DE2542857A1 - Chirurgisches abdecktuch - Google Patents

Chirurgisches abdecktuch

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61BDIAGNOSIS; SURGERY; IDENTIFICATION
    • A61B46/00Surgical drapes
    • AHUMAN NECESSITIES
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    • A61B46/00Surgical drapes
    • A61B46/20Surgical drapes specially adapted for patients
    • A61B2046/201Surgical drapes specially adapted for patients for extremities, e.g. having collection pouch

Description

MÜLLER-BORE · GROEiVl:\G · DEUFBL · SCHÖN · HERTEL
PATENTAXWÄLTE
DR. WOLFOANa MOLUB-BOHi HANS W. QROENINS, DIPI-INS. DR. PAUL DEUFEL, DIPLv-CHSM. OR. ALPRKD SCHÖN, DIP!—CHBM. WBRNBR HSRTEL. DI PL.-PHYS.
J/J 10-53
Johnson & Johnson
501 George Street,
New Brunswick, New Jersey, USA
Chirurgisches Abdecktuch
Die Erfindung betrifft Abdeckungen für chirurgische bzw. Operations-Zwecke, insbesondere ein chirurgisches Abdecktuch, das eine biegsame Bahn mit einem Hauptteil und mit Flügeln aufweist, deren Innenkanten einen Schlitz bzw. Spalt begrenzen, der sich nach innen von einer Äussenkante des Abdecktuchs erstreckt. Derartige Abdecktücher werden insbesondere in der orthopädischen Chirurgie, der Neurochirurgie oder dergleichen Chirurgie eingesetzt.
In der orthopädischen oder dergleichen Chirurgie ist es üblich, die Patienten und den Operationstisch mit mindestens einem sterilen Abdecktuch so zu bedecken, daß nur das Glied (oder die Teile des Glieds) } an dem die Operation vorzunehmen ist, für den Chirurgen und dessen Assistenten freiliegen.
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MÜJt'CHEX 80 ■ SIEBfRTSTR. * · POB 860720 · KABEL! MtTEBOPAT · TEL. (089) 47107» · TELEX S-2S8Ö9
Es gibt bereits für orthopädische und dergleichen Chirurgie ein Abdecktuch, das eine sterile Bahn mit einem Hauptteil und einem länglichen Schlitz aufweist, der sich von einem mittigen Abschnitt davon zu einer Aussenkante nach aussen erstreckt, um zwei getrennte Flügel auszubilden. Derartige Abdecktücher werden häufig "Schlitzbahn"-Äbdecktücher genannt.
Das Anlegen derartiger Abdecktücher an den Patienten erfolgt beispielsweise dadurch, daß das Glied des Patienten angehoben und durch den Schlitz in der Bahn so geführt wird, daß nach beendetem Anlegen das zu operierende Glied sich durch den Schlitz erstreckt und auf der Oberseite des Hauptteils des Abdecktuchs liegt. Die Flügel des Abdecktuchs liegen dann auf Teilen des Körpers des Patienten in einem Bereich benachbart zum Operationsort.
Verständlicherweise ist es notwendig, ein steriles Operationsfeld am Anfang der Operation vorzusehen und dieses sterile Operationsfeld bis zum Ende der Operation zu unterhalten. Zur Herstellung des sterilen Operationsfelds und zur Vermeidung von dessen Kontamination, falls die Flügel der geschlitzten Bahn während der Operation rutschen oder zufällig bewegt werden sollten, hat es sich als notwendig herausgestellt, vor dem Anlegen der geschlitzten Bahn den Patienten mit einem zusätzlichen Abdecktuch zu bedecken. Das zusätzliche Abdecktuch wird über denjenigen Abschnitt des Körpers des Patienten gelegt, der unter dma. Schlitz in der geschlitzten Bahn liegt, wenn diese positioniert worden ist.
Die Notwendigkeit derartiger zusätzlicher Abdecktücher bringt einen besonderen Aufwand für das Operationspersonal mit sich, da mindestens zwei Äbdecktücher gehandhabt und positioniert werden müssen. Ferner erhöht der Gebrauch von zwei oder mehr Abdecktüchern die für das Abdecken des Patienten erforderliche Zeit und verzögert entsprechend den Beginn der Operation.
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Es ist daher Aufgabe der Erfindung, ein verbessertes chirurgisches Abdecktuch für orthopädische oder dergleichen Chirurgie anzugeben, das ohne das erwähnte zusätzliche Abdecktuch auskommt, um so das Abdecken des Patienten zu vereinfachen, Zeit einzusparen und die Kosten zu senken.
