DE2758845A1 - Urologischer untersuchungstisch - Google Patents

Urologischer untersuchungstisch

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Description

SIEMENS AKTIENGESELLSCHAFT Unser Zeichen Berlin und München VPA 77 P 5151 BRD
Urologischer Untersuchungstisch
Die Erfindung bezieht sich auf einen urologischen Untersuchungstisch mit einer Patientenlagerungsplatte und mit einem an der caudalen Stirnseite der Patientenlagerungsplatte unmittelbar unter derselben in zwei Halterungen einsetzbaren Auffangbehälter.
Bei urologischen Untersuchungstischen ist es bekannt, den Patienten auf der Patientenlagerungsplatte in der Steinschnittlage mit dem Gesäß nahe der caudalen Stirnseite der Patientenlagerungsplatte zu lagern. Zum Auffangen von auslaufendem Kontrastmittel, von Spülflüssigkeit sowie von Tupfern u.dgl. sind solche urologische Untersuchungstische an dieser Stirnseite mit einem schubladenartig vorziehbaren Auffangbehälter versehen. Dieser Auffangbehälter, meist eine emaillierte Metallwanne, behindert wegen ihrer Sperrigkeit häufig die Untersuchung. Sie kann andererseits aber auch nicht wesentlich verkleinert werden, weil ihr Auffangvolumen sonst zu sehr eingeschränkt würde. Auch eine Verkleinerung ihres
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Querschnittes bei gleichzeitiger Vergrößerung ihrer Tiefe wäre nachteilig, weil dadurch die Beinfreiheit des Untersuchenden beeinträchtigt würde.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Auffangbehälter zu schaffen, der bei vergleichbarem Auffangvolumen weniger behindernd ist. Dieser Auffangbehälter sollte zugleich möglichst einfach und preiswert sein.
Bei einem urologischen Untersuchungstisch der eingangs genannten Art umfaßt daher erfindungsgemäß der Auffangbehälter einen Plastiksack, der am Rand umgebördelt und schlauchförmig verschweißt ist und ein an seinen beiden Enden mittels Gegenhalterungen an die Halterungen der Patientenlagerungsplatte ankuppelbares, hochkant, in einem horizontalen, im wesentlichen halbkreisförmigen Bogen als tragendes Element durch den umgebördelten Rand des Plastiksacks geführtes, hochelastisches Band.
Dies hat den Vorteil, daß der Auffangbehälter in seiner dem Untersuchenden zugewandten Kontur nachgiebig ist und den Arzt bei seinen Verrichtungen nicht behindert. Darüber hinaus behindert ein solcher nachgiebiger Plastiksack die Beinfreiheit des Untersuchenden nicht.
Auch beim Aufrichten des Untersuchungstisches besteht keine Gefahr, wenn der Plastiksack am Boden oder an den am Boden stehenden Gerätschaften anstößt. Schließlich erspart ein solcher, als Wegwerfartikel verwendbarer Plastiksack die sonst nach jeder Untersuchung erforderliehe Desinfektion des Auffangbehälters.
Die Handhabung des Auffangbehälters läßt sich noch besser an die Untersuchungsbedürfnisse anpassen, wenn die Gegenhalterungen in einer besonders fortschrittlichen Weiterbildung der Erfindung an den Halterungen um eine horizontale, parallel zur caudalen Stirnseite des Unter-
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suchungstisches ausgerichtete Achse schwenkbar gelagert sind. Dies hat den Vorteil, daß der Auffangbehälter bei bestimmten Verrichtungen, wenn beispielsweise gespült und das Herausspritzen von Spülflüssigkeit erwartet wird, hochgeschwenkt werden kann. So schützt er den an der caudalen Stirnseite der Patientenlagerungsplatte sitzenden Untersuchenden besser vor herausspritzender SpülflUssigkeit.
In vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung können die beiden Halterungen auf einander spiegelbildlich zugeordneten Seiten je einen horizontalen Zapfen tragen, der in entsprechende Bohrungen der Gegenhalterungen einsteckbar ist und können die Gegenhalterungen über einen ihren gegenseitigen Abstand fixierenden Stab miteinander verdrehungssicher verbunden sein. Diese Konstruktion ist ebenso einfach wie praktisch. Die beiden Gegenhalterungen brauchen nur mit einer Bohrung versehen zu sein, um in die Zapfen der Halterungen des Untersuchungstisches geführt zu werden. Dabei verhindert der Stab das Herunterrutschen von den Zapfen der Halterungen und kuppelt zugleich die beiden Gegenhalterungen bei ihrer Schwenkung um die Zapfen miteinander. Dadurch wird jede Torsionsbewegung von dem hochelastisehen Band ferngehalten. Das Band braucht nur noch die Last des Plastiksacks aufzunehmen.
