DE19960238A1 - Behältervorrichtung zum getrennten Einschließen zweier unterschiedlicher Substanzen - Google Patents

Behältervorrichtung zum getrennten Einschließen zweier unterschiedlicher Substanzen

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Abstract

Eine Behältervorrichtung zum getrennten Einschließen zweier unterschiedlicher Substanzen (5, 6) umfaßt ein Kappenelement (4), das an einem Körper (3) abnehmbar angebracht ist und in dem eine luftdichte Verschlußbaueinheit (44, 401, 41) vorgesehen ist, die die zweite Substanz (6) luftdicht einschließt. Der Körper ist mit einem Hals (31) einteilig ausgebildet, an dem das Kappenelement lösbar angebracht ist, und weist einen Aufbewahrungsraum (300) für die Aufnahme der ersten Substanz (5) auf. Um ein Entweichen der ersten Substanz aus dem Körper zu verhindern, ist die luftdichte Verschlußbaueinheit so beschaffen, daß sie auf den Hals des Körpers paßt, so daß der Aufbewahrungsraum luftdicht verschlossen ist. Um die zweite Substanz aus der luftdichten Verschlußbaueinheit freizugeben, ist ein Schneidelement (42) vorgesehen, das die luftdichte Verschlußbaueinheit aufschneidet, wenn das Kappenelement nach unten bewegt wird und die luftdichte Verschlußbaueinheit mit dem Schneidelement in Kontakt gelangt.

Description

Die Erfindung betrifft Behältervorrichtungen und insbesondere eine Behälter­ vorrichtung mit einem Körper zum Einschließen einer Substanz und einer Kappe zum Verschließen einer Öffnung des Körpers sowie zum Einschließen einer weiteren Substanz in der Kappe getrennt von der vom Körper einge­ schlossenen Substanz.
Es gibt Getränke oder Soft-Drinks, bei denen ein flüssiges Lösungsmittel ge­ trennt von einem Lösungsprodukt, das normalerweise in Form einer Tablette vorliegt, aufbewahrt wird. Diese Tablette wird in dem flüssigen Lösungsmittel gelöst oder mit diesem vermischt, so daß sich erst zu dem Zeitpunkt, zu dem eine Person das Getränk trinken möchte, eine trinkbare Lösung ergibt. Der Grund, weshalb das Lösungsprodukt getrennt von dem flüssigen Lösungsmit­ tel aufbewahrt wird, besteht darin, daß die trinkbare Lösung nicht gelagert werden kann und/oder daß das Lösungsprodukt bezüglich der Umgebung wie etwa Feuchtigkeit und Luft instabil ist. Daher sollte das Lösungsprodukt luft­ dicht in einer Umschließung eingekapselt werden, bevor es in dem flüssigen Lösungsmittel gelöst oder mit diesem vermischt wird.
Es gibt zwei Typen herkömmlicher Behältervorrichtungen, die das Lösungspro­ dukt mit einer Schutzumschließung versehen, wovon einer aus einem Haupt­ behälter für die Aufbewahrung eines flüssigen Lösungsmittels und aus einem Zusatzbehälter für die Aufbewahrung eines Lösungsprodukts besteht. Dieser Typ einer Behältervorrichtung erfordert, daß eine Person den Hauptbehälter öffnet und dann den Zusatzbehälter öffnet oder umgekehrt, damit das Lö­ sungsprodukt mit dem flüssigen Lösungsmittel in Kontakt gelangt und eine trinkbare Lösung erhalten werden kann. Es besteht jedoch das Problem, daß für die Herstellung der obengenannten trinkbaren Lösung zwei unabhängige Öffnungsvorgänge ausgeführt werden müssen, die die herkömmliche Behälter­ vorrichtung im Gebrauch unbequem und kompliziert machen.
Ein weiterer Typ herkömmlicher Behältervorrichtungen enthält einen Behäl­ terkörper mit einer Öffnung für eine Stopfenbaueinheit, die in die Öffnung eingesetzt werden kann und diese verschließt, und einem Aufbewahrungs­ raum, der durch den Behälterkörper definiert ist und ein flüssiges Lösungs­ mittel enthält. Die Stopfenbaueinheit besteht aus einem Stopfenkörper mit einer Führungshülse, die ein oberes Ende, das mit dem Stopfenkörper einteilig ausgebildet ist, sowie ein unteres Ende besitzt, das durch ein Dichtungsele­ ment abgedeckt ist, um in der Führungshülse ein Lösungsprodukt aufzube­ wahren, und aus einem dünnen Schneidelement, das in die Führungshülse durch ihr oberes Ende gleitend eingesteckt ist. Das dünne Schneidelement kann die Führungshülse luftdicht verschließen, um zu verhindern, daß das in der Führungshülse aufgenommene Lösungsprodukt mit der Umgebung in Kontakt gelangt. Im Gebrauch muß ein Benutzer zunächst vom Behälterkörper eine Schutzabdeckung entfernen, die dazu verwendet wird, das dünne Schnei­ delement vor einem Zusammendrücken vor dem Gebrauch zu schützen, und dann das dünne Schneidelement nach unten drücken, um das Dichtungsele­ ment vom unteren Ende der Führungshülse zu trennen, um somit das Lö­ sungsprodukt aus der Führungshülse freizugeben und dem Lösungsprodukt zu ermöglichen, sich in dem flüssigen Lösungsmittel im Behälterkörper aufzulösen oder sich mit diesem zu vermischen. Danach wird die Stopfenbaueinheit vom Behälterkörper entfernt, damit der Benutzer die so erhaltene Lösung trinken kann. Daher besteht das Problem bei diesem Typ einer Behältervorrichtung darin, daß sie drei Schritte erfordert, um eine Lösung für den Verbrauch zuzubereiten. Ihr Gebrauch ist daher arbeitsaufwendig und unbequem.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Behältervorrichtung zu schaf­ fen, die im Gebrauch einfacher als herkömmliche Behältervorrichtungen ist, die ermöglicht, daß eine in einem Kappenelement aufgenommene zweite Sub­ stanz, die ursprünglich von einer in einem mit dem Kappenelement zusam­ menwirkenden Körper eingeschlossenen ersten Substanz getrennt ist, mit der ersten Substanz in Kontakt gelangt, und die sowohl hinsichtlich der Bewah­ rung der Qualität der zweiten Substanz als auch derjenigen der ersten Sub­ stanz zuverlässig ist.
