DE202006019996U1 - Lenkradbaugruppe für ein Kraftfahrzeug - Google Patents

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Abstract

Lenkradbaugruppe für ein Kraftfahrzeug, mit:
– einem Lenkrad (5a), und
– einer am Lenkrad (5a) angeordneten Anzeigeeinrichtung (8), die mit einer an dem Kraftfahrzeug anzuordnenden Sensoreinrichtung (E) zum Ermitteln mindestens einer Zustandsgröße eines Kraftfahrzeuges in Wirkverbindung steht und die zum Anzeigen der mittels der Sensoreinrichtung (E) ermittelten Zustandsgröße vorgesehen ist,
wobei mit der Sensoreinrichtung (E) eine Funktionseinheit des Kraftfahrzeuges zum Weiterleiten oder Umwandeln von Energie und/oder Informationen gekoppelt ist und die Funktionseinheit dazu eingerichtet und vorgesehen ist, einem Fahrer über die Anzeigeeinrichtung (8) einen Vorschlag für eine Einstellung einer Zustandsgröße des Kraftfahrzeuges anzuzeigen, und wobei der Funktionseinheit eine Betätigungseinheit (17, 18, 19) des Kraftfahrzeuges zugeordnet ist, mit der gemäß des Vorschlages der Funktionseinheit die Zustandsgröße einstellbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Lenkradbaugruppe für ein Kraftfahrzeug.
  • Derartige Lenkradbaugruppen weisen zumindest ein Lenkrad auf, das in der Regel mit einem um eine Lenkachse drehbar gelagerten Nabenkörper versehen ist, der über zumindest eine Speiche mit einem Lenkradkranz verbunden ist, der wiederum den Nabenkörper bzw. die Lenkachse (quer zur Lenkachse) zumindest abschnittsweise umläuft. Der Lenkradkranz kann hierbei insbesondere in sich geschlossen ausgebildet sein, so dass er den Nabenkörper ringförmig umläuft.
  • Der Erfindung liegt das Problem zu Grunde, eine Lenkradbaugruppe für ein Kraftfahrzeug bereitzustellen, die den Komfort und die Sicherheit eines Kraftfahrzeuges erhöht.
  • Dieses Problem wird durch eine Lenkradbaugruppe mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
  • Erfindungsgemäß umfasst die Lenkradbaugruppe ein Lenkrad und eine am Lenkrad angeordnete Anzeigeeinrichtung, die mit einer an dem Kraftfahrzeug anzuordnenden Sensoreinrichtung zum Ermitteln mindestens einer Zustandsgröße eines Kraftfahrzeuges in Wirkverbindung steht und die zum Anzeigen der mittels der Sensoreinrichtung ermittelten Zustandsgröße vorgesehen ist, wobei mit der Sensoreinrichtung eine Funktionseinheit des Kraftfahrzeuges zum Weiterleiten oder Umwandeln von Energie und/oder Informationen gekoppelt ist und die Funktionseinheit dazu eingerichtet und vorgesehen ist, einem Fahrer über die Anzeigeeinrichtung einen Vorschlag für eine Einstellung einer Zustandsgröße des Kraftfahrzeuges anzuzeigen, und wobei der Funktionseinheit eine Betätigungseinheit des Kraftfahrzeuges zugeordnet ist, mit der gemäß des Vorschlages der Funktionseinheit die Zustandsgröße einstellbar ist.
  • Hierdurch wird das erfindungsgemäße Problem auf vorteilhafte Weise gelöst. Bei der erfindungsgemäßen Lenkradbaugruppe findet nämlich durch die Anordnung der Anzeigeeinrichtung am Lenkrad die Anzeige der Zustandsgröße im ständigen Blickfeld eines Fahrers statt, wodurch die Anzeige stets sehr gut sichtbar ist und die Aufmerksamkeit des Fahrers durch Betrachten der Anzeigeeinrichtung nicht wesentlich vom umgebenden Verkehrsgeschehen abgezogen wird. Dies führt insgesamt zu einer Verbesserung des Komforts und der Sicherheit eines Kraftfahrzeuges, wobei diese Vorteile bereits wesentlich durch eine Lenkradbaugruppe mit einem Lenkrad und einer am Lenkrad angeordneten Anzeigeeinrichtung, die mit einer an dem Kraftfahrzeug anzuordnenden Sensoreinrichtung zum Ermitteln einer Zustandsgröße eines Kraftfahrzeuges in Wirkverbindung steht und die zum Anzeigen der mittels der Sensoreinrichtung ermittelten Zustandsgröße vorgesehen ist, erzielt werden. Durch die mit der Sensoreinrichtung prinzipiell nicht zwingend gekoppelte Funktionseinheit werden zusätzliche Vorteile erzielt.
  • Die von der Sensoreinrichtung ermittelbare Zustandsgröße umfasst auch Grenzwerte der Zustandsgröße, die z.B. von außen vorgegeben werden, und die durch die Sensoreinrichtung ermittelbar sind.
  • Bei der Funktionseinheit kann es sich beispielsweise um einen Tempomat zum Regeln der Geschwindigkeit eines Kraftfahrzeuges auf einen Grenzwert der Geschwindigkeit (Tempolimit) handeln oder beispielsweise um eine Auswerteelektronik, die in Abhängigkeit von einer momentanen Drehzahl eines Motors und eines momentanen Ganges eines Getriebes des Kraftfahrzeuges einen zu verwendenden Gang ermittelt. Gleichfalls kann durch den Tempomat die Geschwindigkeit eines Kraftfahrzeuges an einen vorgebbaren Abstand (Sicherheitsabstand) zu einem vorausfahrenden Kraftfahrzeug angepasst werden. Ebenso kann es sich bei einer solchen Funktionseinheit um eine Steuerelektronik handeln, die zum automatischen Einparken eines Kraftfahrzeuges eingerichtet und vorgesehen ist.
  • Bevorzugt ist die Betätigungseinrichtung, die zum Betätigen (Aktivieren, Deaktivieren und Regeln) der Funktionseinheit dient, am Lenkrad angeordnet. Das Lenkrad kann beispielsweise einen drehbar um eine Lenkachse gelagerten Nabenkörper aufweisen, an dem über zumindest eine Speiche ein den Nabenkörper quer zur Lenkachse zumindest teilweise umlaufender Lenkradkranz befestigt sein kann. Die Betätigungseinrichtung kann nun an der Speiche, dem Lenkradkranz sowie dem Nabenkörper angeordnet sein. Mit Vorteil ist die Betätigungseinrichtung derart am Lenkrad angeordnet, dass Sie von einem Fahrer betätigt werden kann, ohne dass dieser die Hände vom Lenkrad nehmen muss.
  • Vorzugsweise umfasst die Einstellung der Zustandsgröße eine Bestätigung oder eine Änderung der Zustandsgröße, die mittels der Betätigungseinrichtung vorgenommen werden kann, die zur Annahme und Ablehnung des Vorschlages durch Einwirken auf die Betätigungseinrichtung ausgebildet und vorgesehen ist. Wird also beispielsweise ein aktuell durch die Sensoreinrichtung ermittelter (beispielsweise von außen vorgegebener) Grenzwert der Geschwindigkeit vorgeschlagen, kann der Fahrer diesen mittels einer einmaligen Betätigung der Betätigungseinrichtung annehmen, ablehnen oder verstellen, d.h., den vorgeschlagenen Grenzwert der Geschwindigkeit hoch- bzw. heruntersetzen und ggf. sofort oder später annehmen.
  • In einer Variante der Erfindung sieht die Funktionseinheit einen vordefinierbaren Zeitraum vor, innerhalb dessen die Betätigungseinrichtung zur wirksamen Annahme des Vorschlages betätigt werden muss.
  • Durch die vorstehenden erfindungsgemäßen Maßnahmen kann ein Fahrer ein Kraftfahrzeug komfortabel und sicher führen, wobei bei einer derartigen Gestaltung einer Schnittstelle Mensch/Maschine die Eigenverantwortung des Fahrers nicht beschnitten wird.
  • In einem besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung ist die Funktionseinheit als ein Tempomat ausgebildet, der zum Begrenzen der momentanen Geschwindigkeit (Zustandsgröße) eines in einem Fahrzustand sich befindenden Kraftfahrzeuges auf einen Grenzwert der Geschwindigkeit (Tempolimit) dient. In einer Variante der Erfindung regelt der Tempomat bevorzugt die Geschwindigkeit des Kraftfahrzeuges auf den mittels der Anzeigeeinrichtung angezeigten Grenzwert der Geschwindigkeit. D.h., der Tempomat bewirkt eine im Wesentlichen konstante Geschwindigkeit, die dem aktuellen (vorgeschriebenen) Tempolimit entsprechen kann.
  • Bevorzugt ist vorgesehen, dass der Vorschlag den durch die Sensoreinrichtung ermittelten Grenzwert der Geschwindigkeit zur Annahme stellt, wobei die Annahme des Vorschlages die Begrenzung der Geschwindigkeit des Kraftfahrzeuges auf den Grenzwert der Geschwindigkeit durch den Tempomat bewirkt.
  • In einer alternativen Variante der Erfindung ist die Zustandsgröße ein Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug. Bevorzugt stellt der Vorschlag der Funktionseinheit (Tempomat) einen solchen Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug zur Annahme, wobei die Annahme des Vorschlages die Regelung der Geschwindigkeit des Kraftfahrzeuges durch den Tempomat derart bewirkt, dass der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug im Wesentlichen konstant gehalten wird.
  • Zur Übernahme des durch die Anzeigeeinrichtung angezeigten Grenzwertes der Geschwindigkeit (Tempolimit) reicht insbesondere eine einmalige Betätigung der Betätigungseinrichtung. Diese kann beispielsweise als ein Druckschalter ausgebildet sein, der zur Aktivierung des Tempomats bzw. zur Bestätigung des mittels der Anzeigeeinrichtung angezeigten Grenzwertes der Geschwindigkeit einmalig gedrückt wird.