Eine besonders einfache Halterung des Auffangbehälters in seiner Arbeitsstellung wird erreicht, wenn den beiden Halterungen in Ausgestaltung der Erfindung je eine Anschlagfläche zugeordnet ist, welche zur Arretierung des Bandes in der horizontalen Ebene mit einer entsprechenden Stirnfläche der jeweiligen Gegenhalterung in Eingriff bringbar sind. Diese einfache Konstruktion wird möglich, weil infolge der einfachen Entnahme des Auffangbehälters ein Herunterschv/enken nicht erforderlich ist.
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- *W- VPA 77 P 5151 BRD Die Handhabung des Auffangbehälters wird bequemer, wenn in besonders vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung die Anschlagflächen parallel zur caudalen Stirnseite des Untersuchungstisches ausgerichtet sind und die Gegenhalterungen zusätzlich zu den der horizontalen Lage des Bandes zugeordneten Stirnflächen je eine weitere, beim Hochschwenken des Bandes um 30° mit den Anschlagflächen in Eingriff kommende Hilfsstirnfläche aufweisen. Diese Hilfsstirnflächen erzeugen eine deutlich merkbare Raststellung für den Auffangbehälter. In dieser hochgeschwenkten Raststellung kann der Auffangbehälter während des Spülvorganges verbleiben.
Einer Verschmutzung des Untersuchungstisches wird wirkungsvoll vorgebeugt, wenn in besonders zweckmäßiger Weiterbildung der Erfindung der obere Rand des Plastiksacks nur zur Hälfte schlauchförmig umgebördelt ist und zur anderen Hälfte in einen ca. 70 cm langen und ca. 60 cm breiten Lappen übergeht. Dies hat den Vorteil, daß der Lappen auf den Untersuchungstisch und unter den Patienten gelegt werden kann. Auslaufendes Kontrastmittel und Spülflüssigkeit kommen so nicht mehr unmittelbar mit dem Untersuchungstisch in Berührung, sondern laufen unmittelbar auf den Lappen und längs des Lappens in den Plastiksack des Auffangbehälters.
In vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung kann auch die oberste Endkante des Lappens schlauchförmig verschweißt und über einen durchgezogenen Gürtel am Körper des Patienten festbindbar sein. Diese Ausgestaltung des Lappens des Plastiksacks verhindert in besonders einfacher Weise, daß auslaufendes Kontrastmittel oder Spülflüssigkeit etwa längs des Rückens des zu untersuchenden Patienten hochläuft und von da jenseits des Randes des Lappens auf den Untersuchungstisch gelangt. Bereits bei einer ganz geringen Aufrichtung des
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Patienten oder entsprechenden Neigung des Untersuchungstisches, die nur wenige Grade von der Horizontalen abzuweichen braucht, kann eine solche Verschmierung von Spülflüssigkeit oder Kontrastmittel mit Sicherheit vermieden werden.
Die Tragfähigkeit des Plastiksacks läßt sich wesentlich erhöhen, wenn der Lappen in einer besonders zweckmäßigen Weiterbildung der Erfindung, etwa in der Ebene des Randes des Plastiksacks, eine zusätzliche schlauchförmige Aufschweißung trägt, in die der beide Gegenhalterungen miteinander verbindende Stab hindurchsteckbar ist. : Dies hat den Vorteil, daß der Plastiksack nahezu an sei-■ nem gesamten Umfang entweder durch das elastische Band oder durch den Stab gestützt wird. Darüber hinaus verhindert so der Stab wirkungsvoll, daß das Gewicht der im Plastiksack angesammelten Flüssigkeit den Lappen unter den Patienten fortzieht.
Weitere Einzelheiten der Erfindung werden anhand eines in der Figur dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigt die Figur eine schaubildliche, der besseren Übersicht halber auseinandergezogene Darstellung des Untersuchungstisches mit dem erfindungsgemässen Auffingbehälter.
