DE2710826C2 - - Google Patents
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- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B24—GRINDING; POLISHING
- B24D—TOOLS FOR GRINDING, BUFFING OR SHARPENING
- B24D13/00—Wheels having flexibly-acting working parts, e.g. buffing wheels; Mountings therefor
- B24D13/14—Wheels having flexibly-acting working parts, e.g. buffing wheels; Mountings therefor acting by the front face
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- A—HUMAN NECESSITIES
- A61—MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
- A61C—DENTISTRY; APPARATUS OR METHODS FOR ORAL OR DENTAL HYGIENE
- A61C3/00—Dental tools or instruments
- A61C3/06—Tooth grinding or polishing discs; Holders therefor
Description
Die Erfindung betrifft eine Schleifscheibe zur Verwendung im
zahnärztlichen Bereich mit einem anpassungsfähigen elastomeren
Schleifkörper, auf dem eine Schleifmittelschicht offen aufliegt
und der an eine Antriebseinrichtung anschließbar ist.
Zum Polieren von Zahnoberflächen werden herkömmlicherweise
Schleifscheiben eingesetzt, deren Schleifmaterial auf ein
Unterlagematerial wie Papier, Tuch, Gummi, Leder, Celluloid,
Filz oder Polymerisatfolie wie beispielsweise Polyesterfolie
aufgebracht ist (vgl. z. B. US-PS 3 02 952, 3 36 695,
11 38 479, 15 06 078, 24 31 258, 25 31 775, 31 19 208 und
38 58 368). Bei der Schleifscheibe zum Beschleifen der Zähne
gemäß der US-PS 3 85 368, die bevorzugt aus einem versteiften
Elastomer besteht, sind ein scheibenförmiger Teil und ein
hülsenartiger Verbindungsteil der Schleifscheibe einstückig
im Spritzgußverfahren hergestellt. Die Hülse muß ebenfalls
steif sein, um ein Rutschen oder Drehen ihrerseits relativ
zu einer Antriebsspindel zu vermeiden. Das einstückige Gußstück
weist somit insgesamt gleiche Steifigkeit auf, d. h.
seine Flexibilität ist verhältnismäßig gering. Für das Polieren
von metallenen Zahnoberflächen sind derartige Schleifscheiben
zwar gut geeignet, nicht jedoch für das Polieren von Verbundharzoberflächen,
wie sie bei der Zahnwiederherstellung auftreten.
Geeignet einsetzbare, herkömmliche Harze bzw.
Reparaturmittel, wie sie z. B. aus den US-PS 34 52 437,
35 41 068 und 38 60 556 hervorgehen, weisen im allgemeinen
ein organisches polymeres Bindemittel sowie einen feinverteilten
und sehr harten anorgansischen Füllstoff wie Quarzteilchen
auf. Diese Massen sind besonders wünschenswert für
die Ausbesserung von Schäden an den sichtbaren Oberflächen
der vorderen Zähne, da die Farbe des Harzes der der Zähne
sehr genau angepaßt werden kann. Wenn diese Füllung jedoch
nich poliert werden, behalten sie eine rauhe Oberfläche,
die sich für den Patienten unangenehm anfühlt und leicht
fleckig wird. Beim Polieren derartiger Füllungsmaterialien
mit den herkömmlichen Schleifscheiben hat sich gezeigt,
daß Füllstoffteilchen nahe der Zahnoberfläche aus dem
Polymerisatbinder herausgehoben und Löcher in ihm zurückgelassen
werden. Außerdem verursachen die bekannten Schleifscheiben
aufgrund ungenügender Flexibilität in dem Bindemittel
Riefen und Kratzer, die die resultierende Oberfläche
noch rauher machen und sie leichter fleckig werden lassen
als zuvor.
Die unzureichende Elastizität der bekannten Schleifscheiben
läßt deren vollständige Anpassung an die polierte Oberfläche
nicht zu und die Höhe des auf die polierte Oberfläche
übertragenen Drucks wird nicht begrenzt, d. h. die
Zahnflächen werden bei der Bearbeitung mit einem zu hohen
Druck belastet, so daß auf ihnen die erwähnten Kratzer und
Löcher erzeugt werden.
