DE20321583U1 - Speichersteuervorrichtung - Google Patents

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Abstract

Erste Speicher-Steuerungsvorrichtung mit
zumindest einem ersten Anschluss, der dazu ausgelegt ist, mit einem Host-Rechner (30) verbunden zu werden; und
zumindest einem zweiten Anschluss, der dazu ausgelegt ist, mit einer zweiten Speicher-Steuerungsvorrichtung (20) verbunden zu werden;
wobei die erste Speicher-Steuerungsvorrichtung (10) dazu ausgelegt ist, folgende Vorgänge vorzunehmen:
Senden, von der ersten Speicher-Steuerungsvorrichtung (10) an die zweite Speicher-Steuerungsvorrichtung (20), einer Informationsanforderung betreffend ein logisches Volumen, das von der zweiten Speicher-Steuerungsvorrichtung (20) verwaltet wird, über den zweiten Anschluss, sodass die erste Speicher-Steuerungsvorrichtung eine erste Nummer (212) eines logischen Geräts, die in der ersten Speicher-Steuerungsvorrichtung (10) zu speichern ist, und eine Identifizierung (214) des von der zweiten Speicher-Steuerungsvorrichtung (20) verwalteten logischen Volumens aufeinander abbilden kann, wobei die aufeinander abgebildeten Nummer des logischen Geräts und Identifizierung (212, 214) für die Ausführung einer Lese-/Schreib-Anforderung des Host-Rechners (30) verwendet wird,
Speichern, in der ersten Speicher-Steuerungsvorrichtung (10), der Identifizierung (214) als Ergebnis der...

Description

  • QUERVERWEIS AUF VERWANDTE ANMELDUNGEN
  • Die vorliegende Anmeldung beansprucht die Prioritäten der japanischen Patentanmeldung Nr. 2002-127058 , eingereicht am 26. April 2002, und der japanischen Patentanmeldung Nr. 2002-333540 , eingereicht am 18. November 2002, die hiermit durch Literaturhinweis eingefügt sind.
  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • Gebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Speichersteuervorrichtung.
  • Beschreibung des Standes der Technik
  • In den letzten Jahren ändert sich die Umgebung, die Informationssysteme umgibt, wie etwa der Fortschritt der Informationstechnologie (IT) und Maßnahmen zur Umstellung zum Breitband, schnell. Zusammen damit ist die schnelle Zunahme der gehandhabten Datenmenge bei verschiedenen Gelegenheiten ein ernstes Problem.
  • Zur Behandlung dieser Zunahme der Datenmenge werden Speichersysteme, die in Datenzentren betrieben werden, höheren Kapazitäten und höheren Leistungen der Speichersteuervorrichtungen wie etwa Disk-Array-Einheiten ausgesetzt. Somit werden z. B. in Datenzentren häufig Einführungen von und Ersetzungen durch Speichersteuervorrichtungen mit höheren Leistungen und größeren Kapazitäten ausgeführt, um auf die schnelle Umstellung von Speichersteuervorrichtungen zu höheren Kapazitäten zu reagieren.
  • Es gibt Verfahren zur Einführung einer Speichersteuervorrichtung wie etwa jene, in denen der Betrieb unter Verwendung der alten Speichersteuervorrichtungen vollständig auf den Betrieb nur unter Verwendung der neu eingeführten Speichersteuervorrichtungen umgestellt worden ist, und jene, in denen der Betrieb ausgeführt wird, bei dem die alten Speichersteuervorrichtungen mit den neu eingeführten Speichersteuervorrichtungen nebeneinander bestehen.
  • Als eines der früheren Verfahren gibt es eine Technologie, die in der japanischen offengelegten Patentanmeldung (Kokai), Veröffentlichungs-Nr. Hei10-508967 , beschrieben ist. In diesem Verfahren können alle Daten durch die neuen Speichersteuervorrichtungen mit einer höheren Leistung und einer höheren Kapazität betrieben werden, wobei aber keine effektive Verwendung der alten Speichersteuervorrichtungen ermöglicht werden kann.
  • Andererseits kann in einem der letzteren Verfahren die effektive Verwendung der alten Speichersteuervorrichtungen ermöglicht werden. Allerdings wird die Anzahl der direkt mit den Netzwerken verbundenen Speichersteuervorrichtungen notwendig erhöht, da sowohl die neuen als auch die alten Speichersteuervorrichtungen nebeneinander bestehen, wobei die Netzwerkstrukturinformation rekonstruiert werden muss, da die neuen Speichersteuervorrichtungen in die vorhandenen Netzwerke eingeführt worden sind. Somit wird eine Zunahme der durch die Umstellung und den Betrieb auferlegten Verwaltungslast unvermeidlich.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Eine Aufgabe der Erfindung ist das Ermöglichen der effektiven Verwendung alter Speichersteuervorrichtungen, wenn z. B. in ein vorhandenes Speichersystem neue Speichersteuervorrichtungen eingeführt werden.
  • Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist das Ermöglichen der Verwendung alter Speichersteuervorrichtungen ohne Zunahme der Verwaltungsbelastung des Speichersystems nach Einführung neuer Speichersteuervorrichtungen. Eine abermals weitere Aufgabe der Erfindung ist es, in dieser Situation Spezifikationsänderungen und -abwandlungen an den alten Speichersteuervorrichtungen unnötig oder minimal zu machen.
  • Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist es, die Verwendung von Speichersteuervorrichtungen zu ermöglichen, die dafür konstruiert sind, ohne irgendeine Abwandlung oder mit minimal notwendigen Spezifikationsänderungen nicht nur bei der Einführung neuer Speichersteuervorrichtungen in ein vorhandenes Speichersystem, sondern auch beim Betrieb einer Speichersteuervorrichtung, die mit einer weiteren Speichersteuervorrichtung verbunden ist, direkt mit einem Host-Computer verbunden verwendet zu werden.
  • Diese Aufgaben werden mit den Merkmalen der unabhängigen Patentansprüche gelöst. Abhängige Patentansprüche sind auf bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung gerichtet.
  • KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNG
  • Für ein umfassenderes Verständnis der vorliegenden Erfindung und von deren Vorteilen wird nun auf die folgende Beschreibung in Verbindung mit der beigefügten Zeichnung Bezug genommen, in der:
  • 1 die Struktur eines Speichersystems gemäß einer Ausführungsform der Erfindung zeigt;
  • 2 eine Strukturinformations-Verwaltungstabelle gemäß einer Ausführungsform der Erfindung zeigt;
  • 3 ein Datenformat einer Dateneingabe-/-ausgabe-Anforderung, die von einem Host-Computer zu einer ersten Speichersteuervorrichtung gesendet wird, gemäß einer Ausführungsform der Erfindung zeigt;
  • 4 Vorgänge des Speichersystems gemäß einer Ausführungsform der Erfindung veranschaulicht, wenn die von dem Host-Computer gesendete Dateneingabe-/-ausgabe-Anforderung eine Dateneinschreib-Anforderung ist;
  • 5A bzw. 5B ein Konzept eines Zugriffsbegrenzungsvorgangs gemäß einer Ausführungsform der Erfindung veranschaulichen;
  • 6 Vorgänge eines Speichersystems, die seine Datenkopierfunktion betreffen, gemäß einer Ausführungsform der Erfindung veranschaulicht;
  • 7 eine Schnappschussfunktion gemäß einer Ausführungsform der Erfindung veranschaulicht;
  • 8 eine Schnappschussfunktion gemäß einer Ausführungsform der Erfindung veranschaulicht;
  • 9 einen Mechanismus zum Spiegeln neuer Daten auf einem ersten logischen Volumen gemäß einer Ausführungsform der Erfindung veranschaulicht;
  • 10 einen Mechanismus zum Spiegeln der neuen Daten auf einem ersten logischen Volumen gemäß einer Ausführungsform der Erfindung veranschaulicht;
  • 11 einen Mechanismus zum Spiegeln der neuen Daten auf dem ersten logischen Volumen gemäß einer Ausführungsform der Erfindung veranschaulicht;
  • 12 eine Tabelle für die Verwaltung von Merkern zeigt, die mit Cache-Adressen in Beziehung stehen, die Speicherpositionen der neuen Daten in einem Cache-Arbeitsspeicher gemäß einer Ausführungsform der Erfindung bezeichnen;
  • 13 eine Tabelle für die Verwaltung des verbleibenden Betrags des Cache-Arbeitsspeichers gemäß einer Ausführungsform der Erfindung zeigt;
  • 14 eine Situation, in der das erste logische Volumen als eine Kopierquelle eingestellt ist und ein zweites logisches Volumen als ein Kopierziel eingestellt ist, gemäß einer Ausführungsform der Erfindung veranschaulicht;
  • 15 eine Situation, in der das erste logische Volumen als das Kopierziel eingestellt ist und das zweite logische Volumen als die Kopierquelle eingestellt ist, gemäß einer Ausführungsform der Erfindung veranschaulicht;
  • 16 eine Situation, in der das erste logische Volumen zum Speichern alter Daten verwendet wird und das zweite logische Volumen zum Speichern neuer Daten verwendet wird, gemäß einer Ausführungsform der Erfindung veranschaulicht;
  • 17 eine Situation, in der das erste logische Volumen zum Speichern der neuen Daten verwendet wird und das zweite logische Volumen zum Speichern der alten Daten verwendet wird, gemäß einer Ausführungsform der Erfindung veranschaulicht;
  • 18 einen Vorgang, der Prüfsummen betrifft, gemäß einer Ausführungsform der Erfindung veranschaulicht;
  • 19 eine Hardware-Struktur der ersten Speichersteuervorrichtung und der zweiten Speichersteuervorrichtung gemäß einer Ausführungsform der Erfindung zeigt;
  • 20 die in der ersten Speichersteuervorrichtung und in der zweiten Speichersteuervorrichtung enthaltenen Hauptfunktionsblöcke gemäß einer Ausführungsform der Erfindung zeigt;
  • 21 eine Situation, in der eine LUN der zweiten Speichersteuervorrichtung dadurch verwaltet wird, dass sie auf Seiten der ersten Speichersteuervorrichtung abgebildet wird, gemäß einer Ausführungsform der Erfindung veranschaulicht;
  • 22 eine Operation des Speichersystems, wenn eine Dateneingabe-/-ausgabe-Anforderung, in der ein an eine Speichervorrichtung der zweiten Speichersteuervorrichtung gerichteter Spezialreservierungsbefehl beschrieben ist, von dem Host-Computer an die erste Speichersteuervorrichtung gesendet wird, gemäß einer Ausführungsform der Erfindung veranschaulicht;
  • 23 eine LU-Abbild-Informationstabelle gemäß einer Ausführungsform der Erfindung zeigt;
  • 24 eine Reservierungsinformationstabelle gemäß einer Ausführungsform der Erfindung zeigt;
  • 25 eine Operation des Speichersystems gemäß einer Ausführungsform der Erfindung veranschaulicht, wenn ein E-Kopierbefehl, der das Kopieren von Daten auf dem zweiten logischen Volumen der zweiten Speichersteuervorrichtung an eine mit einer dritten Speichersteuervorrichtung verbundene Sicherungsvorrichtung anweist, von einem Host-Computer an die erste Speichersteuervorrichtung gesendet wird; und
  • 26 einen Ablaufplan, der durch die erste Speichersteuervorrichtung ausgeführte Vorgänge veranschaulicht, gemäß einer Ausführungsform der Erfindung zeigt.
  • BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
  • Durch die vorliegende Beschreibung und durch die Darstellung der beigefügten Zeichnung werden wenigstens die folgenden Tatsachen offenbart.
  • <ÜBERSICHT DER OFFENBARUNG>
  • In der obigen Erfindung ist sowohl die erste als auch die zweite Speichersteuervorrichtung z. B. eine für einen Anwender als ein Produkt bereitgestellte Speichervorrichtung wie etwa eine Disk-Array-Vorrichtung. Genauer besitzt die erste Speichersteuervorrichtung eine Kommunikationsschnittstelle, um sie mit der ersten und mit der zweiten Kommunikationseinrichtung zu verbinden, eine CPU zum Ausführen eines Dateneingabe-/-ausgabe-Vorgangs für ein Plattenlaufwerk in Erwiderung auf eine erste Dateneingabe-/-ausgabe-Anforderung und einen Cache-Arbeitsspeicher zum Speichern von Daten, die während des Dateneingabe-/-ausgabe-Vorgangs in das Plattenlaufwerk eingegeben/von ihm ausgegeben werden.
  • Die zweite Speichersteuervorrichtung besitzt eine Kommunikationsschnittstelle, um sie mit der zweiten Kommunikationseinrichtung zu verbinden, eine CPU zum Ausführen eines Dateneingabe-/-ausgabe-Vorgangs für die Speichervorrichtung in Erwiderung auf die zweite Dateneingabe-/-ausgabe-Anforderung und einen Cache-Arbeitsspeicher zum Speichern von Daten, die während des Dateneingabe-/-ausgabe-Vorgangs in das Plattenlaufwerk eingegeben/von ihm ausgegeben werden.
  • Sowohl die erste als auch die zweite Speichersteuervorrichtung arbeitet als eine einzelne Disk-Array-Vorrichtung, wenn sie in ein Netzwerk wie etwa z. B. in ein SAN eingeführt ist, wobei sie die von dem Host-Computer gesendete Dateneingabe-/-ausgabe-Anforderung jeweils als eine einzelne Vorrichtung empfangen kann und in Erwiderung auf die Dateneingabe-/-ausgabe-Anforderung einen Dateneingabe-/-ausgabe-Vorgang zu einer Speichervorrichtung wie etwa zu einem integrierten oder extern verbundenen Plattenlaufwerk ausführen kann.
  • In der obigen Struktur sind die erste Speichersteuervorrichtung und die zweite Speichersteuervorrichtung vom Host-Computer aus gesehen in Reihe geschaltet, wobei die zweite Speichersteuervorrichtung in dieser Situation als eine Vorrichtung zum Erweitern der Funktionen z. B. der ersten Speichersteuervorrichtung betrieben werden kann. Dies wird genauer beschrieben. Die erste Speichersteuervorrichtung empfängt von dem Host-Computer durch den ersten Kommunikationspfad (der einem später beschriebenen ersten Netzwerk entspricht), der z. B. aus einem SAN gebildet ist, außer einer Dateneingabe-/-ausgabe-Anforderung, die zu ihr selbst gerichtet ist, als die erste Dateneingabe-/-ausgabe-Anforderung außerdem eine zu der zweiten Speichersteuervorrichtung gerichtete Dateneingabe-/-ausgabe-Anforderung. Falls die empfangene Dateneingabe-/-ausgabe-Anforderung zu der zweiten Speichersteuervorrichtung gerichtet ist, sendet die erste Speichersteuervorrichtung in dieser Phase die Dateneingabe-/-ausgabe-Anforderung durch einen zweiten Kommunikationspfad (der einem im Folgenden beschriebenen zweiten Netzwerk entspricht) zu der zweiten Speichersteuervorrichtung. Das heißt, die erste Speichersteuervorrichtung wirkt als eine Weiterleitungsvorrich tung zwischen dem Host-Computer und der zweiten Speichersteuervorrichtung.
  • Die durch die erste Speichersteuervorrichtung zu der zweiten Speichersteuervorrichtung weitergeleitete zweite Dateneingabe-/-ausgabe-Anforderung kann so beschaffen sein, dass sie in einem Format oder Protokoll wie in der ersten durch die erste Speichersteuervorrichtung von dem Host-Computer empfangenen Dateneingabe-/-ausgabe-Anforderung gesendet wird, oder so, dass sie in einem Format oder Protokoll, das in der ersten Speichersteuervorrichtung in das der zweiten Speichersteuervorrichtung geändert worden ist, gesendet wird. Wenn sie so beschaffen ist, dass Übermittlungen zwischen der ersten Speichersteuervorrichtung und der zweiten Speichersteuervorrichtung unter Verwendung eines zum ANSI (Amerikanisches Nationales Normungsinstitut) konformen SCSI-Befehls oder eines genormten oder normierten Formats oder Protokolls ausgeführt werden, ist keine Spezialspezifikation als Teil der Struktur der zweiten Speichersteuervorrichtung erforderlich, sofern die zweite Speichersteuervorrichtung eine Norm-Kommunikationsschnittstelle aufweist. Somit ist in einem Speicherzentrum wie etwa z. B. in einem IDC (Internet-Datenzentrum) keine Spezialspezifikationsänderung oder -abwandlung für die zweite Speichersteuervorrichtung erforderlich, selbst wenn eine Änderung des Betriebs ausgeführt wird, in der die erste Speichersteuervorrichtung als ein neues Modell einer Disk-Array-Vorrichtung eingeführt worden ist und die alte Disk-Array-Vorrichtung, die verwendet wird, mit der ersten Speichersteuervorrichtung in Reihe geschaltet verwendet wird. Die Erfindung kann angewendet werden, wenn die zweite Speichersteuervorrichtung eine optionale Blockvorrichtung (eine durch eine Plattenvorrichtung repräsentierte Vorrichtung für wahlfreie Zugriffe) ist. Das heißt, die Er findung kann angewendet werden, wenn die zweite Speichersteuervorrichtung eine große Speichersteuervorrichtung mit höheren Steuerfunktionen, die äquivalent jenen der ersten Speichersteuervorrichtungen sind, d. h. eine optische Plattenvorrichtung mit einer Blockzugriffsschnittstelle, ist.
  • Es kann eingerichtet werden, dass die erste Speichersteuervorrichtung eine Information speichert, die eine Speichervorrichtung betrifft, für die die zweite Speichersteuervorrichtung Dateneingabe-/-ausgabe-Vorgänge ausführt, und die erste Speichersteuervorrichtung auf der Grundlage der gespeicherten Information, die die Speichervorrichtung betrifft, bestimmt, ob sie die der ersten Dateneingabe-/-ausgabe-Anforderung entsprechende zweite Dateneingabe-/-ausgabe-Anforderung an die zweite Speichersteuervorrichtung sendet.
