DE202007015431U1 - Airbageinrichtung zum Schutz eines Fahrzeuginsassen - Google Patents

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Abstract

Airbageinrichtung zum Schutz eines Fahrzeuginsassen in einem Crash-Fall, mit
– mindestens einem mit Gas aufblasbaren Bereich, der im aufgeblasenen Zustand ein Gaskissen für einen zu schützenden Fahrzeuginsassen bildet,
– mindestens einer ersten Materiallage des aufblasbaren Bereiches, die sich im aufgeblasenen Zustand der Airbageinrichtung vor einer seitlichen Fensterscheibe eines Kraftfahrzeugs erstreckt , und
– mindestens einer zweiten Materiallage des aufblasbaren Bereiches, die im aufgeblasenen Zustand der Airbageinrichtung der ersten Materiallage gegenüberliegt,
dadurch gekennzeichnet,
dass die beiden Materiallagen (10a, 10b) jeweils einen Bestandteil eines einstückigen Gassackteiles bilden, das entlang mindestens einer Faltlinie (11) umgeschlagen ist, so dass die beiden Materiallagen (10a, 10b) einander gegenüberliegen, und dass die beiden Materiallagen (10a, 10b) außerhalb der Faltlinie (11) so miteinander verbunden sind, dass sie einen zu einem Gaskissen aufblasbaren Bereich (1a, 1b) definieren.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Airbageinrichtung zum Schutz eines Fahrzeuginsassen nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Eine derartige Airbageinrichtung dient insbesondere zum Schutz des Kopfes eines Fahrzeuginsassen, indem in einem Crash-Fall, zum Beispiel bei einem Seitenaufprall, eine Kollision des Kopfes mit einer seitlichen Fensterscheibe eines Kraftfahrzeugs bzw. einer seitlichen Säule der Fahrzeugstruktur und/oder mit einem in das Fahrzeug eindringenden Objekt verhindert wird. Die Airbageinrichtung umfasst hierzu mindestens einen mit Gas aufblasbaren Bereich, der im aufgeblasenen Zustand ein Gaskissen für einen zu schützenden Fahrzeuginsassen bildet, wobei der aufblasbare Bereich eine erste Materiallage (Gassacklage) aufweist, die sich – bezogen auf den in ein Kraftfahrzeug eingebauten, aufgeblasenen Zustand der Airbageinrichtung – vor einer seitlichen Fensterscheibe eines Kraftfahrzeugs erstreckt, sowie eine zweite Materiallage (Gassacklage), die im aufgeblasenen Zustand der Airbageinrichtung der ersten Gassacklage gegenüber liegt, also dem Fahrzeuginnenraum und damit dem Kopf eines zu schützenden Fahrzeuginsassen zugewandt ist.
  • Derartige Kopfschutzvorrichtungen für Fahrzeuginsassen auf Basis einer Airbageinrichtung sind allgemein bekannt. Regelmäßig dient eine solche Kopfschutzvorrichtung nicht nur zum Schutz des Kopfes eines einzelnen, zum Beispiel auf einem Vordersitz eines Kraftfahrzeugs befindlichen Fahrzeuginsassen, sondern vielmehr dem (gleichzeitigen) Schutz mehrerer Fahrzeuginsassen, insbesondere zweier in einem Kraftfahrzeug hintereinander sitzender Insassen, indem sich die Kopfschutzvorrichtung in Form einer Airbageinrichtung nicht nur vor einer vorderen, sondern auch vor mindestens einer hinteren Seitenscheibe eines Kraftfahrzeugs erstreckt, also etwa in Fahrzeuglängsrichtung von der so genannten A-Säule über die B-Säule bis zur C-Säule oder D-Säule eines Kraftfahrzeugs verläuft, vergleiche WO 2001/089884 A1 .
  • Um die zum Aufblasen einer derartigen Airbageinrichtung erforderliche Gasmenge zu begrenzen und damit Gewicht und Kosten eines zum Aufblasen verwendeten Gasgenerators zu reduzieren, bildet eine derartige Airbageinrichtung kein durchgehendes Gaskissen sondern weist z. B. mehrere aufblasbare Bereiche gezielt an den Stellen auf, die als besonders kollisionsgefährdend für einen Fahrzeuginsassen eingestuft werden.
  • Hierdurch entstehen bei der Auslegung dem Kopfschutz dienender Airbageinrichtungen große und unregelmäßig konturierte Zuschnitte von Gewebelagen, die zum Beispiel mit einer hydraulischen Presse aus einer Geweberolle ausgestanzt werden. Hierbei werden die zur Bildung der Airbageinrichtungen benötigten Gewebeteile derart verschachtelt aus der Geweberolle ausgestanzt, dass möglichst wenig Verschnitt entsteht und der Materialaufwand minimiert wird.
  • Der Erfindung liegt das Problem zugrunde, eine Airbageinrichtung der eingangs genannten Art weiter zu verbessern, insbesondere im Hinblick auf eine verbesserte Materialausnutzung bei der Herstellung der Airbageinrichtung.
  • Dieses Problem wird erfindungsgemäß durch die Schaffung einer Airbageinrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
  • Danach bilden die beiden Gassacklagen jeweils einen Bestandteil eines einstückigen Gassackteiles, insbesondere in Form eines Gewebeteiles, das entlang mindestens einer Faltlinie umgeschlagen ist, so dass sich die beiden Gassacklagen einander gegenüber liegen, wobei die beiden Gassacklagen außerhalb der Faltlinie, zum Beispiel durch Nähen, Verweben oder Kleben, derart aneinander befestigt sind, dass sie einen zu einem Gaskissen aufblasbaren Bereich der Airbageinrichtung definieren.
  • Unter einer einstückigen Ausbildung der beiden Gassacklagen wird dabei verstanden, dass die beiden Gassacklagen unmittelbar jeweils einen Bestandteil eines einheitlichen Gassackteiles bilden, ohne dass zusätzliche Verbindungsmittel, wie zum Beispiel Nähte oder Klebemittel, erforderlich wären, um die beiden Gassacklagen als Bestandteile eines Gassackteiles zusammenzuhalten. Im Fall eines als Gewebeteil ausgebildeten Gassackteiles bilden die beiden Gassacklagen, jeweils in Form einer Gewebelage, beispielsweise je einen Abschnitt eines einheitlichen (durchgehenden) Gewebeteiles.
  • Zur Schaffung mindestens eines aufblasbaren Bereiches (in Form eines Gaskissens) der Airbageinrichtung, das sich als Kopfschutz vor einer seitlichen Fensterscheibe eines Kraftfahrzeugs erstreckt, werden hier also nicht einfach zwei separate Gassacklagen entlang ihres äußeren Randes miteinander verbunden, sondern die beiden Gassacklagen bilden vielmehr Bestandteile eines einzelnen Gassackteiles, das entlang einer Faltlinie derart umgeschlagen ist, dass die beiden Gassacklagen zur Bildung eines aufblasbaren Bereiches der Airbageinrichtung übereinander liegen. Bezogen auf den in ein Kraftfahrzeug eingebauten Zustand der Airbageinrichtung liegt dann die eine Gassacklage vor der seitlichen Fahrzeugkarosserie, insbesondere vor einer Fensterscheibe und/oder mindestens einer an der seitlichen Fahrzeugkarosserie vorgesehenen Säule (A-, B-, C- oder D-Säule), während die andere, gegenüber liegende Materiallage dem Fahrzeuginnenraum und insbesondere dem Kopf eines zu schützenden Fahrzeuginsassen zugewandt ist.
  • Der Zuschnitt (Gewebezuschnitt), auf dem der jeweilige Gassackbereich basiert, wird hier auch als Schmetterlings-Zuschnitt bezeichnet, wobei die beiden Gassacklagen Flügel bilden, die sich an der Faltlinie, also sozusagen dem Körper des Schmetterlings, treffen und dort einstückig miteinander ausgebildet sind.
  • Bezogen auf den in ein Kraftfahrzeug eingebauten Zustand der Airbageinrichtung verläuft die Faltlinie (als eine obere Kante der Airbageinrichtung) dabei insbesondere entlang einer seitlichen Dachkante eines Kraftfahrzeugs.
  • Zur Befestigung der Airbageinrichtung an einer Fahrzeugkarosserie, insbesondere am Dachkantenbereich der Fahrzeugkarosserie, stehen von der Airbageinrichtung Befestigungslaschen ab, die hier insbesondere als separate Laschen am jeweiligen Gassackbereich vorgesehen und dort, zum Beispiel über Nähte, fixiert sein können. Gemäß einer Weiterbildung weisen die Befestigungslaschen ebenfalls jeweils zwei Materiallagen auf, von denen je eine an jeder der beiden Gassacklagen fixiert ist, und zwar im Bereich der Faltlinie eines jeweiligen Gassackbereiches vorgesehen.
  • Insbesondere wenn eine dem Kopfschutz dienende Airbageinrichtung eine Mehrzahl aufblasbarer Bereiche aufweist, die im aufgeblasenen Zustand jeweils ein Gaskissen bilden, ist nach einem anderen Aspekt der Erfindung, der prinzipiell von einem Schmetterlings-Design der die Gassackbereiche bildenden Gassackteile unabhängig ist, jedoch auch gemeinsam hiermit verwirklichbar ist, vorgesehen, dass die mindestens zwei aufblasbaren Bereiche durch separate aufblasbare Elemente gebildet werden, die zur Bildung einer einheitlichen Airbageinrichtung in Form einer Kopfschutzvorrichtung miteinander verbunden sind und die z. B. miteinander in Strömungsverbindung stehen, so dass das Gas von dem einen aufblasbaren Element in das andere aufblasbare Element strömen kann.
