auf
der Grundlage eines Signals von dem Schrittzähler 12 in
Übereinstimmung mit einem in dem ROM 15 gespeicherten Programm
und schätzt eine zurückgelegte Strecke. Die Schätzung der
zurückgelegten Strecke wird durch eine Berechnung von (Anzahl
von Schritten) × (Länge eines Schrittes) durchgeführt. Wenn
diese Schätzung durchgeführt wird, wird die Länge eines
Schrittes auf der Grundlage eines Signals von dem
Beschleunigungssensor 23 korrigiert. Es gibt die drei
folgenden Vorgänge bei der Korrektur der Länge eines
Schrittes:
- (a) Mit der Horizontalbeschleunigung während eines Schrittes eines Fußganges als Mitte wird die Länge eines Schrittes korrigiert. Oder es kann die Größe einer Änderung der Beschleunigung hinzugefügt werden. Das heißt, dies ist der Vorgang eines Korrigierens der Länge eines Schrittes mit einer Beschleunigung als Mitte. In Übereinstimmung mit der Größe einer Beschleunigung wird die Länge eines Schrittes korrigiert.
- (b) In Übereinstimmung mit der für einen einzelnen Schritt eines Fußganges erforderlichen Zeit wird die Länge eines Schrittes korrigiert.
- (c) Mit der für einen Schritt eines Fußganges erforderlichen Zeit und der Horizontalbeschleunigung zu dieser Zeit als Mitte wird die Länge eines Schrittes korrigiert. Oder es kann die Größe einer Änderung der Beschleunigung hinzugefügt werden. Das heißt, dies ist der Vorgang eines Durchführens einer Beurteilung und Korrektur mit einer Beschleunigung mit einer Gehzeit pro Schritt als Mitte. Beispielsweise wird die Gehzeit pro Schritt (Gehrhythmus) aus der Beschleunigung eines Fußgängers berechnet. Anschließend wird beurteilt, ob die Gehzeit pro Schritt schnell, normal oder langsam ist. Auf der Grundlage dieser Beurteilung wird die Länge eines Schrittes korrigiert, und gemäß der Beschleunigung wird sie weiter korrigiert.
Bei diesem Ausführungsbeispiel können, obwohl der oben
erwähnte Vorgang von (c) ausgeführt wird, die oben erwähnten
Vorgänge von (a) und (b) ausgeführt werden, oder es kann ein
kombinierter Vorgang von beiden ausgeführt werden.
Daher bilden der Schrittzähler 12, der Steuerabschnitt 11, der
ROM 16 und der RAM 16 eine Einrichtung zur Schätzung einer
zurückgelegten Strecke, eine Bewegungsrichtungs-
Bestimmungseinrichtung und eine Bewegungspositions-
Schätzeinrichtung.
Der Erdmagnetfeldsensor 13 erfaßt die Bewegungsrichtung einer
Person (durch eine Person bewegte Richtung). Der
Erdmagnetfeldsensor 13 verwendet einen kleinen und
leichtgewichtigen Magnetfeldsensor, welcher das Magnetfeld der
Erde erfaßt, um zu erfassen, in welche Richtung der Sensor
selbst bezüglich der Richtungen Ost-West und Nord-Süd zeigt.
Als einen Sensor wie diesen verwendet der Erdmagnetfeldsensor
13 beispielsweise einen digitalen 3-Achsen-Magnetfeldsensor
HMR2300 (Handelsname), welcher von Honeywell hergestellt wird.
Der Erdmagnetfeldsensor 13 bildet eine Bewegungsrichtungs-
Erfassungseinrichtung zum Erfassen einer Richtung einer durch
eine Bewegung einer Person hervorgerufenen Bewegung. Die
Bewegungsrichtungs-Erfassungseinrichtung ist nicht auf einen
Erdmagnetfeldsensor beschränkt. Beispielsweise können ein
Kreiselkompaß und andere Sensoren verwendet werden, wenn sie
eine geringe Größe und ein geringes Gewicht aufweisen.
Ferner kann aufgrund der Tatsache, daß der Erdmagnetfeldsensor
13 eine Vertikaländerung des Erdmagnetfeldes, hervorgerufen
durch das Gehen einer Person, erfassen kann, diese
Erdmagnetfeldänderung eine Unebenheit, den Höchstpositions-
Ankunftspunkt der Person von einem niedrigsten Wert, welcher
über eine vorbestimmte Zeit andauert, und den Aufsetzpunkt der
Person beurteilen. An diesem Punkt bzw. an einem ausgehend von
einem dieser Punkte um eine festgelegte Zeit verzögerten Punkt
bestimmt die Bewegungsrichtungs-Bestimmungseinrichtung die
Bewegungsrichtung an diesem Punkt als spezifische
Bewegungsrichtung. Daher bildet der Erdmagnetfeldsensor 13
einen Teil der Bewegungsrichtungs-Bestimmungseinrichtung.
Der Schaltereingabeabschnitt 14 umfaßt eine Bedientaste zum
Durchführen der Bedienung des tragbaren Positionsdetektors 1
und eine Steuertaste zum Durchführen der Einstellung eines
Ziels, einer Einstellung eines Weges und einer Änderung eines
Bereiches an der Karteninformation, angezeigt auf dem
Bildschirm der Anzeige 17. Der Schaltereingabeabschnitt 14
umfaßt ferner eine Bereichsänderungstaste, welche aus Seite-
Nach-Oben- und einer Seite-Nach-Unten-Taste zum Bewegen eines
Kartenbereiches auf dem Bildschirm der Anzeige 17 in der
Vertikalrichtung besteht. Der Schaltereingabeabschnitt 14
umfaßt ferner verschiedene für eine Bedienung erforderliche
Schalter (zum Beispiel ein Zehntastenfeld, welches in der Lage
ist, Ziffern einzugeben, einen Ein/Aus-Schalter und eine
Speichertaste). In Übereinstimmung mit einem vorbestimmten
Fleck (zum Beispiel einem Zielfleck), zu welchem sich zu
bewegen eine Person versucht, wird der
Schaltereingabeabschnitt 14 zum Angeben der
Koordinatenposition dieses Flecks auf einer Karte als Punkt
und ferner zum Angeben irgendeiner der umgebenden Richtungen,
dargestellt in Ost-West und Süd-Nord während einer Bewegung,
und ferner zum Durchführen des Rücksetzens eines Startpunkts
(einschließlich einer Rücksetzbetätigung) verwendet.
Der Steuerabschnitt 11 empfängt ein Gehsignal von dem
Schrittzähler 12, welcher das Gehen einer Person für jeden
Schritt erfaßt. Der Steuerabschnitt 11 verwendet das
empfangene Gehsignal bei der Berechnung einer zurückgelegten
Strecke, so daß ein vorher festgelegter Schrittlängenwert
jedem einen Schritt entspricht. Ferner führt der
Steuerabschnitt 11 mit der für einen Schritt eines Fußganges
erforderlichen Zeit und der Horizontalbeschleunigung zu dieser
Zeit (bzw. einer Größe einer Änderung der Beschleunigung) als
Mitte den Vorgang eines Korrigierens der Länge eines Schritts
aus. Überdies empfängt ferner der Steuerabschnitt 11 ein
Richtungssignal, welches darstellt, in welche der Richtungen
Ost-West und Süd-Nord ein Fußgänger zeigt, wobei eine
Erfassung davon mittels des Erdmagnetfeldsensors 13 erfolgt.
Ferner erfaßt der Steuerabschnitt 11 die Vertikaländerung des
Fußgängers und dementsprechend den Zustand der Auf-Und-Ab-
Bewegung des Fußes anhand der Vertikaländerung des mittels
dieses Erdmagnetfeldsensors 13 erfaßten Erdmagnetfeldes.
Anschließend bestimmt der Steuerabschnitt 11, wenn der
Steuerabschnitt 11 erfaßt, daß der Gehzustand (das heißt, die
Auf-Und-Ab-Bewegung des Körpers bzw. Fußes) zu einem
vorbestimmten Zustand gelangt ist, die Richtung des oben
erwähnten Fußgängerkörpers an diesem Punkt als
Bewegungsrichtung. Der vorbestimmte Zustand bedeutet hier
einen Punkt, an welchem der Fuß bzw. die Taille eines
Fußgängers im wesentlichen an der höchsten Position ankommt.
Er bedeutet ferner, daß der Fuß bzw. die Taille eines
Fußgängers in einem Bereich zwischen einem ausgehend von dem
Aufsetzpunkt um eine vorbestimmte Zeit verzögerten Punkt und
dem nächsten Aufsetzpunkt liegt. Ferner bedeutet er, daß der
Fuß bzw. die Taille eines Fußgängers in einem Bereich zwischen
einem ausgehend von dem Höchstpositions-Ankunftspunkt um eine
vorbestimmte Zeit verzögerten Punkt und der höchsten Position
liegt, an welcher der Fußgänger durch die nächste Gehbewegung
ankommt. Daher berechnet ein Steuerabschnitt 11 die Bewegung
einer Position, hervorgerufen durch den aktuellen einen
Schritt des Fußgangs, anhand der bestimmten Länge und Richtung
des aktuellen einen Schritts des Fußganges und fügt die
berechnete Bewegung der vorhergehenden Position hinzu, wodurch
die aktuelle Position bestimmt wird.
Es sei darauf hingewiesen, daß der Zahlenwert, während die
Länge eines Schrittes, verwendet bei der oben erwähnten
Berechnung, den vorher eingegebenen Zahlenwert der
Schrittlänge eines normalen Fußganges auf einem ebenen Pfad
verwendet, gemäß einer Umgebung und gemäß Gehbedingungen,
welche später beschrieben werden, geändert werden kann.
Beispielsweise kann der Zahlenwert geändert werden, wenn ein
Benutzer auf einer Straße mit Aufwärtssteigung geht. Ferner
zeigt der steuerabschnitt 11 die so erhaltene
Bewegungspositionsinformation an der Anzeige 17 an und führt
den erforderlichen Berechnungsvorgang zum Ausgeben einer
notwendigen Sprachinformation an die Sprachausgabeeinheit 18
aus. Ferner zeigt oder Steuerabschnitt 11 eine Karte auf dem
Bildschirm der Anzeige 17 an und steuert diese auf der
Grundlage einer Information (zum Beispiel einer
Karteninformation über den Bewegungsweg etc.) von der
Speicherkarte 22, welche über den Externe-Einheit-Treiber 21
eingegeben wird. Der Steuerabschnitt 11 ist aus einem
Mikrocomputer mit einer Zentralverarbeitungseinheit (CPU)
aufgebaut und steuert die oben erwähnte Steuerung in
Übereinstimmung mit einem in dem ROM 15 gespeicherten
Steuerprogramm (siehe Flußdiagramme, welche später beschrieben
werden).
Die Anzeige 17 zeigt eine Information bezüglich der Position
einer Person an, welche durch den Steuerabschnitt 11 geschätzt
wird, und bildet daher eine Anzeigeeinrichtung. Die Anzeige 17
verwendet beispielsweise eine kleine Flüssigkristallanzeige
eines Typs mit geringer Leistungsaufnahme (welche entweder
monochromatisch oder farbig sein kann). Die
Sprachausgabeeinheit 18 liefert einen synthetisch erzeugten
Sprachton auf der Grundlage eines durch den Steuerabschnitt 11
synthetisch erzeugten Sprachsignals, und besteht
beispielsweise aus einem Lautsprecher. Dieser Lautsprecher ist
derart aufgebaut, daß er einem Fußgänger selbst dann eine
Information liefern kann, wenn ein Abdeckungsabschnitt 33
nicht geöffnet ist.
Der Externe-Einheit-Treiber 21 besteht beispielsweise aus
einer PCMCIA-Steuerschaltung und führt den Vorgang zum
Übertragen von Daten zwischen diesem und der Speicherkarte 22
aus. Die Speicherkarte 22 speichert eine Karteninformation
betreffend den Bewegungsweg einer Person und bildet eine
Karteninformations-Speichereinrichtung.
Der ROM 15 weist vorher gespeicherte verschiedene Programme
und notwendige Daten für den Positionsberechnungsvorgang auf,
welcher durch den Steuerabschnitt 11 ausgeführt wird. Der RAM
16 weist einen ersten Speicherbereich, in welchen die durch
den Schaltereingabeabschnitt 14 eingegebene Information
temporär gespeichert werden muß, einen zweiten
Speicherbereich, in welchen Information über das Ziel, zu
welchem sich zu bewegen eine Person versucht, bestimmt durch
eine Bedienung des Schaltereingabeabschnitts 14, temporär
gespeichert wird, einen Arbeitsbereich etc. auf.
Ein Bezugszeichen 20 bezeichnet eine integrierte Batterie,
welche notwendige Leistung zu jeder der oben erwähnten
Schaltungen liefert. Es sei darauf hingewiesen, daß eine
Leistungsquellenschaltung 19 etc., falls erforderlich,
hinzugefügt werden kann, um eine Spannung zu ändern.
Fig. 2 zeigt den Aufbau des tragbaren Positionsdetektors 1. In
der Figur weist der tragbare Positionsdetektor 1 einen
Hauptkörper 31 auf. Der Hauptkörper 31 weist eine geringe
Größe und ein geringes Gewicht auf und ist annähernd zu der
Form einer Schachtel ausgebildet, so daß eine Person diesen
leicht tragen kann. Die Anzeige 17 mit einem rechteckigen
Bildschirm, der Schaltereingabeabschnitt 14 und die
Sprachausgabeeinheit 18 sind auf der Vorderseite des
Hauptkörpers 31 angeordnet. Im Innern des Hauptkörpers 31,
sind der Schrittzähler 12, der Beschleunigungssensor 23, der
Erdmagnetfeldsensor 13, der Externe-Einheit-Treiber 21 für
eine Speicherkarte und der Steuerabschnitt 11 mit sowohl dem
ROM 15 als auch dem RAM 16 untergebracht. Eine Spannung wird
von der in dem unteren Abschnitt des Hauptkörpers 31
untergebrachten Batterie 20 geliefert.
Der linke Abschnitt des Hauptkörpers 31 ist mit einer
schließbaren Abdeckung 34 ausgestattet, und eine
Einsetzöffnung 32 für die Speicherkarte 22 und eine
Einsetzöffnung für die Batterie 20 sind in der schließbaren
Abdeckung 34 ausgebildet. Damit werden das Austauschen der
integrierten Batterie 20, die Prüfung des Externe-Einheit-
Treibers 21 und ähnliches einfach.
