DE2514012B1 - Monolithisch integrierte halbleiterschaltungsanordnung, insbesondere fuer koppelbausteine von vermittlungssystemen - Google Patents
Monolithisch integrierte halbleiterschaltungsanordnung, insbesondere fuer koppelbausteine von vermittlungssystemenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine monolithisch integrierte Halbleiterschaltungsanordnung, insbesondere für Koppelbausteine
von Vermittlungssystemen, mit Halbleiterschaltelementen in matrixförmiger Anordnung, mit sich
überkreuzenden Eingangs- und Ausgangsleitungsbahnen, die vermittels der Schaltelemente untereinander
verbindbar sind, mit Ansteuermitteln zur Betätigung der Schaltelemente und von den Ansteuermitteln zu den
Schaltelementen führenden Ansteuerleitungen.
Für die Verbindung einer Mehrzahl von Eingangsleitungen und Ausgangsleitungen sind in der Vermittlungstechnik
Koppelfeldeinrichtungen gebräuchlich. Konventionelle Koppelfeldeinrichtungen wurden vorwiegend
mit mechanisch oder elektromechanisch betätigten Durchschaltkontakten aufgebaut. In letzter Zeit
wurden bereits auch schon Koppelfelder bekannt, in denen als Schalter Halbleiterbauelemente vorgesehen
sind.
So ist z. B. in der DT-AS 12 98 188 eine Anordnung
beschrieben, die als Koppelfeld mit elektronischer Durchschaltung für Fernmeldevermittlungsanlagen angesprochen
wird. Das Koppelfeld besteht aus einer oder mehreren über Zwischenleitung miteinander verbundenen
Koppelstufen, bei denen die einzelnen Koppelstufen wiederum aus mehreren matrizenförmigen Koppelvielfachen bestehen, und bei dem die Durchschaltung
eines Verbindungsweges durch Anlegung von Markierungspotentialen an Spalten und Zeilenleitung der
Koppelvielfache erfolgt. Solche Anordnungen benutzen zur Durchschaltung überwiegend Vierschichtelemente,
die die Eigenschaft haben, im eingeschalteten Zustand sehr niederohmig zu sein und bei Sperrung nur eine
geringe Koppelkapazität zu besitzen. In der zitierten Anmeldung wird darauf hingewiesen, daß es schwierig
ist, bei einer monolithischen Integration von mehreren Koppelpunkten zu einer Koppelmatrix die hohen
Entkopplungswerte, die für Anwendungen in der Fernsprechvermittlungstechnik notwendig sind, einzuhalten.
Es wird in der Anmeldung eine Regel gegeben, wie man durch zusätzliche Veränderungen in dem
Halbleiterkörper z. B. durch Änderung der Minoritätsladungsträgerlebensdauer zu besseren Eigenschaften der
Elemente kommen kann.
Eine Weiterbildung solcher Koppelmatrizen insbesondere im Hinblick auf eine Verbesserung in den
Ansteuerur.gsmöglichkeiten wird in der DT-AS
18 12 542 beschrieben. Durch die Kombination des Vierschichtelementes als Schalter mit einem MOS-EIement
zur Ansteuerung in monolithischer Integration wird es möglich, eine hochohmige Charakteristik für die
Ansteuerung des Elementes zu erreichen. Eine besondere Spezialität dieser Vorschläge ist in dem Steuerungskonzept für solche Koppelmatrizen zu sehen. Der
Verbindungsweg über das Koppelfeld kann bei der vorgeschlagenen Anordnung selbsttätig und in freier
Auswahl über mehrere Stufen aufgebaut werden, wenn die beiden Enden des gewünschten Verbindungsweges
markiert werden. Die Kreuzpunktdioden zünden in willkürlicher Weise und nur der Verbindungsweg, der
zwischen den beiden markierten Enden voll aufgebaut ist, kann sich halten.
Eine andere Möglichkeit der Durchschaltung von Fernsprechsignalen ist in der DT-AS 20 33 647 beschrieben,
die davon ausgeht, daß als Schalter MOS-Transistoren eingesetzt werden. In dieser Anmeldung werden
insbesondere spezielle Ansteuerungs- und logische Verarbeitungsschaltungen für den Betrieb von Koppelmatrizen
vorgeschlagen. Dabei wird auch bereits der Gedanke erwähnt, die Schaltertransistoren zusammen
mit der Ansteuerungslogik der Koppelmatrix in Form einer integrierten MOS-Schaltung zusammenzufassen.
