DE19947496C2 - Mikrofluidischer Mikrochip - Google Patents
Mikrofluidischer MikrochipInfo
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Abstract
Der beschriebene Labor-Mikrochip weist einen Träger (30) mit einer senkrecht aus der Trägerebene herausragenden Mikro-Sprühspritze (31) auf. Der Träger (30) und die Sprühspitze (31) sind monolithisch ausgebildet. Die Sprühspitze (31) weist einen Durchgangskanal (32) auf, der zum Transport von zu versprühenden Stoffen von einem Kanal (34) zu einer Sprühspitzen-Öffnung (35) hin dient. Der Kanal (34) ist dabei Teil einer hier nicht gezeigten Kanalstruktur, die nach außen hin mittels einer Abdeckplatte (33) abgeschlossen ist. Die Sprühspitze (31) weist auf seiten der Sprühöffnung (35) einen nach innen konisch sich verjüngenden Bereich (35) auf. An diesen Bereich (35) schließt sich eine Bohrung (37) konstanten Querschnitts an, wodurch am Übergang zwischen den beiden Bereichen eine ringförmige Innenabstufung (38) entsteht. Der Außendurchmesser der konisch zulaufenden Spitze (31) ist im Bereich der Öffnung lokal verringert, um die Sprühspitze weiter anzuspitzen, um so die an der Spitze auftretenden elektrischen Felder und damit auch die auf die Stoffe einwirkenden und für das Versprühen zur Verfügung stehenden Kräfte weiter zu erhöhen.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft allgemein Mikrochip-Laborsysteme, die dazu dienen,
chemische, chemisch-physikalische, physikalische, biochemische und/oder
biologische Prozesse zur Verarbeitung, insbesondere zur Analyse oder Synthese von
Stoffen auf einem eine mikrofluidische Struktur aufweisenden Träger durchzuführen.
Der im wesentlichen flache Träger weist dabei eine Mikro-Kanalstruktur auf, mittels der
die Stoffe unter Beaufschlagung mit einem insbesondere elektrischen Potential
entsprechend der Kanalstruktur bewegbar sind. Die
Erfindung bezieht sich auf solche Mikrochip-Systeme, bei denen eine Mikro-Sprühspitze zum
Absprühen von Stoffen nach außen, insbesondere zum Einsprühen von Stoffen in ein
Massenspektrometer, vorhanden ist.
Der rasende Fortschritt auf dem hier betroffenen Gebiet läßt sich am besten illustrieren
anhand der entsprechenden Entwicklungen im Bereich der Mikroelektronik. Auch im
Bereich der chemischen Analytik besteht, nicht zuletzt im Hinblick auf die klinisch
ambulante Diagnostik, ein erheblicher Bedarf, existierende stationäre
Laboreinrichtungen in portable Systeme zu integrieren bzw. solche Systeme
entsprechend zu miniaturisieren. Eine Übersicht über die jüngsten Entwicklungen im
Bereich der Labormikrochip-Technologie findet sich in einer von A. von den Berg und
P. Bergveld unter dem Titel "Micrototal Analysis Systems" herausgegebenen
Sammlung von einschlägigen Fachpublikationen, veröffentlicht in Kluwer, Academic
Publishers, Niederland, 1995. Ausgangspunkt bei diesen Entwicklungen war die
bereits etablierte Methode der sogenannten "Kapillar-Elektorphorese", bei der bereits in
der Vergangenheit Anstrengungen unternommen worden sind, diese auf einer planaren
Glas-Mikrostruktur zu implementieren.
Ein herkömmlicher Labor-Mikrochip US 5,858,195 ist in Fig. 1 gezeigt. Auf der Oberseite eines
gezeigten Substrats bzw. Trägers 10 sind mikrofluidische Strukturen aufgebracht, die
zur Aufnahme und zum Transport von Stoffen dienen. Der Träger 10 kann
beispielsweise aus Glas oder Silizium gefertigt sein, wobei die Strukturen durch ein
chemisches oder ein laser-gestütztes Ätzverfahren hergestellt sein können. Zur
Aufnahme eines zu untersuchenden Stoffes (im folgenden als "Stoffprobe" bezeichnet)
auf dem Mikrochip sind eine oder mehrere Vertiefungen 11 auf dem Träger
vorgesehen, die als Reservoir für die jeweilige Stoffprobe dienen. Zum Zwecke der
Versuchsdurchführung wird die Stoffprobe zunächst entlang eines Transportkanals 15
auf dem Mikrochip bewegt. In dem vorliegenden Ausführungsbeispiel ist der
Transportkanal 15 durch eine V-förmig ausgestaltete Furche gebildet. Es sind
allerdings auch grundsätzlich andere Ausführungen des Transportkanals möglich, z. B.
rechteck- oder kreisförmig profilierte Ausnehmungen oder Furchen. In weiteren,
ebenfalls als Stoffreservoir dienenden Vertiefungen 12 sind die für die
Versuchsdurchführung erforderlichen Reagenzien untergebracht. In dem vorliegenden
Beispiel handelt es sich dabei um zwei unterschiedliche Stoffe und über entsprechende
Transportkanäle 16 werden diese zunächst einem Kreuzungspunkt 17 zugeführt, wo
sie sich durchmischen und nach einer ggf. erfolgten chemischen Analyse oder
Synthese das endgültig zur Anwendung kommende Produkt bilden. An einem weiteren
Kreuzungspunkt 18 trifft dann dieses Reagenz auf die zu untersuchende Stoffprobe,
wobei sich beide Stoffe dort ebenfalls durchmischen.
