DE2145023C3 - - Google Patents

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DE2145023C3
DE2145023C3 DE2145023A DE2145023A DE2145023C3 DE 2145023 C3 DE2145023 C3 DE 2145023C3 DE 2145023 A DE2145023 A DE 2145023A DE 2145023 A DE2145023 A DE 2145023A DE 2145023 C3 DE2145023 C3 DE 2145023C3
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Description

Die Erfindung bezieht sich auf einen in eine Aufnahmevorrichtung einsetzbaren Flüssigkeitsprobenbehälter, der einen oben offenen becherförmigen Teil und einen in Richtung der vertikalen Achse des becherförmigen Teils verlaufenden Beschriftungsteil zum Anbringen eines maschinell lesbaren Streifens mit Kennzeichnungen enthält, und bei dem eine Halterung für das Probengefäß vorhanden ist.
Das Anwendungsgebiet der Erfindung sind selbsttätig arbeitende Geräte zur quantitativen Analyse von Flüssigkeitsproben, die mit Hilfe eines Flüssigkeitsprobenbehälters in das Analysiergerät eingegeben werden.
Es sind bereits zahlreiche Geräte zur quantitativen Analyse von Flüssigkeitsproben, z. B. aus den US-Patentschriften 27 97 149 und 32 41432, bekannt. Bei diesen Geräten sind verschiedene Flüssigkeitsproben, die auf das Vorhandensein eines oder mehrerer Bestandteile untersucht werden sollen, jeweils in einem Probenbehälter enthalten, die aut einer Drehscheibe angeordnet sind. Die Drehscheibe wird schrittweise so weitergeschaltet, daß die Flüssigkeitsproben nacheinander als kontinuierlicher Strom in das Analysiergerät geleitet werden, wobei sie im allgemeinen durch ein unvermischbares, inertes Fluid, entweder eine Flüssigkeit oder ein Gas, getrennt sind. Die Proben werden einzeln mit bestimmten Reagenzien behandelt und nacheinander in ein Analysiergerät geleitet, in dem die Konzentration eines bestimmten Bestandteils, der von Interesse ist, z. B. kalorimetrisch, spektrochemisch usw., bestimmt wird.
Bei diesen Geräten können die einzelnen Flüssigkeitsproben, die analysiert werden sollen, im wesentlichen nicht visuell voneinander unterschieden werden, so daß keine Beziehung zur Quelle oder Herkunft einer Probe besteht. Es ist jedoch wichtig, daß ein erkennbarer Zusammenhang zwischen den einzelnen Flüssigkeitsproben und der jeweiligen Probenquelle, bei der es sich um einen Patienten handeln kann, besteht, daß also die Herkunft der einzelnen Flüssigkeitsproben an Hand der Proben erkennbar ist. Ohne diesen Zusammenhang oder diese Identifizterbarkeit lassen sich Flüssigkeitsproben praktisch nicht selbsttätig und kontinuierlich analysieren, so daß die Analysen von Hand und damit langsamer und weniger zuverlässig durchgeführt werden müssen, um den Zusammenhang zwischen Probe und Quelle beizubehalten. Um diesen Zusammenhang während der gesamten Analyse beizubehalten, wird im allgemeinen jeder Probenbehälter mit einer Proben-Kennkarte (oder Kontrollkarte) versehen, die entweder am Probenbehälter oder am Probenbehälterhalter auf der Drehscheibe befestigt wird. Jede Kennkarte ist mit einem maschinell lesbaren, kodierten Probenquellen-Kennzeichen versehen, das beim Weiterschallen der Drehscheibe maschinell gelesen und dem Ergebnis der Analyse zugeordnet wird.
Das Anbringen oder Anordnen der Proben-Kennkarten wurde früher von Hand durchgeführt. Dies erforderte große Sorgfalt, um zu gewährleisten, daß jede Kennkarte genau angeordnet und richtig in bezug auf die Lesevorrichtung ausgerichtet ist. Eine falsche Anordnung oder Zuordnung einer Kennkarte hat zur Folge, daß die Flüssigkeitsprobe nicht richtig identifiziert wird.
