DE2660963C2 - - Google Patents

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DE2660963C2
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DE2660963A
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English (en)
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James W. Phillips
Terrance J. Michigan City Ind. Us Troyer
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Dwyer Instruments LLC
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Dwyer Instruments LLC
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    • GPHYSICS
    • G01MEASURING; TESTING
    • G01LMEASURING FORCE, STRESS, TORQUE, WORK, MECHANICAL POWER, MECHANICAL EFFICIENCY, OR FLUID PRESSURE
    • G01L7/00Measuring the steady or quasi-steady pressure of a fluid or a fluent solid material by mechanical or fluid pressure-sensitive elements
    • G01L7/02Measuring the steady or quasi-steady pressure of a fluid or a fluent solid material by mechanical or fluid pressure-sensitive elements in the form of elastically-deformable gauges
    • G01L7/08Measuring the steady or quasi-steady pressure of a fluid or a fluent solid material by mechanical or fluid pressure-sensitive elements in the form of elastically-deformable gauges of the flexible-diaphragm type
    • G01L7/084Measuring the steady or quasi-steady pressure of a fluid or a fluent solid material by mechanical or fluid pressure-sensitive elements in the form of elastically-deformable gauges of the flexible-diaphragm type with mechanical transmitting or indicating means

Description

Die Erfindung bezieht sich auf einen Differenzdruckmesser der im Oberbegriff des Patentanspruchs 1 angegebenen Gattung.
Bei einem aus der US-PS 36 45 140 bekannten Differenzdruckmesser ist der gesamte Verstellmechanismus einschließlich Blattfeder, Magnet und Schnecke sowie einschließlich dem von der Schnecke getragenen Zeiger mit darunterliegender Skala innerhalb der Niederdruckkammer angeordnet, was Probleme hinsichtlich der Lagerung und auch hinsichtlich der Nulleinstellung und Justierung mit sich bringt, weil die Kammer bzw. der Druckraum ständig druckfest abgeschlossen sein müssen.
Bei einem gattungsgemäßen Differenzdruckmesser, der in der US-PS 33 73 614 beschrieben ist, ist die Schnecke druckmäßig vom Druckraum getrennt und der Zeiger befindet sich außerhalb des Druckgehäuses. Die druckmäßige Trennung erfolgt dabei durch ein rohrförmiges, der Schnecke angepaßtes Gehäuse, das die Schnecke umschließt und in den Druckraum eingebaut und gegenüber diesem abgedichtet ist. Das rohrförmige Gehäuse ist in eine Gewindebohrung des Gehäusedeckels eingeschraubt, was zusätzliche Bearbeitungsvorgänge und einen erheblichen Dichtungsaufwand erfordert, da die Gewindeverbindung zwischen der Hochdruckkammer und der äußeren Atmosphäre verläuft und absolut leckdicht gestaltet sein muß. Ferner besteht die Gefahr von Fehlanzeigen, wenn infolge hoher Drücke das Gehäuse auch nur einer geringfügigen Deformation ausgesetzt wird.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen gattungsgemäßen Differenzdruckmesser derart zu verbessern, daß ohne zusätzliche Dichtungsprobleme für ein Schneckengehäuse die Schnecke für jede Druckdifferenz eine genaue Anzeige bei hoher Empfindlichkeit liefert und eine einfache Justierung gewährleistet.
Gelöst wird die gestellte Aufgabe durch die im Kennzeichnungsteil des Patentanspruchs 1 angegebenen Merkmale.
Da die Schnecke außerhalb der Druckkammer angeordnet ist, wird die Gehäuseabdichtung durch keine zusätzlichen Dichtstellen belastet. Das dünnwandige Magnetflußfenster des Gehäuses gewährleistet eine einwandfreie Stellungsübertragung, ohne die Stabilität des Gehäuses zu beeinträchtigen. Die durch das Magnetfenster bedingte Wandschwächung erfolgt lediglich über den kleinen Bereich des Magnetfensters, wobei durch die zylindrische Krümmung, die beidseitig in den dickwandigen Gehäuseaufbau übergeht, eine günstige Stabilität gewährleistet ist. Eine Deformation des Magnetfensters selbst kann auf die Anzeige keinen Einfluß ausüben, weil eine Berührung der Schnecke durch das deformierte Fenster nicht möglich ist.
Die übrigen Lageranordnungen des Meßwerks und der Nulleinstellvorrichtung können derart angeordnet werden, daß selbst bei Deformation des Gehäusedeckels eine Fehlanzeige vermieden wird. Für diesen Zweck vorgesehene Maßnahmen finden sich in dem Patentanspruch 2. Weitere Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen 3 und 4.