Diese Aufgabe wird gelöst durch eine Behältervorrichtung nach Anspruch 1. Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen angege­ ben.
Die erfindungsgemäße Behältervorrichtung umfaßt einen Hohlkörper mit einem einteilig damit ausgebildeten Hals, in dem eine Öffnung ausgebildet ist, die durch den Hals verläuft, um eine Verbindung mit einem durch den Körper definierten Speicherraum für eine darin aufzubewahrende erste Substanz her­ zustellen, und der an seiner äußeren Oberfläche mit einer ringförmigen Rippe ausgebildet ist; ein Kappenelement, das mit dem Hals des Körpers wiederver­ schließbar verbunden ist, um die Öffnung luftdicht zu verschließen; eine luft­ dichte Verschlußbaueinheit, die im Kappenelement aufgenommen ist, um eine zweite Substanz einzuschließen, und mit dem Kappenelement synchron bewegt werden kann, wenn das Kappenelement durch eine manuelle Kraft angetrieben wird, um es axial längs des Körperhalses zu bewegen; eine Schneidein­ richtung, die die zweite Substanz aus der luftdichten Verschlußbaueinheit freigeben kann; und einen Kranz, der am Boden des Kappenelements lösbar befestigt ist und ermöglicht, daß das Kappenelement von einer oberen Position, in der die luftdichte Verschlußbaueinheit in einem Abstand von der Schneid­ einrichtung bleibt, in eine untere Position bewegt werden kann, in der der Boden des Kappenelements an der ringförmigen Rippe anliegt, wodurch die Luftdichtheit der luftdichten Verschlußbaueinheit durch die Schneideinrich­ tung beseitigt wird, nachdem der Kranz vom Kappenelement abgelöst worden ist.
In einer Ausführungsform der Erfindung ist die luftdichte Verschlußbaueinheit durch einen Dichtungsfilm gebildet, der in Umfangsrichtung an der inneren Oberfläche einer Seitenwand des Kappenelements und an der inneren Oberflä­ che einer an der Seitenwand des Kappenelements befestigten Basiswand an­ haftet. Die zweite Substanz kann daher durch die luftdichte Verschlußbauein­ heit eingeschlossen und von der äußeren Umgebung isoliert werden. Die luft­ dichte Verschlußstruktur sollte ferner mit wenigstens einem ringförmigen Vorsprung zusammenwirken, der von der oberen Oberfläche des Halses nach oben vorsteht, um die Öffnung des Körpers dicht zu verschließen, um ein Leck zu verhindern. Der ringförmige Vorsprung kann am Dichtungsfilm der luft­ dichten Verschlußstruktur anliegen und diesen nach oben schieben, so daß der Dichtungsfilm aus einer ebenen Form in eine konvexe Form verformt wird, nachdem das Kappenelement am Hals des Körpers an einer Position ange­ bracht ist, in der der am Boden des Kappenelements befestigte Kranz an der ringförmigen Rippe anliegt, so daß verhindert wird, daß die im Körper einge­ schlossene erste Substanz entweichen kann.
In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung enthält die luftdichte Ver­ schlußbaueinheit ein Innengehäuse mit einer nach unten gerichteten Öffnung, einen Dichtungsfilm für eine luftdichte Abdichtung der nach unten gerichteten Öffnung und einen geschlossenen Raum, der durch die Innenwand des Innen­ gehäuses und durch den Dichtungsfilm definiert ist und eine zweite Substanz aufnimmt. Die zweite Substanz kann in dem Innengehäuse angeordnet sein, wobei die nach unten gerichtete Öffnung mit dem Dichtungsfilm abgedichtet ist und die luftdichte Verschlußbaueinheit gemäß dieser Ausführungsform im Kappenelement mittels eines herkömmlichen Klebeverfahrens, Ultraschall­ schweißverfahrens, Verbindungsverfahrens oder dergleichen angebracht ist, so daß die luftdichte Verschlußbaueinheit mit dem Kappenelement fest verbun­ den ist. Wenn daher das Kappenelement am Körperhals an einer Position an­ gebracht ist, in der der Kranz des Kappenelements an der ringförmigen Rippe anliegt, schiebt der ringförmige Vorsprung auf der oberen Oberfläche des Hal­ ses den Dichtungsfilm der luftdichten Verschlußbaueinheit nach oben und liegt dicht an dieser an, so daß die Öffnung des Körpers luftdicht verschlossen ist, um ein Leck zu verhindern.