Sowohl durch die niederländische Patentschrift 68 06 681 als auch durch die deutsche Offenlegungsschrift 20 26 591 sind in eine Aufnahmevorrichtung wie z. B. eine Drehscheibe einsetzbare Flüssigkeitsprobenbehälter bekannt, die so ausgebildet sind, daß sie nach dem Einsetzen in bezug auf eine automatische Lesevorrichtung ausgerichtet sind. Dabei sind diese Flüssigkeitsprobenbehälter unbeweglich in ihrer Halterung gehaltert. Soll jedoch, was häufig bei Flüssigkeitsproben, wie z. B. bei Blutproben, der Fall ist, innerhalb der Serie der Analyseschritte ein Zentrifugiervorgang eingeschaltet werden, so erweist sich die starre Halterung des Flüssigkeitsprobenbehälters als nachteilig-
Weiterhin kann es notwendig sein, das automatische Analysegerät nur für einige Zwischenschritte innerhalb der Serie der Analyseschritte einzusetzen. Dann ist es wünschenswert, daß übliche Probengefäße wie z. B. Reagenzgläser aus Glas für diese Zwischenanalyseschritte in die Aufnahmevorrichtung des Analysegerätes
eingesetzt werden können. Dazu eignen sich jedoch die obengenannten bekannten Flüssigkeitsprobenbehälter auf Grund ihrer Konstruktionen nicht.
Es ist zwar aas der deutschen Offenlegungsschrift 18 15 865 eine Vorrichtung und ein Behälter zum Behandeln einer flüssigen Probe bekannt, bei der ein Kapillarrohr in den Probenbehälter eingetaucht wird; jedoch dient dieses unten offene Kapillarrohr einem anderen Zweck, nämlich einer dosierten Probenentnahme, als dem Aufbewahren der Probenflüssigkeit wie bei der vorliegenden Erfindung. Dieser bekannte Behälter weist außerdem denselben Nachteil wie die oben beschriebenen bekannten Flüssigkeitsprobenbehälter auf, da er fest und unbeweglich in seiner Halterung sitzt, wenn er in din in bezug auf eine Lesevorrichtung justierte Stellung gebracht worden ist
Aus der Zeitschrift »Kerntechnik«, 6. Jahrgang, 1964, Heft 10, S, 467 bis 469, ist es bekannt, Probenreagenzgläser kleinerer Größe durch separate, in einen Röhrchenhalter einsetzbare Reduzierstücke zu haken. Nachteilig ist dabei der ungenügende Halt der Probenreagenzgläser im Röhrchenhalter und das umständliche und aufwendige Verfahren beim Auswechseln der Reagenzgläser.
Aufgabe der Erfindung ist die Schaffung eines Flüssigkeitsprobenbehälters mit Halterung, der an verschiedenen Stationen eines automatischen Analysiergeräts vorbeigeführt wird, wobei das Analysiergerät z. B. unter anderem eine Zentrifugierstation enthält, und das auch im herkömmlichen Handbetrieb eingesetzt ju werden kann. Dabei sollten die Probengefäße nachgebend gehalten werden und leicht auswechselbar sein, und es soll währen des automatischen Analysiervorgangs die Identifizierung der Flüssigkeitsprobe gewährleistet sein. js
Gelöst wird diese Aufgabe durch einen Flüssigkeitsprobenbehälter, dessen Merkmale im Hauptanspruch angegeben sind.
Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
Der Flüssigkeitsprobenbehälter enthält einen tassen- oder becherförmigen Teil, im weiteren auch tassenförmiger Teil genannt, der zweckmäßig einen runden, länglichen oder rechteckförmigen Querschnitt und einen Beschriftungsteil aufweist, deren Längsachsen weitgehend parallel sind. Der Beschriftungsteil ist mit dem tassenförmigen Teil einstückig ausgebildet, und zwar längs eines ebenen Verbindungsstückes, das ringförmig ausgebildet ist. Das Verbindungsstück umgibt den tassenförmigen Teil und ist mit seinem längeren, gekrümmten Rand mit dem Beschriftungsteil verbunden. Das Verbindungsstück und auch der Beschriftungsteil sind so bemessen, daß ihre seitlichen Ränder an den jeweiligen entsprechenden Rändern von benachbarten Probenbehältern anliegen, wenn sie auf einer schrittweise weiterschaltbaren Drehscheibe richtig angeordnet sind. Die Oberflächen der jeweiligen Beschriftungsteile, auf denen die maschinell lesbaren, kodierten Kennzeichen angeordnet sind, sind daher vorzugsweise zylindrisch geformt, wobei jeder einzelne to Oberflächenbereich bei der Weiterschaltung eine vorherbestimmte Strecke von einer stillstehenden Lesevorrichtung entfernt ist, die neben der Drehscheibe angeordnet ist. Dadurch, daß sich die Seitenränder der keil- oder trapezförmigen Verbindungsstücke aneinan- b5 derlegen, wird eine richtige axiale Ausrichtung der kodierten Kennzeichen in bezug auf die Lesevorrichtung gewährleistet.
