DE2454386A1 - Sicherheitsverschluss - Google Patents
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- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B65—CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
- B65D—CONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
- B65D50/00—Closures with means for discouraging unauthorised opening or removal thereof, with or without indicating means, e.g. child-proof closures
- B65D50/02—Closures with means for discouraging unauthorised opening or removal thereof, with or without indicating means, e.g. child-proof closures openable or removable by the combination of plural actions
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- B65D50/041—Closures with means for discouraging unauthorised opening or removal thereof, with or without indicating means, e.g. child-proof closures openable or removable by the combination of plural actions requiring the combination of simultaneous actions, e.g. depressing and turning, lifting and turning, maintaining a part and turning another one the closure comprising nested inner and outer caps or an inner cap and an outer coaxial annular member, which can be brought into engagement to enable removal by rotation
Description
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PATENTANWALT!1
dr. ing. H. NEGENDANK (-1973) · dipl.-ing. H. HA1C CS - dipIu-peys. W. SCHMITZ
dipping. E. GRAALFS · dipping. W. WEHNERT patentanwatt:
HAMBURG-MÜNCHEN · Π'ο!-Ph"5· *' ^- Carstens
TBl. 3β ti 28 UND 36 4115
ILLINOIS TOOL WORKS IHC. nim „««,a™ m.™
MÜNCHEN 15 · MOZARTSTR. 23
8501 West Higgins Road tel.össosse
Chicago, Illinois 60631/USA telegb. negedapatent München
Hamburg, 14. November 1974
Sicherheitsverschluß
Die Erfindung betrifft einen Sipherheitsverschluß für einen
Behälter unter dessen Qffnungsrand Gewinde vorgesehen ist.
Der Sicherheitsverschluß ist aus einem geeigneten vorzugsweise elastischen Kunststoff hergestellt und weist eine
Innenkappe mit Innengewinde und eine Außenkappe auf, wobei zwischen den Stirnwänden der Kappen Mitnehmerzähne vorgesehen
sind, die miteinander in Eingriff gebracht werden können, wenn beim Aufschrauben des Verschlusses auf eine Flasche
oder dergleichen zum hermetischen Verschließen derselben durch automatische Verschließmaschinen ein verhältnismäßig
hohes Drehmoment aufgebracht wird, wobei Vorkehrungen zum Schutz gegen Verklemmen der Mitnehmerzähne oder Festsitzen
derselben bei der Aufwellung des Drehmomentes getroffen sind
um ein einwandfreies Funktionieren bei der Betätigung der Außenkappe durch Erwachsene sicherzustellen und einen Eingriff
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derselben mit der Innenkappe zum Drehen derselben als Einheit
im Gegenuhrzeigersinne beim Abschrauben von dem Behälter zu bewirken.
Es sind viele Arten von Sicherheitsverschlüssen bekannt, die ein Entfernen derselben durch Kinder von Flaschen oder dergleichen
Behältern die Medizin oder andere ohne Überwachung schädliche Inhalte enthaltend verhindern oder erschweren.
Es gibt neben verschiedenen anderen Arten solche, die zur Entfernung des Verschlusses Werkzeuge benötigen und solche,
die eine nicht ohne weiteres ersichtliche Handhabung des Verschlusses erforderlich machen, bevor er von dem zugeordneten
Behälter entfernt oder abgeschraubt werden kann. Unter denen, die eine Handhabung des Verschlusses erfordern, gibt es die
Art, die eine auf den Behälter schraubbare Innenkappe und eine sich im Gegenuhrzeigersinne oder in Abschraubrichtung relativ
zur Innenkappe drehende Außenkappe aufweisen, die jedoch durch einen Erwachsenen gehandhabt werden können um einen Eingriff
der beiden Kappen in Öffnungsdrehrichtung des Verschlusses zu bewirken. Dieser Eingriff zwischen den beiden Kappen wird oft
durch eine kleine Axialbewegung der Außenkappe gegenüber der Innenkappe oder durch Zusammendrücken bestimmter Abschnitte
der Außenkappe bewerkstelligt. Bei letzterer Art ist oft keine Vorsorge getroffen, daß bei einem in einer automatischen
Verschließmaschine mit hohem Drehmoment verschlossenen
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Behälter die Sicherheitsöffnungsanordnung ordnungsgemäß arbeitet,
wenn absichtlich ein Zugang zum Inhalt erwünscht ist. ■
Ein Zweck der Erfindung besteht in der Schaffung eines Sicherheitsschraubverschlusses
derjenigen Art, die zwei Kappen aufweist, die ursprünglich mit verhältnismäßig hohem
Drehmoment zur hermetischen Abdichtung mittels automatischer Verschließmaschinen auf einem Behälter anbringbar sind, ohne '
das spätere Funktionieren der Sicherheitsöffnungsanordnung durch Handhabung der Außenkappe zur Bewirkung der Öffnungsdrehung des Verschlusses zu beeinflussen.