In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist das Innengehäuse der luftdichten Verschlußbaueinheit aus einem flexiblen, ringförmigen Körper gebildet, der nach außen gekrümmt ist und ein oberes Ende und ein unteres Ende sowie ein Basissubstrat, das mit dem oberen Ende des flexiblen, ringför­ migen Körpers verbunden ist, um das obere Ende zu verschließen, umfaßt. Das untere Ende des flexiblen, ringförmigen Körpers ist durch den Dichtungs­ film abgedichtet, um in dem durch das Basissubstrat, den flexiblen, ringförmi­ gen Körper und den Dichtungsfilm definierten geschlossenen Raum eine zweite Substanz aufzunehmen. Da das Kappenelement, an dem die luftdichte Ver­ schlußbaueinheit angebracht ist, am Hals des Körpers angebracht ist, wird die luftdichte Verschlußstruktur teilweise in die Öffnung des Körpers eingescho­ ben, wodurch der flexible, ringförmige Körper durch den Körperhals nach in­ nen zusammengedrückt wird, wodurch die Öffnung des Körpers luftdicht ver­ schlossen wird, um ein Leck zu verhindern.
Die obengenannte erste Substanz und die obengenannte zweite Substanz kön­ nen in gasförmiger, flüssiger oder fester Form vorliegen. Daher kann die erste Substanz mit der zweiten Substanz chemisch reagieren oder in der zweiten Substanz physikalisch gelöst oder mit dieser vermischt werden.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung werden deutlich beim Lesen der folgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen, die auf die Zeich­ nung Bezug nimmt; es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Schnittansicht einer Behältervorrichtung gemäß einer ersten Ausführungsform der Erfindung, in der die Kappe ge­ trennt vom Körper dargestellt ist;
Fig. 2 eine schematische Schnittansicht der Behältervorrichtung nach Fig. 1, in der die Kappe am Körper angebracht ist;
Fig. 3 eine schematische Schnittansicht der Behältervorrichtung nach Fig. 2 mit von der Kappe abgezogenem Kranz, gefolgt von einem Drehen der Kappe im Uhrzeigersinn um 90° nach unten, um den Dichtungsfilm durch die Schneideinrichtung zu zerschneiden;
Fig. 4 eine schematische Schnittansicht der Behältervorrichtung nach Fig. 3, wobei der Boden der Kappe an der ringförmigen Rippe des Körpers anliegt;
Fig. 5 eine schematische Schnittansicht einer Kappe für die Verwendung in der Behältervorrichtung gemäß einer zweiten Ausführungsform der Erfindung, in der die luftdichte Verschlußbaueinheit getrennt von der Kappe dargestellt ist;
Fig. 6 eine schematische Schnittansicht der Kappe nach Fig. 5, in der die luftdichte Verschlußbaueinheit angebracht ist;
Fig. 7 eine schematische Schnittansicht einer Kappe für die Verwendung in der Behältervorrichtung gemäß einer dritten Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 8 eine schematische Schnittansicht der Behältervorrichtung nach Fig. 7, in der die Kappe nach unten in eine Position gedreht ist, in der der Boden der Kappe an der ringförmigen Rippe des Körpers anliegt, nachdem der Kranz der Kappe abgezogen worden ist;
Fig. 9 eine schematische Schnittansicht einer Kappe für die Verwendung in der Behältervorrichtung gemäß einer vierten Ausführungsform der Erfindung, in der die luftdichte Verschlußbaueinheit von der Kappe getrennt ist; und
Fig. 10 eine schematische Schnittansicht der Kappe nach Fig. 9, in der die luftdichte Verschlußbaueinheit in der Kappe angebracht ist.
In den Fig. 1 und 2 ist eine Behältervorrichtung gemäß einer ersten Ausfüh­ rungsform der Erfindung gezeigt, die einen Körper 3 und eine Kappe 4, die am Körper 3 abnehmbar angebracht ist, umfaßt.
Der Körper 3 besitzt typischerweise eine zylindrische Form und ist an seiner Oberseite mit einem Hals 31 einteilig ausgebildet. Der Hals 31 besitzt eine äußere Oberfläche, an der ein erster Gewindeabschnitt 311 ausgebildet ist, sowie eine innere Oberfläche gegenüber der äußeren Oberfläche, die eine Durchgangsöffnung 310 definiert, die eine Verbindung mit einem durch eine Innenwand des Körpers 3 definierten Speicherraum 300 für die Aufnahme eines flüssigen Lösungsmittels 5 herstellt. Unter dem ersten Gewindeabschnitt 311 ist eine ringförmige Rippe 312 einteilig mit der äußeren Oberfläche des Halses 31 ausgebildet. Außerdem befindet sich an der oberen Oberfläche 313 des Halses 31 ein nach oben vorstehender ringförmiger Vorsprung 314. Der ringförmige Vorsprung 314 kann an der oberen Oberfläche 313 einzeln oder mehrfach konzentrisch ausgebildet sein und kann eine einfache Kreisform, eine wellenartige Kreisform oder dergleichen besitzen.