Nachstehend werden Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnung beschrieben. In der Zeichnung zeigt:
Fig. 1 eine teilweise aufgebrochene Ansicht eines Differenzdruckmessers;
Fig. 2 einen Schnitt nach der Linie 2-2 gemäß Fig. 4, wobei Membran, Bereichsfeder und die zugeordneten Teile der Übersichtlichkeit wegen weggelassen sind,
Fig. 3 eine Ansicht in Richtung der Pfeile 3-3 gemäß Fig. 4, wobei die Gehäuseabdeckung, die Anzeigeskala und der Schraubenzeigerarm sowie der Querträger und andere zugeordnete Teile der Übersichtlichkeit wegen ausgelassen sind, wobei jedoch die Schraube in ihrer Arbeitsstellung schematisch dargestellt ist,
Fig. 3A eine der Fig. 3 entsprechende Teilansicht einer abgewandelten Ausführungsform,
Fig. 4 einen Schnitt nach der Linie 4-4 gemäß Fig. 1,
Fig. 5 einen Schnitt des Gehäuses allein längs der Linie 5-5 gemäß Fig. 3,
Fig. 6 eine der Fig. 5 entsprechende Schnittansicht längs der Linie 6-6 gemäß Fig. 3,
Fig. 7 eine Draufsicht auf die Innenseite der Grundplatte, betrachtet längs der Linie 7-7 gemäß Fig. 4,
Fig. 8 eine Seitenansicht von Magnet und Schraube, betrachtet von der Seite, die der Betrachtungsseite gemäß Fig. 4 entgegengesetzt ist,
Fig. 9 eine Ansicht der Schraube, betrachtet in Richtung der Pfeile 9-9 gemäß Fig. 8,
Fig. 10 eine Draufsicht der Lagerplatte für die Bereichsfeder und die zugeordneten Teile,
Fig. 11 eine Stirnansicht der Lagerung in Richtung der Pfeile 11-11 gemäß Fig. 10 betrachtet,
Fig. 12 eine teilweise geschnittene Seitenansicht der Lagerplatte mit der Bereichsfeder und dem einstellbaren Schwenkpunkt,
Fig. 13 eine Draufsicht der Lagerplatte gemäß Fig. 12, teilweise abgebrochen,
Fig. 14 eine Schnittansicht nach der Linie 14-14 gemäß Fig. 13,
Fig. 15 eine Teilansicht aus Fig. 4, welche in größerem Maßstab die Null-Einstellvorrichtung erkennen läßt,
Fig. 16 einen Schnitt nach der Linie 16-16 gemäß Fig. 15,
Fig. 17 eine Draufsicht auf die Null-Einstellvorrichtung gemäß Fig. 15.
In den Fig. 1 und 4 bezeichnet das Bezugszeichen 10 allgemein einen Differenzdruckmesser, der ein Gehäuse 12 mit einem Gehäuseteil 14 aufweist, das einen Deckel 16 trägt, durch den die Skalenscheibe 20 sichtbar ist, über die der Zeiger 22 hinwegstreicht. Die Skala besitzt eine Teilung mit einer Null-Markierung und Druckmarken, wie dies bei 23 in Fig. 1 dargestellt ist.
Auf der Rückseite des Gehäuses 14 befindet sich eine Grundplatte 24, die durch Schrauben 26 am Gehäuseteil 14 festgelegt ist, die durch Löcher 27 in der Grundplatte gesteckt und in Gewindebohrungen 29 eingeschraubt sind. Der Deckel 16 ist bei 28 (Fig. 4) aufgeschraubt.
Der Druckmesser 10 besitzt eine Membran 30, die zwischen dem Gehäuseteil 14 und der Grundplatte 24 verspannt ist. Der Gehäuseteil 14 und die Grundplatte 24 definieren einen Druckraum 32, in dem die Membran 30 so angeordnet ist, daß sie den Druckraum 32 in zwei getrennte Druckkammern 33 und 34 beidseits der Membran unterteilt, wobei die Kammer 34 die Kammer höheren Druckes ist.
Der Druckmesser 10 weist eine Bereichsfeder 38 in Gestalt einer Blattfeder 39 auf, die auslegerartig an ihrem einen Ende 41 innerhalb der Kammer 34 eingespannt ist und einen Magnet 42 am anderen Ende 40 trägt.
Die Bereichsfeder 38 ist mit der Membran 30 über ein Gestänge 44 derart verbunden, daß Änderungen der Drücke in den Kammern 33 und 34 durch eine entsprechende Bewegung der Membran 30 in eine Bewegung der Blattfeder 38 umgesetzt werden, wobei das freie Ende 40 der Blattfeder ausgelenkt wird, an welchem der Magnet 42 angeordnet ist.
Der Differenzdruckmesser 10 weist eine Schnecke 50 mit einer Schraubenfläche auf, die um ihre Längsachse 51 im Trägerrahmen 52 drehbar ist. Dieser Trägerrahmen ist auslegerartig an seinen Schenkeln 54 (Fig. 1) gelagert.
Der Zeiger 22 ist an der Schnecke 50 festgelegt, so daß bei ihrer Drehung um die Längsachse 51 die Lage des Zeigers sich relativ zur Skala 20 ändert, um eine Differenzdruckablesung zu liefern. Die Schnecke 50 dreht sich bei Bewegung des Magneten 52 nach oben oder unten gemäß Fig. 4 unter der Wirkung der Differenzdrücke in den Kammern 33 und 34 oder bei Bewegung des Trägerrahmens 52 relativ zum Gehäuse 14 durch Betätigung der Null-Einstellvorrichtung 53, die benutzt wird, um den Zeiger 22 auf der Skala auf den Nullwert einzustellen.
