DE2034356C3 - Tragplatte aus dünner thermoplastischer Folie zur Aufnahme von Früchten - Google Patents
Tragplatte aus dünner thermoplastischer Folie zur Aufnahme von FrüchtenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Tragplatte aus dünner thermoplastischer Folie zur Aufnahme von etwa runden
oder tropfenförmigen Früchten, die mit Vertiefungen in Form wabenartig angeordneter, etwa kegelstumpfartiger,
sich nach oben erweiternder Zellen versehen ist, wobei vom in etwa kreisförmigen Boden Seitenwände
ausgehen, deren oberer Rand oberhalb der Mittelebene der größten Früchte liegt. Eine derartige Tragplatte ist
aus der US-PS 34 10 437 bekannt.
Bekanntlich werden annähernd runde oder auch tropfenförmige Früchte, wie etwa Birnen, vor ihrer
Einbringung in solche Tragplatten, die als Vorverpakkung bei Holzsteigen oder Kartons dienen, entsprechend
ihrem Durchmesser durch geeignete Sortiervorrichtungen in Klassen eingeteilt Bei Pfirsichen z. B. gibt
es verschiedene Klassen, von denen jede durch einen in Millimetern ausgedrückten Höchst- und Mindestdurchmesser
gekennzeichnet ist, z. B. 81/74; 74/68; 68/62; 62/56 usw.
Bei den dort bekannten Tragplatten sind die Zellen
oder Vertiefungen für die Aufnahme der Früchte so ausgebildet, daß sie sich in radialer Richtung aufweiten,
wobei das Einklemmen der Fiüchte durch die Auswölbung der Zellenaußenwände nach außen erfolgt
Solche Zellen ermöglichen dementsprechend die Aufnahme von Früchten mit etwas größerem Durchmesser
als dem, für den sie eigentlich dimensioniert sind; Früchte mit kleinerem Durchmesser werden dagegen
nicht eingeklemmt. Um ein befriedigendes Einklemmen der Früchte zwischen die Seitenwände der Zellen zu
gewährleisten, sind daher gegenwärtig für eine einzige Klasse von Früchten bis zu drei verschiedene Tragplatten
mit gleichen Außenabmessungen im Handel, die jeweils eine unteschiedliche Zahl von Früchten aufnehmen
können. Für Pfirsiche der Klasse 60/62 sind z. B. drei Tragplatten mit den Abmessungen 34 χ 54 cm im
Handel; eine für 51 Früchte, eine zweite für 48 Früchte und eine dritte für 45 Früchte.
Beim Einlegen von Früchten gleicher Klasse in die Tragplatten unterschiedlicher Größe wird gegenwärtig
von den die Verpackung von Hand durchführenden Arbeiterinnen eine Auslese mit Sichtkontrolle vorgenommen,
was Zeitverluste und dadurch Mehrkosten für
die Verpackung zur Folge hat Außerdem ist natürlich die Beschaffung und Bevorratung von bis zu drei
Tragplattengrößen für Früchte der gleichen Klasse ebenso nachteilig wie der entsprechend große Flächenbedarf
für jeden Sortierplatz.
Aus dem DE-Gbm 18 37 048 ist bereits eine Tragplatte bekannt, bei der zum Zweck einer besseren
Durchlüftung der Früchte jeweils zwei einander gegenüberliegende Seitenwände jeder Zelle eine
bedeutend größere Höhe als die übrigen Zellenwände aufweisen.
Weiterhin ist aus dem DE-Gbm 17 18 120 eine Tragplatte bekannt, bei der in ähnlicher Wsise die die
Wände benachbarter Zellen verbindenden Plattenbukkei etwas über den größten Querschnitt derjenigen
Frucht, für die die betreffende Platte ausgelegt ist, hochgeführt und beispielsweise durch größere Wandstärke,
Wellungen oder Riffelungen versteift sind.
Schließlich ist aus dem DE-Gbm 19 51068 eine
Tragplatte für birnenförmige Früchte bekannt, die an ihrem schlankeren Teil formschlüssig umfaßt und
eingeklemmt werden.
