DE2709081A1 - Kontrollgeraet zur kontrolle der nahrungsmittelaufnahme - Google Patents

Kontrollgeraet zur kontrolle der nahrungsmittelaufnahme

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DE2709081A1 DE19772709081 DE2709081A DE2709081A1 DE 2709081 A1 DE2709081 A1 DE 2709081A1 DE 19772709081 DE19772709081 DE 19772709081 DE 2709081 A DE2709081 A DE 2709081A DE 2709081 A1 DE2709081 A1 DE 2709081A1
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    • G09B29/00Maps; Plans; Charts; Diagrams, e.g. route diagram

Description

Patentanwälte Dipl.-Ing. Curt Wallach
Dipl.-Ing. Günther Koch
3 Dipl.-Phys.Dr.Tino Haibach
Dipl.-Ing. Rainer Feldkamp
D -8000 München 2 - Kaufingerstraße 8 · Telefon (0 89) 24 02 75 ■ Telex 5 29 513 wakai d
Datum:
Unser Zeichen: 15 810 - Fk/Ne
Eva-Maria Sessler
Dachauerstraße 3j5
8o6l Unterbachern
Kontrollgerät zur Kontrolle der Nahrungsmittelaufnahme
Die Erfindung bezieht sich auf ein Kontrollgerät zur Kontrolle der Nahrungsmittelaufnahme.
Für viele Menschen ist es aus mehreren Gründen erforderlich, die Menge der aufgenommenen Nahrung über einen bestimmten Zeitraum genau zu kennen. So ist es beispielsweise für Personen mit Übergewicht wünschenswert, einen Überblick über die im Verlauf eines Tages aufgenommene Nahrungsmittelmenge, insbesondere im Hinblick auf deren Kalorieninhalt zu kennen oder es ist bei Diabetikern wichtig, die genaue Anzahl der Broteinheiten in der im Verlauf eines Tages aufgenommenen Nahrung zu kennen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Kontrollmittel der eingangs genannten Art zu schaffen, das Jederzeit einen überbliok über die bereits aufgenommene bzw. noch aufzunehmende erlaubte oder beabsichtigte Menge an Nahrungsmitteln bzw. einen bestimmten Bestandteil oder eine Eigenschaft dieser Nahrungsmittel vermittelt.
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Diese Aufgabe wird ausgehend von einem Kontrollgerät der eingangs genannten Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das Kontrollgerät ein Gehäuse aufweist, in dem ein Zählwerk sowie ein Register mit Informationen über die Nahrungsmittel bzw. den bestimmten Bestandteil oder die Eigenschaft dieser Nahrungsmittel angeordnet sind.
Gemäß einer Ausgestaltung der Erfindung ist das Register in Form von um eine Achse aus dem Gehäuse herausverschwenkbaren mit einer entsprechenden Informationsbeschriftung versehenen steifen Blättern ausgebildet.
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist das Register als mit Hilfe von mindestens zwei Walzen vor- und zurUckspulbarer Streifen mit entsprechender Informationsbeschriftung ausgebildet, und in einer Außenfläche des Gehäuses ist ein Fenster ausgebildet, durch das bestimmte Abschnitte des Streifens sichtbar sind.
Gemäß einer anderen Ausgestaltung der Erfindung ist in dem Gehäuse ein Aufnahmefach für die einzelnen die Informationen tragenden Karten vorzusehen.
Das Zählwerk kann in einfacher Weise als mehrstelliges Zählwerk ausgebildet sein, das von Hand einstellbar und weiterschaltbar ist.
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist das Zählwerk ein elektronisches Zählwerk mit elektronischer Anzeige. Dieses Zählwerk kann durch einen Speicher gesteuert sein, in den entsprechende den Karten zu entnehmende Werte manuell eingegeben werden können.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung 1st vorgesehen, daß das Register durch Karten gebildet ist, die eine magnetische Beschichtung oder eine andere Informationsaufzeichnung aufweisen, auf der die zu registrierenden
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Informationen magnetisch oder auf andere Weise aufgezeichnet sind und daß die Eingabe in den Speicher des elektronischen Zählwerkes über eine entsprechende magnetische, optische oder mechanische Abtasteinrichtung erfolgt.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung sind die steifen Blätter oder Karten des Registers in verschiedenen Farben und/oder mit einem Fingerregister zum leichteren Auffinden der gewünschten Informationen versehen.
Die Erfindung wird im folgenden anhand von in der Zeichnung dargestellten Ausfuhrungsbeispielen noch näher erläutert.
In der Zeichnung zeigen: Fig. 1 eine erste AusfUhrungsform des Kontrollgerätes
mit einem durch herausschwenkbare Karten gebildeten Registers;
Fig. 2 eine weitere AusfUhrungsform des Kontroll
gerätes mit einem durch einen umspulbaren Streifen gebildeten Register;
Fig. 3 eine weitere Ausführungsform des Kontroll
gerätes mit in ein Fach in dem Gehäuse einschiebbaren Karten;
Fig. 4 eine weitere AusfUhrungsform des Kontroll