Darüberhinaus ist aus der DT-AS 23 33 190 bekannt, die als Halbleiterschalter ausgeführten Durchschaltelemente
für eine symmetrische Durchschaltung auszulegen. Dabei sollen die Steuerelektroden der beiden für
den Aufbau einer Verbindung notwendigen Durchsehaltelemente verbunden werden und dieser gemeinsamen
Leitung der Steuerstrom zugeführt werden.
Bei allen bisher bekannten Anordnungen ist der Nachteil erkennbar, daß die Anforderungen an ein sehr
hohes Schaltverhältnis, d.h. einen sehr niedrigen Einschaltwiderstand und eine sehr geringe Restkopplung
bei ausgeschaltetem Zustand, nur mit Zusatzaufwand erfüllt werden können.
Dabei ist allerdings der erreichbare Integrationsgrad für Schaltelemente mit den gewünschten Eigenschaften,
Durchlaßwiderstand kleiner als etwa 10 Ohm, und Sperrdämpfung größer als 100 dB sehr gering. Für eine
wirtschaftliche Lösung in der Vermittlungstechnik kommen aber nur möglichst hochintegrierte Koppelfeldeinrichtungen
mit einer großen Anzahl von Schaltelementen in Betracht, weil nur auf diese Weise
möglichst geringe Kosten pro Schaltelement entstehen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Schaltungsanordnung mit einer Vielzahl von Schaltelementen
anzugeben, die im geschlossenen Zustand einen geringen Durchlaßwiderstand und die im geöffneten
Zustand eine hohe Sperrdämpfung aufweisen und bei der trotz einer relativ großen Anzahl von auf engem
Raum angeordneten Schaltelementen eine hohe Über- 5s
Sprechsicherheit erreichbar ist und die mit den bekannten Verfahren der Halbleitertechnik einfach und
wirtschaftlich hergestellt werden können.
Diese Aufgabe wird bei einer Halbleiterschaltungsanordnung der eingangs näher bezeichneten Art erfindungsgemäß
dadurch gelöst, daß die Schaltelemente jeweils paarweise zusammengefaßt zwischen je zwei
Eingangs- bzw. Ausgangsleitungsbahnen derart angeordnet sind, daß die jeweils paarweise zusammengefaßten
Schaltelemente mit je einem ihrer Anschlüsse gemeinsam an die nächstgelegene Eingangsleitung und
mit jeweils ihrem anderen Anschluß getrennt an je eine der benachbarten Ausgangsleitungen geführt sind.
Durch diese Maßnahme wird eine weitgehende »Planarisierung« insbesondere des weiter innen gelegenen
Bereichs der Schaltungsanordnung erreicht, das heißt, die Anzahl der Überkreuzungsstellen zwischen
Leitungsbahnen, die ja im Gegensatz zu der sonst überwiegend sich flächenhaft erstreckenden Schaltungsanordnung
eine räumliche Struktur bilden, wird erheblich verringert. Ebenso wird die Zahl der
Kontaktstellen in den für Bausteine höheren Integrationsgrades notwendigen zweilagigen Verdrahtungen
stark verringert.
Die Erfindung bietet den Vorteil, daß eine relativ große Anzahl von Koppelpunkten auf engstem Raum
zusammengefaßt werden kann. Es entsteht auf diese Weise ein Koppelfeld mit im Vergleich zu herkömmlichen
Koppelfeldern geringen Abmessungen, was zu bedeutenden Raumeinsparungen in Vermittlungseinrichtungen
führt. Trotz der gedrängten Anordnung von Koppelpunkten auf engstem Raum wird dabei durch die
Verringerung der Anzahl von Leitungsbahnüberkreuzungen und Kontakten eine schädliche kapazitive
Kopplung zwischen nicht zusammengeschalteten Leitungen, die ein unterwünschtes Übersprechen zur Folge
haben könnte, weitgehend vermieden. Schließlich hat sich herausgestellt, daß durch die verringerte Anzahl
von Leitungsbahnüberkreuzungen und Kontakten die Ausbeute bei der Herstellung des Koppelfeldes
wesentlich erhöht werden kann. Gerade an Kreuzungsstellen besteht nämlich bei den heute üblichen
Herstellungsverfahren der integrierten Schaltkreise eine große Wahrscheinlichkeit für das Auftreten von
Kurzschlüssen, die die Unbrauchbarkeit des gesamten Schaltkreises nach sich ziehen. Bei Kontakten besteht
dagegen das Problem der Darstellung eines genügend kleinen Übergangswiderstandes bei beschränkter Größe
der Kontaktstelle.
