DE2513241C3 - Vorrichtung zum Einführen eines intrauterinen Einlagekörpers - Google Patents
Vorrichtung zum Einführen eines intrauterinen EinlagekörpersInfo
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- A61F6/00—Contraceptive devices; Pessaries; Applicators therefor
- A61F6/06—Contraceptive devices; Pessaries; Applicators therefor for use by females
- A61F6/14—Contraceptive devices; Pessaries; Applicators therefor for use by females intra-uterine type
- A61F6/18—Inserters or removers ; Apparatus for loading an intra-uterine device into an insertion tube
Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Einführen
eines intrauterinen Einlagekörpers mit einem Schaft und wenigstens einem von diesem abstehenden flexiblen
Arm, mit einem langen, hohlen Einführrohr und einer Kappe, die den Arm zum Einführen nach unten klappt.
Viele intrauterine Einlagekörper sind so ausgebildet,
daß sie aus einem zusammengelegten oder zusammengedrückten Formzustand, in dem sie unter Benutzung
einer Einführungsvorrichtung durch den Gebärmutterhals hindurch in die Gebärmutterhöhlung eingeführt
werden, in einen gedehnten oder entlasteten Formzustand übergehen können, in dem sie in der Gebärmutterhöhlung
eine vorbestimmte Stellung und/oder einen vorbestimmten Raum einnehmen. Diese Einlagekörper
sind aus flexibelen Materialien zusammengesetzt oder
& hergestellt, damit sie zum Einführen zusammengelegt
oder zusammengedrückt werden können. Gewöhnlich werden sie in ihrem zusammengelegtem oder zusammengedrickten
Zustand in ein Rohr oder eine Kanüle eingesteckt, das Rohr oder die Kanüle wird dann durch
i<> die Vagina und den Gebärmutterhals hindurch in die
Gebärmutterhöhlung eingeführt, und durch Vorschieben einer Aussloßstange im Rohr wird der Einlagekörper
aus dem Rohr ausgestoßen.
Es ist eine Einführvorrichtung dieser Art für den sogenannten »Tantum 7VEinlagekörper, der aus einem
Schaft und einem flexiblen Querstück besteht, bekannt (US-PS 35 33 406), die aus einem Rohr und einem
Ausstoßkolben besteht. Der Einlagekörper wird mit nach hinten geklapptem Querstück in das Ende des
to Rohres eingesteckt, das zur Aufnahme der umgeklappten
Querstückarme entsprechende Innennuten aufweist. Das so mit dem »7VEinlagekörpei geladene Rohr wird
dann in herkömmlicher Weise durch die Vagina und den Gebärmutterhals hindurch in die Gebärmutterhöhluiig
eingeführt und der »7VEinlagekörper wird dann mit einer Stange aus dem Rohr ausgestoßen. Diese
bekannte Einführvorrichtung hat verschiedene Nachteile. Wenn der »7VEinlagekörper nicht schon zuvor in
das Rohr eingesteckt wurde, muß ihn der Arzt von Hand einstecken. Dabei besteht die Gefahr einer beträchtlichen
bakteriellen Verseuchung des Einlagekörpers und der Einführvorrichtung. Dieser Nachteil kann selbstverständlich
durch steriles Verpacken des bereits zusammengefügten Aggregats, d. h. durch vorheriges Laden
der Einführvorrichtung, vermieden werden. Abhängig jedoch von der Länge der Zeit, während der der
■»Ttf-Einlagekörper in gebrauchsfertigem Zustand aufbewahrt
wird, und der Aufbewahrungstemperatur können die Enden des Querstückes infolge der daraus
resultierenden Beanspruchung hart werden oder eine bleibende Verformung erfahren und ihre Elastizität
verlieren. Dies kann zur Folge haben, daß sich die Enden des Querstückes nach dem Einführen des Einlagekörpers
unvollständig entfalten und dadurch verhindern, daß der Einlagekörper im Innern der Gebärmutter die
angestrebte Lage einnimmt.
Ein weiteres nicht wünschenswertes Merkmal des eben beschriebenen Einführungsverfahrens besteht
darin, daß die vorderen Enden des Einlagekörpers und der Einführvorrichtung während ihres Durchganges
durch die Vagina nicht gegen bakterielle Verseuchung geschützt sind. Auch müssen zum Einführen zwei Hände
benutzt werden: die eine Hand hält das Einführrohr, mit der anderen muß die Ausstoßstange betätigt werden.
Die gleichen Nachteile gelten lür eine andere bekannte Einführvorrichtung, bei welcher der zusammengeklappte
Einlagekörper in eine Gelatine-Kaope
eingesetzt wird und dann z.T. in ein Einführrohr eingesteck wird (US-PS 36 28 530, 35 90 816 und
20 63 202). Der mit der Kappe abgedeckte Teil bleibt dabei außerhalb des Rohrendes. Das Rohr wird so in die
Gebärmutter eingeführt und der Einlagekörper wird dann aus dem Rohrende ausgestoßen. Die Kappe löst
sich im Inneren der Gebärmutter auf und der Einlagekörper kann sich dann entfalten.
