DE2621464B2 - Verfahren zur Herstellung von Lösungen von Gewürzstoffen tierischen Ursprungs - Google Patents
Verfahren zur Herstellung von Lösungen von Gewürzstoffen tierischen UrsprungsInfo
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- A23L27/00—Spices; Flavouring agents or condiments; Artificial sweetening agents; Table salts; Dietetic salt substitutes; Preparation or treatment thereof
- A23L27/10—Natural spices, flavouring agents or condiments; Extracts thereof
Description
Als chemische Gewürzstoffe werden Natriumglutamat, Natriuminosinat, Liponucleotide und ähnliche
Stoffe verwendet. Es ist möglich, einen Geschmack zu erzeugen, der in gewissem Ausmaß dem von natürlichen
Tiergewürzstoffen ähnelt, indem man diese chemischen Gewürzstoffe kombiniert oder ihre Gemische verwendet.
Der Geschmack, den man mit einem Extrakt eines Naturproduktes erhält besitzt jedoch eine Kombination
von spezifischem Wohlgeschmack bzw. Aroma, Geruch, Köstlichkeit und Beigeschmack, die mit chemischen
Gewürzstoffen nicht zu erreichen ist. Der Geschmack des natürlichen Materials kann nicht erhalten werden,
indem man nur Gemische aus chemischen Gewürzstoffen verwendet. Man nimmt an, daß bei den natürlichen
Gewürzstoffen das Aroma, der Duft und die »Köstlichkeit« spezifisch zusammengesetzt sind und daß diese
Zusammensetzungen den Naturstoffen inhärent sind. Der Geschmack wird durch diese Kombination stark
beeinflußt
ίο Es besteht daher Bedarf nach natürlichen Gewürzstoffen
tierischen Ursprungs mit guter Qualität, die auf relativ einfache Weise mit niedrigen Kosten hergestellt
werden können.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein
is einfaches Verfahren zur Herstellung von Gewürzstoffen
tierischen Ursprungs zu schaffen. Diese Aufgabe wird durch die Erfindung gelöst.
Gegenstand der Erfindung ist ein Verfahren zur Herstellung von Lösungen von Gewürzstoffen tierisehen
Ursprungs, das dadurch gekennzeichnet ist, daß man
(a) Fleisch von Nutzvieh bzw. Farmtieren, Geflügelfleisch, Fischfleisch, Krustentiere oder Schalentiere
nach Abtrennung des ungenießbaren Teils zu einer schlammartigen Aufschlämmung zerkleinert,
(b) den pH-Wert mittels Säure auf 4,0 bis 5,0 einstellt,
(c) die Aufschlämmung bei höchstens 50° C unter Rühren der Anfangsstufe einer Autolyse unterwirft,
(d) den pH-Wert mittels Säure auf etwa 2,5 einstellt,
(e) die Aufschlämmung bei 90 bis 100° C kocht,
(e) die Aufschlämmung bei 90 bis 100° C kocht,
(f) den pH-Wert mittels Alkali auf 6,0 bis 7,0 einstellt,
(g) die entstandenen koagulierten und unlöslichen Stoffe und Fette abtrennt und
(h) den restlichen Flüssigkeitsextrakt filtriert und reinigt.
Eine Abänderung des vorgenannten Verfahrens ist dadurch gekennzeichnet, daß man
(a) Fleisch von Nutzvieh bzw. Farmtieren, Geflügelfleisch, Fischfleisch, Krustentiere oder Schalentiere
nach Abtrennung des ungenießbaren Teiles zu einer schlammartigen Aufschlämmung zerkleinert,
(b) die Aufschlämmung mit der gleichen oder einer etwas geringeren Menge reinen Wassers versetzt,
(c) die Aufschlämmung in einen entwässerten Fleischteil und einen Flüssigkeitsteil durch Auspressen
trennt,
(d) in der ausgepreßten Flüssigkeit den pH-Wert mittels Säure auf 4,0 bis 5,0 einstellt,
(e) die Aufschlämmung bei höchstens 50° C unter so Rühren der Anfangsstufe einer Autolyse unterwirft,
(f) den pH-Wert mittels Säure auf etwa 2,5 einstellt,
(g) die Aufschlämmung bei 90 bis 100°C kocht,
(h) den pH-Wert mittels Alkali auf 6,0 bis 7,0 einstellt
(i) die entstandenen koagulierten und unlöslichen Stoffe und Fette abtrennt und
(i) die entstandenen koagulierten und unlöslichen Stoffe und Fette abtrennt und
(j) den restlichen Flüssigkeitsextrakt filtriert und reinigt.
Die erfindungsgemäß hergestellten Gewürzstoffe besitzen einen Geschmack, der durch chemische
bo Gewürzstoffe nicht erreichbar ist. Sie werden aus
Fleischanteilen, Hautteilen und faserigen Bestandteilen erhalten. Die erfindungsgemäß hergestellten Gewürzstoffe
besitzen eine Kombination aus verschiedenen, zusammengesetzten Aroma- bzw. Wohlgeschmacks-,
Geruchs- und anderen Geschmackskomponenten, die aus dem Fleisch von Tieren extrahiert werden, die bis
heute zum Teil ungenügend oder nicht verwendet wurden.
