DE2910077C2 - - Google Patents

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DE2910077C2
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resin
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actinic radiation
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Description

Die Erfindung geht aus von einem Verfahren zur einfachen Herstellung qualitativ hochwertiger Zahnprothesen nach dem Oberbegriff von Anspruch 1. Das erfindungsgemäße Verfahren kann auch bei der Herstellung von metallischen Zahnprothesen, harzhaltigen Zahnprothesen, Ganzprothesen sowie Teilprothesen angewendet werden.
Es sind verschiedene Herstellungsarten für Zahnprothesen bekannt:
  • 1. Die thermische Polymerisation, bei der ein Gemisch eines Polymerisatpulvers und eines flüssigen Monomers in eine negative Form gegossen wird; vgl. DE-PS 9 40 493, JP-PS 40 108/46 und JP-OS 10 887/49.
  • 2. Polymerisation bei Raumtemperatur, wobei ein Gemisch eines Polymerisatpulvers, eines flüssigen Monomers und eines Polymerisationsmittels in eine negative Form gegossen wird; vgl. z. B. DE-PS D 85 578, CH-PS 74 466 und FR-PS 8 83 679.
  • 3. Spritzgießen, wobei Polymerisatgranulat erhitzt und geschmolzen wird; vgl. z. B. JP-PS 4833/42.
Die wesentlichen Nachteile dieser bekannten Verfahren bestehen darin, daß
  • a) die vorherige Herstellung einer negativen Form unbedingt erforderlich ist,
  • b) das Gießen oder das Spritzgießen arbeitsintensiv und relativ teuere Einrichtungen erforderlich sind,
  • c) nach dem Aushärten das Herausnehmen des Abgusses zeit- und arbeitsintensiv ist,
  • d) nach dem Herausnehmen des Abgusses auch das Polieren unbedingt notwendig ist und daß
  • e) das Kunstharz während des Aushärtens zum Schrumpfen und Verformen neigt, so daß die Genauigkeit des Abgusses sich veschlechtert.
Aus der DE-PS 9 15 972 ist ein Verfahren zur Herstellung von Zahnprothesen bekant, bei dem die Prothese ohne Preßtechnik und Einbettung in eine Küvette direkt auf dem Arbeitsmodell hergestellt wird. Die Zahnprothese besteht aus selbsthärtendem Kunststoff und enthält ein feinmaschiges Drahtnetz mit fest damit verbundenen Halteelementen.
In der DE-OS 21 26 419 wird die Verwendung von photopolymerisierbaren Massen für die Zahnbehandlung, insbesondere deren Reparatur vorgeschlagen. Diese werden als Rißdichtungsmittel, als Zemente, als Auskleidungen für Hohlräume und als Ausbesserungsglasuren, um beispielsweise eine schadhafte Zahnkrone wieder herstellen zu können, verwendet. Dabei werden die photopolymerisierbarn Dentalmassen an Ort und Stelle (in situ) unter den im Munde herrschenden Bedingungen eingesetzt, und durch Anwendung von Lichtenergie, insbesondere von Licht aus dem Spektralbereich des langwelligen Ultravioletts polymerisiert. Zur Anwendung kommen insbesondere zwei Komponentenmassen, von denen eine sämtliche Monomer-Bestandteile enthält, d. h. das aromatische Dimethacrylat und das verdünnende Monomer, während die andere Komponente die gesamten photosensibilisierend und katalytisch wirkenden Bestandteile enthält.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein wirksames Verfahren zur Herstellung von Zahnprothesen mit guter Anpassungsfähigkeit an die Zahnlücke anzugeben, das keinen außergewöhnlichen Zeit- und Arbeitsaufwand erfordert. Erfindungsgemäß soll ein photohärtbares Kunstharz eingesetzt werden, dessen Photohärtungseigenschaften ausgenutzt werden.
Das erfindungsgemäße Verfahren weist die Merkmale des Anspruchs 1 auf.
Bei der Herstellung einer metallischen Zahnprothese wird im Verfahrensschritt (a) vor dem Aushärten des Kunstharzes durch die actinische Strahlung auf dem Gipsabdruck ein Metallsubstrat befestigt und das gleiche Kunstharz leicht aufgebracht.