Das erfindung'sgemäße Abdecktuch hat eine biegsame einstückige Bahn, zweckmäßigerweise aus einem Kunststoffilm oder einem gewebten Stoff oder einem Texti!verbundstoff f mit einem Hauptteil und zwei Flügeln. Die Innenkanten der Flügel begrenzen einen länglichen Schlitz, der sich von einer Aussenkante des Abdecktuchs nach innen erstreckt. An einem der Flügel, vorzugsweise an der zum Schlitz benachbarten Innenkante davon, ist ein lappenartiges Flächengebilde,,kurz Lappen genannt, aus gewebtem Stoff, Texti!verbundstoff, Kunststoff oder dergleichen befestigt, der den Schlitz ijberdecken kann, wenn das Abdecktuch in-Gebrauch ist. Der Lappen kann über den Schlitz oder einen Teil davon hinweggelegt werden, um überlappend am anderen der beiden Flügel, die die Bahn hat, zu liegen. Der Lappen ist breit genug, um die Breite des Schlitzes und mindestens einen Teil der Ober- oder Unterseite des anderen Flügels zu überdecken. Vorzugsweise ist der Lappen oder mindestens ein Teil davon, der den Schlitz überdecken soll, lang genug, um sich über einen wesentlichen Teil der Länge des Schlitzes zu erstrecken.
Der Schlitz im erfindungsgemäßen Abdecktuch kann in seiner Breite von im wesentlichen 0 cm (wie es der Fall wäre, wenn der Schlitz in der Bahn durch Schneiden mit einem Messer oder einer Schere gebildet würde) bis zum Durchmesser des zu operierenden t'ldeds variieren. Letztere Abmessung hängt von der Größe des zu operierenden Glieds ab, dürfte jedoch normalerweise z.B. von ca. 7,5 cm ( 3 Zoll) bis ca. 12,5 cm (5 Zoll) bei einer Operation am Oberschenkel des Beins variieren. Eine Schlitzbreite von ca. 5 cm (2 Zoll) bis ca. 10 cm (4 Zoll) dürfte für Armchirurgie geeignet sein. Der Schlitz erstreckt sich von einer Aussenkante des Abdecktuchs und endet dazu innen im Abdecktuch.
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Bei einer anderen Ausgestaltung der Erfindung hat jeder Flügel des Äbdecktuchs einen Lappen an seiner Innenkante. Ein derartiges Abdecktuch kann - wie noch genauer gezeigt werden wird - eine Doppelschicht von Abdecktuchmaterial ausbilden, die entweder auf Abschnitten des Körpers in der Nähe des Operationsorts liegen oder unter einem zu operierenden Glied angeordnet sein kann. Im folgenden wird unter Textilverbundstoff; auch "nonwoven"-Stoff genannt, eine Lage von sich überlappenden, kreuzenden Fasern, die durch einen geeigneten Klebstoff miteinander verhaftet sind, als auch ein Papier verstanden, das aus kurzen Fasern unter Anwendung üblicher Papierherstellungstechnologie hergestellt ist.
Die Erfindung gibt also ein chirurgisches Abdecktuch für orthopädische oder dergleichen Chirurgie an, das eine biegsame und einsttickige Bahn mit einem Hauptteil von zwei benachbarten Flügeln hat, dessen Innenkanten, vorzugsweise voneinander beabstandet, zwischen sich einen länglichen Schlitz oder Spalt begrenzen. An einem der Flügel ist ein Lappen befestigt, der bei Gebrauch des Abdecktuchs während einer Operation faltbar ist, um mindestens einen Teil · des Schlitzes zu bedecken und mindestens teilweise überlappend am anderen Flügel anzuliegen. Das Abdecktuch ist leicht in eine kompakte Einheit zusammenfaltbar, so daß es leicht und schnell auseinandergefaltet und an einen Patienten vor der Operation angelegt werden kann.