Nach dem erfindungsgemäßen Verfahren werden Gewürzstoffe erhalten, die nicht nur für das übliche
Kochen nützlich sind, sondern ebenfalls den Geschmack und den Geruch von gekochte und geformten bzw.
gekneteten Nahrungsprodukten, wie Kamaboko (gekochte Fischpaste), Chikuwa (gekochte und gebratene
Fischpaste) und Hanpen (zerkleinerter Fischkuchen), verbessern oder solchen gekochten und geformten
Fischprodukten natürlichen Geschmack bzw. natürliches Aroma oder natürlichen Duft, den diese nicht
besitzen, verleihen.
Die nach der Gewinnung des gewünschten Gewürzstoffes zurückbleibenden Feststoffe, wie koagulierte
Verbindungen und unlösliche Verbindungen, können als Proteinsubstanzen für die Herstellung von Nahrungsmitteln
oder Futtermitteln verwendet werden. Außerdem werden die Fette leicht abgetrennt und leicht
gewonnen. Dadurch gelingt es, die Rohmaterialien sehr wirksam auszunutzen.
Bei der ersten Stufe des erfindungsgemäßen Verfahrens
wird das Rohmaterial mechanisch getrennt. Der genießbare Teil des Fisches, Schalentiers oder Nutztiers,
Geflügels oder der rohen Reste, die nach der Abtrennung des Fleischteils davon verbleiben, oder ein
roher kleiner Fisch oder ein kleines Schalentier mit niedrigem Gebrauchswert werden unter Verwendung
üblicher Zerkleinerungs- bzw. Mahlvorrichtung und eines Fleischwolfs zerkleinert. Anschließend wird unter
Verwendung üblicher Trennvorrichtungen das Rohmaterial in einen Teil getrennt, der hauptsächlich Fleisch
enthält, und in eine restlichen Teil, der Knochen und ähnliche Materialien enthält.
Als Rohmaterial kann bei der vorliegenden Erfindung Rindfleisch verwendet werden, das frei ist von einem
eigentümlichen Geschmack, Hammel- bzw. Schaffleisch, j-, das einen eigentümlichen Geschmack besitzt, Fleisch
von Farmtieren oder Geflügel, wie von Schweinen oder Hühnern und Hähnchen, Fische mit rötlichem Fleisch,
die einen starken Geruch besitzen, wie Stöckerfisch, Sardinen und Makrelen, Fische mit weißem Fleisch, die
einen relativ schwachen Geruch besitzen, wie Grunzfische, d. h. Fische, die Grunztöne von sich geben, z. B.
Quakfische und Umberfische, und Glasaugenschellfische, Krustentiere bzw. Krebstiere, wie Hummer,
Garnelen, Krabben und Riesenmuscheln bzw. große 4r> Muscheln, Schalentiere, wie Muscheln mit kurzem Hals,
Muscheln, hartschaligen Miesmuscheln und Flußmuscheln, Kamm-Muscheln und purpurne hartschalige
Fluß- und Miesmuscheln.
Zum Abtrennen von Teilen, die hauptsächlich aus Fleisch bestehen, wird eine Trennvorrichtung oder ein
Separator verwendet, der einen Rotationszylinder mit einer großen Anzahl kleiner Löcher und ein endloses
Band umfaßt, das sich in Kontakt mit einem Teil der peripheren Seite des Zylinders bewegt. Das zerkleinerte
Rohmaterial wird zwischen dem Rotationszylinder und dem Band eingeführt und zerkleinert. Durch die kleinen
Löcher wird eine schlammartige Aufschlämmung aus dem Fleischteil abgetrennt und im Inneren des Zylinders
gesammelt. Die zerkleinerten Knochen werden pulveri- bo
siert und transportiert und zwischen dem Zylinder und dem Band entnommen.
Verbleibende Knochenstücke und andere feste Substanzen werden aus der entstehenden, schlammartigen
Aufschlämmung mit einem Sieb bzw. einem Filter, b5 einer Zentrifugentrennvorrichtung oder einer Presse
entfernt. Man erhält eine feststofffreie, schlammartige Aufschlämmung.
Die Gewinnung der Fleischanteile von Kopfteilen oder Resten von Fischen, Schalentiercn, Farmtieren und
Geflügel erfolgt in der Vergangenheit durch manuelle Arbeit, indem man das Fleisch abschabte. Dementsprechend
ist die Arbeitsleistung niedrig und das Fleischwiedergewinnungsverhällnis
ist sehr niedrig. Das charakteristische Merkmal dieser Stufe des erfindungsgemäßen
Verfahrens ist das, daß das Fleisch mit hoher Arbeitsleistung und in guter Ausbeute gewonnen
werden kann, indem man das Fleisch von den Reste in Form einer schlammartigen Aufschlämmung gewinnt.
Außerdem können kleinere Fischereiprodukte, die kaum verwendet werden oder wegen ihrer geringen
Größe keinen praktischen Wert besitzen und bis jetzt nicht als Nahrungsmittel verwendet wurden, obgleich
sie gefangen wurden, z. B. kleine Fische, kleine Krabben, Garnelen und andere kleine Krustentiere und kleine
Schalentiere, als Rohmaterialien verwendet werden. Die geringen Mengen an Fleischanteilen, die in diesen
kleinen Fischereiprodukten vorhanden sind, werden wirksam gewonnen.