  • Als das Beispiel der Information, die die Speichervorrichtung betrifft, gibt es eine Information, die in der später beschriebenen Strukturinformations-Verwaltungstabelle beschrieben ist. Als praktische Beispiele gibt es die Verwaltungsinformation des Speicherbereichs eines oder mehrerer logischer Volumina, die auf einem Speicherbereich organisiert sind, der durch die Speichervorrichtung vorgesehen ist, eine Information, die die Leistung des logischen Volumens betrifft, eine Information, die die Speicherkapazitäten betrifft, und eine Information, die verbleibende Beträge betrifft.
  • Wenn z. B. die ersten Dateneingabe-/-ausgabe-Anforderung eine Dateneinschreib-Anforderung ist, wird die Bestimmung, ob die zweite Dateneingabe-/-ausgabe-Anforderung an die zweite Speichersteuervorrichtung gesendet werden soll oder nicht, aufgrund dessen ausgeführt, ob die Datengröße der Daten, die in Erwiderung auf die Dateneinschreib-Anforderung in das logische Volumen der zweiten Speichersteuervorrichtung geschrieben werden sollen, innerhalb des Bereichs der Speicherkapazität des logischen Volumens liegt. Darüber hinaus leitet die erste Speichersteuervorrichtung die zweite Dateneingabe-/-ausgabe-Vorrichtung nicht an die zweite Speichersteuervorrichtung weiter, wenn z. B. bestimmt worden ist, dass die Dateneingabe-/-ausgabe-Anforderung nicht normal in der zweiten Speichersteuervorrichtung verarbeitet werden kann, da z. B. die Größe der zu schreibenden Daten die Kapazität des logischen Volumens übersteigt.
  • Auf diese Weise braucht selbst in einer Struktur, in der die zweite Speichersteuervorrichtung wie oben beschrieben mit der ersten Speichersteuervorrichtung in Reihe geschaltet ist, für die zweite Speichersteuervorrichtung kein Spezialmechanismus vorgesehen zu sein, da eingerichtet ist, dass die erste Speichersteuervorrichtung den Vorgang ausführt, der ursprünglich von der zweiten Speichersteuervorrichtung ausgeführt werden sollte, wobei sie die Rolle der zweiten Speichersteuervorrichtung übernimmt. Gemäß der obigen Funktion ist das logische Volumen in der zweiten Speichersteuervorrichtung für den Host-Computer so vorgesehen, als ob das logische Volumen ein logisches Volumen der ersten Speichersteuervorrichtung wäre.
  • Es kann eingerichtet werden, dass die erste Speichersteuervorrichtung eine Zugriffsbegrenzungsinformation speichert, die eine Speichervorrichtung betrifft, für die die zweite Speichersteuervorrichtung Dateneingabe-/-ausgabe-Vorgänge ausführt, und dass die erste Speichersteuervorrichtung, wenn sie die erste Dateneingabe-/-ausgabe-Anforderung empfangen hat, indem sie die Inhalte der empfangenen Anforderung mit der Zugriffsbegrenzungsinformation in Be ziehung setzt, bestimmt, ob die der ersten Dateneingabe-/-ausgabe-Anforderung entsprechende zweite Dateneingabe-/-ausgabe-Anforderung an die zweite Speichersteuervorrichtung zu senden ist oder nicht. Es kann Fälle geben, in denen die durch die erste Speichersteuervorrichtung gespeicherte Zugriffsbegrenzungsinformation z. B. von einem mit der ersten Speichersteuervorrichtung verbundenen Verwaltungscomputer eingetragen wird oder durch die erste Speichersteuervorrichtung auf der Grundlage der empfangenen Zugriffsbegrenzungsinformation oder der Information als der Grundlage der von der zweiten Speichersteuervorrichtung an die erste Speichersteuervorrichtung gesendeten Zugriffsbegrenzungsinformation erzeugt oder gespeichert wird.
  • Genauer ist z. B. eingerichtet, dass dann, wenn die zweite Speichersteuervorrichtung auf einem Speicherbereich, der durch die Speichervorrichtung vorgesehen ist, für die die zweite Speichersteuervorrichtung selbst Dateneingabe-/-ausgabe-Vorgänge ausführt, eines oder mehrere logische Volumina organisiert, die erste Speichersteuervorrichtung die Korrelation X zwischen jedem Host-Computer gegebenen Kennungen und einer Kennung des logischen Volumens, auf das der Host-Computer Zugriffe ausführen kann, speichert und die erste Speichersteuervorrichtung, indem sie die Korrelation zwischen der Kennung des Host-Computers, der die Quelle der in der ersten Dateneingabe-/-ausgabe-Anforderung beschriebenen Anforderung ist, und dem logischen Volumen, zu dem ein Dateneingabe-/-ausgabe-Vorgang der in der ersten Dateneingabe-/-ausgabe-Anforderung beschriebenen Anforderung gerichtet ist, mit der Korrelation X in Beziehung setzt, bestimmt, ob die zweite Dateneingabe-/-ausgabe-Anforderung an die zweite Speichersteuervorrichtung zu senden ist.
  • Zum Beispiel wird eine Speichersteuervorrichtung in einem in einem IDC betriebenen Speichersystem wie etwa eine Disk-Array-Vorrichtung nicht so selten in der Weise betrieben, dass sie Dienste für mehrere Host-Computer ausführt. In diesem Fall begrenzt häufig jeder Host-Computer die Speichersteuervorrichtungen, die auf diesen Host-Computer zugreifen können. Die Zugriffsbegrenzung wird allgemein z. B. dadurch ausgeführt, dass die Kombinationen wie etwa Anschlussnummern oder Vermittlungsstellennummern von WWN- oder Faserkanalvermittlungsstellen wie etwa eine Verzonung oder -LU-Maskierung verwaltet werden, wenn ein Host-Computer und Speichersteuervorrichtungen durch ein SAN verbunden sind. Kurz gesagt ist in diesem Verfahren eingerichtet, dass die erste Speichersteuervorrichtung die Vorgänge ausführt, die die Zugriffsbegrenzung betreffen, wobei sie die Rolle der zweiten Speichersteuervorrichtung übernimmt, wenn eine solche Zugriffsbegrenzung zwischen dem Host-Computer und einem logischen Volumen der zweiten Speichersteuervorrichtung ausgeführt werden muss.
  • Es kann eingerichtet werden, dass in dem zweiten Kommunikationspfad mehrere Leitwege enthalten sind, dass die erste Speichersteuervorrichtung von einer Weiterleitungsvorrichtung, die in dem zweiten Kommunikationspfad vorhanden ist, eine Information empfangt, die den zweiten Kommunikationspfad betrifft, und dass die erste Speichersteuervorrichtung auf der Grundlage der Information einen Leitweg zum Senden der zweiten Dateneingabe-/-ausgabe-Anforderung bestimmt. Die Information, die den zweiten Kommunikationspfad betrifft, ist z. B. eine Netzwerktopologieinformation, eine Information über die Knoten in dem Netzwerk usw., die zu der Faserkanalnorm, zu der SCSI-Norm oder zu der iSCSI-Norm konform ist. Die Weiterleitungsvorrichtung ist z. B. eine Faserkanalvermittlungsstelle, eine Faserkanalleiteinrichtung, ein Faserkanal-Hub, ein iSCSI-Router, eine iSCSI-Vermittlungsstelle usw.
  • Die Bestimmung des Leitwegs wird anhand wenigstens einer der Bedingungen wie etwa Leistung, Zuverlässigkeit und Stabilität der mehreren Pfade ausgeführt, die anhand der den zweiten Kommunikationspfad betreffenden Information aufgefasst werden.
  • Außerdem kann eingerichtet werden, dass sowohl die erste als auch die zweite Speichersteuervorrichtung auf einem Speicherbereich, der durch die Speichervorrichtung vorgesehen ist, für die die erste und die zweite Speichersteuervorrichtung jeweilige Dateneingabe-/-ausgabe-Vorgänge ausführt, jeweils eines oder mehrere logische Volumina organisiert, dass die zweite Speichersteuervorrichtung ein zweites logisches Volumen aufweist, das das Ziel von Dateneingabe-/-ausgabe-Vorgängen der zweiten Speichersteuervorrichtung ist und Daten des ersten logischen Volumens speichert, das das Ziel von Dateneingabe-/-ausgabe-Vorgängen der ersten Speichersteuervorrichtung ist, dass die erste Speichersteuervorrichtung eine Dateneingabe-/-ausgabe-Anforderung von dem Host-Computer empfangt und die Inhalte des ersten logischen Volumens in Erwiderung auf die empfangene Anforderung aktualisiert, dass die erste Speichersteuervorrichtung eine Dateneingabe-/-ausgabe-Anforderung, die für das zweite logische Volumen eine Ausführung eines der Aktualisierung entsprechenden Datenaktualisierungsvorgangs anweist, an die zweite Speichersteuervorrichtung sendet, dass die zweite Speichersteuervorrichtung die Dateneingabe-/-ausgabe-Anforderung empfangt und die Inhalte des zweiten logischen Volumens in Erwiderung auf die empfangene Anforderung aktualisiert und dass die erste Speichersteu ervorrichtung eine Information zum Aufnehmen von Daten, die noch nicht auf einem logischen Volumen der zweiten logischen Volumina gespiegelt worden sind, unter den Daten auf dem ersten logischen Volumen speichert. Die Information zum Aufnehmen von Daten, die noch nicht gespiegelt worden sind, ist z. B. eine Information, die in Einheiten des in Zonen organisierten Bereichs auf einem Speicherbereich auf dem ersten logischen Volumen beschreibt, ob die Daten auf dem ersten logischen Volumen auf dem zweiten logischen Volumen gespiegelt worden sind.
  • Die auf diese Weise aufgefasste Information wird z. B. verwendet, falls die Aktualisierung für das zweite logische Volumen wegen eines Netzwerkfehlers usw. unmöglich gewesen ist, der Fehler aber danach behoben worden ist und noch nicht auf dem zweiten logischen Volumen gespiegelte Daten gespiegelt werden. Genauer sendet z. B. zunächst die erste Speichersteuervorrichtung an die zweite Speichersteuervorrichtung eine Dateneinschreib-Anforderung, die an das zweite logische Volumen gerichtet ist und die Daten betrifft, die noch nicht auf dem zweiten logischen Volumen gespiegelt worden sind, die von der Information zum Aufnehmen der noch nicht gespiegelten Daten aufgefasst worden ist, und empfangt die zweite Speichersteuervorrichtung die Dateneingabe-/-ausgabe-Anforderung und führt für das zweite logische Volumen einen der Dateneinschreib-Anforderung entsprechenden Einschreibvorgang aus. Dadurch, dass eingerichtet ist, dass die erste Speichersteuervorrichtung die noch nicht auf dem zweiten logischen Volumen gespiegelten Daten aufnimmt, ist es auf diese Weise nicht notwendig, einen Spezialmechanismus für die zweite Speichersteuervorrichtung vorzusehen.
  • Es kann eingerichtet sein, dass sowohl die erste als auch die zweite Speichersteuervorrichtung auf einem Speicherbereich, der durch die Speichervorrichtung vorgesehen ist, für die die erste und die zweite Speichersteuervorrichtung jeweilige Dateneingabe-/-ausgabe-Vorgänge ausführen, eines oder mehrere logische Volumina organisiert, dass die erste Speichersteuervorrichtung, wenn sie neue Daten in ein erstes logisches Volumen schreibt, für das die erste Speichersteuervorrichtung Dateneingabe-/-ausgabe-Vorgänge ausführt, an die zweite Speichersteuervorrichtung eine Dateneinschreib-Anforderung der in dem Bereich für das Einschreiben der neuen Daten gespeicherten alten Daten gesendet hat, bevor der Einschreibvorgang ausgeführt wird, dass die zweite Speichersteuervorrichtung die Dateneinschreib-Anforderung empfängt und die alten Daten in das zweite logischen Volumen schreibt, das das Ziel der Dateneingabe-/-ausgabe-Vorgänge der zweiten Speichersteuervorrichtung ist, dass die zweite Speichersteuervorrichtung die Speicherposition der alten Daten auf dem zweiten logischen Volumen an die erste Speichersteuervorrichtung sendet und dass die erste Speichersteuervorrichtung die Speicherposition der neuen Daten in dem ersten logischen Volumen und die wie oben gesendete Speicherposition der alten Daten in dem zweiten logischen Volumen speichert, wobei sie beide zueinander in Beziehung setzt.
  • Ein spezifisches Beispiel für dieses Verfahren ist z. B. eine später beschriebene Schnappschussfunktion. Diese Funktion ermöglicht, dass auf die Daten, die zu einer früheren Zeit auf dem logischen Volumen der ersten Speichersteuervorrichtung gespeichert worden sind, Bezug genommen wird. In diesem Verfahren werden die Daten zu einer früheren Zeit, d. h. die alten Daten, auf dem logischen Volumen der zweiten Speichersteuervorrichtung gespeichert.
  • Darüber hinaus speichert die erste Speichersteuervorrichtung eine Information, die die Speicherposition der alten Daten auf dem logischen Volumen der zweiten Speichersteuervorrichtung bestimmt, indem sie die Information mit der Speicherposition, an der die alten Daten auf dem logischen Volumen der ersten Speichersteuervorrichtung gespeichert waren, in Beziehung setzt. Unter deren Nutzung kann die erste Speichersteuervorrichtung an den Host-Computer die der Ausleseanforderung entsprechenden alten Daten liefern, wenn z. B. von dem Host-Computer eine Ausleseanforderung für an einer bestimmten Speicherposition in dem ersten logischen Volumen gespeicherte alte Daten ausgegeben worden ist.
  • Es kann eingerichtet werden, dass dann, wenn die erste Speichersteuervorrichtung von dem Host-Computer eine Dateneinschreib-Anforderung neuer Daten zum Schreiben der neuen Daten in das erste logische Volumen, das das Ziel der Dateneingabe-/-ausgabe-Vorgänge der ersten Speichersteuervorrichtung ist, empfangen hat, die erste Speichersteuervorrichtung die Einschreibanforderung der neuen Daten an die zweite Speichersteuervorrichtung sendet, ohne die neuen Daten in das erste logische Volumen zu schreiben, die zweite Speichersteuervorrichtung die Dateneingabe-/-ausgabe-Anforderung empfangt und die neuen Daten in ein zweites logisches Volumen schreibt, das das Ziel der Dateneingabe-/-ausgabe-Vorgänge der zweiten Speichersteuervorrichtung ist, die zweite Speichersteuervorrichtung die Speicherposition der neuen Daten auf dem zweiten logischen Volumen an die erste Speichersteuervorrichtung sendet, die erste Speichersteuervorrichtung die Speicherposition der alten Daten auf dem ersten logischen Volumen und die Speicherposition auf dem zweiten logischen Volumen der zu sendenden neuen Daten speichert, wobei sie beide miteinander in Beziehung setzt. Dieses Verfahren bezieht sich ebenfalls auf die Schnappschussfunktion. Allerdings wird in diesem Verfahren, das von der früheren Schnappschussfunktion verschieden ist, eingerichtet, dass die alten Daten in der ersten Speichersteuervorrichtung gespeichert werden und die neuesten Daten in dem logischen Volumen der ersten Speichersteuervorrichtung auf Seiten der zweiten Speichersteuervorrichtung gespeichert werden.
  • Wie oben beschrieben wurde, kann die zweite Speichersteuervorrichtung gemäß der Erfindung effektiv genutzt werden, wenn das System in der Weise betrieben wird, dass es eine Kopie der Daten hat, und wenn Dienste wie etwa der Schnappschuss bereitgestellt werden. Insbesondere dann, wenn eine erste Speichersteuervorrichtung als eine Ersatzvorrichtung für die zweite Speichersteuervorrichtung eingeführt wird, kann die zweite Speichersteuervorrichtung vom alten Typ ununterbrochen effektiv genutzt werden, nachdem die erste Speichersteuervorrichtung eingeführt worden ist. Somit können Wirkungen wie etwa eine Verringerung der Betriebsbelastung des Speichersystems und eine Verringerung der Betriebskosten erhalten werden.
  • <ÜBERSICHT DES SYSTEMS>
  • 1 zeigt die Struktur eines als eine Ausführungsform der Erfindung beschriebenen Speichersystems. Dieses Speichersystem wird z. B. in einem IDC betrieben. Eine erste Speichersteuervorrichtung 10 und die zweite Speichersteuervorrichtung 20 in dieser Figur sind Disk-Array-Vorrichtungen, die Speichervorrichtungen wie etwa z. B. Plattenlaufwerke im RAID-Schema (Schema redundanter Anordnung preiswerter Platten) betreiben, unter Verwendung einer Dateneingabe-/-ausgabe-Steuereinheit 19 in Erwiderung von Dateneingabe-/-ausgabe-Anforderungen wie etwa Dateneinschreib-Anforderungen und Datenauslese-Anforderungen, die von einem Host-Computer 30 gesendet werden, Dateneingabe-/-ausgabe-Vorgänge an den Speichervorrichtungen ausführen und als Datenspeicher für den Host-Computer 30 wirken. Die erste und die zweite Speichersteuervorrichtung 10, 20 können in der Patentschrift gelegentlich als die "Übertragungs-Speichersteuervorrichtung" bzw. als die "normale Speichersteuervorrichtung" bezeichnet werden. Die erste und die zweite Speichersteuervorrichtung sind einfach deutlicher zu unterscheiden, ohne dass irgendeine spezifische Interpretation gegeben werden soll.
