DE19959263A1 - Verpackung für chirurgisches Nahtmaterial - Google Patents

Verpackung für chirurgisches Nahtmaterial

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Abstract

Bei einer Verpackung (1) für chirurgisches Nahtmaterial ist in einem Unterteil (2) ein gewunden verlaufender Fadenkanal (10) ausgebildet, der sich an seinem ersten Ende (11) zu einer Fadenentnahmezone (3) öffnet. Das Unterteil (2) ist mit einer Abdeckung versehen. Die Fadenentnahmezone (3) weist benachbart zum ersten Ende (11) des Fadenkanals (10) eine Aussparung (24) in dem Unterteil (2) auf, an die sich eine dem ersten Ende (11) des Fadenkanals (10) gegenüberliegende Fadenablage (26) anschließt.

Description

Die Erfindung betrifft eine Verpackung für chirurgisches Nahtmaterial, mit einem Unterteil, in dem ein gewunden ver­ laufender Fadenkanal ausgebildet ist, der sich an seinem ersten Ende zu einer Fadenentnahmezone öffnet, und mit einer Abdeckung für das Unterteil.
Derartige Verpackungen für chirurgisches Nahtmaterial sind bekannt und z. B. in der EP 0 471 458 A1 beschrieben. In dem Fadenkanal kann mindestens ein chirurgischer Faden aufgenommen werden, der sich nach Öffnen der Verpackung über die Faden­ entnahmezone, die hier im Peripheriebereich des Unterteils angeordnet ist, aus der Verpackung entnehmen läßt. Dabei soll die Führung durch den Fadenkanal verhindern, daß sich der chir­ urgische Faden festklemmt oder mit anderen Fadenteilen ver­ schlingt. Weil der Fadenkanal gewunden (z. B. spiralähnlich) gestaltet ist, lassen sich in einer kompakten Verpackung relativ lange chirurgische Fäden unterbringen.
Bei der aus der EP 0 471 458 A1 bekannten Verpackung für chirurgisches Nahtmaterial befindet sich an der Fadenentnahmezone in der Abdeckung eine Öffnung, durch die eine chirurgische Nadel ragt, die am Ende eines in der Verpackung aufbewahrten chir­ urgischen Fadens befestigt ist. Um das Nahtmaterial zu entnehmen, muß an der Nadel gezogen werden. Dabei gleitet der Faden durch die relativ kleine Öffnung und kann dabei am Rand der Öffnung reiben, was nachteilig ist. Ein weiterer Nachteil der vorbekann­ ten Verpackung ist, daß das vordere Ende des Fadens, hier im Bereich der Befestigungsstelle an der Nadel, mit ziemlich geringem Krümmungsradius durch die Öffnung in der Abdeckung gelegt sein muß, weil der vordere Endbereich des Fadens oder die Nadel nach dem Öffnen der Verpackung (was durch Wegklappen einer die Öffnung verdeckenden Klappe von der Abdeckung weg erfolgt) sonst nicht sicher zugänglich ist. In Bereichen mit geringem Krümmungsradius oder an Knickstellen nimmt ein chirurgischer Faden in der Regel nach der Entnahme aus der Verpackung seine ursprüngliche gerade Form nicht wieder an (Fadenmemoryeffekt), was unerwünscht ist.
Es ist Aufgabe der Erfindung, eine Verpackung für chirurgisches Nahtmaterial zu schaffen, aus der chirurgisches Nahtmaterial leicht und problemlos entnommen werden kann, wobei ein Fadenmemo­ ryeffekt weitgehend vermieden wird.
Diese Aufgabe wird gelöst durch eine Verpackung für chirurgisches Nahtmaterial mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprü­ chen.
Die erfindungsgemäße Verpackung für chirurgisches Nahtmaterial hat ein Unterteil, in dem ein gewunden verlaufender Fadenkanal ausgebildet ist. Der Fadenkanal öffnet sich an einem Ende, seinem ersten Ende, zu einer Fadenentnahmezone, die vorzugsweise im Peripheriebereich des Unterteils ausgebildet ist. Die Verpackung hat ferner eine Abdeckung für das Unterteil. Die Fadenentnahmezo­ ne weist benachbart zum ersten Ende des Fadenkanals eine Aussparung in dem Unterteil auf. An diese Aussparung schließt sich eine dem ersten Ende des Fadenkanals gegenüberliegende Fadenablage an.
Besonders geeignet ist die erfindungsgemäße Verpackung für nichtarmiertes Nahtmaterial, d. h. für chirurgische Fäden, an denen keine chirurgische Nadel befestigt ist; sie läßt sich aber auch für armiertes Nahtmaterial einsetzen. Der Fadenkanal kann zum Aufnehmen eines, aber auch mehrerer chirurgischer Fäden dienen. Dabei ragen die vorderen Endbereiche der chirurgischen Fäden (an denen gegebenenfalls eine Nadel befestigt ist) aus dem ersten Ende des Fadenkanals, überbrücken die Aussparung der Fadenentnahmezone und enden (gegebenenfalls mit der Nadel) auf der Fadenablage.