Wird der auf die oben beschriebene Art erhaltene Fleischanteil als Material zur Herstellung gekochter und
gekneteter bzw. geformter Produkte, wie »Kamaboko«, »Hanpen«, »Chikuwa« u. ä. verwendet, wird reines
Wasser in einer Menge zugegeben, die gleich oder etwas geringer ist als die des Fleischteils. Außerdem
wird ausreichend gerührt, so daß eine Extraktion erfolgen kanr. Die so erhaltene schlammartige Aufschlämmung
wird mit einer üblichen Entwässerungsoder Abquetschvorrichtung in Wasser und entwässertes
Fleisch, das etwa 80 Gew.-% Wasser enthält, getrennt.
Damit eine Zersetzung bzw. ein Faulen der gesammelten, schlammartigen Aufschlämmung durch
den Eintritt von Bakterien vermieden wird, wird eine geringe Menge einer Säure, z. B. Chlorwasserstoffsäure,
zu der Aufschlämmung zugegeben, um die Aufschlämmung bei einem schwachsauren pH-Wert von 4,0 bis 5,0
zu halten. Die Aufschlämmung wird einheitlich 30 Minuten bis 1 Stunde unter Erwärmen der Aufschlämmung
bei einer Flüssigkeitstemperatur nicht über 500C gerührt. Dadurch wird die Aktivität der Enzyme im
Rohfleisch aktiviert, und eine Initialzersetzung der Proteine in Aminosäuren erfolgt durch Autolyse.
Damit die Aufschlämmung saurer wird, gibt man anschließend eine Säure, wie Chlorwasserstoffsäure zu
der Aufschlämmung zur Erniedrigung des pH-Wertes auf einen Wert von etwa 2,5. Die Aufschlämmung wird
anschließend bei hoher Temperatur von 90 bis 100° C ungefähr 10 bis ungefähr 30 Minuten gekocht.
Bei dieser Stufe wird, nachdem die Initialautolyse so weit geführt wurde, daß die Innentextur des Fleisches
gelockert ist, die Aufschlämmung bei stark sauren Bedingungen gekocht, so daß die Säurezersetzung in
der aufgelockerten Textur fortschreiten kann. Dabei werden die Geschmackskomponenten, die in der Textur
enthalten sind, herausgelöst und sehr wirksam extrahiert.
Wird die Flüssigkeit direkt nach der Initialautolyse sofort neutralisiert und gekocht und werden die
koagulierten Verbindungen und unlöslichen Verbindungen abgetrennt, so verbleibt in der entstehenden
Zersetzungsflüssigkeit ein fischartiger und ähnlicher unerwünschter Geruch, der dem Rohmaterial inhärent
ist. Es ist dann schwierig, diesen unerwünschten Geruch vollständig zu entfernen, selbst durch eine nachfolgende
Kochstufe oder durch ähnliche Maßnahmen. Dieser unerwünschte, fischartige Geschmack verbleibt in dem
gereinigten Produkt. Die Qualität dieses Produkts wird durch diesen Geruch vermindert Es ist ein weiteres,
kritisches Merkmal bei der vorliegenden Erfindung, daß dieser fischartige Geruch leicht durch Säurezersetzung
eintfernt werden kann, wenn die Aufschlämmung, die bei
der Initialautolyse anfällt; bei 90 bis 1000C bei einem
stark sauren pH-Wert von etwa 2,5 gekocht wird.
Es wurden Vergleichsversuche hinsichtüch des
Geschmacks und des fischartigen Geruchs durchgeführt zwischen einem pastenartigen Produkt, das durch
Einstellung des pH-Werts der Flüssigkeit, die bei der Initialautolysestufe anfällt, auf einen neutralen Wert,
Kochen der Flüssigkeit, Abtrennung der unlöslichen Verbindungen und Konzentrierung der gereinigten
Flüssigkeit erhalten wird, und einem Produkt, das durch Konzentrierung einer gereinigten Flüssigkeit, die nach
dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellt wird, erhalten wird.
Probe A:
Ein Kopf eines Grunzfisches wird als Rohmaterial verwendet, und ein Gewürzstoff wird durch
Initialautolyse allein erhalten.
Probe B:
Die gleiche Menge ar. Grunzfischkopf, wie sie bei der Probe A verwendet wird, wird zuerst der
Initialautolyse und dann der Säurezersetzung unterworfen, wobei man einen Gewürzstoff erhält.
Jede der Proben A und B wird auf die im folgenden angegebene Konzentration verdünnt, und die Verdünnungen
werden von einer Prüfgruppe aus zehn erwachsenen Männern auf ihre Wirkung geprüft Die
erhaltenen Ergebnisse sind im folgenden angegeben.
Ver- | Geschmack | B ist besser | kein Unterschied | Fischartiger Geschmack | A riecht stärker | kein Unterschied |
dünnungs- | 3 | 2 | 8 | 2 | ||
girad | A ist besser | 2 | 5 | B riecht stärker | 8 | 2 |
1,0% | 5 | 2 | 6 | 0 | 7 | 3 |
3,0% | 3 | 1 | 8 | 0 | 5 | 4 |
.5,0% | 2 | 8 | 21 | 0 | 28 | 11 |
10,0% | 1 | 1 | ||||
insgesamt | 11 | 1 | ||||
Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren, bei dem die jo Säurezersetzung nach der Initialautolyse durchgeführt
wird, können die Geschmackskomponenten, die durch einfaches Kochen nach der Initialautolyse nicht
ausreichend extrahiert werden können, wirksam extrahiert und herausgelöst werden, und der fischartige js
Geruch, der in der extrahierten Flüssigkeit verbleibt, wird durch diese Säurezersetzung entfernt, Das
erfindungsgemäße Verfahren ist somit ein wirksames und vorteilhaftes Verfahren, bei dem die natürlichen und
guten Geschmacks-, Aroma- bzw. Gewürz- und Duft- bzw. Wohlgeruchs-Komponenten von tierischem
Fleisch vollständig extrahiert werden können.