Der so insgesamt gebildete Stoff durchläuft danach einen mäandrisch ausgeformten
Transportkanalabschnitt 19, der im wesentlichen dazu dient, die für die Reaktion
zwischen der Stoffprobe und dem Reagenz zur Verfügung stehende Weglänge
künstlich zu vergrößern. In einer weiteren, als Stoffreservoir ausgebildeten Vertiefung
13 ist in dem vorliegenden Beispiel ein zusätzliches Reagenz enthalten, das dem
bereits vorliegenden Stoffgemisch an einem weiteren Kreuzungspunkt 21 zugeführt
wird.
In dem vorliegenden Beispiel erfolgt die eigentlich zu untersuchende Stoffreaktion
unmittelbar im Anschluß an den genannten Kreuzungspunkt 21. Die Detektion dieser
Stoffreaktion erfolgt dann innerhalb eines Messfeldes bzw. Areals 22 des
Transportkanals mittels eines hier nicht dargestellten Detektors, vorzugsweise
kontaktlos. Der entsprechende Detektor kann dabei oberhalb oder unterhalb des Areals
22 angeordnet sein. Nachdem der Stoff das genannte Areal 22 durchlaufen hat, wird
dieser einer weiteren Vertiefung 14 zugeführt, die eine Stoffsenke für die bei der
Reaktion insgesamt gebildeten Stoffabfälle darstellt.
Schließlich sind auf dem Mikrochip Vertiefungen 23 vorgesehen, die als Kontaktflächen
für das Einbringen von Elektroden fungieren und welche wiederum die für die
Beaufschlagung des Mikrochips mit den für den Betrieb des Chips erforderlichen
elektrischen Spannungen, insbesondere Hochspannungen, ermöglichen. Alternativ
kann die Kontaktierung des Mikrochips auch durch Einführen einer entsprechenden
Elektrodenspitze direkt in die für die Aufnahme der Stoffe vorgesehenen Vertiefungen
11, 12, 13, 14 erfolgen. Durch eine geeignete Anordnung der Elektroden 23 entlang der
Transportkanäle 15, 16, 19, 20 und eine entsprechende zeitliche und/oder
stärkenmäßige Abstimmung der angewendeten Felder kann nun erreicht werden, daß
die Bewegung der einzelnen Stoffe nach einem präzise vorgebbaren Zeit- und
Mengenprofil erfolgt, so daß die Kinetik des jeweils zugrunde liegenden
Reaktionsprozesses sehr genau berücksichtigt bzw. eingehalten werden kann.
Im Falle einer (hier nicht gezeigten) gasdruck-getriebenen Bewegung der Stoffe
innerhalb der mikrofluidischen Struktur ist es erforderlich, die Transportkanäle als
rundum abgeschlossene Leitungen auszubilden, beispielsweise als Hohlkanäle mit
vorgegebenem Querschnitt. Bei einer solchen Ausführungsform ist es daher
erforderlich, die Vertiefungen 23 derart auszubilden, daß entsprechende
Druckversorgungsleitungen in diese dichtend eingreifen, um so ein Druckmedium,
beispielsweise ein Edelgas, in die Transportkanäle einbringen zu können.
Die Miniaturisierung bei den Mikrochips erlaubt zudem eine erhebliche Verkleinerung
der Transportwege der Substanzen, insbesondere zwischen der Stoffzuführung und
dem jeweiligen Detektionspunkt zur Messung einer etwa erfolgten chemischen
Reaktion (siehe Fig. 1). Aus dem Bereich der Flüssigkeitschromatographie und der
Elektrophorese ist ferner bekannt, daß sich in solchen Systemen eine Stofftrennung
schneller einstellen läßt - und damit die Versuchsergebnisse ebenfalls schneller
vorliegen - und sich die einzelnen Komponenten mit höherer Auflösung separieren
lassen, als es bei herkömmlichen Systemen möglich ist. Darüber hinaus erlauben
mikro-miniaturisierte Laborsysteme einen erheblich reduzierten Verbrauch an Stoffen,
insbesondere an Reagenzien, sowie eine wesentlich effizientere Durchmischung von
Stoffkomponenten.
Ein Labor-Mikrochip der in Fig. 1 gezeigten Art ist beispielsweise in der
5,858,195 vorbeschrieben. Die Bewegung der Stoffe in auf dem Mikrochip integrierten
Kanälen wird mittels elektrischer Felder gesteuert, welche entlang der Transportkanäle
angelegt werden. Aufgrund der dadurch ermöglichten hochgenauen Steuerung der
Stoffbewegung sowie der sehr genauen Dosierbarkeit der jeweils bewegten
Stoffmassen lassen sich die Stoffe im Hinblick auf die erwünschte Stöchiometrie
präzise vermischen, trennen und/oder chemische oder physikalisch-chemische
Reaktionen herbeiführen. Die Bewegung der Stoffe erfolgt dabei auf der Grundlage der
sogenannten Elektro-Osmose, d. h. der durch einen elektrischen Potentialgradienten
hervorgerufenen Bewegung einzelner Stoffe innerhalb eines Stoffgemisches. Stoffe
bewegen sich in elektischen Feldern zum einen durch ihre Eigenladung. Die
Eigenladung kann beispielsweise durch eine entsprechend chemisch saure Umgebung
gesteuert werden. Dies nennt man den elektrophoretischen Fluß. Gleichzeitig hat jede
Oberfläche eine Oberflächenladung. Direkt an der Innenoberfläche einer Kapillare
bildet sich, bedingt durch diese Oberflächenladung (meist negativ), eine dünne Schicht
der entsprechenden Gegenladung (meist positiv) in der mobilen Phase (Flüssigkeit)
aus. Im elektrischen Feld wandert diese dünne Schicht von + nach - und nimmt die
Flüssigkeit im Innern der Kapillare mit. Diesen Fluß nennt man elektro-osmotischen
Fluß (EOF). Der Gesamtfluß ist die Summe aus EOF und Elektrophoretischem Fluß,
wobei neutrale Moleküle mit dem EOF wandern.
