DE2726919A1 - Ueberfuehrungseinrichtung - Google Patents

Ueberfuehrungseinrichtung

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Description

PATENTANWALT DR. HANS-GÜNTHER EGGERT1 DIPLOMCHEMIKER
S KÖLN Sl, OBERLÄNDER UFER 90
Köln, den 10. Juni 1977 Nr. 67
Mobilizer Medical Products, Inc., 500 Nuber Avenue, Mount Vernon, New York 10550, USA
Oberführungseinrichtung
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Überführen von Objekten und insbesondere eine Oberführungseinrichtung hauptsächlich zum Verwenden bei der Oberführung von nichtambulanten Patienten von einem Hospitalbett oder einer anderen Fläche, auf der sie anfänglich ruhen, zu einer Einrichtung, von der sie getragen werden und/oder anschliessend auf eine zweite Fläche, etwa einen Operationstisch, einen Tisch einer Röntgenstrahluntersuchungseinrichtung oder ein anderes Bett, überführt werden können.
Derartige Vorrichtungen sind bereits aus den US-PSen 3 493 979, 3 579 672 und 3 765 037 bekannt, wobei insbesondere die Vorrichtungen der beiden letztgenannten Patente in vielen Hospitälern und ähnlichen Institutionen verwendet werden.
Die insbesondere in den üS-PSen 3 579 672 und 3 765 037 beschriebene Oberführungseinrichtung besitzt verschiedene wichtige Merkmale, von denen angenommen wird, daß sie der Grund für ihre unmittelbar erfolgte Verwendung zum Umlegen von Patienten ist. Vielleicht am wichtigsten von diesen
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Eigenschaften ist die allgemeine Flexibilität der Auflage und der Trenneinrichtung, durch die diese Einrichtung sich an die unregelmäßige und unverhersagbare Kontur des menschlichen Körpers, der auf einer nachgiebigen Fläche wie auf einer Bettmatratze ruht, anpassen kann. Dieses Merkmal kombiniert mit der Möglichkeit, die Dicke der plattenartigen Übertragungseinrichtung, die unter den umzulegenden Patienten bewegbar ist, auf 130 mm oder weniger zu halten, führt zu einer kombinierten "Weichheit" und "Dünnwandigkeit", die nicht dazu führt, daß der bettlägerige Patient jeglichen Komfort einbüßen muß. Ferner ermöglicht die vorgesehene relative Bewegung zwischen der oberen Auflage und der zugeordneten Trennplatte nicht nur das Zurückziehen der Anordnung der Auflagen und Platten zum Verlagern des Patienten auf die Oberführungseinrichtung, sondern nimmt auch den Patienten von der Fläche auf, auf der er anfänglich lagert und mit der sich der Patient emotionell identifiziert. Als Ergebnis kann das Umlegen eines bettlägerigen Patienten vorgenommen werden, ohne daß der Patient irgendeiner Angst oder einer emotioneilen Störung ausgesetzt wird, die normalerweise mit der Handhabung des Patienten zum Bewegen oder Transportieren desselben verbunden sind.
Der Aufbau der bekannten Einrichtungen erforderte es, daß das rückwärtige Ende der Trennplatten in der maximal ausgefahrenen Position der Trennplatten auch der Vorderkante der Tragfläche der Einrichtung gehalten werden mußte. Da die Trennplatten in ihrer zurückgezogenen Position über der Tragfläche der Einrichtung angeordnet sein müssen, können die Trennplatten nicht weiter als die Tragfläche und daher nicht über einen Abstand größer als die Breite der Einrichtung hinaus verschoben werden, um den Patienten aufzunehmen und abzugeben. Dieses Problem wird deutlich,
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wenn man bedenkt, daß die maximale Breite einer Krankentrage zur Aufnahme des Patienten und zum Transportieren von diesem von Raum zu Raum in Hospitälern oder dergleichen in der Größenordnung von 75 cm liegen sollte. Da jedoch die Breite von üblichen Hospitalbetten 100 cm häufig überschreitet, ist die maximale Ausfahrbarkeit vom Standpunkt des Ausfahrens der Trennplatten in eine Position, wo sie sich voll unter dem Patienten befinden, der anfänglich in der Mitte oder auf der abgelegenen Seite des Hospitalbettes ruht, geringer als erforderlich. Das Ergebnis ist, daß es häufig notwendig ist, Hilfseinrichtungen zu verwenden, um einen Patienten von einem Hospitalbett auf die Oberführungseinrichtung zum nachfolgenden Aufbringen auf die Tragfläche der Oberführungseinrichtung zu bringen.
Erfindungsgemäß wird eine teleskopartige verschiebbare Trenneinrichtung vorgeschlagen, bei der die Trennplattenanordnung, die die Last aufnimmt, eine Breite aufweist, die gleich oder kleiner als die Breite der Tragfläche ist, jedoch voll über die Vorderkante der Tragfläche um eine Strecke ausfahrbar ist, die beträchtlich größer als die Gesamtbreite der Trennplatten oder der Tragfläche ist. Eine Führungsplatte mit Abmessungen ähnlich denjenigen der Trennplatten, die zwischen der Tragfläche und der unteren Trennplatte angeordnet ist, bildet einen Teil einer Schlitteneinrichtung, die in Richtung der Trennplatten verschiebbar ist. Die Führungsplatte bewegt sich derart, daß der Spalt zwischen der rückwärtigen Kante der Trennplatten und der Vorderkante der Tragfläche bei maximal ausgefahrenen Trennplatten überdeckt wird.
Der hauptsächliche Lastüberführungsvorgang der bekannten Vorrichtung wird erhalten durch dünne leitende Teflonbeschichtete Nylonauflagen, die um flexible obere und
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untere Trennplatten gezogen sind. Erfindungsgemäß wird jedoch die Auflage, die der oberen Trennplatte zugeordnet ist, durch ein einfaches endloses Band gebildet, das angetrieben oder stationär relativ zu der oberen Trennplatte durch eine Antriebsrolle gehalten ist, die am rückwärtigen Ende hiervon angeordnet ist. Die untere Trennplatte ist von einem Band aus ähnlichem Material bedeckt, das sich von einem Ende, das an der Vorderkante der Tragfläche befestigt ist, über die untere Trennplatte und die Führungsplatte zu einer Aufwickelrolle unter dem rückwärtigen Ende der Tragfläche erstreckt. Die untere Auflage bedeckt daher die Ober- und Unterseite der Führungsplatte und der unteren Trennplatte, wenn diese von der Tragfläche aus ausgefahren sind.
Die Trennplatten und die Führungsplatte werden durch entsprechende Verschiebung durch eine einzige Antriebsketteneinrichtung in doppelter Ausführung an beiden Seiten der Tragflächenanordnung angetrieben, wobei letztere zur gleichlaufenden Bewegung untereinander und mit der Aufwickelrolle für die untere Auflage miteinander verbunden sind. Die Bewegung der oberen Auflage oder des endlosen Bandes relativ zu der oberen Trennplatte wird durch eine Antriebskette und eine Kettenradeinrichtung gesteuert, die ebenfalls in doppelter Ausführung an gegenüberliegenden Seiten der Tragflächenanordnung angeordnet und mit den Antriebsketten für die Trennplatten und die Führungsplatte durch eine einzige Kupplung an- bzw. abkuppelbar sind. Hierdurch werden die erforderlichen Bewegungen der Auflagen, Trennplatten und der Führungsplatte durch eine einzige Antriebsquelle bewirkt.