Schließlich ist eine Einführvorrichtung für einen derartigen T-Einlagekörper bekannt (DE-OS 22 49 101),
die aus einem Einführrohr mit im vorderen Bereich vorgesehenen Schlitzen und einem im Rohr angeordneten
Ausstoßkolben besteht. Der Γ-Einlagekörper wird bei zurückgezogenem Kolben von vorne in das Rohr
eingesteckt, bis seine Querarme seitlich aus den beiden Rohrschlitzen herausragen. Der Einlagekörper kann so
ohne Vorspannung steril gelagert werden. Zum Gebrauch wird vom Artz der Kolben ein bestimmtes
Stück nach vorne geschoben, hierdurch werden die nach außen durch die Schlitze abstehenden Querarme über
die Ränder der Schlitze nach innen umgebogen, bis der i<> Einlagekörper mit umgebogenen Querarmen volls'ändig
innerhalb des vorderen Rohrendes liegt. Das Einführrohr wird dann wieder in bekannter Weise durch
die Vagina in die Gebärmutterhöhle eingeführi. Dann wird der Kolben vollständig nach vorne ausgeschoben J1)
und so der Einlagekörper in die Gebärmutterhöhlung ausgestoßen. Die Queranne spreizen sich dann von
selbst wieder auseinander. Abgesehen von dem relativ komplizierten \ufbau sind bei dieser bekannten
Vorrichtung zum Einführen wieder beide Hände nötig, die eine Hand muß das Einführrohr halten und mit der
anderen Hand muß der Ausstoßkolben betätigt werden. Da das Rohr die beiden umgeklappten Querarme des
Einlagekörpers aufnehmen muß, besitzt dieses einen relativ großen Durchmesser und beim Einführen des
Rohres muß daher relativ stark gedehnt werden.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung, eine im Aufbau einfache und wirtschaftlich herstellbare Einführvorrichtung
für intrauterine Einlagekörper zu schaffen, die diese Nachteile der bekannten Vorrichtungen vermei- to
det.
Diese Aufgabe wird ausgehend von einer Einführvorrichtung der eingangs erwähnten Art erfindungsgemäß
durch die kennzeichnenden Merkmale des Hauptanspruchs gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der erfin- «
dungsgemäßen Vorrichtung sind in den Unteransprüchen beschrieben.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung ermöglicht einen sehr einfachen billigen Aufbau, da im Rohrinneren
keinerlei Ausstoßkolben od. dgl. nötig sind. Bei der Vorbereitung zur Einführung L>. "cht der Arzt den steril
verpackten Einlagekörper, der im aufgespreizten Zustand in der Einführvorrichtung gelagert ist, am
vorderen Teil der Einführvorrichtung nicht zu berühren und die Gefahr einer bakteriellen Verseuchung ist
deshalb weitgehendst ausgeschaltet. Der Arzt braucht lediglich mit einem sterilen Instrument die Kappe auf
das vordere Rohrende aufzuschieben, so daß die gespreizten Querarme in die Kappe eingefaltet werden.
Beim anschließenden Einschieben der so vorbereiteten Einführvorrichtung kommt schließlich die Kappe am
Muttermund zur Anlage und beim weiteren Einschieben des Rohres wird so automatisch der Einlagekörper aus
der Kappe heraus in den Gebärmutierhals eingeführt Da hierbei nur noch der Schaft des Einlagekörpers im
Einführrohr gehalten ist, während die umgeklappten Arme außerhalb des Rohres liegen, wird der Gebärmutterhals
nur gerade so weit gedehnt wie dies zum Einführen des Einlagekörpers selbst nötig ist, die
Verletzungsgefahr ist daher sehr gering und das hinführen bereitet auch weniger Schmerzen. Es besteht
auch eine geringere Gefahr einer bakteriellen Verschmutzung des Gebärmutterhalses, da bei der Erfindung
die Kappe selbst nicht mit in den Gebärmutterhals eingeschoben wird. Der Arzt kann all dies mit nur einer
Hand ausführen.
Einige Ausführungsbeispiele der Erfindung werden im folgenden anhand schematischer Zeichnungen näher
erläutert. In der Zeichnung zeigt
F i g. 1 eine Draufsicht teilweise im Schnitt auf eine Vorrichtung mit eingestecktem intrauterinen Einlagekörper.
