DE2212965A1 - Aufblasbare Manschette - Google Patents

Aufblasbare Manschette

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DE2212965A1
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Goodyear Chalmers M
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Air Products and Chemicals Inc
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Description

PATENTANWÄLTE
UR. W. SCHALK · D1PL.-ING. P. WlRTH · DI PL.-I NG. G. DAN N EN BERG DR. V. SCHMIED-KOWARZIK · -DR. P. WEI N HOLD · DR. D. GUDEL
6 FRANKFURTAM MAIN
CR. ESCHENHEIMER STRASSE 39
16. März 1972
Gu/gm
Air Products and Chemicals,Inc. Five Executive Mall Swedesford Road Wayne,Pa. 19087, USA
Aufblasbare Manschette
Die Erfindung betrifft endotracheale bzw. bei Tracheotomie (Luftröhrenschnitt) verwendete Röhrenmanschetten, insbesondere eine Manschette, die sich im aufgeblasenen Zustand sanft und abdichtend sowie ohne einhergehende Verletzungen bzw. Schocks (Trauma) an die Luftröhre anlegt.
Moderne endotracheale bzw. bei Tracheotomie einem Patienten zur Unterstützung der Atmung eingesetzte Röhren sind herkömmlicherweise mit einer aufblasbaren bzw. a.uffüllbaren Manschette versehen, die dazu dient, den um die Röhre herum liegenden Bereich der Luftröhre zu verschließen, damit an dieser Stelle das Austreten von Luft aus den Lungen verhindert wird* Derartige Röhrenmanschetten sind weitverbreitet. In jüngster Zeit haben sich jedoch schwerwiegende Nachteile und Gefahren in der Verwendung von derartigen herkömmlichen Röhrenmanschetten gezeigt.
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In einer Reihe von Fällen, in denen die Atmung von Patienten untere blitzt bzw. die Atmung s organe mit Hilfe konventioneller Manschettenröhren behandelt v/urden, entstanden ernsthafte Verletzungen an der Luftröhre, beispielsweise Luftröhrenverengung (Tracheale stenosis), Tracheomalicia und lokalisierter trachoaler Fraß. In einigen Fällen platzte die Luftröhre. Die Tatsache, daß die Verletzungen in dem von der Röhrenmanschette umgebenen Bereich auftreten, läßt folgern, daß der Druck der Manschette auf die Luftröhrenwand für die Beschädigung durch lokalisierte Schockverletzungen der Wand verantwortlich sind. Der zum Aufblasen herkömmlicher Manschetten verwendete Druck liegt bei etwa 200 bis 300 mm Quecksilbersäule. Dieser hohe Druck ist allein für das Aufblasen der Manschette notwendig, damit diese die ausgeweitete Kontur annimmt, die in der Querschnittsfläche eine ellipsenartige Ausbildung zeigt. Die Luftröhre deformiert sich sehr leicht, so daß es einleuchtet, daß das Aufblasen der Manschette eine Ausdehnung der Luftröhrenwand zur Folge hat.
In vielen Fällen verbleiben die Röhren für längere Zeit, manchmal für einige Monate in der Luftröhre. Verletzungen sind aber auch schon vorgekommen, wenn die Röhre nur kurze Zeit eingesetzt war. Ebenso traten Verletzungen auf, obgleich ein übermäßiges Aufblasen vermieden bzw. das Gas aus der Manschette regelmäßig abgelassen wurde.
Die Verletzungen waren in Fällen Fällen lebensgefährlich und manchmal sogar tödlich. Innerhalb eines Zeitraums von einigen Wochen bis zu einigen Monaten nach Beendigung der Unterstützung der Atmung durch Intubation haben die Verletzungen noch die Atmung durch Störungen im Luftröhrenbereich behindert. Resektionen der Luftröhre wurden in schwierigen Fällen von Behinderung vorgenommen, aber wahrscheinlich sind einige Fälle auch erst nach dem Tod des Patienten bzw. überhaupt nicht festgestellt worden, weil man vermutlich die Todesursache in Herzversagen oder anderen, aber nicht in der eigentlichen Ursache sah. Das Problem der trachealen Verletzungen ist
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in einem Beitrag zusammengefaßt, der in den "Annals of Surgery", Vol.169,Nr.3,März 1969 unter dem Titel "The Evolution of "Tracheal Injury Due to Ventilatory Assistance Through Cuffed Tubes" erschienen ist. Die Autoren dieser Studie sind Dr. Joel D. Cooper und Dr. Hermes C. Grillo.
