DE2745214B2 - Vorrichtung zum wechselweisen Exponieren einzelner Blätter aus einem Blattstapel, insbesondere Photobetrachtungswechsler - Google Patents
Vorrichtung zum wechselweisen Exponieren einzelner Blätter aus einem Blattstapel, insbesondere PhotobetrachtungswechslerInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum wechselweisen Exponieren einzelner Blätter aus einem
Blattstapel, insbesondere einen Photobetrachtungswechsler, mit einer Blattkantenanlagefläche an einer
Seite eines Blattstapels, und mit einem Zugang oder einer Verschiebevorrichtung zum Verschieben des einen
Endblatts des Blattstapels parallel zu seiner Blattfläche.
Eine Vorrichtung dieser Art, die als Wechselvorrichtung für Bilder, Diapositive, Werbetexte od. dgl.
vorgesehen ist, ist aus der DT-PS 873908 bekannt. Diese bekannte Wechselvorrichtung ist jedoch nicht
für ein zuverlässiges Wechseln von relativ dünnen Blättern geeignet, die zudem noch verhältnismäßig
große Abmessungstoleranzen besitzen, wie z. B. von üblichen Photos.
Die Schwierigkeiten, die sich ergeben, wenn man einen Photobetrachtungswechsler der eingangs genannten
Art schaffen will, der zuverlässig funktioniert sowie möglichst einfach aufgebaut und kostengünstig
herstellbar ist, ergeben sich vor allem aus der Tatsache, daß die Photos, die mit einem solchen Photobetrachtungswechsler
wechselweise zur Ansicht freigegeben werden sollen, trotz ihres gleichen Formats in
vieler Hinsicht unterschiedlich sind, je nachdem, von welchen Herstellern die Papiere und die Chemikalien
für die Entwicklung der Photos geliefert werden, und je nachdem, von welcher Kopieranstalt daraus die fertigen
Photos hergestellt werden.
Die von den Kopieranstalten gelieferten Photos haben nicht nur verschiedene Bildformate, von denen
die Endformate von 9 X 9 cm (genauer 8,9 X 8,9 cm), 9 x 11,5 cm sowie 9 X 11,7 cm und 9 X 13 cm am gebräuchlichsten
sind, sondern innerhalb dieser nominellen Endformate sind relativ große Abmessungstoleranzen
vorhanden, die bis zu 5 mm betragen können und u. a. daher rühren, daß die Photos in der verschiedensten
Art und Weise auf das Endformat gebracht werden, wie z. B. durch Ausstanzen, Zuschneiden,
Abschneiden von Papierrollen etc. Weiterhin können sich die Dicken der Photos je nach dem Fabrikat verhältnismäßig
stark unterscheiden. So liegen die Dikken der Photos beispielsweise im allgemeinen zwischen
0,25 und 0,3 mm, jedoch können auch noch größere und kleinere Dicken vorkommen.
Außerdem können die Photos rechtwinklige oder
runde Ecken haben, und die Bildräiider sind je nach
der Art, in welcher das Bild auf das Endformat gebracht wird, verschieden ausgebildet, und sie können
gegebenenfalls Grat vom Zuschneiden aufweisen.
Schließlieh knnen die verschiedenen Photos unterschiedlich
stark und in unterschiedlichen Richtungen gewölbt sein, da die sog. Photopapiere tatsächlich
nicht aus Papier bestehen, sondern aus einem wie Papier aussehenden Kunststoffträger, auf dem sich eine
gioße Zahl unterschiedlicher Chemikalienschichten befindet, die in Gelatine gelagert bzw. eingebettet
sind. Gelatine ist ein Naturprodukt und daher in ihren Eigenschaften sehr starken Schwankungen unterworfen.
Insbesondere ist die Gelatine relativ stark hygroskopisch, während der Kunststoffträger beträchtlich
weniger hygroskopisch ist, so daß sich je nach der Luftfeuchtigkeit unterschiedlich starke Spannungen
zwischen dem Kunststoffträger und den Gelatineschichten ergeben, die zu den verschiedensten Verbiegungen
der Photos führen. Diese Biegungen werden außerdem noch durch die erwähnten Chemikalienschichten
beeinflußt, die in die Gelatine eingebettet sind und mindestens aus einer Lichtschutzschicht,
einer Filterschicht, einer Fixierschicht, einer Schutzschicht und drei Farbschichten sowie gegebenenfalls
weiteren Schichten bestehen, was wiederum davon abhängt, von welchem Hersteller die Photopapiere
geliefert werden, und welche speziellen chemischen Prozesse ihrer Entwicklung zugrunde gelegt sind.
Wenn man in diesem Zusammenhang bedenkt, daß es mindestens fünf große Photopapierhersteller gibt,
die jeweils andere Photopapiere herstellen, und daß es eine Unzahl von Kopieranstalten gibt, welche die
Photos mit den unterschiedlichsten Geräten behandeln, insbesondere auf das Endformat bringen, dann
wird deutlich, daß das Hauptproblem bei der Schaffung eines zuverlässig funktionierenden Photobetrachtungswechslers
darin besteht, daß ihm tatsächlich die unterschiedlichsten Photos eingegeben werden,
selbst wenn diese nominell gleiche Formate haben. Ein solcher Photobetrachtungswechsler muß also die
Forderung erfüllen, bei allen diesen unterschiedlichen
Photos mit der gleichen Zuverlässigkeit zu funktionieren. Insbesondere sollte er folgende Forderungen oder
zumindest einen Teil dieser Forderungen erfüllen.
1) Es müssen unterschiedlichste Photos innerhalb eines Stapels von Photos trotz ihrer Unterschiedlichkeit
mit der gleichen Zuverlässigkeit voneinander getrennt werden können.
2) Der Transport der unterschiedlichen Photos vom
Stapel weg muß trotz ihrer Unterschiedlichkeit mit der gleichen Sicherheit funktionieren.
3) Das Wiedereinführen eines abgetrennten Photos auf der anderen Endseite des Stapels (obere oder
untere Stapelseite) muß betriebssicher erfolgen.
4) Die Photos sollten an eine Betrachtungsscheibe angedrückt werden, damit sie plan betrachtet
werden können.
5) Während des Betrachtens eines Photos im Photobetrachtungswechsler
und während der Betätigung des Photobetrachtungswechslers dürfen keine Photos herausfallen, und zwar unabhängig
davon, in welcher Stellung der Photobetrachtungswechsler gehalten und betätigt wird.
6) Die Betätigung des Photobetrachtungswechslers sollte in jeder Stellung möglich sein, z. B. auch
dann, wenn der Betrachter auf dem Rücken liegt.
7) Die Photos müssen einzeln oder im Stapel in den
Photobetrachtungswechsler einfüllbar oder aus diesem entnehmbar sein.
K) Der Photobetrachtungswechsler muß in jedem Füllzustand funktionieren, also z. B. sowohl
dann, wenn er vollständig mit z. B. 25 Photos gefüllt ist. wie auch dann, wenn dieser gleiche
Photobetrachtungswechsler nur zwei oder drei Bilder enthält.
1J) Der Photobetrachtungswechsler muß narrensicher
betätigbar sein, insbesondere dürfen die Photos bei nur teilweiser Betätigung des Mechanismus
des Photobetrachtungswechslers nicht beschädigt, zusammengedrückt bzw. -gestoßen,
zerkratzt oder in sonstiger Weise in ihrem Zustand verschlechtert werden.
H)) Die Photos sollen gewünschtenfalls auch dauernd betrachtet werden können, wozu es erforderlich
ist, sie mittels des Photobetrachtungswechslers aufstellen oder aufhängen zu können.
11) Der Photobetrachtungswechsler sollte in ordentlicher
bzw. geeigneter Forin stapelbar sein.
12) Der Photobetrachtungswechsler sollte »taschengerecht« sein, so daß es also möglich ist, die Photos
zusammen mit dem Photobetrachtungswechsler in eine Tasche, möglichst in eine Anzug- oder Handtasche, zu stecken; zu diesem
Zweck sollte der Photobetrachtungswechsler möglichst flach, an den Ecken gerundet und berührungsfreundlich
ausgebildet sein.
13) Außerdem ist eine einfache und kostengünstige
Herstellbarkeit des Photobetrachtungswechslers zu fordern, und zwar sollte er möglichst automatisch
hergestellt und montiert werden können; seine Teile sollten »spritzgerecht« sein, so daß
sie aus Kunststoff gespritz werden können.
14) Der Wechselmechanismus muß so zuverlässig funktionieren, daß er immer genau ein Photo
entnimmt und wieder in den Stapel einführt, also niemals bei richtiger und vollständiger Betätigungzwei
Photos gleichzeitig oder auch gar kein Photo wechselt.
15) Die Photos sollten durch den Photobetrachtungswechsler vordem Schweiß der Finger sowie
vor Staub geschützt sein.
16) Es ist zu fordern, daß der Photobetrachtungswechsler kompakt ist, also nur einen geringen
Platzbedarf hat und ein großer Teil seines Volumens, möglichst der überwiegende Teil dieses
Volumens, von den Photos selbst ausgefüllt werden kann.
17) Von den jeweils exponierten Photos sollte möglichst
die gesamte Bildfläche sichtbar sein, also von der Bildfläche wenig oder nichts abgedeckt
werden.
18) Die Möglichkeit einer Beschriftung für den Zweck der Inhaltsangabe sollte vorhanden sein.
19) Das Einfüllen der Photos in den Photobetrachtungswechsler
muß auch maschinell möglich sein, insbesondere mit Automaten, die das Einfüllen der Photos, das Schließen des Photobetrachtungswechslers
und eine Funktionskontrolle durchführen.
20) Der Mechanismus des Photobetrachtungswechslers sollte verschiedene Ausbildungsformen ermöglichen,
wobei es in der einen Ausführungsform möglich sein sollte, die Photos von oben aus dem Stapel zu entnehmen und von unten
wieder einzufügen, während es bei einer anderen
Ausführungsform möglich sein sollte, umgekehrt die Photos von unten aus dem Stapel zu entnehmen
und von otin wieder einzufügen; gegebenenfalls
sollte ein Mechanismus verfügbar sein, mit dem es möglich ist, ein Photo innerhalb des
Stapels zu entnehmen, beispielsweise das oberste Bild nicht von oben, sondern von seiner Unterseite
her aus dem Stapel herauszuziehen.
Die gleichen Forderungen, wie sie vorstehend hinsichtlich eines Photobetrachtungswechsiers aufgeführt sind, gelten auch für andere blatt- bzw. kartenförmige Gegenstände, die nachstehend kurz als »Blätter« bezeichnet sind, z. B. für Karten mit Kochrezepten sowie Orientierungskarten für Skipisten, Wanderwege od. dgl. und Karteikarten von Kurzkarteien, um nur einige Beispiele zu nennen. Darüber hinaus treffen die obigen Forderungen zumindest teilweise auch auf Wechsler für Karten zu, auf denen sich nicht sichtbare Aufzeichnungen befinden; so ist es beispielsweise denkbar, daß mit einem Wechsler der eingangs genannten Art Magnetkarten, auf denen sich Sprachlektionen befinden, wechselweise vor einen einfachen, z. B. batteriegetriebenen Magnetkopf-Abtastmechanismus gebracht werden, der etwa an den Wechselmechanismus fest angebaut ist.
Die gleichen Forderungen, wie sie vorstehend hinsichtlich eines Photobetrachtungswechsiers aufgeführt sind, gelten auch für andere blatt- bzw. kartenförmige Gegenstände, die nachstehend kurz als »Blätter« bezeichnet sind, z. B. für Karten mit Kochrezepten sowie Orientierungskarten für Skipisten, Wanderwege od. dgl. und Karteikarten von Kurzkarteien, um nur einige Beispiele zu nennen. Darüber hinaus treffen die obigen Forderungen zumindest teilweise auch auf Wechsler für Karten zu, auf denen sich nicht sichtbare Aufzeichnungen befinden; so ist es beispielsweise denkbar, daß mit einem Wechsler der eingangs genannten Art Magnetkarten, auf denen sich Sprachlektionen befinden, wechselweise vor einen einfachen, z. B. batteriegetriebenen Magnetkopf-Abtastmechanismus gebracht werden, der etwa an den Wechselmechanismus fest angebaut ist.
Infolgedessen betrifft die Erfindung nicht ausschließlich einen Photobetrachtungswechsler, obwohl
sie bevorzugt auf Photos angewandt werden soll, sondern sie bezieht sich allgemein auf eine Vorrichtung
zum wechsehveisen Exponieren einzelner Blätter aus einem Blattstapel. Und zwar soll mit der Erfindung
eine solche Vorrichtung dieser Art geschaffen werden, mit welcher zumindest einige, vorzugsweise jedoch
alle vorstehenden Forderungen erfüllt und die Nachteile des obengenannten Standes der Technik überwunden
werden.
Die mit der Erfindung geschaffene Vorrichtung, die in der eingangs genannten Art aufgebaut ist, zeichnet
sieh erfindungsgemäß dadurch aus, daß die Blattkantcnanlagcflächc
zumindest in dem Teil, welcher der Blattkante des einen Endblatts des Blattstapels benachbart
ist, einen spitzen Winkel mit der blattstapelseitigen Fläche dieses Endblattes einschließt und dort
wenigstens an einer oder mehreren Stellen, vorzugsweise längs der gesamten Blattkante, eine Verlängerung
aufweist, die mindestens bis zum stapelauswärtigen Rand der Blattkante verläuft, sich jedoch
vorzugsweise an diesem Rand über den Stapel hinaus erstreckt.
Durch diese Ausbildung wird insbesondere eine sichere Abtrennung eines jeweils einzigen Blatts aus
dem Blattstapel erreicht, ohne daß die Gefahr besteht, daß entweder gar kein Blatt vom Stapel abgetrennt
wird oder mehrere Blätter gleichzeitig vom Stapel abgetrennt werden. Diese Einrichtung funktioniert insbesondere
auch dann zuverlässig, wenn die Blätter relativ große Flächenabmessungen und Dickentoleranzen
haben.
Hierbei kann die erfindungsgemäße Vorrichtung so ausgebildet werden, daß auf der blattstapelauswärtigcn
Seite des Endblatts und benachbart der Verlängerung sowie im Abstand von dieser wenigstens ein
Trennanschlag vorgesehen ist, der so angeordnet oder einstellbar ist, daß die Projektion der Ansehlagfläche
paiallel zu der im Bereich zwischen dem Trcnnanschlag
und der Verlängerung liegenden Flache des Lndblatts innerhalb der Verlängerung liegt, wobei im
-Ii /wischen uciVi i iCiliiaiiSCiliag Uiiü ι
gerung ein Trennraum freigelassen ist, in den sich das Endblatt mit seiner Kante hineinbiegen und so von
dem benachbarten Blatt trennen kann.
Weiter kann der Aufbau der Vorrichtung nach der Erfindung so sein, daß der Abstand zwischen der Verlängerung
und dem ihr zugewandten Ende der Anschlagfläche klein gegen die sich senkrecht zur Blattkantenanlagefläche
erstreckende B'.attlänge bzw. -breite ist bzw. daß die zwischen dem zu entnehmenden
Blatt und dem daran anschließenden Blatt übertragene Reibungskraft klein gegen die zur Abbiegung
der Blattkanten an der Blattkantenanlagefläche erforderliche Biegungskraft zum Hineinbiegen der
Blattkante in den Trennraum ist.
Vorzugsweise ist die Vorrichtung so ausgebildet, daß die Verlängerung in eine Entnahmeöffnung übergeht,
insbesondere in einen Entnahmeschlitz, dessen Weite etwas größer als die Dicke eines Blattes und
dessen Länge etwas größer als die Länge der parallel dazu verlaufenden Kanten der Blätter ist.
Bei einer vereinfachten Ausführungsform, die trotzdem zuverlässig funktioniert, kann im Bereich
oder anstelle d -s Trennanschlags ein freier Zugang vorgesehen sein, durch den ein Druck, insbesondere
ein Fingerdruck, auf das entnahmeschlitzseitige Endblatt ausübbar ist, mittels dessen in der Blattebenc
liegender Druckkomponente das Blatt aus dem Entnahmeschlitz herausgeschoben werden kann.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann außerdemeine Blatteinführungsvorrichtung zum Einführen
eines Blatts in den Stapel, insbesondere zum Wiedereinführen eines aus dem Stapel entnommenen Blatts,
aufweisen. Im einzelnen kann der Aufbau so sein, daß die Blattkantenanlagefläche zumindest in dem Teil,
welcher der Blattkante des anderen Endblatts des Biattstapels benachbart ist, an einer oder mehreren
Stellen, vorzugsweise längs der gesamten Blattkante des anderen Endblatts, eine Verlängerung aufweist,
die bis zum stapelauswärtigen Rand dieser Blattkante verläuft, sich jedoch vorzugsweise an diesem Rand
über den Blattstapel hinaus erstreckt, wobei angrenzend an diesen Rand und an die ihm benachbarte Außenseite
des Blattstapels ein Einführungsraum freigelassen ist, durch den die Kante eines in den Stapel
eintretenden Blatts ohne Störung durch die Kanten der im Stapel befindlichen Blätter in den Stapel hineinschiebbar
ist. Hierbei kann die Vorrichtung so ausgebildet werden, daß auf der stapelauswärtigen Seite
des anderen Endblatts und benachbart der dort befindlichen Verlängerung sowie im Abstand von dieser
wenigstens ein Einführungsanschlag vorgesehen ist, der so angeordnet oder einstellbar ist, daß die Projektion
seiner Anschlagfläche parallel zu der im Bereich zwischen dem Einführungsanschlag und der ihm bc-
, nachbarten Verlängerung liegenden Fläche des anderen Endblatts innerhalb dieser Verlängerung liegt,
wobei vorzugsweise der Abstand zwischen der benachbart dem anderen Endblatt befindlichen Verlängerung
und dem letzterer zugewandten Ende der An-
i schlagfläche des Einführungsanschlags klein gegen die
sich senkrecht zur Blattkantenanlagefläche erstrekkende Blattlänge bzw. -breite ist. Insbesondere ist der
Aufbau so, daß die dein anderen Endblatt benachbarte Verlängerung in eine Einführungsöffnung, ins
, besondere in einen Einführungsschlitz, übergeht, dessen
Weite etwas größer als die Dicke eines Blatts und dessen Länge etwas größer als die Länge der parallel
Bevorzugt schließt die Blattkantenanlagefläche zumindest im Bereich ihrer schlitzseitigen Verlängerung
einen spitzen Winkel mit der stapelauswärts gewandten Fläche des anderen Endblatts ein. Weiterhin ist
bevorzugtauf der Seite des Blattstapels, die der Blattkantenanlagefläche
abgewandt ist, eine Gegen-Blattkantenanlagefläche vorgesehen, die einen spitzen Winkel mit der stapeleinwärts gewandten Fläche des
einführungsschlitzseitigen Blatts einschließt.
