DE2645563A1 - Gesicherte aufreissoeffnung fuer einen behaelter - Google Patents

Gesicherte aufreissoeffnung fuer einen behaelter

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DE2645563A1
DE2645563A1 DE19762645563 DE2645563A DE2645563A1 DE 2645563 A1 DE2645563 A1 DE 2645563A1 DE 19762645563 DE19762645563 DE 19762645563 DE 2645563 A DE2645563 A DE 2645563A DE 2645563 A1 DE2645563 A1 DE 2645563A1
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DE19762645563
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Joseph John Difiglio
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Abbott Laboratories
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Abbott Laboratories
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    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61JCONTAINERS SPECIALLY ADAPTED FOR MEDICAL OR PHARMACEUTICAL PURPOSES; DEVICES OR METHODS SPECIALLY ADAPTED FOR BRINGING PHARMACEUTICAL PRODUCTS INTO PARTICULAR PHYSICAL OR ADMINISTERING FORMS; DEVICES FOR ADMINISTERING FOOD OR MEDICINES ORALLY; BABY COMFORTERS; DEVICES FOR RECEIVING SPITTLE
    • A61J1/00Containers specially adapted for medical or pharmaceutical purposes
    • A61J1/05Containers specially adapted for medical or pharmaceutical purposes for collecting, storing or administering blood, plasma or medical fluids ; Infusion or perfusion containers
    • A61J1/10Bag-type containers
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D41/00Caps, e.g. crown caps or crown seals, i.e. members having parts arranged for engagement with the external periphery of a neck or wall defining a pouring opening or discharge aperture; Protective cap-like covers for closure members, e.g. decorative covers of metal foil or paper
    • B65D41/32Caps or cap-like covers with lines of weakness, tearing-strips, tags, or like opening or removal devices, e.g. to facilitate formation of pouring openings
    • B65D41/325Caps or cap-like covers with lines of weakness, tearing-strips, tags, or like opening or removal devices, e.g. to facilitate formation of pouring openings with integral internal sealing means

Description

Patentanwälte: ^ D ^ J ü 6 3
Dr. Ing. Waiter Abitz H
Dr. Dieter F. Morf
D H
. Morf
n Hans-Α. Brauns
■ MncJwn ββ, PianniwMitr. a»
8. Oktober I976 3289
ABBOTT LABORATORIES
North Chicago, Illinois 6006k, V.St.A.
Gesicherte Aufreißöffnung für einen Behälter
Die Erfindung betrifft eine gesicherte Aufreißöffnung für einen Behälter. Im besonderen ist die Erfindung auf eine leicht zugängliche öffnung in einem Behälter gerichtet, die eine sterile Einführungsstelle ergibt und besonders zur Verwendung bei Kunststoffbehälterη geeignet ist.
Aufreißverschlüsse von der Art, auf welche die Erfindung gerichtet ist, sind in den US-Patentschriften 1 327 190, 2 073 941, 2 893 611, 2 894 510 und 3 509 879 beschrieben. In allen diesen Patentschriften mit Ausnahme der US-Patentschrift 2 894 510 ist ein vorgeschwächter Wandabschnitt vorgesehen, der eine Nut aufweist, um den Bereich längs der gewünschten Aufreißstelle vorzuschwächen. In den genannten Patentschriften hat die Vorschwächungslinie
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hinsichtlich der Wandstärke den gleichen Querschnitt. In der US-Patentschrift 2 894 510 sind Laschen vorgesehen, die abgerissen werden, um eine Eintrittsöffnung freizulegen. Das Problem vorgeschwächter Abschnitte von gleichmässigem Querschnitt oder die Verwendung von Laschen, um eine gesicherte Eintrittsöffnung zu erhalten, besteht darin, daß sie kein gleichmässiges Aufreissen mit entsprechenden Ergebnissen ermöglichen. In dem Falle, bei welchem Handgriffe in Verbindung mit der Aufreißöffnung vorgesehen sind, wie in der US-Patentschrift 3 509 879, müssen zusätzliche Preßformverfahren zur Anwendung kommen, damit der Beutel mit einer Sicherung versehen ist. A-usserdem müssen auch noch zusätzliche Versiegelungsbehandlungen vorgenommen werden, um die gesicherte Öffnung an einem flexiblen Behälter anzubringen.