  • Auf diese Weise kann der Tempomat komfortabel aktiviert werden, wobei gleichzeitig auf Grund der Anzeige des Tempolimits im Sichtfeld eines Fahrers die Aufmerksamkeit des Fahrers nicht vom Verkehrsgeschehen abgezogen wird, was die Sicherheit des Kraftfahrzeuges insgesamt erhöht.
  • In einer Variante der Erfindung ist vorgesehen, dass die Funktionseinheit einen mittels der Betätigungseinrichtung aktivierbaren Toleranzbereich vorsieht, um den die Zustandsgröße einen Grenzwert der Zustandgröße unterschreiten und/oder überschreiten soll.
  • Vorzugsweise ist die Sensoreinrichtung dazu vorgesehen und eingerichtet, einen (aktuellen) Grenzwert der Zustandsgröße von einer Anzeige in einer Umgebung eines Kraftfahrzeuges abzulesen. Weiterhin ist bevorzugt die Sensoreinrichtung dazu vorgesehen und eingerichtet den Grenzwert der Zustandsgröße aus einer Datenbank, insbesondere eine GPS-Datenbank, auszulesen.
  • Bei einer Funktionseinheit in Form eines Tempomats, der als Zustandsgröße die Geschwindigkeit des Kraftfahrzeuges auf einen Grenzwert der Geschwindigkeit begrenzt bzw. regelt kann der aktuell vorgegebene Grenzwert der Geschwindigkeit der Lenkradbaugruppe also beispielsweise mittels eines optischen Sensors (z.B. Digitalkamera) von einem Straßenschild oder einer sonstige Anzeige abgelesen werden. In einer weiteren Variante der Erfindung ist die Sensoreinrichtung dazu vorgesehen und eingerichtet, den Grenzwert der Zustandsgröße (z.B. ein vorgeschriebenes Tempolimit) aus einem in einer Umgebung eines Kraftfahrzeuges angeordneten Informationsspeicher auszulesen. Weiterhin kann der Grenzwert der Zustandsgröße (z.B. ein vorgeschriebenes Tempolimit) mittels RFID (Radiofrequenzidentifizierung) an die Lenkradaugruppe übermittelt werden (z.B. über einen stationären Transponder in einer Umgebung des Kraftfahrzeuges als ein Speichermedium für einen am Ort des Transponders vorgegebenen Grenzwert der Geschwindigkeit, der durch eine am Kraftfahrzeug angeordnete Sensoreinrichtung ausgelesen werden kann).
  • In einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung ist eine Übertragungseinheit vorgesehen, die zum Übertragen von Ausgangssignalen der Sensoreinrichtung zur Anzeigeeinrichtung dient.
  • In einer bevorzugten Variante der Erfindung ist vorgesehen, dass als Zustandsgrößen eine momentane Drehzahl eines Motors und/oder ein Gang eines Getriebes eines Kraftfahrzeuges durch die Sensoreinrichtung ermittelt werden, wobei bevorzugt der durch die Funktionseinheit ermittelte Vorschlag einen zu verwendenden Gang betrifft, dessen Annahme durch einen Fahrer bei Kraftfahrzeugen mit einem Automatikgetriebe ein automatisches Einlegen des vorgeschlagenen Ganges bewirkt.
  • In einer Variante der Erfindung ist die Funktionseinheit als eine mit der Anzeigeeinrichtung verbundene Auswertelektronik ausgebildet, die dazu eingerichtet und vorgesehen ist, den Vorschlag betreffend eines zu verwendenden Ganges zumindest in Abhängigkeit von der momentanen Drehzahl und dem momentanen Gang zu bestimmen und einem Fahrer über die Anzeigeeinrichtung anzuzeigen.
  • In einer alternativen Variante der Erfindung ist die Sensoreinrichtung zur Erfassung weiterer Zustandsgrößen eines Kraftfahrzeuges ausgebildet, die bevorzugt mittels der Anzeigeeinrichtung anzeigbar sind, wobei diese Zustandsgrößen vorzugsweise Abstände zwischen einem Kraftfahrzeug und Objekten in einer Umgebung des Kraftfahrzeuges sind.
  • Bevorzugt ist die Sensoreinrichtung dazu vorgesehen und eingerichtet, die Abstände in eine Größe einer Abstellfläche umzusetzen. Hierbei ist die Sensoreinrichtung vorzugsweise dazu vorgesehen und eingerichtet zu ermitteln, ob eine Abstellfläche in der Umgebung des Kraftfahrzeuges groß genug ist, um das Kraftfahrzeug auf dieser Abstellfläche zu parken. Weiterhin ist die Sensoreinrichtung bevorzugt dazu ausgebildet, über die Anzeigeeinrichtung Informationen über eine Abstellfläche anzuzeigen.
  • In einer Variante der Erfindung ist die Funktionseinheit als eine mit der Sensoreinrichtung verbundene Steuerelektronik ausgebildet, die zum automatischen Einparken eines Kraftfahrzeuges eingerichtet und vorgesehen ist.
  • In einem Ausführungsbeispiel der Erfindung ist die Anzeigeeinrichtung an einem Lenkradkranz des Lenkrades angeordnet, der eine Lenkachse des Lenkrades (quer zur Lenkachse) zumindest abschnittsweise umläuft, wobei bevorzugt die Anzeigeeinrichtung in einer Geradeausfahrtstellung des Lenkrades – bezogen auf einen in ein Kraftfahrzeug eingebauten Zustand des Lenkrades – entlang der vertikalen Fahrzeugachse oberhalb der Lenkachse angeordnet ist, und zwar insbesondere in 12 Uhr-Stellung. Die Anzeigeeinrichtung wird also mit Vorteil bevorzugt derart am Lenkradkranz positioniert, dass sie bei Geradeausfahrtstellung des Lenkradkranzes entlang der vertikalen Fahrzeugachse an einem höchsten Punkt des Lenkradkranzes angeordnet ist. Hierdurch kann die Anzeigeeinrichtung besonders leicht von einem Fahrer betrachtet werden, da der Fahrer zum Betrachten der Anzeigeeinrichtung seine Blickrichtung im Vergleich zur Geradeausblickrichtung (parallel zur Fahrzeuglängsachse) nur geringfügig ändern muss. Die Anzeigeeinrichtung befindet sich somit stets im Blickfeld des Fahrers, so dass einfache (deutliche) optische Signale stets wahrgenommen werden können, auch wenn die Anzeigeeinrichtung nicht durch den Fahrer fokussiert wird.
  • In einer weiteren Variante der Erfindung ist zumindest eine am Lenkrad angeordnete Erfassungseinrichtung zum Ermitteln eines Aufmerksamkeitszustandes eines Fahrers eines Kraftfahrzeuges vorgesehen, wobei die Erfassungseinrichtung zum Ansteuern der Anzeigeeinrichtung in Abhängigkeit von dem ermittelten Aufmerksamkeitszustand des Fahrers dient.
  • Der Aufmerksamkeitszustand eines Fahrers lässt sich anhand verschiedener Indikatoren messen, d.h., klassifizieren. Derartige Indikatoren sind z.B. die Blickrichtung des Fahrers, wobei insbesondere von Bedeutung ist, wie lange (zeitlich) die Blickrichtung von der Geradeausblickrichtung abweicht. Dies kann mit Hilfe einer Erfassungseinrichtung ermittelt werden.
  • In einer besonders bevorzugten Variante der Erfindung ist die Erfassungseinrichtung, beispielsweise zur Erfassung der Blickrichtung eines Fahrers, als eine Kamera (z.B. Digitalkamera) ausgebildet. Eine Auswertung eines von der Kamera erfassten Bildausschnitts geschieht mit Hilfe einer geeigneten Bilderkennungssoftware. Alternativ kann es sich bei der Erfassungseinrichtung auch um einen optischen Sensor handeln (beispielsweise eine Kombination aus einem Lichtsender und einem Lichtempfänger).
  • Vorzugsweise ist die Erfassungseinrichtung benachbart zur Anzeigeeinrichtung angeordnet. Dies ist vorteilhaft, da hierdurch die Wahrscheinlichkeit herabgesetzt wird, dass die Erfassungseinrichtung beim Führen des Kraftfahrzeuges durch die Hand eines Fahrers abgedeckt wird, da ein Fahrer in der Regel die Anzeigeeinrichtung, insbesondere eine optische Anzeige, nicht mit seinen Händen abdecken wird, um diese in ihrer Funktionalität nicht einzuschränken.
  • In einer Variante der Erfindung ist vorgesehen, dass die Erfassungseinrichtung am Lenkradkranz angeordnet ist.
  • Besonders bevorzugt ist die Erfassungseinrichtung, beispielsweise in Form einer Kamera, in einer Geradeausfahrtstellung des Lenkrades entlang der vertikalen Fahrzeugachse oberhalb der Lenkachse angeordnet, insbesondere in 12 Uhr-Stellung.
  • Vorzugsweise weist die Anzeigeeinrichtung zumindest zwei Anzeigeelemente auf (z.B. einen Bildschirm und ein benachbartes LED-Feld, wobei ein solches Anzeigeelement auch mehrere LED-Felder umfassen kann. Besonders bevorzugt ist die Erfassungseinrichtung entlang des Lenkradkranzes, d.h., entlang einer Drehrichtung des Lenkradkranzes zwischen den zumindest zwei Anzeigenelementen angeordnet. Vorzugsweise ist hierbei der Abstand zwischen der Erfassungseinrichtung und jeweils einem der zumindest zwei Anzeigeelementen der Anzeigeeinrichtung entlang des Lenkradkranzes kleiner als die Breite zumindest eines der beiden Anzeigeelemente entlang des Lenkradkranzes (d.h., entlang der Drehrichtung des Lenkradkranzes). Die Erfassungseinrichtung weist also eine nur geringe Beabstandung zu zumindest einem der beiden Anzeigeelementen entlang der Drehrichtung auf.