Der Gehäuseteil 14 definiert eine Druckwand 60, die teilweise die Hochdruckkammer 34 begrenzt. Die Druckwand 60 ist so gestaltet , daß sie eine langgestreckte Ausnehmung 62 definiert, in der die Bereichsfeder 38 liegt. Die Wand 60 quer zur Kammerausnehmung 62 besitzt eine U-förmige Gestalt (Fig. 5) und benachbart zur Schnecke 50 ist eine Vertiefung 63 zur Aufnahme des Magneten 42 vorgesehen.
Benachbart zur Vertiefung 63 difiniert die Druckwand 60 eine Querwand 64, die die in Fig. 2, 3 und 6 dargestellte Querschnittsform besitzt. Somit definiert die Querwand 64 eine außen konkav gestaltete abgerundete Vertiefung 66, in der die Schnecke 50 liegt. Die Querwand 64 innerhalb der Ausnehmung 62 und demgemäß innerhalb der Druckkammer 32 definiert eine konkav abgerundete Vertiefung 67, in die der Magnet 42 einsteht, um mit der Schnecke 50 zusammenzuwirken.
Wie aus den Fig. 2, 4 und 6 ersichtlich, sind die abgerundeten Vertiefungen 66 und 67 in Längsrichtung der Schnecke verlaufend angeordnet und sie liegen im wesentlichen parallel zur Längsachse 51 der Schnecke. Die Vertiefungen 66 und 67 bilden einen dünnen Wandabschnitt 70, welcher als Magnetflußfenster wirkt, durch das der Magnetfluß des Magneten 42 wirken kann, um die Lage der Schnecke 50 einzustellen.
Der Druckwandabschnitt 70 ist einstückig mit der Druckwand 60 hergestellt. Die Druckwand 60 geht in der Nähe der Basis des Abschnitts 70 einstückig in eine Ausnehmung 71 über, die vom Gehäuseteil 14 definiert wird, um einen Arbeitsraum 73 zu bilden, in dem die Schnecke 50 und die ihr zugeordneten Teile liegen. Die Vertiefung 66 ist so gestaltet, daß sie nicht mehr als etwa die Hälfte des Umfangs der Schnecke 50 umschließt.
Der Magnet 42 besitzt gegenüberliegende ebene Polflächen 72 und 74 (Fig. 8). Der Magnet 42 liegt mit seinen Polflächen 72 und 74 parallel zur Achse 51 der Schnecke 50. Der Magnet 42 ist so magnetisiert, daß er eine Magnetachse 76 erhält, die senkrecht zu den Polflächen 72 und 74 steht. Der Magnet 42 ist so gelagert, daß seine Magnetachse 76 die Achse 51 senkrecht schneidet. Der auf die Schraube hingerichtete Magnetpol kann entweder ein Südpol oder ein Nordpol sein.
Die Materialien, aus denen der Gehäuseteil 14 die Grundplatte 24 und der Ring 282 bestehen, sind nicht ferromagnetisch und bestehen aus Aluminium oder Messing oder Legierungen hiervon.
Die Schnecke 50 besitzt einen einzigen schraubenlinienförmig verlaufenden Rand 80. Die Schnecke 50 besitzt eine innere zylindrische Spindel 82 mit einer einzigen Schraubenfläche 84, die den Schraubenrand 80 definiert. Die Schnecke 50 besteht aus ferromagnetischem Material, z. B. aus Stahl.
Die Schnecke 50 und der Magnet 42 sind so angeordnet, daß der Rand 80 der Schraubenfläche 84 diagonal der Polfläche 72 in einem Abstand von etwa 1,5 mm gegenübersteht und der Druckwandabschnitt, welcher dazwischen liegt, besitzt eine Dicke von etwa 0,8 mm bis 1,0 mm.
Wie aus Fig. 3 und 8 ersichtlich, läuft die Schraubenfläche 84 über eine einzige 360°-Windung, um die Schraube bezüglich ihrer Masse um die Achse auszubalancieren.
Gemäß dem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist eine Schnecke 50 mit einem einzigen Gang vorgesehen, jedoch kann auch eine doppelgängige Schnecke 50 A (Fig. 3A) Verwendung finden.
Aus Fig. 4 und 10 bis 14 ist ersichtlich, daß die Bereichsfeder auf einer getrennten Trägerplatte 90 angeordnet ist, statt sie fest am Gehäuseteil 14 zu verankern.
Die Trägerplatte 90 liegt innerhalb des Druckraumes 32 (Fig. 4) und sie besitzt keine Verbindung mit dem Gehäuseteil 14 außer am Seitenrand 87 der Platte 90.