Durch die Erfindung wird der Vorteil erzielt, daß eine leicht zu öffnende gesicherte Öffnung für den Zugang zu einem Behälter erhalten wird. Weitere Vorteile sind eine gesicherte Öffnung mit einer sterilen Injektionsstelle in einen Blutbeutel oder in einen Behälter für eine intravenöse Lösung, eine Injektionsöffnung mit einem Aufreißverschluß, der sich leicht an einem flexiblen Kunststoffbehälter herstellen läßt.
Die vorerwähnten Vorteile und die Nachteile des Standes der Technik werden durch die erfindungsgemäße gesicherte Aufreißöffnung erzielt bzw. vermieden, bei welcher ein geschwächter Teil in einer Öffnung mit einer rohrförmigen Wandung vorgesehen ist, welche Öffnung mit dem Behälter in Verbindung steht. Der geschwächte Teil trennt einen Abschlußabschnitt und einen mit dem Behälter fest verbundenen Abschnitt. Der geschwächte Teil wird durch einen verringerten Wandquerschnitt gebildet, der sich im wesentlichen in einer Querebene mit Bezug auf die Längsachse
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der rohrförmigen öffnung erstreckt. Der verringerte Wandquerschnitt erstreckt sich in der ümfangsrichtung in der Wand der rohrförmigen öffnung von der Aussenfläche derselben und verändert sich in der Breite gleichmässig und fortschreitend von einer Mindestbreite zu einer maximalen Breite. Bei einer Ausführungsform weist der verringerte Wandquerschnitt zwei Stellen mit einer Mindestbreite und zwei Stellen mit einer größten Breite auf, wobei die dünnsten Wandquerschnitte einander diametral gegenüberliegend angeordnet sind und die breitesten Wandquerschnitte dazwischenliegen.
Im folgenden wird die Erfindung durch Ausführungsbeispiele anhand der Zeichnungen näher erläutert und zwar zeigen:
Fig. 1 eine Teilansicht von der Seite eines Blutbeutelbehälters mit zwei erfindungsgemäßen gesicherten Aufreißöffnungen;
Fig. 2 in vergrössertem Maßstab eine Ansicht im vertikalen Schnitt einer der in Fig. 1 gezeigten Aufreißöffnungen ;
Fig. 3 in vergrössertem Maßstab eine Ansicht im vertikalen Schnitt eines Teils der Wand von verringerter Dicke,welche einen Teil der erfindungsgemäßen Aufreißöffnung bildet;
Fig. 4 eine Ansicht im waagrechten Schnitt nach der Linie 4,-4 in Fig. 2 zur Darstellung der sich verändernden Querschnittsabmessungen der Aufreißwand;
Fig. 5 eine Seitenansicht einer anderen Ausführungsform der Erfindung, welche die Aufreißöffnung an einem flexiblen Beutel für intravenöse Lösungen zeigt;
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Fig. 6 in vergrössertem Maßstab eine Ansicht im vertikalen Schnitt einer in Verbindung mit dem in Fig. 5 dargestellten Beutel für intravenöse Lösungen;
Fig. 7 eine Ansicht im waagrechten Schnitt nach der Linie 7-7 in Fig. 6.