Die vorstehend genannten spitzen Winkel können zwischen 30 und 60°, vorzugsweise zwischen 45 und
60°. liegen, wobei es besonders bevorzugt ist, daß sie zwischen 40 und 45° liegen und vorzugsweise 42° betragen.
Die Blattkantenanlagefläche einschließlich ihrer Verlängerung und/oder die Gegen-Blattkantenanlagefläche
sind vorzugsweise plan ausgebildet, und insbesondere sind die Blattkantenanlagefläche und die
Gegen-Blattkantenanlagefläche zueinander komplementär, so daß die Blätter des Stapels an zwei gegenüberliegenden
Rändern zwischen zwei parallelen Anlageflächen angeordnet sind.
Zum Zwecke des Einfüllens und Entnehmens des Blattstapels kann die Gegen-Blattkantenanlagefläche
an einem verdrehbaren Bauteil, vorzugsweise einem im wesentlichen keilförmigen Bauteil, vorgesehen
sein, das um eine zu den Blattkanten parallele Achse verschwenkbar ist und dessen der Gegcn-Blattkantcnanlagefläche
entgegengesetzte Fläche vorzugsweise eine Seitenwand eines die Blätter aufnehmenden
Gehäuses bildet. Die Entnahme des Blattstapels wird erleichtert, wenn das keilförmige Bauteil an seinem
verjüngten Ende eine den Blattstapel untergreifende und ihn beim Verschwenken aus der Normallage
anhebende Nase aufweist.
Weiterhin kann eine Einrastvorrichtung zum Einrasten des keilförmigen Bauteils in seiner Normallage
vorgesehen sein. In einer bevorzugten Ausführungsform umfaßt die Einrastvorrichtung eine Plarifläche,
die vorzugsweise eine Fläche des Bodens eines den Blattstapel aufnehmenden Gehäuses ist; und weiterhin
weist diese Einrastvorrichtung eine an der gegenüberliegenden Seite des verdrehbaren Bauteils vorgesehene
Gegen-Planfläche auf, die in der zum Verschwenken des Bauteils aus seiner Normallagc
entgegengesetzten Drehrichtung in eine bogenförmige Fläche übergeht, deren Krümmungsradius bis
auf einen Radius abnimmt, welcher gleich der Entfernung von der Drehachse des Bauteils zu der Planfläche
ist. Die Gegen-Planfläche kann in der Drehrichtung, in welcher das Bauteil aus seiner Normallage heraus
verschwenkt wird, in die vorgenannte Nase übergehen.
Außerdem kann das verdrehbare Bauteil einen oder mehrere Vorsprünge aufweisen, der bzw. die in
der Normallage dieses Bauteils den benachbarten Rand des Blattstapels übergreift bzw. übergreifen.
Der Trennanschlag kann als Rolle bzw. Walze, insbesondere als Gummirolle bzw. -walze, der Verschiebevorrichtung
zum Verschieben des entnahmeschlitzseitigen Blatts ausgebildet sein oder eine solche Rolle
bzw. Walze kann neben einem oder mehreren Trennanschlägen lediglich zum Verschieben des erwähnten
Blatts vorgesehen sein. In einer besonders einfachen Ausführungsform kann die Rolle bzw. Walze an ihrer
dem Blattstapel abgewandten Seite zu ihrer Verdrehung von Hand zugänglich sein. Damit die Rolle bzw.
\V;i!;*e unterschiedliche" Fü!!"radcn der crfindur!"s
gemäßen Vorrichtung anpaßbar ist, ist ihre parallel zum Entnahmeschlitz verlaufende Achse senkrecht
oder schräg zum Blattstapel und sie selbst bei geleerter Vorrichtung bis zur Auflagefläche der Blätter bewegbar.
Das Material der Rolle bzw. Walze ist so gewählt, daß der Reibungskoeffizient zwischen ihrer Oberfläche
und der ihr zugewandten Blattseite groß gegenüber dem Reibungskoeffizienten zwischen benachbarten
Blättern ist. Das kann im übrigen auch bei anderen, weiter unten noch erwähnten Rollen bzw.
Walzen der Fall sein.
Die Rolle bzw. Walze ist vorzugsweise auf einem Bügel gelagert, der um eine parallel zum Entnahmeschlitz
verlaufenden Drehachse verschwenkbar und im Boden eines den Blattstapei aufnehmenden Gehäuses
versenkbar angeordnet ist. Dieser Bügel ermöglicht nicht nur die vorstehend genannte Anpassung
der Rolle bzw. Walze an den Füllungsgrad der erfindungsgemäßen Vorrichtung, sondern der Bügel
kann zum Aufstellen des Gehäuses, in dem sich der Blattstapel befindet, dienen, so daß die erfindungsgemäße
Vorrichtung wie ein Tischbilderrahmen aufgestellt werden kann. Damit er sowohl in Querlage als
auch in Hochlage aufgestellt werden kann, ist der als Schrägstellelement dienende Bügel in eine erste und
zweite Stellung verschwenk- und einrastbar, wobei er in der ersten Stellung in einem spitzen Winkel und
in der zweiten Stellung in einem rechten Winkel zum Blattstapel verläuft.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann insbesondere so ausgebildet werden, daß ein oder mehrere
Trennanschläge an der Auflagefläche für den Blattstapel und ein oder mehrere Einführungsanschläge an
einer Gegen-Auflagefläche, die auf der der Auflagefläche
entgegengesetzten Seite des Blattstapels angeordnet ist. vorgesehen ist; oder umgekehrt.
Die Auflagefläche für den Blattstapel kann insbesondere an der Innenseite des im wesentlichen durchsichtigen
Deckels des Gehäuses vorgesehen oder im wesentlichen von dieser Innenseite gebildet sein, während
die Gegen-Auflageflächc am Boden des Gehäuses
vorgesehen ist oder im wesentlichen von diesem gebildet wird.
Zu bevorzugen ist es, daß die Gegen-Auflageflächc an einer den Blattstapel federnd gegen seine Auflagefläche
drückenden Andruckplatte vorgesehen ist. Ein besonders raumsparender Aufbau ergibt sich, wenn
zum Andrücken der Andruckplatte auf ihrer dem Blattstapel abgewandten Seite eine konische Spiralfeder
vorgesehen ist, weil diese Spiralfeder auf ihre Materialstärke zusammendrückbar ist. Es ist aber auch
möglich, daß die Gegen-Auflagefläche von einer, zwei oder mehr Rollen b/.»v. Walzen, insbesondere Gummirollen
bzw. -walzen, gebildet wird, die den Blattstapel federnd gegen seine Auflagefläche drücken. Die
Gegen-Auflagefläche kann auch von einer Federplatte aus Federstahl oder federndem Kunststoff gebildet
sein, wobei die vorerwähnte konische Spiralfeder durch eine oder mehrere mit der Federplatte
vorzugsweise einstückige Federteile, insbesondere federnde Zungen, ersetzt ist und wobei ferner der Einführungsanschlag
ein ebenfalls vorzugsweise mit der Federplatte einstückiges federndes Teil ist. Dieses federnde
Teil kann eine Federzunge sein und eine größere elastische Nachgiebigkeit als die übrige Federplatte
haben, was z. B. dadurch erreicht werden kann, daß es eine geringere Dicke r.!s die übrige Federplatte
hat.
Die Trennanschläge und/oder die Einführungsanschläge können vorteilhafterweise federnd ausgebildet
sein.
Zur halbautomatischen oder vollautomatischen Wiedereinführung eines entnommenen Blatts ist die
erfindungsgemäße Vorrichtung so ausgebildet, daß ein Schieber vorgesehen ist, der senkrecht zum Entnahmeschlitz
so weit bewegbar ist, daß er das jeweils aus dem letzteren herauskommende Blatt vollständig
auf dafür vorgesehene Entnahmetransportflächen aufnimmt, wobei er weiterhin Einführungstransportflächen
zur Auflage dieses Blatts für dessen Eingabe in den Einführungsschlitz besitzt. Im einzelnen ist der
Schieber an der Blattstapelhaltevorrichtung oder an einem von dieser gebildeten oder an dieser angebrachten
Gehäuse zu seiner Hin- und Herbewegung gelagert und geführt. Der Schieber weist einen Rahmen
auf, der sich längs der in Bewegungsrichtung des Schiebers verlaufenden Seitenkanten des Blattstapels
erstreckt.
Am Schieber sind im Bereich der Seitenkanten des entnommenen Blatts Federn, insbesondere Blattfedern,
vorgesehen, die sich in der Bewegungsrichtung des Schiebers erstrecken und das jeweils aus dem Em-
!lahmeschlitz heraustretende Blatt in die Ebene der Einführungstransporlflächen des Schiebers drücken.
Diese am Schieber vorgesehenen Federn sind in der Nähe des Entnahmcschlitzes als Trennanschlag ausgebildet,
und zwar vorzugsweise so, daß sie einen bogenförmigen Vorsprung bilden, der je ein federnder
Trennanschlag ist. Diese Federn sind in je einer Ausnehmung geführt, die in einer Begrenzungsfläche des
Hntnahmeschlitzcs vorgesehen ist, welche ihrerseits an der Blattstapelhaltevorrichtung oder einem den
Blattstapel aufnehmenden Gehäuse angeordnet ist.
Der Entnahmeschiit/, und/oder der Kinführungsschlitz
können zwischen einem an Gehäuse vorgesehenen ersten Entnahincschlitz- bzw. Einführungsschlitzbegrenzungstcil
und einem an dem Schieber vorgesehenen zweiten Entnahmeschlitz- bzw. Einführungsschlitzbegrenzungsteil
ausgebildet sein. Im einzelnen kann das erste Entnahmeschlitz- bzw. Einführungsschlitzbegrenzungsteil
die Blattkantenanlagefläche aufweisen und zu diesem Zweck insbesondere keilförmig ausgebildet sein. Das zweite Entnahmcschlitzbegrenzungsteil
kann eine am Schieber vorgesehene Platte sein, insbesondere eine durchsichtige Deckplatte, die im nichtherausgezogcnen Zustand des
Schiebers den Gehäusedeckel bildet, während das zweite Einführungsschlitzbegrenzungsteil von einem
oder mehreren sich in der Bewegungsrichtung des Schiebers erstreckenden Schieberteilen gebildet sein
kann; oder umgekehrt.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist am Schieber ein Greifer vorgesehen, der das entnahmeschlitzseitige
Endblatt des Blattstapels mitnimmt. Der Greifer kann auf die unterschiedlichste Art und Weise ausgebildet sein, beispielsweise eine
Ansaugvorrichtung aufweisen, die an eine durch die Schieberbewegung betätig- und -steuerbare Vakuumpumpe
angeschlossen ist. Hin besonders einfacher Aufhau ergibt sich jedoch, wenn der Greifer als Vorsprung
ausgebildet ist, welcher mit der im Bereich der Gegcn-Blattkantcnanlngeflache befindlichen Hinterkante
des entnahmeschlitzseitigen Endblatts des Stapels in Eingriff tritt.
Zur Vorsortieruni; bzw. -trennunu des mitzunehmenden
Blatts von dem darunterliegenden Blatt weist die Gegen-Blattkantenanlagefläche im Bereich der
Hinterkante des entnahmeschlitzseitigen Endblatts zwei treppenartige Absätze mit einer Stufenhöhe auf,
die etwas größer als die Dicke eines Blatts ist. Die treppenartigen Absätze können an dem obenerwähnten,
verdrehbaren, insbesondere keilförmigen Bauteil vorgesehen sein.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung läßt sich auch so ausbilden, daß die Blattkantenanlagefläche von der
Mantelfläche einer drehbaren Walze gebildet wird, die ihrerseits durch die Schieberbewegung in Rotation
versetzt wird, so daß sie sich beim Entnehmen eines Blatts aus dem Stapel in einer zur Bewegungsrichtung
des Blatts entgegengesetzten Richtung und beim Einführen eines Blatts in den Stapel in einer zur Bewegungsrichtung
des Blatts gleichsinnigen Richtung dreht. Die Umwandlung der Schieberbewegung in
eine Drehbewegung der Walze kann dadurch bewirkt werden, daß an der Walze drehfest ein Zahnrad angebracht
ist, welches mit einer am Schieber vorgesehenen Zahnstange kämmt.
Die Verschiebevorrichtung zum Verschieben des zu
entnehmenden und/oder des einzuführenden Blatts kann auch so aufgebaut sein, daß sie eine oder mehrere
Reibrollen aufweist, die an den seitlich vom Entnahme- bzw. Einführungsschlitz liegenden Hlatträndern
angreifen.
Anstelle eines Mitnehmers können zum Verschieben der Blätter die weiter oben genannten Rollen bzw.
Walzen, die zum Andrücken des Blattstapels an dessen Auflagefläche vorgesehen sind, verwendet werden.
Und zwar geschieht das in der Weise, daß diese Rollen bzw. Walzen am Schieber angebracht und als
Freilaufrollen bzw. -walzen ausgebildet sind, deren Drehung beim Entnehmen eines Blatts aus dem Stapel
gehemmt ist und die beim Einführen eines Blatts in den Stapel frei drehbar sind. Die Freilaufeigcnschaft
im vorerwähnten Sinne läßt sich in mechanisch sehr einfacher Weise erreichen, indem die Wellen der Freilaufrollcn
in Schlitzen gelagert sind, die sich im wesentlicher, in der Bewegungsrichtung des Schiebers
erstrecken, wobei je eine Auflaufkante an der Seite der Frcilaufrollcn bzw. -walzen vorgesehen ist, die sich
in der Ausziehbcwegungsrichtungdcs Schiebers rückwärts von der jeweiligen Freilaufrolle bzw. -walze befindet,
und die in Ausziehbewegungsrichtung des Schiebers hintere Freilaufrolle bzw. -walze als Doppelrolle
bzw. -walze ausgebildet ist.
Das Gehäuse, das den Blattstapel aufnimmt, besitzt einen aufklapp- oder aufschiebbaren Deckel, der zum
Betrachten und/oder Lesen der Blätter ganz oder zumindest vorwiegend durchsichtig ist. Dieses Gehäuse
kann mit einer oder mehreren Stapelvorrichtungcn zum Stapeln mehrerer, gleichartiger Gehäuse versehen
sein, und zwar können die unterschiedlichsten, an sich bekannten Stapelvorrichtungcn verwendet
werden. Besonders einfach und vorteilhaft hat es sich erwiesen, wenn das Gehäuse mit Stapelrillcn und
-vorsprüngen verschen ist.
Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung sind in der nachfolgenden Figurenbeschreibung und in den
Patentansprüchen offenbart.
Die Erfindung wird nachstehend anhand einiger in den Figuren der Zeichnung im Prinzip dargestellter
besonders vorteilhafter Ausführungsbeispicle näher erläutert. Es zeigt
Fig. la eine perspektivische Ansicht einer ersten
Ausführungsform der Erfindung, schräg von oben gesehen
und teilweise im Schnitt dargestellt,
Fig. 1 b die Ausführungsform der Fig. 1 a in perspektivischer Darstellung, schräg von un:en gesehen,
Fig. Ic eine perspektivische A.isicht, die der
Fig. Ib entspricht, jedoch eine demgegenüber abgewandelte
Vorrichtung zum Herausnehmen der Blätter veranschaulicht,
Fig. Id einen Schnitt durch eine besonders vorteilhafte
Ausführungsform einer Transportrolle, wie sie bei den Vorrichtungen nach den Fig. In, Ic und 1 f
sowie auch bei anderen Ausführungsformen, die Transportrollen bzw. -walzen aufweisen, verwendet
werden kann,
Fig. 1 e eine weitere Möglichkeit einer Abwandlung der Vorrichtung zum Herausziehen von Blättern
für die erfindungsgemäße Vorrichtung nach Fig. 1 a, im Prinzip dargestellt,
Fig. If eine schematische Schnittdarsiellung, die eine mögliche Abwandlungsform der Vorrichtung
nach Fig. Ic zeigt,
Fig. 2a bis 2c schematische Darstellungen zur Erläuterung der Funktionsweise der in Fig. la dargestellten
Ausführungsfoim, wobei die Blätter des Blattstapels aus Erläuterungsgründen unverhältnismäßig
stark im Querschnitt vergrößert gezeichnet sind,
Fig. 3a eine perspektivische Ansicht einer Abwandlung
der Ausführungsform nach Fig. 1 a, wobei im wesentlichen nur die Abweichungen gegenüber
Fig. la dargestellt sind,
Fig. 3b und 3c eine Abwandlungsmöglichkeil der
Ausführungsform nach Fig. 3a, die eine Wiedereinführung eines entnommenen Blattes ohne die das
Blatt anhebenden Federn der Ausführungsfoim nach I-ig. 3a ermöglicht,
Fig. 4a einen Längsschnitt durch eine dritte Ausführungsform,
mit der eine dreiviertelautomatische Umschichtung der Blätter des Blattstapels möglich ist.
Fig. 4b eine perspektivische Ansicht, teilweise im Schnitt, die eine Möglichkeit zur erleichterten Wiedereinführung
der Zunge der Vorrichtung nach Fig. 4a unter den Blattstapel veranschaulicht.
Fig. 4ceine Schnittansicht des vorderen Endes einer
möglichen Ausführungsform der Zunge, die in der Vorrichtung nach Fig. 4a verwendet werden kann,
Fig. 4d eine schematische Ansicht, die eine Abwandlungsmöglichkeit
des vorderen Endes der Zunge der Vorrichtung nach Fig. 4a veranschaulicht, und zwar zusammen mit einer entsprechenden Ausnehmung
im Trennkeil,
Fig. 4e und 4f mögliche Ausbildungen des Trennkeils, mit denen die Wiedereinführung des .orderen
Endes der Zunge der Vorrichtung nach Fig. 4a oder eines anderen möglichen Greifer- oder Haftelements
unter den Blattstapel erleichtert wird,
Fig. 5a einen Längsschnitt durch eine vierte Ausführungsform
der Erfindung, mit der ein vollautomatisches Umschichten der Blätter des Blattstapels ermöglicht
wird,
Fig. 5b eine vergrößerte Schnittansicht einer Greiferlippe mit dem vorderen Ende der Stahlfeder,
an der die Greiferlippe angebracht ist.
Fig. 5L eine Aufsicht auf die Feder, an. der die
Greiferlippen der Vorrichtung nach Fig. 5a angebracht sind.
Fig. 5d und 5e schematische Ansichten zur Erläuterung
der Rinktionsweise der Greifellippe.
Fig. 5 feine schematische perspektivische Ansicht des Gehäuses der Vorrichtung nach F i g. 5 a, und zwar
teilweise im Schnitt,
Fig. 6a einen Längsschnitt durch eine fünfte Ausführungsform nach der Erfindung, die eine vollautomatische
Entnahme und Wiedereinführung eines Blatts ermöglicht,
Fig. 6b eine perspektivische Ansicht des Ausführungsbeispiels nach Fig. 6a, schräg von oben und ieilweise
im Schnitt gezeigt,
Fig. 6c eine gegenüber Fig. 6a vergrößerte Ansicht des drehbaren, keilförmigen Bauteils der Vorrichtung
nach den Fig. 6a und 6b,
Fig. 6d eine vergrößerte Darstellung des Greifers der Vorrichtung nach den Fig. 6a und 6b,
Fig. 6e eine Schnittansicht einer abgewandelten Ausführungsform des am Schieber befindlichen Gehäusedeckels
der Vorrichtung nach den Fig. 6a und 6 b.
