DE2553368C3 - Druckmittelbetätigte Reibungskupplung für ein Lüfterrad eines Kraftfahrzeugmotors - Google Patents
Druckmittelbetätigte Reibungskupplung für ein Lüfterrad eines KraftfahrzeugmotorsInfo
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- F16D25/082—Fluid-actuated clutches with fluid-actuated member not rotating with a clutching member the line of action of the fluid-actuated members co-inciding with the axis of rotation
Description
40
50
55
60
Die Erfindung betrifft eine druckmittelbetätigte Reibungskupplung für ein Lüfterrad eines Kaftfahr- b5
zeugmotors, mit einer feststehenden Welle und einer darauf drehbar gelagerten treibenden Kupplungshälfte sowie einer getriebenen Kupplungshälfte, auf
der das Lüfterrad angeordnet ist, wobei eine auf Strömungsmitteldruck reagierende Betätigungseinrichtung
der Kupplung Reibflächen der Kupplungshälften dann in Eingriff bringt, wenn die Motorkühlmitteltemperatur
einen vorgegebenen Wert überschreitet, und die einen Kolben umfaßt, der zum Ausrücken der
Kupplungshälfte axial gegen die Kraft einer Feder mit Druckmitteldruck verschieblich, jedoch nicht drehbar
auf der Welle gehalten ist.
Ein normaler Kraftfahrzeugmotor benötigt die Kühlleistung des Lüfterrades nur während eines verhältnismäßig
kleinen Teils der Gesamtbetrisbszeit des Motors. Bei den meisten Motoren dreht sich jedoch
das Lüfterrad dauernd, solange der Kraftfahrzeugmotor läuft. Da ein erheblicher Anteil der durch den
Kraftfahrzeugmotor erzeugten Leistung für die Betätigung des Lüfterrades aufgewendet werden muß und
da eine Drehung des Lüfterrades den vom Fahrzeug abgegebenen Lärmpegel bedeutend erhöht, ist es vorteilhaft,
eine Kupplung zu schaffen, welche das Lüfterrad auskuppelt, solange die Kühlmitteltemperatur
verhältnismäßig niedrig ist und das Lüfterrad nicht gebraucht wird, und die das Lüfterrad an den Lüfterradantrieb
ankuppelt, wenn sich die Temperatur des Kühlmittels auf einen Wert erhöht, bei welchem die
Kühlleistung des Lüfterrades erforderlich ist. Obwohl bereits früher viele Konstruktionen für eine Lüfterkupplung
vorgeschlagen wurden, fanden diese nur wenig Verwendung, da einerseits ihre Größe die Anzahl
der Motorenarten sehr beschränkte, bei welchen ein Einbau der Kupplung möglich ist, und andererseits
diese frühen Konstruktionen in den Kupplungsbauteilen meist komplizierte und kostspielige Keilwellen
zur Lastübertragung sowie verhältnismäßig teure und störanfällige rotierende Druckdichtungen erforderten.
Obwohl Lüfterkupplungen vorteilhafterweise bei jedem Verbrennungsmotor eingesetzt werden können,
sind sie besonders in Verbindung mit Motoren für Schwerlastkraftwagen wertvoll, da diese Fahrzeuge
für Anwendungsfälle eingesetzt werden, bei welchen das Lüfterrad über längere Zeiträume ausgekuppelt
werden kann, wodurch sich erhebliche Kraftstoffeinsparungen erreichen lassen. Außerdem ist
diese Art von Schwerlastkraftwagen meist mit einer Druckluftbremsanlage ausgerüstet, die eine Strömungsmitteldruckquelle
bildet, welche zur Betätigung der Kupplung verwendet werden kann.
Eine neuere Konstruktion einer druckmittelbetätigten Reibungskupplung der eingangs beschriebenen
Art ist aus der US-PS 3804219 bekanntgeworden. Bei dieser bekannten Kupplung ist sowohl die treibende
Kupplungshälfte als auch die angetriebene Kupplungshälfte drehbar auf der feststehenden Welle
gelagert, jedoch relativ zu dieser in Axialrichtung unverschieblich. Um eine Antriebsverbindung zwischen
diesen beiden Teilen herzustellen, ist mindestens ein zusätzliches Element erforderlich, das relativ zu der
treibenden Kupplungshälfte und der angetriebenen Kupplungshälfte axial beweglich, jedoch nicht drehbar
angeordnet sein muß. Bei der aus der US-PS 3804219 bekannten Kupplung wird ein solches Teil
beispielsweise durch die Lamellen der dort angeordneten Lamellenkupplung vorgesehen. Bei der Übertragung
der Bewegung von der treibenden Kupplungshälfte auf die angetriebene Kupplungshälfte
werden die Lamellen der Kupplung durch die in der Betätigungseinrichtung vorgesehene Feder gegeneinander
gepreßt, so daß damit eine Kraftübertragung
erfolgen kann.