  • Der Host-Computer 30 ist über ein erstes Netzwerk 50 mit der ersten Speichersteuervorrichtung 10 verbunden und die zweite Speichersteuervorrichtung 20 ist über ein zweites Netzwerk 51 mit der ersten Speichersteuervorrichtung 10 verbunden. Das erste und das zweite Netzwerk sind z. B. SANs (Netzwerke aus Speicherlaufwerken), die aus Netzwerkvorrichtungen bestehen, die zu dem Faserkanal konform sind. Allerdings sind die Netzwerke nicht darauf beschränkt, sondern können LANs (lokale Netzwerke), allgemeine Telephonleitungen, dedizierte Leitungen und Netzwerke eines Großrechnersystems wie etwa eines Protokolls, das zum ESCON (Enterprise Systems CONnection) oder zum FICON (Fiber CONnection) konform ist, sein.
  • Die erste Speichersteuervorrichtung 10 empfangt über das erste Netzwerk 50 eine von dem Host-Computer 30 gesendete Dateneingabe-/-ausgabe-Anforderung. Die zweite Speichersteuervorrichtung 20 empfangt über das zweite Netzwerk 51 die Dateneingabe-/-aus gabe-Anforderung von der ersten Speichersteuervorrichtung 10. Die zweite Speichersteuervorrichtung 20 kann eine Vorrichtung mit einer äquivalenten Leistung wie die oder mit einer höheren Leistung als die erste Speichersteuervorrichtung 10 sein oder kann eine Vorrichtung mit einer niedrigeren Leistung als die erste Speichersteuervorrichtung 10 sein.
  • Als ein Fall, in dem die in 1 gezeigte Betriebsform genutzt wird, gibt es z. B. einen Fall, in dem der Betrieb eines Speichersystems in der Weise geändert worden ist, dass in ein Speichersystem, das in einer Form betrieben wird, in der die zweite Speichersteuervorrichtung 20 mit dem Host-Computer 30 verbunden ist, die erste Speichersteuervorrichtung 10 neu als eine Nachfolgevorrichtung der zweiten Speichersteuervorrichtung 20 eingeführt worden ist, und dass die zweite Speichersteuervorrichtung 20 als eine Vorrichtung zum Erweitern oder Unterstützen der Funktionen der ersten Speichersteuervorrichtung 10 wirkt.
  • Es wird die Grundvorrichtungsstruktur der ersten Speichersteuervorrichtung 10 beschrieben. In die erste Speichersteuervorrichtung 10 ist eine Speichervorrichtung 60 mit einem oder mit mehreren Plattenlaufwerken als eine Speichervorrichtung zum Bereitstellen eines Datenspeicherbereichs eingebaut. Die Speichervorrichtung 60 kann so strukturiert sein, dass sie z. B. über eine Kommunikationsleitung, die konform zur SCSI-Norm ist, mit dem Äußeren des Gehäuses verbunden ist. Wie oben beschrieben wurde, wird das Plattenlaufwerk bzw. werden die Plattenlaufwerke z. B. im RAID-Schema betrieben.
  • Die erste Speichersteuervorrichtung 10 organisiert auf einem von einem oder von mehreren Plattenlaufwerken vorgesehenen Speicherbereich eines oder mehrere logische Volumina 11 (im Folgenden als "logisches Volumen" bezeichnet). Jedes logische Volumen 11 erhält jeweils einen spezifischen Identifikator (im Folgenden als "LUN (logische Gerätenummer)" bezeichnet). Eine LUN zur Bezeichnung eines Datenspeicherbereichs ist in einer Dateneingabe-/-ausgabe-Anforderung beschrieben, die von dem Host-Computer 30 an die erste Speichersteuervorrichtung 10 gesendet wird. Die erste Speichersteuervorrichtung 10 besitzt eine Funktion zum Bereitstellen eines Speicherbereichs für den Host-Computer 30 durch eine LUN-Bezeichnung.
  • Ein Mikroprozessor 12 (im Folgenden als "MP" bezeichnet) führt die verschiedenen Vorgänge der ersten Speichersteuervorrichtung 10 wie etwa z. B. Dateneingabe-/-ausgabe-Vorgänge für das Plattenlaufwerk bzw. für die Plattenlaufwerke aus. Der MP 12 besteht aus einer oder aus mehreren CPUs. Als MP 12 kann ein Mikroprozessor bereitgestellt sein, der auf bestimmte Funktionen spezialisiert ist. Ein Cache-Arbeitsspeicher 13 wird hauptsächlich zum temporären Speichern der Dateneingabe zu dem/von dem Plattenlaufwerk bzw. zu den/von den Plattenlaufwerken wie etwa von Einschreibdaten zu dem Plattenlaufwerk bzw. zu den Plattenlaufwerken und Auslesedaten von dem Plattenlaufwerk bzw. von den Plattenlaufwerken verwendet.
  • Ein Steuerarbeitsspeicher 14 wird z. B. als ein Arbeitsbereich für den MP 12 genutzt oder wird zum Speichern verschiedener Steuerdaten und -tabellen verwendet. Üblicherweise werden in diesem Steuerarbeitsspeicher 14 z. B. eine später beschriebene Strukturinformations-Verwaltungstabelle 41, eine Bitmap 42, eine Zugriffsbegrenzungs- Informationstabelle 43, eine Aktualisierungs-Verwaltungstabelle 44 usw. gespeichert.
  • Eine externe Schnittstelle 15 ist eine Faserkanalschnittstelle. Die externe Schnittstelle 15 verbindet die erste Speichersteuervorrichtung 10 mit dem ersten Netzwerk 50 oder mit dem zweiten Netzwerk 51. Die externe Schnittstelle 15 ist mit mehreren Anschlüssen 16 versehen, die mit Anschlüssen einer Faserkanalvermittlungsstelle verbunden sind, die ein SAN bildet. Wie im Gebiet des Faserkanals bekannt ist, erhält jeder Anschluss 16 der externen Schnittstelle 15 einen WWN (weltweiten Namen), der ein Identifikator zum Identifizieren einer Vorrichtung in einem SAN ist. Die Speichervorrichtung 60 ist über einen Vorrichtungsanschluss 19 einer Vorrichtungsschnittstelle 18 mit der ersten Speichersteuervorrichtung 10 verbunden.
  • Oben ist die erste Speichersteuervorrichtung 10 beschrieben worden, wobei die zweite Speichersteuervorrichtung 20 hinsichtlich der Grundstruktur abgesehen von der Leistung und der Größe jeder enthaltenen Komponente ebenfalls dieselbe Struktur wie die erste Speichersteuervorrichtung 10 besitzt.
  • Andererseits ist der Host-Computer 30 z. B. ein Personal Computer, eine Workstation oder ein Universalcomputer und ist mit einem HBA (Host-Bus-Adapter) (nicht gezeigt), der eine Faserkanalschnittstelle ist, die eine Schnittstelle zum Verbinden mit dem ersten Netzwerk 50 ist, versehen. Ein HBA hat ebenfalls einen WWN erhalten.
  • <STRUKTURINFORMATIONS-VERWALTUNGSTABELLE>
  • Die zweite Speichersteuervorrichtung 20 stellt für die erste Speichersteuervorrichtung 10 ihr eigenes logisches Volumen als ein logisches Volumen der ersten Speichersteuervorrichtung 10 bereit. Um diese Funktion zu verwirklichen, speichert die erste Speichersteuervorrichtung 10 die in 2 gezeigte Strukturinformations-Verwaltungstabelle 41.
  • In dieser Strukturinformations-Verwaltungstabelle 41 ist eine Information beschrieben, die ein von der ersten Speichersteuervorrichtung 10 gehandhabtes logisches Volumen betrifft. In der Strukturinformations-Verwaltungstabelle 41 ist eine Information beschrieben, die nicht nur das logische Volumen, für das die erste Speichersteuervorrichtung 10 Dateneingabe-/-ausgabe-Vorgänge ausführt (im Folgenden als "erstes logisches Volumen" bezeichnet), sondern auch das logische Volumen, für das die zweite Speichersteuervorrichtung 20 Dateneingabe-/-ausgabe-Vorgänge ausführt (im Folgenden als "zweites logisches Volumen" bezeichnet), betrifft. (In 2 ist nur die Information gezeigt, die das zweite logische Volumen 21 betrifft.) In 2 sind in einer Spalte 210 für die Anschlusskennung die Anschlusskennungen mit dem logischen Volumen verbundener externer Schnittstellen beschrieben. In einer Spalte 211 für die WWN sind die den Anschlusskennungen entsprechenden WWNs beschrieben. In einer Spalte 212 für die LUN sind die LUNs für jedes logische Volumen beschrieben. In einer Spalte 213 für die Kapazität sind die Kapazitäten der von dem ersten und von dem zweiten logischen Volumen 11 und 21 vorgesehenen Speicherbereiche beschrieben.
  • In einer Spalte 214 für die Abbildungs-LUN sind die Identifikatoren des zweiten logischen Volumens in Bezug auf ihre Anschlusse und LUNs beschrieben. Das heißt, wenn in der Spalte für die Abbildungs-LUN eine Beschreibung vorhanden ist, heißt dies, dass das logische Volumen das zweite logische Volumen 21 ist, sodass die anderen logischen Volumina somit die ersten logischen Volumina 11 sind.
  • Die Inhalte der Strukturinformations-Verwaltungstabelle 41 werden z. B. durch einen Betreiber von einem mit der ersten Speichersteuervorrichtung 10 verbundenen Verwaltungscomputer (nicht gezeigt) usw. eingetragen, wobei die erste Speichervorrichtung 10 eine später beschriebene Informationssammelfunktion (Informationsentdeckungsfunktion) aufweist. Mit dieser Funktion erfasst die erste Speichersteuervorrichtung 10 über das zweite Netzwerk 51 eine mit dem zweiten Netzwerk 51 verbundene Vorrichtung, sendet an die erfasste Vorrichtung eine Sendungs-Anforderung nach Information, die die logischen Volumina der erfassten Vorrichtung betrifft, empfängt eine gemäß der Anforderung gesendete Information und trägt die Information in die Strukturinformations-Verwaltungstabelle 41 ein.
  • Die Vorrichtung, die das Ziel der Information für die Vorrichtung ist, ist in dem zweiten Netzwerk 51 vorhanden und kann ansonsten fest vorgegeben sein. Für die Bedingungen sind verschiedene Einstellungen möglich, sodass nur die Produkte von einem bestimmten Hersteller das Ziel sind, indem die Modellnummer der Vorrichtungen geprüft wird, sodass nur die logischen Volumina mit höheren Kapazitäten als einer bestimmten Kapazität das Ziel sind und sodass nur die mit einem vorgegebenen Anschluss verbundenen logischen Volumina das Ziel sind.
  • Unter Verwendung der oben beschriebenen Strukturinformations-Verwaltungstabelle 41 und in einem später beschriebenen Mechanismus stellt die erste Speichersteuervorrichtung 10 für den Host-Computer 30 das zweite logische Volumen 21 der zweiten Speichersteuervorrichtung 20 so bereit, als ob es das erste logische Volumen 11 der ersten Speichersteuervorrichtung 10 wäre. Das heißt, der Host-Computer 30 kann zu der ersten Speichersteuervorrichtung 10 eine Dateneingabe-/-ausgabe-Anforderung ausführen, die zu dem logischen Volumen 21 der zweiten Speichersteuervorrichtung 20 gerichtet ist.
  • Da die erste Speichersteuervorrichtung 10 die wie oben beschriebene Strukturinformations-Verwaltungstabelle 41 speichert, kann die erste Speichersteuervorrichtung 10 nicht nur dann, wenn von dem Host-Computer 30 eine Dateneingabe-/-ausgabe-Anforderung gesendet worden ist, sondern sogar auch dann, wenn z. B. von dem Host-Computer 30 zu dem zweiten logischen Volumen 21 gerichtete Befehle wie etwa "Abfrage" oder "Lies Kapazität" gesendet worden sind, durch eine geeignete Antwortmeldung eine Antwort an den Host-Computer 30 senden.
  • <DATENEINGABE-/-AUSGABE-VORGANG>
  • Nachfolgend wird der Betrieb des Speichersystems in einem Fall beschrieben, in dem von dem Host-Computer 30 über das erste Netzwerk 50 an die erste Speichersteuervorrichtung 10 eine Dateneingabe-/-ausgabe-Anforderung ausgegeben wird, die zu dem ersten logischen Volumen 11 oder zu dem zweiten logischen Volumen 21 gerichtet ist.
  • 3 zeigt ein Beispiel des Datenformats einer Dateneingabe-/-ausgabe-Anforderung, die von dem Host-Computer 30 zu der ersten Speichersteuervorrichtung 10 gesendet wird. In dieser Figur zeigt die Spalte 310 für die Host-Kennung einen Identifikator des Host-Computers 30, der die Dateneingabe-/-ausgabe-Anforderung gesendet hat, wobei in ihr z. B. der WWN der HBA des Host-Computers 30 beschrieben ist. Die Spalte 311 für die Anschlusskennung zeigt die Anschlusskennung eines Anschlusses, der mit den logischen Volumen 11 und 21 verbunden ist, die die Ziele des Vorgangs der Dateneingabe-/-ausgabe-Anforderung sind. Die Spalte 312 für die LUN zeigt die Kennung eines logischen Volumens, das das Ziel des Vorgangs der Dateneingabe-/-ausgabe-Anforderung ist. Eine Spalte 313 für die Adresse und eine Spalte 314 für die Datenlänge werden z. B. eingestellt, wenn die Dateneingabe-/-ausgabe-Anforderung eine Datenauslese-Anforderung ist, wobei in diesem Fall die Anfangsblockadresse, die die Daten der Auslesequelle der logischen Volumina 11 und 21 enthält, die in der Spalte 313 für die Adresse eingestellten Auslesequellen sind und die Datenlänge der Daten, die das Ziel des Auslesevorgangs sind, in der Spalte 314 für die Datenlänge eingestellt ist.
  • Anhand von 4 wird ein Vorgang des Speichersystems für den Fall beschrieben, in dem die von dem Host-Computer 30 gesendete Dateneingabe-/-ausgabe-Anforderung eine Dateneinschreib-Anforderung ist. Zunächst empfängt die erste Speichersteuervorrichtung 10 von dem Host-Computer 30 über das erste Netzwerk 50 eine Dateneinschreib-Anforderung (S412) und speichert mit der Dateneinschreib-Anforderung empfangene Einschreibzieldaten in dem Cache-Arbeitsspeicher 13 (S413).
  • Nachfolgend nimmt die erste Speichersteuervorrichtung 10 auf die Strukturinformations-Verwaltungstabelle 41 Bezug, um zu beurteilen, ob die Dateneinschreib-Anforderung ausgeführt werden kann oder nicht. Der Fall, in dem sie nicht ausgeführt werden kann, ist z. B. der, dass das logische Volumen, das das Ziel des Vorgangs der Dateneingabe-/-ausgabe-Anforderung ist, nicht vorhanden ist oder dass selbst dann, wenn das logische Volumen vorhanden ist, die Größe der Daten, die das Ziel des Einschreibvorgangs sind, die Größe des Speicherbereichs des logischen Volumens übersteigt.
  • Die erste Speichersteuervorrichtung 10 prüft unter Bezugnahme auf die Strukturinformations-Verwaltungstabelle 41, ob das logische Volumen, das das Ziel des Vorgangs ist, tatsächlich vorhanden ist oder ob das logische Volumen, das das Einschreibziel ist, genug Kapazität besitzt, damit die Daten, die durch die Dateneinschreib-Anforderung eingeschrieben werden sollen, eingeschrieben werden können, und beurteilt, ob eine der Dateneingabe-/-ausgabe-Anforderung entsprechende Dateneingabe-/-ausgabe-Anforderung ausgeführt werden kann (S414). Falls die erste Speichersteuervorrichtung 10 im Ergebnis dieser Beurteilung in dieser Phase beurteilt, dass die Dateneingabe-/-ausgabe-Anforderung nicht ausgeführt werden kann, sendet sie an den Host-Computer 30 eine Nachricht, in der diese Beurteilung beschrieben ist, und schließt sie den der Dateneingabe-/-ausgabe-Anforderung entsprechenden Vorgang ab (S415 in 4).
  • Darüber hinaus speichert die erste Speichersteuervorrichtung 10 in dem Steuerarbeitsspeicher 14 die Zugriffsbegrenzungs-Informationstabelle 43, in der die Kombinationen der Anschlusskennung oder des WWN des Host-Computers 30 der Anforderungsquelle der Datenein gabe-/-ausgabe-Anforderung, des ersten logischen Volumens 11 oder des zweiten logischen Volumens 21, das das Anforderungsziel der Dateneingabe-/-ausgabe-Anforderung sein soll, und der Zugriffstyp (Auslesen/Einschreiben) eingetragen sind. Es gibt Fälle, in denen die Inhalte der Zugriffsbegrenzungs-Informationstabelle 43 durch einen Betreiber von einem mit der ersten Speichersteuervorrichtung 10 verbundenen Verwaltungscomputer (nicht gezeigt) usw. eingetragen werden, wobei die erste Speichersteuervorrichtung 10 die von der zweiten Speichersteuervorrichtung 20 gesendete Zugriffsbegrenzungsinformation oder die Information, die die Grundlage dieser Information ist, empfangt und die erste Speichersteuervorrichtung 10 auf der Grundlage dieser Information die Inhalte erzeugt und speichert. Die letztere Operation kann z. B. ausgeführt werden, wenn die zweite Speichersteuervorrichtung 20 selbst einen Mechanismus aufweist, der eine Zugriffsbegrenzungsfunktion für das logische Volumen 21 der zweiten Speichersteuervorrichtung 20 betrifft.
  • Die erste Speichersteuervorrichtung 10 führt einen Zugriffsbegrenzungsvorgang aus, der ein Vorgang ist, um zu prüfen, ob die Kombination der Kennung des Anschlusses, der die Dateneingabe-/-ausgabe-Anforderung empfangen hat, oder die WWN des Host-Computers 30, der die in der Dateneingabe-/-ausgabe-Anforderung beschriebene Quelle ist, und der Anschlusskennung des in der Dateneingabe-/-ausgabe-Anforderung als das Einschreibziel bestimmten ersten logischen Volumens 11 oder zweiten logischen Volumens 21 zu den zugelassenen Zugriffsbedingungen passt (S416).