Fig. 6f eine teilweise im Schnitt dargestellte und
gegenüber Fig. 6a vergrößerte Teilansicht der dort dargestellten Vorrichtung,
Fig. 6 g eine perspektivische Ansicht eines aus Draht hergestellten Andrückelements, mit dem die
Andrückplatte einschließlich der konischen Spiralfeder und des Einführungsanschlags der Vorrichtung
nach Fig. 6a ersetzt werden kann,
Fig. 7 a eine perspektivische Ansicht einer sechsten Ausführungsform der Erfindung, teilweise im Schnitt
dargestellt und schräg von oben gesehen,
Fig. 7b eine Schnittansicht der Ausführungsform
nach Fig. 7a,
Fig. S einen Längsschnitt durch einen Teil einer siebton Ausführungsform der Erfindung, bei welcher
der die Blattkantcnanlagcflächc aufweisende Trennkcii,
wie ei /. B. bei der Vorrichtung nacii Fig. da
verwendet wird, durch eine Walze ersetzt ist.
Fig. 9a und l)b teilweise, schematische Ansichten
eines achten Alisführungsbeispiels der Erfindung, bei
dem die Abtrennung des jeweils zu entnehmenden Blatts mittels einer Ansaugvorrichtung erfolgt, wobei
die Fig. ()a eine perspektivische, teilweise im Querschnitt
dargestellte Ansicht und die Fig. 1Hi einen
schematischen Längsschnitt veranschaulicht,
Fig. 10a bis 1Od schematische Darstellungen /ur Erläuterung verschiedener grundsätzlicher Möglichkeiten
der Verwirklichung der Erfindung.
Fig. 1 1 a bis I Ic schematische Darstellungen von
Stapelungselementen, die an dem Gehäuse der verschiedenen erfindungsgemäßen Vorrichtungen vorgesehen
sein können.
Es sei zunächst näher auf Fig. 1 eingegangen, wonach
die dort dargestellte Vorrichtung zum wechselweisen Exponieret! einzelner Blätter aus einem Blattstapcl
1, der insbesondere ein Stapel von Photos sein kann, eine Blattstapelhaitevorrichtung besitzt, die im
vorliegenden Falle von einem Gehäuse ί gebildet
wird. Diese Vorrichtung besitzt weiterhin eine Auflagefläche 3, die parallel zu den Blattflächen verläuft
und gegen die der Blattstapel 1 andrückbar ist. Indem
Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 erfolgt das Andrükkendes
Blattstapels 1 gegen die Auflagefläche 3 mittels des Drucks einer Antriebsrolle 4, die an einem
Bügel 5 aus Metal! oder Kunststoff drehbar angebracht 'St. der seinerseits um eine Achse 6 verschwenkbar
ist. Diese Antriebsrolle befindet skh in einer Ausnehmung 7 des Gehäusebodens 8 und kann
infolgedessen von Hand gegen den Blattstapel 1 ge-
drückt werden, wobei sie bis in das Innere des Gehäuses 2 hineinbewegbar ist, damit sie sich einem unterschiedlichen
Füllungsgrad der Voi richtung, d. h. einer unterschiedlichen Höhe des Blaustapels 1. anpassen
kann. Die Antriebsrolle 4 hat die weitere Funktion, das unterste Blatt des Blattstapels 1 zum Zwecke des
Entnchmens dieses Blatts zu verschieben, wozu es lediglich erforderlich ist, daß sie vom Benutzer mit einem
oder mehreren Fingern in Richtung des Pfeils 9 gedreht wird, während sie gleichzeitig an den Blattstapel
1 angedrückt wird.
Bei einem noch mehr vereinfachten Ausführungsbeispiel kann sogar diese Antriebsrolle entfallen, wobei
die Ausnehmung 7 groß genug ausgebildet wird, daß der Benutzer mit dem Finger durch die Ausnehmung
7 hindurch einen Druck auf den Blattstapcl 1 ausüben und dabei gleichzeitig eine in Fig. 1 nach
rechtsgerichtete Kraft auf das unterste Blatt zu dessen
Verschiebung durch den Entnahmeschlitz 10 übertragen kann. Zu diesem Zweck kann die Ausnehmung 7
beispielsweise als Schlitz in dem Teil des Gehäusebodens 8 ausgebildet sein, welcher dem Entnahmeschlitz
10 benachbart ist. Dieser etwas mehr als fingerbreite Schlitz, derinFig. 1 nicht gezeichnet ist, erstreckt sich
in Längsrichtung des Gehäuses.
Die Vorrichtung nach Fig. 1 besitzt eine Blattentnahmevorrichtung zum Entnehmen eines Blattes aus
dem Blattstapel 1, und diese Blattentnahmevorrichtung weist eine Blattkantenanlagefläche an einer Seite
des Blattstapels 1 auf. Die Blattkantenanlagefläche 11 schließt zumindest in dem Teil, welcher der Blattkante
12 des unteren Endblatts 13 benachbart ist, einen spitzen Winkel « mit der blattstapeiseitigen Fläche
dieses Endblatts ein. Vorzugsweise wird dieser spitze Winkel α über die gesamte Blattstapelhöhe gleichbleibend
aufrechterhalten, so daß die Blattkantenanlagefläche 11 bevorzugt eine zur Querrichtung des
Blattstapcls 1 schräge Planfläche ist, wie man aus Fig. 1 ersieht.
Die Blattkantenanlagefläche 11 geht unterhalb der Blattkante 11 des unteren Endblatts 13 in den Entnahmeschlitz
10, über dessen Weite etwas größer als die Dicke eines Blatts und dessen Länge etwas größer
als die Länge der parallel dazu verlaufenden Kanten der Blätter des Blattstapels 1 ist. Etwas oberhalb der
Blattkante 14 des oberen Endblatts 15 des Blattstapels 1 geht die Blattkantenanlagefläche 11 in einen
Einführungsschlitz 16 über, durch den ein aus dem Entnahmeschlitz herausgezogenes Blatt wieder in den
Blattstapel 1 eingefügt werden kann.
Ein wichtiges Merkmal der Erfindung, das weiter oben bereits kurz erwähnt wurde, besteht darin, daß
die Blattkantenanlagefläche 11 nicht nur die Kante 17 des zweituntersten Blatts erfaßt, sondern eine Verlängerung
18 besitzt, die mindestens bis zum stapelauswärtigen, d. h. untersten Rand 12a der Kante 12
des unteren Endblatts 13 verläuft, so daß dieses Blatt normalerweise, d. h. wenn keine Verschiebekraft darauf
einwirkt, nicht durch den Entnahmeschlitz 10 austreten kann. Vorzugsweise ragt die Verlängerung 18,
wie in Fig. 1 gezeigt ist, aber über diesen unteren Rand der Kante 12 über den Blattstapel 1 hinaus. An
der Stelle, die dieser Verlängerung 18 und der ihr benachbarten Unterseite des Blattstapels 1 benachbart
ist, ist ein Trennraum 19 freigelassen, in dem sich die Kante 12 des unteren Endblatts 13 von der parallelen
Kante 17 des ihm benachbarten zweituntersten Blatts trennen kann, wie weiter unten anhand der Fig. 2a
bis 2 c in näheren Einzelheiten erläutert ist.
Weiterhin ist ein Anschlag 20 vorgesehen, der als Trennanschlag bezeichnet wird, weil er das vorstehend
erwähnte Abtrennender Blattkante 12 vom Blattstape! 1 unterstützt. Dieser Trennanschlag ist so angeordnet,
daß er mit einer Stelle des unteren Endblatts in Eingriff tritt, die sich in einer vorbestimmten Entfernung
A vom Entnahmeschlitz 10 befindet. Diese Entfernung A ist klein gegen den Abstand B zwischen
der entnahmeschlitzseitigen Blattkante 12 und der dieser gegenüberliegenden Blattkante 21 des unteren
Endblatts 13, oder, allgemein gesagt, gegenüber der Abmessung der Blätter des Blattstapels in der Richtung,
in welcher die Blätter beim Entnehmen verschoben werden müssen.
Der Trennanschlag 20 ist weiterhin so angeordnet, daß die zu den Blattflächen parallele Projektion 22
(siehe Fig. 2a) der Anschlagfläche 23 innerhalb der Verlängerung 18 der Blattkantenanlagefläche 11
liegt. Dadurch wird sichergestellt, daß sich das untere Endblatt 13 nicht von selbst, d. h. ohne Einwirkung
einer Verschiebekraft, durch den Entnahmeschlitz 10 bewegen kann, gleichgültig, in welcher Stellung das
Gehäuse 2 gehalten wird.
Auch im Bereich des oberen, einführungsschlitzseitigen Randes des Blattstapels 1 ist eine Verlängerung
24 der Blattkantenanlagefläche 11 vorgesehen, die, bevor sie in den Einführungsschlitz 16 übergeht, mindestens
bis zum stapelauswärtigen, also in Fig. 1 oberen Rand der Blattkante 14 des anderen Endblatts
15 verläuft, so daß auch die Blattkante 14 des obersten Blattes abgedeckt wird und die Einführung eines
Blatts durch den Einführungsschlitz 16 nicht behindern kann. Vorzugsweise ist die Verlängerung 24 so
groß, daß sie über den oberen Rand 14a der Blattkante 14 hinausragt. Angrenzend an diesen Teil der
Verlängerung 24 und an die Oberseite des Endblatts 15, die der Verlängerung 24 benachbart ist, ist ein
Einführungsraum 25 freigelassen, durch den die Kante 26 (siehe Fig. 2c) eines durch den Einführungsschlitz
16 eintretenden Blatts 27 ohne Störung durch die Kanten der im Stapel 1 befindlichen Blätter
in letzteren hineinschiebbar ist.
Damit auch die Blattkante 14 des oberen Endblatts 15 sicher innerhalb des Bereichs der Verlängerung 24
der Blattkantenanlagefläche 11 gehalten wird, sowie zur Unterstützung des Einführens des Blatts 27 ist ein
Anschlag 28 vorgesehen, der als Einführungsanschlag bezeichnet wird. Dieser Einführungsanschlag 28 tritt
mit einer Stelle des Endblatts 15 in Eingriff, die sich in einer vorbestimmten Entfernung C vom Einführungsschlitz
16 befindet, welche klein gegen den Abstand D zwischen der einführungsschlitzseitigen
Blattkante 14 und der dieser gegenüberliegenden Blattkante 15a ist. Allgemeiner gesagt, ist der Abstand
D gleich der Abmessung der Blätter des Blattstapels 1 in der Bewegungsrichtung, in welcher diese
Blätter beim Entnehmen aus dem Blattstapel bzw. beim Einführen in den Blattstapel verschoben werden
müssen.
Der Anschlag 28 ist so angeordnet, daß die zu den Blattflächen parallele Projektion 29 (siehe Fig. 2c)
der Anschlagfläche 28a des Einführungsanschlags 28 innerhalb der einführungsschlitzseitigen Verlängerung
24 der Blattkantenanlagefläche 11 liegt. Dadurch wird sichergestellt, daß die Blattkante 14 des
obersten Endblatts 15 bei keiner Lage des Gehäuses 2 in den Einführungsschlitz 16 eintreten kann, und zwar
auch nicht infolge eines Druckes, mit dem der Blattstapel 1 von unten her, z. B. durch die Antriebsrolle 4,
beaufschlagt wird.
Die Blattkantenanlageflächc 11 schließt zumindest im Bereich der einführungsschlitzseitigen Verlängerung
24 einen spitzen Winkel β mit der stapel auswärts
gewandten Fläche des Endblatts 15 ein, der im vorliegenden Fall gleich dem Winkel α ist, weil, wie bereits
erwähnt, die Blattkantenanlagefläche 11 einschließlich ihrer Verlängerungen eine durchgehende Planfläche
ist. Grundsätzlich jedoch muß der Winkel β nicht gleich dem Winkel α sein.
Der spitze Winkel α bzw. β liegt allgemein zwischen
30 und 60°, vorzugsweise zwischen 45 und 60°, besonders bevorzugt zwischen 40 und 45°. Bei einem
sehr gut funktionierenden Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Vorrichtung war die Größe der
spitzen Winkel α und β gleich 42°.
Auf der Seite des Blattstapels 1, die der Kantenanlagefläche 11 abgewandt ist, ist eine Gegen-Blattkantenanlagefläche
30 vorgesehen, die einen spitzen Winkel γ mit der stapeleinwärts gewandten Fläche des
oberen Endblatts 15 einschließt und die sich in einer Entfernung von der Blattkantenanlagefläche 11 befindet,
welche etwas größer als die Längsabmessung der Blätter in Verschieberichtung ist. Diese Gegen-Blattkantenanlagefläche
30 ist, wie bereits in ihrer Bezeichnung zum Ausdruck kommt, die Gegenfläche zur Blattkantenanlagefläche 11. Infolgedessen sind
diese beiden Flächen 11 und 30 vorzugsweise komplementär zueinander ausgebildet, so daß die Gegen-Blattkantenanlagefläche
30 im Ausführungsbeispiel der Fig. 1 ebenfalls plan und der spitze Winkel γ
gleich dem Winkel α bzw. β ist.
Es sei nun das der Erfindung allgemein zugrundeliegende Prinzip des Abtrennens eines Blatts aus einem
Blattstapel und das Prinzip des Einführens eines Blatts in einen Blattstapel unter Bezugnahme auf die
Fig. 2a bis 2c anhand der Funktionsweise des in Fig. 1 veranschaulichten Ausführungsbeispiels eines
Photobetrachtungswechslers näher erläutert.
Zunächst sei auf die Fig. 2 a und 2 b Bezug genommen,
und zwar ist in Fig. 2a das untere Endblatt 13 in seinem Ruhezustand gezeigt, d. h. in dem Zustand,
den es normalerweise im Stapel hat, bevor es mit einer Verschiebekraft in Richtung auf den Entnahmeschlitz
10 beaufschlagt wird. In dieser Stellung liegt seine dem Entnahmeschlitz benachbarte Blattkante 12 vor der
Verlängerung 18 der Blattkantenanlagefläche 11. In dieser Stellung wird es durch den Anschlag 20 gehalten.
Wenn nun die beispielsweise aus Gummi bestehende Antriebsrolle 4 im Bereich der Ausnehmung 7
auf die untere Fläche des Endblatts 13 gedrückt und gleichzeitig im Sinne des Pfeils 31 gedreht wird, dann
wirkt auf das Blatt 13 eine Verschiebekraft in Richtung des Pfeils 32 ein, so daß die Blattkante 12 gegen
die Verlängerung 18 der Blattkantenanlagefläche 11 gedrückt wird. Da es wegen der darüberliegenden
Blätter des Blattstapels 1, von denen nur die nächsten beiden Blätter 33 und 34 gezeigt sind, im Bereich der
Blattkante 12 nicht nach oben ausweichen kann, biegt sich das Blatt 13 in den Trennraum 19 hinein und
gelangt, weil es von der Verschiebekraft in Richtung des Pfeils 32 in Fig. 2a nach rechts gedrückt wird,
schließlich in den Entnahmeschlitz 10, aus dem es beim weiteren Betätigen der Antriebsrolle 4 im obenerwähnten
Sinne austritt.
Das Sichhineinbiegen der Blattkante 12 in den Trennraum 19 und ihre Bewegung in den Entnahmeschlitz
10 wird noch durch die Neigung der Blattkantenanlagefläche 11 unterstützt (siehe den Winkel «),
die gewissermaßen wie eine »Ablenkfläche« wirkt, welche die Blattkante 12 im Sinne einer Bewegung
in den Trennraum 19 und den Entnahmeschlitz 10 hineinführt. Es sei an dieser Stelle erwähnt, daß die
Neigung der Blattkantenanlagefläche 11 in der Richtung zum Blattstapel hin genau umgekehrt ist, so daß
also die Blattkante 12 nicht nur durch die darüberliegenden Blätter, sondern auch durch die Neigung der
Blattkantenanlagefläche 11 an einem Ausweichen in die blattstapeleinwärtige Richtung, d. h. nach oben,
gehindert wird.
Es ist zu beachten, daß die Reibungskraft, die beim Verschieben des unteren Endblatts 13 zwischen letzterem
und dem unmittelbar darüberliegenden Blatt 33 wirkt und die ebenfalls eine Verschiebung des
Blatts in Richtung auf die Blattkantenanlagefläche 11 zur Folge hat, kleiner ist als die Reibungs- und Auslenkungskraft,
welche an der vorderen Blattkante 35 des Blatts 33 aufgebracht werden müßte, um diese
ebenfalls in den Trennraum 19 und in den Entnahmeschlitz 10 hinein auszulenken, so daß verhindert wird,
daß gleichzeitig zwei Blätter an den inneren Eingang des Entnahmeschlitzes 10 gelangen können. Infolgedessen
ist der Abstand A zwischen der Blattkantenanlagefläche bzw. der daran anliegenden Blattkante
12 und der in Ausziehrichtung des zu entnehmenden Blatts vorderen Kante des Entnahmeanschlags - physikalisch
ausgedrückt - so gewählt, daß die zwischen dem zu entnehmenden Blatt 13 und dem daran anschließenden
Blatt 33 übertragene Reibungskraft klein gegen die zur Abbiegung der Blattkanten an der
Trennfläche 11 erforderliche Biegungskraft ist.
Die vorerwähnten Kräfteverhältnisse werden vor allem dadurch sichergestellt, daß man den Neigungswinkel
der Blattkantenanlagefläche 11, also den spitzen Winkel α, so wählt, daß er innerhalb der oben
angegebenen Bereiche liegt. Außerdem dadurch, daß der Reibungskoeffizient zwischen den Oberflächen
der Antriebsrolle 4 und der Unterseite des Blatts 13 durch geeignete Wahl des Materials der Oberfläche
der Antriebsrolle 4 wesentlich größer als der Reibungskoeffizient zwischen den benachbarten Flächen
der Blätter 13 und 33 ist.
Da diese Kräfteverhältnisse unabhängig davon wirksam sind, ob das Blatt 33, welches an dem zu entnehmenden
Blatt 13 anliegt, etwas kürzer, gleich lang oder etwas länger als das zu entnehmende Blatt 13
ist, kommt es nicht darauf an, ob das daran anliegende Blatt 33 bei Beginn der Verschiebebewegung infolge
der Reibungskräfte zwischen den beiden Blättern mit seiner Kante 35 zur gleichen Zeit auf die Blattkantenanlagefläche
11 auftrifft wie die Blattkante 12, oder ob die Blattkante 35 früher oder später als die Blattkante
12 auf die Blattkantenanlagefläche 11 auftrifft. Denn die auf das Blatt 33 durch die Reibung übertragene
Kraft reicht aufgrund der obigen Verhältnisse nicht dazu aus, die Blattkante 35 nach unten auszulenken.