Ein weiterer Zweck der Erfindung besteht in der Schaffung
eines SieherheitsschraubverSchlusses obiger Art, bei dem
zwischen den oberen Stirnwänden der beiden Kappen aneinander
angreifende Mitnehmerzähne vorgesehen sind, mittels denen die Kappen gemeinsam durch die Verschließmaschinen in Schließriehtung
gedreht werden, die jedoch entlang ihren nacheilenden
Flächen abfallen, um an den benachbarten Flächen der Innen-
ünd -Außenkappe im wesentlichen nur eine Linienberührung zu
bilden, so daß der Reibungseingriff der Flächen der unter Lagerungsbedingungen
oder starker Axialbelastung und Handhabungsbedingungen dazu neigen könnten fest zu werden, auf ein Minimum
reduziert wird.
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Ein weiterer Zweck der Erfindung besteht in der Schaffung eines Sicherheitsschraubverschlusses obiger Art,bei dem
die Umfangswände der Kappen mit Einrichtungen versehen sind,
die bei einem auf die Umfangswand der Außenkappe ausgeübten Druck bei der Öffnungsdrehung des Verschlusses ineinandergreifen
und bei dem eine zulässige begrenzte Axialbewegung der Außenkappe gegenüber der Innenkappe stattfindet, wenn die Aussenkappe
relativ zur Innenkappe in Öffnungsrichtung gedreht wird, wobei die Mitnehmerzähne über-einander hinweggleiten.
Obige und andere Zwecke der Erfindung sind teilweise offensichtlich
und werden im übrigen in der nachfolgenden eingehenden Beschreibung in Verbindung mit den Zeichnungen näher
beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht teilweise im Schnitt
eines Ausführungsbeispiels des Sicherheitsverschlusses in abgedichteter Stellung auf einer Flasche;
Fig. 2 eine Draufsicht der Innenkappe;
Fig. 3 eine Seitenansicht teilweise im Schnitt nach Linie 3-3 der Fig. 2 der Innenkappe;
Fig. 4 eine Draufsicht teilweise im Schnitt der Außenkappe;
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Fig. 5 einen Teilschnitt in welchem die axial angehobene
Stellung der Außenkappe gezeigt ist, in der die Mitnehmerzähne beim Drehen der Außenkappe in Öffnungsrichtung gegenüber der Innenkappe übereinander hinweggleiten;
Fig. 6 eine Draufsicht einer abgeänderten Ausführungsform
der Außenkappe;
Fig. 7 eine perspektivische Ansicht teilweise im Schnitt,
wobei die Außenkappe der Fig. 6 des Schraubverschlusses in abgedichteter Stellung auf einer Flasche gezeigt
ist; und
Fig. 8 einen Teilschnitt ähnlich der Fig. 5 bei dem die
axial angehobene Stellung der Außenkappe gezeigt ist.