  • Nach diesem Erfindungsaspekt kann eine Airbageinrichtung nach einem Baukastenprinzip bzw. in Modulbauweise aus einer Vielzahl einzelner Komponenten zusammengesetzt werden, die wiederum jeweils so ausgebildet sind, dass sie sich mit möglichst geringem Materialverlust zuschneiden lassen, zum Beispiel durch Ausstanzen aus einer Gewebebahn.
  • Als Modulteile, die zum Aufbau einer Airbageinrichtung herangezogen werden können, sind insbesondere Gassacklagen zur Bildung aufblasbarer Gassackbereiche, Verbindungskanäle zur Verbindung der Gassackbereiche, Befestigungslaschen zur Befestigung der Airbageinrichtung an der Kraftfahrzeugkarosserie und Spannbänder zum definierten Verspannen der Airbageinrichtung in aufgeblasenem Zustand vorgesehen. Weiterhin können modulare Komponenten zur Aufnahme und zum Halten eines Gasgenerators sowie Gasleit- und Flammschutzelemente vorgesehen sein.
  • Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung sind die einzelnen aufblasbaren Elemente, die die aufblasbaren Bereiche der Airbageinrichtung bilden, über separate Verbindungskanäle miteinander verbunden, die jeweils mit den aufblasbaren Elementen in Verbindung stehen. Nach einem anderen Aspekt der Erfindung sind die aufblasbaren Elemente über Verbindungsabschnitte gasleitend miteinander verbunden, die von den aufblasbaren Elementen jeweils abstehen und beispielsweise einstückig mit diesen ausgebildet sind. In bzw. an einem jeweiligen Verbindungsbereich, ausgebildet als Verbindungskanal oder gebildet durch Verbindungsabschnitte, kann dabei jeweils noch ein zusätzliches Verbindungsrohr angeordnet sein, um eine Strömungsverbindung zwischen aufblasbaren Bereichen der Airbageinrichtung herzustellen.
  • Dabei können die zur Bildung der aufblasbaren Elemente und von Verbindungsbereichen, Befestigungslaschen sowie ggf. Spannbändern usw. vorgesehenen Komponenten jeweils in einer Mehrzahl unterschiedlicher Größen und Geometrien bereitgehalten werden, aus denen dann für ein bestimmtes Anforderungsprofil bzw. einen bestimmten Kraftfahrzeugtyp jeweils die geeigneten ausgewählt werden.
  • Ferner können die besagten Komponenten einerseits in gefaltetem Zustand, und gegebenenfalls umgeben von einer Aufnahme- bzw. Schutzhülle, bereitgehalten werden, oder es wird andererseits aus den bereitgehaltenen Komponenten zunächst eine komplette Kopfschutzvorrichtung zusammengefügt, bevor diese gefaltet und in einer Aufnahme (Hölle) verstaut wird.
  • Die einzelnen (z. B. durch separate aufblasbare Elemente gebildeten) als Kopfschutzvorrichtung dienenden aufblasbaren Bereiche der Airbageinrichtung erstrecken sich – bezogen auf den in ein Kraftfahrzeug eingebauten Zustand der Airbageinrichtung – in vertikaler Richtung so weit, dass sie einen effektiven Kopfschutz für einen Fahrzeuginsassen gewährleisten, also beispielsweise im Wesentlichen entlang der gesamten vertikalen Ausdehnung einer seitlichen Fensterscheibe. Die Verbindungskanäle bzw. Verbindungsabschnitte, über die benachbarte aufblasbare Bereiche der Airbageinrichtung miteinander in Verbindung stehen, können demgegenüber eine deutlich geringere Ausdehnung entlang der vertikalen Fahrzeugachse aufweisen, insbesondere wenn diese entlang eines Bereiches der Kraftfahrzeugkarosserie verlaufen, an dem nicht mit dem Aufprall des Kopfes oder Oberkörpers eines Fahrzeuginsassen zu rechnen ist. Hierdurch lässt sich der Materialaufwand weiter reduzieren.
  • Zur Verbindung der einzelnen Komponenten der Airbageinrichtung kommen unterschiedliche Fügeverfahren in Betracht, neben dem Vernähen von Gewebeteilen insbesondere auch das Verkleben sowie das formschlüssige Verbinden einzelner Komponenten durch Zusammenstecken, wobei zusätzlich auch eine (formschlüssige) Verbindung mit Bereichen der Fahrzeugstruktur hergestellt werden kann. Weiterhin können Schellen oder Bandagen oder sonstige Verbindungsmittel zum Fügen der einzelenen Komponenten der Airbageinrichtung verwendet werden.
  • Die zur Befestigung der Airbageinrichtung an einer Fahrzeugstruktur vorgesehenen Befestigungslaschen werden vorteilhaft als separate Komponenten an den aufblasbaren Bereichen und/oder Verbindungsabschnitten bzw. -kanälen fixiert, und zwar z. B. über Nähte. Die Fixierung erfolgt in der Weise, dass die Befestigungslaschen um die Verbindungsnähte umgeschlagen werden können und dadurch mit einem Befestigungsabschnitt in der gewünschten Weise von der Airbageinrichtung abstehen und sodann mit ihrem von der Airbageinrichtung abstehenden Befestigungsabschnitt, z. B. über eine Befestigungsöffnung, an der Fahrzeugstruktur festlegbar sind.
  • Die Verbindungsnähte können dabei im Wesentlichen parallel zu einer Kante einer Komponente der Airbageinrichtung verlaufen, in deren Bereich die jeweilige Befestigungslasche angeordnet ist, oder schräg und somit geneigt zu der besagten Kante; oder sie können einen gekrümmten Verlauf aufweisen. Gekrümmte Verbindungsnähte, insbesondere ausgebildet als bogenförmige Abnäher, ermöglichen eine flexible Winkelausrichtung der Befestigungslaschen, in Abhängigkeit davon, wie der Befestigungsabschnitt bezüglich des jeweiligen Abnähers umgeschlagen ist. Dies kann wiederum von den (zeitlich veränderlichen) Kraftverhältnissen an einer jeweiligen Befestigungslasche abhängen, insbesondere so, dass sich diese jeweils optimal unter den aktuell wirkenden Kräften ausrichtet und eine optimal Kraftweiterleitung gewährleistet ist. Die beanspruchte Ausbildung und Fixierung der Befestigungslaschen ist dabei auch unabhängig von den Merkmalen der Ansprüche 1 und 13 realisierbar.
  • In jedem der vorgenannten Fälle kann vorgesehen sein, dass eine jeweilige Befestigungslasche zwei Materiallagen aufweist, die jeweils an einer Materiallage eines aufblasbaren Bereiches bzw. eines Verbindungskanals oder -abschnittes der Airbageinrichtung fixiert sind. Durch Verwendung von mehr als zwei Materiallagen kann dabei durch Redundanz zusätzliche Sicherheit in der Fixierung der Airbageinrichtung über die Befestigungslaschen erreicht werden.
  • Ein zum Befüllen der aufblasbaren Bereiche der Airbageinrichtung dienender Gasgenerator kann innerhalb oder außerhalb der Airbageinrichtung angeordnet sein, wobei im letztgenannten Fall der Gasgenerator mit der Airbageinrichtung über eine gasführende Verbindungsleitung in Strömungsverbindung zu bringen wäre. Selbstverständlich können auch mehrere Gasgeneratoren vorgesehen sein, um die Airbageinrichtung schnell aufblasen zu können.
  • Bei Anordnung mindestens eines Gasgenerators innerhalb der Airbageinrichtung kommt neben der Anordnung eines Gasgenerators in einem aufblasbaren Bereich insbesondere auch eine (mittige) Anordnung zwischen zwei aufblasbaren Bereichen infrage, zum Beispiel in einem Verbindungsbereich, über den benachbarte aufblasbare Bereiche in Strömungsverbindung stehen.
  • Ein dem Gasgenerator zugeordnetes Zündkabel kann dann beispielsweise entlang der Erstreckungsrichtung eines jeweiligen Verbindungsbereiches aus diesem herausgeführt werden, wobei mittels einer äußeren Bandage eine Abdichtung erreicht wird.
  • Als weitere Komponente einer Airbageinrichtung, insbesondere bei Anordnung eines Gasgenerators zwischen zwei (benachbarten) aufblasbaren Elmenten, kann eine den Gasgenerator umgebende (z. B. rohrförmige und im Wesentlichen formstabile) Hülle als Gasstromverteiler dienen, mit der ein aus dem Gasgenerator austretender Gasstrom so aufgeteilt wird, dass er sich auf die aufblasbaren Bereiche des Gassackes verteilt.
  • Sofern es zweckmäßig sein sollte, die einzelnen aufblasbaren Bereiche des Gassackes mit unterschiedlichen Gasmengen zu befüllen, können die Austrittsöffnungen, durch die hindurch Gas aus dem Gasstromverteiler in die aufzublasenden Gassackbereiche strömen kann, hinsichtlich ihres Austrittsquerschnittes so gewählt werden, dass unterschiedlich starke Gasströmungen in die einzelnen Gassackbereiche einströmen.
  • Um Gassackmaterial in der Umgebung des Gasgenerators vor Beschädigung durch aus dem Gasgenerator austretende Gase zu schützen, kann eine Flammschutzvorrichtung vorgesehen sein, zum Beispiel in Form eines Schutzlagenwickels oder in Form eines Gewebeschlauches mit einer hitzebeständigen Materiallage bzw. Beschichtung, welcher bzw. welche den Gasgenerator umgibt.
  • Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung werden bei der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen anhand der Figuren deutlich werden.