Erfindungsgemäß wird daher eine verbesserte Oberführungseinrichtung vorgeschlagen, die eine effektive Reichweite zur Aufnahme und zur Abgabe der Last aufweist, die
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größer als die Breite der Einrichtung im eingefahrenen Zustand ist, wobei die Entfernung, um die die entsprechende Auflagen- und Trennplatteneinrichtungen ausgefahren werden können, um einen Patienten aufnehmen bzw. abgeben zu können, etwa gleich der zweifachen Breite der Trennplatten oder der Tragfläche in Überführungsrichtung ist, bei der durch eine einzige Antriebskette eine gesteuerte Bewegung der oberen und unteren Trennplatten, der Führungsplatte als auch der oberen und unteren Auflage in bezug auf die Trennplatten vorgenommen und bei der eine Antriebsketteneinrichtung vorgesehen ist, mit der die vier verschiedenen Betriebsweisen zum Umlegen des Patienten mit einer einzigen reversierbaren Antriebsquelle, etwa einem Elektromotor, und mit einer einzigen Kupplung mit zwei Stellungen vorgenommen werden können.
Bei Erfindung wird nachfolgend anhand des in den beigefügten Abbildungen dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert.
Figur 1 zeigt eine Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Oberführungseinrichtung für einen Patienten.
Figur 2 zeigt einen Schnitt längs der Linie 2-2 von Figur 1.
Figur 3A-3D sind schematische Ansichten im Schnitt, die die Richtung und Geschwindigkeit der Überführungsteile während der Betätigung der Einrichtung darstellen.
Figur 4 zeigt ausschnittsweise einen Schnitt längs der Linie 4-4 von Figur 1.
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Figur 5 ist ein Schnitt längs der Linie 5-5 von Figur 4. Figur 6 ist ein Schnitt längs der Linie 6-6 von Figur 4.
Figur 7 ist ein Schnitt längs der Linie 7-7 von Figur 5 und 6.
Figur 8 zeigt auseinandergezogen perspektivisch die Bauteile entsprechend Figur 4.
Figur 9 zeigt auseinandergezogen ausschnittsweise perspektivisch die Bauteile der oberen Trenneinrichtung.
Figur 1O zeigt in Draufsicht den Aufbau der unteren Trennplatte.
Figur 11 zeigt eine Draufsicht auf die Führungsplatte und die Schlitteneinrichtung.
Figur 12 zeigt einen Schnitt längs der Linie 12-12 von Figur 11.
Die in den Figuren 1 und 2 dargestellte Oberführungseinrichtung 10 besitzt als hauptsächliche die Last oder den Patienten überführende Teile eine Tragflächenanordnung 12, eine obere Trenneinrichtung 14, eine untere Trenneinrichtung 16, die sich unter der oberen Trenneinrichtung 14 befindet, und eine Führungsplatte 18. Die obere Trenneinrichtung 14 umfaßt eine obere Trennplatte 20 mit einer Vorderkante 22 und einer rückwärtigen Kante 24, die mit einer Halteschiene 26 verbunden ist, die eine Antriebsrolle 28 trägt. Eine obere Auflage ist über die Ober- und Unterseite der Trennplatte 20 gezogen und wird bei der
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dargestellten Ausführungsform durch ein einfaches endloses Band gebildet, das aus einem Ober- und einem Unterteil 32 bzw. 34 besteht. Die untere Trenneinrichtung 16 umfaßt in ähnlicher Weise eine untere Trennplatte 36, die sich unter der oberen Trennplatte 20 befindet und sich im wesentlichen über den gleichen Bereich wie diese erstreckt, wobei eine untere Auflage 38 in Form eines Bandes vorgesehen ist, das mit einem Ende 40 entlang der Vorderkante der Tragflächenanordnung 12 und mit seinem anderen Ende in ähnlicher Weise an einer Aufwickelrolle oder -zylinder 42 befestigt ist, der drehbar in der Tragflächenanordnung 12 am rückwärtigen Ende hiervon gelagert ist. Die untere Auflage 38 erstreckt sich von dem Aufwickelzylinder 42 durch einen Schlitz 44 am rückwärtigen Ende der.· Tragf lächenanordnung 1 2 · in einem oberen Abschnitt 46 über die untere Trennplatte 36 über die Vorderkante hiervon und durch einen unten liegenden Abschnitt 48 zu dem befestigten Ende 40.
unter einer Trennplatte wird ein flexibler, plattenartiger Träger verstanden, um den die entsprechenden Auflagen gezogen sind und dessen hauptsächliche Funktion im Erhalten den entsprechenden Ausbildung der oberen und unteren Teile der entsprechenden Auflagen besteht. Obwohl diese Teile daher die oberen und unteren Teile der Auflagen voneinander trennen, dienen sie hauptsächlich als Träger für die Auflagen. Unter einer Auflage wird eine extrem dünne gewebeartige Abdeckung oder ein Äquivalent hiervon verstanden, die vorzugsweise aus einem polytetrafluoräthylenbeschichteten leitfähigen Nylon besteht und entweder aus einem endlosen Band oder einem endlosen Doppelband gebildet werden kann.
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Wie aus den Figuren 1 und 2 ersichtlich ist, besitzt die Tragflächenanordnung 12 eine Tragplatte 50 mit einer ebenen Tragfläche 51 und wird durch vordere und rückwärtige sich in Längsrichtung nach unten erstreckende Träger 52 und 54 abgestützt, die in geeigneter Weise an der Tragplatte 50 durch Nietung, Schweißen oder Kleben und ebenso durch ähnliche Mittel an Querträgern 56 an gegenüberliegenden Enden befestigt ist. Obwohl die Querträger 56 aus Metallgehäusen aus Gründen, die nachfolgend erläutert werden, hergestellt sind, besitzen die Tragplatte 50 und die Träger 52 und 54 eine relativ dünne Außenschale, beispielsweise die Schale 56 des Trägers 52, entweder aus Metall oder aus Plastik, die mit einem im wesentlichen nicht zusammendrückbaren Schaum wie Polyurethanschaum gefüllt ist. Diese Konstruktion der Tragflächenanordnung 12 ermöglicht eine beträchtliche Reduzierung des Gewichtes ohne die notwendige Festigkeit und Starrheit zu gefährden. Die Schalen der Träger 52 und 54 ebenso wie von Endkappen sind von einem endlosen Stoßpolster 58 umgeben, das die äußeren Seitenränder der Einrichtung bildet (wenn die Trenneinrichtungen 14 und 16 sich in einer zurückgezogenen Position befinden, in der sie vollkommen über der Tragfläche liegen). Die seitlichen Abmessungen der Tragflächenanordnung, wie sie durch das Stoßpolster 58 definiert werden, entsprechen etwa denen einer üblichen Krankentrage und liegen daher in der Größenordnung von 180 cm von dem Stoßpolster 58 an der linken Seite 60 der Einrichtung 1O zu dem Stoßpolster 58 an der rechten Seite 62 und in der Grössenordnung von 75 cm in Bewegungsrichtung der Trenneinrichtung oder von der vorderen Kante 64 zur rückwärtigen Kante 66.
