DE19960761C1 - Verfahren zur Überwachung der Restladung und der Leistungsfähigkeit einer Batterie - Google Patents

Verfahren zur Überwachung der Restladung und der Leistungsfähigkeit einer Batterie

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Abstract

Verfahren zur Überwachung der Restladung und der Leistungsfähigkeit einer Batterie, bei dem an der belasteten Batterie mindestens zwei Strom-Spannungsmessungen durchgeführt werden. Die Strombelastung der Batterie ist hierbei größer als 30% der Nennkapazität pro Stunde, z. B. bei einer 100 Ah-Batterie mindestens 30 Ampère, zu wählen. Die erste Strom-Spannungsmessung wird zu einem ersten Zeitpunkt bei einem ersten Belastungszustand der Batterie gemessen. Eine zweite Strom-Spannungsmessung wird zu einem zweiten Zeitpunkt bei einem zweiten Belastungszustand der Batterie durchgeführt. Wesentlich ist, daß sich hierbei der Belastungszustand der Batterie durch den entnommenen Strom geändert hat. Die Stromspannungsmessungen ergeben einen ersten Meßpunkt und einen zweiten Meßpunkt. Durch die beiden Meßpunkte wird eine Interpolationsgerade gelegt und deren Schnittpunkt mit einem Grenzspannungsniveau (U¶Gr¶) ermittelt. Dieser Schnittpunkt ist gekennzeichnet durch einen sogenannten Grenzstrom (I¶Gr¶). Das Grenzspannungsniveau ist bestimmt aus der Mindestspannung, die die angeschlossenen Verbraucher benötigen, um fehlerfreie zu funktionieren. Das Grenzspannungsniveau wird daher bei der technischen Auslegung des Batterienetzes vorgegeben und ist bekannt. Die fehlerfrei Funktion der angeschlossenen Verbraucher erfordert weiterhin einen Mindestbetriebsstrom (I¶min¶), der als Auslegeparameter des Batterienetzes ebenfalls festgelegt und bekannt ist. Die Differenz aus ermitteltem ...

Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren nach dem Oberbegriff des unabhängigen Anspruchs.
Bekannt sind Batterieüberwachungssysteme, die den Ladungszustand der Batterie im strom­ losen Zustand der Batterie ermitteln. Derartige Systeme nutzen die weitgehend lineare Ab­ hängigkeit der Ruhespannung von der Säuredichte des Elektrolyten. Diese Säuredichte ändert sich proportional zur Ladungsmenge, die der Batterie bereits entnommen wurde. Diese Sy­ steme können den Ladezustand der Batterie ermitteln, wenn die Batterie mehrere Stunden stromlos war und die internen Diffusionsvorgänge zur Ruhe gekommen sind.
Aus der DE 29 52 853 A1 ist ein Verfahren zur Bestimmung der Kapazität eines Akkumulators bekannt. Es werden zwei Spannungen gemessen, nämlich einmal die Leerlaufspannung des Akkumulators und einmal die Klemmenspannung des Akkumulators im belasteten Zustand. Die Differenz dieser beiden Spannungen ist diejenige Spannung die am Innenwiderstand des Akkumulators abfällt und ist abhängig vom Ladezustand des Akkumulators. Die Differenzspannung zwischen Klemmenspannung und Leerlaufspannung ist deshalb ein grobes Maß für den Ladezustand eines Akkumulators. Eine Bestimmung einer Restladung einer Batterie innerhalb eines Batterienetzes ist mit dem Verfahren aus der DE 29 52 853 A1 nicht möglich. Hierzu müßten außer den Spannungspegeln auch die zugehörigen Stöme ermittelt werden. Auch ist mit dem vorbekannten Verfahren es nicht möglich zu bestimmen, wie lange das einer Batterie zugehörige Bordnetz noch fehlerfrei betrieben werden kann.
Weiterhin ist aus Steffens, W. "Verfahren zur Schätzung der Inneren Größen von Starterbatte­ rien", Dissertation RWTH Aachen 1987, bekannt, aus einer Modelbetrachtung Batteriezu­ standsgrößen zu schätzen. Diese Batteriezustandsgrößen umfassen u. a. auch die Ruhespan­ nung der Batterie. Dieses Modell arbeitet zwar im strombelasteten Zustand der Batterie, er­ laubt jedoch keine Aussage über den verbliebenen Energieinhalt der Batterie. Außerdem ist die Modellbildung sehr komplex und hat sich daher in der Praxis nicht durchgesetzt.