Die Drehscheibe is', ferner so ausgebildet, daß sie zwischen dem tassenförmigen Teil und dem Beschriftungsteil jedes Probenbehälters eingreift bzw. angreift Die Drehscheibe enthält einen ringförmigen Randteil sowie eine Öffnung zur Aufnahme des tassenförmigen Teils eines eingesetzten Probenbehälters. Der tassenförmige Teil und Beschriftungsteil jedes Probenbehälters sind ferner so voneinander beabstandet daß sie den Randteil der Drehscheibe umklammer,) und so für eine Ausrichtung und stabile Lage sorgen. Wenn ein Probenbehälter richtig angeordnet ist ruht sein Verbindungsstück auf dem oberen Rand des Randteils, so daß eine richtige vertikale Ausrichtung des kodierten Kennzeichens in bezug auf die Lesevorrichtung gewährleistet ist
In einen derart gehalterten Probenbehälter kann ein für herkömmlichen Handbetrieb verwendbares Probengefäß eingesetzt werden, und der als Halterungsteil ausgebildete tassenförmige Teil des Probenbehälters kann ein Verbindungsstück mit einer Verlängerung enthalten, durch die der Flüssigkeitsprobenbehälter in eine durch die vertikale Achse des becherförmigen Teils und senkrecht zur Hauptebene des Beschriftungsteils verlaufenden Ebene schwenkbar gehaltert wird. Hierdurch wird es möglich, den Flüssigkeitsorobenbehäiter an verschiedenen Stationen eines automatischen Analysiergerätes vorbeizuführen, wobei das Analysiergerät z. B. unter anderem eine Zentrifugierstation enthält
Im folgenden werden Ausführungsbeispiele des Erfindungsgegenstandes an Hand der Zeichnungen beschrieben.
Fig. IA ist eine Draufsicht auf einen zweckmäßig ausgebildeten Flüssigkeitsprobenbehälter;
Fig. IB ist eine Schnittansicht des Flüssigkeitsprobenbehälters nach Fig. IA in teilweise zerlegtem Zustand;
Fig. IC stellt den Flüssigkeitsprobenbehälter nach F i g. 1A in einer Vorderansicht dar;
F i g. 2 ist eine ähnliche Ansicht wie die nach F i g. 1B und stellt eine Abwandlung des Flüssigkeitsprobenbehälters dar;
Fig.3A ist eine teilweise im Schnitt dargestellte Seitenansicht einer Drehscheibenanordnung, die mehrere Flüssigkeitsprobenbehälter trägt, wie sie in einem selbsttätigen Analysiergerät verwendet werden, das in Blockform dargestellt ist;
Fig.3B stellt eine Draufsicht auf einen Teil der Drehscheibenanordnung nach F i g. 3A dar.
Wie aus den F i g. 3A und 3B zu ersehen ist, sind mehrere Probenbehälter 1 auf einer Drehscheibe 25 angeordnet. Die Drehscheibe 25 sitzt auf einer Antriebswelle 27, die über ein Schrittschaltgetriebe 31, z. B. ein Malteserkreuzgetriebe, mit einem Antriebsmotor 29 verbunden ist. Das Getriebe 31 schaltet die Drehscheibe 25 schrittweise weiter, so daß alle Probenbehälter 1 nacheinander gegenüber einem Probenheber 33 zu stehen kommen. Der Motor 29 ist auch an eine Antriebsanordnung 35 angeschlossen, die den Heber 33 nacheinander in alle Behälter 1 taucht und wieder aus diesen herauszieht, wie es durch die gestrichelten Linien 37' und den Doppelpfeil angedeutet ist. Die Bewegung des Hebers 33 ist mit der Drehung der Drehscheibe 25 synchronisiert, so daß der Heber herausgezogen wird, während die Drehscheibe weitergeschaltet wird und in den nächsten Probenbehälter getaucht wird, während die Drehscheibe stillsteht. Vorrichtungen dieser Art sind z. B. aus den US-Patentschriften 30 38 340 und 31 34 263 bekannt.