Die Tragflächenanordnung 12 wird von einem geeigneten vertikal einstellbaren Fahrgestell 68, das in Figur 2 nur
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teilweise gezeigt ist, getragen.
In Figur 3A sind die oberen und unteren Trenneinrichtungen 14 und 16 gezeigt, während sie sich von einer zurückgezogenen Position, in der sie sich über der Tragfläche 51 befinden, in eine ausgefahrene Position über ein Krankenbett oder eine andere Fläche (nicht gezeigt) und unter einen Patienten, der überführt oder umgebettet werden soll, bewegen. Hierbei werden die Trennplatten 20 und 3 6 nach außen oder nach rechts in Figur 3 in Richtung der Pfeile V mit einheitlicher Geschwindigkeit bewegt. Um eine Reibung der oberen Trennplatte 20 mit dem aufzunehmenden Patienten auszuschalten, wird die obere Auflage 30 drehbar um die obere Trennplatte 20 in einer Richtung und mit einer Geschwindigkeit angetrieben, so daß der obere Abschnitt 33 der Auflage 30 relativ zu dem Patienten, dem Bett und der Tragfläche 51 stationär gehalten wird. Der untere Abschnitt 34 der oberen Auflage 30 wird in der gleichen Richtung wie die Trennplatte angetrieben, jedoch mit einer Geschwindigkeit 2V oder mit der zweifachen Geschwindigkeit der Trennplattenverschiebung. Der untere Abschnitt 48 der unteren Auflage 38 wird relativ zu der Tragplatte stationär gehalten, da das Ende 40 an der Vorderkante der Tragplatte befestigt ist. Entsprechend wird der obere Abschnitt 46 der unteren Auflage 38 von dem Zylinder 42 in Richtung der Trennplattenverschiebung abgerollt, jedoch wiederum mit doppelter Geschwindigkeit oder 2V. Als Ergebnis hiervon werden die Trennplatten unter einem Patienten angeordnet, der sich auf einer Fläche abstützt, da eine Einwirkung der Reibung von dem Patienten durch den oberen Abschnitt der oberen Auflage 30 abgehalten wird, während in ähnlicher Weise eine Einwirkung der Reibung der unteren Trennplatte auf das Bett oder eine andere Fläche durch den unteren Abschnitt 48 der unteren Auflage 38 ferngehalten wird.
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Um es den Trenneinrichtungen 14 und 16 zu ermöglichen, sich über die Vorderkante 66 der Tragflächenanordnung 12 um eine Strecke größer als die Breite der Trennplatten 20 und 36 zu bewegen, wird die Führungsplatte 18 nach auswärts in Richtung der Bewegung der.Trennplatten verschoben, jedoch mit der halben Geschwindigkeit hiervon oder V/2 und dementsprechend um die Hälfte der Entfernung, die von den Trennplatten 20 und 36 zurückgelegt wird. Als Ergebnis hiervon können die Trennplatten 20 und 36 sich über eine Entfernung erstrecken, die etwa das zweifache ihrer Breite oder das zweifache der Breite der Tragflächenanordnung 12 ist, wobei der Spalt zwischen den rückwärtigen Kanten der Trennplatten 20 und 36 und der Vorderkante der Tragflächenanordnung von der Führungsplatte 18 überdeckt wird.
Wenn die Trennplatten 20 und 36 in eine Position vorgeschoben worden sind, in der der umzubettende Patient sich auf der oberen Trenneinrichtung 14 befindet, erfolgt das Zurückfahren gemäß Figur 3B. Wie durch die Pfeile angegeben ist, erfolgt die Verschiebung der Trennplatten 20 und 36 ebenso wie der Führungsplatte 18 und der unteren Auflage einfach in umgekehrter Weise zu der Betriebsweise gemäß Figur 3A. Jedoch dreht sich hierbei die obere Auflage 30 nicht relativ zu der oberen Trennplatte 20 und bewegt sich vielmehr als eine Einheit mit der oberen Trennplatte 20 sowohl mit dem oberen als auch mit dem unteren Abschnitt bzw. 34 in Rückwärtsrichtung zurück zur Tragflächenanordnung 12 mit einer Geschwindigkeit V.
Um einen Patienten von der Überführungseinrichtung zu überführen, wobei die Trennplatten 20 und 36 vollkommen über der Führungsplatte 18 und der Tragfläche 51 angeordnet sind, wobei diese Überführung über die Vorderkante 66 der Tragflächenanordnung 12 zu einem Bett oder einer anderen Fläche
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führt, bewegen sich die einzelnen Teile zum überführen in Richtung der Pfeile von Figur 3C mit den entsprechenden Geschwindigkeiten V, 2V oder V/2. Das Ausfahren erfolgt dabei genau umgekehrt zu dem Einfahren gemäß Figur 3B, d.h. daß die obere Auflage 30 sich als eine Einheit mit der oberen Trennplatte bewegt und daß alle Bewegungen umgekehrt verlaufen. Entsprechend erfolgt das Zurückfahren gemäß Figur 3B genau umgekehrt zu dem Ausfahren zur Aufnahme der Last gemäß Figur 3A. Letzteres dient zum Entfernen der Trenneinrichtungen 14 und 16 aus der Position unter einem Patienten oder einem Objekt nach der Oberführung des Patienten von der Tragflächenanordnung auf eine andere Fläche.
Die Art, in der die Trennplatten 20 und 36 und die Führungsplatte 18 an der Tragflächenanordnung 12 angeordnet sind, in den vier oben beschriebenen Betriebsweisen bewegt und in Synchronisation mit der Drehung der Antriebsrolle 28 für die obere Auflage 30 als auch mit der Aufwickelrolle für die untere Auflage 38 angetrieben werden, ergibt sich aus den Figuren 4 bis 8 für die dargestellte Ausführungsforin, wobei darauf hinzuweisen ist, daß die einzelnen Teile im wesentlichen doppelt an den Querträgern 56 von gegenüberliegenden Enden der Tragflächenanordnung 12 vorhanden sind. In Figur 8 ist die untere Trennplatte 36 gezeigt, wie sie an ihrer rückwärtigen Kante an der Unterseite eines Getriebegehäuses 70 durch geeignete Mittel wie (nicht dargestellte) Bolzen mit versenktem Kopf befestigt ist. Die Antriebsrolle 28 für die obere Auflage 30, die an der oberen Trennplatte 20 in nachfolgend beschriebener Weise befestigt ist, ist mit einer nichtkreisförmigen oder kerbverzahnten Stummelwelle 72 gekoppelt, die einen Ansatz 74 aufweist, der sich durch eine Lageröffnung 76 erstreckt,
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um mit einem Ausgangszahnrad 78 eines Reversierzahnradpaares verbunden zu werden, das von einer Ausnehmung 80 in dem Gehäuse 70 aufgenommen wird. Das Ausgangszahnrad 78 kämmt mit einem Eingangszahnrad 82 auf dem Ende einer Antriebswelle 84, die sich durch eine Lageröffnung 86 in einem Deckel 88 des Getriebegehäuses erstreckt und mit einem Antriebszahnrad 90 verbunden ist. Obwohl die Art, in der das Antriebszahnrad 90 angetrieben ist, um die Antriebsrolle für die obere Auflage 30 zu drehen, nachfolgend näher beschrieben wird, ist es aus der Anordnung der vorstehend beschriebenen Bauteile ersichtlich, das eine Verschiebungsbewegung des Getriebegehäuses 70 mit einer Bewegung der unteren Auflage 36 als auch der oberen Auflage 20 infolge der Verbindung hiervon mit der Antriebsrolle 28 verbunden ist.