Vorteilhaft wird die Übersprechdämpfung noch durch eine Abschirmwirkung erhöht, die sich dadurch ergibt,
daß die in der Schaltungsanordnung vorgesehenen Ansteuermittel zur Durchschaltung bzw. Sperrung der
Schaltelemente sowie die von den Ansteuermitteln zu den Schaltelementen führenden Ansteuerleitungen in
einer Spalte zwischen je zwei Spalten von Schaltelementen angeordnet sind.
Die Erfindung wird nachfolgend unter Bezug auf die Zeichnung näher erläutert. Dabei zeigt
F i g. 1 einen an sich bekannten Koppelbaustein mit Eingangs- und Ausgangsleitungsbahnen sowie matrixförmig
angeordneten Schaltelementen,
Fig.2 in einer schematischen Darstellung Ausführungsformen
für erfindungsgemäße Schaltungsanordnungen (F i g. 2a, 2b, 2c, 2d, 2e),
F i g. 3 ein Schaltbild eines Koppelfeldes mit 5x4
Koppelpunkten,
Fig.4 einen Auszug aus der erfindungsgemäßen
Schaltungsanordnung mit dem Aufbau eines Schaltelements,
F i g. 5 die Schaltungsanordnung in einem Trägergehäuse
montiert.
■ F i g. 1 zeigt zunächst einen an sich bekannten erdsymmetrischen Koppelbaustein nach Art eines
Kreuzschienensystems, der Eingangsleitungspaare JB1Ia,
EXb,... E 5a, E5b, Ausgangsleitungspaare AIa, Alb,
... A4a, A4b sowie lediglich schematisch angedeutete Schaltelemente VU, VW,... F54, V54' enthält. Zum
Herstellen einer Verbindung zwischen den Eingangsleitungen Eta, Eib und den Ausgangsleitungen AXa,
AXb, beispielsweise, müssen die Schaltelemente VXX
und V1Γ durchgeschaltet werden, während alle übrigen
Schaltelemente gesperrt bleiben. Dieses Koppelfeld besteht aus einer Matrix von 5x4 erdsymmetrisch
betriebenen Koppelpunkten, wobei jeder Koppelpunkt zwei Durchschaltelemente enthält. Der an sich gewünschte
Kopplungsausgleich durch 4 gleiche Überkreuzungskapazitäten, die bei erdsymmetrischer Übertragung
zu keiner unerwünschten Kopplung führen, soll aus technologischen Gründen ausgeschlossen werden.
Nachteilig ist bei einem derartigen Koppelfeld die relativ große Anzahl von Leitungsbahnüberkreuzungen,
die unerwünschte unsystematische kapazitive Kopplungen zwischen den sich kreuzenden Leitungen zur Folge
hat und die Gefahr von Kurzschlüssen durch den Herstellungsprozeß vergrößert. Dadurch wird es
erheblich erschwert, die im allgemeinen geforderten hohen Dämpfungswerte zur Vermeidung von Übersprechen
einzuhalten und entsprechende Ausbeuten bei der Herstellung der Bausteine zu erzielen.
Nach der Erfindung kann eine erhebliche Reduzierung der Anzahl von Leitungsbahnüberkreuzungen und
Kontakten und damit eine Verringerung der Gefahr von
unsystematischen kapazitiven Verkopplungen und Kurzschlüssen dadurch erreicht werden, daß die
Schaltelemente jeweils paarweise zusammengefaßt zwischen je zwei Eingangs- bzw. Ausgangsleitungsbahnen
derart angeordnet sind, daß die jeweils paarweise zusammengefaßten Schaltelemente mit je einem ihrer
Anschlüsse gemeinsam an die nächstgelegene Eingangsleitung und mit jeweils ihrem anderen Anschluß
getrennt an je eine der benachbarten Ausgangsleitungen geführt sind. Dies wird nachfolgend unter Bezug auf
die Figuren 2 näher erläutert.