Es ist vorzuziehen, daß der tragbare Positionsdetektor 1 an
einer Person (einem Fußgänger), beispielsweise an einem
Taillengürtel, befestigt ist, so daß er bezüglich des Körpers
nicht verschoben wird. Aus diesem Grund ist ein
Gürtelbefestigungselement, welches an einem Taillengürtel
angebracht werden kann, auf der Rückfläche des Hauptkörpers 31
vorgesehen, obwohl dieses nicht dargestellt ist. Damit kann
der tragbare Positionsdetektor 1 einfach von einem
Taillengürtel entfernt werden. Ebenso kann er einfach an dem
Taillengürtel angebracht werden.
Nachfolgend wird die Wirkungsweise beschrieben.
Die Fig. 3 und 4 jeweils Flußdiagramme des Steuerprogramms
des tragbaren Positionsdetektors 1.
Dieses Steuerprogramm wird ausgeführt, wenn Leistung zu dem
tragbaren Positionsdetektor 1 eingeschaltet wird. Wenn das
Steuerprogramm startet, so erfolgt zuerst eine Initialisierung
in Schritt S1. Bei der Initialisierung wird der tragbare
Positionsdetektor 1 automatisch rückgesetzt, und es werden
vorbestimmte Initialisierungsvorgänge, wie der Vorgang eines
Löschens des Arbeitsbereiches des RAM 16 und ähnliches,
ausgeführt.
In Schritt S2 wird ein Startpunkt etc. eingegeben. Das heißt,
bei der Initialisierung gibt eine den tragbaren
Positionsdetektor 1 tragende Person manuell einen Startpunkt
einer Bewegung, eine Durchschnittslänge eines Schrittes
während eines Fußganges auf einem ebenen Pfad etc. ein. Zu
diesem Zeitpunkt wird, beispielsweise indem "Festlegen eines
Startpunktes für einen Bewegungsstart" auf dem Bildschirm der
Anzeige 17 angezeigt wird, eine Person aufgefordert, die
Initialisierung durchzuführen. Es sei darauf hingewiesen, daß
an diesem Punkt die Speicherkarte 22 (welche eine
Karteninformation über einen Bereich, in welchem sich ein
Fußgänger bewegt, etc. speichert) in den Hauptkörper 31
eingesetzt worden sein muß. In dem Fall, in welchem die
Speicherkarte 22 nicht eingesetzt wurde, kann eine Nachricht
"Einsetzen der Speicherkarte 22 für einen Bereich, in welchem
sich der Fußgänger bewegt, falls erforderlich" auf dem
Bildschirm der Anzeige 17 angezeigt werden.
Das Festlegen des Startpunktes einer Bewegung kann durch ein
Bestimmen des Startpunktes auf einer Karte als Punkt oder
durch Eingeben der Positionskoordinaten (geographische Breite
und geographische Länge) erfolgen. Beispielsweise kann, wie
durch ein Beispiel eines Bewegungsweges in Fig. 7A
dargestellt, der Startpunkt als ein Punkt eingegeben werden.
Ferner wird bei der Initialisierung die Länge des Schrittes
einer Person eingegeben. Die Eingabe der Schrittlänge kann
durch Eingeben von Zahlen mittels eines Zehntastenfeldes
durchgeführt werden oder automatisch durch ein Auswählen der
Größe einer Person, welche den Detektor 1 trägt, aus einem
Bereich von gruppierten Größen, welche auf dem Bildschirm der
Anzeige 17 angezeigt werden, automatisch festgelegt werden.
Dies beruht auf der Tatsache, daß die Länge eines Schrittes
generell auf der Größe einer Person in Zusammenhang steht.
Selbstverständlich kann die Eingabe der Schrittlänge durch
andere Verfahren durchgeführt werden.
Ferner wird bei der Initialisierung auch die Messung einer
Zeit gestartet.
Als nächstes werden in einem Schritt S3 ein Signal von dem
Schrittzähler 12 und ein Signal von dem Beschleunigungssensor
23 eingegeben, und in einem Schritt S4 wird ein Signal von dem
Erdmagnetfeldsensor 13 eingegeben. Als nächstes wird in einem
Schritt S5 beurteilt, ob die Korrektur der Länge eines
Schrittes gemäß einer sich ändernden Umgebung erforderlich ist
oder nicht. Das heißt, in Abhängigkeit von einer sich
verändernden Umgebung wird die Länge eines Schrittes
beeinflußt, wenn eine Person beispielsweise eine geneigte
Straße oder Stufen hinauf oder hinunter geht. Folglich tritt
aufgrund der Tatsache, daß die Schrittlänge von einer
durchschnittlichen Schrittlänge während eines normalen
Fußganges auf einem ebenen Pfad abweicht, ein großer Fehler
bei der zurückgelegten Länge auf, welche auf der Grundlage der
durchschnittlichen Schrittlänge berechnet wird. Daher kann die
Länge eines Schrittes gemäß der erfaßten sich ändernden
Umgebung geändert werden. Die Erfassung eines sich ändernden
Umgebung erfolgt durch ein Beurteilen einer
Erdmagnetfeldänderung entsprechend einer geneigten Straße,
einem Stufen-Hinaufsteigen, einem Stufen-Hinabsteigen und
ähnlichem auf der Grundlage eines Signals (Z-Richtung:
Höhenrichtung) von einem Erdmagnetfeldsensor 13. Wenn eine
Neigung vorliegt, welche größer als ein vorbestimmter Wert
ist, so fährt der Steuerabschnitt 11 mit einem Schritt S6 fort
und korrigiert die Länge eines Schrittes auf weniger als ein
Zahlenwert, welcher während eines Fußganges auf einem ebenen
Pfad verwendet wird.
Diese Korrektur kann Korrekturwerte verwenden, welche gemäß
den Größen von Steigungen gruppiert sind. Es sei darauf
hingewiesen, daß aufgrund der Tatsache, daß eine Karte auf der
X-Y-Ebene, betrachtet von der Vertikalrichtung (Z-Richtung)
aus, dargestellt ist, es generell häufig vorzuziehen ist, daß
der Zahlenwert der Länge eines Schrittes zu einem kleineren
Wert hin korrigiert wird, wenn eine Neigung vorliegt, welche
größer ist als ein vorbestimmter Wert.
In einem Schritt S6 fährt der Steuerabschnitt 11, wenn er die
Korrektur der Schrittlänge beendet, mit einem Schritt S7 fort.
Wenn hingegen eine Neigung kleiner ist als der oben erwähnte
vorbestimmte Wert, so fährt der Steuerabschnitt 11 mit einem
Schritt S50 fort, ohne die Länge eines Schrittes in
Übereinstimmung mit der oben erwähnten sich ändernden Umgebung
zu korrigieren.
In einem Schritt S50 wird der Vorgang eines Korrigierens der
Länge eines Schrittes in Übereinstimmung mit dem Gehzustand
auf der Grundlage eines Signals von dem Beschleunigungssensor
23 durchgeführt. Die Einzelheiten von Schritt S50 sind in Fig.
4 dargestellt.
In Fig. 4 werden in einem Schritt S51 die Gehzeit t pro
Schritt (Gehrhythmus) und die Horizontalbeschleunigung α eines
Fußgängers zu dieser Zeit erfaßt. Anschließend wird in einem
Schritt S52 die Gehzeit t pro Schritt beurteilt. Genauer
beurteilt, wenn die Gehzeit t pro Schritt kürzer ist als eine
erste vorbestimmte Zeit t1 (t < t1), der Steuerabschnitt 11
dieses Gehen als "eilig" und schreitet mit einem Schritt S53
fort. Wenn die Gehzeit t pro Schritt zwischen der ersten
vorbestimmten Zeit t1 und einer zweiten vorbestimmten Zeit t2
(t1 ≦ t ≦ t2) liegt, so beurteilt der Steuerabschnitt 11 dieses
Gehen als "normal" und fährt mit einem Schritt S57 fort. Wenn
die Gehzeit t pro Schritt größer ist als die zweite
vorbestimmte Zeit t2 (t < t2), so beurteilt der
Steuerabschnitt 11 dieses Gehen als "langsam" und fährt mit
einem Schritt S54 fort.
Als nächstes wird der Vorgang eines Beurteilens der
Horizontalbeschleunigung α ausgeführt. In einem Schritt S53
wird beurteilt, ob die Horizontalbeschleunigung α (welche
ebenfalls mit der Vertikalbeschleunigung korreliert) oder eine
Änderung der Beschleunigung kleiner ist als eine erste
vorbestimmte Beschleunigung α1 (α < α1) oder nicht. Wenn α < α1
gilt, so wird in einem Schritt S56 die Länge eines
Schrittes zu einer kleineren Länge hin korrigiert, selbst wenn
die Gehzeit pro Schritt eilig ist. Wenn für α nicht a < α1
gilt, so wird in einem Schritt S55 die Länge eines Schrittes
zu einer größeren Länge hin korrigiert, selbst wenn die
Gehzeit pro Schritt eilig ist.
Wenn hingegen die Gehzeit t pro Schritt normal ist, so wird in
einem Schritt S57 die Länge eines Schrittes zu einer normalen
Länge hin korrigiert.
Ferner wird in einem Schritt S54 beurteilt, ob die
Horizontalbeschleunigung α (welche auch mit der
Vertikalrichtung korreliert) oder eine Änderung der
Beschleunigung größer als eine zweite vorbestimmte
Beschleunigung α2 (2 < α1) ist oder nicht. Wenn für α α < α2
gilt, so wird in einem Schritt S58 die Länge eines Schrittes
zu einer größeren Länge hin korrigiert, selbst wenn die
Gehzeit t pro schritt langsam ist. Wenn für α nicht α < α2
gilt, so wird in einem Schritt S59 die Länge eines Schrittes
zu einer kleineren Länge hin korrigiert, selbst wenn die
Gehzeit t pro Schritt langsam ist.
Es sei darauf hingewiesen, daß eine Möglichkeit besteht, daß
in Abhängigkeit von der Festlegung von α1 und α2 die Inhalte
der Schritte S56 und S58 sich an die Normal-Längenkorrektur
annähern. Jedoch können aufgrund der Tatsache, daß es selten
ist, daß die Horizontalbeschleunigung α bzw. eine Änderung der
Beschleunigung über eine lange Zeit während eines Gehens
andauern, α1 und α2 in Berücksichtigung dieser Tatsache
geeignet festgelegt werden.
So wird selbst dann, wenn die Gehzeit t pro Schritt schneller
wird, die Länge eines Schrittes zu einer kleineren Länge hin
korrigiert, ohne vergrößert zu werden, wenn die Beschleunigung
eines Fußganges kleiner ist als die erste vorbestimmte
Beschleunigung α1. Die Beschleunigung bedeutet hier die
Beschleunigung eines Tritts während eines Gehens, und es ist
erwünscht, daß diese Beschleunigung mit einer
Horizontalschwerkraft erfaßt wird, jedoch kann sie mit einer
Vertikalschwerkraft erfaßt werden. Ferner wird selbst dann,
wenn die Gehzeit t pro Schritt langsam war, die Länge eines
Schrittes zu einer größeren Länge hin korrigiert, wenn die
Beschleunigung eines Fußgängers (Beschleunigung eines Tritts
während eines Gehens, wie in dem obigen Fall) größer ist als
die zweite vorbestimmte Beschleunigung α2 (welche größer ist
als α1). So wird durch ein Beurteilen der Länge eines
Schrittes mit der Gehzeit t pro Schritt als Mitte und ferner
Korrigieren der Beurteilung der Länge eines Schrittes in
Übereinstimmung mit der Beschleunigung α eines Fußgängers die
Korrekturbeurteilung der Schrittlänge einfach, und die
Genauigkeit der Schrittlänge kann erheblich verbessert werden.
Wenn der Steuerabschnitt 11 den Vorgang in Fig. 4 beendet,
fährt sie mit einem Schritt S7 in Fig. 3 fort.
Es sei darauf hingewiesen, daß dann, wenn die oben erwähnte
Beschleunigung α in zu viele Fälle unterteilt wird, lediglich
eine Beschleunigung ausreichend ist und die Bedeutung der
Gehzeit pro Schritt verringert wird bzw. verlorengeht. In
einem derartigen Fall einer alleinigen Beschleunigung α ist es
technisch kompliziert. Ferner besteht die Notwendigkeit, den
Bereich des Beschleunigungssensors zu verbreitern, und die
Kosten neigen zwangsläufig zu einem Anstieg. Andererseits ist
es einfach, die Gehzeit t pro Schritt zu erfassen, und wenn
die Beschleunigung α größer als und kleiner als der oben
erwähnte vorbestimmte Wert ist, kann der kostengünstige Sensor
in einem schmalen Bereich verwendet werden.
Der Inhalt des Vorgangs in einem Schritt S550 ist nicht auf
das in Fig. 4 dargestellte Beispiel beschränkt. Beispielsweise
ist auch der in Fig. 5 dargestellte Vorgang möglich. Fig. 5A
zeigt, daß die Horizontalbeschleunigung (welche auch mit der
Vertikalrichtung korreliert) während eines Schrittes eines
Fußganges bzw. eine Änderung der Beschleunigung beurteilt
werden, um die Länge eines Schrittes zu korrigieren. Das
heißt, in Fig. 5A wird in einem Schritt S61 die
Horizontalbeschleunigung α während eines Schrittes eines
Fußganges eingelesen. (Die Horizontalbeschleunigung α ist
ferner mit der Vertikalrichtung korreliert und umfaßt eine
Änderung der Beschleunigung. Gleiches gilt für die folgenden
Ausführungsbeispiele). Anschließend wird in einem Schritt S62
die Beschleunigung α beurteilt. Wenn sie größer ist als ein
erster vorbestimmter Wert α1, wird in einem Schritt S63 die
Länge eines Schrittes zu einer größeren Länge hin korrigiert.
Wenn die Beschleunigung α zwischen dem ersten vorbestimmten
Wert αl und einem zweiten vorbestimmten Wert α2 (α1 ≦ α ≦ α2)
liegt, so beurteilt der Steuerabschnitt 11 dieses Gehen als
"normal" und fährt mit einem Schritt S64 fort. In einem
Schritt S64 wird die Länge eines Schrittes zu einer normalen
Länge hin korrigiert. Wenn die Beschleunigung α kleiner ist
als der zweite vorbestimmte Wert α2 (α < α2), wo wird in einem
Schritt S65 die Länge eines Schrittes auf eine kleinere Länge
verringert.
So wird durch ein Beurteilen der Horizontalbeschleunigung α
während eines Schrittes eines Fußganges und Korrigieren der
Schrittlänge die Korrekturbeurteilung der Schrittlänge
einfach, und die Genauigkeit der Schrittlänge kann erheblich
verbessert werden.