Die Kappe 4 besitzt einen ringförmigen Körper 40 mit einer oberen Oberfläche 400, einer unteren Oberfläche 402 gegenüber der oberen Oberfläche 400 und einer inneren Oberfläche 401. An der oberen Oberfläche 400 des ringförmigen Körpers 40 ist ein Deckel 41 befestigt, der ein Ende des ringförmigen Körpers 40 verschließt und mit seiner Unterseite mit einem Schneidelement 42 ver­ bunden ist, das sich zur unteren Oberfläche 402 des ringförmigen Körpers 40 erstreckt. An der inneren Oberfläche 401 des ringförmigen Körpers 40 ist ein zweiter Gewindeabschnitt 43 ausgebildet, der mit dem ersten Gewindeab­ schnitt 311 in Eingriff ist, um die aufschraubbare Kappe 4 am Hals 31 des Körpers 3 fest anzubringen. Ein Dichtungsfilm 44 aus einem herkömmlichen flexiblen und dehnbaren Material, wie etwa einer Aluminiumlegierung, ist für eine Umfangsbefestigung der inneren Oberfläche 401 des ringförmigen Körpers 40 über dem Gewindeabschnitt 43 vorgesehen, wobei der Dichtungsfilm 44, die innere Oberfläche 401 und die Bodenfläche des Deckels 41 zusammen eine luftdichte Verschlußbaueinheit bilden, die einen luftdichten Raum 46 zum luftdichten Einschließen eines Lösungsprodukts 6 und zum Verhindern eines Eindringens äußerer Verunreinigungen wie etwa Feuchtigkeit oder Luft schafft. Weiterhin ist ein Kranz 45 lösbar sowohl mit der unteren Oberfläche 702 des ringförmigen Körpers 40 als auch mit der ringförmigen Rippe 312 des Halses 31 lösbar verbunden, wenn die Kappe 4 am Körper 3 angebracht ist. Der Kranz 45 besitzt eine Dicke L, die ermöglicht, daß die Spitze 420 des Schneidelements 42 vom Dichtungsfilm 44 beabstandet ist, wenn die Kappe 4 am Körper 3 mittels des Kranzes 45 fest angebracht ist, so daß die Kappe 4 eine maximale Drehung von weniger als 360° ausführen kann, um zu verhindern, daß der Dichtungsfilm 44 nach dem Entfernen des Kranzes 45 von der Kappe 4 durch das Schneidelement 42 vom ringförmigen Körper 40 vollkommen abgeschnitten wird. Eine genauere Beschreibung der Beziehung zwischen der Kappe 4 und dem Körper 3 wird weiter unten angegeben.
Wie in Fig. 2 gezeigt ist, wird der Dichtungsfilm 44 durch den ringförmigen Vorsprung 314 am Hals 31 des Körpers 3 nach oben gepreßt, um aus einer ebenen Form in eine konvexe Form überführt zu werden, wenn die auf­ schraubbare Kappe 4 am Hals 31 des Körpers 3 angebracht wird, und ist mit der ringförmigen Rippe 312 des Halses 31 mittels des Kranzes 45 fest verbun­ den. Durch diese Anordnung ist die Öffnung 310 des Halses 31 durch den Dichtungsfilm 44 flüssigkeitsdicht verschlossen, so daß verhindert werden kann, daß das im Aufbewahrungsraum 300 des Körpers 3 aufgenommene flüssige Lösungsprodukt 5 durch die Öffnung 310 in die äußere Umgebung des Körpers 3 entweicht. Hierbei wird die Spitze 420 des Schneidelements 42 in einem geeigneten Abstand vom Dichtungsfilm 44 gehalten, wodurch sichergestellt wird, daß das Lösungsprodukt 6 luftdicht im umschlossenen Raum 46 eingeschlossen ist. Außerdem wird die Kappe 4 an einer Drehung nach unten zur ringförmigen Rippe 312 gehindert, falls der Kranz 45 an seiner Position gehalten wird.
Das Schneidelement 42 ist an seinem Ende mit einer Spitze 420 und längs einer seiner Seiten mit einer Schneidkante 421 ausgebildet. Wenn daher, wie in Fig. 3 gezeigt ist, der Kranz 45 abgezogen wird, kann die Kappe 4 im Uhrzeigersinn nach unten zur ringförmigen Rippe 312 gedreht werden. Bei der Abwärtsbewegung der Kappe 4 senkt sich gleichzeitig das Schneidelement 42 ab, so daß die Spitze 420 des Schneidelements 42 zuerst in den Dichtungsfilm 44 eindringt und die Schneidkante 421 des Schneidelements 42 anschließend den Dichtungsfilm 44 aufschneidet, wobei der konvexe Abschnitt des Dichtungsfilms 44 wegen des ringförmigen Vorsprungs 314 des Halses 31 an seiner Position bleibt. Wenn die Drehung der Kappe 4 im Uhrzeigersinn fortgesetzt wird, kann der Dichtungsfilm 44 weit aufgeschnitten werden, so daß das Lösungsprodukt 6 aufgrund der Schwerkraft vom luftdichten Raum 46 durch die Öffnung 310 in den Aufbewahrungsraum 300 des Körpers 3 fallen kann, wie in Fig. 4 gezeigt ist. Im Ergebnis kann das Lösungsprodukt 6 im flüssigen Lösungsmittel 5 gelöst werden, so daß sich eine trinkbare Lösung für eine Person ergibt, die diese Lösung trinken kann.