Versuche, den mit der bekannten Schleifscheibe auf die
polierte Oberfläche aufgebrachten Druck von Hand zu
steuern, haben sich als vergeblich erwiesen, da es praktisch
unmöglich ist, die niedrigen Drücke, die für eine erfolgreiche
Politur der Verbundharze erforderlich sind, gleichmäßig
aufzubringen und beizubehalten.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, für eine Schleifscheibe
der eingangs erwähnten Art zu sorgen, bei der zur
Vermeidung von Kratzern und Riefen beim Polieren der Oberfläche
von Verbundharzfüllstoffen eine sorgfältige gegenseitige
Abstimmung der Dicke und der Härte der Schleifscheibe
gewährleistet ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der
Schleifkörper eine Dicke im Bereich von etwa 0,15 bis 0,4 mm
und eine Shore-A-Härte im Bereich von etwa 50 bis 75 und
die Schleifmittelschicht eine Dicke von weniger als etwa
0,3 mm und den 1,0- bis 1,1fachen Durchmesser des Schleifkörpers
aufweisen.
Vorteilhafte Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Schleifscheibe
ergeben sich aus den Patentansprüchen 2 bis 8.
Die erfindungsgemäße Aufgabe wird ferner dadurch gelöst,
daß der Schleifkörper eine Dicke von etwa 0,3 bis 0,7 und
eine Shore-A-Härte im Bereich von etwa 70 bis 90 und die
Schleifmittelschicht eine Dicke von weniger als etwa
0,3 mm und einen Durchmesser vom 1,1- bis 1,3fachen des
Durchmessers des Schleifkörpers aufweisen.
Die erfindungsgemäße Schleifscheibe begrenzt die Stärke
des Drucks, der auf die polierte Oberfläche aufgebracht
werden kann. Dies erfolgt durch eine sorgfältige gegenseitige
Abstimmung der Dicke und der Härte der erfindungsgemäßen
Schleifscheibe. Folglich können nun Verbundzahnfüllungen
zu einem Zustand poliert werden, in dem eine
Fleckenbildung im wesentlichen ausgeschaltet ist. Weiterhin
kann mit der erfindungsgemäßen Schleifscheibe die Oberfläche
der Füllung während des Polierens gleichmäßig abgetragen
werden, so daß die fertige Oberfläche eine gleichmäßige
Kombination aus Bindemittel und Füllstoff darstellt und
die Dauerhaftigkeit der Füllung ebenso wie ihre Beständigkeit
gegen Fleckenbildung erheblich verbessert werden. Mit
der erfindungsgemäßen Schleifscheibe werden diese Ergebnisse
verhältnismäßig leicht und ohne Verlängerung der zum
Polieren einer Füllung erforderlichen Zeit erreicht. Die
erfindungsgemäße Schleifscheibe federt unter Belastung
geeignet durch, so daß die senkrecht auf die polierte
Oberfläche aufgebrachte Kraft über eine verhältnismäßig
breite Fläche verteilt wird. Der auf der zu polierenden
Füllstoffoberfläche insgesamt aufgebrachte Druck führt
zu keinen Beschädigungen der Oberfläche.
Die erfindungsgemäße Schleifscheibe wird nun anhand der
Zeichnungen erläutert. In diesen sind:
Fig. 1 eine Perspektivdarstellung einer bevorzugten Ausführungsform
der Schleifscheibe,
Fig. 2 eine Schnittdarstellung der Schleifscheibe nach
Fig. 1 auf der Linie 2-2,
Fig. 3 und 4 alternative Ausführungsformen der Schleifscheibe,
Fig. 5 eine Darstellung, aus der die Anwendung der Schleifscheibe
zum Polieren von Verbundzahnfüllungsstoffen
hervorgeht, und
Fig. 6 ein bei Anwendung der Schleifscheibe gemäß Fig. 5
erhaltenes Produkt.
Fig. 1 zeigt perspektivisch eine bevorzugte Ausführungsform
der Schleifscheibe 10, die einen scheibenförmigen Schleifkörper
12 aus einem anpassungsfähigen elastomeren Material
sowie eine Schleifmittelschicht 14 aufweist. Die Schleifmittelschicht
14 enthält ein Schleifmittel 13 sowie ein
Substrat 15. Mittels einer Befestigungseinrichtung 16 ist
die Schleifscheibe 10 an einer Antriebseinrichtung, z. B.
an einem Dorn befestigbar. Bei der Ausführungsform gemäß
Fig. 1 ist die Befestigungseinrichtung 16 von einer sich
durch die Schleifscheibe 10 erstreckenden, umfangsmäßig
von einer Nabe 18 umfaßten Bohrung gebildet, wobei die
Nabe 18 die angrenzenden Teile der Schleifscheibe 10
verstärkt.