Fig. 5B zeigt, daß die Gehzeit t pro Schritt beurteilt wird,
um die Länge eines Schrittes zu korrigieren. Das heißt, in
Fig. 5B wird in einem Schritt S71 die Gehzeit t pro Schritt
erfaßt. Anschließend wird in einem Schritt S72 die Gehzeit t
pro Schritt beurteilt. Wenn sie kleiner ist als ein erster
vorbestimmter Wert t1, so wird in einem Schritt S73 die Länge
eines Schrittes zu einer größeren Länge hin korrigiert. Wenn
die Gehzeit t pro Schritt zwischen dem ersten vorbestimmten
Wert t1 und einem zweiten vorbestimmten Wert t2 (t1 ≦ t ≦ t2)
liegt, beurteilt der Steuerabschnitt 11 dieses Gehen als
"normal" und fährt mit einem Schritt S74 fort. In einem
Schritt S74 wird die Länge eines Schrittes zu einer normalen
Länge hin korrigiert. Wenn die Gehzeit t pro Schritt größer
ist als der zweite vorbestimmte Wert, so wird in einem Schritt
S75 die Länge eines Schrittes auf eine kleinere Länge
verringert.
So wird durch ein Beurteilen der Gehzeit t pro Schritt und
Korrigieren der Schrittlänge die Korrekturbeurteilung der
Schrittlänge einfach, und die Genauigkeit der Schrittlänge
kann erheblich verbessert werden. Insbesondere ist dieser
Fall, verglichen mit ersterem Fall (Fig. 5A), bei welchem
lediglich eine Beschleunigung verwendet wird, dahingehend
vorteilhaft, daß keine Notwendigkeit besteht, die Zunahme und
komplizierte Bewegung der Beschleunigung zu betrachten, die
Kosten verringert werden und Messungen vereinfacht werden
können.
Wenn in einem Schritt S0 die Korrektur der Schrittlänge gemäß
dem Gehzustand endet, fährt der Steuerabschnitt 11 mit einem
Schritt S7 fort.
In einem Schritt S7 wird eine zurückgelegte Strecke durch eine
unabhängige Navigation berechnet. Das heißt, wenn ein
Gehsignal von dem Schrittzähler 12 für jeden Schritt
eingegeben wird, wird "die Länge eines Schrittes" als die
zurückgelegte Strecke für jeden Schritt betrachtet. Wenn eine
Korrektur gemäß einer sich ändernden Umgebung durchgeführt
wird, wird die korrigierte Schrittlänge als die zurückgelegte
Strecke betrachtet. Ferner wird, wenn eine Korrektur gemäß der
Gehzeit t pro Schritt durchgeführt wird, die korrigierte
Schrittlänge als die zurückgelegte Strecke betrachtet.
Als nächstes wird in einem Schritt S8, wenn die
Vertikalkomponente (Z-Achsen-Komponente) eines Ausgangssignals
von dem Erdmagnetfeldsensor 13 den Minimalwert erreicht, der
Aufsetzpunkt erfaßt. Auf der Grundlage dieses erfaßten Punktes
wird die Bewegungsrichtung zu dem Zeitpunkt des Fußganges aus
den Richtungssignalen ausgewählt, welche konstant von dem
Erdmagnetfeldsensor 13 ausgegeben werden, und als eine
spezifische Bewegungsrichtung bestimmt. Bei diesem
Ausführungsbeispiel ist die vorliegende Erfindung, während die
spezifische Bewegungsrichtung bestimmt wird, wenn ein
Fußgänger auf dem Boden aufsetzt, nicht darauf beschränkt.
Beispielsweise kann die spezifische Bewegungsrichtung bestimmt
werden, wenn der Fuß eines Fußgängers an der im wesentlichen
höchsten Position ankommt. Ferner kann sie bestimmt werden,
wenn der Fuß eines Fußgängers in einem Bereich zwischen einem
ausgehend von dem Aufsetzpunkt um eine vorbestimmte Zeit
verzögerten Punkt und dem nächsten Aufsetzpunkt liegt. Ferner
kann sie erfaßt werden, wenn der Fuß eines Fußgängers in einem
Bereich zwischen einem ausgehend von dem Höchstpositions-
Ankunftspunkt um eine vorbestimmte Zeit verzögerten Punkt und
der höchsten Position liegt, an welcher der. Fußgänger durch
die nächste Gehbewegung ankommt. Durch Auswählen einer
Bewegungsrichtung an einem Punkt in diesem Bereich kann die
Bewegungsrichtung an die Bewegungsrichtung des Schwerpunktes
einer Person angenähert werden. Die Größe der oben erwähnten
vorbestimmten Zeit, welche verzögert wird, kann experimentell
oder durch den proportionalen Anteil des Gehzyklus, berechnet
durch den Schrittzähler 12 oder den Erdmagnetfeldsensor 13,
festgelegt werden.
Als nächstes wird in einem Schritt S9 die "Bewegungsposition"
durch einen einzelnen Schritt eines Fußganges aus der oben
erwähnten Bewegungsrichtung und zurückgelegten Strecke,
bestimmt in der oben erwähnten Weise für jeden Schritt,
berechnet. Anschließend kann durch ein Hinzufügen der
aktuellen Bewegungsposition zu der ausgehend von dem
Startpunkt bewegten Position die ausgehend von dem Startpunkt
bewegte Position, bewirkt durch das aktuelle Gehen, erhalten
werden.
Als nächstes wird in einem Schritt S10 die bestimmte
Bewegungsposition durch Punkte (O-Marken) auf der Anzeige 17
angezeigt, wie in der Vergrößerung eines Bewegungsortes in
Fig. 7B dargestellt. Zu diesem Zeitpunkt werden eine
Karteninformation entsprechend der aktuellen Position einer
Person, eine Straßenmerkmalsinformation an dieser Position
(zum Beispiel eine Information über eine Nationalstraße, eine
Präfektstraße etc.), und eine Umgebungsinformation an dieser
Position (zum Beispiel wichtige Gebäude, Bahnhöfe etc.) von
der Speicherkarte 22 gelesen und an der Anzeige 17 angezeigt,
wie in Fig. 7A dargestellt. Dies ermöglicht einer sich
bewegenden Person, sich leicht darüber in Kenntnis zu setzen,
an welcher Position auf einer Karte sich die Person befindet.
Dabei wird die geschätzte Position als ein Bereich angezeigt,
wie in Fig. 7A dargestellt. Es sei darauf hingewiesen, daß der
geschätzte Positionsbereich nicht angezeigt werden muß.
Außerdem wurde bei dem oben Erwähnten, wenn eine neue
Bewegungsposition angezeigt wird, eine begleitende
Karteninformation, wie die Bezugsposition, die Bezugsrichtung
und ein verkleinerter Maßstab (gemäß einer Bezugsstrecke) der
Karte, gleichzeitig zusammen mit einer Karteninformation durch
das Einsetzen der Speicherkarte 22 in einem Schritt 22
gelesen, so daß diese begleitende Information ebenfalls
verwendet wird.
Ferner kann in der Stufe, in welcher diese Karteninformation
angezeigt wurde, die aktuelle Position mit einem synthetisch
erzeugten Sprachton (zum Beispiel "Biegen Sie an der
OO-Kreuzung etwa 10 m vorne nach links ab"), welche von der
Sprachausgabeeinheit 18 ausgegeben wird, geführt werden. Es
sei darauf hingewiesen, daß bei einem weiteren Voranschreiten
einer Person der Bereich einer Karteninformation automatisch
umgeschaltet wird (das heißt, der Bereich wird verschoben).
Als nächstes wird in einem Schritt S11 beurteilt, ob ein
Schaltersignal (Signal von dem Schaltereingabeabschnitt 14)
eingegeben wurde oder nicht. Wenn es nicht eingegeben wurde,
so kehrt der Steuerabschnitt 11 zu einem Schritt S3 zurück und
wartet auf das nächste Signal von dem Schrittzähler 112. Damit
wird ein Bewegungsort auf der Anzeige 17 in Übereinstimmung
mit dem Gehen einer Person angezeigt, wie in Fig. 7A
dargestellt.
Wurde hingegen in einem Schritt S11 das Schaltersignal
eingegeben, so fährt der Steuerabschnitt 11 mit einem Schritt
S13 fort und beurteilt, ob das Schaltersignal ein
Neustartsignal ist oder nicht. Selbst wenn es ein bloßes
Bildschirmanzeigenumschalten war, fährt der Steuerabschnitt 11
mit einem Schritt S12 fort, wenn es nicht ein Neustartsignal
ist. In einem Schritt S12 führt der Steuerabschnitt 11 einen
Berechnungsvorgang (zum Beispiel einen Vorgang eines
Berechnens einer ausgehend von dem Startpunkt kumulierten
gegangenen Strecke etc.) durch und erzeugt eine Anzeige (zum
Beispiel ein Umschalten einer Bildschirmanzeige etc.).
Anschließend kehrt der Steuerabschnitt 11 zu einem Schritt S3
zurück und wiederholt die Verarbeitung.
Wenn ein Schaltereingabesignal 44985 00070 552 001000280000000200012000285914487400040 0002019946212 00004 44866 eines Eingangssignals zum
Anfordern eines Verschiebens eines Kartenbereiches, in welchem
sich ein Fußgänger bewegt, ist, empfängt der Steuerabschnitt
11 dieses Eingangssignal, und der Kartenbereich wird
verschoben und an der Anzeige 17 angezeigt.
In einem Schritt S13 fährt, wenn das Schaltersignal ein
Neustartsignal ist, der Steuerabschnitt 11 mit einem Schritt
S14 fort und führt einen Neustartvorgang und eine Anzeige
davon durch. Anschließend kehrt der Steuerabschnitt 11 zu
einem Schritt S2 zurück und ermöglicht eine Neueingabe eines
Startpunktes und ähnliches. Es sei darauf hingewiesen, daß der
Neustart hier einen Fall bedeutet, bei welchem ein anderer Weg
nach der Ankunft eines Ziels erneut festgelegt wird, oder
einen Fall, bei welchem ein Weg bis jetzt gelöscht wird,
obwohl er sich auf dem Weg hin zu einem Ziel befindet, und
anschließend ein neuer Weg erneut festgelegt wird.
So kann, selbst in dem Fall, daß sich der Positionsdetektor 1
gemäß dem oben erwähnten Ausführungsbeispiel in einem Wald
oder zwischen Gebäuden befindet, wo ein Signal von dem
satellitengestützten Positionsbestimmungssystem (GPS) infolge
von hohen Gebäuden, Banken und Wäldern nicht empfangen werden
kann, der Positionsdetektor 1 durch eine unabhängige
Navigation die Position einer Person wissen, welche diesen
Positionsdetektor mit einer tragbaren Größe und einem
tragbaren Gewicht, anwendbar auf einen Fußgänger, trägt. In
diesem Fall wird an einem Punkt in dem Bereich, in welchem ein
Fußgänger sich zwischen der höchsten Position, an welcher der
Fußgänger durch eine Gehbewegung ankommt, und der höchsten
Position, an welcher der Fußgänger durch die nächste
Gehbewegung ankommt, befindet, die Bewegungsrichtung mittels
eines Erdmagnetfeldsensors bestimmt, und auf der Grundlage der
bestimmten Position wird eine Bewegungsposition berechnet.
Folglich wird die Bewegungsrichtung genauer. Ferner kann die
Erfassung des oben erwähnten Punktes leicht beurteilen, ob es
sich um eine Höchstpositionsankunft oder um ein Aufsetzen
handelt, wobei dies durch eine Erdmagnetfeldänderung (oder
eine Beschleunigungsänderung, welche mittels eines
dreidimensionalen Sensors anstelle eines Verwendens des
Erdmagnetfeldsensors des oben erwähnten Ausführungsbeispiels
erfaßt wird) erfolgt. Ein Punkt zwischen der höchsten Position
und dem Aufsetzpunkt kann ferner durch ein Verzögern einer
vorbestimmten Zeit erfaßt werden.
Außerdem kann durch ein Erfassen einer sich ändernden Umgebung
die Länge eines Schrittes während eines Fußganges auf einer
geneigten Straße geändert werden, so daß eine
Positionsgenauigkeit weiter verbessert werden kann.
Selbstverständlich kann der erfindungsgemäße Positionsdetektor
bei niedrigen Kosten hergestellt werden.
Ferner wird bei diesem Ausführungsbeispiel die Länge eines
Schrittes mit der für einen einzelnen Schritt eines Fußganges
erforderlichen Zeit und der Horizontalbeschleunigung zu dieser
Zeit (oder der Größe einer Änderung der Beschleunigung)
korrigiert werden. Damit ist die Korrekturbeurteilung der
Schrittlänge einfach, die Genauigkeit der Schrittlänge kann
erheblich verbessert werden, und die Berechnungsgenauigkeit
der Bewegungsposition kann verbessert werden. Ferner
existiert, beispielsweise wenn die Gehzeit pro Schritt und die
Beschleunigung eines Fußgängers als Parameter verwendet
werden, der Vorteil, daß die Korrekturbeurteilung der
Schrittlänge einfach ist.
Nachfolgend wird eine zweites Ausführungsbeispiel der
vorliegenden Erfindung beschrieben. Das zweite
Ausführungsbeispiel korrigiert eine Bewegungsposition und in
einigen Fällen die Länge eines Schrittes mittels der GPS-
Satellitensignale.
Fig. 8 zeigt ein Blockdiagramm eines tragbaren
Positionsdetektors 41 gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung, und Fig. 9 zeigt eine
perspektivische Ansicht des tragbaren Positionsdetektors 41.
In diesen Figuren weicht der tragbare Positionsdetektor 41 von
dem ersten Ausführungsbeispiel dahingehend ab, daß eine GPS-
Antenne 42 und eine GPS-Empfängereinheit 45 neu vorgesehen
sind, und daß die Inhalte des Steuerabschnitts 44 und des ROM
45 abweichend sind.
Die GPS-Antenne 42 verwendet beispielsweise eine
Mikrostreifen-Steckantenne, welche ein Teflonsubstrat
verwendet und eine Halbkugel-Richteigenschaft aufweist, um ein
rechtspolarisiertes Wellensignal von etwa 1,5 MHz zu
empfangen, welches von GPS-Satelliten gesendet wird. Wie in
Fig. 9 dargestellt, ist die GPS-Antenne 42 über einem
Hauptkörper 31, beispielsweise an der Schulter einer den
tragbaren Positionsdetektor 41 tragenden Person, angebracht
und über einen Kabelstrang 44' mit der GPS-Empfängereinheit 43
verbunden.