Es wird zunächst auf die Zeichnungen,insbesondere die Fig. 1
bis 4 Bezug genommen, in denen der Verschluß auf einer Flasche 10 (Fig. 1) angebracht ist, dessen Halsabschnitt 12 Außengewinde
14 aufweist. Der Sicherheitsverschluß weist eine Innenkappe 16 auf, in der eine aus einem geeigneten Material, wie
z. B. Metall oder Kunststoff hergestellte Außenkappe 18 angeordnet ist. Bei einer bevorzugten Ausführungsform wurde ein
Kunststoff, wie z. B. Polypropylen für die Innenkappe und ein
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nachgiebiges Material wie z. B. Polyäthylen für die Außenkappe verwendet. Die Innenkappe weist eine obere Stirnwand
20 auf deren Innenfläche zum Einkleben einer. Dichtungsscheibe
22 ausgenommen ist, um die Flasche durch Eingriff mit dem Rand des Flaschenhalses 12 hermetisch abzudichten. Die Innenkappe
hat eine abwärts gerichtete Umfangswand 24, die mit einer äußeren Schulter 26 endet, die in Umfangsrichtung nicht durchlaufend
sein muß. Die Innenfläche der Umfangswand ist mit Gewindegängen 28 versehen, die mit dem Gewinde 14 am Flaschenhals
zusammenwirken- Die Außenfläche der Umfangswand 24 ist mit in Umfangsrichtung auf Abstand angeordneten sich vertikal
erstreckenden Rippen 25 versehen, die als Zähne zum Eingriff mit zusammenwirkenden Einrichtungen der Außenkappe dienen, wie
dies noch beschrieben werden soll. Der Umfang der äußeren Fläche
der Stirnwand 20 weist eine hochstehende Rippe 30 auf, die als Hauptabstützung für die Außenkappe dient. Es sind ferner
nach oben vorstehende mit Abstand angeordnete Mitnehmerzähne
32 vorgesehen, die als Antriebsanschläge zum Festschrauben der
Innenkappe in Schließrichtung dienen, wie dies noch beschrieben werden soll. Die Anzahl und der Umfangsabstand der Mitnehmerzähne
kann unterschiedlich sein, wobei jeder Mitnehmerzahn eine im wesentlichen vertikale Anschlagfläche 32a und eine abwärts
gekrümmte oder sonstwie abfallende führende Fläche 32b versehen ist, wie dies aus Fig. 3 ersichtlich ist.
Die Außenkappe 18 hat eine obere Stirnwand 34 und eine sich ab-
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wärts erstreckende Umfängswand 36 mit einem unteren Wandabschnitt
38, geringerer Dicke und größerer Nachgiebigkeit, der mit einer einwärts vorstehenden Schulter 40 endet, die in Umfangsrichtung
nicht durchlaufend zu sein braucht, und die normalerweise die Schulter 26 der Umfängswand der Innenkappe untergreift
.Die Innenfläche der Stirnwand 34 der Außenkappe 18 ist mit nach unten hervorstehenden mit Abstand angeordneten
Mitnehmerzähnen 42 versehen, die mit den Mitnehmerzähnen 32 der Innenkappe 16 zusammenwirken, wobei jeder Mitnehmerzahn
42 in gleicher Weise wie die Mitnehmerzähne 32 jedoch in entgegengesetzter
Richtung ausgebildet ist, d. h. mit einer vertikalen Anschlagfläche 42a und einer abfallenden nacheilenden
Fläche 42b. Abschnitte im Umfang der Stirnwand 34 der Außenkappe sind durch Reduzierung des Querschnitts geschwächt, so
daß sie sich aufwärts durchbiegen kann oder durch fortgeschnittene schmale bogenförmige Abschnitte die Schlitze 44
(Fig. 4) bilden, wobei in gleicher Weise angeordnete Abschnitte der Umfängswand 36 eine verminderte Dicke wie bei 46 gezeigt,
aufweisen. Dieser Wandabschnitt 46 mit verminderter Dicke ist auf der Innenseite mit sich vertikal erstreckenden Zähnen 48
versehen, die mit den Zähnen 25 der Innenkappe,wie dies noch
beschrieben werden soll, zusammenwirken. Der Wandabschnitt 46 mit verminderter Dicke ist auf der Außenseite mit sich vertikal
erstreckenden Fingergriffrippen 50 versehen.