Erfindungsgemäße Aufgabe ist es daher, ein Verfahren zur Batterieüberwachung anzugeben, das zum einen die Batterieüberwachung ohne die Einhaltung von Ruhepausen erlaubt und zum anderen gleichzeitig die Ermittlung des restlichen Energieinhalts der Batterie ermög­ licht.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe gelöst durch die Merkmale des unabhängigen An­ spruchs. Weitere vorteilhafte Ausführungsformen sind in den Unteransprüchen enthalten.
Erfindungsgemäß gelingt dies, indem an der belasteten Batterie mindestens zwei Strom- Spannungsmessungen durchgeführt werden. Die Strombelastung der Batterie ist hierbei grö­ ßer als 30% der Nennkapazität pro Stunde, z. B. bei einer 100 Ah-Batterie mindestens 30 Ampère, zu wählen. Die erste Strom-Spannungsmessung wird zu einem ersten Zeitpunkt bei einem ersten Belastungszustand der Batterie gemessen. Eine zweite Strom-Spannungmessung wird zu einem zweiten Zeitpunkt bei einem zweiten Belastungszustand der Batterie durchge­ führt. Wesentlich ist, daß sich hierbei der Belastungszustand der Batterie durch den entnom­ menen Strom geändert hat. Die Stromspannungsmessungen ergeben einen ersten Meßpunkt und einen zweiten Meßpunkt. Durch die beiden Meßpunkte wird eine Interpolationsgerade gelegt und deren Schnittpunkt mit einem Grenzspannungsniveau (UGr) ermittelt. Dieser Schnittpunkt ist gekennzeichnet durch einen sogenannten Grenzstrom (IGr). Das Grenzspan­ nungsniveau ist bestimmt aus der Mindestspannung, die die angeschlossenen Verbraucher benötigen, um fehlerfrei zu funktionieren. Das Grenzspannungsniveau wird daher bei der technischen Auslegung des Batterienetzes vorgegeben und ist bekannt. Die fehlerfreie Funk­ tion der angeschlossenen Verbraucher erfordert weiterhin einen Mindestbetriebsstrom (Imin) der als Auslegeparameter des Batterienetzes ebenfalls festgelegt und bekannt ist. Die Diffe­ renz aus ermitteltem Grenzstrom IGr und Mindestbetriebsstrom Imin wird ermittelt und festge­ halten. Diese Differenz ist ein Maß für die noch verfügbare Restladung der Batterie und wird hier erfindungsgemäß mit Grenzstromreserve bezeichnet.
Mit der Erfindung werden hauptsächlich die folgenden Vorteile erzielt:
Die Grenzstromreserve kann aus einer mit Strom belasteten Batterie ermittelt werden. Damit kann auch eine Batterieüberwachung durchgeführt werden an Systemen, die kontinuierlich betrieben werden und somit keine Ruhespannungsmessung an der Batterie erlauben. Im Be­ reich der Kraftfahrzeuge ist ein solches System z. B. ein Taxi, das 24 h pro Tag im Einsatz ist. Bei einem derartigen Taxi versagen herkömmliche Batterieüberwachungssysteme. Der Taxi­ fahrer bekommt keine Information über ein bevorstehendes Zusammenbrechen seines Bord­ netzes und damit über den Ausfall vieler relevanter Sicherheitsvorrichtungen wie Antibloc­ kiersysteme, Airbags, Elektronische Stabilisierungsprogramme, Gurtstraffer, Niveauregulie­ rungen u. s. w.. Die herkömmliche Ladestromkomtrolleuchte macht bekanntlich nur Aussagen über die Stromrichtung zwischen Generator und Batterie. Die Ladestromkontrollleuchte erlaubt jedoch keine Zustandsdiagnose über einen bevorstehenden Zusammenbruch des Bord­ netzes oder darüber, ob für die sicherheitsrelevanten Systeme noch genügend Energie zur Verfügung steht. Dies wird erst mit dem erfindungsgemäßen Verfahren möglich.
Die Grenzstromreserve berücksichtigt in einem einzigen Maß die für eine Batteriediagnose relevanten Einflüsse wie Batterietemperatur, mittlerer Entladestrom der Batterie und Batte­ riealterungszustand.
Die Grenzstromreserve wird nicht beeinflußt durch Diffusionsvorgänge oder andere Nichtli­ nearitäten der Batterie, welche bei kleinen Entladeströmen die Batterispannungslage stark beeinflussen, und ermöglicht daher eine zuverlässige und quantitfizierbare Aussage über die Restladung der Batterie.
