DE2803409A1 - Packung fuer nahtmaterial - Google Patents
Packung fuer nahtmaterialInfo
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- A61B17/04—Surgical instruments, devices or methods, e.g. tourniquets for suturing wounds; Holders or packages for needles or suture materials
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Description
PATEIiTAKWAIT
J/E Ιο-13ο
Ethicon, Inc. Corp.
Somerville,
New Jersey, U.S.A.
Packung für Nahtmaterial
Die Erfindung bezieht sich auf eine Packung für aus mehreren
Strängen bestehendes Nahtmaterial für die Entnahme eines einzelnen Nahtmaterials, wie sie für chirurgische Nahtmaterialien
verwendet wird.
Bei vielen chirurgischen Verfahren verwendet der Chirurg eine große Zahl von Nahtmaterialien zum Schließen der Wunden.
Die Hersteller von Nahtmaterial tragen dieser Tatsache Rechnung und bieten Packungen mit in mehreren Strängen angeordneten
Nahtmaterialien an. Diese Packungen kommen der Arbeit des Chirurgen und des im Operationssaal tätigen Personals
insofern entgegen, als eine geringere Anzahl von Packungen geöffnet werden muß und die mehrere Stränge enthaltenden
Packungen die einzelnen Nahtmaterialien davor bewahren, daß sie im Laufe der Operation durcheinandergeraten.
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Mit der Verpackung von mehreren Nahtmaterialien ist das Problem verbunden, Mittel vorzusehen, die die Entnahme einzelner
Nahtmaterialien aus den Packungen ohne Verwirrung ermöglicht. Mit anderen Worten, die Packung für aus mehreren
Strängen bestehendem Nahtmaterial muß für die Abgabe eines einzelnen Stranges vorgesehen sein. Diese Eigenschaft
der Packung erzielte man bisher durch einzelne Abteile innerhalb der Packung für jedes Nahtmaterial, wie sie z.B. in
den üS-PSen 3 857 484 und 3 759 376 dargestellt sind. Eine alternative Methode besteht darin, einen einzelnen Kanal
oder ein Rohr für die Nahtmaterialien vorzusehen, wie sie z.B. in den ÜS-PSen 3 28o 971, 3 338 4ol und 3 972 418 beschrieben
ist.
Aufgabe der Erfindung ist eine Verbesserung einer Packung für aus mehreren Strängen bestehendes Nahtmaterial dahingehend,
daß die Nahtraaterialstränge weder tf.n einzelnen
Abteilen noch in einem einzelnen Kanal oder in einem einzelnen Rohr enthalten sind, die aber ungeachtet dessen die
Entnahme eines einzelnen Stranges ermöglicht'. . Ferner soll
die Packung gemäß der Erfindung leicht von Hand oder maschinell
gefüllt und für Nahtmaterialien verwendet werden können, die entweder mit Nadeln versehen sind oder keine Nadeln aufweisen.
Die erfindungsgemäße Nadel für aus mehreren Strängen bestehende chirurgische Nahtmaterialien soll daher die Entnähme
eines einzigen Stranges ermöglichen.
Die Erfindung löst diese Aufgabe durch mehrere Nahtmaterialstränge,
die parallel zueinander ausgerichtet sind, wobei die Nahtmaterialstränge in Form einer Spule aufgewunden
sind, die aus einer Reihe von Windungen besteht, die in Reihenfolge von einem Ende des Nahtmaterials zum anderen
angeordnet sind, wobei jede Windung gegenüber benachbarten
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Windungen seitlich versetzt ist, durch Mittel zum Festhalten der aufgewundenen Nahtmaterialstränge in der erwähnten Form,
wobei sich ein Ende der Nahtmaterialstränge von den Mitteln zum Festhalten weg erstreckt, so daß einzelne Nahtmaterialstränge
greifbar und aus den Mitteln zum Festhalten herausziehbar sind.