  • In einer weiteren Variante der Erfindung ist eine Mehrzahl von Erfassungseinrichtungen vorgesehen, insbesondere in Form von Kameras (z.B. Digitalkameras), wobei bevorzugt die Erfassungseinrichtungen derart entlang des Lenkradkranzes angeordnet sind, dass zumindest eine der Erfassungseinrichtungen unabhängig von einer Stellung des Lenkrades entlang der vertikalen Fahrzeugachse oberhalb der Lenkachse angeordnet ist.
  • Mit Vorteil kann die eine Erfassungseinrichtung und/oder die weiteren Erfassungseinrichtungen auch dazu verwendet werden, um andere Warn- bzw. Sicherheitseinrichtungen, wie beispielsweise eine Sitzrampe oder einen motorisierten Sicherheitsgurt, abhängig von einem Aufmerksamkeitszustand eines Fahrers zu steuern.
  • In einer Variante der Erfindung weist das Lenkrad einen um die Lenkachse drehbaren Nabenkörper auf, der über zumindest eine Speiche mit dem Lenkradkranz des Lenkrades verbunden ist. Bevorzugt ist ein Bereich des Lenkradkranzes vorgesehen, der die zumindest eine Anzeigeeinrichtung umfasst.
  • Weiterhin ist vorzugsweise ein am Nabenkörper angeordnetes Gassackmodul vorgesehen, mit einem Gassack, der zum Schutz eines Fahrers in einer entlang der Lenkachse verlaufenden Hauptentfaltungsrichtung entfaltbar ist und beim Entfalten quer zur Lenkachse gegen den Bereich des Lenkradkranzes stoßen kann, wobei der Bereich des Lenkradkranzes bevorzugt derart mit dem Gassack zusammenwirkt, dass dieser zum Schutz des Lenkradkranzes und des Gassackes und insbesondere der Anzeigeeinrichtung in Hauptentfaltungsrichtung abgelenkt wird.
  • Vorzugsweise weist der Bereich zum Ablenken eines sich entfaltenden Gassackes eine Ablenkschräge auf, d.h., er ist teilweise bezüglich einer Hauptentfaltungsrichtung des Gassackes, die mit der Lenkachse des Lenkrades zusammenfällt, geneigt. Die Neigung kann derart ausgebildet sein, dass der Gassack unter dem gleichen Winkel auf den Bereich auftrifft (Einfallswinkel) unter dem er auch abgelenkt wird (Ausfallswinkel). Beide Winkel werden hierbei in Bezug auf eine Normale gemessen, die senkrecht auf einem Auftreffbereich des Lenkradkranzes steht, auf den der Gassack beim Entfalten auftrifft.
  • Weiterhin weist der Bereich zum Ablenken des sich entfaltenden Gassackes vorzugsweise eine Oberfläche mit einem niedrigen Reibungskoeffizienten auf, vorzugsweise ist dieser geringer als der Reibungskoeffizient angrenzender Bereiche des Lenkradkranzes. Wesentlich hierbei ist, dass die Oberfläche so gestaltet ist, dass die Reibung zwischen der Oberfläche und dem Gassack möglichst gering ist, der Gassack also leicht an dem Bereich abgleiten kann. In Abhängigkeit des Gassackmaterials kann die Oberfläche des Bereiches, an dem der Gassack abgleiten soll, beispielsweise besonders glatt ausgebildet sein.
  • Die vorstehend beschriebene Formgebung des zum Ablenken des Gassackes dienenden Bereiches des Lenkradkranzes (bzw. die Beschaffenheit der Oberfläche dieses Bereiches) schützt nicht nur den Lenkradkranz und die Anzeigeeinrichtung vor einem sich entfaltenden Gassack, sondern auch den Gassack selbst, was die Sicherheit eines Kraftfahrzeuges weiter verbessert.
  • Besonders bevorzugt ist die Anzeigeeinrichtung als eine optische Anzeige ausgebildet. Hierbei weist die optische Anzeige vorzugsweise zumindest eine LED (Leuchtdiode) auf.
  • Vorzugsweise ist die optische Anzeige weiterhin durch eine Mehrzahl von LEDs gebildet und weist bevorzugt ein LED-Feld auf, dessen LEDs derart ansteuerbar sind, dass (entsprechend der Anzahl der LEDs) grafische Symbole dargestellt werden können. Ein derartiges LED-Feld kann auch zeilenförmig ausgebildet sein.
  • In einer besonders bevorzugten Variante der Erfindung weist die optische Anzeige zumindest einen Bildschirm auf. Hierbei handelt es sich vorzugsweise um ein LCD (Flüssigkristallanzeige). Es können aber auch andere Darstellungstechniken verwendet werden.
  • In einer alternativen Variante ist die Anzeigeeinrichtung als eine akustische Anzeige oder eine haptische Anzeige ausgebildet. Es ist natürlich möglich, optische, akustische und haptische Anzeigen miteinander zu kombinieren. Bei den haptischen Anzeigen handelt es sich beispielsweise um Vibratoren, die bevorzugt am Lenkradkranz angeordnet sind. Damit diese in jeder Griffposition spürbar sind, kann eine solche haptische Anzeige den Lenkradkranz ringförmig umlaufen (in der Drehrichtung des Lenkradkranzes, entlang der der Lenkradkranz drehbar ist). Haptische Anzeigen werden vorteilhaft an denjenigen Bereichen eines Kraftfahrzeug angeordnet, die dauerhaft in Kontakt mit einer Person, insbesondere dem Fahrer sind (Lenkrad, Sitz etc.).
  • Des Weiteren wird ein Verfahren zum Regeln einer Zustandsgröße eines Kraftfahrzeuges vorgeschlagen, bei dem die Zustandsgröße eines Kraftfahrzeuges mittels der Sensoreinrichtung ermittelt wird, und die durch die Sensoreinrichtung ermittelte Zustandsgröße mittels der Anzeigeeinrichtung angezeigt wird, wobei bevorzugt der Grenzwert der Geschwindigkeit als eine Zustandsgröße des Kraftfahrzeuges ermittelt wird.
  • Vorzugsweise wird die Geschwindigkeit des Kraftfahrzeuges mittels eines Tempomats auf den Grenzwert der Geschwindigkeit geregelt, wobei der Tempomat durch Betätigen einer im Bereich des Lenkrades angeordneten Betätigungsvorrichtung aktivierbar ist.
  • Ein momentan gültiger Grenzwert der Geschwindigkeit (Tempolimit) kann hierbei beispielsweise aus einer Datenbank ermittelt oder aktiv sensiert werden, beispielsweise mit einem optischen Sensor. Dieser ermittelte Grenzwert der Geschwindigkeit wird einem Fahrer über die Anzeigeeinrichtung als Vorschlag angezeigt, wobei der Fahrer diesen Vorschlag mittels der Betätigungseinrichtung, beispielsweise per einmaligem Knopfdruck, annehmen kann. In der Folge regelt der Tempomat die Geschwindigkeit des Kraftfahrzeuges auf dieses Tempolimit und zeigt bei einem aktualisierten Tempolimit erneut einen entsprechenden Vorschlag über die Anzeigeeinrichtung an. Weiterhin kann ein angezeigtes Tempolimit über die Betätigungseinrichtung abgelehnt bzw. verändert werden.
  • In einer weiteren Variante des Verfahrens wird als Zustandsgröße die Drehzahl eines Motors des Kraftfahrzeuges ermittelt, wobei vorzugsweise als weitere Zustandsgröße der momentane Gang eines Getriebes des in einem Fahrzustand befindlichen Kraftfahrzeuges ermittelt wird.
  • Eine bevorzugte Variante des Verfahrens sieht weiterhin vor, dass zumindest in Abhängigkeit des in einem Fahrzustand des Kraftfahrzeuges verwendeten Ganges und der momentanen Drehzahl ein zu verwendender Gang automatisch vorgeschlagen wird und über die Anzeigeeinrichtung angezeigt wird.
  • Eine weitere Variante des Verfahrens sieht vor, dass weitere Zustandsgrößen eines Kraftfahrzeuges mittels der Sensoreinrichtung ermittelt werden, wobei bevorzugt als Zustandsgrößen Abstände zwischen einem Kraftfahrzeug und Objekten in einer Umgebung des Kraftfahrzeuges ermittelt werden.
  • Vorzugsweise werden die automatisch ermittelten Abstände in die Größe einer Abstellfläche umgesetzt. D.h., mit Hilfe der Sensoreinrichtung soll die Größe eines Parkplatzes (Abstellfläche) ermittelt werden, bzw., ob die Größe der Abstellfläche ausreicht, um das Auto darauf abzustellen, d.h., zu parken. Bei einer solchen Abstellfläche kann es sich beispielsweise um eine Parklücke zwischen zwei entlang einer Straße abgestellten Fahrzeugen handeln, wobei die Sensoreinrichtung im Vorbeifahren den Abstand zwischen den beiden Fahrzeugen entlang der Straße ermitteln kann und somit automatisch die Größe der Abstellfläche (Parklücke) ermitteln bzw. abschätzen kann.
  • Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel des Verfahrens sieht vor, dass eine freie Abstellfläche durch die Sensoreinrichtung erkannt und vermessen wird, wobei automatisch überprüft wird, ob die Abstellfläche groß genug ist, um das Kraftfahrzeug darauf zu parken. Weiterhin werden dem Fahrer über die Anzeigeeinrichtung die ermittelten Informationen über die sensierte Abstellfläche angezeigt, und zwar insbesondere, ob diese groß genug ist, um das Kraftfahrzeug auf der Abstellfläche abzustellen. Hierbei berücksichtigt die Sensoreinrichtung auch denjenigen Platz, den ein durchschnittlicher Autofahrer zum rangieren benötigt. Weiterhin ist denkbar, dass die Sensoreinrichtung automatisch ausrechnet, wie das Kraftfahrzeug auf die Abstellfläche bewegt werden kann und dies einem Fahrer über die Anzeigeeinrichtung anzeigt.
