DE2723140C2 - Vorrichtung zum Positionieren von Gegenständen - Google Patents

Vorrichtung zum Positionieren von Gegenständen

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DE2723140C2 DE2723140A DE2723140A DE2723140C2 DE 2723140 C2 DE2723140 C2 DE 2723140C2 DE 2723140 A DE2723140 A DE 2723140A DE 2723140 A DE2723140 A DE 2723140A DE 2723140 C2 DE2723140 C2 DE 2723140C2
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Klaus 6721 Westheim Manzke
Karl Dipl.-Ing. Dr. 6710 Frankenthal Uhl
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Description

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Positionieren von Gegenständen geringer Masse in bezug auf mindestens einen zweiten Gegenstand, insbesondere von Magnetköpfen auf ausgewählte Magnetspuren von mindestens einer mit einem Antrieb kuppelbaren Magnetplatte in einem Magnetplattenspeicher, wobei wenigstens ein um eine Achse schwenkbarer Träger für mindestens einen ersten Gegenstand und wenigstens ein Spulenträger für eine Schwenkantriebseinrichtung vorgesehen sind, und die Schwenkantriebseinrichtung aus wenigstens einer in den zumindest einen Arbeitsluftspalt einer Magnetanordnung hineinragenden ebenen Spule besteht
Eine Vorrichtung der vorstehenden Art ist beispielsweise durch die DE-OS 26 23 572 bekannt, in der eine auf einer Spulenträgerplatte angeordnete in Form einer Leiterspirals ausgebildete ebene Magnetspule als Antrieb dient, die in die Luftspalte zwischen die Schenkel eines Hufeisenmagneten hineinragt. In dieser Schwenkarmvorrichtung weist die Spule eine Ovalform auf, wobei die wirksamen Windungsteile parallel zu einer durch die Tragarmachse verlaufenden Geraden angeordnet sind.
Diese Vorrichtung ist nachteilig, da
a) nur ein geringer Teil der Windungen zum Schwenkvorgang wirksam ist,
b) Kopfträger und Träger der Antriebseinrichtung in weit auseinanderliegenden, zueinander parallelen Ebenen angeordnet sind,
c) sie eine Ein-Kopf-Einstelleinrichtung für eine Ein-Platten-Speichereinrichtung darstellt,
d) zwei getrennt zu montierende Magnetsysteme aufweist, die eine Ausrichtung zueinander an zwei weit auseinanderliegenden Montageflächen notwendig macht,
e) die Magnetsysteme für eine extrem flache Bauweise nicht geeignet sind.
Eine weitere bekannte Vorrichtung ist beispielsweise durch die DE-AS 22 09 522 bekannt, in der ein um eine zur Magnetplattenachse parallele Achse schwenkbarer, gemeinsamer Träger für mindestens einen Magnetkopf und eine Schwenkarmantriebseinrichtung vorgesehen ist, wobei der Magnetkopf auf einem gabelförmigen freien Ende des Trägers und die Schwenkarmantriebseinrichtung auf dem anderen freien Ende angeordnet sind.
Dabei ist die Magnetspule jedoch nachteiligerweise eine hohle Rechteckspule, die in die Luftspalte eines M-förmigen Stators hineinragt und die als lange Spule mit kurzem Luftspalt verwendet wird.
Die bekannten Vorrichtungen haben die Nachteile einer zu großen Baugröße besonders in vertikaler Richtung, wobei die Herstellbarkeit der Vorrichtungen dabei sehr aufwendig ist, wie auch der Zusammenbau der Einzelteile.
Es ist daher Aufgabe die Vorrichtungen nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 zu verbessern in Richtung einer wirtschaftlicheren Herstellbarkeit in Serienfertigung, einer extrem kurzen Positionier- und damit Zugriffszeit und einem verbesserten Schwingverhalten, sowie einer einfachen Erweiterungsmöglichkeit der Speichereinrichtungen.
Die vorliegende Aufgabe wird mit den im Kennzeichen des Patentanspruchs 1 angegebenen Merkmalen gelöst.