  • Es zeigen:
  • 1 eine schematische Darstellung einzelner Komponenten eines Baukastens, aus dem eine Airbageinrichtung zum Schutz des Kopfes eines Fahrzeuginsassen zusammengesetzt werden kann;
  • 2 ein Beispiel einer aus Komponenten gemäß 1 zusammengesetzten Airbageinrichtung;
  • 3 eine detailliertere Darstellung von Komponenten einer Airbageinrichtung, die zur Bildung einer Kopfschutzvorrichtung zusammengesetzt werden können;
  • 4a ein drittes Ausführungsbeispiel von Komponenten einer Airbageinrichtung, die zu einer Kopfschutzvorrichtung zusammengesetzt werden können;
  • 4b eine als Kopfschutz dienende Airbageinrichtung aus den Komponenten der 4a;
  • 5a ein viertes Ausführungsbeispiel von Komponenten einer Airbageinrichtung, die zu einer Kopfschutzvorrichtung zusammengesetzt werden können;
  • 5b eine als Kopfschutz dienende Airbageinrichtung aus den Komponenten der 5a;
  • 6a zwei Module einer als Kopfschutzvorrichtung dienenden Airbageinrichtung, die zusammensteckbar sind;
  • 6b die Module aus 6a im zusammengesteckten Zustand;
  • 7a eine Abwandlung der Anordnung aus 6a;
  • 7b eine Abwandlung der Anordnung aus 6b;
  • 8 ein weiteres Beispiel für das Zusammenstecken zweier Komponenten einer nach einem Baukastenprinzip zusammensetzbaren Airbageinrichtung;
  • 9a9c drei Ausführungsbeispiele hinsichtlich der Verwendung von Verbindungsmitteln zum Fügen von Komponenten einer nach einem Baukastensystem zusammensetzbaren Airbageinrichtung;
  • 10a10c ein Ausführungsbeispiel für die Anordnung und Fixierung von Befestigungslaschen an einer Airbageinrichtung;
  • 11a11c eine erste Abwandlung des Ausführungsbeispiels aus den 10a bis 10c;
  • 12a12d eine zweite Abwandlung des Ausführungsbeispieles aus den 10a bis 10c;
  • 13a13d eine dritte Abwandlung des Ausführungsbeispieles aus den 10a bis 10c;
  • 14 eine als Kopfschutzvorrichtung dienende Airbageinrichtung mit Befestigungslaschen der in den 10a bis 10c dargestellten Art;
  • 15a, 15b ein weiteres Ausführungsbeispiel für die Anordnung und Fixierung von Befestigungslaschen an einer Airbageinrichtung;
  • 16 ein Beispiel für die Anordnung eines Gasgenerators in einem Verbindungskanal, der zwei aufblasbare Bereiche einer als Kopfschutzvorrichtung dienenden Airbageinrichtung miteinander verbindet;
  • 17a ein erstes Ausführungsbeispiel eines tonnenförmigen Gasstromverteilers zur Aufteilung des aus einem Gasgenerator der Airbageinrichtung austretenden Gasstromes;
  • 17b ein zweites Ausführungsbeispiel eines tonnenförmigen Gasstromverteilers zur Aufteilung des aus einem Gasgenerator der Airbageinrichtung austretenden Gasstromes;
  • 18a, 18b ein erstes Ausführungsbeispiel einer gewickelten Schutzlage zum Schutz des Gewebes eines Verbindungskanals der Airbageinrichtung vor aus einem Gasgenerator ausströmenden heißen Gasen;
  • 19a, 19b die Anordnung aus den 18a und 18b nach dem Austreten von Gas aus einem Gasgenerator;
  • 20a, 20b ein zweites Ausführungsbeispiel einer gewickelten Schutzlage zum Schutz des Gewebes eines Verbindungskanals der Airbageinrichtung vor aus einem Gasgenerator ausströmenden heißen Gasen;
  • 21a21c eine gleichzeitig als Gasstromverteiler dienende, im Querschnitt ovale Aufnahme für einen Gasgenerator;
  • 22 einen Querschnitt durch einen Verbindungskanal einer Airbageinrichtung mit einem darin aufgenommenen Gewebeschlauch mit hitzebeständiger Materiallage.
  • 1 zeigt einen Bausatz aus Komponenten, die zur Herstellung einer Airbageinrichtung in Form einer Kopfschutzeinrichtung für einen Fahrzeuginsassen verwendbar sind.
    • Unter i) sind dabei Materiallagen (Gassacklagen) unterschiedlicher Größe und Geometrie dargestellt, die zur Herstellung eines aufblasbaren Bereiches der Airbageinrichtung dienen können, der im aufgeblasenen Zustand ein Gaskissen bildet. Bei den Gassacklagen kann es sich insbesondere um Gewebelagen handeln. Aufgrund der rechteckigen Querschnitte der Gassacklagen lassen sich diese mit minimalem Verschnitt aus einer Materialbahn, wie zum Beispiel einer Geweberolle, ausstanzen.
    • Nach ii) sind unterschiedliche weitere Material- bzw. Gewebelagen dargestellt, die zur Bildung von Verbindungskanälen dienen können, über die benachbarte aufblasbare Bereiche einer Gassackanordnung (strömungs-)verbindbar sind.
    • Unter iii) sind schließlich mehrere Spannbänder dargestellt, die der Verspannung der Airbageinrichtung dienen können, und die hierzu beispielsweise an unterschiedlichen Elementen der Airbageinrichtung und/oder an einer Fahrzeugstruktur angreifen.
    • Bildabschnitt iv) zeigt schließlich mehrere Befestigungslaschen, die zur Befestigung einer Airbageinrichtung an einer Kraftfahrzeugstruktur verwendbar sind.
  • Aus den in 1 dargestellten Komponenten in Form von Materiallagen für aufblasbare Gassackbereiche und für Verbindungskanäle zwischen aufblasbaren Gassackbereichen sowie in Form von Spannbändern und Befestigungslaschen werden zur Herstellung einer bestimmten Airbageinrichtung jeweils diejenigen ausgewählt, die den Anforderungen an eine bestimmte Airbageinrichtung – etwa abhängig vom Fahrzeugtyp, in dem die Airbageinrichtung eingesetzt werden soll – genügen.
  • 2 zeigt eine Airbageinrichtung in Form einer Kopfschutzvorrichtung, die aus Komponenten der in 1 dargestellten Art zusammengesetzt ist, wobei jene Komponenten zur Bildung einer einheitlichen Airbageinrichtung beispielsweise durch Vernähen und/oder Zusammenstecken miteinander verbunden sind.
  • Gemäß 2 weist die resultierende Airbageinrichtung zwei aufblasbare Bereiche 1a, 1b auf, die – bezogen auf den in ein Kraftfahrzeug eingebauten Zustand – entlang der Fahrzeuglängsachse x voneinander beabstandet sind und die über einen Verbindungskanal 2 miteinander in Strömungsverbindung stehen. Die aufblasbaren Bereiche 1a, 1b sowie der Verbindungskanal 2 der Airbageinrichtung werden dabei gebildet durch Materiallagen der in 1 unter i) und ii) dargestellten Art.
  • Ferner stehen von den aufblasbaren Bereichen 1a, 1b der Airbageinrichtung sowie von deren Verbindungskanal 2 Befestigungslaschen 3 ab, bei denen es sich um von den aufblasbaren Bereichen 1a, 1b und dem Verbindungskanal 2 separate Elemente handelt, die in geeigneter Weise – wie weiter unten noch näher beschrieben werden wird – an den vorgenannten Komponenten 1a, 1b, 2 der Airbageinrichtung fixiert sind. Schließlich sind mehrere Spannbänder 4 vorgesehen, von denen eines zur Verbindung der beiden aufblasbaren Bereiche 1a, 1b der Airbageinrichtung dient und zwei weitere zur Verbindung je eines aufblasbaren Bereiches 1a, 1b der Airbageinrichtung mit einer Fahrzeugstruktur vorgesehen ist, um die Airbageinrichtung in aufgeblasenem Zustand bezüglich der Fahrzeugstruktur verspannen zu können und hierdurch optimale Bedingungen für das Auffangen eines Fahrzeuginsassen in einem Crash-Fall zu schaffen.
  • Die in 2 dargestellte Airbageinrichtung wird aus einem Bausatz vorgefertigter Komponenten gebildet, bei denen es sich einerseits um Materiallagen (Gewebelagen) zur Bildung aufblasbarer Bereiche 1a, 1b sowie von Verbindungskanälen 2 der Airbageinrichtung handelt. Weiterhin sind als hiervon separate Komponenten die Befestigungslaschen 3 und die Spannbänder 4 Bestandteile des zur Herstellung der in 2 gezeigten Airbageinrichtung dienenden Bausatzes.
  • Anhand 2 wird ferner deutlich, dass sich die beiden aufblasbaren Bereiche 1a, 1b der Airbageinrichtung entlang der vertikalen Fahrzeugachse z über eine größere Ausdehnung erstrecken als der zwischen jenen beiden aufblasbaren Bereichen 1a, 1b liegende Verbindungskanal 2. Hierdurch bilden die beiden aufblasbaren Bereiche 1a, 1b der Airbageinrichtung jeweils ein großflächiges Gaskissen zum Schutz eines Fahrzeuginsassen in einem Crash-Fall, mit dem insbesondere mindestens eine seitliche Fensterscheibe eines Kraftfahrzeugs weitgehend überdeckbar ist. Der Verbindungskanal 2 weist demgegenüber eine deutlich geringere Ausdehnung entlang der vertikalen Fahrzeugachse z auf. Verbindungskanäle 2 sind daher – bezogen auf den in ein Kraftfahrzeug eingebauten Zustand der Airbageinrichtung – vorteilhaft an Stellen positioniert, an denen nicht mit dem Aufprall eines Fahrzeuginsassen zu rechnen ist.