  • Hierdurch wird der Komfort des Kraftfahrzeuges auf vorteilhafte Weise verbessert. Weiterhin erlaubt die erfindungsgemäße Ermittelung der Abstände zwischen dem Kraftfahrzeug und Objekten in der Umgebung des Kraftfahrzeuges ein sicheres Einparken, da auf Grund der Kenntnis der Ausmaße der Abstellfläche eine Kollisionsgefahr mit einem benachbarten Objekt vermindert ist.
  • Ein Gedanke der Erfindung ist hierbei, dass die Sensoreinrichtung auch für andere Funktionen einsetzbar ist. D.h., während einer normalen Geradeausfahrt oberhalb einer bestimmten (vordefinierbaren) Schwellengeschwindigkeit kann die Sensoreinrichtung dazu verwendet werden, den Abstand zu vorausfahrenden oder entgegenkommenden Fahrzeugen bzw. Hindernissen zu sensieren und eine Kollisionswarnungseinrichtung (z.B. optische, akustische und/oder haptische Anzeige) ansteuern, während bei einer langsamen Fahrt mit einer Geschwindigkeit unterhalb der Schwellengeschwindigkeit dieselbe Sensoreinrichtung dazu verwendet werden kann, potentielle Abstellflächen für das Kraftfahrzeug zu ermitteln und zu vermessen.
  • Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung werden bei der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen anhand der Figuren deutlich werden.
  • Es zeigen:
  • 1 eine perspektivische Darstellung der Blickrichtungen eines Fahrers bei bekannten Kommunikationsinterfaces und bei einer Variante einer erfindungsgemäßen Lenkradbaugruppe, mit einer in einem Lenkradkranz angeordneten Anzeigeeinrichtung,
  • 2 eine Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Lenkradbaugruppe der in der 2 und 3 gezeigten Art, mit einem LCD (Anzeigeeinrichtung) im Lenkradkranz,
  • 3a3d eine Anzeigeeinrichtung (LCD) der in der 2 gezeigten Art, die optische Signale zur Warnung vor einem zu geringem Abstand eines vorausfahrenden Fahrzeuges anzeigt,
  • 4a4c schematische Darstellungen von möglichen Kollisionen mit einem entgegenkommenden Fahrzeug auf einer benachbarten Spur, mit einem Fahrzeug auf einer kreuzenden Spur und mit einem vorausfahrenden Fahrzeug auf der gleichen Fahrspur,
  • 5 perspektivische Darstellung eines Fahrers im Cockpit eines Kraftfahrzeuges, wobei die Aufmerksamkeit des Fahrers durch die erfindungsgemäße Lenkradbaugruppe auf die Straße (Geradeausblickrichtung) gelenkt worden ist,
  • 6 einen Ausschnitt einer Anzeigeeinrichtung, die ein optischen Signal für eine Kurvengeschwindigkeitswarnung anzeigt,
  • 7 einen Ausschnitt einer Anzeigeeinrichtung, die ein optisches Warnsignal zur Warnung vor einem Überfahren eines Stoppschildes anzeigt,
  • 8 eine Abwandlung einer Lenkradbaugruppe der in der 2 gezeigten Art,
  • 9 eine Abwandlung einer Lenkradbaugruppe der in der 8 gezeigten Art,
  • 10 eine schematische Schnittdarstellung eines Lenkrades einer erfindungsgemäßen Lenkradbaugruppe, mit einem Bereich zum Ablenken eines sich entfaltenden Gassackes,
  • 11 eine schematische Schnittdarstellung eines Lenkradkranzes des in der 10 gezeigten Lenkrades, und
  • 12 eine schematische Schnittdarstellung einer Abwandlung des in der 11 gezeigten Lenkradkranzes.
  • 2 zeigt eine Draufsicht auf eine Lenkradbaugruppe 4 mit einem Lenkrad 5a, das einen Lenkradkranz 5 und einen Nabenkörper 6 aufweist, der über drei Speichen 7 mit dem Lenkradkranz 5 verbunden ist.
  • Der Nabenkörper 6 ist um eine Lenkachse D drehbar gelagert, die senkrecht auf der Papierebene steht und wird von dem ringförmig ausgebildeten Lenkradkranz 5 quer zur Lenkachse D entlang einer Drehrichtung R des Lenkradkranzes 5 umlaufen. Die drei Speichen 7 sind im Wesentlichen T-förmig angeordnet, wobei – bezogen auf einen Einbauzustand des Lenkrades 5a – in einer Geradeausfahrtstellung des Lenkradkranzes 5 eine der drei Speichen 7 im Wesentlichen entlang der vertikalen Fahrzeugachse z verläuft (das Lenkrad 5a kann zur vertikalen Fahrzeugachse z geneigt sein, bzw. eine verstellbare Neigung aufweisen), während die beiden anderen Speichen 7 horizontal in entgegen gesetzter Richtung vom Nabenkörper 6 abstehen und den Lenkradkranz 5, bezogen auf seine Geradeausfahrtstellung, in eine oberhalb der Lenkachse D verlaufende Hälfte und eine unterhalb der Lenkachse D verlaufende Hälfte unterteilen.
  • Die Lenkradbaugruppe 4 weist eine Anzeigeeinrichtung 8 in Form einer optischen Anzeige zum Anzeigen von Fahrinformationen auf. Eine erstes Anzeigeelement der Anzeigeeinrichtung 8 ist als ein rechteckförmiger Bildschirm 3 ausgebildet, und zwar als ein LCD (Flüssigkristallanzeige), der in der 2 gezeigten Geradeausfahrtstellung des Lenkradkranzes 5 in der oberen Hälfte des Lenkradkranzes 5 angeordnet ist, und zwar im Wesentlichen derart, dass er bezogen auf die Geradeausfahrtstellung des Lenkradkranzes am höchsten Punkt (bezogen auf die vertikale Fahrzeugachse z) des Lenkradkranzes 5 angeordnet ist, d.h., in 12 Uhr-Stellung. Hierbei ist der Bildschirm 3 in eine einem Fahrer zugewandte Oberseite des Lenkradkranzes 5 eingelassen, so dass er dem Fahrer entlang der Fahrzeuglängsachse x gegenüberliegt und diesem zugewandt ist.
  • Der Bildschirm 3 ist entlang des Lenkradkranzes 5, d.h., entlang der Drehrichtung R des Lenkradkranzes 5, zwischen zwei weiteren Anzeigeelemente der Anzeigeeinrichtung 8 angeordnet, die jeweils aus fünf LED-Feldern 2 gebildet sind. Die LED-Felder 2 sind entlang der Drehrichtung R längs erstreckt (zeilenförmig) ausgebildet, wobei in der Geradeausfahrtstellung des Lenkradkranzes 5 die jeweils fünf LED-Felder 2 entlang der vertikalen Fahrzeugachse z übereinander angeordnet sind und zu einem äußeren umlaufenden Rand 9 des Lenkradkranzes 5 hin (entlang der Drehrichtung R) breiter werden, d.h., die Längserstreckung der LED-Felder 2 entlang der Drehrichtung R wächst mit zunehmenden radialen Abstand zum Nabenkörper 6 des Lenkrades 5a.
  • 8 zeigt eine Draufsicht einer Abwandlung des in der 2 gezeigten Lenkrades 5 bei dem sich im Unterschied zur 2 ein weiteres bogenförmig ausgebildetes LED-Feld 1 entlang eines äußersten (entlang einer senkrecht auf der Drehachse D stehenden radialen Richtung) umlaufenden Randes 9 des Lenkradkranzes 5 erstreckt, und zwar im Wesentlichen über die gesamte obere Hälfte des Lenkradkranzes 5. Das LED-Feld 1 ist entlang der Drehrichtung R in drei etwa gleich lange Segmente 1b, 1a und 1c unterteilt, wobei das mittlere Segment 1a entlang der vertikalen Fahrzeugachse z (bei Geradausfahrtstellung des Lenkradkranzes 5) oberhalb des Bildschirmes 3 und der LED-Felder 2 (jeweils vier zu beiden Seiten des Bildschirmes 3 entlang der Drehrichtung R) angeordnet ist. Jedes dieser Segmente 1a, 1b und 1c ist zur Anzeige von Fahrinformationen separat ansteuerbar.
  • 9 zeigt eine weitere Abwandlung der in der 8 gezeigten Lenkradbaugruppe 4, bei der im Unterschied zur 8 kein Bildschirm 3 vorgesehen ist (dieser kann natürlich auch hier verwendet werden) und das weitere LED-Feld 1 lediglich über das mittlere Segment 1a verfügt. Weiterhin ist keine Kamera 10 vorgesehen, kann aber auch hier eingesetzt werden. Zusätzlich sind an einander abgewandten Seiten der LED-Felder 2 jeweils vier zusätzliche LED-Felder 11 angeordnet, die quer zur Drehrichtung R auf der Oberseite des Lenkradkranzes 5 angeordnet sind. Diese zusätzlichen LED-Felder 11 können separat angesteuert werden und dienen insbesondere zum Anzeigen von Warnsignalen, die auf ein Verlassen der Fahrspur (quer zur Fahrtrichtung) hinweisen. Wird beispielsweise die Fahrspur über die rechte Markierung (in Fahrtrichtung) der Fahrspur verlassen, wird dies durch einen Sensor festgestellt und an eine Steuerelektronik übermittelt, die entsprechend eines der zusätzlichen LED-Felder 11 auf der rechten Seite (bezogen auf die Fahrtrichtung) des Lenkradkranzes 5 aktiviert. Je nachdem, wie weit das Fahrzeug die Spur verlässt, können weitere zusätzliche LED-Felder 11 auf der rechten Seite des Lenkradkranzes 5 aktiviert werden.