Natürlich ist es am günstigsten, wenn die Blattkante 12 früher auf die Blattkantenanlagefläche 11
auftrifft, da sie dann das Blatt 33 im Bereich des Übergangs der Anschlagfläche 20 in den Trennraum 19,
also im Bereich der Biegung 13a (siehe Fig. 2b), die
beim Eintreten der Blattkante 12 in den Trennraum 19 entsteht, nach oben drückt. Etwas weniger günstig
ist der Fall, in dem beide Blattkanten 12 und 35
gleichzeitig auf die Blattkanienanlagefläche 11 auftreffen,
da dann die Biegung 36 noch nicht vorhanden ist. In diesem Falle wirkt die Blattkante 12 aber bis
zu einem gewissen Grad als »Anschlag« gegen ein Sichhineinbiegen der Blattkante 35 in den Trennraum
19. Diese Wirkung ergibt sich, wenn auch im abgeschwächten Maße, selbst dann noch, wenn die Blattkante
35 vor der Blattkante 12 auf die Blattkantenanlagefläche Il auftrifft.
Nunmehr sei das Wiedereinführen eines Blatts 27 (siehe Fig. 2c) in den Blattstapel 1 näher erläutert.
Damit das Blatt ohne Behinderung durch die Kante 14 des im Stapel 1 zuoberst liegenden Blatts 15 auf
die Oberseite des Stapels aufgeschoben werden kann, ist der bereits erwähnte Einführungsraum 25 vorgesehen,
der durch den Einführungsanschlag 28 in Verbindung mit der Verlängerung 24 der Blattkantenanlagefläche
11 geschaffen wird, da der Einführungsanschlag 28 das ihm zunächstgelegene Blatt 15 vor dem
Einführen des Blatts .27 (siehe Fig. 2a) niederhält bzw. -drückt, so daß die Blattkante 14 dieses Blatts
merklich unterhalb des Einführungsschlitzes 16 zu liegen kommt. Durch die Schrägfläche 36, die auf der
Seite des Anschlags 28 vorgesehen ist, welche dem Einführungsschlitz gegenüberliegt, wird die vordere
Kante 26 des Blatts 27 nach dessen Eintritt in den ninführungsschlitz 16 nach unten, d. h. zum Stapel
hin abgelenkt, und die vordere Kante 26 kann, ohne daß sie einen bemerkenswerten Widerstand erfährt,
längs der Oberseite des Blatts 15 in Fig. 2c nach links gleiten, bis sie in den Bereich der Gegen-Blattkantenanlagefläche
30 kommt und das Blatt 27 vollständig in den Stapel eingefügt ist.
Es sei an dieser Stelle besonders darauf hingewiesen, daß durch die Neigung der Verlängerung 24
(siehe den Winkel ß) eine Behinderung des Einschiebens des Blatts 27 durch die Kante 14 auch dann verhindert
wird, wenn die Kante 26 des Blatts 27 in der Nähe der Anschlagfläche 30 mit dem Blatt 15 in Eingriff
tritt und dieses, z. B. infolge von Abmessungstoleranzen, etwas in Richtung auf die Gegen-Blaltkantenanlagefläche
30 verschiebt. Denn der Winkel β ist in Verbindung mit der Länge der Verlängerung 24
so gewählt, daß sich die Blattkante 14 selbst bei einem im Rahmen der Abmessungstoleranzen kürzest möglichen
Blatt 15 nicht bis in den Bereich des Einführungsschlitzes »hochbewegen bzw. -biegen« kann.
Schließlich ist bezüglich des Einführungshohlraums zu bemerken, daß er die Einführung eines Blattes 27
in allen Lagen und Füllungsgraden des Gehäuses 2 ermöglicht. Diese Wiedereinführung wird bei der einfachen
Ausführung-form der Fig. 1 von Hand durchgeführt, da diese Ausführungsform mit dem Ziel geschaffen
worden ist, eine möglichst einfache und ohne besondere Mechanik funktionierende Vorrichtung zur
Verfügung zu haben.
Der Entnahmeschlitz 10 kann gebogen bzw. leicht geneigt nach oben verlaufen, d. h. einen spitzen Winkel
ö mit der Verlängerung 37 der dem Blattstapel zugewandten Seite des in Ruhestellung befindlichen
Endblatts 13 einschließen. Dieser spitze Winkel ö liegt vorzugsweise zwischen 1 und 10°, insbesondere
zwischen 2 und 4°.
Der Bügel 5, der versenkt im Gehäuseboden 8 angeordnet ist, kann als Schrägstellelement zum Aufstellen
des Gehäuses 2 auf einem Tisch dienen, wozu er ganz aus dem Gehäuseboden 8 herausschwenkbar
ist, und zwar mindestens so weit, daß er einen spitzen und/oder rechten Winkel mit dem Gehäuseboden
einschließt. In diesen beiden Stellungen kann der Bügel darüber hinaus einrastbar sein. Auf diese Weise
ist es möglich, das Gehäuse 2 gewissermaßen als aufstellbaren Bilderrahmen zu benutzen, und zwar sowohl
in Hoch- als auch in Querstellung. Je nach Wunsch kann dann in gewissen Zeitabständen von
Tagen, Wochen oder Monaten immer wieder ein anderes Bild aus dem Stapel 1 unter dem im wesentlichen
durchsichtigen Gehäuscdeckel als oberstes Blatt des Stapels 1 angeordnet werden.
Es sei noch bemerkt, daß die Antriebsrolle 4 nicht zu nahe am Entnahmeschlitz angeordnet ist, da sie
sonst einem Sichhineinbiegen der Kante 12 in den Trennraum 19 entgegenwirken würde, sie ist aber
auch nicht zu weit weg vom Entnahmeschlitz vorgesehen, da sie sonst das auf dem unteren Blatt 13 aufliegende
Blatt 33, anstatt es mit seiner vorderen Kante 35 nach oben zu drücken, mit einem solchen Druck
beaufschlagen würde, daß die vordere Kante 35 eher nach unten gedruckt würde. Somit werden durch die
Andrückrolle 4, da sie sich gleichzeitig dem Füllungsgrad anpassen kann, drei Probleme gleichzeitig gelöst,
wie sie aus den vorstehenden Ausführungen ersichtlich sind.
Es sei noch erwähnt, daß die Antriebs- bzw. Transportrolle 4 bei der Ausführungsform nach den Fig. 1 a
und 1 b auch am entgegengesetzten Rand des Gehäuses 2 in einer entsprechenden Ausnehmung und durch
Fingerdruck mit ihrer Achse in Richtung auf den Blattstape! 1 zu bewegbar angeordnet sein kann, so
daß sie mit der einen Hand betätigt werden kann, während mit der anderen Hand das jeweilige Blatt
aus dem Gehäuse 2 entnommen wird, so daß sich eine natürliche Arbeitsteilung zwischen den beiden Händen
des Benutzers ergibt.
In Fig. Ic ist eine Aufsicht auf den Gehäuseboden 8 eines gegenüber den Fig. la und b abgewandelten
Ausführungsbeispiels gezeigt, bei dem die Antriebsrolle 4 in einer Ausnehmung 7 angeordnet ist,
die breiter als die Länge der Antriebsrolle 4 ist und sich etwa von der Gehäusemitte aus in Richtung auf
den Entnahmeschlitz zu bis in die Nähe des in seiner Nachbarschaft befindlichen Randes des Gehäusebodens
8 erstreckt.
Die Antriebsrolle 4inFig. lcistauf einem Bügel 5 angebracht, der in der Verschieberichtung der Blätter
des Blattstapels 1 längs des Gehäusebodens verschiebbar ist und durch seine Enden 5a in je einer
ι Ausnehmung la des Gehäusebodens geführt ist, die
nach der Außenseite des Gehäusebodens zu abgedeckt ist, so daß die Bügelenden 5a nicht aus der
Ebene des Gehäusebodens 8 heraustreten können. Der Bügel 5 wird durch eine Rückzugfeder 5b in der
ρ in Fig. Ic dargestellten Ruhelage gehalten. Die am
anderen Ende des Bügels 5 angebrachte Transportrolle ist als Freilaufrolle ausgebildet, und zwar ist sie
gegen eine Drehung gesperrt, wenn sie in Richtung des Pfeils 5c durch die Hand des Benutzers an die
ι Rückseite des benachbarten Blattes gedrückt und in
Richtung des Pfeils 5c gezogen wird, so daß sie als Mitnehmer wirkt und das Blatt durch den Entnahmeschlitz
10 hindurchschiebt, zumal sie aus einem solchen Material ausgebildet ist, daß sich ein relativ gro-
i ßer Reibungskoeffizient zwischen der Unterseite des
Blattes und der Transportrolle 4 ergibt (beispielsweise besteht sie aus Gummi oder Kunststoff). Wenn das
Blatt aus dem Entnahmeschlitz ausgetreten ist, kann
es der Benutzer erfassen und vollständig herausziehen, nachdem er die Transportrolle 4 losgelassen hat,
die in der Gegenrichtung zum Pfeil 5c drehbar ist und aufgrund der Rückstellkraft der Rückzugfeder Sb in
die in Fig. Ic gezeigte Ruhestellung zurückgezogen wird, wobei sie auf der Unterseite des nun zu unterst
im Blattstapel 1 liegenden Blattes abrollen kann. Der Vorteil der Ausführungsform nach Fig. Ic gegenüber
der nach Fig. 1 a und h besteht darin, daß die Bewegungsrichtung der Finger des Benutzers mit der Bewegungsrichtung
des jeweils zu entnehmenden Blattes übereinstimmt.
Die Transportrolle 4 kann in der weiter unten in Verbindung mit den Rollen 69 und 70 beschriebenen
Art und Weise als Freilaufrolle bzw. -walze ausgebildet werden.
Fertigungstechnisch ist es vorteilhaft, wenn der Bügel 5 bei den Ausführungsformen nach den Fig. la
bis c gebogen wird, bevor die Transportrolle 4 darauf angeordnet wird. Das ist normalerweise nicht möglich,
liißt sich aber mit einer in Fig. 1 d im Querschnitt dargestellten
Rolle bzw. -walze erreichen, die einen tangential von ihrer axialen öffnung Aa in der Drehrichtung
Ab wegführenden und bogenförmig bis zur Umfangsfläche Ac verlaufenden schlitz Ad hat, der,
da das Material der Transportrolle bzw. -walze 4 vorzugsweise elastisch ist, in diesem Falle eine etwas
kleinere Dicke als der aus Draht oder Kunststoff bestehende Bügel 5 haben kann.
In Fig. Ie ist eine Abwandlungsmöglichkeit der Transportvorrichtung nach Fig. Ic angedeutet, bei
der anstelle des Bügels 5 eine Platte 5/ vorgesehen ist, an der sich ein Haftelement Ae, z. B. aus Gummi,
in Form eines kleinen Plättchens befindet, durch welches die Transportrolle 4 ersetzt ist. Die Platte 5/ ist
verschiebbar im Gehäuseboden 8 gelagert, und zwar so. daß das Haftelement Se auf dem jeweils unteren
Blatt des Blattstapels, also dem Blat 13 in den Fig. 2 a
bis 2c, angreift. Auf der in Fig. Ie unteren Seite der Platte 5/ kann eine vom Finger des Benutzers erfaßbare
Kante oder Riffelung vorgesehen sein, so daß der Benutzer die Platte nur jeweils in der Herausschieberichtung
des Blattes zu bewegen braucht und ihn dann nach Anfassen des Blatts jeweils loslassen
kann.
In Fig. If ist eine Abdeckung Sg angedeutet, die
eine Stufe 5h hat, an der ein Finger F des Benutzers
angreifen kann, und diese Abdeckung ist entweder an dem Bügel S angebracht oder anstelle des Bügels 5
vorgesehen, wobei im letzteren Fall an der Abdeckung 5g auch die Transportrolle 4 gelagert ist und die Abdeckung
selbst verschiebbar im Gehäuseboden 8 vorgesehen ist.
In Fig. 3 a ist eine abgewandelte Ausführungsform der Vorrichtung nach Fi g. 3 gezeigt, bei der ein Schieber
39 vorgesehen ist, der aus dem Gehäuse 40, das im übrigen in gleicher Weise wie das Gehäuse 2 aufgebaut
ist, fast ganz herausziehbar ist (abgesehen von einem kurzen Stück) und der zu beiden Seiten je eine
Blattfeder 41 besitzt, die das austretende Blatt gegen Anlageflächen am Schieber nach oben drückt. Der
Vorteil dieser Ausführungsform besteht darin, daß man beim Wiedereinführen des entnommenen Blatts
nicht zu »zielen« braucht, so daß also die Wiedereinführstellung dieses Blatts gesichert ist und halbautomatisch
erfolgt.
In den Fig. 3b und 3c ist eine Abwandlungsmöglichkeit
dargestellt, weiche die Federn 41 überflüssig macht. Hier ist an dem Ende des Schiebers, das sich
in der Herausziehrichtung des Schiebers hinten befindet, eine nockenartige Erhöhung 39« im Schieberboden
etwa bei 39/) in Fig. 3a jeweils \orgesehen, und
das Teil, an dem sich die Blpttkantenanlagefläche 11
befindet und das hier mit 39c bezeichnet sowie beispielsweise im Querschnitt dreieckig ist, aber auch einen
anderen Querschnitt haben kann, ist um eine Achse 39i/ in Richtung des Pfeils 39c verdrehbar, und
zwar gegen die elastische Kraft einer Feder, z. B. einer Torsionsfeder.
Wenn die nockenförmigen Erhöhungen 39a an der in Fig. 3b unteren Kante des Drehkeils 39c beim
Wiedereinführen anstoßen, dann verdrehen sie den Keil in Richtung des Pfeils 39e, wobei das einzuführende
Blatt 39/ längs der ihm zugewandten Fläche des Drehkeils nach oben (siehe Fig. 3c) abgelenkt
und in den hier nicht dargestellten Einführungsschlitz 16 beim weiteren Hineinschieben des Schiebers 39
in das Gehäuse hineingeschoben wird. Wie man erkennt, ist bei dieser Abwandlung gewissermaßen eine
Weiche vorgesehen, die aus dem Drehkeil 39c und der nockenförmigen Erhöhung 39a besteht.
In den Fig. 4a bis 4f ist eine dritte Ausführungsform gezeigt, mit der eine Umschichtung der Blätter
des Blattstapels 1 erfolgen kann, die gegenüber dem Ausführungsbeispiei nach Fig. 3 noch weiter automatisiet
ist und deshalb als »dreiviertelautomatische« Umschichtung bezeichnet wird. In diesem Ausführungsbeispie!
sind für gleichartige Teile die gleichen Bezugszeichen wie in Fig. 3 verwendet worden, obwohl
diese gleichartigen Teüe hier etwas anders ausgebildet sind.
Dor bis zu einem geringen Rest aus dem Gehäuse 40 herausziehbare Schieber 39 besitzt Führungsteile
85, die sich praktisch längs des gesamten Schiebers 39 in dessen Bewegungsrichtung erstrecken und an
ihren Außenseiten nicht näher bezeichnete Führungsflächen besitzen, durch die sie an der Innenseite des
Gehäusebodens und/oder der Gehäuseseitenwand geführt werden. Diese Führungsteile sind vorzugsweise,
wie aus Fi g. 4 a ersichtlich ist, als Winkelprofile ausgebildet, so daß sie an ihren Innenseiten erste
Transportflächen 86 besitzen, auf denen ein aus dem Blattstapel 1 durch den Entnahmeschlitz 10 herausgezogenes
Blatt an seiner Unterseite aufliegt. Außerdem besitzen die Führungsteile 85 an ihrer Innenseite
zweite Führungsflächen 87, die sich senkrecht zu den ersten Führungsflächen 86 erstrecken und seitliche
Anlageflächen für das aus dem Blattstapel 1 entnommene Blatt bilden, durch die es gegen ein seitliches
Herausfallen aus dem Schieber 39 gesichert wird. Diese zweiten Führungsflächen 87 brauchen sich nichtunbedingt
über die gesamte Höhe des Schiebers zu erstrecken, sie können aber durch nicht dargestellte
seitliche Anlageflächen ergänzt sein, die bis zu dem Gehäusedeckel 88 führen oder an diesem Gehäusedeckel
ausgebildet sind. Diese zusätzlichen seitlichen Führungsflächen brauchen sich genauso wie die übrigen
Führungsflächen keineswegs über die gesamte Länge des Schiebers zu erstrecken; es genügt vielmehr,
wenn sie an einigen Stellen vorgesehen sind, deren Position so ausgewählt ist, daß ein entnommenes
Blatt sicher im Schieber 39 gehalten und vor einem herausfallen bewahrt wird, bevor es über den Einführungsschlitz
16 wieder in den Blattstapel 1 eingefügt ist.
Der Gehäusedeckel 88, der von einer durchsichti-
gen Platte gebildet wird, ist fest mit dem übrigen Aufbau
des Schiebers 39 verbunden und stellt daher einen Teil dieses Schiebers dar.
Der Entnahineschlitz iO wird unten durch die ersten
Führungsflächen 86 begrenzt, während er oben durch die Außenseite der Spitze eines V-förmigen
Teils 89 begrenzt wird, das auch als Trenn- und Einführungskeil bezeichnet ist, da die von seiner gehäuseeinwärts
gewandten Fläche gebildete Blattkantenanlagefläche im unteren Teil als Trennanschlag und
im oberen Teil als Einführungsanschlag dient. Auch der Einführungsschlitz 16 wird einerseits von einem
beweglichen Teil, nämlich der Innenfläche des Gehäusedeckels 88, und andererseits von einem feststehenden
Teil, nämlich dem oberen Ende des in Fig. 4a linken Schenkels des V-förmigen Teils 89, begrenzt.
Ein oder mehrere Trennanschläge 93 sind an einer Führung 94 angeordnet, in welcher der Gehäusedekkel
88 geführt ist. Bei herausgezogenem Gehäusedekkel wird der Blattstapel 11 durch Flächen 95, die seinen
oberen, der Gegen-Blattkantenanlagefläche 30
zugewandten Rand übergreifen, vor einem Herausfallen gesichert. Diese Flächen 95, die auch als Niederhalteflächen
bezeichnet sind, weil sie den Blattstapel 1 gewissermaßen gegen die Druckkraft der Feder 96
• niederhalten«, sind an dem Bauteil 97 vorgesehen, an dessen Innenseite sich die Gegen-Blattkantenanlagefläche
befindet und das um eine parallel zum Entnahmeschlitz 10 verlaufende Achse 98 im Sinne des
Pfeils 99 aus der dargestellten Position gegen den Widerstand einer nicht näher dargestellten Einrastvorrichtung
verschwenkbar ist, so daß der Blattstapel 1 bei herausgezogenem Schieber 39 leicht entnommen
werden kann. Das Bauteil 97 wird wegen seiner SchrägsteUung auch als Drehkeil bezeichnet, weil es
gewissermaßen keilförmig unter den ihm zugewandten Rand des Blattstapels 1 greift sowie, wie eben erläutert,
verdrehbar ist.