Um der erfindungsgemäßen Verpackung chirurgisches Nahtmaterial zu entnehmen, wird zunächst eine in der Regel vorgesehene gasdicht versiegelte Umverpackung geöffnet und die Verpackung dort herausgezogen. Die Fadenentnahmezone ist sofort zugänglich; es ist nicht erforderlich, ein zusätzliches Verschlußteil zu öffnen. Ein Chirurg oder eine Hilfsperson kann daher problemlos die chirurgischen Fäden im Bereich der Aussparung greifen und von der Fadenablage ziehen. Die freien Enden der chirurgischen Fäden (oder gegebenenfalls die Nadeln) fächern dann etwas auf, so daß sich ein gewünschter Faden sicher und schnell entnehmen läßt.
Das Entnehmen des Nahtmaterials ist besonders einfach, wenn die Aussparung der Fadenentnahmezone von der Peripherie des Unter­ teils ausgeht, d. h. wenn sie von der Peripherie des Unterteils her frei zugänglich ist, wie es bei einer bevorzugten Ausgestal­ tung der Fall ist.
Das chirurgische Nahtmaterial muß nicht durch eine relativ enge Öffnung in der Abdeckung geführt werden, wie bei der aus der EP 0 471 458 A1 bekannten Verpackung, sondern kann über die frei zugängliche Fadenentnahmezone direkt aus dem ersten Ende des Fadenkanals gezogen werden. In der Verpackung befindliches chirurgisches Nahtmaterial kann daher so gelegt werden, daß es nicht zu unerwünschten Knickstellen kommt. Zum Vermeiden eines Fadenmemoryeffekts wirkt es sich auch günstig aus, daß sich die Fadenentnahmezone vorzugsweise im Peripheriebereich des Unter­ teils befindet, denn zunächst enger gewickelte Windungen eines chirurgischen Fadens, die sich im verpackten Zustand im inneren Bereich der Verpackung befinden, werden beim Herausziehen durch den Fadenkanal auf immer größere Krümmungsradien gebracht.
Bei einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist die Fadenablage in dem Unterteil ausgebildet, und zwar vorzugsweise als ein Teil des Hodens des Unterteils. Vorzugsweise befindet sich oberhalb der Fadenablage ein Fadenhalter, der eine von einem hochstehenden Rand des Unterteils ausgehende Nase aufweisen kann. In diesem Fall werden die vorderen Enden der chirurgischen Fäden (oder gegebenenfalls die daran befestigten Nadeln oder deren Spitzen) in der Verpackung besonders sicher gehalten und geschützt. Der Fadenhalter kann sich direkt über der Fadenablage befinden, aber auch (z. B. aus fertigungstechnischen Gründen) gegenüber der Fadenablage versetzt sein.
Vorzugsweise läßt die Abdeckung die Fadenentnahmezone frei oder weitgehend frei, d. h. die Abdeckung überdeckt die Fadenentnahme­ zone nicht. Dadurch sind die Endbereiche der chirurgischen Fäden (oder gegebenenfalls die daran befestigten Nadeln) direkt sichtbar, was es erleichtert, die Fäden einzeln oder auch als Bündel zu entnehmen.
Falls die Abdeckung die Fadenentnahmezone teilweise oder vollständig überdeckt, kann der Fadenhalter auch durch einen Teil der Abdeckung ausgebildet sein.
Bei einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung weist das Unterteil im Bereich der Fadenablage einen hochstehenden Rand auf. Dieser hochstehende Rand verläuft vorzugsweise quer zu der Achse des Fadenkanals, die sich im Bereich des ersten Endes des Fadenkanals in Längsrichtung des Fadenkanals erstreckt. Das heißt, diese Achse gibt die Richtung vor, in der ein chir­ urgischer Faden aus dem Fadenkanal austritt. Da der hochstehende Rand im Bereich der Fadenablage quer dazu verläuft, haben die chirurgischen Fäden in dem Bereich zwischen dem ersten Ende des Fadenkanals und der Fadenablage eine Krümmung, so daß die Endbereiche der chirurgischen Fäden etwas gegen die hochstehende Wand gedrückt werden, was für einen besonders sicheren Halt sorgt.