  • Ein Fahrer gilt als aufmerksam oder als in einem Aufmerksamkeitszustand befindlich, wenn er den umgebenden Verkehr und die Umgebung beobachtet. Zum Erfassen eines Aufmerksamkeitszustandes des Fahrers ist gemäß 2 bzw. 8 eine Erfassungseinrichtung 10 in Form einer Kamera entlang der Drehrichtung R zwischen dem Bildschirm 3 und den übereinander angeordneten LED-Feldern 2 angeordnet, die ihrerseits bezogen auf die Geradeausfahrtrichtung (aus Sicht eines Fahrers) auf der rechten Seite des Bildschirmes 3 angeordnet sind.
  • Ein wichtiger Indikator für den Aufmerksamkeitszustand des Fahrers sind z.B. seine Blickrichtung und seine Augenstellung. Der Aufmerksamkeitszustand kann hierbei beispielsweise anhand der Abweichung der Blickrichtung von der Geradeausblickrichtung (Beobachtung der vorausfahrenden Verkehrsteilnehmer) und/oder der Augenstellung (offen, geschlossen) klassifiziert werden. Sowohl die Blickrichtung als auch die Augenstellung können durch die Kamera 10 erfasst werden und daher zur Steuerung der vorstehend beschriebenen Anzeigeelemente der Anzeigeeinrichtung 8 verwendet werden.
  • Hierbei ist vorgesehen, dass die Anzeigeelemente der Anzeigeeinrichtung 8 zur Warnung eines Fahrers vor seiner mangelnden Aufmerksamkeit (z.B. wenn die Augen des Fahrers länger als eine vordefinierbare Zeitspanne geschlossen sind und/oder die Blickrichtung des Fahrers länger als eine bestimmte Zeitspanne von einer Geradeausblickrichtung abweicht) aktiviert werden.
  • Zur Steigerung der visuellen Wahrnehmbarkeit mittels der Anzeigeelemente erzeugter Warnsignale ist insbesondere vorgesehen, dass die LED-Felder 2 oder das weitere LED-Feld 1 zum Aufleuchten in verschiedenen Frequenzen und/oder Intensitäten, d.h., Helligkeitsstufen vorgesehen und eingerichtet sind. Alternativ oder zusätzlich können zur Warnung des Fahrers mittels des Bildschirmes 3 Texte und/oder Symbole angezeigt werden.
  • Weiterhin können zum Warnen des Fahrers haptische Signale dienen, die gemäß 2 mittels im Lenkradkranz 5 angeordneter Vibratoren 12 erzeugbar sind. Damit die mittels der Vibratoren 12 erzeugten haptischen Signale in jeder erdenklichen Griffposition für einen Fahrer spürbar sind, sind sie entlang der Drehrichtung R am Lenkradkranz 5 verteilt angeordnet oder erstrecken sich alternativ längs der Drehrichtung R über einen gesamten Umfang des Lenkradkranzes 5. Derartige Vibratoren 12 können auch in einem dem Fahrer zugeordneten Sitz eines Kraftfahrzeuges verwendet werden. Ein Einsatz haptischer Anzeigen in Form im Lenkradkranz 5 angeordneter Vibratoren 12 ist insbesondere zum Warnen eines Fahrers vor dem seitlichen Verlassen einer Fahrspur vorgesehen. Weiterhin können zum Warnen des Fahrers natürlich auch akustische Signale dienen.
  • Die Anzeigeeinrichtung 8 der Lenkradbaugruppe 4 ist auf Grund ihrer Anordnung am Lenkradkranz 5 stets im Gesichtsfeld eines Fahrers präsent. Es ist bekannt, dass bei Verwendung eines herkömmlichen Navigationssystems mit einem bekannten, an der Mittelkonsole unterhalb des Armaturenbrettes angeordneten Kommunikationsinterface 13 gemäß 1, lediglich etwa 18% der Fahrzeit das Kommunikationsinterface 13 (Kombination aus optischer Anzeige und Bedieneinheit) betrachtet wird, während ein durchschnittlicher Fahrer etwa 72% der Fahrtzeit in die Geradeausfahrtrichtung blickt (Geradeausblickrichtung), so dass die Anzeigeeinrichtung 8 der Lenkradbaugruppe 4 rund 72% der Fahrzeit im Gesichtsfeld eines Fahrers liegt. Hierdurch lässt sich ein Fahrer in gefährlichen Situationen besser über die Anzeigeeinrichtung 8 warnen und informieren, wobei gleichzeitig die Aufmerksamkeit weniger vom umgebenden Verkehrsgeschehen abgezogen wird, da die Anzeigeeinrichtung 8 zentraler im Gesichtfeld gelagert ist als ein bekanntes zentrales Kommunikationsinterface 13. Im Ergebnis können Unfälle durch rechtzeitiges Warnen eines Fahrers vermieden bzw. effektiver vermindert werden.
  • Weiterhin weist die Anzeigeeinrichtung 8 der Lenkradbaugruppe 4 gegenüber einem bekannten HUD 16 (head up display, d.h., auf die Frontscheibe eines Kraftfahrzeuges projizierte Anzeige) gemäß 1 den Vorteil auf, dass sie weniger stark durch Umwelteinflüsse (z.B. direkte Sonneneinstrahlung entgegen der Geradeausfahrtrichtung) beeinträchtigt wird.
  • Weiterhin weist die Lenkradbaugruppe 4 gemäß 2 Betätigungseinrichtungen auf, die in den 8 und 9 nicht gezeigt sind. Hierbei handelt es sich um zwei Betätigungshebel 17, die jeweils an den horizontal verlaufenden Speichen 7 der Lenkradbaugruppe 4 derart ausgebildet und angeordnet sind, dass sie durch einen Fahrer, z.B. per Daumendruck, entlang der Fahrzeuglängsachse x betätigbar sind. Mittels dieser Betätigungshebel 17 kann beispielsweise ein Fahrtrichtungsanzeiger eines Kraftfahrzeuges aktiviert bzw. deaktiviert werden. Weiterhin weist jede der beiden horizontal verlaufenden Speichen 7 (horizontal bezogen auf die Geradeausfahrtstellung des Lenkradkranzes 5) jeweils ein wippenartiges Betätigungselement 18 auf, dass an zwei einander gegenüberliegenden Enden betätigbar ist, und zwar durch ein Drücken entlang der Fahrzeuglängsachse x. Hiermit kann in einem auf dem Bildschirm 3 angezeigten Menü eine Auswahl getroffen werden, indem beispielsweise ein Auswahlbereich (cursor) mit einem der beiden Betätigungselemente 18 nach oben bzw. nach unten (entlang der vertikalen Fahrzeugachse z bei Geradeausfahrtstellung des Lenkradkranzes 5) bewegbar wird (scrollen), während mit dem jeweils anderen Betätigungselement 18 eine Bewegung des Auswahlfeldes nach links bzw. rechts erfolgen kann (von einem Fahrer aus gesehen bei Geradeausfahrtstellung des Lenkradkranzes 5).
  • Weiterhin befindet sich auf jeder der beiden horizontalen Speichen 7 ein einfacher Druckschalter 19, wobei der eine der beiden Druckschalter 19 vorzugsweise dazu verwendet wird, einen bestimmte Auswahl zu bestätigen, während der andere dazu dient, eine durch die Anzeigeeinrichtung 8 angezeigte Auswahl oder Option abzulehnen.
  • Die vertikal übereinander angeordneten LED-Felder 2 der Anzeigeeinrichtung 8 gemäß den 2, 8 und 9 der Lenkradbaugruppe 4 werden vorzugsweise für Kollisionswarnungen bzw. Abstandssignale verwendet. Hierbei werden zumindest drei Fälle voneinander unterschieden. Zunächst kann bei einem vorausfahrenden Fahrzeug 15 auf derselben Fahrspur gemäß der 4c der Abstand zu diesem Fahrzeug 15 mittels der LED-Felder 2 gemäß 3a bis 3d angezeigt werden, wobei beim Unterschreiten eines bestimmten Abstandes zunächst die näher zum Nabenkörper 6 gelegenen LED-Felder 2 zu beiden Seiten des Bildschirms 3 aktiviert werden (3a) und dann sukzessive beim Unterschreiten weiterer (jeweils kleinerer) Abstände die entlang der vertikalen Fahrzeugachse z – bezogen auf eine Geradeausfahrtstellung des Lenkrades – darüber angeordneten LED-Felder 2 (3b bis 3c). Bei akuter Kollisionsgefahr werden die – bezogen auf eine Geradeausfahrtstellung des Lenkradkranzes 5 – entlang der vertikalen Fahrzeugachse z obersten LED-Felder 2 (3d) bzw. bei einem Lenkrad 5 der in der 8 oder 9 gezeigten Art bevorzugt das weitere LED-Feld 1 am äußeren umlaufen Rand 9 des Lenkradkranzes 5 aktiviert. Vorzugsweise ist das oberste LED-Feld 2 bzw. das weitere LED-Feld 1 dazu ausgebildet, zur vorstehend beschriebenen Warnung eines Fahrers ein rotes Licht auszusenden.
  • Eine derartige Kollisionswarnung wird auch bei einem entgegenkommenden Fahrzeug 20 angezeigt, das gemäß der 4a von einer benachbarten Spur auf diejenige Fahrspur wechselt, die das Kraftfahrzeug 14 mit der Lenkradbaugruppe 4 befährt. Weiterhin werden solche Warnsignale, auch bei einer drohenden Seitenkollision mit einem die Fahrspur des Kraftfahrzeuges 14 kreuzenden Fahrzeug 21 gemäß der 4b aktiviert.
  • Über den Bildschirm 3 können auch Kurvengeschwindigkeitswarnungen angezeigt werden. Hierbei bestimmt eine Sensorik die Krümmung einer vorausliegenden Kurve und errechnet daraus eine Maximalgeschwindigkeit, mit der die Kurve noch gefahrlos durchfahren werden kann. Liegt die Geschwindigkeit des Kraftfahrzeuges darüber, wird die Kurvengeschwindigkeitswarnung, beispielsweise in Form eines Piktogramms gemäß 9, aktiviert.