Durch die Ermittlung der Grenzstromreserve mit Hilfe des Grenzstromes (IGr) wird die Batte­ rieleistungsfähigkeit im Grenzbereich der Funktionsfähigkeit des angeschlossenen Verbrau­ chersystems bewertet. Die Grenzstromreserve erlaubt daher eine Sicherheitsabschätzung, daß das angeschlossene Verbrauchersystem auch bei kritischen Belastungszuständen nicht versa­ gen wird. Dies ist besonders im Hinblick auf die bereits erwähnten sicherheitsrelevanten Vor­ richtungen in einem Kraftfahrzeug von großem Vorteil, da deren voraussichtlich einwand­ freie Funktion mit der Grenzstromreserve zuverlässig prognostiziert wird.
Weiterhin erlaubt das erfindungsgemäße Verfahren durch die Produktbildung aus Grenzspan­ nungsniveau (UGr) und Grenzstrom (IGr), die Angabe einer maximalen Leistung, die der Bat­ terie noch entnommen werden kann, ohne das Grenzspannungsniveau zu unterschreiten.
Im folgenden werden Ausführungsbeispiele der Erfindung unter anderem anhand von einer Zeichnung dargestellt und näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Darstellung des Zusammenhangs zwischen Grenzspannungsniveau (UGr), Grenzstrom (IGr) und den Strom-Spannungskennlinien der Batterie, bei ver­ schiedenen Ladezuständen der Batterie
Anhand von Fig. 1 wird im folgenden die Erfindung und insbesondere die Grenzstromreserve beispielhaft erläutert. In Fig. 1 ist eine typische Strom-Spannungs-Kennlinienschar einer Batterie mit verschiedenen Ladezuständen dargestellt. Mit der Ziffer 1 wird eine Kennlinie für eine vollgeladene Batterie bezeichnet. Die Kennlinie 1 einer vollgeladenen Batterie zeichnet sich durch einen flachen Verlauf aus. D. h die Spannung U an den Klemmen der Batterie nimmt mit zunehmendem Laststrom I verhältnismäßig gering ab. Mit zunehmender Entladung der Batterie oder zunehmender Alterung der Batterie nehmen die Strom- Spannungskennlinien 2, 3, 4, 5 einen immer steileren Verlauf, bis schließlich die Strom- Spannungs-Kennlinie 5 das Grenzspannungsniveau UGr beim Mindeststrom Imin schneidet. Eine Batterie in diesem Zustand wird als leer bezeichnet. Zur Ermittlung der Grenzstromre­ serve einer Batterie mit einem Ladezustand, der der Kennlinie 3 entspricht, wird folgender­ maßen vorgegangen.
Eine erste Strom-Spannungsmessung wird zu einem ersten Zeitpunkt T1 bei einem ersten Belastungszustand der Batterie gemessen. Eine zweite Strom-Spannungmessung wird zu ei­ nem zweiten Zeitpunkt T2 bei einem zweiten Belastungszustand der Batterie durchgeführt. Wesentlich ist, daß sich hierbei der Belastungszustand der Batterie durch den entnommenen Strom geändert hat. Außerdem muß der Laststrom der Batterie größer als 30% der Nennka­ pazität KN pro Stunde gewesen sein. Die Stromspannungsmessungen ergeben einen ersten Meßpunkt M1 und einen zweiten Meßpunkt M2. Durch die beiden Meßpunkte M1, M2 wird eine Interpolationsgerade 3 gelegt und deren Schnittpunkt S3 mit einem Grenzspannungsni­ veau UGr ermittelt. Dieser Schnittpunkt ist gekennzeichnet durch einen sogenannten Grenz­ strom IGr. Das Grenzspannungsniveau ist bestimmt aus der Mindestspannung, die die ange­ schlossenen Verbraucher benötigen, um fehlerfrei zu funktionieren. Das Grenzspannungsni­ veau wird daher bei der technischen Auslegung des Batterienetzes vorgegeben und ist bekannt. Die fehlerfreie Funktion der angeschlossenen Verbraucher erfordert weiterhin einen Mindestbetriebsstrom Imin, der als Auslegeparameter des Batterienetzes ebenfalls festgelegt und bekannt ist. Die Differenz aus ermitteltem Grenzstrom IGr und Mindestbetriebsstrom Imin wird ermittelt und festgehalten. Diese Differenz ist ein Maß für die noch verfügbare Restla­ dung der Batterie und wird hier erfindungsgemäß mit Grenzstromreserve bezeichnet. In glei­ cher Weise lassen sich aus den Kennlinien 2 und 4 die Schnittpunkte S2 und S4 bestimmen. Man erkennt, daß mit zunehmender Entladung der Batterie die Schnittpunkte S2, S3, S4 immer weiter nach links hin zum Mindestbetriebsstrom Imin wandern, symbolisch dargestellt durch den Pfeil 6. Die erfindungsgemäß ermittelte Grenzstromreserve gibt also den abnehmenden Ladezustand der Batterie richtig wieder. Insbesondere erreicht die Grenzspannung den Wert 0, wenn der Grenzstrom IGr mit dem Mindeststrom Imin zusammenfällt, wie es für die Kennli­ nie 5 der Fall ist. Damit ergibt die Grenzspannungsreserve für eine definitionsgemäß leere Batterie den Wert 0.