Hierdurch können mehrere Nahtmaterialstränge innerhalb der Packung als ein im wesentlichen paralleles Bündel von Fasern,
die in Form einer Spule aufgewickelt sind, gehalten werden, die aus mehreren aufeinanderfolgenden Wicklungen besteht,
die in Reihenfolge von einem Ende des Nahtmaterials ,zum anderen angeordnet sind und wobei die benachbarten Wicklungen
seitlich zueinander versetzt sind.
Die gewünschte Gestalt des Nahtmaterials wird in geeigneter Weise durch Wickeln des Nahtmaterialbündels um zwei senkrechte
Stäbe erzielt, die am unteren Ende der Stäbe in einer aufwärts gerichteten Spirale beginnt und zur Bildung von
mehreren Wicklungen führt, die aufeinanderfolgend über die Länge des Nahtmaterials vorgesehen und längs der Stäbe
ohne Überlappung der benachbarten Wicklungen seitlich zueinander versetzt angeordnet sind. Die Nahtmaterialien können
um die Stäbe in einer Reihe von in Form einer Acht gebildeten Wicklungen, in Reihen von kreisförmigen Schleifen,
in Reihen von kreisförmigen Schleifen mit mindestens einer Umkehr in Richtung der Wicklung oder in einer Kombination
von den vorgenannten Wicklungen durchgeführt werden. Die gewickelten Nahtmaterialien werden in der gewünschten Form
mittels einer Nahtmaterialpackung gehalten, die so gestaltet ist, daß die Nahtmaterialspulen festgehalten werden,
bevor die Wickelstäbe entfernt werden.
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Das Nahtmaterialbündel wird innerhalb der Umrisse der Nahtmaterialpackung
gehalten, wobei sich ein Ende des Bündels aus der Packung heraus erstreckt, wodurch einzelne Nahtmaterialien
erfaßt und aus der Packung herausgezogen werden können*. Die Nahtmaterialien können aus mehreren Fäden oder
Fasern oder Monofilamented bestehen und Nadeln auf v/eisen, die an dem sich aus der Packung erstreckenden Ende angebracht
sind. c
Die Nahtmaterialpackung kann aus Papier oder Kunststoff oder anderem geeigneten Material bestehen und umfaßt mindestens
zwei Tafeln und Mittel zum Befestigen der Tafeln miteinander, wobei das gewickelte Nahtmaterialbündel zwischen den
Tafeln liegt. Besonders bevorzugt wird eine faltbare Nahtmaterialpackung aus schwerem relativ steifem Papier oder
Karton, -wie gebleichtem Sulfatkarfon der Stärke 5.0 oder 12.0.
Die Tafeln solcher Packungen können mit diesen einheitlich ausgebildete Verriegelungs- oder Verschlußmittel wie z.Bi Zungen
und Schlitze aufweisen, um die Tafeln fest miteinander zu verbinden, oder es können wahlweise Klebstoff oder mechanische
Befestigungsmittel* verwendet werden.
In der Zeichnung ist die Erfindung beispielsweise und schematisch veranschaulicht. Es zeigen:
Fig. 1 eine Draufsicht einer bevorzugten Nahtmaterialpackung gemäß der Erfindung;
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht der Nahtmaterial
packung in Fig. 1, bei der mehrere Nahtmaterialstränge um zwei Nahtmaterialwickelstäbe
in Form einer Acht gewickelt sind;
Fig. 3 eine perspektivische Ansicht des Nahtmaterials und der Packung in Fig. 2 nach dem Zusanunen-
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falten der Packung zum Festhalten des gewickelten Nahtmaterials zwischen zwei Tafeln;
Fig. 4 eine perspektivische Ansicht der Packung in Fig. 3 nach dem. Entfernen der Wickelstäbe;
Fig. 5 eine transparente Draufsicht auf ein Naht-
materialbündel, das in Form einer Acht mehrfach gewickelt ist, wobei die Wicklungen über
die Länge des Nahtmaterials aufeinanderfolgend seitlich versetzt und in der Nahtmaterialpackung
festgehalten sind;
Fig. 6 eine perspektivische Ansicht zweier Nahtmaterial-Wickelstäbe
mit einem Bündel von Nahtmaterialsträngen, die kreisförmig auf diesen aufgewickelt sind, und
Fig. 7 eine perspektivische Ansicht von zwei Naht
material-Wickelstäben mit einem Bündel von Nahtmaterialsträngen, die auf die Stäbe in
einer Kombination in Form einer Acht und kreisförmigen Windungen aufgewickelt sind.