Das erfindungsgemäß verwendete, photohärtbare Kunstharz wird nachstehend beschrieben. Das Kunstharz für die Zahnprothese soll im allgemeinen die nachstehenden Eigenschaften aufweisen:
  • 1. Das Kunstharz ist transparent oder durchscheinend und leicht einzufärben, um eine möglichst genaue Anpassung an den Rachenraum zu ermöglichen;
  • 2. das Kunstharz soll sich nach der Herstellung innerhalb oder außerhalb des Mundes nicht verfärben oder ausbleichen;
  • 3. das Kunstharz soll während der Herstellung oder während des Gebrauchs sich nicht ausdehnen, schrumpfen oder deformieren;
  • 4. die Festigkeit, Elastizität und die Abriebbeständigkeit soll für einen dauerhaften Gebrauch ausreichend sein;
  • 5. das Kunstharz soll in der Mundflüssigkeit unlöslich sein und durch diese nicht beeinflußt werden;
  • 6. das Kunstharz soll keine Nahrungsmittelreste aufnehmen und soll wie der Mund und die Zähne leicht zu reinigen sein;
  • 7. es soll geschmacklos, geruchlos, nicht toxisch und nicht reizend gegenüber dem Gewebe des Rachenraums sein;
  • 8. das spezifische Gewicht soll niedrig und die Wärmeleitfähigkeit hoch sein;
  • 9. der Erweichungspunkt des Kunstharzes soll wesentlich höher liegen als die Temperatur der Nahrungsmittel und
  • 10. es soll bei Beschädigung einfach repariert werden können.
Im Rahmen der Erfindung sind umfangreiche Untersuchungen durchgeführt worden, um das beste photohärtbare Kunstharz anzugeben, das alle vorstehenden Erfordernisse erfüllt. Dabei hat sich herausgestellt, daß polymerisierbare Methacrylate und/oder Acrylate diese Erfordernisse am besten erfüllen.
Nachstehend sind die Ausgangsmaterialien zur Herstellung eines derartigen Polymerisats als photohärtbares Kunstharz aufgelistet:
  • I. Polyester-Polymethacrylate und/oder Polyester-Polyacrylate,
  • II. Polyol-Polymethacrylate und/oder Polyol-Polyacrylate,
  • III. Epoxy-Polymethacrylate und/oder Epoxy-Polyacrylate,
  • IV. Ein Reaktionsprodukt der Acrylsäure und/oder der Methacrylsäure mit einem Monoepoxid und einem Säureanhydrid,
  • V. Monomethacrylate und/oder Monoacrylate mit einer Carboxylgruppe in dem Molekül und mit einem Siedepunkt von ≧250°C bei Atmosphärendruck,
  • VI. Monomethacrylate und/oder Monoacrylate mit endständigen Epoxygruppen,
  • VII. Polyurethan-Polymethacrylate und/oder Polyurethan-Polyacrylate,
  • VIII. Polyamid-Methacrylate und/oder Polyamid-Acrylate,
  • IX. Das Polymethacrylat und/oder Polyacrylat des Alkoholaddukts eines Phenols und eines Oxids sowie
  • X. Monomethacrylat und/oder Monoacrylat.
Diese Materialien können entsprechend dem vorgesehenen Verwendungszweck einzeln oder in Kombination verwendet werden. Es ist nicht nachteilig, wenn ein geringer Anteil eines Polymerisations- Inhibitors noch nach der Herstellung in den vorstehend beschriebenen, polymerisierbaren Methacrylaten und/oder Acrylaten verbleibt oder wenn weniger als 300 ppm eines Polymerisationsinhibitors zugegeben werden, um die Haltbarkeit des Kunstharzsystems zu verbessern.
Vorzugsweise wird der Lichtsensibilisator für die polymerisierbaren Methacrylate und/oder Acrylate (nachstehend als Kunstharzbasismaterial bezeichnet) unter anderem aus der nachstehenden Gruppe ausgewählt: Benzil, Benzoemethyläther, Benzoeäthyläther, Benzoepropyläther oder Benzoebutyläther. Diese Substanzen können einzeln oder in Kombination verwendet werden. Obwohl die Menge des zuzugebenden Lichtsensibilisators von der Art des Kunstharzbasismaterials, der Aushärtgeschwindigkeit, dem Verbindungsverhältnis der anderen Zusätze (wie Pigmente) usw. abhängt, wird er im allgemeinen in einer Menge von 0,2 bis 10 Gewichtsprozent, vorzugsweise von 0,5 bis 8 Gewichtsprozent, bezogen auf das Kunstharzbasismaterial, eingesetzt.
