DE2729333C2 - - Google Patents

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Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung von Reagenz-Teststreifen für analytische Zwecke durch Be­ drucken eines Trägers mit zwei Reaktionspartnern in Form von Flecken oder Punkten mit Hilfe des Siebdrucks oder des Offsetdrucks, so daß die Reaktionspartner auf dem Träger in einem bestimmten Abstand voneinander getrennt vorliegen.
Ein Verfahren dieser Art wird auch in der älteren Patentanmeldung DE 27 27 347 beschrieben.
In der Auslegeschrift 23 04 971 und in dem US-Patent 36 66 421 wird bereits das Grundprinzip eines diagnostischen Teststrei­ fens beschrieben, wonach miteinander unverträgliche Reagenzien in Form von einzelnen, sich nicht berührenden Streifen oder Bereichen auf einer Matrix aufgebracht sind. Gemäß DE-AS 23 04 971 sind verschiedene Zonen eines Papierstreifens mit unterschiedlichen Testchemikalien imprägniert. Der Teststreifen wird dann in der Weise verwendet, daß z. B. eine Zone mit der zu untersuchenden Flüssigkeit und die mittlere Zone mit Wasser angefeuchtet wird. Gemäß US 36 66 421 sind auf dem Teststreifen an getrennten Stellen zwei Reaktionskomponenten aufgebracht, die sich bei Befeuchtung mit der zu untersuchenden Flüssigkeit miteinander vermischen und die Reaktionsflüssig­ keit zur Identifizierung der Testkomponente bilden.
Derartige Teststreifen umfassen also Reaktionspartner (z.B. Reagenzien, Enzyme usw.), die in eine Trägermatrix eingebaut sind, so daß - wenn der Teststreifen mit der zu untersuchen­ den Probe benetzt wird - die Reaktionspartner und der nachzu­ weisende Bestandteil unter Auftreten einer nachweisbaren Reaktion reagieren. Da die Reaktionspartner auf der Matrix voneinander getrennt in relativ scharf begrenzten Bereichen angeordnet sind, bleiben sie im wesentlichen voneinander getrennt bis der Reagenz-Teststreifen mit der Probe benetzt ist.
Zu einer schnelleren Reaktionszeit und auch höheren Reproduzier­ barkeit kann man gelangen, wenn die beiden (oder auch mehrere) Reak­ tionskomponenten nicht in Form von nur zwei voneinander ge­ trennten Bereichen, sondern als Vielzahl in einem wieder­ kehrenden Muster über eine größere Fläche des Streifens auf­ gebracht werden, wobei die Bereiche mit dem zweiten Reaktions­ partner zwischen den Bereichen mit dem ersten Reaktionspartner liegen. Durch diese Anordnung ist gewährleistet, daß beim Eintauchen des Teststreifens in die zu untersuchende Flüssig­ keit sehr schnell an vielen verschiedenen Stellen ein Kontakt zwischen den Reaktionspartnern stattfindet, so daß gleichmäßig über die Fläche verteilt eine Vielzahl von Reaktionszentren bereitgestellt wird. Dieses Konzept wurde bei den bekannten Teststreifen gemäß US 36 66 421 und DE-AS 23 04 971 noch nicht angewandt.
Die moderne Teststreifen-Analytik erschließt neue bequeme und schnelle Analysemöglichkeiten für verschiedene Arten von Proben, einschließlich biologischer und industrieller Flüssigkeiten. Diagnostische Teststreifen, die zum Nach­ weis von verschiedenen, klinisch bedeutsamen Substanzen oder Bestandteilen in biologischen Flüssigkeiten, wie Urin und Blut, geeignet sind, einschließlich zum Nachweis von lysiertem oder nicht-lysiertem Blut, Blutplasma und Blutserum, haben in vielen Fällen die früher üblichen naß-chemischen Verfahren, die sowohl mühsam als auch zeitraubend sind, ersetzt. Diese diagnostischen Test­ streifen haben so zu einer schnellen und genauen Diagnose und Behandlung von Erkrankungen beigetragen.