Die Tatsache, daß endotracheale und bei Tracheotomie eingesetzte Röhren so allgemeine Verwendung finden, macht diese Probleme sehr schwerwiegend.. Obwohl manche Versuche unternommen worden sind, das Problem lokalisierter Verletzungen der Luftröhre, die durch Anwendung von Röhrenmanschetten entstanden, zu lösen, ist dies bis heute nicht gelungen.
In der US-PS 3,481,339 wird eine Manschette beschrieben, die aus einer Doppelkammer besteht und mit der durch Druckausübung hervorgerufene Schocks der Luftröhrenwand verhindert v/erden, indem regelmäßig die Druckausübung verstärkt bzw. verringert wird. Diese Vorrichtung konnte sich gegenüber bekannten anderen Röhrenmanschetten nicht durchsetzen.
Annnäherungen an eine Lösung des Problems bieten Dr.Joel D. Cooper und Dr.Hermes C. Grillo in einem Aufsatz an, der in "Surgery,Gynecology & Obstetrics",Vol. 129,S. 1235 bis 1241, Dezember 1969 unter dem Titel "Experimental Production and Prevention of Injury Due to Cuffed Tracheal Tubes" erschienen ist. In diesem Beitrag stellen die Autoren eine Manschette vor, die aus sehr dünnem Latex besteht und mit Niedrigdruck betrieben wird. Weil aber die Manschettenwände äußerst dünn sind, besteht die Gefahr, daß sie auseinander brechen, und zwar unterhalb der endotrachealen Röhre, wenn diese in die Luftröhre des Patienten eingeführt ist, und in aufgeblasenem Zustand der Manschette kann das untere Ende der Röhre blockiert werden.
Um diese Nachteile zu verhindern wurde gefunden, daß die Manschettenwand aus einem biegsamen Material bestehen soll, das £ine Dicke von 0,13 bis 0,25 mm besitzt, und das in aufgeblasenem Zustand außerhalb der Luftröhre die Form eines
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geraden Zylinders mit im wesentlichen7pSrI5lelen oberen und unteren Wänden sowie mit einer Oberfläche mit Übergangsbogen zwischen den Endwänden und zu der geraden, axialen Wand des Zylinders aufweist, dessen Längsschnitt als ein Rechteck mit betont abgerundeten Ecken erscheint.
Als Ergebnis dieser Lehre wird eine Manschette vorgeschlagen, die die gewünschte Dichtverbindung mit der Luftröhre eines Patienten bei einem Aufblasdruck . zwischen 10 und 90 mm Quecksilbersäule herstellt, im Gegensatz zu bekannten Manschetten, die einen Druck von 200 bis 300 mm Quecksilbersäule erfordern, um sie in eine Dichtverbindung zu expandieren. Unter derartigem Druck bildet die Manschette eine Berührungsfläche mit der Luftröhre für einen Bereich der Luftröhrenwand aus, die im wesentlichen der Länge der Manschette entspricht. Im aufgeblasenen Zustand nehmen die bekannten Manschetten unter hohem Druck im wesentlichen die Kontur eines Fußballs an; die Manschette der Erfindung, dagegen unter geringem Druck eher die des Zylinders mit abgerundeten Ecken bzw. Stirnflächen. Zum Aufblasen der Manschette nach deijErfindung wird ein Druck ausgeübt, dessen Kraft geringfügig größer ist als die jenen Drucks, der wä-hrend der Unterstützung der Atmung auf die Luftröhrenwand ausgeübt wird; daher wird die Luftröhre nicht ausgeweitet, und der Druck füllt die Manschette an, weitet sie aber darüber hinaus nicht aus.
Die Manschette nach der Erfindung kann als einwandiges, einstückiges, aufblasbares Rohr ausgebildet sein, das an beiden Enden unmittelbar mit der Aternröhre in Dichtverbindung steht; oder sie besitzt eine doppelwandige Form mit einer inneren zylindrischen Wand, die an der Röhre befestigt ist, und einer äußeren biegsamen und aufblasbaren Wand. Bei beiden ■ Ausführungsformen besteht die äußere Wand der Manschette aus biegsamem Material mit einer Stärke von 0,13 bis 0,25 mm. Das Material kann ein Elastomer, z.B. Latex sein, dies ist aber nicht unbedingt erforderlich, da die Manschette nur auf-
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geblasen , aber nicht ausgeweitet wird.