Vorzugsweise ist der Fadenkanal spiralartig ausgebildet. Dies ermöglicht es, einen oder mehrere relativ lange chirurgische Fäden auf einer verhältnismäßig kleinen Grundfläche des Unter­ teils unterzubringen. Bei einer Ausführungsform mit spiralartigem Fadenkanal befindet sich das zweite Ende des Fadenkanals im zentralen Bereich des Unterteils. Bei einer anderen Ausführungs­ form mit spiralartigem Fadenkanal weist der Fadenkanal im zentralen Bereich des Unterteils eine Kehre auf und ist zum Peripheriebereich des Unterteils zurückgeführt, wo sich das zweite Ende des Fadenkanals befindet.
Bei einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung weist das Unterteil und/oder die Abdeckung im Bereich des zweiten Endes des Fadenkanals eine Öffnung auf. Um die Verpackung mit chirurgischem Nahtmaterial zu befüllen, kann an diese Öffnung ein Unterdruck angelegt werden. Auf diese Weise lassen sich chirurgische Fäden, die mit ihren von dem bisher betrachteten Ende abgewandten Enden in das erste Ende des Fadenkanals eingeführt werden, problemlos in den Fadenkanal einsaugen.
Vorzugsweise ist die Abdeckung als flache Tafel gestaltet und kann Karton oder Papier (vorzugsweise Papier von medizinischer Qualität) aufweisen. Die Abdeckung weist vorzugsweise, an ihrer dem Unterteil zugewandten Unterseite Polyethylen oder Polypropy­ len oder ein spinnvernetztes Polyolefin (wie z. B. ein von DuPont unter der Marke "Tyvek" vermarktetes Polyolefin-Faservlies) auf. So kann die Abdeckung beispielsweise aus einer Tafel oder Folie aus Polyethylen oder Polypropylen oder einer Tafel aus "Tyvek" bestehen, aber es sind auch Verbundstrukturen mit Karton oder Papier denkbar. Bei einer besonders vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist die Abdeckung aus einem Karton gefertigt, der an seiner Unterseite mit Polyethylen beschichtet ist. Eine derartige Abdeckung hat verschiedene Vorteile: Karton eignet sich zum Bedrucken, so daß die Verpackung auf einfache Weise mit einer Produktauszeichnung versehen werden kann. Ferner wirkt Karton als Hydrospeicher, d. h. er ist in der Lage, Restmengen an Wasser aufzunehmen, nachdem eine Verpackung mit chirurgischem Naht­ material in eine dichte Umverpackung eingebracht worden ist. Die Abdeckung deckt den Fadenkanal nach oben ab und schützt so das darin enthaltene chirurgische Nahtmaterial. Eine derartige Abdeckung wirkt als Deckel für das Unterteil und versteift somit die gesamte Verpackung. Ferner sind die Papierfasern des Kartons durch die Polyethylenbeschichtung auf der dem chirurgischen Nahtmaterial zugewandten Seite der Abdeckung gebunden, so daß es zu keinen Verunreinigungen des in der Verpackung enthaltenen Produkts kommen kann. Im Prinzip kann die Abdeckung z. B. mit Dispersionslack oder Klebstoff auf das Unterteil aufgeklebt werden, wird aber bei der besonders vorteilhaften Ausführungsform aufgesiegelt (siehe unten).
Das Unterteil ist vorzugsweise als Spritzgußteil geformt und kann aus Polyethylen oder Polypropylen bestehen. Spritzgußteile lassen sich in großer Stückzahl kostengünstig und mit hoher Präzision fertigen.
Bei der erwähnten besonders vorteilhaften Ausführungsform ist die Abdeckung auf das hierbei aus Polyethylen gefertigte Unterteil aufgesiegelt. Dazu werden die Abdeckung oder das Unterteil oder beide Komponenten erwärmt, so daß die einander zugewandten polyethylenhaltigen Oberflächen miteinander verschmelzen. Dabei werden vorzugsweise die Temperatur und der Anpreßdruck derart gewählt, daß sich im oberen Endbereich der Fadenkanalwandung zu der Abdeckung ein Wulst ausbildet. Dieser-Wulst entsteht durch überschüssiges angeschmolzenes Polyethylen, das infolge zwischen­ molekularer Wechselwirkungen von der Kanalwandung hohlkehlenartig zu der Polyethylenbeschichtung an der Unterseite der Abdeckung gezogen wird. Die Wulstbildung hat den Vorteil, daß Lücken zwischen dem oberen Endbereich der Kanalwandung und der Abdeckung zuverlässig vermieden werden. Daher ist nicht zu befürchten, daß sich beim Entnehmen von chirurgischem Nahtmaterial ein Faden in einer derartigen Lücke festklemmt oder festzieht, was sehr nachteilig wäre. Die besonders vorteilhafte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Verpackung für chirurgisches Nahtmaterial kann also nicht nur kostengünstig hergestellt werden, sondern hat auch eine Querschnittsform des Fadenkanals, die eine sichere Faden­ entnahme ermöglicht.