Die Erfindung wird anhand der Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Draufsicht auf ein erstes Ausführungsbeispiel eines chirurgischen Abdecktuchs gemäß der Erfindung, wobei das Abdecktuch flach auseinander gefaltet ist und der Lappen des Abdecktuchs auf den einen Flügel zurückgefaltet ist, um den Schlitz im Abdecktuch zu zeigen;
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Fig. 2 einen Querschnitt II-II von Fig. 1 in vergrößertem Maßstab, woraus die Art der Befestigung des Lappens am Flügel ersichtlich ist,
Fig. 3 eine Draufsicht auf das Abdecktuch von Fig. 1, wobei jedoch der Lappen in einer solchen Stellung ist, daß er auf einem beträchtlichen Abschnitt der Länge des Schlitzes liegt und einen Abschnitt des anderen Flügels des Abdecktuchs bedeckt;
Fig. 4a, 4b und 4c Teildraufsichten von abgewandelten Befestigungen des Lappens am Flügel;
Fig. 5 eine Draufsicht auf ein Abdecktuch ähnlich dem von Fig. 1, jedoch mit einem zusätzlichen Verstärkungsfeld auf seiner Oberseite;
Fig. 6 eine Draufsicht eines zweiten Ausführungsbeispiels eines chirurgischen Abdecktuchs, wobei jeder Flügel einen Lappen aufweist; ■
Fig. 7 einen Querschnitt VII-VII von Fig. 6 in vergrößertem Maßstab, woraus die Art der Befestigung der Lappen an den Flügel ersichtlich ist;
Fig. 8 eine perspektivische Ansicht des Abdecktuchs von Fig. 6, wobei jeder Lappen zusammengefaltet ist und auf dem Flügel liegt, an dem er befestigt ist^und wobei in Strichlinien die Faltlinien für das Längsfalten des Abdecktuchs angedeutet sind;
Fig. 9 eine Draufsicht ähnlich Fig. 6 des Abdecktuchs während einer Zwischenstufe des Zusammenfaltens, wobei die Lappen quergefaltet worden sind und der Hauptteil des Abdecktuchs längsgefaltet worden ist;
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Fig. 10 schematises eine Querschnxttsansicht 10-10 von Fig. 9;
Fig. 11 eine Draufsicht in vergrößertem Maßstab des' Abdecktuchs von Fig. 6 nach abgeschlossenem Längsfalten des Abdecktuchs;
Fig. 12 schematisch eine Querschnittsansicht 12-12 von Fig. 11 und
Fig. 13 bis 18 perspektivische Ansichten der aufeinander Schritte beim Anlegen eines Abdecktuchs in der Art von.Fig.6 bis 12 an einten Patienten für Beinchirurgie.
Die Fig. 1 bis 3 zeigen ein Ausführungsbeispiel der Erfindung, nämlich ein chirurgisches Abdecktuch 10, das aus einem biegsamen oder flexiblen Flächengebilde 11·, kurz Bahn genannt, besteht, das bzw. die einstückig aus einem geeigneten in Falten legbaren, kurz faltbaren genannt, bzw. drapierfähigen Material gefertigt ist. Vorzugswelse ist das Material ein faltbarer Textilverbundstoff, auch nönwoven-Material genannt, wie z.B. ein scrimverstärkter Zellstoff oder dergleichen (Scrim ist ein leichter, grob gewebter Leinen- oder Baumwollstoff) oder ein naßgeformter Texti!verbundstoff mit langen Fasern. Die biegsame Bahn 11 hat an ihrem einen Ende einen Hauptteil 12 und an ihrem anderen Ende zwei getrennte Flügel 20 und 30. Der Umfang des Abdecktuchs hat gegenüberliegende Seitenkanten 16 und 17 sowie eine Unterkante 15. Die Flügel 20 und 30 sind einstückig mit dem Hauptteil ausgebildet und erstrecken sich von diesem nach aussen. Der Flügel 20 hat eine Innenseitenkante 24 und eine Oberkante 26. Entsprechend hat der Flügel 3O eine Innenseitenkante 34 und eine Oberkante Die Oberkanten der Flügel bilden zusammen die Oberkante des Abdecktuchs.
Das Abdecktuch 1O weist einen Spalt bzw. Schlitz 45 auf, der mindestens teilweise durch die angrenzenden Innenkanten der Flügel
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begrenzt ist und sich von der Oberkante des xAbdecktuchs nach ihnen zu im wesentlichen dessen Mitte erstreckt. Der Schlitz hat ein offenes Ende, d.h. ein Ende, das mit der Aussenkante des Abdecktuchs verbunden ist,und ein geschlossenes Ende, d.h. ein Ende, das sich im wesentlichen in der Mitte des Abdecktuchs befindet. Das.geschlossene Ende des Schlitzes kann irgendeine gewünschte Form haben.
