DE2121189A1 - Verfahren und Meßeinrichtung zur Messung der Temperatur im Inneren von Körpern - Google Patents

Verfahren und Meßeinrichtung zur Messung der Temperatur im Inneren von Körpern

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DE2121189A1
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Description

PATB NT AKWALI
DIPL·. ING. K. HOIiZEB
R9 Λ ÜO S3UKG
»ΗΪΜΡΡΙΝΒ- WB
N.198 Augsburg, den 29. April 1971
National Research Development Corporation, Kingsgate House, 66-74 Victoria Street, London, S. V, England
Verfahren und Meßeinrichtung zur Messung der Temperatur
im Inneren von Körpern
Die Erfindung betrifft Verfahren und Meßeinrichtungen zur Messung der Temperatur im Inneren von Körpern.
Bei dieser Temperaturmessung handelt es sich insbesondere um die Messung einer in bezug auf die Umgebung
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erhöhten Temperatur an einer Stelle, welche aus dem einen oder anderen Grund nur schwer zugänglich ist.
Die Erfindung ist insbesondere für die Anwendung in der Medizin entwickelt worden und zwar zur Messung der Temperatur im Inneren des Körpers eines Patienten durch die unverletzte Haut hindurch. Die Messung der Temperatur im Körperinneren wird in Krankenhäusern tatsächlich als klinische Routineuntersuchung durchgeführt, da die Ergebnisse dieser Untersuchung unter bestimmten Bedingungen von beträchtlichem Wert sind. Eine derartige Untersuchung erfordert jedoch üblicherweise das Einbringen eines geeigneten Meßfühlers in eine Körperhöhle, was bei einem Patienten, der bei Bewußtsein ist, nur während einer verhältnismäßig kurzen Zeitspanne und nur bei einem bewußtlosen Patienten dauernd zulässig ist. Besonders nützlich ist bei derartigen Messungen eine Anzeige der Änderung der Temperatur im Inneren des Körpers. Nach obigen Ausführungen steht jedoch eine derartige Anzeige der Temperaturänderung nicht immer zur Verfügung, da zur Feststellung derselben eine verhältnismäßig lange Zeitspanne erforderlich ist.
Durch die Erfindung soll die Aufgabe gelöst werden, ein Verfahren bzw. eine Meßeinrichtung zur Messung der
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Temperatur im Inneren von Körpern anzugeben, gemäß welchem bzw. bei welcher eine fortlaufende Temperaturmessung möglich ist, ohne daß dazu ein Meßfühler in das Innere des betreffenden Körpers eingebracht werden muß.
Im Sinne der Lösung dieser Aufgabe beinhaltet die Erfindung ein Verfahren zur Messung der Temperatur im Inneren eines Körpers, welches gekennzeichnet ist durch folgende Schritte:
a) Messen der Temperatur an einer Stelle der Körper oberfläche und an einer weiteren, von dem Körper entfernten Stelle, während gleichzeitig eine Schicht aus thermischem Isolationsmaterial um die Meßstellen herum und zwischen den Meßstellen auf die Körperoberfläche gehalten wird, und
b) Erwärmen der Schicht auf der vom Körper abgewandten Seite zum Abgleichen der Temperaturmessungen an den Meßstellen.
Durch dieses Verfahren wird ein vom Inneren des Körpers ausgehender Wärmeverlust in einer durch die beiden Temperaturmeßstellen hindurchgehenden Bahn zu
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Null gemacht, wodurch die Temperatur im Körperinneren sozusagen nach außen verlegt wird.
Im Sinne der Lösung der obengenannten Aufgabe beinhaltet die Erfindung außerdem eine Meßeinrichtung zur Messung der Temperatur im Inneren eines Körpers, welche durch eine Doppelschichtanordnung aus zwei Temperaturmeßfühlern, die durch eine Schicht aus thermischem Isolationsmaterial voneinander getrennt sind, das sich seitlich über die Meßfühler hinaus erstreckt, und durch ein der Doppelschicht anordnung überlagertes elektrisches Heizelement gekennzeichnet ist.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Zeichnungen dargestellt und wird im folgenden näher beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 anhand eines Diagrammes die
Wirkungsweise des Verfahrens bzw. der Meßeinrichtung nach der Erfindung,
Fig. 2 schematisch eine Ausführungs
form eines Teils der Meßeinrichtung nach der Erfindung,
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Fig. 3 schematisch eine bei der Meß
einrichtung nach der Erfindung verwendete Steuereinrichtung, und
die I1Ig. 4- bis 6 in Diagrammen jeweils Meßergebnisse, die bei Verwendung der Meßeinrichtung nach der Erfindung erzielt worden sind.