Der Heber 33 ist an eine Leitung 37 angeschlossen, die in ein Analysiergerät 39 zur Durchführung mehrerer Analysen mit jeder Flüssigkeitsprobe führt. Derartige Geräte sind beispielsweise aus der US-Patentschrift
32 41432 bekannt. Das Gerät 39 enthält eine nicht dargestellte peristaltische Pumpe, die an die Leitung 37 und den Heber 33 angeschlossen ist und die Flüssigkeitsprobe über diese aus einem Probenbehälter 1 saugt, während der Heber 33 in die im Probengefäß 82, das in F i g. 1B dargestellt ist und unten näher beschrieben wird, enthaltene Probe eintaucht. Während der Heber
33 aus dem Behälter 1 herausgezogen ist und die Drehscheibe 25 weitergeschaltet wird, wird Luft angesaugt. Daher wird ständig ein Strom von Flüssigkeitsproben, die alle durch eine Luftblase getrennt sind, über die Leitung 37 in das Gerät 39 geleitet. Die Ergebnisse dieser Analysen werden einem Aufzeichnungsgerät 41 zugeführt, das die Ergebnisse der Analysen bleibend aufzeichnet. Dabei muß jedoch die Zugehörigkeit der Ana.lysenergebnisse zu der jeweiligen Probenquelle erkenntlich sein, da sie andernfalls sinnlos oder irreführend sind.
Die richtige Zuordnung der Analysenergebnisse, die vom Aufzeichnungsgerät 41 aufgezeichnet werden, wird durch richtige Ausrichtung der kodierten Kennzeichen auf jedem Probenbehälter 1 zu einer Lesevorrichtung 43 gewährleistet. Die richtige Ausrichtung wird durch aneinander angepaßte bauliche Merkmale von Probenbehälter 1 und Drehscheibe 25 gewährleistet, wie es in den Fig.3A und 3B dargestellt ist. Die Drehscheibe 25 enthält einen ringförmigen Randteil 45, der mit einem an der Antriebswelle 27 befestigten Scheibenteil 47 einstückig ausgebildet ist. Eine auf einem Kreis angeordnete Reihe von Löchern 49, von denen jedes so bemessen ist, daß es einen tassenförmigen Teil 70 aufnehmen kann, ist in dem Scheibenteil 47 ausgebildet. Der Abstand benachbarter Löcher 49 ist so gewählt, daß, wenn die Probenbehätter 1 in benachbarten Löchern angeordnet sind, die Ränder von jeweiligen Verbindungsstücken 72 und Beschriftungsteilen 73 aneinanderliegen. Der Randteil 45 ist so bemessen, daß er zwischen dem tassenförmigen Teil 70 und dem Beschriftungsteil 73 eines Probenbehälters 1 aufgenommen und von diesen umklammert wird. Zu diesem Zweck ist der Beschriftungsteil 73 leicht nach innen geneigt, z. B. um ein Grad oder etwas mehr, um die Ausübung eines leichten Drucks zwischen der äußeren Oberfläche des Randteils 45 und der benachbarten Wandoberfläche des Loches 49 zu gewährleisten, so daß ein Probenbehälter 1 fest auf der Drehscheibe 25 gehalten wird. Statt dessen kann auch der Querschnitt des Randteils 45 trapezförmig ausgebildet sein, so daß er unten etwas breiter als der Abstand zwischen den Rippen 21 und der äußeren Oberfläche der unteren Partie des tassenförmigen Teils 70 ist, wodurch man die gleiche Wirkung erhält
Auch die Verbindungsstücke 72 und Beschriftungsteile 73 benachbarter Probenbehälter 1 (siehe F i g. 3A und 3B) sind so bemessen, daß sie mit ihren benachbarten Rändern aneinanderliegen. Vorzugsweise erstreckt sich jedes Verbindungsstück 72 als Ringausschnitt über einen Winkel Θ, dessen Scheitel im Mittelpunkt der Drehscheiben 25 liegt, wobei θ = 360° In und η die maximale Anzahl von Probenbehältern 1 ist, die die Drehscheibe aufnehme: soll. Auch die Mittelpunkte benachbarter Löcher 49 liegen um den gleichen Winkel θ auseinander, und auch die Beschriftungsteile 73 erstrecken sich jeweils über den gleichen Winkel Θ. Bei der Anordnung eines Probenbehälters 1 auf der Drehscheibe 25 wird der Behälter nach unten über den Randteil 45 geschoben, wodurch sich der Abstand zwischen dem Beschriftungsteil 73 und dem Teil 70