Unter elastomerem Material wird hier ein Material verstanden,
das bei Raumtemperatur auf mindestens das Doppelte seiner
ursprünglichen Länge gestreckt werden kann und nach dem
Strecken und dem Wegfall der Streckkraft mit Kraft in
kurzer Zeit in etwa die Ausgangslänge zurückkehrt. Diese
Definition ist im ASTM Special Technical Bulletin No. 184
(1956) enthalten.
Der Schleifkörper 12 hat eine Dicke im Bereich von etwa
0,5 bis 0,4 mm und eine Shore-A-Härte im Bereich von etwa
50 bis 75 und vorzugsweise im Bereich von etwa 60 bis 65.
Vorzugsweise hat der Schleifkörper 12 eine Dicke von etwa
0,25 mm, wenn die Schleifscheibe 10 in der Anfangs- und der
Zwischenstufe des Poliervorgangs benutzt werden soll, bzw.
eine Dicke von etwa 0,15 mm, wenn die Schleifscheibe 10
dem abschließenden Schritt des Poliervorgangs dient.
Die Anpassungsfähigkeit des Schleifkörpers 12 erlaubt
der Schleifscheibe 10, sich der zu polierenden Oberfläche im
wesentlichen genau anzupassen, und zwar sämtlichen Unregelmäßigkeiten
in dieser Oberfläche. Hierdurch ergibt sich
eine innige Berührung zwischen der Oberfläche und der
Schleifscheibe 10, d. h. die Berührung zwischen der
Schleifscheibe 10 und der zu polierenden Oberfläche ist
maximiert.
Die Anpassungsfähigkeit des Schleifkörpers 12 bedingt die
Fähigkeit der Schleifscheibe 10, die Unregelmäßigkeiten
der zu polierenden Oberfläche auszufüllen, und sie wird
an der Härte des scheibenförmigen Körpers 12 gemessen. Bei
der Ausführungsform gemäß Fig. 1 hat der Schleifkörper 12
eine Shore-A-Härte im Bereich von etwa 50 bis 75. Während
der Schleifkörper 12 eine Shore-A-Härte von weniger als
50 aufweisen kann, hat es sich erwiesen, daß die entsprechende
Schleifscheibe 10 sehr weich ist und folglich eine sehr
lange Polierzeit erfordert, um die Oberfläche der Zahnfüllung
ausreichend zu polieren. Wenn andererseits der
Schleifkörper 12 eine Shore-A-Härte von mehr als etwa 75
hat, verliert die Schleifscheibe 10 ihre Anpassungsfähigkeit
und zerkratzt und verrieft die Oberfläche, anstatt sie zu
polieren.
Die Höhe des senkrecht auf die zu polierende Oberfläche aufgetragenen
Drucks wird wesentlich von der Dicke des Schleifkörpers
12 beeinflußt, obgleich die Anpassungsfähigkeit,
d. h. Härte ebenfalls einen wesentlichen Einfluß hat. Der
Schleifkörper 12 kann zwar eine Dicke von weniger als etwa
0,15 mm haben, die entsprechende Schleifscheibe 10 erfordert
dann aber eine lange Polierzeit. Wenn andererseits
der Schleifkörper 12 dicker als etwa 0,4 mm ist, verliert
er seine Flexibilität und überträgt zu viel Druck auf die
zu polierende Oberfläche.
Die Abstimmung von Dicke und Härte des Schleifkörpers ist
somit maßgebend, damit auf die zu polierende Oberfläche ein
ausreichender senkrechter Druck ausgeübt werden kann. Die
Oberfläche kann somit zufriedenstellend poliert werden,
während sie gleichzeitig die Höhe des Drucks, der maximal
durch die Schleifscheibe 10 senkrecht auf diese Oberfläche
aufgebracht werden kann, auf etwa 60 N/mm² begrenzt, um zu
verhindern, daß diese Oberfläche zerkratzt und mit Löchern
versehen wird. Die Schleifscheibe 10 kann sich dann der zu
polierenden Oberfläche anpassen, so daß der Poliereffekt der
Schleifscheibe 10 maximiert wird. Diese Ergebnisse lassen
sich erreichen, da sich die Schleifscheibe 10 stärker ausbiegt,
wenn ein höherer Druck auf ihr lastet, so daß der
größte Teil des Drucks entlang der Achse des Schafts der
Antriebseinrichtung übertragen wird. Gleichzeitig wird
die Druckkomponente, die rechtwinklig zur Oberfläche
gerichtet ist, auf etwa 60 N/mm² begrenzt. Zusätzlich
nimmt die Berührungsfläche zwischen der Schleifscheibe 10
und der zu polierenden Oberfläche zu und bewirkt, daß ein
durch die Schleifscheibe 10 hindurch übertragener zunehmender
Druck auf eine größere Fläche verteilt wird. Auch hierdurch
wird der auf die Oberfläche aufgebrachte Druck auf ein
Maximum von etwa 60 N/mm² begrenzt.