Das Diagramm in Fig. 1 zeigt in idealisierter Darstellung den Temperaturgradienten, den ein Körper infolge äußeren Wärmeverlustes durch eine Meßeinrichtung nach der Erfindung aufweist. Die Temperatur im Inneren des Körpers, d.h. seine Kerntemperatur ist mit T , die Temperatur an der Körperfläche bzw. auf der Haut in der Nähe eines am weitesten innen gelegenen Meßfühlers ist mit T. und die Temperatur an einem am weitesten außen gelegenen Meßfühler ist mit Ϊ£ bezeichnet. Wenn, wie durch einen Pfeil T angedeutet, von außen Wärme zum Abgleichen der Temperatur an den beiden Meßfühlern zugeführt wird, so hat das einen Ausgleich zwischen der inneren Wärmeströmung und dem äußeren Wärmeverlust zur Folge und der Temperaturgradient zwischen den beiden Meßfühlern ist im wesentlichen gleich Null. Wenn das erreicht ist, ist selbstverständlich der
gesamte Temperaturgradient in Fig. 1 im wesentlichen gleich Null und es gilt T. = T0 = T .
ι c. c
In Fig. 2 ist eine bevorzugte Ausführungsform eines Teils de,r Meßeinrichtung nach der Erfindung dargestellt, welche zur Durchführung der Messung verwendet wird. Die beiden Temperaturmeßfühler 1 und 2 sind durch eine Schicht 3 aus Isolationsmaterial voneinander getrennt und außerdem von einer weiteren Schicht 4- aus Isolationsmaterial überlagert. Die Schichten aus Isolationsmaterial erstrecken sich über die Meßfühler hinaus und in Form eines Kreisringes um diese herum. Ein elektrisches Dünnschichtheizelement 5 ist auf die weitere Schicht aus Isolationsmaterial aufgebracht, und das Heizelement ist von noch einer weiteren Schicht 6 aus thermischem Isolationsmaterial überlagert. Diese noch weitere Schicht kann die Händer des Heizelementes überlappen und die in Fig. 2 dargestellte Gesamtanordnung kann, mit Ausnahme der freiliegenden Stirnfläche der Isolationsschicht 3 und des Meßfühlers 1, mit einem wärmereflektierenden Material bedeckt sein. Der in IPig. 2 dargestellte Teil der Meßeinrichtung ist zwar grundsätzlich mehrschichtig aufgebaut, es können jedoch auch Gießverfahren für das Aufbringen mindestens eine's Teils des Isolationsmaterials während der Herstellung angewendet werden.
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Es ist selbstverständlich erwünscht, daß die Meßfühler den Temperaturgradient en innerhalb der Meßeinrichtung aufgrund ihrer Wärmekapazität und anderer Eigenschaften nicht merklich beeinflussen. Außerdem sei festgehalten, daß sich das Isolationsmaterial seitlich über die Meßfühler hinaus und um diese herum erstreckt. Die Meßfühler werden deshalb durch Temperaturgradientänderungen in seitlicher Richtung, welche beispielsweise im Umfangs- und Randbereich der Meßeinrichtung auftreten, nicht merklich beeinflußt. Ein weiterer Grund für das ringförmige Umschließen des Meßfühlerbereiches mit Isolationsmaterial besteht darin, daß dadurch Eigenunregelmäßigkeiten in den Temperaturgradienten innerhalb des Körpers, welche beispielsweise durch das Vorhandensein von Blutgefäßen verursacht werden, einen geringeren Einfluß auf das Meßergebnis haben.