Nahtmaterialpackungen gemäß der Erfindung sind gekennzeichnet ~ durch mehrere Nahtmaterialstränge, die in einem Bündel von im
wesentlichen zueinander parallelen und ausgerichteten Fäden zusammengefaßt und in Form einer Reihe von acht- oder kreisförmigen
Wicklungen aufgewickelt sind, wobei die benachbarten Wicklungen in ihrer Reihenfolge über die Länge des Nahtmaterials
gehalten und seitlich so versetzt sind, daß die benachbarten Wicklungen sich nicht unmittelbar überlagern.
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Die gewünschte Nahtmaterialform kann in irgendeiner geeigneten Weise hergestellt werden. Bei einer besonders bevorzugten
Ausführungsform wird das Nahtmaterialbündel um zwei senkrechte
Stäbe, am unteren Ende derselben beginnend, in einer Aufwärtsspirale aufgewickelt, so daß jede Schleife auf dem
Stab oberhalb der nächstfolgenden Schleife liegt. Auf diese Weise wird eine Überlappung aufeinanderfolgender Schleifen
des Nahtmaterialbündels vermieden. Wenn die Stäbe entfernt werden, nachdem Mittel vorgesehen wurden, um die Nahtmaterialschleifen
in ihrer relativen Stellung zu halten, werden die Schleifen aufeinanderfolgend angeordnet und seitlich
gegeneinander versetzt. Die das Bündel bildenden Naht-Materials
trän ge werden vorzugsweise vor dem Wickeln im wesentlichen parallel zueinander ausgerichtet. Eine parallele
Ausrichtung gewährleistet ein Minimum an Verwicklungsmöglichkeiten zwischen den Strängen, wenn einzelne Stränge später
aus dem Bündel in der Packung herausgezogen werden. Eine absolut genaue parallele Ausrichtung ist indessen nicht
notwendig, um eine Entnahme eines einzelnen Nahtmaterials gemäß der Erfindung zu erzielen.
Die Nahtmaterialpackung kann beliebig konstruiert sein, um das Nahtmaterialbündel in der gewünschten gewickelten Form
zu halten. Die Verwendung von faltbaren Nahtmaterialpackungen
ist höchst zweckmäßig, da die Packung während des Aufwickelns des Nahtmaterials offen sein kann und danach um
oder über das Nahtmaterial gefaltet werden kann, damit das gewickelte Nahtmaterial festgehalten wird, bevor die das
Nahtmaterial tragenden Wickelstäbe entfernt werden.
Die in Form der Zahl Acht oder kreisförmig angeordnete Gestalt
des Nahtmaterials sowie die Packungen gemäß der Erfindung sind anhand der Zeichnung besser verständlich, die
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eine bevorzugte Packungsform darstellt sowie ein Verfahren zum Wickeln von aus mehreren Strängen bestehenden Nahtmaterialien
erläutern, um die gewünschten Nahtmaterialwicklungen zu erzielen» welche die Entnahme eines einzigen
Stranges aus einer für mehrere Stränge vorgesehenen Packung gemäß der Erfindung ermöglichen.
In Fig. 1 ist ein offener Nahtmaterial-Packungsrohling dargestellt,
der zur,Verpackung der gewickelten Nahtmaterialbündel gemäß der Erfindung dient. Die Packung umfaßt einen
faltbaren Karton mit fünf Haupttafeln, nämlich Tafeln Io und 12 zum Festhalten des Nahtmaterials, Endtafeln 13 und 14
vünd eine Deckeltafel 12. Die Tafel Io ist an der Tafel 11
über Winkelabschnitte 15 befestigt, die jeweils eine einzige kreisförmige öffnung 16 enthalten. Außerdem ist ein
Verriegelungsschlitz 2o auf der Faltlinie zwischen den Tafeln Io und 11 vorgesehen, während eine Verschlußzunge
an der Außenkante der Tafel Io angeordnet ist.