Um zu vermeiden, daß sich das Unterteil beim Aufsiegeln der Abdeckung verzieht, ist bei einer bevorzugten Ausführungsform auf die Unterseite des Unterteils eine Basistafel aufgesiegelt. Die Basistafel kann ähnlich aufgebaut sein wie die Abdeckung, also zum Beispiel aus einem mit Polyethylen beschichteten Karton bestehen, wobei das Polyethylen der Unterseite des Unterteils zugewandt ist. Vorzugsweise werden die Abdeckung und die Basistafel gleichzeitig aufgesiegelt. Beim Abkühlen kompensieren sich dann die Spannungen an der Oberseite und an der Unterseite des Unterteils weitgehend, so daß sich die Verpackung nicht oder nur geringfügig verzieht oder verbiegt.
Die erfindungsgemäße Verpackung für chirurgisches Nahtmaterial läßt sich also kostengünstig herstellen und ist in der Handhabung einfach und zuverlässig. Insbesondere können die in der Ver­ packung enthaltenen chirurgischen Fäden (gegebenenfalls auch armierte Fäden) einzeln oder als Bündel leicht und problemlos entnommen werden, da die Fadenentnahmezone unmittelbar zugänglich ist. Beim Herausziehen des chirurgischen Nahtmaterials werden die Fäden allenfalls minimal beschädigt, da sie weder geklemmt noch gequetscht noch geknickt werden. Die Verpackung kann mit kleinen Abmessungen und einer geringen Bauhöhe hergestellt werden, obwohl sie zum Aufnehmen relativ langer chirurgischer Fäden geeignet ist. Dies senkt die Lager- und Transportkosten. Im Prinzip gleichartig aufgebaute Verpackungen können für ganz unter­ schiedliche Fadenlängen und auch Fadenanzahl eingesetzt werden.
Im folgenden wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen näher beschrieben. Die Zeichnungen zeigen in
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Verpackung für chirurgisches Nahtmaterial, die chirurgische Fäden enthält,
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht der Verpackung für chi­ rurgisches Nahtmaterial aus Fig. 1, wobei die Ab­ deckung und die chirurgischen Fäden entfernt sind,
Fig. 3 eine Draufsicht auf das Unterteil einer zweiten Aus­ führungsform einer erfindungsgemäßen Verpackung für chirurgisches Nahtmaterial, die sich nur geringfügig von der ersten Ausführungsform unterscheidet,
Fig. 4 eine Draufsicht auf die Ausführungsform gemäß Fig. 3, wobei die Abdeckung angebracht ist,
Fig. 5 einen Längsschnitt durch einen Teil der zweiten Aus­ führungsform entlang der Linie L aus Fig. 3,
Fig. 6 eine Draufsicht auf die zweite Ausführungsform, wobei die Endbereiche von chirurgischen Fäden in der Faden­ entnahmezone gehalten sind,
Fig. 7 eine Draufsicht auf die zweite Ausführungsform, wobei die Endbereiche der chirurgischen Fäden freigegeben sind,
Fig. 8 eine Explosionsansicht einer weiteren Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Verpackung für chirurgisches Nahtmaterial, die eine Abdeckung und eine Basistafel aufweist,
Fig. 9 eine perspektivische Ansicht von oben auf die Aus­ führungsform gemäß Fig. 8,
Fig. 10 eine perspektivische Ansicht von unten auf die Aus­ führungsform gemäß Fig. 8,
Fig. 11 einen Längsschnitt durch einen Teil der Ausführungsform gemäß Fig. 8 entlang der Linie S aus Fig. 9,
Fig. 12 zum Vergleich einen entsprechenden Längsschnitt durch eine Ausführungsform, die sehr ähnlich zu der Aus­ führungsform gemäß Fig. 3 ist, und
Fig. 13 einen entsprechenden Längsschnitt durch eine weitere Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Verpackung für chirurgisches Nahtmaterial.
In Fig. 1 ist eine erste Ausführungsform einer Verpackung 1 für chirurgisches Nahtmaterial in perspektivischer Ansicht gezeigt. Die Verpackung 1 weist ein Unterteil 2 auf, das in einem Peripheriebereich mit einer Fadenentnahmezone 3 versehen ist. Im Ausführungsbeispiel befindet sich die Fadenentnahmezone 3 an einer Schmalseite der Verpackung 1. In dem Unterteil 2 ist ein gewunden verlaufender Fadenkanal ausgebildet (siehe Fig. 2 und Fig. 3). Über dem Unterteil 2 befindet sich eine Abdeckung 4. In der Verpackung 1 ist eine Anzahl von chirurgischen Fäden 6 aufgenommen, die im Ausführungsbeispiel nicht armiert sind, die aber auch mit chirurgischen Nadeln versehen sein können. Die aus dem Fadenkanal hervorragenden Endbereiche 7 der Fäden 6 werden in der Fadenentnahmezone 3 gehalten, wie in Fig. 1 veranschau­ licht. Weiter unten ist näher beschrieben, wie die Fäden 6 aus der Verpackung 1 entnommen werden können.