Typischer Weise sind die beiden Meßpunkte M1 und M2 zu zwei Zeitpunkten aufgenommen, die ca 15 bis 20 ms auseinander liegen.
In einem anderen erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiel wird die Grenzstromreserve er­ mittelt, indem die jeweils aktuelle Strom-Spannungskennlinie der Batterie durch eine Viel­ zahl von Strom-Spannungsmessungen bei unterschiedlichen Belastungszuständen aufge­ nommen wird. Durch diese Vielzahl von Meßpunkten wird dann eine Ausgleichsgerade, z. B. durch an sich bekannte Regressionsverfahren, gelegt und der Grenzstrom wieder als Schnitt­ punkt dieser Ausgleichsgeraden mit dem Grenzspannungsniveau bestimmt.
In einem anderen Ausführungsbeispiel wird die Grenzstromreserve aus der kontinuierlichen Beobachtung der Strom-Spannungskennlinie der Batterie bestimmt. Hierzu können an sich bekannte sogenannte Zustandsbeobachter, z. B. Lüenberger-Beobachter oder Kalman-Filter, eingesetzt werden. Diese Zustandsbeobachter bestimmen die Steigung und den Ordinatenab­ schnitt der Ausgleichsgeraden für die Strom-Spannungskennlinie. Die Grenzstromreserve wird wieder wie vorbeschrieben aus dem Schnittpunkt dieser Ausgleichsgeraden mit dem Grenzspannungsniveau bestimmt. Besonders vorteilhaft bei diesem Ausführungsbeispiel ist es, daß der Grenzstrom und damit die Grenzstromreserve stets für den augenblicklichen Bat­ teriezustand ermittelt werden, also in Echtzeit.
Bei allen Ausführungsbeispielen kann aus der Grenzstromreserve auf die Restladung QRest der Batterie geschlossen werden. Im einfachsten Fall unterstellt man einen linearen Zusammen­ hang zwischen Grenzstromreserve und Restladung der Batterien. Die Restladung 0 wird er­ reicht, wenn die Grenzstromreserve den Wert 0 hat. Die volle Ladung der Batterie entspricht der Grenzstromreserve, welche an einer vollgeladenen Batterie unter festgelegten Nennbe­ dingungen (z. B. bezgl. der Temperatur) ermittelt wird. Durch Bestimmung der jeweils aktu­ ellen Grenzstromreserve und Vergleich mit den beiden zuvor genannten und bestimmten Randwerten ergibt sich ein Maß für den aktuellen Ladezustand der Batterie. Bei Unterstel­ lung eines linearen Zusammenhangs zwischen Grenzstromreserve und Restladung QRest gibt der Quotient aus aktueller Grenzstromreserve und der Grenzstromreserve für die vollgeladene Batterie den aktuellen Ladezustand der Batterie in Anteilen der vollen Ladung an.
Eine genauere Ermittlung der Restladung der Batterie aus der Grenzstromreserve ergibt sich aus folgender Relation
Hierbei wird die maximale Grenzstromsteigung
experimentell ermittelt. Die Grenzstromsteigung ist eine Kenngröße der Batterie. Die Grenz­ stromsteigung wird bestimmt aus einer Vielzahl von Belastungsmessungen, zu denen jeweils die Grenzströme bestimmt werden. Von einer Belastungsmessung zur nächsten Belastungs­ messung wird die Batterie jeweils um eine definierte Ladungsmenge entladen und für jeden Ladezustand der Grenzstrom ermittelt. Die ermittelten Grenzströme werden über die ent­ nommene Ladungsmenge aufgetragen und die so erhaltenen Meßpunkte mit einer Kurve an­ genähert. Die maximale Steigung der Kurve ergibt dann die hier bezeichnete maximale Grenzstromsteigung.