Die Manschette wird nach dem Ein-setzen der Röhre in die Luftröhre durch einen kleinen Aufblasschlauch bzw. -röhre aufgeblasen, der sich von der Manschette bis zu einer unter Niedrigdruck stehenden Luftquelle erstreckt. Ein Testballon ist vorgesehen, der mit dem kleinen Schlauch verbunden ist und anzeigt, wenn die Manschette aufgeblasen ist.
Klinische Untersuchungen haben ergeben, daß die Verwendung von Manschetten nach der Erfindung eine ausreichende Atmung mit minimalen Traumen an der Luftröhre gestatten.
Demgemäß besteht die wichtigste Aufgabe der Erfindung darin, eine verbesserte Manschette vorzuschlagen, die zur Anwendung bei endotrachealen bzw. Bei Tracheotomie verwendeten Röhren geeignet ist und Verletzungen der Luftröhre vermeidet.
Weiterhin schlägt die Erfindung eine unter geringem Druck aufblasbare Manschette vor, die( ohne die Luftröhre zu dehnen^ sich dicht an die Luftröhrenwand anlegen soll.
Ferner schlägt die Erfindung vor, in Verbindung mit einer
V,
Atemröhre für einen Patienten eine Manschette auszubilden, die aus dünnem, biegsamen Material besteht, wobei sich die Manschette im v/es entlichen an die gesamte Luftröhre sanft anlegt, und zwar in einer Länge, die im wesentlichen der Länge der Manschette entspricht, und wobei die Manschette unter konstantem Niedrigdruck gehalten wird, der nur geringfügig höher als der Druck in der Luftröhre ist.
Weitere wichtige Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den folgenden Ausführungsbeispielen. Es zeigt:
Fig. 1 eine perspektivische Gesamtansicht einer endotrachealen
Röhre mit einer Manschette nach der Erfindung; Fig. 2 einen Längsschnitt durch die Manschette nach Flg. 1 in aufgeblasenem Zustand;
Fig. 3 einen Schnitt ,durch die an einer Röhre angeordnete
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Manschette, wobei sich die Manschette in zusammengefallenem Zustand befindet;
Fig.4a schematisch einen Schnitt durch eine menschliche Luftröhre;
Fig. 4b die Luftröhre nach Fig. 4a mit einer eingesetzten herkömmlichen Manschette in aufgeblasenem Zustand;
Fig. 4c die Luftröhre nach Fig. 4a mit einer eingesetzten aufgeblasenen Manschette nach Fig. 1.
In den Fig. sind entsprechende Teile mit denselben Bezugs- ' ziffern versehen. Eine als Ganzes mit 10 bezeichnete Manschette ist in einer auf herkömmliche Weise ausgebildeten endotrachealen Röhre, die als Ganzes mit 11 bezeichnet ist, fest angeordnet.
Fig. 1 zeigt die Manschette 10 in aufgeblasenem Zustand. Eine biegsame Aufblasröhre bzw. -schlauch 12 mit einem viel geringerem Durchmesser als die Röhre 11 führt von einer nicht gezeigten Quelle für Druckluft zu der Manschette 10. Hierdurch wird Luft zum Aufblasen der Manschette nach deren Einsetzen in die Luftröhre eingeleitet.
Der Schlauch 12 ist mit einem Prüfballon 13 versehen und endet bei 14 in einem ausgeweiteten Endbereich, wo er in geeigneter Weise mittels eines Nippels oder dergl. mit der Druckluftquelle verbunden wird. Der Schlauch 12 ist mit weggeschnittenen Teilen dargestellt;, es ist aber selbstverständlich, daß der Schlauch 12 eine geeignete Länge besitzt, um die Röhre 11 in ihrer Betriebsstellung aufzunehmen.
Die Röhre 11 und der Schlauch 12 können aus bekanntem geeignetem Kunststoffmaterial hergestellt und transparent sein. Diese Teile besitzen genügend Starre, um ihre im allgemeinen zylindrische Form zu behalten, jedoch sind sie flexibel genug, um für die Verwendung in der erforderlichen Weise gebogen zu werden, wie es aus der Biegung des Schläuche 12 ersichtlich wird, der dort bei 15 von der Röhre 11 abweicht.