Die bekannte Kupplung hat den Nachteil, daß infolge der dort offenbarten speziellen Lagerung der
treibenden Kupplungshälfte und der getriebenen Kupplungshälfte in bezug auf die fests-.ehende Welle
zur Bewegungsübertragung zwischen beiden Hälften nur eine ganz spezielle Kupplungsart Verwendung
finden kann, nämlich die in der US-PS 3804219 beschriebene Lamellenkupplung, da die oben wiedergegebenen
Erfordernisse der Bewegbarkeii der Kupp- »' lungsteile in bezug auf die treibende Hälfte und die
getriebene Hälfte vorliegen müssen. Lamellenkupplungen haben jedoch den Nachteil, daß sie ihrem Aufbau
nach kompliziert sind und für ihren Einbau relativ viel Platz benötigt wird. Darüber hinaus ist bei der π
unbekannten Kupplung nachteilig, daß ein Auswechseln der Kupplungsbeläge nur unter relativ großem
Aufwand geschehen kann, da die Kupplung als solche in unmittelbarer Nähe der feststehenden Welle angeordnet
ist, so daß zu deren Ausbau i: ahezu die gesamte Reibungskupplung demontiert werden muß.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine druckmittelbetätigte Reibungskupplung für ein Lüfterrad
eines Kraftfahrzeugmotors zu schaffen, die einen einfachen und kompakten Aufbau besitzt und bei
der sich die Kupplungsbeläge leicht auswechseln lassen.
Diese Aufgabe wird bei einer eingangs beschriebenen Reibungskupplung erfindungsgemäß dadurch gelöst,
daß jo
a) die getriebene Kupplungshälfte auf dem Kolben drehbar und relativ zu diesem axial unverscnieblich
gelagert, und
b) die Feder zwischen einem festen Anschlag am Wellenende und dem Kolben angeordnet ist.
Die erfindungsgemäß ausgebildete Kupplung unterscheidet sich von der bekannten Kupplung insbesondere
dadurch, daß die getriebene Kupplungshälfte nicht wie bei der bekannten Kupplung in Axialrichtung
unverschieblich auf der feststehenden Welle angeordnet ist, sondern relativ zu dieser verschieblich.
Dies ist konstruktiv dadurch verwirklicht, daß die getriebene Kupplungshälfte auf dem Kolben der Betätigungseinrichtung,
der zur feststehenden Welle axial verschieblich angeordnet ist, drehbar und relativ zu
diesem axial unverschieblich gelagert ist. Diese spezielle Anordnung bringt den wesentlichen Vorteil mit
sich, daß für die Kupplung als solche, beliebige Bauarten Verwendung finden können, d. h. durch die erfindungsgemäß
gewählte Lagerung der getriebenen Kupplungshälfte relativ zur feststehenden Welle sind
keinerlei Beschränkungen hinsichtlich der Auswahl von Kupplungen einer bestimmten Bauart vorgegeben.
So lassen sich beispielsweise die Nachteile einer Lamellenkupplung vermeiden. Darüber hinaus ist es
durch die erfindungsgemäß gewählte Lagerung möglich, die Kupplungsbeläge an der Außenseite der Einheit
anzuordnen, so daß ein Auswechseln der abgenutzten Beläge ohne eine völlige Demontage der
Kupplung vorgenommen werden kanii. eo
Ergänzend zum Stand der Technik sei noch auf die GB-PS 1233897 verwies <
-\us dieser Veröffentlichungist eine druckmitlciuetatigte Reibungskupplung
für ein Lüfterrad eines Kraftfahrzeugmotors bekanntgeworden,
bei der die getriebene Kupplungshälfte auf b5 einem Kolben drehbar und relativ zu diesem axial unverschieblich
gelagert ist. Unterschiedlich zur erfindungsgemäßen Kupplung ist hierbei jedoch, daß die
bekannte Kupplung keine feststehende Welle, sondern eine drehbare We'Ie aufweist und daß die Feder
nicht zwischen dem Weilenende und dem Kolben angeordnet ist, sondern genau entgegengesetzt. Das
bringt u. a. den Nachteil mit sich, daß die Wirkung der Feder ohne eine völlige Demontage der Kupplung
nicht ausgeschaltet werden kann. So muß man beispielsweise bei dieser bekannten Kupplung beim Austausch
des Kupplungsbelages währsnd der ganzen Zeit gegen die Kraft der Feder arbeiten.