Im besonderen weist der im vorgenannten US 5,858,195 beschriebene Mikrochip einen
Träger mit einem oder mehreren Kreuzungsstellen zwischen den Transportkanälen auf,
an denen die Durchmischung von Substanzen erfolgt. Durch gleichzeitige Anwendung
unterschiedlicher elektrischer Potentiale an verschiedenen Stoffreservoirs wird
ermöglicht, daß die Volumenströme der verschiedenen Stoffe durch einen oder
mehrere Kreuzungspunkte hindurch selektiv steuerbar sind und somit allein aufgrund
der angelegten elektrischen Potentiale bereits eine genaue stöchiometrische Vorgabe
möglich ist.
Zur Detektion der bei einem experimentellen Versuch ablaufenden Stoffreaktionen
werden hauptsächlich optische Verfahren, z. B. durch Messung eines Absorptions- oder
Fluoreszenzspektrums des jeweiligen Stoffes, eingesetzt. Eine optische Detektion
benötigt dabei transparente Materialien innerhalb der Kanalstruktur eines solchen
Mikrochips, beispielsweise Glas oder Polymethylmetacrylat (PMMA). Gleichzeitig ist es
erforderlich, daß die zu detektierende Stoffprobe entweder im Bereich der jeweiligen
Wellenlänge des Meßstrahls absorbierend oder aber entsprechend mit
fluoreszierenden Farbstoffen markierbar sein muß. Die dadurch hervorgerufenen
Einschränkungen bei der Auswahl der Stoffproben implizieren erhebliche Nachteile
solcher mikrofluidischer Meßeinrichtungen.
Zudem ist bei vielen Applikationen, z. B. auf dem Gebiet der Proteinanalytik, eine
optische Detektion oftmals schwierig oder nur mit erheblichem technischem Aufwand
zu bewerkstelligen. Im Stand der Technik ist daher bereits vorgeschlagen worden, ein
Massenspektrometer (MS) an einen mikrofluidischen Mikrochip der eingangs
beschriebenen Art anzuschließen. Üblicherweise wird hier ein sogenanntes
"Electrospray-Interface" (ESI) verwendet, um die flüssig vorliegenden Stoffproben für
die MS-Detektion vorab zu ionisieren. Die "Electrospray"-Ionisierung dient dabei zur
Erzeugung von Ionen für die massenspektroskopische Analyse von chemischen oder
biologischen Stoffproben. Ein ESI entsteht, wenn eine Flüssigkeit in einer Kapillarspitze
(Sprühspitze) einem elektrischen Potential einer Höhe von etwa 1-4 kV (Kilovolt)
ausgesetzt ist. Das hohe elektrische Feld induziert Ladungen an der Oberfläche der
Flüssigkeit im Bereich der Sprühspitze. Das Absprühen bzw. Versprühen des Stoffes
im Bereich der Sprühspitze entsteht, sobald die Coulomb-Kräfte groß genug sind, um
die in der Flüssigkeit vorliegenden Oberflächenspannungskräfte zu überwinden.
Die Ionisierung mittels eines ESI für Flussraten, wie sie bei mikrofluidischen Strukturen
typischerweise vorkommen (100-500 nl/min), erfordern jedoch sehr hohe elektrische
Feldstärken, wie sie nur an sehr feinen Sprühspitzen mit einem Durchmesser von etwa
10-100 µm (Mikrometer) erzeugt werden können.
Einschlägige mikrofluidische Systeme der hier betroffenen Art sind beispielsweise in
den Druckschriften WO 97/04297 A1, WO 98/35376 A1 und US 5,788,166 vorveröffentlicht.
Das in der WO 97/04297 A1 offenbarte mikrofluidische System weist eine Mikro-
Sprühspitze auf, die als "ESI"-Schnittstelle zum Transfer von Stoffproben zu einem
Massenspektrometer dient. In einem dortigen Ausführungsbeispiel wird die Sprühspitze
in Baueinheit mit einem oder mehreren Kanälen hergestellt. Ferner weist die
Sprühspitze bezüglich der Flächenebene des Mikrochip-Trägers senkrecht aus dieser
Ebene heraus, wobei die Spitze ebenfalls in Baueinheit mit einer
Abdeckplatte hergestellt ist. Das eigentliche Kanalsystem wird durch Aufbringen einer
entsprechend dimensionierten Abdeckplatte auf der gegenüber der Sprühspitze
abgewandten Seite des Trägers erzeugt.
In der genannten Druckschrift ist eine aus Silizium mikromechanisch gefertigte
Sprühspitze beschrieben. Diese Sprühspitze ist dabei auf einem unterstützenden
Substrat, vorzugsweise einem Silizium-Träger, ausgebildet. Die flüssige Stoffprobe
fließt dabei zunächst in eine vorbeschriebene Kanalstruktur. An einem Ende dieser
Kanalstruktur ist dann eine mit der Kanalstruktur in stoffleitender Verbindung stehende
Sprühspitze in Form eines Kanals ausgebildet. Die Herstellung der Sprühspitze erfolgt
mittels zahlreicher Herstellungsschritte, wobei mehrstufige Abscheidungsprozesse zur
Ausbildung eines sogenannten "Sandwiches" umfasst sind. Dieses Sandwich weist an
den Außenseiten jeweils zwei Silizium-Nitrit-Schichten auf. Die Sprühspitze selbst wird
dabei mittels eines Ätzverfahrens gebildet. Die Silizium-Nitrit-Schichten werden dabei
zunächst auf einem Silizium-Substrat abgeschieden. Danach wird das Silizium-Nitrit
mittels eines Plasmas, unter Bildung der Sprühspitze, strukturiert.