  • In 2 sind außerdem Teile der seitlichen Struktur eines Kraftfahrzeugs, nämlich zwei seitliche Fensterscheiben Fa, Fb sowie eine A-, B- und C-Säule, in gestrichelten Linien angedeutet, die von der Airbageinrichtung (teilweise) überdeckt werden. Dabei überdecken die aufblasbaren Bereiche 1a, 1b der Airbageinrichtung solche Teile der seitlichen Karosseriestruktur, also der Fensterscheiben Fa, Fb sowie der A-, B- und C-Säule, mit denen der Kopf eines Fahrzeuginsassen in einem Crash-Fall in Kollision geraten kann.
  • Konkret bestehen die beiden als voneinander separate, aufblasbare Elemente ausgebildeten aufblasbaren Bereiche 1a, 1b der Airbageinrichtung aus 2 jeweils aus zwei Material- bzw. Gewebelagen der in 1 unter i) dargestellten Art, die (zum Beispiel durch Nähte) so miteinander verbunden sind, dass sie jeweils einen mit Gas befüllbaren aufblasbaren Bereich der Airbageinrichtung definieren, wobei die eine Materiallage der seitlichen Fahrzeugstruktur, als den Fensterscheiben Fa, Fb sowie den strukturbildenden Säulen A, B, C, zugewandt ist und die andere gegenüber liegende Materiallage dem Fahrzeuginnenraum, also insbesondere einem zu schützenden Fahrzeuginsassen, zugewandt ist.
  • 3 zeigt eine Anordnung gemäß 2 in etwas detaillierterer Darstellung. Hier sind an den die Gassackbereiche 1a, 1b bildenden aufblasbaren Elementen sowie an dem Verbindungskanal 2, einem Spannband 3 und an den Befestigungslaschen 4 jeweils Nähte N erkennbar, die der Befestigung der einzelnen Komponenten 1a, 1b, 2, 3, 4 der Airbageinrichtung untereinander dienen können.
  • Die Nähte N an den aufblasbaren Bereichen 1a, 1b sowie am Verbindungskanal 2 dienen dabei auch dazu, Material- bzw. Gewebelagen miteinander zu verbinden, aus denen der jeweilige aufblasbaren Bereich 1a, 1b bzw. der Verbindungskanal 2 besteht. Typischerweise sind dies zwei Gewebelagen, von denen die eine – bezogen auf den in ein Kraftfahrzeug eingebauten Zustand der Airbageinrichtung – der seitlichen Karosseriestruktur eines Kraftfahrzeugs, also insbesondere einer Fensterscheibe und/oder einer der strukturbildenden Säulen, zugewandt ist und von denen die andere dem Fahrzeuginnenraum, und somit insbesondere dem Kopf eines zu schützenden Fahrzeuginsassen, zugeordnet ist.
  • Weiterhin sind in 3 Abnäher A erkennbar, entlang derer die beiden Material- bzw. Gewebelagen, welche die aufblasbaren Bereiche 1a, 1b der Airbageinrichtung bilden, zur Bildung von Einschnürungen miteinander verbunden sind. Hiermit wird der jeweilige aufblasbare Bereich 1a, 1b im aufgeblasenen Zustand so strukturiert, dass ein optimaler Schutz eines Fahrzeuginsassen gewährleistet ist.
  • Außerdem ist gemäß 3 ein zusätzlicher (dritter, nicht aufblasbarer) Bereich 1c (in Form eines Segels) vorgesehen, der aus dreieckförmigem Material- bzw. Gewebezuschnitten gebildet ist und sich daher insbesondere zum Überdecken eines Dreiecksfensters eines Kraftfahrzeugs eignet.
  • In solchen Darstellungen, in denen die Komponenten der Airbageinrichtung im nicht zusammengefügten Zustand gezeigt sind, wie zum Beispiel der vorstehend beschriebenen 3, der 4a und der 5a, weisen die dort gezeigten Abnäher A und Nähte N jeweils auf die Stellen hin, an denen sich nach dem Fügen der einzelnen Komponenten der Airbageinrichtung die entsprechenden Abnäher A und Nähte N befinden werden. Diese sind in dem in den 3, 4a und 5a gezeigten Zustand noch nicht an den einzelnen Komponenten der Airbageinrichtung vorhanden.
  • In den 4a und 4b ist ein weiteres Ausführungsbeispiel einer als Kopfschutz dienenden Airbageinrichtung dargestellt, wobei in 4a die Bestandteile jener Airbageinrichtung einzeln gezeigt sind und 4b die Airbageinrichtung in zusammengebautem Zustand zeigt.
  • Eine Besonderheit der in den 4a und 4b dargestellten Anordnung liegt darin, dass einteilige Materialzuschnitte (insbesondere einteilige Gewebezuschnitte), welche aufblasbare Gassackbereiche 1a, 1b, einen Verbindungskanal 2 zwischen jenen Gassackbereichen 1a, 1b sowie eine Aufnahme 5 für einen Gasgenerator 6 bilden, jeweils in einem Schmetterlings-Design ausgeführt sind. Das heißt, die einzelnen Zuschnitte umfassen jeweils zwei Materiallagen bzw. genauer Gewebelagen 10a, 10b, 20 bzw. 50, die im Wesentlichen identisch, nämlich spiegelsymmetrisch bezüglich einer Symmetrieachse 11, 21 bzw. 51, ausgeführt sind, entlang der die beiden Lagen 10a, 10b, 20, 50 miteinander verbunden sind. Die beiden Materiallagen bilden also im jeweiligen Materialzuschnitt quasi die Flügel eines Schmetterlings, die entlang der jeweiligen Symmetrieachse 11, 21, 51 einstückig miteinander ausgebildet sind.
  • Auch Befestigungslaschen 4, die zur Befestigung der Airbageinrichtung an einer Fahrzeugstruktur, insbesondere im Dachkantenbereich vorgesehen sind, werden hier spiegelsymmetrisch ausgebildet. Weitere Einzelheiten zu jenen jeweils mindestens eine Befestigungsöffnung 45 aufweisenden Befestigungslaschen 4 werden weiter unten anhand der 10a bis 15b beschrieben werden.
  • Wie anhand 4b deutlich wird, ist ein Gasgenerator 6, der zum Aufblasen der beiden entlang der Fahrzeuglängsachse x voneinander beabstandeten aufblasbaren Bereiche 1a, 1b der Airbageinrichtung dient, hier unter Verwendung einer flexiblen Aufnahme 5 im Verbindungskanal 2 angeordnet, der die beiden aufblasbaren Bereiche 1a, 1b gasleitend miteinander verbindet. Einzelheiten zur Anordnung eines Gasgenerators 6 in der Airbageinrichtung, insbesondere in einem Verbindungskanal 2 der Airbageinrichtung, sind in den 16 bis 22 dargestellt und werden weiter unten anhand dieser erläutert werden.
  • Wie anhand einer Zusammenschau der 4a und 4b erkennbar ist, werden die die aufblasbaren Bereiche 1a, 1b sowie den Verbindungskanal 2 bildenden Material- bzw. Gewebezuschnitte einmal um ihre jeweilige Symmetrieachse als Faltlinie 11 bzw. 21 umgeschlagen und anschließend unter der Bildung von Nähten N entlang ihres äußeren Randes miteinander vernäht, so dass sich zwei aufblasbare Bereiche 1a, 1b sowie ein diese beiden (strömungs-)verbindender Verbindungskanal 2 ergeben.
  • Die Symmetrieachsen bzw. Faltlinien 11, 21 erstrecken sich dabei entlang der seitlichen Dachkante DK, vergleiche 2, eines Kraftfahrzeugs, wenn die in den 4a und 4b gezeigte Airbageinrichtung in ein solches eingebaut ist. Dementsprechend sind (in einer weiter unten anhand der 10a bis 15b näher beschriebenen Weise) im Bereich jener Symmetrieachsen bzw. Faltlinien 11, 21 an den aufblasbaren Bereichen 1a, 1b sowie gegebenenfalls an dem Verbindungskanal 2 die Befestigungslaschen 4 fixiert, über die eine Befestigung der Airbageinrichtung am Kraftfahrzeug, insbesondere am seitlichen Dachkantenbereich eines Kraftfahrzeugs erfolgt.
  • In den 5a und 5b ist eine Abwandlung des Ausführungsbeispieles aus den 4a und 4b dargestellt, wobei der wesentliche Unterschied darin besteht, dass ein zum Aufblasen der beiden voneinander beabstandeten aufblasbaren Bereiche 1a, 1b der Airbageinrichtung dienender Gasgenerator 6 nicht im Verbindungskanal 2, sondern in einem der beiden aufblasbaren Bereiche 1a, 1b angeordnet ist. Hierzu ist in jenem aufblasbaren Bereich 1a mittels einer Begrenzungsnaht B ein Raum zur Aufnahme des Gasgenerators 6 gebildet.
  • Weiterhin sind in 5a ein Schutzlagenwickel 8 für den Gasgenerator 6 und eine Bandage 200, jeweils im flach ausgebreiteten Zustand, erkennbar, deren Funktion weiter unten anhand der 18a bis 20b bzw. 16 näher erläutert werden wird.