Damit wir-J es möglich, die flache Ausbildung der Spulen auszunutzen, und die gesamte Schwenkeinrichtung optimal auszubilden und so die Bauhöhe der Positioniervorrichtung klein zu halten, bei gleichzeitiger Erhöhung des Schwenkmomentes und dadurch auch bei Verkleinerung der Zugriffszeiten. Durch diese kompakte und dennoch kraftvolle Bauweise ist es wiederum möglich übereinander ein oder mehrere solcher Positioniereinrichtungen mit einer oder mehreren Datenplatten zusammen in einem Gehäuse zusammenzufassen zu einem sogenannten »Festplattenspeicher«. Daneben ist eine solche Positioniervorrichtung nicht nur für Magnetköpfe in Datenspeicher-Systemen sondern allgemein für jegliche Positionierzwecke von Gegenständen geringer Masse geeignet, so z. B. für optische Einrichtungen wie Linsen oder optischen Abtastern.
Unter Positionieren im Sinne dieser Erfindung soll nur das Hinbringen und Ausrichten eines ersten Körpers relativ zu einem zweiten Körper verstanden werden, und es soll auch ein gesteuertes Bewegen des ersten Körpers relativ zum zweiten, beispielsweise ein Oszillieren mit beliebigen Frequenzen, umfassen.
In weiterer Vorrichtungsausbildung können Spulenträger und Gegenstandsträger vorteilhaft schichtweise übereinander stapelbar ausgebildet und in vorbestimmter Lage zur Achse anbringbar sein.
Damit wird eine Positioniervorrichtung in der Anzahl der zu positionierenden Gegenstände (Magnetköpfe) und der Bezugsgegenstände, wie z. B. Magnetplatten, veränderbar und somit besser an eine spezielle Aufgabe anpaßbar.
In zweckmäßiger Ausgestaltung der Vorrichtung können je zwei Dauermagnetpaare mit Flußleitstücken schichtweise übereinander stapelbar ausgebildet und anzuordnen sein.
Damit wird auch von der Magnetanordnung her eine sehr flache Bauweise erzielbar. Im weiteren kann vorteilhafterweise jeder Gegenstandsträger mit zumindest einem Spulenträger, vorzugsweise lösbar verbindbar ausgebildet sein.
Damit v/ird es möglich, eine Positioniervorrichtung derartig auszubilden, daß das Schwenkmoment des Gegenstandsträgers nach Wunsch in der Größe einstellbar wird durch Verändern der Spulenzahl und die Zahl der Gegenstandsträger problemlos an eine beliebige Anzahl von Bezugsgegenständen, z. B. Datenplatten, anpaßbar wird.
Zweckmäßig kann auf der Achse eine justierbare drehbare Tragnabe für die Träger vorgesehen sein, und es können die Träger mit Kreisöffnungen zum Aufsetzen auf die Nabe ausgebildet sein.
In besonders optimaler Ausführung der Vorrichtung nach der Erfindung besteht die ebene Spule aus mehreren, im wesentlichen rechteckförmig angeordneten Stromleitern, in deren beiden Längsstromleitern die Stromrichtung derartig gewählt ist, daß in den Magnetfeldern der beiden Arbeitsluftspalte die resultierenden Kraftvektoren der Längsstromleiter dieselbe Richtung besitzen.
Weitere Vorteile bei der Herstellung der Vorrichtung und bei der weiteren Reduzierung der Vorrichtung in der Höhe werden erhalten, wenn die ebene Spule in Form von Leiterbahnen als gedruckte Schaltung auf dem Spulenträger, vorzugsweise beidseitig des Spulenträgers aufgebracht ist Damit werden die Vorzüge der geringen Bauhöhe bei ausreichenden Schwenkmomenten besonders gut erreicht.
ίο Bei Verwendung beidseitiger Spulen kann mit der halben Dicke der Leiter und gleichem Luftspalt durch die Verwendung von nur zwei Windungen die doppelte induzierte Kraft erzielt werden.
