DE2062275A1 - Gesichtsschutzschirm, zum Beispiel Schweißschirm - Google Patents

Gesichtsschutzschirm, zum Beispiel Schweißschirm

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DE2062275A1 DE19702062275 DE2062275A DE2062275A1 DE 2062275 A1 DE2062275 A1 DE 2062275A1 DE 19702062275 DE19702062275 DE 19702062275 DE 2062275 A DE2062275 A DE 2062275A DE 2062275 A1 DE2062275 A1 DE 2062275A1
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DE19702062275
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Willy A E Portland Oreg Tidland John Vancouver Wash Schoelz, (V St A)
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Schoelz, Willy A E, Portland, Oreg (V St A)
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    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61FFILTERS IMPLANTABLE INTO BLOOD VESSELS; PROSTHESES; DEVICES PROVIDING PATENCY TO, OR PREVENTING COLLAPSING OF, TUBULAR STRUCTURES OF THE BODY, e.g. STENTS; ORTHOPAEDIC, NURSING OR CONTRACEPTIVE DEVICES; FOMENTATION; TREATMENT OR PROTECTION OF EYES OR EARS; BANDAGES, DRESSINGS OR ABSORBENT PADS; FIRST-AID KITS
    • A61F9/00Methods or devices for treatment of the eyes; Devices for putting-in contact lenses; Devices to correct squinting; Apparatus to guide the blind; Protective devices for the eyes, carried on the body or in the hand
    • A61F9/04Eye-masks ; Devices to be worn on the face, not intended for looking through; Eye-pads for sunbathing
    • A61F9/06Masks, shields or hoods for welders
    • A61F9/068Masks, shields or hoods for welders with supply or suction of gas, air or smoke inside or outside the welding hood

Description

Patentanwalt β Manchen 25 r| f, 0
Joachim Wenzel Kessener Sfraße 29
Telefon (0811) 71 34 75, 73 3819
Diplom-Ingenieur
Dresdner Bank München 176213 •Posttcheokkonto München 2004 4?
Akten-Nr. 529 W/W! In der Antwort bitte angeben
Willy A.E. Schoelz, 1912, I.W. Ramsey Drive, Portland, Oregon 97228, USi
"Gesichtsschutzschirm, zum Beispiel Schweißschirm"
Die Erfindung bezieht sich auf einen Gesichtsschutzschirm, zum Beispiel Schweißschirme, mit einem ganz oder teilweise aus durchsichtigem Werkstoff besehenden schwenkbaren Schirm, der von einem Kopfriemen oder einem entsprechenden Tragorgan am Kopf getragen wird, wobei der Schirm um G-elenkzapfen aus der Arbeitsstellung in eine Stellung geschwenkt wird, in der das Gesichtsfeld frei oder nur in unbedeutendem Maße vom Schirm begrenzt ist. Es ist bereits ein derartiger Gesichtsschutzschirm bekannt, siehe beispielsweise die deutsche Patentschrift 825 134. Dieser bekannte Schirm ist mit einem Kinnriemen derart verbunden, dass eine durch Bewegung des Unterkiefers hervorgerufene
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abwärtsgeriehtete Bewegung des Kinnriemens eine Schwenkung des Schirmes aus der Arbeitsstellung bewirkt. An diesem Kinnriemen kann ein Mundstück angebracht sein, das durch ein kurzes Rohr mit einem Luftschlauch verbunden ist. Beim Ausblasen der Luft durch das Mundstück sollen nun Rauch und heisae Gase vom Gesicht des Schweissers weggeblasen werden. Durch diesen Luftschlauch kann ferner, gegebenenfalls gleichzeitig mit der Abblasluft, Einatmungsluft für den Schweisser zugeführt werden.
Diese Anordnung mit dem nachzuführenden Schlauch zeigt aber den Ischteil der Unbequemlichkeit, da es sich ausserdem hierbei nicht um eine Gasmaske handelt, dürfte in der Praxis kaum zu verhindern sein, dass trotz der Zuführung dieses Luftschlauches Schweißgase oder dergleichen von unten hinter den Gesichtsschutzschirm gelangen» ausserdeffl wird dieser hierbei sowohl von innen als auch von auasen erwärmt, was für den Schweisser unangenehm ist.
Es ist weiter ein Schweisser-Schutzhelm mit Frischluftzuführung bekannt, der gleichfalls mit einem Luftschlauch versehen ist, der vom Schweisser nachgeführt werden muß, so dass auch hier wieder die erwähnte Unbequemlichkeit auftritt. Die Luftzuführung kann durch einen schweren Ventilator, eventuell unter Vorschaltung eines Filters erfolgen, der im Bereich des Schweissers angeordnet und mit dem. Luftschlauch verbunden ist. Es kann durch den Schlauch
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auch Sauerstoff aus Flaschen unter Vorschaltung eines Reduzierventils in den Schlauch geleitet werden. Das dürfte indessen noch umständlicher und unhandlicher sowie kostspieliger sein als die erwähnte lösung mit dem Ventilator, siehe das duetsche Gebrauchsmuster 1 948 116.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, den Gesichtsschutzsehirm der eingangs erwähnten Art so zu verbessern, dass eine Frisehluftzuführung ohne die erwähnten Unbequemlichkeiten bei leichter Handhabung und geringem Aufwand möglich ist.
