DE2304957A1 - Produktabgabebehaelter - Google Patents

Produktabgabebehaelter

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DE2304957A1
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Continental Can Co Inc
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    • B65D83/62Contents and propellant separated by membrane, bag, or the like

Description

Γ PATENTANWÄLTE Π
DR.-ING. R. DÖRING DIPL.-PHYS. DR. J. FRICKE
BRAUNSCHWEIG MÜNCHEN
Continental Can Company,Inc. 230A 957 Hew York 17 3 N.Y. /USA, 633 Third Avenue.
"Produktabgabebehälter"
Die Erfindung betrifft einen Produktabgabebehälter mit einer das Produkt aufnehmenden Kammer und einer ein Treibmittel aufnehmenden Kammer, welche durch einen zusammenfaltbaren Beutel getrennt sind, der im Inneren des Behälters angeordnet und an dessen eine Abgabeeinrichtung aufnehmenden Oberseite abdichtend befestigt ist.
Derartige Produktabgabebehälter sind bekannt. In den meisten Fällen ist die gemeinsame Wand zwischen den beiden Kammern durch einen zusammenfaltbaren Beutel bestimmt, der in dem Behälter- angeordnet und mit dem oberen Deckel fest verbunden ist. Der obere Deckel umfaßt als Abgäbeeinrichtung in der Regel ein mittels Hand betätigbares Ventil zum Abgeben des Produktes, das innerhalb des Beutels aufgenommen ist, wobei die Abgabe unter dem Einfluß eines unter Druck stehenden Treibmittels erfolgt, das in der Treibmittelkammer zwischen dem Beutel und dem Behälterrumpf angeordnet ist.
Bei einer bekannten Form eines zusammenfaltbaren Beutels weist dieser im axialen Abstand angeordnete faltbare Bänder
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auf, um eine balgartige Wand zu bilden. Hierdurch wird der Beutel versteift und dafür gesorgt, daß er seine Form gegenüber den Kraftοι beibehält, welche in radialer und axialer Richtung ausgeübt werden, so daß der Beutel gleichförmig sowohl in radialer als auch in axialer Richtung zusammenfaltet, ohne daß der FaItVorgang beeinträchtigt oder gestört wird. Das Ausbilden von zu starken Faltungen oder von geschlossenen Faltungen könnte sonst zu einem Absperren der Abgäbeeinrichtung oder zum Einschließen von Produkten in Beutelfalten führen, so daß dieser Produktteil nicht mehr abgegeben werden kann.
Die zusammenfaltbaren Beutel sind aus einem Plastikmaterial, z.B. Polyäthylen oder dgl., hergestellt und durch Formen, z.B. Blasformen, in die gewünschte Form gebracht. Wenn nicht spezielle Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden-, v/eisen diese Beutel das Problem einer Gasdurchdringung aus dem Treibmittelraum in das Innere des Beutels auf, was zu einer unerwünschten Mischung des Beutelinhaltes oder Produktes mit dem Treibmittel führen kann. Aus diesem Grunde ist die Auswahl der Materialien für den Beutel außerordentlich eingeschränkt, und zwar auf solche Kunststoffmassen, welche speziellen Formeln genügen, die den Vorgang der Gasdurchwanderung verringern. Diese speziellen Formeln oder Massen verteuern wesentlich die Kosten des Beutels, ohne daß sie immer die notwendige vollständige Ausschließung der Gasdurchwanderung gewährleisten.