Schließlich sei noch auf die US-PS 2637308 verwiesen,
aus der eine Reibungskupplung der in Rede stehenden Art bekannt ist, bei der die Feder zwischen
dem Wellenende und einer axial verschiebbaren Hohlnabe angeordnet ist. Hierbei erstreckt sich jedoch
die Feder um eine Buchse herum, die drehbar auf einer feststehenden Welle gelagert ist. Auf dieser
Buchse ist die Hohlnabe axial verschieblich gelagert. Es liegen somit wesentlich andere Gegebenheiten vor
als beim Gegenstand der Erfindung.
Bei einer speziellen Ausführungsform ist der Kolben innerhalb eines Zylinders gelagert, der in Richtung
auf das freie Ende der Welle offen und über eine Verriegelungsvorrichtung mit dieser fest verbunden
ist, und zwischen Zylinder und Kolben ist zur Verhinderung einer Rotation desselben eine aus Schlitz und
Anschlag bestehende Verbindung vorgesehen. An der feststehenden Welle ist zweckmäßigerweise ein Anschlag
für ein am Kolben befindliches Lager zur Begrenzung der Axialbewegung des Kolbens vorgesehen.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist an der treibenden Kupplungshälfte eine erste konische
Kupplungsfläche ausgebildet, die sich in Richtung auf das freie Ende der Welle erstreckt, ist die getriebene
Kupplungshälfte mit einer lösbaren Druckplatte versehen, die eine zweite konische Kupplungsfläche ausbildet,
die sich vom freien Ende der Welle we^ und im wesentlichen parallel zur ersten Kupplung· :che
erstreckt, und ist mindestens eine Kupplungsuache mit einem Kupplungsbelag versehen. Die Druckplatte
ist dabei mit der getriebenen Kupplungshälfte über lösbare Befestigungsmittel verbunden, und die lösbaren
Befestigungsmittel sind so angeordnet, daß zwischen der Druckplatte und der getriebenen Kupplungshälfte
Spiel vorhanden ist.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels in Verbindung mit der Zeichnung
erläutert. In der Zeichnung ist eine Reibungskupplung für ein Lüfterrad eines Kraftfahrzeugmotors in der
Seitenansicht und teilweise im Schnitt dargestellt.
Die Reibungskupplung 10 umfaßt einen Lagerrahmen 12, in welchem eine von ihm auskragende Welle
14 feststehend gelagert ist. Ein Lager 16 sorgt für die drehbare Lagerung einer treibenden Kupplungshälfte
18 um die Welle 14, doch hindert diese Axialbewegungen gegenüber der Welle. Die treibende Hälfte
18 ist zur Aufnahme eines Treibriemens mit herkömmlichen Rillen 20 versehen. Der Treibriemen
dient zur Verbindung der treibenden Hälfte 18 mit der Kurbelwelle des Kraftfahrzeugmotors. Ferner
umfaßt die Kupplung 10 eine hydraulische Betätigungseinrichtung 22. Diese enthält einen feststehenden
Zylinder 24, der einerseits gegen Axialbewegunge.n und andererseits gegen Drehbewegungen auf der
Welle 14 durch einen Federring 26 und eine Mutter 28 gesichert ist, welche mit auf der Welle 14 ausgebildeten
Gewindegängen 30 verschraubt ist. Weiter
umfaßt die Betätigungseinrichtung 22 einen axial in bezug auf die Welle 14 beweglichen Kolben 32, der
jedoch gegen Drehbewegungen um die Welle durch einen vom Kolben 32 herausragenden Anschlag 34
gesichert ist, der mit einem im Zyinder 24 ausgeform- ί ten Längsschlitz 36 in Eingriff steht. Entsprechende
Strömungsmittdgleitdichtungen 38, 40 sind zwischen dem Kolben 32 und der Welle 14 sowie zwischen dem