Allen diesen weiteren, bekannten Tragplatten haften dieselben Nachteile wie der Tragplatte der eingangs
genannten Gattung an, da sie ausnahmslos nur zur einwandfreien Aufnahme von solchen Früchten geeignet
sind, die einen von dem vorgesehenen Nenndurchmesser nur ganz wenig abweichenden Durchmesser
besitzen, während Früchte mit einem Durchmesser in der Gegend des Minimaldurchmessers der entsprechenden
Klasse nur unbefriedigend oder überhaupt nicht festgehalten werden, so daß es zu Transportschäden
kommt, hingegen Früchte mit einem in der Gegend des Maximaldurchmessers der betreffenden Klasse liegenden
Durchmesser Gefahr laufen, schon beim Einsetzen in die Tragplatte beschädigt zu werden, zumindest aber
wegen des zu hohen Einkiemmdruckes die Verfaulung begünstigende Druckstellen bekommen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Tragplatte der eingangs genannten Art so auszubilden,
daß deren Zellen die Aufnahme und das befriedigende Einklemmen bzw. Niederhalten von Früchten ein und
derselben Klasse auf dem Zellenboder. gestatten, unabhängig davon, ob es sich um Früchte mit dem
Höchst-, dem Mindest oder einem mittleren Durchmes-
ser handelt
Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Seitenwände mit zwei Gruppen von in das
Zelleninnere hineinragenden Halteelementen für die Niederhaltung der Früchte mit einem mittleren bzw.
einem Mindestdurchmesser ein und derselben Klasse versehen sind, daß die Halteelemente jeder Gruppe
jeweils einen Abstand von der Mittelachse der Zellen besitzen, der etwas geringer ist als der Halbmesser der
entsprechenden Früchte und daß der Abstand der Halteelemente jeder Gruppe von der durch den Boden
der Zellen verlaufenden Ebene etwas größer ist als der
Halbmesser der entsprechenden Früchte.
Hierdurch wird erreicht, daß die Früchte nicht einfach in einem beliebigen Punkt, der bei Früchten unterschiedlicher
Größe einmal richtig, einmal zu tief und einmal zu hoch liegen kann, eingeklemmt werden, sondern daß je
n«ch Fruchtdurchmesser die Zellenwände selbst, die erste Gruppe von Halteelementen odei die zweite
Gruppe von Ha/teelementen zum Einklemme/i der
Früchte wirksam werden. Damit entfällt nicht nur die Notwendigkeit der Beschaffung und Bevorratung von
mehr als einem Tragplattentyp je Früchteklasse, sondern es vermindert sich auch der Flächenbedarf je
Verpackungsplatz und es entfällt gleichzeitig die Notwendigkeit der c irtierung nach Sicht und von Hand,
was bisher ein erhebliches Hindernis für die Eir ;ührung
eines befriedigenden maschinellen Verfahrens zum Einlegen der Früchte in die Tragplatten darstellte.
In der Zeichnung sind Teile einer Tragplatte nach der
Erfindung in mehreren beispielsweise gewählten Ausführungsformen schematisch veranschaulicht. Es zeigt
F i g. 1 eine Draufsicht auf drei Zellen der Tragplatte,
Fig. 2 einen senkrechten Schnitt durch eine Zelle längs der Linie 7-7 in Fig. 1,
F i g. 2a, 2b Schnitte entsprechend der F i g. 2 für zwei weitere Ausführungsformen der Zelle,
F i g. 3, 4 und 5 Schnitte entsprechend der F i g. 2 mit eingelegten Fruchten ein und derselben Klasse, die
jeweils den Höchst-, einen mittleren und den Mindestdurchmesser aufweisen,
Fig.6 eine Draufsicht auf drei Zellen einer zweiten
Ausführungsform der Tragplatte,
Fig. 7 einen Schnitt durch eine Zelle längs der Linie
12-12 von F ig. 6,
Fig. 8 einen Schnitt durch eine Zelle längs der Linie
13-13 in Fig. 6,
Fig. 9 eine Draufsicht auf drei Zellen einer weiteren
Ausführungsform der Tragplatte,
Fig. 10 einen Schnitt durch eine Zelle längs der Linie
15-15 von Fig. 9,
Fig. 11 eine Draufsicht auf drei Zellen einer vierten
Ausführungsform der Tragplatte,
Fig. 12 einen Schnitt durch eine Zelle längs der Linie
17-17derFig. 11,
Fig. 13 eine Draufsicht auf drei Zellen einer fünften
Ausführungsform der Tragplatte,
Fig. 14 und 15 Schnitte durch eine ZeMe längs der Linien 19-19 bzw. 20-20 von F i g. 13,
Fig. 16 eine Draufsicht auf einige Tragplattenzellen
einer Weiterbildung der in den Fig. 18, 19 und 20 dargestellten Zellen.