Ferner kann die Aushärtung durch die Verwendung eines Peroxids als Katalysator, wie Diarylperoxide, z. B. Benzoylperoxid, Hydroperoxide, Dialkylperoxide, Diacylperoxide und Peroxyester, neben dem Lichtsensibilisator und durch die Ausnutzung der durch die actinische Strahlung erzeugte Wärme unterstützt werden. Es sei jedoch darauf hingewiesen, daß bei Verwendung von mehr als 2 Gewichtsprozent des Peroxid-Katalysators, bezogen auf das Kunstharzbasismaterial, die Haltbarkeit des photohärtbaren Kunstharzes beeinträchtigt werden kann. Falls daher der Peroxid-Katalysator zugegeben wird, so sollte die Menge unterhalb 2 Gewichtsprozent bleiben.
Das erfindungsgemäß verwendete, photohärtbare Kunstharz, erhält man aus einem gleichmäßigen Gemisch und Lösung der vorstehenden Zusätze. Ferner können ein geeigneter Plastifizierer sowie ein geeigneter Farbstoff zugegeben werden. Darüber hinaus kann ein Phenolsubstitut, wie p-Methoxyphenol und 2,6- Di-tert.-butyl-p-cresol, als Polymerisationsinhibitor mit freiem Rest zugegeben werden, um die Haltbarkeit der Verbindung während der Lagerung zu erhöhen.
Erfindungsgemäß wird zur Herstellung der Zahnprothese das photohärtbare Kunstharz aufgelegt und geformt. Dabei sollte das Kunstharz zum Verformen breiförmig oder in Form einer Folie vorliegen. Erfindungsgemäß wird ein organischer oder anorganischer Füllstoff dem photohärtbaren Kunststoff beigemischt. Beispiele für organische Füllstoffe sind wasserlösliche oder wasserunlösliche Polymerisate, wie Methacrylat-Polymerisat, und/oder Acrylat-Polymerisate, Polyvinylacetat, Polyvinylalkohol, Polyvinylbutylaldehyd, Polystyrol, Polyvinyläther, Polyvinylpyrrolidon, Copolymerisate des Butadiens und des Acrylnitrils, Polyamide, Polyester, Vinydon oder Siliconkunstharz; von diesen Füllstoffen können 5 bis 80 Gewichtsprozent, bezogen auf das Gewicht des Kunstharzbasismaterials, zugegeben werden. Als anorganischer Füllstoff ist feines Kieselsäureanhydrid (Korngröße 7 bis 40 µm) bevorzugt, und zwar mit einem Anteil von vorzugsweise 0,5 bis 50 Gewichtsprozent, bezogen auf das Kunstharzbasismaterial. Andere Beispiele für anorganische Füllstoffe sind Glasfasern, wie ein ebenes Gewebe oder Satingewebe, und diese sind zur Herstellung von folienartigen, photohärtbaren Kunstharzen geeignet. Daher kann ein solches folienartiges, photohärtbares Kunstharz leicht erhalten werden, soweit eine Glasfaserplatte mit dem Kunstharzbasismaterial, das mit einem Lichtsensibilisator und einem Füllstoff, wie einem organischen Polymerisat und einem Kieselsäureanhydrid, versetzt ist, imprägniert wird. Ohne Verwendung von Glasfasern als Füllstoff kann das Kunstharzbasismaterial in Form einer Paste oder eine Folie eingesetzt werden.
Die erfindungsgemäße Herstellung der Zahnprothese wird nachstehend schrittweise beschrieben.
  • (I) Entsprechend der Vertiefung im Rachenraum wird eine Gipsform hergestellt und an einem Artikulator oder Halter befestigt. Um die Trennung des photohärtbaren Kunstharzes von der Gipsform zu erleichtern, wird diese dann mit einem Formentrennmittel, wie wäßriger Natriumalginatlösung, weißer Vaseline und Siliconöl, beschichtet und mit einer dünnen Schicht des photohärtbaren Kunstharzes überzogen. Falls eine Kunstharzfolie verwendet wird, wird diese aufgebracht, und bei Verwendung von pastenförmigem Kunstharz wird dieses zur Ausbildung einer dünnen Schicht durch Verteilen aufgebracht. Das Kunstharz wird dann mit einer actinischen Strahlung zum Photohärten bestrahlt. Bei der Herstellung einer metallischen Zahnprothese, wird das Metallsubstrat daran befestigt, nachdem die Gipsform mit dem Formentrennmittel beschichtet und mit dem photohärtbaren Kunstharz überzogen worden ist. Danach wird das gleiche Kunstharz dünn aufgebracht und durch actinische Strahlung ausgehärtet.