In der Figur 1 erkennt man das dem untersuchenden Arzt zugewandte Ende der Patientenlagerungsplatte 1 eines urologischen Untersuchungstisches 2. Die Patientenlagerungsplatte 1 ist nahe ihrer caudalen Stirnseite 3 mit einer im wesentlichen rechteckigen Einsenkung k versehen, in der der zu untersuchende Patient mit seinem Gesäß positioniert wird. Die Einsenkung 4 mündet an dieser Stirnseite 3 der Patientenlagerungsplatte 1 in eine Art Auslauftrichter 5. Unter der Patientenlagerungsplatte ist zu beiden Seiten ihrer caudalen
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Stirnseite 3 je eine Halterung 6, 7 für einen Auffangbehälter 8 befestigt. Die beiden Halterungen 6, 7 tragen auf ihren einander zugewandten Seiten je einen horizontalen Zapfen 9, 10. Außerdem sind die beiden Halterungen 6, 7 auf derselben Seite, an der sich der Zapfen befindet, mit einer senkrecht zur Ebene der Patientenlagerungsplatte und parallel zur Stirnseite 3 der Patientenlagerungsplatte 1 ausgerichteten Anschlagfläche 11, 12 versehen.
Der Auffangbehälter 8 umfaßt unter anderem ein an seinen beiden Enden hochkant in Gegenhalterungen 13, 14 verankertes Band 15 aus Federstahl. Die Gegenhalterungen 13, 14, im wesentlichen flache Riegel aus Kunststoff, haben je eine zentrale durchgehende Bohrung 16, 17, die in ihrem Durchmesser dem Durchmesser der Zapfen 9, 10 an den Halterungen 6, 7 angepaßt sind. Die vom Band abgewandten Stirnflächen 18, 19 der Gegenhalterungen 13, 14 befinden sich in dem gleichen Abstand von der jeweiligen Bohrung 16, 17, wie die Anschlagflächen 11, 12 der Halterungen 6, 7 vom jeweiligen Zapfen 9, Außerdem ist die Stirnfläche 18, 19 einer jeden Gegenhai terung 13, 14 in ihrem oberen Abschnitt stark abgeschrägt und zu einer weiteren, in einem Winkel von 30° zur Stirnfläche geneigten Hilisstirnflache 20, 21 umgewandelt. Unmittelbar hinter der Hilfsstirnflache sind die beiden Gegenhalterungen geschlitzt. Dieser Schlitz 22, 23 reicht bis hinter die Stirnfläche 18, 19. Zwischen der Bohrung 16, 17 für den Zapfen 9, 10 und dem Schlitz 22, 23 ist in den Gegenhalterungen 13, 14 je ein kleines Sackloch 24, 25 senkrecht zur Richtung der Bohrung 16, 17 eingebracht. In diese Sacklöcher 24, 25 passen die um 90 abgewinkelten Enden eines U-förmig gebogenen Stabes 26. Dieser hält die beiden Gegenhalterungen 13, 14 im eingesteckten Zustand in einem gegenseitigen Abstand, der letztere daran hindert, aus den
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- "N- VPA 77 P 5151 BRD Zapfen 9, 10 der Halterungen 6, 7 herauszurutschen.
Das elastische Band 15 ist mit seiner einen Gegenhalterung durch den halbkreisförmig umgebördelten und verschweißten Rand 27 eines Plastiksacks 28 gezogen. Der Rand 27 des Plastiksacks 28 ist nur an seinem halben Umfang für die Durchfädelung des elastischen Bandes umgebördelt. Der übrige Rand des Plastiksacks 28 ist um ca. 70 cm verlängert und wird, wie in der Figur angedeutet, als Lappen 29 auf die Patientenlagerungsplatte gelegt. Die Endkante 30 dieses Lappens 29 ist ebenfalls schlauchartig umgebördelt. Durch diese umgebördelte Endkante ist ein Gürtel 31 gezogen. In der Ebene des Stabes 26 trägt der Lappen 29 eine Aufschweißung 32, durch die der Stab hindurchgesteckt werden kann.
Zur Vorbereitung einer urologischen Untersuchung wird das hochelastische Band 15 mit den beiden Gegenhalterungen 13, 14 durch den umgebördelten Rand 27 des PIastiksacks 28 geschoben, so daß dieser umgebördelte Rand das hochelastische Band mit Ausnahme seiner beiden Gegenhalte rungen 13, 14 umschließt. Sodann werden die beiden Gegenhalterungen 13, 14 auf die Zapfen 9, 10 der Halterungen 6, 7 der Patientenlagerungsplatte 1 aufgesteckt. Dabei ruhen die GegenhaÜBrungen 13, 14 mit ihren Bohrungen 16, 17 auf den Zapfen 9> 10 und stützen sich mit ihrer Stirnfläche 18, 19 an der Anschlagfläche 11, 12 der jeweiligen Halterung ab. Die Anschlagflächen verhindern, daß die Gegenhalterungen mit dem elastischen Band 15 um die Zapfen 9, 10 und somit um deren gemeinsame Achse 34 aus der Horizontallage nach unten schwenken. In die beiden Sacklöcher 24, 25 der Gegenhalterungen 13, 14 wird nun der an den Enden abgewinkelte U-förmige Stab 26 eingesteckt. Dieser Stab 26 hält dabei die Gegenhalterungen 13, 14 in einem vorgegebenen gegenseitigen Abstand und verhindert so, daß
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sie aus den Zapfen 9, 10 herausrutschen können. Zugleich wird durch die Torsionssteifigkeit des Stabes 26 erreicht, daß beim Schwenken einer der beiden Gegenhalterungen zugleich auch die andere Gegenhalterung um denselben Winkelbetrag mitgenommen wird.