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In Fig. 2 besitzt die Röhre 11 einenim allgemeinen zylindrischen Bereich 16 zum Weiterleiten von Luft, Sauerstoff oder anderen Beatmungsgasen an den Patienten, und der Schlauch 12 besitzt einen im allgemeinen zylindrischen Bereich 17» um Luft oder andere Gase in die Manschette 10 zu leiten. Die Bereiche bzw. Kanäle 16 und 17 verlaufen völlig störungsfrei und im wesentlichen ungeschwächt in ihrer Querschnittsfläche während ihrer gesamten Länge, um einen ununterbrochenen Durchfluß zu sichern.
Die Manschette 10 nach Pig. 1 und 2 besitzt ein längliches, sich axial erstreckendes Wandteil 20, das in aufgeblasenem Zustand der Manschette außerhalb der Luftröhre zylinderförmig ist. Das zylinderförmige Wandteil mündet in flache, parallel verlaufende Stirnwände 19,21 mit abgerundeten Ecken 26, 28. Diese äußere Kontur der Manschette 10 wird durch die Manschettenwand 20 gebildet, die eine Stärke von etwa 0,13 bis 0,25 mm besitzt. Klinische Versuche haben gezeigt, daß •für gute Ergebnisse die Stärke der Wand 20 zwischen 0,15 und 0,23 mm betragen sollte. Die Wand 20 kann aus Latex oder einem anderen weichen biegsamen Material, z.B. Platisol, bestehen. Wegen der Dünne der Wand 20 kann diese der Luftröhre entsprechend aufgeblasen werden, und zwar unter sehr niedrigem Druck zwischen 10 bis 90 mm Quecksilbersäule. Der normale Druck liegt zwischen 40 und 50 mm Hg. Jedoch wird das Material auch einen größeren Druck ohne Bruch aushalten, sollte es versehentlich einem solchen ausgesetzt werden, oder in einigen besonderen Fällen ein höherer Aufblasdruck erforderlich sein. Der normale Druck (40-50 mm Hg), · der zum Aufblasen der Manschette 10 angewendet wird, entspricht im wesentlichen dem normalen Druck an der Luftröhrenwand, so daß keine Verletzung oder Verzerrung der Luftröhre durch die Anwendung von Druck der Manschette 10 gegen die Luftröhrenwand' entsteht.
Die Stärke der Wand 20 ist ein kritischer Punkt. Die Wand darf weder zu dünn noch zu dick sein, um die gewünschten Leistungen zu zeigen. Wenn die Wand dicker ist als 0,25 mm,
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so übersteigt der zum Aufblasen der Manschette 10 notwendige Druck den Betrag, der zur Verhinderung von Verletzungen der Luftröhre benötigt wird, wie sie bei den bekannten Manschetten aufgetreten sind. Andererseits wird eine Manschette mit einer Außenwand 20, die dünner als 0,13 mm ist, zu schwach sein und platzen; da die Manschette normalerweise ganz in der Nähe des offenen Endes einer endotrachealen oder bei Tracheotomie eingesetzten Röhre angeordnet ist, durch die die Gase dem Patienten zugeführt werden, wird eine Manschette, die weniger als 0,13 mm starke Wände hat, nach unten gedruckt, über das offene Zuführende der Atemröhre, und den Gasdurchfluß zum Patienten stören.
Fig. 2 zeigt, daß die Wand 20 in Kragenteile 22 und 23, die einen verringerten Durchmesser besitzen, an gegenüberliegenden Enden des mittleren, aufblasbaren Teils 20 enden. Die ^ragenteile 22 und 23 entsprechen im allgemeinen der Größe der Röhre 11.
In der Ausführungsform der Manschette 10 nach Fig. 1 und 2 ist eine zylinderförmige innere endotracheale Röhre und ein Adapterarm 24 gezeigt, der vorzugsweise stärker als die .Wand 20 ist. Die Wand 20 ist mit dem Adapter 24 ancen Endteilen 22 und 23 dicht befestigt, um das Austreten von Luft zu verhindern. Der zylinderförmige Adapter 24 kann in geeigneter Weise aus Kautschuk oder Kunststoff b-estehen und hat einen derartigen Durchmesser, daß er sich im Paßsitz um die Außenseite der Röhre 11 anlegt, an der er z.B. durch Adhäsion befestigt sein kann, falls dies erwünscht ist.