  • (II) Auf das ausgehärtete Kunstharz wird ferner das gleiche photohärtbare Kunstharz aufgebracht, um eine genaue Ausrichtung des Zahnersatzes bzw. der künstlichen Zähne zu ermöglichen, und danach erfolgt zum Aushärten eine Bestrahlung mit actinischer Strahlung.
  • (III) Schließlich wird das gleiche Kunstharz zur Ausbildung der Zahntaschen aufgebracht und durch Bestrahlung ausgehärtet.
Gegebenenfalls wird die Oberfläche der erhaltenen Zahnprothese mit dem polymerisierbaren Methacrylat und/oder Acrylat in flüssiger Phase einschließlich des Lichtsensibilisators beschichtet und zum Polieren der Oberfläche durch Belichtung ausgehärtet.
Die Photohärtung erfolgt unter Verwendung einer actinischen Strahlung mit einer Wellenlänge von 3400 Å oder mehr. Als Lichtquelle können beispielsweise eine Quecksilberdampflampe, eine Kohlenlichtbogenlampe, eine UV-Fluoreszenzlampe, eine Wolframlampe, eine Xenonlampe, eine Argonglimmlampe, eine Photolampe oder das Sonnenlicht verwendet werden. Die zum Photohärten erforderliche Zeitdauer unterscheidet sich geringfügig in Abhängigkeit von der Art des photohärtbaren Kunstharzes (Kunstharzbasismaterial und Verbindungsverhältnisse des Lichtsensibilisators usw.), der Intensität der actinischen Strahlung und der Dicke der Kunstharzschicht usw.. Bei einer Dicke des Kunstharzes von etwa 2 mm ist die Photohärtung innerhalb 60 Sekunden praktisch abgeschlossen.
Wie vorstehend ausgeführt, ist bei dem erfindungsgemäßen Verfahren keine negative Form erforderlich, so daß diese auch nicht entfernt werden muß, und daher wird bei der erfindungsgemäßen Herstellung von Zahnprothesen der Arbeits- und Zeitaufwand stark reduziert. Ferner kann durch das erfindungsgemäße Verfahren eine Zahnprothese hergestellt werden, die im Vergleich zu vorbekannten, thermischen Polymerisationsverfahren sehr gut an das Gebiß angepaßt werden kann, und zwar mit geringerer oder überhaupt keiner Verformung oder Schrumpfung. Da mit dem erfindungsgemäßen Verfahren das photohärtbare Kunstharz ausgehärtet werden kann, während gleichzeitig die Position des Zahnersatzes durch visuelle Beobachtung genau überwacht werden kann, besteht im Gegensatz zu dem vorbekannten Gießverfahren bei Raumtemperatur keinerlei Wahrscheinlichkeit dafür, daß der Zahnersatz seine Lage ändert. Die erfindungsgemäß erhaltene Zahnprothese ist ferner vorteilhaft, da keinerlei Vorsprünge oder Öffnungen vorhanden sind und das Polieren einfach ist.
In den nachfolgenden, erfindungsgemäßen Beispielen handelt es sich bei der Angabe "Teile" jeweils um Gewichtsteile und bei der Anzahl "Prozent" um Gewichtsprozent.
Beispiel 1
0,3 Teile Benzoin-Methyläther, 0,1 Teile Benzil und 0,01 Teile 2,6-Di-tert.-butyl-p-cresol werden miteinander vermischt und in 20 Teilen "Aronix M-7100" (Oligoarylat), erhältlich von der Firma Toa Synthetic Chemistry Co., gelöst. Ferner werden 0,02 Teile eines Farbstoffs und 7 Teile ultrafeines Kieselsäureanhydrid ("Aerosil R-972" von Nippon Aerosil Co.) zugegeben und mit Hilfe einer Knetvorrichtung zur Herstellung des pastenförmigen, photohärtbaren Kunstharzes A verknetet.