  • Das Konzept eines Zugriffsbegrenzungsvorgangs ist in 5A gezeigt. Die erste Speichersteuervorrichtung 10 prüft, ob die Dateneingabe-/-ausgabe-Anforderung von dem Host-Computer 30 zu der Zu griffsbegrenzung in der Zugriffsbegrenzungs-Informationstabelle 43 passt und führt dann, wenn sie nicht zusammenpassen, keinen der Dateneingabe-/-ausgabe-Anforderung entsprechenden Vorgang aus, sendet eine Nachricht, in der das Ergebnis beschrieben ist, und schließt den der Dateneingabe-/-ausgabe-Anforderung entsprechenden Vorgang ab (S415).
  • Die obigen die Zugriffsbegrenzung betreffenden Vorgänge werden nicht nur ausgeführt, wenn das logische Volumen, das das Ziel des Vorgangs der Dateneingabe-/-ausgabe-Anforderung ist, das erste logische Volumen 11 ist, sondern auch, wenn das logische Volumen, das das Ziel ist, das zweite logische Volumen 21 ist. Das heißt, die erste Speichersteuervorrichtung 10 bildet einen Ersatz beim Ausführen einer Suche der Zugriffsbegrenzung an das zweite logische Volumen 21.
  • Wie in 5B gezeigt ist, gibt es andererseits vom Host-Computer aus gesehen keinen Unterschied, ob das logische Volumen, das das Ziel einer Dateneingabe-/-ausgabe-Anforderung ist, zu der ersten Speichersteuervorrichtung 10 oder zu der zweiten Speichersteuervorrichtung 20 gehört. Der Host-Computer 30 nimmt einfach auf, ob ein logisches Volumen, das in dem Netzwerk vorhanden ist, benutzbar oder nicht benutzbar ist.
  • Wenn im Ergebnis der obigen Vorgänge beurteilt worden ist, dass in das logische Volumen, das das Ziel des Vorgangs der Dateneingabe-/-ausgabe-Anforderung ist, geschrieben werden kann (d. h., dass das logische Volumen vorhanden ist, seine Kapazität groß genug ist und seine Zugriffsbegrenzung kein Problem aufweist), sendet die erste Speichersteuervorrichtung 10 an die zweite Speichersteuervor richtung 20 eine Dateneinschreib-Anforderung (S417). Die zweite Speichersteuervorrichtung 20 empfangt diese Dateneinschreib-Anforderung und schreibt die Einschreibdaten in das zweite logische Volumen 21.
  • Die Dateneinschreib-Anforderung ist in diesem Fall zum selben Protokoll (z. B. zum selben Datenformat) konform wie die durch die zweite Speichersteuervorrichtung 20 direkt von dem Host-Computer 30 empfangene Dateneinschreib-Anforderung. Somit besteht dann, wenn der Betrieb der zweiten Speichersteuervorrichtung 20, da die erste Speichersteuervorrichtung 10 neu eingeführt wird, so geändert wird, dass die zweite Speichersteuervorrichtung 20 als eine Vorrichtung zur Bereitstellung von logischen Volumina für die erste Speichersteuervorrichtung 10 wirkt, keine Notwendigkeit, speziell für die Vorrichtungsstruktur und Spezifikation der zweiten Speichersteuervorrichtung 20 irgendeine Änderung oder Abwandlung auszuführen. Somit wird mit minimalem Aufwand und niedrigen Kosten eine effektive Verwendung der zweiten Speichersteuervorrichtung 20 möglich.
  • Die oben beschriebene Zugriffsbegrenzungsfunktion der ersten Speichersteuervorrichtung 10 kann außer in dem Fall, in dem die zweite Speichersteuervorrichtung 20 ursprünglich eine die Zugriffsbegrenzung betreffende Funktion aufweist, in verschiedenen Umgebungen angewendet werden wie etwa in dem Fall, in dem die zweite Speichersteuervorrichtung 20 keine Zugriffsbegrenzungsfunktion aufweist und die erste Speichersteuervorrichtung 10 die Zugriffsbegrenzungsfunktion der zweiten Speichersteuervorrichtung 20 dediziert unterstützt.
  • Wenn die erste Speichersteuervorrichtung 10 an die zweite Speichersteuervorrichtung 20 eine Dateneingabe-/-ausgabe-Anforderung gesendet hat, sendet sie, ohne auf die Abschlussmitteilung des Vorgangs der Dateneingabe-/-ausgabe-Anforderung von der zweiten Speichersteuervorrichtung 20 zu warten, an den Host-Computer 30 eine Nachricht, um den Abschluss des Einschreibvorgangs zu übermitteln (S415). Somit kann der Host-Computer 30 die Antwort auf die Dateneingabe-/-ausgabe-Anforderung schnell bestätigen und den folgenden Vorgang ohne lange Wartezeit schnell starten.
  • Ein Einschreibvorgang ist so, wie oben beschrieben wurde. Allerdings wird der Vorgang im Fall eines Auslesevorgangs von einem logischen Volumen abgesehen davon, dass Daten im Gegensatz zum obigen Fall für einen Einschreibvorgang in der entgegengesetzten Richtung übertragen werden, ebenfalls in demselben Mechanismus ausgeführt. Für Dateneingabe-/-ausgabe-Anforderungen mit Ausnahme derjenigen für Einschreib- und Auslesevorgänge gibt die erste Speichersteuervorrichtung 10 wie üblich Antworten an den Host-Computer 30 zurück.
  • Wie oben beschrieben wurde, greift der Host-Computer 30 in dem Speichersystem auf das zweite logische Volumen so zu, als ob es ein logisches Volumen in der ersten Speichersteuervorrichtung 10 wäre. Da die Beurteilung, ob eine Dateneingabe-/-ausgabe-Anforderung normal verarbeitet werden kann und die Verwaltung der Zugriffsrechtseinstellung usw. konzentriert und intensiv in der ersten Speichersteuervorrichtung 10 ausgeführt werden kann, können darüber hinaus die Verwaltungsbelastung und die Verwaltungskosten für die Sicherheit selbst dann minimiert werden, wenn das logische Volumen, das das Ziel der Dateneingabe-/-ausgabe-Anforderung ist, ur sprünglich für die zweite Speichersteuervorrichtung 20 ist. Dadurch, dass die Vorgänge, die von der zweiten Speichersteuervorrichtung 20 ausgeführt werden sollen, unter Verwendung der ersten Speichersteuervorrichtung 10 ausgeführt werden, kann darüber hinaus die Vorgangsbelastung auf Seiten der zweiten Speichersteuervorrichtung 20 verringert werden.
  • <DATENKOPIERFUNKTION>
  • Nachfolgend wird eine in diesem Speichersystem ausgeführte Datenkopierfunktion beschrieben. Die in diesem Abschnitt beschriebene Funktion wird genutzt, um Funktionen wie etwa z. B. die Datenreplikation oder Datenspiegelung zu verwirklichen, und ist eine Funktion, die so arbeitet, dass die zweite Speichersteuervorrichtung 20 ebenfalls ein logisches Volumen mit denselben Inhalten wie ein logisches Volumen der ersten Speichersteuervorrichtung 10 aufweist.
  • Das erste logische Volumen 11, das die Kopierquelle ist, und das zweite logische Volumen 21, das das Kopierziel ist, können außer in einem Verhältnis von 1:1 in einem Verhältnis von 1:N vorgesehen sein. Als ein Beispiel wird zur Vereinfachung der Beschreibung der Fall beschrieben, in dem sie in dem Verhältnis von 1:1 vorgesehen sind. Allerdings kann der Grundvorgang selbst in dem Fall, in dem sie in dem Verhältnis von 1:N vorgesehen sind, ähnlich einfach ausgeführt werden, da es mehrere Verhältnisse von 1:1 gibt.
  • Um die Datenkopierfunktion zu verwirklichen, ist z. B. als eine Vorbereitung für den Fall, in dem in dem zweiten Netzwerk 51 eine Kommunikationsstörung auftritt, ein Mechanismus für die Verwaltung des Unterschieds der Inhalte zwischen dem ersten logischen Volumen 11 und dem zweiten logischen Volumen 21 notwendig. Als dieser Mechanismus ist derjenige bekannt, in dem in dem Speicherbereich eines logischen Volumens der ersten Speichersteuervorrichtung 10 eine Bitmap vorbereitet wird, bei der mit jedem Block oder mit jeder Blockgruppe, die in Zonen organisiert sind, ein Bit in Beziehung gesetzt wird und jedes Bit, für das eine Differenz zwischen diesen logischen Volumina erzeugt wird, "Ein" gesetzt wird.
  • 6 veranschaulicht Vorgänge des Speichersystems, die die Datenkopierfunktion betreffen. Wenn die erste Speichersteuervorrichtung 10 von dem Host-Computer 30 eine Dateneinschreib-Anforderung zu dem logischen Volumen empfangen hat, das die Kopierquelle ist (S611), speichert sie die empfangene Anforderung in ihrem eigenen Cache-Arbeitsspeicher 13 (S612). In dem Moment, in dem die Einschreibdaten in dem Cache-Arbeitsspeicher 13 gespeichert worden sind (613), sendet die erste Speichersteuervorrichtung 10 an den Host-Computer 30 einen Einschreibvorgang-Abschlussbericht.
  • Wenn die erste Speichersteuervorrichtung 10 den Einschreibvorgang-Abschlussbericht an den Host-Computer 30 gesendet hat, setzt sie in der Bitmap 42 diejenigen Bits, die der Aktualisierungsadresse des logischen Volumens entsprechen, das das Einschreibziel dieses Einschreibvorgangs ist, auf ein (S614).
  • Nachfolgend beginnt die erste Speichersteuervorrichtung 10 zu einem richtigen Zeitpunkt wie etwa zu der Zeit, wenn eine Anweisung von einem Verwaltungscomputer (nicht gezeigt) ausgegeben worden ist, den Vorgang, um die Inhalte der logischen Volumen 11 und 21, die die Kopierquelle und das Kopierziel sind, miteinander zu vergleichen.
  • Zunächst nimmt die erste Speichersteuervorrichtung 10 auf die Bitmap 42 Bezug und sendet an die zweite Speichersteuervorrichtung 20 eine Einschreibanforderung der Daten, die in einem Speicherbereich des logischen Volumens 11 der Kopierquelle gespeichert sind, der Blöcken oder Blockgruppen entspricht, die uneinheitliche Inhalte haben, d. h. bei denen das Bit auf ein gesetzt ist (S615).
  • Wenn die zweite Speichersteuervorrichtung 20 die Dateneinschreib-Anforderung und die Einschreibdaten empfangen hat, schreibt sie die empfangenen Einschreibdaten in den Zielspeicherbereich des zweiten logischen Volumens 21, das das Kopierziel ist, und sendet an die erste Speichersteuervorrichtung 10 einen Einschreibabschlussbericht (S616).
  • In dem Moment, in dem die erste Speichersteuervorrichtung 10 von der zweiten Speichersteuervorrichtung 20 den Dateneinschreib-Abschlussbericht empfängt, setzt die erste Speichersteuervorrichtung 10 das Bit der Bitmap 42, das dem Speicherbereich der in das Kopierziel geschriebenen Daten entspricht, auf aus (S617). Das heißt, die Inhalte der Bitmap 42 werden in Echtzeit so gemanagt, dass nur die Bits gesetzt werden, die dem Speicherbereich entsprechen, in dem die Inhalte des ersten logischen Volumens 11 und des zweiten logischen Volumens 21 verschieden sind. Auf diese Weise werden die Inhalte der logischen Volumina, die die Kopierquelle und das Kopierziel sind, miteinander synchronisiert.
  • Es ist nicht notwendig, dass die Speicherkapazitäten der logischen Volumina, die die Kopierquelle und das Kopierziel sind, immer dieselben sind. Falls die logischen Volumina, die die Kopierquelle und das Kopierziel sind, wie oben beschrieben verschieden sind, werden z. B. die Adressen umgesetzt und in einem weiteren Volumen gespeichert oder wird die Datengröße unter Verwendung eines Kompressionsvorgangs verringert und gespeichert.
  • In der obigen Beschreibung ist das erste logische Volumen 11 die Kopierquelle und ist das zweite logische Volumen 21 das Kopierziel. Allerdings kann im Gegensatz dazu strukturiert sein, dass die Kopierquelle das zweite logische Volumen 21 und das Kopierziel das erste logische Volumen 11 ist.
  • <RESYNCHRONISATIONSVORGANG>
  • Nachfolgend wird ein Resynchronisationsvorgang beschrieben, der für den Fall ausgeführt wird, in dem die Inhalte des ersten logischen Volumens 11 und des zweiten logischen Volumens 21 wegen einer Störung der zweiten Speichersteuervorrichtung 20 oder des zweiten Netzwerks 51 usw. verschieden sind, und anschließend die Störung behoben wird und es möglich ist, die Inhalte der logischen Volumen 11 und 21 zu synchronisieren.
  • Die erste Speichersteuervorrichtung 10 erfasst eine Störung des zweiten Netzwerks 51 z. B. durch eine Zeitüberschreitung der Kommunikation zwischen der ersten und der zweiten Speichersteuervorrichtung 10 und 20. Der Unterschied der Inhalte kann nicht nur durch die Störung des zweiten Netzwerks 51, sondern auch durch Operationen eines Anwenders wie etwa durch einen Sicherungsvorgang und Anwendungstests verursacht sein.
  • Zunächst werden die Vorgänge für den Fall beschrieben, in dem die erste Speichersteuervorrichtung 10 eine Störung des zweiten Netz werks 51 erfasst. Wenn die erste Speichersteuervorrichtung 10 eine Störung erfasst hat, schaltet sie den Betrieb von der oben beschriebenen normalen Betriebsbedingung zu einer getrennten Bedingung (S621) und hält einen Sendevorgang einer Dateneinschreib-Anforderung über endliche Aktualisierungsdifferenzdaten zu der zweiten Speichersteuervorrichtung 20 an. Hinsichtlich eines Einschreibvorgangs in das erste logische Volumen 11 werden die Vorgänge von (S611) bis (S614) ausgeführt (S622). Somit werden die Bits in der Bitmap, die den Blöcken oder Blockgruppen entsprechen, die während der getrennten Bedingung aktualisiert werden, auf ein gesetzt und wird die Differenz zwischen dem ersten logischen Volumen 11 und dem zweiten logischen Volumen 21 verwaltet.
  • Wenn die Störung nachfolgend behoben worden ist und das zweite logische Volumen 21 verfügbar wird, sendet zunächst die erste Speichersteuervorrichtung 10 an die zweite Speichersteuervorrichtung 20 eine an das zweite logische Volumen 21 gerichtete Dateneinschreib-Anforderung über die Daten, die in einem Speicherbereich des ersten logischen Volumens 11 gespeichert sind, der den Blöcken oder Blockgruppen entspricht, deren Bit in der Bitmap 42 auf ein gesetzt ist.
  • Wenn die zweite Speichersteuervorrichtung 20 die Dateneinschreib-Anforderung empfangen hat, schreibt sie die mit der Anforderung empfangenen Einschreibdaten in einen Speicherbereich, der einem logischen Zielvolumen entspricht. In diesem Einschreibvorgang werden z. B. dann, wenn das System so betrieben wird, dass die Daten, die in einem Speicherbereich mit einer bestimmten Adresse in dem logischen Volumen 11 gespeichert sind, das die Kopierquelle ist, in einem Speicherbereich gespeichert werden, der durch dieselbe Ad resse in dem logischen Volumen 21, das das Kopierziel ist, bestimmt ist, die Daten in einem Speicherbereich des zweiten logischen Volumens 21 gespeichert, das durch dieselbe Adresse bestimmt ist wie die Adresse in dem ersten logischen Volumen 11, bei der die Daten gespeichert gewesen sind (S623).
  • In den obigen Vorgängen wird eingerichtet, dass die erste Speichersteuervorrichtung 10 nur die in dem aktualisierten Speicherbereich gespeicherten Daten an die zweite Speichersteuervorrichtung 20 sendet. Somit kann der Betrag der an das zweite Netzwerk 51 gesendeten Daten fast minimiert werden. Wenn der Resynchronisationsvorgang der Inhalte dieser logischen Volumen auf diese Weise abgeschlossen worden ist, startet die erste Speichersteuervorrichtung 10 die Sendung der Dateneinschreib-Anforderung der aktualisierten endlichen Differenzdaten neu.
  • Die obigen Vorgänge stehen unter der Voraussetzung, dass die Aktualisierung des logischen Volumens 21, das das Kopierziel ist, nicht ausgeführt wird, sofern das logische Volumen 11, das die Kopierquelle ist, nicht aktualisiert worden ist. Allerdings kann je nach einer Form der Verwendung des Speichersystems eine Aktualisierung des logischen Volumens 11, das das Kopierziel ist, ausgeführt worden sein, bevor eine Aktualisierung des logischen Volumens 21, das die Kopierquelle ist, ausgeführt wird. In diesem Fall können die Inhalte dieser logischen Volumina nicht unter Verwendung der Bitmap 42 resynchronisiert werden, wobei der Resynchronisationsvorgang z. B. in der Weise ausgeführt wird, dass alle Daten in dem logischen Volumen 11 der ersten Speichersteuervorrichtung 10 an das logische Volumen 21 der zweiten Speichersteuervorrichtung 20 übertragen werden.