Die Führungsplatte 18 bildet einen Teil einer Schlittenanordnung, die in Figur 11 dargestellt und als solche an einem kanalförmigen Endverbindungsteil 92 befestigt ist, das einen horizontalen Schenkel 94 sowie innere und äußere senkrechte Schenkel 95 bzw. 96 aufweist. Eine Tragkonsole 98 (siehe Figur 12) erstreckt sich einwärts von dem inneren Schenkel 95 längs des größten Abschnitts des Verbindungsteils 92 in der Ebene des Schenkels 94 und ist am Boden der Führungsplatte 18 durch geeignete Mittel wie Schrauben befestigt. Der Schenkel 96 des Verbindungsteils 92 ist mit öffnungen zum direkten Befestigen an einem äußeren Flansch 99 eines Schlittenseitenträgers 100 versehen, wobei der Flansch 99 mit Abstand angeordnete Bohrungen aufweist, die entsprechend mit den öffnungen in dem Flansch 96 des Verbindungsteils 92 zur Aufnahme von Nieten, Bolzen oder Schrauben ausgerichtet sind.
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Der Flansch 99 des Seitenträgers 100 ist an seinem rückwärtigen Ende mit einem sich senkrecht erstreckenden Ansatz 104 versehen, der drei Bohrungen 106, 108 und 110 aufweist. Diese Bohrungen erstrecken sich einwärts durch Vorsprünge (siehe Figur 4) zur Aufnahme von Wellenstummeln 112, 114 bzw. 116. Ein Paar von Führungsrollen 118 und 120 sind auf den Wellenstummeln 112 und 114 gelagert, während ein Ausgleichszahnrad 122 auf dem Wellenstummel 116 gelagert ist. Die Führungsrollen 118 und 120 ebenso wie das Ausgleichszahnrad 122 sind, wie in den Figuren 4, 5 und 8 gezeigt ist, von dem Ansatz 104 getragen und liegen in derselben Ebene wie das Antriebszahnrad 90 für die obere Auflage 30 und tragen als solche eine endlose Antriebskette 124 für die obere Auflage 30, die um das Ausgleichszahnrad 122 aufwärts um die Führungsrolle 118 in Vorwärtsrichtung um das Zahnrad 90 und rückwärts und abwärts um die Führungsrolle 120 und vorwärts um ein Ausgleichszahnrad 125 auf einer Welle 126 (siehe Figur 5), die von dem Querträger 56 aufgenommen wird, geführt wird, um die Kette 124 in einer umkehrenden Doppelschleife um das Antriebszahnrad 90 und die Rolle 12O zu führen. Von dem Ausgleichszahnrad 125 erstreckt sich die Kette 124 abwärts um ein Antriebszahnrad 127 und zurück zu dem Ausgleichszahnrad 122.
Zusätzlich zu den Rollen 118, 120 und dem Leerlaufzahnrad 122 trägt die mit der Führungsplatte 18 bewegliche Einrichtung zwei zusätzliche Zahnräder 128 und 129 (siehe Figuren 6 und 8). Das Zahnrad 128 befindet sich auf einem Wellenstummel 130, der in einem Trägerflanschansatz 132 (Figur 8) des inneren vertikalen Schenkels 95 des Endverbindungsteils 92 befestigt ist. Das Zahnrad befindet sich auf einer Welle 134, die sich zwischen
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dem Flansch 99 des Seitenträgers 1OO und dem inneren Schenkel 95 des Endverbindungsteils 92 erstreckt. Es ist daher ersichtlich, daß die Zahnräder 128 und 129 von der Schlitteneinrichtung umfassend die Führungsplatte 18, das Verbindungsteil 92 und den Seitenträger 100 getragen und mit dieser bewegt werden.
Aus den Figuren 4, 6 und 8 ist ersichtlich, daß die Zahnräder 128 und 129 an der Schlitteneinrichtung coplanar in Bezug zueinander und in Bezug zu einem Antriebszahnrad 136 sind, das auf einer Achse drehbar ist, die in Bezug zu dem Querträger 56 befestigt ist, wobei ein Leerlaufzahnrad 138 auf einer Welle 14Ο 'ebenfalls von dem Querträger 56 getragen wird. Die Abdeckung 88 des Getriebegehäuses ist mit einem sich auswärts erstreckenden Ansatz 141 versehen, der an seinem Ende ein Paar von die Kettenglieder verbindenden Augen 142, 144 aufweist. Wie insbesondere aus den Figuren 4 und 6 hervorgeht, sind diese Augen 142 und 144 coplanar zu den Zahnrädern 128, 129, 136 und 138 angeordnet und mit den gegenüberliegenden Enden einer Antriebskette 146 zum Bewegen der Trenneinrichtung und der Führungsplatte verbunden. Obwohl die Antriebskette 146 zwei Enden aufweist, besteht die Funktion der Augen 142 und 144 darin, ein Kettenglied zu bilden, so daß hierdurch eine endlose Antriebskette gebildet wird.
Die Anordnung der Kette 146 ist für die Funktion der Überführungseinrichtung wichtig. Beginnend vom Ende der Kette 146, das mit dem Auge 144 verbunden ist, erstreckt sich der horizontale Obertrum 146a der Kette 146 um ein Zahnrad 129 und dann rückwärts in einem ersten Untertrum 146b um das Zahnrad 128 und dann vorwärts in einem zweiten Untertrum 146c zu einem Freilaufzahnrad 148 auf einer
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Welle 126, die in dem Querträger 56 angeordnet ist. Von dem Zahnrad 148 erstreckt sich die Kette 146 um ein Zahnrad 150, das ebenfalls um eine Achse drehbar ist, die in bezug auf den Querträger 56 befestigt ist, und dann rückwärts über einen dritten Untertrum 146d um das Antriebszahnrad 136 und aufwärts über ein Freilaufzahnrad 138 zu dem anderen Ende, das mit dem Auge 142 verbunden ist, das im wesentlichen mit dem Obertrum 146a ausgerichtet ist.