Nach dem Photohärten des Kunstharzes A mit Hilfe einer HV- Quecksilberdampflampe von 100 W (Ushio Electric Co.) wird die Photohärtungsgeschwindigkeit, die Biegefestigkeit nach dem Aushärten, der Biegeelastizitätsmodul, die Oberflächenhärte, die Wasserabsorptionsfähigkeit sowie die Löslichkeit des Kunstharzes gemessen. Die Photohärtungsgeschwindigkeit wird aufgrund der zum vollständigen Aushärten des 2 mm dicken Kunstharzes erforderlichen Zeitdauer gemessen, wenn der Abstand von der Strahlungsquelle 10 cm beträgt. Die Biegefestigkeit, der Biegeelastizitätsmodul sowie die Zugfestigkeit werden an einer 3×10×60 mm³ großen Probe des photogehärteten Kunstharzes mit Hilfe einer Instron-Universaltestvorrichtung, einem Punkt-zu-Punkt-Biegeabstand von 50 mm bzw. einer Zuggeschwindigkeit von 3 mm/min gemessen. Die Oberflächenhärte wird als Rockwell-Härte auf der Skala 15 W gemessen. Die Wasser­ absorptionsfähigkeit sowie die Löslichkeit werden nach dem Japanischen Industriestandard JIS T-6501 gemessen. Die Ergebnisse sind in Tabelle I aufgeführt. Zum Vergleich werden die gleichen Untersuchungen an einer Probe eines kommerziellen erhältlichen, thermisch polymerisierten Kunstharzes für Zahnprothesen gemäß Tabelle I durchgeführt.
Tabelle I
Es wird eine 567 Metall-Zahnprothese unter Verwendung des vorstehenden, photohärtbaren Kunstharzes A der vorstehenden HV-Quecksilberdampflampe hergestellt. Die Formbarkeit des photohärtbaren Kunstharzes A ist außerordentlich gut, und die Herstellung der Zahnprothese ist einfach, zeitsparend und außerordentlich wirksam. Die zur Herstellung der Zahnprothese erforderlichen Schritte und die dafür notwendige Zeit sind in Tabelle II im Vergleich zu kommerziell erhältlichen, thermisch polymerisierten Kunstharzen aufgelistet.
Tabelle II
Die Festigkeit der mit dem photohärtbaren Kunstharz A erhaltenen Zahnprothese ist ausgezeichnet. Klinische Untersuchungen nach einem Jahr zeigen keine Abnormitäten der Zahnprothesen.
Beispiel 2
0,5 Teile Benzil und 0,01 Teile 2,6-Di-tert.-butyl-p- cresol werden in 15 Teilen 2,2-Bis-[4-(3-methacryloxy-2- hydroxypropoxy)-phenyl]-propan und 5 Teilen Triäthylenglykoldimethacrylat gelöst, und danach werden 40 Teile eines Pulvers eines Methacrylat-Styrol-Copolymerisats sowie geringe Menge eines Farbstoffs zugegeben. Das Gemisch wird dann mit Hilfe einer Knetvorrichtung zur Herstellung des pastenförmigen, photohärtenden Kunstharzes B geknetet.
Die Formbarkeit des erhaltenen Kunstharzes B ist ausgezeichnet, und die Photohärtungsgeschwindigkeit beträgt unter den gleichen Bedingungen wie bei Beispiel 1 60 Sekunden.
Beispiel 3
0,5 Teile Benzoinmethyläther und 0,01 Teile 2,6-Di-tert.- butyl-p-cresol werden in 20 Teilen "Aronix M-7100" (Supra) zur Herstellung des photohärtenden Kunstharzes C gelöst. Das Kunstharz C ist bei 25°C flüssig mit einer Viskosität von 10 000 cP, und die Photohärtungsgeschwindigkeit beträgt weniger als 10 Sekunden.
Die Zahnprothese gemäß Beispiel 1 wird mit dem Kunstharz C beschichtet und dann durch Belichten ausgehärtet; der erhaltene Glanz ist ausgezeichnet.
Beispiel 4
2% Benzil und 20% "Aerosil R-972" werden zu "Aronix M-7100" (Supra) zugegeben, und danach wird das Gemisch geknetet. Ein satingewebeartiges Glasfasertuch (Nittobo Co.) wird mit dem vorstehenden Gemisch imprägniert, um eine 2 mm dicke Folie des photohärtenden Kunstharzes D zu erhalten. Die Photohärtungsgeschwindigkeit des Kunstharzes D beträgt 20 Sekunden. Das Kunstharz D wird als Basismaterial verwendet, und das pastenförmige, photohärtende Kunstharz A gemäß Beispiel 1 wird zur Herstellung einer 567-Teilzahnprothese verwendet. Die Herstellung einer glänzenden Oberfläche erfolgt mit Hilfe des flüssigen Kunstharzes C gemäß Beispiel 3.