  • Es kann eingerichtet werden, dass die Aktualisierungssituation des zweiten logischen Volumens 21 dadurch verwaltet wird, dass eine Bitmap verwaltet wird, die das zweite logische Volumen 21 betrifft. In diesem Fall wird die Bitmap z. B. in dem Steuerarbeitsspeicher 14 der ersten Speichersteuervorrichtung 10, in einem Steuerarbeitsspeicher (nicht gezeigt) der zweiten Speichersteuervorrichtung 20 oder in dem logischen Volumen 21 gespeichert. Darüber hinaus kann die Resynchronisation in diesem Fall z. B. dadurch ausgeführt werden, dass die Daten, die in den Blöcken oder Blockgruppen gespeichert sind, die von dem ersten logischen Volumen 11 aktualisiert worden sind, übertragen und in das zweite logische Volumen 21 geschrieben werden.
  • <SCHNAPPSCHUSS>
  • (1) Schnappschussfunktion 1
  • Nachfolgend wird eine Schnappschussfunktion beschrieben. Diese Funktion ermöglicht, dass die von einem Anwender bestimmten zu einer früheren Zeit in einem logischen Volumen gespeicherten Daten erhalten werden. Ob die Schnappschussfunktion betrieben wird oder nicht, kann für jedes logische Volumen eingestellt werden.
  • Es wird der Fall beschrieben, in dem die erste Speichersteuervorrichtung 10 die Schnappschussfunktion für das erste logische Volumen 11 betreibt. Die hier beschriebene Schnappschussfunktion ist eine Funktion, die in dem zweiten logischen Volumen 21 alte Daten speichert, die in einem Speicherbereich des ersten logischen Volumens 10 gespeichert sind, das das Ziel eines Einschreibvorgangs ist, und ermöglicht, dass alte Daten danach z. B. von dem Host-Computer 30 genutzt werden, wenn ein Einschreibvorgang mit neuen Daten in das erste logische Volumen ausgeführt worden ist.
  • 7 veranschaulicht die Schnappschussfunktion in dem Speichersystem. In diesem Vorgang ist in der zweiten Speichersteuervorrichtung 20 ein logisches Volumen 21 zum Speichern der alten Daten für die Schnappschussfunktion befestigt worden. In diesem Fall kann die Struktur so eingerichtet werden, dass ein logisches Volumen 21 für den Schnappschuss für mehrere der ersten logischen Volumina 11 der ersten Speichersteuervorrichtung 10 gemeinsam genutzt wird.
  • Die erste Speichersteuervorrichtung 10 speichert in dem Steuerarbeitsspeicher 14 die Aktualisierungsverwaltungstabelle 44, in der die Korrelation zwischen Adressen, die unter den Speicherbereichen des ersten logischen Volumens 11 den Speicherbereich bestimmen, in den das Schreiben ausgeführt worden ist, und Adressen des zweiten logischen Volumens 21, das ein Schutzort für die in diesem Speicherbereich gespeicherten alten Daten ist, eingetragen ist.
  • Es wird der Mechanismus für die Verwirklichung der Schnappschussfunktion beschrieben. Wenn die erste Speichersteuervorrichtung 10 eine von dem Host-Computer 30 gesendete (S711) auf das erste logische Volumen 11 gerichtete Dateneinschreib-Anforderung empfangen hat, speichert die erste Speichersteuervorrichtung 10 zunächst die mit der Dateneinschreib-Anforderung empfangenen Einschreibdaten (neuen Daten) in dem Cache-Arbeitsspeicher 13 (S712).
  • Nachfolgend liest die erste Speichersteuervorrichtung 10 die Daten, die bereits in dem Speicherbereich des ersten logischen Volumens 11, das der Bestimmungsort des Dateneinschreibvorgangs ist, gespeichert sind, das das Ziel dieses Dateneinschreibvorgangs (alte Daten) ist, aus, und speichert die alten Daten in dem Cache-Arbeitsspeicher 13 (S713). Anschließend schreibt die erste Speichersteuervorrichtung 10 die von dem Host-Computer 30 empfangenen Einschreibdaten (neuen Daten) in den Speicherbereich (S714).
  • In dem Moment, in dem die erste Speichersteuervorrichtung 10 die Einschreibdaten in dem Cache-Arbeitsspeicher 13 gespeichert hat, sendet sie an den Host-Computer 30 einen Einschreibabschlussbericht. Somit kann der echte Einschreibvorgang der Einschreibdaten in das erste logische Volumen 11 ausgeführt werden, nachdem der Einschreibabschlussbericht gesendet worden ist.
  • Nachfolgend sendet die erste Speichersteuervorrichtung 10 die in dem Cache-Arbeitsspeicher 13 gespeicherten alten Daten an die zweite Speichersteuervorrichtung 20. Wenn die zweite Speichersteuervorrichtung 20 die alten Daten empfangen hat, speichert die zweite Speichersteuervorrichtung 20 die Daten in dem zweiten logischen Volumen 21. In dieser Phase sendet die zweite Speichersteuervorrichtung 20 die Speicherposition des zweiten logischen Volumens 21, an der die alten Daten gespeichert sind, mit einer Adresse, die die ursprüngliche Speicherposition in dem logischen Volumen 11 der ersten Speichersteuervorrichtung 10 angibt, wo die alten Daten gespeichert gewesen sind (diese Adresse wird von der ersten Speichersteuervorrichtung 10 z. B. mit den Einschreibdaten empfangen). Andererseits empfangt die erste Speichersteuervorrichtung 10 die gesendete Speicherposition und speichert sie in der Aktualisierungsverwaltungstabelle 44 des Steuerarbeitsspeichers 14 (S715). Die alten Daten (im Folgenden als "Schnappschuss" bezeichnet) werden wie oben beschrieben in dem zweiten logischen Volumen 21 der zweiten Speichersteuervorrichtung 20 gespeichert.
  • Wenn z. B. die erste Speichersteuervorrichtung 10 von dem Host-Computer 30 eine Datenauslese-Anforderung für das erste logische Volumen 11 empfangen hat, das das Ziel der Erzeugung eines Schnappschusses ist, führt die erste Speichersteuervorrichtung 10 durch einen normalen Vorgang einen Auslesevorgang von dem ersten logischen Volumen 11 der ersten Speichersteuervorrichtung 10 aus und sendet die ausgelesenen Daten an den Host-Computer 30.
  • Wenn andererseits z. B. die erste Speichersteuervorrichtung 10 von dem Host-Computer 30 eine Datenauslese-Anforderung für die alten Daten des logischen Volumens 11 empfangen hat und ein Bereich, der dem durch die Ausleseanforderung bestimmten Speicherbereich entspricht, in der Aktualisierungsverwaltungstabelle 44 gespeichert worden ist, sendet die erste Speichersteuervorrichtung 10 an die zweite Speichersteuervorrichtung 20 eine Ausleseanforderung der Zieldaten von dem zweiten logischen Volumen 21. Die zweite Speichersteuervorrichtung 20 sendet in Erwiderung darauf die alten Zieldaten an die erste Speichersteuervorrichtung 10. Daraufhin empfängt die erste Speichersteuervorrichtung 10 die gesendeten alten Daten und sendet sie an den Host-Computer 30.
  • Wenn andererseits der durch die Ausleseanforderung bestimmte Speicherbereich nicht in der Aktualisierungsverwaltungstabelle 44 gespeichert ist, liest die erste Speichersteuervorrichtung 10 die Zieldaten aus dem ersten logischen Volumen 11 der ersten Speichersteuervorrichtung 10 aus und sendet sie an den Host-Computer 30.
  • (2) Schnappschussfunktion 2
  • Nachfolgend wird anhand von 8 ein weiteres Verfahren zur Verwirklichung der Schnappschussfunktion beschrieben.
  • Wenn von dem Host-Computer 30 eine Dateneinschreib-Anforderung für das erste logische Volumen 11 der ersten Speichersteuervorrichtung 10 gesendet worden ist, schreibt die erste Speichersteuervorrichtung 10 in diesem Verfahren Einschreibdaten (neue Daten) in das zweite logische Volumen 21 der zweiten Speichersteuervorrichtung 20, ohne irgendeine Aktualisierung des ersten logischen Volumens 11 selbst auszuführen. Das heißt, im Unterschied zu dem oben beschriebenen Verfahren werden in einem normalen Einschreibvorgang neue Daten, die ursprünglich in das erste logische Volumen 11 geschrieben werden sollten, nicht in das erste logische Volumen 11 geschrieben, und die alten Daten so wie sie sind in dem ersten logischen Volumen 11 gespeichert gehalten und die neuen Daten in dem zweiten logischen Volumen 21 gespeichert.
  • In diesem Verfahren ist eine Dateneinschreib-Anforderung für das erste logische Volumen 11 der ersten Speichersteuervorrichtung 10 von dem Host-Computer 30 gesendet worden, wobei die erste Speichersteuervorrichtung 10, wenn sie die Dateneinschreib-Anforderung empfangen hat (S811), die mit der Dateneinschreib-Anforderung gesendeten Einschreibdaten (neuen Daten) in dem Cache-Arbeitsspeicher 13 speichert (S812).
  • Nachfolgend sendet die erste Speichersteuervorrichtung 10 die in dem Cache-Arbeitsspeicher 13 gespeicherten neuen Daten und eine Dateneinschreib-Anforderung für die neuen Daten an die zweite Spei chersteuervorrichtung 20. Daraufhin speichert die zweite Speichersteuervorrichtung 20, die die neuen Daten empfangen hat, diese in dem zweiten logischen Volumen 21.
  • Für den obigen Fall wird als die Adressen, die den Speicherbereich der neuen Daten in dem zweiten logischen Volumen 21 bestimmen, z. B. eine Adresse bestimmt, an der noch keine neuen Daten gespeichert worden sind. Diese Adresse wird von der zweiten Speichersteuervorrichtung 20 an die erste Speichersteuervorrichtung 10 gesendet und die erste Speichersteuervorrichtung 10 speichert die Adresse in der Aktualisierungsverwaltungstabelle 44, wobei sie sie mit einer als ein Einschreibziel der Dateneinschreib-Anforderung bestimmten Adresse in Beziehung setzt (S813). Dieses In-Beziehung-Setzen wird z. B. dadurch ausgeführt, dass zwischen der ersten Speichersteuervorrichtung 10 und der zweiten Speichersteuervorrichtung 20 die für das In-Beziehung-Setzen notwendige Information ausgetauscht wird.
  • Wenn in einem Fall, in dem wie oben beschrieben ein Schnappschuss erzeugt wird, von dem Host-Computer 30 eine Datenauslese-Anforderung ausgegeben wird, prüft die erste Speichersteuervorrichtung 10 zunächst die Aktualisierungsverwaltungstabelle 44. Falls die Adresse des durch die Ausleseanforderung bestimmten Ausleseziels nicht in der Aktualisierungsverwaltungstabelle 44 enthalten ist, liest die erste Speichersteuervorrichtung 10 daraufhin die Zieldaten aus dem ersten logischen Volumen 11 aus und sendet die Daten an den Host-Computer 30.
  • Wenn die Adresse des Ausleseziels andererseits in der Aktualisierungsverwaltungstabelle 44 enthalten ist, sendet die erste Speichersteuervorrichtung 10 eine Ausleseanforderung für die Daten an der in der Aktualisierungsverwaltungstabelle 44 gespeicherten Adresse des zweiten logischen Volumens der zweiten Speichersteuervorrichtung 20 an die zweite Speichersteuervorrichtung 20, die mit der Adresse in Beziehung steht.
  • Wenn die zweite Speichersteuervorrichtung 20 die Ausleseanforderung empfangen hat, liest die zweite Speichersteuervorrichtung 20 die Daten aus dem zweiten logischen Volumen 21 aus und sendet die Daten an die erste Speichersteuervorrichtung 10. Wenn die erste Speichersteuervorrichtung 10 die Daten empfangen hat, sendet sie die Daten an den Host-Computer 30 (S814).
  • Wenn die erste Speichersteuervorrichtung 10 z. B. von dem Host-Computer 30 eine Datenauslese-Anforderung für die alten Daten eines bestimmten ersten logischen Volumens 11 empfangen hat und der durch die Ausleseanforderung bestimmte Speicherbereich in der Aktualisierungsverwaltungstabelle 44 gespeichert ist, liest die erste Speichersteuervorrichtung 10 die Daten aus dem logischen Volumen 11 der ersten Speichersteuervorrichtung 10 aus und sendet die Daten an den Host-Computer 30.
  • In der obigen Beschreibung ist eingerichtet, dass die Aktualisierungsverwaltungstabelle 44 in dem Steuerarbeitsspeicher 14 der ersten Speichersteuervorrichtung 10 gespeichert ist, wobei aber ebenfalls eingerichtet sein kann, dass die Aktualisierungsverwaltungstabelle 44 in einem Steuerarbeitsspeicher (nicht gezeigt) der zweiten Speichersteuervorrichtung 20, in dem zweiten logischen Volumen 21 oder in einem weiteren logischen Volumen 21 in der zweiten Speichersteuervorrichtung 20 gespeichert ist. Wenn die Schnappschussfunktion wie oben beschrieben eingerichtet ist, kann sie verwirklicht werden, ohne irgendeinen Spezialmechanismus für die zweite Speichersteuervorrichtung 20 bereitzustellen.
  • (3) Spiegeln neuer Daten
  • Wenn die oben beschriebene Schnappschussfunktion 2 arbeitet, werden die neuen Daten nicht in dem ersten logischen Volumen 11 gespiegelt. Allerdings gibt es Zeiten wie etwa dann, wenn z. B. die alten Daten des ersten logischen Volumens 11 ihre Rolle wegen Abschluss der Arbeit des Anwenders abgeschlossen haben, wenn alte Daten nicht notwendig auf dem ersten logischen Volumen 11 gespeichert zu werden brauchen und neue Daten, die in dem zweiten logischen Volumen 21 gespeichert sind, auf dem ersten logischen Volumen 11 gespiegelt werden müssen. Darüber hinaus gibt es Zeiten, wenn auf dem ersten logischen Volumen 11 zu einem regelmäßigen oder unregelmäßigen Zeitpunkt neue Daten erforderlich sind, da der Speicherbereich des zweiten logischen Volumens 21 durch neue Daten, die nacheinander in dem zweiten logischen Volumen 21 gespeichert werden, verringert wird. Daraufhin wird für diese Fälle ein Mechanismus zum Spiegeln neuer Daten auf dem ersten logischen Volumen 11 beschrieben.
  • Die Beschreibung wird anhand von 9 gegeben. Zunächst wird von der ersten Speichersteuervorrichtung 10 eine Ausleseanforderung neuer Daten an die zweite Speichersteuervorrichtung 20 gesendet (S911). In dieser Ausleseanforderung ist eine Information enthalten, die die Speicherposition der neuen Daten in dem zweiten logischen Volumen 21 betrifft.
  • Wenn die zweite Speichersteuervorrichtung 20 die Ausleseanforderung empfangen hat, liest die zweite Speichersteuervorrichtung 20 die an der aus der Information identifizierten Speicherposition gespeicherten neuen Daten von dem zweiten logischen Volumen 21 aus und sendet die neuen Daten an die erste Speichersteuervorrichtung 10.
  • Wenn die erste Speichersteuervorrichtung 10 die neuen Daten empfangen hat, speichert die erste Speichersteuervorrichtung 10 die neuen Daten in dem Cache-Arbeitsspeicher 13 (S912) und schreibt die neuen Daten an die durch die Aktualisierungsverwaltungstabelle 44 spezifizierte Speicherposition des ersten logischen Volumens 11 (d. h. an die in der von dem Host-Computer 30 gesendeten Dateneinschreib-Anforderung bestimmte Speicherposition in dem ersten logischen Volumen 11, an der die neuen Daten ursprünglich gespeichert werden sollten) (S913).
  • Durch den obigen Mechanismus werden die neuen Daten auf dem ersten logischen Volumen 11 gespiegelt. Bezüglich neuer Daten kann außerdem eingerichtet werden, dass alle in dem zweiten logischen Volumen 21 gespeicherten neuen Daten zu einem bestimmten Zeitpunkt gleichzeitig auf dem ersten logischen Volumen 11 gespiegelt werden oder dass nur die spezifischen neuen Daten, die anhand der Bedingungen ausgewählt wurden wie etwa der, ob die Zeit, zu der die neuen Daten in dem zweiten logischen Volumen 21 gespeichert wurden, vor einer vorgegebenen Zeit liegt, gespiegelt werden oder nicht.
  • Durch den obigen Mechanismus können für die Fälle, in denen die alten Daten in dem ersten logischen Volumen ihre Rolle wegen des Abschlusses der Arbeit des Anwenders abschließen oder in denen ein Speicherbereich des zweiten logischen Volumens freigegeben werden muss, neue Daten auf dem ersten logischen Volumen gespiegelt werden.
  • Obgleich in dem obigen Mechanismus die erste Speichersteuervorrichtung 10 zu dem Zeitpunkt, zu dem die erste Speichersteuervorrichtung 10 eine Dateneinschreib-Anforderung von dem Host-Computer 30 empfangen hat, die neuen Daten einmal selbst in dem Cache-Arbeitsspeicher 13 der ersten Speichersteuervorrichtung 10 speichert (z. B. (S813) in 8), werden die neuen Daten von der zweiten Speichersteuervorrichtung 20 ausgelesen und an die erste Speichersteuervorrichtung 10 gesendet, wenn die neuen Daten auf dem ersten logischen Volumen 11 gespiegelt werden. Allerdings erhöht dies vergeblich den Verkehr in dem zweiten Netzwerk 51.
  • Wie in 10 gezeigt ist, kann daraufhin eingerichtet werden, dass die erste Speichersteuervorrichtung 10, wenn sie die Dateneinschreibeanforderung empfangen hat, z. B. die neuen Daten vorübergehend so wie sie sind in dem Cache-Arbeitsspeicher 13 gespeichert hält und, wie in 11 gezeigt ist, wenn sie die auf dem ersten logischen Volumen 11 gespiegelten neuen Daten zu erhalten versucht, die in dem Cache-Arbeitsspeicher 13 gespeicherten neuen Daten in das erste logische Volumen 11 schreibt, ohne die neuen Daten von dem zweiten logischen Volumen 21 auszulesen (S1111).