Die Endtafeln 13 und 14 sind mit der Tafel 11 über Scharnierabschnitte
24 faltbar verbunden. Jede Tafel umfaßt eine Sperrzunge 22, und. die Tafel 14 enthält zusätzlich einen Ausschnitt
21, die eine öffnung zum Entnehmen von Nahtmaterialien
aus der Packung bildet.
Die Abdecktafel 12 ist mit der Tafel 11 über Winkelabschnitte 15 faltbar verbunden. Die Tafel 12 enthält drei Verschlußschlitze
18, 19 und 23 zum Verschließen der Verpackung. Die Wirkungsweise derselben wird nachstehend beschrieben.
Fig. 2 veranschaulicht die Packung in Fig. 1, wobei die
Stäbe 26 zum Wickeln des Nahtmaterials durch die Löcher 16 nach oben vorstehen und ein Nahtmaterialbündel 25 auf die
Stäbe 26 in einer aufwärts gerichteten Spirale in Form der
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Zahl Acht aufgewickelt ist. Die einzelnen Nahtmaterialtränge,
die das Bündel 25 bilden, sind im wesentlichen parallel zueinander
ausgerichtet. Beim Aufwickeln des Nahtmaterialbündels um die Stäbe 26 ist dafür Sorge zu tragen, daß sich benachbarte.
Schleifen nicht überlappen.
Fig. 3 zeigt die Nahtmaterialpackung in Fig. 2 mit dem gewickelten
Nahtmaterial, das zwischen der Tafel 11 und den Endtafeln 13 und 14 festgehalten wird, die auf die Nahtmaterialwicklung
nach innen gefaltet wurden- Die Sperrzungen 22 der Endtafeln 13 und 14 sind in dem Verschlußschlitz
23 der Tafel 12 verriegelt. Die Enden des Nahtmaterialbün-.dels
25 ragen aus der Packung durch den Ausschnitt 21 und die Tafel 14 heraus.
Fig. 4 zeigt die Packung der Fig. 3, wobei die Tafel Io zusatzlieh
auf die Endtafeln 13 und 14 gefaltet und in ihrer Lage mittels der Verschlußzunge 17 gesichert ist, die in
den Verschlußschlitz 18 eingesetzt ist. Das Nahtmaterialbündel ragt aus der Packung durch den Ausschnitt 29 in dem
Endabschnitt der Tafel Io hervor. Fig. 4 zeigt zusätzlich Nadeln 27, die an den einzelnen Nahtmaterialsträngen angebracht
sind, die aus dem Bündel 25 bestehen und aus der Packung hervorragen. Zur Vervollständigung der Packung sind
die Nadeln 27 und das daran angebrachte Nahtmaterial auf die Außenseite der Tafel Io zurückgefaltet und werden von der
Tafel 12 abgedeckt, die auf die Tafel Io gefaltet wird und durch Einsetzen der Verriegelungszunge 19 in den. Verriegelungsschlitz
2o verriegelt wird, wodurch die mit Nadlen versehenen Enden des Nahtmaterials innerhalb der umrisse der
Packung gehalten werden.
Die Gestalt des gewickelten Nahtmaterialbündels in der
Packung ist in Fig. 5 gezeigt, welche ein dreisträngiges
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Nahtmaterialbündel veranschaulicht, das gemäß der Erfindung
aufgewickelt und in einer Packung festgehalten ist, die aus einer Abdecktafel 32 besteht, die rund um die Umfangsumrandung
3o herum mit der rückseitigen Tafel 33 heißversiegelt ist. Die Tafel 33 erstreckt sich über die Tafel 32 hinaus
und dient zum Vorwärtsfalten über die Tafel 32, wobei die Zunge 34 gegenüber der Kante 28 verriegelt wird, wodurch
die Enden der Nahtmaterialien 25 auf die Tafel 32 zurückgefaltet und in der Packung eingeschlossen werden. Wenn die
Tafel 33 geöffnet wird, können die Enden der Nahtmaterialien 25 sofort erfaßt und die einzelnen Nahtmaterialien zwischen
den Tafeln 32 und 33 durch die öffnung 35 herausgezogen werden. Die Öffnungen 31 in der heißversiegelten Umrandung
3o sind Öffnungen für die Stäbe zum Wickeln des Nahtmaterials und können verschweißt werden, falls dies gewünscht ist, wenn
die Stäbe entfernt wurden.
