DE2034356C3 - Tragplatte aus dünner thermoplastischer Folie zur Aufnahme von Früchten - Google Patents

Tragplatte aus dünner thermoplastischer Folie zur Aufnahme von Früchten

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Description

Die Erfindung betrifft eine Tragplatte aus dünner thermoplastischer Folie zur Aufnahme von etwa runden oder tropfenförmigen Früchten, die mit Vertiefungen in Form wabenartig angeordneter, etwa kegelstumpfartiger, sich nach oben erweiternder Zellen versehen ist, wobei vom in etwa kreisförmigen Boden Seitenwände ausgehen, deren oberer Rand oberhalb der Mittelebene der größten Früchte liegt. Eine derartige Tragplatte ist aus der US-PS 34 10 437 bekannt.
Bekanntlich werden annähernd runde oder auch tropfenförmige Früchte, wie etwa Birnen, vor ihrer Einbringung in solche Tragplatten, die als Vorverpakkung bei Holzsteigen oder Kartons dienen, entsprechend ihrem Durchmesser durch geeignete Sortiervorrichtungen in Klassen eingeteilt Bei Pfirsichen z. B. gibt es verschiedene Klassen, von denen jede durch einen in Millimetern ausgedrückten Höchst- und Mindestdurchmesser gekennzeichnet ist, z. B. 81/74; 74/68; 68/62; 62/56 usw.
Bei den dort bekannten Tragplatten sind die Zellen
oder Vertiefungen für die Aufnahme der Früchte so ausgebildet, daß sie sich in radialer Richtung aufweiten, wobei das Einklemmen der Fiüchte durch die Auswölbung der Zellenaußenwände nach außen erfolgt Solche Zellen ermöglichen dementsprechend die Aufnahme von Früchten mit etwas größerem Durchmesser als dem, für den sie eigentlich dimensioniert sind; Früchte mit kleinerem Durchmesser werden dagegen nicht eingeklemmt. Um ein befriedigendes Einklemmen der Früchte zwischen die Seitenwände der Zellen zu gewährleisten, sind daher gegenwärtig für eine einzige Klasse von Früchten bis zu drei verschiedene Tragplatten mit gleichen Außenabmessungen im Handel, die jeweils eine unteschiedliche Zahl von Früchten aufnehmen können. Für Pfirsiche der Klasse 60/62 sind z. B. drei Tragplatten mit den Abmessungen 34 χ 54 cm im Handel; eine für 51 Früchte, eine zweite für 48 Früchte und eine dritte für 45 Früchte.
Beim Einlegen von Früchten gleicher Klasse in die Tragplatten unterschiedlicher Größe wird gegenwärtig von den die Verpackung von Hand durchführenden Arbeiterinnen eine Auslese mit Sichtkontrolle vorgenommen, was Zeitverluste und dadurch Mehrkosten für die Verpackung zur Folge hat Außerdem ist natürlich die Beschaffung und Bevorratung von bis zu drei Tragplattengrößen für Früchte der gleichen Klasse ebenso nachteilig wie der entsprechend große Flächenbedarf für jeden Sortierplatz.
Aus dem DE-Gbm 18 37 048 ist bereits eine Tragplatte bekannt, bei der zum Zweck einer besseren Durchlüftung der Früchte jeweils zwei einander gegenüberliegende Seitenwände jeder Zelle eine bedeutend größere Höhe als die übrigen Zellenwände aufweisen.
Weiterhin ist aus dem DE-Gbm 17 18 120 eine Tragplatte bekannt, bei der in ähnlicher Wsise die die Wände benachbarter Zellen verbindenden Plattenbukkei etwas über den größten Querschnitt derjenigen Frucht, für die die betreffende Platte ausgelegt ist, hochgeführt und beispielsweise durch größere Wandstärke, Wellungen oder Riffelungen versteift sind.
Schließlich ist aus dem DE-Gbm 19 51068 eine Tragplatte für birnenförmige Früchte bekannt, die an ihrem schlankeren Teil formschlüssig umfaßt und eingeklemmt werden.