Demgemäß bilden Bereichsfeder 38 und Trägerplatte 90 einen Bereichsfederaufbau 91, der auch eine Federeinstelleinrichtung 92 zur Eichung des Federbereichs einschließt. Dieser weist eine Klemmvorrichtung 93 auf, die einen U-förmigen Klemmkörper 89 umfaßt, der über die Blattfeder 39 greift und längs der Führung 94 durch einen Antrieb 95 bewegbar ist. Außerdem ist ein Klemmverriegelungskörper 96 vorgesehen, welcher abgeschrägte Enden 97 und 98 aufweist, die mit Rampen 99 und 101 der Platte 90 zusammenwirken, wenn sie durch den Antrieb 103 bewegt werden, um die Klemmeinrichtung 93 gegen die Blattfeder 39 an der für den betreffenden Bereich gewünschten Stelle einzustellen. Wenn das Klemmverriegelungsglied 96 durch Betätigung des Antriebs 103 gelöst wird, dann kann der Klemmkörper 93 in Längsrichtung der Bereichsfeder verschoben werden, um den Auslenkpunkt an die gewünschte Stelle zu verlegen.
Die Trägerplatte 90 wird in der Kammer 34 dadurch gehaltert, daß der Raum 32 eine Außenwand 105 besitzt, die kegelstumpfförmig ausgebildet ist und in Richtung auf die Druckwandausnehmung 62 konvergiert, wobei der Rand 87 der Platte 90 eine komplementäre Passung für den Druckkeil der Platte 90 innerhalb des Raumes 32 liefert. Weiter besteht keine Verbindung der Platte 90 nach dem Gehäuseteil 14.
Auf diese Weise ist die Bereichsfeder 38 vom Gehäuseteil 14 getrennt, und dadurch werden nachteilige Wirkungen auf die Bereichsfeder vermieden, wenn der Gehäuseteil 14 bei hohen Drücken im Druckraum 32 ausgebogen wird.
Die Null-Einstellvorrichtung 53 ist ebenfalls so angeordnet, daß nachteilige Wirkungen infolge einer Verbiegung des Gehäuseteils 14 bei hohen Drücken im Raum 32 ausgeschaltet werden, und zu diesem Zweck ist ein Halteblech 107 am Rahmen 52 (Fig. 4 und 15) befestigt, und dieses führt mit seinem Gewinde eine Einstellschraube 109, die von einem Halter 111 gehäusefest in Axialrichtung abgestützt ist, welcher einen Fuß 113 besitzt, der im Gehäuseteil 14 auf die Achse 51 der Schnecke 50 ausgerichtet gehaltert wird.
Auf diese Weise wird erreicht, daß jede Auslenkung des Gehäuseteils 14 im Bereich der Ausnehmung 71 unter der Wirkung von Hochdrücken im Raum 32 eine entsprechende Bewegung der Schraube kompensiert, die infolge einer Auslenkung des Gehäuseteils 14 auftreten könnte, an dem der Rahmen 52 befestigt ist.
Im Betrieb sind die Hochdruck- und die Niederdruckanschlüsse des Meßgerätes in geeigneter Weise mit der Hochdruckquelle bzw. der Niederdruckquelle verbunden, die einen Differenzdruck auf die Membran 30 ausüben mit der Folge, daß die Membran der Blattfeder 38 über das Gestänge 44 bewegt und den Magneten 42 proportional hierzu verschiebt, so daß eine entsprechende Drehung der Schnecke 50 zustande kommt. Da der Magnetfluß die Schraubenfläche 84 in der Nähe der magnetischen Polfläche 72 zu halten sucht, wie dies in den Fig. 3, 4 und 8 angedeutet ist, bewirkt eine Bewegung des Magneten 42 in Längsrichtung zu der Schraubenachse eine Drehbewegung der Schnecke, wodurch die Lage des Zeigers relativ zur Skala 20 infolge der Magnetkopplung verändert wird.
Die Drücke in der Hochdruckkammer 34 sind von der Schnecke 50 völlig abgeschirmt, während gleichzeitig die Bemessung der Druckwand 70 die Magnetlinien des Flusses hindurchtreten läßt, um die gewünschte Magnetkopplung mit der Schnecke 50 zu gewährleisten. Die geringe Dicke der Druckwand 70 ist wegen der abgerundeten Ausbildung der Vertiefung 66 und 67 und der gleichförmigen Verbindung möglich, die der Wandabschnitt 70 mit der Druckwand 60 besitzt. Die Gestaltung der Teile führt dazu, daß der Wandabschnitt 70 unter den Drücken innerhalb der Kammer 34 ausgebogen wird, wodurch unerwünschte Beanspruchungen des Magnetfensters der Druckwand verhindert werden.
Wenn das Gehäuseteil 14 und die Grundplatte 24 aus Aluminium bestehen, dann kann der Gehäuseteil 14 Gesamtdrücke in der Größenordnung von 70 kg/cm² aufnehmen. Bei Benutzung hochfester Legierungen, beispielsweise von Manganbronze oder Aluminiumbronze, können noch höhere Gesamtdrücke ausgeübt werden.
Die Anordnung von Magnet 42 und Schraube 50 ist in Verbindung mit Meßgeräten besonders geeignet, bei denen eine Druckwand 60 vorgesehen ist. Die Wirksamkeit der Bewegungsübertragungskupplung ist jedoch auch anwendbar bei Meßgeräten jener Bauart, bei der Magnet und Schnecke in einer Kammer untergebracht sind.