Die erfindungsgemäßen gesicherten rohrförmigen Aufreißöffnungen IO sind in Fig. 1 in Verbindung mit einem flexiblen Blutbeutel 11 aus Kunstharz gezeigt, der mit dem üblichen mittigen Auslaßrohr 12 und einer Lasche 14 versehen ist, von der aus sich das Auslaßrohr 12 und die gesicherten Aufreißeinheiten 10 erstrecken. Wie sich am besten aus Fig. 2 ergibt, sind die gesicherten Aufreißeinheiten 10 auf dem Beutel 11 angeordnet und weisen je eine öffnung 20 mit einem Mittelkern 17 auf, der lose in der rohrförmigen öffnung 20 angeordnet ist. um die öffnung 20 herum erstreckt sich ein äusserer Mantelteil 27 und eine ringförmige, sich erweiternde Nut 18 in der Aufreißeinheit 10 nimmt die gerade Wand 30 der rohrförmigen öffnung 20 auf, so daß die Aufreißeinheit 10 einen Abschlußteil 22 für die öffnung 20 bildet. Die Einheit 10 · ist mit einem Griff- bzw. Kappenteil 16 versehen, der Flächen 13 und 15 aufweist," welche in die Aussenwand 19 übergehen. Wie ersichtlich, v/eist die Wand 19 zusätzlich zu dem Mantelteil 27 einen ringförmigen Versiegelungsflansch 21 zum Versiegeln mit der Lasche 14 und schließlich mit dem Beutel 11 auf. Verstärkungsrippen 31 und 32 verbinden den Flansch 21 mit dem Mantel 27. In der Wand 19 ist ein geschwächter Teil 23 vorgesehen, der sich im wesentlichen in einer Querebene mit Bezug auf die Längsachse der Aufreißeinheit 10 erstreckt und in der Umfangsrichtung der Wand verläuft. Wie sich am besten aus Fig. 3 ergibt, hat der geschwächte Teil 23 einen im wesentlichen
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V-förmigen Querschnitt mit einer flachen inneren schmalen Grundwand 24. Der Winkel des V beträgt vorzugsweise 30°.
Ein wichtiges Merkmal des geschwächten Teils 23 ist der Umstand, daß der Wandteil 24, obwohl er eine zusammenhängende einzige Nut bildet, nicht eine gleichmässige Abmessung hat, sondern, wie sich am besten aus Fig. 4 ergibt, von veränderlicher Breite ist, die in gleichmässiger fortschreitender Weise von einem Mindestwert an den Punkten 25 und 26 auf einen Höchstwert an den Punkten 28 und 29 zunimmt. Wie ersichtlich, liegen die Stellen mit der Mindestbreite und der Höchstbreite einander diametral gegenüber, wobei die Mindestbreiten benachbart den Rippen 31 und 32 vorgesehen sind. Die Wandstärke an den Stellen 25 und 26 betragen vorzugsweise etwa O,127 mm bis 0,2032 mm (etwa 0,005 bis 0,008 ") und an den Stellen 28 und 29 0,3556 bis 0,4318 mm (0,014 " bis 0,17 ").
In Fig. 5 ist eine weitere Ausführungsform dargestellt, die mit Aufreißeinheit 110 bezeichnet wird. Zur Bezeichnung ähnlicher Teile werden nachfolgend ähnliche Bezugsziffern verwendet, denen jedoch die Ziffer 1 vorangestellt ist. Der Beutel 111 für eine intravenöse Lösung ist von der in der US-Patentschrift 3 915 212 beschriebenen Art, in der er den folgenden Titel hat: "Flexible Medical Fluid Container Having a Combined Fill and Administration Port and Reinforced Hanger". Wie ersichtlich, ist bei dieser besonderen Ausführungsform der geschwächte Teil 123 benachbart den erweiterten Wandteilen 130 und 131 vorgesehen, die an der Aussenwand 119 und an dem Laschenteil 116 angeformt sind, wobei der Laschenteil 116 und der Wandteil 131 einen Abschlußteil 122 für die öffnung 12O bilden. Aus Fig. 6 geht ferner hervor, daß der geschwächte
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Teil 123 einen im wesentlichen V-föriaigen Querschnitt ergibt und sich um den ganzen Umfang der Öffnung herum erstreckt. Da diese besondere gesicherte öffnung in Verbindung mit einem flexiblen Beutel für eine intravenöse Lösung verwendet wird, ist eine Wiederversiegelungseinheit 135 vorgesehen, die in der Einheit 110 enthalten ist und von dieser durch einen Schulterteil 133 in der Wand 119 gehalten wird. Ein Unterschied zwischen den Ausführungsformen 10 und 110 besteht darin, daß bei der Einheit 110 keine Verstärkungsrippen benachbart den schmälsten Stellen 125 und 126 vorgesehen sind. Es sind die gleichen Abmessungen wie für die Wandstärke 24 der Einheit 10 vorgesehen: Die Abmessung für die Wand 124 an ihren schmälsten Stellen bei 125 und 126 liegt im Bereich von 0,127 bis 0,2032 mm (0,005 bis 0,008 "), während ihre breiteste Abmessung bei 128 und 129 im Bereich von 0,3556 bis 0,4318 mm (0,014 bis 0,017 ") liegt.