  • Weiterhin können über den Bildschirm 3 der Lenkradbaugruppe 4 durch ein Navigationssystem ermittelte Informationen, z.B. eine Fahrtroute, dargestellt werden. Insbesondere vor einem Abbiegen kann über den Bildschirm 3, z.B. durch Anzeigen eines in die künftige Fahrtrichtung weisenden Pfeiles gemäß 2, eine Fahrtrichtungsänderung angezeigt werden.
  • Weiterhin ist vorgesehen, dass eine Sensorik, beispielsweise eine Kamera, Stoppschilder in einer Kraftfahrzeugsumgebung erkennt. Diese werden auf dem Bildschirm 3 als ein Piktogramm gemäß 7 angezeigt, wobei gegebenenfalls eine Bremswarnung, beispielsweise über das weitere LED-Feld 1 oder eines der LED-Felder 2 angezeigt wird. Vorzugsweise ist das weitere LED-Feld 1 bzw. eines der LED-Felder 2 dazu ausgebildet zu diesem Zweck ein rotes Licht auszusenden.
  • Die Anzeigeeinrichtung 8, insbesondere der Bildschirm 3, können natürlich auch dazu dienen, einen Reifendruck eines Kraftfahrzeuges sowie den Benzinstand eines Tanks eines Kraftfahrzeuges anzuzeigen und/oder bei einem mangelndem Reifendruck bzw. einem Benzinmangel eine entsprechende Warnung bzw. einen Hinweis anzuzeigen. Mit Vorteil kann ein Fahrer über den Bildschirm 3 auch daran erinnert werden sich anzuschnallen.
  • Besonders vorteilhaft kann gemäß 2 und 8 über den Bildschirm 3 ein z.B. durch eine Übertragungseinheit U (in der 8 nicht gezeigt) an die Lenkradbaugruppe 4 übertragener Grenzwert der Geschwindigkeit eines Kraftfahrzeuges (Tempolimit) dargestellt werden, der mittels einer dafür vorgesehenen Sensoreinrichtung E ermittelbar ist, die im oder am Kraftfahrzeug angeordnet ist. Die Sensoreinrichtung E kann hierbei den Grenzwert der Geschwindigkeit mittels optischer Sensoren von entlang einer Fahrtroute angeordneten Hinweisschildern ablesen. Alternativ oder zusätzlich ist die Sensoreinrichtung E dazu ausgebildet, den aktuellen Grenzwert der Geschwindigkeit aus einer GPS-Datenbank, in der derartige Informationen gespeichert sind, auslesen.
  • Ein aktuell durch die Sensoreinrichtung E ermittelter Grenzwert der Geschwindigkeit wird einem Fahrer zunächst über den Bildschirm 3 angezeigt. Der Fahrer kann sich nun entscheiden, ob er den vorgeschlagenen Grenzwert der Geschwindigkeit annimmt und somit an einen Tempomat übergibt, der in der Folge die Geschwindigkeit des Fahrzeuges auf den angenommen Grenzwert der Geschwindigkeit begrenzt bzw. regelt oder ob er den aktuell ermittelten Grenzwert der Geschwindigkeit ablehnt.
  • Zur Annahme bzw. zum Ablehnen des Vorschlages dient die mit dem Tempomat und der Anzeigeeinrichtung gekoppelte Betätigungseinrichtung 17, 18, 19 der Lenkradbaugruppe 4, wobei bevorzugt durch einmaliges Betätigen der Betätigungseinrichtung 17, 18, 19, beispielsweise durch Drücken eines der beiden Druckschalter 19, der ermittelte Grenzwert der Geschwindigkeit angenommen wird.
  • Der Fahrer hat auch die Möglichkeit, den ihm über den Bildschirm vorgeschlagenen Grenzwert der Geschwindigkeit mittels der Betätigungseinrichtung zu verändern, d.h., zu erhöhen oder herabzusetzen. Hierzu können beispielsweise die Betätigungshebel 17 und/oder die Betätigungselemente 18 eingerichtet und vorgesehen sein.
  • Weiterhin kann mittels der Betätigungseinrichtung 17, 18, 19 ein vom Tempomat vorgesehener Toleranzbereich des Grenzwertes der Geschwindigkeit betragsmäßig eingestellt und aktiviert werden. Der Toleranzbereich ist derjenige Geschwindigkeitsbereich, um den die Geschwindigkeit des Kraftfahrzeuges von dem ermittelten Grenzwert der Geschwindigkeit abweichen soll. So kann der Fahrer z.B. einstellen, dass der von außen an die Anzeigeeinrichtung übermittelte Grenzwert der Geschwindigkeit immer um 10% überschritten werden soll.
  • Weiterhin ist der Bildschirm 3 zur Anzeige der momentanen Umdrehungszahl des Motors und/oder des verwendeten Ganges des Getriebes eines Kraftfahrzeuges ausgebildet.
  • Bei diesem Ausführungsbeispiel ist die Sensoreinrichtung E dazu eingerichtet und vorgesehen die momentane Umdrehungszahl und den aktuellen Gang des Kraftfahrzeuges zu ermitteln.
  • Eine Funktionseinheit in Form einer Auswerteelektronik errechnet aus der ermittelten Drehzahl in Abhängigkeit des momentanen Ganges einen Vorschlag für einen zu verwendenden Gang, der über den Bildschirm 3 angezeigt und beispielsweise per Knopfdruck (Druckschalter 19) durch einen Fahrer angenommen bzw. abgelehnt werden kann. Der Vorschlag kann von weiteren Parametern abhängen, die über die Betätigungseinrichtung 17, 18, 19 der Lenkradbaugruppe 4 einstellbar sein können (z.B. gewünschter Fahrstil wie sportlich, sparsam etc.)
  • Weiterhin kann der Bildschirm 3 auch vorteilhaft dazu verwendet werden, einem Fahrer anzuzeigen, mit welchem Manöver er in eine ausgewählte Parklücke (Abstellfläche) einparken kann. Diese wird hierzu, beispielsweise im Vorbeifahren, von der Sensoreinrichtung E vermessen und klassifiziert, d.h., es wird automatisch festgestellt, ob ein Einparken von der Größe der Abstellfläche her möglich ist.
  • 10 zeigt im Zusammenhang mit 11 und 12 eine ausschnitthafte schematische Schnittdarstellung eines Lenkrades 5a einer Lenkradbaugruppe 4 der in den 2, 8 und 9 gezeigten Art, mit einem Lenkradkranz 5 des Lenkrades 5a, der den Nabenkörper 6 quer zur Lenkachse D ringförmig umläuft. Die Lenkachse D liegt jeweils in der Schnittebene der 10 bis 12.
  • Der Nabenkörper 6 bildet eine Aufnahme für ein Gassackmodul, das einen Gassack G aufweist (ein Teil des Gassackes G ist durch eine gestrichelte Linie in der 10 angedeutet), der in einer mit der Lenkachse D zusammenfallenden Hauptentfaltungsrichtung zum Schutz eines Fahrers entfaltbar ist. Hierzu wird der Gassack G mittels eines nicht gezeigten Gasgenerators des Gassackmoduls aufgeblasen, wobei der Gassack G eine nicht gezeigte Abdeckkappe des Nabenkörpers 6 durchstößt bzw. absprengt und sich entlang der Hauptentfaltungsrichtung zum Schutz eines Fahrers, d.h., zwischen dem Lenkrad 5a und dem Fahrer, entfaltet. Der Gassack G kann im aufgeblasenen Zustand symmetrisch zur Lenkachse D bzw. zur Hauptentfaltungsrichtung ausgebildet sein und weist dabei sowohl eine räumliche Ausdehnung entlang der Lenkachse D als auch quer zur Lenkachse D auf. Durch ein Befüllen mit durch den Gasgenerator bereitgestelltem Gas wird der Gassack G zur Entfaltung gebracht, wobei er sich quer zur Lenkachse D ausdehnt und gegen einen Bereich B des Lenkradkranzes 5 stoßen kann, der der Lenkachse D quer zur Lenkradachse D gegenüberliegt. Dies kann beispielsweise geschehen, wenn sich der Gassack G nicht frei entfalten kann, also z.B. in Situationen, in denen sich der Fahrer entlang der Lenkachse D zu dicht vor dem Lenkrad 5 befindet (oop-Situation).
  • Um eine Um- bzw. Ablenkung eines auf den Bereich B auftreffenden Gassackes G sicherzustellen, und zwar derart, dass der Gassack G den Lenkradkranz 5, insbesondere die am Lenkradkranz 5 bzw. dem Bereich B angeordnete Anzeigeeinrichtung 8, nicht beschädigt, weist der Bereich B eine Ablenkschräge auf, d.h., er ist bezüglich der Lenkachse D geneigt. Diese Neigung ist derart ausgebildet, dass der Gassack G unter einem Einfallswinkel auf den Bereich B auftrifft, der einem Ausfallswinkel, unter dem er durch den Bereich B abgelenkt wird, betragsmäßig im Wesentlichen gleicht. Damit dies über einen möglichst großen Bereich entlang einer den Lenkradkranz 5 quer zur Drehrichtung R ringförmig umlaufenden Umfangsrichtung U möglich ist, weist der Bereich B zusätzlich eine konvexe Krümmung auf.
  • Zusätzlich weist der Bereich B eine dem Nabenkörper 6 und gegebenenfalls einem Fahrer zugewandte Oberfläche O auf, die derart beschaffen ist, dass der Gassack G leicht an ihr abgleiten kann (geringe Reibung). Weiterhin kann der Bereich B auf eine Umgebung der Anzeigeeinrichtung 8 beschränkt sein und sich in Drehrichtung R und/oder in Umfangsrichtung U entlang der Anzeigeeinrichtung 8 erstrecken. Er kann aber auch den Lenkradkranz 5 bzw. die Lenkachse D entlang der Drehrichtung R ringförmig umlaufen.