Auch die in der US 5,788,166 beschriebene ESI-Quelle weist eine Mikro-
Sprühspitze der eingangs beschriebenen Art auf und eignet sich insbesondere für die
Zerstäubung von flüssigen Stoffen für die Anwendung im Bereich der Kapillar-
Elektrophorese mit ultra-geringen Flussraten. Die Sprühspitze wird durch
Zugverlängerung (Ausziehen) eines aufgeheizten Quarzröhrchens hergestellt. Das
Quarzröhrchen wird dabei im Anschluß an die Zugverlängerung durch chemisches
Ätzen und eine nachfolgende Oberflächenmetallbeschichtung bearbeitet. Das
Ausziehen des Röhrchens führt insbesondere zur Ausbildung eines sich langsam
zuspitzenden, innerhalb eines nadelförmigen Fortsatzes vorliegenden Kanals bzw.
Kapillare, welche zudem in eine Spitze mit extrem geringem Innendurchmesser
ausläuft. Der Ätzprozeß führt zu einer weiteren Ausdünnung der Außenwand der Nadel
und damit zu einer weiteren Verringerung des Spitzendurchmessers. Nach dem
Anbringen eines metallisierten elektrischen Kontakts auf der Außenwandung der Nadel
wird danach eine elektrisch isolierende Deckschicht aufgebracht, welche zu einer
Verlängerung der Standzeiten der Nadel beiträgt.
Eine aus einer Glaskapillare ausgezogene Sprühspitze ist zudem in Anal. Chem. 98,
70, 3728-3734 beschrieben, wobei die Glaskapillare nach dem Ausziehen in einen
Mikrochip eingeklebt wird. Der elektrische Anschluß wird dabei entweder über eine
metallisierte Spitze oder eine sogenannte "Liquid-Junction" auf dem Chip erzeugt. Eine
solche Liquid-Junction als elektrischer Anschluß für das ESI ist ferner in Anal. Chem.
97/69, 1174-1178, beschrieben. Anstelle einer Sprühspitze ist hier allerdings ein
sogenannter Sprühkegel (Tayler-Cone) direkt auf der Oberfläche eines Mikrochips
vorgesehen. Die Liquid-Junction ist dabei insbesondere als zusätzlicher Kanal kurz vor
dem Sprühkegel ausgebildet. Um zu verhindern, daß die Probenmoleküle nicht dem
elektrischen Feld entlang diese Anschlußkanals folgen, wird der Anschlußkanal so
beschichtet, daß innerhalb des Anschlußkanals kein einen elektro-osmotischen Fluß
(EOF) der Stoffe bewirkender Feldrand vorliegt.
Die Erzeugung solcher Mikrospitzen kann bekanntermaßen auch durch lithographische
Abscheideprozesse erfolgen, beispielsweise mittels Ausbildung von Parelen auf der
Oberfläche einer Mikrostruktur unter Verwendung einer sogenannten Opferschicht, die
anschließend aufgelöst und so ein Kanal gebildet wird. Wie in dem in WO 98/35376 A1
vorgeschlagenen Verfahren lauten auch hier die einzelnen Herstellungsschritte:
- 1. Schicht Silizium Nitrit auf Silizium (als Boden)
- 2. phosphosilicate glass (als Opferschicht)
- 3. Schicht Silizium-Nitrit (als Deckel + Seitenwand)
- 4. Freiätzen der Spitze (Siliziumtráger wird freigeätzt)
- 5. Wegátzen der Opferschicht
Ferner ist bekannt, eine Mikrospitze durch Tiefätzen bzw. Ionenätzen von
Siliziumstrukturen so herzustellen, daß nach dem Ätzen die Mikrospitze stehen bleibt.
Ein solches Herstellungsverfahren ist beispielsweise in einem Beitrag von R. E.
Swenson auf einer am 9. September 1999 stattgefundenen IBC-Konferenz
vorveröffentlicht.
Die vorbeschriebenen Mikrospitzen haben nun den Nachteil, daß aufgrund der relativ
aufwendigen Herstellungsverfahren derzeit noch keine kommerzialisierbaren
Mikrostrukturankopplungen von Labor-Mikrochips der vorbeschriebenen Art an z. B.
Massenspektrometer oder dergleichen bekannt sind.
Aus Analytical Chemistry, Vol. 70 (1998), 70, Seiten 4755-4760 ist eine Vorrichtung
zum mechanischen Ausstossen von Tröpfchen, beispielsweise in ein
Massenspektrometer, bekannt. Die bekannte Vorrichtung weist eine Düse auf, die auf
einer Seite eines Trägers integriert ist, während auf der anderen Seite des Trägers eine
Kanalstruktur ausgebildet ist.
Ein Mikrochip gemäß dem Oberbegriff von Patentanspruch 1 ist aus der vorstehend
bereits erwähnten Druckschrift WO 97/04297 A1 bekannt. In einem dort
beschriebenen Ausführungsbeispiel ist eine Sprühspitze in einer Abdeckplatte
integriert, die mit einem separaten Träger verbunden wird, welcher die eigentliche
mikrofluidische Kanalstruktur zur Analyse oder Synthese von Stoffen enthält. Die
Sprühspitze ragt senkrecht aus der Abdeckplatte heraus. Ein Durchgangskanal stellt
eine Verbindung zwischen der Kanalstruktur auf dem Träger und der Sprühspitze her,
so daß Stoffe nach außen abgesprüht werden können. Aus einem anderen
Ausführungsbeispiel dieser Druckschrift ist ein mikrofluidischer Mikrochip mit
einer Kanalstruktur bekannt, in der Stoffe mittels elektrischer Felder bewegt werden.