Fig 17. 17a einen Schnitt durch eine Zelle längs der
Linie 22-22 der F ig. 16,
Fig. 18 eine Draufsicht auf einige Zellen einer Tragplatte für Birnen,
Fig. 18a einen Schnitt durch eine Zelle längs der Linie23a-23aderFig. 18:
Fig. 18b einen Schnitt durch zwei Zellen längs der
Linien 23/>23ider F i g. 13.
Gleichen Bezugsziffern entsprechen gleiche oder entsprechende Teile in den verschiedenen Figuren.
In den F i g. 1 bis 5 bestehen die Zellen jeweils aus
einer ebenen und kreisförmigen Bodenfläche 25' und aus einer als umgekehrter Kegelstumpf, d. h. also nach
oben divergierend, ausgebildeten Seitenwand 26. An den Stellen, wo drei benachbarte Zellen zusammenstoßen,
sind die Seitenwände 26 oberhalb des Randes der verschlossenen Zelle untereinander durch hohle Erhebungen
verbunden, welche die Form eines Pyramidenstumpfes einer Pyramide mit dreieckiger Grundfläche
aufweisen und in kuppelartige Gebilde 27 ausmünden. Die senkrechten Mittelachsen dieser Erhebungen
verlaufen durch die gemeinsamen Eckpunkte der Sechsecke, die den einzelnen Zellen umschrieben
werden können. Die vorerwähnten hohlen Erhebungen stehen über die Sättel 28, deren Ausbildung und
Funktion bereits bekannt ist, miteinander in Verbindung.
Nicht dargestellt ist in den Figuren, daß sowohl die Bodenfläche 25' als auch die Seitenwand 26 und die
Erhebungen, die Verlängerungen der Wände 26 nach oben darstellen, ganz oder teilweise mit Rippen
und/oder Einziehungen und/oder Rillen versehen sein können, deren Form und Aufgabe an sich bekannt sind.
Das Einklemmen einer Frucht 29 zwischen die Seilenwände der Zelle, s. Fig. 3, kommt durch die
elastische Nachgiebigkeit der Seitenwand 26 und der pyramidenstumpfförmigen Erhebungen zustande, zusätzlich
durch die Steifigkeit der kuppelartigen Gebilde 27, die durch eine größere Wandstärke als sie bei den
übrigen Teilen der Zelle gegeben ist, bedingt ist und/oder durch Rippen, Erhebungen und/oder Rücksprünge
in den kuppelartigen Gebilden 27.
Die Seitenwände 26 und die entsprechenden Verlängerungen nach oben über e'en Rand der geschlossenen
Zelle hinaus sind mit Vorsprüngen 30 und 31 versehen, die nach oben kegelig zusammenlaufen. Diese Vorsprünge
sind in ihrem oberen Teil 32 bzw. 33, den eigentlichen Halteelementen für die Früchte, kugelig
abgerundet. Diese Halteelemente 32 und 33 können eine größere Festigkeit aufweisen als die übrigen Teile der
Zelle, was durch an sich bekannte Mittel der einschlägigen Technik erzielbar ist.
Die Halteelemente 32 und 33, s. Fig. 4, 5 haben die Aufgabe, die Früchte 29' bzw. 29" zu umgreifen, und
zwar oberhalb der Ebene, die durch den Mittelpunkt der Früchte verläuft, um auf diese einen Druck auszuüben,
der sie gegen den Boden 25' der Zelle drückt. Die Halteelemente 32 und 33 haben vom Boden 25' und von
der Mittelachse der Zelle Abstände, die größer bzw. kleiner als die Halbmesser der entsprechenden Früchte
29' und 29" sind. Aus den Figuren ergibt sich, daß die Früchte 29' und 29" gegen die Böden 25' gedrückt
werden, und zwar längs Ebenen, die parallel und unterhalb der Ebene verlaufen, die durch die Scheitel
der kuppelartigen Erhebungen 27 verläuft.
Wie aus Fig. 5 hervorgeht, wird die Wirkung der Vorsprünge 30 und der Halteelemente 32 durch die
Vorsprunge 31 und die Haheelemenle 33 verstärkt, wodurch das Einklemmen der Früchte 29" verbessert
w im.