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Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, diese Schwierigkeiten zu beseitigen und einen Produktabgabebehälter der eingangs näher bezeichneten Art so weiterzubilden, daß ohne nennenswerte Verteuerung eine zuverlässige Gewähr für einen Schutz gegen Gaseintritt in die Produktenkammer gewährleistet wird.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der zusammenfaltbare Beutel aus zwei Teilen besteht, nämlich einem das Produkt aufnehmenden mit im axialen Abstand angeordneten Falten versehenen Beutelteil und einem diesen umgebenden schlauchartigen Hüllteil aus einem gasundurchlässigen Material.. Der Beutelteil kann allein unter Berücksichtigung des ordnungsgemäßen Zusammenfalten während der Abgabe hergestellt und in seinem Material kostengünstig gewählt werden. Da der Hülltei^'nicht mit dem Produkt in Berührung kommt, braucht weder darauf Rücksicht genommen zu werden, ob das dafür verwendete Material mit dem Produkt verträglich ist noch brauchen Maßnahmen getroffen zu werden, äie ein ordnungsgemäßes gesteuertes Zusammenfalten des Hüllteils während der Abgabe gewährleisten. Die alleinige Aufgabe des Hüllteils ist es, die Treibmittelkammer gegenüber der Produktenkammer gasundurchlässig abzuschirmen. Der Beutel, der aus den beiden Teilen besteht, kann als Einheit am offenen Ende des Behälters abdichtend eingeklemmt sein, und zwar zwischen den Rollrand des oberen offenen Endes des Behälterkörpers
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und dem domförmigen Deckel, der für gewöhnlich das Abgabeventil enthält. Der Hüllteil kann gesondert in der gleichen Weise eingeklemmt oder vorteilhafterweise an dem Beutelteil angeschweißt sein. Der Hüllteil ist zweckmäßigerweise aus einem Schichtenmaterial hergestellt, welches wenigstens eine gasundurchlässige Schicht, insbesondere eine Metallfolie, aufweist.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand schematischer Zeichnungen an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 in einem senkrechten axialen Schnitt den Produktabgabebehälter nach der Erfindung.
Pig. 2in der gleichen Darstellung den Behälter bei teilweise zusammengefaltetem Beutel und
Fig. 3 den.in Fig. 1 umrandeten Randbereich im größeren Maßstabe.
Der Produktabgabebehälter 10 nach den Figuren ist in üblicher Weise ausgebildet. In diesem ist ein zusammenfaltbarer Beutel 11 gemäß der Erfindung angeordnet. Der Behälter 10 umfaßt allgemein einen Behälterrumpf 12, innerhalb dessen ein das Produkt aufnehmender, zusammenfaltbarer Beutel 11 und eine das Treibmittel aufnehmende Kammer 13 vorgesehen sind, die zwischen der Außenseite des Beutels 11 und der Innenwand des Behälterrumpfes 12 begrenzt wird.
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Der Behälterrumpf 12 weist Deckel 14 und 16 auf. Der obere Deckel 14 umfaßt einen domartigen Teil 17 mit einer axialen öffnung 18 j die durch einen Rollrand 19 begrenzt wird. Das Produkt wird durch die öffnung 20 in die Produktkammer bzw. den Beutel 11 eingefüllt. Nachdem der Beutel 11.gefüllt worden ist, wird ein Deckel 21, der ein Abgabeventil 22 von bekannter Konstruktion trägt, an dem Rollrand durch Palzvorgang befestigt. Der Bodenteil 12 ist mit einer öffnung 23 versehen, in der ein Füllventil 24 für das Treibmittel angeordnet ist. Durch dieses Bodenventil wird das Treibmittel in die TreibmitteLkammer 13 in der allgemein bekannten Weise eingeleitet.
Der Beutel 11 umfaßt einen zusammenfaltbaren und das Produkt aufnehmenden Beutelteil 26 und einen äußeren Hüll- oder Schutzteil 27. Der zusammenfaltbar Beutelteil 26 besteht aus einem Plastikmaterial, z.B. Polyäthylen, und ist vorzugsweise durch Blasformen hergestellt. Der Beutelteil 26 ist ausreichend dick, so daß er seine Konfiguration unter normalem Atmosphärendruck und unter dem Gasdruck des Treibmittels beibehalten kann, wenn der Beutel vollständig mit Produkt gefüllt ist. Der zusammenfaltbare Beutelteil 26 umfaßt eine zylindrische Seitenwand 28, einen Boden 29 3 der in senkrechtem Abstand von einem oberen domförmigen Endbereich 31 angeordnet ist. Der Endbereich 31 ist offen und ist an dem Rollrand befestigt, wie dies nachfolgend noch näher erläutert wird.