Es ist erforderlich, daß die Initialautolyse und die Säurezersetzung mäßig durchgeführt werden bzw.
ablaufen und nicht übermäßig fortschreiten. Wird der Fleischanteil vollständig autolysiert oder durch Säure
zersetzt, so werden zusätzlich zu den Geschmackskomponenten große Mengen an Aminosäuren und anderen
Zersetzungsprodukten herausgelöst und extrahiert und die Reinheit des Geschmacks wird erniedrigt.
Nach der Initialautolyse und nachfolgend auf die Säurezersetzung bei stark sauren Bedingungen für die
Zersetzung und Entfernung des unerwünschten, fischartigen Geschmacks wird die extrahierte Flüssigkeit durch
Zugabe eines Alkalis, wie NaOH, oder einer ähnlichen Verbindung zur Einstellung des pH-Wertes auf 6,0 bis
7,0 neutralisiert. Die koagulierten Verbindungen und unlöslichen Verbindungen werden abgetrennt und
entfernt. Wenn Fette vorhanden sind, werden diese durch eine Zentrifugentrennungsvorrichtung für Öl und
Wasser getrennt.
Die entstehende Flüssigkeit wird zur Herstellung einer gelblich-braunen bis schwachgelben, gereinigten
Flüssigkeit mit einem sehr guten zusammengesetzten Geschmack, der frei ist von fischartigem Geruch, b5
filtriert.
Die so erhaltene, gereinigte Flüssigkeit besitzt die »Köstlichkeit«, den Wohlgeruch und den Geschmack
von rohen Fischereiprodukten oder Farmtieren oder Geflügel, die aus solchem Rohmaterial vollständig
extrahiert sind, und sie besitzt den Naturgeschmack und das Naturaroma, die mit chemischen Gewürzstoffen, die
einen einfachen Geschmack besitzen, nicht erreichbar sind.
Die Konzentration dieser gereinigten Flüssigkeit kann durch Erwärmen und Kondensation erhöht
werden oder sie kann ohne Verlust ihrer »Köstlichkeit« und des Geschmacks durch Vakuumtrocknung oder
Sprühtrocknung in pulverförmigen Zustand überführt werden.
Die koagulierten und unlöslichen Substanzen, die von der Flüssigkeit abgetrennt werden, werden vom Fett
befreit und sie können einen Teil des Rohmaterials oder das gesamte Rohmaterial von Fleischprodukten, wie
Hamburger bzw. Frikadellen, Kroketten und Fleischklößen, ersetzen, und sie können als Futtermittel für
Haustiere verwendet werden. Die abgetrennten Fette können gereinigt werden und als genießbare Fette oder
Fischöle verwendet werden.
Der so erhaltene, gereinigte Gewürzstoff kann zur Herstellung von Fischstäbchen verwendet werden,
indem man ihn zu dem zuvor beschriebenen entwässerten Fleisch in einer Menge von 3 bis 5%, bezogen auf
das Fleisch, zugibt und dann das entsprechende Gemisch vermischt und es anschließend zu einem Block
verformt und schnell gefriert oder indem man es zur Herstellung von gekochten und verformten Produkten,
wie »Kamaboko«, verwendet,.
Wird Fleisch von Farmtieren als Rohmaterial verwendet, so können das Fett und das Blut wie auch
unerwünschte Gerüche durch Waschen und Extrahieren entfernt werden, und man erhält dabei Material für
Würste, Hamburger bzw. Frikadellen und für andere verknetete bzw. geformte Produkte mit guter Koagulationsfähigkeit.
Die folgenden Beispiele erläutern die Erfindung. Die Beispiele 1 bis 8 werden nach dem Verfahren gemäß
Anspruch 1 und die Beispiele 9 und 10 nach dem Verfahren gemäß Anspruch 2 durchgeführt.
Ein Kopf eines Grunzfisches, eine Art von Fisch, die mit einem Schleppnetz im Meer westlich von Japan
gefangen wurde, wird gewaschen und ablaufen gelassen. 100 kg solcher Köpfe werden abgewogen.
Die gewogenen Köpfe werden in eine Zerkleinerungsvorrichtung und eine Trennvorrichtung gegeben.
Man erhält 61,0 kg schlammartige Aufschlämmung.
10%ige Chlorwassserstoffsäure wird zu der Aufschlämmung zur Einstellung des pH-Wertes der
gesamten Aufschlämmung auf 4,5 zugegeben. Die Temperatur wird dann auf 45° C erhöht. Die Aufschlämmung
wird 1 Stunde für die Initialautolyse der Proteine zu Aminosäuren gerührt. Anschließend wird Chlorwasserstoffsäure
zur Erniedrigung des pH-Wertes der gesamten Aufschlämmung auf 2,5 zugegeben. Dann
wird die Aufschlämmung bei 95 bis 98° C zur Entfernung des unerwünschten, fischartigen Geruchs durch Zersetzung
gekocht.