Nach den zuvor angeführten Relationen ergibt sich dann eine Mindestabschätzung für die Restladung QRest, die noch in der Batterie zur Verfügung steht. Demnach ist die Restladung der Batterie größer oder gleich als die Ladungsmenge, die durch den Quotienten aus der Grenzstromreserve und der maximalen Grenzstromsteigung gegeben ist.
Bei konstanter Belastung der Batterie kann aus der Restladung QRest auf die noch zur Verfü­ gung stehende Restentladezeit geschlossen werden, indem man die Restladung durch den anliegenden Laststrom dividiert. Aus dem Vergleich der Restentladezeit mit einer für eine bestimmte Funktion notwendigen Mindestentladezeit kann mit Vorteil abgeleitet werden, wie lange die Batterie mit ihrem aktuellen Ladezustand in der Lage ist, die notwendige Energie für die aktuell angeschlossenen Verbraucher zu liefern. Dies ist insbesondere von großem Vorteil, wenn in Kraftfahrzeugen das ordnungsgemäße Funktionieren der bereits exempla­ risch aufgeführten Sicherheitsfunktionen gewährleistet werden muß.
Bei allen Ausführungsbeispielen ist die Genauigkeit der Berechnung des Grenzstroms von entscheidender Bedeutung. Diese Genauigkeit ist umso höher je größer der Unterschied im Laststrom zwischen der ersten Messung zur Bestimmung der Grenzstromreserve und der zweiten Messung zur Bestimmung der Grenzstromreserve ist. Mit anderen Worten sind Be­ triebszustände, bei denen große Belastungswechsel der Batterie und damit große Stromände­ rungen auftreten, besonders vorteilhaft, um die erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiele durchzuführen. Derartige große Belastungswechsel treten bei Kraftfahrzeugen z. B. während des Startvorgangs auf. Die erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiele werden daher in beson­ ders vorteilhafter Weise beim Start eines Kraftfahrzeuges ausgeführt.
Weiterhin sind große Belastungswechsel im Bordnetz eines Kraftfahrzeuges durch kurzzeiti­ ges Ein- bzw. Ausschalten von leistungsstarken Verbrauchern möglich. Große Belastungs­ wechsel rufen z. B. Ein- und Auschaltvorgänge von Heizverbrauchern (Heckscheibe, Zusatz­ heizung im Kühlkreislauf, heizbare Sitze, Standheizung . . .) hervor. Die Bestimmung der Grenzstromreserve und der Restladung der Batterie, der Restentladezeit oder der Mindestla­ dezeit erfolgt dann wie vorbeschrieben.
Eine weitere Möglichkeit große Belastungswechsel und damit verschiedene Belastungszu­ stände im Bordnetz eines Kraftfahrzeuges gezielt durch Schaltvorgänge hervorzurufen, ist das kurzzeitige Ausschalten des Bordnetzgenerators oder die Variation der Generatorerregung. Die Veränderung der Generatorspannung hat gegenüber dem Ein- und Ausschalten von Ver­ brauchern den Vorteil, daß auf das Einschalten einer zusätzlichen evtl. nicht benötigten oder nicht gewünschten Funktion verzichtet werden kann, um einen Belastungswechsel im Bord­ netz gezielt zu bewirken. So braucht bei der Veränderung der Generatorspannung z. B. im Sommer an heißen Tagen keine Zusatzheizung eingeschaltet werden, nur um einen Bela­ stungswechsel hervorzurufen. Die Bestimmung der Grenzstromreserve und der Restladung der Batterie, der Restentladezeit oder der Mindestladezeit erfolgt dann wie vorbeschrieben.