Wenn z.B. die Innenkante der Flügel geradlinig verlaufen, hat der Schlitz die Form eines gestreckten Rechtecks (dessen Breite durch den Abstand zwischen den benachbarten Innenkanten der Flügel bestimmt ist) } und das geschlossene Ende des Schlitzes ist ebenfalls geradlinig. Wenn die benachbarten Innenkanten der Flügel in Richtung zum Abdecktuch gekrümmt sind, hat das geschlossene Ende des Schlitzes ebenfalls einen gekrümmten Ver— lauf. Vorzugsweise ist das geschlossene Ende des Schlitzes wie in Fig. 1 abgebildet gekrümmt, das - wie noch ersichtlich sein wird - ein Abdecktuch ergibt, das sich leichter dem Körperprofil anpaßt, wenn das Abdecktuch in Gebrauch ist.
Die Innenseitenkante 34 der Flügel 30 trägt einen Lappen 40 aus faltbarem Material, der, wie Fig. 3 zeigt, über den Schlitz 45 gefaltet werden kann und dann den Flügel 20 überlappt. Obwohl Fig. 3 den Lappen 40 als die Oberseite des Flügels 20 teilweise überdeckend zeigt, versteht es sich, daß diese beiden Teile auch so angeordnet sein können, daß der Flügel auf dem Lappen 40 liegt. Dies wird genauer anhand einer Erläuterung des Auseinanderfaltens' und des Gebrauchs des Abdecktuchs erklärt werden. Unter "überlappen" sollen hier beide mögliche Anordnungen des Lappens 40 und des Flügels 20 zueinander verstanden werden.
Der Lappen 40 hat eine Unterkante 41, eine Oberkante 42 sowie Seitenkanten 4 3 und 44. Die Unter- und die Oberkante des Lappens 40 sind im wesentlichen gleich und so lang, daß der Lappen über den Schlitz 45 geschlagen werden kann und dann mindestens teilweise den Flügel 20 überlappt. Insbesondere aus Fig. 3 ist ersichtlich,
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daß die Länge des Lappens an den Seitenkanten 43 und 44 etwas kürzer als die Länge des Schlitzes 45 ist. Der Lappen erstreckt sich auf der Innenkante 34 von einem Punkt, der relativ zur Oberkante des Flügels 30 innenliegt, nach innen bis zu einem Punkt nahe dem geschlossenen Ende des Lappens
Der jeweilige Abschnitt des Flügels 30, an dem der Lappen 40 befestigt ist, ist nicht kritisch, vorausgesetzt, daß der Lappen über den Schlitz geschlagen und in die überlappende Anordnung mit dem Flügel 20 wie erläutert gebracht werden kann. Vorzugsweise ist jedoch der Lappen am Flügel an oder benachbart zu der Innenseitenkante 34 befestigt, da so nur wenig Material benötigt und.eine nicht erforderliche Sperrigkeit des gefalteten Abdecktuchs vermieden wird. Gemäß Fig. 2 und 3 ist der Lappen auf einer Linie benachbart zu seiner Seitenkante 44 an der Oberseite des Flügels 30 in kurzem Abstand von dessen Innenseitenkante 34 befestigt. Die Befestigung erfolgt zweckmäßigerweise durch Anheften bzw. Annähen(durch eine Strichlinie 39 in Fig. 1 und 2 angedeutet),obwohl auch andere Befestigungsmittel wie z.B. ein Klebstoff auf Wunsch verwendet werden können. Die Art der Befestigung des Lappens am Flügel ist in Fig. 2 dargestellt. Ein Randabschnitt des Flügels 40 benachbart zu seiner Seitenkante 44 liegt unter dem übrigen Lappen, so daß ein Teil der Oberseite 46 des Lappens der Oberseite 32 des Flügels 30 gegenüberliegt. Wie bereits erwähnt wurde, ist der Lappen zweckmäßigerweise am Flügel durch die Naht 39 gesichert. Wenn der Lappen am Flügel in der eben beschriebenen Weise befestigt ist, gibt es keine Falten oder sperrige Abschnitte auf der Oberseite des Abdecktuchs in dessen Gebrauchsstellung. Es versteht sich, daß der Lappen am Flügel auch in anderer Weise befestigt werden kann. Z.B. könnte ein Abschnitt des Lappens in der Nähe von dessen Oberkante 42 durch eine Naht 39 oder andere Befestigungsmittel am Flügel 30 benachbart zu dessen Oberkante 36 gesichert sein (vgl. Fig. 4a), Wahlweise könnte der Lappen am Flügel auf oder nahe der Seitenkante 16 des Abdecktuchs (Fig. 4b) oder an irgendeinem Punkt zwischen der Innenkante 34 und der Aussenkante eines Flügels (Fig. 4c) befestigt sein.