Für den anpassungsfähigen Schleifkörper 12 ist eine Vielzahl
von Werkstoffen einsetzbar, und zwar vorzugsweise
feuchtigkeitsbeständige. Geeignete elastomere Werkstoffe
sind reiner Pflanzengummi, Polyurethanpolymerisate,
Silikonpolymerisate, Polychloroprenpolymerisate, Vinylpolymerisate
wie Polyvinylchlorid, Butadien-Acrylnitril-
Mischpolymerisate usw.
Ein bevorzugtes elastomeres Material besteht aus einem
vernetzten Polyurethan wie dem, das aus der Polymerisierung
von Polyisocyanaten (beispielsweise 2-4- und 2-6-Toluol-
diisocyanat) mit Polyoxyalkylenglycolen (beispielsweise
Polyoxypropylenglycol und Polyoxyalkylentriol) entsteht.
Besonders geeignet ist ein elastomeres Material, bei dem
es sich um das Polymerisationsprodukt von etwa 8 bis 10
Gewichtsteilen eines Polyisocyanats mit einem Isocyanat-
Äquivalentgewicht von etwa 70 bis 90 mit etwa 45 bis 55
Gewichtsteilen eines Polyoxyalkylenglycols mit einem Zahlenmittel
des Molekulargewichts von etwa 1000 bis 2000 und
einem Hydroxyl-Äquivalentgewicht von etwa 170 bis 180
handelt. Andere Bestandteile wie Füllstoffe, Antioxidantien,
Katalysatoren usw. können dem Polymerisationsansatz ebenfalls
zugegeben werden. Typischerweise wird diese Polymerisationsreaktion
bei einer leicht erhöhten Temperatur, z. B. bei
80°C, durchgeführt. Vorzugsweise wird das gesamte Wasser
aus den Bestandteilen entfernt.
Die Dicke der Schleifmittelschicht 14 läßt sich variieren,
sofern sie geringer als etwa 0,3 mm ist und die gemeinsame
Dicke von Schleifkörper 12 und Schleifmittelschicht 14
weniger als etwa 0,6 mm beträgt. Obgleich das Schleifmittel
der Schleifmittelschicht 14 selbst unmittelbar auf
den Schleifkörper 12 aufgebracht sein kann, befindet es
sich typischerweise auf einem Substrat, das seinerseits vom
Schleifkörper 12 getragen wird. Wie aus Fig. 2 hervorgeht,
weist die Schleifmittelschicht 14 ein Schleifmittel 13 auf,
das auf ein Substrat 15 aufgebracht ist. Auf jeden Fall
ist die Schleifmittelschicht 14 gegenüber Wasser beständig.
Ist eine Schleifmittelschicht 14 mit diesen Eigenschaften
auf dem elastomeren Schleifkörper 12 mit den oben genannten
Eigenschaften aufgebracht, so weist die Schleifscheibe 10
eine Dicke von maximal etwa 0,6 mm und eine Shore-A-Härte
im Bereich von etwa 50 bis 75 auf. Die Schleifmittelschicht
14 beeinträchtigt die physikalischen Eigenschaften bzw.
die Wirkung des Schleifkörpers 12 nicht wesentlich, d. h.,
die Schleifscheibe 10 ist anpassungsfähig und elastomer
und sie begrenzt den Druck, der durch sie hindurch übertragen
werden kann, auf weniger als etwa 60 N/mm². Die
Shore-A-Härte der Schleifscheibe 10 wird gemessen, indem
die Schleifscheibe 10 mit der Schleifmittelschicht 14
nach oben auf einen Lagerblock mit 7,5 cm Durchmesser
und 6 mm Dicke aufgebracht wird, der auf eine Shore-A-
Härte von etwa 60 bis 65 gewählt ist. Dann wird die Schleifscheibe
10 auf Shore-A-Härte nach ASTM D-2240 getestet.