Dargestellt ist in F i g. 2a wiederum eine matrixförmige
Anordnung von schematisch angedeuteten Schaltelementen VIl, VH'... V54, V54' mit Eingangsleitungen
E\a, E\b... E 5a, E5b und Ausgangsleitungen AIa,
Alb,... A 4a, A4b. Diese Anordnung stellt ein
Koppelfeld dar mit 5x4 Koppelpunkten, wobei jeder
Koppelpunkt zwei Schaltelemente besitzt. Die Schaltelemente sind jeweils paarweise zusammengefaßt. Als
Beispiel werden die Schaltelemente VH und V12 betrachtet, die zwischen zwei Ausgangsleitungen Λ la,
A 2a und eine Eingangsleitungsbahn E\a angeordnet sind. Mit je einem ihrer Anschlüsse sind die Schaltelemente
untereinander verbunden; die Verbindungsstelle ist an die nächstgelegene Eingangsleitung £"la geführt.
Mit seinem anderen Anschluß ist jedes der Schaltelemente VIl, V12 getrennt an eine der benachbarten
Ausgangsleitungen Ala, A2a geführt. In der hier
gewählten schematischen Darstellung der Schaltelemente sind lediglich diejenigen Anschlüsse der Schaltelemente
gezeichnet, die unmittelbar an der Herstellung einer Verbindung zwischen Leitungsbahnen der Eingangs-
und Ausgangsleitungen beteiligt sind. Wie weiter unten noch ausgeführt wird, sind die Schaltelemente
Halbleiterbauelemente wie z. B. MOS-Transistoren, die mindestens einen weiteren Anschluß aufweisen, über
den ein Ansteuersignal zugeführt wird, das die Durchschaltung bzw. Sperrung des Schaltelements
bewirkt. Diese Anschlüsse sind in der Figur nicht gezeichnet. Sie können auch für die Diskussion der
Übertragungseigenschaften außer Betracht gelassen werden, weil bei einer erfindungsgemäßen Ausgestaltung
der Ansteuerungsschaltung die Steueranschlüsse der Durchschaltelemente wechselstrommäßig immer
niederohmig mit der Masseleitung verbunden sind. Wie aus Fig.2a ersichtlich ist, führt eine derartige
Anordnung der Schaltelemente sowie die darauf abgestimmte Anordnung der zu diesen Schaltelementen
führenden Eingangs- und Ausgangsleitungsbahnen insbesondere im inneren Bereich der Schaltungsanordnung
zu einer wesentlich verminderten Anzahl von Leitungsbahnüberkreuzungen, die im allgemeinen zu
schädlichen kapazitiven Verkopplungen Anlaß geben.
Eine gewisse Mindestzahl von Leitungsbahnüberkreuzungen ist allerdings nicht zu vermeiden. Wie aus
der F i g. 2a ersichtlich ist, werden durch die Anordnung der Schaltelemente sowie der Eingangs- und Ausgangsleitungen
diese Leitungsbahnüberkreuzungen jedoch an den Rand der Schaltungsanordnung verlagert. Dadurch
eröffnet sich die Möglichkeit, die unumgänglich notwendigen Leitungsbahnüberkreuzungen durch
Bondverbindungen la, 16 ... 5a, 5b sowie \b' und 36' herzustellen. In einer schmalen Randzone der integrierten
Schaltungsanordnung sind ohnehin Kontaktflächen für eine Bondverbindung der Anschlußstellen der
Halbleiterschaltung mit den Anschlußleitungen eines die Schaltungsanordnung aufnehmenden Trägergehäuses
vorzusehen. Die Ausbildung der Leitungsbahnüberkreuzungen ebenfalls durch Bondverbindungen bietet
daher keine besonderen Schwierigkeiten. Da bei den durch Bondverbindungen hergestellten Leitungsbahnüberkreuzungen
die sich kreuzenden Leitungsteile relativ weit voneinander entfernt sind, besteht kaum die
Gefahr einer kapazitiven Kopplung zwischen den sich kreuzenden Leitungsteilen und auch eine Kurzschlußgefahr
kann ausgeschlossen werden. In den F i g. 2b bis 2e sind erfindungsgemäße Weiterbildungen der Koppelmatrix
dargestellt.