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Das erfindungsgemäße Abdecktuch kann aus den an und für sich gut bekannten Leinwand-Materialien wie gewebtem Baumwollstoff hergestellt werden, wie er üblicherweise in Krankenhäusern benutzt wird. Vorzugsweise bestehen jedoch die biegsame Bahn 11 (mit dem Hauptteil 12 und den Flügeln 20 und 30) und der Lappen 40 aus einem Texti!verbundstoff entsprechender Zug- und Reißfestigkeit. Der TextiIverbundstoff sollte relativ weich sowie gute Drapier- und Falt-Eigenschaften zeigen. Außerdem muß verständlicherweise der TextiIverbundstoff einer Sterilisierungsbehandlung ohne nachteilige Beeinflussung zugänglich sein. Die Verwendung von Textilverbundstoffen vermeidet ein Waschen wie das Sterilisieren und sonstigen Behandlungsaufwand/ wie er bei Leinwand- Abdecktüchern der Fall ist, da Abdecktücher aus Texti!verbundstoff nach Gebrauch weggeworfen werden. Die Verwendung von Textilverbundstoffen für chirurgische Abdecktücher ist für sich gut bekannt, weshalb die Wahl eines geeigneten Textilverbundstoffs mit den oben erwähnten Eigenschaften für den Fachmann unkritisch ist. Weiter ist es erwünscht, daß der Texti!verbundstoff für das Abdecktuch so ausgerüstet ist oder behandelt werden kann, daß er Flüssigkeiten wie Wasser, Körperflüssigkeiten und andere üblicherweise während der Operation auftretende Flüssigkeiten abstößt. Auf diese Weise wird verhindert daß irgendwelche Flüssigkeiten, die mit den größeren Flächen des Abdecktuchs in Berührung kommen, das Abdecktuch durchdringen und einen Weg für die übertragung von Bakterien bilden. Verfahren, durch die Texti!verbundstoffe flüssigkeitsabstoßend gemacht werden, sind für sich gut bekannt und gehören deshalb nicht zur Erfindung.
Fig. 5 zeigt eine Abwandlung des chirurgischen Abdecktuchs von Fig. 1 bis 3. Dieses Abdecktuch hat ein Verstärkungsfeld 48 auf seiner Oberseite in der Nähe des Schlitzes 45. Das Verstärkungsfeld kann eine oder mehrere Lagen der erwähnten biegsamen Materialien aufweisen. Vorzugsweise hat jedoch das Verstärkungsfeld eine absorbierende Oberseite 48a und einen undurchlässigen Kunststoffilm (als Schraffur 49 in Fig. ,5 gezeigt)
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zwischen der absorbierenden Oberseite und der eigentlichen Bahn des Abdecktuchs. Die Oberseite des Verstärkungsfelds sorgt für Absorptionsfähigkeit am Operationsort, um Körper- und andere Flüssigkeiten, die während der Operation auftreten, zu absorbieren. Der undurchlässige Kunststoffilm im Verstärkungsfeld verhindert ein Durchdringen von Flüssigkeiten durch das Abdecktuch zum Patienten. Das Verstärkungsfeld kann am Abdecktuch z.B. durch einen geeigneten Klebstoff gesichert sein.
Fig. 6 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung. Ein Abdecktuch 5O entspricht grundsätzlich dem Abdecktuch 10 von Fig. 1 bis 3, und zwar bis auf den Umstand, daß beide Flügel ein lappenartiges Flächengebilde tragen. Das Abdecktuch hat eine Bahn 51 aus faltbarem Material mit einem Hauptteil 52 und davon atisgehenden, gegenüberliegenden Flügeln 6O und 7O. Das Abdecktuch weist ferner einen Schlitz 85 auf, der sich von der Oberkante d&m Äbcleektuchs nach innen erstreckt und durch Innenseitejik&nten 64 und 74 der Flügel 60 bis 70 begrenzt ist. Das Abdecktuch hat auch eine Unterkante 65, einen Unterabschnitt 55' nahe de# thtterkaivte sowie Seitenkanten 56 und 57. Das Abdecktuch weiat fernem eine Oberseite (in Fig. 6 dem Betrachter zugewandt) und ©ine Unterseite (in Fig. 6 nicht vom Betrachter zu sehen) auf.
Ein Lappen SO ist am Flügel 60 in einer Weise gemäß Fig. 7 befestigt. Ein Raadabsehnitt des Lappens 80 ist über die Innenkante 64 des I?lügeis 6O gefaltet und ein kurzes Stück entlang der Unterseite 63 des Flügels fortgesetzt. Der Lappen kann an der Unterseite des Flügels z.B. durch einen geeigneten Klebstoff 65 gesichert sein. Ähnlich ist ein Lappen 80' über die Innenkante 74 gefaltet und an d©r Unterseite 73 des Flügels 70 gesichert. Auf Wunsch fc5»nen di« Lappen an den Flügeln in derselben Weise wie der La|^»ß 40 a» Flügel 30 befestigt sein, d.h. wie in Fig. 2 dargestellt.