Die erhaltene Zahnprothese zeigt eine ausgezeichnete Haltbarkeit an dem Gebiß, und bei einer klinischen Untersuchung nach einem Jahr ergaben sich keine Abnormitäten der Zahnprothese sowie des Gebisses.

Claims (20)

1. Verfahren zur Herstellung einer Zahnprothese bei dem die Zahnprothese auf einem Gipsabdruck hergestellt wird, gekennzeichnet durch die folgenden Verfahrensschritte:
  • a) Aufbringen einer dünnen Schicht eines photohärtbaren Kunstharzes auf dem mit einem Formentrennmittel beschichteten Gipsabdruck und Aushärten des Kunstharzes durch gleichmäßige Belichtung mit einer actinischen Strahlung, und daß das Kunstharz ein polymerisierbares Methacrylat und/oder ein Acrylat enthält,
  • b) Aufbringen des gleichen Kunstharzes auf die im Verfahrensschritt (a) ausgehärtete Schicht, Einsetzen und Ausrichten mindestens eines künstlichen Zahns und danach Aushärten des Kunstharzes durch gleichmäßige Belichtung mit einer actinischen Strahlung und
  • c) Aufbringen des gleichen Kunstharzes auf die im Verfahrensschritt (b) ausgehärtete Schicht, Ausbilden von Zahntaschen und danach Aushärten des Kunstharzes durch gleichmäßige Belichtung mit einer actinischen Strahlung.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß im Verfahrensschritt (a) vor dem Aushärten des Kunstharzes auf dem Gipsabdruck ein Metallsubstrat befestigt und auf dieses das Kunstharz aufgebracht wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß dem Kunstharz ein Photosensibilisator und/oder ein Füllstoff zugesetzt wird.
4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Photosensibilisator ein Benzil oder ein Benzoinäther ist.
5. Verfahren nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Photosensibilisator in dem photohärtbaren Kunstharz einen Anteil von 0,2 bis 10 Gewichtsprozent gegenüber dem polymerisierbaren Methacrylat und/oder Acrylat hat.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Füllstoff in dem photohärtbaren Kunstharz ein wasserlösliches oder ein wasserunlösliches, organisches Polymerisiert ist.
7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das organisches Polymerisat in dem photohärtbaren Kunstharz einen Anteil von 5 bis 80 Gewichtsprozent gegenüber dem polymerisierbaren Methacrylat und/oder Acrylat hat.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Füllstoff in dem photohärtbaren Kunstharz eine anorganische Substanz ist.
9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der anorganische Füllstoff ein ultrafeines Kieselsäureanhydrid mit einer Korngröße von 7 bis 40 µm ist.
10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das ultrafeine Kieselsäureanhydrid einen Anteil von 0,5 bis 50 Gewichtsprozent gegenüber dem polymerisierbaren Acrylat und/oder Methacrylat hat.
11. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß als anorganischer Füllstoff Glasfasern verwendet werden.
12. Verfahren nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Füllstoff ein organisches Polymerisat und ultrafeines Kieselsäureanhydrid enthält.
13. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß Glasfasern mit dem photohärtbaren Kunstharz imprägniert werden.
14. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß das photohärtbare Kunstharz zu einer breiigen Masse verformbar ist.
15. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß das photohärtbare Kunstharz zu einer Folie verformbar ist.
16. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß das photohärtbare Kunstharz ein Peroxid als Katalysator und den Lichtsensibilisator enthält.
17. Verfahren nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß als Peroxid für den Katalysator Diarylperoxid verwendet wird.
18. Verfahren nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, daß 0,01 bis 2 Gewichtsprozent Peroxid als Katalysator bezogen auf das polymerisierbare Methacylat und/oder Acrylat in dem photohärtbaren Kunstharz enthalten sind.
19. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Wellenlänge der actinischen Strahlung länger als 3400 Å ist.
20. Verfahren nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß das photohärtbare Kunstharz bei 2 mm Dicke zur Aushärtung 60 Sekunden mit der actinischen Strahlung beleuchtet wird.
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