Danach wird die Aufschlämmung mit 10,0°/oigem wäßrigem kaustischem Soda zur Einstellung des
pH-Wertes der gesamten Aufschlämmung auf 6,5 neutralisiert. Die Aufschlämmung wird in einen 9,6 kg
Fleischteil (Feststoffe) und einen Flüssigkeitsteil mit einer Zentrifugentrennvorrichtung getrennt. Der Flüssigkeitsteil
wird in 1,2 kg Fischöl und 27,5 kg abgetrennte Flüssigkeit mit einer Zentrifugaltrennvorrichtung
getrennt.
27,5 kg der abgetrennten Flüssigkeit werden filtriert in einer Filtriervorrichtung gereinigt. Man erhält 21,5 kg
einer gereinigten Flüssigkeit, die ein angenehmes Aroma bzw. Duft besitzt und frei ist von dem ir>
fischartigen Geruch der als Ausgangsmaterial verwendeten Grunzfische und die gleichzeitig einen guten
Geschmack besitzt. Die gereinigte Flüssigkeit wird bei vermindertem Druck konzentriert. Man erhält 13,0 kg
konzentrierten und gereinigten Gewürzstoff für Nahrungsmittel.
9,5 kg des abgetrennten Fleischteils können direkt als Futtermittel für Haustiere verwendet werden. Weiterhin
werden 1,2 kg Fischöl gewonnen, das eine gute Qualität besitzt.
100 kg Hühnerrückstände, die nach der Gewinnung des Fleisches verbleiben, werden abgewogen. Dann
wird reines Wasser in einer Menge, die ungefähr der Hälfte der Rückstände entspricht, zugegeben. Die
Rückstände werden in einer Zerkleinerungsvorrichtung und in einer Trennvorrichtung behandelt. Man erhält
93,0 Wg schlammartige Aufschlämmung.
Auf gleiche Weise, wie in Beispiel 1 beschrieben, wird eine Initialautolyse der Proteine in Aminosäuren
durchgeführt. Dann wird Chlorwasserstoffsäure zur Einstellung des pH-Wertes auf 2,0 zugegeben. Die
Aufschlämmung wird dann etwa 30 Minuten gekocht. Der pH-Wert wird auf 6,8 eingestellt. Die Aufschläm- w)
mung wird in einen flüssigen Teil und 12,9 kg Feststoffteil mit einer kontinuierlichen Zentrifugentrcnnvorrichlung
getrennt. Der Flüssigkeilsteil wird in 13,0 kg Fett und 47,0 kg abgetrennte Flüssigkeit
getrennt. br>
Die so erhaltene, abgetrennte Flüssigkeit wird filtriert
und gercinigl. Man erhält 41,6 kg einer gereinigten Flüssigkeit mit dem guten Hühnerfleisch inhärenten
Geschmack und einem angenehmen Duft und Aroma. Es wird kein fischartiger Geruch beobachtet. Eine
geeignete Menge an Bindemittel wird zu dieser gereinigten Flüssigkeit gegeben. Das Gemisch wird mit
einer Sprühtrockenvorrichtung gepulvert. Man erhält 12,1 kg eines hellgelben, pulverförmigen Produktes mit
gutem Geschmack.
Rohfische die verschiedene kleine Fische und kleine Krabben enthalten und die mit einem Schleppnetz
gefangen wurden, aber nicht so, wie sie sind, verwendet werden können, werden gewaschen und ablaufen
gelassen. Dann werden 100 kg der Rohfische abgewogen.
Auf gleiche Weise, wie in den vorhergehenden Beispielen werden die Rohfische in einer Zerkleinerungsvorrichtung
und Trennvorrichtung behandelt. Man erhält 71,0 kg einer schlammartigen Aufschlämmung.
Bei schwachsauren Bedingungen kann in der Aufschlämmung die Initialautolyse ablaufen. Dabei werden
Aminosäuren aus Proteinen gebildet. Der pH-Wert der gesamten Aufschlämmung wird auf 3,0 erniedrigt. Die
Aufschlämmung wird etwa 30 Minuten gekocht. Dann werden 13,4 kg koagulierte und unlösliche Verbindungen
mit einer kontinuierlichen Zentrifugalvorrichtung getrennt. Man gewinnt 48,0 kg Flüssigkeit.
Die so erhaltene, abgetrennte Flüssigkeit wird filtriert und gereinigt. Man erhält 33,0 kg einer gereinigten
Flüssigkeit mit gutem Geschmack, die frei ist von einem fischartigen Geruch. Zu dieser gereinigten Flüssigkeit
wird ein Bindemittel zugegeben. Das Gemisch wird mit einer Sprühtrockenvorrichtung in ein Pulver überführt.
Man erhält 11,5 kg eines hellgelben, pulverförmigen Gewürzstoffs für Nahrungsmittel.
Die abgetrennten, koagulierten und unlöslichen Verbindungen können als Futtermittel für Haustiere
verwendet werden.
Genießbares Hammel- bzw. Schaffleisch wird in einem Fleischwolf des Hahltyps mit Durchgangslöchern
mit einem Durchmesser von 6,0 mm behandelt. 140,0 kg des zerkleinerten Fleischteils werden mit der gleichen
Menge Wasser vermischt. Während des Vermischens und Rührens in einer Mischvorrichtung werden zur
Einstellung des pH-Werts der gesamten Aufschlämmung auf 4,5 10% Chlo^asserstoffsäure zugegeben.