Die Bereichsfederanordnung 91 ist vom Gehäuseteil 14 getrennt und sie ist demgemäß frei von nachteiligen Einflüssen bei einer Verbiegung des Gehäuses unter der Beanspruchung der Hochdrücke im Raum 32. Außerdem ist die Nulleinstellung 53 so ausgebildet, daß jeder Ablenkung oder Verbiegung des Gehäuseteils 14 im Abschnitt 71 jede Bewegung der Schraube kompensiert, die eine Folge der Verbiegung des Gehäuseteils sein könnte, an dem der Schraubenträgerrahmen 52 angeordnet ist.
Gemäß dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Grundplatte 24 mit Hochdruck- und mit Niederdruckverbindungen ausgestattet, und die Grundplatte weist zu diesem Zweck zwei gegenüberliegend angeordnete, mit Gewinde versehene Fassungen 100 auf (Fig. 4 und 7), von denen jede mit einem Niederdruckkanal 102 in Verbindung steht, der mit der Niederdruckkammer 33 über Öffnungen 104 in Verbindung steht. Ähnlich geformte, mit Gewinde versehene Fassungen 106 stehen direkt mit dem Hochdruckkanal 108 in Verbindung, der mit einem entsprechend angeordneten Kanal 109 im Gehäuseteil 14 in Verbindung steht, der seinerseits eine Verbindung mit der Druckkammer 34 herstellt.
Die Membran 30 definiert eine innere ringförmige flexible Ausprägung 110 und eine äußere ringförmige flexible Ausprägung 112. Außerdem weist die Membran einen Umfangrand 114 von O-förmigem Querschnitt auf, der zwischen dem Gehäuseteil 14 und der Grundplatte 24 in entsprechenden ringförmigen Ausnehmungen 116 und 118 eingespannt ist, die einander gegenüberliegen.
Die innere Ausprägung 110 der Membran 30 ist durch eine Frontplatte 120 und eine Rückplatte 122 abgedeckt und unter Niederdruckanwendungen starr. Die äußere Ausprägung 112 kann, anstelle offen zu liegen, wie in der Zeichnung dargestellt, ebenfalls mit einer Verstärkung für höhere Differenzdrücke verstärkt sein.
Das Gestänge 44 weist eine Schraubenfeder 131 auf, die mit ihren Enden 133 und 135 auf geeigneten Federtellern 137 und 139 sitzt, die an der Membran bzw. der Bereichsfeder angeordnet sind. Der Federteller 137 hat zweckmäßigerweise die Form einer aus Schraube und Mutter bestehenden Klemmeinrichtung, um die Membran leckfrei zwischen den Platten 120 und 122 einzuspannen. Der Federsitz 139 ist in ähnlicher Weise ausgebildet und an der Blattfeder 39 verspannt. Die Enden der Feder 131 sind in geeigneter Weise an den Sitzflächen 137 und 139 fixiert, beispielsweise durch Einschrauben in die Enden der Schraubbolzen in den Federsitzen 137 und 139.
Die Trägerplatte 90 der Bereichsfederanordnung 91 besteht aus einer Scheibe 150 mit Vorsprüngen 152 und 154 auf, deren Enden 156 und 158 die Rampenoberflächen 99 und 101 bilden. Die Scheibe 150 ist bei 159 mit Einschnitten versehen, in die Zentrieransätze 161 des Gehäuseteils 14 eingreifen. Ähnliche Einschnitte 159 A bilden Entlüftungsöffnungen längs des Seitenrandes 87 der Platte 90.
Wie aus den Fig. 4 und 12 ersichtlich, ist die Blattfeder 39 mit ihrem Ende 41 an dem Vorsprung 154 durch Schrauben 160 festgelegt. Zu diesem Zweck ist das vorspringende Ende 158 des Ansatzes 154 gegabelt und bildet zwei im Abstand zueinander liegende Endabschnitte 162, die durch die Rampe 101 distanziert sind, auf der das Rampenende 98 des Verriegelungsteils 96 gleitet.
Die Blattfeder 39 erstreckt sich diagonal über die Lagerplatte 90 und liegt über dem Vorsprung 152 und über der Mittelöffnung 164 in der Lagerplatte 90, durch die das Gestänge 44 hindurchsteht, welches mit der Membran 30 verbunden ist.
Wie aus Fig. 14 ersichtlich, weist die Führung 94 eine U-förmige Ausbildung auf, wodurch ein Steg definiert wird, und es ist eine viereckige Ausnehmung 166 in der Scheibe 150 angeordnet, die sich in Längsrichtung der Feder 39 erstreckt, und Stege 167 sind auf beiden Seiten vorgesehen, auf denen die jeweiligen Niederhalteplatten 169 durch Schrauben 170 festgelegt sind. Die Platten 169 definieren gegenüberliegende Randabschnitte 168, die über den Seiten 171 der Ausnehmung 166 liegen, unter der der Klemmkörper 89 gleitbar angeordnet ist. Die Schienenführung 94 verläuft demgemäß parallel zur Blattfeder 39, wobei die Platten 169 koplanar und im wesentlichen parallel zur Ebene der Platte 90 angeordnet sind.