Kolben und dem Zylinder 34 angeordnet. Zwischen Zylinder 24 und Welle 14 ist eine statische Druck- m
dichtung 41 vorgesehen. Somit wird zwischen der Welle 14, dem Kolben 32 und dem Zylinder 24 ein
Hohlraum 42 zur Aufnahme von Strömungsmittel gebildet. Zur Beförderung des Druckströmungsmittels
von einer entsprechenden Druckströmungsmittelqueue, wie der Druckluftbremsanlage des Fahrzeugs,
in den Hohlraum 42 ist eine Leitung 44 vorgesehen. Die Förderung durch die Leitung 44 wird von einem
nicht gezeigten temperaturabhängigen Ventil gesteuert, welches den Hohlraum 42 an die Atmosphäre entlüften
soll, wenn die Temperatur des Motorkühlmittels einen bestimmten Wert übersteigt, und das den
Hohlraum 42 mit der Druckluft in der Bremsanlage des Fahrzeugs verbindet, wenn die Temperatur des
Kühlmittels unter einen bestimmten Wert abfällt. Eine Axialbewegung des Kolbens 32 auf der Welle
14 nach rechts (bei Sicht auf die Figur) wird durch den Eingriff eines am Kolben 32 befindlichen Lagers
46 mit einem Anschlag 48 begrenzt. Der Anschlag 48 gehört zu einer Abdeckung 52, die mit einer
Schraube 54 an der Welle 14 befestigt ist. Zwischen der Abdeckung 52 an der Welle 14 und dem Lager
46 des Kolbens 32 ist eine Feder 50 so angeordnet, um den Kolben (bei Sicht auf die Figur) nach links
zu drücken. J5
Eine getriebene Kupplungshälfte 58 ist über ein zweites Lager 56 so angeordnet, daß sie sich um den
Kolben 32 drehen kann und zusammen mit dem Kolben 32 gegenüber der Welle 14 Axialbewegungen
vollziehen kann. Die getriebene Hälfte 58 umfaßt einen Träger 60 sowie eine Druckplatte 62, die an diesem
durch Schrauben 64 befestigt ist, welche durch die in der Druckplatte 62 ausgeformten Öffnungen
66 durchgeführt sind. Der Durchmesser der Öffnungen 66 ist größer als der Kopf der Schrauben 64, um
zwischen ihnen Spiel vorzusehen, damit die Druckplatte 62 gegenüber dem Träger 60 eine begrenzte
Radialbewegung vollziehen kann, um dadurch die von der Druckplatte 62 getragene Kupplungsfläche gegenüber
der an der treibenden Hälfte 18 ausgebildeten Kupplungsfläche selbstzentrierend anzuordnen.
Die Druckplatte 62 besitzt einen sich radial erstrekkenden Teil 68, der mit dem Träger 60 in Eingriff
steht, sowie einen anderen Teil 70, der sich vom radial angeordneten Teil 68 aus erstreckt und an seiner inneren
Unifangsfläche eine konische Kupplungsfläche 72 bildet. Die konische Kupplungsfläche 72 erstreckt sich
allgemein parallel zu einer entsprechenden, rechts an der treibenden Hälfte 18 ausgeformten konischen
Kupplungsfläche 74. Jedoch ist jeder Durchmesser eo der konischen Kupplungsfläche 72 proportional größer
als der entsprechende Durchmesser der konischen Fläche 74, so daß zwischen ihnen ein ringförmiger
Hohlraum zur Aufnahme eines Kupplungsbelages 76 gebildet wird, der beispielsweise an der Kupplungsfläehe
72 angeordnet ist. Natürlich verringert sich die Weite des Hohlraums zwischen den Flächen 72 und
74 stetig mit dem Verschleiß des Belages 76. Bei vollkommenem Abrieb des Belages 76 könnten sich die
Flächen 72 und 74 berühren, wobei sie beschädigt werden wurden. Eine solche Berührung wird jedoch
verhindert, da die rechte Seite der konischen Fläche 74 in einer Anschlagfläche 78 endet, welche mit einer
entsprechenden Anschlagfläche 80 auf der Druckplatte 62 in Eingriff kommt, wenn der Belag 76 bis