Wie in den Figuren 4 und 6 dargestellt ist, ist das Antriebszahnrad 136„für .jdie. Kette .146. auf einer ,gemeinsamen Nabe 152 mit einem größeren kettenangetriebenen Zahnrad 154 gelagert. Das Zahnrad 154 ist einwärts von dem Antriebszahnrad 136 angeordnet und mit einem reversierbaren Motor oder Antriebsquelle 156 über ein relativ kleines Antriebszahnrad 158 und eine Antriebskette 160 verbunden. Wie ferner aus Figur 4 hervorgeht, ist die Nabe 152, die die Zahnräder 136 und 154 trägt, zum Drehen mit einer Welle 162, die in einem Träger 164 gelagert ist, der von dem Querträger 56 getragen wird, verkeilt. Die Welle 162 ist ferner mit der Aufwickelrolle 42 verkeilt, an der ein Ende der unteren Auflage 36 befestigt ist, dementsprechend wird die Drehrichtung des Antriebs 156 zu jedem Zeitpunkt die gleiche wie die Drehrichtung der Zahnräder 136 und 154 als auch der Aufwickelrolle 42 sein, die dazu dient, den oberen Teil 46 der unteren Auflage entsprechend den Figuren 3A bis 3D ab- bzw. aufzuwickeln. Reversible Elektromotoren dienen vorzugsweise versehen mit geeigneten Steuersystemen als Antrieb für die verschiedenen Teile der erfindungsgemäßen Überführungseinrichtung. Jedoch können auch andere Antriebsmittel, etwa eine Handkurbel, verwendet werden.
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Wie in Figur 7 in Zusammenhang mit den Figuren 5 und 6 dargestellt ist, ist das Äntriebszahnrad 127, um das die Antriebskette für die obere Auflage 30 geführt ist, koaxial mit dem Zahnrad 150 angeordnet, das mit der Kette 146 in Eingriff steht. Das Zahnrad 150 ist mit einer Platte 166 einer Kupplung 168 verkeilt und zum Drehen um eine drehmomentübertragende Welle 170 gelagert, die sich entlang der Länge der Tragflächenanordnung durch den hohlen Träger 52 hiervon erstreckt. Wenn die Kupplung 168 ausgerückt ist, dreht sich das Zahnrad 150 frei auf der Welle 170, die zusammen mit dem darauf verkeilten Zahnrad 127 stationär bleibt. Wenn die Kupplung 168 eingerückt ist, dreht sich.die Welle 170 und das Zahnrad 127 zusammen mit dem Zahnrad 150.
Im Hinblick auf die Anordnung der Zahnräder 136 und 154, der Welle 162 und der Drehmomentsübertragungsfähigkeit der Aufwickelrolle 42 wird das von dem Motor 156 hervorgerufene Drehmoment auf das Zahnrad 154 am Ende der Tragflächenanordnung 12 längs der Aufwickelrolle 42 zu den Zahnrädern 136 und 154 übertragen, die von dem Querträger 56 am anderen Ende der Einrichtung getragen werden. Das von dem Zahnrad 150 durch die Antriebskette 146 übertragene Drehmoment wird nur dann auf die Welle 170 und die Zahnräder 127 am gegenüberliegenden Ende der Tragflächenanordnung 12 übertragen, wenn die Kupplung 168 eingerückt ist. Aufgrund der Reibungseigenschaften der Kette 146 wird die Welle 170 sich nicht auf ihrerAchse drehen, bis die Kupplung 168 eingerückt ist. Dies kann jedoch durch Verwendung einer Kombination einer Kupplung mit, einer Bremse verbessert werden. Das Doppel des Zahnrads 150 auf der gegenüberliegenden Seite der Tragflächenanordnung wird lediglich zur freien Rotation auf der Welle 170 gelagert, so daß das Drehmoment, das benötigt wird, um die Zahnräder 127 an den gegenüberliegenden Enden der Welle 170
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anzutreiben, auf die Welle nur an dem Ende übertragen wj d, an dem die Kupplung 168 angeordnet ist.
Ein zusätzliches Bauteil, das den Antrieb gemäß den Figuren 4 bis 8 unterstützt, ist ein Bauteil 172, das in den Figuren 6 und 8 teilweise dargestellt ist. Das Bauteil besitzt einen Querschnitt in Form eines umgekehrten U und ist an einem Ende gegen Bewegung in bezug auf den Querträger 56 durch den Wellenstummel 140 befestigt, auf dem das Zahnrad 138 gelagert ist. Das Bauteil 172 erstreckt sich über die Länge des Trums 146b der Kette 146 und ist an seiner gegenüberliegenden Seite an einem Kettenglied 174 befestigt, das sich in dem Trum 146b benachbart dem Zahnrad 149 befindet, wenn die Trennplatten 20 und 36 sowie die Führungsplatte 18 sich in zurückgezogener Position übereinander auf der Tragfläche 51 befinden. Das Bauteil 172 verhindert daher eine Bewegung des Trums 146b relativ zu dem Querträger 56. Der Querschnitt des Bauteils 172 in U-Form dient zum Abdecken des Trums 146b, wodurch Beeinträchtigungen mit Bauteilen, die in bezug auf den Querträger 56 verschoben werden, minimalisiert werden. Jedoch können auch andere geeignete Mittel zum Befestigen des vorderen Endes des Trums 146b an der Tragflächenanordnung verwendet werden.
Aufgrund der Anordnungen der Antriebsteile entsprechend den Figuren 4 bis 8 ist es möglich, die Antriebsketten 124 und 146 derart zu betätigen, daß die vier Betriebsweisen gemäß den Figuren 3A bis 3D erhalten werden. Bei der Betriebsweise gemäß Figur 3A wird der Antrieb 156 derart angetrieben, daß die Zahnräder 158, 154 und 136 sowie 138 im Uhrzeigersinn gedreht werden, wodurch der Trum 146a entsprechend Figur 6 von links nach rechts mit einer Geschwindigkeitseinheit V vorwärts bewegt wird. Die Verbindung der Kette 146 mit dem Getriebegehäuse 70 in diesem
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Trum führt dazu, daß sowohl die oberen als auch die unteren Trennplatten 20 und 36 auswärts mit dieser Geschwindigkeit geschoben werden. Da der Kettentrum 146b durch das Bauteil 172 an einer Bewegung gehindert wird und da die Schleife in der Kette 146, die sich um das Zahnrad erstreckt, das mit der Führungsplatte 18 getragen wird, wird eine Vorwärtsbewegung des Trums 14 6c mit einer Geschwindigkeit V das Zahnrad 128 und die Führungsplatte 18 vorwärts mit einer Geschwindigkeit V/2 oder der halben Geschwindigkeit des Kettentrums 146a, 146c und 146d vorwärts bewegen. Die direkte Verbindung des Zahnrads 136 mit der Aufwickelrolle 42 führt zu einem Abwickeln des oberen Abschnitts 46 der unteren Auflage 38, wie es im Zusammenhang mit Figur 3A beschrieben wurde. Die Bewegung der Führungsplatte 18 mit der halben Geschwindigkeit des Kettentrums 146a führt beispielsweise dazu, daß die Führungsplatte 18 nur um den halben Weg verschoben wird, den das Getriebegehäuse 70 und die Trennplatten 20 und 36, die damit verbunden sind, zurücklegen.
