DE2440885C3 - Vorrichtung zum Einhüllen von Gegenständen wechselnder Höhe - Google Patents
Vorrichtung zum Einhüllen von Gegenständen wechselnder HöheInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrilft eine Vorrichtung
zum Einhüllen von Gegenständen wechselnder Höhe mit einer Einrichtung zum Abtasten der Höhe der
Gegenstände, einem Vorrat für das Hüllmaterial, einer horizontalen Zuführstrecke für das Hüllmaterial vom
Vorrat zu einer schachtförmigen Einhüllstation, zwei der Zuführstrecke zugeordneten Schneidrollenpaaren
zum Abtrennen seitlicher Streifen des zugeführten Hüllmaterials, wobei der gegenseitige Abstand der
Schneidrollenpaare abhängig von der jeweils abgetasteten Höhe der Gegenstände einstellbar ist, und zwei in
der Einhüllstation vertikal verschiebbar angeordneten Stempeln, von denen der eine mit der Oberseite und der
andere mit der Unterseite des jeweils in der Einhüllstation befindlichen Gegenstandes zusammenwirkt.
Eine derartige Vorrichtung ist aus der DE-AS 14 433 bekannt. Die bekannte Vorrichtung dient zum
allseitigen Einwickeln von Gegenständen unterschiedlicher Höhe. Das Hüllmaterial wird dabei von einem
kontinuierlichen Band enteprechend der gemessenen Höhe der Gegenstände abgeschnitten. Darüberhinaus
kann in Abhängigkeit von der gemessenen Höhe des Gegenstandes bei der Zuführung des Hüllmaterials zur
Herstellung eines entsprechend langen Zuschnittes je ein seitlicher Randstreifen vom Zuschnitt durch
Schneidrollenpaare abgeschnitten werden. Der gegenseitige Abstand der Schneidrollenpaare ist abhängig
von der jeweils abgetasteten Höhe der Gegenstände einstellbar. Das Besäumen der Hüllmaterialzuschnitte
erfolgt zur Vermeidung unerwünscht langer Faltzipfel.
Aus der US-PS 34 78 478 ist eine Vorrichtung zur Herstellung von Faltschachteln aus Kartonzuschnitten
mit fest vorgegebenen Abmessungen bekannt Die Kartonzuschnitte werden einem Magazin entnommen.
Die bekannte Vorrichtung weist ferner eine Einrichtung zum Abtasten der Höhe der zu verpackenden
Gegenstände auf, wobei die Kartonzuschnitte mittels einer Stanzvorrichtung abhängig von der jeweils
abgetasteten Höhe der zu verpackenden Gegenstände auf Maß zugeschnitten werden. Anschließend werden
die Kartonzuschnitte zu einer an einer Seite noch offenen Schachtel gefaltet Das Gut wird durch die noch
offene Seite der Schachtel eingeschoben.
Das Zuschneiden der Kartonzuschnitte auf Maß erfolgt bei der nach der US-PS 34 78 487 bekannten
Vorrichtung diskontinuierlich, so daß die Durchsatzleistung begrenzt ist.
In der US-PS 30 16 670 ist eine Vorrichtung zur
Herstellung von Bodenteilen für sog. Tray-Packungen bekannt.
Aus der US-PS 33 13 086 ist es bekannt, einen Gegenstand in einer schachtförmigen Einhüllstation zu
verpacken, in der sich zwei vertikal verschiebbar angeordnete Stempel befinden, von denen der eine mit
der Oberseite und der andere mit der Unterseite des jeweils zu verpackenden Gegenstandes zusammenwirkt
Das Hüllmaterial wird jeweils zwischen dem Oberstenipel und dem Packungsgut bzw. Unterstempel
und dem Packungsgut eingeführt. Die Faltung erfolgt dann durch Absenken bzw. Anheben des Packungsgutes
im Einhüllschacht.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Vorrichtung nach der DE-AS 11 14 433
derart abzuwandeln, daß sie zur Herstellung einer Hülle, die aus einem U-förmig gefaltetem Oberteil und-einem
mit diesem verbundenen senkrechte Randteile aufweisenden Bodenteil besteht, geeignet ist.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß zur Herstellung einer derartigen Hülle ein Doppelschieber
vorgesehen ist, der den einzuhüllenden Gegenstand gemeinsam mit dem einem Magazin entnehmbaren
Oberteil der Einhüllstation zuführt und ihn auf den auf dem Unterstempel liegenden Bodenteil schiebt, der
Oberstempel an seiner Unterseite Saugbohrungen zur Fixierung des zugeführten Oberteils aufweist und im
Bereich des Oberstempels Falthebel zum Abfalten der die Schenkel des U-förmigen Oberteils bildenden
Hüllenteile vorgesehen sind.
Die derart abgewandelte Vorrichtung eignet sich hervorragend zur Herstellung einer Hülle, die aus einem
U-förmig gefalteten Oberteil und einem mit diesem verbundenen, senkrechte Randteile aufweisenden Bodenteil
besteht. Man nennt derartige Hüllen auch Tray-Packungen. Es handelt sich bei der erfindungsgemäßen
Vorrichtung um eine besonders einfache Konstruktion, die einen kontinuierlichen Arbeitsablauf
gestattet.