Geht man davon aus, daß für den Gehäuseeinbau und auch den Aufbau von Bausteinen auf einer gedruckten
Karte das Paar von Anschlußleitungen Ejx b bzw. Aka.b
jeweils gegenüber dem benachbarten Paar durch eine wechselspannungsmäßig niederohmig auf Massepotential
liegende Steuerleitung getrennt sein soll, was auch für die Anordnung nach F i g. 2a gelten soll, dann kann
man in Weiterbildung des Erfindungsgedankens eine Anordnung nach Fig.2b angeben. Hier ist eine
Anordnung der Spaltenleitungen in der Matrix gegenüber F i g. 2a so vorgenommen worden, daß noch nahe
die Hälfte der Überkreuzungen in der Matrix eingespart worden ist, wobei die Lage der Außenanschlüsse
unverändert bleibt. Es ergibt sich dann allerdings die in der F i g. 2b oben dargestellte komplizierte Leitungsführung
am Rande der Schaltung in unmittelbarer Umgebung der Bondanschlüsse. Fig.2c zeigt eine
weitere Realisierungsmöglichkeit für die Schaltung mit auf die obere und untere Seite verteilten Ausgangsanschlüssen.
Die in Fig.2d dargestellte Anordnung ist mit noch
einfacherer Leitungsführung im Randbereich aufgebaut, verlagert allerdings die Schwierigkeiten in die zusätzlich
notwendigen, geerdeten, Entkopplungsleitungen zwischen den einzelnen Spaltenleitungen, die bei entsprechender
Layoutgestaltung auf der Druckkarte nur in den Anschlußleitungen des Gehäuses und im Übergang
auf die Druckkarte gebraucht wird.
Nach einem ähnlichen Prinzip ist die Zuordnung der Leitungen in Fig.2e vorgenommen worden. Dieser
Topologievorschlag ist besonders für den Einbau des Halbleiterchips in ein Dual-in-Line-Gehäuse gedacht,
wobei die entsprechenden Anschlüsse der Spaltenleitungen a und b bei einem Einbau der Chips mit den
Spaltenleitungen parallel zur Längserstreckung des Gehäuses jeweils symmetrisch an getrennte Seiten des
Gehäuses geführt werden und dann auf der gebondeten Platte wieder paarweise zusammengefaßt werden
können. Mindestens im Gehäuse ist aber hier die Trennung aller Ausgänge untereinander durch eine
geerdete Steuerleitung notwendig.
Fig.3 zeigt ein Schaltbild eines Koppelfeldes (Topologieplan für die Ausführung des Layouts der
integrierten Schaltung) mit 5x4 Koppelpunkten. Die
einzelnen geometrischen Einheiten, die jeweils aus zwei Durchschaltelementen bestehen sind mit 11/12, 11712',
12/13,.. 53/54,53754' bezeichnet. Jede Einheit enthält 2
Durchschaltelemente, die mit jeweils einem ihrer Anschlüsse untereinander und mit einer Eingangsleitung
verbunden sind. Ein weiterer Anschluß jedes Durchschalteelements ist mit der nächstgelegenen Ausgangsleitung
verbunden. Beispielsweise ist die Verbindungsstelle der in der Einheit 11/12 enthaltenen Durchschaltelemente
mit der Eingangsleitung EXa verbunden. An die gleiche Eingangsleitung führt auch die Verbindungsstelle
der in der mit 13 bezeichneten Einheit enthaltenen Durchschaltelemente. Wie bereits schon unter Bezug
auf F i g. 2a erläutert, wird das Leitungsstück der Eingangsleitung EXa zwischen der Verbindungsstelle
der Schaltelemente in der Einheit 11/12 und der am Rande der Schaltungsanordnung befinlichen Kontaktfläche
11' vorzugsweise durch eine Bondverbindung realisiert, wobei die Ausgangsleitung Ata überkreuzt
wird. In vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung wird die Bondstelle 11' weggelassen und es erfolgt eine
direkte Bondverbindung zwischen dem Anschluß in der Einheit 11 und der entsprechenden Kontaktstelle im
Gehäuse. Aus der F i g. 3 wird deutlich, daß entsprechendes für die weiteren Einheiten gilt. Die Koppelpunkte
sind in Form einer Matrix in Zeilen und Spalten angeordnet. Bei der beabsichtigten Verwendung als
Koppelfeld in Vermittlungseinrichtungen werden sehr hohe Anforderungen an die Übersprechfreiheit gestellt.