Fig. 6 zeigt Wickelstäbe 26 mit einem Bündel von Nahtmaterialien
25, das in Form einer Aufwärtsspirale gewickelt ist. Zum Zwecke der Klarheit wurde der in Fig. 1 gezeigte Faltkarton
für das Nahtmaterial weggelassen. Die Nahtmaterialwicklungen sind im Abstand voneinander auf den Wickelstäben angeordnet.
Fig. 7 zeigt ein Nahtmaterialbündel 25, das um Stäbe 26 in
einer Kombination von kreisförmigen und sich kreuzenden Wicklungen gewickelt ist. Wie in Fig. 6 wurde klarheitshalber
der Faltkarton für das Nahtmaterial weggelassen, und es sind benachbarte Nahtmaterialwicklungen im Abstand voneinander angeordnet.
Die Herstellung der Nahtmaterialpackungen gemäß Fig. 5 durch Heißsiegeln ist in der Technik bekannt und beispielsweise in
der US-PS 3 221 873 beschrieben, auf welche hier in bezug auf
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die Verwendung bestimmter Materialien und die Anwendung bestimmter
Verfahren Bezug genommen wird. Unter weiterer Bezugnahme auf Fig. 5 besteht die Tafel 32 vorzugsweise aus einem
transparenten heißsiegelbaren Film oder Laminat, während die
Tafel 33 vorzugsweise aus Karton mit einer heißsiegelbaren Beschichtung auf diesem besteht. Es ist für den Fachmann ersichtlich,
daß viele Änderungen der Packungsform, der Materialien und der Konstruktion in Verbindung mit der Herstellung
der Packung gemäß der Erfindung möglich sind. Beispielsweise können die Tafeln 32 und 33 unter Verwendung
eines Klebstoffs verbunden sein, der auf die Tafeln im Bereich ihrer Verbindung aufgebracht wird. Die Erfindung ist
.daher nicht auf irgendeine besondere Packungszusammensetzung
oder -konstruktion beschränkt.
Das gewickelte Nahtmaterial in der Packung gemäß der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß es aus mehreren Nahtmaterialsträngen
von im wesentlichen paralleler Ausrichtung besteht, die in Form einer Spule gewickelt sind, die aus
einer Reihe von in Form der Zahl Acht oder kreisförmig gestalteten Wicklungen gebildet ist, wobei jede Wicklung seitlich
gegenüber den benachbarten Wicklungen versetzt und in der Reihenfolge von einem Ende des Nahtmaterials zu dem anderen
angeordnet ist. Die seitliche Versetzung der Nahtmaterialwicklungsspulen gemäß der Erfindung unterscheidet die gemäß
der Erfindung gewickelten Nahtmaterialien von ähnlichen Packungen, in denen benachbarte Nahtmaterialwickelspulen
übereinander gelagert sind, wie dies zum Beispiel für ein einzelnes Nahtmaterial in der US-PS 3 444 994 beschrieben ist.
In Bündeln von drei bis acht Strängen oder mehr verpackte Nahtmaterialien können einzeln aus den Packungen gemäß der
Erfindung durch einfaches Erfassen an einem hervorstehenden . Ende eines einzelnen Nahtmaterials erfaßt und das Nahtmaterial
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durch Ausübung eines ständigen Zuges aus der Verpackung herausgezogen werden. Die besondere Wicklung des Nahtmaterialbündels
innerhalb der Packung ermöglicht das Herausziehen einzelner Nahtmaterialstränge aus dem Bündel ohne Verwirrung
der in der Packung verbleibenden Nahtmaterialien.