Allen diesen weiteren, bekannten Tragplatten haften dieselben Nachteile wie der Tragplatte der eingangs genannten Gattung an, da sie ausnahmslos nur zur einwandfreien Aufnahme von solchen Früchten geeignet sind, die einen von dem vorgesehenen Nenndurchmesser nur ganz wenig abweichenden Durchmesser besitzen, während Früchte mit einem Durchmesser in der Gegend des Minimaldurchmessers der entsprechenden Klasse nur unbefriedigend oder überhaupt nicht festgehalten werden, so daß es zu Transportschäden kommt, hingegen Früchte mit einem in der Gegend des Maximaldurchmessers der betreffenden Klasse liegenden Durchmesser Gefahr laufen, schon beim Einsetzen in die Tragplatte beschädigt zu werden, zumindest aber wegen des zu hohen Einkiemmdruckes die Verfaulung begünstigende Druckstellen bekommen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Tragplatte der eingangs genannten Art so auszubilden, daß deren Zellen die Aufnahme und das befriedigende Einklemmen bzw. Niederhalten von Früchten ein und derselben Klasse auf dem Zellenboder. gestatten, unabhängig davon, ob es sich um Früchte mit dem Höchst-, dem Mindest oder einem mittleren Durchmes-
ser handelt
Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Seitenwände mit zwei Gruppen von in das Zelleninnere hineinragenden Halteelementen für die Niederhaltung der Früchte mit einem mittleren bzw. einem Mindestdurchmesser ein und derselben Klasse versehen sind, daß die Halteelemente jeder Gruppe jeweils einen Abstand von der Mittelachse der Zellen besitzen, der etwas geringer ist als der Halbmesser der entsprechenden Früchte und daß der Abstand der Halteelemente jeder Gruppe von der durch den Boden der Zellen verlaufenden Ebene etwas größer ist als der Halbmesser der entsprechenden Früchte.
Hierdurch wird erreicht, daß die Früchte nicht einfach in einem beliebigen Punkt, der bei Früchten unterschiedlicher Größe einmal richtig, einmal zu tief und einmal zu hoch liegen kann, eingeklemmt werden, sondern daß je n«ch Fruchtdurchmesser die Zellenwände selbst, die erste Gruppe von Halteelementen odei die zweite Gruppe von Ha/teelementen zum Einklemme/i der Früchte wirksam werden. Damit entfällt nicht nur die Notwendigkeit der Beschaffung und Bevorratung von mehr als einem Tragplattentyp je Früchteklasse, sondern es vermindert sich auch der Flächenbedarf je Verpackungsplatz und es entfällt gleichzeitig die Notwendigkeit der c irtierung nach Sicht und von Hand, was bisher ein erhebliches Hindernis für die Eir ;ührung eines befriedigenden maschinellen Verfahrens zum Einlegen der Früchte in die Tragplatten darstellte.
In der Zeichnung sind Teile einer Tragplatte nach der Erfindung in mehreren beispielsweise gewählten Ausführungsformen schematisch veranschaulicht. Es zeigt
F i g. 1 eine Draufsicht auf drei Zellen der Tragplatte,
Fig. 2 einen senkrechten Schnitt durch eine Zelle längs der Linie 7-7 in Fig. 1,
F i g. 2a, 2b Schnitte entsprechend der F i g. 2 für zwei weitere Ausführungsformen der Zelle,
F i g. 3, 4 und 5 Schnitte entsprechend der F i g. 2 mit eingelegten Fruchten ein und derselben Klasse, die jeweils den Höchst-, einen mittleren und den Mindestdurchmesser aufweisen,
Fig.6 eine Draufsicht auf drei Zellen einer zweiten Ausführungsform der Tragplatte,
Fig. 7 einen Schnitt durch eine Zelle längs der Linie 12-12 von F ig. 6,
Fig. 8 einen Schnitt durch eine Zelle längs der Linie 13-13 in Fig. 6,
Fig. 9 eine Draufsicht auf drei Zellen einer weiteren Ausführungsform der Tragplatte,
Fig. 10 einen Schnitt durch eine Zelle längs der Linie 15-15 von Fig. 9,
Fig. 11 eine Draufsicht auf drei Zellen einer vierten Ausführungsform der Tragplatte,
Fig. 12 einen Schnitt durch eine Zelle längs der Linie 17-17derFig. 11,
Fig. 13 eine Draufsicht auf drei Zellen einer fünften Ausführungsform der Tragplatte,
Fig. 14 und 15 Schnitte durch eine ZeMe längs der Linien 19-19 bzw. 20-20 von F i g. 13,
Fig. 16 eine Draufsicht auf einige Tragplattenzellen einer Weiterbildung der in den Fig. 18, 19 und 20 dargestellten Zellen.