Die Abwärtsbewegung der Kappe 4 endet, wenn die untere Oberfläche 402 des ringförmigen Körpers 40 an der ringförmigen Rippe 312 des Halses 31 anstößt. An diesem Punkt beendet das Schneidelement 42 das Aufschneiden des Dichtungsfilms 44. Da die Absenkstrecke der Kappe 4, die der Dicke L des Kranzes 45 entspricht, so festgelegt ist, daß die Drehung der Kappe 4 auf einen Wert von weniger als 360° begrenzt ist, wird verhindert, daß das Schneidelement 42 den Dichtungsfilm 44 von der Kappe 4 vollständig abschneidet. Folglich bleibt der Dichtungsfilm 44, wie in Fig. 4 gezeigt ist, teilweise an der inneren Oberfläche 401 des ringförmigen Körpers 40 befestigt, so daß ein Herabfallen des Dichtungsfilms 44 in den Aufbewahrungsraum 300 des Körpers 3 verhindert wird. Wenn das Lösungsprodukt 6 im flüssigen Lösungsmittel 5 gut gelöst ist und eine trinkbare Lösung entstanden ist, kann die trinkbare Lösung durch die Öffnung 310 des Halses 31 einfach durch Drehen der Kappe 4 im Gegenuhrzeigersinn nach oben und Entfernen der Kappe 4 vom Hals 31 des Körpers 3 verbraucht werden.
Die Fig. 5 und 6 sind schematische Schnittansichten einer Kappe für die Ver­ wendung in einer Behältervorrichtung gemäß einer zweiten Ausführungsform der Erfindung. Die Struktur der Behältervorrichtung gemäß der zweiten Aus­ führungsform der Erfindung ist mit Ausnahme der Struktur der Kappe ähnlich derjenigen der ersten Ausführungsform der Erfindung. Daher wird eine genaue Beschreibung des Körpers zur Vereinfachung weggelassen.
Wie in Fig. 5 gezeigt ist, enthält die Kappe 4a einen ringförmigen Körper 40a mit einer inneren Oberfläche 401 und einer unteren Oberfläche 402 sowie mit einem Deckel 41a, der an der Oberseite des ringförmigen Körpers 40a befestigt ist, um ein Ende des ringförmigen Körpers 40a zu verschließen. Der untere Teil der inneren Oberfläche 401a des ringförmigen Körpers 40a weist einen zweiten Gewindeabschnitt 43a auf, der mit einem am (nicht gezeigten) Körper ausgebildeten ersten Gewindeabschnitt in Eingriff ist, um die aufschraubbare Kappe 4a am Körper anzubringen. Über dem zweiten Gewindeabschnitt 43a ist am oberen Teil der inneren Oberfläche 401a eine ringförmige Nut 403a ausgebildet. In der Kappe 4a ist eine luftdichte Verschlußbaueinheit 47a angebracht. Die luftdichte Verschlußbaueinheit 47a besitzt einen inneren ringförmigen Körper 470a, einen inneren Deckel 471a, der am oberen Ende des inneren ringförmigen Körpers 470a befestigt ist, einen am unteren Ende des inneren ringförmigen Körpers 470a befestigten Dichtungsfilm 472a und ein Schneidelement 473a, das mit der Bodenfläche des inneren Deckels 471a verbunden ist. Der innere Deckel 471a, der Dichtungsfilm 472a und die Innenwand des inneren ringförmigen Körpers 470a bilden zusammen einen luftdichten Raum 474a zum luftdichten Einschließen eines Lösungsprodukts 6, um das Lösungsprodukt 6 von der Umgebung getrennt zu halten. An der Außenwand des inneren ringförmigen Körpers 470a ist außerdem ein ringförmiger Eingriffsvorsprung 475a ausgebildet, der mit der Nut 403a des ringförmigen Körpers 40a in Eingriff ist, um die luftdichte Verschlußbaueinheit 47a mit der Kappe 4a fest zu verbinden, wie in Fig. 6 gezeigt ist.
Die Fig. 7 und 8 sind schematische Schnittansichten der Behältervorrichtung gemäß einer dritten Ausführungsform der Erfindung.
Die Behältervorrichtung gemäß der dritten Ausführungsform der Erfindung umfaßt eine Schneidstruktur 2b, einen Körper 3b für die Aufnahme der Schneidstruktur 2b und eine aufschraubbare Kappe 4b, die am Körper 3b angebracht ist.
Die Schneidstruktur 2b besitzt einen äußeren röhrenförmigen Körper 21b sowie einen inneren röhrenförmigen Körper 22b, der im äußeren röhrenförmi­ gen Körper 21b koaxial aufgenommen ist und mit einem Durchlaß 221b verse­ hen ist. Am oberen Ende des äußeren röhrenförmigen Körpers 21b ist ein Flansch 211b einteilig ausgebildet und steht nach außen vor. Eine Bodenab­ deckung 23b verbindet die unteren Enden des äußeren röhrenförmigen Kör­ pers 21b und des inneren röhrenförmigen Körpers 22b und weist mehrere Durchgangslöcher 231b für den Durchgang eines Fluids auf. Damit der innere röhrenförmige Körper 22b eine Schneidfunktion besitzt, ist er mit einer Spitze 222b ausgebildet, wobei die Umfangskante 223b geschärft ist.
Der Körper 3b ist an seiner Oberseite einteilig mit einem Hals 31b ausgebildet. Der Hals 31b besitzt eine obere Oberfläche 313b, eine zylindrische äußere Oberfläche mit einem ersten Gewindeabschnitt 311b und eine zylindrische innere Oberfläche, die eine Öffnung 310b definiert, die eine Verbindung mit einem durch eine Innenwand des Körpers 3b definierten Aufbewahrungsraum 300b für die Aufnahme eines flüssigen Lösungsmittels 5b herstellt. Weiterhin ist an der äußeren Oberfläche des Halses 31b unter dem ersten Gewindeab­ schnitt 311b eine ringförmige Rippe 312b einteilig ausgebildet. Die Schneid­ struktur 2b ist so beschaffen, daß sie in der Öffnung 310b des Halses 31b aufgenommen werden kann, so daß der Flansch 211b an der äußeren Oberflä­ che 313b anliegt, um die Schneidstruktur 2b festzuhalten, und daß die Öff­ nung 310b mit dem Durchlaß 221b der Schneidstruktur 2b verbunden werden kann.