F i g. 2 eine Seitenansicht im Aufriß, in auseinandergezogener
Darstellung und teilweise im Schnitt des vorderen Endes der in F i g. 1 gezeigten Vorrichtung mit
eingestecktem Einlagekörper,
Fig. 3 eine Seitenansicht im Aufriß der in Fig. 1 dargestellten Vorrichtung,
F i g. 4 einen Schnitt in vertikaler Schnittebene und in vergrößertem Maßstab durch das vordere Ende der in
F i g. 1 gezeigten Vorrichtung mit eingestecktem Einlagekörper, dessen Arme eingeklappt sind,
F i g. 5 eine Ansicht in Achsenrichtung auf das vordere Ende der in F i g. 1 gezeigten Vorrichtung mit
eingeklappten Armen des intrauterinen Einlagekörpers,
F i g. 6 eine Ansicht im Aufriß der in F i g. 1 gezeigten Einführvorrichtung, mit im Schnitt dargestellter Gebärmutterhöhlung,
beim Eintritt der Einführvorrichtung in den äußeren Muttermund,
Fig. 7 eine Fig.6 ähnliche Ansicht, darstellend die
Einführvorrichtung beim Austritt aus dem inneren Muttermund,
F i g. 8 eine F i g. 6 ähnliche Ansicht, darstellend die Einführvorrichtung beim Zurückziehen aus der Gebärmutterhöhlung,
F i g. 9A eine Draufsicht auf eine andere Ausbildungsform der Kappe der Einführvorrichtung,
Fig.9B eine Seitenansicht der in Fig.9A dargestellten
Kappe,
Fig. 1OA eine Draufsicht auf eine weitere Ausbildungsform der Kappe der Einführvorrichtung und
Fig. 10B eine Seitenansicht der in Fig. 1OA dargestellten
Kappe.
F i g. 1 und 3 zeigen das aus dem intrauterinen Einlagekörper und der Einführvorrichtung zusammengesetzte
Aggregat. Hierzu gehören der in seiner Gesamtheit mit i0 bezeichnete intrauterine Einlagekörper,
eine in ihrer Gesamtheit mit 11 bezeichnete Einführvorrichtung und eine in ihrer Gesamtheit mit 12
bezeichnete Kappe.
Der intrauterine Einlagekörper 10 (Fig. 1, 2 und 4) wei?t einen Schaft 13 und ein Paar mit diesem einstückig
ausgebildete, flexible und diametral einander entgegengesetzte Arme 14 und 15 auf, die in ihrer normalen
Stellung von einem Ende 16 des Schaftes 13 im wesentlichen nach außen abstehen und mit einer
leichten Neigung gegen das andere Ende 17 des Schaftes gerichtet sind. Die Schrägstellung der Arme 14
und 15 ist nicht kritisch. Sie können überhaupt keine Schrägstellung aufweisen, d. h. vom Schaft 13 rechtwinklig
abstehen, oder aber gegenüber der Darstellung in der Zeichnung stärker oder schwächer schräggestellt
sein. Mit anderen Worten, der Einlagekörper 10 kann T- oder pfeilförmig sein. Die stoffliche Zusammensetzung
des Einlagekörpers ίθ ist ebenfalls für die Erfindung nicht kritisch. Als Werkstoff ist jedes für intrauterine
Anwendung geeignete Material verwendbar. Normalerweise werden derartige Einlagekörper aus Polymeren,
wie z. B. Polyäthylen, Polypropylen, Polyvinylchlorid, Nylon. Äthylen-Propylen-Copolymere, Äthylen-Vinylazetat-Copolymer
und Polyurethan hergestellt. Solche Polymere können in einer flexibelen Form erzeugt
werden und sind somit geeignete Werkstoffe für die Arme 14 und 15.
!m Ende 17 des Einlagekörpers 10 ist ein Loch 18 ausgebildet, in dem sich ein Ende eines Fadens 19
befestigen läßt. Nachdem der Einlagekörper 10 in die Gebärmutter eingeführt ist, dient der Faden 19 als
Merkzeichen dafür, daß ein Einlagekörper eingesetzt ist. Er kann auch zum Zurückholen des Einlagekörpers 10
verwendet werden.
Die Einfüllvorrichtung 11 (Fig. 1 bis 3) weist als Hauptieil ein hohles, langes und an den Enden offenes
Rohr 20 auf. Das vordere, entsprechend Fig. 1 bis 4 linke Ende 23 des Rohres 20 verjüngt sich im
Durchmesser und ist, wie Fig. 3 zu entnehmen, entsprechend der Krümmung des normalen, durchschnittlichen
Gebärmutterhalskanals gekrümmt, um seine Einführung in die Gebärmutterhöhlung zu
erleichtern. Durchmesserverjüngung und Krümmung sind wahlweise Merkmale. Der intrauterine Einlagekörper
10 soll an der Spitze des Endes 23 befestigt werden, und zu diesem Zweck weist das Ende 23 ein Paar
Kerben oder Ausnehmungen 24 (F i g. 2), auf, in die die Arme 14 und 15 des Einlagekörpers 10 fest eingesetzt
werden können. Das Rohr 20 kann mit einer Markierung 25 (Fig. 1) für die Eindringtiefe versehen
sein, um dem Arzt das Einführen des Einlagekörpers 10 bis zur richtigen Tiefe in der Gebärmutterhöhlung zu
erleichtern. Derartige Markierungen sind selbstverständlich völlig wahlfrei. Am Distalende 26 des Rohres
20 ist ein Pfropfen 27 angebracht, mit dem sich der Faden 19 des Einlagekörpers 10 festhalten läßt. Anstelle
des Pfropfens 27 können auch andere Mittel vorgesehen sein, beispielsweise Stifte oder Kerben.