Fig 17. 17a einen Schnitt durch eine Zelle längs der Linie 22-22 der F ig. 16,
Fig. 18 eine Draufsicht auf einige Zellen einer Tragplatte für Birnen,
Fig. 18a einen Schnitt durch eine Zelle längs der Linie23a-23aderFig. 18:
Fig. 18b einen Schnitt durch zwei Zellen längs der Linien 23/>23ider F i g. 13.
Gleichen Bezugsziffern entsprechen gleiche oder entsprechende Teile in den verschiedenen Figuren.
In den F i g. 1 bis 5 bestehen die Zellen jeweils aus einer ebenen und kreisförmigen Bodenfläche 25' und aus einer als umgekehrter Kegelstumpf, d. h. also nach oben divergierend, ausgebildeten Seitenwand 26. An den Stellen, wo drei benachbarte Zellen zusammenstoßen, sind die Seitenwände 26 oberhalb des Randes der verschlossenen Zelle untereinander durch hohle Erhebungen verbunden, welche die Form eines Pyramidenstumpfes einer Pyramide mit dreieckiger Grundfläche aufweisen und in kuppelartige Gebilde 27 ausmünden. Die senkrechten Mittelachsen dieser Erhebungen verlaufen durch die gemeinsamen Eckpunkte der Sechsecke, die den einzelnen Zellen umschrieben werden können. Die vorerwähnten hohlen Erhebungen stehen über die Sättel 28, deren Ausbildung und Funktion bereits bekannt ist, miteinander in Verbindung.
Nicht dargestellt ist in den Figuren, daß sowohl die Bodenfläche 25' als auch die Seitenwand 26 und die Erhebungen, die Verlängerungen der Wände 26 nach oben darstellen, ganz oder teilweise mit Rippen und/oder Einziehungen und/oder Rillen versehen sein können, deren Form und Aufgabe an sich bekannt sind.
Das Einklemmen einer Frucht 29 zwischen die Seilenwände der Zelle, s. Fig. 3, kommt durch die elastische Nachgiebigkeit der Seitenwand 26 und der pyramidenstumpfförmigen Erhebungen zustande, zusätzlich durch die Steifigkeit der kuppelartigen Gebilde 27, die durch eine größere Wandstärke als sie bei den übrigen Teilen der Zelle gegeben ist, bedingt ist und/oder durch Rippen, Erhebungen und/oder Rücksprünge in den kuppelartigen Gebilden 27.
Die Seitenwände 26 und die entsprechenden Verlängerungen nach oben über e'en Rand der geschlossenen Zelle hinaus sind mit Vorsprüngen 30 und 31 versehen, die nach oben kegelig zusammenlaufen. Diese Vorsprünge sind in ihrem oberen Teil 32 bzw. 33, den eigentlichen Halteelementen für die Früchte, kugelig abgerundet. Diese Halteelemente 32 und 33 können eine größere Festigkeit aufweisen als die übrigen Teile der Zelle, was durch an sich bekannte Mittel der einschlägigen Technik erzielbar ist.
Die Halteelemente 32 und 33, s. Fig. 4, 5 haben die Aufgabe, die Früchte 29' bzw. 29" zu umgreifen, und zwar oberhalb der Ebene, die durch den Mittelpunkt der Früchte verläuft, um auf diese einen Druck auszuüben, der sie gegen den Boden 25' der Zelle drückt. Die Halteelemente 32 und 33 haben vom Boden 25' und von der Mittelachse der Zelle Abstände, die größer bzw. kleiner als die Halbmesser der entsprechenden Früchte 29' und 29" sind. Aus den Figuren ergibt sich, daß die Früchte 29' und 29" gegen die Böden 25' gedrückt werden, und zwar längs Ebenen, die parallel und unterhalb der Ebene verlaufen, die durch die Scheitel der kuppelartigen Erhebungen 27 verläuft.
Wie aus Fig. 5 hervorgeht, wird die Wirkung der Vorsprünge 30 und der Halteelemente 32 durch die Vorsprunge 31 und die Haheelemenle 33 verstärkt, wodurch das Einklemmen der Früchte 29" verbessert w im.