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- 11 Z\is amme n'f al ten des' Abdecktuchs
Das Abdecktuch gemäß der Erfindung kann in eine verpackte Einheit zusammengefaltet werden, die die Handhabung während des Verpackens und Lagerns erleichtert und gestattet, das Abdecktuch leicht und schnell am Patienten vor der Operation anzubringen·.
Unter "Vorwärtsfalte" sei hier eine Falte verstanden, bei der die Oberseite zur Oberseite des Abdecktuchs um eine Faltlinie gefaltet ist. Eine"Rückwärtsfalte" sei eine Falte, bei der die Oberseite des Abdecktuchs zur Unterseite des Abdecktuchs um eine Faltlinie gefaltet ist. In der Zeichnung bedeutet R eine Rückwärtsfalte und F eine Vorwärtsfalte. Dabei beziehen sich die Zahlen vor den Buchstaben F und R auf die Reihenfolge der Faltungen.
Das bevorzugte Verfahren zum Zusammenfalten des Abdecktuchs 50 von einem Ende zum anderen Ende ist in Fig. 8 bis 12 abgebildet. Gemäß Fig. 8 werden die Lappen 80 und 80' fächerartig gefaltet, um zwei Faltenstapel zu ergeben, die auf den Flügeln 60 bz. 70 liegen. Als nächstes wird der Hauptteil 52 des Abdecktuchs gefaltet. Der Unterabschnitt 55* nahe der Unterkante 55 der Bahn 51 wird vorwärtsgefaltet, und zwar zur Mitte des Abdecktuchs um die Faltlinie 1F. Der Hauptteil1 wird dann r.ückwärtsgefaltet . um die Faltlinie 2R, vorwärtsgefaltet um die Faltlinie *3F, rückwärtsgefaltet um die Faltlinie 4R und vorwärtsgefaltet um die Faltlinie 5F.
Wie am besten aus Fig. 8 ersichtlich ist, wird der obere Endabschnitt 53 des Hauptteils 52 durch die Faltlinie 5F, die Seiten des Abdecktuchs und eine querverlaufende Strichpunktlinie 54 begrenzt, entlang der die Flügel vom Hauptteil 52 ausgehen. Auf diese Weise wird, wie in Fig. und 10 dargestellt ist, durch die oben beschriebene Faltfolge ein Stapel A von Falten erzeugt, der auf einen·wesentlichen Teil der Oberseite des Endabschnitts 53 liegt.
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Die Flügel (mit ihren bereits gemäß Fig. 8 fächerförmig gefalteten Lappen) werden als nächstes gefaltet. Ein Teil des Flügels 70 nahe dessen Oberkante 76 wird um die Faltlinie 6F vorwärtsgefaltet. Danach wird der Flügel 70 um die Faltlinie 7R rückwärtsgefaltet und um die Faltlinie 8F vorwärtsgefaltet. Es ist ersichtlich, daß das geschlossene Ende des Schlitzes 85 sich zwischen der Faltlinie 8F und der Querlinie 54 befindet. Gemäß Fig. 12 führt dieses Falten des Flügels 70 (einschließlich seines zugehörigen Lappens 80") zu einem Stapel B von Falten bzw. Faltungen, der auf dem Stapel A von Falten liegt.Dieses .Positionieren des geschlossenen Endes des Schlitzes erleichtert beträchlieh das Anlegen des Abdecktuchs vor der Operation, da das Glied, an dem die Operation vorzunehmen ist, sich durch diesen Teil des Schlitzes erstreckt, wenn der Patient völlig abgedeckt ist.
Jedes Ende des Abdecktuchs in der gestreckten, längsgefalteten Form gemäß Fig. 11 kann dann zur Mitte gefaltet werden, um ein endgültig kompakt zusammengefaltetes Abdecktuch zu ergeben. Obwohl für diesen Zweck eine gewöhnliche Fächerfalte geeignet ist, kann vorzugsweise eine abgewandelte Fächerfalte verwendet werden. Unter Fächerfaltung wird hier eine Faltfolge verstanden, bei der das Material so gefaltet wird, daß es abwechselnd Vorwärts- und Rückwärtsfalten aufweist. Mit einer abgewandelten Fächerfaltung ist eine Faltfolge gemeint, die ähnlich einer Fächerfalte ist, bei der jedoch die ersten beiden Faltungen von derselben Art sind. Ein Beispiel einer abgewandelten Fächerfaltfolge ist Vorwärts-, Vorwärts-, Rückwärts-, Vorwärts-, Rückwärts-, Vorwärts-Falte.