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um das Zusammenfalten des Beutelteils 26 in einer Weise zu steuern, welche das Auftreten von unerwünschten Palten oder Eindrückungen an der zylindrischen Wand 28 und der Bodenwand 29 verhindert, sind mehrere in Längsrichtung oder axialer Richtung in Abstand angeordnete Paltungen 32 vorgesehen. Die Paltungen 32 sind in axialer Richtung im Bereich der zylindrischen Wand 28 vorgesehen und bilden eine Vielzahl von ringförmigen Seiten-bändern 33· Die Paltabschnitte 32 umfassen jeweils zwei ringförmige Wandabschnitte J>1\, die in V-förmiger Anordnung vorgesehen und entlang einer geraeinsamen inneren Faltlinie miteinander verbunden sind, welche im Querschnitt die Spitze eines V bildet. Die äußeren Enden der ringförmigen Wandabschnitte 3^ sind jeweils integral entlang von Faltlinien mit den oberen bzw. unteren angrenzenden zylindrischen wandförmigen Abschnitten 33 verbunden. Die die Falten bildenden Wände 3^ sind vorzugsweise nach innen jeweils um einen Winkel von etwa 6O° gegenüber der zylindrischen Wand 33 geneigt. Der Beutelteil 26 kann in der Weise ausgebildet sein, wie dies die US-Patentschrift 3 467 283 zeigt.
Der äußere Hüll- oder Schutzteil 27 ist allgemein schlauchförmig und umfaßt eine Seitenwand 36 und eine Bodenwand 37 sowie ein oberes offenes Ende 38. Der Hüllteil 27 ist so bemessen, daß er den Beutelteil 26 mit Spiel umgibt. Er besteht aus einem nicht durchlässigen Filmmaterial, welches eine Gasbarriere zwischen dem Treibmittel und dem Inneren des Beutelteils 26 bildet. In dem dargestellten Ausführungs-
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beispiel besteht der gasundurchlässige Film aus einem Laminan oder aus gemeinsam extrudierten Schichten, von denen wenigstens eine aus Polyäthylen besteht.Ein undurchlässiges Kunststoffmaterial, z.B. "Saran"-Polyäthylen sowie ein Laminat aus einer Metallfolie und aus Polypropylen und Polyester können als Material für de Schutzhülle verwendet werden. Die Wand des Hüllteils 27 ist möglichst dünn, so daß sie leicht zusammenfällt und nicht das kontrollierte Zusammenfalten des Beutelteils 26 stört.
Der Beutelteil 26 ist in das mit geraden und flexiblen Seitenwänden versehene Schutzteil .27 eingesetzt, wobei das obere Ende des Hüllteils 27 an dem Beutelteil 26 befestigt ist. Dies kann dadurch erfolgen, daß man die lose ineinandergesteckten Teile ■ 26 und 27 gemeinsam durch die Öffnung 18 in dem Domteil 17 führt. Ein mit Wärme aufweitendes Werkzeug wird dann in die Beutelöffnung eingesetzt und in Eingriff mit den oberen Enden des Hüllteils 27 des Beutels 26 gebracht, so daß diese gleichzeitig miteinander und mit der Anrollung 19 abdichtend verschweißt werden. Danach kann der Deckelteil 21 in die Öffnung eingesetzt und über die zuvor durch Hitze verschweißte und abgedichtete Wandfläche des Beutels 26 und des Hüllteils 27 und die Einrollung 19 festgefalzt werden. Alternativ dazu kann der Beutelteil 26 lose in den Hüllteil 27 eingeführt werden, bevor der Hüllteil in den Dosenrumpf 12 eingeführt wird. Der Hüllteil 27 kann dann erhitzt werden, um mit dem Beutelteil 26 in dem domfürmigen Bereich, der normalerweise den eingerollten Bereich überdeckt, verschweißt zu werden. Der Hüllteil 27 und der
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Beutelteil 26 können dann in den Dosenrumpf in üblicher Weise eingesetzt werden, wobei der veschweißte Bereich auf der Einrollung 19 zu liegen kommt. Danach wird der Deckel 17 über der Einrollung festgeklemmt, wobei die Beuteleinheit gleichzeitig damit eingeklemmt wird.