Das Unterteil 2 ist im Ausführungsbeispiel einstückig als Spritzteil geformt und besteht aus Polyethylen. Andere Materia­ lien, wie z. B. Polypropylen, sind ebenfalls denkbar.
Die Abdeckung 4 ist im Ausführungsbeispiel aus Karton gefertigt und an ihrer Unterseite, d. h. der dem Unterteil 2 zugewandten Seite, mit Polyethylen beschichtet. Ein fester Verbund zwischen Karton und Polyethylen läßt sich z. B. erzielen, indem eine Poly­ ethylenfolie warm auf Karton aufgewalzt wird, wobei das Poly­ ethylen erweicht und in die in dem Karton vorhandenen Poren eindringt.
Die Struktur des Unterteils 2 wird im folgenden anhand der Fig. 2 und 3 näher erläutert. Die Fig. 2 und 3 betreffen verschiedene Ausführungsformen der Verpackung 1, die sich aber nur in einem Detail der Fadenentnahmezone 3 unterscheiden. Daher werden für beide Ausführungsformen dieselben Bezugszeichen verwendet.
In dem Unterteil 2 ist ein spiralähnlich gewunden verlaufender Fadenkanal 10 mit einem ersten Ende 11 ausgebildet, der durch eine Fadenkanalwandung 12 definiert ist. Die Fadenkanalwandung 12 begrenzt die Verpackung 1 nach außen, d. h. an ihrer Peripherie, und trennt ferner die einzelnen Windungen des Fadenkanals 10 voneinander ab. An der äußeren Peripherie der Verpackung 1 trägt die Fadenkanalwandung 12 einen Verstärkungsrand 14 (siehe Fig. 5). Der Fadenkanal 10 verläuft im wesentlichen spiralartig, wobei er sich, ausgehend von seinem ersten Ende 11, nach innen windet, weist aber im zentralen Bereich des Unterteils 2 eine Kehre 15 auf, so daß er sich in seinem weiteren Verlauf wieder der Peripherie des Unterteils 2 nähert, siehe insbesondere Fig. 3. Am anderen Ende des Fadenkanals 10, seinem zweitem Ende, befindet sich an der Unterseite des Unterteils 2 eine Öffnung 16, siehe Fig. 3. Wenn an die Öffnung 16 ein Unterdruck angelegt wird, lassen sich chirurgische Fäden 6 in die Verpackung 1 hineinsaugen (siehe unten).
Der mittlere Bereich des Unterteils 2 wird von einem zweiteiligen Hohlraum 18 eingenommen, der mit dem Fadenkanal 10 nicht in Verbindung steht. Ein Führungsloch 20 und ein Positionierloch 22 erleichtern die Handhabung der Verpackung 1 während der Her­ stellung und Befüllung mit chirurgischem Nahtmaterial.
Wie die Fig. 2 und 3 zeigen, öffnet sich der Fadenkanal 10 an seinem ersten Ende 11 zu der Fadenentnahmezone 3. Die Faden­ entnahmezone 3 weist eine Aussparung 24 in dem Unterteil 2 auf, die von der Peripherie des Unterteils 2 ausgeht und an einer Seite bis zum ersten Ende 11 des Fadenkanals 10 reicht, während die gegenüberliegende Seite den Anfang einer Fadenablage 26 definiert. Da die Aussparung 24 an der Peripherie des Unterteils 2 nicht berandet ist, besteht ein freier Zugang zu der Aus­ sparung 24 von der Peripherie des Unterteils 2 her.
Die Fadenablage 26 ist als ein Teil des Bodens des Unterteils 2 ausgebildet. In der Ansicht gemäß Fig. 3 befindet sich oben und rechts von der Fadenablage 26 ein hochstehender Rand 28, während die Fadenablage links durch einen Teil der Fadenkanalwandung 12 begrenzt ist. Oberhalb der Fadenablage 26 ist ein Fadenhalter 30 angeordnet, der im Ausführungsbeispiel als eine von dem hoch­ stehenden Rand 28 ausgehende Nase gestaltet ist. Die beiden Ausführungsformen gemäß Fig. 2 und Fig. 3 unterscheiden sich in der Form dieser Nase 30. Bei der Ausführungsform gemäß Fig. 2 befindet sich die Nase 30 oberhalb der Fadenablage 26, aber noch über der Aussparung 24. Dagegen ist bei der Ausführungsform gemäß Fig. 3 die Nase 30 neben der Aussparung 24 und über der Fadenablage 26 angeordnet. Aus fertigungstechnischen Gründen hat die Fadenablage 26 jedoch unmittelbar unter der Nase 30 eine Öffnung.