F i g. 3 läßt erkennen, daß die Frucht 29 zwischen den Seitenwänden der Zelle eingeklemmt ist, ohne daß die
Vorsprünge 30 und 31 und die Halteelemente 32 und 33, eieren Normalstelliino' bei leerer Zeil? G
angedeutet ist, das Einklemmen behindern, da die Frucht 29 bei dem Einlegen in die Zelle die
Halteelemente 32 und 33 nach außen auswölbt, wobei diese eine stabile Lage annehmen und auf die Frucht
keinen Druck mehr von unten nach oben ausüben. Wie aus den F i g. 3 und 4 hervorgeht, ist der Boden 25' im
Randbereich, am Übergang zu den Vorsprürgen 30 und
31 leicht nach oben gewölbt, da die Wölbung der Vorsprünge 30 und 31 nach außen, die von der
eingelegten Frucht bewirkt wird, eine Zugkraft auf den n. Boden 25' ausübt.
Diese umfängliche Anhebung des Bodens 25' kann fast ganz vermieden werden, wenn die Halteelemente
32 und 33 in den Zellenboden übergehen, ohne daß dessen Kreisform beeinträchtigt wird, oder dadurch, {<-,
daß Vorsprünge an ihm angebracht werden, statt der in den Figuren dargestellten Rücksprünge.
Das gleiche Ergebnis wird erzielt, wenn die Halteelemente 32 und 33 nicht sphärisch abgerundet
sind, sondern die Form eines Trapezes 32' und 33' und/oder eines Halbkreises 32" und 33" haben, wie in
den Fig. 2a bzw. 2b dargestellt, in denen die Halteelemente mit den Böden 25' durch pyramidenstumpfartige
Vorsprünge 30' und 31' bzw. zylindrische Vorsprünge 30" und 31" verbunden sind. 2s
Da die praktische Erprobung ergeben hat, daß das Niederhalten der Früchte am Zellenboden nach den
Fig. 4 und 5 wirksamer ist, als das Einklemmen zwischen den Seitenwänden nach F i g. 3, wird das Ziel
der Erfindung auch erreicht, wenn auch für die Frucht 29 .1« in F i g. 3 eine ähnliche Befestigung wie für die Früchte
29' und 29" in den F i g. 4 und 5 gesichert ist.
Der vorliegende Vorschlag ist auch auf jene, den vorbeschriebenen ähnlichen Tragplatten anwendbar,
deren Zellen nicht von sechs, sondern nur von drei is
kegelstumpf- oder pyramidenförmigen Erhebungen umgeben sind, die miteinander in an sich bekannter
Weise verbunden sind. Die Zellen nach F i g. 6 bis 8 gehören zum sechseckigen Typ, da die Seitenwand 26
ihre am Zellenboden kegelige Form nicht beibehält, sondern in der Nähe der Stege 34, über die jeweils
benachbarte Zellen miteinander verbunden sind, eben ausgebildet ist. Die Stege 34 bilden ein Sechseck und
sind mit Einsenkungen 28' versehen, welche Sättel für das Herausnehmen der Früchte darstellen. Bei diesen 4s
Zellen unterscheiden sich die Vorsprünge 30 und 31 nicht von den vorbeschriebenen, mit der einen
Ausnahme, daß die Vorsprünge 31 notwendigerweise steiler und fast senkrecht verlaufen. Die Halteelemente
32 und 33 sind wie die schon beschriebenen, sphärisch abgerundeten Halteelemente ausgebildet und verhalten
sich wie die in den F i g. 1 bis 5 dargestellten.
Die Zellen nach den Fig.9 und 10 gleichen im
wesentlichen denen nach Fig.6, jedoch mit dem Unterschied, daß die Vorsprünge 35 und die Halteelemente
36 anders angeordnet sind, nämlich in einer die Seiten des dem oberen Teil der Zelle umschriebenen
Sechsecks halbierenden Mittelebene. Da dies aus den Figuren nicht hervorgeht, ist noch festzuhalten, daß die
beiden, einander genau gegenüberliegenden Halteelemente 36 weiter als die beiden anderen in das
Zelleninnere vorstehen, da sich aus Versuchen ergeben hat, daß die Höhe über dem Zellenboden für alle
Halteelemente einer Zelle gleich sein kan«, ohne daß
dadurch die Wirksamkeit der Niederhaltung in Frage t<s
gestellt wird.
Die Zellen nach den Fig. 11 und 12 gehören ebenfalls
zum sechseckigen Typ und unterscheiden sich von den in F i g. 9 dargestellten dadurch, daß auch die Bodenfläche
25" als Sechseck ausgebildet ist und drei Sättel 28" zum Herausnehmen der Früchte an drei nicht
nebeneinanderliegenden Eckpunkten des Sechseckes vorgesehen sind, das den oberen Teil der Zelle begrenzt.