gerätes mit einer elektronischen Anzeige und einer Abtasteinrichtung für Magnetkarten.
Die in Fig._l dargestellte AusfUhrungsform des Kontrollgerätes weist ein Gehäuse 1 auf, in dem an einem Ende ein mehrstelliges Zählwerk 2 hinter einem Fenster j5 angeordnet ist. Die dem Zählwerk gegenüberliegende Schmalseite 4 sowie eine Kantenfläche des Gehäuses 1 ist mit einer öffnung versehen, um ein an zwei
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Seiten offenes Aufnahmefach zu bilden. Eine Achse 5 ist senkrecht zu den unteren und oberen Oberflächen des Gehäuses 2 in der Nähe der offenen Kantenfläche angeordnet. An dieser Achse ist eine Anzahl von Karten 6 schwenkbar befestigt. Diese Karten können mit beliebigen Informationsbeschriftungen versehen sein, wie z.B. Art des Nahrungsmittels, Anteil der für irgendeinen Zweck wesentlichen Bestandteile, Menge dieser Bestandteile, Art der Zubereitung des Nahrungsmittels sowie zulässige Menge beispielsweise pro Tag. Diese Angaben können insbesondere den Kaloriengehalt sowie die Anzahl der Broteinheiten und Kohlehydrate umfassen. Die Karten 6 können an ihrem freien Ende mit einem Fingerregister 7 versehen sein, das gegebenenfalls eine alphabetische oder numerische Beschriftung zum leichten Auffinden der jeweiligen Nahrungsmittel trägt. Weitere Karten können mit Idealgewichtstabellen, Diätvorschriften und dergleichen bedruckt sein. Schließlich kann über der obersten Karte eine Vergrößerungslupe schwenkbar an der Achse 7 befestigt sein. Das Zählwerk kann als einfaches über Fingerräder 8 einstellbares Zählwerk ausgebildet sein, wobei vorzugsweise eine mechanische Sperre gegen ein unbeabsichtigtes Verdrehen der Zahlenrollen vorgesehen ist. Das Zählwerk kann automatisch weiterschalten oder eine reine Merkhilfe sein.
Die in Fig. 2 dargestellte Aus führ ungs form des Kontrollgerätes unterscheidet sich von der in Fig. 1 gezeigten Ausführungsform durch eine andere Ausgestaltung des Registers, das bei der dargestellten Ausführungäbrm durch einen mit Hilfe von zwei über Befitigungsknöpfe 9 betätigbare Walzen aufgespulten Streifen 10 gebildet ist, von dem jeweils ein gewünschter Teil durch ein Fenster 11 in der oberen Gehäusehälfte sichtbar ist. Durch Umspulen mit Hilfe der Betätigungsknöpfe 9 kann ein gewünschter Teil des Streifens in dem Fenster 11 sichtbar werden und abgelesen werden. Auch hier ist vorzugsweise das Fenster 11 durch eine (nicht gezeigte) Vergrößerungslupe zur besseren Lesbarkeit der informationen auf dem Steifen abgedeckt.
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Eine weitere AusfUhrungsform des Kontrollgerätes ist in Fig. 3 dargestellt. Bei dieser AusfUhrungs&rm ist lediglich eine Schmalseite des Gehäuses Ib mit einer öffnung versehen, die in ein Aufnahmefach 12 für Karten 6b mündet. Diese Karten sind ebenfalls mit einem Pingerregister zur Erleichterung des Auffindens der gewünschten Information versehen. Selbstverständlich können die Karten auch verschiedenfarbig ausgebildet sein, um das Auffinden der gewünschten Information noch weiter zu erleichtern.
In Fig. 4 ist eine weitere AusfUhrungsform des Kontrollgerätes dargestellt, das ein Gehäuse Ic aufweist, in dem eine elektronische Zähl- und Anzeigeeinheit 1} angeordnet ist. Wie dies dargestellt ist, weist dieses Gehäuse Ic ebenfalls ein Aufnahmefach für Karten 6c auf, die an einem oder mehreren Rändern mit magnetisch, optisch oder mechanisch lesbaren Informatlionsaufzeichnungen 14 versehen sind. Diese Informationsaufzeichnungen können durch eine Magnetbeschriftung, durch Lochungen oder durch andere Mittel gebildet sein, die die mechanische, optische oder magnetische Abtastung der jeweiligen Karten durch in dem GehSuse hinter einem Schlitz 15 angeordnete Abtasteinrichtungen ermöglichen. Zusätzlich können (nicht gezeigte) Eingabeeinrichtungen in Form von Tastaturen aufder Oberseite des Gehäuses Ic vorgesehen sein, die die Eingabe der Information über die Menge des Nahrungsmittels ermöglichen.
Diese (nicht gezeigte) Tastatur kann auch anstelle der abtastbaren Informationsaufzeichnung auf den Karten 6c zur Eingabe der den Karten entnehmbaren Informationen in die Anzeige- bzw. Recheneinheit Ij5 verwendet werden.
Duroh die erfindungsgemäße Ausgestaltung des Kontrollgerätes ist eine einfache Zuordnung der auf den Karten enthaltenen Informationen sowie eine Aufzeichnung und Registrierung der im Laufe eines Tages oder einer anderenZeiteinheit aufgenommenen Bestandteile dieser Nahrungsmittel möglich, wobei die in dem Zählwerk einzuspeichernden Informationen den Karten entnommen werden können.
Patentansprüche; 80983G/0199 ,