Wie Fig. 4 zeigt, läßt im Ausführungsbeispiel die Abdeckung 4 die Fadenentnahmezone 3 frei, so daß die Endbereiche 7 der in der Verpackung 1 enthaltenen chirurgischen Fäden 6 sichtbar sind, siehe Fig. 6. Der hochstehende Rand 28, von dem die Nase 30 ausgeht, verläuft quer zu der in Fig. 3 mit A bezeichneten Längsrichtung des Fadenkanals 10 im Bereich des ersten Endes 11 des Fadenkanals 10. Dadurch wird erreicht, daß die Endbereiche 7 der aus dem Fadenkanal 10 austretenden Fäden 6 gekrümmt liegen, siehe Fig. 6, und sich an den hochstehenden Rand 28 anlegen. Dabei werden die Endbereiche 7 sicher zwischen der Fadenablage 26 und der Nase 30 gehalten.
Im Ausführungsbeispiel ist die Abdeckung 4 auf dem Unterteil 2 aufgesiegelt. Da die Abdeckung 4 an ihrer Unterseite mit Poly­ ethylen beschichtet ist, verschweißt dieses Polyethylen beim Erwärmen mit dem Polyethylen an der Oberseite der Fadenkanalwan­ dungen 12 des Unterteils 2. Dabei bilden sich im oberen Endbe­ reich der Fadenkanalwandung 12 zu der Abdeckung 4 Wülste 32 aus, wie in Fig. 5 in schwarz eingezeichnet. Diese Wülste verhindern, daß ein Faden 6, der sich innerhalb des Fadenkanals 10 befindet, beim Herausziehen in einen etwaigen Zwischenraum zwischen dem Unterteil 2 und der Abdeckung 4 gezogen werden kann und sich dort festklemmt. Bei den beschriebenen Ausführungsformen kann also die Abdeckung 4 auf einfache Weise auf dem Unterteil 2 durch Aufsiegeln befestigt werden, wobei sich ein im Querschnitt geschlossener Fadenkanal 10 ergibt, aus dem eine problemlose Fadenentnahme möglich ist.
Um die Verpackung 1 mit chirurgischem Fadenkanal zu befüllen, werden nach dem Befestigen der Abdeckung 4 auf dem Unterteil 2 die einzubringenden chirurgischen Fäden 6 im Bündel mit ihren den Endbereichen 7 gegenüberliegenden Enden über die Fadenentnahme­ zone 3 am ersten Ende 11 des Fadenkanals 10 in den Fadenkanal 10 eingeführt. Anschließend wird an die Öffnung 16 ein Unterdruck angelegt, wodurch die chirurgischen Fäden 6 in den Fadenkanal 10 eingesaugt werden. Nach Beendigung dieses Vorgangs ragen nur noch ihre Endbereiche 7 aus dem Fadenkanal 10 hervor. Die Endberei­ che 7 der Fäden 6 werden anschließend unter die Nase 30 gescho­ ben, so daß der in Fig. 6 gezeigte Zustand erreicht wird.
Die Verpackung 1 wird vorzugsweise in einer gasdicht versiegelten Umverpackung gelagert, die z. B. aus Aluminiumfolie oder aus aluminisierter Kunststoffolie besteht. Da die Klebe- oder Siegelnähte einer derartigen Umverpackung in der Regel nicht absolut dicht sind, hat das im Ausführungsbeispiel für die Abdeckung 4 verwendete Kartonmaterial den Vorteil, im Laufe der Zeit durch diese Nähte dringende Feuchtigkeit auf zunehmen und auf diese Weise von dem Nahtmaterial fernzuhalten. Chirurgische Fäden 6, die z. B. aus hydrolytisch abbaubarem resorbierbarem Material gefertigt sind, würden unter Feuchtigkeitseinfluß ihre Festigkeit verlieren. Das Kartonmaterial der Abdeckung 4 hat den weiteren Vorteil, daß auf die Oberseite der Abdeckung 4 Kenn­ zeichnungen für das in der Verpackung 1 befindliche Nahtmaterial aufgedruckt werden können.