Die Teilchengröße des in der Schleifmittelschicht 14 verwendeten
Schleifmittels kann unterschiedlich sein. Teilchengrößen
von z. B. bis maximal 50 µm sind jedoch für den
Poliereinsatz zu bevorzugen. Geeignete Schleifmittel sind
z. B. Aluminiumoxid, Zinn(II)-oxid, Granat, Siliziumkarbid.
Bevorzugt wird ein hellfarbiges Schleifmittel wie Aluminiumoxid
eingesetzt, da dunkelfarbige Schleifmittel die zu
polierende Oberfläche verfärben können.
Ein Schleifpapier mit Aluminiumoxid als Schleifmittel und
einem Polymerisatbinder, der auf einer feuchtigkeitsbeständigen
Papierunterlage der Gewichtsklasse A, d. h. mit
25,424 kg/Ries aufgebracht ist, ist besonders geeignet. Der
für das Schleifpapier eingesetzte Polymerisatbinder darf
die physikalischen Eigenschaften oder die Wirkung des
Schleifkörpers 12 nicht wesentlich beeinträchtigen. Herkömmliche
geeignete Polymerisatbinder sind z. B. Alkyde,
Phenolharze, Phenoxyverbindungen, Harnstoffe und Trockenöle.
Bei der in den Fig. 1, 2, 4 und 5 gezeigten Ausführungsform
der Schleifscheibe 10 weist die Befestigungseinrichtung 16
eine sich durch die Schleifscheibe 10 erstreckende rechteckige
Bohrung auf, in die eine herkömmliche Antriebseinrichtung
wie z. B. ein Dorn einführbar ist, auf dem die
Schleifscheibe leicht und schnell auswechselbar festgeschraubt
wird.
Vorzugsweise ist um die Befestigungseinrichtung 16 herum eine
Nabe 18 vorgesehen die die äußeren Teile der Befestigungseinrichtung
verstärkt und dazu beiträgt, die Schleifscheibe
10 auf dem Dorn festzuhalten. Die Nabe 18 kann aus z. B.
einem Metall, aus Kunststoff und dergleichen gebildet sein,
und sie muß eine funktionsgerechte Größe aufweisen.
Die Schleifscheibe 10 kann in verschiedenen geometrischen
Formen ausgeführt werden. Zur Vermeidung von scharfen Ecken
und zur Bereithaltung einer möglichst großen Fläche, die
für die Berührung mit der zu polierenden Zahnfläche verfügbar
ist, wird jedoch eine kreisrunde Schleifscheibe
bevorzugt, deren Durchmesser im Bereich von etwa 10 bis
20 mm liegt.
Die Fig. 3 und 4 zeigen alternative Ausführungsformen der
Schleifscheibe 10 a bzw. 10 b. So weist die Schleifscheibe
10 a nach Fig. 3 eine Schleifmittelschicht 14 auf den anpassungsfähigen
elastomeren Schleifkörper 12 auf. Ein Dorn 17
ist permanent an dem Schleifkörper 12 befestigt, so daß
die Schleifscheibe 10 a unmittelbar auf eine Antriebseinrichtung
aufgesetzt werden kann. Der anpassungsfähige
elastomere Schleifkörper 12 ist am Flansch 19 um den Dorn
17 herumgeformt. Der Flansch 19 weist einen kreisförmigen
Teil 20 auf, der sich über eine Schulter 21 auf etwa den
gleichen Durchmesser wie den des Dorns 17 verjüngt.
Die Ausführungsform der Schleifscheibe 10 b nach Fig. 4, die
die Schleifmittelschicht 14, den anpassungsfähigen Schleifkörper
12, die sich durch die Schleifscheibe 10 b erstreckende
Befestigungseinrichtung 16 und die Nabe 18 aufweist, unterscheidet
sich von der Ausführungsform der Schleifscheibe 10
nach Fig. 1 und 2 darin, daß die Dicke des elastomeren
Schleifkörpers 12 etwa 0,3 bis 0,7 mm, die Shore-A-Härte
etwa 70 bis 90 und der Durchmesser der Schleifmittelschicht 14
etwa 1,1- bis 1,3mal größer sind als der Durchmesser des
elastomeren Schleifkörpers 12. Wie ausgeführt, wird der
auf die Zahnoberfläche übertragene Druck erheblich von der
Dicke und der Anpassungsfähigkeit - gemessen als Härte -
des elastomeren scheibenförmigen Schleifkörpers bestimmt.