Demnach wird das Querfalten des teilweise zusammengefalteten Abdecktuchs gemäß Fig. 11 von der Seitenkante 56 aus mit einer Vorwärtsfalte begonnen. Die zweite Falte ist ähnlich eine Vorwärtsfalte, während die dritte Falte eine Rückwärtsfalte ist. Die Vorwärts- und Rückwärtsfalten-FoIge kann anschließend wiederholt werden, bis der gewünschte Grad an Kompaktheit erreicht ist. Das Querfalten des Abdecktuchs von der Seitenkante 57 aus zur Mitte wird in derselben Weise vorgenommen.
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Anlegen ' des' Abdecktuchs" am Patienten
Fig. 13 bis 18 zeigen schrittweiseein Anlegen des Abdecktuchs von Fig. 8, das in der beschriebenen Weise zusammengefaltet worden ist,an einen Patienten, an dessen rechtem Knie eine Operation vorzunehmen ist. Fig. 13 zeigt das Abdecktuch 50, das seitlich auseinandergefaltet worden ist, über die Oberschenkel des Körpers des Patienten gelegt, wobei der Schlitz mehr oder weniger mit dem rechten Bein des Patienten fluchtet. Ein Assistent an der linken Seite des Patienten faltet den Stapel B von Falten zu den Füssen des Patienten auseinander, um das linke Bein des Patienten abzudecken. Gemäß Fig. 14 wird dadurch der Lappen 80 in seiner zusammengefalteten Lage auf dem Flügel freigelegt. Ein Assistent auf der rechten Seite des Patienten hebt das rechte Bein des Patienten hoch (vgl. Fig. 15) und faltet den Lappen 80 über dem Operationstisch auseinander. Während das rechte Bein des Patienten weiter in der angehobenen Stellung gemäß Fig. 15 gehalten wird, faltet der Assistent auf der rechten Seite des Patienten dann den Stapel C von Falten zum rechten Fuß des Patienten hin auseinander. Gemäß Fig. 16 liegt jetzt der Flügel 70 auf dem Lappen 80, und der Lappen 80* ist in seiner Zusammenfaltung auf dem Flügel 70 freigelegt. Während das rechte Bein des Patienten weiter hochgehoben bleibt, faltet der Assistent auf der linken Seite des Patienten den Lappen 80' über dem Operationstisch auseinander. Gemäß Fig. 17 liegt jetzt der Lappen 80* auf einem Teil des Flügels 60, und vorteilhafterweise ist die doppelte Dicke des Abdecktuchmaterials zwischen dem Operationstisch und dem Bein vorhanden, an dem die Operation vorzunehmen ist. Gemäß Fig. 18 wird das rechte Bein des Patienten abgesenkt, so daß es auf der Oberseite des Flügels 7O liegt (und gegebenenfalls auch auf einem Teil des Lappens 801). Das Abdecken des Patienten wird vervollständig durch Auseinanderfalten des Stapels A von Falten zum Kopf des Patienten, so daß der Hauptteil des Abdecktuchs den oberen Rumpf des Patienten bedeckt .
Es ist ersichtlich, daß nach Beendigung des Abdeckens des Patienten das zu operierende Glied sich durch das geschlossene Ende des Schlitzes erstreckt und in Berührung mit dem Abdecktuchmaterial steht. Diese Anordnung isoliert vortexlhafterweise den
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Patienten vor verschiedenen Flüssigkeiten wie Blut und dergleichen, die normalerweise bei Operationen auftreten. Somit sind die übrigen Teile des Körpers des Patienten, d.h. diejenigen Teile, die nicht operiert werden/vor Bakterien geschützt, die vom Operationsfeld ausgehen. Ähnlich . ist der Operationsort vor einer Kontamination von Bakterien geschützt, die von Bereichen ausserhalb des Operationsorts ausgehen.