Um die Verpackung 1 zu benutzen, wird sie zunächst der erwähnten Umverpackung entnommen. Die Fadenentnahmezone 3 ist dann frei zugänglich. Der Chirurg oder eine Hilfsperson kann die Endberei­ che 7 der in der Verpackung 1 befindlichen chirurgischen Fäden 6 im Bereich der Aussparung 24 bequem fassen (z. B. mit Hilfe einer Pinzette) und entweder leicht nach innen, d. h. auf das Zentrum der Verpackung 1 zu, drücken, so daß sie sich aus der von der Fadenablage 26, dem hochstehenden Rand 28 und der Nase 30 gebildeten Halterung lösen, oder aber direkt mittels einer nach außen gerichteten Kraft aus dieser Halterung herausbewegen. Die Fäden nehmen dann die in Fig. 7 gezeigte Stellung ein. Dabei fächern die Endbereiche 7 der Fäden 6 leicht auf, so daß einzelne chirurgische Fäden 6 problemlos gegriffen und aus der Ver­ packung 1 herausgezogen werden können. Der gewunden verlaufende Fadenkanal 10 führt dabei die chirurgischen Fäden 6 auf sichere Weise, so daß sie sich untereinander nicht verschlingen oder verknoten und beim Herausziehen des gewünschten Fadens die im Fadenkanal 10 verbleibenden chirurgischen Fäden 6 nur unwesent­ lich verschoben werden.
Fig. 8 zeigt eine weitere Ausführungsform einer Verpackung 1' für chirurgisches Nahtmaterial in Explosionsansicht. Diese Aus­ führungsform stimmt weitgehend mit der in den Fig. 3 bis 7 dargestellten zweiten Ausführungsform überein, weshalb auch dieselben Bezugszeichen verwendet werden wie bei der zweiten Ausführungsform. Im Unterschied dazu ist bei der Verpackung 1' auf die Unterseite des Unterteils 2 eine Basistafel 34 aufgesie­ gelt, wie auch in den Fig. 9 und 10 veranschaulicht.
Die Basistafel 34 ist vorzugsweise genauso aufgebaut wie die Abdeckung 4. Im Ausführungsbeispiel weisen sowohl die Abdeckung 4 als auch die Basistafel 34 Karton von 220 g/m2 auf, der an seiner dem Unterteil 2 zugewandten Seite mit Polyethylen be­ schichtet ist. Die Basistafel 34 verhindert, daß sich die Ver­ packung 1' infolge der beim Aufsiegeln der Abdeckung 4 auftre­ tenden Spannungen verzieht. Vorzugsweise werden die Abdeckung 4 und die Basistafel 34 gleichzeitig mit dem Unterteil 2 ver­ schmolzen, und zwar auf ähnliche Weise, wie zuvor beschrieben.
Fig. 11 zeigt einen Längsschnitt durch einen Teil der Verpackung 1' entlang der Linie S aus Fig. 9. Beim Aufsiegeln der Abdeckung 4 bilden sich im oberen Endbereich der Wandung des Fadenkanals 10 zu der Abdeckung 4 Wülste 32 aus, wie bereits im Zusammenhang mit Fig. 5 erläutert. Fig. 12 zeigt zum Vergleich einen Längsschnitt durch einen Teil einer Ausführungsform, die sehr ähnlich zu der zweiten Ausführungsform gemäß Fig. 3 ist, und stimmt daher weitgehend mit Fig. 5 überein.
Das Kartonmaterial der Abdeckung 4 hat den Vorteil, im Laufe der Zeit durch die Umverpackung dringende Feuchtigkeit aufzunehmen und von dem Nahtmaterial fernzuhalten, siehe oben. Gleiches gilt für das Kartonmaterial der Basistafel 34. Um sicherzustellen, daß das in einer Verpackung 1 bzw. 1' für chirurgisches Nahtmaterial gelagerte Nahtmaterial innerhalb einer versiegelten Umverpackung bis zum Verfalldatum nicht zu viel Feuchtigkeit aufnimmt, muß sich innerhalb der Umverpackung genügend Kartonmaterial befinden. Im Ausführungsbeispiel wird dies bei der zweiten Ausführungsform gemäß Fig. 3 durch eine Abdeckung gewährleistet, die Karton von 370 g/m2 enthält. Bei der Verpackung 1' ist eine geringfügig größere Kartonmenge auf die Abdeckung 4 und die Basistafel 34 aufgeteilt, die jeweils Karton von 220 g/m2 enthalten.
Fig. 13 zeigt einen Längsschnitt durch einen Teil einer weiteren Ausführungsform einer Verpackung für chirurgisches Nahtmaterial, die hier mit 1" bezeichnet ist. Deren Unterteil 2 stimmt weitgehend mit den Unterteilen der zuvor erläuterten Ausführungs­ formen überein, weshalb hierfür wieder dieselben Bezugszeichen verwendet werden. Die Abdeckung, hier mit 4' bezeichnet, ist jedoch anders aufgebaut. An ihrer dem Unterteil 2 zugewandten Unterseite weist die Abdeckung 4' ein Polyolefin-Faservlies (spinnvernetztes Polyolefin) auf, wie es zum Beispiel von DuPont unter der Bezeichnung "Tyvek" vermarktet wird. Dieses Material ist eine Mischung aus Polyolefinfasern und Papierfasern und sehr reißfest. Es läßt sich auf das Unterteil 2 aufsiegeln, wenn das Unterteil 2 aus einem Polyolefin mit ähnlichem Schmelzpunkt besteht, so daß sich wieder Wülste 32 ausbilden, siehe Fig. 13. Es ist denkbar, als Abdeckung 4' ausschließlich ein Polyolefin- Faservlies zu verwenden. Im Ausführungsbeispiel ist jedoch auf eine Lage 36 aus Polyolefin-Faservlies mit einem Schmelzkleber ein Karton 38 von 370 g/m2 aufgeklebt, um die Fähigkeit des Kartons zur Feuchteaufnahme ausnutzen zu können.