Bei der Ausführungsform gemäß Fig. 4 kann jedoch auch der
Durchmesser der Schleifmittelschicht 14 und des Schleifkörpers
12 die Höhe des auf die Zahnfläche übertragenen
Drucks beeinflussen, d. h. hier ist auch die gegenseitige
Abstimmung der Dicke und Härte des Schleifkörpers 12 und
der Durchmesser der Schleifmittelschicht 14 von Wichtigkeit.
Aus Fig. 5 geht die Anwendung der Schleifscheibe zum Polieren
von Zahnausbesserungsharzen hervor. Wie gezeigt, ist ein
Zahn 50 teilweise mit einer Verbundfüllung 60 versehen und
die Oberfläche 61 des Harzes steht häufig über die Außenfläche
51 des Zahnes 50 vor. Zusätzlich stehen auch Füllstoffteilchen
62 aus dem Harz 60 über die Oberfläche 61
des Harzes vor.
Um die Oberfläche 61 des Harzes zu polieren, wird die
Schleifscheibe 10 an den die Antriebseinrichtung bildenden
Dorn angeschlossen und ein Teil der Oberfläche 61 mit der
angetriebenen Antriebseinrichtung 10 berührt. Wie aus Fig. 5
hervorgeht, paßt der in Berührung mit den Oberflächen 51, 61
stehende Teil der Schleifscheibe 10 sich an Unregelmäßigkeiten
der Oberflächen 51, 61 an. Die Berührungsfläche ist
so groß wie möglich und die Polierwirkung der Schleifscheibe
10 erfaßt im wesentlichen die gesamte berührte Oberfläche.
Während des Polierens werden vorzugsweise mehrere Schleifscheiben
10 mit unterschiedlicher Größe der Schleifmittelteilchen
eingesetzt. So werden zunächst für eine Grobpolitur
Schleifmittelteilchen mit einer maximalen Abmessung
von etwa 50 µm, für eine Zwischenpolitur Schleifmittelteilchen
mit einer maximalen Abmessung von etwa 25 µm und
für eine maximale Feinpolitur Teilchen mit einer
maximalen Abmessung von etwa 15 µm verwendet.
Fig. 6 zeigt das nach Anwendung der Schleifscheibe erhaltene
Produkt. Wie ersichtlich, ist die Oberfläche 61 zur Oberfläche
61 a poliert worden, in der im wesentlichen alle
Füllstoffteile 62 abgetragen worden sind und bündig mit
der Oberfläche abschließen, ohne daß Füllstoff vom Verbund
selbst entfernt worden ist. Die Oberfläche 61 a liegt nun
in der gleichen Ebene wie die Oberfläche 51. Folglich ist
die polierte Oberfläche des Verbundmaterials glatt und
glänzend und im wesentlichen frei von Vorsprüngen und
Löchern.
Die nachfolgenden Beispiele dienen zur weiteren Erläuterung
der im zahnärztlichen Bereich verwendbaren Schleifscheiben.
Die Oberflächenglätte der in den Beispielen eingesetzten
unterschiedlichen Schleifscheiben wurde durch Messung der
vertikalen Auslenkung eines über eine Oberfläche getriebenen
Stifts, eines sogenannten "Proficorder Microrecorders",
festgestellt, wobei die Vortriebsgeschwindigkeit des Stifts
konstant ist und auf die Oberfläche ein konstanter Druck
ausgeübt wird. Die Auslenkungen des Stifts werden von
Oberflächenunregelmäßigkeiten verursacht. Je unregelmäßiger,
d. h. rauher die Oberfläche ist, desto höher sind die resultierenden
Ablesewerte. Bei jedem der Tests hatte der Stift
einen Durchmesser von 0,0025 mm, betrug der vom Stift ausgeübte
Druck 1 mg und die Laufgeschwindigkeit des Stifts
0,0125 mm/s. Die Rauheitsbreitengrenze betrug 0,075 mm.
Gehärtete Proben eines Verbundzahnfüllungsmaterials (jeweils
20 × 7 × 3 mm) wurden aus Zahnfüllungsharz hergestellt. Bei
diesem Füllungsharz handelt es sich um einen organischen
Polymerisatbinder mit einem feinverteilten sehr harten
anorganischen Füllstoff.
Schleifscheiben mittlerer Shore-A-Härte von 65 fanden zum
Polieren Anwendung, deren elastomerer scheibenförmiger
Schleifkörper jeweils aus vernetztem Polyurethan bestand
und einen Durchmesser von 16 mm aufwies und deren Schleifmittelschicht
ebenfalls einen Durchmesser von 16 mm und
Aluminiumoxid als Schleifmittel aufwies.