Im Einzelfall kann es auch von Vorteil einen mehrstufigen Belastungswechsel im Bordnetz eines Kraftfahrzeugs gezielt hervorzurufen. Ein mehrstufuger Belastungswechsel ist insbe­ sondere dann von Nutzen, wenn zur Bestimmung der Grenzstromreserve die Ausgleichskurve der Strom-Spannungskennlinie der Batterie aus einer Vielzahl von Meßpunkten aufgenom­ men werden soll. In diesem Fall wird für jeden Belastungszustand jeweils ein Meßpunkt der Strom-Spannungskennlinie aufgenommen. Die Anzahl der möglichen Meßpunkte ist hier von der Anzahl der gezielt hervorrufbaren Belatungszuständen abhängig. Um eine möglichst gro­ ße Anzahl von Meßpunkten aufnehmen zu können ist deshalb von Vorteil die beiden zuvor­ beschriebenen Möglichkeiten, nämlich die Variation der Generatorspannung und das Ein- und Ausschalten von Verbrauchern, zu kombinieren, da damit die Anzahl der möglichen Be­ lastungswechsel und Belastungszustände die zur Bestimmung der erfindungsgemäßen Batte­ riekenngrößen herangezogen werden können, am größten ist. Die Bestimmung der Grenz­ stromreserve und der Restladung der Batterie, der Restentladezeit oder der Mindestladezeit erfolgt dann wie vorbeschrieben.

Claims (14)

1. Verfahren zur Überwachung der Restladung und der Leistungsfähigkeit einer belasteten Batterie in einem Batterienetz mit einem Grenzspannungsniveau (UGr) und einem Min­ deststrom (Imin) bei dem:
zumindest zu einem ersten Zeitpunkt (T1) mindestens eine erste Strom-Spannungs- Messung bei einem ersten Belastungszustand der Batterie durchgeführt und mindestens ein erster Meßpunkt (M1) ermittelt wird,
zumindest zu einem zweiten Zeitpunkt (T2) mindestens eine zweite Strom- Spannungsmessung bei einem zweiten Belastungszustand der Batterie durchgeführt und mindestens ein zweiter Meßpunkt (M2) ermittelt wird,
die Meßpunkte (M1, M2) jeweils bei einem Belastungszustand der Batterie, der größer als 30% der Nennkapazität pro Stunde (KN/h) ist, ermittelt werden,
durch die Meßpunkte (M1, M2) eine Ausgleichskurve (3) gelegt wird und deren Schnitt­ punkt (S3) mit dem Grenzspannungsniveau (UGr) ermittelt wird und der zugehörige Grenzstrom (IGr) ermittelt wird,
durch Differenzbildung zwischen dem Grenzstrom (IGr) und dem Mindeststrom (Imin) eine Grenzstromreserve als Maß für die in der Batterie verfügbare Restladung ermittelt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausgleichskurve eine In­ terpolationsgerade ist.
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausgleichskurve durch die Meßpunkte (M1, M2) aus einer Vielzahl von Meßpunkten gewonnen wird.
4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß durch die Vielzahl von Meß­ punkten eine Ausgleichsgerade gelegt wird.
5. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausgleichskurve aus der kontinuierlichen Beobachtung der Strom-Spannungskennlinie bestimmt wird und mittels eines Zustandsbeobachters eine Ausgleichsgerade bestimmt wird.
6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Zustandsbeobachter ein Lüenberger-Beobachter oder ein Kalman-Filter ist.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß durch Pro­ duktbildung aus dem Grenzspannungsniveau (UGr) und dem Grenzstrom (IGr) ein Maß für eine maximale Leistung ermittelt wird, die der Batterie noch entnommen werden kann, ohne das Grenzspannungsniveau (UGr) zu unterschreiten.
8. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß aus der jeweils aktuellen Grenzstromreserve und der Grenzstromreserve für eine vollgeladene Batterie bei Nenn­ bedingungen ein Verhältnis gebildet wird als ein Maß für die Restladung (QRest) der Batterie im Verhältnis zur Nennladung.
9. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, das aus der Grenzstromreserve und der maximalen Grenzstromsteigung ein Verhältnis gebildet wird als Maß für die Restla­ dung (QRest) der Batterie.
10. Verfahren nach einem der Ansprüche 8 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß aus der Rest­ ladung (QRest) der Batterie durch Division mit dem aktuellen Laststrom die Restladezeit der Batterie ermittelt wird.
11. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß es beim Startvorgang von Kraftfahrzeugen durchgeführt wird.
12. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Bela­ stungszustand des Batterienetzes durch gezielte Belastungswechsel verändert wird, indem leistungsstarke Verbraucher im Batterienetz ein- und ausgeschaltet werden.
13. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Bela­ stungszustand des Batterienetzes gezielt verändert wird, indem die Generatorspannung va­ riiert wird.
14. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Bela­ stungszustand des Batterienetzes gezielt verändert wird, indem sowohl die Generatorspan­ nung verändert wird als auch leistungsstarke Verbraucher ein- und ausgeschaltet werden.
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