F i g. 3 läßt erkennen, daß die Frucht 29 zwischen den Seitenwänden der Zelle eingeklemmt ist, ohne daß die Vorsprünge 30 und 31 und die Halteelemente 32 und 33, eieren Normalstelliino' bei leerer Zeil? G
angedeutet ist, das Einklemmen behindern, da die Frucht 29 bei dem Einlegen in die Zelle die Halteelemente 32 und 33 nach außen auswölbt, wobei diese eine stabile Lage annehmen und auf die Frucht keinen Druck mehr von unten nach oben ausüben. Wie aus den F i g. 3 und 4 hervorgeht, ist der Boden 25' im Randbereich, am Übergang zu den Vorsprürgen 30 und
31 leicht nach oben gewölbt, da die Wölbung der Vorsprünge 30 und 31 nach außen, die von der eingelegten Frucht bewirkt wird, eine Zugkraft auf den n. Boden 25' ausübt.
Diese umfängliche Anhebung des Bodens 25' kann fast ganz vermieden werden, wenn die Halteelemente
32 und 33 in den Zellenboden übergehen, ohne daß dessen Kreisform beeinträchtigt wird, oder dadurch, {<-, daß Vorsprünge an ihm angebracht werden, statt der in den Figuren dargestellten Rücksprünge.
Das gleiche Ergebnis wird erzielt, wenn die Halteelemente 32 und 33 nicht sphärisch abgerundet sind, sondern die Form eines Trapezes 32' und 33' und/oder eines Halbkreises 32" und 33" haben, wie in den Fig. 2a bzw. 2b dargestellt, in denen die Halteelemente mit den Böden 25' durch pyramidenstumpfartige Vorsprünge 30' und 31' bzw. zylindrische Vorsprünge 30" und 31" verbunden sind. 2s
Da die praktische Erprobung ergeben hat, daß das Niederhalten der Früchte am Zellenboden nach den Fig. 4 und 5 wirksamer ist, als das Einklemmen zwischen den Seitenwänden nach F i g. 3, wird das Ziel der Erfindung auch erreicht, wenn auch für die Frucht 29 .1« in F i g. 3 eine ähnliche Befestigung wie für die Früchte 29' und 29" in den F i g. 4 und 5 gesichert ist.
Der vorliegende Vorschlag ist auch auf jene, den vorbeschriebenen ähnlichen Tragplatten anwendbar, deren Zellen nicht von sechs, sondern nur von drei is kegelstumpf- oder pyramidenförmigen Erhebungen umgeben sind, die miteinander in an sich bekannter Weise verbunden sind. Die Zellen nach F i g. 6 bis 8 gehören zum sechseckigen Typ, da die Seitenwand 26 ihre am Zellenboden kegelige Form nicht beibehält, sondern in der Nähe der Stege 34, über die jeweils benachbarte Zellen miteinander verbunden sind, eben ausgebildet ist. Die Stege 34 bilden ein Sechseck und sind mit Einsenkungen 28' versehen, welche Sättel für das Herausnehmen der Früchte darstellen. Bei diesen 4s Zellen unterscheiden sich die Vorsprünge 30 und 31 nicht von den vorbeschriebenen, mit der einen Ausnahme, daß die Vorsprünge 31 notwendigerweise steiler und fast senkrecht verlaufen. Die Halteelemente 32 und 33 sind wie die schon beschriebenen, sphärisch abgerundeten Halteelemente ausgebildet und verhalten sich wie die in den F i g. 1 bis 5 dargestellten.
Die Zellen nach den Fig.9 und 10 gleichen im wesentlichen denen nach Fig.6, jedoch mit dem Unterschied, daß die Vorsprünge 35 und die Halteelemente 36 anders angeordnet sind, nämlich in einer die Seiten des dem oberen Teil der Zelle umschriebenen Sechsecks halbierenden Mittelebene. Da dies aus den Figuren nicht hervorgeht, ist noch festzuhalten, daß die beiden, einander genau gegenüberliegenden Halteelemente 36 weiter als die beiden anderen in das Zelleninnere vorstehen, da sich aus Versuchen ergeben hat, daß die Höhe über dem Zellenboden für alle Halteelemente einer Zelle gleich sein kan«, ohne daß dadurch die Wirksamkeit der Niederhaltung in Frage t<s gestellt wird.