Nachfolgend wird ein Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Vorrichtung anhand der Zeichnungen
näher erläutert. Es zeigt
F i g. 1 die Gesamtvorrichtung in schematischer Seitenansicht,
Fig. 2 eine Stirnansicht eines Teils der Vorrichtung
gemäß Fig. 1 und,
bi Fig. 3 eine Einzelheit der Vorrichtung in einer
Darstellung entsprechend Fig. 2 bei veränderter Relativstellung von Einzelteilen.
Es geht hier um die Herstellung und Füllung eines
besonderen Typs einer Hülle, nämlich einer sogenannten Tray-Packung. Diese besteht, wie besonders aus
Fig.3 ersichtlich, aus einem Bodenteil 10 (Traybord)
und einem U-förmigen Oberteil 11. Der Eodenteil 10 besteht aus einem flachen, ebenen Boden 12 und daran
ringsherum anschließenden Randteilen 13 von geringer Bauhöhe. Der zu verpackende Gegenstand bzw. das
Packungsgut 14, z. B. einzelne Packungen, Dosen oder dergl, finden Aufnahme in dem Bodenteil 10 und
werden an der Oberseite sowie an zwei einander gegenüberliegenden Seiten durch den Oberteil 11
umschlossen. Dieser tritt mit aufrechten Schenkeln bzw. Seitenstegen 15 und 16 in den Bodenteil 10 ein. Wie aus
Fig.3 ersichtlich, enden die Schenkel 15 und 16 aufgrund von Materialelastizität etc. mit einem gewissen
Abstand 17 vom Boden 12 des Bodenteils 10. Die unteren Enden der Schenkel 15 und 16 sind mit den
anliegenden Randteilen 13 verbunden, z. B. durch Klebung.
Es geht nun darum, unterschiedliche Höhenabmessungen
und Zusammendrückbarkeit des Packungsgutes
14 durch entsprechende Dimensionierung der Schenkel
15 und 16 zu berücksichtigen, derart, daß bei weitgehend spielfrei umschlossenem Packungsgut 14 die Schenkel
15 und 16 auch bei unterschiedlichen Höhenabmessungen des Packungsguts 14 stets mit der gleichen
Eintauchtiefe 18 in den Bodenteil 10 eintreten. In den Zeichnungen sind jeweils zwei Beispiele für unterschiedlich
hohes Packungsgut 14 dargestellt bei entsprechend unterschiedlichen Relativstellungen djr
Vorrichtungsteile.
Die Oberteile 11 werden aus ebenen Hüllzuschnitten 11a gebildet, die aus einem Zuschnittmagazin 19
entnommen und einer FaIt- bzw. Einhüllstation 20 zugeführt werden. In dieser Einhüllstation 20 ist der
jeweilige Zuschnitt 11a an der Unterseite eines Oberstempels 21 fixiert. Dieser ist mit einer Mehrzahl
von Saugbohrungen 22 ausgerüstet, die an der Unterseite des Oberstempels 21 münden und die durch
Anschluß an einen Saugkanal und eine Unterdruckquel-Ie den Zuschnitt lla bzw. die Oberteile 11 halten, und
zwar derart, daß die die Schenkel 15 und 16 bildenden Hüllenteile überstehen. Diese werden sodann durch ein
geeignetes Faltwerkzeug, z. B. durch einen zweiarmigen Falthebel 24, um 90 nach unten umgefaltet, derart, daß
die unteren Bereiche der Schenkel 15 und 16 an den oberen Bereichen des ebenfalls der Einhüllstation 20
zugeführten Packungsguts 14 anliegen.
Die Schenkel 15 und 16 werden hier vor dem Umfalten auf die den Höhenabmessungen 25 bzw. 26
des Packungsgutes 14 entsprechenden Längen zugeschnitten. Zu diesem Zweck sind auf dem Transportweg
zwischen dem Zuschnittmagazin 19 und der Einhüllstalion 20 seitlich Trennvorrichtungen 27 und 28 für jeden
Schenkel 15,16 vorgesehen. Die Trennvorrichtungen 27 und 28 sind relativ zu den Zuschnitten lla bzw. relativ
zu der Bewegungsbahn dieser Zuschnitte lla verstellbar.
Bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel besteht jede Trennvorrichtung 27 uric* M üüs zwei Schneidrollen
bzw. Kreismessern 29 und 30, die mit ihren Antriebswellen 31 und 32 in einem gemeinsamen Lagerbock 33
gelagert sind.