Die gemäß der Erfindung verpackten Nahtmaterialien können
aus mehreren Fasern oder Fäden oder aus Monofilamenten bestehen,
und es können die aus Multifilamenten bestehenden Nahtmaterialien geflochten, verzwirnt oder beschichtet sein.
Außerdem können diese Nahtmaterialien mit oder ohne Nadeln, die an dem Ende des Nahtmaterials angebracht sind, verpackt
,werden, wobei das Ende des Nahtmaterials sich aus der Packung heraus erstreckt und zum Erfassen dient, damit das
Nahtmaterial aus der Packung herausgezogen werden kann.
Während vorstehend eine Packung und ein Verfahren zum Wickeln und Füllen von Nahtmaterialien in der Packung gemäß einem bevorzugten
Ausführungsbeispiel der Erfindung beschrieben wurden, ist es für den Fachmann verständlich, daß viele Änderungen
vorgenommen werden können. Beispielsweise können die Nahtmaterialien auf beliebigen Vorrichtungen gewickelt werden,
welche die Gestalt der Nahtmaterialwicklung hervorrufen, wie sie in den Fig. 5 bis 7 dargestellt ist. Ist das Nahtmaterial
einmal so aufgewickelt, kann irgendeine beliebige Packung mit diesem gefüllt werden, in der das Nahtmaterial
wirksam in der gewünschten Form festgehalten wird und in der ein Ende des Nahtmaterialbündels zugänglich ist, um
einzelne Nahtmaterialien aus der Packung herausziehen zu können.
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Leerse ite
Claims (1)
- PATEIfTAKWAtTJ/E lo-13oPatentansprüche1.!Packung für aus mehreren Strängen bestehendes Naht- ^—'material für die Entnahme eines einzelnen Nahtmaterials, gekennzei chnet durch mehrere Nahtmaterialstränge (25), die parallel zueinander ausgerichtet sind, wobei die Nahtmaterialstränge in Form einer Spule aufgewunden sind, die aus einer Reihe von Windungen besteht, die in Reihenfolge von einem Ende des Nahtmaterials zum anderen angeordnet sind, wobei jede Windung gegenüber benachbarten Windungen seitlich versetzt ist, durch Mittel zum Festhalten der aufgewundenen Nahtmaterialstränge (25) in der erwähnten Form, wobei sich ein Ende der Nahtmaterialstränge von den Mitteln zum Festhalten weg erstreckt, so daß einzelne Nahtmaterialstränge (25) greifbar und aus den Mitteln zum Festhalten herausziehbar sind.2. Packung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die spulenförmig aufgewundenen Nahtmaterialstränge (25) aus einer Reihe von die Form einer Acht bildenden Windungen bestehen.3. Packung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die spulenförmig aufgewundenen Nahtmaterial-8U9832/0694SIEBERTSTH.4 · SOOO MÜlfCHEIi 86 · POB SOO 340 · KABEL: EHEISPATEST · TEL·. C089) 471079 · ΤΕΙ,ΕΧ δ-23β59stränge (25) sich aus einer Reihe von kreisförmigen Windungen zusammensetzt.4. Packung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die spulenförmig aufgewundenen Nahtmaterialstränge (25) aus einer Reihe von kreisförmigen Windungen mit mindestens einer Umkehrung in Richtung der Wicklung bestehen.5. Packung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an dem sich von den Mitteln zum Festhalten erstreckenden Ende der Nahtmaterialstränge (25) Nadeln (27) angebracht sind.6. Packung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch mehrere Stränge (25) aus vielfaserigem, geflochtenem Nahtmaterial.7. Packung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß an den Nahtmaterialsträngen (25) Nadeln (27) angebracht sind.8. Packung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zum Festhalten der gewickelten Nahtmaterialstränge (25) aus einer ersten und einer zweiten Tafel (lo, 11) bestehen, die faltbar miteinander verbunden sind und zwischen sich die Nahtmaterialspule halten, wenn die Tafeln (lo, 11) gegeneinander gefaltet sind, wobei