  • Ob die neuen Daten in dem Cache-Arbeitsspeicher 13 gespeichert gehalten werden oder nicht, wird in diesem Fall z. B., wie in der Tabelle 1200 in 12 gezeigt ist, durch das EIN oder AUS eines Merkers verwaltet, der mit der Cache-Adresse in Beziehung steht, die eine Speicherposition der neuen Daten in dem Cache-Arbeitsspeicher bestimmt.
  • Da die neuen Daten gespeichert gehalten werden, neigt der Speicherbereich des Cache-Arbeitsspeichers 13 in diesem Mechanismus dazu abzunehmen. Somit kann ebenfalls eingerichtet werden, dass die Frage, ob die neuen Daten in dem Cache-Arbeitsspeicher 13 gespeichert gehalten werden oder nicht, wenn die erste Speichersteuervorrichtung 10 eine Dateneinschreib-Anforderung von dem Host-Computer 30 empfangen hat, je nach dem Verwendungsstatus wie etwa dem verbleibenden Betrag des Speicherbereichs des Cache-Arbeitsspeichers 13 bestimmt wird. Wie in der Tabelle 1300 in 13 gezeigt ist, wird der verbleibende Betrag des Cache-Arbeitsspeichers 13 durch Verwaltung des verbleibenden Betrags des Cache-Arbeitsspeichers 13 aufgefasst. Wenn die neuen Daten auf dem ersten logischen Volumen 11 gespiegelt werden, werden diese neuen Daten z. B. genutzt, wenn die neuen Daten in dem Cache-Arbeitsspeicher 13 gespeichert werden, während dann, wenn sie nicht gespiegelt werden, die neuen Daten von dem zweiten logischen Volumen 21 erhalten werden.
  • Es kann eingerichtet werden, dass dann, wenn die neuen Daten auf dem ersten logischen Volumen 11 gespiegelt werden, geprüft wird, ob die neuen Daten in dem Cache-Arbeitsspeicher 13 gespeichert sind, und dann, wenn sie gespeichert sind, die Ausleseanforderung nicht gesendet wird und die in dem Cache-Arbeitsspeicher 13 gespeicherten neuen Daten bei der den neuen Daten entsprechenden Speicherposition in dem ersten logischen Volumen 11 gespeichert werden, und dann, wenn sie nicht gespeichert sind, eine Ausleseanforderung für die neuen Daten an die zweite Speichersteuervorrichtung 20 ge sendet wird und die in Erwiderung auf die Ausleseanforderung zurückgesendeten neuen Daten an der den neuen Daten entsprechenden Speicherposition des ersten logischen Volumens 11 gespeichert werden. Gemäß diesem Verfahren kann ein System, in dem die neuen Daten nicht notwendig in dem Cache-Arbeitsspeicher gespeichert werden, flexibel bewältigt werden, da die Vorgänge zwischen den Fällen, in denen die neuen Daten in dem Cache-Arbeitsspeicher gespeichert sind, und denen, in denen sie nicht gespeichert sind, gewechselt werden. Außerdem kann eingerichtet werden, dass die erste Speichersteuervorrichtung 10 je nach dem Verwendungsstatus des Cache-Arbeitsspeichers 13 bestimmt, ob die neuen Daten in dem Cache-Arbeitsspeicher 13 gespeichert gehalten werden oder nicht.
  • Gemäß dem obigen Mechanismus wird der durch das Spiegeln der neuen Daten auf dem ersten logischen Volumen 11 verursachte Einfluss auf das zweite Netzwerk 51 unterdrückt. Da keine Kommunikation zwischen der ersten und der zweiten Speichersteuervorrichtung 10 und 20 erzeugt wird, da die neuen Daten nur mit den Vorgängen der ersten Speichersteuervorrichtung 10 selbst auf dem ersten logischen Volumen 11 gespiegelt werden können, können darüber hinaus schnelle Vorgänge verwirklicht werden.
  • <ROLLENTAUSCH DER LOGISCHEN VOLUMINA>
  • In der oben beschriebenen Datenkopierfunktion kann z. B. ein Rollentausch der Kopierquelle und des Kopierziels zwischen dem ersten logischen Volumen 11 und dem zweiten logischen Volumen 21 erwünscht sein. Ähnlich kann in der oben beschriebenen Schnappschussfunktion ein Rollentausch zwischen dem ersten logischen Volumen 11 und dem zweiten logischen Volumen 21 erwünscht sein.
  • In diesen Fällen wird betrachtet, dass ein Tausch der in dem ersten logischen Volumen 11 gespeicherten Daten und der in dem zweiten logischen Volumen 21 gespeicherten Daten z. B. dadurch ausgeführt wird, dass diese Daten jeweils zwischen der ersten Speichersteuervorrichtung 10 und der zweiten Speichersteuervorrichtung 20 über das zweite Netzwerk 51 zu dem entgegengesetzten logischen Volumen übertragen und anschließend ihre Rollen getauscht werden. Allerdings wird in diesem Fall durch die obige Sendung die Kommunikation in dem zweiten Netzwerk 51 beeinflusst.
  • Daraufhin besitzt die erste Speichersteuervorrichtung 10 dieser Ausführungsform einen Mechanismus, um diese Rollen zu einem Zeitpunkt zu tauschen, wenn die Inhalte des ersten logischen Volumens 11 und die Inhalte des zweiten logischen Volumens 21 gleich werden wie etwa z. B., wenn in der oben beschriebenen Datenkopierfunktion die Inhalte der logischen Volumina, die die Kopierquelle und das Kopierziel sind, synchronisiert werden oder wenn in der oben beschriebenen Schnappschussfunktion auf dem logischen Volumen, das die alten Daten gespeichert hat, neue Daten gespiegelt werden.
  • Das heißt, wenn z. B., wie in der Tabelle 1400 in 14 gezeigt ist, in der Datenkopierfunktion das erste logische Volumen 11 als die Kopierquelle eingestellt wird und das zweite logische Volumen 21 als das Kopierziel eingestellt wird, wird eingerichtet, dass durch das Programm, das die wie in der Tabelle 1500 in 15 gezeigte Datenkopierfunktion verwirklicht, zu einem Zeitpunkt, zu dem die Inhalte der logischen Volumina 11 und 21 dieselben sind und ihre Rollen miteinander vertauscht werden, das erste logische Volumen 11 als das Kopierziel erkannt wird und das zweite logische Volumen 21 als die Kopierquelle erkannt wird. Darüber hinaus wird z. B., wie in der Tabelle 1600 in 16 gezeigt ist, in der Schnappschussfunktion, wenn das erste logische Volumen 11 zum Speichern der alten Daten verwendet wird und das zweite logische Volumen 21 zum Speichern der neuen Daten verwendet wird, eingerichtet, dass durch das Programm, das die Schnappschussfunktion verwirklicht, zu einem Zeitpunkt zu dem die Inhalte der logischen Volumina 11 und 21 wie in der Tabelle 1700 in 17 gezeigt gleich sind, das erste logische Volumen 11 als das zum Speichern der neuen Daten erkannt wird und das zweite logische Volumen 21 als das zum Speichern der alten Daten erkannt wird. Die in 14 bis 17 gezeigten obigen Tabellen werden z. B. in dem Steuerarbeitsspeicher 14 gespeichert.
  • Gemäß dem obigen Mechanismus können die Rollen des ersten logischen Volumens 11 und des zweiten logischen Volumens 21, die durch das Programm erkannt werden, das die Datenkopierfunktion und die Schnappschussfunktion usw. verwirklicht, vertauscht werden, ohne irgendeine Datenübertragung über das zweite Netzwerk 51 auszuführen. In einem Fall, in dem im Ergebnis der Einführung einer ersten Speichersteuervorrichtung 10 mit einer höheren Leistung in eine Umgebung, in der eine zweite Speichersteuervorrichtung 20 betrieben wird, in einer in 1 gezeigten Verbindungsstruktur die Datenkopierfunktion und die Schnappschussfunktion angewendet werden, kann ein Vertauschen der Rollen der logischen Volumina 11 und 12 danach aus einem Grund wie etwa dem, dass auf die Kopierquelle eine höhere Leistung angewendet werden sollte, erwünscht sein. Allerdings können selbst in diesem Fall gemäß dem obigen Mechanismus die Rollen der logischen Volumina 11 und 12, die durch das Programm, das die Datenkopierfunktion und die Schnappschuss funktion verwirklicht, erkannt werden, vertauscht werden, ohne das zweite Netzwerk 51 unter Druck zu setzen.
  • <PRÜFCODE>
  • Zur Sicherung der Datenzuverlässigkeit usw. bringt die erste Speichersteuervorrichtung 10 an Daten, die in dem ersten logischen Volumen 11 gespeichert werden sollen, einen Prüfcode an. Der Prüfcode ist ein Fehlerkorrekturcode (ECC) wie etwa z. B. eine Prüfsumme, ein Paritätsbit, ein Hamming-Code, ein Code einer zyklischen Redundanzprüfung (CRC-Code). Die erste Speichersteuervorrichtung 10 erzeugt einen Prüfcode z. B. mit jedem vorgegebenen Teilstück der Daten und bringt ihn an den Daten an.
  • Die erste Speichersteuervorrichtung 10 besitzt einen Mechanismus, um, indem sie z. B. unter Verwendung des Prüfcodes z. B. prüft, ob in den Daten irgendein Fehler wie etwa eine Bitverstümmelung vorhanden ist oder nicht, die Konsistenz und die Gültigkeit der Daten zu prüfen, wenn die erste Speichersteuervorrichtung 10 z. B. Daten von dem ersten logischen Volumen 11 liest oder Daten in es schreibt. Außerdem besitzt die erste Speichersteuervorrichtung 10 einen Mechanismus, um Fehler zu korrigieren und den Verwaltungscomputer zu benachrichtigen, dass sie einen Fehler erfasst hat. Ferner besitzt die erste Speichersteuervorrichtung 10 einen Mechanismus, um solche Vorgänge, die den Prüfcode betreffen, ebenfalls an den Daten auszuführen, die in dem zweiten logischen Volumen 21 der zweiten Speichersteuervorrichtung 20 gespeichert sind. Dieser Mechanismus wird anhand von 18 beschrieben.
  • Wenn eine von dem Host-Computer empfangene Dateneinschreib-Anforderung (S1811) durch die zweite Speichersteuervorrichtung 20 gehandhabt werden soll, erzeugt die erste Speichersteuervorrichtung 10 über die von dem Host-Computer 30 gesendeten Einschreibdaten einen Prüfcode, der an der Dateneinschreib-Anforderung angebracht wird (S1812), und sendet eine Dateneinschreib-Anforderung über die Einschreibdaten, an denen der erzeugte Prüfcode angebracht worden ist, an die zweite Speichersteuervorrichtung 20 (S1813).
  • Die zweite Speichersteuervorrichtung 20 empfangt die Dateneinschreib-Anforderung und speichert die Einschreibdaten, an denen der Prüfcode angebracht worden ist, in dem zweiten logischen Volumen 21 (S1814). In dieser Phase kann ebenfalls eingerichtet werden, dass die Einschreibdaten und ihr Prüfcode, wie in 18 gezeigt ist, jeweils in verschiedenen logischen Volumina der zweiten Speichersteuervorrichtung 20 gespeichert werden oder dass jeder von ihnen jeweils in aufeinander folgenden Speicherbereichen in demselben logischen Volumen gespeichert wird. Außerdem kann eingerichtet werden, dass sie in demselben logischen Volumen jeweils in Speicherbereichen gespeichert werden, die nicht aufeinander folgend sind.
  • In diesem Fall kann eingerichtet werden, dass an jedem Prüfcode eine Information angebracht wird, die angibt, welche Daten der Prüfcode betrifft (z. B. einen Identifikator und eine Adresse des logischen Volumens, in dem die entsprechenden Daten gespeichert sind). Wenn sie in verschiedenen logischen Volumina gespeichert sind, wird eingerichtet, dass z. B. Dateneingabe-/-ausgabe-Anforderungen, die jeder Dateneinheit der Daten entsprechen, von der ersten Speichersteuervorrichtung 10 an die zweite Speichersteuervorrichtung 20 gesendet werden.
  • Gemäß dem obigen Mechanismus kann der Mechanismus, der Prüfcodes betrifft, selbst dann auf die in dem zweiten logischen Volumen 21 zu speichernden Daten angewendet werden, wenn die zweite Speichersteuervorrichtung 20 nicht den die Prüfcodes betreffenden Mechanismus aufweist, den die erste Speichersteuervorrichtung 10 aufweist.
  • <ERWEITERUNG DES UMFANGS AUF DIE ANWENDUNG VON BEFEHLEN>
  • Die erste Speichersteuervorrichtung 10 besitzt einen Mechanismus zum Interpretieren und Ausführen von Befehlen, die die zweite Speichersteuervorrichtung 20 nicht unterstützt (im Folgenden als "spezifische Befehle" bezeichnet). Ferner besitzt die erste Speichersteuervorrichtung 10 einen Mechanismus, um die spezifischen Befehle auch auf die in dem zweiten logischen Volumen 21 der zweiten Speichersteuervorrichtung 20 gespeicherten Daten anzuwenden. Dieser Mechanismus ist z. B. effektiv, wenn die zweite Speichersteuervorrichtung 20 die spezifischen Befehle nicht unterstützt.
  • Wenn die erste Speichersteuervorrichtung 10 von einem Host-Computer eine Dateneingabe-/-ausgabe-Anforderung mit dem Ziel einer Speichervorrichtung der zweiten Speichersteuervorrichtung 20 empfangen hat, prüft die erste Speichersteuervorrichtung 10, ob der in der Dateneingabe-/-ausgabe-Anforderung beschriebene Befehl ein spezifischer Befehl ist oder nicht. Falls der Befehl ein spezifischer Befehl ist, erzeugt die erste Speichersteuervorrichtung 10 daraufhin einen Befehl, den die zweite Speichersteuervorrichtung 20 interpretieren und ausführen kann, um z. B. die zweite Speichersteuervor richtung 20 einen Vorgang zum Reagieren auf den Befehl ausführen zu lassen, wobei sie an die zweite Speichersteuervorrichtung 20 eine Dateneingabe-/-ausgabe-Anforderung sendet, in der der erzeugte Befehl beschrieben ist. Das heißt, die erste Speichersteuervorrichtung 10 wirkt in einem Sinn als eine Befehlsumsetzungsvorrichtung, die die spezifischen Befehle, die die zweite Speichersteuervorrichtung 20 nicht interpretieren und ausführen kann, in Befehle umsetzt, die die zweite Speichersteuervorrichtung 20 interpretieren und ausführen kann.
  • Da die erste Speichersteuervorrichtung 10 auf diese Weise als eine Befehlsumsetzungsvorrichtung für die zweite Speichersteuervorrichtung 20 wirkt, kann der Host-Computer die Speicherbetriebsmittel der zweiten Speichersteuervorrichtung 20 selbst dann so nutzen, als ob die zweite Speichersteuervorrichtung 20 diese Funktionen hätte (oder als ob die erste Speichersteuervorrichtung 10 mit der zweiten Speichersteuervorrichtung 20 integriert wäre), wenn die zweite Speichersteuervorrichtung 20 keine intelligenten Funktionen besitzt.
  • Darüber hinaus kann der Umfang für die Anwendung von Befehlen, die nur die erste Speichersteuervorrichtung 10 interpretieren und ausführen kann, auf die zweite Speichersteuervorrichtung 20 erweitert werden. Wenn z. B. die erste Speichersteuervorrichtung 10 in eine Umgebung eingeführt wird, in der die zweite Speichersteuervorrichtung 20 eingebaut ist, während die Erweiterung des Speicherbetriebsmittels durch eine Speichervorrichtung der zweiten Speichersteuervorrichtung 20 fortgeführt wird, die ein vorhandener Bestand ist, können somit die Befehle angewendet werden, die nur die erste Speichersteuervorrichtung 10 interpretieren und ausführen kann, wenn das Speicherbetriebsmittel der zweiten Speichersteuervorrich tung 20 genutzt wird, wobei z. B. die zweite Speichersteuervorrichtung 20, die ein vorhandener Bestand ist, in einem Datenzentrum usw. genutzt werden kann.
  • Eine Struktur zur Verwirklichung des obigen Mechanismus wird ausführlich beschrieben.
  • 19 zeigt die Hardware-Struktur der ersten Speichersteuervorrichtung 10 und der zweiten Speichersteuervorrichtung 20, die in der folgenden Beschreibung verwendet werden, und 20 zeigt die Hauptfunktionsblöcke, die die erste Speichersteuervorrichtung 10 und die zweite Speichersteuervorrichtung 20 aufweisen und die durch die in 19 gezeigte Hardware und durch die auf dieser Hardware ausgeführte Software verwirklicht sind. Allerdings ist eine Speichervorrichtung 60 in 20 weggelassen.
  • (1) Spezifischer Reservierungsbefehl
  • Als ein Beispiel wird ein Fall beschrieben, in dem die spezifischen Befehle in der SCSI-Norm definierte spezifische Reservierungsbefehle sind. Außer der zu der SCSI-Norm konformen herkömmlichen Reservierungsbefehlsfunktion kann für die spezifischen Reservierungsbefehle für jedes LU für jeden an der Dateneingabe-/-ausgabe-Anforderung angebrachten WWN (weltweiten Namen) (z. B. für einen dem Host-Computer 30 gegebenen WWN) eine Einstellung wie etwa Einschreiben freigeben/sperren, Auslesen freigeben/sperren usw. ausgeführt werden.