  • Sowohl bei der in den 4a und 4b als auch bei der in den 5a und 5b gezeigten Airbageinrichtung können die beiden aufblasbaren Bereiche 1a, 1b der Airbageinrichtung sowie der Verbindungskanal 2 jeweils separat aus einem jeweiligen Material- bzw. Gewebezuschnitt hergestellt werden, indem dieser um die hierfür vorgesehene Achse bzw. Faltlinie geklappt und anschließend die beiden resultierenden, einander gegenüber liegende Materiallagen 10a, 10b bzw. 20 miteinander vernäht oder in sonstiger Weise miteinander verbunden werden, um einen aufblasbaren Gassackbereich bzw. einen Verbindungskanal zu schaffen. Dabei ist unter Fertigungsgesichtspunkten die Verwendung möglichst gerader Nähte vorteilhaft. Anschließend werden diese vorgefertigten Komponenten der Airbageinrichtung miteinander verbunden, zum Beispiel durch Nähen oder auch in sonstiger nachfolgend näher zu beschreibender Art und Weise.
  • So zeigt 6a eine Anordnung, bei der einerseits ein vorderer aufblasbarer Bereich 1a der Airbageinrichtung sowie andererseits ein hinterer aufblasbarer Bereich 1b der Airbageinrichtung zusammen mit einem zugehörigen Verbindungskanal 2 jeweils ein Modul bilden, das einschließlich hieran fixierter Befestigungslaschen 4 sowie zur Schaffung von Einschnürungen vorgesehener Abnäher A komplett vorgefertigt ist. Diese beiden Module werden anschließend dadurch formschlüssig miteinander verbunden, dass der Verbindungskanal 2 durch eine Schlaufe 13 und eine dahinter gelegene Ausnehmung 13a des ersten aufblasbaren Bereiches 1a geführt wird und mit einer Verbreiterung 23 an seinem vorderen Ende einen hierfür vorgesehenen (ringförmig geschlossenen) Abnäher 13b des ersten aufblasbaren Bereiches 1a hintergreift, vergleiche 6b. Die Schlaufe 13 am ersten aufblasbaren Bereich 1a der Airbageinrichtung dient dabei im fertig montierten Zustand zur definierten Positionierung des Verbindungskanals 2 sowie des ersten aufblasbaren Bereiches 1a zueinander. Zusätzlich können der erste aufblasbare Bereich 1a und der Verbindungskanal 2 über Nähte oder sonstige Verbindungsmittel miteinander verbunden werden.
  • In den 7a und 7b ist eine Abwandlung der Anordnung aus den 6a und 6b dargestellt, wobei der wesentliche Unterschied darin besteht, dass die aufblasbaren Bereiche 1a, 1b der beiden Module jeweils bereits zu einem (länglichen) Gassackpaket zusammengefaltet und als gefaltetes Gassackpaket in einer (schlauchartigen) Schutzhülle H angeordnet werden, bevor eine Verbindung der beiden Module über den in das zweite Modul integrierten Verbindungskanal 2 erfolgt, vergleiche den Übergang von 7a zu 7b.
  • 8 zeigt schließlich eine weitere Möglichkeit zur formschlüssigen Anordnung eines Verbindungskanals 2 an einem aufblasbaren Bereich 1a einer Airbageinrichtung, wobei hier der Verbindungskanal 2 mit einem verbreiterten Endabschnitt 24 den Rand einer Durchgangsöffnung 14 des aufblasbaren Bereiches 1a hintergreift, die von jenem Verbindungskanal 2 durchgriffen wird.
  • In den 9a bis 9c sind weitere Varianten zur Verbindung von Komponenten einer Airbageinrichtung dargestellt.
  • Gemäß 9a stehen von einem Gasgenerator 6 Befestigungsbolzen 66 ab, die jeweils eine Befestigungsöffnung in einem ersten aufblasbaren Bereich 1a der Airbageinrichtung sowie in einem Verbindungskanal 2 der Airbageinrichtung durchgreifen, welcher mit einem zweiten aufblasbaren Bereich 1b zu einem Modul zusammengefasst ist. Unter Verwendung von auf die Befestigungsbolzen geschraubten Muttern erfolgt eine Verbindung zwischen dem ersten aufblasbaren Bereich 1a und dem Verbindungskanal 2 und somit dem gesamten den Verbindungskanal 2 umfassenden Modul im Bereich des Gasgenerators 6.
  • Gemäß den 9b und 9c weisen zwei voneinander beabstandet angeordnete aufblasbare Bereiche 1a, 1b einer Airbageinrichtung jeweils einen Verbindungsabschnitt 12 auf, der jeweils auf den anderen der beiden aufblasbaren Bereiche 1a, 1b gerichtet ist. Diese beiden Verbindungsabschnitte 12 bilden gemeinsam einen Verbindungsbereich, über den die beiden aufblasbaren Bereiche 1a, 1b unter zusätzlicher Verwendung eines Verbindungsrohres 120 miteinander in Verbindung, genauer in Strömungsverbindung, stehen. Das Verbindungsrohr 120 ist dabei in jenem Verbindungsbereich der Airbageinrichtung angeordnet.
  • Beide Verbindungsabschnitte 12 sind mit dem Verbindungsrohr 120 mittels eines ringförmigen Befestigungselementes 27 bzw. 28 verbunden, welches das Verbindungsrohr 120 unter Zwischenlage mindestens eines der Verbindungsabschnitte 12 ringförmig umgreift und hierdurch den jeweiligen Verbindungsabschnitt 12 am Verbindungsrohr 120 festlegt.
  • Bei dem in 9b gezeigten Ausführungsbeispiel ist dabei jedem der Verbindungsabschnitte 12 ein eigener Befestigungsring 27 zugeordnet, während bei dem in 9c gezeigten Ausführungsbeispiel ein einzelner Befestigungsring 28 beide Verbindungsabschnitte 12 am Verbindungsrohr 120 festlegt.
  • In den 10a bis 10c ist ein erstes Ausführungsbeispiel von Befestigungslaschen 4 dargestellt, die zur Befestigung einer Airbageinrichtung der anhand der 1 bis 7b dargestellten Art an der Struktur eines Kraftfahrzeugs dienen können.
  • Gemäß den 10a bis 10c sind die Befestigungslaschen 4 jeweils zweilagig ausgeführt, wobei die beiden (spiegelsymmetrisch zueinander ausgeführten) Materiallagen 40 einer jeweiligen Befestigungslasche 4 (zum Beispiel in Form von Gewebelagen) nach dem Schmetterlings-Prinzip entlang einer Symmetrieachse bzw. Faltlinie 41 einstückig miteinander verbunden sind, so dass die zweilagigen Befestigungslaschen 4 jeweils einteilig ausgeführt sind.
  • Eine jeweilige Befestigungslasche 4 wird in der Weise an einer zugeordneten Komponente der Airbageinrichtung, zum Beispiel an einem der aufblasbaren Bereiche 1a, 1b oder an einem Verbindungskanal 2 fixiert, dass jede der beiden Lagen 40 einer Befestigungslasche 4 mit jeweils einer Lage 10a, 10b oder 20 der entsprechenden Komponente 1a, 1b, 2 verbunden wird, vergleiche 4a und 5a.
  • Die Fixierung einer jeweiligen Lage 40 der Befestigungslasche 4 an einer Lage der zugeordneten Komponente 1a, 1b oder 2 der Airbageinrichtung erfolgt dabei über eine Naht 46, die im Ausführungsbeispiel der 10a bis 10c schräg (zum Beispiel unter einem Winkel von 45°) zu der Symmetrieachse bzw. Faltlinie 11, 21 der jeweils zugeordneten Komponente 1a, 1b, 2 der Airbageinrichtung verläuft. Nach Herstellung jener Verbindungsnaht 46 zur Verbindung einer jeweiligen Materiallage 40 der Befestigungslasche 4 mit einer zugeordneten Materiallage 10a, 10b, 20 einer Komponente 1a, 1b, 2 der Airbageinrichtung wird jede der beiden Materiallagen 40 der Befestigungslasche 4 mit einem freien Endabschnitt (Befestigungsabschnitt) um jene schräg verlaufende Verbindungsnaht 46 geklappt, so dass die Lagen 40 mit einem freien Ende jeweils oberhalb der Symmetrieachse bzw. Faltlinie 11, 21 der zugeordneten Komponente 1a, 1b oder 2 der Airbageinrichtung positioniert sind.
  • Die als Befestigungsabschnitte dienenden freien Endabschnitte einer Befestigungslasche 4 sind jeweils mit einer Befestigungsöffnung 45 versehen, wobei die Befestigungsöffnungen 45 der beiden Lagen 40 im um die Naht 46 geklappten Zustand einander überdecken bzw. miteinander fluchten, so dass sie eine durchgehende Befestigungsöffnung zur Befestigung an einer Kraftfahrzeugstruktur, zum Beispiel mittels Schrauben oder Nieten, bilden.
  • 14 zeigt die Anwendung von Befestigungslaschen 4 der in den 10a bis 10c dargestellten Art auf eine Airbageinrichtung, die zwei voneinander beabstandete aufblasbare Bereiche 1a, 1b aufweist und einen die beiden aufblasbaren Bereiche 1a, 1b verbindenden Verbindungskanal 2. Befestigungslaschen 4 der vorstehend beschriebenen Art sind dabei sowohl an den beiden aufblasbaren Bereichen 1a, 1b als auch am Verbindungskanal 2 vorgesehen, und zwar jeweils im Bereich einer oberen Kante der jeweiligen Komponente 1a, 1b, 2, die hier wiederum beispielhaft durch eine Symmetrieachse bzw. Faltlinie 11, 21 gebildet wird.