Bevor der Stab 26 in die Sacklöcher 24, 25 der beiden Gegenhalterungen 13, 14 eingesteckt wird, wird er durch die schlauchförmige Aufschweißung 32 im Lappen 29 des Plastiksacks 28 geschoben. Dieser Abschnitt des Plastiksacks kann sich so über den Stab 26 an den beiden Gegenhalterungen 13, 14 abstützen. Das übrige Ende des Lappens wird auf die Patientenlagerungsplatte 1 gelegt und nach der Positionierung des Patienten mit dem Gürtel 31 um den Leib des Patienten festgebunden. Auslaufende SpUlflüssigkeit oder Kontrastmittel gelangen so nicht mehr unmittelbar auf die Patientenlagerungsplatte 1, sondern laufen auf den Lappen 29 des Plastiksacks 28 und von dort begünstigt durch die trichterförmige Ein-Senkung 4 der Patientenlagerungsplatte 1 iii den Plastiksack 28. Dadurch, daß der Lappen langer ist als die Einsenkung 4 in der Patientenlagerungsplatte 1, liegt sein patientenseitiger Abschluß mit dem Gürtel 31 höher als der Auslauftrichter 5 der Einsenkung 4. Auslaufendes Kontrastmittel und auslaufende Spülflüssigkeit laufen daher nicht am Rücken des Patienten hoch. Durch leichtes Ankippen des Untersuchungstisches oder geringfügiges Aufrichten des Patienten kann dieser Effekt auch ohne Einsenkung 4 erreicht und noch verstärkt werden.
Um den Untersuchenden vor herausspritzender Spülflüssigkeit zu schützen, können die beiden Gegenhalterungen 13, 14 nach oben um ca. 30° um die Zapfen 9, 10 hochgeschwenkt werden. Dies ist dank der Schlitze 22, 23 in den Gegenhalterungen 13, 14, die ein leichtes Zurückfedern der Kante zwischen der Stirnfläche 18, 19 und
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der Hilfsstirnfläche 20, 21 erlauben, möglich. Beim Hochschwenken gelangen die Hilfsstirnflächen, die um 30° gegenüber den Stirnflächen der Gegenhalterungen 13, 14 geneigt sind, mit den Anschlagflächen 11, 12 in Eingriff. Sie arretieren den Auffangbehälter 8 in dieser hochgeschwenkten Stellung, bei der der Untersuchende besonders geschützt ist. Dabei behält der Untersuchende die Hände für die erforderlichen Verrichtungen frei.
Um die Aufnahmefähigkeit des Plastiksacks 28 in Fällen, wo besonders viel Spülflüssigkeit verwendet wird, zu erhöhen, ist der Plastiksack an seiner tiefsten Stelle mit einer Schlauchtülle 33 versehen. Diese Schlauchtülle kann an eine Art Kupplungsstück, ähnlich den bei Gartenschläuchen üblichen, angekuppelt und die Spülflüssigkeit über einen Schlauch (nicht dargestellt) in die Kanalisation geleitet werden. Vorher muß der Plastiksack aber noch im Bereich der Schlauchtülle 33 perforiert werden. Dabei ist es aber zweckmäßig, über der Schlauchtülle ein Sieb zu verwenden.
Bei der Untersuchung stört der Plastiksack 28 trotz seiner großen Öffnung wenig, weil das hochelastische Stahlband 15 durch den davorstehenden Untersucher jederzeit zurückgedrückt werden kann und ihn daher beim Untersuchen und bei seinen Verrichtungen nicht behindert. Auch beim Kippen des Untersuchungstisches 2 und in der aufrechten Stellung desselben besteht keine Gefahr, daß irgendwelcher Schaden entsteht, wenn der PIastiksack am Boden des Operationsraumes aufliegt. Auch behindert der weiche Plastiksack 28 trotz seiner grösseren Tiefe die Kniefreiheit des Untersuchenden weit weniger, als es die zuvor verwendeten metallischen Auffangbehälter taten.