Es ist ersichtlich, daß das Abdecktuch 10 gemäß Fig. 1 bis 3 in der hier für das Abdecktuch 50 beschriebenen Weise zusammengefaltet werden kann. Zwar hat das Abdecktuch 10 zwei Flügel, von denen jedoch nur einer einen Lappen aufweist. Das Abdecktuch würde bei Längsfalten im wesentlichen wie das Abdecktuch 50 in der in Fig. 11 abgebildeten zusammengefaßten Form aussehen, wobei jeder Flügel zu einem Stapel von Falten zusammengefaltet ist. Wenn der Flügel mit dem Lappen als erster in Längsrichtung auseinandergefaltet ist und dann der an ihm befestigte Lappen quer ausgelegt wird (während das zu operierende Glied hochgehoben ist) , so befindet sich der Lappen unter dem anderen Flügel nach dessen anschließendem Auseinanderfalten in Längsrichtung. Wenn der Flügel ohne den. Lappen zuerst in Längsrichtung auseinandergefaltet und dann der Flügel mit dem Lappen in Längsrichtung ausexnandergefaltet wird, so liegt der Lappen, nachdem er quer auseinandergefaltet worden ist, auf dem Flügel ohne den Lappen.
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Claims (15)

  1. Patentansprüche
    /1.1 Chirurgisches Abdecktuch mit einer Bahn aus einem biegsamen, faltbaren Material, die an ihrem einen Ende einen Hauptteil und an ihrem anderen Ende zwei getrennt Flügel hat, die von einem mittigen Abschnitt der Bahn sich nach aussen erstrecken und einen Schlitz in der Bahn begrenzen, gekennzeichnet durch einen Lappen (40; 80, 80') an mindestens einem der Flügel (20,3O; 60,70)twobei der Lappen von dem einen Flügel in Querrichtung auslegbar ist, um mindestens einen Teil des Schlitzes (45; 85) zu überdecken und mindestens einen Teil (46) des anderen der beiden Flügel liegend zu berühren, wenn das Abdecktuch am Patienten angelegt ist (Fig. 1 bis 5; 6 bis 18).
  2. 2. Abdecktuch nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Bahn (11; 51) einen gewebten Stoff aufweist.
  3. 3. Abdecktuch nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Bahn (11) einen Kunststoffilm (49) aufweist (Fig. 5).
  4. 4. Abdecktuch nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Bahn (11; 41) einen Textilverbundstoff aufweist.
  5. 5. Abdecktuch nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Textilverbundstoff flüssigkeitsabstoßend'ist. *
  6. 6. Abdecktuch nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch ein Verstärkungsfeld (48), das benachbart zum Schlitz (45) an der Bahn (11) befestigt ist (Fig. 5).
  7. 7. Abdecktuch nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß .die Oberseite des Verstärkungsfelds (18) absorbierend ist.
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    — I D —
  8. 8. Abdecktuch nach Anspruch 7, gekennzeichnet durch eine flüssigkeitsundurchlässige Lage (59) zwischen der Bahn (11) und der Oberseite des Verstärkungsfelds (48).
  9. 9. Abdecktuch nach Anspruch' 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberseite des Verstärkungsfelds(48) an der flüssigkeitsundurchlässigen Lage (49) gesichert ist.
  10. 10. Abdecktuch nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Lappen (40) an dem Flügel (30) auf einer Linie (39) benachbart zur Innenseitenkante (34) des Flügels (30) befestigt ist.
  11. .11. Abdecktuch nach Anspruch. 7, dadurch gekennzeichnet, daß am anderen Flügel (70) der beiden Flügel (6o, 70) ein Lappen (8O1) befestigt ist.
  12. 12. Abdecktuch nach Anspruch .11, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Lappen (80, 80') an seinem zugehörigen Flügel (60, 70) auf einer Linie (.65) benachbart zur Innenseitenkante (64, 74) des. zugehörigen Flügels befestigt ist.
  13. 1.3. Abdecktuch nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,, daß der Schlitz (45; 85) einen gekrümmten Abschnitt'hat.
  14. 14. Abdecktuch nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß es für eine Sterilisierung behandelt und im sterilisierten Zustand verpackt ist.
  15. 15. Abdecktuch nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Hauptteil (52) zur Bildung eines ersten Stapels (A) von Falten, der auf einem Abschnitt der Bahn (51) liegt, gefaltet ist, daß der Lappen (80) an dem einen Flügel (60) so gefaltet ist, daß er auf dem einen Flügel (.60) liegt^nd daß der eine Flügel (60) mit dem auf ihm liegenden Lappen (80). und der andere Flügel (70) der beiden getrennten Flügel jeweils zur Bildung von Stapeln
    609825/0629
    (B, C) von Falten gefaltet sind, die auf dem ersten Stapel (A) von Falten und dem Abschnitt der Bahn (51) liegen (Fig. 9 bis 18).
    609825/0629
    Leerseite
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