Einige Kanäle enden in Ausgangsöffnungen an der Oberfläche des Mikrochips, von wo
austretende Stoffe als Electrospray nach außen abgesprüht werden. In diese
Ausgangsöffnungen an der Chipoberfläche mündet auch jeweils ein mit elektrischen
Feldern beaufschlagter Seitenkanal, über den zusätzliche Stoffe den austretenden
Stoffen beigemischt werden können. In diesem Ausführungsbeispiel liegen im
Unterschied zum erstgenannten Ausführungsbeispiel die Kanalstruktur des Mikrochips
und die Absprührichtung in einer Ebene und außerdem ist keine nach außen ragende,
und somit einen hohen Feldstärkegradienten erzeugende, Mikrosprühspitze
vorhanden.
Es ist somit eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen eine Mikro-Sprühspitze
der eingangs beschriebenen Art aufweisenden Mikrochip anzugeben, dessen
Herstellung gegenüber dem Stand der Technik vereinfacht ist und der einen zuverlässigen Transport der Stoffe
zur Mikro-Sprühspitze gewährleistet. Die, dabei
bereitzustellende Mikrostruktur soll neben der vereinfachten Herstellbarkeit
insbesondere eine möglichst zuverlässige Herstellung extrem feiner Sprühspitzen mit
einem Außendurchmesser von 10-100 µm (Mikrometer) ermöglichen. Auch soll eine
solche Sprühspitze einen möglichst einfach herzustellenden hydraulischen Anschluß
zum jeweiligen, auf dem Mikrochip vorgesehenen Trennkanalsystem sowie einen
vereinfachten elektrischen Anschluß für das zum Absprühen der Stoffe aus der
Sprühspitze erforderliche elektrische Feld bereitstellen.
Die genannte Aufgabe wird durch einen mikrofluidischen Mikrochip mit den Merkmalen der Patentanspruchs 1 gelöst.
Bevorzugte und vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den abhängigen
Ansprüchen angegeben.
Die Mikro-Sprühspitze wird so aus einem Trägermaterial herausgearbeitet, daß die
Sprühspitze und der Träger monolitisch, ausgebildet sind. Zudem ist die bei dem
Mikrochip vorgesehene Kanalstruktur auf der zur Sprühspitze rückwärtigen Seite des
Trägers angeordnet.
Bei dem Mikrochip wird ein elektrischer Anschluß der Sprühspitze über eine
sogenannte "Liquid-Junction" geschaffen. Die elektrische Versorgung der Sprühspitze
erfolgt dabei mittels (über den Verbindungskanal) der Sprühspitze zugeführter Stoffe,
mit Hilfe einer einen Trennkanal beeinflussenden Elektrode und einer einen
Seitenkanal beeinflussenden Elektrode. Somit sind keine zusätzlichen elektrischen
Einrichtungen, beispielsweise in Form einer Metallisierungsschicht oder dergleichen,
erforderlich.
Um zu verhindern, daß Probenmoleküle in den Anschlußkanal (Seitenkanal zur
Verbindung der Sprühspitze mit der Kanalstruktur) anstatt zur Sprühspitze hin
wandern, wird in diesem Seitenkanal ein Überdruck angelegt. Vorzugsweise wird an
den ein um ein solches Maß erhöhter Druck angelegt, daß der durch diesen Druck
erzeugte hydrodynamische Fluß größer oder gleich dem elektro-osmotischen Fluß
(EOF) ist. Ferner kann durch gezieltes Einstellen dieser Druckverhältnisse, über die
Bereitstellung eines elektrischen Anschlußes für die Sprühspitze hinaus, auch gezielt
eine zusätzliche Flüssigkeit den zu untersuchenden Stoffen beigemischt werden, um
das ESI zu optimieren. Beispielsweise können hierbei organische Sáuren wie z. B.
Ameisen- oder Essigsäure beigemischt werden, um die Aufladung (Protonierung) der
Stoffprobe zu verbessern. Alternativ oder zusätzlich können organische Lösungsmittel
wie z. B. Methanol beigemischt werden, um das Absprühen bzw. die Vernebelung zu
optimieren.
Die Vorteile des Mikrochips mit Mikro-Sprühspitze liegen nun insbesondere
darin, daß die Fertigung der Sprühspitze erheblich vereinfacht und damit eine
Kostensenkung bei der Herstellung dieser Spitzen erreichbar ist, womit insgesamt ein
Vertrieb von diese Sprühspitzen aufweisenden Mikrochips als Massenartikel ermöglicht
wird.
Die Mikrostruktur läßt sich vorteilhaft durch Heissprägen (hot
embossing) oder durch Mikro-Spritzguss herstellen. Mittels solcher oder ähnlicher
Verfahren lassen sich die erforderlichen feinen Strukturen, wie sie für ein ESI benötigt
werden, insbesondere ein Kegelstumpf mit einem Spitzendurchmesser von etwa 10-
100 µm (Mikrometer) und einer Höhe von ca. 1 mm, vorteilhaft erzeugen.
Die Kanalstruktur kann ferner über eine Deckelplatte, die auf den Träger aufgebracht
wird, erst im Anschluß an die Herstellung der Mikrospitze nach außen hin abgedichtet
bzw. abgeschlossen werden. Der Verbindungskanal zwischen der Kanalstruktur und
der Sprühspitze kann vorteilhaft bereits im Laser- oder Spritzwerkzeug, insbesondere
in einem Arbeitsgang mit der Erzeugung der Mikrospitze und/oder der Kanalstruktur,
gebildet werden. Hierdurch lassen sich die Herstellungskosten weiter verringern.