Bei einem Prototyp einer Meßeinrichtung nach der Erfindung, welche erfolgreich zur Erzielung der im folgenden näher erläuterten Ergebnisse verwendet worden ist, sind die oben angestellten Betrachtungen berücksichtigt worden, indem Ihermistoren als Meßfühler in einer polsterartigen Meßanordnung mit Abmessungen von 6 cm χ 6 cm verwendet worden sind. Die Thermistoren, welche die Form von
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Kügelchen haben, haben im Vergleich zu den Abmessungen des Meßpolsters selbstverständlich sehr geringe Abmessungen. Es können jedoch auch andere Meßfühleranordnungen, wie beispielsweise Meßfühler einer Dünnschichtwiderstandsbauart, verwendet werden. Das ist von Vorteil, weil dadurch zur Berücksichtigung der eigenen Wärmeunregelmäßigkeiten innerhalb eines zu untersuchenden Körpers eine größere Meßfläche gebildet werden kann, deren mittlerer Wärmeübergang gleich Null ist; in diesem Fall ist allerdings eine kompliziertere elektronische Steuereinrichtung erforderlich. Sogar dann, wenn zur Abschirmung der Meßfläche gegenüber Randeffekten noch ein Isolationsring erforderlich ist, sind die seitlichen Abmessungen der Isolationsschicht normalerweise mindestens um eine Größenordnung größer als die der Meßfühler.
Es ist außerdem selbstverständlich erwünscht, daß das Heizelement die zugeführte Wärme im wesentlichen gleichmäßig über die Isolationsschichten in der Nähe der Meßfühler ausbreitet, so daß keine unerwünschten Temperaturgradientänderungen hervorgerufen werden. Aus diesem Grund ist oben auf die Verwendung eines Dünnschichtheizelementes hingewiesen worden. Bei dem obengenannten Prototyp der Meßeinrichtung nach der Erfindung
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weist eine solche Schicht einen Konstantanstreifen auf, welcher in einer engen, rechtwinkeligen Wellenform auf eine Schicht aus Kunststoffmaterial geätzt ist und einen Gesamtwiderstand von etwa 100 Ohm aufweist. Das Material der um dieses Heizelement herum angebrachten Wärmeisolationsschichten kann zur elektrischen Isolation derselben dienen, während zwischen dem Heizelement und dem ihm näher gelegenen Meßfühler zur Vermeidung einer direkten Aufheizung des letzteren und über dem Heizelement zur Verbesserung des Wärmewirkungsgrades eine thermische Isolation erwünscht ist.
Darüberhinaus ist zu beachten, daß die Meßfühler in bezug auf die Temperaturansprechempfindlichkeit genau zueinander passen sollten. Außerdem solltendie Schichten aus Isolationsmaterial, das Heizelement und die Meßfühler, falls sich letztere dafür eignen, vorzugsweise biegsam sein, damit sich die Meßeinrichtung unterschiedlichen Körperkonturen anschmiegt. Dieser letzte Punkt ist bei der Anwendung der Meßeinrichtung nach der Erfindung in der Medizin von besonderer Bedeutung! In diesem letztgenannten Fall und in möglichen anderen Fällen wird der in Fig. 2 dargestellte Teil der Meßeinrichtung an der Körperoberfläche durch ein geeignetes Klebband oder durch Ausbildung der Meßeinrichtung in Form eines Saugnapfes befestigt. Die Meßeinrichtung nach der Erfindung
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muß nicht notwendigerweise die Form eines verhältnismäßig flachen, quadratischen Polsters haben, wie es bei dem Prototyp der Pail ist.
In 'Pig.3 ist eine Steuereinrichtung der Meßeinrichtung nach der Erfindung dargestellt. Diese Steuereinrichtung ist zur besonderen Verwendung in Verbindung mit einer Meßeinrichtung zur Messung der Temperatur im Inneren eines Körpers durch die Haut hindurch ausgelegt, obwohl die Steuereinrichtung auch in anderen Anwendungsfällen der Meßeinrichtung nach der Erfindung verwendbar sein kann. Der grundlegende Teil der Steuereinrichtung ist verhältnismäßig einfach aufgebaut. Die beiden Meßfühler 1 und 2 sind mit einer Reihenschaltung aus einem Differentialverstärker 10, einer Triggerschaltung 11 und dem Heizelement 5 verbunden, während einer der Meßfühler, vorzugsweise der am weitesten innen gelegene, über eine Meßschaltung 12 mit einer Ausgangsschaltung 13 verbunden ist, welche mit einem Sichtanzeigegerät und/oder einem Schreiber 14· verbunden sein kann. Der Verstärker triggert bzw. schaltet das Heizelement ein und aus, damit der Temperaturunterschied innerhalb eines bestimmten Bereiches gehalten wird, welcher bei medizinischer Anwendung nicht größer als etwa +_ 0,5 °C ist.