  • 21 veranschaulicht eine Situation, in der eine LUN der zweiten Speichersteuervorrichtung 20 dadurch verwaltet wird, dass sie auf die erste Speichersteuervorrichtung 10 abgebildet wird. Die Speichervorrichtung 60 ist in dieser Figur weggelassen. Bezüglich des ausführlichen Abbildungsverfahrens ist dieses dasselbe wie das oben mit 2 beschriebene und seine Beschreibung weggelassen.
  • 22 veranschaulicht eine Operation, in der von einem Host-Computer 31 an die erste Speichersteuervorrichtung 10 eine Dateneingabe-/-ausgabe-Anforderung gesendet wird, in der ein spezifischer Reservierungsbefehl beschrieben ist, der eine Speichervorrichtung der zweiten Speichersteuervorrichtung 20 zum Ziel hat. Die Speichervorrichtung 60 ist in dieser Figur weggelassen.
  • Von dem ersten Host-Computer 31 wird ein spezifischer Reservierungsbefehl an die erste Speichersteuervorrichtung 10 gesendet und die erste Speichersteuervorrichtung 10 empfangt den Befehl (S2211). Der von der ersten Speichersteuervorrichtung 10 empfangene spezifische Reservierungsbefehl wird von einer Befehlsanalyse-/-ausführungs-Einheit 1011 der ersten Speichersteuervorrichtung 10 mit der in 23 gezeigten LUmap-Informationstabelle 2300 in Beziehung gesetzt. Somit erkennt die Befehlsanalyse-/-ausführungs-Einheit 1011, dass ein in dem Befehl eingestelltes LU die Speichervorrichtung der zweiten Speichersteuervorrichtung 20 zum Ziel hat (S2212), setzt den Reservierungsmerker des LU in der in 24 gezeigten Reservierungsinformationstabelle 2400 (d. h. Reservierung) und trägt gleichzeitig den WWN des Host-Computers 31, der die Dateneingabe-/-ausgabe-Anforderung gesendet hat, in die Reservierungsinformationstabelle 2400 ein, wobei sie den WWN mit seinem LU in Beziehung setzt (S2213).
  • Nachfolgend wird von dem ersten Host-Computer 31 eine Dateneingabe-/-ausgabe-Anforderung, in der ein Dateneinschreibbefehl ("Schreib"-Befehl) beschrieben ist, an die erste Speichersteuervorrichtung 10 gesendet, wobei sie die erste Speichersteuervorrichtung 10 empfangt (S2214). Daraufhin prüft die Befehlsanalyse-/-ausführungs-Einheit 1011, ob der in der empfangenen Dateneingabe-/-ausgabe-Anforderung beschriebene WWN hinsichtlich des LU, das das Ziel der Dateneingabe-/-ausgabe-Anforderung ist, derselbe wie der in der Reservierungsinformationstabelle 2400 eingetragene WWN ist (S2215). In diesem Fall sind die WWNs angepasst, wobei die Befehlsanalyse-/-ausführungs-Einheit 1011 den Vorgang für den Dateneinschreibbefehl fortsetzt.
  • Nachfolgend weist die Befehlsanalyse-/-ausführungs-Einheit 1011 die Daten-Caching-Einheit 1013 an, die an den Dateneinschreibbefehl angefügten empfangenen Daten des Einschreibziels in dem Cache-Arbeitsspeicher 13 (in 22 nicht gezeigt) zu speichern (S2216), wobei die Daten-Caching-Einheit 1013 die Daten des Einschreibziels in dem Cache-Arbeitsspeicher 13 speichert und einer Fern-E/A-Steuereinheit 1012 mitteilt, dass sie die Daten gespeichert hat (S2217).
  • Nachfolgend steuert die Befehlsanalyse-/-ausführungs-Einheit 1011 die Fern-E/A-Steuereinheit 1012 (S2218), wobei die Fern-E/A-Steuereinheit 1012 den Dateneinschreibbefehl über die in dem Cache-Arbeitsspeicher 13 gespeicherten Einschreibdaten an die zweite Speichersteuervorrichtung 20 sendet (S2219). In dieser Phase ist der Dateneinschreibbefehl ein zu der SCSI-Norm konformer Befehl, den die zweite Speichersteuervorrichtung 20 ebenfalls analysieren und ausführen kann.
  • Der von der zweiten Speichersteuervorrichtung 20 empfangene Dateneinschreibbefehl wird in der Befehlsanalyse-/-ausführungs-Einheit 2011 der zweiten Speichersteuervorrichtung 20 analysiert und die Daten-Caching-Einheit 2013 speichert die mit dem Dateneinschreibbefehl empfangenen Daten des Einschreibziels in dem Cache-Arbeitsspeicher (nicht gezeigt) (S2220). Daraufhin speichert die Platteneingabe-/-ausgabe-Steuereinheit 19 die in dem Cache-Arbeitsspeicher der zweiten Speichersteuervorrichtung 20 gespeicherten Daten des Einschreibziels in der Speichervorrichtung (nicht gezeigt).
  • Wenn andererseits von einem anderen Computer als dem ersten Host-Computer 31, z. B. von einem zweiten Host-Computer 32, an die erste Speichersteuervorrichtung 10 eine Dateneingabe-/-ausgabe-Anforderung gesendet worden ist, in der ein Befehl, der ein LU zum Ziel hat, während der Reservierung beschrieben ist (S2231), prüft die Befehlsanalyse-/-ausführungs-Einheit 1011 der ersten Speichersteuervorrichtung 10, ob der in der empfangenen Dateneingabe-/-ausgabe-Anforderung beschriebene WWN derselbe wie der in der Reservierungsinformationstabelle 2400 für das LU, das das Ziel der Dateneingabe-/-ausgabe-Anforderung ist, eingetragene WWN ist (S2232). Da in dieser Phase in diesem Fall die WWNs nicht dieselben sind, sendet die Befehlsanalyse-/-ausführungs-Einheit 2011 an den zweiten Host-Computer 32 eine Nachricht, die mitteilt, dass das LU reserviert ist (S2233).
  • Gemäß dem obigen Mechanismus kann der Umfang zur Anwendung der spezifischen Reservierungsbefehle, die nur die erste Speichersteuervorrichtung 10 interpretieren/ausführen kann, auf die zweite Speichersteuervorrichtung 20 erweitert werden. Wenn z. B. die zweite Speichersteuervorrichtung 20 ohne Funktion zum Interpretieren/Ausführen der spezifischen Befehle eingebaut ist und die erste Speichersteuervorrichtung 10 mit diesen Funktionen eingeführt wird, kann somit, während die Erweiterung des Speicherbetriebsmittels durch die Speichervorrichtung der zweiten Speichersteuervorrichtung 20, die ein vorhandener Bestand ist, fortgeführt wird, die Funktion für die spezifischen Reservierungsbefehle angewendet werden, wenn das Speicherbetriebsmittel der zweiten Speichersteuervorrichtung 20 genutzt wird. Somit kann der vorhandene Bestand z. B. in Datenzentren effektiv genutzt werden.
  • (2) E-Kopierbefehl
  • Nachfolgend wird der Fall beschrieben, in dem die spezifischen Befehle in SCSI definierte erweiterte Kopierbefehle (E-Kopierbefehle) sind. Die Befehle werden z. B. verwendet, wenn die Vorrichtung selbst, die den Befehl ausgegeben hat, die Daten nicht kopiert, sondern das Kopieren zwischen anderen Vorrichtungen ausgeführt wird.
  • 25 veranschaulicht einen Betrieb des Speichersystems, wenn ein E-Kopierbefehl von dem ersten Host-Computer 31 zu der ersten. Speichersteuervorrichtung 10 gesendet wird, wobei ein E-Kopierbefehl das Kopieren der Daten in dem zweiten logischen Volumen 21 der zweiten Speichersteuervorrichtung 20 zu einer mit einer dritten Speichersteuervorrichtung 80 verbundenen Sicherungsvorrichtung 90 anweist.
  • Zunächst wird ein E-Kopierbefehl von dem ersten Host-Computer 31 zu der ersten Speichersteuervorrichtung 10 gesendet, wobei die erste Speichersteuervorrichtung 10 diesen Befehl empfängt (S2511).
  • Die Befehlsanalyse-/-ausführungs-Einheit 1011 der ersten Speichersteuervorrichtung 10 nimmt mit dem von der ersten Speichersteuervorrichtung 10 empfangenen E-Kopierbefehl auf die in 23 gezeigte LU-Abbild-Informationstabelle 2300 Bezug. Die Befehlsanalyse-/-ausführungs-Einheit 1011 erkennt im Ergebnis dessen, dass das logische Volumen, das das in dem Befehl bestimmte Kopierziel ist, das zweite logische Volumen 21 der zweiten Speichersteuervorrichtung 20 zum Ziel hat (S2512). Außerdem speichert die Befehlsanalyse-/-ausführungs-Einheit 1011 in einem Befehlssteuerpuffer 1015 in dem Steuerarbeitsspeicher 14 eine Quelladresse, die die in dem Befehl eingestellte Adresse der Kopierquellvorrichtung (des zweiten logischen Volumen) ist, und eine Zieladresse, die die Adresse der Kopierzielvorrichtung (der Sicherungsvorrichtung 90) ist (S2513).
  • Nachfolgend weist die Befehlsanalyse-/-ausführungs-Einheit 1011 die Fern-E/A-Ausführungseinheit 1012 an, an die zweite Speichersteuervorrichtung 20 einen Datenauslesebefehl zu senden, der das durch die Quelladresse bestimmte zweite logische Volumen 21 organisiert (S2514). Daraufhin sendet die Fern-E/A-Ausführungseinheit 1012, die diese Anweisung empfangen hat, an die zweite Speichersteuervorrichtung 20 einen Datenlesebefehl, der ein zur SCSI-Norm konformer Befehl ist, der in der zweiten Speichersteuervorrichtung 20 analysiert/ausgeführt werden kann (S2515).
  • Wenn die zweite Speichersteuervorrichtung 20 den Datenlesebefehl empfangen hat, analysiert die Befehlsanalyse-/-ausführungs-Einheit 2011 der zweiten Speichersteuervorrichtung 20 diesen Befehl, liest die Zieldaten aus, indem sie die Platteneingabe-/-ausgabe-Steuereinheit 19 anweist, dies zu tun (S2516), und sendet die Daten an die erste Speichersteuervorrichtung 10 (S2517). Dieser Auslesevorgang wird unter Nutzung der Daten in dem Cache-Arbeitsspeicher der zweiten Speichersteuervorrichtung 20 ausgeführt, falls die Daten dort vorhanden sind. Falls die Daten dort nicht vorhanden sind, liest die Platteneingabe-/-ausgabe-Steuereinheit 19 die Daten von dem zweiten logischen Volumen 21 aus und speichert sie in dem Cache-Arbeitsspeicher, wobei das Auslesen unter Nutzung der Daten in dem Cache-Arbeitsspeicher ausgeführt wird.
  • Wenn nachfolgend die Fern-E/A-Ausführungseinheit 1012 der ersten Speichersteuervorrichtung 10 die von der zweiten Speichersteuervorrichtung 20 gesendeten Daten empfangen hat, benachrichtigt die Fern-E/A-Ausführungseinheit 1012 dementsprechend die Daten-Caching-Einheit 1013 (S2518). Die Daten-Caching-Einheit 1013, die diese Mitteilung empfangen hat, speichert die Daten in dem Cache-Arbeitsspeicher 13 und benachrichtigt die Befehlsanalyse-/-ausführungs-Einheit 1011, dass sie die Daten gespeichert hat (S2519).
  • Nachfolgend benachrichtigt die Befehlsanalyse-/-ausführungs-Einheit 1011, die diese Mitteilung empfangen hat, die Fern-E/A-Ausführungseinheit 1012, dass sie die Daten und einen Dateneinschreibbefehl über die Daten an die durch eine Zieladresse bestimmte mit der Sicherungsvorrichtung 90 verbundene dritte Speichersteuervorrichtung 80 senden wird (S2520). Die Fern-E/A-Ausführungseinheit 1012, die diese Mitteilung empfangen hat, sendet die Daten und einen Dateneinschreibbefehl an die dritte Speichersteuervorrichtung 80 (S2521). Wenn daraufhin die dritte Speichersteuervorrichtung 80 die Daten und den Dateneinschreibbefehl empfangen hat, steuert sie die Sicherungsvorrichtung 90 und beginnt, die Daten in ein Speichermedium zu schreiben (S2522). Als Sicherungsvorrichtung 90 gibt es z. B. ein Plattenlaufwerk, ein DAT-Bandlaufwerk, DVD-RAM, MO, CD-R, Kassettenband usw.
  • Gemäß dem obigen Mechanismus kann der Umfang zur Anwendung der E-Kopierbefehle, die nur die erste Speichersteuervorrichtung 10 interpretieren/ausführen kann, auf die zweite Speichersteuervorrichtung 20 erweitert werden. Wenn die zweite Speichersteuervorrichtung 20 ohne Funktion zum Interpretieren der E-Kopierbefehle eingebaut ist und die erste Speichersteuervorrichtung 10 mit dieser Funktion eingeführt wird, während die Erweiterung des Speicherbetriebsmittels durch die Speichervorrichtung der zweiten Speichersteuervorrichtung 20 fortgeführt wird, kann somit z. B. die Funktion für die E-Kopierbefehle angewendet werden, wenn das Speicherbetriebsmittel der zweiten Speichersteuervorrichtung 20 genutzt wird. Somit kann die alte Speichersteuervorrichtung effektiv genutzt werden.
  • <EINZELHEITEN DER INFORMATIONSSAMMELFUNKTION>
  • Nachfolgend werden die Einzelheiten der oben beschriebenen Informationssammelfunktion beschrieben. Diese Funktion wird bei Gelegenheiten ausgeführt wie etwa z. B., wenn die erste Speichersteuervorrichtung 10 neu in das Speichersystem eingeführt wird, wenn sich die Struktur einer anderen Vorrichtung geändert hat und wenn durch einen Anweiser eine Startanweisung ausgegeben worden ist.
  • 26 zeigt einen Ablaufplan, der Vorgänge veranschaulicht, die durch die erste Speichersteuervorrichtung 10 ausgeführt werden, wenn diese Funktion ausgeführt wird. In diesem Vorgang sendet die erste Speichersteuervorrichtung 10 zunächst an alle in dem zweiten Netzwerk 51 zugänglichen Anschlüsse z. B. eine Anschlusskennung und einen zu der SCSI-Norm konformen "Anfrage"-Befehl, der eine LUN einer mit jedem Anschluss verbundenen Vorrichtung bestimmt, und erhält im Ergebnis dessen die Struktur einer weiteren Vorrichtung als eines Kandidaten für die zweite Speichersteuervorrichtung 20 (S2611 und S2612). Die erste Speichersteuervorrichtung 10 beurteilt anhand der durch den Befehl erhaltenen Information wie etwa des Namens und des Typs der Vorrichtung, ob die Vorrichtung als die zweite Speichersteuervorrichtung 20 genutzt werden kann oder nicht. Für diese Beurteilung hält die erste Speichersteuervorrichtung 10 in dem Steuerarbeitsspeicher 14 usw. die Relation zwischen Namen und Typen von Vorrichtungen gespeichert und bestimmt, ob sie als die zweite Speichersteuervorrichtung 20 verwendet werden können oder nicht.
  • Wenn die erste Speichersteuervorrichtung 10 in der obigen Beurteilung eine Vorrichtung ermittelt hat, die als die zweite Speichersteuervorrichtung 20 verwendet werden kann, sendet sie nach dem "Anfrage"-Befehl an die Vorrichtung einen zu der SCSI-Norm konformen "Lies-Kapazität"-Befehl (S2613). Somit kann eine durch die Vorrichtung gelieferte Information wie etwa die Speicherkapazität erhalten werden. Die erste Speichersteuervorrichtung 10 speichert die auf diese Weise erhaltene Information in der Strukturinformations-Verwaltungstabelle 41 (S2614).
  • <DYNAMISCHE LEITWEGAUSWAHLFUNKTION>
  • Die erste Speichersteuervorrichtung 10 besitzt in diesem Speichersystem eine Funktion zum dynamischen Auswählen des Datenübertragungsleitwegs zwischen der ersten Speichersteuervorrichtung 10 und der zweiten Speichervorrichtung 20. Diese Funktion wird in diesem Abschnitt ausführlich beschrieben.
  • Zunächst wird der Mechanismus zum Sammeln von das zweite Netzwerk 51 betreffenden Informationen beschrieben, die die erste Speichersteuervorrichtung 10 für diese dynamische Auswahlfunktion benötigt. Zunächst erhält die erste Speichervorrichtung 10 von Weiterleitungsvorrichtungen wie etwa z. B. von den Faserkanalvermittlungsstellen in dem zweiten Netzwerk 51 die das Netzwerk betreffenden Informationen und speichert die Informationen in dem Steuerarbeitsspeicher 14. Die das Netzwerk betreffende Informationen sind eine Netzwerktopologieinformation und eine Knoteninformation in dem Netzwerk, die konform zu der Faserkanalnorm, zu der SCSI-Norm oder zu der iSCSI-Norm sind. Diese Informationen sind in Vorrichtungen wie etwa Vermittlungsstellen gespeichert, die das Netzwerk bilden.
  • Wenn es zum Erreichen der zweiten Speichervorrichtung 20 z. B. mehrere Netzwerkleitwege gibt, wählt die erste Speichersteuervorrichtung 10 anhand der wie oben gesammelten Informationen einen der Leitwege aus oder wählt sie für die Lastverteilung verschiedene Leitwege zu mehreren Anschlüssen aus und weist das Netzwerk an, den Leitweg bzw. die Leitwege einzustellen. In dieser Phase wählt die erste Speichersteuervorrichtung 10 unter Beachtung der Stauung in dem Netzwerk und des Zugriffsstatus auf die zweite Speichersteuervorrichtung 20 dynamisch den optimalen Netzwerkleitweg bzw. die optimalen Netzwerkleitwege aus. Wenn durch Prüfen des Zugriffsstatus des Netzwerks bestätigt worden ist, dass der ausgewählte Leitweg bzw. die ausgewählten Leitwege durch eines oder mehrere Hindernisse unterbrochen ist/sind, wird eine dynamische Leitweg steuerung ausgeführt, in der der Leitweg automatisch geschaltet wird bzw. die Leitwege automatisch geschaltet werden.