Übliche Teststreifen umfassen im allgemeinen eine absor­ bierende oder poröse Matrix, in die Indikatorreagenzien, üblicherweise in Form eines Farbindikators, eingebaut sind. Die zu untersuchende Probe wird mit der Matrix in Berührung gebracht, z. B. durch kurzzeitiges Eintauchen, wenn die Probe flüssig ist, und die Indikatorreaktion wird nach einer festgelegten Zeit beobachtet. Zum Beispiel kann für einen Teststreifen zum Nachweis von okkultem Blut in Urin ein diagnostischer Streifen angewandt werden, der ein absorbierendes Papier umfaßt, das mit o-Tolidin und einem Peroxid imprägniert ist. Wenn der Streifen mit Urin, der okkultes Blut enthält, benetzt wird, tritt eine Zer­ setzung des Peroxids auf, was mit einer Oxidation von o-Tolidin unter Bildung einer Farbreaktion verbunden ist. Dieser Test ist empfindlich und außerordentlich nützlich zur Diagnose von Störungen bzw. Erkrankungen des Harn­ systems. Aufgrund der verhältnismäßigen Unverträglichkeit der angewandten Reaktionspartner hat es sich jedoch häufig gezeigt, daß die Lebensdauer relativ kurz ist und die Streifen ihre Empfindlichkeit nach längerer Lagerung ver­ lieren können.
Ähnliche Unverträglichkeitsprobleme bezüglich der Reak­ tionspartner treten bei vielen anderen Streifen auf, bei denen mehr als eine chemische Reaktion vorgesehen ist. Zum Beispiel besitzen Teststreifen mit Reaktionspartnern zum Nachweis von Keton, Harnstoff, Stickstoff und Galac­ tose im Blut bekanntlich eine begrenzte Lebensdauer.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, Teststrei­ fen mit hoher Lebensdauer und Lagerbeständigkeit einerseits und verbessertem Ansprechverhalten andererseits herzustellen.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt durch die in den An­ sprüchen 1 und 9 charakterisierten Verfahren. Bevorzugte Ausführungsformen und Weiterentwicklungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
Erfindungsgemäß hergestellte Streifen besitzen eine ausge­ zeichnete Lebensdauer und ein sehr gutes Ansprechverhalten und sind in dieser Beziehung gegenüber den bisher bekannten Teststreifen überlegen.
Die Erfindung wird im folgenden in bezug auf die beige­ fügten Zeichnungen näher erläutert. Dabei sind die Fig. 1 bis 5 schematische Darstellungen verschiedener Muster, in denen Reaktionspartner erfindungsgemäß aufgetragen werden können.
Gemäß der Erfindung werden mindestens zwei Reaktionspart­ ner getrennt in wiederkehrenden Mustern auf eine Matrix aufgebracht. Runde Flecken bzw. Punkte stellen eine be­ sonders günstige Form dar vom Standpunkt der Packungs­ dichte und der Diffusion der Reaktionspartner während der Untersuchung. Die Punkte können so aufgedruckt werden, daß sie einander nicht berühren. Unterschiedliche Punkte können in gleicher oder unterschiedlicher Anzahl vorhan­ den sein. Aufgedruckte Linien verschiedener Breite oder andere Muster, wie spezielle Symbole, können anstelle von Punkten vorgesehen werden.
In Fig. 1 ist ein Reaktionspartner in Form von weißen Punkten und der zweite Reaktionspartner in Form von dazwischenliegenden schwarzen Punkten dargestellt. Diese Anordnung ist jedoch nicht die dichteste Anordnung von Punkten. Punkte des gleichen Reaktionspartners können in einer Reihe (in Fig. 2 als A und B bezeichnet) angeordnet sein oder sie können auf einer Reihe (in Fig. 3 als A und B bezeichnet) alternieren. Fig. 4 zeigt ein weiteres Muster, das geeignet ist, wenn drei verschiedene Reaktions­ partner (A, B und C) angewandt werden. In Fig. 4 hat jeder Reaktionspartner sechs nächste Nachbarn, die drei Punkte jedes der beiden Reaktionspartner darstellen.
Ein anderes günstiges Verfahren zur Trennung der aufge­ druckten Reaktionspartner besteht darin, Streifen auf eine Trägermatrix aufzubringen. Bei einem System mit zwei Reaktionspartnern können abwechselnde Streifen der beiden Reaktionspartner parallel auf einer Matrix angeordnet sein, wie in Fig. 5 angegeben, wobei die durchgezogenen Linien 1 einen ersten Reaktionspartner bezeichnen und die punktierten Linien 2 einen zweiten Reaktionspartner.