Die Aufschlämmung wird e?wa 1 Stunde bei 45° C für die Initialautolyse der Proteine gerührt. Dann wird weitere
Chlorwassersäure zur Einstellung des pH-Wertes auf 2,8 zugegeben und die Aufschlämmung wird bei 90 bis 95° C
etwa 20 Minuten gekocht. Dann wird kaustische Soda zu der Aufschlämmung zur Einstellung des pH-Wertes auf
6,8 zugegeben.
Die Aufschlämmung wird anschließend in einen Flüssigkeitsteil und 67,5 kg Fleischteil (Feststoffe)
getrennt. Der Flüssigkeitsteil wird in einer Ol-Wasser-Zentrifugaltrennvorrichtung
getrennt. Man erhält 31,0 kg Fett und 98,5 kg abgetrennte Flüssigkeit.
Die abgetrennte Flüssigkeit wird konzentriert, filtriert und gereinigt. Man erhält 67,2 kg eines hellgelben
Extrakts, der keinen hammelartigen bzw. schafartigen Geruch oder fischartigen Geruch besitzt, sondern einen
guten Geschmack oder ein gutes Aroma aufweist.
Der so erhaltene Extrakt kann kaum von einem Extrakt unterschieden werden, den man aus Rindfleisch
erhalt, hinsichtlich des Geschmacks und des Aromas.
Wird dieser Extrakt durch Sprühtrocknen oder Vakuumgefriertrocknen weiter konzentriert oder getrocknet,
so erhält man einen hochkonzentrierten Gewürzstoff mit sehr gutem Geschmack.
Beispiel 5 "'
10,0 kg Schwein mit Knochen werden abgewogen und in einer Zerkleinerungs- und Trennvorrichtung
behandelt. Die hauptsächlich aus Knochen bestehenden Reste werden entfernt. Man erhält 9,36 kg Fleischteil in
Form einer schlammartigen Aufschlämmung.
Der Fleischteil wird mit der gleichen Menge Wasser vermischt. Während das Gemisch in einer Rührvorrichtung
vermischt und gerührt wird, wird der pH-Wert der gesamten Mischung durch Zugabe von 10%iger
Chlorwasserstoffsäure auf 4,5 eingestellt. Das Gemisch wird dann 1 Stunde bei 450C für die Initialautolyse der
Proteine erwärmt. Dann wird weitere Chlorwasserstoffsäure zur Einstellung des pH-Werts auf 2,8 zugegeben.
Das Gemisch wird etwa 20 Minuten bei 90 bis 95° C gekocht. Durch Zugabe von Alkali wird der pH-Wert
auf 6,8 eingestellt.
Die entstehende Aufschlämmung wird in einen Flüssigkeitsteil und in einen 4,25 kg Fleischteil (Feststoffe)
geteilt. Der Flüssigkeitsteil wird weiter in 3,31 kg Fett und 5,80 kg abgetrennte Flüssigkeit geteilt. Die
abgetrennte Flüssigkeit wird konzentriert und filtriert und gereinigt. Man erhält 3,78 kg eines hellgelben
Extrakts mit gutem Geschmack, der frei ist von einem fischartigen Geruch.
Wird der so erhaltene Extrakt weiter konzentriert oder durch Vakuumgefrierverfahren oder ähnliche
Verfahren getrocknet, so erhält man einen hochkonzentrierten Gewürzstoff für Fleisch mit guter Qualität und
gutem Geschmack. j5
33,0 kg Krill werden abgewogen und direkt in einer Knochenentfernungsvorrichtung bzw. einer Entbeinungsvorrichtung
mit Poren mit einem Durchmesser von etwa 1,5 mm zur Entfernung der Schalen behandelt.
Man erhält 28,0 kg eines Fleischteils in Form einer schlammartigen Aufschlämmung
Der Fleischteil wird mit der gleichen Menge an Wasser vermischt, und während des Vermischens und
Rührens in einer Rührvorrichtung werden zur Einstellung des pH-Wertes der gesamten Aufschlämmung auf
4,5 10% Chlorwasserstoffsäure zugegeben. Die Aufschlämmung wird dann etwa 30 Minuten bei 40° C für
die Initialautolyse der Proteine gerührt. Zur weiteren pH-Einstellung auf 3,0 wird weitere Chlorwasserstoffsäure
zugegeben. Die Aufschlämmung wird etwa 10 Minuten bei 85 bis 900C gekocht. Der pH-Wert wird
dann durch Zugabe von kaustischer Soda auf 6,5 eingestellt.
Die Aufschlämmung wird in 29,8 kg Flüssigkeitsteil und 17,0 kg Fleischteil (Feststoffe) mit einer kontinuierlichen
Zentrifugaltrennvorrichtung getrennt. Der Flüssigkeitsteil wird konzentriert, filtriert und gereinigt, eo
Man erhält 14,8 kg eines Extraktes mit gutem Geschmack und purpurbrauner Farbe. Dieser Extrakt
besitzt einen Geschmack und ein Aroma, ähnlich wie eines Extraktes, den man aus Riesenmuscheln erhält, die
in Japan gefangen werden. Er ist eine konzentrierte Aminosäure enthaltende Flüssigkeit mit gutem Geschmack.