Der Mikrochip ermöglicht die gleichzeitige Verwendung von
standardisierten Mikrotiterplatten, wie sie
bereits in einer Vielzahl von Automatisierungsrobotern und Pipettierstationen auf dem
Markt erhältlich sind. Typischerweise erfolgt der Probentransfer von einer Mikrotiterplatte zu
einem mikrofluidischen Mikrochip durch Aufpipettieren der jeweiligen Flüssigkeiten
oder durch Verwendung einer sogenannten Transfer-Kapillare, die in den Mikrochip
eingeklebt ist.
Insbesondere ermöglicht der Mikrochip die Probenhandhabung sowie die
Probenanalyse in einem Funktionsmodul zu vereinen, so daß die Probe nicht
zusätzlich von einer Well-Plate zum Mikrochip transferiert werden muß. Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform ist der mikrofluidische Mikrochip dabei als Bodenteil
einer Well-Plate ausgelegt.
Es ist
ferner vorteilhaft, die Mikrospitze, welche die Schnittstelle zum Massenspektrometer
bildet, an der Unterseite des mikrofluidischen Chips anzuordnen, so daß die
Sprühspitze nach unten sprüht.
Ein anderer Vorteil liegt darin, daß der Mikrochip nun im gleichen
geometrischen Format wie die Abmessungen der jeweils verwendeten Mikrotiterplatten
vorliegen kann. Daher braucht bei der Probenhandhabung bzw. Probenorganisation
nicht mehr zwischen den Proben selbst und den Mikrochips unterschieden zu werden.
Durch Verwendung eines standardisierten Rasters für die Anordnung der Zuführkanäle
für die Stoffe können handelsüblichen Probenvorbereitungs-Geräte für den Off-Line-
Betrieb der Probenpräparation verwendet werden.
Der Mikrochip und dessen Verwendung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen beschrieben, wobei
sich weitere Vorteile und Merkmale
ergeben.
Im einzelnen zeigen:
Fig. 1 einen Labor-Mikrochip nach dem Stand der Technik;
Fig. 2a, b eine Schnittansicht eines Mikrochips mit einer Mikro-
Sprühspitze (a) sowie Ausschnittvergrößerungen dieser Mikrosprühspitze
(b);
Fig. 3a, b eine Vorrichtung zur Handhabung eines
Mikrochips;
Fig. 4a, b einen länglich ausgebildeten mikrofluidischen Mikrochip
in schematischer Seiten- (a) und Rückansicht (b);
Fig. 5 eine schematisierte Darstellung eines eine Mikro-Sprühspitze
aufweisenden Mikrochips zur Illustration der Potentialverhältnisse bei
einem hydraulisch und elektro-osmotisch bewirkten Stofffluss; sowie
Fig. 6 einen in Flußdiagrammform dargestellten Arbeitszyklus bei der
Verwendung eines
eine Mikro-Sprühspitze aufweisenden mikrofluidischen Mikrochips.
Fig. 1 zeigt einen aus dem Stand der Technik bekannten Labor-Mikrochip, der bereits
in der Beschreibungseinleitung ausführlich beschrieben wurde.
Fig. 2a und b zeigen jeweils seitliche Schnittansichten eines eine
Mikro-Sprühspitze aufweisenden Bereichs eines Mikrochips, wobei Fig. 2b. eine
gegenüber der Fig. 2a verstärkte Ausschnittvergrößerung der eigentlichen Mikrospitze
darstellt.
Der Mikrochip weist einen Träger 30 auf, an dem, etwa senkrecht aus der Trägerebene
herausragend, eine Mikro-Sprühspitze 31 angeordnet ist. Der Träger 30 und die
Sprühspitze 31 sind erfindungsgemäß (einstückig) monolithisch ausgebildet. Die
Sprühspitze 31 weist einen Durchgangskanal 32 auf, der zum Transport von zu
versprühenden Stoffen von einem Kanal 34 zu einer Sprühspitzen-Öffnung 35 hin
dient. Der Kanal 34 ist Teil einer hier nicht gezeigten Kanalstruktur, die nach außen hin
mittels einer Abdeckplatte 33 abgeschlossen ist.
Fig. 2b zeigt nun die Sprühspitze 31 in größerem Detail. Diese
weist auf seiten der Sprühöffnung 35 zunächst einen nach innen konisch sich
verjüngenden Bereich 35 auf. An diesen Bereich 35 schließt sich eine Bohrung 37
konstanten Querschnitts an, wodurch am Übergang zwischen den beiden Bereichen
eine ringförmige Innenabstufung 38 entsteht. Der Außendurchmesser der konisch
zulaufenden Spitze 31 ist im Bereich der Öffnung lokal verringert, um die Sprühspitze
weiter anzuspitzen, um so die an der Spitze auftretenden elektrischen Felder und damit
auch die auf die Stoffe einwirkenden und für das Versprühen zur Verfügung stehenden
Kräfte weiter zu erhöhen.
Zur parallelen bzw. gleichzeitigen Untersuchung einer Anzahl von Stoffproben werden
üblicherweise sogenannte Mikrotiterplatten (engl. "well-plates") verwendet. Die zu
untersuchenden Proben sind dabei in kleinen Kavitäten (engl. "wells")matrixartig
angeordnet. Derartige Well-Plates sind u. a. aus dem Stand der Technik
bekannt. Sie bestehen aus einer Proben- oder Kavitätenplatte und einer
Bodenplatte, wobei die Bodenplatte aus Kunststoff oder Glas gefertigt ist. Boden- und
Kavitätenplatte sind so zusammengefügt, daß die Bodenplatte die Kavitäten der
Platte nach unten hin abschließt.