Es hat sich erfindungsgemäß auch als günstig erwiesen, Enzyme, die in eine polymere Matrix eingeschlossen sind, auf diese Weise abzuscheiden. Daher können Enzyme, wie Glukoseoxidase, in Form einer "Drucktinte", die Acryl­ amid und einen Photopolymerisationsinitiator, wie Kalium­ persulfat, enthält, aufgedruckt werden. Eine solche Druck­ tinte kann in Form von Punkten, Streifen oder anderen Formen aufgedruckt werden und nach dem Aufdrucken mit einer Photolampe Nr. 2 belichtet werden, um die Poly­ merisation einzuleiten.
Bei einer Ausführungsform dieses speziellen Einschluß­ verfahrens wird eine Ausgangslösung aus monomerer Ver­ bindung hergestellt durch Lösen von 40 g Acrylamid in 100 ml 0,1 m Phosphatpuffer mit einem pH-Wert von 7,4. Ein Vernetzungsreagenz wird hergestellt durch Lösen von 2,3 g N,N-Methylen-bisacrylamid in 100 ml 0,1 m Phosphat­ puffer (pH 7,4). Gele können hergestellt werden durch Ver­ mischen dieser beiden Lösungen in den gewünschten Anteilen mit einer Lösung eines Enzyms, wie Glukoseoxidase. Dieses Gel kann erfindungsgemäß auf eine inerte Matrix aufge­ bracht bzw. aufgedruckt und in situ gehärtet werden.
Bei jeder der vorstehend genannten Ausführungsformen, ob Punkte oder Streifen angewandt werden, hat es sich ge­ zeigt, daß - wenn der Teststreifen benäßt wird - die einzelnen Reaktionspartner zu diesem Zeitpunkt zusammen­ kommen und mit dem zu analysierenden Bestandteil in Wech­ selwirkung treten.
Ein Beispiel für die Anwendung des Offsetdruck-Verfahrens besteht in der Verwendung eines Gummistempels mit heraus­ ragenden Punkten. Der Gummistempel wird mit einer ersten Drucktinte eingefärbt und auf die Matrix aufgedrückt, wobei der erste Reaktionspartner in Form von Punkten auf­ gedruckt wird. Der zweite Reaktionspartner wird so auf die Matrix aufgedruckt, daß die Punkte zwischen den Punk­ ten des ersten Reaktionspartners liegen.
Üblicherweise ist es günstig, das Indikatormittel, z. B. den Farbstoff, zum Anzeigen eines Farbänderungspunktes als einen getrennten diskreten Bereich auf den Teststrei­ fen aufzutragen. Zum Beispiel kann es bei Untersuchungen, die auf pH-Änderungen beruhen, günstig sein, einen Puffer als getrennten Bereich auf den Teststreifen aufzubringen, bis der Test bzw. die Untersuchung stattfindet.
Als Druckverfahren hat sich weiterhin das Seidensiebdruck­ verfahren als besonders günstig erwiesen.
Obwohl Seide ein bevorzugtes Material für den Siebdruck ist, können Siebe aus anderen Materialien ebenfalls ange­ wandt werden, wie Siebe aus gewebtem Polyester, Polyamid oder Metalldrähten. Üblicherweise werden bekannte Seiden­ siebe, die mit üblichen Photo-Resist-Materialien überzogen sind, angewandt. Nach der photographischen Belichtung des Siebs (z. B. in dem gewünschten Druckmuster) wird das be­ lichtete Sieb gewaschen, wobei die Bildbereiche druckend sind. Perforierte Folien aus einem Material wie Kunst­ stoff oder dünnem Metall können ebenfalls angewandt werden. Eine perforierte bzw. gelochte Folie kann in der gleichen Weise angewandt werden wie ein Sieb, indem man die Folie über die inerte Matrix legt, die Reaktionspartner darauf aufbringt und einen Spachtel darüberzieht, um das Reak­ tionspartner-Material auszubreiten und durch die Löcher hindurchzupressen, wodurch die Matrix bedruckt wird. Die Siebe oder Folien müssen genau gelegt werden bezüglich der inerten Matrix, und die Zusammensetzung der Reaktions­ partner muß so sein, daß die gewünschten Ergebnisse er­ zielt werden, ohne daß die Reaktionspartner während oder nach dem Aufbringen zusammenlaufen. Ungeachtet des ange­ wandten Verfahrens kann die Größe der diskreten Bereiche der Reaktionspartner, die in bekannten Mengen aufgebracht werden, von sehr kleinen Bereichen, z. B. Mikropunkten, bis zu relativ großen Bereichen variieren. Die Ausrich­ tung der Druckvorrichtung wird offensichtlich kritischer, je kleiner die Bereiche der Reaktionspartner werden und je dichter sie zusammenliegen.