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Claims (1)

  1. - \- VPA 77 P 5151 BRD Patentansprüche
    1J Urologischer Untersuchungstisch mit einer Patientenlagerungsplatte und mit einem an der caudalen Stirnseite der Patientenlagerungsplatte unmittelbar unter derselben in zwei Halterungen einsetzbaren Auffangbehälter, dadurch gekennzeichnet, daß der Auffangbehälter (8) einen Plastiksack (28), der am Rand (27) umgebördelt und schlauchförmig verschweißt ist und ein an seinen beiden Enden mittels Gegenhalterungen (13, 14) an die Halterungen (6, 7) der Patientenlagerungsplatte (1) ankuppelbares, hochkant, in einem horizontalen, im wesentlichen halbkreisförmigen Bogen als tragendes Element durch den umgebördelten Rand des Plastiksacks geführtes, hochelastisches Band (15) umfaßt.
    2. Urologischer Untersuchungstisch nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Gegenhalterungen (13, 14) an den Halterungen (6, 7) um eine horizontale, parallel zur caudalen Stirnseite (3) des Untersuchungstisches (2) ausgerichtete Achse (34) schwenkbar gelagert sind.
    3. Urologischer Untersuchungstisch nach Anspruch 1,
    dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Halterungen (6, 7) auf einander spiegelbildlich zugeordneten Seiten je einen horizontalen Zapfen (9, 10) tragen, der in entsprechende Bohrungen (16, 17) der Gegenhalterungen (13, 14) einsteckbar ist und die Gegenhalterungen über einen ihren gegenseitigen Abstand fixierenden Stab (26) miteinander verdrehungssicher verbunden sind.
    4. Urologischer Untersuchungstisch nach Anspruch 3,
    dadurch gekennzeichnet, daß den beiden Halterungen (6, 7) je eine Anschlagfläche (11,
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    12) zugeordnet ist, welche zur Arretierung der Bandes (15) in der horizontalen Ebene mit einer entsprechenden Stirnfläche (18, 19) der jeweiligen Gegenhalterung in Eingriff bringbar ist.
    5
    5. Urologischer Untersuchungstisch nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlagflächen (11, 12) parallel zur caudalen Stirnseite (3) des Untersuchungstisches (2) ausgerichtet sind, und die Gegenhalterungen (13, 14) zusätzlich zu den der horizontalen Lage des Bandes (15) zugeordneten Stirnflächen (18, 19) je eine weitere, beim Hochschwenken des Bandes um 30° mit den Anschlagflächen in Eingriff kommende Hilfsstirnfläche (20, 21) aufweisen.
    6. Urologischer Untersuchungstisch nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der obere Rand (27) des Plastiksacks (28) nur zur Hälfte schlauchförmig umgebördelt ist und zur anderen Hälfte in einen ca. 70 cm langen und ca. 60 cm breiten Lappen (29) übergeht.
    7. Urologischer Untersuchungstisch nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß auch die oberste Endkante (30) des Lappens (29) schlauchförmig verschweißt und über einen durchgezogenen Gürtel (31) am Körper des Patienten festbindbar ist.
    8. Urologischer Untersuchungstisch nach den Ansprüchen 3 und 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Lappen (29) etwa in der Ebene des Randes (27) des Plastiksacks (28) eine zusätzliche schlauchförmige Aufschweißung (32) trägt, in die der beide Gegenhaltsrungen (13, 14) miteinander verbindende Stab (26) hindurchsteckbar ist.
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    9. Urologischer Uhtersuchungstisch nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß als Bandmaterial Federstahl verwendet ist.
    10. Urologischer Untersuchungstisch nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß als Bandmaterial ein elastischer Kunststoff verwendet ist, der im Bereich seines oberen und unteren Randes durch je einen eingegossenen Draht versteift ist. 10
    11. Urologischer Untersuchungstisch nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Weite der schlauchförmigen Umbördelung des Randes (27) des Plastiksacks (28) die Durchfädelung der Gegenhalterungen (13, 14) zuläßt.
    12. Urologischer Untersuchungstisch nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Plastiksack (28) an seiner tiefsten Stelle eine schlauchförmige an ein entsprechendes'Schlauchanschlußstück ankuppelbare Tülle (33) trägt.
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