'< etwas vergrößert. Dabei streifen die Rippen 21 an der äußeren Oberfläche des Randteils 45 entlang, so daß irgendwelche Teilchen von dieser Oberfläche entfernt werden und eine innige Berührung zwischen den Rippen 21 und der äußeren Oberfläche des Randteils 45
ίο gewährleistet ist. Wenn der Probenbehälter 1 eingesetzt ist, ist der Randteil 45 infolge der Elastizität des Beschriftungsteils 73 und des tassenförmigen Teils 70 fest umklammert bzw. eingespannt, um den Probenbehälter 1 in der richtigen Lage festzuhalten. Durch Ausübung eines geringen Drucks nach unten auf das Verbindungsstück 72 ruht dieser Teil 72 fest auf der oberen Oberfläche des Randteils 45 und auch der Absatz 76 des entsprechenden tassenförmigen Teils 70 fest auf dem Scheibenteil 47, so daß die Kennzeichnung am Beschriftungsteil 73 (in F i g. 1 B) oder 86 (in F i g. 2) die richtige vertikale Lage einnimmt. Dadurch, daß die Ränder benachbarter Verbindungsstücke 72 und Beschriftungsteile 73 der nebeneinander in der Drehschei benanordnung 25 eingesetzten Probenbehälter 1 eng aneinanderliegen, ist ferner auch eine axiale Ausrichtung gewährleistet. Schließlich wird eine Abdeckplatte 51 mit einer kreisförmigen Reihe von Löchern 53 auf der Drehscheibe 25 angeordnet, um zu gewährleisten daß die Ausrichtung der Probenbehälter 1 beibehalten
3» wird. Jedes Probengefäß 82 ist über ein entsprechendes Loch 53 der Abdeckplatte 51 zugänglich, um das Absaugen der Flüssigkeitsprobe zu ermöglichen.
Obwohl die Verbindungsstücke 72 als Ringabschnitte und die Beschriftungsteile 73 gekrümmt dargestellt sind,
J5 sind auch andere Formen möglich. So kann ein Verbindungsstück beispielsweise rechteckförmig ausgebildet sein, wobei nach oben stehende Führungsteile, die beispielsweise etwa dreieckförmig ausgebildet sind, oben auf dem Randteil 45 angeordnet sind, um das Einsetzen eines Probenbehälters in der richtigen Lage in der Drehscheibe zu ermöglichen. Auch können die Beschriftungsteile 73 eben ausgebildet sein, wobei die Rippen 21 zur Kompensation der Krümmung des Randteils 45 dienen. Der Randteil könnte auch
« polygonal ausgebildet sein, und zwar mit einer ebenen Oberfläche, die jedem Probenbehälter entspricht, der auf der Drehscheibe 25 angeordnet werden soll.
Während die Drehscheibe 25 über das Schrittschaltgetriebe 31 schrittweise weitergebracht wird, wire gleichzeitig jeder Probenbehälter 1 auf den Heber 33 ausgerichtet und ein Teil der Flüssigkeitsprobe abgesaugt und in das Gerät 39 geieiiei, und anschließenc wird der Beschriftungsteil 73 an der optischer Lesevorrichtung 43 vorbeigeleitet. Die vom Beschriftungsteil 73 abgetasteten kodierten Kennzeicher werden durch einen Zwischenspeicher-Drucker 59 eint endliche Zeit nach der Probenentnahme ausgedruckt wobei diese Zeit gleich derjenigen Zeit ist, die erforderlich ist, um die entsprechende Probe durch das Gerät 39 zu leiten und zu analysieren, so daß dit graphischen Analysenergebnisse und die Kennzeicher gleichzeitig dem Aufzeichnungsgerät 41 zugefühn werden. Diese Zeit kann durch entsprechende Wahl des Abstandes der Lesevorrichtung 43 vom Heber 33 odei durch entsprechende Wahl der Dauer der Zwischenspeicherung der abgetasteten Information im Zwischenspeicher-Drucker 59 eingestellt werden.