In der Praxis wird gewünscht, daß die Aufheiz-
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geschwindigkeit derart gesteuert wird, daß möglichst kein Überschwingen über den geforderten Temperaturausgleichsbereich hinaus erfolgt, was beispielsweise durch »Verwendung eines Einheitstastverhältnisses erreicht wird. Das kann jedoch während der Anfangserwärmungsperiode zu einer Verzögerung führen, da die Temperatur Tg normalerweise etwas geringer ist als T.; gleiches 'gilt
zwischen T„ und T . Demzufolge ist eine Vergleicheri c
schaltung 15 vorgesehen, welche die Steuerung des Heizelementes 5 über den Verstärker 10 und die Triggerschaltung 11 sperrt, während so lange fortlaufend aufgeheizt wird, bis die gemessene Temperatur einen ersten bestimmten hohen Wert erreicht. Dieser erste hohe Temperaturwert ist nahe auf die normale Temperatur im Inneren des Körpers eingestellt. Ein geeigneter hoher Temperaturwert ist beispielsweise 37 0C· Wenn dieser hohe Temperaturwert erreicht ist, wird ein Schalter betätigt, welcher die Vergleicherschaltung für den Betrieb in bezug auf einen weiteren bestimmten niedrigen Temperaturwert umschaltet und dadurch den Verstärker und die Triggerschaltung zur Steuerung des Heizelementes freigibt. Dieser weitere niedrige Temperaturwert ist so einstellbar, daß eine Temperatur festgelegt ist, welche beträchtlich unterhalb des Wertes der hohen Temperatur liegt, wobei bei der niedrigeren Temperatur wieder ein fortlaufendes Aufheizen erfolgen kann. Der
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niedrige Temperaturwert wird tatsächlich normalerweise auf einen Wert unterhalb des Temperaturbereiches im Inneren des Körpers eingestellt, so daß ein fortlaufendes Aufheizen nur während der Anfangsphase jedes Meßvorganges erfolgt.
Diese Art der Steuerung eignet sich sowohl für die Langzeitüberwachung wie auch für periodische Routinetemperaturmessungen. In letzterem Fall jedoch, in welchem eine Folge von Messungen bei verschiedenen Personen während einer Routinesitzung ausgeführt wird, ist es wahrscheinlich besser, wenn das Aufheizen so erfolgt, daß der hohe Temperaturwert während der Pausen zwischen den aufeinanderfolgenden Messungen.erreicht und aufrechterhalten wird, statt daß dieser Wert erreicht und dann automatisch auf einen anderen umgeschaltet wird, wobei der Benutzer das Zu- und Abschalten der Meßsteuerung beim Anlegen bzw. Abnehmen der Meßeinrichtung an bzw. von einer Person beeinflußt.
Auch in diesem letztgenannten Fall ist es erwünscht, daß die Meßeinrichtung eine möglichst geringe Wärmekapazität aufweist, und zwar entsprechend anderen Betrachtungen, welche zur verringerung der für die Messung erforderlichen
Zeit auf kleinere polsterartig geformte Meßeinrichtungen
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führen. In diesem Zusammenhang ist eine Verminderung der Abmessungen des obengenannten Prototyps auf etwa 2,5 cm χ 2,5 cm durchführbar.
Derartige Steuereinrichtungen arbeiten automatisch und bei Kombination mit dem an der Haut zu befestigenden Meßeinrichtungsteil steht ein Gerät zur Verfugung, welches vom Personal, beispielsweise von Krankenschwestern, leicht zu bedienen ist, ohne daß dafür eine Spezialausbildung erforderlich ist.
Schließlich soll noch die relative Genauigkeit und Nützlichkeit der Meßeinrichtung nach der Erfindung für medizinische Zwecke angegeben werden, und zwar zusammen mit bekannten Temperaturänderungen im Körperinneren im Vergleich zur Hauttemperatur. Während der Entwicklung der Meßeinrichtung nach der Erfindung sind verschiedene Versuche durchgeführt worden, von denen einige Ergebnisse in den Diagrammen in den Fig. 4 bis 6 angegeben sind.
Die Ergebnisse von Fig. 4 stammen aus Versuchen an Personen in einem Windkanal, und zwar bei einer i.'indgescnwindigkeit von etwa 30 m/min., einer relativen Luftfeuchtigkeit von etwa 40 >j und. festen Umgebungstemperaturen vox. 15 0C, 25 "'--" und. j53 C in aufeinanderfolgenden Versucnen.