auf eine dünne Schicht abgerieben worden ist. Die Anschlagflächen 78 und 80 kommen bereits miteinander
in Eingriff, solange noch ein verhältnismäßig kleiner Abstand zwischen den Flächen 72 und 74 vorhanden
ist, um die gefährliche Berührung zwischen diesen Flächen zu vermeiden. Natürlich bleibt der Belag
76 mit der konischen Fläche 74 in Berührung, solange die getriebene Kupplungshälfte von der Feder
50 beaufschlagt wird. Ferner erkennt man, daß der
zwischen dem Ende 83 des Teils 70 und der Fläche
85 des Teils 18 ausgeformte Spalt 82 sich beim Abrieb des Belages 76 verengt. Daher kann die Stärke des
Restbelages jederzeit während seiner Gebrauchslebensdauer durch eine Messung des Spaltes 82 bestimmt
werden. An der Druckplatte 62 sind weitere Öffnungen 84 ausgeformt, durch weiche Schrauben
86 geführt sind, welche in Gewindebohrungen 88 des Trägers 60 verschraubt sind und das Lüfterrad 90 so
haltern, daß es sich zusammen mit der getriebenen Kupplungshälfte 58 drehen kann.
Die vorstehend beschriebene Kupplung arbeitet wie folgt.
Die verschiedenen Bauteile der Kupplung 10 sind in den Stellungen dargestellt, weiche sie einnehmen,
wenn die Kupplung zur Drehung des Lüfterrades eingerückt und der Belag 76 verhältnismäßig neu ist. In
diesem Zustand drückt die Feder 50 den Kolben 32 nach links (bei Sicht auf die Figur), wodurch auch die
getriebene Kupplungshälfte 58 nach links gedrückt wird, um den Reibbelag 76 an der Druckplatte 62
mit der Kupplungshälfte 74 der treibenden Kupplungshälfte 18 in Eingriff zu halten. Daher bewirkt
eine Drehung der Hälfte 18 durch die Kurbelwelle des Fahrzeugmotors über den Keilriemen auch eine
Drehung des Lüfterrades 90. Durch die Drehung des Lüfterrades 90 wird Kühlluft durch den Fahrzeugkühler
geführt, wodurch die Temperatur des Motorkühlmittels herabgesetzt wird. Wenn die Temperatur des
Motorkühlmittels auf einen bestimmten Wert abgefallen ist, unterbricht das vorerwähnte Ventil (nicht
gezeigt) die Verbindung zwischen der Kammer 42 und der Atmosphäre und stellt die Verbindung zwischen
der Kammer 42 und einer Druckströmungsmittelquelle, wie dem in der Bremsanlage des Fahrzeugs
gespeicherten Druckströmungsmittel, her. Das Druckströmungsmittel in der Kammer 42 drückt den
Kolben 32 nach rechts (bei Sicht auf die Figur) und komprimiert die Feder 50, wodurch auch die getriebene
Kupplungshälfte 58 nach rechts gedrückt wird. Dadurch kommt der Reibbelag 76 außer Eingriff mit
der Kupplungsfläche 74, wodurch die getriebene Hälfte von der treibenden Hälfte und damit auch das
Lüfterrad 90 von der durch den Fahrzeugmotor bewirkten Drehung abgekuppelt wird. Wenn die Kühlmitteltemperatur
über den festgelegten Wert ansteigt, unterbricht das vorstehend erwähnte, nicht gezeigte
Ventil die Verbindung zwischen der Kammer 42 und dem in der Bremsanlage des Fahrzeugs gespeicherten
Druckströmungsmittel und entlüftet die Kammer 42 an die Atmosphäre. Daher drückt die Feder 50 den
Kolben 32 und damit auch die getriebene Kupplungs-
hälfte 58 nach links (bei Sicht auf die Figur), wodurch der Kupplungsbelag 76 an der Druckplatte 62 wieder
mit der konischen Kupplungsfläche 74 in Eingriff kommt, um die treibende Hälfte 18 und-die getriebene
Hälfte 58 zusammenzukuppeln, wodurch wieder die vom Motor bewirkte Drehung des Lüfterrades 90 beginnt.