mit den Tafeln (lo, 11) Mittel (17, 18) zum Halten der Tafeln in der gefalteten Lage zusammenwirken.9. Packung nach Anspruch 8, dadurch gekennz eichn e t , daß die Mittel zum Halten der Tafeln (Io, 11) in8U9832/0694einer gefalteten Lage aus einer Verschlußzunge (17) längs einer freien Kante der Tafel (lo) besteht, die in einen Verschlußschlitz (18) in Ausrichtung zu diesem in der anderen Tafel (11) eingreift, wenn die Tafeln (lo, 11) in der Faltlage sind.Io- Packung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß Heftmittel zum Halten der Tafeln (lo, 11) in einer gefalteten Lage vorgesehen sind.11. Packung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß Klebemittel zum Halten der gefalteten Tafeln (lo, 11) vorgesehen sind.12. Packung nach Anspruch 8, dadurch gekennz ei c h n e t , daß die Enden der sich von den Mitteln zum Festhalten weg erstreckenden Nahtmaterialstränge (25) sich zwischen den ersten und zweiten Tafeln (Ib, 11) heraus erstrecken und auf die zweite Tafel (11) zurückgeführt sind, wobei zusätzlich eine dritte Tafel (12) vorgesehen ist, die an der ersten Tafel (11) faltbar angebracht und zum Niederfalten auf die Nahtmaterialenden zum Zwecke des Festhaltens der Enden in der erwähnten Lage auf die zweite Tafel (lo) faltbar ist, sowie durch mit der dritten Tafel (12) zusammenwirkende Mittel (19, 2o) zum Halten dieser Tafel in der gefalteten Lage.13. Packung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß an den Enden der von der dritten Tafel (12) zurückgehaltenen Nahtmaterialstränge (25) Nadeln (27) angebracht sind.14. Packung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine erste rechtwinklige Tafel (11) mit Längs- und809832/06942803403Schmalseiten als Mittel zum Festhalten, durch zweite und dritte, mit der ersten Tafel (11) längs einer Schmalseite (24) faltbar verbundene Tafeln (13, 14), und durch eine vierte, mit der ersten Tafel (11) entlang einer Längsseite faltbar verbundene Tafel (12), wobei die zweite und dritte Tafel (13, 14) auf die erste Tafel (11) mit dazwischen gehaltenen Nahtmaterialsträngen (25) faltbar sind und die vierte Tafel (12) auf die zweite und dritte Tafel (13, 14) faltbar sowie Mittel zum Halten der Tafeln in den genannten gefalteten Lagen vorgesehen sind.15. Packung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite und dritte Tafel (13, 14) Sperrzungen (22) haben und die erste Tafel (11) einen Sperrschlitz (23) aufweist, wobei die Sperrzungen (22) und der Sperrschlitz (23) zueinander ausgerichtet ineinandergreifen, wenn die zweite und dritte Tafel (13, 14) auf die erste Tafel (11) gefaltet sind.16. Packung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die vierte Tafel (12) eine Verriegelungszunge(19) und die erste Tafel einen Verriegelungsschlitz (2o) aufweisen, die in gegenseitiger Ausrichtung ineinandergreifen, wenn die vierte Tafel (12) auf die zweite und dritte Tafel (13, 14) gefaltet sind.17. Packung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zum Festhalten eine erste und zweite Tafel (32, 33) mit der dazwischen angeordneten Nahtmaterialspule umfassen, wobei die Tafeln (32, 33) rund um den Umfang der Nahtmaterialspule in einer Umrandung (3o) verbunden sind, die eine Öffnung (35) mit sich aus dieser erstreckenden Nahtmaterialsträngen (25) enthält809832/069418. Packung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeich net, daß die erste und zweite Tafel (32, 33) durch Heißsiegeln verbunden sind.19. Packung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeich net, daß die erste und zweite Tafel (32, 33) durch Klebstoff verbunden sind.809832/0694
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