Der Klemmkörper 89 besitzt U-förmige Gestalt und definiert einen ebenen Stegabschnitt 174, der an der nach oben weisenden Oberfläche der Blattfeder 39 angreift, und zwei abstehende Armabschnitte 176 von denen jeder einen abgebogenen Endabschnitt 178 aufweist, der unter einen entsprechenden Randabschnitt 168 der jeweiligen Niederhalteplatten 169 greift, um den Klemmkörper 69 gleitbar zu lagern und in Eingriff mit der Führung 94 zu halten, um entlang dieser Führung bewegbar zu sein und um eine Verklemmung mit der Blattfeder 39 in Zusammenwirkung mit dem Verriegelungsglied 96 durchführen zu können.
Die Mutter 184 ist ein Teil der Antriebsvorrichtung 95 und sie nimmt eine Antriebsschraube 186 des Antriebs 95 auf, die drehbar zwischen den Lagerplattenansätzen 152 und 154 gelagert ist. Die Mutter 184 besitzt einen Fußteil 180, der in der Ausnehmung 166 ruht und gegabelte Endabschnitte 181 aufweist, in denen die abgebogenen Endabschnitte 178 des Klemmkörpers einpassen, um die Mutter 184 zu sichern und um den Teil 89 mit diesem beweglich festzuklemmen. Der Boden 182 der Ausnehmung 166, auf welchem der Fußteil 180 gleitet, liegt in der gleichen Ebene wie die Scheibe 150.
Der Klemmverriegelungskörper 96 wird nach rechts bzw. links gemäß Fig. 4 durch einen Antrieb 103 bewegt, der eine Spindelmutter 190 aufweist, die auf beiden Seiten unter dem gleichen Winkel verlaufende Seitenabschnitte 192 besitzt, die mit nach oben vorstehenden Endabschnitten 194 ausgestattet sind, die in entsprechende Ausschnitte 196 eingreifen, welche auf beiden Seiten des Verrieglungskörpers 96 (Fig. 12 und 13) vorgesehen sind. Die Spindelmutter 190 wird von einer Spindel 198 (Fig. 4) durchsetzt, die in gleicher Weise zwischen den Ansätzen 152 und 154 der Lagerplatte 90 gelagert ist.
Gemäß dem dargestellten Ausführungsbeispiel weist die Schraube 186 einen zylindrischen Endabschnitt 200 auf, der in dem Ansatz 152 gelagert ist, und sie besitzt einen Kopfteil 202, der im Paßsitz in einer Bohrung 204 der Schraubspindel 198 liegt, die zu diesem Zweck rohrförmig ausgebildet ist. Die Schraubspindel 198 weist einen mit Gewinde versehenen Schaft 206 auf, der am Kopfteil 202 der Schraube 186 gelagert ist, und es ist ein Kopfteil 208 vorgesehen, der im Ansatz 154 gelagert ist. Der Kopf 208 der Schraubspindel 198 wird in der Arbeitsstellung durch einen geeigneten Stift 210 verriegelt, der am Ansatz 154 angeordnet ist und in einer Ringnut 212 liegt, die im Kopf 208 der Spindel 198 ausgeformt ist.
Die Schraube 186 und die Spindel 198 sind unabhängig voneinander drehbar, und der Kopfteil 202 der Schraube 186 weist einen Schlitz auf, in den ein Schraubendreher eingesetzt werden kann, und der Kopfteil 208 der Spindel 198 ist mit einer Fassung versehen, in die ein Werkzeug eingreifen kann. Die Spindel 198 wird betätigt, um das Verriegelungsorgan 96 gemäß Fig. 4 nach rechts zu bewegen und demgemäß von den Rampenoberflächen 99 und 101 herunter, um die Bereichsfeder freizugeben und um ihren Verschwenkpunkt zu verschieben.
Die Spindel 198 wird im Gegensinn gedreht, um das Verriegelungsorgan 96 gemäß Fig. 4 nach links zu bewegen und um es normal zur Ebene der Lagerplatte 90 zu bewegen, um eine Verklemmung mit der Blattfeder 39 zu bewirken.
Die Schraube 186 wird, wenn die Klemmeinrichtung 93 freigegeben ist, gedreht, um den Klemmkörper 89 längs der Blattfeder so weit zu verschieben, wie dies notwendig ist, um den Blattfederschwenkpunkt zur Eichung zu versetzen. Wenn die gewünschte Stellung in bezug auf den Drehpunkt der Blattfeder erreicht ist, wird die Schraube 198 angezogen, um die Klemmeinrichtung 93 festzuziehen.
Gemäß dem dargestellten Ausführungsbeispiel weist die Klemmeinrichtung 93 einen oder mehrere Abstandshalter 216 auf, die zwischen dem Verriegelungskörper 96 und der Unterseite der Blattfeder 39 angeordnet sind. Die Zahl der Abstandshalter, die bei der jeweiligen Ausführungsform benutzt wird, ändert sich mit der Dicke der Blattfeder 39, um eine Höheneinstellung in der Klemmvorrichtung 93 vorzusehen. Wie aus Fig. 12 und 13 ersichtlich, sind die Abstandshalter an ihren jeweiligen Enden bei 218 geschlitzt, wobei die Schlitze 218 die Armabschnitte des Klemmkörpers 89 so aufnehmen, daß die Abstandshalter 216 sich mit dem Klemmkörper 89 bewegen, wenn der Klemmkörper 89 in Längsrichtung der Führung 94 verschoben wird.