Die beiden Kreismesser 29 und 30 sind mit gegenseitiger Teilüberdeckung (s. Fig. 1) angeordnet
und werden durch eine Feder 34 aneinandergedrückt. Das obere Kreismesser 29 ist trapezförmig und das
untere Kreismesser 30 zylindrisch ausgebildet. Mit dem Kreismesser 30 arbeitet eine auf der Überseite des
Zuschnitts lla laufende Gegendruckrolle 35 zusammen. Durch die so ausgebildete Trennvorrichtung 27 bzw. 28
wird ein als Überlänge 36 des Schenkels 15 bzw. 16 abgemessener Hüll-Materialstreifen seitlich von den die
Schenkel 15 und 16 bildenden Hüllenteilen des Zuschnitts lla abgetrennt, so daß die Schenkel 15 und
16 die dem Verpackungsgut 14 entsprechende Höhenabmessung 25 bzw. 26 erhalten.
Bei einer Änderung der Höhenabmessungen 25 bzw. 26 werden die Trennvorrichtungen 27 und 28 relativ
verstellt Bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel wird der gesamte Lagerbock 33 mil den Kreismessern
29 und 30 verstellt, und zwar durch eine Spindel 37. Diese kann, wie hier dargestellt, über ein Handrad 37a
manuell bedient werden. Es ist aber auch möglich, die Verstellungen motorisch durchzuführen. Zu diesem
Zweck werden die jeweils gegebenen Höhenabmessungen 25 und 26 durch eine geeignete Vorrichtung
abgetastet und der Meßwert für den Verstellimpuls herangezogen.
Der in der voranstehenden Weise hinsichtlich der Höhenabmessungen der Schenkel 15,16 zugeschnittene
Oberteil 11 wird durch den Oberstempel 21 in der U-förmig gefalteten Stellung abgesenkt bis zur Auflage
auf dem Packungsgut 14. Die Abwärtsbewegung wird dann fortgesetzt, wobei das auf einem Unterstempel 38
mit einem noch ebenen Zuschnitt 10a zur Herstellung des Bodenteils 10 ruhende Packungsgut 14 mit
abgesenkt wird. Bei dieser Abwärtsbewegung tritt die Packung bzw. tritt der Zuschnitt 10a für den Bodenteil
10 durch eine ortsfeste Mundöffnung 39 hindurch, die durch ringsherum angeordnete, seitliche Faltwände 40
gebildet wird. Durch diese Relativbewegung der Packung gegenüber der Mundöffnung 39 werden die
seitlich überstehenden Teile des Zuschnitts 10a zur Bildung der Randteile 13 unter gleichzeitiger Anlage an
und Verklebung mit den unteren Enden der Schenkel 15, 16 aufgefaltet, so daß durch diesen Vorgang die Packung
fix und fertig hergestellt ist.
Eine weitere Besonderheit besteht darin, daß hier der Zuschnitt lla zur Bildung des Oberteils limit dem einer
Packung zugeordneten Packungsgut 14 gemeinsam durch einen Doppelschieber 41 der Einhüllstation 20
zugeführt wird. Das Packungsgut 14 wird auf den bereitgehaltenen Unterstempel 38 aufgeschoben, auf
dem bereits der zuvor von der Gegenseite her zugeführte Zuschnitt lOafürden Bodenteil 10 aufliegt.
Die fertiggestellte Packung wird unterhalb der Mundöffnung 39 durch einen Ausschieber 42 auf ein
Förderband 43 geschoben.
Die vorliegende Packung zeichnet sich u. a. auch dadurch aus, daß der Oberteil den Packungsinhalt
ausreichend straff umschließt.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen
Claims (1)
- Patentanspruch:Vorrichtung zum Einhüllen von Gegenständen wechselnder Höhe mit einer Einrichtung zum Abtasten der Höhe der Gegenstände, einem Vorrat für das Hüllmaterial, einer horizontalen Zuführstrekke für das Hüllmaterial vom Vorrat zu einer schachtförmigen Einhüllstation, zwei der Zuführstrecke zugeordneten Schneidrollenpaaren zum Abtrennen seitlicher Streifen des zugeführten Hüllmaterials, wobei der gegenseitige Abstand der Schneidrollenpaare abhängig von der jeweils abgetasteten Höhe der Gegenstände einstellbar ist, und zwei in der Einhüllstation vertikal verschiebbar angeordneten Stempeln, von denen der eine mit der Oberseite und der andere mit der Unterseite des jeweils in der Einhüllstation befindlichen Gegenstandes zusammenwirkt, dadurch gekennzeichnet, daß zur Herstellung einer Hülle, die aus einem U-förmig gefalteten Oberteil und einem mit diesem verbundenen, senkrechte Randteile aufweisenden Bodenteil besteht, ein Doppelschieber (41) vorgesehen ist, der den einzuhüllenden Gegenstand (14) gemeinsam mit dem einem Magazin (19) entnehmbaren Oberteil (Haider Einhüllstation (20) zuführt und ihn auf den auf dem Unterstempel (38) liegenden Bodenteil (iOa) schiebt, der Oberstempel (21) an seiner Unterseite Saugbohrungen (22) zur Fixierung des zugeführten Oberteils (Ha) aufweist und im Bereich des Oberstempels (21) Falthebel (24) zum Abfalten der die Schenkel (15, 16) des U-förmigen Oberteils (Wa) bildenden Hüllenteile vorgesehen sind.
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