Arbeitsweise
Zum besseren Verständnis der Vorteile der gesicherten Einheiten 10 und 110 wird nachfolgend deren Herstellung und Wirkungsweise beschrieben. Bei der Einheit 10 wird die Kappe 22 von der öffnung 20 gesondert preßgeformt. Bei der Herstellung wird die Lasche 14 auf den Beutel 11 aufgebracht und der von der Wand 19 abstehende Flansch 21 auf die Lasche 14 aufgelegt, so daß der Mantel 27 auf der Öffnungswand 30 aufsitzt. Hierauf wird der Flansch 21 mit der Lasche 14 versiegelt, die ihrerseits mit dem Beutel 11 versiegelt wird. Wenn Zugang zur rohrförmigen öffnung 20 erhalten werden soll, sind Markierungen an der Wand "19 wegen der schwächsten Stallen, nämlich 25 und 26 in dem vorgeschwächten Teil 23, vorgesehen. Die Lasche 16 wird
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von der Bedienungsperson erfaßt und in der Richtung zu den Punkten 25 und 26 hin- und her gebogen, um ein Anreissen an einer dieser Stellen herbeizuführen. Durch das Biegen der Lasche 16 in der angegebenen Richtung wird ein vollständiges Durchreissen um die Wand 24 herum vorgenommen/ wobei das Aufreissen an den Stellen geringster Wandstärke 25 oder 26 beginnt und sowohl im Uhrzeigersinn als auch im Gegenzeigersinn über die breitesten Stellen 28 und 29 zur gegenüberliegenden schmälsten Stelle fortschreitet. Hierdurch wird der Abschlußteil 22 der Einheit 10 von dem vorgeschwächten Teil 23 ab abgetrennt, wobei der Mittelkern 17 gleichzeitig entfernt wird, währ' 1 die Flansche 21 und derjenige Teil der Wand 19, der sich zwischen dem Flansch und dem vorgeschwächten Teil 23 erstreckt, am Beutel 11 befestigt bleibt. Hierbei ist zu erwähnen, daß der Mittelkern 17 das Durchreissen längs des vorgeschwächten Teils 23 der Wand 24 unterstützt, da er eine innere Biegung an der rohrförmigen öffnung 20 bewirkt, so daß eine Scherwirkung in der Wand 19 auftritt. Dies wird dadurch ermöglicht, daß der Kern 17 unmittelbar benachbart dem vorgeschwächten Teil endet, d.h. an der Innenseite der rohrförmigen öffnung Das Durchreissen wird ferner durch die Anordnung der Stabilisierungsrippen 31 und 32 benachbart den schwächsten Stellen 25 und 26 unterstützt. Eine scharfe Bewegung bewirkt ein vollständiges Entfernen und ermöglicht einen Zugang zum Beutel 11 mittels einer Kanüle durch die verbliebene rohrförmige öffn.: .g 20.
Die Wirkungsweise und Herstellung der Einheit 110 ist im wesentlichen die gleiche wie für die gesicherte Öffnungseinheit 10 angegeben, mit der Ausnahme, daß bei der Einheit 110 die Wand 119 mit einem erweiterten Teil 130 versehen_ist und der Laschenteil 116 mit einem erweiterten Teil 131, wobei die Wand 119 mit dem Beutel 111 durch ihren Flansch versiegelt ist. Der Abschlußteil 122 wird daher mit der
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Wiederversiegelungseinheit 135 versiegelt, wenn der Flansch 121 mit dem Beutel 111 versiegelt wird. Markierungen auf dem Laschenteil 116 dienen zur Anzeige der Mxndestwandstarken 125 und 126. An jeder Stelle wird der Laschenteil 131 erfaßt und an ihm gezogen, um einen Reißvorgang einzuleiten. Der Aufreißvorgang schreitet dann gleichzeitig im Uhrzeigersinn und im Gegenzeigersinn fort, bis sich die Aufreißlinien in einem Bereich geringster Wandstärke treffen, wodurch der Laschen- bzw. Abschlußteil 122 entfernt wird, während der Flansch 121 und derjenige Teil der Wand 119, der rieh zwischen dem vorgeschwächten Teil 123 und dem Flansch 121 erstreckt, an dem Beutel 111 befestigt und mit diesem in Verbindung bleibt. Es kann nun eine Injektionsnadel oder Kanüle mit einem Rohr durch die Wiederversiegelungseinheit 135 eingesetzt und in den Lösungsbehälter 111 eingeführt werden, um entweder in diesen Material einzufüllen oder aus ihm zu entnehmen.