Bei Betätigung des Ventils wirkt die Treibkraft des Treibmittels innerhalb der Treibmittelkammer 13 auf den Beutel 11, so daß der Beutelteil 26 axial nach oben giedrüc'kt -wird» Hierbei falten die Wandabschnitte 34 um die innere .Paltlinie und die äußeren Faltlinien. Da die Wände 34 während der Abgabe des Produktes zusammenfalten, vermindert sich der zwischen diesen Wänden eingeschlossene Winkel allmählich, bis die Wände in horizontaler Lage aufeinandertreffen. Die Wände 34 bilden damit Verstärkungsbänder, welche den radialen Kräften, die auf die Seitenwand 29 wirken, widerstehen, um ein radiales Zusammenfallen des Beutels 33 nach innen zu verhindern. Gleichzeitig üben die Wände 34 eine axiale Kraft aus, die dazu neigt, den Boden .24 im wesentlichen senkrecht gegenüber den Seitenwänden des Behälterrumpfes 12 zu halten, so daß der Beutelteil 26 gleichförmig entlang seiner axialenLänge zusammenfaltet, ohne daß er gegenüber der Längsachse zu kippen neigt. Auf diese Weise wird durch das Zusammenfalten des Beutelteils 26 die Abgabe des Produktes genau reguliert und kontrolliert, ebenso wie der Faltvorgang selber hierdurch gesteuert wird. Zu gleicher Zeit wird der Hüllteil 27, der flexibel ist, ohne Störung gegen die Seite des Beutelteils 26 gedrückt. Der Hüllteil 27 behindert dabei
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aufgrund seiner Flexibilität die Abgabe des Produktes aus dem Beutelteil 26 nicht. ·
Während der weiteren Abgabe des Produktes durch das Ventil 22 beginnen die Seitenbänder 33 dann, wenn die Wandabschnitte 31* vollständig zusammengefaltet sind, unregelmäßig unter der Kraft des Treibmittelsjzusammenzufallen. Wie Pig. 2 zeigt, falten die Seitenbänder dadurch zusammen, daß wesentliche Fläehenbereiche der äußeren Oberflächen dieser Umfangsbänder in Flächenkontakt stehen. In diesem Zusammenhang sollte bemerkt werden, daß die Breite oder Weite der Seitenbänder 33 vorzugsweise so gewählt ist, daß im zusammengefalteten Zustand kein Abschnitt der Seitenbänder außerhalb des Scheitels der zusammengefalteten Wandabschnitte 3^ liegt, so daß sich ein ununterbrochener zentraler Durchgang für die Strömung des Produktes zum Abgabeventil 22 hin ergibt. Weiterhin ist zu bemerken, daß die Dicke der zusammengefalteten Seitenbänder 33 im wesentlichen gleichförmig um den Umfang ist, so daß nur ein Minimum von axialer Verschiebung auftritt, so daß die Basis 29 im wesentlichen parallel zum Boden lU verbleibt, wenn der Beutelteil 26 sich dem Domabschnitt 17 nähert. Der Basisteil 29 kann nach außen ausbeulen, um weiteres Produkt durch das Ventil 22 zu treiben. Während des vollständigen Zusammenfalten des Beutelteis 26 wird der Hüllteil 27 durch die Druckkräfte in nicht störendem Eingriff mit dem Beutelteil 26 gehalten. Der Hüllteil 27 ist von sehr dünner Wand nach Art eines Filmes und liefert eine Sperrschicht, welche eine Gasdurchdringung zuverlässig verhindert und damit eine Mischung des Treibmittels mit Inhalt des Beutelteils 26 ausschließt.
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Claims (5)

  1. Patentansprüche
    ( 1.jProduktabgabebehälter mit einer das Produkt aufnehmenden Kammer und einer ein Treibmittel aufnehmenden Kammer, welche durch einen zusammenfaltbaren Beutel getrennt sind, der im Inneren des Behälters angeordnet und an dessen eine Abgäbeeinrichtung aufnehmenden Oberseite abdichtend befestigt ist, dadurch gekennzeichnet, daß der zusammenfaltbare Beutel aus zwei Teilen besteht, nämlich einem das Produkt aufnehmenden,mit im axialen Abstand angeordneten Palten versehenen Beutelteil und einem diesen umgebenden schlauchartigen Hüllteil aus einem gasundurchlässigen Material.
  2. 2. Produktabgabebehälter nach Anspruch 1, d.a durch gekennzeichnet, daß der Hüllteil mit dem oberen Ende des Beutelteils verbunden ist.
  3. 3. Produktabgabebehälter nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Hüllteil an dem Beutelteil angeschweißt ist.
  4. 4. Produktabgabebehälter nach Anspruch dadurch
    ' gekennzeichnet, daß der Beutelteil aus Plastik und der Hüllteil aus einem laminierten Material mit wenigstens einer Plastikschicht bestellt.
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    - Ii -
  5. 5. Produktabgabebehälter nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Hüllteil wenigstens eine Schicht aus einer Metallfolie aufweist.
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    , 4l .
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