Die Bereichsfederanordnung 91 weist den Magneten 42 auf, der in dem dargestellten Ausführungsbeispiel von einem Träger 220 (Fig. 12 und 13) U-förmiger Gestalt abgestützt wird, der zwei im Abstand zueinander liegende Lagerflansche 222 bildet, die in geeigneter Weise bei 224 gelocht sind, um Lagerschrauben 226 aufzunehmen, die den Träger 220 an der Blattfeder 39 festlegen. Der Träger 220 definiert einen Magnetgehäuseteil 227, in den der Magnet 42 untergebracht und beispielsweise durch Verklebung festgelgt ist.
Der Magnet 42 besteht aus einem Material mit hoher Koerzitivkraft.
Die Schraube 50 wird zwischen dem festen Lager 230 und dem einstellbaren Lager 232 getragen. Die Arme 54 des Rahmens sind an Gehäuseansätzen 229 (Fig. 5) durch Schrauben 233 befestigt. Es sind Anschläge 235 (Fig. 1) für den Zeiger vorgesehen. Der Träger 52 ist derart angeordnet, daß er in der Arbeitsstellung eine Federvorspannwirkung auf die Null-Einstellträgervorrichtung 111 ausübt und diese gegen den Gehäuseaufbau 71 vorspannt.
Dem Trägerrahmen 52 ist betriebsmäßig eine Null-Einstellvorrichtung 53 zugeordnet. Wie aus jeden Fig. 15 bis 17 ersichtlich, weist der Träger 107 einen langgestreckten Lagerabschnitt 240 auf, dessen gegenüberliegende Endabschnitte 242 am Rahmen 52 durch Schrauben 244 festgelegt sind. Einstückig mit dem Längsabschnitt 240 ist eine Mutter 246 vorgesehen, die rechtwinklig zu dem Abschnitt 240 verläuft und eine Spindel 109 mit ihrem Schraubgewinde 248 aufnimmt.
Der Null-Einstellträger 111 besitzt einen Teil 250, der eine ebene Ausbildung hat und konzentrisch gelocht ist, um ein viereckiges Fenster 252 zu definieren, durch das der Mutternabschnitt 246 des Trägers 107 vorstehen kann, um die Spindel 109 zugänglich zu machen.
Der Träger 111 ist so gestaltet, daß er zwei untere bzw. obere Ansätze 254 und 256 bildet, die rechtwinklig zu dem Teil 250 verlaufen und demgemäß parallel liegen (Fig. 15). Die Spindel 109 ist mit dem unteren Ende 258 ihres Gewindeabschnitts 260 in eine Lageröffnung 262 des Vorsprungs 256 eingeschraubt, während das obere Ende 264 des Gewindeabschnitts 260 ohne Gewindeverbindung in einer Führungsöffnung 266 des Ansatzes 254 läuft.
Der Fuß 113 des Trägers 111 ist einstückig hiermit über einen Verbindungsteil 270 ausgebildet. Es ist zweckmäßig, daß der Fuß 113 benachbart zu der Achse 51 der Schraube 50 (oder 50 A) liegt und in Eingriff mit dem Gehäuseaufbau 71 steht. Die Wirkung der Hochdrücke im Druckraum 32, insbesondere innerhalb der Hochdruckkammer 34, besteht darin, den Abschnitt des Gehäuses auszulenken, an dem der Rahmen 52 befestigt ist, und dies bewirkt auch eine Auslenkung des Teils 71 um einen entsprechenden Betrag in der gleichen Weise, so daß hierdurch diese Tendenz der Schraube, unter einem solchen Druck bei Auslenkung des Gehäuses verbogen zu werden, automatisch kompensiert wird.
Der Deckel 16 umfaßt einen Teil 280 aus transparentem Material, der durch einen Schraubring 282 fixiert ist, welcher über ein Schraubgewinde mit dem Gehäuseteil 14, wie bei 28 angedeutet, verbunden ist. Der Flanschteil 284 des Schraubrings 282 erfaßt den Flansch 286 des Deckelteils zu diesem Zweck und verspannt diesen gegen eine geeignete O-Ringdichtung 288, die ihrerseits gegen die Richtungsoberfläche 290 lagert, welche durch den Gehäuseteil 14 definiert wird.
Die Null-Einstellschraube 109 weist einen vorstehenden Schenkel 292 auf, der einstückig hiermit hergestellt ist und einen Sechskant aufweist, um den Sechskantabschnitt 291 der Spindel 292 aufzunehmen, welch letztere in die zylindrische Bohrung 294 einsteht, welche im Deckelteil 280 angeordnet liegt. Die Spindel 292 ist mit einem Kopf 296 versehen, der in geeigneter Weise bei 298 mit einer Nut versehen ist, um einen Dichtungs-O-Ring 300 aufzunehmen, der in Dichtungseingriff mit der Bohrung 294 steht. Der Kopf 296 ist mit einem Schlitz 302 zum Einsatz eines Schraubendrehers ausgestattet.