Die GPS-Empfängereinheit 43 empfängt Radiowellen zur Messung
von einer Vielzahl von GPS-Satelliten über die GPS-Antenne 42
und moduliert diese. Auf der Grundlage der modulierten Signale
berechnet die GPS-Empfängereinheit 43 die aktuelle
Positionsinformation über den tragbaren
?Dämpfungsscheibenanordnung? 41 (zum Beispiel eine
dreidimensionale Meßinformation mit einer geographischen
Breite, einer geographischen Länge und einer geographischen
Höhe) und gibt die berechnete aktuelle Positionsinformation an
den Steuerabschnitt 44 aus.
Das GPS ist aus 24 Satelliten aufgebaut, die in Vierergruppen
in 6 Umlaufbahnen angeordnet sind. Im Prinzip empfängt die
GPS-Empfängereinheit 43 Radiowellen von den Satelliten,
berechnet ferner eine Distanz zwischen einem Empfangspunkt und
den Satelliten anhand einer Differenz zwischen den
Ankunftszeiten und berechnet schließlich die dreidimensionalen
Positionen (geographische Breite, geographische Längen und
geographische Höhe) des Empfangspunktes. Die GPS-Antenne 42
und die GPS-Empfängereinheit 43 bilden eine GPS-Einheit.
Wenn die Positionsinformation, gemessen und berechnet mittels
der GPS-Signale, zusätzlich zu der bei dem ersten
Ausführungsbeispiel erhaltenen Positionsinformation erhalten
wird, so korrigiert der Steuerabschnitt 44 die durch die
unabhängige Navigation geschätzte Position mit der mittels der
GPS-Satellitensignale erhaltenen Positionsinformation, wobei
dies Vorzug vor der durch eine unabhängige Navigation bei dem
oben erwähnten ersten Ausführungsbeispiel erhaltenen
Positionsinformation hat. Ferner wird eine durchschnittliche
Schrittlänge gemessen und berechnet in einem Intervall,
während welchem beurteilt wird, daß ein geradlinig
vorangegangener Fußgang auf mindestens einem ebenen Pfad der
Bewegungswege des Fußgängers beibehalten wurde. Damit kann die
vorher festgelegte Schrittlänge derart korrigiert werden, daß
sie einer Schrittlänge entspricht, welche näher an der
Bewegungsschrittlänge ist. Folglich kann die Genauigkeit der
Bewegungsposition weiter verbessert werden. Der
Steuerabschnitt 44, der ROM 45 und der RAM 16 erfüllen
Funktionen als Positionskorrektureinrichtung und
Schrittlängen-Korrektureinrichtung zusätzlich zu der Funktion
des ersten Ausführungsbeispiels.
Nachfolgend wird die Wirkungsweise des zweiten
Ausführungsbeispiel beschrieben.
Die Fig. 10 bis 12 sind jeweils Flußdiagramme des
Steuerprogramms des tragbaren Positionsdetektors 41. In diesen
Flußdiagrammen bezeichnen die gleichen Bezugszeichen dem
ersten Ausführungsbeispiel entsprechende Schritte, und daher
wird deren Beschreibung ausgelassen, um eine Redundanz zu
vermeiden. Die Schritte eines Ausführens von Vorgängen, welche
von dem ersten Ausführungsbeispiel abweichen, werden im
weiteren beschrieben, wobei Schrittnummern von dem ersten
Ausführungsbeispiel abweichen.
Bei dem Steuerprogramm des zweiten Ausführungsbeispiels wird
ein Schritt S15 ausgeführt, um GPS-Signale nach einer
Ausführung der Schritte S1 bis S4 zu lesen. Anschließend wird
in einem Schritt S16 beurteilt, wie viele GPS-Signale der
Steuerabschnitt 44 empfangen kann. Wenn die empfangenen GPS-
Signale 4 oder mehr sind (selbst 3 Signale sind möglich,
obwohl die Genauigkeit verringert ist), so beurteilt der
Steuerabschnitt 44, daß die Berechnung einer Bewegungsposition
durch GPS-Signale möglich ist, und fährt anschließend mit
einem Schritt S17 fort. Wenn die empfangenen GPS-Signale
weniger als das sind, so beurteilt der Steuerabschnitt 44, daß
die Messung einer Bewegungsposition auf der Grundlage von GPS-
Signalen nicht möglich ist, und fährt anschließend mit einem
Schritt S5 fort.
In einem Schritt S16 berechnet und bestimmt, wenn der
Steuerabschnitt 44 beurteilt, daß die Messung einer
Bewegungsposition auf der Grundlage von GPS-Signalen möglich
ist, in Schritt S17 der Steuerabschnitt 44 die aktuelle
Bewegungsposition einer dieser tragbaren Positionsdetektor 41
tragenden Person anhand der oben erwähnten empfangenen
Vielzahl von GPS-Signalen und fährt mit einem Schritt 18 und
daran anschließenden Schritten fort.
Jedoch wird in einem Schritt S16, wenn die Berechnung einer
Bewegungsposition durch GPS-Signale als nicht möglich
beurteilt wird, in einem Schritt S5, einem Schritt S6 einem
Schritt S50 und in Schritten S7 bis S9 die Bewegungsposition,
berechnet und geschätzt, anhand von Signalen bestimmt, welche
von dem Schrittzähler 12, dem Beschleunigungssensor 23 und dem
Erdmagnetfeldsensor 13 ausgegeben werden, ebenso wie dies bei
dem ersten Ausführungsbeispiel der Fall ist. Bei dieser
Bestimmung werden in den Schritten S3 und S4 die
Ausgangssignale von dem Schrittzähler 12, dem
Beschleunigungssensor 23 und dem Erdmagnetfeldsensor 13
eingelesen, und die aktuelle Position wird bestimmt, wobei
dies auf der Grundlage der Bewegungsposition unmittelbar vor
der Bestimmung der Unmöglichkeit einer Berechnung in einem
Schritt S16 erfolgt, einschließlich der Größe einer Bewegung
und Richtung, berechnet in einem Schritt S5, einem Schritt S6,
einem Schritt S50 und in den Schritten S7 bis S9.
In einem Schritt S16 wird die Berechnung auf der Grundlage von
GPS-Signalen als möglich beurteilt, und wenn in einem Schritt
S17 eine Bewegungsposition auf der Grundlage von GPS-Signalen
berechnet und bestimmt wird, so wird in einem Schritt S18
anhand des Ausgangssignals des Erdmagnetfeldsensors bestimmt,
ob das Gehen im wesentlichen "ein geradliniges Vorangehen auf
einem ebenen Pfad" ist oder nicht. Es sei darauf hingewiesen,
daß GPS-Signale anstelle des Ausgangssignals des
Erdmagnetfeldsensors 13 verwendet werden können. Der
Erdmagnetfeldsensor 13 weist eine höhere Genauigkeit auf,
jedoch besteht dessen Nachteil darin, daß er leicht durch
umgebende Metallmaterialien beeinflußt wird. In dem Fall eines
Fußganges auf einer Neigung oder eines Fußganges auf einer
scharfen Kurve, das heißt, in dem Fall, in welchem beurteilt
wird, daß der Fußgang nicht ein Fußgang auf einem ebenen Pfad
ist, oder daß er nicht ein geradlinig vorangegangener Fußgang
ist, werden in einem Schritt S19 eine kumulierte zurückgelegte
Strecke für eine Schrittlängenkorrektur und eine kumulierte
Anzahl von Schritten für eine Schrittlängenkorrektur auf Null
gesetzt. In einem Schritt S10 wird die zurückgelegte Strecke,
bestimmt auf der Grundlage der GPS-Signale in einem Schritt
S17, angezeigt.
Es sei darauf hingewiesen, daß die kumulierte zurückgelegte
Strecke für eine Schrittlängenkorrektur nicht eine kumulierte
gegangene Strecke von dem Startpunkt zu der aktuellen Position
ist. Sie ist eine kumulierte Strecke zwischen dem Start und
dem Ende eines geradlinigen Fußganges auf einem ebenen Pfad,
vorgesehen für ein Korrigieren einer festgelegten
Schrittlänge.
Wenn hingegen in einem Schritt S18 der Steuerabschnitt 44
beurteilt, daß der aktuelle Fußgang im wesentlichen ein
"ebener Pfad" und ferner ein "geradlinig vorangegangener
Fußgang" ist, so fährt der Steuerabschnitt 44 mit einem
Schritt S20 fort. Der ebene Pfad und der geradlinig
vorangegangene Fußgang bedeutet hier, daß die
Vertikalkomponente (Z-Achsen-Richtung), erfaßt durch den
Erdmagnetfeldsensor 13, innerhalb eines ersten vorbestimmten
Wertes liegt, und daß ferner die Bewegungsrichtung, erfaßt
durch den Erdmagnetfeldsensor 13, innerhalb eines zweiten
vorbestimmten Wertes liegt. In dem Schritt S20 erfolgt die
Berechnung einer "kumulierten zurückgelegten Strecke für eine
Korrektur einer festgelegten Schrittlänge" mittels der GPS-
Signale, solange ein geradlinig vorangegangener Fußgang auf
einem ebenen Pfad fortdauert. Anschließend erfolgt in einem
Schritt S21 ebenso die Berechnung einer "kumulierten Anzahl
von Schritten für eine Korrektur einer festgelegten
Schrittlänge", solange ein geradlinig vorangegangener Fußgang
auf einem ebenen Pfad fortdauert. In dem nächsten Schritt S22
wird beurteilt, ob die oben erwähnte kumulierte Anzahl von
Schritten größer ist als ein vorbestimmter Wert oder nicht.
Anstelle davon kann beurteilt werden, ob die oben erwähnte
kumulierte zurückgelegte Strecke größer ist als ein
vorbestimmter Wert oder nicht. In jedem Fall wird, wenn sie
größer ist als der vorbestimmte Wert, in einem Schritt S23 die
oben erwähnte kumulierte zurückgelegte Strecke durch die oben
erwähnte kumulierte Anzahl von Schritten geteilt, um den Wert
einer "korrigierten Schrittlänge" zu berechnen. Der
Steuerabschnitt 44 tauscht den Wert der in einem Schritt S2
eingegebenen Schrittlänge gegen den berechneten Wert aus und
kehrt zu einem Schritt S3 zurück. Durch Verwenden dieses
Wertes bei der Berechnung einer zurückgelegten Strecke etc.
wird eine festgelegte Schrittlänge bei dem anschließenden
Fußgang verwendet, welche näher an der tatsächlichen
Schrittlänge ist. Folglich wird die Genauigkeit einer
Bewegungsposition verbessert. Wie oben beschrieben, ist der
Grund, aus welchem die kumulierte Anzahl von Schritten bzw.
die kumulierte zurückgelegte Strecke, welche größer sind als
ein vorbestimmter Wert, verwendet werden, daß eine Genauigkeit
durch eine Mittelwertbildung verbessert wird, und daß der
Einfluß eines Fehlers einer GPS-Messung verringert wird.
Es sei darauf hingewiesen, daß mit dem berechneten Wert der
zurückgelegten Strecke auf der Grundlage von GPS-Signalen der
Korrekturwert für eine Länge eines Schrittes gemäß der Gehzeit
pro Schritt und der Beschleunigung eines Fußgängers korrigiert
werden kann. Wenn dies in dieser Weise erfolgt, kann die
Genauigkeit der Korrektur der Schrittlänge gemäß der Gehzeit
pro Schritt und der Beschleunigung eines Fußgängers weiter
verbessert werden.
Hier bilden die Schritte S18 bis S23 den Programmabschnitt von
"Einrichtung zur Korrektur einer festgelegten Schrittlänge".
Bei dem oben erwähnten Ausführungsbeispiel ist die vorliegende
Erfindung, während die Schritte S15 bis S23 zwischen die
Schritte S4 und S5 bei dem in Fig. 3 dargestellten ersten
Ausführungsbeispiel eingefügt werden, nicht darauf beschränkt.
Beispielsweise kann in Fig. 10 der Steuerabschnitt 44
ausgehend von einem Schritt S4 mit einem Schritt S5
fortfahren, und die Schritte S15 bis S23 können zwischen die
Schritte S9 und S10 von Fig. 4 eingefügt werden. In diesem
Fall fährt der Steuerabschnitt 44 ausgehend von einem Schritt
S9 mit einem Schritt S15 fort. Im Falle von "NEIN" in einem
Schritt S16 von Fig. 10 kann der Steuerabschnitt 44 mit einem
Schritt S10 fortfahren.
So wird in Übereinstimmung mit dem tragbaren Positionsdetektor
des zweiten Ausführungsbeispiels die Positionsmeßeinrichtung
auf der Grundlage von GPS-Signalen zusätzlich zu der
Positionsmeßeinrichtung auf der Grundlage einer unabhängigen
Navigation hinzugefügt, welche den Schrittzähler 12, den
Beschleunigungssensor 23 und den Erdmagnetfeldsensor 13,
beschrieben bei dem ersten Ausführungsbeispiel, verwendet. Wo
die Messung einer Position durch GPS-Signale möglich ist, wird
die durch GPS-Signale mit einer höheren Genauigkeit gemessene
Position verwendet, wobei dies Vorzug vor der durch eine
unabhängige Navigation gemessenen Position hat, und die
Position auf der Grundlage der unabhängigen Navigation wird
korrigiert. Wo die Messung einer Position durch GPS-Signale
nicht möglich ist, werden Meßergebnisse einer
Bewegungsposition durch eine unabhängige Navigation verwendet.
Daher kann das zweite Ausführungsbeispiel die
Bewegungsposition eines gehenden Körpers an jedem Ort wissen,
obwohl es tragbar ist. Ferner kann, selbst in dem Fall, in
welchem die unabhängige Navigation fortdauert und ein
kumulierter Fehler etwas größer wird, dann, wenn die Messung
einer Position durch GPS-Signale möglich geworden ist, die
durch die unabhängige Navigation gemessene Position mit der
durch GPS-Signale gemessenen Position korrigiert werden, um
den kumulierten Fehler zu beseitigen. Folglich kann eine
Positionsgenauigkeit verbessert werden. Selbst in diesem Fall
kann, wenn die Länge eines Schrittes gemäß der für einen
Schritt eines Fußganges erforderlichen Zeit und der
Horizontalbeschleunigung zu dieser Zeit (bzw. der Größe einer
Änderung der Beschleunigung) in der gleichen Weise wie bei dem
ersten Ausführungsbeispiel korrigiert wird, die Genauigkeit
der Schrittlänge erheblich verbessert werden, und die
Berechnungsgenauigkeit der zurückgelegten Strecke kann
verbessert werden.