In noch weiterer günstiger Ausbildung der erfindungsgemäßen Vorrichtung bestehen die Dauermagnetpaare aus flachen Plättchen aus Magnetmaterial mit hohem Energieprodukt, mit geringer Entmagnetisierung und mit kleinem Volumen. Geeignet sind z. B. Magnetwerkstoffe auf Basis von Kobalt mit Seltenen Erden. Um eine besonders flache Bauweise zu erzielen, ist die Dicke der Plättchen kleiner gegenüber der Dicke der Flußleitstücke, insbesondere im Verhältnis 1 :8 gewählt.
Zusammenfassend wird durch die Erfindung eine wirtschaftliche Vorrichtung bereitgestellt, die sich besonders durch sehr kompakten Aufbau und durch schichtweises Stapeln von Spulen- und Kopfträgern beliebig verändern — erweitern oder verkleinern läßt.
In weiterer Vorrichtungsausbildung kann zweckmäßig ein Magnet mit zwei Luftspalten vorgesehen sein, in denen zwei erfindungsgemäß ausgebildete Spulen angeordnet sind. Dadurch wird eine dynamisch und festigkeitsmäßig betrachtet sehr stabile Vorrichtung möglich, die auch besondere Vorzüge in ihrem Schwingverhalten aufweist.
Einzelheiten der Erfindung sind nachstehend anhand von Ausführungsbeispielen von Magnetkopf-Magnetplattenanordnungen erläutert und in Zeichnungen dargestellt. Es zeigt
F i g. 1 einen senkrechten Schnitt durch den Schwenkarmantrieb mit Grundplatte und Magnetplatten,
F i g. 2 eine Draufsicht auf den Schwenkarmantrieb mit Magnetkopfanordnung,
F i g. 3 eine Seitenansicht von zwei übereinandergeschichteten Permanentmagnetsystemen mit den jeweils am Arbeitsluftspalt befindlichen Spulenträgerplatinen und dem Verlauf des magnetischen Flusses,
Fig.4 eine Schnittansicht eines Ein-Platten-Speichers mit extrem flacher Bauweise.
Die Positioniervorrichtung oder Schwenkarmantriebs-Einrichtung 40 ist im wesentlichen als zweiarmiger Hebel mit unterschiedlicher Hebelarmlänge aufgebaut. Den längeren Hebel bildet der Gegenstandsträger (Kopfträger) 7 mit den daran befestigten Magnetköpfen
8. Der kürzere Hebel wird von einem flachen Spulenträge 2 mit der Spule 14 gebildet, die von konventioneller Bauart sein kann oder vorteilhaft aus Leiterringbahnen gebildet sein kann, die z. B. durch einen Ätzvorgang als gedruckte Schaltungen herstellbar sind.