  • Der wie vorstehend beschrieben ausgeformte Bereich B des Lenkradkranzes 5 kann an einem oder mehreren Schalenelementen S ausgebildet sein, die an einer dem Nabenkörper 6 zugewandten Innenseite 1 des Lenkradkranzes 5 angeordnet sind.
  • In einer Schnittebene, in der die Lenkachse D liegt, weisen diese Schalenelemente S eine Kontur auf, die im Bereich der Anzeigeeinrichtung 8 von den Konturen zur Anzeigeeinrichtung 8 entlang der Drehrichtung R beabstandeter Abschnitte des Lenkradkranzes 5 abweichen. Es ist aber auch möglich, dass die Konturen im Bereich der Anzeigeeinrichtung 8 mit den übrigen Konturen der Lenkradkranzabschnitte, die zur Anzeigeeinrichtung 8 entlang der Drehrichtung R beabstandet sind, im Wesentlichen identisch übereinstimmen. Alternativ zu den Schalenelementen S kann an dem Lenkradkranz 5 entlang der Anzeigeeinrichtung 8 auch eine Umschäumung des Lenkradkranzes 5 vorgesehen sein, die einen entsprechend ausgebildeten Bereich B zum Umlenken des Gassackes G aufweist.
  • Das in der 11 gezeigte Schalenelement S weist in dem dem Nabenkörper 6 sowie einem Fahrer zugewandten Bereich B des Schalenelementes S eine konvexe Wölbung auf, die stärker gekrümmt ist als ein dem Bereich B zugewandter und gegenüberliegender Bereich des Lenkradkranzes 5, wobei im Gegensatz zur 12 das im Querschnitt u-förmige Schalenelement S gemäß der 11 im Bereich B eine stärkere Krümmung aufweist als in einem dem Bereich B entlang der Lenkachse D gegenüberliegenden Bereich des Schalenelementes S. Hierdurch besitzt das in der 11 gezeigte Schalenelement S entlang der Lenkachse D eine geringere maximale Breite als der Lenkradkranz 5, so dass dieser entlang der Lenkachse D über das Schalenelement S hinausragt.
  • Die in der 12 gezeigte Abwandlung des Schalenelementes S ist ebenfalls im Querschnitt u-förmig ausgebildet, d.h., konvex gekrümmt und entlang einer quer zur Lenkachse D verlaufenden Achse symmetrisch ausgebildet, wobei die maximale Breite dieses Schalenelementes S mit der des Lenkradkranzes 5 entlang der Lenkachse D betragsmäßig übereinstimmt. An den freien Enden des Schalenelementes S ist eine äußere dem Lenkradkranz 5 abgewandte Oberfläche des Schalenelementes S bündig in eine äußere (nach außen weisende) Oberfläche des Lenkradkranzes 5 eingepasst und verläuft tangential zu dieser, so dass ein glatter Übergang zwischen dem Schalenelement S und dem Lenkradkranz 5 sichergestellt ist. Dies ist vorteilhaft, da hierdurch von vorneherein Kanten vermieden werden, die den Gassack G beim Auftreffen auf den Bereich B beschädigen könnten.
  • Entscheidend ist, dass beide Ausführungsformen des Schalenelementes S eine Wölbung derart aufweisen, dass der bezüglich der Lenkachse D geneigte (und quer zur Lenkachse D gekrümmte) Bereich B ausgebildet wird, der ein Ablenken bzw. Umlenken des sich entfaltenden Gassackes G sicherstellt. Es ist vorteilhaft, wenn die u-förmige Querschnittskontur der Schalenelemente S gemäß der 11 bzw. 12 eine verrundete, im Wesentlichen auf den Nabenkörper 6 weisenden Spitze K aufweist, d.h., einen konvex gekrümmten Bereich aufweist, der dem Nabenkörper 6 zugewandt ist und die größte Krümmung der Querschnittskontur aufweist (die u-förmige Querschnittkontur des Schalenelementes S kann bspw. eine Halbellipse sein), wobei der Bereich B des Schalenelementes S entlang der Lenkachse D zwischen dieser Spitze K und einem Fahrer angeordnet ist. Hierdurch kann der sich entfaltende Gassack G vorteilhaft entlang der Lenkachse D durch den Bereich B abgelenkt werden.
  • Weiterhin können das oder die Schalenelemente S die Anzeigeinrichtung 8 teilweise oder vollständig überdecken und bei einer optischen Anzeigeeinrichtung 8 transparent ausgebildet sein. Alternativ hierzu können die Schalenelemente S entlang des Lenkradkranzes 5 rechts und links von einer am Lenkradkranz 5 angeordneten Anzeigeinrichtung 8 angeordnet sein, d.h., diese entlang des Lenkradkranzes 5 umgeben. Hierdurch wird die Anzeigeeinrichtung 8 geschützt, da die Schalenelemente S gemäß 11 und 12 im Bereich B vom Lenkradkranz 5 abstehen und somit über eine in dem Lenkradkranz 5 angeordnete bzw. dort eingelassene Anzeigeeinrichtung 8 hinausragen, d.h., zwischen der Anzeigeeinrichtung 8 und einem sich entfaltenden Gassack G angeordnet sind. Diese Schutzfunktion wird durch die Neigung des Bereiches B in Bezug auf die Lenkachse D (d.h., der Bereich B bildet eine Ablenkschräge) und die Krümmung des Bereichs B, die ein Um- bzw. Ablenken eines sich entfaltenden Gassackes G gewährleistet, unterstützt.

Claims (56)

  1. Lenkradbaugruppe für ein Kraftfahrzeug, mit: – einem Lenkrad (5a), und – einer am Lenkrad (5a) angeordneten Anzeigeeinrichtung (8), die mit einer an dem Kraftfahrzeug anzuordnenden Sensoreinrichtung (E) zum Ermitteln mindestens einer Zustandsgröße eines Kraftfahrzeuges in Wirkverbindung steht und die zum Anzeigen der mittels der Sensoreinrichtung (E) ermittelten Zustandsgröße vorgesehen ist, wobei mit der Sensoreinrichtung (E) eine Funktionseinheit des Kraftfahrzeuges zum Weiterleiten oder Umwandeln von Energie und/oder Informationen gekoppelt ist und die Funktionseinheit dazu eingerichtet und vorgesehen ist, einem Fahrer über die Anzeigeeinrichtung (8) einen Vorschlag für eine Einstellung einer Zustandsgröße des Kraftfahrzeuges anzuzeigen, und wobei der Funktionseinheit eine Betätigungseinheit (17, 18, 19) des Kraftfahrzeuges zugeordnet ist, mit der gemäß des Vorschlages der Funktionseinheit die Zustandsgröße einstellbar ist.
  2. Lenkradbaugruppe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Betätigungseinrichtung (17, 18, 19) am Lenkrad (5a) angeordnet ist.
  3. Lenkradbaugruppe nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Einstellung der Zustandsgröße eine Bestätigung oder eine Änderung der Zustandsgröße umfasst.
  4. Lenkradbaugruppe nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Betätigungseinrichtung (17, 18, 19) zur Annahme und Ablehnung des Vorschlages durch Einwirken auf die Betätigungseinrichtung (17, 18, 19) ausgebildet und vorgesehen ist.
  5. Lenkradbaugruppe nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Betätigungseinrichtung (17, 18, 19) zur Annahme oder Ablehnung des Vorschlages per einmaliger Betätigung der Betätigungseinrichtung (17, 18, 19) ausgebildet und vorgesehen ist.
  6. Lenkradbaugruppe nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Vorschlag mittels der Betätigungseinrichtung (17, 18, 19) veränderbar ist.
  7. Lenkradbaugruppe nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Funktionseinheit einen vordefinierbaren Zeitraum vorsieht, innerhalb dessen die Betätigungseinrichtung (17, 18, 19) zur wirksamen Annahme des Vorschlages betätigt werden muss.
  8. Lenkradbaugruppe nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Funktionseinheit als ein Tempomat ausgebildet ist.
  9. Lenkradbaugruppe nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Zustandsgröße eine Geschwindigkeit eines Kraftfahrzeuges ist.
  10. Lenkradbaugruppe nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Vorschlag einen durch die Sensoreinrichtung (E) ermittelten Grenzwert der Geschwindigkeit zur Annahme stellt, wobei die Annahme des Vorschlages die Begrenzung der Geschwindigkeit des Kraftfahrzeuges auf den Grenzwert der Geschwindigkeit durch den Tempomat bewirkt.
  11. Lenkradbaugruppe nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Zustandsgröße ein Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug ist.
  12. Lenkradbaugruppe nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Vorschlag einen Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug zur Annahme stellt, wobei die Annahme des Vorschlages die Regelung der Geschwindigkeit des Kraftfahrzeuges durch den Tempomat derart bewirkt, dass der Abstand konstant gehalten wird.
  13. Lenkradbaugruppe nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Funktionseinheit einen mittels der Betätigungseinrichtung (17, 18, 19) aktivierbaren Toleranzbereich vorsieht, um den die Zustandsgröße einen Grenzwert der Zustandgröße unterschreiten und/oder überschreiten soll.
  14. Lenkradbaugruppe nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Sensoreinrichtung dazu vorgesehen und eingerichtet ist, einen Grenzwert der Zustandsgröße von einer Anzeige in einer Umgebung eines Kraftfahrzeuges abzulesen.
  15. Lenkradbaugruppe nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Sensoreinrichtung dazu vorgesehen und eingerichtet ist, einen Grenzwert der Zustandsgröße aus einem in einer Umgebung eines Kraftfahrzeuges angeordneten Informationsspeicher auszulesen.
  16. Lenkradbaugruppe nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Sensoreinrichtung dazu vorgesehen und eingerichtet ist einen Grenzwert der Zustandsgröße aus einer Datenbank, insbesondere eine GPS-Datenbank, auszulesen.