Bei der Übernahme etwa eines Patienten ist es erforderlich, daß die obere Auflage 30 um die obere Trennplatte 20 derart gedreht wird, daß der obere Teil 32 der oberen Auflage 30 relativ zur Tragfläche 51 stationär bleibt. Um dies zu erreichen, muß die Rolle 28 in einer Richtung gedreht werden, die umgekehrt zu der Drehrichtung des Antriebsmotors und damit im Gegenuhrzeigersinn ist, wie aus den Figuren 3A und 5 beispielsweise ersichtlich ist. Um eine derartige Drehung der Rolle 28 und Bewegung der Auflage relativ zu der Trennplatte 2O zu erzielen, ist die Kupplung 168 eingerückt, so daß das Zahnrad 127 im Uhrzeigersinn gedreht wird, wie aus Figur 5 ersichtlich ist, wodurch die Kette 124 angetrieben wird, um das Zahnrad 190
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zum Antrieb der Rolle 28 im Uhrzeigersinn zu drehen. Das Drehen des Zahnrades 90 im Uhrzeigersinn und das entsprechende Drehen des Zahnrades 82 ergibt eine Drehung im Gegenuhrzeigersinn des Zahnrads 68- und der damit verkeilten Rolle 28. Während die relative Drehung der Rolle 28 und des Zahnrads 90 in dieser Weise erfolgt, ermöglicht es die Orientierung der Führungsrollen 118 und 120 zusammen mit dem Zahnrad 90, daß das Zahnrad 90 kontinuierlich durch die endlose Antriebskette 124 sogar angetrieben wird, obwohl sich das Zahnrad 9O mit den Trennplatten und 36 relativ zu der Führungsplatte 18 und dem Seitenträger 1OO bewegt, auf dem die Rollen 118 und 12O mit dem Leerlaufzahnrad 22 gelagert sind. Insbesondere und wenn die Ketten 124 und 146 gleichzeitig angetrieben werden, bewegt sich das Zahnrad 90 in Vorwärtsrichtung von den Führungsrollen 118 und 120 mit einer relativen Geschwindigkeit V/2 weg. Da die Zahnräder 126 und 127 am vorderen Ende des Querträgers 56 auf Achsen gelagert sind, die in bezug auf die Tragflächenanordnung 12 feststehend sind, wird die relative Bewegung des Zahnrads 90 und der Führungsrollen 118 und 120 lediglich ein Paar von Kompensationsschleifen in der Antriebskette 124 hervorrufen, von denen sich eine von den Rollen 118 und 120 um das Antriebszahnrad 90 und die andere von den Zahnrädern 90 und 125 zurück um die Führungsrolle 120 erstreckt. Dementsprechend verlängert sich eine dieser Schleifen, während sich die andere verkürzt, um eine Änderung des Antriebs zu vermeiden, der von der Kette 124 auf das Zahnrad übertragen wird.
Zur Aufnahme der Last entsprechend Figur 3B besteht die Betätigung der unteren Trennplatte 36, der Führungsplatte 18 und der unteren Auflage 38 in einer einfachen Umkehr des Vorgangs gemäß Figur 3A. Die Drehrichtung des Motors
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wird umgekehrt, um die Zahnräder 158, 136 und 138 im Gegenuhrzeigersinn zu drehen, wodurch bewirkt wird, daß die Kette 146 das Getriebegehäuse 70 und die damit verbundenen Platten 20 und 36 durch den Trum 146a der Antriebskette 146 zurückzieht. Aufgrund des Kettetitrums 146b, der gegen eine Bewegung durch das Bauteil 172 gesichert ist, wird eine Rückwärtsbewegung des Kettentrums 146a eine Rückwärtsbewegung des Zahnrads 129 hervorrufen, das durch den Seitenträger 1OO getragen wird, und zwar mit einer Geschwindigkeit V/2 in bezug auf die Geschwindigkeit V des Kettentrums 146a. Da die obere Auflage 30 sich nicht relativ zu der Trennplatte 20 bei diesem Vorgang dreht, wird die Antriebsrolle 28 stationär oder in nichtdrehendem Zustand durch einfaches Ausrücken der Kupplung 168 gehalten.
Die Übertragung eines antreibenden Drehmomentes von der Antriebsrolle 28 auf das endlose Band, das die obere Auflage 30 bildet, ist für eine wirksame Oberführung des Patienten wichtig. Ferner ist es wichtig, daß die Auflage 30 in bezug auf die Trennplatte 20 genau nachgeführt wird und in der gleichen Position in Längsrichtung in bezug auf die Trennplatte 20 bleibt.
Wie sich aus Figur 9 ergibt, ist die Trennplatte 20 eine dünne flexible Platte aus einem geeigneten Material wie einem hochdichten Polyäthylen, vorzugsweise von einer Dicke in der Größenordnung von 5 mm, 55 cm Breite (der Abstand zwischen den vorderen und hinteren Kanten 22 und 24) und einer Länge von 180 cm. Der vordere Abschnitt der Trennplatte 20 ist mit einer Reihe von engen Schlitzen 194 versehen, die sich von der Vorderkante 22 einwärts zur Mitte der Platte erstrecken, um,Finger 196 zu bilden, um die Flexibilität im vorderen Abschnitt, in dem sich die
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Finger erstrecken, zu vergrößern. Eine Vielzahl von sehr kleinen Führungsrollen 198 ist frei drehbar zwischen den entsprechenden Fingern 196 längs der Vorderkante 2 2 der Trennplatte 20 angeordnet. Die Rollen 198 werden von einer einzigen sich in Längsrichtung erstreckenden Welle oder einem Draht 2OO gehalten, der sich durch mit Bohrungen versehenen Ansätze 201 längs der Vorderkante 22 über die gesamte Länge der Trennplatte 20 erstreckt. Der Draht trägt ferner derartige Rollen an der Vorderkante eines Paars von Seitenteilen 202, die, obwohl sie an sich von der Platte 20 getrennt sind, hiermit zusammenwirken.
Jedes der Seitenteile 202 ist vorzugsweise ein Spritzgußteil aus hochdichtem Polyäthylen und derart gestaltet, daß ein plattenförmiger Abschnitt 204 benachbart der Trennplatte 20 gebildet wird, der über einen senkrechten Wandteil 206 mit einem erhöhten Teil 208 in Verbindung steht. Der erhöhte Teil 208 liegt über dem Seitenträger 100, so daß die relative Bewegung der Trennplatte 2O und des Seitenträgers 100 nicht der Lastaufnahmefläche, die durch die obere Trenneinrichtung 14 gebildet wird, in die Quere kommen kann. Ferner ermöglicht es diese Konstruktion der oberen Trennplatte in Zusammenhang mit der Verbindung der oberen Trenneinrichtung 14 über eine einzige Achse mit der Tragflächenanordnung 12 über die Antriebswelle 74 (Figur 8), daß die Einrichtung aufwärts geschwenkt werden kann, um Zutritt zum Reinigen, zur Wartung und zum Einstellen zu gewähren.
Das rückwärtige Ende 24 der Trennplatte 20 und entsprechend des Endteils 202 ist in einen in Vorwärtsrichtung geöffneten Schlitz 210 in der Halteschiene 2 6 eingeschoben, die insbesondere durch Extrudieren oder dergleichen hergestellt ist und einen gleichmäßigen Querschnitt über ihre gesamte
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Länge aufweist- Diese Anordnung ist verschiebbar durch eine Vielzahl von Stiften 212 mit relativ kleinem Durchmesser gesichert, die sich durch relativ kleine öffnungen 214 in der Halteschiene 26 und durch öffnungen 216 mit relativ großem Durchmesser benachbart dem rückwärtigen Rand 24 der Trennplatte 20 und des Endteils 202 erstrecken.