Bei der in den Fig. 6, 7 und 8 gezeigten Ausführungsform des
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Erfindungsgegenstandes ist die Innenkappe gleich der, die in den Fig. 1 und 5 gezeigt ist und braucht daher nicht näher
beschrieben zu werden. Die Außenkappe 18a weist in gleicher Weise wie die Außenkappe 18 eine obere Stirnwand 34a mit
Mitnehmerzähnen 42 eione sich abwärts erstreckende Umfangswand
36a und einen geschwächten Wandabschnitt 38a der mit einer einwärtsgerichteten Schulter 40a endet. Die Umfangswand 36a
unterscheidet sich darin, daß die ausgeschnittenen Schlitze in Fortfall kommen,und daß die innere Wandfläche mit einer in
ümfangsrichtung durchlaufenden Reihe von mit Abstand angeordneten vertikalen Zähnen 54 versehen ist, die mit den Zähnen
25 der Innenkappe zusammenwirken, wobei die Umfangswand an allen beliebigen diametral gegenüberliegenden Flächenzonen
zusammengedrückt werden kann. Die Außenfläche der Umfangswand 36a kann gerändelt oder mit vertikalen Fingergriffrippen
56 versehen sein, um die Handhabung zu erleichtern.
Bei beiden Ausführungsformen wird der Verschluß durch Zusammenschnappen
der Innenkappe und der Außenkappe zusammengefügt, wobei die einwärts gerichtete Schulter 40 der Außenkappe
18 und die einwärts gerichtete Schulter 40a der Außenkappe 18 sich aufweitet und dann unter den Schultern 26 bzw.
26a der Innenkappen zurückschnappen. Hierbei nehmen die Zähne 25 der Innenkappe 16 eine Stellung innerhalb der Zähne 48
der Außenkappe 18 ein und gestatten eine Relativverdrehung der Außenkappe im Gegenuhrzeigersinne (Fig. 1). In gleicher
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Weise weisen die Zähne 25 der Innenkappe einen einwärts gerichteten
Abstand zu den Zähnen 54 der Außenkappe 18a auf (Fig. 7). Wenn sich bei beiden Ausführungsformen die Mitnehmerzähne
42 nicht vertikal überlappen, ruht die Außenkappe im
wesentlichen mit Linienberührung auf den Rippen 30 der Innenkappe, obwohl bei Flaschen, die in einem Bord aufeinandergesetzt
oder in Warenhäusern gelagert sind, eine geringe Linienberührung zwischen den unteren Kanten der vertikalen Anschlagflächen
42a der Mitnehmerzähne 42 und der Stirnwand der Innenkappe
auftreten kann, wobei auch die oberen Kanten der vertikalen Anschlagflächen 32a der Mitnehmerzähne 32 an der unteren
Fläche der Außenkappe anliegen kann. Diese Linienberührungen entstehen durch die abfallenden Flächen 32b und 42b der Mitnehmerzähne
32 bzw. 42. Bei diesen Linienberührungen entsteht bei Lagerungs- oder anderen Bedingungen nur eine geringe Neigung
zur Bildung eines Reibungsschlusses, wobei im wesentlichen eine Berührung aller ebenen Flächen ausgeschlossen ist.
Es wird auf Fig. 1 Bezug genommen. Ein Versuch, den Behälter durch Drehen der Außenkappe 18 im Gegenuhrzeigersinne zu öffnen
bewirkt, daß sich dieser Kappenteil relativ zur Innenkappe dreht, da die Zähne 48 außer Eingriff mit den Zähnen 25 stehen.
Diese Drehung der Außenkappe bewirkt, daß sich die abfallenden Abschnitte 32b und 42b übereinander hinweggleiten.