Alternativ kann die Manschette 10 als einstückiges Teil ausgebildet sein, das nur eine äußere Wand 20 sowie Kragen 22 und 23 besitzt, die an der Röhre 11 dicht befestigt sind. Bei dieser Ausführungsform besitzt die Manschette ebenfalls eine zylinderförmige Wand 20 und flache Endwände 19,21, wie dargestellt.
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Der Schlauch 12 wird bei 25 in die Manschette eingeführt, welche Position sich am stromaufwärts befindlichen Endteil 22 der V7and 20 befindet. Hier wird die Wand 20 in ein nach außen sich erstreckendes Teil zur Aufnahme des Schlauchs 12 geformt. Die Wand 20 und der Adapter 24 sind mit dem Schlauch 12 bei 25 dicht verbunden, um das Austreten von Luft zu verhindern. Während die Manschette 10 nur eine einzelne Wand 20 besitzt, ist diese in ähnlicher Weise an ihren Enden 22 ausgebildet, um den Schlauch 12 zwischen der Wand 20 und der äußeren Oberfläche der Röhre 11 aufzunehmen; hierbei w-ird der Eintrittsbereich in geeigneter Weise gegen das Austreten von Luft abgedichtet und der Schlauch 12 liegt unmittelbar an der Röhre 11 an.
Fig. 2 zeigt ein Ende 27 des Schlauchs 12 vorzugsweise gegiert, so daß keine scharfe äiißere Kante am Schlauchende 27 vorliegt. Hierdurch wird auch eine größere Eintrittsöffnung für Luft zum Inneren der Manschette 10 geschaffen.
In Fig. 3 ist die Manschette 10 in sich zusammengefallen, wodurch verdeutlicht wird, daß die Manschette Falten und Windungen besitzt. Hierdurch ist die gasentleerte Manschette leicht in, die Luftröhre mittels der Röhre 11 einzuführen. Selbst wenn die Manschette 10 sich nahe des offenen Zuführendes der Röhre 11 befindet, ist sie stark genug, so daß sie nicht in gefährlicher Weise nach unten sich erstreckt und das Ende der Röhre 11 verschließt, in welcher Position sie den Zustrom von Gas zum Patienten stören könnte.
Beim klinischen Gebrauch wird die gefaltete,gewundene Manschette in ihre normale Form aufgeblasen und eingeführt, aber nicht ausgeweitet (vgl. Fig.1 und 2). Die flachen Endwände 19,21 blockieren die Röhre 11 nicht und die volle axiale Länge der zylinderförmigen Wand 20 umschließt sanft die Luftröhre.
Der Prüfballon 13 der Fig. 1 und 2 muß auf den niedrigen Auf-
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blasdruck reagieren, der zum Aufblasen der Manschette 10 ausgeübt wird. Der Prüfballon dient als Indikator dafür, daß die Manschette 10 genau aufgeblasen ist, wenn sich die Manschette nicht sichtbar innerhalb der Luftröhre befindet. Der Ballon 13 ist vorzugsweise rautenförmig in seinem Längsschnitt, kann aber auch eine andere geeignete Form aufweisen. Der Ballon 13 verjüngt sich an seinen Enden zu einem zylinderförmigen Rohrstück 30 und 31 mit einem geeigneten Durchmesser, um den Schlauch 12 in Paßsitz zu umfassen, der an den Rohrteilen 30 und 31 vorzugsweise durch Kleben befestigt ist.
Fig. 4c zeigt die erfindungsgemäße Manschette in aufgeblasenem Zustand und die Wand der Luftröhre dicht umfassend, ohne deren äußere Form zu verändern. Diese Dichtverbindung ist gesichert durch die Ausbildung der Wand 20 der Manschette derart, daß die zylinderförmige Form nach Fig. 1 gebildet wird, wenn das Aufblasen außerhalb der Luftröhre stattfindet. Fig. 4b zeigfißSrkömmliche Manschette derart ausgeweitet, daß die Luftröhre verzerrt ist, wodurch die eribrderIiehe Luftabdichtung hergestellt wird.