Wird sie weiter konzentriert oder durch Vakuumgefriertrocknung oder ähnliche Verfahren
getrocknet, so erhält man einen dunkelpurpurnen, hochkonzentrierten Gewürzstoff mit sehr gutem Geschmack.
Köpfe und Eingeweideteile werden von 250 kg Makrelen entfernt. Der Rest wird in einer Zerkleinerungs-
und einer Trennvorrichtung zur Entfernung der Reste, wie Knochen und Haut, behandelt. Man erhält
175 kg zerkleinertes Fischfleisch.
80 kg Wasser werden zu dem Fischfleisch zugegeben. Während das Gemisch in einer Rührvorrichtung
vermischt und gerührt wird, werden zur Einstellung des pH-Wertes der gesamten Aufschlämmung auf 4,0 10%
Chlorwasserstoffsäure zugegeben. Die entstehende Aufschlämmung wird dann etwa 30 Minuten bei 40° C
für die Initialautolyse der Proteine gerührt. Es wird weitere Chlorwasserstoffsäure zur Einstellung des
pH-Wertes auf 2,5 zugegeben. Die Aufschlämmung wird etwa 20 Minuten bei 90 bis 95°C gekocht. Der pH-Wert
wird dann durch Zugabe von Alkali auf 6,8 eingestellt.
Die Aufschlämmung wird dann in einen Flüssigkeitsteil und 75,3 kg eines Fleischteils (Feststoffe) mit einer
kontinuierlichen Zentrifugaltrennvorrichtung getrennt.
Der Flüssigkeitsteil wird weiter in 26,5 kg Fett und 93,5 kg abgetrennte Flüssigkeit getrennt.
Die abgetrennte Flüssigkeit wird konzentriert, filtriert und gereinigt. Man erhält 65,2 kg eines gelblichbraunen Extrakts mit gutem Geschmack, der frei ist von
fischartigem Geruch. Wird dieser Extrakt weiter konzentriert oder durch Vakuumgefriertrocknen oder
ähnliche Verfahren getrocknet, so erhält man einen hochkonzentrierten Gewürzstoff mit gutem Geschmack.
150 kg rohe, purpurne, hartschalige Miesmuscheln, die von ihren Schalen befreit sind, weiden abgewogen.
Sie werden in einer Entbeinungsvorrichtung mit Durchgangslöchern mit einem Durchmesser von 6,0 mm
zur Entfernung von faserförmigen Substanzen und anderen Resten behandelt. Man gewinnt 138 kg
Fleischanteil in horm einer schlammartigen Aufschlämmung.
Während die Aufschlämmung in einer Rührvorrichtung gerührt wird, wird zur Einstellung des pH-Werts
der gesamten Aufschlämmung auf 4,5 10%ige Chlorwassserstoffsäure zugegeben. Für die Initialautolyse der
Proteine wird die Aufschlämmung etwa 30 Minuten bei 400C gerührt. Dann wird zur Einstellung des pH-Wertes
auf 3,0 weitere Chlorwasserstoffsäure zugegeben. Die Aufschlämmung wird etwa 10 Minuten bei 85 bis 900C
gekocht. Durch Zugabe von Alkali wird der pH-Wert auf 6,5 eingestellt.
Die Aufschlämmung wird in einen 57,5 kg Flüssigkeitsteil und einen 45,2 kg Fleischteil mit einer
kontinuierlichen Zentrifugaltrennvorrichtung getrennt. Die abgetrennte Flüssigkeit wird konzentriert, filtriert
und gereinigt. Man erhält 38,5 kg eines Extraktes mit gutem Geschmack. Wird dieser Extrakt weiter konzentriert
oder durch Vakuumgefriertrocknung oder ähnliche Verfahren getrocknet, so erhält man einen
hochkonzentrierten Gewürzstoff mit sehr gutem Geschmack.
Köpfe und Eingeweideteile werden von Merluccius (eine Art Schellfisch des südlichen Ozeans) entfernt. Der
Rest wird mit Wasser gewaschen. 100 kg werden nach
entfernung des Wassers von den gewaschenen Fischkörpern abgewogen. Die Fische werden dann in einer
Trennvorrichtung behandelt, und man erhält 81,0 kg schlammartige Aufschlämmung des Fleischteils.
Zu dem so erhaltenen Fleischteil wird eine äquivalente Wassermenge gegeben. Das Gemisch wird 5 Minuten
in einer Rührvorrichtung gut vermischt. Das entstehende Gemisch wird dann unter einer Preßvorrichtung
entwässert; man erhält (A) 81,5 kg abgequetschte Flüssigkeit und (B) 78,0 kg gewaschenes und entwässertes
Fleisch.
Zu der abgequetschten Flüssigkeit (A) (81,5 kg) wird zur Einstellung des pH-Wertes auf 4,5 10%ige
Chlorwassserstoffsäure zugegeben. Die so erhaltene Flüssigkeit wird dann 1 Stunde bei 45°C für die
Initialautolyse der in der Flüssigkeit enthaltenen Proteine gerührt.
Anschließend wird weitere Chlorwasserstoffsäure zu der obigen autolysierten Flüssigkeit zur Einstellung des
pH-Werts auf 2,5 zugegeben. Die Flüssigkeit wird etwa 20 Minuten gekocht. Der pH-Werrt der gesamten
Flüssigkeit wird durch Zugabe von Alkali auf 6,8 eingestellt. Die koagulierten und unlöslichen Verbindungen
werden von der Flüssigkeit entfernt. Man erhält 42,0 kg Flüssigkeit.