Da eine optische Abtastung bzw. ein optisches
Ablesen beschrieben ist, kann die Abtastung bzw. das Ablesen während des Weiterschaltens der Drehscheibe 25 erfolgen, d. h. während der Heber 33 angehoben wird. Wie aus F i g. 3A zu ersehen ist, werden die einzelnen Bit-Spalten, die jeweils ein bestimmtes binäres Wort oder Teilzeichen darstellen, jeweils durch eine Nadelstrahl-Lichtquelle 55 beleuchtet. Die einzelnen Bits sind durch langgestreckte, dunkle Markierungen 19 dargestellt, wie es aus Fig. IC zu ersehen ist, und werden spaltenweise beleuchtet, während die Drehscheibe 25 ι ο weitergeschaltet wird. Die Intensität jedes reflektierten Lichtstrahls wird dabei in Abhängigkeit von dem Vorbeilaufen einer dunklen Markierung, die eine bestimmte binäre Größe darstellt, moduliert. Das modulierte Licht der Quellen 55 wird auf eine Reihe von Photozellen 57 reflektiert, wobei jede Photozelle einer Binärstelle zugeordnet ist Die Photozellen können durch einen Lichtschirm 61 gegenüber Streulicht abgeschirmt sein. Das Ablesen erfolgt zeichen- bzw. wortweise, wobei die Bits eines Wortes, das in einer Spalte dargestellt ist, parallel abgetastet werden. Die Ausgangssignale der Photozellen 57 werden in eine Zwischenspeicher-Drucker-Einheit 59 geleitet, die die Fähigkeit besitzt, die binäre Information zu speichern und die entsprechende Dezimalzahl, die auch auf dem Beschriftungsteil 73 dargestellt ist, auf der bleibenden Aufzeichnung, die durch das Aufzeichnungsgerät 41 erstellt wird, auszudrucken. Das Ausdrucken der Dezimalzahl erfolgt gleichzeitig mit dem Aufzeichnen der Analysenergebnisse, und zwar so, daß die richtige Zuordnung zwischen Analysenergebnis und Kennzahl erzielt wird. Diese Technik ist an sich bekannt, z. B. aus der US-Patentschrift 34 19 876. Beim Gegenstand dieser Patentschrift erfolgt das Ablesen mechanisch durch Abtasten kodierter Einschnitte oder Kerben an den Rändern einer Proben-Kennkarte, die am Flüssigkeitsprobenbehälter befestigt ist Statt dessen können die Probenbehälter 1 und die Ausgaben der Lesevorrichtung 43 auch in aufsteigender numerischer Reihenfolge gekennzeichnet werden und später entsprechend ihrer Zusammengehörigkeit einander zugeordnet werden. Der spezielle Aufbau der Probenbehälter 1 und der Drehscheibe 25 gewährleisten eine richtige Ausrichtung der Markierungen 19 innerhalb der vertikalen und axialen Toleranzen des Lese- bzw. Abtaststrahls, wodurch eine genaue Probenidentifizierung erreicht werden kann.
Der Behälter 1 ist in den Fig. IA, IB und IC dargestellt Diese Ausführungsform weist einen tassenförmigen Teil 70 auf, wie es am besten aus F i g. 1B zu ersehen ist dessen Boden im wesentlichen flach und mit einer öffnung 71 versehen ist, die durch den Boden hindurchgeht Der tassenförmige Teil 70 dient zur Aufnahme eines herausnehmbaren Probengefäßes 82 oder Küvette, wie es noch näher beschrieben wird Wenn es gewünscht wird, kann der Boden des tassenförmigen Teils 70 jedoch auch geschlossen sein.
Ein Verbindungsstück 72 ist am tassenförmigen Teil 70 befestigt und umringt diesen wie ein Kragen unterhalb seines oberen Endes. Das Verbindungsstück 72 ist längs seines gesamten breiteren gekrümmten Randes an dem Beschriftungstefl 73 befestigt Der tassenförmige Teil 70 erstreckt sich bis unter den Beschriftungsteil 73. An dem Beschriftungsteil 73 ist entweder eine Kennzeichnung vom Hersteller angebracht oder ein Streifen 74, z. B. aus Papier, befestigt und trägt außer den Kennzeichen 19 noch weitere Kennzeichen, z. R eine Kennummer, die die Quelle bzw. Herkunft der Probe kennzeichnet. Der tassenförmige Teil 70 ist auf seinem Umfang mit einem Absatz 76 zwischen seinen Enden versehen, der zur Halterung auf der Drehscheibe 25 dient.