Die Einführvorrichtung 11 kann aus einem beliebigen,
für medizinische Zwecke geeigneten Material hergestellt sein. In den meisten Fällen wird sie aus einem
synthetischen Polymer, wie z. B. Polyäthylen, Polypropylen. Polyvinylchlorid oder Nylon unter Anwendung
bekannter Verfahren, wie z. B. Extrudieren, Hohlblasen oder Gießen hergestellt.
Die Kappe 12 (F i g. 1 bis 4) weist eine hohle Hülse 28
auf, deren Innenquerschnitt 29 so bemessen ist, daß die Kappe 12 mit enger Anlage über das Ende 23 des
Rohres 20 der Einführvorrichtung 11 geschoben werden
kann. In der Hülse 28 ist ein Paar diametral sich gegenüberliegender Schlitze 30 von überwiegender
Ausdehnung in Achsenrichtung ausgebildet Die Hauptaufgabe dieser Schlitze 30 besteht darin, die Arme 14
und 15 des Einlagekörpers aufzunehmen. Dadurch jedoch, daß die Schlitze 30 an einem ihrer Enden,
nämlich an dem Distalende der Hülse 28 offen sind (Fig.2 und 3), ist der Hülse 28 Elastizität in radialer
Richtung verliehen. Mit anderen Worten, durch die an den Enden offenen Schlitze 30 ist die Hülse 28
federelastisch gemacht und vermag sich, während sie am Rohr 20 entlang verschoben wird, aufzuweiten oder
zusammenzuziehen und gleichzeitig das Rohr 20 eng zu umfassen. Die Schlitze 30 weisen an ihren axialgerichteten
Kanten ein Paar sich gegenüberliegender Hocker oder Vorsprünge 33 auf. Diese dienen als Anschläge, die
an den Armen 14 und 15 angreifen, um zu verhindern,
ίο daß sich die am Rohr 20 aufgesetzte Kappe 12
unbeabsichtigt von diesem abschiebt.
Am vorderen Ende der Hülse 28 ist einstückig mit dieser ein Paar Flansche 34 ausgebildet, die von der
Hülse 28 nach außen abstehen. Die Flansche 34 erfüllen zwei Funktionen: zum einen bilden sie eine ebene
Fläche, die, wie nachfolgend näher beschrieben, beim Umklappen der Arme 14 und 15 benutzt wird, zum
anderen bilden sie eine breite, ebene Fläche, mit der sich die Kappe 12 an dem den äußeren Muttermund
umgebenden Gewebe abstützen läßt, um zu verhindern, daß die Kappe 12 während des Einführens wesentlich in
den Gebärmutterhals eindringt. Das vordere Ende der Hülse 28 weist ebenfalls ein Paar U-förmiger Ausnehmungen
35 auf, damit das vordere Ende des eingesteckten intrauterinen Einlagekörpers 10 während der ersten
Phasen des Einführens für den Arzt sichtbar ist.
An der Innenfläche der Hülse 28 ist ein Paar axialgerichteter Führungen oder Nuten 36 (Fig.4 und
5) ausgebildet, die mit den Schlitzen 30 auf Deckung stehen und von den vorderen Enden der Schlitze 30
ausgehend durch die Flansche 34 hindurchgeführt sind. Die Führungen 36 sind so gestaltet und bemessen, daß in
ihnen die Arme 14 und 15 verschieblich aufnehmbar sind, wenn diese in der nachfolgend näher beschriebenen
Weise durch die Kappe 12 nach innen geklappt werden.