Die beschriebene flache Spulenausführung bildet mit einer Magneteinrichtung 16, zweckmäßig einem Permanentmagneten, den Kern des Schwenkarmantriebs. Der Schwenkarmantrieb ist um eine feste Achse 15, die mittels eir>es Flansches 13 am Gerätechassis 10 befestigt ist, in den Richtungen des Doppelpfeils 25 schwenkbar gelagert, wobei die Schwenkung, wie F i g. 1 zeigt, in mehr als einer horizontalen Ebene gleichzeitig erfolgen kann. Als Lager dienen zwei Wälzlagerpaare 5, z. B. Kugella-
ger, die mit Vorspannung auf der Welle 6 befestigt sind. Das Gehäuse für die Lager 5 wird von der Nabe 4 gebildet, die die übereinander geschichteten Spulenträger 2 und Kopfträger 7 trägt. Die mit Kreisöffnungen (Fig.2) versehenen Spulen- und Kopfträger 2 bzw. 7 sind gegenüber dem Flansch 13 mittels einer Abstandshülse 17 abgestützt. Die Zahl der Spulen und Kopfträger 2 bzw. 7 auf der Nabe ist demnach beispielsweise noch um 2 bis 3 erweiterbar. Praktisch kann auch eine um die Achse 15 drehbare teilbare Nabe mit Flanschen benutzt werden, an der einerseits Tragarme für die zu positionierenden Gegenstände und andererseits die Spulenträger befestigbar sind. Dabei wird die axiale Lage der Kopfträger 7 und der Nabe 4 oben über ein Flanschlager 18 eingestellt und bestimmt, dessen Bund gegen die Stirnseite der Nabe 4 fest verspannt ist. Damit ist die Position der Magnetköpfe 8 relativ zu den Oberflächen der Platten 9a bis c fest vorgegeben. Die Nabe 4 trägt ebenfalls die Spule oder Spulen 14. Der Spulenträger 2, der wie bei gedruckten Schaltungen aus geeignetem elektrisch isolierenden Kunststoffmaterial bestehen kann, ist an den Stellen a und a'mit den Kopfträgern 7 mittels nicht dargestellter Schrauben z. B. lösbar verschraubt. Die Magneteinrichtung 16 ist mittels z. B. durch die strichpunktierte Linie 35 in F i g. 3 dargestellter Schrauben am Gerätechassis 10 befestigt. Weitere nicht gezeigte Schrauben dienen zum Verbinden der Teile des Magnetes 16 selbst. Zur schnellen und genauen Positionierung mit der beschriebenen Einrichtung ist es erforderlich, die Geschwindigkeit der Schwenkbewegung der Köpfe 8 zu erfassen. Hierzu dient ein Geschwindigkeitsgeber, der beispielsweise aus einem am Chassisboden 10 befestigten Permanentmagnetsystem 12 und einer Rechteckspule 11 mit großer Windungszahl, deren Tragkörper 19 unten an der Nabe 4 befestigt ist, bestehen kann. Die bei Bewegung der Rechteckspule 11 darin erzeugte Induktionsspannung ist ein Maß für die Momentangeschwindigkeit des Kopfträgers 7 und des Kopfes 8. Die Schwenkbewegung des Kopfträgers 7 ist zweckmäßig durch einen justierbaren Anschlag 20 (F i g. 2) begrenzt.
Die weiteren Einzelheiten der Positioniervorrichtung sind den folgenden Funktionserläuterungen entnehmbar.
Die Mggnetköpfe 8, die über Federkörper 21 an den Kopfträgern 7 angebracht sind, sollen mittels der Positioniervorrichtung sehr schnell und genau über die Oberflächen der Magnetplatten 9a bis c bewegbar und auf vorbestimmte Spuren durch Schwenkbewegungen in horizontalen Ebenen positionierbar sein. Dazu wird die konventionell bzw. durch Leiterbahnen 1 gebildeten Spulen 14 unter Strom gesetzt, wodurch um die Drehachse 15 ein Drehmoment auf die Spulen 14 und damit auf die Kopfträger 7 ausgeübt wird, so daß die Magnetköpfe 8 in eine kreisbogenförmige Bewegung versetzt werden. Die Schwenkrichtung 25 der Kopfträger 7 wird dabei von der Stromrichtung in den Spulen 14 bestimmt. Über die Geschwindigkeitserfassungseinrichtung 11,12 wird ein Abbremsen des Kopfträgers 7 und Stoppen rechtzeitig, bevor der Kopf 8 die Zielspur erreicht, steuerbar und somit ist ein sehr genaues Positionieren erzielbar. Die dafür notwendige Steuereinrichtung ist hier nicht näher beschrieben oder dargestellt Beim Ausschwenken der Köpfe 8 auf dem Spurbereich bestimmt der Anschlag 20 die Endstellung der Kopfträger 7. Nachdem die Köpfe 8 auf die Zielspuren positioniert sind, erfolgt das Spurhalten durch Einspeisung eines Stromes in die Spulen 14, dessen Wirkungsrichtung der Spurabweichung entgegen wirkt. Das Auffinden und Halten der Köpfe 8 auf der Zielspur wird genauer durch eine hier nicht zu beschreibende in Magnetspeichern übliche Servospuranordnung realisiert.