Die Halteschiene 26 ist mit einer hinterschnittenen Führungsrille 218 zur Aufnahme einer Reihe von Halteklammern 220 für die Antriebsrolle versehen, die mit Nasenteilen 220 mit dem gleichen Querschnitt wie die Rille 218 sowie mit aufklemmbaren Lagern 224 zum Umgreifen von Lagerflächen 22 6 mit verringertem Durchmesser versehen sind, die mit Abstand längs der Antriebsrolle 28 vorgesehen sind. Die Antriebsrolle 28 erstreckt sich über die Länge der Trennplatte 20 und besitzt einen Durchmesser von etwa 20 mm. Die Klammern 220 übertragen daher Biegungsbeanspruchungen, die auf die Antriebsrolle 28 ausgeübt werden, auf die Halteschiene 2 6 stufenweise längs ihrer Länge. Obwohl die Außenseite der Antriebsrolle mit einer gummiartigen Oberfläche versehen ist, wird eine derartige Abstützung durch die Halteschiene benötigt, um die insgesamt dünne Ausbildung der Trenneinrichtung 14 zu erhalten, während es gleichzeitig dem endlosen Band"30 ermöglicht wird, das es gegen die Rolle 28 unter genügender Spannung gezogen wird, um die Übertragung des Drehmomentes von der Rolle auf das Band 30 sicherzustellen.
Der Aufbau der unteren Trennplatte 36 ist in Figur 10 dargestellt. Sie besteht im wesentlichen aus einer rechteckigen Platte aus einem dünnen flexiblen Material wie hochdichtes Polyäthylen in einer Stärke von 5 mm und in einer Größe entsprechend der Trennplatte 2O2und der Plattenabschnitte 204. Wie die obere Trennplatte ist die untere
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Trennplatte mit sich in Vorwärtsrichtung erstreckenden Fingern 270 versehen, die mit Führungsrollen 272 für die Auflage an dem sich vorwärts erstreckenden Ende hiervon ausgerüstet sind.
Die vorstehend beschriebene Schlitteneinrichtung umfassend die Führungsplatte 18, die Endteile 95 und die Seitenträger 100 ist insbesondere in den Figuren 11 und 12 dargestellt. Entsprechend Figur 11 besitzt die Führungsplatte 18 ebenfalls eine rechteckige Form entsprechend etwa der Größe der oberen und unteren Trennplatte 2o und 36. Die Führungsplatte 18 kann aus dem gleichen Material wie die Trennplatten hergestellt sein und ist vorzugsweise zum Reduzieren des Gewichtes und ferner zum Verleihen einer gewissen Flexibilität mit öffnungen versehen. Ferner ist aus Figur 11 ersichtlich, daß die Leisten 98, durch die die Führungsplatte mit den Endteilen 95 verbunden ist, sich nur teilweise vom rückwärtigen Ende zum vorderen Ende der Führungsplatte erstrecken, um den vorderen Teil der Führungsplatte durch die Endteile 95 relativ nicht unterstützt zu lassen. Daher wird eine Last, die auf den vorderen Teil der Führungsplatte durch die oberen und unteren Trennplatten 20 und 36 übertragen wird, durch den vorderen Abschnitt der Führungsplatte direkt auf die Oberfläche übertragen, über der sich dieser Teil der Führungsplatte erstreckt, und zwar ohne Obertragung derartiger Beanspruchungen auf die Teile 95 oder die Seitenträger 100. Diese Anordnung verbessert ferner eine weiche Überführung des Patienten beispielsweise von einem relativ weichen Bett auf die relativ feste Tragfläche der erfindungsggemäßen Einrichtung.
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Claims (20)

  1. Patentansprüche
    Oberführungseinrichtung mit einer Tragfläche für die aufzunehmende Last mit einer Vorder- und einer rückwärtigen Kante, einem verschiebbaren Träger mit oberen und unteren Flächen und einer Vorderkante, wobei der Träger zwischen einer zurückgezogenen Position, in der die Vorderkante hiervon im wesentlichen über der Vorderkante der Tragfläche angeordnet ist, und einer ausgefahrenen Position verschiebbar ist, die über der Vorderkante der Tragfläche liegt, einer flexiblen Auflage, die um wenigstens die Oberseite, die Vorderkante und die Bodenfläche des Trägers gezogen ist, und Mittel zum Steuern der Bewegung der Auflage relativ zu dem Träger, so daß der obere Abschnitt der Auflage über der Oberseite des Trägers entweder stationär relativ zu der Tragfläche während der Bewegung des Trägers relativ zu der Tragfläche gehalten oder mit dem Träger während der Verschiebung hiervon relativ zu der Tragfläche bewegt werden kann, dadurch gekennzeichnet, daß Mittel zum Verschieben des Trägers zwischen der zurückgezogenen Position und einer maximalen ausgefahrenen Position vorgesehen sind, in der die Vorderkante des Trägers über die Vorderkante der Tragfläche hinaus um einen Abstand verschiebbar ist, der größer als der Abstand zwischen der Vorder- und der rückwärtigen Kante der Tragfläche ist.
  2. 2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zum Verschieben einen Schlitten umfassen, der in Richtung der Verschiebung des Trägers relativ zu der Tragfläche beweglich ist, sowie Mittel zum Verschieben des Schlittens und Mittel zum Verschieben des Trägers relativ zu dem Schlitten.
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    ORIGINAL INSPECTED
  3. 3. Einrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitten eine Führungsplatte umfaßt, die unter dem Träger und dem Abschnitt der Auflage angeordnet ist, der um die Bodenfläche des Trägers gezogen ist.
  4. 4. Einrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger eine Trennplatte für die obere Auflage ist und ferner eine untere Trennplatte umfaßt, die ebenfalls eine Oberseite, eine Unterseite und eine Vorderkante aufweist, wobei die untere Trennplatte unter der oberen Trennplatte angeordnet und mit dieser zum direkten Verschieben hiermit verbunden ist, während die Führungsplatte zwischen der unteren Trennplatte und der Tragfläche angeordnet ist.
  5. 5. Einrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß eine untere Auflage um wenigstens die Oberseite und die Vorderkante der unteren Trennplatte gezogen ist, wobei die untere Auflage an der Tragfläche längs der Vorderkante hiervon in einer Höhe unterhalb der Höhe der unteren Trennplatte befestigt ist, während die Bewegung der unteren Trennplatte über die Vorderkante der Tragfläche in der unteren Auflage einen Abschnitt bildet, der in bezug auf die Tragfläche stationär gehalten wird.
  6. 6. Einrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die untere Auflage ein Band umfaßt, das über die Oberseite der unteren Trennplatte gezogen ist und an einem Ende mit der Tragfläche in einer Höhe unterhalb der unteren Trennplatte und der Führungsplatte befestigt ist, während das andere Ende der unteren Auflage von der Tragfläche aus ausziehbar ist, wobei die untere Auflage über die Oberseite der unteren Trennplatte um die Vorderkante hiervon und unter die Füh-
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    rungsplatte gezogen ist, wenn die Trennplatte und die Führungsplatte über der Vorderkante der Tragfläche angeordnet sind.