  • In den 11a bis 11c ist eine Abwandlung der Anordnung aus den 10a bis 10c dargestellt, wobei der Unterschied darin besteht, dass gemäß den 11a bis 11c die Naht 47, über die die Befestigungslasche 4 an einer zugeordneten Komponente 1a, 1b oder 2 einer Airbageinrichtung befestigt wird, als gekrümmte Naht, hier konkret als eine bogenförmig entlang einer Kreisbahn verlaufende Naht, ausgebildet ist.
  • Hierdurch lassen sich unterschiedliche Klappwinkel der freien Endabschnitte der beiden Materiallagen 40 der Befestigungslasche 4 realisieren, je nachdem, um welchen Bereich der Befestigungsnaht 47 die freien Endabschnitte geklappt werden.
  • Sofern es sich bei der Komponente 1a, 1b, 2 der Airbageinrichtung, der eine jeweilige Befestigungslasche 4 zugeordnet ist, nicht um eine nach dem Schmetterlingsprinzip ausgeführte Komponente mit Symmetrieachse bzw. Faltlinie handeln sollte, wird die jeweilige Befestigungslasche 4 vorteilhaft allgemein im Bereich der oberen Randes/der oberen Kante der entsprechenden Komponente 1a, 1b, 2 angebracht, welcher der Dachkante eines Kraftfahrzeugs zugeordnet ist; und die entsprechenden Nähte 46, 47 verlaufen dann schräg bzw. gekrümmt bezüglich der oberen Kante der jeweiligen Komponente 1a, 1b, 2 (die im vorliegenden Ausführungsbeispiel der 10a bis 10c bzw. 11a bis 11c speziell durch eine Symmetrieachse bzw. Faltlinie 11, 21 gebildet wird). Allgemein kann es sich aber um eine beliebige obere Kante einer als Kopfschutzvorrichtung dienenden Airbageinrichtung handeln, die dem Dachkantenbereich eines Kraftfahrzeugs zugeordnet ist.
  • Selbstverständlich können die Befestigungslaschen 4 auch an anderen Bereichen einer Airbageinrichtung vorgesehen sein, also etwa an seitlichen Kanten oder auch an einer unteren Kante, die dem Fahrzeugboden zugewandt ist und beispielsweise im eingebauten Zustand der Airbageinrichtung im Bereich der Türbrüstung einer Kraftfahrzeugtür liegt.
  • In den 12a bis 12d ist eine Variante einer Befestigungslasche 4 dargestellt, die mittels parallel zur oberen Kante 11 (zum Beispiel in Form einer Symmetrieachse bzw. Faltlinie) eines aufblasbaren Bereiches 1 oder einer sonstigen Komponente einer Airbageinrichtung verlaufender Nähte 48 an dieser fixiert ist, und zwar in der Weise, dass je eine Lage 40 der einstückigen, zweilagigen Befestigungslasche 4 an jeweils einer Materiallage der zugeordneten Komponente 1 der Airbageinrichtung fixiert wird. Dabei bildet die Befestigungslasche 4 im fixierten Zustand eine Schlaufe mit einer Befestigungsöffnung 45, über die eine Befestigung an einer Fahrzeugstruktur erfolgen kann, zum Beispiel mittels Befestigungsbolzen, Schrauben oder Nieten.
  • Im Unterschied zu den anhand der 10a bis 10c sowie 11a bis 11c dargestellten Befestigungslaschen erfolgt hier kein Umklappen freier Endabschnitte der Befestigungslasche 4, um diese in ihre Funktionsposition zu bringen; sondern die Befestigungslasche 4 aus den 12a bis 12d weist unmittelbar nach ihrer Fixierung an einer zugeordneten Komponente 1 einer Airbageinrichtung in jeder ihrer beiden Lagen 40 jeweils einen über die obere Kante 11 jener Komponente 1 hinausragenden Befestigungsabschnitt mit Befestigungsöffnung 45 auf, welcher u. a. durch die Faltlinie 41 der Befestigungslasche 4 begrenzt ist.
  • In den 13a bis 13d ist eine Abwandlung der Anordnung aus den 12a bis 12d gezeigt, wobei der wesentliche Unterschied darin besteht, dass zur Befestigung der Befestigungslasche 4 in Form einer Befestigungsschlaufe gekrümmte Nähte, hier in Form bogenförmiger, entlang einer Kreisbahn verlaufender Nähte, verwendet werden.
  • In den 15a und 15b ist schließlich noch eine einseitig fixierte, insbesondere angenähte, Befestigungslasche 4 dargestellt, die im Bereich der oberen Kante 11 einer (zweilagigen) Komponente 1 einer Airbageinrichtung an jener Komponente 1 befestigt wird, und zwar unter Verwendung einer Naht 47', die gleichzeitig zwei Lagen 10 jener Komponente 1 der Airbageinrichtung miteinander verbindet und hierdurch eine Einschnürung in jener Komponente 1 definiert. Die Befestigungslasche 4 kann hier nach dem Umschlagen und gegebenenfalls Falten der einen aufblasbaren Gassackbereich bildenden Komponente 1 gefügt werden.
  • 16 zeigt einen Querschnitt durch einen Verbindungsbereich 2, z. B. in Form eines Verbindungskanales) einer Airbageinrichtung der vorstehend beschriebenen Art, in dem ein Gasgenerator 6 angeordnet ist. Der Gasgenerator 6 ist in einer (hier formstabilen aber ebenso auch flexibel ausbildbaren) rohrförmigen Aufnahme 7, z. B. bestehend aus Metall, angeordnet, wie sie auch in den 21a bis 21c gezeigt ist. Die rohrförmige Aufnahme 7 umgibt den hier als Rohrgasgenerator ausgebildeten Gasgenerator 6 ringförmig, so dass aus dem Gasgenerator 6 austretendes Gas zunächst in das Innere der rohrförmigen Aufnahme 7 gelangt und anschließend in axialer Richtung aus stirnseitigen Austrittsöffnungen der rohrförmigen Aufnahme austritt, wobei beispielsweise jede von zwei stirnseitigen Austrittsöffnungen 71, 72, wie in 21c dargestellt, einem aufblasbaren Bereich der Airbageinrichtung zugeordnet sein kann.
  • Der Gasgenerator 6 weist einen elektrischen Anschluss 61 für ein Zündkabel 62 auf, über das der Gasgenerator 6 in einem Crash-Fall sensorgesteuert gezündet werden kann. Das Zündkabel 62 erstreckt sich von einem elektrischen Anschluss 61 an einem axialen Ende des Gasgenerators 6 ausgehend in radialer Richtung an dem Gasgenerator 6 und der rohrförmigen Aufnahme 7 vorbei in einen Bereich des von dem Verbindungsbereich 2 umschlossenen Raumes außerhalb der rohrförmigen Aufnahme 7 und ist dort in axialer Richtung weitergeführt. Mittels einer den Verbindungskanal 2 umgebenden Bandage 200 kann das Zündkabel 62 dann dichtend aus dem von dem Verbindungsbereich 2 umschlossenen Raum herausgeführt werden, um eine elektrische Verbindung mit einer Steuerelektronik zur Steuerung des Gasgenerators 6 herzustellen.
  • Die zwischen dem Verbindungsbereich 2 und dem Gasgenerator 6 angeordnete rohrförmige Aufnahme 7, der Verbindungsbereich 2 selbst sowie die den Verbindungsbereich 2 umgebende Bandage 200 sind dabei mit dem Gasgenerator 6 über von dem Gasgenerator 6 abstehende Befestigungsbolzen 66 und zugehörige Muttern verbunden, so dass die besagten Komponenten 6, 7, 2, 200 eine bauliche Einheit bilden.
  • In den 21a bis 21c ist noch einmal im größeren Detail eine aus einem Gasgenerator 6 und einer formstabilen, rohr- bzw. tonnenförmigen Aufnahme 7 gebildete Baugruppe gezeigt, und zwar in 21a in Form zweier Einzelteile und in den 21b und 21c im montierten Zustand, in dem die hier im Querschnitt oval ausgebildete rohrförmige Aufnahme 7 mittels von dem Gasgenerator 6 abstehender Befestigungsbolzen 66 und zugehöriger Muttern am Gasgenerator 6 festgelegt ist.
  • Wie insbesondere anhand 21c deutlich wird, erstreckt sich die rohrförmige Aufnahme 7 in axialer Richtung des Gasgenerators 6 etwa über dieselbe Länge wie der Gasgenerator 6 selbst; und sie dient zur Weiterleitung von Gasen G, welche im Betrieb des Gasgenerators 6 aus Abströmöffnungen 60 in dessen Mantelfläche ausströmen und dann mittels der rohrförmigen Aufnahme 7 in axialer Richtung umgelenkt und dabei in zwei Teilgasströme aufgeteilt werden. Die beiden Teilgasströme treten sodann entgegengesetzt zueinander in axialer Richtung aus zwei einander gegenüberliegenden stirnseitigen Austrittsöffnungen 71, 72 der tonnenförmigen Aufnahme 7 aus, von wo aus sie in jeweils einen aufzublasenden Bereich einer Airbageinrichtung gelangen können.
  • In den 17a und 17b sind zwei weitere Ausführungsbeispiele rohr- bzw. tonnenförmiger Gasstromverteiler 7 dargestellt, die jeweils mittels mindestens eines Befestigungsbolzens 66 am Gasgenerator 6 festgelegt sind und die einen aus dem Gasgenerator 6 austretenden Gasstrom G in zwei Teilgasströme G1, G2 aufteilen, die in entgegengesetzter Richtung durch jeweils eine Austrittsöffnung 71, 71' bzw. 72 hindurch aus dem Gasstromverteiler 7 austreten. In den Fällen der 17a und 17b erstreckt sich dabei der jeweilige rohrförmige Gasstromverteiler 7 in axialer Richtung nicht über die gesamte Länge des Gasgenerators 6.