Hierbei bewegt sich die Außenkappe zwischen den in Fig. 1 und
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5 gezeigten Stellungen hin und her. So wird der vertikale
freie Abstand zwischen den Schultern 26 und 40 der Innenbzw. Außenkappe gewählt, um das vertikale Überlappen der
Zähne 32 und 42 wie in Fig. 5 gezeigt, zu gestatten, wobei
die Schulter 40 wie dargestellt nach außen aufgeweitet wird, wenn die Mitnehmerzähne übereinander hinweggleiten. Die Federungseigenschaft
des Wandabschnitts 38 bewirkt, daß die Schulter 40 wieder unter die Schulter 26 zurückschnappt, wie
dies in Fig. 1 gezeigt ist. Diese zulässige Drehung der Aussenkappe
soll Kinder entmutigen, um weitere Anstrerpngen den Behälter zu öffnen, aufzugeben. Ein Erwachsener weiß jedoch ,
daß bei einem radialen Exnwartsquetschdruck der auf die Griffrippen
50 ausgeübt wird, die Zähne 48 einwärts in Eingriff mit den Zähnen 25 gedrückt werden, so daß eine Öffnungsdrehung
im Gegenuhrzeigersinne der Innenkappe zusammen mit der Außenkappe erfolgen kann, um den Behälter zu öffnen. Das Wiederverschließen
des Behälters wird durch Drehung der Außenkappe im Uhrzeigersinne bewerkstelligt, wobei die vertikalen
Flächen 32a und 42a der Mitnehmerzähne 32 bzw. 42 in Antriebseingriff kommen, um den Verschluß auf den Behälter zu schrauben
und die Dichtungsscheibe 22 gegen den Öffnungsrand des Behälters zu klemmen. Anstelle der ausgeschnittenen Abschnitte
44 der Außenkappe kann die Stirnwand derselben aus einem ausreichend flexiblen Material hergestellt sein, um sich durchzuwölben
und einen Eingriff zwischen den Zähnen 25 und 48 für
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die Öffnungsbewegung des Verschlusses zu gestatten. Die
Handhabung der Ausführungsform des in den Fig. 6, 7 und 8 gezeigten Verschlusses ist im wesentlichen gleich der zuvor
beschriebenen mit Ausnahme, daß die Umfangswand 36a der Außenkappe in allen diametralen Zonen ergriffen werden kann,
um einen Eingriff zwischen den Zähnen 54 der Außenkappe und
den Zähnen 25 der Innenkappe zu bewirken. Bei beiden Ausführungsformen
kann die Stirnwand der Außenkappe derart flexibel hergestellt sein, so daß sie zu der zulässigen vertikalen
Auf- und Abbewegung der Außenkappe gegenüber der Innenkappe beiträgt, wobei die Dicke des Umfangswandäbschnitts 46 der
Außenkappe verändert werden kann,, um einen größeren oder geringeren
Einwärtsdruck beim Eingriff zwischen den Zähnen 48 und 25 zu erzielen. Die Flexibilität der umfangswand 36a der
Außenkappe 18a kann für den gleichen Zweck verändert werden.
Nach der ursprünglichen Füllung werden die Behälter in automatischen
Verschließmaschinen verschlossen und abgedichtet, die ein verhältnismäßig hohes Drehmoment auf die Außenkappe
ausüben, so daß die vertikalen Anschlagflächen 42a der Mitnehmerzähne 42 der Außenkappe an den vertikalen Flächen 32a
der Mitnehmerzähne 32 der Innenkappe anschlagen und die Kappen drehen, um den Verschluß auf den Behälter zu schrauben,
wobei die Dichtungsscheibe 22 fest gegen den Öffnungsrand des Behälters gedrückt wird, um denselben hermetisch abzu-
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dichten. Die Mitnehmerzähne 32 und 42 sind so ausgebildet,
daß sie jeglicher Neigung bei der Anwendung des hohen Drehmomentes
abzuscheren Widerstand entgegensetzen. So verhindern die im wesentlichen vertikalen Anschlagflächen 32a und
42a jegliche Neigung des gegenseitigen Passierens, während die Verschließmaschine den Behälter verschließt, wobei die
abfallenden Flächen 32b und 42b dazu dienen, die Anschlagflächen abzustützen und der Neigung des Abscherens zu widerstehen.