Die lösung dieser Aufgabe durch die Erfindung besteht darin, dass an dem Schirm ein Gebläse angeordnet ist, von dem Kanäle zu Auslassöffnungen führen, um Luft über das Gesicht des Trägers zu blasen. Auf diese Weise ist der Träger unabhängig von einem Schlauch und einem ortsfesten Gebläse. Ausserdem wird nicht nur laufend Frischluft zum Einatmen für den Träger zugeführt, sondern es werden auch die Schweißgase oder dergleichen von dem Gesicht des Trägers weggeblasen, das auf diese Weise gleichzeitig gekühlt wird. Datier ist das Tragen des erfindungsgemässen Gesichtsschutzsehirmes äusserst angenehm, besonders bei hohen Ausssentemperaturen.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß die Kanäle im Innenraum der Wandungen des Schildes
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angeordnet sind. Auf diese Weise sind die Kanäle im Innenraum durch die Aussenwandung des Schildes geschützt und können einstückig, zum Beispiel aus Kunststoff, hiermit ausgebildet sein, wodurch sich eine besonders kostensparende Fertigung des Schildes und der Kanäle ergibt.
Besonders zweckmässig ist es nach einem weiteren Merkmal der Erfindung auch, dass die Auslassöffnungen im Bereich der horizontalen Ebene des Kopfbandes in der Arbeittsstellung angeordnet sind, um die luft in den Bereich der Schläfen und der Stirn des Trägers zu lenken. Diese Merkmale sind besonders gut geeignet, den Kopf des Trägers zu kühlen.
Zum Ein- und Ausschalten des Gebläses kann in sehr eleganter Weise durch die Erfindung vorgesehen sein, dass eine Schalteranordnung an dem Kopfband zur Betätigung durch den Schutzschirm angebracht ist, um das Gebläse einzuschalten, wenn der Schirm sich in seiner Arbeitsstellung befindet und abzuschalten, wenn der Schirm hochgeschwenkt ist. In der nach oben geschwenkten Lage wird ohnehin in der Regel nicht gearbeitet, ausserdem sind die erwähnten Auslassöffnungen dann nicht in einer Lage, in der sie ihre erwähnte Funktion erfüllen. Auf diese Weise wird somit sehr elegant das Schwenken des Schildes mit dem Ein- und Ausschalten des Gebläses verbunden, so dass eine gesonderte Betätigung eines Schalters durch die Erfindung ganz entfällt.
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Weitere Vorteile und Einzelheiten der Erfindung ergehen sich aus der nun folgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels unter Hinweis auf die Zeichnung. In dieser zeigen:
Fig. 1 einen senkrechten Schnitt durch den Schirm nach der linie 1-1 der Figur 2;
Fig. 2 eine Ansicht von hinten auf den Schirm nach der linie 2-2 der Figur 1;
Fig. 3 einen Yergrösserten horizontalen Teilschnitt nach der Linie 1-1 der Figur 2;
Fig. 4 einen Yergrösserten Teilschnitt, nach der Linie 4-4 der Figur 1;
Fig. 5 einen Schnitt nach der Linie 5-5 der Figur 4 und
Fig. 6 eine Draufsicht auf eine Laueeinrichtung für die Batterie, die heim Erfindungsgegenstand Verwendung finden kann.
Der Erfindungsgegenstand weist einen Gesichtsschutzschirm oder -helm 10 mit einer vorderen Wand 12 und Seitenwänden 14 auf, wobei die vordere Fläche und die Seitenwandungen
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U-förmig im Querschnitt von der Seite gesehen gehalten sind. Ein oberer Teil 16 der vorderen ¥and 12 verläuft kurvenförmig nach hinten, und ein unteres Teil 18 der vorderen Wand ist in ähnlicher Weise kurvenförmig ausgebildet. Die vordere Wand 12 zeigt nun ein verglastes Fenster 20, durch das der Schwesser bei der Arbeit das Werkstück beobachten kann.