Das vernetzte Polyurethan wurde durch Vermischen folgender
Bestandteile hergestellt:
Teil A
Polyoxypropylenglycol - Zahlenmittel des Molekulargewichts 200016 Gew.-Teile Polyoxypropylentriol - Zahlenmittel des Molekulargewichts 150030 Gew.-Teile Kalziumoktoat 0,3 Gew.-Teile Attapulgus-Lehm45 Gew.-Teile Methylen-bis(2,6-diäthylanilin) (10%ige Lösung in Polyoxypropylenglykol) 1,5 Gew.-Teile Titandioxid 6 Gew.-Teile Zinn(II)-oktoat0,6 Gew.-Teile 2-Äthyl-Hexansäure0,6 Gew.-Teile
Polyoxypropylenglycol - Zahlenmittel des Molekulargewichts 200016 Gew.-Teile Polyoxypropylentriol - Zahlenmittel des Molekulargewichts 150030 Gew.-Teile Kalziumoktoat 0,3 Gew.-Teile Attapulgus-Lehm45 Gew.-Teile Methylen-bis(2,6-diäthylanilin) (10%ige Lösung in Polyoxypropylenglykol) 1,5 Gew.-Teile Titandioxid 6 Gew.-Teile Zinn(II)-oktoat0,6 Gew.-Teile 2-Äthyl-Hexansäure0,6 Gew.-Teile
Teil B
2-4- und 2-6-Toluoldiisozyanat (80/20 Gew.-Anteile) 9,3 Gew.-Teile Polyoxypropylenglykol - Zahlenmittel des Molekulargewichts 2000 2,5 Gew.-Teile Polyoxypropylentriol - Zahlenmittel des Molekulargewichts 1500 2,5 Gew.-Teile
2-4- und 2-6-Toluoldiisozyanat (80/20 Gew.-Anteile) 9,3 Gew.-Teile Polyoxypropylenglykol - Zahlenmittel des Molekulargewichts 2000 2,5 Gew.-Teile Polyoxypropylentriol - Zahlenmittel des Molekulargewichts 1500 2,5 Gew.-Teile
Die Teile A und B wurden vermischt, auf die Rückseite der
Schleifmittelschicht aufgebracht und bei etwa 85°C in situ
polymerisiert.
Getrennte Schleifscheiben mit grober, mittlerer und feiner
Körnung wurden hergestellt. Die Schleifscheibe mit grober
Körnung hatte eine Dicke von 0,44 mm mit Schleifmittelteilchen
einer maximalen Größe von etwa 40 µm. Die Schleifscheibe
mit mittlerer Körnung hatte eine Dicke von 0,37 mm,
während ihre Schleifteilchen eine maximale Abmessung von
etwa 21 µm hatten. Die Schleifscheibe mit feiner Körnung
war 0,32 mm dick; ihre Schleifmittelteilchen hatten eine
maximale Abmessung von etwa 1 bis 3 µm. Die Schleifmittelschicht
der Schleifscheiben mit grober und mit mittlerer
Körnung bestand aus einem speziellen Schleifpapier. Die
Schleifmittelschicht der Schleifscheibe mit feiner Körnung
wies eine Unterlage aus wasserbeständigem Papier der
Gewichtsklasse A, d. h. mit 25,424 kg/Ries auf, auf die
eine Beschichtung aus einer Aufschlämmung von etwa 115 Gew.-Teilen
Aluminiumoxid (Teilchengröße 1 bis 3 µm) und
etwa 100 Gew.-Teilen Phenoxyharz aufgebracht worden war.
In der Mitte der Schleifscheibe befand sich eine quadratische
Befestigungseinrichtung. Um diese zu verstärken, wurde
eine Messingöse eingesetzt.
Weiterhin wurden Schleifscheiben mit der Shore-A-Härte 96
und 16 mm Durchmesser angewendet, die jeweils eine 0,19 mm
dicke Polyesterunterlage und eine Schleifmittelschicht mit
Aluminiumoxid aufwiesen. Es wurden Schleifscheiben mit
grober, mittelfeiner und feiner Körner eingesetzt. Die
Schleifscheibe mit grober Körnung enthielt Schleifteilchen
mit einer maximalen Abmessung von etwa 40 µm, die Schleifscheibe
mit mittelfeiner Körnung Schleifmittelteilchen mit
einer maximalen Abmessung von 32 µm und die Schleifscheibe
mit einer feinen Körnung Schleifmittelteilchen mit einer
maximalen Abmessung von 1 bis 3 µm. Die Schleifscheiben
mit grober und mit mittelfeiner Körnung resultierten aus
einer auf die Polyesterunterlage aufgebrachten und getrockneten
Mischung aus einem Epoxyharzbinder und Schleifmittel.