Die sechs Vorsprünge 35 und die Halteelemente 36 sind in der die Seiten des Sechseckes halbierenden
Mittelebene angeordnet und weisen dieselben Merkmale auf wie die in F i g. 9 dargestellten.
Die Zellen nach den Fig. 13 bis 15 haben die Form
eines umgekehrten Kegelstumpfes, wobei die Sektoren der Seitenwand 26 nicht in der gleichen Höhe endigen.
Jede Zelle weist drei Sättel 38 für das Herausnehmen der Früchte auf, deren Höhe über dem Zellenboden 25'
geringer ist als der Halbmesser der kleinsten Frucht der jeweiligen Klasse. Zwischen den Sätteln 38 einer Zelle
befinden sich die Seitenwandsektoren 26, von denen einer in einem Kamm oder Steg 37 endigt, der sich ohne
Einsenkungen zwischen den beiden Sätteln 38 erstreckt, während zwei andere Sektoren in Kämmen oder Stegen
37' endigen, welche niedriger als die Kämme oder Stege 37 sind, deren Höhe über dem Zellenboden jedoch
etwas größer als der Halbmesser der größten Frucht der jeweiligen Klasse ist. Zwischen den höheren Kämmen
37 und den niedrigeren Kämmen 37' befinden sich als Übergang geneigte Flächen Γ9. Bei dieser Ausführung
sind drei Vorsprünge 35 der Seitenwand 26 und drei Halteelemente 36 vorgesehen, die jeweils einem der
Kämme 37 gegenüberliegen.
Diese begrenzte Zahl von Halteelementen und ihre Lage sind besonders vorteilhaft für kleinere Früchte,
wie z. B. Aprikosen oder Zwetschgen, während sich z. B.
für Pfirsiche die Ausführungsform nach den F i g. 16 bis 17a empfiehlt. Die Halteelemente und die dazugehörigen
Verbindungsteile, welche die Verbindung mit dem Zellenboden herstellen, sind von Zelle zu Zelle
verschoben, damit der Zellenaufbau weniger starr ist. Darüber hinaus ist insbesondere in bezug auf die F i g. 16
und 17 zu bemerken, daß die Vorsprünge 35, die den Kämmen 37 gegenüberliegen, und der Vorsprung 35'
der dem Kamm 37' gegenüberliegt, weiter in das Innere der Zelie vorstehen, als die zwischen ihnen gelegenen
Vorsprünge, d. h. die Vorsprünge 35a, die den Kämmen 37 gegenüberliegen, und der Vorsprung 35'a, der dem
Kamm 37' gegenüberliegt.
Berücksichtigt man darüber hinaus, daß die zu dieser Vorsprüngen gehörenden Halteelemente, d. h. zwe
Elemente 36, ein Element 36', zwei Elemente 36a und eir Element 36'a, nicht gleich hoch angeordnet sind, da die
beiden Kämme 37' niedriger als die Kämme 37 sind, se
ergibt sich, daß in einer solchen Zelle Früchte mi unterschiedlichem Halbmesser in besonders wirksame!
Weise am Boden gehalten werden können. Versuch« haben bewiesen, daß es durch diesen Typ der Zell<
möglich ist, auch von der Norm abweichende Früchtf mit vorstehenden Oberflächenteilen sicher am Zellen
boden zu halten. Auch bei dieser Ausführungsforn können, wie schon bei den vorhergehenden, dii
Seitenwand 26 und die dazugehörigen Vorsprünge mi Vertiefungen, Rillen oder Wellungen versehen sein, fall:
es zweckmäßig ist, die elastische Nachgiebigkeit de Zeilen in radialer Richtung zu erhöhen.
In den F i g. 18,18a und 18b sind Zellen dargestellt, dii
zur Aufnahme von tropfenförmigem Obst, wie etwj Birnen, dienen. Jede Zelle besteht annähernd aus einen
ebenen, kreisförmigen Boden 40 und einer kegeliger nach oben sich erweiternden Seitenwand 41, wöbe
verschieden hohe Wandsektoren entstehen. Die Seiten
wandsektoren in dem Teil der Zelle, der für die Aufnahme des dickeren Teiles der Birne bestimmt ist,
sind nur geringfügig gegenüber der Vertikalen geneigt, während der Seitenwandsektor, der zur Aufnahme des
Halses, d. h. des schlankeren Teiles der Birne dient, stark geneigt ist und eine geneigte Fläche 42 bildet, die den
Hals der Birne unterstützt und deren Seitenteile diesen Hals umschließen, wobei die Seitenteile als Verlängerung der Seitenwand 41 aufgefaßt werden können,
welche nur eine geringe Neigung gegenüber der Vertikalen aufweist.