Außerdem wird durch Verwenden von GPS-Signalen eine
durchschnittliche Schrittlänge anhand der gegangenen Strecke
und der Anzahl von Schritten während eines geradlinigen
Fußganges auf einem ebenen Pfad berechnet, und ein vorher
festgelegter Schrittlängenwert wird derart korrigiert, daß er
der tatsächlichen Schrittlänge entspricht. Folglich kann die
Genauigkeit der oben erwähnten unabhängigen Navigation
verbessert werden.
Nachfolgend wird ein drittes Ausführungsbeispiel der
vorliegenden Erfindung beschrieben.
Das dritte Ausführungsbeispiel, wie in Fig. 13 dargestellt,
ist auf ein System angewandt, bei welchem eine Basisstation
100 eine Vielzahl von tragbaren Positionsdetektoren 51a bis
51c verwaltet, welche als Tochterstationen bei
Bergsteigerwegen verwendet werden. Die Basisstation 100 ist im
wesentlichen aus einem Personalcomputer aufgebaut. Die
Basisstation 100 verwendet die tragbaren Positionsdetektor 51a
bis 51c (welche im weiteren durch 51 bezeichnet sind) als
Tochterstationen und verwaltet die Bewegungspositionen,
Bewegungswege und weitere erforderliche Information. Es ist
möglich, eine Information zwischen der Basisstation 100 und
der Tochterstation durch Funkverkehr zu übertragen. Es ist
ferner möglich, eine Information zwischen den Tochterstationen
zu übertragen.
Der tragbare Positionsdetektor 51 wird als Tochterstation von
einer Person (Bergsteiger) getragen und erfaßt eine
Bewegungsposition durch eine unabhängige Navigation. Wie bei
dem zweiten Ausführungsbeispiel, nutzt der tragbare
Positionsdetektor 51 Signale von GPS-Satelliten, um die Länge
eines Schrittes zu korrigieren. Ferner sendet der tragbare
Positionsdetektor 51 eine erforderliche Information an die
Basisstation 100 und empfängt eine Korrekturinformation von
der Basisstation 100, wodurch eine Vorgang zur Erfassung einer
Bewegungsposition durchgeführt wird.
Die Basisstation 100 hat die Einzelheiten von Bergsteigerwegen
erfaßt. Die Basisstation 100 empfängt eine Information von
einer Vielzahl von Tochterstationen und erfaßt ferner genau
deren Positionen, indem sie Signale von GPS-Satelliten nutzt,
wodurch eine Verwaltungsvorgang durchgeführt wird, welcher für
eine Bewegung einer Tochterstation erforderlich ist,
zusätzlich zu der Übertragung einer erforderlichen
Korrekturinformation zu einer Tochterstation.
Nachfolgend wird der Aufbau des tragbaren Positionsdetektors
51 als Tochterstation unter Bezugnahme auf Fig. 14
beschrieben. In der Figur weicht der tragbare
Positionsdetektor 51 von dem zweiten Ausführungsbeispiel
dahingehend ab, daß die Inhalte eines Steuerabschnitts 52 und
eines ROM 55 abweichend sind, und daß eine Sende/Empfangs-
Schaltung 53 und eine Funkantenne 54 neu vorgesehen sind. Die
Sende/Empfangs-Schaltung 53 (Übertragungseinrichtung und
Funkeinrichtung) sendet eine Information über die Bewegung
einer Tochterstation an die Basisstation 100, empfängt ferner
eine von der Basisstation 100 gesendete Korrekturinformation
und führt ferner eine Übermittlung von Information zwischen
Tochterstationen durch. Es sei darauf hingewiesen, das bei der
Kommunikation mit einer Tochterstation eine ID-Nummer zum
Identifizieren dieser Tochterstation ebenfalls übertragen
wird. Die Funkantenne 54 wird verwendet, wenn die
Sende/Empfangs-Schaltung 53 eine Radiowelle sendet bzw.
empfängt. Währen die Sende/Empfangs-Schaltung 53 einen kleinen
Funksender mit einer geringen Leistung verwendet, kann sie
beispielsweise aus einem Funk verwendenden tragbaren Telefon
aufgebaut sein.
Der Steuerabschnitt 52 führt zusätzlich zu den Vorgängen bei
dem zweiten Ausführungsbeispiel einen Korrekturvorgang bei
einem Berechnen der Bewegungsposition der Tochterstation auf
der Grundlage von GPS-Signalen auf der Grundlage einer von der
Basisstation 100 empfangenen Korrekturinformation aus. Ferner
speichert der ROM 55 das Steuerprogramm des Steuerabschnitts
52 etc. Daher bilden der Steuerabschnitt 52, der ROM 55 und
der RAM 16 den Hardwareabschnitt einer Einrichtung zur
Bewegungsinformationskorrektur eines gehenden Körpers.
Nachfolgend wird der Aufbau der Basisstation 100 unter
Bezugnahme auf Fig. 15 beschrieben. In der Figur umfaßt die
Basisstation 100 eine GPS-Antenne 101, eine GPS-
Empfangseinheit 102, eine Funkantenne 103, eine
Sende/Empfangseinheit 104, einen Schaltereingabeabschnitt 105,
einen Steuerabschnitt 106, einen ROM 107, einen RAM 108, eine
Anzeige 109, eine Sprachausgabeeinheit 110 und einen CD-ROM-
Treiber 111. Die Basisstation 100 ist im wesentlichen aus
einem Personalcomputer aufgebaut.
Die GPS-Antenne 101 verwendet beispielsweise eine
Mikrostreifen-Steckantenne, welche ein Teflonsubstrat
verwendet und eine Halbkugel-Richteigenschaft aufweist, um ein
rechtspolarisiertes Wellensignal von etwa 1,5 MHz zu
empfangen, welchem von GPS-Satelliten gesendet wird. Die GPS-
Antenne 101 ist an der Außenseite des Hauptkörpers der
Basisstation 100. angebracht. Die GPS-Empfangseinheit 102
empfängt Radiowellen zur Messung von einer Vielzahl von GPS-
Satelliten über die GPS-Antenne 101 und moduliert diese. Auf
der Grundlage der modulierten Signale berechnet die GPS-
Empfangseinheit 102 die aktuelle Positionsinformation (zum
Beispiel eine dreidimensionale Meßinformation mit
geographischer Breite, geographischer Länge und geographischer
Höhe) der Basisstation 100 und gibt die berechnete aktuelle
Positionsinformation an den Steuerabschnitt 106 aus.
Die Sende/Empfangs-Einheit 104 empfängt eine von einer
Vielzahl von Tochterstationen über die Funkantenne 103
gesendete Tochterstations-Information. Die Sende/Empfangs-
Einheit 104 gibt ferner die empfangene Tochterstations-
Information an den Steuerabschnitt 106 aus und sendet die
Information des Steuerabschnitts 106 an die Tochterstation.
Die Sende/Empfangs-Einheit 104 bildet eine Empfangseinrichtung
und eine Korrekturinformations-Sendeeinrichtung.
Bei der Basisstation 100, welche Positionen wie geographische
Breite, geographische Länge und geographische Höhe genau
ermittelt hat, erfaßt der Steuerabschnitt 106 eine
Fehlerkomponente anhand der Pseudostrecke, Zeitinformation und
Satellitenumlaufbahndaten, welche von GPS-Signalen gesendet
werden, und sendet die erfaßte Fehlerkomponente an eine
Tochterstation. Der Steuerabschnitt 106 zeigt ferner sowohl
die Position der Basisstation 100 als auch die von einer
Tochterstation über die Sende/Empfangs-Einheit 104 empfangene
Positionsinformation an dem Bildschirm der Anzeige 109 an, so
daß diese den aus dem CD-ROM 112 über den CD-ROM-Treiber 111
ausgelesenen Bergsteigerweg-Kartendaten entsprechen. Ferner
führt der Steuerabschnitt 106 einen erforderlichen Vorgang
(zum Beispiel Festlegen eines Bergsteiger-Wegbereiches,
Festlegen der Beziehung zwischen der ID-Nummer einer
Tochterstation und einer Positionsinformation etc.) auf der
Grundlage einem Schalterbediensignals von dem
Schaltereingabeabschnitt 105 durch. Ferner ändert der
Steuerabschnitt 106 die Bildschirminformation der Anzeige 109
(zum Beispiel Bildschirmvergrößerung, Änderung eines
angezeigten Bereiches etc.). Der Steuerabschnitt 106 führt
einen notwendigen Vorgang zur synthetischen Erzeugung von
Sprache (zum Beispiel ertönt ein synthetisch erzeugter
Sprachton "die Tochterstation hat begonnen, sich zu bewegen",
wenn sich die Tochterstation in Bewegung setzt) durch und gibt
das Ergebnis an die Sprachausgabeeinheit 110 aus. Der
Steuerabschnitt 106 ist aus einem Mikrocomputer mit einer CPU
aufgebaut und führt die oben erwähnte Steuerung in
Übereinstimmung mit dem in dem ROM 107 gespeicherten
Steuerprogramm durch.
Der Schaltereingabeabschnitt 105 umfaßt eine Bedientaste zum
Durchführen einer Einstellbedienung (zum Beispiel eines
Festlegens eines Bergsteiger-Wegbereiches, eines Festlegens
der Beziehung zwischen der ID-Nummer einer Tochterstation und
der Positionsinformation etc.). Der Schaltereingabeabschnitt
14 umfaßt ferner eine Änderungstaste zum Ändern der
Karteninformation über die Bewegung einer Tochterstation und
der Tochterstation-Managementinformation, angezeigt auf dem
Bildschirm der Anzeige 109, eine Ein/Aus-Taste und andere
Tasten. Mittels des Schaltereingabeabschnitts 105 wird die
jüngste Information, wie ein gefährlicher Bereich, das heißt,
ein Bereich, in welchem ein Erdrutsch oder eine Lawine möglich
ist bzw. aufgetreten ist, zu der Karteninformation von dem
CD-ROM 112 hinzugefügt. Damit kann eine synthetische Erzeugung
davon als Bereich, in welchem sich ein Fußgänger bewegen kann,
erfolgen.
Es sei darauf hingewiesen, daß ein bewegbarer Bereich, in
welchem sich eine Tochterstation bewegen kann (das heißt, ein
relativ breiterer Bereich mit einem Bergsteigerweg und
Umgebungen) vorher in dem CD-ROM 112 gespeichert worden ist,
welcher durch den CD-ROM-Treiber getrieben wird. Die Flecken
auf den gespeicherten bewegbaren Bergsteiger-Wegbereichen
können beispielsweise mittels Koordinaten genau angegeben
werden.
Der ROM 107 hat zuvor ein Programm zur Tochterstations-
Steuerung, welches durch den Steuerabschnitt 106 ausgeführt
wird, und die erforderlichen Daten gespeichert. Der RAM 108
weist einen Arbeitsbereich, einen ersten Speicherbereich,
welcher eine durch den Schaltereingabeabschnitt 105
eingegebene Information temporär speichert, und einen zweiten
Speicherbereich, welcher eine Information temporär speichert,
um einen durch eine Bedienung des Schaltereingabeabschnitt 14
bestimmten Wiederauffindbereich festzulegen.
Die Anzeige 109 ist aus einer Flüssigkristallanzeige (zum
Beispiel einer Farb-LCD) aufgebaut. Die Anzeige 109 überlagert
die Bergsteigerweg-Positionsinformation, welche durch den
Steuerabschnitt 106 verarbeitet wird, und die Bergsteigerweg-
Karteninformation, welche durch den CD-ROM 112 über den
CD-ROM-Treiber 111 ausgelesen wird, und zeigt die überlagerte
Information an dem Bildschirm davon an. Die
Sprachausgabeeinheit 110 gibt einen Ton auf der Grundlage
eines durch den Steuerabschnitt 106 synthetisch erzeugten
Sprachsignals oder eines Toneffektes aus und besteht
beispielsweise aus einem Lautsprecher. Es sei darauf
hingewiesen, daß Leistung immer über eine Innen-
Leistungsquelle der Basisstation 100 zugeführt wird, so daß
die Basisstation im Prinzip 24 Std. arbeiten kann.
Der Steuerabschnitt 106, der ROM 107 und der RAM 108 bilden
eine Verwaltungseinrichtung und eine Korrektureinrichtung. Die
Anzeige 109 bildet eine Anzeigeeinrichtung.
Nachfolgend wird die Wirkungsweise der Tochterstation
beschrieben.
Die Fig. 16 bis 18 sind jeweils Flußdiagramme des
Steuerprogramms der Tochterstation. Dieses Programm wird
ausgeführt, wenn Leistung zu dem tragbaren Positionsdetektor
51 (Tochterstation) abgeschaltet wird. In diesen
Flußdiagrammen werden die gleichen Bezugszeichen auf Schritte
entsprechend dem zweiten Ausführungsbeispiel angewandt, und
daher wird eine Beschreibung davon ausgelassen, um Redundanz
zu vermeiden. Die Schritte eines Durchführens von Vorgängen,
welche sich von dem zweiten Ausführungsbeispiel unterscheiden,
werden im weiteren durch Schrittnummern bezeichnet, welche
sich von dem zweiten Ausführungsbeispiel unterscheiden.
Bei dem Steuerprogramm des dritten Ausführungsbeispiels fährt
der Steuerabschnitt 52, wie bei dem Programm des zweiten
Ausführungsbeispiels, mit Schritten S15 und S16 über Schritte
S1-S4 fort. In einem Schritt S16 fährt der Steuerabschnitt
52, wenn der Steuerabschnitt 52 anhand der empfangbaren Anzahl
von Satelliten beurteilt, daß die Berechnung einer
Bewegungsposition auf der Grundlage von GPS-Signalen möglich
ist, dann mit einem bei dem dritten Ausführungsbeispiel
hinzugefügten Schritt S24 fort. In einem Schritt S24 empfängt
der Steuerabschnitt 52 die oben erwähnte Korrekturinformation
der GPS-Signale von der Basisstation 100, und in einem Schritt
S17 führt der Steuerabschnitt 52 die Berechnung und Bestimmung
einer Bewegungsposition auf der Grundlage von GPS-Signalen
durch, wobei dies angesichts der Korrekturinformation erfolgt.
Daher weist die bei dem dritten Ausführungsbeispiel erhaltene
Positionsinformation einen geringeren Fehler und eine höhere
Genauigkeit auf als die in einem Schritt S17 des zweiten
Ausführungsbeispiels erhaltene Bewegungsposition.