Eine solche Kavitäten-Platte 40 ist in Fig. 3 perspektivisch dargestellt. Ein hier ebenfalls
perspektivisch gezeigter Mikrochip 41 ist in seinen äußeren Abmessungen so
ausgelegt, daß er mit der Kavitäten-Platte 40 zusammenpaßt. Die Platte 40 weist
Stoffreservoirs 42 auf, in denen die für den jeweiligen Versuch erforderichen
Stoffe bzw. Reagenzien untergebracht sind. Zum Zwecke der Versuchsdurchführung
werden diese Stoffe dann mittels Probenzuführöffnungen 43 an den Mikrochip 41
übertragen, z. B. mit handelsüblichen Pipettierstationen. Auch die räumliche Anordnung
der Stoffreservoirs 42 und der Probenzuführöffnungen 43 sind so aufeinander
abgestimmt, daß nach dem Zusammenführen der Platte 40 und dem Mikrochip 41
eine kompakte Moduleineinheit 40, 41 gebildet wird. Aufgrund standardisierter
Abmessungen läßt sich diese Moduleinheit ohne weiteres in herkömmlichen Labor-
bzw. Meßeinrichtungen verwenden. Die Kanalstruktur 44 des Mikrochips 41 befindet
sich auf der Verbindungsseite des Mikrochips 41 und der Platte
40, wohingegen eine am Mikrochip 41 weiter vorgesehene Mikro-Sprühspitze 46 auf
der gegenüberliegenden Seite des Mikrochips 41, und zwar in einem Randbereich 47
des Mikrochips 41 angeordnet ist. Dies hat den Vorteil, daß die Sprühspitze auch nach
dem Zusammenführen der Platte 40 und des Mikrochips 41 vorteilhaft nach unten
gerichtet und von außen gut zugänglich ist.
Fig. 4a zeigt einen länglich ausgebildeten mikrofluidischen
Mikrochip 50 in schematischer Seitenansicht. Der Mikrochip 50 weist in einem
Randbereich eine Mikro-Sprühspitze 51 auf. Aus der in Fig. 4b gezeigten, gegenüber
der Sprühspitze rückwärtigen Seite des Mikrochips 50 ist zum einen die längliche
Ausbildung des Mikrochips 50 deutlich. In der Rückansicht ist ferner die auf dieser
Seite liegende Kanalstruktur 52 des Mikrochips sichtbar. Die Kanalstruktur 52 weist
dabei Stoffzuführkanäle 53, 53', 53" auf, die in einen Trennkanal 54 münden. Der
Trennkanal 54 ist vorteilhaft in Längsrichtung des Mikrochips 50 angeordnet. Hierdurch
wird insbesondere die für die Trennung von Stoffen verfügbare effektive Trennlänge
maximiert. Der Trennkanal mündet in einen mäandrisch ausgebildeten Kanalbereich
55, der über einen hier nicht gezeigten, senkrecht zur Papierebene angeordneten
Verbindungskanal mit der Sprühspitze 51 in stoffleitender Verbindung steht. An den
Kanalbereich 55 schließt sich dann eine Stoffsenke 56 an, die zur Aufnahme
überschüssiger, nicht in die Sprühspitze geführter Stoffe dient.
Fig. 5 zeigt eine schematisierte Darstellung eines eine Mikro-Sprühspitze 60
aufweisenden Mikrochips 61 und dient zur Illustration der Potentialverhältnisse bei
einem hydraulisch sowie elektro-osmotisch überlagernd bewirkten Stofffluss. Die
Sprühspitze 60 ist dabei mit dem Mikrochip 61 mittels eines Verbindungskanals 60'
stoffleitend verbunden. Gegenüber der Sprühspitze 60 ist ein Massenspektrometer 62
(MS) vorgesehen, dessen Öffnung 63, wie üblich, in unmittelbarer Nähe der
Sprühspitze angeordnet ist. Das Versprühen der Stoffe in die Öffnung 63 des MS 62
erfolgt bei Normaldruck. Auch am Eingang 63 des MS 62 liegt demnach Normaldruck
an, wobei die aus der Sprühspitze 60 heraustretenden Ionen bei dem vorliegenden
Normaldruck am Eingang 63 aufgrund eines im Innern des MS 62 vorliegenden
Vakuums automatisch in das MS 62 hineingezogen werden.
Hinsichtlich der Gasdruckverhältnisse liegt an der Sprühspitze 60 ein Normaldruck an.
Aufgrund eines zwischen einem Anschluß 68 und einem Liquid-Junction-Anschluß 64
anliegenden elektrischen Feldes ΔU1 würde eine Stoffprobe nicht zur Sprühspitze 60
hin, sondern - dem elektrischen Feld ΔU1 folgend - zum Anschluß 64 hin wandern 67.
Um dies zu verhindern, wird am Anschluß 64 erfindungsgemäß ein leichter Überdruck
Δp gegenüber Normaldruck angelegt, der einen hydrodynamischen Fluß 66, 69
bedingt, der größer oder gleich dem elektro-osmotischen Fluß 67 ist, so daß die
Stoffprobe zur Sprühspitze 60 hin wandert 69.
Schließlich zeigt Fig. 6 einen Arbeitszyklus einer
Vorrichtung zur Handhabung eines eine Mikro-Sprühspitze
aufweisenden mikrofluidischen Mikrochips, und zwar in Form eines Flußdiagramms.