Der Gehäuseteil 14 ist mit einer mit Innengewinde versehenen Öffnung 310 kegelstumpfförmiger Gestalt versehen, welche einen Zugang zur Bereichsfederanordnung 91 ermöglicht. Die Zugriffsöffnung 310 wird durch einen geeigneten Gewindestopfen 312 verschlossen, der das Gehäuse bei der Öffnung 310 abdichtet. Wenn nur eine Gruppe der mit Gewinde versehenen Öffnungen 100 und 106 mit den Druckströmungsmitteln zu verbinden ist, müssen die anderen Anschlüsse natürlich in geeigneter Weise durch Blindstopfen abgedichtet werden.
Die Bereichsfederanordnung 91 kann vorher als Unterbaugruppe zusammengebaut werden und über einen Keilsitz oder einen Zapfensitz der Platte 90 innerhalb der Seitenwand 105 eingesetzt werden, indem die Platte eingepreßt wird. Die Einstellungen, die bei der Unterbaugruppe bereits vorgenommen sind, vermeiden die Notwendigkeit für einen präzisen Paßsitz dieses Teils, da die Bereichsfeder in ihrer Arbeitsstellung befindlich ist.
Der Raum 32 und die zugeordneten Teile sind so bemessen, daß die Kammern 33 und 34 im zusammengebauten Zustand des Meßgerätes 10 gleiche oder etwa gleiche Volumia haben, um ein gleiches Ansprechen zu erreichen, unabhängig davon, ob Gase oder Flüssigkeiten benutzt werden. Zu diesem Zweck ist die Lagerplatte 90 auf ihrer Hochdruckseite so gestaltet, daß ein Vorsprung in Gestalt einer Rippe 157 gebildet wird, die parallel zur Feder 39 verläuft und so bemessen ist, daß das Volumen der Kammer 34 vermindert wird, um dieses Volumen demjenigen der Kammer 32 gleichzumachen. Die Rippe 157 ist einstückig mit dem Ansatz 152 ausgebildet und besitzt eine durchgehende Öffnung 164. Bei einem ausgeführten Ausführungsbeispiel besitzt jede Kammer ein Volumen von etwa 24 cm³. Die Rippe 157 ist so bemessen, daß sie einen solchen Rauminhalt der Kammer 34 aufnimmt, daß das Volumen der Kammer 34 das gleiche ist wie das Volumen der Kammer 32.

Claims (4)

1. Differenzdruckmesser mit einem von einem Gehäuse (14) umschlossenen Druckraum (32), der durch eine Membran (30) in eine Hochdruckkammer (34) und eine Niederdruckkammer (33) unterteilt ist, mit einer Blattfeder (39), die auslegerartig mit einem Ende (41) gehäusefest und bezüglich ihrer wirksamen Länge einstellbar abgestützt ist, an ihrem freien Ende einen Permanentmagneten (42) trägt und durch ein mit der Membran (30) verbundenes Glied (44) auslenkbar ist, und mit einer druckmäßig vom Druckraum (32) getrennten, drehbar gelagerten, einen Zeiger (22) tragenden ferromagnetischen Schnecke (50), deren Schraubenlinienrand dem Permanentmagneten (42) benachbart liegt, dessen Magnetachse die Drehachse der Schnecke im wesentlichen senkrecht schneidet und dessen Bewegung bei Auslenkung der Blattfeder durch magnetische Anziehung eine Drehung der Schnecke bewirkt, dadurch gekennzeichnet, daß die mit dem Permanentmagneten (42) zusammenwirkende Schnecke (50) außerhalb des vom Druckraum (32) umschlossenen Raumes angeordnet ist, und daß der zwischen Permanentmagnet (42) und Schnecke (50) liegende Teil des Gehäuses (14) aus einem dünnwandigem Magnetflußfenster (70) aus nichtferromagnetischem Material besteht, das etwa die Hälfte des Umfanges der Schnecke (50) umfängt und beidseitig in das dickwandige Gehäuse übergeht.
2. Differenzdruckmesser nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die den Zeiger (22) tragende Schnecke (50) in einem Trägerrahmen (52) drehbar gelagert ist, der auslegerartig über zwei Schenkel (54) an dem oberen Gehäuserand befestigt ist (233), und daß der Rahmen (52) eine Nulleinstellvorrichtung (53) aufweist, deren Träger (107) am Rahmen (52) befestigt ist und mit einer Spindelmutter auf einer Spindel (109) läuft, deren Lager (111) mit einem Fuß (113) am Grund der das Fenster (70) bildenden Ausnehmung (71) auf der Achse (51) der Schnecke (50) angeordnet abgestützt ist.
3. Differenzdruckmesser nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Permanentmagnet (42) ebene Polschuhe (92 oder 94) rechteckiger Form besitzt, wobei die eine ebene Polfläche der Schnecke (50) zugewandt ist und die beiden seitlichen Ecken der Polfläche seitlich der Achse der Schnecke zu liegen kommen.
4. Differenzdruckmesser nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Schraubenfläche um die Schraubenachse der Schnecke (50) herum so angeordnet ist, daß ein Massenausgleich bezüglich dieser Achse gewährleistet ist.
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