Fig. 9A und 9B bzw. 1OA und 1OB zeigen zwei andere, jedoch weniger zweckmäßige Ausbildungsformen
der Kappe 12. Bei dem in Fig. 9A und 9B dargestellten Beispiel weist eine in ihrer Gesamtheit mit
37 bezeichnete Kappe, wie die Kappe 12, als Hauptteil eine hohle, an den Enden offene Hülse 38 auf. Die Hülse
38 ist mit einem Paar Schlitze 39 von überwiegender Ausdehnung in Achsenrichtung versehen, die, wie die
Schlitze 30 der Kappe 12, die flexibelen Arme 14 und 15 des Einlagekörpers 10 aufnehmen. Im Gegensatz jedoch
zu den Sch'i'zen 30 reichen die Schlitze 39 nicht bis zur
Distalkante der Hülse 38 und sind an dem dieser zugewandten Ende auch nicht offen. Die Kappe 37 ist
somit in radialer Richtung nicht flexibel und in dieser Hinsicht weniger vorteilhaft als die Kappe 12. Aufgrund
dieses Merkmales ist es auch schwieriger, die Kappe 37 mit der Einführvorrichtung 11 und dem intrauterinen
Einlagekörper 10 zusammenzufügen als im Falle der Kappe 12. Die Hülse 38 weist an ihrer Innenfläche ein
Paar (nicht gezeichnete) Führungen or"er Nuten auf, die in Ausbildung und Funktion gleich sind mit den
Führungen 36 der Kappe 12. Das vordere Ende der Kappe 37 ist mit einem ringförmigen Bund 40 mit einer
Öffnung 43 darin versehen. Der Bund 40 dient dem gleichen Zweck wie die Flansche 34 Her Kappe 12. Die
Hülse 38 weist in ihrem vorderen Ende eine U-förmige Ausnehmung 44 auf, die mit der Öffnung 43 im Bund 40
in Deckung steht und dem gleichen Zweck dient wie die eine oder die andere der Ausnehmungen 35 in der
Kappe 12. Da die Kappe 37 jedoch nur eine Ausnehmung 44 aufweist, ist das vordere Ende des
eingesteckten intrauterinen Einlagekörpers 10 nur in
einer einzigen Stellung sichtbar, und nicht in zwei Stellungen wie bei der Kappe 12. Dies ist ein weiteres
weniger zweckmäßiges Merkmal der Kappe 37.
F i g. 1OA und 1OB zeigen eine in ihrer Gesamtheit mit
45 bezeichnete Kappe, die sogar noch weniger Vorteile bietet als die Kappe 12. Die Kappe 45 weist eine lange,
hohle und an den Enden offene Hülse 46 mit einem Paar sich gegenüberliegender Schlitze 47 von überwiegender
Ausdehnung in Achsenrichtung auf, die in Ausbildung und Funktion gleich sind mit den Schlitzen 39 der in ι ο
F i g. 9A und 9B gezeigten Kappe 37. An der Innenfläche auch der Hülse 46 ist ein Paar (nicht gezeichneter)
axialgerichteter Führungen oder Nuten eingearbeitet, die in Ausführung und Funktion gleich sind mit den
Führungen oder Nuten 36 der Kappe 12. Im vorderen Ende der Hülse 46 ist eine Ausnehmung 48 vorgesehen,
die dem gleichen Zweck dient wie die Ausnehmung 44 der Kappe 37 und die Ausnehmungen 35 der Kappe 12.
Wie in der nachfolgenden Beschreibung erläutert wird, erfordert die Kappe 45 umfangreichere Handgriffe
durch den Arzt als die Kappe 12 oder die Kappe 37 und ist somit die am wenigstens bevorzugte der drei
gezeigten Kappen.
Die Kappen 12, 37 oder 45 können aus denselben Werkstoffen und unter Anwendung derselben Verfahren
wie die Einführvorrichtung 11 hergestellt sein.
F i g. 1 und 3 zeigen das Aggregat aus dem intrauterinen Einlagekörper 10, der Einführvorrichtung
11 und der Kappe 12 in dem für Ärzte gebrauchsfertig
zusammengefügten Zustand. Der intrauterine Einlagekörper 10 ist am vorderen Ende 23 des Rohres 20 der
Einführvorrichtung 11 so befestigt, daß sein Schaft 13 in
das Rohr 20 eindringt und seine Arme 14 und 15 in den Ausnehmungen 24 aufsitzen. Dadurch, daß die Arme 14
und 15 in den Ausnehmungen 24 aufsitzen, wird Drehung des Einlagekörpers 10 verhindert. Der Faden
19 verläuft vom Distalende 17 des Schaftes 13 aus im Rohr 20, tritt an dessen Ende 26 aus und ist dort durch
Festklemmen zwischen dem Pfropfen 27 und der Innenfläche des Rohres 20 straff gespannt verankert, ίο
Diese Verankerung mit straffer Spannung verhindert, daß sich der Einlagekörper 1i0 vom Ende 23 des Rohres
20 löst.
Die Kappe 12 wird über das Ende 23 des Rohres 20 aufgesetzt, wobei die abgespreizten Arme 14 und 15 in
den Schützen 30 hinter den Höckern 33 aufgenommen sind. In dieser Stellung ist die Kappe 12 am Ende 23 des
Rohres 20 zwar lose, jedoch unverlierbar gehalten.
Das Aggregat kann in der in F i g. 1 und 3 gezeigten zusammengefügten Form steril gemacht und verpackt
werden.