Über dem Verbindungsstück 72 ist der tassenförmige Teil 70 auf seinem Umfang mit sich nach oben erstreckenden Fingern 78 versehen, die einteilig mit diesem ausgebildet sein können und voneinander beabstandet sind. An ihren oberen Enden sind die Finger 78 jeweils mit einer Querrippe 80 auf ihrer inneren Oberfläche versehen, d. h. derjenigen Oberfläche, die der Achse des tassenförmigen Teils 70 zugekehrt ist.
Der Probenbehälter nimmt in seinem tassenförmigen Teil 70 durch das obere Ende hindurch ein Probengefäß 82 auf, das am Boden geschlossen ist, um die Flüssigkeitsprobe aufzunehmen. In den Zuständen, die in den Fig. IA und IC dargestellt sind, ist das Probengefäß oben offen. Das Probengefäß 82 hat einen Außendurchmesser, der annähernd gleich dem Innendurchmesser des unteren Teils des tassenförmigen Teils 70 und wesentlich größer als der der öffnung 71 ist so daß das Probengefäß, dessen Boden abgerundet sein kann, so daß er in die öffnung 71 ragt, nicht durch diese öffnung hindurchgeht Der Durchmesser des Probengefäßes 82 ist ferner etwas größer als der des unterbrochenen Rings, der durch die Rippen 80 an den Fingern 78 gebildet wird, so daß die freien Enden der Finger geringfügig nach außen gebogen werden, wenn das Probengefäß 82 in den tassenförmigen Teil 70 eingesetzt wird. Die Finger 78 können aus Kunststoff gebildet sein und sind hinreichend elastisch, um gegen das Probengefäß 82 zu drücken und es in dem tassenförmigen Teil festzuhalten, selbst wenn diese Anordnung mit einer darin eingeschlossenen Probe umgekehrt wird.
Nach F i g. 1B kann das Probengefäß 82, das auch Küvette genannt werden kann und einem Prüfröhrchen oder Reagenzglas ähnelt wie es in Laboratorien verwendet wird, mit einem entfernbaren Stopfen 83 versehen sein, der aus einem elastischen Material gebildet ist und die öffnung des Probengefäßes 82 dicht verschließen kann. Der Stopfen 83 kann aus einem gummiartigen Material hergestellt sein.
In der Praxis können Probengefäß 82 und Stopfen 83 Teile einer Blutsammeivorrichtung bilden und bei der das Probengefäß 82 nach dem Einsetzen des Stopfens 83 evakuiert wird und zur unmittelbaren Aufnahme einer Blutprobe dient die einem Patienten mittels einer Nadel und einem Nadelhalter in an sich bekannter Weise entnommen wird Nachdem oder bevor die Probe in das Probengefäß 82 eingelassen worden ist, wird an dem FröbengelaB 82 in an sich bekannter Weise ein Identifizierungsklebezettel 84 als Beschriftung- oder Etiketteil befestigt der digitale Informationen trägt die den digitalen Informationen auf dem Beschriftungsteil 74 entsprechen. Aus Vorstehendem ergibt sich, daß das Probengefäß 82 nicht eher in den Halterungsteil des Probenbehälters nach Fig. IA eingesetzt wird als bis sich die Probe in dem Probengefäß 82 befindet
Der Probenbehälter nach Fig. IA bis IC kann auch für andere als die angegebenen Zwecke verwendet werden, d h_ sein Halterungsteil kann ein gewöhnliches Reagenzglas aufnehmen, das oben offen und in das eine Probe unter Atmosphärendruck eingegossen worden ist In dem zuletzt erwähnten Fall braucht kein Stopfen, wie der Stopfen 83, verwendet zu werden. Der Stopfen kann ganz weggelassen werden. Wenn der Stopfen vorgesehen ist, muß er entfernt werden, bevor die Probe
in der in Fig.3A dargestellten Weise aus dem Probenbehälter abgesaugt werden kann.
Der Probenbehälter nach F i g. 2 ist dem Probenbehälter nach Fig. IA bis IC sehr ähnlich und unterscheidet sich von diesem hauptsächlich dadurch, daß er zur Verwendung auf einer Drehscheibe geeignet ist, in der die darin enthaltene Probe zentrifugiert wird, wobei die Drehscheibe später in der gleichen Weise, wie es in F i g. 3A dargestellt ist, zum Absaugen einer Probe aus dem Behälter verwendet werden kann.