Die Dauermagnetanordnung 16 ist, wie in Fi g. 1 und F i g. 2 dargestellt, derartig ausgebildet, daß die Dauermagnetpaare 22 und 23 entgegengesetzter Polarität in den Ebenen der Spule 14 mit Abstand 24 nebeneinander angeordnet sind.
Wie aus F i g. 2 ersichtlich ist (sind) die Spule(n) 14 aus etwa rechteckförmig, hier in offener Rechteckform angeordneten Leiterbahnen 1 gebildet, die in nicht dargestellter Weise miteinander elektrisch zu einer oder mehreren Spiralen verbunden sind.
Die Breite der Dauermagnetplättchen 22 und 23 bzw. ihrer Polflächen ist zweckmäßig so ausgelegt, daß die Gesamtzahl der Windungen bzw. Leiterbahnen la und 16 bei Bewegung der Kopfträger 7 über den maximalen Schwenkbereich 25 in den Arbeitsluftspalten 26a und 266 der Dauermagnetanordnung 16 bleiben, d. h. die Luftspalte 26a und 26i> zu keiner Zeit — auch nicht teilweise — verlassen. Wie in F i g. 3 genauer gezeigt, werden durch eine Ausführung mit beidseitig auf den Kopfträger 7 aufgebrachten Spulenwindungen bzw. Leiterbahnen 1 gleichzeitig die zwei Arbeitsluftspalte 26a und 266 wirksam. In den Spalten sind die Magnetflußrichtungen mit 27 bzw. 28 bezeichnet. Die zweckmäßig aus den Leiterbahnen 1 bestehende Spule 14 auf dem Träger 2 befindet sich dabei mit den Längsleitern la und 16 in den besagten Arbeitsluftspalten 266 bzw. 26a. Die die Längsleiter la und 16 verbindenden Querleiter 29a und 296 befinden sich, wie F i g. 2 zeigt, ständig außerhalb der Luftspalte 26. Durch die entgegengesetzten Flußrichtungen 27 und 28 in den Arbeitsluftspalten 26a und 266 und der Stromrichtung senkrecht zur Flußrichtung — je nach der Wicklungsanordnung der Spule — wird auf beide in den beiden Luftspalten befindlichen Leiterwindungen oder -bahnen eine Kraft in derselben Richtung 30 (F i g. 3) ausgeübt.
Wenn erfindungsgemäß zum Zwecke der Drehmomenterhöhung mehrere Antriebseinheiten, im wesentlichen bestehend aus den Spulen und Spuienträgern in übereinander oder nebeneinander geschichteter Anordnung verwendet werden, so werden die Einheiten zweckmäßig derartig angeordnet, daß die einander zugewandten Pole 31a und 316 benachbarter Einheiten dieselbe Polarität besitzen, um nicht beabsichtigte Magnetflußabschwächungen zu vermeiden. Der magnetische Fluß verläuft in den mittleren gemeinsamen Flußleitstücken 32 in derselben Richtung und wird somit nicht abgeschwächt. Um dies zu erreichen, muß die Stromrichtung in den Spulen der beiden Einheiten entgegengesetzt gleich sein, wodurch die Kraftgröße und -richtung wiederum gleich wird.
Die oberen und unteren gemeinsamen Flußleitstücke sind mit 38 bezeichnet. Zwischen den Flußleitstücken 38 und 32 befinden sich jeweils nichtmagnetische Distanzstücke 39 wodurch erreicht wird, daß sich, wie dargestellt, die Kraftlinien zwangsläufig über das jeweilige Dauermagnetpaar 22 bzw. 23 schließen.
Das Ankoppeln der Spulenträger 2 an die Kopfträger 7 kann durch geeignete zweckmäßig lösbare Verbindungsmittel, z. B. über Schrauben, erfolgen. So können z. B. 2 oder mehr Spulenträger mit einem einzigen Kopfträger 7 gekoppelt werden.