  17. Lenkradbaugruppe nach einem der vorangegangenen Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Übertragungseinheit (U), die zum Übertragen von Ausgangssignalen der Sensoreinrichtung (E) zur Anzeigeeinrichtung (8) dient.
  18. Lenkradbaugruppe nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Zustandsgröße eine momentane Drehzahl eines Motors des Kraftfahrzeuges ist.
  19. Lenkradbaugruppe nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Sensoreinrichtung (E) zum Ermitteln des momentanen Ganges eines Getriebes des Kraftfahrzeuges ausgebildet ist.
  20. Lenkradbaugruppe nach Anspruch 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, dass der Vorschlag einen zu verwendenden Gang betrifft, wobei die Annahme des Vorschlages ein Einlegen des vorgeschlagenen Ganges bewirkt.
  21. Lenkradbaugruppe nach Anspruch 19 und 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Funktionseinheit als eine mit der Anzeigeeinrichtung (8) verbundene Auswertelektronik ausgebildet ist, die dazu eingerichtet und vorgesehen ist, den Vorschlag zumindest in Abhängigkeit von der momentanen Drehzahl und dem momentanen Gang einem Fahrer über die Anzeigevorrichtung (8) anzuzeigen.
  22. Lenkradbaugruppe nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Sensoreinrichtung (E) zur Erfassung weiterer Zustandsgrößen eines Kraftfahrzeuges ausgebildet ist,
  23. Lenkradbaugruppe nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeigeeinrichtung (8) zur Anzeige der weiteren Zustandsgrößen ausgebildet ist,
  24. Lenkradbaugruppe nach Anspruch 22 oder 23, dadurch gekennzeichnet, dass die Zustandsgrößen Abstände zwischen einem Kraftfahrzeug und einem Objekt in einer Umgebung des Kraftfahrzeuges sind.
  25. Lenkradbaugruppe nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, dass die Sensoreinrichtung (E) dazu vorgesehen und eingerichtet ist, die Abstände in eine Größe einer Abstellfläche umzusetzen.
  26. Lenkradbaugruppe nach einem der Ansprüche 22 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass die Sensoreinrichtung (E) dazu vorgesehen und eingerichtet ist, zu ermitteln, ob eine Abstellfläche in der Umgebung des Kraftfahrzeuges groß genug ist, um das Kraftfahrzeug auf dieser Abstellfläche zu parken.
  27. Lenkradbaugruppe nach einem der Ansprüche 22 bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass die Sensoreinrichtung (E) dazu vorgesehen und eingerichtet ist, über die Anzeigeeinrichtung (8) Informationen über eine Abstellfläche anzuzeigen.
  28. Lenkradbaugruppe nach einem der Ansprüche 22 bis 27, dadurch gekennzeichnet, dass die Funktionseinheit als eine mit der Sensoreinrichtung (E) verbundene Steuerelektronik ausgebildet ist, die zum automatischen Einparken eines Kraftfahrzeuges eingerichtet und vorgesehen ist.
  29. Lenkradbaugruppe nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeigeeinrichtung (8) an einem Lenkradkranz (5) angeordnet ist, der eine Lenkachse (D) des Lenkrades (5a) zumindest abschnittsweise umläuft.
  30. Lenkradbaugruppe nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeigeeinrichtung (8) in einer Geradeausfahrtstellung des Lenkrades (5a) entlang der vertikalen Fahrzeugachse (z) oberhalb der Lenkachse (D) angeordnet ist.
  31. Lenkradbaugruppe nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeigeeinrichtung (8) zum Anzeigen von Fahrinformationen eines Kraftfahrzeuges ausgebildet ist.
  32. Lenkradbaugruppe nach einem der vorangegangenen Ansprüche, gekennzeichnet durch zumindest eine am Lenkrad (5a) angeordnete Erfassungseinrichtung (10) zum Ermitteln eines Aufmerksamkeitszustandes eines Fahrers eines Kraftfahrzeuges, wobei die Erfassungseinrichtung (10) zum Ansteuern der Anzeigeeinrichtung (8) in Abhängigkeit von dem ermittelten Aufmerksamkeitszustand des Fahrers dient.
  33. Lenkradbaugruppe nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, dass die Erfassungseinrichtung (10) als eine Kamera ausgebildet ist.
  34. Lenkradbaugruppe nach Anspruch 32 oder 33, dadurch gekennzeichnet, dass die Erfassungseinrichtung (10) benachbart zur Anzeigeeinrichtung (8) angeordnet ist,
  35. Lenkradbaugruppe nach Anspruch 29 oder einem der Ansprüche 30 bis 34 soweit rückbezogen auf Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, dass die Erfassungseinrichtung (10) am Lenkradkranz (5) angeordnet ist.
  36. Lenkradbaugruppe nach Anspruch 29 oder einem der Ansprüche 30 bis 35 soweit rückbezogen auf Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, dass die Erfassungseinrichtung (10) in einer Geradeausfahrtstellung des Lenkradkranzes (5) entlang der vertikalen Fahrzeugachse (z) oberhalb der Lenkachse (D) angeordnet ist.
  37. Lenkradbaugruppe nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeigeeinrichtung (8) zumindest zwei Anzeigeelemente (3, 2) aufweist.
  38. Lenkradbaugruppe nach Anspruch 29 und Anspruch 32 und 37, dadurch gekennzeichnet, dass die Erfassungseinrichtung (10) entlang des Lenkradkranzes (5) zwischen den zumindest zwei Anzeigenelementen (3, 2) angeordnet ist.
  39. Lenkradbaugruppe nach Anspruch 29 und 37 oder 38, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand zwischen der Erfassungseinrichtung (10) und jeweils einem der beiden Anzeigeelementen (3, 2) entlang des Lenkradkranzes (5) kleiner ist als die Breite zumindest eines der beiden Anzeigelemente (3, 2).
  40. Lenkradbaugruppe nach einem der Ansprüche 32 bis 39, dadurch gekennzeichnet, dass weitere Erfassungseinrichtungen (10) zur Erfassung eines Aufmerksamkeitszustandes eines Fahrers eines Kraftfahrzeuges vorgesehen sind, die zum Ansteuern der Anzeigeeinrichtung (8) in Abhängigkeit von dem ermittelten Aufmerksamkeitszustand des Fahrers dienen.
  41. Lenkradbaugruppe nach Anspruch 40, dadurch gekennzeichnet, dass die weiteren Erfassungseinrichtungen (10) als Kameras ausgebildet sind.
  42. Lenkradbaugruppe nach Anspruch 29 und Anspruch 40 oder 41, dadurch gekennzeichnet, dass die Erfassungseinrichtungen (10) derart entlang des Lenkradkranzes (5) angeordnet sind, dass zumindest eine der Erfassungseinrichtungen (10) unabhängig von einer Stellung des Lenkradkranzes (5) entlang der vertikalen Fahrzeugachse (z) oberhalb der Lenkachse (D) angeordnet ist.
  43. Lenkradbaugruppe nach einem der vorangegangenen Ansprüche soweit rückbezogen auf Anspruch 29, gekennzeichnet durch einen um die Lenkachse (D) drehbaren Nabenkörper (6), der über zumindest eine Speiche (7) mit dem Lenkradkranz (5) verbunden ist.
  44. Lenkradbaugruppe Anspruch 43, gekennzeichnet durch einen Bereich (B) des Lenkradkranzes (5), der die zumindest eine Anzeigeeinrichtung (8) umfasst.
  45. Lenkradbaugruppe nach Anspruch 44, gekennzeichnet durch ein am Nabenkörper (6) angeordnetes Gassackmodul, mit einem Gassack (G), der zum Schutz des Fahrers in einer entlang der Lenkachse (D) verlaufenden Hauptentfaltungsrichtung entfaltbar ist und beim Entfalten quer zur Lenkachse (D) gegen den Bereich (B) des Lenkradkranzes (5) stoßen kann.
  46. Lenkradbaugruppe nach Anspruch 45, dadurch gekennzeichnet, dass der Bereich (B) des Lenkradkranzes (5) derart mit dem Gassack (G) zusammenwirkt, dass dieser beim Stoßen gegen den Bereich (B) in der Hauptentfaltungsrichtung abgelenkt wird.
  47. Lenkradbaugruppe nach Anspruch 46, dadurch gekennzeichnet, dass der Bereich (B) zum Ablenken des sich entfaltenden Gassackes (G) eine Ablenkschräge aufweist.
  48. Lenkradbaugruppe nach Anspruch 46 oder 47, dadurch gekennzeichnet, dass der Bereich (B) zum Ablenken des sich entfaltenden Gassackes (G) eine Oberfläche (O) mit einem niedrigen Reibungskoeffizienten aufweist.
  49. Lenkradbaugruppe nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeigeeinrichtung (8) als eine optische Anzeige (1, 2, 3, 11) ausgebildet ist.
  50. Lenkradbaugruppe nach Anspruch 49, dadurch gekennzeichnet, dass die optische Anzeige zumindest eine LED aufweist.
  51. Lenkradbaugruppe nach Anspruch 49 oder 50, dadurch gekennzeichnet, dass die optische Anzeige eine Mehrzahl von LEDs aufweist.
  52. Lenkradbaugruppe nach Anspruch 51, dadurch gekennzeichnet, dass die optische Anzeige ein LED-Feld (1, 2, 11) aufweist.
  53. Lenkradbaugruppe nach einem der Ansprüche 49 bis 52, dadurch gekennzeichnet, dass die optische Anzeige einen Bildschirm (3) aufweist.
  54. Lenkradbaugruppe nach einem der Ansprüche 1 bis 48, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeigeeinrichtung (8) als eine akustische Anzeige ausgebildet ist.
  55. Lenkradbaugruppe nach einem der Ansprüche 1 bis 48, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeigeeinrichtung (8) als eine haptische Anzeige (12) ausgebildet ist.
  56. Lenkradbaugruppe nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Sensoreinrichtung (E) zum Ermitteln eines Grenzwertes einer Zustandsgröße eines Kraftfahrzeuges ausgebildet ist.
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