Der Schirm 10 wird auf dem Kopf des Trägers mittels eines Kopfbandes 22 mit Schwenkverbindungen 24 über die Seitenwandungen 14 des Schirmes gehalten. Dieses Kopfband 22 zeigt einen Ansatz 26 an jeder Schwenkverbindung, siehe die Figuren 2 und 4, um einen Schwenkzapfen 28 mit einem Kopf 30 aufzunehmen, der an der Innenseite des Schirmes angebracht ist und einen Gewindeschaft 52 aufweist, der die Seitenwandung des Schirmes durchdringt und auf den eine Mutter 34 aufgeschraubt ist. Eine federnde Unterlegscheibe 36 ist zwischen dieser Mutter und dem helmartigen Schirm angeordnet, und mittels eines teilweisen Anziehens dieser Mutter 34 kann die zur Drehung des Schildes gegenüber dem Kopfband erforderliche Kraft eingestellt werden. Der Schwenkstift 28 zeigt einen rechteckigen Schaft 38, der in eine ähnlich geformte Öffnung 40 in einem nach innen vorstehenden Teil 41 der Schildwandung 14 ausgebildet ist, und der darüberhinaus durch eine runde Öffnung 42 in dem Kopfbandansatz 26 ragt. Durch diese Anordnung dreht sich der Schwenkzapfen zusammen mit dem Schild gegenüber dem Kopfband.
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Das Kopfband 22 ist im wesentlichen rund ausgebildet, um sich dem Kopf des Trägers anzupassen und zeigt einen halbkreisförmig vorstehenden Bandteil 48, der über dem Scheitel des Kopfes des Trägers zu liegen kommt.
In der oberen hinteren Kante des Schirms ist ein Gebläse 50 angeordnet, dessen Auslass mit einem Kanal 52 in Verbindung steht, der in dem Schild geformt oder auf andere Weise ausgebildet ist. Dieses Gebläse kann eine Form-Verbindung mit dem Schild haben, wie veranschaulicht, oder es kann angeschraubt oder auf andere Weise aa dem Schild befestigt sein. Wie am besten den Figuren 2 und 3 entnommen werden kann, erweitert sich der Kanal nach aussen und unten und zeigt einen Teil 54 an jeder Seite des Fensters 20. Jedes dieser Ansatz-Teile 54 zeigt eine oder mehrere Öffnungen 56, die vorzugsweise schräg nach innen gerichtet sind, so dass die Luft gegen das Gesicht im Bereich der Schläfen des Trägers strömt. Der Kanal 52 zeigt auch Öffnungen 58 über dem Fenster, durch welche ein luftstrom auch gegen die Stirn des Trägers gerichtet wird. Die Auslassöffnungen 56 und 58 können wahlweise angeordnet sein, um einen wirksamen Lufteinlaß zu schaffen. Darüberhinaus können mehr oder weniger Öffnungen als veranschaulicht angeordnet sein, und sie können auch anders als dargestellt positioniert sein.
Die Batterim zur Speisung des Gebläses 50 sind in einem Gehäuse 62 untergebracht, das auswechselbar durch Klam-
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mem 64 gehalten ist, die einstückig mit den senkrechten Kopfbandteil 48 ausgebildet sind. Von dem Gebläse und dem Batteriegehäuse 62 führen Leitungsdrähte 66 und 68 zu einer Schalteranordnung, die erfindungsgemäss in einer der Schwenkyerbindungen 24 angeordnet ist. Im einzelnen zeigt ein Ansatz ein Paar Kontakte 70 und 72, die in den Figuren 4 und 5 veranschaulicht sind· Diese Kontakte weisen einen dünnen Streifen aus elektrisch leitendem Metall auf, der an der Innenfläche des Ansatzes 42 angebracht ist. Dabei ist der Kontakt 70 halbkreisförmig ausgebildet und in der Nähe der Aussenkante des Ansatzes angeordnet. Der Kontakt 72 ist demgegenüber kreisförmig und zeigt einen kleineren Durchmesser als der Kontakt 70, er ist im Bereich der Öffnung 40 angeordnet. Die beiden Drähte 66 des Gebläses 50 sind mit entsprechenden Kontakten 70 und 72 verbunden, während die beiden von dem Batteriegehäuse kommenden Drähte 68 zu entsprechenden Kontakten 74 und 76 führen, die an dem Kopfbandansatz angeordnet sind. Die Anordnung der Kontakte 74 und 76 ist mittels unterbrochener Linien in Figur 5 gezeigt. Als wahlweise Anordnung ist der Kontakt 76 ständig mit dem kreisförmigen Kontakt 72 in Berührung, und der Kontakt ist für eine Berührung mit dem Kontakt 70 nur in einer bestimmten Drehlage des Schildes gegenüber dem Kopfband vorgesehen. Dies bedeutet, dass dann, wenn der Schirm nach oben in seine Nichtgebrauchslage gedreht wird, der Kontakt 74 nicht mehr mit dem Kontakt 70 in Verbindung steht, um den Schaltkreis des Gebläses zu unterbrechen,
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aber wenn der Schirm heruntergeschwenkt wird, berühren sich die beiden Kontakte und das Gebläse tritt in Tätigkeit.