  7. 7. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zum Verschieben einen Schlitten umfassen, der eine Vorder- und eine rückwärtige Kante aufweist und eine Führungsplatte umfaßt, die unter dem Träger und über der Tragfläche in der zurückgezogenen Position des Trägers angeordnet ist, während eine einzige Antriebsketteneinrichtung zum Verschieben an wenigstens einem Ende der Tragfläche zum Verschieben des Trägers um den Abstand zwischen der zurückgezogenen Position und der maximal ausgefahrenen Position angeordnet ist, durch den gleichzeitig die Führungsplatte verschoben wird.
  8. 8. Einrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß drehbare Mittel zum Tragen der Antriebsketteneinrichtung in einer Reihe von Kettentrums vorgesehen sind, die einen ersten Kettentrum zwischen dem rückwärtigen Ende der Tragfläche und der Vorderkante des Schlittens, einen zweiten Kettentrum zwischen der Vorder- und der rückwärtigen Kante des Schlittens und einen dritten Kettentrum zwischen dem rückwärtigen Ende des Schlittens und der Vorderkante der Tragfläche bilden, während Mittel zum Verbinden des Trägers mit der Kette in dem ersten Kettentrum vorgesehen sind.
  9. 9. Einrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß Mittel zum Befestigen des vorderen Abschnittes des zweiten Kettentrums gegen relative Bewegung der Tragfläche vorgesehen sind, wobei die Kettenbewegung des ersten und dritten Kettentrums in Vorwärtsrichtung mit einer Geschwindigkeitseinheit eine Schleife in der endlosen Kette zwischen dem zweiten und dritten Ketten-
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    trum hervorruft, die in der gleichen Richtung mit dem halben Wert der Geschwindigkeitseinheit bewegt werden.
  10. 10. Einrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger eine Trennplatte mit einem rückwärtigen Ende ist, in dem die Mittel zum Steuern der Bewegung der Auflage eine Antriebsrolle umfaßt, die an dem rückwärtigen Ende der Trennplatte angeordnet ist, und ferner eine endlose Antriebskette zum Steuern der Drehung der Antriebsrolle während der Verschiebung der Trennplatte umfaßt.
  11. 11. Einrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß ein Antriebskettenrad für die Antriebsrolle, daß mit der Antriebskette in Eingriff steht, Mittel zum Obertragen des Antriebsdrehmoments zwischen dem Antriebskettenrad und der Antriebsrolle, ein Antriebskettenrad für die Kette, das in der Tragfläche benachbart der Vorderkante hiervon zum Obertragen des Drehmomentes auf die Antriebskette gelagert ist, und von der Schlittenanordnung getragene drehbare Mittel benachbart dem rückwärtigen Ende hiervon zum Tragen einer reversierenden Doppelschleife in der Antriebskette vorgesehen sind, wobei die Schleife sich von dem rückwärtigen Endteil der Schlittenanordnung vorwärts über das Antriebskettenrad, rückwärts zu der rückwärtigen Kante der Schlittenanordnung und dann vorwärts um das Kettenantriebsrad erstreckt.
  12. 12. Einrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zum Obertragen des antreibenden Drehmomentes zwischen dem Antriebskettenrad und der Antriebsrolle ein Reversierzahnradpaar umfassen.
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  13. 13. Einrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zum Übertragen des Drehmomentes zwischen dem Antriebszahnrad und der Antriebsrolle eine Antriebswelle umfassen, die koaxial zu der Rolle und dem Antriebszahnrad angeordnet ist.
  14. 14. Einrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß Mittel vorgesehen sind, um eine reversierbare Antriebsquelle für die Antriebskette zu bilden, während eine Kupplung zum lösbaren Verbinden der Antriebskette mit der Antriebsrollenkette vorgesehen sind.
  15. 15. Einrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß ein Kupplungsbetätigungszahnrad vorgesehen ist, das direkt mit der die Verschiebung bewirkenden Kette in Eingriff steht, wobei die Kupplung direkt zwischen dem Kupplungsbetätigungszahnrad und dem Antriebszahnrad für die Rollenkette betätigbar ist.
  16. 16. Einrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß ein Kupplungsbetägungszahnrad lösbar verbindbar mit dem Antriebszahnrad der Rollenkette durch die Kupplung vorgesehen ist, während eine endlose Ketten- und Kettenradübertragung zum Verbinden des Kupplungsbetätigungszahnrades direkt mit der Antriebskette für die Verschiebungsbewegung vorgesehen ist.
  17. 17. Einrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger eine Trennplatte für die obere Auflage ist, die ein rückwärtiges Ende aufweist und ferner eine untere Trennplatte umfaßt, die unter der oberen Trennplatte angeordnet und mit dieser zum direkten Verschieben hiermit verbunden ist, wobei eine Führungsplatte zwischen der unteren Trennplatte und der Tragfläche angeordnet ist, wobei eine Auflage über
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    die untere Trennplatte gezogen und an einem Ende an der Tragfläche in einer Höhe unterhalb der unteren Trennplatte und der Führungsplatte befestigt ist, während ein drehbarer Aufwickelzylinder benachbart dem hinteren Ende der Tragfläche angeordnet ist,· der mit einem Antriebszahnrad an wenigstens einem Ende hiervon gekoppelt ist, während das andere Ende des Bandes mit dem Aufwickelzylinder verbunden ist, wobei die Kette für die Verschiebung mit dem Zahnrad für den Antriebszylinder in Eingriff steht, um den Aufwickelzylinder während der Verschiebungsbewegung der Trennplatten zu drehen, um das Band ab- oder aufzuwickeln.
  18. 18. Einrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zum Steuern der Bewegung der Auflage, die um die untere Trennplatte gezogen ist, eine Antriebsrolle r die längs des rückwärtiges Endes der unteren Trennplatte angeordnet ist, ein Rollenantriebszahnrad, Mittel zum Obertragen eines Drehmomentes zwischen dem Rollenantriebszahnrad und der Antriebsrolle, eine endlose Antriebsrollenkette, die mit dem Rollenantriebszahnrad zum Steuern der Drehung hiervon während der Verschiebungsbewegung der Trennplatten in Eingriff steht, und lösbare Kopplungsmittel umfaßt, um die Antriebskette zum Verschieben mit der Antriebsrollenkette zu verbinden, wobei die Antriebsrolle und der Aufwickelzylinder durch einen einzigen Drehmomenteingang zu den Ketten zum Synchronisieren der Bewegung der Antriebsrolle und des Aufwickelzylinders antreibbar sein können.
  19. 19. Einrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß eine reversierbare drehbare Antriebsquelle vorgesehen ist, wobei die Antriebsquelle und die Antriebsrolle entgegengesetzt drehbar sind, wobei Mittel zum
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    -i-
    übertragen eines Drehmomentes zwischen dem Antriebsrollenzahnrad und der Antriebsrolle ein Reversierzahnradpaar umfassen.
  20. 20. Einrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß eine reversierbare drehbare Antriebsquelle vorgesehen ist, wobei die Antriebsquelle und die Antriebsrolle in der gleichen Drehrichtung angetrieben sind, während Mittel zum Obertragen eines Drehmomentes zwischen dem Antriebsrollenkettenrad und der Antriebsrolle eine koaxiale Kupplungswelle umfassen.
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