Die hier beschriebenen Druckverfahren können mit irgend­ welchen üblichen, inerten Matrices angewandt werden, die bisher für diagnostische Prüfmittel angewandt wurden, wie Papier, Kunststoff und Kombinationen davon. Die jeweils ausgewählte, spezielle inerte Matrix muß so beschaffen sein, daß sie das auffallende Licht angemessen reflek­ tiert, da die Prüfmittel abgelesen werden durch eine visuelle Beurteilung der Intensität des reflektierten Lichtes von der Vorrichtung. Optisch transparente Matrix­ materialien können ebenfalls angewandt werden, z. B. ein Polystyrolfilm.
Gegebenfalls kann als Matrix verwendetes Papier beschich­ tet werden, um die Lichtstreuung und die Bedruckbarkeit des Papiers zu verbessern, d. h. das Haftvermögen der Reaktionspartner. Die Oberfläche des Papiers kann weiß sein, um soviel sichtbares Licht aller Wellenlängen wie möglich zu reflektieren. In diesem Sinne sind matte Papiere auch günstiger als hochglänzende.
Eine Kunststoffmatrix kann im wesentlichen die gleichen optischen Eigenschaften besitzen, wie sie für Papier an­ gegeben sind. Während Kunststoff den Vorteil hat, daß er chemisch weniger reaktionsfähig ist und gleichmäßiger reflektiert, kann die Haftung der Reaktionspartner auf dem Kunststoff etwas schwieriger sein als auf Papier, wenn die beschriebenen Druckverfahren angewandt werden. Gegebenenfalls kann ein weißes Pigment in den Kunststoff eingebaut werden, um die gewünschte reflektierende Ober­ fläche zu erhalten.
Bekannte verdünnende Substanzen, die geeignet sind, die Hygroskopie von Reaktionspartnern zu verringern, wie Chloroform, Tetrachlorkohlenstoff, Benzol und ähnliche, sowie bekännte Netzmittel, wie Diglykollaurat, organische Phosphatester von anionischen Detergentien in Äthanol, und ähnliches, was dazu beiträgt, eine gleichmäßige Dif­ fusion einer Farbe auf einem Prüfmittel hervorzurufen, können den aufgedruckten Reaktionspartnern zugesetzt sein.
Die Erfindung wird durch die folgenden Beispiele näher erläutert:
Beispiel 1 - Alternierende Streifen
Es wurden zwei Drucktinten hergestellt:
Polymerlösung:
Es wurde eine Lösung von Celluloseacetat in Aceton herge­ stellt. Diese Lösung diente getrennt als Träger für die beiden Reaktionspartner.
Reaktionspartner 1:
In 65 ml Wasser wurden 2,8 g Natriumcitrat und 4,7 g Citronensäure gelöst. Anschließend wurden 50 mg Tetra­ bromphenolblau und 30 ml Methanol zugegeben. Der pH-Wert wurde durch Zugabe eines Puffers auf 3,3 eingestellt. 10 ml des entstehenden Gemisches wurden zu 20 ml der Poly­ merlösung unter Bildung einer ersten Drucktinte gegeben.
Reaktionspartner 2:
2,2 g Natriumcitrat und 10 mg o-Cresol-sulfonphthalin in 6 ml Äthanol wurden zu 24 ml Wasser gegeben und der pH- Wert durch Zugabe eines Puffers auf 7,8 eingestellt. 10 ml dieses Gemisches wurden zu 20 ml der Polymerlösung unter Bildung einer zweiten Drucktinte gegeben.