Die Schleifscheibe mit feiner Körnung wies als
Schleifmittelschicht auf einer Unterlage aus wasserfestem
Papier der Gewichtsklasse A (25,424 kg/Ries) eine auflaminierte
Beschichtung aus einer Aufschlämmung von etwa 115 Gew.-Teilen
Schleifmittel und etwa 100 Gew.-Teilen Phenoxyharz
auf den Polyester auf.
Einzelne Proben wurden mit jeder der Schleifscheiben poliert
und auf Oberflächenglätte mit dem genannten "Proficorder"
geprüft. Fünf Proben wurden mit den Schleifscheiben poliert
und das arithmetische Mittel der Oberflächenglätte festgehalten.
In jedem Fall wurde zuerst mit einer Schleifscheibe
mit Schleifmittelteilchen einer maximalen Abmessung von
100 µm und einer 0,145 mm dicken Polyesterunterlage poliert.
Die Oberflächenglätte nach der Politur mit jeder erfindungsgemäßen
Schleifscheibe wurde mit der mit jeder der Schleifscheiben
mit Polyesterunterlage erhaltenen Glätte verglichen.
Die Ergebnisse sind unten in Einheiten von 25,4 × 10-6 mm
zusammengefaßt:
Wie ersichtlich, ergeben die mit erfindungsgemäßen Schleifscheiben
polierten Proben glattere Oberflächen als die mit den
Schleifscheiben mit Polyesterunterlagen polierten Proben. Die
polierten Oberflächen waren glatt und frei von wesentlichen
Unregelmäßigkeiten.
Claims (9)
1. Schleifscheibe zur Verwendung im zahnärztlichen Bereich mit
einem anpassungsfähigen elastomeren Schleifkörper, auf dem
eine Schleifmittelschicht offen aufliegt und der an eine Antriebseinrichtung
anschließbar ist, dadurch gekennzeichnet,
daß der Schleifkörper (12) eine Dicke im Bereich von etwa 0,15
bis 0,4 mm und eine Shore-A-Härte im Bereich von etwa 50 bis 75
und die Schleifmittelschicht (14) eine Dicke von weniger als etwa
0,3 mm und den 1,0- bis 1,1fachen Durchmesser des Schleifkörpers
(12) aufweisen.
2. Schleifscheibe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
der Schleifkörper (12) eine Shore-A-Härte im Bereich von
etwa 60 bis 65 hat.
3. Schleifscheibe nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Schleifmittelschicht (14) ein Schleifmittel (13) auf
einem Papiersubstrat (15) aufweist.
4. Schleifscheibe nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das
Schleifmittel (13) Aluminiumoxid ist.
5. Schleifscheibe nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das
Aluminiumoxid eine maximale Abmessung von etwa 15 µm hat.
6. Schleifscheibe nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das
Aluminiumoxid eine maximale Abmessung von etwa 25 µm hat.
7. Schleifscheibe nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das
Aluminiumoxid eine maximale Abmessung von etwa 50 µm hat.
8. Schleifscheibe nach Anspruch 5, 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet,
daß der Scheifkörper (12) aus vernetztem Polyurethan besteht,
das hergestellt ist durch Polymerisieren von etwa 8 bis 10
Gewichtsteilen eines Polyisocyanats mit einem Isocyanat mit einem
Isocyanat-Äquivalentgewicht von etwa 70 bis 90 mit etwa 45 bis
55 Gewichtsteilen eines Polyoxyalkylenglycols mit einem Zahlenmittel
des Molekulargewichts von etwa 1000 bis 2000 und einem
Hydroxyl-Äquivalent von etwa 170 bis 180.
9. Schleifscheibe zur Verwendung im zahnärztlichen Bereich mit einem
anpassungsfähigen elastomer Schleifkörper, auf dem eine
Schleifmittelschicht offen aufliegt und der an eine Antriebseinrichtung
anschließbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß der
Schleifkörper (12) eine Dicke von etwa 0,3 bis 0,7 und eine Shore-
A-Härte im Bereich von etwa 70 bis 90 und die Schleifmittelschicht
(14) eine Dicke von weniger als etwa 0,3 mm und einen Durchmesser
vom 1,1- bis 1,3fachen des Durchmessers des Schleifenkörpers
(12) aufweisen.
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