Wie im Falle einer jeden Kupplung verschleißt der Kupplungsbelag 76 nach einer verhältnismäßig großen
Anzahl von Kupplungsvorgängen, wodurch der zum Einrücken der Kupplung 10 erforderliche Hub
des Kolbens 32 vergrößert wird, wenn eine motorgetriebene Drehung des Lüfterrades 90 beginnen soll.
Wie vorstehend erwähnt, kann die Dicke des Belages während der normalen Wartung des Fahrzeugs ohne
Ausbau eines Teils der Lüftereinrichtung durch Messung des Spaltes 82 geprüft werden. Wenn der Belag
76 so weit abgerieben ist, daß er ausgetauscht werden muß, werden die Schrauben 86 zum Ausbau des Lüfterrades
90 entfernt, und anschließend werden die Schrauben 64 entfernt, so daß die Druckplatte 62 vom
Träger 60 abgehoben werden kann. Dann wird der Belag 76 ausgetauscht und die Druckplatte 62 wieder
an den Träger 60 angebaut. Infolge des Spieles zwi-
sehen den Köpfen der Schrauben 64 und der öffnung
66 ist eine begrenzte Radialbewegung der Druckplatte 62 gegenüber dem Träger 60 während des Einbaus
der Druckplatte möglich, so daß sich diese gegenüber der konischen Kupplungsfläche 74 selbst zentriert und
is damit die Montage der Vorrichtung erleichtert.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
•30 243/222
Claims (5)
- b)
- 2.Patentansprüche:1. Druckmittelbetätigte Reibungskupplung für ein Lüfterrad eines Kraftfahrzeugmotors, mit einer feststehenden Welle und einer darauf drehbar gelagerten treibenden Kupplungshälfte sowie einer getriebenen Kupplungshälfte, auf der das Lüfterrad angeordnet ist, wbei eine auf Strömungsmitteldruck reagierende Betätigungseinrichtung der Kupplung Reibflächen der Kupplungshälften dann in Eingriff bringt, wenn die Motorkühlmitteltemperatur einen vorgegebenen Wert überschreitet, und die einen Kolben umfaßt, der zum Ausrücken der Kupplungshälfte axial gegen die Kraft einer Feder mit Druckmitteldruck verschieblich, jedoch nicht drehbar auf der Welle gehalten ist, dadurch gekennzeichnet, daß
a) die getriebene Kupplungshälfte (58) auf dem Kolben (32) drehbar und relativ zu diesem axial unverschieblich gelagert, und
die Feder (50) zwischen einem festen Anschlag (52) am Wellenende und dem Kolben (32) angeordnet ist.Kupplung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Kolben (32) innerhalb eines Zylinders (24) gelagert ist, der in Richtung auf das freie Ende der Welle (14) offen und über eine Verriegelungsvorrichtung (26, 28, 30) mit dieser fest verbunden ist, und daß zwischen Zylinder (24) und Kolben (32) zur Verhinderung einer Rotation desselben eine aus Schlitz (36) und Anschlag (34) bestehende Verbindung vorgesehen ist. - 3. Kupplung nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß an der Welle (14) ein Anschlag (48) für ein am Kolben (32) befindliches Lager (46) zur Begrenzung der Axialbewegung des Kolbens (32) vorgesehen ist.
- 4. Kupplung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an der treibenden Kupplungshälfte (18) eine erste konische Kupplungsfläche (74) ausgebildet ist, die sich in Richtung auf das freie Ende der Wolle (14) erstreckt, daß die getriebene Kupplungshälfte (58) mit einer lösbaren Druckplatte (62) versehen ist, die eine zweite konische Kupplungsfläche (72) ausbildet, die sich vom freien Ende der Welle (14) weg und im wesentlichen parallel zur ersten Kupplungsfläche (74) erstreckt, und daß mindestens eine Kupplungsfläche mit einem Kupplungsbelag (76) versehen ist.
- 5. Kupplung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Druckplatte (62) mit der getriebenen Kupplungshälfte (58) über lösbare Befestigungsmittel (64) verbunden ist und daß die lösbaren Befestigungsmittel so angeordnet sind, daß zwischen der Druckplatte (62) und der getriebenen Kupplungshälfte (58) Spiel vorhanden ist.35
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