Nach einem Schritt S17 fährt der Steuerabschnitt, wie bei dem
zweiten Ausführungsbeispiel, mit Schritten S18-S23 oder
einem Schritt 10 fort. Nachdem in einem Schritt S10 eine
Bewegungsposition angezeigt wurde, sendet in einem Schritt S25
der Steuerabschnitt 52 die Bewegungsposition der
Tochterstation (die oben erwähnte korrigierte Position oder,
wenn Berechnungen auf der Grundlage von GPS-Signalen nicht
möglich sind, eine durch die unabhängige Navigation berechnete
Bewegungsposition) und die Information über die ID-Nummer der
Tochterstation an die Basisstation 100. Der übrige Ablauf ist
der gleiche wie bei dem zweiten Ausführungsbeispiel.
Fig. 19 ist ein Flußdiagramm des Steuerprogramms der
Basisstation 100. Dieses Programm wird ausgeführt, wenn
Leistung zu der Basisstation 100 abgeschaltet wird. Wenn das
Steuerprogramm startet, wird in einem Schritt S100 zuerst eine
Initialisierung durchgeführt. Bei der Initialisierung werden
vorbestimmte Initialisierungsvorgänge, wie der Anfangs-
Rücksetzvorgang, der Vorgang eines Löschens des
Arbeitsbereiches des RAM 108 und ähnliches, durchgeführt. Bei
der Initialisierung wird ferner die Messung einer Zeit
gestartet. Anschließend wird in einem Schritt S101 ein
Bereich, in welchem sich die Tochterstation bewegt,
festgelegt. Diese Festlegung kann an dem Bildschirm der
Anzeige 109 durch Auslesen externer Daten (Kartendaten) und
Anzeigen davon an der Anzeige 109, wie in einem später zu
beschreibenden Schritt S104, durchgeführt werden. In dem Fall,
daß eine Vielzahl von Bergsteigerwegen vorher festgelegt
wurden, kann ein einzelner Bergsteigerweg daraus ausgewählt
werden.
Es sei darauf hingewiesen, daß die geplanten Wege der
Tochterstationen vorher festgelegt und eingegeben wurden. Der
"Bereich, in welchem sich die Tochterstation bewegt" wird zum
Zwecke eines Verfolgens und Überwachens der tatsächlichen
Bewegung der Tochterstation und des Erhaltens einer
Information darüber, ob die Tochterstation von deren eigenen
Weg abgekommen ist, festgelegt. Die jüngste Information, wie
eine Verkehrs-Unmöglichkeit (oder Gefahr) infolge einer Lawine
oder eines Erdrutsches, kann eingegeben werden. In diesem Fall
wird der "Bereich, in welchem sich die Tochterstation bewegt"
zum Zwecke eines Verhinderns, daß sich die Tochterstation auf
einen gefährlichen Weg zubewegt, oder eines Verhinderns eines
Zeitverlustes festgelegt.
Als nächstes werden in einem Schritt S102 GPS-Signale (GPS-
Radiowellen) einschließlich einer von einer Vielzahl von GPS-
Satelliten gesendeten Positionsinformation empfangen. Auf der
Rundlage der empfangenen GPS-Signale werden dreidimensionale
Meßdaten (das heißt, geographische Breite, geographische Länge
und geographische Höhe) der Basisstation 100 berechnet, um die
aktuelle Position zu erfassen. Anschließend werden in einem
Schritt S103 Fehler in den GPS-Signalen erfaßt und anhand der
vorher genau gemessenen Position der Basisstation 100 und der
GPS-Signalinformation korrigiert. Nach dieser Erfassung sendet
in einem Schritt S104 die Basisstation 100 eine Information
über die oben erwähnten Fehler. Als nächstes empfängt in einem
Schritt S105 der Steuerabschnitt 106 der Basisstation 100 die
korrigierte Information von der Tochterstation über die
Sende/Empfangs-Einheit 104. Gleichzeitig empfängt ferner der
Steuerabschnitt 106 die ID-Nummer der Tochterstation und
identifiziert diese Tochterstation.
Als nächstes wird in einem Schritt S106 ein Vorgang zur
Wiederauffindung externer, gespeicherter Daten durchgeführt.
Bei diesem Vorgang zur Wiederauffindung externer,
gespeicherter Daten wird die Karteninformation entsprechend
einem Bergsteigerweg-Bereich wiederaufgefunden und durch die
CD-ROM 112 über den CD-ROM-Treiber 111 ausgelesen.
Anschließend wird in einem Schritt S107 die Karteninformation
entsprechend dem Bergsteigerweg-Bereich an der Anzeige 109
angezeigt.
Als nächstes wird in einem Schritt S108 die Position der
Basisstation 100 auf der Karte angezeigt, und in einem Schritt
S109 wird die empfangene aktuelle Position der Tochterstation
an der Anzeige 109 zusammen mit der ID-Nummer angezeigt. Damit
kann der Bediener der Basisstation 100 die aktuelle Position
auf der Karte bestätigen, während er die Tochterstation
identifiziert. Bei dem Tochterstation-Anzeigevorgang kann die
Sprachausgabeeinheit 110 einen synthetisch erzeugten Sprachton
(zum Beispiel "Die Tochterstation mit der ID-Nr. OO passierte
nun den Weiher auf dem OO Weg") ausgeben, so daß die aktuelle
Position der Tochterstation, welche der ID-Nummer entspricht,
geführt wird. Es sei darauf hingewiesen, daß die
Karteninformation automatisch mit der Bewegung einer
Tochterstation umgeschaltet wird (das heißt, die
Karteninformation wird verschoben).
Als nächstes wird in einem Schritt S110, wenn eine Information
zu der entsprechenden Tochterstation vorliegt, die Information
eingegeben. In einem Schritt S111 wird eine Information, wie
Eine Tochterstation bewegt sich auf einen gefährlichen Bereich
zu", "Eine Tochterstation weicht erheblich von einem geplanten
Weg ab" und ähnliches, an die entsprechende Tochterstation
gesendet, falls dies erforderlich ist.
Bei dem oben erwähnten dritten Ausführungsbeispiel kann die
Basisstation 100 eine große Anzahl von Tochterstationen
überwachen und diese Tochterstationen führen bzw. die
Notsituation der Tochterstation bearbeiten. Die Basisstation
100 kann ferner die Position der Tochterstation genauer
erfassen, da sie ein verschiedenes Verfahren eines Erfassens
einer Fehlerinformation über ein GPS-Signal und eines
Korrigierens der Positionsinformation der Tochterstation durch
das GPS-Signal anwendet.
Bei dem oben erwähnten dritten Ausführungsbeispiel ist die
vorliegende Erfindung, während die Berechnung und Korrektur
einer zurückgelegten Strecke durch die Tochterstation erfolgt,
nicht darauf beschränkt. Beispielsweise führt die
Tochterstation lediglich eine notwendige und minimale
Verarbeitungsmenge aus und sendet die Information an die
Basisstation 100, während die Basisstation 100 die oben
erwähnten Vorgänge ausführt und die verarbeitete Information
an die Tochterstation sendet. In diesem Fall kann die Last an
der Tochterstation verringert werden.
In dem Fall, daß der Vorgang zum Erhalten einer erforderlichen
Information von der Tochterstation so auf die Basisstation 100
(Mutterstation) und die Tochterstation aufgeteilt ist, führt
die Tochterstation den Vorgang einer unabhängigen Navigation
aus, während die Basisstation 100 einen Teil des GPS-Signal-
Vorgangs verarbeitet. Wenn dies in dieser Weise erfolgt ist,
kann die Tochterstation deren Position zu jedem Zeitpunkt
kennen, während die Verarbeitungslast daran verringert wird,
selbst wenn die Funkverbindung mit der Basisstation 100
unterbrochen ist, oder wenn eine Position nicht durch GPS-
Signale gemessen werden kann.
Es sei darauf hingewiesen, daß der berechnete Wert einer
Bewegungsposition mit hoher Genauigkeit auf der Grundlage von
GPS-Signalen in der Basisstation 100 verwendet werden kann, um
die Korrekturwerte einer Schrittlängenkorrektur für viele
Tochterstationen zu korrigieren (gleicher Vorgang wie bei dem
ersten Ausführungsbeispiel). Beispielsweise sendet die
Basisstation 100 den Korrekturwert für eine Schrittlänge an
die Tochterstation, während die Tochterstation diesen empfängt
und die Schrittlänge korrigiert. Wenn dies in dieser Weise
erfolgt ist, kann die Korrekturgenauigkeit einer Schrittlänge
gemäß der für einen einzelnen Schritt eines Fußganges oder der
Horizontalbeschleunigung (bzw. der Größe einer Änderung der
Beschleunigung) auf der Seite der Tochterstation extrem hoch
gemacht werden.
Zusammenfassend betrifft die vorliegende Erfindung einen
tragbaren Positionsdetektor, welcher mit einem Schrittzähler,
einem Erdmagnetfeldsensor und einem Beschleunigungssensor
ausgestattet ist. Mittels des Schrittmessers wird eine
zurückgelegte Strecke eines Fußgängers durch eine Berechnung
von "Anzahl von Schritten × Länge eines Schrittes" erfaßt. Mit
der Gehzeit pro Schritt, erfaßt mittels des
Beschleunigungssensors, wird die Länge eines Schrittes derart
korrigiert, daß sie dem Gehzustand entspricht. Die
Bewegungsrichtung des Fußgängers wird mittels des
Erdmagnetfeldsensors erfaßt. Damit wird die Bewegungsposition
eines Fußgängers durch eine unabhängige Navigation genau
erfaßt. Insbesondere kann der Positionsdetektor mit einem
tragbaren Gewicht und einer tragbaren Größe, welcher auf einen
Fußgänger anwendbar ist, selbst in dem Fall, daß sich der
Positionsdetektor in einem Wald oder zwischen Gebäuden
befindet, wo ein Signal von einem satellitengestützten
Positionsbestimmungssystem (GPS) infolge von hohen Gebäuden,
Banken und Wäldern nicht empfangen werden kann, die Position
einer diesen tragbaren Detektor tragenden Person durch eine
unabhängige Navigation mit einem praktisch ausreichenden
Genauigkeitsgrad ermitteln.
Während die vorliegende Erfindung unter Bezugnahme auf die
bevorzugten Ausführungsbeispiele davon beschrieben wurde, ist
die Erfindung nicht auf die hier angegebenen Einzelheiten
beschränkt, sondern kann in der folgenden Weise abgeändert
werden:
- (a) Ob die Schätzung einer Position durch den tragbaren Positionsdetektor auf der Grundlage von GPS-Signalen oder auf der Grundlage einer unabhängigen Navigation erfolgt, kann an der Anzeige angezeigt werden, so daß diese voneinander unterschieden werden können. Wenn dies in dieser Weise erfolgt ist, kann ein Fußgänger (Person) mit dem tragbaren Positionsdetektor sich bewegen, während er die Genauigkeit einer gemessenen Position persönlich beurteilt. Wenn eine geschätzte Position nicht auf GPS-Satellitensignalen beruht, kann sie in einem Hochwahrscheinlichkeitsbereich zusammen mit einer Nachricht, daß die geschätzte Position auf einer unabhängigen Navigation beruht, angezeigt werden.
- (b) Der gehende Körper, welcher den tragbaren Positionsdetektor trägt, ist nicht auf eine Person beschränkt, sondern kann ein Tier, ein Vogel oder ähnliches sein. Daher ist dieser tragbare Positionsdetektor ebenfalls bei einem Analysieren des durch einen derartigen gehenden Körper zurückgelegten Weges wirksam. Der gehende Körper umfaßt ferner einen künstlichen gehenden Körper, wie einen gehenden Roboter.
- (c) Die Komponenten der vorliegenden Erfindung können getrennt verteilt und angeordnet sein.
- (d) Während die oben erwähnten Ausführungsbeispiel eine Speicherkarte als Speichereinrichtung in dem tragbaren Positionsdetektor verwenden, ist die vorliegende Erfindung nicht auf Speicherkarten beschränkt, sondern kann verschiedene Speichermedien verwenden. Beispielsweise kann sie CD-ROMs, optomagnetische Platten, DVD-Platten, ein Magnetband, Miniplatten, IC-Karten, optische Karten etc. verwenden.
- (e) Bei den oben erwähnten Ausführungsbeispielen kann die vorliegende Erfindung, während der Schrittzähler und der Erdmagnetfeldsensor getrennt vorgesehen sind, beispielsweise nur einen dreidimensionalen Erdmagnetfeldsensor verwenden. In diesem Fall kann, da der dreidimensionale Erdmagnetfeldsensor durch eine Vertikal-Erdmagnetfeldänderung als Schrittzähler dienen kann, auf die Verwendung des separaten Schrittzählers verzichtet werden. So kann die Auswahl von Sensoren frei durchgeführt werden, wenn die Aufgaben der vorliegenden Erfindung gelöst werden können.
- (f) Bei den oben erwähnten Ausführungsbeispielen kann, obwohl die Bewegungsrichtungs-Bestimmungseinrichtung den Höchstpositions-Ankunftspunkt und/oder den Aufsetzpunkt mittels allein des Erdmagnetfeldsensors erfassen kann, diese ferner die Punkte mittels eines Beschleunigungssensors erfassen.
- (g) Die Korrektur einer Schrittlänge auf der Grundlage der für einen Schritt eines Fußganges erforderlichen Zeit oder der Horizontalbeschleunigung zu dieser Zeit (bzw. der Größe einer Änderung der Beschleunigung) ist nicht auf den bei den oben erwähnten Ausführungsbeispielen beschriebenen Korrekturvorgang beschränkt, sondern es können andere Vorgänge verwendet werden. Beispielsweise können die für einen Schritt eines Fußganges erforderliche Zeit und die Horizontalbeschleunigung zu dieser Zeit (bzw. die Größe einer Änderung der Beschleunigung) in kleinere Werte in Übereinstimmung mit einem Mann, einer Frau, einem Kind, einem Erwachsenen, einem alten Man etc. unterteilt werden. Damit kann die Länge eines Schrittes genauer korrigiert werden.