Die Kappe 4b enthält einen ringförmigen Körper 40b mit einem oberen Ende 400b, einer inneren Oberfläche 401b, einem unteren Ende 402b gegenüber dem oberen Ende 400b, einen Deckel 41b, der am oberen Ende 400b befestigt ist, um ein Ende des ringförmigen Körpers 40b zu verschließen, und eine Einschlußstruktur 42b, die an der Bodenfläche des Deckels 41b angebracht ist, um darin ein Lösungsprodukt 6b einzuschließen. Die Einschlußstruktur 42b besitzt einen elastischen und nach außen gekrümmten ringförmigen Körper 421b, wovon ein Ende durch irgendein herkömmliches Klebeverfahren am Deckel 41b angeklebt ist und das andere Ende durch einen Dichtungsfilm 422b abgedichtet ist. Der ringförmige Körper 421b, der Dichtungsfilm 422b und der Deckel 41b bilden zusammen einen luftdichten Raum 423b für den Einschluß eines Lösungsprodukts 6b. Das untere Ende des nach außen gekrümmten ringförmigen Körpers 421b ist in Durchmesserrichtung größer als der innere röhrenförmige Körper 22b, jedoch kleiner als der äußere röhrenförmige Körper 21b; die Mitte des ringförmigen Körpers 421b besitzt jedoch einen Durchmesser, der größer als derjenige des äußeren röhrenförmigen Körpers 21b ist. Daher unterliegt der ringförmige Körper 421b der Einschlußstruktur 42b einer Einwärtspreßkraft, die durch die Innenwand 212b des äußeren ringförmigen Körpers 21b verursacht wird, wodurch der ringförmige Körper 421b flüssigkeitsdicht an der Innenwand 212b des äußeren ringförmigen Körpers 21b anliegen kann, so daß verhindert wird, daß flüssiges Lösungsmittel 5b aus dem Körper 3b austritt. Zwischen dem unteren Ende 402b des ringförmigen Körpers 40b und der ringförmigen Rippe 312b ist ein Kranz 45b lösbar befestigt, wenn die aufschraubbare Kappe 4b am Körper 3b angebracht ist. Der Kranz 45b sollte eine Dicke besitzen, die ausreicht, damit die Spitze 222b des inneren röhrenförmigen Körpers 22b nicht mit dem Dichtungsfilm 422b der Einschlußstruktur 42b in Kontakt gelangt. Wenn jedoch der Kranz 45b abgezogen wird, ermöglicht die maximale Absenkstrecke der Kappe 4b, die der Dicke des Kranzes entspricht, daß der Dichtungsfilm 422b nicht von der Einschlußstruktur 42b abgeschnitten wird. Weiterhin weist die innere Oberfläche 401b des ringförmigen Körpers 40b einen zweiten Gewindeabschnitt 43b auf, der mit dem ersten Gewindeabschnitt 311b in Eingriff gelangt, um die aufschraubbare Kappe 4b am Körper 3b fest anzubringen.
Wenn der Kranz 45b abgezogen ist, kann die Kappe 4b abgesenkt werden. Durch die Abwärtsbewegung der Kappe 4b mittels einer Drehkraft im Uhrzei­ gersinn senkt sich gleichzeitig der Dichtungsfilm 422b ab und nähert sich der Spitze des inneren röhrenförmigen Körpers 22b an, der an seiner Position ver­ bleibt. Im weiteren Verlauf der Abwärtsdrehung der Kappe 4b kann die Spitze 222b zunächst in den Dichtungsfilm 422b eindringen, gefolgt von einem Auf­ schneiden des Dichtungsfilms 422b durch die Umfangskante 223b des inneren röhrenförmigen Körpers 22b. Wenn der Dichtungsfilm 422b weit genug aufgeschnitten ist, um das Lösungsprodukt 6b aufgrund der Schwerkraft herabfallen zu lassen, kann das Lösungsprodukt 6b von der Einschlußstruktur 42b in den Aufbewahrungsraum 300b frei fallen, um im flüssigen Lösungsmittel 5b aufgelöst zu werden. Die Abwärtsbewegung der Kappe 4b ist so lange möglich, bis die untere Oberfläche 402 der Kappe 4b an der ringförmigen Rippe 312b des Körpers 3b anstößt. Da die Kappe 4b nach unten um einen Winkel von weniger als 360° gedreht wird, wird der Dichtungsfilm 422b von der Einschlußstruktur 42b nicht vollständig abgeschnitten, so daß er am ringförmigen Körper 421b teilweise befestigt bleibt, wodurch ein Herabfallen des Dichtungsfilms 422b in den Aufbewahrungsraum 300b verhindert wird.
Die Fig. 9 und 10 sind schematische Schnittansichten einer Kappe für die Verwendung in einer Behältervorrichtung gemäß einer vierten Ausführungs­ form der Erfindung. Die vierte Ausführungsform ist der obenbeschriebenen dritten Ausführungsform mit Ausnahme der Struktur der Kappe strukturell ähnlich. Daher wird eine genaue Beschreibung des Körpers zur Vereinfachung weggelassen.