Die Zellen nach den Fig. 11 und 12 gehören ebenfalls zum sechseckigen Typ und unterscheiden sich von den in F i g. 9 dargestellten dadurch, daß auch die Bodenfläche 25" als Sechseck ausgebildet ist und drei Sättel 28" zum Herausnehmen der Früchte an drei nicht nebeneinanderliegenden Eckpunkten des Sechseckes vorgesehen sind, das den oberen Teil der Zelle begrenzt. Die sechs Vorsprünge 35 und die Halteelemente 36 sind in der die Seiten des Sechseckes halbierenden Mittelebene angeordnet und weisen dieselben Merkmale auf wie die in F i g. 9 dargestellten.
Die Zellen nach den Fig. 13 bis 15 haben die Form eines umgekehrten Kegelstumpfes, wobei die Sektoren der Seitenwand 26 nicht in der gleichen Höhe endigen. Jede Zelle weist drei Sättel 38 für das Herausnehmen der Früchte auf, deren Höhe über dem Zellenboden 25' geringer ist als der Halbmesser der kleinsten Frucht der jeweiligen Klasse. Zwischen den Sätteln 38 einer Zelle befinden sich die Seitenwandsektoren 26, von denen einer in einem Kamm oder Steg 37 endigt, der sich ohne Einsenkungen zwischen den beiden Sätteln 38 erstreckt, während zwei andere Sektoren in Kämmen oder Stegen 37' endigen, welche niedriger als die Kämme oder Stege 37 sind, deren Höhe über dem Zellenboden jedoch etwas größer als der Halbmesser der größten Frucht der jeweiligen Klasse ist. Zwischen den höheren Kämmen 37 und den niedrigeren Kämmen 37' befinden sich als Übergang geneigte Flächen Γ9. Bei dieser Ausführung sind drei Vorsprünge 35 der Seitenwand 26 und drei Halteelemente 36 vorgesehen, die jeweils einem der Kämme 37 gegenüberliegen.
Diese begrenzte Zahl von Halteelementen und ihre Lage sind besonders vorteilhaft für kleinere Früchte, wie z. B. Aprikosen oder Zwetschgen, während sich z. B. für Pfirsiche die Ausführungsform nach den F i g. 16 bis 17a empfiehlt. Die Halteelemente und die dazugehörigen Verbindungsteile, welche die Verbindung mit dem Zellenboden herstellen, sind von Zelle zu Zelle verschoben, damit der Zellenaufbau weniger starr ist. Darüber hinaus ist insbesondere in bezug auf die F i g. 16 und 17 zu bemerken, daß die Vorsprünge 35, die den Kämmen 37 gegenüberliegen, und der Vorsprung 35' der dem Kamm 37' gegenüberliegt, weiter in das Innere der Zelie vorstehen, als die zwischen ihnen gelegenen Vorsprünge, d. h. die Vorsprünge 35a, die den Kämmen 37 gegenüberliegen, und der Vorsprung 35'a, der dem Kamm 37' gegenüberliegt.
Berücksichtigt man darüber hinaus, daß die zu dieser Vorsprüngen gehörenden Halteelemente, d. h. zwe Elemente 36, ein Element 36', zwei Elemente 36a und eir Element 36'a, nicht gleich hoch angeordnet sind, da die beiden Kämme 37' niedriger als die Kämme 37 sind, se ergibt sich, daß in einer solchen Zelle Früchte mi unterschiedlichem Halbmesser in besonders wirksame! Weise am Boden gehalten werden können. Versuch« haben bewiesen, daß es durch diesen Typ der Zell< möglich ist, auch von der Norm abweichende Früchtf mit vorstehenden Oberflächenteilen sicher am Zellen boden zu halten. Auch bei dieser Ausführungsforn können, wie schon bei den vorhergehenden, dii Seitenwand 26 und die dazugehörigen Vorsprünge mi Vertiefungen, Rillen oder Wellungen versehen sein, fall: es zweckmäßig ist, die elastische Nachgiebigkeit de Zeilen in radialer Richtung zu erhöhen.
In den F i g. 18,18a und 18b sind Zellen dargestellt, dii zur Aufnahme von tropfenförmigem Obst, wie etwj Birnen, dienen. Jede Zelle besteht annähernd aus einen ebenen, kreisförmigen Boden 40 und einer kegeliger nach oben sich erweiternden Seitenwand 41, wöbe verschieden hohe Wandsektoren entstehen. Die Seiten
wandsektoren in dem Teil der Zelle, der für die Aufnahme des dickeren Teiles der Birne bestimmt ist, sind nur geringfügig gegenüber der Vertikalen geneigt, während der Seitenwandsektor, der zur Aufnahme des Halses, d. h. des schlankeren Teiles der Birne dient, stark geneigt ist und eine geneigte Fläche 42 bildet, die den Hals der Birne unterstützt und deren Seitenteile diesen Hals umschließen, wobei die Seitenteile als Verlängerung der Seitenwand 41 aufgefaßt werden können, welche nur eine geringe Neigung gegenüber der Vertikalen aufweist.