  • Die Ausführungsbeispiele aus den 17a und 17b unterscheiden sich zum einen dadurch voneinander, dass im Fall der 17a die Abströmöffnungen 60 des Gasgenerators 6 in dessen Mantelfläche vorgesehen sind, während sie im Fall der 17b stirnseitig am Gasgenerator 6 angeordnet sind. Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass im Fall der 17b die beiden stirnseitigen Gasaustrittsöffnungen 71', 72 des Gasstromverteilers 7 einen unterschiedlichen Austrittsquerschnitt aufweisen, so dass hier zwei aufblasbare Bereiche einer Airbageinrichtung mit einer unterschiedlichen Gasmenge befüllt werden können.
  • Weitere Einzelheiten solcher Gasstromverteiler sind beispielsweise in der WO 2007/062847 A1 beschrieben.
  • In den 18a und 18b ist ein Anordnung dargestellt, gemäß der ein in einem Verbindungskanal 2 einer Airbageinrichtung angeordneter Gasgenerator 6 von einem Schutzlagenwickel 8 als Flammschutz bzw. Schutz vor hohen Drücken umgeben ist, welcher im Querschnitt spiralförmig um den Gasgenerator 6 gewickelt ist. Der Schutzlagenwickel 8 ist zusammen mit dem Verbindungskanal 2 mittels Befestigungsbolzen 66 am Gasgenerator 6 festgelegt.
  • Die 19a und 19b zeigen die Anordnung aus den 18a und 18b in einem Zustand, in dem aus dem Gasgenerator 6 ein Gasstrom G zum Aufblasen der Airbageinrichtung austritt, wobei der Schutzlagenwickel 8 abgewickelt und nach außen gegen die innere Oberfläche des Verbindungskanals 2 gedrückt wird.
  • Hierbei ist zu beachten, dass in den 18a und 19a der Schutzlagenwickel 8 jeweils zusammen mit dem Gasgenerator 6 und dem Verbindungskanal 2 dargestellt ist, während in den perspektivischen Darstellungen der 18b und 19b der besseren Übersichtlichkeit halber der Schutzlagenwickel 8 jeweils alleine bzw. zusammen mit einem Befestigungsbolzen 66 gezeigt ist.
  • In den 20a und 20b ist eine Ausführungsform eines Schutzlagenwickels 8 dargestellt, welcher im gewickelten Zustand in axialer Richtung abstehende Fixierungsabschnitte 85 aufweist, an denen der Schutzlagenwickel im gewickelten Zustand mittels Reißnähten 86 provisorisch fixierbar ist. Die Verbindungen entlang der Reißnähte 86 reißen auf, wenn auf den Schutzlagenwickel 8 aus den 20a und 20b mittels aus einem Gasgenerator ausströmender Gase ein erhöhter Gasdruck wirkt.
  • Dies ermöglicht ein Abwickeln und radiales Ausdehnen des Schutzlagenwickels 8 wie anhand der 19a und 19b erläutert.
  • In 22 ist schließlich ein Flammschutz dargestellt, der durch einen innerhalb eines Verbindungsbereiches 2 (in Form eines Verbindungskanals) angeordneten Gewebeschlauch 9 erreicht wird, welcher auf seiner Innenseite mit einer hitzebeständigen Materiallage 9a versehen bzw. beschichtet ist. Diese ist einem innerhalb des Verbindungsbereiches 2 anzuordnenden Gasgenerator zugewandt.
  • Die anhand der vorstehenden Figuren beschriebenen Airbageinrichtungen können als ungedichtete Kopfairbag-Variante oder auch als gedichtetes System ausgelegt werden, insbesondere durch Abdichtung im Bereich des Gasgenerators, wie anhand 16 dargestellt.
  • Für eine besonders fertigungsgerechte Ausgestaltung können die Komponenten eines jeweiligen Bausatzes zum Fügen synchronisiert und mit so genannten Poka-Yoke-Merkmalen fertigungssicher ausgelegt werden.
  • Die vorstehend beschriebenen Aufbauten lassen sich grundsätzlich mit allen Generatortypen, wie z. B. Pyro-, Hybrid- und Kaltgasgeneratoren realisieren.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - WO 2001/089884 A1 [0003]
    • - WO 2007/062847 A1 [0112]

Claims (49)

  1. Airbageinrichtung zum Schutz eines Fahrzeuginsassen in einem Crash-Fall, mit – mindestens einem mit Gas aufblasbaren Bereich, der im aufgeblasenen Zustand ein Gaskissen für einen zu schützenden Fahrzeuginsassen bildet, – mindestens einer ersten Materiallage des aufblasbaren Bereiches, die sich im aufgeblasenen Zustand der Airbageinrichtung vor einer seitlichen Fensterscheibe eines Kraftfahrzeugs erstreckt , und – mindestens einer zweiten Materiallage des aufblasbaren Bereiches, die im aufgeblasenen Zustand der Airbageinrichtung der ersten Materiallage gegenüberliegt, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Materiallagen (10a, 10b) jeweils einen Bestandteil eines einstückigen Gassackteiles bilden, das entlang mindestens einer Faltlinie (11) umgeschlagen ist, so dass die beiden Materiallagen (10a, 10b) einander gegenüberliegen, und dass die beiden Materiallagen (10a, 10b) außerhalb der Faltlinie (11) so miteinander verbunden sind, dass sie einen zu einem Gaskissen aufblasbaren Bereich (1a, 1b) definieren.
  2. Airbageinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Faltlinie (11) – bezogen auf den in ein Kraftfahrzeug eingebauten Zustand der Airbageinrichtung – entlang einer seitlichen Dachkante (DK) des Kraftfahrzeugs verläuft.
  3. Airbageinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Faltlinie (11) im flach ausgebreiteten Zustand des jeweiligen Gassackteiles eine Symmetrieachse des Gassackteiles bildet.
  4. Airbageinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Materiallagen (10a, 10b) des Gassackteiles außerhalb der Faltlinie (11) durch Nähen, Kleben oder Verweben miteinander verbunden sind.
  5. Airbageinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gassackteil als ein Gewebeteil ausgebildet ist.
  6. Airbageinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gassackteil als ein einstückig ausgebildetes Gassackteil keine von dem Material, aus dem das Gassackteil besteht, separaten Verbindungsmittel aufweist, über die die beiden Materiallagen (10a, 10b) entlang der Faltlinie (11) miteinander verbunden wären.
  7. Airbageinrichtung nach Anspruch 5 und 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Gassackteil als ein einstückig gewebtes Teil ausgebildet ist.
  8. Airbageinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an der Airbageinrichtung Befestigungslaschen (4) vorgesehen sind, bei denen es sich um von dem mindestens einen aufblasbaren Bereich (1a, 1b) separate Elemente handelt und über die die Airbageinrichtung an einer Kraftfahrzeugstruktur befestigbar ist.
  9. Airbageinrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass am aufblasbaren Bereich (1a, 1b) in der Umgebung der Faltlinie (11) mindestens eine Befestigungslasche (4) fixiert ist.
  10. Airbageinrichtung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungslasche (4) zweilagig ausgebildet ist und mit jeder ihrer beiden Lagen (40) jeweils an einer Materiallage (10a, 10b) des aufblasbaren Bereiches (1a, 1b) fixiert ist.
  11. Airbageinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Airbageinrichtung mindestens zwei voneinander beabstandete aufblasbare Bereiche (1a, 1b) aufweist, die als voneinander separate aufblasbare Elemente ausgestaltet sind und die über einen Verbindungsbereich (2, 12) miteinander verbunden sind.
  12. Airbageinrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Verbindungsbereich (2) durch ein zweilagiges Gassackteil gebildet wird, dessen beide Materiallagen (20) einstückig miteinander ausgebildet sind.
  13. Airbageinrichtung zum Schutz eines Fahrzeuginsassen in einem Crash-Fall, mit – mindestens zwei mit Gas aufblasbaren Bereichen, die im aufgeblasenen Zustand jeweils ein Gaskissen für einen zu schützenden Fahrzeuginsassen bilden, – mindestens einer ersten Materiallage eines jeweiligen aufblasbaren Bereiches, die sich im aufgeblasenen Zustand der Airbageinrichtung vor einer seitlichen Fensterscheibe eines Kraftfahrzeugs erstreckt, und – mindestens einer zweiten Materiallage eines jeweiligen aufblasbaren Bereiches, die im aufgeblasenen Zustand der Airbageinrichtung der ersten Materiallage gegenüber liegt, insbesondere nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden aufblasbaren Bereiche (1a, 1b) der Airbageinrichtung durch zwei separate aufblasbare Elemente gebildet werden, die über einen Verbindungsbereich (2, 12) miteinander in Verbindung stehen.
  14. Airbageinrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Verbindungsbereich (2) durch ein von den aufblasbaren Bereichen (1a, 1b) separates Element in Form eines Verbindungskanales gebildet wird, das mit jedem der aufblasbaren Bereiche (1a, 1b) verbunden ist.
  15. Airbageinrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Verbindungsbereich (2, 12) mit einem der aufblasbaren Bereiche (1a, 1b) zu einem Modul zusammengefasst ist, bevor er mit dem anderen der aufblasbaren Bereiche (1a, 1b) verbunden wird.
  16. Airbageinrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden aufblasbaren Bereiche (1a, 1b) über den Verbindungsbereich (2, 12) miteinander in Strömungsverbindung stehen, so dass Gas von dem einen aufblasbaren Bereich (1a) in den anderen aufblasbaren Bereich (1b) strömen kann.