Das heißt, es muß sichergestellt sein, daß möglichst keine Einkopplung aus einer durchgeschalteten Verbindung
in eine nicht durchgeschaltete Leitung auftritt. Neben der Verminderung der Anzahl von Leitungsbahnüberkreuzungen
wird bei der erfindungsgemäßen Schaltungsanordnung eine hohe Übersprechdämpfung dadurch erreicht, daß die Ansteuermittel zur Durchschaltung
bzw. Sperrung der Schaltelemente sowie die von den Ansteuermitteln zu den Schaltelementen
führenden Ansteuerleitungen spaltenförmig zwischen je zwei Spalten von Koppelpunkten angeordnet werden.
Als Ansteuermittel zur Durchschaltung bzw. Sperrung der Schaltelemente dienen in integrierter Technik
hergestellte Inverterschaltungen. In Fig.3 sind zwei
Spalten von Inverterschaltungen 30 angedeutet, die zwischen je zwei Spalten von Koppelpunkten 11/12 bis
51/52 und 11712' bis 51752' bzw. 13/14 bis 53/54 und
13Ί4' bis 53754' angeordnet sind. Jeweils eine Inverterschaltung 30 ist jedem der beiden in einem
Koppelpunkt enthaltenen Durchschaltelemente (symmetrische Durchschaltung) zugeordnet. Aus Gründen
der Übersichtlichkeit sind die von den Ansteuermitteln (Invertern) zu den Schaltelementen führenden An-Steuerleitungen,
die wesentlich zur Schirmwirkung beitragen, nicht dargestellt.
Als Ansteuermittel zur Durchschaltung bzw. Sperrung der Schaltelemente werden Inverterschaltungen
vorzugsweise deshalb verwendet, weil über sie eine besonders gute Entkopplung zwischen Eingang und
Ausgang der Durchschaltelemente erreichbar ist. Das mit dem Ausgang der Inverterschaltung verbundene
Durchschaltelement wird über die volle Höhe der an der Schaltungsanordnung liegenden Betriebsspannung
durchgesteuert und dadurch relativ störfrei in den »Ein« bzw. »Aus-« Zustand versetzt, ohne daß benachbarte
Schaltelemente in unerwünschter Weise ebenfalls zu Schaltvorgängen angeregt würden.
Die gesamte Schaltungsanordnung ist monolithisch integriert in MOS-Technologie hergestellt, wodurch
eine große Anzahl von Durchschaltelementen samt den zu ihrer Betätigung erforderlichen Ansteuermitteln mit
dem Ergebnis einer bedeutenden Raum- und Kostenersparnis eng beieinander auf einem einzigen Substrat
vereinigt werden können.
Vorteilhaft werden die aktiven Elemente der Schaltungsanordnung in p-Kanal-Technologie unter
Anwendung der Ionenimplantation zur kontrollierten Einstellbarkeit der Schwellspannungen der MOS-Inverterlasttransistoren
hergestellt. Dadurch können auf recht einfache Weise Transistoren vom Anreicherungstyp und solche, vom Verarmungstyp in der gleichen
monolithisch integrierten Schaltungsanordnung vereinigt werden. In einer bevorzugten Ausführungsform
enthält jede der Inverterschaltungen 30 einen Treibertransistor vom Anreicherungstyp und einen Lasttransistor
vom Verarmungstyp. Bei MOS-Transistoren vom Verarmungstyp tritt bekanntlich schon bei einer
Gate-Source-Spannung von Null Volt ein Stromfluß auf. Sie wirken daher für den Fall des leitenden Treibertransistors,
der das Gate des Durchschaltetransistors niederohmig mit Masse verbindet, näherungsweise wie
Stromquellen, während sie im Falle des gesperrten Treibertransistors das Steuergate wechselspannungsmäßig
niederohmig mit Masse verbinden.