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Nach 45 Minuten wurden in jedem Versuch Temperaturmessungen am Brustkorb rechts unten und am oberen Brustbein unter Verwendung der Meßeinrichtung nach der Erfindung durchgeführt. Die Meßergebnisse sind jeweils durch die ausgezogenen Linien A und B dargestellt. Außerdem wurden Kontrollmessungen durchgeführt, um die Temperatur im Körperinneren am linken Ohr unter Verwendung herkömmlicher Meßverfahren festzustellen, bzw. es wurden die mittleren Hauttemperaturen bestimmt, wie durch gestrichelte bzw. strichpunktierte Linien dargestellt.
Ähnliche Versuche mit aufeinanderfolgenden Änderungen der Umgebungstemperaturen ergaben über der Zeit aufgetragene Temperaturmeßwerte, welche die allgemeinen Angaben von Fig. 4 bestätigten.
Die Ergebnisse von Fig. 5 wurden bei einem Versuch an einer Person gewonnen, welche sich in einer Umgebung mit fester Temperatur von 28 0C befand und welcher nach ^5 Minuten Pyrogen injiziert wurde, um ein Fieber zu simulieren„ In Intervallen von 5 Minuten wurden Temperaturrnessungen durchgeführt., um die Temperatur im Inneren des Körpers mittels herkömmlicher Verfahren am linken Ohr uiicl am rechten Ohr (gestrichelte Linien C und L,s durch
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sogen, "radio pill" (punktierte Linie) und durch Verwendung der Heßeinrichtung nach der Erfindung (ausgezogene Linie) festzustellen. Messungen der mittleren Hauttemperatur bzw. Temperaturmessungen an einer einzelnen Hautstelle wurden ebenfalls durchgeführt (strichpunktierte Linien E bzw. P).
Die in Pig. 6 dargestellten Ergebnisse stammen aus einem Versuch an einer Person, welche sich in einer Umgebung befand, deren Temperatur während aufeinander folgender Zeitspannen jeweils auf 30 °C, 41 0C, 4-5 C und 15 0C eingestellt wurde. Die Temperaturmessungen wurden in Intervallen von etwa 5 Minuten durchgeführt, wobei die Temperatur im Körperinneren durch Messung auf herkömmliche Weise am linken Ohr und am rechten Ohr (gestrichelte Linie G und H) und unter Verwendung der Meßeinrichtung nach der Erfindung (ausgezogene Linie) ermittelt wurde. !Messungen der mittleren Hauttemperatur wurden ebenfalls vorgenommen (strichpunktierte Linie).
Diese Versuchsergebnisse zeigen, daß sich mit der Meßeinrichtung nach der Erfindung die Temperatur im KJ'rperinneren so genau wie mit jedem herkömmlichen Meßverfahren bestimmen läßt, wobei jedoch eine vergleichsweise einfache Überwachung möglich ist. Darüberhinaus
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wird ein Patient, sogar wenn er bei Bewußtsein ist, durch die Meßeinrichtung nach der Erfindung nur wenig bzw. überhaupt nicht belästigt, und die Anwendung der Meßeinrichtung nach der Erfindung ist nicht auf bestimmte Stellen des Körpers beschränkt. Dieser letztgenannte Punkt ist von praktischer Bedeutung, da mit der Meßeinrichtung nach der Erfindung die Temperatur in einem Körperteil gemessen, beispielsweise in einem verletzten Körperteil, das möglicherweise an verminderter Blutzufuhr leidet, durch welche die betreffende Temperatur hervorgerufen wird, und mit der Messung an der colateralen Stelle verglichen werden kann.
Außerdem kann die Meßeinrichtung nach der Erfindung zur Ermittelung eines Körperbereiches verwendet werden, in welchem eine starke Umwandlung stattgefunden hat, d.h. beispielsweise zur Feststellung eines unter der Haut befindlichen Tumors. Die Meßeinrichtung nach der Erfindung dürfte den zu diesem Zweck häufig verwendeten Infrarotverfahren vorzuziehen sein.
Abschließend sei bemerkt, daß die Meßeinrichtung nach der Erfindung unter besonderer Bezugnahme auf medizinische Anwendungen beschrieben worden ist, da
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die Meßeinrichtung anfangs dafür entwickelt worden ist. Die Meßeinrichtung nach der Erfindung kann jedoch auch in anderen Fällen Anwendung finden, in welchen das
Innere eines Körpers zur Temperaturmessung nur schwer zugänglich ist und in welchen die fragliche Temperatur nicht genau genug aus Messungen der Oberflächentemperatur des betreffenden Körpers berechnet werden kann.