Claims (12)

  1. Patentansprüche
    (1. Kontrollgerät zur Kontrolle der Nahrungsmitte!aufnahme, gekennzeichnet durch ein Gehäuse (1, Ib, Ic), in dem ein Zählwerk (2, IJ) sowie ein ifgister (6, 6b, 6c, UO mit Informationen über die Nahrungsmittel bzw. den te ε 15 mn.*.<:!; Bestandteil oder die Eigenschaft dieser Nahrungsmittel angeordnet sind.
  2. 2. Kontrollgerät nach Anspruch 1, dadurch g e k e η η ζ e i e α net, daß das Register in Form von um eine Achse (5) aus dem Gehäuse (1) herausverschwenkbaren, mit|einer entsprecUer.den Informationsbeschriftung versehenen steifen Blättern (6) ausgebildet ist.
  3. 3. Kontrollgerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß über dem obersten Blatt (6) eine um die Achse (5) aus dem Gehäuse (1) herausverschwenkbare Vergrößerungslupe angeordnet ist.
  4. 4. Kontrollgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Register als mit Hilfe von mindestens zwei Walzen vor- und zurückspulbarer Streifen (10) mit entsprechender Informationsbeschriftung ausgebildet ist, und daß in einer Außenfläche des Gehäuses ein Fenster (11) ausgebildet ist, durch das bestimmte Abschnitte des Streifens (10) sichtbar sind.
  5. 5. Kontrollgerät nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Fenster (11) durch eine Vergrößerungslupe abgedeckt ist.
    C0983C/0199
    BAD ORIGINAL
    - x
  6. 6. Kontrollgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennze ich· net, daß in dem Gehäuse (Ib) ein Aufnahmefach (12) für die einzelnen die Informationen tragenden Karten ausgebildet ist.
  7. 7. Kontrollgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die die Informationen tragenden Blätter (6, 6b, 6c) mit einem Fingerregister (7) versehen sind.
  8. 8. Kontrollgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennze lehne t , daß das Zählwerk (2) ein mehrstelliges mechanisches Zählwerk ist, das mit Hilfe ν on Ränderrädern (8) einstellbar ist.
  9. 9. Kontrollgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennze lehnet ,daß das Zählwerk ein elektronisches Zählwerk (13) mit elektronischer Anzeige ist.
  10. 10. Kontrollgerät nach Anspruch 9, dadurch gekennze ich net, daß das Zählwerk (13) durch einen Speicher gesteuert ist, und daß eine Eingabetastatur zur Eingabe der den Blättern (6, 6b, 6c) entnehmbaren Informationen in den Speicher vorgesehen ist.
  11. 11. Kontrollgerät nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Register durch Karten (6c) gebildet ist, die an zumindest einem Rand eine magnetisch, optisch oder mechanisch abtastbare Informationsaufzeichnung tragen und daß eine über einen Schlitz in dem Gehäuse (Ic) zugängliche Abtasteinrichtung in dem Gehäuse vorgesehen ist.
  12. 12. Kontrollgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet ,daß die Blätter oder Karten des Registers in verschiedenen Farben eingefärbt sind.
    809836/0199
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