Wie bereits vorstehend erwähnt, wird für die Durchschaltelemente, die wahlweise eine Verbindung
bzw. Trennung zwischen Eingangs- und Ausgangsleitungen herstellen sollen, ein möglichst geringer Durchlaßwiderstand
im »Ein-« und ein möglichst hoher Sperrwiderstand im »Aus-« Zustand gewünscht. Niederohmige
MOS-Transistoren mit einem Durchlaßwiderstand im »Ein« Zustand in der Größenordnung einiger
Ohm sind aber nur mit einem relativ großen Verhältnis von Kanalbreite zu Kanallänge realisierbar. Beispielsweise
hat dieses Verhältnis den Wert 1000. Bei einer minimal erreichbaren Kanallänge von etwa 5 Mikrometern
ergibt sich bei der angenommenen Verhältniszahl eine Kanalbreite von 5000 Mikrometern. Dieser Wert
macht deutlich, daß eine raumsparende Anordnung einer Vielzahl derartiger Transistoren nicht ohne
weiteres möglich erscheint.
Zur Vermeidung dieses Nachteils werden die aus MOS-Transistoren bestehenden Durchschaltelemente
daher zweckmäßig mit einem mäanderförmigen Verlauf der Elektrodenanschlüsse ausgebildet. Auf diese Weise
kann auch ein MOS-Transistor mit relativ großer Kanalbreite mit nur geringem Flächenbedarf hergestellt
werden. Der Aufbau eines derartigen Schaltelementes ist in F i g. 4 dargestellt, die die Leiterbahnmaske für
einen Ausschnitt aus einem Koppelbaustein wiedergibt. Zwischen den beiden Spaltenleitungen 40 und 41 sind
zwei Durchschaltetransistoren angeordnet. Von den Spaltenleitungen zweigt jeweils eine Leitung ab, die den
Sourceanschluß des MOS-Transistors kontaktiert. Der Drainanschluß für beide Transistoren wird durch die
Leitungsanordnung 45 mit dem Bondanschluß 42 verbunden. Die Metallisierung der Steuergale der
beiden Transistoren ist mit 43 und 44 bezeichnet. Die Verbindung der Steuergates zu den Entkopplungsinver-
609 537/309
tern erfolgt über diffundierte Untertunnelungen der Spaltenleitung 40.
Bei hohen Aussteuerspannungen könnte infolge des Substratsteuereffektes ein Übersprechen stattfinden;
dieses wird zweckmäßig durch eine zusätzlich angelegte Substratvorspannung in geeigneter Höhe verhindert.
Erprobte Werte liegen im Bereich von einigen Volt.
Wie aus F i g. 3 ersichtlich ist, sind in der Schaltungsanordnung neben den Schaltelementen in den Koppelpunkten
11/12 ... 53754' und den Inverterschaltung 30 noch Haltespeicher in Form statischer bistabiler
Kippstufen (Flip-Flop) 300 vorgesehen, von denen jeweils einer einem der Koppelpunkte und der
dazugehörenden Inverterschaltung zugeordnet ist. Von diesen Speichern führen Verbindungsleitungen zu den
Schaltelementen bzw. zu deren Ansteuermitteln, die in vorteilhafter Weise ebenfalls die Abschirmwirkung
zwischen den Schaltelementen und den Eingangs- und Ausgangsleitungen erhöhen.
Darüberhinaus ist in dem in F i g. 3 dargestellten Ausführungsbeispiel der Erfindung eine zusätzliche
Abschirmung 100 vorgesehen, die zwischen je zwei Spalten dieses aus 5x4 Koppelpunkten bestehenden
Koppelfeldbausteins angeordnet ist.
Die monolithisch integrierte Schaltungsanordnung wird in üblicher Weise von einem Trägergehäuse
aufgenommen, das mit Steckanschlüssen versehen, eine leichte Austauschbarkeit des Koppelbausteins ermöglicht.
Ein Schnitt durch ein derartiges Gehäuse ist in F i g. 5 dargestellt. Innerhalb des Gehäuses 50 liegen
ίο Leitungsbahnen 51, die den integrierten Schaltkreis 52
mit den nach außen führenden Anschlüssen 1 bis 28 des Gehäuses verbinden. Eine elektrische Verbindung
zwischen Schaltkreis 52 und Leitungsbahnen 51 ist mittels Bondanschlüssen 53 hergestellt. Die a- und
b-Adern der Leitungspaare sind jeweils auf getrennten Seiten des Gehäuses angeordnet und können auf der
gedruckten Platte zu einem Leitungspaar zusammengefaßt werden. Jeweils zwischen den einzelnen Zeilenbzw.
Spaltenleitungen sind Steuerleitungen angeordnet, die gleichzeitig der Entkopplung dienen.