Im Bodenbereich des Schiebers 39 ist eine Zunge 102 gelagert, die um eine Achse 103 verschwenkbar
ist. Diese Achse ist in dem in Auszugsrichtung des Schiebers vorderen Bereich des letzteren angeordnet,
und im Bereich dieser Achse geht die Zunge 102 in einen Winkelhebel 104 über, und zwar ist die Zunge
102 vorzugsweise einstückig mit dem Winkelhebel 104 ausgebildet. Der der Zunge 102 abgewandte Hebelarm
105 des Winkelhebels 104 dient als Druckhebel, da es durch einen Fingerdruck hierauf möglich
ist, die Zunge 102 aus ihrer Ruheposition, in der sich ihr vorderes Ende 106 nicht im Eingriff mit dem Blatt stapel
1 befindet, gegen den Druck einer Feder 107 in ihre Arbeitsposition zu verschwenken. In dieser
Arbeitsposition gelangt ein am vorderen Ende 106 der Zunge 102 angebrachtes Mitnahmeteil 108 in
Reibungseingriff mit dem in Auszugsrichtung des Schiebers hinteren Ende des untersten Blatts des
Blattstapels 1 und nimmt dieses Blatt beim Herausziehen des Schiebers 39 mit, so daß es durch den Entnahmeschlitz
10 austritt, wobei die erwähnte Feder 96 mit ihrem in Auszugsrichtung vorderen Ende 109
als Trennanschlag wirkt.
Das Mitnahmeteil 108 kann beispielsweise als Gummistreifen, kleiner Saugnapf, Haken, Rolle bzw.
Walze mit Rücklaufsperre od. dgl. ausgebildet ein. Dieses Mitnahmeteil wird dann durch die gchäuseauswiirts
gewandte Fläche 92 des in Fig. 4a rechten Schenkels des V-förmigen Teils 89, die in einen spitzen
Winkel ε mit den ersten Führungsflächen 86 einschließt,
beim Wiederhineinschieben des Schiebers 39 in das Gehäuse 40 unter den Entnahmeschlitz 10 geführt,
und zwar beispielsweise in eine Ausnehmung im Bodenbereich des Schiebers oder in den freien
Raum zwischen den Führungsteilen 85. Sofern der Druck auf den Druckhebel 105 noch vor dem Wiederhineinschieben
des Schiebers 39 vollständig weggenommen wird, gelangt das vordere Ende 106 der
Zunge 102 ohnehin bereits in die erwähnte Ausnehmung bzw. den genannten freien Raum.
Schließlich sei noch erwähnt, daß die Feder 96 auch ganz allgemein die Funktion einer Andrückeinrichtung
zum Andrücken des Blattstapels gegen den Gehäusedeckel hat.
Es sei noch bemerkt, daß die Feder 96 bei der Ausführungsform nach Fig. 4a eine Blatt-, Plastik- bzw.
Kunststoff- oder Drahtfeder sein kann. Um ein gleichmäßiges Andrücken des Blattstapels 1 an die
Innenseite des durchsichtigen Gehäusedeckels 88 sicherzustellen, können anstelle der Feder 96 auch vier
Federarme in der Längsmitte der Zunge 102 befestigt sein, die sich im spitzen Winkel zur Längsrichtung der
Zunge nach aufwärts erstrecken, so daß sie seitwärts von der Zunge 10Γ den Blattstapel 1 nach oben gegen
den Deckel 88 drücken. Die Ausführungsform der Fig. 4a kann aber auch so abgewandelt werden, daß
im Gehäuse 40 seitlich neben dem Schieber 39 und parallel sowie in Bewegungsrichtung des Schiebers
Federn vorgesehen sind, die den Blattstapel 1 nach oben drücken und an denen ein Entnahmeanschlag
vorgesehen ist oder die diesen Entnahmcanschlag bilden, welcher die Biegung 109, die ebenfalls als Entnahmeanschlag
wirkt, ergänzen oder ersetzen. Bei einem solchen Ausführungsbeispiel kann dann gegebenenfalls
die Feder 96 ganz entfallen.
Es sei außerdem noch erwähnt, daß die Ausführungsform nach Fig. 4a auch so ausgebildet werden
kann, daß sie die Blätter des Blattstapels 1 in der umgekehrten Richtung umschichtet, indem die Blätter
ι mit einer entsprechenden im Deckel befindlichen
Zunge von oben aus dem Blattstapel herausgezogen und unten in den Blattstapel wieder eingefügt werden.
Bei einer nicht dargestellten, abgewandelten Ausführungsform der Fig. 4a, die, abgesehen von den
, nachstehend erläuterten Änderungen, ebenso wie die Ausführungsform nach Fig. 4a aufgebaut ist, ist die
Feder 107 so angeordnet, daß sie die Zunge 102 normalerweise mit ihrem vorderen Ende nach oben
drückt. Dadurch ergibt sich eine vollautomatische Ar-
I beitsweise, da das Mitnahmeteil 108 normalerweise gegen das untere Blatt des Blattstapels 1 angedrückt
wird, so daß es beim Herausziehen des Schiebers 39 das unterste Blatt mitnimmt, ohne daß irgendeine
sonstige Betätigung der Zunge 102 von Hand erfor-
, derlich wäre. Wenn das mitgenommene Blatt vollständig auf den Schieber 39 übertragen worden ist,
drückt das Mitnahmeteil 108 das Blatt durch die Feder 107 in Fig. 4b nach oben, so daß es beim Wiederhineinschieben
des Schiebers 39 in das Gehäuse 40 in
ι den Einführungsschlitz 16 gelangt, während das Mitnahmeteil
108 durch eine im und/oder unter dem Einführungsschlitz 10 vorgesehene Ausnehmung wieder
in das Gehäuse 40 eintritt, nachdem es durch die Fläche 92 aus seineroberen Stellung gegen die Kraft der
-, Feder 107 in Fig. 4b nach unten abgelenkt worden ist. Die weitere Kraft zum Einschieben des obersten
Blattes wird, nachdem sich das Einführteil 108 von dessen Unterseite gelöst hat, mittels eines oder meli-
rerer Anschläge auf dieses Blatt übertragen, die an dem in Einschubrichtung hinteren Ende des Schiebers
39 vorgesehen sind und an denen das einzuschiebende Blatt mit seiner benachbarter Kante anliegt.
Wie sich aus der obigen Erläuterung der gegenüber Fig. 4aabgewandelten Ausführungsform ergibt, wird
ein von Hand betätigbarer Druckhebel, wie der Druckhebel 105 in Fig. 4a, hier nicht mehr benötigt,
weil allein die Hin- und Herbewegung des Schiebers zur Betätigung ausreicht. Ebenso wie das Ausführungsbeispiel
nach Fig. 4a kann auch die Ausführungsform nach Fig. 4b so abgewandelt werden, daß
das Mitnahmeteil auf die obere Seite des Blattstapels 1 einwirkt und die Blätter von oben entnommen
sowie von unten her wieder in den Blattstapel 1 eingefügt werden.
Um die Wiedereinführung der Zunge 102 in der Vorrichtung nach Fig. 4a zu erleichtern, kann deren
vorderes Ende 102a abgerundet ausgebildet sein und gegenüber dem Mitnahmeteil 108, das auch als Haftelement
bezeichnet wird, in Einschubrichtung des Schiebers 83 vorstehen, so daß das Mitnahmeteil 108
nicht an die vordere Fläche 92 des Keils 89 anstößt, das im übrigen auch keilförmig ausgebildet sein kann,
wie die Fig. 4b zeigt. Außerdem weist die Zunge 102 an ihrem vorderen Ende seitliche Ränder bzw. Vorsprünge
1026 neben dem Haftelement 108 auf, die über die untere Kante des Keils 89 gleiten, wobei eine
Ausnehmung 89β im Keil 89 vorgesehen ist, die so hoch und breit ist, daß das Mitnahmeteil 108 den Teil
89 überhaupt nicht berühren kann.
Weitere Möglichkeiten zur Erleichterung der Einführung des vorderen Endes der Zunge 102 sind in
den Fig. 4e und 4f dargestellt, bei denen der untere Teil des Keils 89 als größere oder kleinere, frei drehbare
Walze ausgebildet ist, die dann von dem Mitnahmeteil 108 beim Wiedereinführen in das Gehäuse gedreht
wird.
Schließlich kann, wie Fig. 4d andeutet, das Haftelement
auch als spindel- bzw. tonnenförmige Rolle 108ö ausgebildet sein, und zwar als Freilaufrolle, die
sich beim Herausziehen des Schiebers nicht dreht, dagegen beim Wiedereinführen des Schiebers drehbar
ist und so auf der ihr zugewandten Fläche 89c einer entsprechenden Ausnehmung im mittleren Bereich
des Keils 89 abrollt.
In den Fig. 5 a bis 5 fist eine weitere Aufsührungsform
der Erfindung dargestellt, die, abgesehen von den nachstehend erläuterten Änderungen, im übrigen
wie das Ausführungsbeispiel nach Fig. 4 a ausgebildet ist. Bei dieser Ausführungsform sind anstelle der
Zunge 102 und der Feder 96 der Vorrichtung nach Fig. 4a Blattfedern 111 am Boden des Schiebers 112
angebracht, an deren freien Enden je eine Greiferlippe 114 befestigt ist, die aus einem haftfähigen Material,
wie z. B. Gummi besteht und ein dünnes Ende
115 aufweist, das sich beim Herausziehen des Schiebers um die obere Kante 116 der Feder 111 herumlegt
und durch Reibung am untersten Blatt des Blattstapels 1 die Wirkung der Blattfeder 111 unterstützt und
gewissermaßen ein haftfähiges Ende dieser Blattfeder beim Herausziehen des Schiebers bildet, wodurch eine
ausgezeichnete Haftwirkung bei geringstem Schlupf erzielt wird. Dagegen verbiegt sich das vordere Ende
der Lippe 115 in Fig. 5 b nach links und gleitet wegen
seiner geringen Federkraft praktisch »kraftlos« über das Blatt, das im übrigen dann über die vordere Kante
116 der Blattfeder 111 gleitet.
Die erwähnten Verhältnisse sind in den Fi g. 5 d und 5 e veranschaulicht, wobei der Pfeil 117 die Richtung
des Herausziehens des Schiebers 112 darstellt, während der Pfeil 118 die Gegenrichtung andeutet. Im
einen Fall ist das Herumlegen der Greiferlippe 114 um die obere Kante 116 der Feder 111 gezeigt, während
aus Fig. 5 e ersichtlich ist, daß sich beim Wiedereinschieben des Schiebers 112 das vordere Ende 116
der Feder 111 an das jeweilige Blatt 119 anlegJ und die Greiferlippe 114 »kraftlos« über die Unterste
des Blatts 119 hinweggleitet.
Diese automatisch wirkende Greiferlippe hat
genüber einer Transportrolle, wie sie weiter unten
schrieben ist, den Vorzug, daß sie ganz flach ist, so daß sich eine außerordentlich geringe Bauhöhe des den Blattstapel 1 aufnehmenden Gehäuses ergibt, abgesehen davon, daß eine solche Greiferlippe außerordentlich billig ist. Die beiden Federn 111 drücken zudem das aus dem Stapel entnommene Blatt im Schieber auf das Niveau des Einführungsschlitzes, wie die Fig. 5a zeigt.
genüber einer Transportrolle, wie sie weiter unten
schrieben ist, den Vorzug, daß sie ganz flach ist, so daß sich eine außerordentlich geringe Bauhöhe des den Blattstapel 1 aufnehmenden Gehäuses ergibt, abgesehen davon, daß eine solche Greiferlippe außerordentlich billig ist. Die beiden Federn 111 drücken zudem das aus dem Stapel entnommene Blatt im Schieber auf das Niveau des Einführungsschlitzes, wie die Fig. 5a zeigt.
Aus Fig. 5c ist ersichtlich, daß die Federn 111 als Zungen aus einer Blattfeder 120 ausgestanzt sein
können (Ansicht von oben dargestellt), die ihrerseits auf dem Schieberboden bzw. im unteren Teil des
Schiebers befestigt ist.
Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, daß die Greiferlippe 114 schon im Ruhezustand vor der Kante
der Feder 111 liegen muß, aber gleichzeitig von sehr schwacher Federwirkung ist, so daß sie beim Zurückgleiten
des Schiebers in das Gehäuse ausweicht und die Hauptkraft der Feder 111 auf den Blattstapel einwirkt.
Eine aus dem freien Ende der Feder 111 ausgestanzte Zunge lila, mit der die Greiferlippe an ihrem
unteren Ende eingeklemmt wird, ist kürzer als der obere Teil 1116 der Feder 111, und zwar um ein vom
Reibungsmaterial, aus dem die Greiferlippe 114 besteht, abhängigen Ausmaß. Die Federungskraft des
Haftmaterials der Greiferlippe 114 ist im Verhältnis zu derjenigen der stützend wirkenden Feder 111 klein.
Beim Zurückgleiten des Schiebers in das Gehäuse setzt sich die starke Kraft der stützenden Feder 111
durch, so daß die Reibung des vorderen Endes 115 der Greiferlippe stark reduziert wird, und die Stützwirkung
der Feder 111 besteht dann im wesentlichen zwischen dem Metall dieser Feder und dem Blattmaterial.
Das Federende ist, wie bei 116 ersichtlich, gerundet, so daß das vordere Ende 115 der Greiferlippe
114 nicht abgeschnitten wird.
Der Wiedereinführungsanschlag 28 ist bei der Ausführungsform
nach Fig. 5a an dem in Herausziehrichtung des Schiebers hinteren Ende des mit dem
Schieber fest verbundenen Gehäusedeckels 113 vorgesehen. Da sich dieser Λ nschlag vor dem Herausziehen
des Schiebers am linken Ende des Gehäuses in Fig. 5a befindet, sich, wie Fig. 5f zeigt, zusätzliche
Anschläge 121 am Rand 122 des Gehäuses in der Nähe des Einführungsschlitzes vorgesehen, welche die
Blätter des Blattstapels 1, deren Ränder von dem Rand 122 des Gehäuses übergriffen werden, so weit
niederhalten, daß beim Herausziehen des Schiebers 112 kein Blatt durch den Einführungsschlitz mit herausgezogen
werden kann.
In den Fig. 6a bis 6f ist eine weitere Ausführungsform der Erfindung veranschaulicht, durch die ein
vollautomatisches Entnehmen der Blätter aus dem
Blattstapel und ihr Wiedereinführen in den Blattstapel möglich ist, indem man lediglich einen Schieber aus
dem Gehäuse 42 herauszieht und wieder in das Gehäuse hineinschiebt.
Der Schieber 43 ist senkrecht zu dem bei dieser Ausführungsform oben vorgesehenen Entnahmeschlitz
10 so weit bewegbar, daß er das jeweils aus dem letzteren herauskommende Blatt 44 vollständig
auf dafür vorgesehene Transportflächen 45 aufnimmt,
überdie es wieder in den Einführungsschlitz 16 eingeschoben wird. Jedoch ist der Schieber gegen ein vollständiges
Herausziehen aus dem Gehäuse durch entsprechende Anschläge gesichert.
Zu seiner Hin- und Herbewegung ist der Schieber
43 im Geisse Al geführt, wozu er einen Rahmen
46 (s. Fig. 6b v:ncl f) aufweist, der in Bewegungsrichtung
des Scmci/crs verlaufende Schieberteile 47 besitzT;
die in rrasprechenden Ausnehmungen 48 in der
Ini.enscne des Gehäuses 42 und/ode;· im Gehäuseboden
gleitend verschiebbar sind. Der Schieber kann in \jf\cn verschiedenen Arten im Gehäuse geführt und
auchjjjjf-'iijr-iiiedenster Weise ausgebildet sein, z. B.
J^iU1Ties'topartig ausziehbar.
Vorzugsweise ist der Schieber 43 teilweise an den Seitenwänden des Gehäuses 42 geführt, so daß die
nach dem Inneren des Schiebers gerichteten Flächen der Führungsteile des Schiebers Anlageflächen umfassen,
durch die das an dem Gehäuse herausgezogene Blatt gegen ein seitliches Herausfallen aus dem Schieber
gesichert ist.
Bei dem Ausführungsbeispiel, das in den Fig. 4 bis
6 dargestellt ist, umfaßt der Schieber außerdem auch den im wesentlichen durchsichtigen Gchäusedeckel
49, der aus einer Klarsichtplatte 50 bestehen kann, die in einem Rahmen 51 (siehe Fig. 6f) befestigt ist.
Damit die Blätter im herausgezogenen Zustand des Schiebers, in dem sie praktisch offen daliegen, nicht
herausfallen können, ist der Schieber nur so weit aus dem Gehäuse 42 herausziehbar, daß der in Auszugsrichtung
hintere Rand 51 des Gehäusedeckels 38 den entsprechenden Rand des Blattstapels 1 noch überdeckt.
Am anderen Ende des Gehäuses sind zungenförmige Teile 51 vorgesehen, die auch als Niederhaltezungen
bezeichnet werden, da sie das oberste Blatt an seinem Rand übergreifen und es mit jeweils einer
Bildanlagefläche 52 »niederhaken«, also gegen ein Herausspringen bzw. -fallen aus dem Gehäuse 42 bei
herausgezogenem Schieber 43 zurückhalten.
Der Schieber 43 ist an der Bedienungsseite unten durch einen Lappen 53 in Richtung auf das Gehäuse
42 zu verlängert. Dieser Lappen ragt bei eingeschobenem Schieber 43 um eine geeignete Länge, z. B. K)
bis 14 mm, in den Gehäuseboden hinein, der an dieser Stelle eine entsprechende Ausnehmung 54 hat. Der
Zweck des Lappens 53 besteht darin, als Grifffläche zu dienen.
Das Prinzip der Entnahme eines Blatts und seiner Wiedereinführung ist das gleiche, wie es anhand der
Fig. 2a bis 2c bereits erläutert worden ist, wobei die Blattkantenanlagefläche 11 an einem fest mit dem
Gehäuse 42 verbundenen Br.uteil 55 vorgesehen ist, das auch als Trennkeil bezeichnet wird und das jeweils
eine Seite des Entnahmeschlitzes 10 und des Einführungsschlitzes 16 begrenzt. Die andere Seite des Entnahmeschlitzes
10 wird von der Innenseite des beweglichen Gehäusedeckels 49 und die andere Seite des
Einführungsschlitzes 16 wird ganz oder teilweise von den Schieberteilen 47 gebildet, die sich in der Bewegungsrichtung
des Schiebers erstrecken. Der Trcnnanschlag wird von je einer an den Seiten des Schiebers
vorgesehenen Feder 56 (von denen in Fig. 6a nur eine
sichtbar ist) gebildet, und zwar von deren in Auszugsrichtung des Schiebers vorderen Ausbiegung 57.