  • Darüber hinaus ändert die erste Speichersteuervorrichtung 10 zur Verbesserung der Sicherheit usw. die Verzonungseinstellung, wählt sie dynamisch den Leitweg bzw. die Leitwege so aus, dass die Störung mit weiteren in dem zweiten Netzwerk 51 vorhandenen Vorrichtungen unterdrückt wird und wählt sie automatisch nur den Leitweg bzw. die Leitwege aus, der/die für den Zugriff im Zusammenhang mit der oben beschriebenen Zugriffsbegrenzungsfunktion zulässig ist/sind.
  • <WEITERE AUSFÜHRUNGSFORMEN>
  • Ein Speichersystem und ein Verfahren zur Steuerung des Speichersystems gemäß der Erfindung sind anhand von Ausführungsformen beschrieben worden. Allerdings erleichtern die oben beschriebenen Ausführungsformen der Erfindung lediglich das Verständnis der Erfindung und' sollen die Erfindung nicht beschränken. Die Erfindung kann geändert und verbessert werden, ohne von dem Umfang und von dem Erfindungsgedanken abzuweichen, und enthält ihre Äquivalente.
  • In der obigen Beschreibung können das erste Netzwerk 50 und das zweite Netzwerk 51 miteinander verbunden sein oder kann jedes von ihnen unabhängig sein.
  • Sie kann so strukturiert sein, dass für eine erste Speichersteuervorrichtung 10 mehrere zweite Speichersteuervorrichtungen 20 vorhanden sind.
  • In der obigen Beschreibung sind die erste Speichersteuervorrichtung 10 und die zweite Speichersteuervorrichtung 20 als Disk-Array-Vorrichtungen beschrieben worden, wobei sie aber nicht auf Disk-Array-Vorrichtungen beschränkt sind und z. B. Halbleiterplattenvorrichtungen unter Verwendung von Halbleiterarbeitsspeichern als Speichervorrichtungen sein können.
  • Das Speichersystem kann so strukturiert sein, dass die erste und die zweite Speichersteuervorrichtung 10 und 20 über eine zu der SCSI-Norm konforme Kommunikationsleitung verbunden sind.
  • Gemäß der Erfindung ist es möglich, die alten Speichersteuervorrichtungen effektiv zu nutzen, wenn z. B. eine Speichersteuervorrichtung neu in ein vorhandenes Speichersystem eingeführt worden ist.
  • Obgleich hier ausführlich veranschaulichende und derzeit bevorzugte Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung beschrieben worden sind, können die erfinderischen Konzepte selbstverständlich auf verschiedene andere Weise verkörpert und genutzt werden und sollen die beigefügten Ansprüche so verstanden werden, dass sie solche Änderungen mit Ausnahme solcher, wie sie durch den Stand der Technik beschränkt sind, enthalten.

Claims (13)

  1. Erste Speicher-Steuerungsvorrichtung mit zumindest einem ersten Anschluss, der dazu ausgelegt ist, mit einem Host-Rechner (30) verbunden zu werden; und zumindest einem zweiten Anschluss, der dazu ausgelegt ist, mit einer zweiten Speicher-Steuerungsvorrichtung (20) verbunden zu werden; wobei die erste Speicher-Steuerungsvorrichtung (10) dazu ausgelegt ist, folgende Vorgänge vorzunehmen: Senden, von der ersten Speicher-Steuerungsvorrichtung (10) an die zweite Speicher-Steuerungsvorrichtung (20), einer Informationsanforderung betreffend ein logisches Volumen, das von der zweiten Speicher-Steuerungsvorrichtung (20) verwaltet wird, über den zweiten Anschluss, sodass die erste Speicher-Steuerungsvorrichtung eine erste Nummer (212) eines logischen Geräts, die in der ersten Speicher-Steuerungsvorrichtung (10) zu speichern ist, und eine Identifizierung (214) des von der zweiten Speicher-Steuerungsvorrichtung (20) verwalteten logischen Volumens aufeinander abbilden kann, wobei die aufeinander abgebildeten Nummer des logischen Geräts und Identifizierung (212, 214) für die Ausführung einer Lese-/Schreib-Anforderung des Host-Rechners (30) verwendet wird, Speichern, in der ersten Speicher-Steuerungsvorrichtung (10), der Identifizierung (214) als Ergebnis der Anforderung, wobei die gespeicherte Identifizierung (214) und die erste Nummer (212) eines logischen Geräts aufeinander abgebildet sind, um durch die erste Speicher-Steuerungsvorrichtung (10) das von der zweiten Speicher-Steuerungsvorrichtung (20) verwaltete logische Volumen dem Host-Rechner (30) so darzubieten, als ob es ein logisches Volumen ist, das von der ersten Speicher-Steuerungsvorrichtung (10) verwaltet wird; Empfangen, in der ersten Speicher-Steuerungsvorrichtung (10), einer ersten Daten-Lese/Schreib-Anforderung, die vom Host-Rechner (30) gesendet wurde und die sich auf die erste Nummer (212) eines logischen Geräts bezieht; und Senden einer zweiten Daten-Lese/Schreib-Anforderung, die sich auf die Identifizierung (214) bezieht und die der ersten Daten-Lese/Schreib-Anforderung entspricht, von der ersten Speicher-Steuerungsvorrichtung (10) an die zweite Speicher-Steuerungsvorrichtung (20) unter Bezugnahme auf die aufeinander abgebildeten erste Nummer eines logischen Geräts und Identifizierung (212, 214), sodass die zweite Speicher-Steuerungsvorrichtung (20) die zweite Daten-Lese/Schreib--Anforderung empfangen und ausführen kann.
  2. Erste Speicher-Steuerungsvorrichtung mit zumindest einem ersten Anschluss, der dazu ausgelegt ist, mit einem Host-Rechner (30) verbunden zu werden; und zumindest einem zweiten Anschluss, der dazu ausgelegt ist, mit einer zweiten Speicher-Steuerungsvorrichtung (20) verbunden zu werden; wobei die erste Speicher-Steuerungsvorrichtung (10) dazu ausgelegt ist, folgende Vorgänge vorzunehmen: Senden, von der ersten Speicher-Steuerungsvorrichtung (10) an die zweite Speicher-Steuerungsvorrichtung (20), einer Informationsanforderung betreffend ein logisches Volumen, das von der zweiten Speicher-Steuerungsvorrichtung (20) verwaltet wird, über den zweiten Anschluss, sodass die erste Speicher-Steuerungsvorrichtung eine erste Nummer (212) eines logischen Geräts, die in der ersten Speicher-Steuerungsvorrichtung (10) zu speichern ist, und eine zweite Nummer (214) eines logischen Geräts des von der zweiten Speicher-Steuerungsvorrichtung (20) verwalteten logischen Volumens aufeinander abbilden kann, wobei die aufeinander abgebildeten erste und zweite Nummer (212, 214) eines logischen Geräts für die Ausführung einer Lese-/Schreib-Anforderung des Host-Rechners (30) verwendet wird, Empfangen in der ersten Speicher-Steuerungsvorrichtung (10) einer der Informationsanforderung entsprechenden Antwort von der zweiten Speicher-Steuerungsvorrichtung (20) über den zweiten Anschluß; Speichern der zweiten Nummer (214) eines logischen Geräts in der ersten Speicher-Steuerungsvorrichtung (10) unter Verwendung von Information aus der empfangenen Antwort, wobei die gespeicherte zweite Nummer (214) eines logischen Geräts auf die erste Nummer (212) eines logischen Geräts abgebildet ist, um durch die erste Speicher-Steuerungsvorrichtung (10) das von der zweiten Speicher-Steuerungsvorrichtung (20) verwaltete logische Volumen dem Host-Rechner (30) so darzubieten, als ob es ein logisches Volumen ist, das von der ersten Speicher-Steuerungsvorrichtung (10) verwaltet wird; Empfangen, in der ersten Speicher-Steuerungsvorrichtung (10), einer ersten Daten-Lese/Schreib-Anforderung, die vom Host-Rechner (30) gesendet wurde und die sich auf die erste Nummer (212) eines logischen Geräts bezieht; und Senden einer zweiten Daten-Lese/Schreib-Anforderung, die sich auf die zweite Nummer (214) eines logischen Geräts bezieht und die der ersten Daten-Lese/Schreib-Anforderung entspricht, von der ersten Speicher-Steuerungsvorrichtung (10) an die zweite Speicher-Steuerungsvorrichtung (20) unter Bezugnahme auf die aufeinander abgebildeten erste und zweite Nummer (212, 214) eines logischen Geräts sodass die zweite Speicher-Steuerungsvorrichtung (20) die zweite Daten-Lese/Schreib-Anforderung empfangen und ausführen kann.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, bei der die erste Daten-Lese/Schreib-Anforderung vom Host-Rechner (30) über den ersten Anschluss empfangen wird; und die zweiten Daten-Lese/Schreib-Anforderung an die zweite Speicher-Steuerungsvorrichtung (20) über den zweiten Anschluss gesendet wird.
  4. Vorrichtung (10) nach Anspruch 1, 2 oder 3, wobei die Speicher-Steuerungsvorrichtung dazu ausgelegt ist, das Anschließen der zweiten Speicher-Steuerungsvorrichtung (20) zu erfassen und danach die Anforderung an die zweite Speicher-Steuerungsvorrichtung (20) zu senden.
  5. Vorrichtung (10) nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, mit einer Strukturinformation-Verwaltungstabelle zum Speichern der Abbildungsbeziehung zwischen der ersten Nummer (212) eines logischen Geräts und der Identifizierung bzw. der zweiten Nummer (214) eines logischen Geräts.
  6. Vorrichtung (10) nach Anspruch 5, bei der die Identifizierung bzw. die zweite Nummer (214) eines logischen Geräts in der Strukturinformation-Verwaltungstabelle durch eine Identifizierung in einer Abbildungsspalte (214) identifiziert ist.
  7. Vorrichtung (10) nach einem oder mehreren der Ansprüche 1–6, wobei die Identifizierung bzw. die zweite Nummer (214) eines logischen Geräts die Nummer eines logischen Geräts des von der zweiten Speicher-Steuerungsvorrichtung (20) verwalteten logischen Volumens und eine Anschlussidentifizierung der zweiten Speicher-Steuerungsvorrichtung (20) aufweist.
  8. Vorrichtung (10) nach einem oder mehreren der Ansprüche 5 bis 6, bei der die Strukturinformation-Verwaltungstabelle weitere Spalten für Speicherkapazität (213) und/oder einen weltweiten Namen (worldwide narre 211) und/oder eine Anschluss-ID (210) aufweist.
  9. Vorrichtung (10) nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8, die dazu ausgelegt ist, unter Bezug auf die aufeinander abgebildeten ersten Nummer eines logischen Geräts und Identifizierung bzw. zweiter Nummer eines logischen Geräts (212, 214) den Vorgang der Beurteilung vorzunehmen, durch welche zweite Speicher-Steuerungsvorrichtung die erste Daten-Lese/Schreib-Anforderung zu bearbeiten ist.
  10. Vorrichtung (10) nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9, die dazu in der Lage ist, auf der Grundlage einer Funktion der Speicher-Steuerungsvorrichtung (10) sowohl den Sendevorgang der Anforderung an die zweite Speicher-Steuerungsvorrichtung (20) und den Speichervorgang zum Spei chern der Identifizierung bzw. der zweiten Nummer (214) eines logischen Geräts abzuarbeiten.
  11. Vorrichtung (10) nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 10, die mit dem Host-Rechner (30) über den ersten Anschluss und einen ersten Kommunikationspfad (50) und mit der zweiten Speicher-Steuerungsvorrichtung (20) über den zweiten Anschluss und einen zweiten Kommunikationspfad (51) verbindbar ist.
  12. Erste Speicher-Steuerungsvorrichtung mit zumindest einem ersten Anschluss, der dazu ausgelegt ist, mit einem Host-Rechner (30) verbunden zu werden; und zumindest einem zweiten Anschluss, der dazu ausgelegt ist, mit einer zweiten Speicher-Steuerungsvorrichtung (20) verbunden zu werden; einer Einrichtung zum Senden, von der ersten Speicher-Steuerungsvorrichtung (10) an die zweite Speicher-Steuerungsvorrichtung (20), einer Informationsanforderung betreffend ein logisches Volumen, das von der zweiten Speicher-Steuerungsvorrichtung (20) verwaltet wird, über den zweiten Anschluss, sodass die erste Speicher-Steuerungsvorrichtung eine erste Nummer (212) eines logischen Geräts, die in der ersten Speicher-Steuerungsvorrichtung (10) zu speichern ist, und eine Identifizierung (214) des von der zweiten Speicher-Steuerungsvorrichtung (20) verwalteten logischen Volumens aufeinander abbilden kann, wobei die aufeinander abgebildeten Nummer eines logischen Geräts und Identifizierung (212, 214) für die Ausführung einer Lese-/Schreib-Anforderung des Host-Rechners (30) verwendet wird, einer Einrichtung zum Speichern, in der ersten Speicher-Steuerungsvorrichtung (10), der Identifizierung (214) als Ergebnis der Anforderung, wobei die gespeicherte Identifizierung (214) und die erste Nummer (212) eines logischen Geräts aufeinander abgebildet sind, um durch die erste Speicher-Steuerungsvorrichtung (10) das von der zweiten Speicher-Steuerungsvorrichtung (20) verwaltete logische Volumen dem Host-Rechner (30) so darzubieten, als ob es ein logisches Volumen ist, das von der ersten Speicher-Steuerungsvorrichtung (10) verwaltet wird; einer Einrichtung zum Empfangen, in der ersten Speicher-Steuerungsvorrichtung (10), einer ersten Daten-Lese/Schreib-Anforderung, die vom Host-Rechner (30) gesendet wurde und die sich auf die erste Nummer (212) eines logischen Geräts bezieht; und einer Einrichtung zum Senden einer zweiten Daten-Lese/Schreib-Anforderung, die sich auf die Identifizierung (214) bezieht und die der ersten Daten-Lese/Schreib-Anforderung entspricht, von der ersten Speicher-Steuerungsvorrichtung (10) an die zweite Speicher-Steuerungsvorrichtung (20) unter Bezugnahme auf die aufeinander abgebildeten erste Nummer eines logischen Geräts und Identifizierung (212, 214), sodass die zweite Speicher-Steuerungsvorrichtung (20) die zweite Daten-Lese/Schreib--Anforderung empfangen und ausführen kann.
  13. Erste Speicher-Steuerungsvorrichtung mit zumindest einem ersten Anschluss, der dazu ausgelegt ist, mit einem Host-Rechner (30) verbunden zu werden; und zumindest einem zweiten Anschluss, der dazu ausgelegt ist, mit einer zweiten Speicher-Steuerungsvorrichtung (20) verbunden zu werden; einer Einrichtung zum Senden, von der ersten Speicher-Steuerungsvorrichtung (10) an die zweite Speicher-Steuerungsvorrichtung (20), einer Informationsanforderung betreffend ein logisches Volumen, das von der zweiten Speicher-Steuerungsvorrichtung (20) verwaltet wird, über den zweiten Anschluss, sodass die erste Speicher-Steuerungsvorrichtung eine erste Nummer (212) eines logischen Geräts, die in der ersten Speicher-Steuerungsvorrichtung (10) zu speichern ist, und eine zweite Nummer (214) eines logischen Geräts des von der zweiten Speicher-Steuerungsvorrichtung (20) verwalteten logischen Volumens aufeinander abbilden kann, wobei die aufeinander abgebildeten erste und zweite Nummer (212, 214) eines logischen Geräts für die Ausführung einer Lese-/Schreib-Anforderung des Host-Rechners (30) verwendet wird, einer Einrichtung zum Empfangen in der ersten Speicher-Steuerungsvorrichtung (10) einer der Informationsanforderung entsprechenden Antwort von der zweiten Speicher-Steuerungsvorrichtung (20) über den zweiten Anschluß; einer Einrichtung zum Speichern der zweiten Nummer (214) eines logischen Geräts in der ersten Speicher-Steuerungsvorrichtung (10) unter Verwendung von Information aus der empfangenen Antwort, wobei die gespeicherte zweite Nummer (214) eines logischen Geräts auf die erste Nummer (212) eines logischen Geräts abgebildet ist, um durch die erste Speicher-Steuerungsvorrichtung (10) das von der zweiten Speicher-Steuerungsvorrichtung (20) verwaltete logische Volumen dem Host-Rechner (30) so darzubieten, als ob es ein logisches Volumen ist, das von der ersten Speicher-Steuerungsvorrichtung (10) verwaltet wird; einer Einrichtung zum Empfangen, in der ersten Speicher-Steuerungsvorrichtung (10), einer ersten Daten-Lese/Schreib-Anforderung, die vom Host-Rechner (30) gesendet wurde und die sich auf die erste Nummer (212) eines logischen Geräts bezieht; und einer Einrichtung zum Senden einer zweiten Daten-Lese/Schreib-Anforderung, die sich auf die zweite Nummer (214) eines logischen Geräts bezieht und die der ersten Daten-Lese/Schreib-Anforderung entspricht, von der ersten Speicher-Steuerungsvorrichtung (10) an die zweite Speicher-Steuerungsvorrichtung (20) unter Bezugnahme auf die aufeinander abgebildeten erste und zweite Nummer (212, 214) eines logischen Geräts sodass die zweite Speicher-Steuerungsvorrichtung (20) die zweite Daten-Lese/Schreib-Anforderung empfangen und ausführen kann.
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