Es gibt viele Möglichkeiten für die Gestaltung der Abdeckung 4 bzw. 4'. So können Verbundmaterialien oder einschichtige Struk­ turen eingesetzt werden. Auch die Verwendung von Papier, ins­ besondere von Papier sogenannter medizinischer Qualität, ist denkbar.

Claims (23)

1. Verpackung für chirurgisches Nahtmaterial, mit einem Unter­ teil (2), in dem ein gewunden verlaufender Fadenkanal (10) ausgebildet ist, der sich an seinem ersten Ende (11) zu einer Fadenentnahmezone (3) öffnet, und mit einer Abdeckung (4) für das Unterteil (2), wobei die Fadenentnahmezone (3) benachbart zum ersten Ende (11) des Fadenkanals (10) eine Aussparung (24) in dem Unterteil (2) aufweist, an die sich eine dem ersten Ende (11) des Fadenkanals (10) gegenüber­ liegende Fadenablage (26) anschließt.
2. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Fadenentnahmezone (3) im Peripheriebereich des Unterteils (2) ausgebildet ist.
3. Verpackung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Aussparung (24) von der Peripherie des Unterteils (2) ausgeht.
4. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Fadenablage (26) in dem Unter­ teil (2) ausgebildet ist.
5. Verpackung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Fadenablage (26) ein Teil des Bodens des Unterteils (2) ist.
6. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß sich oberhalb der Fadenablage (26) ein Fadenhalter (30) befindet.
7. Verpackung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Fadenhalter (30) eine von einem hochstehenden Rand (28) des Unterteils (2) ausgehende Nase (30) aufweist.
8. Verpackung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Fadenhalter durch einen Teil der Abdeckung (4) ausgebildet ist.
9. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckung (4) die Fadenentnahme­ zone (3) nicht überdeckt.
10. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Unterteil (2) im Bereich der Fadenablage (26) einen hochstehenden Rand (28) aufweist.
11. Verpackung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der hochstehende Rand (28) im Bereich der Fadenablage (26) quer zu der Achse (A) des Fadenkanals (10) verläuft, die sich im Bereich des ersten Endes (11) des Fadenkanals (10) in Längs­ richtung des Fadenkanals (10) erstreckt.
12. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Fadenkanal spiralartig ausgebildet ist, wobei sich das zweite Ende des Fadenkanals im zentralen Bereich des Unterteils (2) befindet.
13. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Fadenkanal (10) spiralartig ausge­ bildet ist, wobei der Fadenkanal (10) im zentralen Bereich des Unterteils (2) eine Kehre (15) aufweist und zum Periphe­ riebereich des Unterteils (2) zurückgeführt ist, wo sich das zweite Ende des Fadenkanals (10) befindet.
14. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Unterteil (2) und/oder die Ab­ deckung (4) im Bereich des zweiten Endes des Fadenkanals (10) eine Öffnung (16) aufweist.
15. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckung (4) als flache Tafel gestaltet ist.
16. Verpackung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckung (4) Karton oder Papier aufweist.
17. Verpackung nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckung (4) an ihrer dem Unterteil (2) zugewandten Unterseite Polyethylen oder Polypropylen aufweist.
18. Verpackung nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckung (4') an ihrer dem Unterteil (2) zugewand­ ten Unterseite ein spinnvernetztes Polyolefin aufweist.
19. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß das Unterteil (2) als Spritzgußteil geformt ist.
20. Verpackung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß das Unterteil (2) aus Polyethylen oder Polypropylen besteht.
21. Verpackung nach Anspruch 17 oder 18 und nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckung (4) auf das Unter­ teil (2) aufgesiegelt ist.
22. Verpackung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß im oberen Endbereich der Fadenkanalwandung (12) zu der Ab­ deckung (4) ein Wulst (32) ausgebildet ist.
23. Verpackung nach Anspruch 21 oder 22, dadurch gekennzeichnet, daß auf die Unterseite des Unterteils (2) eine Basistafel (34) aufgesiegelt ist.
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