Stoffproben 72 enthaltende Kavitäten-Platten und Mikrochips 73 werden dabei zusammen in
sogenannten "Hotels" verwaltet. Aus diesen Hotels werden die Stoffproben 72 in
sogenannten Pipettierstationen, und zwar nach einer etwa durchgeführten
Probenvorbereitung, den Mikrochips zugeführt. Hierzu dient ein Roboter 71, der die
Mikrochips im Anschluß daran auch einem Analysegerät zuführt, welches die
Mikrochips vor der durchzuführenden Analyse noch mit einer entsprechenden
chemischen Umgebung kontaktiert 74 und erst danach an die Sprühkammer 76 eines
Massenspektrometers 77 anschließt. Über einen Verfahrmechanismus 75 können die
Mikrochips aus dem Analysegerät herausgefahren und dem Roboter 71 wieder
zugänglich gemacht werden.
Claims (8)
1. Mikrofluidischer Mikrochip zur chemischen, physikalischen und/oder
biologischen Analyse oder Synthese von Stoffen, mit einer auf einer Seite eines
im wesentlichen flachen Trägers angeordneten Kanalstruktur mittels der die
Stoffe unter Beaufschlagung mit einem insbesondere elektrischen Potential
entsprechend der Kanalstruktur bewegbar sind, und mit einer Mikro-Sprühspitze
zum Absprühen von Stoffen nach außen, insbesondere zum Einsprühen von
Stoffen in ein Massenspektrometer, wobei
die für das Absprühen der Stoffe erforderliche Energie mittels einer, mit der Mikro-Sprühspitze elektrisch leitend verbundenen elektrischen Spannungsquelle zuführbar ist,
die Mikro-Sprühspitze auf der zur Kanalstruktur gegenüberliegenden Seite des Mikrochips, im wesentlichen senkrecht aus der Mikrochipebene herausragend, angeordnet ist, und
die Mikro-Sprühspitze mittels eines Durchgangskanals mit der Kanalstruktur stoffleitend verbunden ist,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Kanalstruktur (34; 44; 52, 54) und die Mikro-Sprühspitze (31; 51; 46; 60) auf verschiedenen Seiten desselben Trägers (30) angeordnet sind,
die Mikrosprühspitze und der Träger monolithisch ausgebildet sind, und
die elektrische Versorgung der Mikro-Sprühspitze (51, 60) für die zur Mikro- Sprühspitze hin fließenden Stoffe über eine einen Trennkanal (54) beeinflussende Elektrode (68) und eine einen Seitenkanal (55) beeinflussende Elektrode (64) erfolgt, wobei im Seitenkanal (55) ein Überdruck (Δp) gegen Normaldruck angelegt ist, um eine Wanderung von Stoffen in den Seitenkanal (55) zu verhindern.
die für das Absprühen der Stoffe erforderliche Energie mittels einer, mit der Mikro-Sprühspitze elektrisch leitend verbundenen elektrischen Spannungsquelle zuführbar ist,
die Mikro-Sprühspitze auf der zur Kanalstruktur gegenüberliegenden Seite des Mikrochips, im wesentlichen senkrecht aus der Mikrochipebene herausragend, angeordnet ist, und
die Mikro-Sprühspitze mittels eines Durchgangskanals mit der Kanalstruktur stoffleitend verbunden ist,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Kanalstruktur (34; 44; 52, 54) und die Mikro-Sprühspitze (31; 51; 46; 60) auf verschiedenen Seiten desselben Trägers (30) angeordnet sind,
die Mikrosprühspitze und der Träger monolithisch ausgebildet sind, und
die elektrische Versorgung der Mikro-Sprühspitze (51, 60) für die zur Mikro- Sprühspitze hin fließenden Stoffe über eine einen Trennkanal (54) beeinflussende Elektrode (68) und eine einen Seitenkanal (55) beeinflussende Elektrode (64) erfolgt, wobei im Seitenkanal (55) ein Überdruck (Δp) gegen Normaldruck angelegt ist, um eine Wanderung von Stoffen in den Seitenkanal (55) zu verhindern.
2. Mikrofluidischer Mikrochip nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Mikro-Sprühspitze (31; 51; 46; 60) und der Träger (30) aus einem
Polymermaterial, insbesondere PEEK (Polyetheretherketon), PI (Polyimid) oder
PMMA (Polymethylmetacrylat) hergestellt sind.
3. Mikrofluidischer Mikrochip nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Mikro-Sprühspitze (46) in einem äußeren Bereich (47) der
Flächenebene des Trägers (41) angeordnet ist.
4. Mikrofluidischer Mikrochip nach einem der
Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Mikrochip auf der die
Kanalstruktur (34) aufweisenden Seite des Trägers (30) eine die Kanalstruktur
nach außen hin stoffdicht abschließende Deckelplatte (33) aufweist.
5. Mikrofluidischer Mikrochip nach einem der
Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Außendurchmesser der Mikro-
Sprühspitze zwischen etwa 10 und 100 µm und die Mikro-Sprühspitzenhöhe
etwa 1 mm betragen.
6. Mikrofluidischer Mikrochip nach einem der
Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die an der Mikro-Sprühspitze
anliegende elektrische Spannung und das für die Bewegung der Stoffe
erforderliche Potential so aufeinander abstimmbar sind, daß der zur Mikro-
Sprühspitze hin gerichtete elektro-osmotische Stofffluß gleich dem
hydraulischen Stofffluß ist.
7. Mikrofluidischer Mikrochip nach einem der
Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der hydraulische Stofffluß unter
Berücksichtigung einer zwischen der Mikro-Sprühspitze und einem
angekoppelten Massenspektrometer oder dergleichen vorliegenden Spannungs-
und/oder Druckdifferenz einstellbar ist.
8. Mikrofluidischer Mikrochip nach einem der
Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß mittels des Flüssigkeitsüberdrucks
eine zusätzliche Flüssigkeit dem zu untersuchenden Stoff beimischbar ist.
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