In ihre Lage zueinander werden die Spulenträger 2 und die Kopfträger 7 gehalten durch eine gemeinsame Zentrierung, in F i g. 1 z. B. durch die Lagernabe 4 und
eine im Kopfträgerarm 7 (in Fig. 2) dargestellte Paßbohrung 33 und einen Gewindestift 34. Die Spulenträger 2 sind z. B. paarweise zweckmäßig über Distanzslücke 36 an ihren Enden miteinander verbunden, so daß zusammen mit der Lagerung um die Nabe 4 eine stabile Halterung erreicht wird, wodurch die Doppelluftspalte mit ihren äußerst kleinen Abmessungen einstellbar und aufrechterhaltbar sind. Die Länge der Distanzstücke ist selbstverständlich durch die Größe der Luftspalte und die Dicken der dazwischenliegenden Flußleitstücke 32 bestimmt.
Es ist vorteilhaft, die gedruckten Leiterbahnen 1 in einer Anzahl von 7 Leiterbahnen einer Dicke von maximal 70 μπι und einer Breite von ca. 1 mm bei einem Abstand von 0,5 mm zwischen den einzelnen Bahnen zu verwenden, wenn ein Dauerstrom von 4 Ampere fließen soll.
Bei einer mittleren Luftspaltinduktion von ca. 3000 bis 3500 Gauß kann bei den vorstehenden Werten eine Zugriffszeit von Spur zu Spur in der Größenordnung von 6 ms erreicht werden, bei einer mittleren Zugriffszeit von ca. 35 ms und einer Zugriffszeit über den gesamten Datenspurbereich von 70 ms. Die Werte wurden anhand von Versuchen ermittelt, mit einem Versuchsaufbau wie in Fig. 1 gezeigt.
Eine ausreichend hohe Magnetflußdichte wird erreicht, wenn im Magnetmaterial einen hohen Energieinhalt bei geringer Entmagnetisierung und kleinem Volumen eingesetzt wird. Dauermagnetplättchen mit hohem Energieprodukt (B ■ H)max und hoher Unempfindlichkcit gegenüber entmagnetisierenden Magnetfeldern auf Basis von Kobalt und Seltenen Erden erfüllen diese Voraussetzungen. Ils sind jedoch auch andere geeignete Magnetwerkstoffe verwendbar. Die verwendeten Plättchen haben eine geringe Dicke gegenüber der Dicke des oder der Flußleitstücke z. B. im Dickenverhältnis von 1 :8.
Als Material des Spulenträgers kann jedes geeignete Kunststoffmaterial geringer Dichte und großer Festigkeit, wie z. B. Epoxidglashartgewebe, verwendet werden. Um die Masse der Kopfträger ebenfalls niedrig und die Festigkeit hoch zu halten, wird eine Magnesiumlegierung als Material und eine T-Form als Querschnitt benutzt. Es kann jedoch auch jede andere festigkeitsmäßig geeignete Material-Konstruktions-Kombination eingesetzt werden. In F i g. 4 ist ein flacher Ein-Platten-Speicher 50 schematisch dargestellt. Ein Gehäuse 49 auf einem Chassis 10 umschließt eine Schwenkarmantriebscinrichtung 40, bestehend aus einer Magnetanordnung 16, einem Spulenträger 2 und einem gabelförmigen Kopfträger 47, dessen Magnetköpfe 48 die Spuren auf der Magnetplatte 9 abtasten.
Eine Plattenaufnahmevorrichtung 46 und Antriebswelle 45 in Lagern 44 ermöglichen den Drehantrieb der Platte 9. Der hierbei eine Spulenträger 2 und der Kopfträger 47 sind auf der Schwenkachse 43 schwenkbar gelagert. Antriebsmotor und Stromzuleitungen wurden aus Gründen der Übersichtlichkeit fortgelassen.