  17. Airbageinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Airbageinrichtung nach einem Baukastenprinzip aus einer Mehrzahl vorgefertigter Komponenten (1a, 1b, 2, 3, 4, 5, 7, 8, 9) zusammengesetzt ist, die für einen jeweiligen Anwendungsfall ausgewählt worden sind.
  18. Airbageinrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die zur Herstellung der Airbageinrichtung auswählbaren Komponenten folgendes umfassen: a) Materialzuschnitte zur Bildung mindestens zweier voneinander separater aufblasbarer Bereiche (1a, 1b) der Airbageinrichtung, b) Materialzuschnitte zur Bildung mindestens eines Verbindungsbereiches (2) zwischen den aufblasbaren Bereichen (1a, 1b), c) von den Materialzuschnitten (1a, 1b, 2) separate Befestigungslaschen (4) zur Befestigung der Airbageinrichtung an einer Kraftfahrzeugstruktur und d) optional Spannbänder (3) zum Verspannen der Airbageinrichtung an einer Kraftfahrzeugstruktur.
  19. Airbageinrichtung nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, dass Teile der zur Bildung der Airbageinrichtung dienenden Komponenten zu jeweils einem Modul zusammengefasst sind und dass zur Fertigstellung der Airbageinrichtung mindestens zwei derartiger Module miteinander verbunden worden sind.
  20. Airbageinrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass die aufblasbaren Bereiche (1a, 1b) der Airbageinrichtung in bereits gefaltetem Zustand mit weiteren Komponenten der Airbageinrichtung verbunden worden sind.
  21. Airbageinrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass die gefalteten aufblasbaren Bereiche (1a, 1b) in jeweils einer Hülle (H) untergebracht sind.
  22. Airbageinrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass die aufblasbaren Bereiche (1a, 1b) der Airbageinrichtung vor einem Zusammenfalten mit weiteren Komponenten der Airbageinrichtung verbunden worden sind.
  23. Airbageinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich mindestens ein aufblasbarer Bereich (1a, 1b) – bezogen auf den in ein Kraftfahrzeug eingebauten Zustand der Airbageinrichtung – entlang der vertikalen Fahrzeugachse (z) über einen substantiellen Teil der vertikalen Ausdehnung einer seitlichen Fensterscheibe (Fa, Fb) des Kraftfahrzeugs erstreckt.
  24. Airbageinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich mindestens ein aufblasbarer Bereich (1a, 1b) – bezogen auf den in ein Kraftfahrzeug eingebauten Zustand der Airbageinrichtung – entlang der vertikalen Fahrzeugachse (z) über eine größere vertikale Ausdehnung erstreckt als ein Verbindungsbereich (2), der benachbarte aufblasbare Bereiche (1a, 1b) miteinander verbindet.
  25. Airbageinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass von dem jeweiligen aufblasbaren Bereich (1a, 1b) separate Befestigungslaschen (4) vorgesehen sind, über die die Airbageinrichtung an einer Karosseriestruktur eines Kraftfahrzeugs befestigbar ist.
  26. Airbageinrichtung nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungslaschen (4) jeweils mindestens eine von einem Befestigungselement durchgreifbare Befestigungsöffnung (45) zur Befestigung an der Kraftfahrzeugstruktur aufweisen.
  27. Airbageinrichtung nach Anspruch 25 oder 26, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungslaschen (4) als separate Elemente an der Airbageinrichtung fixiert sind.
  28. Airbageinrichtung nach einem der Ansprüche 25 bis 27, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungslaschen (4) über Nähte (46, 47, 47', 48) an der Airbageinrichtung fixiert sind.
  29. Airbageinrichtung nach einem der Ansprüche 25 bis 28, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungslaschen (4) jeweils entlang mindestens einer Verbindungslinie (46, 47, 47'), z. B. in Form einer Naht, an der Airbageinrichtung fixiert sind, die geneigt zu einer oberen Kante (11, 21) der Airbageinrichtung – bezogen auf den in ein Kraftfahrzeug eingebauten Zustand der Airbageinrichtung – verläuft.
  30. Airbageinrichtung nach einem der Ansprüche 25 bis 29, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungslaschen (4) jeweils über mindestens eine Verbindungslinie (47, 47'), z. B. in Form einer Naht, an der Airbageinrichtung fixiert sind, die entlang einer gekrümmten Bahn verläuft.
  31. Airbageinrichtung nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungslinie (47, 47') entlang zumindest eines Teiles einer Ringbahn, insbesondere einer Kreisbahn, verläuft.
  32. Airbageinrichtung nach einem der Ansprüche 25 bis 31, dadurch gekennzeichnet, dass ein Befestigungsabschnitt einer jeweiligen Befestigungslasche (4) um eine Verbindungslinie (46, 47, 47'), über die die Befestigungslasche (4) an der Airbageinrichtung fixiert wird, geklappt ist, so dass der Befestigungsabschnitt über eine Kante (11, 21) der Airbageinrichtung hinausragt.
  33. Airbageinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Befestigungslasche (4) an einem bereits gefalteten aufblasbaren Bereich (1a, 1b) der Airbageinrichtung befestigt worden ist.
  34. Airbageinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Airbageinrichtung eine Mehrzahl aus einem flexiblen Material, insbesondere aus Gewebe, bestehender Komponenten (1a, 1b, 2, 3, 4) umfasst, die zur Bildung der Airbageinrichtung miteinander verbunden sind.
  35. Airbageinrichtung nach Anspruch 34, dadurch gekennzeichnet, dass die Komponenten (1a, 1b, 2, 3, 4) zumindest teilweise durch Nähte (N) miteinander verbunden sind.
  36. Airbageinrichtung nach Anspruch 34 oder 35, dadurch gekennzeichnet, dass die Komponenten (1a, 1b, 2, 3, 4) zumindest teilweise formschlüssig, insbesondere durch mindestens eine Steckverbindung, miteinander verbunden sind.
  37. Airbageinrichtung nach einem der Ansprüche 34 bis 36, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Teil der Komponenten (1a, 1b, 2, 3, 4) über jene Komponenten ringförmig umgreifende Verbindungsmittel (27, 28, 200), insbesondere in Form einer Bandage, miteinander verbunden ist.
  38. Airbageinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Gasgenerator (6) zum Befüllen aufblasbarer Bereiche (1a, 1b) der Airbageinrichtung mit Gas in einem aufblasbaren Bereich (1a) angeordnet ist.
  39. Airbageinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 37, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Gasgenerator (6) zum Befüllen aufblasbarer Bereiche (1a, 1b) der Airbageinrichtung mit Gas in einem die aufblasbaren Bereiche (1a, 1b) verbindenden Verbindungsbereich (2, 12) der Airbageinrichtung angeordnet ist.
  40. Airbageinrichtung nach Anspruch 38 oder 39, dadurch gekennzeichnet, dass mit einem Gasgenerator (6) mindestens zwei aufblasbare Bereiche (1a, 1b) der Airbageinrichtung mit Gas befüllbar sind.
  41. Airbageinrichtung nach einem der Ansprüche 38 bis 40, dadurch gekennzeichnet, dass dem Gasgenerator (6) ein Gasstromverteiler (7) zugeordnet ist, mit dem ein aus dem Gasgenerator (6) austretender Gasstrom (G) in Teilströme (G1, G2) aufteilbar ist, die unterschiedlichen aufblasbaren Bereichen (1a, 1b) der Airbageinrichtung zugeführt werden.
  42. Airbageinrichtung nach Anspruch 41, dadurch gekennzeichnet, dass der Gasstromverteiler (7) rohrförmig ausgebildet ist und die einzelnen Teilgasströme (G1, G2) jeweils aus einer stirnseitigen Öffnung (71, 71'; 72) des Gasstromverteilers (7) austreten können.
  43. Airbageinrichtung nach einem der Ansprüche 38 bis 42, dadurch gekennzeichnet, dass einem in der Airbageinrichtung angeordneten Gasgenerator (6) ein Zündkabel (62) zum Zünden des Gasgenerators (6) in Abhängigkeit von einem Sensorsignal zugeordnet ist und dass die Airbageinrichtung an einer Stelle, an der das Zündkabel (62) aus der Airbageinrichtung herausgeführt ist, durch zusätzliche Dichtmittel (200) abgedichtet ist.
  44. Airbageinrichtung nach Anspruch 43, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtmittel eine Bandage (200) umfassen.
  45. Airbageinrichtung nach Anspruch 43 oder 44, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtmittel (200) die Airbageinrichtung ringförmig umgreifen.
  46. Airbageinrichtung nach einem der Ansprüche 38 bis 45, dadurch gekennzeichnet, dass der Gasgenerator von einer als Flammschutz und/oder zum Schutz vor hohen Gasdrücken dienenden Aufnahme (7, 8, 9) umgeben ist, die Komponenten (1a, 1b, 2) der Airbageinrichtung vor Beschädigung durch heiße Gase schützen soll.
  47. Airbageinrichtung nach Anspruch 46, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahme (7, 8, 9) aus einem formstabilen oder aus einem flexiblen Material besteht.
  48. Airbageinrichtung nach Anspruch 46 oder 47, dadurch gekennzeichnet, dass die Flammschutzeinrichtung (9) auf einer dem Gasgenerator (6) zugewandten Oberfläche eine hitzebeständige Materiallage (9a) aufweist.
  49. Airbageinrichtung nach einem der Ansprüche 46 bis 48, dadurch gekennzeichnet, dass die Flammschutzeinrichtung (8, 9) um den Gasgenerator (6) gewickelt ist oder diesen als ein Schlauch umgibt.
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