Der Schlauch 12 kann durch den Ballon 13 verlaufen und besitzt in dieser Ausführungsform eine oder mehrere kleine Öffnungen 32 in seinen Wänden. Vorzugsweise gestatten ein Paar derartiger Öffnungen eine Verbindung zwischen den inneren Kanälen 17 des Schläuche 12 und dem Inneren des Ballons 13» wobei der zwischen dem Schlauch 12 (und somit innerhalb der Manschette 10) bestehende Druck auch auf den Ballon übertragen wird, wodurch dieser aufgeblasen wird und somit anzeigt, daß die Manschette 10 sich in ihrem aufgeblasenen Zustand befindet.
Wenn es erwünscht ist, den Schlauch 12 nicht durch den Ballon 13. verlaufen zu lassen, wird der Teil des Schlauchs 12 zwischen den Rohrstücken 30 und 31 eliminiert.
Die Erfindung ist selbstverständlich nicht an die voraufgehend
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beschriebenen Ausführungsformen gebunden. Zum Beispiel
könnte eine Manschette nach der Erfindung eine gef-altete
Außenwand oder eine Form besitzen, die in dieser oder einer anderen V/eise von den gezeigten Ausführungsformen abweicht. Es kann auch ein Teil,des Schläuche 12 durch einen Kanal
ersetzt werden, der innerhalb der Wände der Röhre 11 selbst gebildet ist.
Die Manschette wurde in Verbindung mit einer Tracheotomieröhre dargestellt; gleichwohl kann sie ohne Schwierigkeiten auch in Verbindung mit einer endotrachealen Röhre verwendet werden.
- Ansprüche
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Claims (1)

16.3.1972 Air Prod, and Chemicals,Inc.
Gu/gm , '
Ansprüche
Aufblasbare Manschette, die im aufgeblasenen Zustand sich dichtend an die Luftröhre anlegt, dadurch gekennzeichnet, daß ein länglich ausgebildetes rohrförmiges Teil (10) aus biegsamem, nicht perforiertem Material vorgesehen ist, deseen Hauptwände (20) eine Dicke von 0,13 bis 0,25 mm besitzen sowie eine Aufblasvorrichtung (12), durch die Druck in Höhe von etwa 10 bis 90 mm Hg in das Teil (10) gegeben wird, daß das Teil(10) in aufgeblasenem Zustand einen länglichen Querschnitt in Form eines Rechtecks mit betont abgerundeten Ecken (26,28) besitzt , und daß die, Manschette die Luftröhre entlang einer wesentlichen Strecke ihrer äußeren Oberfläche dichtend umschließt, ohne die Luftröhre zu deformieren.
2* Manschette nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das längliche rohrförmige Teil (10) an seinen beiden Enden (22,23) mit einem Teil der Atemröhre dichtend verbunden ist, wobei das Teil (10) und die Atemröhre eine Kammer ausbilden, in die Gas zum Aufblasen bzw. Auffüllen der Manschette eingelassen wird.
3. Manschette nach Anspruch. 1, dadurch gekennzeichnet·, daß das Teil (10) an seinen beiden Enden (22,23) mit einem . länglichen, nicht perforierten, im allgemeinen zylindrisch ausgebildeten Glied (24) aus biegsamem Material dichtend verbunden ist, wobei das Glied (24) groß genug ist, um den Luftzuführschlauch für die Luftröhre dicht zu umschließen.
4. Manschette nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Teil (10) aus nicht elastomerem,
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-6
dehnbarem Material besteht.
5. Manschette nach Anspruch 1 bis 3,- dadurch gekennzeichnet, daß das Teil (10) aus elastomerem, dehnbarem Material besteht.
6. Manschette nach Anspruch 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Teil (10) derart angeordnet ist, daß eine Manschette mit optimalen Formungs- und Abdichtungscharakteristiken entsteht, wenn das Teil mit einem Druck zwischen 30 und 50 mm Hg aufgeblasen wird. '
7. Manschette nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufblasvorrichtung (12) zum Auffüllen bzw. Aufblasen des Teils (10) eine Röhre (12) mit einer Anzeigevorrichtung (Ballon 13) besitzt, die anzeigt, wenn das Teil aufgeblasen ist.
Der Patentanwalt;
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DE19722212965 1971-03-19 1972-03-17 Aufblasbare Manschette Pending DE2212965A1 (de)

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