Gleichzeitig gestatten die abfallenden Flächen die zulässige Drehung im Gegenuhrzeigersinne der Außenkappe, wie
dies zuvor beschrieben ist. Gleichgültig wie hoch die äußere Belastung während des automatischen Verschließens oder unter
Warenhausbedingungen ist, arbeitet der Verschluß bei der Anbringung auf einem Behälter oder bei der Entfernung desselben
ordnungsgemäß. Je höher die aufgewendete Kraft beim Verschließen des Behälters ist, je größer ist auch die Neigung
zum Abscheren der Mitnehmerzähne. Da jedoch der Verschluß
einen festeren Sitz auf dem Behälter einnimmt, neigt die Stirnwand der Innenkappe dazu, sich aufwärts zu verformen,
wobei jedoch der Kopf der Verschließmaschine dazu neigt, die Stirnwand der Außenkappe niederzuhalten, so daß die Stirnwände
zusammengehalten und die Anschlagflächen der Mitnehmerzähne in Stellung gehalten werden, wobei eine geringe oder
keine Neigung besteht, daß die Mitnehmerzähne aus ihren An-
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triebsstellungen herausspringen oder übereinander hinwegspringen.
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Claims (9)
1. J Sicherheitsverschluß für einen Behälter, unter dessen
Öffnungsrand Gewinde vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß eine Innenkappe (16) vorgesehen ist, die
eine dichtend am Behälteröffnungsrand angreifende obere Stirnwand (20) und eine sich abwärts erstreckende mit
vertikalen äußeren Zähnen (25) und Innengewinde (28) versehene Umfangswand (24) aufweist, die mit dem Behältergewinde
(14) zusammenwirkt, um den Behälter.(10) beim Drehen in einer Richtung dicht zu Verschließen, und beim
Drehen in entgegengesetzter Richtung zu öffnen, daß eine Außenkappe (18) mit einer die obere Stirnwand (20) der
Innenkappe (16) überlagernden oberen Stirnwand (34) und einer sich abwärts erstreckenden, die Umfangswand (24) der
Inenkappe (16) umgebenden Umfangswand (36) vorgesehen ist, die innere Zähne (48) aufweist, die normalerweise einen
radialen Abstand zu den Zähnen (25) der Umfangswand (24) der Innenkappe (16) aufweisen, um eine Drehung der Außenkappe
(18) gegenüber der Innenkappe (16) in Öffnungsrichtung zu gestatten, daß eine Vorrichtung (26, 40) vorgesehen
ist, mit der die Außenkappe (18) auf der Innenkappe (16) verriegelbar ist, die jedoch eine relative Vertikalbewegung
zwischen den Stirnwänden (20, 34) der inneren und äußeren Kappe zuläßt, daß an den ein-ander zugekehrten
Flächen der Stirnwände (20, 34) der Innen- und Außenkappe
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(16 bzw. 18) deren Hauptabschnitte Abstand zueinander aufweisen, mit Umfangsabstand angeordnete Mitnehmerzähne
(32, 42) vorgesehen sind, die anfänglich in Triebeingriff bringbare Anschlagflächen (32a, 42a) haben, um die Kappen
anfänglich in automatischen"Verschließmaschinen und später nach dem anfänglichen Öffnen des Behälter von Hand gemeinsam
in Schließrichtüng zu drehen, wobei jeder Mitneh- * merzahn von der freien Kante der Anschlagfläche (32a, 42a)
eine abfallende Fläche (32b, 42b) aufweist, die eine Kantenanlagefläche
minimalen Ausmaßes mit der benachbarten Fläche einer Kappenstirnwand bildet, daß die Umfangswand
(36) der Außenkappe (18) an wenigstens im wesentlichen diametralen Zonen ausreichend flexibel ist, um bei darauf
ausgeübtem Fingerdruck die Zähne(48) der Außenkappe (18)
in Eingriff mit den Zähnen (25) der Innenkappe (16) zu
bringen, so daß beide Kappen gemeinsam in Öffnungsrichtung
drehbar sind, die äußere Kappe (18) jedoch bei fehlenden ausreichenden Fingerdruck unabhängig von der Innenkappe
(16) drehbar ist, wobei die abfallenden Flächen (32b und 42b) der Mitnehmerzähne (32 und 42) übereinander hinweggleiten
und die zulässige relative Vertikalverschiebung
der Kappenstirnwände (20, 34) bewirken.