Der Seitenwandsektor, welcher der geneigten Fläche 42 gegenüberliegt, erreicht wie diese Fläche die volle
Höhe der Zelle und endigt in dem Kamm oder Steg 43. Zwischen den Kämmen 43 zweier benachbarter Zellen
liegen gekrümmte Teile 44 der Folie, die nach unten gewölbt und bei 44' in der Nähe der Randzone der
Seitenflächen der geneigten Flächen 42 abgerundet sind.
Auf der Seitenwand 41 sind Vorsprünge 45 und 47 angebracht, die oben in Halteelementen 46 und 48
enden, durch welche der dickere Teil der Kopfstücke der in die Zellen eingelegten Birnen am Bode
niedergehalten wird. Diese Halteelemente gleichen i Aufbau und Zweckbestimmung den bei den vorherge
hemlcn Figuren beschriebenen.
Selbstverständlich bewirkten mich die Voi
Sprünge 45' und 47' und die Halteelemenie 4β um
48'. die an den Seitenteilen der geneigten Mächei
42 angebracht sind, eine ähnliche Niederhaliunf
wie sie für den dicken Teil der Birnen erziel
ίο wird, da ihre Formgebung dem Durchmesser de
Birnenhalses angepaßt ist.
Schließlich ist der vorliegende Vorschlag vorteilhal auch auf jene Tragplatten oder Behälter anwendbar
deren Zellen oder Mulden von Buckeln oder pyrami denstumpf- oder kegelstumpfförmigen Erhebungei
begrenzt werden, und bei denen wenigstens einer de Buckel, die eine Mulde umgeben, eine geringere Höh<
aufweist, als die anderen, so daß eine Auflagefläche fü den Hals der Birne ensteht, die in dem Behälter ein<
annähernd waagerechte Lage einnimmt.
Claims (5)
1. Tragplatte aus dünner thermoplastischer Folie zur Aufnahme von etwa runden oder tropfenförmigen
Früchten, die mit Vertiefungen in Form wabenartig angeordneter, etwa kegelstumpfartiger,
sich nach oben erweiternder Zellen versehen ist, wobei vom in etwa kreisförmigen Boden Seitenwände
ausgehen, deren oberer Rand oberhalb der Mittelebene der größten Früchte liegt dadurch
gekennzeichnet, daß die Seitenwände (26) mit zwei Gruppen von in das Zelleninnere hineinragenden
Halteelementen (32, 33) für die Niederhaltung der Früchte mit einem mittleren bzw. einem
Mindestdurchmesser ein und derselben Klasse versehen sind, daß die Halteelemente (32 bzw. 33)
jeder Gruppe jeweils einen Abstand von der Mittelachse der Zellen besitzen, der etwas geringer
ist als der Halbmesser (29' bzw. 29") der entsprechenden Früchte, und daß der Abstand der
Halteelemente (32 bzw. 33) jeder Gruppe von der durch den Boden (25') der Zellen verlaufenden
Ebene etwas größer ist als der Halbmesser (29' bzw. 29") der entsprechenden Früchte.
2. Tragplatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteelemente (32, 33) im
Querschnitt die Form kreis-, halbkreis- oder trapezförmiger Kalotten besitzen.
3. Tragplatte nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteelemente (32, 33) mit
dem Zellenboden (25') durch kegelstumpfförmige, pyramidenstumpfförmige oder zylindrische Vorsprünge
(30, 31; 30', 31'; 30", 31") verbunden sind (Fig. 2,2a,2b).
4. Tragplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 3. dadurch gekennzeichnet, daß die Halteelemente (32,
33) durch eine größere Wandstärke, Rippen, Vertiefungen oder Erhebungen verstärkt sind.
5. Tragplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 4. dadurch gekennzeichnet, daß der Boden (25'), die
Seitenwand (26) oder die Verbindungsteile zwischen den Halteelementen (32,33) zumindest teilweise mit
Vertiefungen, Riefen, Rippen oder Wellungen versehen sind.
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