Durch die Verwendung von Wänden 24 und 124 von in gleichmassig fortschreitender Weise von. einem Mindestwert zu einem Höchstwert und wieder zurück zu einem Mindestwert veränderlicher Breite, wobei Mindestbreite und größte Breite einander entgegengesetzt vorgesehen sind, können die gesicherten Aufreißeinheiten mit geringstmöglicher Anstrengung und zuverlässig entfernt werden. Wenn gewünscht, können, obwohl dies keinen Vorteil zu bringen scheint, die Wände 24 und 124 mit einer Mindestbreite ausgebildet werden, die im Uhrzeigersinn und im Gegenzeigersinn zu einer einzigen Höchstbreite fortschreitet, oder mit mehreren Stellen geringster und größter Wandstärken, die miteinander so verbunden sind, daß eine ständig zunehmende oder abnehmende Wandstärke in wellenförmiger Weise erhalten wird. Bei der Einheit 10 kann dadurch, daß ein Mittelkern 17 und eine -Wand 19 mit einem Mantel 27 vorgesehen werden,
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die sich über das Auslaßrohr 20 nach unten um einen wesentlichen Betrag hinaus erstrecken, wird Sterilität der öffnung sowohl an der Aussenseite als auch an der Innenseite gewährleistet. Ein weiterer wichtiger Aspekt bei der Herstellung der Aufreißabschnitte 23 und 123 besteht darin, daß die gleichmässige Dicke von 0,127 nun bis 0,2032 mm (0,005 bis 0,008 ") beim Preßformen praktisch nicht erzielbar ist. Es wurde festgestellt, daß eine mittlere Mindestdicke von 0,2794 mm (0,011 ") erforderlich ist, um den Teil einwandfrei zu formen. Durch Verändern der Dicke über den Aufreißabschnitt ist es möglich, die erforderliche Querschnittsfläche zum einwandfreien Füllen des Formhohlraums zu erzielen, ohne daß die Dicke des Aufreißabschnitts an der Stelle, an welcher das Aufreissen eingeleitet werden soll, vergrössert wird.
Aus der Zeichnung und insbesondere aus Fig.4 und 7 ergibt sich, daß die geschwächten Teile 23 und 123 Wandstärken haben, die sich in ihrer Breite in gleichmässig fortschreitender Weise von einem Mindestwert zu einem Höchstwert verändern. Obwohl der Erweiterungsgrad nicht kritisch ist, ist es wichtig, daß die Erweiterung derart ist, daß die Wandstärken fortschreitend in zwei Richtungen zu einer maximalen Breite zunehmen. Ferner ist ersichtlich, daß die Einheiten 10 und 110 für die Beutel 11 und 111 austauschbar sind.
Ferner ist zu erwähnen, obwohl es sich nicht um kritische Werte handelt, daß die Laschenflachen 13 und 15 einen Durchmesser von 16,51 mm (0,650 ") haben und eine Dicke von 1,143 mm (0,045 "), während die Rippen 31 und 32 eine Breite von 1,5748 mm (0,062 ") haben.