In der Kappe 4c der vierten Ausführungsform ist an der inneren Oberfläche 401c des ringförmigen Körpers 40c oberhalb des zweiten Gewindeabschnitts 43c eine ringförmige Nut 403c ausgebildet, die mit dem Umfangswulst 4240c eines inneren Deckels 424c in Eingriff gelangen kann, um das obere Ende des elastischen und nach außen gekrümmten ringförmigen Körpers 421c der Ein­ schlußstruktur 42c abzudecken. Dadurch wird durch den ringförmigen Körper 421c, den inneren Deckel 424c und den Dichtungsfilm 422c zum Abdichten des unteren Endes des ringförmigen Körpers 421c und zum luftdichten Ein­ schließen eines Lösungsprodukts 6c ein luftdichter Raum 423c gebildet.

Claims (20)

1. Behältervorrichtung, mit:
einem Körper (3), der an seinem oberen Ende einen Hals (31), der einteilig mit ihm ausgebildet und mit einer Öffnung (310) versehen ist, die eine Verbindung mit einem durch den Körper (3) definierten Aufbewahrungsraum (300) für die Aufnahme einer ersten Substanz (5) herstellt, und an seiner äußeren Oberfläche eine ringförmige Rippe (312) aufweist, und
einem Kappenelement (4), das am Hals (31) des Körpers (3) abnehmbar angebracht ist, um die Öffnung (310) des Körpers (3) zu verschließen, gekennzeichnet durch
eine luftdichte Verschlußbaueinheit (46), die im Kappenelement (4) auf­ genommen ist, eine zweite Substanz (6) luftdicht einschließt, gleichzeitig mit dem Kappenelement (4) in axialer Richtung längs des Halses (31) des Körpers (3) beweglich ist und mit dem Hals (31) des Körpers (3) in der Weise zusam­ menwirkt, daß der Aufbewahrungsraum (300) des Körpers (3) flüssigkeitsdicht verschlossen ist,
eine Schneideinrichtung (42), die mit der luftdichten Verschlußbaueinheit (46) verbunden ist, um die zweite Substanz (6) aus der luftdichten Verschluß­ baueinheit (46) freizugeben, und
einen Kranz (45), der zwischen dem Boden des Kappenelements (4) und der ringförmigen Rippe (312) lösbar befestigt ist.
2. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Kappenele­ ment einen ringförmigen Körper (40) und einen ein Ende des ringförmigen Körpers (40) abdeckenden Deckel (41) umfaßt.
3. Behältervorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die luftdichte Verschlußbaueinheit (46) durch eine innere Oberfläche (401) des ringförmigen Körpers (40), eine Bodenfläche des Deckels (41) und einen Dichtungsfilm (44), der an der inneren Oberfläche des ringförmigen Körpers (40) in Umfangsrichtung befestigt ist, gebildet ist.
4. Behältervorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Dichtungsfilm (44) aus einem flexiblen und dehnbaren Material hergestellt ist.
5. Behältervorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Dichtungsfilm (44) aus einer Aluminiumlegierung hergestellt ist.
6. Behältervorrichtung nach den Ansprüchen 1 oder 3, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Hals (31) des Körpers (3) wenigstens einen von einer oberen Oberfläche (313) des Halses (31) nach oben vorstehenden ringförmigen Vor­ sprung (314) aufweist, der nach oben gegen den Dichtungsfilm (44) der luft­ dichten Verschlußbaueinheit (46) gepreßt wird, wenn die Kappe (4) an ihrer Position am Hals (31) des Körpers (3) angebracht ist, um den Aufbewahrungs­ raum (300) des Körpers (3) luftdicht zu verschließen.
7. Behältervorrichtung nach den Ansprüchen 1 oder 3, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Kranz (45) eine Dicke besitzt, die ermöglicht, daß die Schneideinrichtung (42) in einem Abstand vom Dichtungsfilm (44) der luft­ dichten Verschlußbaueinheit (44, 401, 41) gehalten werden kann, wenn das Kappenelement (4) am Hals (31) des Körpers (3) mittels des Kranzes (45) fest angebracht ist.
8. Behältervorrichtung nach den Ansprüchen 1 oder 3, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Kappenelement (4) nach unten um einen maximalen Winkel von weniger als 360° gedreht werden kann, so daß verhindert wird, daß der Dichtungsfilm (44) durch die Schneideinrichtung (42) von der luftdichten Ver­ schlußbaueinheit (46) vollständig abgeschnitten wird.
9. Behältervorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschlußbaueinheit (47a) einen inneren röhrenförmigen Körper (470a), einen inneren Deckel (471a), der ein Ende des inneren ringförmigen Körpers (470a) abdeckt, und einen Dichtungsfilm (472a), der das andere Ende des inneren ringförmigen Körpers (470a) abdichtet, umfaßt.