2. Sicherheitsverschluß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß gegenüberliegende bogenförmige Umfangsausnehmungen (44)
in der oberen Stirnwand (34) der Außenkappe (18) vorgesehen
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sind, um die Flexibilität der darunterliegenden Abschnitte (46) der Umfangswand (36) in denen die Zähne
(48) angeordnet sind, für den Fingerdruck zu erhöhen.
3. Sicherheitsverschluß nach Anspruch 1,dadurch gekennzeichnet,
daß gegenüberliegende Umfangsabschnitte (46) der
Umfangswand (36) der Außenkappe (18) die einwärts vorspringenden Zähne (48) tragen und eine verminderte Dicke
aufweisen, um sie bei Anwendung von Fingerdruck flexibel zu machen.
4. Sicherheitsverschluß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Verriegelungsvorrichtung (26^ 40) zwischen
der Innen- und Außenkappe (16 bzw. 18) aus miteinander zusammenwirkenden Schultern (26, 40) besteht, die an den
freien Kanten der Kappenumfangswände (24 bzw. 36) angeordnet sind, und einen axialen Abstand zueinander aufweisen,
um die Vertikalbewegung der Außenkappe (18) und der oberen Stirnwand (34) während des tjbereinandergleitens der Mitnehmerzähne
(32, 42) zu unterstützen, wenn die Außenkappe in Öffnungsrichtung unabhängig von der Innenkappe gedreht wird.
5. Sicherheitsverschluß nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Schulter (40) der Außenkappe (18) nach innen
vorsteht und Federn in Stellung unter der Schulter (26) der Innenkappe (16) gehalten ist.
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6. Sicherheitsverschluß nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
daß die Umfangswand (36) der Außenkappe (18)
angrenzend zur Schulter (40) eine verminderte Dicke hat, die den Verriegelungseingriff aufrechterhält, jedoch eine
flexible Aufweitung an der benachbarten Schulter (26) beim Übereinandergleiten der Mitnehmer zähne (32, 42)' gestattet.
7. Sicherheitsverschluß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Zähne (25, 54) an den Umfangswänden (24, 36a) der Innen- und Außenkappe (16 bzw. 18a) im wesentlichen
um den ganzen Umfang derselben herum angeordnet sind,und daß die Außenkappe (18a) eine im wesentlichen
gleichmäßige Flexibilität aufweist und der Fingerdruck an jeder diametralen Zone ausgeübt werden kann.
8. Sicherheitsverschluß nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
daß die miteinander zusammenwirkenden Schultern (26, 40)an den freien Kanten der Umfangswände (24J 36a)
in der verriegelten Stellung einen axialen Abstand zueinander aufweisen, so daß sich die Außenkappe (18a) vertikal
bewegen kann, wenn die Mitnehmerzähne (32, 42) bei einer von der Innenkappe (16) unabhängigen Drehung der Außenkappe
(18a) in Öffnungsrichtung übereinanderhinweggleiten.
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9. Sicherheitsversehluß nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
daß die Umfangswand (36a) der Außenkappe (18a)
angrenzend zur Schulter (4Oa) eine verminderte Dicke hat, so daß die Schulter während der Aufwärtsbewegung der Aussenkappe (18a) beim Übereinanderhinweggleiten der Mitnehmerzähne (32, 42) nach außen gedruckt werden, und bei der Abwärtsbewegung der Außenkappe federnd in die Normalstellung zurückkehren kann.
angrenzend zur Schulter (4Oa) eine verminderte Dicke hat, so daß die Schulter während der Aufwärtsbewegung der Aussenkappe (18a) beim Übereinanderhinweggleiten der Mitnehmerzähne (32, 42) nach außen gedruckt werden, und bei der Abwärtsbewegung der Außenkappe federnd in die Normalstellung zurückkehren kann.
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