Ein kleiner Verteilerkopf diente zur Aufbringung der beiden Drucktinten auf eine Polystyrolmatrix. Der Ver­ teilerkopf hatte 14 Düsen mit einem Durchmesser von etwa 0,76 mm. Zu wechselnden Gruppen von Düsen führen zwei Zuführungen. Die erste Zuführung liefert eine Drucktinte zu den Düsen mit ungeraden Nummern (1, 3, 5 ... 13) und die zweite Zuführung eine weitere Drucktinte zu den gerad­ zahligen Düsen (2, 4, 6 ... 14). Der so gefüllte Verteiler­ kopf wurde quer über die weiße Polystyrolmatrix gezogen, so daß sich abwechselnde Streifen der ersten und zweiten Drucktinte bildeten. Die so beschichtete Matrix wurde dann in Streifchen mit einer Breite von etwa 6,35 mm ge­ trennt. Sie wurden geprüft mit einer 100 mg%-Albuminlö­ sung in Wasser und mit reinem Wasser. Die Streifchen, die in die Albuminlösung getaucht wurden, ergaben eine gelb- grüne Färbung, wohingegen die nur in Wasser getauchten Streifchen schwach-gelb wurden.
Beispiel 2 - Drucken von Halbton-Punkten nach dem Offset-Verfahren
Eine Gummidruckplatte wurde von einem örtlichen Gummi­ stempel-Hersteller bezogen. Die Herstellung von Gummi­ platten für diesen Zweck ist bekannt. Das hier verwendete Gummituch wurde hergestellt unter Verwendung einer Mes­ singform, enthaltend übliche Druckrapporte, wie vertiefte Punkte. Der Rapport hatte einen Durchmesser von 0,76 mm bei Anordnung im Quadrat bei einer Dichte von 64 Rapporten je 6,45 cm2. Eine nicht-vulkanisierte Gummimatrix wurde über die Form gelegt und unter Druck gesetzt, bis der Gummi in die Vertiefungen der Form floß. Dann wurde zur Vulkanisierung des Gummis erwärmt, so daß die Kautschuk­ platte eine dauerhafte Form erhielt. Dieses Gummituch wurde in zwei Quadrate mit einer Seitenlänge von 12,7 mm geschnitten, die nun als Druckformen für das Aufdrucken der Reaktionsmittel in Form von Punkten dienten. Die Gummiform wurde mit Hilfe eines Klebers auf einem Alumi­ niumadapter fixiert, der in eine kleine übliche Presse eingesetzt werden konnte.
Es wurden die in Beispiel 1 beschriebenen Drucktinten angewandt. Eine der Druckformen wurde in die Presse mon­ tiert und ein Stück Polystyrolfolie in der Presse unter­ halb der Druckform montiert. Die Druckform wurde mit der ersten Drucktinte eingefärbt und der Druck auf die Poly­ styrolfolie vorgenommen. Dann wurde die zweite Druckform mit der zweiten Drucktinte eingefärbt und in der Presse montiert. Die Passung der Folie wurde nun so geändert, daß die druckenden Punkte der zweiten Druckform neben bzw. zwischen den Punkten der ersten Drucktinte zu liegen kamen. Nach Aufbringung der zweiten Serie von Punkten mit der zweiten Druckform wurde das Ganze an der Luft ge­ trocknet.
Beispiel 3 - Siebdruck
Ein übliches Seidensieb, welches photographisch vorbe­ reitet worden ist, enthielt je 6,45 cm2 250 Punkte mit einem Durchmesser von 0,635 mm und 125 Punkte mit einem Durchmesser von 1,02 mm. Diese Punkte waren die drucken­ den Bereiche, während die gesamte übrige Fläche nicht­ druckend war.
Unter das Sieb, in einem Abstand von 1,6 bis 4,8 mm, wurde eine Polystyrolfolie üblicher Art angeordnet und die erste Drucktinte des Beispiels 1 mit einem quadra­ tischen Polyurethankissen durch das Sieb gestrichen. Unter dem Druck mit dem Kissen berührte das Sieb die Polystyrolfolie, so daß die Drucktinte, die durch die Siebpunkte gelangte, auf der Folie abgeschieden werden konnte. Dann wurde das Sieb gereinigt und eine zweite Serie von Punkten auf die Folie mit der zweiten Druck­ tinte des Beispiels 1 aufgebracht. Dabei wurde die Pas­ sung des Siebs derart geändert, daß die zweiten Punkte zwischen den ersten zu liegen kamen. Die bedruckte Poly­ styrolfolie wurde dann getrocknet und konnte angewandt werden.
Auch größere Punkte führten in gleicher Weise zu zufrie­ denstellenden Teststreifen.
Nach der Erfindung gelingt die schnelle und relativ ein­ fache und billige Aufbringung von Reaktionspartnern auf Teststreifen, ohne daß es zu einer Wechselwirkung der Reaktionspartner vor der Untersuchung durch Berührung mit der Probe kommen kann. Die Lagerfähigkeit der Test­ streifen ist somit hervorragend.