Mit »X« ist die Gesamthöhe des Plattenspeichers oberhalb der Chassisfläche bezeichnet Diese Höhe »X« ist minimal — in der Praxis ca. 3 cm — sie kennzeichnet die extrem flache Bauweise des Plattenspeichers, der damit einen weiterzuspannenden Anwendungsbereich, insbesondere im Bürobereich, erhält.
65
Hierzu 4 Blatt Zeichnungen

Claims (11)

Patentansprüche:
1. Vorrichtung zum Positionieren von Gegenständen geringer Masse in bezug auf mindestens einen zweiten Gegenstand, insbesondere von Magnetköpfen auf ausgewählte Magnetspuren von mindestens einer mit einem Antrieb kuppelbaren Magnetplatte in einem Magnetplattenspeicher, wobei wenigstens ein um eine Achse schwenkbarer Träger für mindestens einen Gegenstand und wenigstens ein Spulenträger für eine Schwenkantriebseinrichtung vorgesehen sind, und die Schwenkantriebseinrichtung aus wenigstens einen in den zumindest einen Arbeitsluftspalt einer Magnetanordnung hineinragenden ebenen Spule besteht, dadurch gekennzeichnet, daß die Magnetanordnung (16) der Schwenkantriebseinrichtung aus mindestens zwei flachen Dauermagnetpaaren (22 und 23) besteht, deren beide Arbeitsluftspalte (26a und 26b) koplanar nebeneinander und deren Magnetpole (S, N) magnetisch entgegengesetzt angeordnet sind, daß je zwei benachbarte ungleichnamige Magnetpole über jeweils ein gemeinsames Flußleitstück (38) magentisch verbunden sind und daß die ebene Spule (14) eine Langform aufweist, deren Längsleiter (la und Xb) sich ständig innerhalb und deren Querleiter (29a und 29£^ sich ständig außerhalb der Arbeitsluftspalte (26a bzw. Xb) der Dauermagnetpaare (22 und 23) befinden, so daß die Schwenkantriebskräfte über den Strom der Längsleiter (la und 1 b) erzeugt werden.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß Spulenträger (2) und Gegenstandsträger (7) schichtweise übereinanderstapelbar ausgebildet und in vorbestimmter Lage zur Achse (15) anbringbar sind.
3. Vorrichtung nach Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß je zwei Dauermagnetpaare (22 und 23) mit Flußleitstücken (3g) schichtweise übereinanderstapelbar ausgebildet und angeordnet sind.
4. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Gegenstandsträger (7) mit zumindest einem Spulenträger (2), vorzugsweise lösbar, verbindbar ausgebildet ist.
5. Vorrichtung nach Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Achse (15) eine drehbare Tragnabe (4) für die Träger (2,7) vorgesehen ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Träger (2, 7) mit Kreisöffnungen zum Aufsetzen auf die Nabe (4) ausgebildet sind.
7. Vorrichtung nach Ansprüchen 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die ebene Spule (14) aus mehreren, im wesentlichen rechteckförmig angeordneten Stromleitern (1) besteht, in deren beiden Längsstromleitern (la und 16^ die Stromrichtung derartig gewählt ist, daß in den Magnetfeldern der beiden Arbeitsluftspalte die resultierenden Kraftvektoren der Längsstromleiter dieselbe Richtung (30) besitzen.
8. Vorrichtung nach Ansprüchen 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die ebene Spule (14) in Form von Leiterbahnen (1) als gedruckte Schaltung auf dem Spulenträger (2), vorzugsweise beidseitig des Spulenträgers (2) aufgebracht ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Dauermagnetpaare (22 und 23) aus flachen Plättchen aus Magnetmaterial mit hohem Energieprodukt, geringer Entmagnetisierung
und kleinem Volumen bestehen.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Dauermagnetmaterial aus Kobalt als Basis und Seltenen Erden besteht
11. Vorrichtung nach Ansprüchen 1 bis 3 und 9,10, dadurch gekennzeichnet, daß die Dicke der Plättchen klein gegenüber der Dicke der Flußleitstücke, insbesondere im Verhältnis 1 :8, gewählt ist
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