Hierzu 9 Blatt Zeichnungen
Claims (11)
1. Monolithisch integrierte Halbleiterschaltungsanordnung,
insbesondere für Koppelbausteine von Vermittlungssystemen, mit Halbleiterschaltelementen
in matrixförmiger Anordnung, mit sich überkreuzenden Eingangs- und Ausgangsleitungsbahnen, die
vermittels der Schaltelemente untereinander verbindbar sind, mit Ansteuermitteln zur Betätigung der
Schaltelemente und von den Ansteuermitteln zu den Schaltelementen führenden Ansteuerleitungen, dadurch gekennzeichnet, daß die Schaltelemente
jeweils paarweise zusammengefaßt zwischen je zwei Eingangs- bzw. Ausgangsleitungsbahnen
derart angeordnet sind, daß die jeweils paarweise zusammengefaßten Schaltelemente mit je einem
ihrer Anschlüsse gemeinsam an die nächstgelegene Eingangsleitung und mit jeweils ihrem anderen
Anschluß getrennt an je eine der benachbarten Ausgangsleitungen geführt sind.
2. Monolithisch integrierte Halbleiterschaltungsanordnung, insbesondere für Koppelbausteine von
Vermittlungssystemen, mit Halbleiterschaltelementen in matrixförmiger Anordnung, mit sich überkreuzenden
Eingangs- und Ausgangsleitungsbahnen, die vermittels der Schaltelemente untereinander verbindbar
sind, mit Ansteuermitteln zur Betätigung der Schaltelemente und von den Ansteuermitteln zu den
Schaltelementen führenden Ansteuerleitungen, dadurch gekennzeichnet, daß eine Planarisierung des
inneren Bereichs der Schaltungsanordnung angestrebt wird, zumindest aber eine erhebliche Reduzierung
der Anzahl der Überkreuzungsstellen dadurch erreicht wird, daß eine schmale Randzone der
integrierten Schaltungsanordnung, die üblicherweise zur Bondverbindung der Anschlußstellen der Halbleiterschaltung
mit den Anschlußstiften eines die Schaltungsanordnung aufnehmenden Trägergehäuses
dient, benutzt wird zur Überkreuzung mit Bondverbindungen.
3. Schaltungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß Ansteuerleitungen sowie Ansteuermittel
zur Durchschaltung bzw. Sperrung der Schaltelemente zur Vergrößerung der Abschirmwirkung
in einer Spalte zwischen je zwei Spalten von Schaltelementen angeordnet sind.
4. Schaltungsanordnung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß als Ansteuermittel zur Durchschaltung
bzw. Sperrung der Schaltelemente monolithisch integrierte Inverterschaltungen vorgesehen
sind, die in unmittelbarer Nachbarschaft der zugehörigen Schaltelemente angeordnet sind.
5. Schaltungsanordnung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß bei einem erdsymmetrischen
Koppelbaustein für jeden der beiden Durchschaltelemente in einem Koppelpunkt eine Inverterschaltung
(30) vorgesehen ist.
6. Schaltungsanordnung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß für jeden Koppelpunkt nur ein
einziger Haltespeicher vorgesehen ist, der seinerseits die beiden Inverter einstellt.
7. Schaltungsanordnung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Inverterschaltung aus
einem Treibertransistor vom Anreicherungstyp und einem Lasttransistor vom Verarmungstyp besteht.
8. Schaltungsanordnung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest die Schwellspan-
nung des aus einem MOS-Transistor vom Verarmungstyp bestehenden Lasttransistors durch einen
Ionenimplantationsprozeß erzeugt ist.
9. Schaltungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Durchschaltelemente MOS-Transistoren
mit einem großen Verhältnis von Kanalbreite zu Kanallänge sind, bei welchen MOS-Transistoren die Kanallänge bestimmenden
Source- und Drainbereiche mäanderförmig ineinander verschachtelt sind.
10. Schaltungsanordnung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden zu einer
geometrischen Einheit zusammengefaßten Durchschalteelemente einen gemeinsamen Elektrodenanschluß
haben.
11. Schaltungsanordnung nach Anspruch 9 oder
10, dadurch gekennzeichnet, daß das Verhältnis von Kanalbreite zu Kanallänge einen Wert von 1000
nicht wesentlich unterschreitet.
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