Diese Federn, die auch als Niederhaltefedern be- > zeichnet werden, haben weiterhin den Zweck, das aus
dem Entnahmeschlitz 10 herauskommende Blatt 44 auf die am Schieber vorgesehenen Transportflächen
45 zu übertragen, über die es in den Einführungsschlitz 16 hineingeschoben wird, dessen Einführungsanschlag
58 von einer oder mehreren federnden Zungen gebildet wird, die an einer Andrückplatte 59
vorgesehen sind, welche unter dem Druck einer Feder 60 steht und damit den Blattstapel 1 gegen die Innenseite
des Gehäusedeckels 49 andrückt.
Das Herausschieben eines Blatts durch den Entnahmeschlitz 10 erfolgt mittels eines Greifers 61, der
am hinteren Ende des Gehäusedeckels 49 vorgesehen ist und im wesentlichen die Form einer Nase hat, an
die sich ein Greiferhohlraum 62 in Auszugsrichtung des Schiebers anschließt, der den Zweck hat, ein gesichertes
Einspringen der mit dem Greifer in Eingriff tretenden Kante des zu entnehmenden Blatts unter
der Wirkung der Andrückplatte 59 zu ermöglichen. Der Greiferhohlraum 62 kannz. B. eine Ausnehmung
von etwa 3 mm Breite und 0,5 mm Tiefe sein. Auf diese Weise wird die Greiferkante gewissermaßen
nach der »unschädlichen« Seite, d. h. nach oben zu, wo das zweitoberste Bild nicht berührt werden könnte,
verlängert.
Dies ist vor allem dann von Vorteil, wenn die mit dem Greifer in Eingriff tretende Kante des Blatts im
Sinne einer Verletzung gestaucht, d. h. verbreitert ist. Dadurch wird eine weitergehende Verletzung des
Blatts verhindert.
Das sichere Funktionieren dieses Systems basiert auf der allgemein vorkommenden Tatsache, daß die
als Blätter vorzugsweise verwendeten Bilder am bildseitigen Rand ihrer Kanten einen spitzen Schnittwinkel
und auf dem gegenüberliegenden Rand einen stumpfen Schnittwinkel haben.
Der Drehkeil 63 ist um die Achse 64 verdrehbar, so daß die an ihm befindlichen Niedernaltezungen 51
den Blattstapel 1 im Bereich des in Fig. 6a linken Randes vollständig freigeben, wenn der Drehkeil aus
seiner Ruhelage verdreht wird. Auf diese Weise ist es möglich, den Blattstapel 1 aus dem Gehäuse 42 zu
entnehmen, wenn der Schieber 43 herausgezogen ist. Insbesondere wird dadurch eine einfache und automatisch
durchführbare Füllung des Gehäuses 42 mit einem Blattstapel 1 ermöglicht.
Damit der Drehkeil in seiner Normallage, die in Fig. 6a gezeigt ist, sicher gehalten wird, ist eine Einrastvorrichtung
vorgesehen. Diese wird im wesentlichen von einer an der Innenseite des Gehäusebodens
befindlichen Planfläche 66 und von einer an der gegenüberliegenden Seite des Drehkeils 63 befindlichen
Gegen-Planfläche 67 gebildet, wobei die Planfläche 66 und die Gegen-Planfläche 67 elastisch gegeneinander
anliegen, was z. B. durch die Eigenelastizität des in entsprechender Weise ausgebildeten Gehäusebodens
erreicht werden kann. Die Gegen-Planfläche 67 geht nach der Außenseite des Gehäuses zu in eine
bogenförmige Fläche 68 über, deren Krümmungsradius r gleich der Entfernung von der Drehachse 64
zu der Planfläche 66 ist. Auf der anderen Seite des
Drehkeils schließt sich an die Planfläche 67 eine Nase 65 an, die den benachbarten Rand des Blattstapels 1
untergreift und beim Verdrehen des Drehkcils 63 aus
seiner Normallage den Blattstapel am Rand hochhebt, so daß er leichter entnehmbar ist.
Der Drehkeil hat am oberen Ende zwei treppenartige Absätze 100 und 101, deren Höhe etwa gleich
der Blattdicke ist. Diese treppenartigen Absätze bewirken eine Vorsortierung in dem Sinne, daß der
Greifer 61 praktisch nur die Kante des obersten Blatts erfassen kann, und zwar aus folgendem Grund:
Wenn der Schieber 43 nach dem Entnehmen eines Blattes wieder zurückgeschoben wird, um dieses entnommene
Blatt durch den Einführungsschlitz 10 unten wieder einzuschieben, kommt es gleichzeitig dazu,
daß der am Schieber 43 angebrachte Gehäusedeckel 49 durch seine Innenseite eine Reibungskraft auf das
oberste Blatt des Stapels ausübt, die teilweise auf die darunterliegenden Blätter übertragen wird. Diese
Reibungskraft hat zur Folge, daß das oberste Blatt, das beim Entnehmendes vorherigen Blatts durch Reibung
von letzterem in Richtung auf die Blatkantenanlagefläche
11 mitgenommen worden ist, nun wieder zurückgeschoben wird. Da es von der Andruckplatte
59 nach oben gedrückt wird, kann es nur bis zum ersten Treppenabsatz zurückgeschoben werden, weil es
von diesem an einer weiteren Bewegung in Richtung auf die Gegen-Blattkantenanlagefläche 30 gehindert
wird. Hingegen wird das zweitoberste Blatt weiter bis zum zweiten treppenartigen Absatz 101 zurückgeschoben,
weil es, sofern es überhaupt mit der in den Fig. 6a und 6c unteren Kante des treppenförmigen
Absatzes 100 in Berührung kommt, über diese Kante weggleiten kann, da sie abgeschrägt oder gerundet ist.
Diese Vorsortierung funktioniert auch bei entsprechenden Abmessungstoleranzen, denen die Blätter
unterworfen sind und aufgrund deren es vorkommen kann, daß das oberste Blatt kürzer oder länger als das
zweitoberste Blatt oder gleich lang wie letzteres ist. Das sei im einzelnen erläutert.
a) Wenn das oberste Blatt kürzer als das zweitoberste ist, dann kann es zwar geschehen, daß
der erste treppenförmige Absatz 100 in Berührung mit der Kante des zweitobersten Blatts
kommt, bevor das oberste Blatt dort angelangt ist. Da jedoch die durch die Reibungskraft zwischen
dem Gehäusedeckel 49 und dem obersten Blatt übertragene Bewegung wesentlich größer
als zwischen dem obersten und dem zweitobersten Blatt ist, wird letzteres schließlich durch das
oberste Blatt verdrängt und über die gerundete Kante des ersten treppenförmigen Absatzes 100
weiter zurück bis zum zweiten treppenförmigen Absatz 101 geschoben.
b) Wenn das oberste und das zweitoberste Blatt gleich langsind, dann kommt es beim Herausziehen
des Schiebers während des Entnehmens des vorhergehenden Blatts dazu, daß die in Fig. 6a
hinterste Kante des obersten Blatts bei Beginn des erneuten Hineinschiebens des Schiebers gegenüber
der entsprechenden Kante des zweitobersten Blatts weiter rechts liegt, so daß die
Kante des zweituntersten Blatts zuerst mit dem ersten treppenförmigen Absatz 100 in Berührung
kommt und dann von der Kante des obersten Blatts verdrangt und schließlich bis zum
/weiten treppenförmigen Absatz 101 zurückgeschoben wird.
c) Wenn schließlich das oberste Blatt langer als das
zweitoberste ist. dann gelangt seine Blattkante zuerst in Eingriff mit dem ersten treppenförmigen
Absatz 100, während die entsprechende Kante des zweitobersten Blattes weiter nach
rechts zu liegen kommt. Auch in diesem Falle ist die vom Greifer zu erfassende Blattkante des
obersten Blatts sicher von der des zweitobersten Blatts getrennt.
Die einwandfreie Funktion der Greiferkante 61 und der zur Vortrennung dienenden treppenförmigen
Absätze 100 und 101 wird dadurch gewährleistet, daß die Niederhaltezungen 51, an denen die beiden treppenförmigen
Absätze vorgesehen sind, zweifach in der genau richtigen Höhe gesichert sind, nämlich einmal
durch die obenerwähnte Arretiervorrichtung, durch die der Drehkeil sicher in seiner Normallage gehalten
wird, und zum anderen dadurch, daß die Niederhaltezunger. 51 mittels Aussparungen 84 im Gehäusedekkel
49 ebenfalls in der genau richtigen Höhe gehalten werden, so daß infolgedessen die einwandfreie Funktion
der treppenförmigen Absätze und der Greiferkante sichergestellt ist.
Die konische Spiralfeder 60 ist so ausgebildet bzw. angeordnet, daß sie einen stärkeren Druck auf den
in Fig. 6a linken Teil der Andruckplatte 59 ausübt als auf den rechten Teil. Dadurch wird erreicht, daß
einerseits ein sicheres Eindrücken der jeweiligen Blattkante in den Greiferhohlraum 62 am hinteren
Ende des Schiebers erfolgt, und daß eine Behinderung der die Trennung unterstützenden vorderen Biegungen
57 der Niederhaltefedern 56 vermieden wird. Es sei noch erwähnt, daß die Andruckplatte 59 und
der federnde Einführungsarcschlag 58 aus einem einzigen Teil aus federndem Metall oder Kunststoff bestehen
können, das zudem ausgestanzte Zungen im Inneren haben kann, welche die Wirkung der Federn
60 übernehmen können. Der federnde Einführungsanaschlag 58 sollte möglichst breit sein, damit auch
durchgebogene Blätter beim Wiedereinführen nicht anhängen können. Darüber hinaus ist seine Elastizität
so, daß er sich auch dann, wenn keine oder nur wenig Blätter im Gehäuse 42 vorhanden sind, bis zum Gehäusebodenoder
fast bis zu letzterem erstreckt, damit ein einzuführendes Blatt bei geringem Füllungsgrad
des Gehäuses nicht unter die Andruckplatte geschoben
wird.
Die Andruckplatte 59 kann auch durch ein aus Federstahl
oder federndem Kunststoffrundmaterial hergestelltes »Drahtgestell« ausgebildet sein, wie es in
einer Ausführungsform beispielsweise in Fig. 6g dargestellt ist. Ein solches Teil kann aus einer einzigen
Drahtlänge gebogen sein, und zwar ist diese so gebogen, daß in den Ecken eines gedachten Vierecks je
eine Spiralfeder 60a liegt, welche die Spiralfeder 60 ersetzt und auch gegebenenfalls konisch ausgebildet
sein kann. Diese Spiralfedern 60a sind durch Zwischenstege 59a, die Verlängerungen der Spiralfedern
darstellen, miteinander verbunden, und diese Zwischenstege befinden sich auf dem oberen Niveau der
Enden der Spiralfedern 59a, so daß sie gewissermaßen die Anlageflächen für den Biattstapel 1 bilden, der
in Fig. 6a von der Andrückplatte 59 gebildet wird. Die beiden in Fig. 6g vorderen Spiralfedern 60a sind
durch einen Zwischensteg 58a miteinander verbunden, d^: ebenfalls eine Verlängerung der Spiralfedern
darstellt und von der Oberseite der Spiralfedern schräg nach unten verläuft, so daß er die Funktion
des Einführungsanschlags 58 hat und gleichzeitig durch sein schräges Ansteigen das jeweils in den Einführungsschlitz
16 hineinkommende Blatt nach oben
ablenkt bzw. leitet, und zwar so, wie das vordere Ende
des Einführungsanschlags 58, das in Fig. 6a nicht näher bezeichnet ist, sich jedoch auch bis zum Gehäuseboden
hin erstreckt und schräg nach dem Gehäuseinneren zu ansteigt.
In Fig. 6d ist ein Schnitt durch das greiferseitige Ende des am Schieber 43 angebrachten Gehäusedekkels
49 gezeigt, bei dem im Greiferhohlraum 62 ein Streifen 62a aus einem Material mit relativ hohem
Reibungskoeffizienten, beispielsweise aus Gummi, vorgesehen ist, dessen freie Oberfläche 626, die vorzugsweise
eben ist, gegenüber der Unterkante 49b des Greifers nach dem Inneren der Ausnehmung 62 zu
versetzt ist, und zwar um die Höhe h, die vorzugsweise 0,1 mm beträgt.
Schließlich ist in Fig. 6e ein Querschnitt durch den Gehäusedeckel 49 gezeigt, bei dem die Federn 56
durch eine federnde und durchsichtige Platte 56a ersetzt sind, die im unbelasteten Zustand eine Biegung
56b besitzt, welche dem Einführungsanschlag 58 entspricht. Fertigungstechnisch ist das von großem Vorteil,
weil dann der Gehäusedeckel 49 und die federnde Platte 56a doppelt aus durchsichtigem Kunststoff gespritzt
werden können, und zwar vorzugsweise aus dem gleichen Material in einem Arbeitsvorgang.
Die Platte 56 hat bei 56b (ebenso wie die Feder 56 im Bereich 57) einen relativ flachen, ausgebogenen
Bereich 56c, damit das jeweilige Blatt auf einem verhältnismäßiggroßen
Längenbereich mit Druck beaufschlagt wird. Dazu ist sie bei 56d relativ stark gebogen
und auch bei 56e.
In Fig. 7a und 7b ist ein weiteres Ausführungsbeispiel gezeigt, das eine Abwandlung der Ausführungsform nach den Fig. 6a und 6b darstellt, weil hier die
Andruckplatte durch mit federnden Armen 73 am Schieber 72 befestigte Rollen 69, 70 ersetzt ist. Diese
Rollen bzw. Walzen 69, 70 drücken den Blattstapel federnd gegen den durchsichtigen Gehäusedecke!. Sie
sind als Freilaufrollen bzw. -walzen ausgebildet, deren Drehung beim Entnehmen eines Blatts aus dem Stapel
gehemmt ist. so daß sie das zu entnehmende Blatt mittels des zwischen ihnen und dem Blatt bestehenden
Reibungseingriffs durch den Ausgabeschlitz schieben. Beim Einführen eines Blatts in den Stapel sind die
Freilaufrollen bzw. -walzen 69, 70 frei drehbar, damit sie ohne Behinderung unter dem Trennkeil 78, an dem
sich die Blattkantenanlagefläche 11 befindet, in einer Ausnehmung 72a im Schieberboden hindurchlaufen
kann.
Die Hemmung der Freilaufrollen bzw. -walzen 69, 70 gegen eine Drehbewegung beim Herausziehen des
Schiebers 72 wird dadurch gewährleistet, daß ihre Achsen in Schlitzen 75 gelagert sind, zumindest die
Achse der in Fig. 7 linken Freilaufrolle bzw. -walze 70. Diese Schlitze 75 erstrecken sich im wesentlichen
in der Bewegungsrichtung des Schiebers 72. Außerdem ist je eine Auflaufkante 74 an der Seite der Freilaufrollen
bzw. -walzen 69, 70 vorgesehen, die sich in der Ausziehbewegungsrichtung des Schiebers 72
rückwärts von der jeweiligen Freilaufrolle bzw. -walze befindet und eine Drehung derselben verhindert,
wenn die Freilaufrolle bzw. -walze auf diese Kante »aufläuft«, was durch die Schlitze 75 gewährleistet
wird.
Diese Freilaufrollen bzw. -walzen 69, 70 haben außerdem die Funktion, das durch den unten befindlichen
Entnahmeschlitz 10 ausgetretene Blatt im ausgezogenen Schieber nach oben zu drücken, so daß es
auf das Niveau des Einführungsschlitzes 16 gebracht wird.
Die in Einschubrichtung des Schiebers 72 vordere Freilaufrolle bzw. -walze 70 ist durch eine in dieser
ι Richtung dahinter vorgesehene zweite Walze 71 ergänzt, so daß sie also insgesamt als Doppelwalze ausgebildet
ist. Dadurch wird verhindert, daß die Freilaufrolle bzw. -walze 70, nachdem sie unter dem
Trennkeil 78 hindurchgelaufen ist, nicht zu früh nach ι oben drückt und damit den Einführungsschlitz 16
nicht zu zeitig schließt. Diese Schwierigkeit kann nicht dadurch behoben werden, daß die Freilaufrolle bzw.
-walze 70 in Fig. 7 etwas nach rechts versetzt wird, weil sie dann das Blatt nicht mehr vollständig in den
Stapel hineinschieben würde.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 7 braucht das Blatt im Schieber lediglich durch einige am rechten
Rand oben vorstehende, vorzugsweise durchsichtige, Zungen 76 übergriffen und ggf. gegen seitliches Herausrutschen
durch seitliche Anlageflächen 77 gesichert zu werden. Es wird nur dort etwas abgedeckt,
sonst aber überhaupt nicht.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 8 wird die Blattkantenanlagefläche 11 von der Mantelfläche einer
Walze 79 gebildet. Diese Walze ersetzt also den Trennkeil 55 oder 78 in Fig. 4 bzw. 7 und wird durch
die Bewegung eines Schiebers 83 in Rotation versetzt, so daß sie sich beim Entnehmen eines Blatts 82 aus
dem Stapel 1 in der zur Bewegungsrichtung des Blatts entgegengesetzten Richtung dreht, wodurch die Trennung
der Blattkante des zu entnehmenden Blatts von den Blattkanten der darunterliegenden Blätter unterstützt
wird. Hingegen dreht sich die Walze 79 beim Einführen eines Blatts in den Stapel 1 in einer zur
Bewegungsrichtung des Blatts gleichsinnigen Richtung, wodurch das Einführen des Blatts unterstützt
wird.
Der Antrieb der Walze 79 erfolgt dadurch, daß sie drehfest mit einem Zahnrad 81 verbunden ist, das mit
einer am Schieber 83 angeordneten Zahnstange 80 kämmt.
Schließlich ist in den Fig. 9a und 9b eine Vorrichtung
gezeigt, bei der die Trennung und das Herausschieben des zu entnehmenden Blatts von einer Ansaugvorrichtung
90 bewirkt wird, die an eine Vakuumpumpe 91 angeschlossen ist. Diese Vakuumpumpewird
durch einen Schieber betätigt und gesteuert.