Claims (14)
1. Tragbarer Positionsdetektor zum Erfassen einer
Bewegungsposition eines gehenden Körpers, umfassend:
eine Gehbewegung-Erfassungseinrichtung zum Messen eines Wertes, welcher mit einer durch eine Bewegung des gehenden Körpers hervorgerufenen Gehbewegung in Zusammenhang steht;
eine Beschleunigungs-Erfassungseinrichtung zum Erfassen einer Beschleunigung des Wertes, welcher mit der durch eine Bewegung des gehenden Körpers hervorgerufenen Gehbewegung in Zusammenhang steht;
eine Einrichtung zur Schätzung einer zurückgelegten Strecke zum Schätzen der zurückgelegten Strecke des gehenden Körpers auf der Grundlage sowohl einer Anzahl von Schritten, erfaßt von einem Ausgangssignal der Gehbewegung-Erfassungseinrichtung, als auch einer Schrittlänge, geändert gemäß einer Horizontalbeschleunigung des gehenden Körpers bzw. der Größe einer Änderung der Horizontalbeschleunigung, welche durch eine Beschleunigungs-Erfassungseinrichtung erfaßt wird;
eine Bewegungsrichtungs-Erfassungseinrichtung zum Erfassen einer Richtung bzw. einer Bewegungsrichtung des gehenden Körpers, hervorgerufen durch eine Bewegung des gehenden Körpers;
eine Bewegungsrichtungs-Bestimmungseinrichtung zum Erfassen zweier Punkte, an welchen der gehende Körper beim Gehen im wesentlichen eine höchste Position erreicht und aufsetzt, auf der Grundlage der Gehbewegung, hervorgerufen durch eine Bewegung des gehenden Körpers, welche durch die Gehbewegung-Erfassungseinrichtung ausgegeben wird, und ferner zum Bestimmen einer Bewegungsrichtung an einem spezifischen Punkt als spezifische Bewegungsrichtung, wobei der spezifische Punkt mit mindestens einem der beiden erfaßten Punkte in Zusammenhang steht und in einem Bereich zwischen dem Höchstpositions-Ankunftspunkt und der höchsten Position festgelegt ist, an welcher der gehende Körper im wesentlichen durch das nächste Gehen ankommt;
und eine Bewegungspositions-Schätzeinrichtung zum Schätzen einer Position des gehenden Körpers nach einer Bewegung auf der Grundlage der zurückgelegten Strecke des gehenden Körpers, welche durch die Einrichtung zur Schätzung einer zurückgelegten Strecke geschätzt wird, und der spezifischen Bewegungsrichtung, welche durch die Bewegungsrichtungs-Bestimmungseinrichtung bestimmt wird.
eine Gehbewegung-Erfassungseinrichtung zum Messen eines Wertes, welcher mit einer durch eine Bewegung des gehenden Körpers hervorgerufenen Gehbewegung in Zusammenhang steht;
eine Beschleunigungs-Erfassungseinrichtung zum Erfassen einer Beschleunigung des Wertes, welcher mit der durch eine Bewegung des gehenden Körpers hervorgerufenen Gehbewegung in Zusammenhang steht;
eine Einrichtung zur Schätzung einer zurückgelegten Strecke zum Schätzen der zurückgelegten Strecke des gehenden Körpers auf der Grundlage sowohl einer Anzahl von Schritten, erfaßt von einem Ausgangssignal der Gehbewegung-Erfassungseinrichtung, als auch einer Schrittlänge, geändert gemäß einer Horizontalbeschleunigung des gehenden Körpers bzw. der Größe einer Änderung der Horizontalbeschleunigung, welche durch eine Beschleunigungs-Erfassungseinrichtung erfaßt wird;
eine Bewegungsrichtungs-Erfassungseinrichtung zum Erfassen einer Richtung bzw. einer Bewegungsrichtung des gehenden Körpers, hervorgerufen durch eine Bewegung des gehenden Körpers;
eine Bewegungsrichtungs-Bestimmungseinrichtung zum Erfassen zweier Punkte, an welchen der gehende Körper beim Gehen im wesentlichen eine höchste Position erreicht und aufsetzt, auf der Grundlage der Gehbewegung, hervorgerufen durch eine Bewegung des gehenden Körpers, welche durch die Gehbewegung-Erfassungseinrichtung ausgegeben wird, und ferner zum Bestimmen einer Bewegungsrichtung an einem spezifischen Punkt als spezifische Bewegungsrichtung, wobei der spezifische Punkt mit mindestens einem der beiden erfaßten Punkte in Zusammenhang steht und in einem Bereich zwischen dem Höchstpositions-Ankunftspunkt und der höchsten Position festgelegt ist, an welcher der gehende Körper im wesentlichen durch das nächste Gehen ankommt;
und eine Bewegungspositions-Schätzeinrichtung zum Schätzen einer Position des gehenden Körpers nach einer Bewegung auf der Grundlage der zurückgelegten Strecke des gehenden Körpers, welche durch die Einrichtung zur Schätzung einer zurückgelegten Strecke geschätzt wird, und der spezifischen Bewegungsrichtung, welche durch die Bewegungsrichtungs-Bestimmungseinrichtung bestimmt wird.
2. Tragbarer Positionsdetektor zum Erfassen einer
Bewegungsposition eines gehenden Körpers, umfassend:
eine Gehbewegung-Erfassungseinrichtung zum Messen eines Wertes, welcher mit einer durch eine Bewegung des gehenden Körpers hervorgerufenen Gehbewegung in Zusammenhang steht;
eine Beschleunigungs-Erfassungseinrichtung zum Erfassen einer Beschleunigung des Wertes, welcher mit der durch eine Bewegung des gehenden Körpers hervorgerufenen Gehbewegung in Zusammenhang steht;
eine Einrichtung zur Schätzung einer zurückgelegten Strecke zum Schätzen der zurückgelegten Strecke des gehenden Körpers auf der Grundlage sowohl einer Anzahl von Schritten, welche von einem Ausgangssignal der Gehbewegung-Erfassungseinrichtung erfaßt wird, als auch einer Schrittlänge, welche in einer Richtung geändert wird, in welcher die Schrittlänge eine größere Schrittlänge wird, da die Zeit, welche für einen Schritt eines Fußganges erforderlich ist, erfaßt von einem Ausgangssignal der Gehbewegung-Erfassungseinrichtung, kürzer wird;
eine Bewegungsrichtungs-Erfassungseinrichtung zum Erfassen einer Richtung bzw. einer Bewegungsrichtung des gehenden Körpers, hervorgerufen durch eine Bewegung des gehenden Körpers;
eine Bewegungsrichtungs-Bestimmungseinrichtung zum Erfassen zweier Punkte, an welchen der gehende Körper beim Gehen im wesentlichen eine höchste Position erreicht und aufsetzt, auf der Grundlage der Gehbewegung, hervorgerufen durch eine Bewegung des gehenden Körpers, welche durch die Gehbewegung-Erfassungseinrichtung ausgegeben wird, und ferner zum Bestimmen einer Bewegungsrichtung an einem spezifischen Punkt als spezifische Bewegungsrichtung, wobei der spezifische Punkt mit mindestens einem der beiden erfaßten Punkte in Zusammenhang steht und in einem Bereich zwischen dem Höchstpositions-Ankunftspunkt und der höchsten Position festgelegt ist, an welcher der gehende Körper im wesentlichen durch das nächste Gehen ankommt; und
eine Bewegungspositions-Schätzeinrichtung zum Schätzen einer Position des gehenden Körpers nach einer Bewegung auf der Grundlage der zurückgelegten Strecke des gehenden Körpers, welche durch die Einrichtung zur Schätzung einer zurückgelegten Strecke geschätzt wird, und der spezifischen Bewegungsrichtung, welche durch die Bewegungsrichtungs-Bestimmungseinrichtung bestimmt wird.
eine Gehbewegung-Erfassungseinrichtung zum Messen eines Wertes, welcher mit einer durch eine Bewegung des gehenden Körpers hervorgerufenen Gehbewegung in Zusammenhang steht;
eine Beschleunigungs-Erfassungseinrichtung zum Erfassen einer Beschleunigung des Wertes, welcher mit der durch eine Bewegung des gehenden Körpers hervorgerufenen Gehbewegung in Zusammenhang steht;
eine Einrichtung zur Schätzung einer zurückgelegten Strecke zum Schätzen der zurückgelegten Strecke des gehenden Körpers auf der Grundlage sowohl einer Anzahl von Schritten, welche von einem Ausgangssignal der Gehbewegung-Erfassungseinrichtung erfaßt wird, als auch einer Schrittlänge, welche in einer Richtung geändert wird, in welcher die Schrittlänge eine größere Schrittlänge wird, da die Zeit, welche für einen Schritt eines Fußganges erforderlich ist, erfaßt von einem Ausgangssignal der Gehbewegung-Erfassungseinrichtung, kürzer wird;
eine Bewegungsrichtungs-Erfassungseinrichtung zum Erfassen einer Richtung bzw. einer Bewegungsrichtung des gehenden Körpers, hervorgerufen durch eine Bewegung des gehenden Körpers;
eine Bewegungsrichtungs-Bestimmungseinrichtung zum Erfassen zweier Punkte, an welchen der gehende Körper beim Gehen im wesentlichen eine höchste Position erreicht und aufsetzt, auf der Grundlage der Gehbewegung, hervorgerufen durch eine Bewegung des gehenden Körpers, welche durch die Gehbewegung-Erfassungseinrichtung ausgegeben wird, und ferner zum Bestimmen einer Bewegungsrichtung an einem spezifischen Punkt als spezifische Bewegungsrichtung, wobei der spezifische Punkt mit mindestens einem der beiden erfaßten Punkte in Zusammenhang steht und in einem Bereich zwischen dem Höchstpositions-Ankunftspunkt und der höchsten Position festgelegt ist, an welcher der gehende Körper im wesentlichen durch das nächste Gehen ankommt; und
eine Bewegungspositions-Schätzeinrichtung zum Schätzen einer Position des gehenden Körpers nach einer Bewegung auf der Grundlage der zurückgelegten Strecke des gehenden Körpers, welche durch die Einrichtung zur Schätzung einer zurückgelegten Strecke geschätzt wird, und der spezifischen Bewegungsrichtung, welche durch die Bewegungsrichtungs-Bestimmungseinrichtung bestimmt wird.
3. Tragbarer Positionsdetektor nach Anspruch 2, wobei
selbst dann, wenn die für einen Schritt eines Fußganges erforderliche Zeit kürzer ist als eine für einen Schritt eines Fußganges erforderliche, normale Zeit, die Schrittlänge derart korrigiert wird, daß die für einen Schritt eines Fußganges erforderliche Zeit kürzer wird, wenn die Horizontalbeschleunigung des gehenden Körpers bzw. eine Änderung der Beschleunigung, erfaßt durch die Beschleunigungs-Erfassungseinrichtung, während dieses Gehens kleiner ist als ein erster vorbestimmter Wert; und
selbst dann, wenn die für einen Schritt eines Fußganges erforderliche Zeit länger ist als eine für einen Schritt eines Fußganges erforderliche, normale Zeit, die Schrittlänge derart korrigiert wird, daß die für einen Schritt eines Fußganges erforderliche Zeit länger wird, wenn die Horizontalbeschleunigung des gehenden Körpers bzw. eine Änderung der Beschleunigung, erfaßt durch die Beschleunigungs-Erfassungseinrichtung, während dieses Gehens größer ist als ein zweiter vorbestimmter Wert.
selbst dann, wenn die für einen Schritt eines Fußganges erforderliche Zeit kürzer ist als eine für einen Schritt eines Fußganges erforderliche, normale Zeit, die Schrittlänge derart korrigiert wird, daß die für einen Schritt eines Fußganges erforderliche Zeit kürzer wird, wenn die Horizontalbeschleunigung des gehenden Körpers bzw. eine Änderung der Beschleunigung, erfaßt durch die Beschleunigungs-Erfassungseinrichtung, während dieses Gehens kleiner ist als ein erster vorbestimmter Wert; und
selbst dann, wenn die für einen Schritt eines Fußganges erforderliche Zeit länger ist als eine für einen Schritt eines Fußganges erforderliche, normale Zeit, die Schrittlänge derart korrigiert wird, daß die für einen Schritt eines Fußganges erforderliche Zeit länger wird, wenn die Horizontalbeschleunigung des gehenden Körpers bzw. eine Änderung der Beschleunigung, erfaßt durch die Beschleunigungs-Erfassungseinrichtung, während dieses Gehens größer ist als ein zweiter vorbestimmter Wert.
4. Tragbarer Positionsdetektor nach Anspruch 1, wobei die
Einrichtung zur Schätzung einer zurückgelegten Strecke die
Anzahl von Schritten auf der Grundlage einer Vertikal-
Erdmagnetfeldänderung, hervorgerufen durch ein Gehen des
gehenden Körpers, erfaßt durch die Gehbewegung-
Erfassungseinrichtung, zählt und ferner die zurückgelegte
Strecke anhand einer Beziehung der gezählten Anzahl von
Schritten und der Länge eines Schrittes schätzt, wobei die
Schrittlänge auf der Grundlage des Ausgangssignals von der
Beschleunigungs-Erfassungseinrichtung korrigiert wird,
wenn die Schätzung durchgeführt wird.
5. Tragbarer Positionsdetektor nach einem der Ansprüche 1 bis
4, wobei die Bewegungsrichtungs-Bestimmungseinrichtung den
Höchstpositions-Ankunftspunkt und/oder den Aufsetzpunkt
anhand einer Vertikal-Beschleunigungsänderung,
hervorgerufen durch ein Gehen des gehenden Körpers,
beurteilt und erfaßt und ferner eine Bewegungsrichtung des
gehenden Körpers an einem spezifischen Punkt als
spezifische Bewegungsrichtung bestimmt, wobei der
spezifische Punkt mindestens einer der beiden Punkte ist
oder ein von dem einen Punkt um eine vorbestimmte Zeit
verzögerter Punkt ist.
6. Tragbarer Positionsdetektor nach einem der Ansprüche 1 bis
4, wobei die Bewegungsrichtungs-Bestimmungseinrichtung den
Höchstpositions-Ankunftspunkt und/oder den Aufsetzpunkt
anhand einer Vertikal-Erdmagnetfeldänderung, hervorgerufen
durch ein Gehen des gehenden Körpers, beurteilt und erfaßt
und ferner eine Bewegungsrichtung des gehenden Körpers an
einem spezifischen Punkt als spezifische Bewegungsrichtung
bestimmt, wobei der spezifische Punkt mindestens einer der
beiden Punkte ist oder ein von dem einen Punkt um eine
vorbestimmte Zeit verzögerter Punkt ist.
7. Tragbarer Positionsdetektor nach Anspruch 5 oder 6, wobei
die vorbestimmte Zeit, welche durch die
Bewegungsrichtungs-Bestimmungseinrichtung verzögert wird,
als proportionaler Anteil einer Gehschrittperiode von
einem Gehzyklus bestimmt wird.