Die so erhaltene Flüssigkeit wird unter Verwendung einer Filtriervorrichtung filtriert und gereinigt; man
erhält 34,5 kg schwachgelbe Flüssigkeit, die keinen fischartigen Geruch besitzt und die einen angenehmen
Geruch und köstlichen Geschmack aufweist.
Diese Flüssigkeit wird weiter konzentriert. Man erhält 13,0 kg konzentrierte und gereinigte Gewürzflüssigkeit.
Beispiel 10
Die Köpfe und inneren Organe werden von Hühnern entfernt. Die restlichen Teile werden mit Wasser
-> gewaschen und entwässert. 100 kg des so vorbehandelten Materials werden abgewogen und grob zerkleinert.
Anschließend wird das Material in einer Trennvorrichtung behandelt. Der Fleischteil wird von dem Rest, der
hauptsächlich aus zerkleinerten Knochen besteht,
ι ο entfernt. Man erhält 64,0 kg gut zerkleinerte Aufschlämmung
aus Fleischteil. Zu der Aufschlämmung gibt man eine äquivalente Wasserrnenge, und das Gemisch wird
dann 5 Minuten gut gerührt. Das entstehende Gemisch wird zu seiner Entwässerung abgequetscht. Man erhält
62,5 kg Abquetschflüssigkeit (A) und 65,0 kg gewaschenes und enwässertes Fleisch.
Zu 62,5 kg der abgequetschten Flüssigkeit (A) gibt man 10%ige Chlorwassserstoffsäurelösung zur Einstellung
des pH-Wertes der Abquetschflüssigkeit. Anschließend wird bei einer Temperatur von 400C während 1
Stunde für die Autolyse der in ihr enthaltenen Proteine gerührt.
Nach dieser Behandlung wird der pH-Wert der so autolysierten Flüssigkeit auf 3,0 durch weitere Zugabe
>-) von lO°/oiger Chlorwasserstoffsäurelösung eingestellt.
Die entstehende Flüssigkeit wird 20 Minuten gekocht. Dann wird der pH-Wert auf 6,5 eingestellt.
Anschließend werden die koagulierten und festen Verbindungen aus der entstehenden Flüssigkeit ent-
JO fernt, und man erhält 38,5 kg Flüssigkeit. Diese
Flüssigkeit wird durch Filtrieren weiter gereinigt. Man erhält 34,0 kg schwachgelbe Flüssigkeit mit köstlichem
Geschmack. Die obige Flüssigkeit wird weiter bei vermindertem Druck konzentriert, und man erhält
r, 13,5 kg konzentrierte, gereinigte Gewürzflüssigkeit.
Claims (2)
1. Verfahren zur Herstellung von Lösungen von Gewürzstoffen tierischen Ursprungs, dadurch
gekennzeichnet, daß man
(a) Fleisch von Nutzvieh bzw. Farmtieren, Geflügelfleisch, Fischfleisch, Krustentiere oder Schalentiere
nach Abtrennung des ungenießbaren Teils zu einer schlammartigen Aufschlämmung zerkleinert,
(b) den pH-Wert mittels Säure auf 4,0 bis 5,0 einstellt,
(c) die Aufschlämmung bei höchstens 5O0C unter
Rühren der Anfangsstufe einer Autolyse unterwirft,
(d) den pH-Wert mittels Säure auf etwa 3,5 einstellt,
(e) die Aufschlämmung bei 90 bis 100"C kocht,
(f) den pH-Wert mittels Alkali auf 6,0 bis 7,0
einstellt,
(g) die entstandenen koagulierten und unlöslichen Stoffe und Fette abtrennt und
(h) den restlichen Flüssigkeitsextrakt filtriert und reinigt
2. Abänderung des Verfahrens gemäß Anspruch 1 zur Herstellung von Lösungen von Gewürzstoffen
tierischen Ursprungs, dadurch gekennzeichnet, daß man
(a) Fleisch von Nutzvieh bzw. Farmtieren, Geflügelfleisch, Fischfleisch Krustentiere oder Schalentiere
nach Abtrennung des ungenießbaren Teiles zu einer schlammartigen Aufschlämmung zerkleinert,
(b) die Aufschlämmung mit der gleichen oder einer etwas geringeren Menge reinen Wassers
versetzt,
(c) die Aufschlämmung in einen entwässerten Fleischteil und einen Flüssigkeitsteil durch
Auspressen trennt,
(d) in der ausgepreßten Flüssigkeit den pH-Wert mittels Säure auf 4,0 bis 5,0 einstellt,
(e) die Aufschlämmung bei höchstens 500C unter
Rühren der Anfangsstufe einer Autolyse unterwirft,
(0 den pH-Wert mittels Säure auf etwa 2,5 einstellt,
(g) die Aufschlämmung bei 90 bis 1000C kocht,
(h) den pH-Wert mittels Alkali auf 6,0 bis 7,0
(h) den pH-Wert mittels Alkali auf 6,0 bis 7,0
einstellt,
(i) die entstandenen koagulierten und unlöslichen
(i) die entstandenen koagulierten und unlöslichen
Stoffe und Fette abtrennt und
(j) den restlichen Flüssigkeitsextrakt filtriert und reinigt
(j) den restlichen Flüssigkeitsextrakt filtriert und reinigt
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