Durch die Erfindung wird erreicht, dass durch die Bewegung des Schildes nach unten das Gebläse automatisch eingeschaltet wird und Luft durch den Saum zwischen dem Schirm und dem Gesicht bläst. Auf diese Weise wird verhindert, dass warme Gase in den Schirm eindringen. Obwohl die in das Gebläse angesaugte Luft ungefiltert sein kann, ist bevorzugt, dass sie gefiltert wird, in welchem Falle eine flexible Leitung 78 mit dem Ansaugende des Gebläses verbunden ist, und das andere Ende führt zu einem Filter 80, der an einem hinteren Teil des Kopfbandes 22 beispielsweise durch einen Bolzen 82 angebracht ist.
Es ist erwünscht, dass der Batteriehalter 62 so ausgebildet ist, dass er mit einem Ladegerät zum Wiederaufladen der Batterien in dem Halter Verwendung finden kann. Hierzu ist der Batteriehalter mit einem Sockel 83 in elektrischer Verbindung mit den Batterien versehen und zeigt eine Aufnahme für ein Steckerteil 84 eines Ladegerätes 86. Dieses Ladegerät 86 ist mit einem herkömmliehen Stecker 88 zum Einstecken in eine normale Steckdose verbunden. Hierdurch können die Batterien in dem Batteriehalter 62 in der Nacht aufgeladen werden.
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Es soll klargestellt werden, dass die veranschaulichte und beschriebene Ausführungsform nur ein Ausführungsbeispiel darstellt und dass verschiedene Abwandlungen in der Form, der Grosse und der Anordnung der Teile getroffen werden können, ohne von dem Erfindungsgedanken abzugehen. Beisjielsweise kann die Erfindung bei Gesichtsmasken Verwendung finden, die nicht als Sehweißschirme dienen, so dass die Erfindung nicht hierauf begrenzt ist.
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Claims (1)

  1. - 11 PATEI TAH" S P B ti C H E
    ( 1./Gesichtsschutzschirm, zum Beispiel Schweißschirme, mit einem ganz oder teilweise aus durchsichtigem Werkstoff "bestehenden schwenkbaren Schirm, der γοη einem Kopfriemen oder einem entsprechenden Tragorgan am Kopf getragen wird, wobei der Schirm um Gelenkzapfen aus der Arbeitsstellung in eine Stellung geschwenkt wird, in der das Gesichtsfeld frei oder nur in unbedeutendem Masse vom Schirm begrenzt ist, dadurch ge kennzeichnet, dass an dem Schirm (10) ein Gebläse (50) angeordnet ist, von dem Kanäle (52) zu Auslassöffnungen (56, 58) führen, um luft über das Gesicht des Trägers zu blasen,
    2, Gesichtsschutzschirm nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kanäle (52) im Innenraum der Wandungen des Schildes (10) angeordnet sind.
    3. Gesichtsschutzschirm nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Auslassöffnungen (56, 58) im Bereich der horizontalen Ebene des Kopfbandes (22) in der Arbeitsstellung angeordnet sind, um die Luft in den Bereich der Schläfen und der Stirn des Trägers zu lenken.
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    4. Gesichtsschutzschirm nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass eine Schalteranordnung (70 bis 76) an dem Kopfband (22) zur Betätigung durch den Schutzschirm angebracht ist, um das Gebläse (50) einzuschalten, wenn der Schirm sich in seiner Arbeitsstellung befindet und abzuschalten, wenn der Schirm hoengeschwenkt ist.
    5. Gesichtsschutzschirm nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Gebläse (50) mit einem Elektromotor verbunden ist und dass die Schaltvorrichtung (70 bis 76) mittels der Schwenkbewegung des Schirmes betätigbar ist.
    6. Gesichtsschutzschirm nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass dem Gebläse (50) eine Batterie und eine Haltevorrichtung (62) am Kq£- band (22) zur Aufnahme dieser Batterie zugeordnet ist.
    7. Gesichtsschutzschirm nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Gebläse (50) einen Lufteinlass mit einem Filter (80) aufweist.
    8. Gesichtsschutzschirm nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Filter (80)am Kopfband (22) angeordnet und mit dem Gebläse (50) durch eine flexible Leitung (78) verbunden ist.
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    9. G-esichtsschutzschirm nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Schirm (10) vorn ein Fenster (20) aufweist, dass die Kanäle (52) um das Fenster herum an zumindest zwei Seiten angeordnet sind und dass die Auslassöffnungen (56, 58) in der Wandung dieser Kanäle angeordnet sind.
    10. Gesiehtsschutzschirm nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Batterie für das Gebläse in der Nähe des Gebläses angeordnet ist.
    109851/0905
DE19702062275 1970-06-04 1970-12-17 Gesichtsschutzschirm, zum Beispiel Schweißschirm Pending DE2062275A1 (de)

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