8. Tragbarer Positionsdetektor nach einem der Ansprüche 5 bis
7, wobei die vorbestimmte Zeit, welche durch die
Bewegungsrichtungs-Bestimmungseinrichtung verzögert wird,
auf eine Zeit festgelegt ist, zu welcher der spezifische
Punkt zu einem Zustand gelangt, in welchem ein
aufgesetzter Fuß und der nächste Fuß nebeneinander
angeordnet sind.
9. Tragbarer Positionsdetektor nach Anspruch 1 oder 2, wobei
die Einrichtung zur Schätzung einer zurückgelegten Strecke
ein sich ändernde Umgebung anhand einer
Beschleunigungsänderung oder einer Erdmagnetfeldänderung,
hervorgerufen durch eine Bewegung eines gehenden Körpers,
erfaßt und ferner die Länge eines Schrittes auf der
Grundlage der erfaßten sich ändernden Umgebung ändert und
die geschätzte Strecke berechnet, wobei die Schrittlänge
auf der Grundlage des Ausgangssignals der Beschleunigungs-
Erfassungseinrichtung korrigiert wird, wenn die Berechnung
durchgeführt wird.
10. Tragbarer Positionsdetektor nach Anspruch 9, wobei die
Korrektur der Schrittlänge durchgeführt wird, in dem die
Schrittlänge kürzer als eine Schrittlänge während eines
Fußganges auf einem ebenen Pfad gemacht wird, wenn durch
die Erfassung der sich ändernden Umgebung beurteilt wird,
daß ein Gehpfad eine Neigung aufweist, welche größer als
ein vorbestimmter Wert ist.
11. Tragbarer Positionsdetektor nach einem der Ansprüche 1 bis
10, ferner umfassend:
eine Einheit zum Empfangen von Radiowellen von Satelliten eines satellitengestützten Positionsbestimmungssystems (GPS-Satelliten) und Messen der aktuellen Position des gehenden Körpers; und
eine Positions-Korrektureinrichtung zum Korrigieren der aktuellen Position, geschätzt durch die Positions- Schätzeinrichtung, wenn die aktuelle Position mittels der Einheit gemessen wird.
eine Einheit zum Empfangen von Radiowellen von Satelliten eines satellitengestützten Positionsbestimmungssystems (GPS-Satelliten) und Messen der aktuellen Position des gehenden Körpers; und
eine Positions-Korrektureinrichtung zum Korrigieren der aktuellen Position, geschätzt durch die Positions- Schätzeinrichtung, wenn die aktuelle Position mittels der Einheit gemessen wird.
12. Tragbarer Positionsdetektor nach Anspruch 11, wobei dann,
wenn die Bewegungsrichtung, erfaßt durch die Bewegungsrichtungs-Erfassungseinrichtung, oder die spezifische Bewegungsrichtung, bestimmt durch die Bewegungsrichtungs-Bestimmungseinrichtung, innerhalb einer vorbestimmten Richtungsbreite liegt, und ferner wenn durch die Erfassung der sich ändernden Umgebung beurteilt wird, daß die kumulierte Anzahl von Schritten oder die kumulierte zurückgelegte Strecke, wobei eine Vertikalgröße einer Bewegung innerhalb einer vorbestimmten Breite liegt, ein geradlinig, vorangegangener Fußgang auf einem ebenen Pfad ist, welcher über eine vorbestimmte Zeit oder länger fortdauert, die Korrektur der Schrittlänge in der Einrichtung zur Schätzung einer zurückgelegten Strecke um einen Wert durchgeführt, welcher durch Teilen einer berechneten Strecke durch die kumulierte Anzahl von Schritten erhalten wird, wobei die berechnete Strecke anhand von Positionen berechnet wird, welche an einem Startpunkt und einem Endpunkt des geradlinig vorangegangenen Fußganges auf einem ebenen Pfad durch die Einheit gemessen werden.
wenn die Bewegungsrichtung, erfaßt durch die Bewegungsrichtungs-Erfassungseinrichtung, oder die spezifische Bewegungsrichtung, bestimmt durch die Bewegungsrichtungs-Bestimmungseinrichtung, innerhalb einer vorbestimmten Richtungsbreite liegt, und ferner wenn durch die Erfassung der sich ändernden Umgebung beurteilt wird, daß die kumulierte Anzahl von Schritten oder die kumulierte zurückgelegte Strecke, wobei eine Vertikalgröße einer Bewegung innerhalb einer vorbestimmten Breite liegt, ein geradlinig, vorangegangener Fußgang auf einem ebenen Pfad ist, welcher über eine vorbestimmte Zeit oder länger fortdauert, die Korrektur der Schrittlänge in der Einrichtung zur Schätzung einer zurückgelegten Strecke um einen Wert durchgeführt, welcher durch Teilen einer berechneten Strecke durch die kumulierte Anzahl von Schritten erhalten wird, wobei die berechnete Strecke anhand von Positionen berechnet wird, welche an einem Startpunkt und einem Endpunkt des geradlinig vorangegangenen Fußganges auf einem ebenen Pfad durch die Einheit gemessen werden.
13. Positionsmanagementsystem, umfassend:
einen tragbaren Positionsdetektor (1, 41, 51, 51a, 51b, 51c) zum Erfassen einer Bewegungsposition von einem gehenden Körper, wobei der tragbare Positionsdetektor (1, 41, 51, 51a, 51b, 51c) eine Gehbewegung- Erfassungseinrichtung zum Messen eines Wertes, welcher mit einer durch eine Bewegung des gehenden Körpers hervorgerufenen Gehbewegung in Zusammenhang steht, (2) eine Beschleunigungs-Erfassungseinrichtung zum Erfassen einer Beschleunigung des Wertes, welcher mit der durch eine Bewegung des gehenden Körpers hervorgerufenen Gehbewegung in Zusammenhang steht, (3) eine Einrichtung zur Schätzung einer zurückgelegten Strecke zum Schätzen der zurückgelegten Strecke des gehenden Körpers auf der Grundlage sowohl einer Anzahl von Schritten, erfaßt von einem Ausgangssignal der Gehbewegung- Erfassungseinrichtung, als auch einer Schrittlänge, geändert entweder gemäß der für einen Schritt eines Fußgangs erforderlichen Zeit, welche während der Gehbewegung erfaßt wird, oder gemäß einer Horizontalbeschleunigung des gehenden Körpers, welche durch eine Beschleunigungs-Erfassungseinrichtung erfaßt wird, oder gemäß der Größe einer Änderung der Horizontalbeschleunigung, (4) eine Bewegungsrichtungs- Erfassungseinrichtung zum Erfassen einer Richtung bzw. einer Bewegungsrichtung des gehenden Körpers, hervorgerufen durch eine Bewegung des gehenden Körpers, (5) eine Bewegungsrichtungs-Bestimmungseinrichtung zum Erfassen zweier Punkte, an welchen der gehende Körper beim Gehen im wesentlichen eine höchste Position erreicht und aufsetzt, auf der Grundlage der Gehbewegung, hervorgerufen durch eine Bewegung des gehenden Körpers, welche durch die Gehbewegung-Erfassungseinrichtung ausgegeben wird, und ferner zum Bestimmen einer Bewegungsrichtung an einem spezifischen Punkt als spezifische Bewegungsrichtung, wobei der spezifische Punkt mit mindestens einem der beiden erfaßten Punkte in Zusammenhang steht und in einem Bereich zwischen dem Höchstpositions-Ankunftspunkt und der höchsten Position festgelegt ist, an welcher der gehende Körper im wesentlichen durch das nächste Gehen ankommt, und (6) eine Bewegungspositions-Schätzeinrichtung zum Schätzen einer Position des gehenden Körpers nach einer Bewegung auf der Grundlage der zurückgelegten Strecke des gehenden Körpers, welche durch die Einrichtung zur Schätzung einer zurückgelegten Strecke geschätzt wird, und der spezifischen Bewegungsrichtung, welche durch die Bewegungsrichtungs-Bestimmungseinrichtung bestimmt wird, und (7) eine Übertragungseinrichtung zum Übertragen mindestens einer Informationseinheit einer Ausgabeinformation von der Gehbewegung- Erfassungseinrichtung, von der Einrichtung zur Schätzung einer zurückgelegten Strecke, von der Bewegungsrichtungs- Bestimmungseinrichtung und von der Bewegungspositions- Schätzeinrichtung aufweist; und
eine Basisstation (100) mit (1) einer Empfangseinrichtung zum Empfangen der Ausgabeinformation, welche durch die Übertragungseinrichtung des tragbaren Positionsdetektors (1, 41, 51, 5 1a, 51b, 51c) übertragen wird, und (2) einer Anzeigeeinrichtung zum Anzeigen einer Bewegungsposition des tragbaren Positionsdetektors (1, 41, 51, 51a, 51b, 51c) auf der Grundlage der Information von der Empfangseinrichtung.
einen tragbaren Positionsdetektor (1, 41, 51, 51a, 51b, 51c) zum Erfassen einer Bewegungsposition von einem gehenden Körper, wobei der tragbare Positionsdetektor (1, 41, 51, 51a, 51b, 51c) eine Gehbewegung- Erfassungseinrichtung zum Messen eines Wertes, welcher mit einer durch eine Bewegung des gehenden Körpers hervorgerufenen Gehbewegung in Zusammenhang steht, (2) eine Beschleunigungs-Erfassungseinrichtung zum Erfassen einer Beschleunigung des Wertes, welcher mit der durch eine Bewegung des gehenden Körpers hervorgerufenen Gehbewegung in Zusammenhang steht, (3) eine Einrichtung zur Schätzung einer zurückgelegten Strecke zum Schätzen der zurückgelegten Strecke des gehenden Körpers auf der Grundlage sowohl einer Anzahl von Schritten, erfaßt von einem Ausgangssignal der Gehbewegung- Erfassungseinrichtung, als auch einer Schrittlänge, geändert entweder gemäß der für einen Schritt eines Fußgangs erforderlichen Zeit, welche während der Gehbewegung erfaßt wird, oder gemäß einer Horizontalbeschleunigung des gehenden Körpers, welche durch eine Beschleunigungs-Erfassungseinrichtung erfaßt wird, oder gemäß der Größe einer Änderung der Horizontalbeschleunigung, (4) eine Bewegungsrichtungs- Erfassungseinrichtung zum Erfassen einer Richtung bzw. einer Bewegungsrichtung des gehenden Körpers, hervorgerufen durch eine Bewegung des gehenden Körpers, (5) eine Bewegungsrichtungs-Bestimmungseinrichtung zum Erfassen zweier Punkte, an welchen der gehende Körper beim Gehen im wesentlichen eine höchste Position erreicht und aufsetzt, auf der Grundlage der Gehbewegung, hervorgerufen durch eine Bewegung des gehenden Körpers, welche durch die Gehbewegung-Erfassungseinrichtung ausgegeben wird, und ferner zum Bestimmen einer Bewegungsrichtung an einem spezifischen Punkt als spezifische Bewegungsrichtung, wobei der spezifische Punkt mit mindestens einem der beiden erfaßten Punkte in Zusammenhang steht und in einem Bereich zwischen dem Höchstpositions-Ankunftspunkt und der höchsten Position festgelegt ist, an welcher der gehende Körper im wesentlichen durch das nächste Gehen ankommt, und (6) eine Bewegungspositions-Schätzeinrichtung zum Schätzen einer Position des gehenden Körpers nach einer Bewegung auf der Grundlage der zurückgelegten Strecke des gehenden Körpers, welche durch die Einrichtung zur Schätzung einer zurückgelegten Strecke geschätzt wird, und der spezifischen Bewegungsrichtung, welche durch die Bewegungsrichtungs-Bestimmungseinrichtung bestimmt wird, und (7) eine Übertragungseinrichtung zum Übertragen mindestens einer Informationseinheit einer Ausgabeinformation von der Gehbewegung- Erfassungseinrichtung, von der Einrichtung zur Schätzung einer zurückgelegten Strecke, von der Bewegungsrichtungs- Bestimmungseinrichtung und von der Bewegungspositions- Schätzeinrichtung aufweist; und
eine Basisstation (100) mit (1) einer Empfangseinrichtung zum Empfangen der Ausgabeinformation, welche durch die Übertragungseinrichtung des tragbaren Positionsdetektors (1, 41, 51, 5 1a, 51b, 51c) übertragen wird, und (2) einer Anzeigeeinrichtung zum Anzeigen einer Bewegungsposition des tragbaren Positionsdetektors (1, 41, 51, 51a, 51b, 51c) auf der Grundlage der Information von der Empfangseinrichtung.
14. Positionsmanagementsystem nach Anspruch 13, wobei
mindestens ein Teil einer Information, welcher für einen Vorgang eines Berechnens einer Position des tragbaren Positionsdetektors (1, 41, 51, 51a, 51b, 51c) auf der Grundlage eines von dem tragbaren Positionsdetektor (1, 41, 51, 51a, 51b, 51c) empfangenen GPS-Signals benötigt wird, von dem tragbaren Positionsdetektor (1, 41, 51, 51a, 51b, 51c) an die Basisstation (100) gesendet wird;
die Basisstation (100) den Teil einer Information empfängt und den Positionsberechnungsvorgang ausführt; und
bei dem tragbaren Positionsdetektor (1, 41, 51, 51a, 51b, 51c) ein Berechnungsvorgang auf den tragbaren Positionsdetektor (1, 41, 51, 51a, 51b, 51c) und die Basisstation (100) aufgeteilt wird, so daß die Basisstation (100) andere Vorgänge als den Positionsberechnungsvorgang ausführt.
mindestens ein Teil einer Information, welcher für einen Vorgang eines Berechnens einer Position des tragbaren Positionsdetektors (1, 41, 51, 51a, 51b, 51c) auf der Grundlage eines von dem tragbaren Positionsdetektor (1, 41, 51, 51a, 51b, 51c) empfangenen GPS-Signals benötigt wird, von dem tragbaren Positionsdetektor (1, 41, 51, 51a, 51b, 51c) an die Basisstation (100) gesendet wird;
die Basisstation (100) den Teil einer Information empfängt und den Positionsberechnungsvorgang ausführt; und
bei dem tragbaren Positionsdetektor (1, 41, 51, 51a, 51b, 51c) ein Berechnungsvorgang auf den tragbaren Positionsdetektor (1, 41, 51, 51a, 51b, 51c) und die Basisstation (100) aufgeteilt wird, so daß die Basisstation (100) andere Vorgänge als den Positionsberechnungsvorgang ausführt.
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