10. Behältervorrichtung, mit
einem Körper (3b), der an seiner Oberseite einen Hals (31b), der einteilig mit ihm ausgebildet und mit einer Öffnung (310b) versehen ist, die eine Ver­ bindung mit einem durch den Körper (3b) definierten Aufbewahrungsraum (300b) für die Aufnahme einer ersten Substanz herstellt, und an seiner äuße­ ren Oberfläche eine ringförmige Rippe (312b) aufweist, und
einem Kappenelement (4b), das am Hals (31b) des Körpers (3b) abnehm­ bar angebracht ist, um die Öffnung (310b) des Körpers (3b) zu verschließen, gekennzeichnet durch
eine luftdichte Verschlußbaueinheit (42b), die im Kappenelement (4b) gehalten wird, um eine zweite Substanz luftdicht einzuschließen, und gleich­ zeitig mit dem Kappenelement (4b) in axialer Richtung längs des Halses (31b) des Körpers (3b) beweglich ist,
eine Schneidstruktur (2b), die in der Öffnung (310b) des Halses (31b) angebracht ist, um die zweite Substanz (6b) aus der luftdichten Verschlußbau­ einheit (42b) freizugeben, wobei die Schneidstruktur (2b) einen Durchlaß (212b) aufweist, der eine Verbindung mit der Öffnung (310b) des Halses (31b) herstellt, durch die die erste Substanz (5b) bewegt werden kann, und mit der luftdichten Verschlußbaueinheit (42b) in der Weise zusammenwirkt, daß der Aufbewahrungsraum (300b) des Körpers (3b) luftdicht verschlossen ist, um ein Leck zu vermeiden, und
einen Kranz (45b), der zwischen der Unterseite des Kappenelements (4b) und der ringförmigen Rippe (312b) lösbar befestigt ist.
11. Behältervorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die luftdichte Verschlußbaueinheit (42b) durch einen elastischen, nach außen gekrümmten Körper (421b) gebildet ist, wovon ein Ende an einer inneren obe­ ren Oberfläche (41b) des Kappenelements (4b) befestigt ist und das andere Ende durch einen Dichtungsfilm (422b) abgedichtet ist, wodurch die zweite Substanz (6b) in der luftdichten Verschlußbaueinheit (42b) luftdicht einge­ schlossen ist.
12. Behältervorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die luftdichte Verschlußbaueinheit (42b) durch einen elastischen, nach außen gekrümmten ringförmigen Körper (421b) mit einem oberen Ende und einem unteren Ende, einem am oberen Ende befestigten inneren Deckel (41b) und einem am unteren Ende befestigten Dichtungsfilm (422b) gebildet ist.
13. Behältervorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die luftdichte Verschlußbaueinheit (42b) am Kappenelement (4b) durch Kleben des inneren Deckels (41b) an die innere obere Oberfläche des Kappenelements (4b) befestigt ist.
14. Behältervorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Schneidstruktur (2b) einen äußeren röhrenförmigen Körper (21b) zum Halten der Schneidstruktur in der Öffnung (310b) des Halses (31b) und einen inneren röhrenförmigen Körper (22b), der im äußeren röhrenförmigen Körper (21b) koaxial aufgenommen und mit diesem verbunden ist, umfaßt, tun die zweite Substanz (6b) aus der luftdichten Verschlußbaueinheit (42b) freizugeben, wobei sich die luftdichte Verschlußbaueinheit (42b) im äußeren röhrenförmigen Körper (21b) axial in luftdichter Weise bewegen kann, wenn sich das Kap­ penelement (4b) bewegt, und aufgeschnitten werden kann, wenn sie mit dem inneren röhrenförmigen Körper (22b) in Kontakt gelangt.
15. Behältervorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß der innere röhrenförmige Körper (22b) eine Spitze (222b) und eine Schneidkante (223b) zum Freigeben der zweiten Substanz (6b) aus der luftdichten Ver­ schlußbaueinheit (42b) aufweist.
16. Behältervorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Dichtungsfilm (422b) aus einem flexiblen und dehnbaren Material hergestellt ist.
17. Behältervorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Dichtungsfilm (422b) aus einer Aluminiumlegierung hergestellt ist.
18. Behältervorrichtung nach den Ansprüchen 10, 11, 12 oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Durchmesser des äußeren röhrenförmigen Körpers (21b) zwischen einem maximalen Durchmesser und einem minimalen Durch­ messer des elastischen, nach außen gekrümmten ringförmigen Körpers (421b) liegt und der Durchmesser des inneren röhrenförmigen Körpers (22b) kleiner als der minimale Durchmesser des elastischen, nach außen gekrümmten ringförmigen Körpers (421b) ist, wobei der elastische, nach außen gekrümmte ringförmige Körper (421b) durch den äußeren ringförmigen Körper (21b) nach innen gepreßt und verformt werden kann, wenn die Kappe (4b) zum Hals (31b) des Körpers (3b) bewegt wird, und der Dichtungsfilm (422b) der luftdichten Verschlußbaueinheit (42b) durch den inneren ringförmigen Körper (22b) durch die Abwärtsbewegung der Kappe (4b) aufgeschnitten werden kann.
19. Behältervorrichtung nach den Ansprüchen 10, 11, 12 oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Kranz (45b) eine Dicke besitzt, die ermöglicht, daß der innere röhrenförmige Körper (22b) der Schneidstruktur (2b) in einem Abstand vom Dichtungsfilm (422b) der luftdichten Verschlußbaueinheit (42b) gehalten wird, wenn das Kappenelement (4b) am Hals (31b) des Körpers (3b) angebracht ist.
20. Behältervorrichtung nach den Ansprüchen 10, 11, 12 oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Kappenelement (4b) um einen maximalen Winkel von weniger als 360° nach unten gedreht werden kann, um zu verhindern, daß der Dichtungsfilm (422b) durch den inneren röhrenförmigen Körper (22b) der Schneidstruktur (2b) von der luftdichten Verschlußbaueinheit (42b) vollständig abgeschnitten wird.
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