Der tassenförmige Teil 85 des Behälters ist dem tassenförmigen Teil 70 sehr ähnlich, und der Beschriftungsteil 86 ähnelt dem Beschriftungsteil 73. Ein Verbindungsstück 87 ist ebenfalls vorgesehen und gleicht im wesentlichen dem Verbindungsstück 72, mit der Ausnahme, daß er mit einer Verlängerung 88 versehen ist, die sich in Richtung auf die Mitte der Drehscheibe über den tassenförmigen Teil 85 hinaus erstreckt, wenn der Behälter auf der Drehscheibe angeordnet ist. Die Verlängerung 88 hat einen nach unten gerichteten Flansch 89, der zusammen mit der Verlängerung 88 einen hakenförmigen Teil bildet, wie es in F i g. 2 dargestellt ist, der zur Aufnahme und zum Schwenken um ein Drehglied 90 dient, so daß der Probenbehälter auf einer horizontalen Achse (bei der Darstellung nach F i g. 2 im Gegenuhrzeigersinne) wie bei einer herkömmlichen Zentrifuge geschwenkt werden oder schwingen kann. Obwohl die Einzelheiten der Drehscheibe, die das Drehglied 90 trägt, in dieser
ίο Ansicht nicht dargestellt sind, versteht es sich, daß der Behälter mit dieser in ähnlicher Weise zusammenarbeitet, wie es für den Probenbehälter nach Fig. IA bis IC beschrieben wurde, um den Probenbehälter (zur Verhinderung einer Schwenkbewegung im Gegenuhrzeigersinne bei der Darstellung nach Fig.2) in im wesentlichen vertikaler Lage zu halten, wenn eine Probe nicht zentrifugiert, sondern aus dem Probenbehälter gesaugt wird und wenn Kennzeichen vom Beschriftungsteil 86 abgetastet werden.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen

Claims (6)

Patentansprüche:
1. In eine Aufnahmevorrichtung einsehbarer Flüssigkeitsprobenbehälter, der einen oben oiffenen becherförmigen Teil und einen in Richtung der vertikalen Achse des becherförmigen Teils verlaufenden Beschriftungstei! zum Anbringen eines maschinell lesbaren Streifens mit Kennzeichnungen enthält, und bei dem eine Halterung für das Probengefäß vorhanden ist, dadurch gekennzeichnet, daß der becherförmige Teil (70,85) in radialer Richtung federnde Halteglieder (78) zum Festhaken des Probengefäßes (82) aufweist
2. In eine Aufnahmevorrichtung einsetzbarer Flüssigkeitsprobenbehälter nach Anspruch I, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Halteglieder an dem obe.en Ende des becherförmigen Teils (70) befinden.
3. In eine Aufnahmevorrichtung einsehbarer Flüssigkeitsprobenbehälter nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteglieder (78) als eine Reihe sich nach oben erstreckender und mit Abständen gegeneinander an dem Umfang angeordneter Finger (78) ausgebildet sind, die mit dem becherförmigen Teil (70,85) fest verbunden sind.
4. In eine Aufnahmevorrichtung einsehbarer Flüssigkeitsprobenbehälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung für das Probengefäß ein Verbindungsstück (87) mit einer Verlängerung (88) enthält, durch die der Fliüssigkeitsprobenbehälter in einer durch die vertikale Achse des becherförmigen Teils (85) und senkrecht zur Hauptebene des Beschnftungsteils (74) verlaufenden Ebene schwenkbar gehaltert wird.
5. In eine Aufnahmevorrichtung einsetzbarer Flüssigkeitsprobenbehälter nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Verlängerung (88) zusammen mit einem Flansch (89) ein hakenartiges Glied bildet, das in eine, auf der Drehscheibe einer Zentrifuge vorgesehene Schwenkachse schwenkbar eingreift.
6. In eine Aufnahmevorrichtung einsehbarer Flüssigkeitsprobenbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die radial nach außen weisende Oberfläche des Beschriftungsteils (74) derart ausgebildet ist, daß ein Klebezettel mit maschinell lesbarer Kennzeichnung auf ihr aufklebbar ist.
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