Eine Übersicht über die prinzipiellen Möglichkeiten, in denen die erfindungsgemäße Vorrichtung ausgebildet
werden kann und nach denen sie arbeiten kann, ist in den Fig. 10a bis d dargestellt. Hier ist
jeweils links das Gehäuse, in dem sich der Blattstapel 1 befindet, mit 111 bezeichnet und nur schematisch
angedeutet, wobei die Pfeile 112a bis d die Druckrichtung angeben, in welcher der Blattstapel 1
innerhalb des Gehäuses jeweils angedrückt wird, während durch die Punkte 113a bis d die Stelle angedeutet
ist, an welcher eine entsprechende Transportvorrichtung an einem zu entnehmenden Blatt angreift,
um es aus dem Gehäuse 111 herauszuziehen. Rechts ist jeweils der Kreislauf gezeigt, in dem die Blätter
des Blattstapels 1 beim Wechseln umgeschichtet werden, was durch die jeweilige Pfeilrichtung der schematischen
Kreislaufpfeile 114a bis d veranschaulicht ist. Außerdem ist rechts durch die Pfeile 115a bis USd
die Richtung angedeutet, in der das entnommene Blatt außerhalb des Gehäuses 111 bewegt werden muß, da-
mit es vom Niveau des Entnahmeschlitzes auf das Niveau des EinfUhrungsschlitzes gelangt.
Wie man sieht, ist es grundsätzlich möglich, den Blattstapel 1 entweder von unten nach oben zu drükken
(s. die Pfeile 112a und 112c), wie das bei allen beschriebenen Ausführungsformen der Fall ist. Es ist
aber auch prinzipiell möglich, den Blattstapel innerhalb des Gehäuses von oben nach unten zu drücken
(s. die Pfeile 112b und d). In beiden Fällen ist es möglich, ein Blatt oben zu entnehmen und unten wieder
einzuführen (s. die Kreislaufpfeile 114a und IUd)
oder aber ein Blatt von unten zu entnehmen und es von oben wieder in den Blattstapel einzufügen (s. die
Kreislaufpfeile 114b und 114c). Der Vorteil der Ausführungsformen nach den Fig. 10 c und 1Od besteht
darin, daß die Andrückfedern zum Andrücken des Blattstapels innerhalb des Gehäuses 111 gleichzeitig
als Transportfedern zum Übertagen des Blattes außerhalb des Gehäuses von dem Niveau des Entnahmeschlitzes
auf des Niveau des Einführungsschlitzes dienen können, weil die Richtungen der Pfeile 112c
und 115c bzw. UId und 115rf übereinstimmen. Zu
diesem Zwecke werden natürlich die Federn in dem nicht dargestellten Schieber untergebracht. Die jeweils
erforderlichen Federn sind durch die Punkte 116a bis / angedeutet, wobei im einzelnen die Feder
116b im Gehäuse 111 nach oben in Richtung des Pfeils 112a drückt, während die Feder 116a im Gehäuse
und im Schieber nach unten in Richtung des Pfeils 115a drückt. Entsprechend drückt die Feder
116c im Gehäuse nach unten in Richtung des Pfeils 112b, während die Feder U6d im Gehäuse und im
Schieber nach oben in Richtung des Pfeils 115b drückt. Da die Pfeile 112c und 115c bzw. 112a" und
USd gleich gerichtet sind, wie bereits erwähnt, ist jeweils nur eine Feder 116e bzw. 116/ in den Ausführungsformen
nach Fig. 10c und d erforderlich, die in Richtung der eben erwähnten Pfeile drückt, wobei natürlich
diese Feder aus mehreren einzelnen Federn bestehen kann.
In den Fig. 11a und lic sind Schnittansichten
durch Gehäuse von erfindungsgemäßen Vorrichtungen gezeigt, um bevorzugte Stapelelemente zu veranschaulichen.
In Fig. 11a sind zum Stapeln auf der Oberseite des Gehäuses längs der Längsränder und
des hinteren Querrandes Vorsprünge 125 vorgesehen, welche in entsprechende Ausnehmungen 126 eines
darüber angenordneten, gleichartigen Gehäuses eingreifen können, die längs der Längsränder und des
hinteren Querrandes an der Unterseite des Gehäuses vorgesehen sind.
Gemäß Fig. 11b sind Schwalbenschwanzführungen auf der Ober- und Unterseite des Gehäuses angeordnet,
und zwar ist z. B. auf der Oberseite der vertiefte Teil 127 einer Schwalbenschwanzführung
und auf der Unterseite der erhabene Teil 128 einer Schwalbenschwanzführung angeordnet. Diese
Schwalbenschwanzführungen sind längs der Längskanten des Gehäuses vorgesehen, wobei sie vorzugsweise
auf der Vorderseite nicht ganz bis vorn reichen, so daß vor dem Einschieben einer Schwalbenschwanzführung
eines benachbarten, gleich ausgeführten Gehäuses ein Anschlagen bzw. Aufsetzen dieses
Gehäuses möglich ist.
Wie Fig. lic zeigt, können die Schwalbenschwanzführungen
127 und 128 auch auf den Seiten des Gehäuses angeordnet sein. Weiterhin kann auch
eine Kombination der Schwalbenschwanzführungen nach den Fig. 11b und lic vorgesehen sein. Schließlich
ist es auch möglich, nur in einem kurzen Bereich am vorderen Ende des Gehäuses Schwalbenschwanzführungen
vorzusehen, und zwar entweder in der Art, wie in Fig. 11b veranschaulicht ist, oder auch jeweils
zwei ganze, erhabene Schwalbenschwanzführungen (mit zwei Kanten 128 jeweils) auf der oberen Seite
des Gehäuses, nur vorn im Bereich seiner beiden Längskanten, und jeweils an beiden vorderen Enden
des Gehäusebodens längs der Seitenkanten je eine vertiefte Schwalbenschwanzführung (jeweils mit zwei
Kanten 127), so daß es möglich ist, bei hochkant nebeneinander angeordneten Gehäusen das Gehäuse
ein kurzes Stück vorzuziehen, wonach es von den benachbarten Schwalbenschwanzführungen entriegelt
ist, und es dann hochzukippen.
Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, daß die einzelnen Merkmale irgendeiner der beschriebenen
Ausführungsformen auf irgendeine andere der beschriebenen Ausführungform übertragen werden
können, sofern das hinsichtlich ihres Zusammenwirkens bei dem frei wählbaren Blattumschichtungsvorgang,
wie er eben erläutert worden ist, technisch sinnvoll ist, oder sofern sie diesen Blattumschichtungsvorgang
überhaupt nicht tangieren, wie beispielsweise die besondere Ausbildung des Drehkeils 63 oder die Anordnung
des Gehäusedeckels am Schieber oder am Gehäuse.
Insbesondere ist es z. B. möglich, die zur Lösung des Transportproblems (Herausziehen eines Blatts)
benutzten Transportelemente, wie Freilaufrolle, Greiferlippe, Greiferkente od. dgl., gegeneinander
oder gegen andere durch Angreifen bzw. Halten oder Reibung am zu entnehmenden Blatt wirkende Elemente
zu ersetzen. So kann z. B. als am Blatt angreifendes Element anstelle einer Freilaufrolle, der Greiferlippe
oder des Haftelements 108 eine Borstenreihe mit Freilaufwirkung verwendet werden, also mit Borsten,
die in Auszugsrichtung schräg stehen und sich beim Herausziehen des Blattes gegen die Blattunterseite
»abstemmen«, während sie beim Hineinschieben des Blattes auf der Blattunterseite »kraftlos« abgleiten.
Anstelle der Borsten kann auch eine aus Metall oder einem sonstigen scharfen Material bestehende
Reihe von sägezahnartigen Vorsprüngen benutzt werden, deren Sägezahnkanten schräg in Richtung des
Ausziehens des Schiebers weisen, so daß sie sich gewissermaßen in die Blattunterseite »hineinstechen«,
während sie beim Wiedereinführen des Schiebers in das Gehäuse über die Blattunterseite hinwegrutschen.
Hierzu 15 Blatt Zeichnungen
030 131/315
Claims (83)
1. Vorrichtung zum wechselweisen Exponieren einzelner Blätter aus einem Blattstapel, insbesondere
Photobetrachtungswechsler, mit einer Blatt kantenanlagefläche an einer Seite eines Blattstapels,
und mit einem Zugang oder einer Verschiebevorrichtung zum Verschieben des einen Endblatts
des Blattstapels parallel zu seiner Blattfläche, dadurch gekennzeichnet, daß die
Blattkantenanlagefläche (11) zumindest in dem Teil, welcher der Blattkante (12) des einen Endblatts
(13) des Blattstapels (1) benachbart ist, einen spitzen Winkel (α) mit der blattstapelseitigen
Fläche dieses Endblatts einschließt und dort wenigstens an einer oder mehreren Stellen, vorzugsweise
längs der gesamten Blattkante (12) eine Verlängerung (18) aufweist, die mindestens bis
zum stapelauswärtigen Rand (12a) der Blattkante
(12) verläuft, sich jedoch vorzugsweise an diesem Rand (12a) über den Stapel (1) hinaus erstreckt.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß auf der blattstapelauswärtigen Seite des Endblatts (13) und benachbart der Verlängerung
(18) sowie im Abstand von dieser wenigstens ein Treiinanschlag (20) vorgesehen ist,
der so angeordnet oder einstellbar ist, daß die Projektion der Anschlagfläche (23) parallel zu der im
Bereich zwischen dem Trennanschlag (20) und der Verlängerung (18) liegenden Fläche des Endblatts
(13) innerhalb der Verlängerung (18) liegt, wobei im Bereich zwischen dem Trennanschlag (20) und
der Verlängerung (18) ein Trennraum (19) freigelassen ist, in den sich das Endblatt (13) mit seiner
Kante (12) hineinhiegcn und sn von dem benachbarten
Blatt (33) trennen kann.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand zwischen der Verlängerung
(18) und dem ihr zugewandten Ende der Anschlagfläche (23) klein gegen die sich senkrecht
zur Blattkantenanlagefläche erstreckende Blattlänge bzw. -breite ist bzw. daß die zwischen
dem zu entnehmenden Blatt (13) und dem daran anschließenden Blatt (33) übertragene Reibungskraft
klein gegen die zur Abbiegung der Blattkanten an der Blattkantenanlagefläche (11) erforderliche
Biegungskraft zum Hineinbiegen der Blattkante (12) in den Trennraum 19 ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Verlängerung (18)
in eine Entnahmeöffnung übergeht, insbesondere in einen Entnahmeschlitz (10), dessen Weite etwas
größer als die Dicke eines Blattes und dessen Länge etwas größer als die Länge der parallel dazu
verlaufenden Kanten (12, 35) der Blätter (13, 33) ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
4, dadurch gekennzeichnet, daß eine parallel zu den Blattflächen verlaufende Auflagefläche (3)
vorgesehen ist, gegen die der Blattstapel (1) andrückbar ist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
5, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich oder
anstelle des Trennanschlags ein freier Zugang (7) vorgesehen ist, durch den ein Druck, insbesondere
ein Fingerdruck, auf das Endblatt (13) ausübbar ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß eine Blatteinführungsvorrichtung
zum Einführen eines Blatts in den Stapel (1), insbesondere zum Wiedereinführen
eines aus dem Stapel entnommenen Blattes, vorgesehen ist.
8. Verrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Blattkantenanlagefläche
(11) zumindest in dem Teil, welcher der Blattkante (14) des anderen Endblatts (15) des Blattstapels
(1) benachbart ist, an einer oder mehreren Stellen, vorzugsweise längs der gesamten Blattkante
(14) des anderen Endblatts (15), eine Verlängerung (24) aufweist, die bis zum stapelauswärtigen
Rand (14a) dieser Blattkante (14) verläuft, sich jedoch vorzugsweise an diesem Rand
über den Blattstapel hinaus erstreckt, wobei angrenzend an diesen Rand (14a) und an die ihm
benachbarte Außenseite des Blattstapels (1) ein Einführungsraum (25) freigelassen ist, durch den
die Kante (26) eines in den Stapel eintretenden Blatts (27) ohne Störung du'ch die Kanten der
im Stapel befindlichen Blätter in den Stapel hineiiischiebbar
ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß auf der stapelauswärtigen Seite
des anderen Endblatts (15) und benachbart der dort befindlichen Verlängerung (24) sowie im Abstand
von dieser wenigstens ein Einführungsanschlag (28) vorgesehen ist, der so angeordnet oder
einstellbar ist, daß die Projektion (29) seiner Anschlagfläche (30) parallel zu der im Bereich zwischen
dem Einführungsanschlag (28) und der ihm benachbarten Verlängerung (24) liegenden Fläche
des anderen Endblatts (15) innerhalb dieser Verlängerung (24) liegt.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet,
daß der Abstand zwischen der benachbart dem anderen Endblatt (15) befindlichen Verlängerung (24) und dem letzterer zugewandten
Ende der Anschlagfläche (30) des Einführungsanschlags (28) klein gegen die an sich senkrecht
zur Blattkantenanlagefläche erstreckende Blattlängc bzw. -breite ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 8, 9 oder K),
dadurch gekennzeichnet, daß die dem anderen Endblatt (15) benachbarte Verlängerung (24) in
eine Einführungsöffnung, insbesondere in einen Einführungsschlitz (16) übergeht, dessen Weite
etwas größer als die Dicke eines Blattes und dessen Länge etwas größer als die Länge der parallel dazu
verlaufenden Kanten der Blätter ist.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Blattkantenanlagefläche
(11) zumindest im Bereich der einführungsschlitzseitigen Verlängerung (24) einen
spitzen Winkel (ß) mit der stapclauswärts gewandten Fläche des anderen Endblatts (15) einschließt.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Seite
des Blattstapels (1), die der Blattkantenanlagefläche (11) abgewandt ist, eine Gegen-Blattkantenanlagefläche
(30) vorgesehen ist, die einen spitzen Winkel (γ) mit der stapeleinwärts gewandten Fläche
des einführungsschlitzseitigen Blatts (15) einschließt.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1
bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß der spitze Winkel (α, β, γ) zwischen 30 und 60°, vorzugsweise
zwischen 45 und 60°, liegt.
15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß der spitze Winkel (α, β, γ)
zwischen 40 und 45 ° liegt und vorzugsweise 42 ° beträgt.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprikhe 1
bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die entnahmeseit'ge und/oder die einführungsseitige Verlängerung
(18, 24) in ihrer Länge verstellbar ist.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß einer oder
mehrere der spitzen Winkel (α, β, γ), insbesondere der entnahmeseitige spitze Winkel (α) der Blattkantenanlagefläche
(11), verstellbar ist bzw. sind.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Blattkante
nanlagef lache (11) einschließlich inrer Verlängerungen
(18, 24) und/oder die Gegen-Blattkantenanlagefläche
(30) plan ist.
19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13
bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Blattkante nanlagef lache (11) und die Gegen-Blattkantenanlagefläche
(30) zueinander komplementär sind.
20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13
bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Gegen-Blattkantenanlagefläche
(30) an einem verdrehbaren Bauteil (63), vorzugsweise einem im wesentlichen keilförmigen Bauteil, vorgesehen ist,
das um eine zu den Blattkanten parallele Achse (64) verschwenkbar ist und dessen der Gegen-Blattkantenanlagefläche
(30) entgegengesetzte Fläche (65) vorzugsweise eine Seitenwand eines die Blätter aufnehmenden Gehäuses (42) bildet.
21. Vorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß das keilförmige Bauteil (63)
an seinem verjüngten Ende eine den Blattstapel (1) untergreifende und ihn beim Verschwenken
aus der Normallage anhebende Nase (65) besitzt.
22. Vorrichtung nach Anspruch 20 oder 21, gekennzeichnet
durch eine Einrastvorrichtung zum Einrastendes keilförmigen Bauteils in seiner Normallage.
23. Vorrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrastvorrichtung cine
Planfläche (66) umfaßt, die vorzugsweise eine Fläche des Bodens eines den Blattstapel (1) aufnehmenden
Gehäuses (42) ist, wobei außerdem eine an der gegenüberliegenden Seite des verdrehbaren
Bauteils vorgesehene Gegen-Planfläche (67) vorgesehen ist, die in der zum Verschwenken
des Bauteils aus seiner Normallage entgegengesetzten Drehrichtung in eine bogenförmige
Fläche (68) übergeht, deren Krümmungsradius bis auf einen Radius (r) abnimmt, der gleich
der Entfernung von der Drehachse (64) des Bauteils zu der Planfläche (66) ist.
24. Vorrichtung nach Anspruch 21 und 23, dadurch
gekennzeichnet, daß die Gegen-Planfläche (67) in der Drehrichtung, in welcher das Bauteil
aus seiner Normallage heraus verschwenkt wird, in die Nase (65) übergeht.
25. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 20 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß das verdrehbare
Hauteil (63) einen oder mehrere Vorsprünge (51) aufweist, der bzw. iiie in der Normallage dieses
Bauteils den benachbarten Rand des Blattstapels übergreift bzw. übergreifen.
26. Vorrichtung nach einem der Ansprüche ! bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß der Trennanschiag
(20) als Rolle bzw. Walze, insbesondere als Gummirolle bzw. -walze, der Verschiebevorrichtung
zum Verschieben des entnahmeschlitzseiligen Blatts (13) ausgebildet ist.
27. Vorrichtung nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß die Rolle bzw. Walze (4) an
ihrer dem Blattstapel (1) abgewandten Seite zu ihrer Verdrehung von Hand zugänglich ist.
28. Vorrichtung nach Anspruch 26 oder 27, dadurch gekennzeichnet, daß die parallel zum Entnahmeschlitz
(10) verlaufende Achse der Rclle bzw. Walze (4) senkrecht oder schräg zum Blattstapel
bewegbar ist.
29. Vorrichtung nach Anspruch 26,27 oder 28, dadurch gekennzeichnet, daß der Reibungskoeffizient
zwischen der Oberfläche der Rolle bzw. Walze (4) und der ihr zugewandten ßiattseite groß
gegenüber dem Reibungskoeffizienten zwischen benachbarten Blättern (13, 33, 34) ist.
30. Vorrichtung nach Anspruch 28 oder 29, dadurch gekennzeichnet, daß die Rolle bzw. Walze
(4) auf einem Bügel (5) gelagert ist, der vorzugsweise am eine parallel zum Entnahmeschlitz verlaufende
Drehachse (6) verschwenkbar ist.
31. Vorrichtung nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, daß der Bügel (5) im Boden eines
den Blattstapel (1) aufnehmenden Gehäuses (2) versenkbar angeordnet ist.
32. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 26 bis 31, dadurch gekennzeichnet, daß die Achse der
Rolle bzw. Walze (4) in Verschiebungsrichtung der zu entnehmenden Blätter und in der Gegenrichtung
hierzu hin- und herbewegbar sowie als Freilaufrolle bzw. -walze ausgebildet ist, die in der
letzteren Richtung drehbar und in der ersteren Richtung nichtdrehbar ist, wobei diese Rolle bzw.
Walze, die ggf. keinen Trennanschlag bildet, von einer Rückholfeder nach Entnahme eines Blatts
in ihre Ruhelage zurückgebracht wird.
33. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 26 bis 31, dadurch gekennzeichnet, daß anstelle der
Rolle bzw. Walze (4) ein oder mehrere Trennanschläge vorgesehen sind und die Rolle bzw. Walze
(4) an dem in Verschiebungsrichtung der zu entnehmenden Blätter hinteren Blattbereich des zu
entnehmenden Blatts angeordnet ist.
34. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 30 bis 33, dadurch gekennzeichnet, daß der Bügel (5)
als Schrägstellelement für den Biattstapel bzw. ein diesen aufnehmendes Gehäuse (2) in eine erste
und zweite Stellung verschwenk- und vorzugsweise einrastbar ist, in denen er in einem spitzen
bzw. rechten Winkel zu dem Blattstapel (1) verläuft.
35. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 34, dadurch gekennzeichnet, daß ein oder
mehrere Trennanschläge (20) an der Auflagefläche und ein oder mehrere Einführungsanschläge
(28) an einer Gegen-Auflagefläcbe, die auf der
uer Auflagefläche entgegengesetzten Seite des Blattstapels (1) angeordnet is', vorgesehen sind;
oder umgekehrt.
36. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 35, dadurch gekennzeichnet, daß die Auflagefläche
(3) an der Innenseite cies im wesentlichen
durchsichtigen Deckels (38) eines den Blattstapel (1) aufnehmenden Gehäuses (2) vorgesehen ist
oder im wesentlichen von dieser Innenseite gebildet wird oder an einem Schieber vorgesehen ist.
37. Vorrichtung nach Anspruch 36, dadurch gekennzeichnet, daß die Gegen-Auflagefläche am
Boden (8) des Gehäuses vorgesehen ist oder im wesentlichen von diesem gebildet wird.
38. Vorrichtung nach Anspruch 36, dadurch gekennzeichnet, daß die Gegen-Auflagefläche an
einer den Blattstapel (1) federnd gegen die Auflagefläche (3) drückenden Andruckplatte (59) vorgesehen
ist, wobei vorzugsweise auf der dem Blattstapel (1) abgewandten Seite der Andruckplatte
(59) eine konische Spiralfeder (60) vorgesehen ist.
39. Vorrichtung nach Anspruch 36, dadurch gekennzeichnet, daß die Gegen-Auflagefläche
und/oder der Einführungsanschlag und/oder eine daran anschließende Einführungszunge (58) von
einem federnden Gestell gebildet werden, insbesondere von einem einstückig aus Draht oder federndem
Kunststoff ausgebildeten Gestell (58, 59a, 60a).
40. Vorrichtung nach Anspruch 36, dadurch gekennzeichnet, daß die Gegen-Auflagefläche
von einer oder mehreren Rollen bzw. Walzen, insbesondere Gummirollen bzw. -walzen (69, 70),
gebildet wird, die den Blattstapel (1) federnd gegen die Auflagefläche drücken.
41. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 40, dadurch gekennzeichnet, daß ein oder
mehrere Trennanschläge (20) und/oder ein oder mehrere Einführungsanschläge (28, 58) federnd
ausgebildet sind.
42. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 41, dadurch gekennzeichnet, daß ein Schieber
(39, 43) vorgesehen ist, der senkrecht zum Entnahmeschlitz so weit bewegbar ist, daß er das jeweils
aus dem letzteren herauskommende Blatt vollständig auf dafür vorgesehene Transportflächen
(45) aufnimmt.
43. Vorrichtung nach Anspruch 42, dadurch gekennzeichnet, daß der Schieber (39, 43) an der
Blattstapelhaltevorrichtung oder einem von dieser gebildeten oder an dieser angebrachten Gehäuse
für den Blattstapel (1) zu seiner Hin- und Herbewegung gelagert und geführt ist.
44. Vorrichtung nach Anspruch 43, dadurch gekennzeichnet, daß der Schieber (39, 43) einen
Rahmen aufweist, der sich längs der in Bewegungsrichtung des Schiebers verlaufenden Seitenkanten
der entnahmeschlitzseitigen und/oder des einführungsschlitzseitigen Endblatts des Blattstapels
(1) erstreckt.
45. Vorrichtung nach Anspruch 44, dadurch gekennzeichnet, daß am Schieber im Bereich der
Seitenkanten des entnommenen Blatts Federn (41, 56), insbesondere Blattfedern, vorgesehen
sind, die sich in Bewegungsrichtung des Schiebers erstrecken und das jeweils aus dem Entnahmeschlitz
heraustretende Blatt in die Ebene der Transportflächen (45) des Schiebers drücken.
46. Vorrichtung nach Anspruch 45, dadurch gekennzeichnet, daß die am Schieber (43) vorgesehenen
Federn (56) in der Nähe des Entnahmeschlitzes (10) als Trennanschlag ausgebildet sind,
vorzugsweise so, daß sie einen bogenförmigen Vorsprung (57) haben, der je einen federndci
Trennanschlag bildet.
47. Vorrichtung nach Anspruch 45 oder 46, da durch gekennzeichnet, daß die Federn (56) in je
einer Ausnehmung geführt sind, die in einer Begrenzungsfläche des Entnahmeschlitzes (10) vorgesehen
ist.
48. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4-1 bis 47, dadurch gekennzeichnet, daß der Entnahmeschlitz
(10) und/oder der Einführungsschiit/ (16) zwischen einem an der Blattstapelhaltevorrichtung
oder einem den Blattstapel aufnehmenden Gehäuse (42) vorgesehenen Einnahmeschlitz-
bzw. Einführungsschlitzbegrenzungstei (55) und einem an dem Schieber (43) vorgesehenen
zweiten Entnahmeschlitz- bzw. Einführungsschlitzbegrenzungsteil (49, 47) ausgebildet ist.
49. Vorrichtung nach Anspruch 48, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Eninahmeschlitz-
bzw. Einführungsschlitzbegrenzungsteil (55, 78] die Blattkantenanlagefläche (11) aufweist und
insbesondere keilförmig ausgebildet ist.
50. Vorrichtung nach Anspruch 48 oder 49, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Entnahme-Schlitzbegrenzungsteil
(49) eine am Schieber vorgesehene Platte ist, insbesondere eine durchsichtige Deckplatte, die im nichtherausgezogenen
Zustand des Schiebers (43) den Gehäusedeckel eines den Blattstapel aufnehmenden Gehäuses
(42) bildet, während das zweite Einführungsschlitzbegrenzungsteil (47) von einem oder mehreren
sich in der Bewegungsrichtung des Schiebers erstreckenden Schieberteilen gebildet wird; oder
umgekehrt.
51. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 42 bis 50, dadurch gekennzeichnet, daß am Schieber
(43) ein das cntnahmcschlitzseitige Endblatt des Blattstapels (1) mitnehmender Greifer (61) vorgesehen
ist.
52. Vorrichtung nach Anspruch 51, dadurch gekennzeichnet, daß der Greifer eine Ansaugvorrichtung
(90) aufweist, die an eine durch die Schieberbewegung betätig- und steuerbare Vakuumpumpe
(91) angeschlossen ist.
53. Vorrichtung nach Anspruch 51, dadurch gekennzeichnet, daß der Greifer als Vorsprung
(61) ausgebildet ist, welcher mit der im Bereich der Gegen-Blattkantenanlagefläche (30) befindlichen
Hinterkante des entnahmeschlitzseitigen Endblatts des Stapels in Eingriff tritt, wobei vorzugsweise
anschließend an den Greifer in der Ausziehrichtung des Schiebers eine Ausnehmung (62)
in der Blattauflagefläche (49b) vorgesehen ist, deren Erstreckung in Bewegungsrichtung so kurz ist,
daß sich das dem Greifer zweitbenachbarte Blatt nicht in die Ausnehmung hineinbiegen kann, wobei
vorzugsweise ein Haftelement (62b) in der Ausnehmung (62) angeordnet ist, über das die
Greiferkante nur um eine Entfernung hinausragt, die kleiner als die Blattdicke ist.
54. Vorrichtung nach Anspruch 53, dadurch gekennzeichnet, daß die Gegen-BIattkantenanlagefläche
(30) im Bereich der Hinterkante des entnahmeschlitzseitigen Endblatts zwei treppenartige
Absätze (100,101) mit einer Stufenhöhe aufweist, die etwa gleich der Dicke eines Blattes ist.
55. Vorrichtung nach Anspruch 54 und einem der Ansprüche 12 bis 17, dadurch gekennzeich-
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net, daß die treppenartigen Absätze (100, 10L)
an dem verdrehbaren, insbesondere keilförmigen Bauteil (63) vorgesehen sind.
56. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 42 bis 50, dadurch gekennzeichnet, daß die Blattkantenanlagcflächc
(11) von der Mantelfläche einer drehbaren Walze (79) gebildet wird, die ihrerseits
durch die Schieberbewegung in Rotation versetzbar ist, so daß sie sich beim Entnehmen eines
Blatts (82) aus dem Stapel in einer zur Bewegungsrichtung des Blatts entgegengesetzten Richtung
und beim Einführen eines Blatts in den Stapel in einer zur Bewegungsrichtung des Blatts gleichsinnigen
Richtung dreht.
57. Vorrichtung nach Anspruch 56, dadurch gekennzeichnet, daß an der Walze (79) drehfest
ein Zahnrad (81) angebracht ist, welches mit einer am Schieber vorgesehenen Zahnstange (80)
kämmt.
58. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 50, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschiebevorrichtung
zum Verschieben des zu entnehmenden und/oder des einzuführenden Blatts ein oder mehrere Reibrollen aufweist, die an den seitlich
vom Entnahme- bzw. Einführungsschlitz (10, 16) liegenden Blatträndern angreifen.
59. Vorrichtung nach Anspruch 40 und einem der Ansprüche 42 bis 50, dadurch gekennzeichnet,
daß die Rollen bzw. Walzen (69, 70) am Schieber (72) angebracht und als Freilaufrollen
bzw. -walzen ausgebildet sind, deren Drehung beim Entnehmen eines Blatts aus dem Stapels gehemmt
ist und die beim Einführen eines Blatts in den Stapel frei drehbar sind.
60. Vorrichtung nach Anspruch 59, dadurch gekennzeichnet, daß die Wellen der Freilaufrollen
bzw. -walzen in Schlitzen (75) gelagert sind, die sich im wesentlichen in der Bewegungsrichtung
des Schiebers (72) erstrecken, und daß je eine Auflaufkante (74) an der Seite der Freilaufrollen
bzw. -walzen vorgesehen ist, die sich in der Ausziehbewegungsrichtung des Schiebers rückwärts
von der jeweiligen Freilaufrolle bzw. -walze (69, 70) befindet.
61. Vorrichtung nach Anspruch 59 oder 60, dadurch
gekennzeichnet, daß die in Ausziehbewegungsrichtung des Schiebers hintere Freilaufrolle
bzw. -walze als Doppelrolle bzw. -walze (70, 71) ausgebildet ist.
62. Vorrichtung nach Anspruch 39 und einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß die konische Spiralfeder (60) so angeordnet und/oder ausgebildet ist, daß der Druck auf das
der Gegen-Blattkantenanlagefläche (30) zugewandte
Ende der Andruckplatte (59) größer als auf das andere, diesem gegenüberliegende Ende
ist.
63. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 62, dadurch gekennzeichnet, daß ein den
Blattstapel (1) aufnehmendes Gehäuse (2,40,42) vorgesehen ist.
64. Vorrichtung nach Anspruch 63, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel (38, 49) des Gehäuses
zum Einfüllen des Blattstapels aufklapp- oder aufschiebbar ist.
65. Vorrichtung nach Anspruch 63 oder 64, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel (38, 49)
des Gehäuses zum Betrachten und/oder Lesen der Blätter ganz oder zumindest vorwiegend durchsichtig
ist.
66. Vorrichtung nach Anspruch 63, 64 oder 65, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (2, 40,
42) mit einer oder mehreren Stapelvorrichtungen zum Stapeln mehrerer, gleichartiger Gehäuse versehen
ist.
67. Vorrichtung nach Anspruch 66, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (2, 40, 42) mit
Stapelrillen und -vorsprüngen versehen ist.
68. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 67, dadurch gekennzeichnet, daß der Entnahmeschlitz
(10) spitzwinklig zu der Verlängerung der den Blattstapel (1) zugewandten Seite des entnahrneschlitzseitigcn
Endblatts (13) geneigt oder gebogen verläuft.
69. Vorrichtung nach Anspruch 68, dadurch gekennzeichnet, daß der spitze Winkel (d) zwischen
1 und 10°, vorzugsweise zwischen 2 und 4° liegt.
70. Vorrichtung nach Anspruch 63 und einem der Ansprüche 42 bis 54, dadurch gekennzeichnet,
daß der Schieber (39, 43, 72) auf seiner in Ausziehrichtung vorderen Ober- und/oder Unterseite
eine Grifffläche hat, die gegebenenfalls als Lappen (53) ausgebildet ist, der in der eingeschobenen
Stellung des Schiebers von einer komplementär geformten Ausnehmung (54) des Gehäuses
aufgenommen wird, und daß der Schieber gegebenenfalls seitliche Griffflächen hat.
71. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 63
bis 70, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (2,40,42) mit einer oder mehreren Aufhängevorrichtungen
und/oder mit einem oder mehreren Löchern zum Aufhängen an seiner Rückseite versehen
ist.
72. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 42 bis 71, dadurch gekennzeichnet, daß am Schieber
(39, 43) und/oder am Gehäuse (2, 40, 42) Anlageflächen für die Blätter und/oder das entnommene
Blatt vorgesehen sind, die ein Herausfallen, -drücken, -gleiten od. dgl. der Blätter und/oder
des entnommenen Blatts aus dem Schieber und/ oder dem Gehäuse in jeder Lage verhindern.
73. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 63 bis 70, dadurch gekennzeichnet, daß am Gehäuse
(2,40,42) Stapelelemente zum Übereinanderstapeln
und/oder Nebeneinanderstapeln und/oder Hintereinanderstapeln mehrerer gleichartiger
Gehäuse vorgesehen sind; insbesondere Vorsprünge (125) und Ausnehmungen (126), die vorzugsweise
längs der Seitenränder und eines Stirnrandes des Gehäuses verlaufen bzw. dessen Deckel bzw. Boden; oder bevorzugt Schwalbenschwanzführungen
(127, 128), die vorzugsweise längs der Längskanten des Gehäuses auf der Oberseite und der Unterseite und/oder den Seitenwänden
des Gehäuses vorgesehen sind, wobei ggf. eine Anlagefläche freigelassen ist; oder bevorzugt
gegenüber der Gehäuselänge kurze Schwalbenschwanzführungen, die nur im Bereich der vorderen Stirnseite des Gehäuses vorgesehen
sind.
74. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 42 bis 73, dadurch gekennzeichnet, daß zum Verschieben
des zu entnehmenden Blatts eine mit einem Mitnahmeelement (108) ausgerüstete Zunge
(102) versenkbar im Schieber vorgesehen ist, die
verschwenkbar im Schieber gelagert ist und gegen die Kraft einer Feder (87) mittels eines Hebels
(105) oder durch die Kraft einer Feder (87) im Bereich des Haftelements gegen das zu entnehmende
Blatt andrückbar ist.
75. Vorrichtung nach Anspruch 74, dadurch gekennzeichnet, daß das Haftelement ein Teil
(108, 108a) aus einem Material mit großem Reibungskoeffizienten ist, das fest oder bewegbar,
insbesondere drehbar, an der Zunge (102) befestigt ist, insbesondere ein Plättchen (108) oder
eine, bevorzugt tonnenförmige, Freilaufrolle bzw. -walze (108a).
76. Vorrichtung nach Anspruch 74 oder 75, dadurch gekennzeichnet, daß das Haftelement durch
eine Ausnehmung (89a, 89c) im Trennkeil (89) unter dem Blattstapel bewegbar ist.
77. Vorrichtung nach Anspruch 76, dadurch gekennzeichnet, daß bei einem festen Haftelement
(108) ein über dieses in Einschubrichtung des Schiebers vorstehender, vorzugsweise gerundeter
Vorsprung an der Zunge (102) vorgesehen ist oder das in Einschubrichtung vordere Ende der Zunge
als derartiger Vorsprung ausgebildet ist und/oder daß das vordere Ende der Zunge im Bereich des
Haftelements Abstandshalteelemente (1026) aufweist, die sich am Trennkeil (89) abstützen
können und dabei das Haftelement beim Durchgang durch die Ausnehmung (89a) im Abstand
von dem Trennkeil (89) halten.
78. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 26 bis 77, dadurch gekennzeichnet, daß eine oder
mehrere Rollen bzw. Walzen (4, 69, 70, 71) einen parallel zur Achsrichtung verlaufenden Schlitz
(4d) über ihre Länge hinweg haben, der etwa tangential in Drehrichtung von einem axialen Loch
(4a) bis zur Mantelfläche (4c) verläuft und durch den eine Achse in das axiale Loch einführbar ist.
79. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 78, dadurch gekennzeichnet, daß die Blattkantenanlagefläche
(11) an einem elastisch gegen eine Rückstellkraft verdrehbaren, insbesondere im Querschnitt keil- oder dreieckförmig ausgebildeten
Bauteil (39c) vorgesehen ist, das mittels eines am Schieber vorgesehenen Betätigungselements,
insbesondere mittels eines nockenartigen Vorsprungs (39a) vordem Eintritt eines einzuführenden
Blatts (39/) so verdrehbar ist, daß eine daran befindliche und nach dem Verdrehen dem Blatt
zugewandte Führungsfläche (39g) die Vorderkante des Blatts aus dem Bereich des Entnahmeschlitzcs
in den Bereich des Einführungsschlitzcs ablenkt.
80. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 26 bis 79, dadurch gekennzeichnet, daß zum Verschieben
des Blatts durch den Entnahmeschlitz eine oder mehrere Greiferlippen (114) vorgesehen
sind, die jeweils am freien Ende einer oder mehrerer gegen den Blattstapel drückenden Federn
(111) so angebracht sind, daß sich ihr freies Ende (115) in der Bewegungsrichtung eines zu
entnehmenden Blatts zwischen das freie Ende (116) der Feder und das Blatt legt und von der
Kraft der Feder an das Blatt angedrückt wird, sowie in der entgegengesetzten Bewegungsrichtung
nur mit der eigenen, wesentlich geringeren Federkraft über die davon berührten Blattflächen
schleift.
Kl. Vorrichtung nach Anspruch 80, dadurch gekennzeichnet, daß die Feder(n) (111) am Schieber
befestigt ist bzw. sind.
82. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1
bis 81, dadurch gekennzeichnet, daß dann, wenn ein oder mehrere Haftelemente (69, 70. 108,
108a, 114) über ein oder mehrere Trägerelemente (73, 102, 111) am Schieber vorgesehen sind, zur
Wiedereinführung derselben in das Gehäuse im Schieber und/oder in der Blattkantenanlagefläche
bzw. im Trennkeil eine oder mehrere Ausnehmungen (72a, 89c) vorgesehen sind.
83. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 82, dadurch gekennzeichnet, daß der dem Entnahmeschlitz
(10) zugewandte Teil des Trennkeils (89) ganz oder teilweise als Rolle bzw. Walze
(89b) ausgebildet ist.
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