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Claims (14)

  1. Patentansprüche:
    1 .J Verfahren zur Messung der Temperatur im Inneren von Körpern, gekennzeichnet durch folgende Schritte:
    a) Messen der Temperatur an einer Stelle der Körperoberfläche und an einer weiteren, von dem Körper entfernten Stelle, während gleichzeitig eine Schicht aus thermischem Isolationsmaterial um die Meßstellen herum und zwischen den Meßstellen auf die Körperoberfläche gehalten wird, und
    b) Erwärmen der Schicht auf der vom Körper ab gewandten Seite zum Abgleichen der Temperaturmessungen an den Meßstellen.
  2. 2. Meßeinrichtung zur Messung der Temperatur im Inneren von Körpern, gekennzeichnet durch eine Doppelschichtanordnung aus zwei Temperaturmeßfühlern (1, 2), die durch eine Schicht (?) aus thermischem Isolationsmaterial voneinander getrennt sind, das sich seitlich über die Meßfühler hinaus erstreckt, und durch ein der Doppelschichtanordnung überlagertes elektrisches Heizelement (5).
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  3. 3· Einrichtung nach. Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Isolationsschicht (3) um die Meßfühler herum einen Kreisring bildet, dessen seitliche Abmessungen mindestens in der gleichen Größenordnung liegen, wie die der Meßfühler (1, 2).
  4. 4-. Einrichtung nach Anspruch 2 oder 3, gekennzeichnet durch eine weitere Schicht (4) aus thermischem Isolationsmaterial, welche zwischen dem Heizelement (5) und dem ihr näher gelegenen Meßfühler (2) angeordnet und auf die eine Schicht (3) aufgebracht ist.
  5. 5· Einrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Heizelement (5) die Doppelschichtanordnung gleichmäßig mit Wärme versorgt.
  6. 6. Einrichtung nach Anspruch 2 oder 5, dadurch gekennzeichnet, da'ß das Heizelement (5) als dünne Schicht ausgebildet ist, welche einen auf einer elektrischen Isolationsschicht in enger Bahn aufgebrachten Streifenleiter trägt.
  7. 7· Einrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 6, gekennzeichnet durch noch eine weitere Schicht (6) aus thermischem Isolationsmaterial, welche dem Heizelement (5) überlagert ist.
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  8. 8. Einrichtung nach einem der Ansprüche 2 "bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Meßfühler (1, 2) jeweils Thermistoren sind.
  9. 9· Einrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 8, gekennzeichnet durch eine Steuereinrichtung (Fig. 3), welche in Abhängigkeit von einem durch die Meßfühler (1,2) angezeigten Temperaturunterschied arbeitet und das Heizelement (5) derart erregt, daß der Temperaturunterschied zu Null gemacht wird.
  10. 10. Einrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuereinrichtung (Fig. 3) das Heizelement (5) mit einem Einheitstastverhältnis erregt.
  11. 11. Einrichtung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuereinrichtung (Fig. 3) eine Schaltung (10, 11) aufweist, welche das Heizelement (5) kontinuierlich erregt, so daß die Temperatur an einem der beiden Meßfühler (1 bzw. 2) auf einen bestimmten hohen Wert ansteigt, und daß die Steuereinrichtung eine Umschalteinrichtung (16) aufweist, welche anschließend den Temperaturausgleichsvorgang in Gang setzt.
  12. 12. Einrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekenn- , zeichnet, daß die Umschalteinrichtung (16) bei Erreichen
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    des einen bestimmten hohen Temperaturwertes durch den einen Meßfühler (1 bzw. 2) automatisch betätigt wird.
  13. 13. Einrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuereinrichtung (Pig. 3) bei
    Erreichen eines bestimmten niedrigen Temperaturwertes durch einen der Meßfühler (1 bzw. 2) derart betätigt
    wird, daß im Anschluß an die Betätigung der Umschalteinrichtung (16) die kontinuierliche Erregung des Heizelementes (5) wieder aufgenommen wird.
  14. 14. Einrichtung nach, einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß der eine der beiden Meßfühler derjenige ist, welcher von dem Heizelement (5) weiter entfernt angeordnet ist.
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