F i g. 4 und 5 zeigen das zusammengefügte Aggregat, nachdem die Arme 14 und 15 eingeklappt wurden. Das
Einklappen der Arme 14 und 15 geht der Erfindung voraus. Es kann vom Arzt in einfacher Weise und unter
sterilen Bedingungen vorgenommen werden, indem er wie folgt vorgeht: Das Aggregat wird aus der
Verpackung herausgenommen, am Distalende 2S des Rohres 20 gehalten und mit den Flanschen 34 der Kappe
12 an einem sterilen Flächenkörper 53 (Fig.4)
abgestützt. Sodann wird das Rohr 20, wie mit einem waagerechten Pfeil in Fig.4 angedeutet, in Richtung
auf den Flächenkörper 53 gedrückt, wodurch es zusammen mit dem eingesteckten intrauterinen Einlagekörper
10 in Achsenrichtung relativ zur abgestützten Kappe 12 verstellt wird. Durch diese Bewegung werden
die Arme 14 und 15 zu den geschlossenen Enden 54 der Schlitze 30 hin bewegt und schließlich, wie in F i g. 4 mit
strichpunktierten Linien angedeutet, an diesen zur Anlage gebracht. Bei weiterem Vorschieben des Rohres
20 in Richtung auf den Flächenkörper 53 werden die flexibelen Arme 14 und 15 durch die von der Kappe 12
an den geschlossenen Schlitzenden 54 ausgeübte Reaktionskraft vom vorderen Ende des Aggregates weg
nach innen gebogen, wobei die auf diese Weise abgebogenen Teile der Arme 14 und 15 verschieblich in
den Führungen der Nuten 36 an der Innenfläche der Hülse 28 aufgenommen werden. Dieses Umbiegen und
Verstellen setzt sich so lange fort, bis das vordere Ende 16 des Schaftes 13 des Einlagekörpers 10 mit dem
Flächenkörper 53 in Berührung kommt. Dadurch wird weitere Bewegung verhindert. Wenn das vordere Ende
16 des Schaftes 13 diese in Fig.4 mit durchgezogenen
Linien gezeichnete Stellung erreicht, sind die Arme 14 und 15 an das Rohr 20 angelegt und liegen parallel zu
dessen Achse und innerhalb der Kappe 12. Das Aggregat wird sodann vom Flächenkörper 53 weggenommen
und ist fertig zum Einführen in die Gebärmutterhöhlung. Wie vorstehend angegeben, kann der Arzt
den gesamten Umklappvorgang ohne größere Schwierigkeiten und ohne daß er das vordere Ende des
Aggregates berührt durchführen. Dies stellt eine bedeutsame Verbesserung gegenüber herkömmlichen
Vorrichtungen dar, insofern als nicht nur das Ausmaß der vor dem Einführen an der Vorrichtung vorzunehmenden
Handgriffe verringert wird, sondern auch die Sterilität des Aggregates beibehalten wird.
Die Kappe 37 des Ausführungsbeispiels gemäß F i g. 9A und 9B und die Kappe 45 des in F i g. 1OA und
1OB gezeigten Beispiels werden mit dem intrauterinen Einlagekörper 10 und der Einführvorrichtung 11 in
ähnlicher Weise zusammengefügt Diese Kappen, 37 bzw. 45, werden über das vordere Ende 23 des Rohres 20
so aufgesetzt, daß die Arme 14 und 15 des Einlagekörpers 10 durch die Schlitze 39 bzw. 47
hindurchragen. Da die Schlitze 39 bzw. 47 kein offenes Ende aufweisen, muß einer der Arme 14,15 umgebogen
werden, damit die Kappe 37 bzw. 45 auf das Ende 23 des Rohres 20 aufgesetzt werden kann. Am Ende 23 des
Rohres 20 einmal in Stellung gebracht, ist die Kappe 37 bzw. 45 dort dadurch unverlierbar gehalten, daß die
Arme 14 und 15 durch die Schlitze 39 bzw. 47 hindurchragen.
Das Umbiegen der Arme 14 und 15 erfolgt in Verbindung mit der Kappe 37 in gleicher Weise wie bei
der Kappe 12, d. h. der Bund 30 wird an einem sterilen Flächenkörper abgestützt und durch Vorschieben des
Rohres 20 gegen den Flächenkörper werden die Arme 14 und 15 durch die auf sie von der Kappe 37 an den
vorderen Enden der Schlitze 39 ausgeübte Reaktionskraft umgebogen und in den Führungen oder Nuten an
der Innenfläche der Hülse 38 aufgenommen.
In Verbindung mit der Kappe 45 geschieht das Umbiegen der Arme 14 und 15 in einfacher Weise durch
Anpressen des vorderen Kappenendes gegen einen sterilen Flächenkörper. Durch die an den vorderen
Enden der Schlitze 47 auf die Arme 14 und 15 ausgeübte Kraft werden die letzteren nach innen in die Führungen
oder Nuten an der Innenfläche der Hülse 46 gebogen.