Die Einheiten 10 und 110 werden aus flexiblem Polyvinyl-
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chlorid geformt. Es können jedoch auch andere flexible Kunstharzmaterialien verwendet werden, die im Spritzgußverfahren oder durch Preßformen verarbeitet werden. Ferner kann, wenn gewünscht. Glas verwendet werden. Obwohl die Einheiten 10 und 110 in Verbindung mit öffnungen für Blutbeutel und zusätzliche öffnungen gezeigt worden sind, können die gesicherten Aufreißeinheiten für jede Behälter-Öffnung vorgesehen werden, bei v/elcher Sterilität eine Forderung ist. In einem solchen Falle kann die Behälteröffnung zum Einführen von Materialien in den Behälter oder zur Entnahme von Materialien bzw. zur Verabreichung des Inhalts des Behälters vorgesehen werden. Aus dem Vorangehenden ergibt sich, daß durch die Erfindung eine gesicherte Aufreißöffnung angegeben wird, die leicht herstellbar ist und dennoch mit einem geringstmöglichen Kraftaufwand und zuverlässig geöffnet werden kann. Die Aufreißeinheiten lassen sich leicht mit den vorhandenen Formgebungsanlagen herstellen und ergeben Einheiten, die leicht mit Kunststoffluidbehältern zusammengebaut werden können. Die Aufreißeinheiten bilden eine sterile Eintrittsöffnung, ohne daß viele Teile dazu verwendet werden müssen.
Die Erfindung ist natürlich nicht auf die vorangehend beschriebenen und dargestellten Ausführungsformen beschränkt, sondern kann innerhalb ihres Rahmens verschiedene Abänderungen erfahren„
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Claims (10)

Patentansprüche:
1. Gesicherte Aufreißöffnung für einen Behälter, gekennzeichnet durch eine Öffnung (20, 120) mit einer rohrförmigen Wand, die mit dem Behälter (11, 111) in Verbindung steht, welche rohrförmige Öffnung von einem Abschlußteil (22, 122) und einem am Behälter befestigten Teil gebildet wird, einen geschwächten Teil (23, 123), der den Äbschlußteil und den am Behälter befestigten Teil voneinander trennt, welcher geschwächte Teil durch einen Abschnitt (24, 124) von verringerter Wandstärke gebildet wird, der sich im wesentlichen in einer Querebene mit Bezug auf die Längsachse der rohrförmigen Öffnung erstreckt, wobei sich der verringerte Wandquerschnitt in der Umfangsrichtung und in die Wand (19, 119) der rohrförmigen Öffnung von deren Aussenseite aus erstreckt und sich in seiner Breite in gleichmässig fortschreitender Weise von einer •Mindestbreite zu einer Größtbreite verändert.
2. Gesicherte Aufreißöffnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der verringerte Wandquerschnitt durch Wandabschnitte (25, 26 bzw. 28, 29) mit zwei Mindest- und zwei Höchstbreiten gebildet wird, wobei die Mindest- und die Höchstbreiten entgegengesetzt angeordnet sind.
3. Gesicherte Aufreißöf.fnuna nach Anspruch 2, dadurch ge-
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kennzeichnet, daß die verringerten Wandquerschnitte durch eine einzige Nut gebildet werden.
4. Gesicherte Aufreißöffnung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Nut im wesentlichen V-förmig ist und einen Winkel von etwa 30° einschließt.
5. Gesicherte Aufreißöffnung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Grund der V-förmigen Nut durch einen flachen Wandteil gebildet wird.
6. Gesicherte Aufreißöffnung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Nut eine maximale Breite hat, die annähernd das Zweifache der Mindestbreite beträgt.
Gesicherte Aufreißöffnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Behälter und die rohrförmige öffnung aus einem flexiblen Kunststoff geformt sind.
8, Gesicherte Aufreißöffnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Abschlußteil durch eine Kappe (16) gebildet wird, die auf dem rohrförmigen Teil angeordnet ist und einen Mantel- sowie einen Kernteil (27 bzw. 17) aufweist, die benachbart dem geschwächten Teil enden.
9. Gesicherte Aufreißöffnung nach Anspruch 1, dadurch ge-
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kennzeichnet, daß der Abschlußteil (22, 122) und der
mit dem Behälter in Verbindung stehende Abschnitt aus
einem einteiligen rohrförmigen Element hergestellt
sind.
10. Gesicherte Aufreißöffnung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die rohrförmige öffnung (20, 120) im wesentlichen kreisförmig ist und sich die Nut (23, 123) voll um die rohrförmige öffnung herum erstreckt.
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DE19762645563 1976-03-11 1976-10-08 Gesicherte aufreissoeffnung fuer einen behaelter Withdrawn DE2645563A1 (de)

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