Der Seitenwandsektor, welcher der geneigten Fläche 42 gegenüberliegt, erreicht wie diese Fläche die volle Höhe der Zelle und endigt in dem Kamm oder Steg 43. Zwischen den Kämmen 43 zweier benachbarter Zellen liegen gekrümmte Teile 44 der Folie, die nach unten gewölbt und bei 44' in der Nähe der Randzone der Seitenflächen der geneigten Flächen 42 abgerundet sind.
Auf der Seitenwand 41 sind Vorsprünge 45 und 47 angebracht, die oben in Halteelementen 46 und 48 enden, durch welche der dickere Teil der Kopfstücke der in die Zellen eingelegten Birnen am Bode niedergehalten wird. Diese Halteelemente gleichen i Aufbau und Zweckbestimmung den bei den vorherge hemlcn Figuren beschriebenen.
Selbstverständlich bewirkten mich die Voi Sprünge 45' und 47' und die Halteelemenie 4β um 48'. die an den Seitenteilen der geneigten Mächei 42 angebracht sind, eine ähnliche Niederhaliunf wie sie für den dicken Teil der Birnen erziel
ίο wird, da ihre Formgebung dem Durchmesser de Birnenhalses angepaßt ist.
Schließlich ist der vorliegende Vorschlag vorteilhal auch auf jene Tragplatten oder Behälter anwendbar deren Zellen oder Mulden von Buckeln oder pyrami denstumpf- oder kegelstumpfförmigen Erhebungei begrenzt werden, und bei denen wenigstens einer de Buckel, die eine Mulde umgeben, eine geringere Höh< aufweist, als die anderen, so daß eine Auflagefläche fü den Hals der Birne ensteht, die in dem Behälter ein< annähernd waagerechte Lage einnimmt.
Hierzu 5 Blatt Zeichnungen

Claims (5)

Patentansprüche:
1. Tragplatte aus dünner thermoplastischer Folie zur Aufnahme von etwa runden oder tropfenförmigen Früchten, die mit Vertiefungen in Form wabenartig angeordneter, etwa kegelstumpfartiger, sich nach oben erweiternder Zellen versehen ist, wobei vom in etwa kreisförmigen Boden Seitenwände ausgehen, deren oberer Rand oberhalb der Mittelebene der größten Früchte liegt dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenwände (26) mit zwei Gruppen von in das Zelleninnere hineinragenden Halteelementen (32, 33) für die Niederhaltung der Früchte mit einem mittleren bzw. einem Mindestdurchmesser ein und derselben Klasse versehen sind, daß die Halteelemente (32 bzw. 33) jeder Gruppe jeweils einen Abstand von der Mittelachse der Zellen besitzen, der etwas geringer ist als der Halbmesser (29' bzw. 29") der entsprechenden Früchte, und daß der Abstand der Halteelemente (32 bzw. 33) jeder Gruppe von der durch den Boden (25') der Zellen verlaufenden Ebene etwas größer ist als der Halbmesser (29' bzw. 29") der entsprechenden Früchte.
2. Tragplatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteelemente (32, 33) im Querschnitt die Form kreis-, halbkreis- oder trapezförmiger Kalotten besitzen.
3. Tragplatte nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteelemente (32, 33) mit dem Zellenboden (25') durch kegelstumpfförmige, pyramidenstumpfförmige oder zylindrische Vorsprünge (30, 31; 30', 31'; 30", 31") verbunden sind (Fig. 2,2a,2b).
4. Tragplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 3. dadurch gekennzeichnet, daß die Halteelemente (32, 33) durch eine größere Wandstärke, Rippen, Vertiefungen oder Erhebungen verstärkt sind.
5. Tragplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 4. dadurch gekennzeichnet, daß der Boden (25'), die Seitenwand (26) oder die Verbindungsteile zwischen den Halteelementen (32,33) zumindest teilweise mit Vertiefungen, Riefen, Rippen oder Wellungen versehen sind.
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