Ein wichtiger Vorteil des Aggregates gegenüber herkömmlichen Vorrichtungen besteht darin, daß die
Arme 14 und 15 des Einlagekörpers 10 während der Lagerzeit nicht gebogen oder belastet werden, sondern
erst unmittelbar vor Gebrauch ohne Schwierigkeiten und unter sterilen Bedingungen gebogen werden
können. Dadurch werden jegliche Probleme ausgeschal-
tet, die sich aus einem Elastizitätsverlust oder aus einer Dauerverformung durch Beanspruchung der Arme 14
und 15 infolge Verharrens in umgeklapptem Zustand während längerer Zeit und unter unkontrollierten
Temperaturen ergeben könnten.
Die Handhabung des in F i g. 1 bis 5 dargestellten Aggregates zum Einführen des intrauterinen Einlagekörpers
10 in eine Gebärmutter wird anhand F i g. 7 bis 8 erläutert.
Das Aggregat wird am Distalende 26 des Rohres 20 angefaßt und durch die (nicht gezeichnete) Vagina
eingeführt. Das freiliegende Ende des Schaftes 13 des Einlagekörpers 10 wird vorsichtig in den Muttermund
57 eingeführt, wobei die Flansche 34 an dem den Muttermund 57 umgebendes Gewebe abgestützt
werden. Während des Durchganges durch die Vagina verhindert die Kappe 12 im wesentlichen eine
. Berührung zwischen dem Einlagekörper 10 sowie dem vorderen Ende der Einführvorrichtung 11 und den
Vaginawänden und verringert auf diese Weise die Wahrscheinlichkeit und/oder das Ausmaß ihrer bakteriellen
Verseuchung dabei. Weiterhin ermöglicht die U-förmige Ausnehmung 35 die Beobachtung des
vorderen Endes der Einführvorrichtung 11 und erleichtert dadurch das Einführen in den Muttermund.
Das Rohr 20 wird, wie in F i g. 6 mit einem vertikalen Pfeil angedeutet, vorsichtig nach innen gedrückt.
Dadurch werden das vordere Ende 23 des Rohres 20 ur d der eingesteckte intrauterine Einlagekörper 10 in
den Gebärmutterhalskanal 55 hinein und weiter aus der Kappe 12 herausgeschoben (F i g. 6). Da die Arme 14
und 15 des Einlagekörpers 10 bereits umgeklappt sind und die Kappe 12 nicht in den Gebärmutterhals
eindringt, wird nur ein sehr kleiner Querschnitt in den Muttermund und in den Gebärmutterhalskanal eingeführt.
Der Gebärmutterhals braucht keine Kraft auszuüben, um die Arme 14 und 15 umzubiegen. Die
Kraft, die aufgewendet werden muß, um den Gebärmutterhals zu öffnen, ist daher kleiner als bei
herkömmlichen Vorrichtungen. Der Gebärmutterhals wird daher weniger stark gedehnt, die Verletzungsgefahr
ist geringer und die Einführung bereitet weniger Schmerzen. Auch besteht eine geringere Gefahr der
bakteriellen oder sonstigen Verseuchung des Gebärmutterhalses, da die Kappe 12 nicht in den Gebärmutterhals
eindringt
Bei weiterem Nachinnendrücken des Rohres 20, wie in F i g. 7 mit einem vertikalen Pfeil angedeutet, wird der
Einlagekörper 10 aus der Kappe 12 ausgestoßen und veranlaßt, sich weiter in den Gebärmutterhalskanal
hinein zu bewegen. Die Kappe 12 behält ihre Stellung außerhalb und rings um den Muttermund bei und
verschiebt sich aufgrund ihres weiter oben erwähnten federähnlichen Greifvermögens nicht frei in Richtung
auf das Distalende 26 des Rohres 20 zu. Die Kappe 12 kann daher die am Rohr 20 angebrachte Markierung 25
für die Eindringtiefe nicht verdecken und dadurch der Beobachtung durch den Arzt entziehen.
Durch weiteres Nachinnendrücken des Rohres 20 wird der Einlagekörper 10 in die Gebärmutterhöhlung
56 bewegt, wo sich die flexiblen Arme 14 und 15 aufgrund ihrer Elastizität entfalten und ihre in F i g. 8
gezeichnete natürliche Stellung einnehmen. Nachdem der Einlagekörper 10 vollständig und tief genug in die
Gebärmutterhöhlung 56 eingeführt ist, wird der Pfropfen 27 vom Distalende 26 des Rohres 20
abgenommen und somit der Faden 19 und der Einlagekörper 10 freigegeben. Das Rohr 20 wird dann,
wie in F i g. 8 mit einem vertikalen Pfeil angedeutet, aus der Gebärmutterhöhlung 56 und durch den Gebärmutterhalskanal
55 und die Vagina hindurch zurückgezogen. Der Einlagekörper 10 bleibt in der Gebärmutterhöhlung
56 in Stellung, wobei seine Arme 14 und 15 voll abgespreizt sind und an den Seitenwänden der
Gebärmutter aufruhen, die Achse seines Schaftes 13 gegen den inneren Muttermund gerichtet ist und der
Faden 19 im Gebärmutterhalskanal 55 liegt und bis in die Vagina reicht.