Claims (17)

1. Verfahren zur Herstellung von Reagenz-Teststreifen für analytische Zwecke durch Bedrucken eines Trägers mit zwei Reaktionspartnern in Form von Flecken oder Punkten mit Hilfe des Siebdrucks, so daß die Reaktionspartner auf dem Träger in einem bestimmten Abstand voneinander ge­ trennt vorliegen, dadurch gekennzeichnet, daß zum Drucken ein Seidensieb verwendet wird, das in einem Abstand von 1,6 bis 4,8 mm über einer Trägerfolie angeordnet wird, daß eine den ersten Reaktionspartner enthaltende Druck­ tinte durch das Seidensieb gestrichen wird, wodurch eine Vielzahl von Reaktionspunkten mit dem ersten Reaktions­ partner aufgedruckt wird, daß das Seidensieb anschließend gereinigt wird und eine den zweiten Reaktionspartner ent­ haltende Drucktinte durch das Sieb gestrichen wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß einer der beiden Reaktionspartner Acrylamid und einen Photopolymerisationsinitiator enthält.
3. Verfahren nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß als Trägerfolie eine Polystyrolfolie verwendet wird.
4. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Trägerfolie mit einem Weißpigment versehen ist.
5. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch ge­ kennzeichnet, daß man die aufgedruckten Reaktionspunkte an der Luft trocknen läßt.
6. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 5, dadurch ge­ kennzeichnet, daß einer der beiden Reaktionspartner in einer polymeren Matrix eingeschlossen ist.
7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß als Reaktionspartner ein Enzym verwendet wird.
8. Verfahren nach den Ansprüchen 6 und 7, dadurch ge­ kennzeichnet, daß einer der beiden Reaktionspartner kova­ lent an die Trägerfolie gebunden ist.
9. Verfahren zur Herstellung von Reagenz-Teststreifen für analytische Zwecke durch Bedrucken eines Trägers mit zwei Reaktionspartnern in Form von Flecken oder Punkten mit Hilfe des Offsetdrucks, so daß die Reaktionspartner auf dem Träger in einem bestimmten Abstand voneinander getrennt vorliegen, dadurch gekennzeichnet, daß zur Her­ stellung einer Druckform eine nicht vulkanisierte Gummi­ matrix in eine Metallform mit punktförmigen Vertiefungen eingelegt wird und anschließend unter Erwärmung zu einer dauerhaften Gummidruckform mit herausragenden Punkten vulkanisiert wird, daß die Gummidruckform anschließend in zwei gleiche Teile geschnitten wird und die eine Teilform mit einer den ersten Reaktionspartner enthaltenden Druck­ tinte eingefärbt und auf eine Trägerfolie aufgedrückt wird, wodurch der erste Reaktionspartner in Form von Punkten aufgedruckt wird und daß danach in analoger Weise unter Verwendung der anderen mit dem zweiten Reaktions­ partner eingefärbten Teilform der zweite Reaktionspartner auf die Trägerfolie aufgedruckt wird.
10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerfolie mit einem Weißpigment versehen ist.
11. Verfahren nach den Ansprüchen 9 und 10, dadurch gekennzeichnet, daß man die Reaktionspunkte an der Luft trocknen läßt.
12. Verfahren nach den Ansprüchen 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß einer der beiden Reaktionspartner in einer polymeren Matrix eingeschlossen ist und ein Enzym enthält.
13. Verfahren nach den Ansprüchen 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß einer der beiden Reaktionspartner kovalent an die Trägerfolie gebunden ist.
14. Verfahren nach den Ansprüchen 9 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß einer der beiden Reaktionspartner Acrylamid und einen Photopolymerisationsinitiator ent­ hält.
15. Verfahren nach den Ansprüchen 9 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß als Trägerfolie eine Polystyrolfolie verwendet wird.
16. Verfahren nach den Ansprüchen 1 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Reaktionspunkte mit dem zweiten Reaktionspartner zwischen den Reaktionspunkten mit dem ersten Reaktionspartner auf die Trägerfolie aufgedruckt werden.
17. Verfahren nach den Ansprüchen 1 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß ein Reaktionspartner o-Tolidin und der andere Reaktionspartner Peroxid enthält.
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