Aggregate mit einer Kappe 37 oder 45 werden in der gleichen Weise wie im Falle der Kappe 12 gehandhabt
und betätigt. Allerdings bestehen Ausnahmen darin, daß die Kappen 37 und 45 nach dem Ausstoßen des
Einlagekörpers 10 am Rohr 20 frei verschiebbar sind, und daß die Kappe 45 in den letzten Phasen des
Einführungsvorganges gegenüber dem Rohr 20 ortsfest gehalten werden muß, um ihr Eindringen in den
Gebärmutterhalskanal 55 zu verhindern. Mit anderen Worten, die Kappe 45 weist keine Teile, wie z. B. die
Flansche 34 oder den Bund 40, auf, die ihr Eindringen in den Gebärmutterhals verhindern würden.
Durch Erhöhung der Anzahl der Schlitze und Führungen oder Nuten in der Kappe lassen sich
Aggregate zum Einführen von intrauterinen Einlagekörpern mit mehr als zwei Armteilen oder durch
Ausbilden nur eines einzigen Schlitzes oder einer einzigen Führung in der Kappe solche zum Einführen
eines Einlagekörpers mit nur einem Armteil, beispielsweise in Form einer Sieben herstellen. In ähnlicher
Weise lassen sich andere Mittel, z. B. Federn, verwenden, um die Kappe in radialer Richtung elastisch zu
machen.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen
Claims (10)
1. Vorrichtung zum Einführen eines intrauterinen Einlagekörpers mit einem Schaft und wenigstens
einem von diesem abstehenden flexiblen Arm, mit einem langen, hohlen Einführrohr und einer Kappe,
die den Arm zum Einführen nach unten klappt, dadurch gekennzeichnet, daß das vordere
Ende (23) des Einführrohres (20) zur Aufnahme des Einlagekörpers (10) in der Weise ausgebildet ist, daß
der Schaft (13) des Einlagekörper:. (10) in die
Höhlung des Einführrohres (20) eindringt und sein Arm (14 oder 15) an der Kante des vorderen Endes
(23) des Einführrohres (20) aufsitzt und von diesem nach außen vorsteht, und daß die Kappe (12; 37; 45)
eint am Ende offene Hülse (28; 38; 46) ist, die am vorderen Ende (23) des Einführrohres (20) aufgesetzt
und an letzterem in Achsenriclitung verschiebbar ist
und für jeden Arm (14, 15) des Einlagekörpers (10) Schlitze (30; 39; 47), durch die der jeweilige Arm (14
oder 15) hindurchsteckbar ist, und in ihrer innenfläche eine Führung (36) aufweist, in der der jeweilige
Arm (14 oder 15) verschieblich aufnehmbar ist, wenn die Hülse (28; 38; 46) am Einführrohr (20) in
Achsenrichtung zum anderen Ende (26) des Einführrohres (20) hin verschoben wird.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kappe (12; 37) an oder nahe ihres
vorderen Endcb einen nach außen sich erstreckenden Teil (34; 40) aufweist, um zu verhindern, daß die
Kappe(12;37) während des Einführens wesentlich in den Gebärmutterhals eindringt.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der nach außen sich erstreckende Teil
(34; 40) von einem Flansch, einer Mehrzahl von Flanschen (34) oder von einem Bund (40) gebildet ist.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der intrauterine
Einlagekörper (10) zwei einander entgegengesetzte Arme (14, 15) hat, und daß die Hülse (28; 38; 46)
entsprechend zwei Schlitze (30; 39; 47) und zwei Führungen (36) aufweist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens einer der
Schlitze (30) am Distalende der Hülse (28) offen ist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens einer der
Schlitze (30) einen quergerichteten Vorsprung (33) aufweist, um zu verhindern, daß sich die Hülse (28)
unbeabsichtigt vom vorderen Ende (23) des Einführrohres (20) abschiebt.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß jede Führung (36) sich
in Achsenrichtung vom vorderen Ende (54) eines Schlitzes (30; 39; 47) ausgehend zum vorderen Ende
der Hülse (28; 38; 46) hin erstreckt.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülse (28; 38; 46) in
ihrem vorderen Ende wenigstens eine Aussparung (35; 44; 48) aufweist, um das vordere Ende (23) des
Einführrohres (20) sichtbar zu machen, wenn sich der Arm (14 oder 15) des Einlagekörpers (10) in der
genannten Führung (36) befindet.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das vordere Ende (23)
des Einführrohres (20) für jeden Arm (14, 15) eine Ausnehmung (24) aufweist, in der der jeweilige Arm
(14 oder 15) aufsitzen kann.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß das vordere Ende (23) des Einführrohres (20) entsprechend der Krümmung
des normalen durchschnittlichen Gebärmutterhalskanals (55) gekrümmt ist
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